Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Main-Tauber-Kreis
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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13 |
04.03.2024 |
Kilians Bäck - Drive In |
Mergentheimer Str. 32 |
30.01.2024 |
Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt. |