Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

karte-bw-lmk.jpgLink zu den Daten des Bodenseekreises. Link zu den Daten des Landkreises Tübingen. Link zu den Daten des Landkreises Ravensburg. Link zu den Daten des Landkreises Böblingen. Link zu den Daten des Landkreises Karlsruhe. Link zu den Daten des Ostalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Biberach. Link zu den Daten der Stadt Stuttgart. Link zu den Daten des Landkreises Esslingen. Link zu den Daten des Hohenlohekreises. Link zu den Daten des Landkreises Waldshut. Link zu den Daten des Landkreises Göppingen. Link zu den Daten der Stadt Pforzheim. Landkreis Schwäbisch-Hall Link zu den Daten der Stadt Baden-Baden. Link zu den Daten der Stadt Heidelberg. Link zu den Daten des Landkreises Ludwigsburg. Link zu den Daten des Landkreises Rastatt. Link zu den Daten des Zollernalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Sigmaringen. Link zu den Daten des Landkreises Freudenstadt. Link zu den Daten des Landkreises Lörrach. Link zu den Daten des Alb-Donau-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Ulm. Link zu den Daten des Landkreises Tuttlingen. Link zu den Daten des Landkreises Emmendingen. Link zu den Daten des Rems-Murr-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Mannheim. Link zu den Daten des Landkreises Reutlingen. Link zu den Daten des Landkreises Konstanz. Link zu den Daten des Landkreises Rottweil. Link zu den Daten des Schwarzwald-Baar-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Calw. Link zu den Daten der Stadt Heilbronn. Link zu den Daten des Ortenaukreises. Link zu den Daten des Landkreises Heilbronn. Link zu den Daten der Stadt Karlsruhe. Link zu den Daten des Rhein-Neckar-Kreises. Link zu den Daten des Enzkreises. Link zu den Daten der Stadt Freiburg im Breisgau. Link zu den Daten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Link zu den Daten des Neckar-Odenwald-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Heidenheim. Link zu den Daten des Main-Tauber-Kreises.
Neueste Veröffentlichungen:
02.04.2026 Böblingen Bao Shair Pizzaservice
02.04.2026 Böblingen Duam Restaurant & Cafe
02.04.2026 Böblingen Supermarkt Alkeirat Syria
30.03.2026 Rhein-Neckar-Kreis Hinz & Kunz / Stadtmauer
27.03.2026 Böblingen Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar
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Stand: 03.04.2026
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

07.11.2025

Brasserie Restaurant Amadeus

Bahnhofstraße 8
89584 Ehingen

22.10.2025

In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt.

Alb-Donau-Kreis

17.12.2025

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

05.11.2025

Hygienemängel durch Altverschmutzungen an Arbeitsgerätschaften, wie z.B. Schöpfkelle, Gemüsereibe, Käsereibemaschine und Eimer mit Tomatensauce. Eine geöffnete Dose Artischocken war verschmutzt, es war deutlich muffiger Geruch wahrnehmbar. Im TK-Schrank befanden sich Hackfleisch-Patties ohne jegliche Verpackung mit Gefrierbrand. Frisches Geflügelfleisch sowie Scheiblettenkäse und paniertes Geflügelfleisch wurde offen in Kühleinheiten ohne weiteren Schutz gelagert. Gefrorenes Geflügelfleisch wurde nicht fachgerecht und bei Raumtemperatur aufgetaut. Bei der Fritteuse wurden mehrere stark verschmutzte Gewürzbehälter sowie ein Behälter vorgefunden, in welchem Stein-Auftausalz zur Zubereitung bereitgehalten wurde. Die Frittierkörbe waren defekt und wurden mit einem Draht selbst repariert. Ablösung von Metallteilen des Geflechts konnte festgestellt werden.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Die Hackfleischpatties und die Artischocken wurden umgehend entsorgt. Die defekten Frittierkörbe wurden aus dem Verkehr genommen. Es wurden Reinigungsmaßnahmen angeordnet. Das Stein-Auftausalz wurde aus dem Betrieb entfernt.

Baden-Baden, Stadt

09.01.2026

Petra´s Food & Wine

Lichtentaler Straße 27
76530 Baden-Baden

25.11.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden in der Küche und im Thekenbereich ein erheblicher Befall von Schädlingen festgestellt. Im gesamten Produktionsbereich und auf den Lebensmittelkontaktflächen wurden lebende und tote Schaben vorgefunden. Des Weiteren wurden in der Kühleinrichtung leicht verderbliche Lebensmittel, Lachs mit einer gemessenen Kerntemperatur von +6,5°C und Entenbrustfilet im Auftauwasser gelagert. Ein verunreinigter Reiskocher mit gekochtem Reis wurde vorgefunden. In der Küche standen mehrere geöffnete, ungeschützte Lebensmittel (Quinoa, Nüsse etc.). Dadurch bestand die Gefahr einer Kontamination der offenen Lebensmittel durch lebende Schaben. Des Weiteren wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Pfannenwender, Pastakocheinsatz etc. in der Küche gelagert. Die Eiswürfelmaschine sowie die Mikrowelle waren im Inneren verschmutzt. Die Beschichtungen an Pfannen und einem Backblech waren beschädigt.

VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX

Aufgrund des erheblichen Schabenbefalls und der Hygienemängel in den Betriebsräumen erfolgte eine sofortige Schließung der Produktionsbereiche. Die beanstandeten Lebensmittel (Fisch, Reis etc.) wurden vom Koch noch während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Am 26.11.2025 wurde nach Reinigung und einer professionellen Schädlingsbekämpfung die Wiederaufnahme des Betriebes gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

06.10.2025

Indian Palace

Seestr. 2
79822 Titisee-Neustadt

07.08.2025

In der Küche des Betriebes wurde verdorbenes Frittierfett für die Herstellung von Pommes und Geflügelgerichte verwendet.

Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Das Frittierfett wurde noch bei der Kontrolle entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.11.2025

Deniz Kebap Imbiss

Neutorstr. 6
79206 Breisach am Rhein

10.09.2025

Am Kontrolltag wurde festgestellt, dass das Frittierfett in der Fritteuse nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Am Kontrolltag wurden mit diesem Frittierfett Pommes zubereitet.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Frittierfett wurde entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.11.2025

Frohe Einkehr

Alte Str. 23
79249 Merzhausen

25.09.2025

Eine Maschine zum Schneiden von Gemüse war im Inneren mit dicken Schmutzablagerungen überzogen. In der Maschine löste sich auch ein defektes Kunststoffteil ab. In einem Kühlhaus, in dem Lebensmittel wie geschnittenes Gemüse, Eier, haltbare Schlagsahne und eine Soße offen gelagert wurden, war die Decke stark verschimmelt. Der Zapfkopf der Zapfanlage für Bier war im Inneren stark verschmutzt. Es befanden sich dicke schmierige Ablagerungen an dem Verschluss des Hebels.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.12.2025

Metzgerei Meyer

Steingasse 1
79227 Schallstadt

10.11.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren des Wurstfüllers noch stark eingetrocknete Ablagerungen befanden. Mit dieser Maschine wurden verschiedene Brühwürste hergestellt, die anschließend im Verkaufsbereich in den Verkehr gebracht wurden. Im Backofen in der Produktion wurde ein Kartoffelgratin in einem stark verschmutzten Backofen gebacken. Dabei lösten sich mehrere verbrannte Partikel ab. An der Eismaschine in der Produktion löste sich der Lack direkt über dem Crushed-Eis ab. Das Eis wurde für die Produktion von Wurstbrät verwendet. Dieses Wurstbrät wird anschließend zu verschiedenen Wurstwaren verarbeitet. Sowohl der Fleischwolf als auch die in der Maschine benutzten Transportschnecken waren im Inneren stark verrostet. Der Fleischwolf wird für die Produktion verschiedener Wurstwaren benutzt. Die Schneidemesser wurden in der Produktion an einer stark verschmutzten Vorrichtung gelagert. Mit diesen Messern wurden Wurstwaren und Fleisch geschnitten.

Art. 14 Abs. 1 u. 2 Nr. b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden vom Betrieb behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

17.12.2025

Pasam Grillhaus

Max-Schweinlin-Str. 6
79395 Neuenburg am Rhein

11.11.2025

Hinter der Theke wurden in einer verschmutzten Eiswürfelmaschine Eiswürfel für die Getränke zubereitet. Die Kefirmaschine im Gastraum war am und im Auslaufhahn mit mehreren weißen und gelben vertrockneten Kefirrückständen altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfel wurden sofort entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

17.12.2025

Metzgerei Schmidts Wurstlädele

Sandbühl 18a
79299 Wittnau

21.11.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in einem durch eine Tür abgetrennten Nebenraum mehrere rote Kisten mit Kunstdärmen gelagert wurden. In mindestens drei dieser Kisten befand sich Mäusekot. Die Kunstdärme, die für die Produktion von Wurstwaren verwendet wurden, lagen nur wenige Zentimeter von den Kotpartikeln entfernt in derselben Kiste.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Mängel wurden behoben. Die Kunstdärme sowie die daraus hergestellten Lebensmittel wurden entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.02.2026

Nemrut Kebap-Stube

Hebelstr. 4
79379 Müllheim

04.12.2025

In der Zubereitungstheke direkt im Verkaufsbereich wurde verdorbener Thunfisch für die Zubereitung von Pizza gelagert. Dieser wurde am Kontrolltag auch benutzt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Thunfisch wurde vollständig als Lebensmittelprobe erhoben.

Böblingen

27.03.2026

Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar

Eltinger Str. 56
71229 Leonberg

02.03.2026

Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Umkleideraum, Spülküche, Küche, Schauküche, Lagerraum) waren altverschmutzt. Fliesenfugen waren altverschmutzt und schadhaft. Gefriertruhe, Kühlschränke und deren Dichtungen, Geräte und Armaturen waren massiv verschmutzt. Der Abluftventilator war so verschmutzt, mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen auf Lebensmittel. Das Waschbecken in Schau- und Nudelküche verfügte über kein warmes Wasser. Kühlpflichtige Lebensmittel wurden bei zu hoher Temperatur gelagert. Proben von sechs Lebensmitteln wurden an das Labor zur Untersuchung weitergeleitet. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Das Unternehmen hat kooperiert. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.

Böblingen

02.04.2026

Bao Shair Pizzaservice

Seestraße 15
71229 Leonberg

17.03.2026

Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Lagerraum, Küche) waren altverschmutzt und schadhaft. Die Gefriertruhen und Kühlschränke waren altverschmutzt und vereist. Darin gelagerte selbst eingefrorene Lebensmittel waren nicht mit Einfrierdatum versehen und wiesen Gefrierbrand auf. Der Kühlraum wies eine Temperatur von 19,6°C auf. Die darin gelagerten Lebensmittel waren aufgrund der zu hohen Raumtemperatur einer konkreten Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Kühlraum waren das Schutzgitter des Kühlaggregats, Wände und Decke mit schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche wurden Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark altverschmutzt (Teigmaschine, Dorn des Dosenöffners). Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Es wurde die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, angeordnet. Entsorgungsnachweise liegen der Behörde vor.

Böblingen

02.04.2026

Duam Restaurant & Cafe

Böblinger Str. 122
71065 Sindelfingen

17.03.2026

Der Kühlraum war massiv verfettet und verschmutzt. Die Kühlraumtemperatur betrug 8°C. Filter und Ventilatorblätter waren mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Kühlraum lagerten Lebensmittel unverpackt (Drehspieß vom Vortag, Hackfleisch). In einer verschmutzten Kühltruhe lagerten unverpackte Fleischstücke. Es wurden massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte vorgefunden, die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Behälter für Käse und Teiglinge waren massiv verschmutzt. Die Teigmaschine war verkrustet und altverschmutzt. Sämtliche Arbeitsgeräte waren massiv verschmutzt (Reibe für Käse, Vorratsbehälter für Lebensmittel). Hackfleisch und Flüssigei wurde ungekühlt vorrätig gehalten. Der Pizzaofen war innen und außen stark verschmutzt. Über den Zutatenbehältern blätterte Farbe von Wand und Decke ab. Müll lagerte offen in der Ecke. In der Kuchentheke wurde offene Sahne mit einer Temperatur von 10,8° C vorrätig gelagert. Spülmaschine und Waschkörbe waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen . Die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, wurde angeordnet.

Böblingen

02.04.2026

Supermarkt Alkeirat Syria

Eltinger Straße 41
71229 Leonberg

25.02.2026

Es wurden sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Die Kühltruhe im Verkaufsraum war überfüllt. Sie wies lediglich eine Temperatur von – 2°C auf, obwohl die Tiefkühlwaren gemäß den Angaben des Herstellers bei – 18°C zu lagern sind. Die Regale und der Boden im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Offene Lebensmittel, wie z.B. Süßwaren wurden direkt auf dem Boden des Verkaufsraums gelagert. Beim Straßenverkauf wurde Brot in verschmutzten Transportkisten direkt auf dem Boden zum Verkauf angeboten. Im Nebenraum wurde starker Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dort wurde Müll neben verpackten Lebensmitteln vorgefunden. Die Fleischhaken für die Rohrbahn, welche in Kontakt mit frischem Fleisch kommen, lagerten in einer Kiste auf dem Boden neben privaten Gegenständen (Fahrrad).

