Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Frau Katrin Tritschler 0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 28.04.2024
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

27

26.03.2024

Milano

Schusterstr. 7
79098 Freiburg i.Br.

15.02.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche war der Spülbereich altverschmutzt; die Spülmaschine wies am Rand Verunreinigungen auf. Verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Aufschnittmaschine, Gemüseschneider, Sahnebläser) wiesen Altverschmutzungen auf. Insbesondere der Dosenöffner war in ekelerregendem Grad verschmutzt. Die Abluftanlage über dem Herd war verfettet, das Fett drohte auf die Lebensmittel herabzutropfen. Der Bereich um den Teigkneter, sowie der Kneter selbst waren verunreinigt. Die sich über dem Arbeitstisch befindlichen Drehstromsteckdosen waren mit Altverschmutzungen behaftet. Verschiedene Schneidebretter wiesen Abnutzungserscheinungen und Verunreinigungen auf. Der Boden im Flur in dem Tomatenpulpe gelagert wurde, wies Altverunreinigungen auf. Zudem wurde in diesem Bereich ein Zigarettenstummel am Boden vorgefunden. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händereinigen und -trocknen wie z.B. Einmalseife und Einmalhandtücher.
 
Im Trockenlager waren Tische und Regale erheblich verunreinigt. Direkt neben dem Arbeitstisch, auf dem Käse gerieben wird, wurden Kartonagen und ungewaschenes Gemüse gelagert.
 
In den beiden Kühlhäusern wurde Schimmel an Boden, Wänden, Decke und Regalen festgestellt. Im Gemüsekühlhaus wurde ein Eimer mit selbst zubereitetem, bereits verschimmeltem Pesto vorgefunden.
 
Im Getränkekühlhaus, wo geriebener Käse offen gelagert wurde, waren Wände, Decke und Boden verunreinigt. Lasagne wurde offen und ohne Schutz vor Kontamination in einem korrodierten und verunreinigten Schragen sowie unmittelbar neben mit Schimmel behafteten Zapf-Anschlüssen gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt werden. Zudem wurde angeordnet, dass die nachteilig beeinflussten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

26

26.03.2024

Chicken Time

Merzhauser Str. 3
79100 Freiburg i.Br.

14.02.2024

Bei der Kontrolle wurden zum wiederholten Male erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Im Verkaufsbereich war die gesprungene Scheibe der Kühltheke notdürftig mit Klebeband geklebt. Unmittelbar darunter wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. offene Saucen) zur Abgabe bereitgehalten. Die Unterbaukühlung wies erhebliche Altverschmutzungen u.a. durch vertrocknete Lebensmittelreste auf. Außerdem wurden darin Lebensmittel (z.B. Saucen, Thunfisch) gelagert, die durch eine nicht ausreichende Verpackung im Randbereich/Ausgussöffnung eingetrocknet waren. Von der verschmutzten Abzugshaube hingen schwarze Flusen herunter. Der Bereich um den Teigausroller sowie der Teigausroller selbst war stark altverschmutzt. Der Boden im Verkaufsbereich war insbesondere unter dem Mobiliar stark verschmutzt. Vereinzelt lagen Zigarettenstummel am Boden. In der Vorbereitungsküche war der Boden stark verschmutzt. Die Teigknetmaschine war durch angetrocknete Teigrückstände verunreinigt. Die Hähnchen wurden zum Auftauen in einer verschmutzten und nicht zur Lagerung von offenen Lebensmitteln geeigneten Styroporbox aufbewahrt.
 
Im Lager wurden gefrorene Hähnchen in einem Karton auf dem verschmutzten Boden gelagert. Die Gefriertruhen im Lager in denen Lebensmittel ohne Schutz vor Kontamination offen gelagert wurden (z.B. panierte Schnitzel, Maiskolben) waren stark altverschmutzt. Der Kühlschrank in dem Gemüse gelagert wurde, war am Boden durch eine gelb-braune leicht säuerlich riechende Flüssigkeit verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

25

12.03.2024

Restaurant zur Nordkurve

Hermann-Mitsch-Str. 38
79108 Freiburg i.Br.

