Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt (verbraucherinfo-bw.de) im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 15.07.2024):

  • Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: technische Mängel sind in Bearbeitung
  • Bei Navigationspunkten ohne Aufklappmenü: irreführende Statusmeldung "aufgeklappt" beim Ansteuern


In folgenden, redaktionellen Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt.
  • Der Tastaturfokus ist noch nicht überall erkennbar (Imagemap mit Karte)
  • Interaktive Bedienelemente, wie z.B. Links und Schaltflächen sind noch nicht von einem Screenreader vorlesbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Februar 2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:

webmaster@lel.bwl.de

Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch über die Telefonummer 07171 917130

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die unter Kontaktangaben genannte Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart

0711 123 39375 
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.