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet.

Enzkreis

10.03.2026

Garam Foods GmbH

Benzstr. 6
75196 Remchingen

02.02.2026

Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle waren vier Reismühlen zur Herstellung von Teigen befüllt und in Betrieb. Bei allen vier Teigmaschinen wies die Verschraubung einer Metallschiene, die zur Befestigung des Rührwerks diente, Rost auf. Im oberen Bereich der Rührwerke trat braune, rostige, wässerige Flüssigkeit aus. Hier bestand die Gefahr, dass die Flüssigkeit in den Teig gelangt. Die Teigabstreifer im Inneren der vier Reismühlen wiesen schmierige, teilweise sporige Beläge auf. Ein Teigabstreifer war beschädigt. Die Befestigungsschienen der Teigabstreifer waren stellenweise durch braune, krustige Beläge altverschmutzt. Die altverschmutzen Teigabstreifer und Befestigungsschienen kamen bei der Herstellung von Teigen unmittelbar mit dem Teig in Berührung.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 VO (EG) 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, b § 3 LMHV allgemeine Hygieneanforderungen

Die Teigproduktion wurde gestoppt. Der Teig wurde entsorgt.

Esslingen

15.10.2025

Amore Pizza

Nürtinger Straße 15
72694 Wolfschlugen

07.08.2025





































14.08.2025







27.08.2025

Bei einer Beschwerdekontrolle am 07.08.2025 wurden insgesamt ca. 19 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Ein Großteil des Betriebs (z.B. Verkaufsbereich, Küche, Lagerraum, Kühlraum und Personal-WC), der überwiegende Teil der Einrichtungsgegenstände, Boden und Wände in den vorgenannten Räumen sowie verschiedene Lebensmittelbedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt wiesen Reinigungs- und Hygienemängel auf. So waren z.B. der Drehspießgrill, das elektrische Drehspießmesser, mehrere Schneidbretter, der Dosenöffner, die Teigmaschine, die Aufschnittmaschine, die elektrische Käsereibe, eine Gemüsereibe mehrere Siebe und Pfannen altverschmutzt.

Eine Vielzahl der Lebensmittel im Betrieb (z.B. der in der Saladette befindliche Mais, Thunfisch, vorgegarte Nudeln, ein angebrochenes Glas Ajvar mit deutlich sichtbarer Schimmelbildung, gewürfelter Mozarella, sowie Hühnchenfleisch) waren nach der sensorischen Überprüfung nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet und wurden unverzüglich entsorgt.
Es wurden mehrere Verdachtsproben von Lebensmittel (Frittierfett, Thunfisch, vorgekochte Nudeln, Hühnchenfleisch) erhoben.  Der Thunfisch, die Nudeln und das Hühnchenfleisch wurden aufgrund der mikrobiologischen Abweichung durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 22.08.2025 als für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. Das Fritierfett wurde aufgrund von Verderb durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 28.08.2025 ebenfalls für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Der Kühlraum des Betriebs befand sich insgesamt in einem altverschmutzten Zustand. In dem Raum standen rostige Regale und es wurden darin unreine Kartonagen gelagert. In einer Ecke hinter der Tür lagerte ein nicht verpackter Puten-Drehspieß. Durch die vorgefundenen Zustände im Kühlraum bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination des Puten-Drehspießes.

In der Küche sowie im Kühlraum des Betriebes wurde eine Vielzahl von toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben festgestellt.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf dem Speisenaushang irreführende Angaben zur Eigenschaft von Lebensmitteln gemacht werden. Die irreführende Angabe besteht darin, dass der Betrieb  "Döner" auslobt, obwohl das Lebensmittel "Puten-Drehspieß" verwendet wird. Laut der allgemeinen Verkehrsauffassung besteht  "Döner Kebab" Lamm-/Schaffleisch und/oder Kalb-/Rindfleisch.

Das Inverkehrbringen von Speisen und offenen Getränken wurde direkt bei der Beschwerdekontrolle behördlich untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 wurden in der Pizzastation Lebensmittel wie Wurst, Thunfisch, Ananasringe im Saft, schwarze Oliven und Feta vorgefunden. Die festgestellte Temperatur der Lebensmittel hat +22°C, die Temperatur des Kühlgeräts hat +17°C betragen. Die Ananasringe und Oliven wiesen bereits eine Schaumbildung auf. Der Feta war ungekühlt und hatte an der Oberfläche eine schleimige Struktur. Die Lebensmittel waren als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet, weshalb das Inverkehrbringen dieser Lebensmittel  behördlich untersagt und unter Aufsicht unschädlich beseitigt wurde.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut verdorbene Lebensmittel (z.B. Mais, Thunfisch, Oliven) vorgefunden, deren Inverkehrbringen direkt behördlich untersagt wurde. Zudem wurden erneut zahlreiche erhebliche  Hygienemängel (altverschmutzte Dunstabzugshaube, verschmutzte Messer und sonstige Arbeitsgeräte, Schabenbefall sowie ein deutlich verunreinigter Lebensmittelkühlraum) festgestellt, weshalb in dem Betrieb das Inverkehrbringen von  Speisen und offenen Getränken behördlich untersagt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002

Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Art.4 Abs.2  i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr.3 und Nr.4  VO (EG) 852/2004
Art. 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011

Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m.
Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Bei den Nachkontrollen am 08., 12. und 14.08.2025 waren die Hygienemängel verbessert, jedoch noch nicht behoben. Bis zum 14.08.2025 wurde eine Schädlingsbekämpfung noch nicht eingeleitet.

Bei einer Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut Hygienemängel festgestellt. Zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung nachweislich eingeleitet. Am 29.08.2025 waren bei einer Nachkontrolle alle Hygienemängel beseitigt, sodass die Untersagung der Abgabe von Speisen und offenen Getränken aufgehoben wurde.

Esslingen

29.12.2025

Asia Gourmet

Rennstraße 30
73728 Esslingen am Neckar

08.10.2025

Bei der Kontrolle am 08.10.2025 wurden 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Sushi-Küche des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Sushi-Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Die Eismaschine in diesem Raum war innenseitig unsauber bzw. wies Schmierfilmbildung auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt.