24.01.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schad-nagerkot in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich sowie auf Tellern, die in einem Unterschrank gelagert waren, Schadnagerkot vorgefunden. Auf der Fensterbank direkt über der Saladette wurde Schadnagerkot festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurden in diesem Bereich bereits verzehrfertig portionierte Salate gelagert. Im Bereich der Theke wurde Schadnagerkot in Schränken und auf dem Boden vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

24

16.02.2024

Anna Wok

Hornusstr. 15
79108 Freiburg i.Br.

10.01.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie angefressene Nudelwaren in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde Schadnagerkot in den Nischen der Kücheneinrichtung festgestellt. In den Schränken sowie in den Hängeschränken für Küchenutensilien war Schadnagerkot sichtbar. Zudem wurde hier eine angefressene Packung Nudeln festgestellt. In den Kellerräumen, in denen Einweggeschirr gelagert wurde, war auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden Schadnagerkot sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

23

31.01.2024

Cafe Einstein

Klarastr. 29
79106 Freiburg i.Br.

18.12.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zwei verendete Mäuse in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde auf dem Fußboden sowie in den Nischen der Kücheneinrichtung Schadnagerkot festgestellt. Auch in den Schränken, in denen Küchenutensilien gelagert wurden, wurden Schadnagerkotspuren vorgefunden. Auf der Abstellfläche unter dem Fenster, auf der Geschirr aufbewahrt wurde, wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Thekenbereich wurde eine verendete Maus unter der Siebträgermaschine vorgefunden. Zudem war auch in diesem Bereich Schadnagerkot auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden vorhanden. Auf dem Boden bei der Zwischentüre zur Küche wurde eine tote Maus in einer Schlagfalle vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

22

15.01.2024

Purino

Paul-Ehrlich-Str. 5
79106 Freiburg

28.11.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und Fraßspuren in den Betriebsräumen festgestellt. Im Bereich des Wareneingangs, im Müllraum sowie in den Umkleideräumen wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. Im Trockenlager für Verpackungsmaterialien wurden Fraßspuren festgestellt. Im Trockenlager für Lebensmittel waren an Sackwaren befüllt mit Mehl und Hartweizengries Fraßspuren an der Verpackung sichtbar. In der Küche war in mehreren Unterbauschränken der Kücheneinrichtung, auf der Saladette, sowie im Bereich des Backofens Schadnagerkot sichtbar. Im Thekenbereich waren insbesondere am Boden zwischen den Thekeneinrichtungen und in den Unterbauschränken Schadnagerausscheidungen und Fraßspuren von Dämmmaterial sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

21

09.01.2024

Thai Chi

Eisenbahnstr. 58-62
79098 Freiburg i.Br.

22.11.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Zudem wurden Hygienemängel und unzureichend gekühltes Geflügelfleisch vorgefunden. In der Küche wurden im Bereich der Geschirrspülmaschine, in der Kühleinrichtung unter dem Arbeitstisch sowie im Nebenraum zahlreiche lebende Schaben festgestellt. Die Wände in der Küche sowie der Boden unter den Einrichtungsgegenständen war stark verunreinigt. Der Bodenablauf war mit Essensresten stark verschmutzt. In einer Metallschüssel wurde gegartes Hähnchenfleisch ungekühlt und durch ein verschmutztes Geschirrtuch abgedeckt gelagert. Im Kühlraum wurden reine (verzehrfertige) und unreine Lebensmittel in einer Mischlagerung vorrätig gehalten. Der Verdampfer im Kühlraum war fettig verschmutzt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der dritten Nachkontrolle am 27.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

20

15.12.2023

Gaststätte "Oishii"

Breisacher Str. 147
79110 Freiburg i.Br.

