Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 29.04.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

29

29.02.2024

Gaziantep

Hauptstraße 104
77694 Kehl

17.01.2024

Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen.
Zum Tränken von Baklava wurde ein handelsüblicher Farbroller aus dem Malerbedarf genutzt.
Verschiedene Lebensmittel wie z.B. Bisquitkapsel-/Böden waren mit Abfallsäcken abgedeckt, die rein zur Abfallentsorgung vorgesehen sind.
Mehrere Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie Ausrollmaschine, verschiedene Messer und Backpaletten waren stark verschmutzt. Bei der Nutzung können diese Verschmutzungen auf die Lebensmittel übergehen.
Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren, insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen verschmutzt. Dieser Schmutz kann auf die Eiswürfel, die zur Kühlung von Getränken genutzt werden, gelangen.

§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Kontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.

28

21.02.2024

Euro Pizza

Hauptstraße 96
77855 Achern

24.01.2024

Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt.

27

21.02.2024

Bäckerei Kayseri

Siemensstraße 1
77694 Kehl

17.01.2024

In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet.

26

02.01.2024

Renchtalhütte

Rohrenbach 8
77740 Bad Peterstal

24.10.2023

Die Dunstabzugshaube war teilweise mit starken Fettablagerungen behaftet. Dunkle Fetttropfen hatten sich bereits gebildet. Direkt unterhalb wurdenLebensmittel auf einer Grillplatte gebraten und verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Soßen und Dips offen aufbewahrt. 
Der Tageskühlraum war unsauber, schwarze Sporanhaftungen waren vorhanden. Im Kühlraum wurden z.B. panierte Schnitzel oder Brühwürste ungeschützt aufbewahrt. Verpackter Schweinehals wurde direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.
Im Tiefkühlraum wurden Fischfilets, teilweise unverpackt direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.

25

10.11.2023

Villa Schmidt

Ludwig-Trick-Straße 12
77694 Kehl

12.10.2023

Mehrere Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verschmutzt bzw. altverschmutzt. Der Lebensmittelinjektor und der Fleischhammer waren insbesondere an den Lebensmittelkontaktflächen altverschmutzt. Die Fritteusen waren erheblich altverschmutzt. Die Frittierkörbe wie auch die Fettwannen waren mit angebackenen, verkrusteten Lebensmittrückständen behaftet. Die Aufschnittmaschine war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen stark altverschmutzt. Die Verschmutzungen zeigten einen erheblichen Reinigungsstau auf. Auch die Kaffeemaschinen-Einheit war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen wie z.B. den Auslassdüsen verschmutzt. Die Dosierspender, Pumpdosierer und Dressierbeutel für z.B. Schlagsahne, Ketchup, Fruchtsaucen und Mayo waren an den Lebensmittelkontaktflächen mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
Die Anschlagmaschinen im Küchenbereich beim Pâtisserie- und Flammkuchenposten waren stark altverschmutzt. Es besteht bei Benutzung dieser Maschinen die Gefahr, dass sich durch die Vibrationen die angetrockneten Altverschmutzungen ablösen und auf die damit verarbeiteten Lebensmittel herunterfallen können.
Die Eiswürfelmaschine war im Inneren direkt über den Eiswürfeln verschmutzt. Es besteht die Gefahr, dass dieser Schmutz und Keime über das vorhandene Kondenswasser auf die Eiswürfel herabtropft und diese nachteilig beeinflusst. Dieses Eis wird u.a. direkt in Cocktails verwendet.
Es wurden an verschiedenen Stellen im Betrieb Reinigungsmittel in unmittelbarer Nähe zu teilweise offenen Lebensmitteln aufbewahrt. Es besteht die Gefahr, dass diese Lebensmittel durch chemische Substanzen aus den Reinigungsmitteln nachteilig beeinflusst werden können.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 waren die Mängel beseitigt.

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