Küche:
Der Bodenbereich um die Türe zum Gastraum hin war unsauber. Der Bodenbereich neben der Tiefkühltruhe war unsauber. Der Einweghandtuchhalter an der Wand wies Fettschlieren auf.

Spülbereich:
Der Geschirrspüler war innenseitig mit einem Schmierfilm behaftet. Der Boden unter dem Ablagetisch aus Metall war stark altverschmutzt.

Personal-WC Herren:
Die Toilettenschüssel und das Pissoir waren verschmutzt.

Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002

VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4

Aufgrund des Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Sushi-Küche und Benutzung der Eismaschine aufgrund der innenseitigen Verschmutzung untersagt. Aufgrund der o.g. Mängel wurden Sushi vom Buffet zur Selbstbedienung im Gastraum und Eis in der Eismaschine außer Verkehr nehmen lassen und vom Betrieb der Entsorgung zugeführt. Vor Ort wurde eine Anhörung zur Behebung der Mängel in Bezug auf Reinigung und das Hinzuziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers gefertigt.

Am 09.10.2025 wurde die Eismaschine aufgrund der erfolgten Reinigung und am 13.10.2025 die Sushi-Küche nach Reinigung und getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer wieder für den Betrieb freigegeben.

Esslingen

11.12.2025

Ess-Night

Martinstraße 14
73728 Esslingen am Neckar

19.09.2025

Bei einer Routinekontrolle am 19.09.2025 wurden 16 teils erhebliche Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke wurden insbesondere im Bereich unter dem Spülbecken eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festgestellt.

Mehrere Kühleinheiten im Küchenbereich wiesen Altverschmutzungen und stellenweise augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Im Kühlraum des Betriebes wiesen sowohl die Ventilatorengitter als auch die Regale Altverschmutzungen und augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Zudem wurden mehrere Schneidbretter vorgefunden, die tiefe Riefen aufwiesen.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB


Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004  i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Bei der ersten Nachkontrolle am 24.09.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.10.2025 waren alle Mängel vollständig beseitigt.

Esslingen

03.02.2026

Eco Supermarkt

Hauptstraße 24
72636 Frickenhausen

24.11.2025

Bei einer Routinekontrolle am 24.11.2025 wurden mehrere teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Mängel vorgefunden. Insbesondere wurden im Vorbereitungsraum der Fleischtheke im Bereich um eine Gefriertruhe sowie dem angrenzenden Heizkörper eine Vielzahl an Deutschen Schaben festgestellt. Auch im Bereich hinter der Fleischtheke wurden am Handwaschbecken und in einem Lagerregal für Umverpackungen einzelne Deutsche Schaben festgestellt.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004;
§12 LFGB; §3 LMHV

Vor Ort wurden mehrere Gebinde mit Verpackungsmaterial entsorgt. Noch am selben Tag war ein Schädlingsbekämpfer erstmals vor Ort. Bei einer Nachkontrolle am Folgetage 25.11.2025 waren sowohl der Vorbereitungsraum als auch der Bereich der Fleischtheke gründlich gereinigt worden.

Esslingen

06.02.2026

s´Bull Beer Pub

Hauptstraße 14
72639 Neuffen

17.12.2025

Bei einer Plankontrolle am 17.12.2025 wurden 8, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Weite Teile der Küche wiesen Altverschmutzungen und Staubablagerungen auf. An mehreren Stellen im Küchenbereich wurde Mäusekot vorgefunden. Eine Packung Haribo wies Fraßspuren von Mäusen auf. Die Thekenregale, in welchen die Getränkegläser stehen (Trinkseite nach unten), wiesen nicht unerhebliche Staubablagerungen auf. Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002;

Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004;

Anh. 2 Kapitel V Nr. 1a VO(EG)852/2004

Die Speisenabgabe wurde vor Ort untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.12.2025 waren alle Mängel behoben.

Esslingen

10.03.2026

ZEN Asian Fusionfood

Imanuel-Maier-Straße 2
73257 Köngen

27.01.2026

Am 27.01.2026 wurde in dem Betrieb eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Grund hierfür gab eine Verbraucherbeschwerde vom 26.01.2026. Laut den Angaben des Beschwerdeführers sollen sich am 23.01.2026 auf zwei von vier Tellern Schaben im Essen befunden haben. Bei der Beschwerdekontrolle konnten in dem unmittelbar unter der Zubereitungstheke befindlichen Regalfach 2 lebende und 5 tote Schaben vorgefunden werden. Der Bodenbereich war vor allem unter den Schränken stark altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Der Betreiber hat noch während der Beschwerdekontrolle einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei der Nachkontrolle am 28.01.2026 waren alle Reinigungsmängel behoben. Schaben wurden keine mehr vorgefunden.

Freiburg, Stadt

14.10.2025

Edeka Barwig

Zähringer Str. 344
79108 Freiburg i.Br.

15.08.2025

In den Warenregalen der Verkaufsfläche wurden insbesondere in den Regalbereichen Süßgebäck (Kekse), Schokolade, Salzgebäck (Knabberartikel), Teigwaren, Backzutaten und vorverpackte Backwaren erhebliche Mengen an Schadnagerkot sowie Urinspuren festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen mit Schadnagerfraßspuren festgestellt. z.B. Doppelkekse, Marshmallows, Amarettini, Popcornmais, Frischeinudeln, Dinkelgrieß, gemahlene Mandeln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung der betroffenen Verkaufsbereiche wurde angeordnet. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin freiwillig geschlossen. Ein Eröffnen des Betriebs bis zur Nachkontrolle am 18.08.2025 wurde untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Lebensmittelverpackungen in den kontaminierten Bereichen sollten desinfiziert oder entsorgt werden. Die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verpackungen wurde ebenfalls angeordnet. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

15.10.2025

Mai Town

Bertoldstr. 53
79098 Freiburg i. Br.

07.08.2025

In der Küche wurde Mäusekot auf einer Regalfläche neben bereitgehaltenen Tellern und unmittelbar über offen gelagerten und zur Abgabe vorbereiteten Salaten, Dressings und Erdnüssen festgestellt. Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde an mehreren Stellen Mäusekot festgestellt. Außerdem wurde im Thekenbereich eine lebende Schabe vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion sämtlicher betroffener Bereiche angeordnet. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.08.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

10.12.2025

Asian Food Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

07.10.2025

Im Thekenbereich wurden auf den Arbeitsflächen, in den Schränken und auf dem Fußboden zahlreiche tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurde Mäusekot direkt neben Kunststoffbechern, die zur Abgabe an die Verbraucher_innen bestimmt waren gefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.10.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Heilbronn, Land

07.01.2026

Waldhotel Raitelberg GmbH

Schönblickstraße 39
71543 Wüstenrot

27.01.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 21. Januar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Bei der Kontrolle wurden mehrere Putenbrustfilets mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. 
 