02.11.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie mehrere Reinigungsmängel festgestellt. Im zur Sushi-Herstellung genutzten Thekenbereich, auf dem zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde auf und unter der Arbeitsfläche Schadnagerkot vorgefunden. Auch im Ablagebereich vor der Theke, unter den schwarzen Servierschalen und bei der Getränketheke wurde Schadnagerkot festgestellt. In der Küche wurde neben dem Kühlhaus Schadnagerkot vorgefunden. Im Vorratslagerraum im Keller wurde u.a. hinter dem in flüssigkeitsdurchlässigen Papiersäcken gelagerten Mehl großflächig Schadnagerkot festgestellt. In der Küche war insbesondere das Lüftungsgitter an der Decke, der Fußboden und der Bodenablauf im Spülbereich durch alte Ablagerungen verschmutzt. Die Schneidebretter waren durch schwarze Ablagerungen großflächig verunreinigt. Der zum Verzehr vorbereitete Sushireis wurde in einer durch schwarze Ablagerungen verunreinigten Styroporbox gelagert.
 
Zum Rohverzehr vorgeschnittener Lachs und Thunfisch wurde bei einer Temperatur von +14°C in der Kühlvitrine zur Abgabe bereitgehalten.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

19

04.12.2023

Sushi Rollers

Habsburgerstr. 133a
79104 Freiburg i.Br.

17.10.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zahlreiche Reinigungsmängel festgestellt. Insbesondere in der Küche auf dem Fußboden, auf der Tiefkühltruhe und der darüberliegenden Steckdose sowie neben der Fritteuse wurde Mäusekot vorgefunden. Auch im Gastraum wurde entlang der Wände und im Regal für Bambustischunterlagen Mäusekot festgestellt. Umhüllungen für Speisen zum Mitnehmen wurden in der Küche offen und ohne Schutz vor Kontamination in unmittelbarer Nähe zu Schadnagerkot gelagert. Unter dem Mobiliar in der Küche wurden verunreinigte Bereiche vorgefunden. Die Fritteuse war durch alte Fettablagerungen verunreinigt. Insbesondere die Oberseite der Sushi-Maschine, auf der Nori-Blätter zur Sushiherstellung offen und ohne Schutz vor Kontamination lagerten, war erheblich verunreinigt. In den Kühleinrichtungen und insbesondere in der Saladette an der Bedientheke wurden erhebliche Verunreinigungen vorgefunden. Hier wurden zum Kontrollzeitpunkt verzehrfertige Lebensmittel, wie z.B. Salat zum Verkauf bereitgehalten.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen hergestellten Lebensmittel sowie die dort gelagerten Verpackungen entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die festgestellten Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

18

20.11.2023

Orchidee

Habsburgerstr. 89
79104 Freiburg i.Br.

27.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

17

31.10.2023

Food Bras

Zollhallenstr. 14
79106 Freiburg i.Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, mehrere Reinigungsmängel sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Im Thekenbereich sowie in der Zubereitungsküche wurde im gesamten Bodenbereich, in den Unterbauschränken sowie auf der Arbeitsfläche Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum wurde Mäusekot im gesamten Bodenbereich, in den Schränken für Trockenwaren sowie auf den Hängeregalen vorgefunden. In der Unterbaukühlung wurden 3 Packungen „Rinderhackfleisch für Burgermasse“ mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (17.09.2023) vorgefunden. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher. Die Unterbaukühlung war an mehreren Stellen altverschmutzt. Es wurden mehrere durch eingetrocknete Soßenreste altverschmutzte Soßenflaschen vorgefunden. Der Bereich um den Flächengrill sowie die Dunstabzugshaube waren durch Fettablagerungen stark altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Bei der dritten Nachkontrolle am 22.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

15

14.11.2023

Sehrer Feinkostmärkte e.K.

Wasserstr. 2
79098 Freiburg i. Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

14

09.01.2024

NORMA Lebensmittelfilialbetrieb

Sedanstr. 12-12a
79098 Freiburg i. Br.

08.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und angefressene Lebensmittel festgestellt. Insbesondere im Bereich unter, hinter und neben dem Backofen war der Boden durch Mäusekot, Staub und schwarze Ablagerungen verunreinigt. Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde in dem Regal, in dem u.a. Eiernudeln zum Verkauf angeboten wurden, Mäusekot vorgefunden. Mehrere Packungen der Nudeln wiesen Fraßspuren von Mäusen auf. Diese Lebensmittel waren nachweislich bereits kontaminiert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Die Reinigungsmängel waren bei der zweiten und dritten Nachkontrolle am 14.09.2023 und am 22.09.2023 noch nicht vollständig beseitigt.

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