Zudem waren u.a. die Kaffeeautomaten, Kühlschubladen im Vorspeisenbereich, der Gemüseschneider, die Knetmaschine, der Mixstab im Fleischbereich, die Messer an der Magnetleiste im Fleischbereich und das Reinigungsbecken für Rohgemüse verunreinigt und altverschmutzt.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 27. Januar 2025 wurden weitere Hygienemängel festgestellt. U.a. war die Rührmaschine, die Besteck-Poliermaschine sowie der Salamander erheblich verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle standen viele Lebensmittel, beispielsweise Garnelen und Gemüse, in GN-Behältern bzw. in Kunststoffboxen offen und ohne Kühlung auf den Arbeitstischen.
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004,
2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 LMHV,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 27.03.2025 waren alle Mängel behoben.

Heilbronn, Land

25.03.2026

Panther Pizza Beilstein

Oberstenfelder Str. 16
71717 Beilstein

28.01.2026

In nebenstehendem Betrieb fand am 11. November 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden verdorbene Lebensmittel (Salami, Tomaten, Hähnchenbrustfilet) vorgefunden.
 
Bei der Nachkontrolle am 28. Januar 2026 wurden erneut verdorbene Lebensmittel festgestellt. Im Rahmen der grobsinnlichen Prüfung der Tortellini zeigten sich deutliche Geruchsabweichungen (unfrisch, verdorben, parfümiert). Am veganen Pizzakäse wurden schwarzgrüne Auflagerungen beobachtet, die augenscheinlich auf Schimmel hindeuteten.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Die Proben wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

Bei einer Nachkontrolle am 23.02.2026 waren alle Mängel behoben.

Karlsruhe, Land

12.01.2026

Metzgereifiliale Reinwald

Hauptstr. 59
75056 Sulzfeld

19.11.2025

Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt.

§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB

Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben.

Karlsruhe, Stadt

14.11.2025

Gasthaus Karl

Hertzstraße 23
76187 Karlsruhe

14.10.2025

Bei der Kontrolle am 14. Oktober 2025 wurden wiederholt nicht unerhebliche Hygienemängel in dem Betrieb festgestellt. So waren sämtliche Oberflächen der Arbeitstische verschmutzt. Auf dem Grill lagen verbrannte Lebensmittel vom Vortag. Die Schüsseln der Panierstraße waren innen mit Resten altverschmutzt. Die Kontaktflächen der Kühlschränke und des Kühlhauses waren altverschmutzt. Außerdem wurden Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Neben frischen Lebensmitteln wurden im Kühlschrank auch Lebensmittel zur Entsorgung aufbewahrt. Die Herstellung sicherer Speisen war nicht mehr gewährleistet. Der Betrieb wurde daher vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II i. V. m. Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 15. Oktober 2025 waren die Hygienemängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

26.11.2025

Imbiss "Tee Ninja"

Kaiserstraße 114
76133 Karlsruhe

27.10.2025

Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden am 24.9.25 und 27.10.25 zum wiederholten Mal Hygienemängel und Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Diese waren bei der Kontrolle am 27.10.25 so gravierend, dass die Herstellung und Abgabe von Sushi bis auf Weiteres untersagt wurde. So waren unter anderem die Kühlschubladen, in denen die Zutaten für das Sushi aufbewahrt wurden, innen altverschmutzt. Ebenso der Behälter zum Panieren des Sushis. In einer offenen Packung Wakame lagen verschmutzte Essstäbchen. Die Lebensmittel im Kühlschrank, insbesondere der frische Lachs und die Fischzubereitungen, waren nicht richtig abgedeckt. Der Lachs wies bereits Anzeichen von Austrocknung auf. Die Öffnung eines Spritzbeutels mit Thunfischzubereitung war angetrocknet. Am 27.10.25 wurde ein ganzer Lachs, welcher bereits am 21.10.25 eingekauft wurde, in einer Tüte mit Schmelzwasser vorgefunden. Es bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für das im Betrieb hergestellte Sushi.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

keine

Karlsruhe, Stadt

19.03.2026

Design Hotel Winterrot

Rudolf-Link-Straße 10
76228 Karlsruhe

17.11.2025

Bei der Kontrolle am 17.11.25 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene und bei der Lebensmittellagerung festgestellt. Arbeitsgeräte wie Siebträgermaschine, Grillplatte und Gewürzbehälter waren stark verschmutzt. Lebensmittel wurden offen, unsortiert und ohne Trennung gelagert. Dies betraf insbesondere Obst und Gemüse in den Kühleinrichtungen sowie Trockenzutaten. Im Kühlschrank fanden sich leicht verderbliche Waren (Räucherlachs, Hamburger-Patties) mit überschrittenem Verbrauchsdatum. Eine Kunststoffdose mit Fisch roch nach dem Öffnen nach Verderb. Zudem lag eine geöffnete, unzureichend abgedeckte Packung Geflügelfleisch ohne erkennbares Verbrauchs- oder Öffnungsdatum vor. Mehrere Produkte zeigten bereits klare Verderbnisanzeichen, wie z. B. angetrocknete Früchte, bräunlich verfärbte Salatherzen, gekeimte Radieschen, welkender Feldsalat und verschimmelte Zitronen. Diese Mängel stellten eine erhebliche Gefahr für die anderen gelagerten Lebensmittel sowie hergestellten Speisen dar.

Artikel 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten war oder die deutliche Anzeichen von Verderbnis aufzeigten, wurden umgehend entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 2. Dezember 2025 waren die Hygienemängel vollständig beseitigt. Die Lagerung der Lebensmittel war nicht zu beanstanden. Es wurden keine verdorbenen bzw. nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel mehr vorgefunden.

Karlsruhe, Stadt

16.03.2026

Dunkin

Karl-Friedrich-Str. 26
76133 Karlsruhe

04.02.2026

Bei Kontrollen am 4. und 9. Februar 2026 wurde ein massiver Rattenbefall festgestellt. Die in offenen Bäckerkisten angelieferten Donuts wiesen Fraßspuren auf. Es wurden Kot- und Urinspuren festgestellt. Aufgrund des massiven Schädlingsbefalls wurden die im Betrieb vorgefundenen Donuts als nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt und die Entsorgung wurde angeordnet. Das Inverkehrbringen von Donuts, welche in offenen Bäckerkisten angeliefert werden, wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Absatz 2b) der VO (EG) 178/2002

Vom Betreiber wurde bereits vor den Kontrollen ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die vom Betrieb eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen haben nicht zu einer Reduktion der Rattenpopulation geführt. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich intensiviert. Bauliche Veränderungen zur Vermeidung, dass die Ratten weiterhin in den Betrieb eindringen können, wurden kurzfristig eingeleitet. Die Anlieferung und Lagerung der Ware erfolgt in geschlossenen Behältnissen.

Konstanz

22.12.2025

Al Kaiser Markt

Scheffelstr. 20
78224 Singen

18.11.2025

Im Selbstbedienungskühlschrank befanden sich 500g-Kunststoffbecher mit Joghurt (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2025), die im Deckelbereich und im Inneren verschimmelt waren

Artikel 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produkte wurden direkt bei der Kontrolle entsorgt.

Konstanz

24.02.2026

Asia Town

Bodanplatz 4
78462 Konstanz

23.01.2026

Die Regalflächen im Lebensmittellager, auf denen Lebensmittel (Mehl, Nudeln und Shrimps Chips) gelagert wurden, waren mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Fraßspuren von Schadnagern wurden an den Verpackungen von Mehl, Nudeln und Shrimps Chips vorgefunden. Unter und neben den geöffneten Verpackungen wurden Verschmutzungen durch Schadnagerkot und – urin festgestellt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt, dem Betrieb wurde vorübergehend das weitere Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Die Durchführung geeigneter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde eingeleitet. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus dem Betrieb konnte nach erfolgter Reinigung und erneuter Kontrolle am selben Abend wieder erlaubt werden.

Lörrach

17.10.2025

California Bistro

Hauptstr. 42
79689 Maulburg

23.09.2025

Gutachten des CVUA Stuttgart vom 23.09.2025, Az. A25180316-KRÜS, Parmesan gerieben Sensorik: Aussehen: gräulich-grüne Schimmelpilzspots erkennbar, Geruch: muffig, hefig, gärig Mikrobiologische Untersuchung: Hefen: 1,1x1E9 KBE/g, Schimmelpilze: 2,4x1E5 KBE/g (E=Exponent von 10), für den Verzehr ungeeignet Auch bei einer Betriebskontrolle am 29.09.2025 werden Schimmelpilzspots im Parmesan festgestellt.

Art. 14 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.Vm. Art. 14 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der betroffene Käse wird während der Kontrolle am 29.09.2025 entsorgt. Es werden Verfahren eingerichtet, die die Abgabe von mikrobiell verdorbenem Parmesan zukünftig verhindern sollen.

Lörrach

07.01.2026

Birlin-Mühle GmbH

Grenzacher Str. 9
79618 Rheinfelden

20.11.2025

Gutachten des CVUA Sigmaringen vom 20.11.2025, Az.: A25219899-Grö, Grünkern (3 Packungen), darin einzelne lebende und tote Larven, unzählige tote und lebende Staubläuse, Motten, mit Larvenkot behaftete Gespinste sowie zwei lebende Getreideplattkäfer festgestellt; für den Verzehr ungeeignet

Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Ein Warenrückruf der betroffenen Chargen wurde durchgeführt. Geeignete Verfahren zum Monitoring und ggf. Bekämpfen von Schädlingen sind zu implementieren.

Mannheim, Stadt

20.01.2026

Da Rosario

T 3 21
68161 Mannheim

11.12.2025

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden.  Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse,  Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht.  

Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011

Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach der Kontrolle am 15.12.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung des Teigherstellungsraumes keine Einwände.

Neckar-Odenwald-Kreis

07.01.2026

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

08.12.2025

Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Bio natives Mohnöl" (Charge L290) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E (Angabe 12mg/100g in der Nährwertdeklaration), chemisch-analytisch ermittelt wurden 4,7mg/100g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

-

Ortenaukreis

05.11.2025

Can Market

Hildastraße 77
77654 Offenburg

17.09.2025

Bei der Kontrolle wurde in der Fleischtheke „Pollo fino“ natur und mariniert zum Verkauf angeboten, welches bereits säuerlich roch. Zudem befand sich im Dry Ager „Rindfleisch Dry Aged“ zum Verkauf, auf welchem sich Fliegeneier befanden. Beim Öffnen des Dry Ager war ein muffiger, übler Geruch nach Verderb deutlich wahrnehmbar. Es lagen mehrere tote Schmeißfliegen im Dry Ager. Sowohl das „Pollo Fino“ als auch das „Rindfleisch Dry Aged“ wurden als Probe erhoben. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass das „Pollo Fino“ und das „Rindfleisch Dry Aged“ sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Das betroffene Fleisch wurde entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 war der Dry Ager gereinigt.

Ostalbkreis

15.01.2026

Yazgülü Supermarkt

Auguste-Keßler-Straße 1
73433 Aalen-Wasseralfingen

09.12.2025

Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst, Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 13,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5

Die betroffene Ware wurde am 10.12.2025 entsorgt.

Ostalbkreis

15.01.2026

Sushi Circle Gastronomie GmbH

Julius-Bausch-Straße 27
73430 Aalen

09.12.2025

Die Selbstbedienungskühltheke wies eine Temperatur von 19,3°C auf. Das darin vorgehaltene Sushi wies eine Kerntemperatur von 17,9°C auf. Die Kühlfunktion war ausgefallen.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5

Die betroffene Ware wurde entsorgt. Die Kühltheke wurde instandgesetzt und konnte am 13.12.2025 wieder in Betrieb genommen werden. Alle Mängel waren somit vollständig behoben.

Ostalbkreis

27.02.2026

Pizza Express Aalen

Bahnhofstraße 97
73430 Aalen

29.01.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontamination durch Schadnagerkot im Heizraum, welcher unmittelbar mit Küche und Lager verbunden ist. Zudem altverschmutzte Bedarfsgegenstände bzw. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt: Pizzaschneider, Gemüseschneider, Aufschnittmaschine, Teigknetmaschine, Käsereibe, Mikrowelle, Arbeitsoberfläche, Schneidbretter, stark verfetteter Dunstabzug. versportes Kühlregal

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3

Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2026 waren die Mängel behoben.

Pforzheim, Stadt

04.02.2026

Q&M’s Afro Shop

Altstädter Kirchenweg 17
75175 Pforzheim

09.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025, 22.12.2025

Es wurden wiederholt gefrorene Lebensmittel fehlgelagert: In einer vereisten, verschmutzten und sehr unangenehm riechenden Tiefkühltruhe lagerten vorverpackte Lebensmittel, die massive Eiskristallbildung und starke Verklumpungen aufwiesen; In der Betriebsstätte wurden Schadnagerkot und lebendige Schaben festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002; Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4, 5 VO 852/2004

Zahlreiche Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angeordnet

Rastatt

17.10.2025

Toni`s Pizza Express (Betrieb in Gaggenau)

Hauptstr. 45
76571 Gaggenau

26.08.2025

Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden Schaben vorgefunden. Lebende Schaben befanden sich auf mehreren Arbeitsflächen in der Küche, z. B. auf dem Holzschneidebrett für das Schneiden von Pizzen und auf dem Verpackungstisch für Pizzen. In einem Gastronormbehälter mit Pinienkernen war eine lebende Schabe.

Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c); Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Am 26.08.2025 wurde der Betrieb wegen des Schädlingsbefalls geschlossen. Nach der Schädlingsbekämpfung wurde der Betrieb am 09.09.2025 wieder geöffnet.

Rastatt

13.11.2025

Döner-Ecke

Hauptstr. 24
76596 Forbach

01.09.2025

Während einer Beschwerdekontrolle wurde eine Verdachtsprobe von "Artischokenherzen in Wasser" erhoben. Mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe wurden diese als verdorben, für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Die "Artischokenherzen in Wasser" befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Saladette der Pizzastation und wurden zur sofortigen Abgabe an den Endverbraucher bereit gehalten.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a) LFGB

Die Artischokenherzen wurden entsorgt.

Ravensburg

18.11.2025

Gut Hügle GmbH

Bottenreute 5 - 7
88214 Ravensburg

24.10.2025

In der gesamten Küche im Hauptgebäude incl. auf der Ausgabetheke, auf dem Buffet und auf dem Boden wurde ein massiver Schabenbefall (umg: Kakerlaken) durch tote und lebende Kakerlaken festgestellt. Trotzdem wurden weiterhin Speisen und Getränke abgegeben.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), c) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Die Entsorgung der Lebensmittel des Buffets wurde angeordnet. Die vom Betreiber eigens vorgenommenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren unzureichend. Das Hauptgebäude wurde geschlossen. Mittlerweile wird eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle der Lebensmittelüberwachung konnte das Hauptgebäude am 12.11.2025 wieder geöffnet werden.

Ravensburg

02.03.2026

Gaststätte Martinus

Kirchplatz 4
88250 Weingarten

13.01.2026

Im Kühlschrank in der Küche lagerten mehrere Hackfleischpatties die säuerlich rochen. Das Verbrauchsdatum war bereits seit 08.12.2025 und 11.01.2026 abgelaufen. In der Tiefkühltruhe lagerten Mozzarella Sticks in einer teilweise stark beschädigten Kunststoffwanne. Es lösten sich scharfkantige Plastikteilchen und gelangten zwischen die Mozzarellasticks.

Art. 14 Abs. 1 i. V. mit 2 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; § 5 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

28.01.2026

Baklavaci

Vorstadtstraße 26
73614 Schorndorf

20.11.2025

In der Konditorei wurden erheblich verunreinigte Arbeitsgeräte mit angetrockneten und verkrusteten alten Lebensmittelresten und weiteren Partikeln festgestellt, darunter zwei Messer, ein Schaber und ein Schneidbrett.

In der Backstube befand sich eine mit stark verkrusteten und schwarz eingebrannten Fettresten verunreinigte Fritteuse.

An der Teigknetmaschine war die Unterseite des Getriebekopfes, das Handschutzgitter und die Knetschüssel erheblich mit klebrig fettigen Mehl- und Teigresten verunreinigt.

Bei einem Hand-Stipper waren die Nadeln massiv mit angetrockneten, klebrigen, braunen Teig- und Mehlresten behaftet.

Eine Vierkantreibe, zahlreiche Messer, Pfannenheber, ein Fleischerbeil, Wetzsteine und weitere Bedarfsgegenstände waren stark mit angetrockneten teils klebrigen Speiseresten, Krümeln und weiteren Ablagerungen verunreinigt.

Die Grillplatten des Kontaktgrills im Thekenbereich waren teils mit angetrockneten, eingebrannten Grillresten, Krümeln und weiteren Partikeln verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Bei der Nachkontrolle am 25.11.2025 waren die schwerwiegenden Mängel größtenteils behoben.

Rems-Murr-Kreis

28.01.2026

Metzgerei Otto´s Hausmacher

Wüstenbacher Weg 8
71546 Aspach

10.12.2025

1. Am Boden der Mengmulde war eine bräunliche trübe Flüssigkeit erkennbar sowie Stücke und teils zerfließende rot-bräunliche Partikel einer wurstähnlichen Masse sowie eine rötliche Scheibe Salami.
2. In der offenen Rauchkammer lagerten 15 Ringe Schwarzwurst. Diese wiesen auf der Oberfläche weiße-weißgraue flächige Beläge sowie jeweils 3 -7 rundliche etwa 0,5 cm große leicht erhabene haarige Schimmelherde auf.
3. Im Schlachtraum befand sich eine hochgradig mit krümeligen kleinen hell-bräunlichen Partikeln, hellen fettig-klebrigen Auflagerungen und Fettpartikeln behaftete Fritteuse.
4. Die Wurstschneidemaschine wies einzelne Wassertropfen auf und war im inneren Bereich der Schneide mit einzelnen rötlichen Fleischpartikeln behaftet.
5. Ein weißes großes Schneidebrett wies über die gesamte Fläche rotbräunliche sowie mehrere 1-2 cm große graue schimmelähnliche Flecken sowie einzelne kleine dunkelrote Fleischpartikel auf.
6. Der Spalter wies am Übergang vom Holzgriff zur Klinge bräunliche Auflagerungen auf. Die Klinge selbst war mit einem Fettfilm behaftet und wies im Bereich der Spitze Verrostungen auf.
7. Der Innenbereich der Messerhalterung an der Wand war mit bräunlichen Flecken und bräunlichen kleinen Partikeln altverschmutzt.
8.  Im Kühlraum wurden sowohl vakuumierte Fleischwaren (Schweineoberschalen und -rücken, Rinderbeinscheiben) in mehreren gestapelten E2-Kisten (mindestens 4 Rollies mit etwa 4-5 Kisten) als auch Fleischerzeugnisse  in mehreren gestapelten E2-Kisten (vakuumiert, in einer Kiste auch lose und aufgeschnitten) sowie am Gehänge (etwa 13 kleinkalibrige und 3 großkalibrige in Kunstdarm abgefüllte Fleischwürste und Bierschinken) und am Fleischerhaken am Regal (mindestens 8 kleinkalibrige in Kunstdarm abgefüllte Brühwürste Lyoner, ) gelagert. Ein großer Teil dieser Waren war aufgrund von äußerlichem Schimmelbefall oder aufgrund von Verderb durch Überlagerung (verschiedene Fleischsorten in bräunlich-trüber Flüssigkeit sowie säuerlichem Geruch) nicht mehr für den Verzehr geeignet.

Zu Nr. 1, 3 bis 7 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
Zu Nr. 2 und 8 Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Grundreinigung des Betriebs wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

19.03.2026

Bistro 33 - Carpe Diem

Höhenstraße 17
70736 Fellbach

20.02.2026

Im Küchenbereich befanden sich zum Kontrollzeitpunkt mehrere Lebensmittel wie z.B. fertig gegarte Lasagne, gegrillte Tomaten oder verschiedene Stücke Käse, die stark verschimmelt und somit für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Im Spülbereich auf der Abtropffläche der Spüle stand eine Aufschnittmaschine, mit der beim Eintreffen des Kontrolleurs Schinken geschnitten wurde. Am Messer sowie an der Innenseite der Abdeckung der Aufschnittmaschine waren braune schmierige Ablagerungen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Bei der Nachkontrolle am 24.02.2026 waren die Mängel behoben.

Rhein-Neckar-Kreis

12.11.2025

La Mirage

Liselottestr. 22
68723 Schwetzingen

17.09.2025

Im Kühltisch befanden sich Gefäße mit Lebensmittelresten sowie Bandnudeln mit Sahnesoße, die bereits stark verschimmelt waren. Ferner befand sich im Kühltisch eine geöffnete, korrodierte Dose mit Ananas. Der Wand- und Fußbodenbereich rechts neben der Kochstelle war schmierig und altverschmutzt. Zwei Schneidbretter hatten tiefe Riefen und schwarze Verfärbungen. Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

22.12.2025

Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes"

Hauptstraße 24+26
74915 Waibstadt

24.10.2025

In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich.

In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die festgestellten Mängel wurden beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

06.02.2026

Elia's Pub

Mannheimer Str. 2
69469 Weinheim

10.12.2025

Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben.

Rhein-Neckar-Kreis

02.03.2026

EMSA Food Company GmbH

Erste Industriestr. 22a
68766 Hockenheim

13.01.2026

Im Tiefkühlraum wurde für die Verarbeitung bereitgehaltes gefrorenes Fett vorgefunden, das teilweise ohne Umhüllung direkt auf einer Palette lag. Die Fettblöcke wiesen Verunreinigungen auf, die augenscheinlich durch die Art der Lagerung entstanden waren. Ein Zerlegebrett war verschlissen und wies schwarze schimmelähnliche Verfärbungen auf. Die Drückräder der Vliesmaschine waren beschädigt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Kunst-stoffteilchen. Weiterhin waren die Seitenbereiche der Drückräder stark altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a und b der VO (EG) 852/2004

Das betroffene Fett wurde entsorgt. Das Zerlegebrett wurde ausgetauscht. Die Vliesmaschine wurde stillgelegt und nach Reinigung und Instandsetzung wieder in Betrieb genommen.

Rhein-Neckar-Kreis

30.03.2026

Hinz & Kunz / Stadtmauer

Hauptstr. 133
69469 Weinheim

19.02.2026

Die Eiswürfelmaschine war innen und außen stark verunreinigt. Im Eiswürfelfach in der Maschine waren schwarz-braune, sporenähnliche Anhaftungen mit direktem Kontakt zu den Eiswürfeln sowie große graue Kalkrückstände deutlich zu erkennen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde noch vor Ort von der Lebensmittelüberwachung stillgelegt.

Rottweil

04.02.2026

Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG

Herrenzimmerner Straße 19
78662 Bösingen

11.12.2025

In der Obst-/Gemüseabteilung wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 2x3kg Saftorangen Navelina mit Fäulnis; 1kg Bio Möhren mit Schimmel; 1kg Bio Orangen Navel matschig/faulig; 1,5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 1kg Clementinen mit Schimmel; 5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 2 Stück Auberginen mit Fäulnis; 1kg Minigurken mit Tausendfüßler; 500g Spitzpaprika weiß mit Fäulnis; 2kg „Äpfel mit Schönheitsfehlern“ mit Fäulnis; 2kg Elstar mit Fäulnis u. Schimmel; 1 Stk. Avocado beschädigt; 2 Stk. Zitronen mit Schimmel; 1,5kg Birnen Novembra mit Fäulnis; 2 Stk. Ananas mit Schimmel; 3x1kg Birnen Devoe mit Fäulnis, tlw. hochgr. u. tlw. matschig; 500g Weintrauben weiß mit Schimmel; 1 Packung (2 Stk.) Mini Romana mit beginnender Fäulnis; 1 Stk. Rettich mit Fäulnis; 4 Stk. Eisbergsalat mit Fäulnis; 1kg Äpfel Zingy mit Fäulnis u. Schimmel; 1 faulige Mandarine.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.

Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 11.12.2025 freiwillig entsorgt.

Schwäbisch Hall

23.10.2025

Metzgerei Walter Frank

Waldstraße 19
74541 Vellberg-Kleinaltdorf

04.09.2025

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine unmittelbare Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen. Im einzelnen wurden u.a. festgestellt: a) Gemeinsame Lagerung von rohem Fleisch (aufgebrochenes Wild) zusammen mit verzehrfertigen Fleisch- und Wurstwaren im Kühlraum, wodurch ein hohes Risiko der Kreuzkontamination bestand. b) Lebensmittelbehältnisse im Koch- und Räucherraum, insbesondere Eimer, Schüsseln sowie die Dosen zur Aufbewahrung der Gewürze, waren altverschmutzt und zum Teil defekt, so dass die in diesen Behältnissen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und sich ablösende Materialien ausgesetzt waren. c) Die Schneidbretter wiesen zudem Abnutzungserscheinungen mit tiefen Kerben auf, die eine hygienische Reinigung unmöglich machen und sie damit ebenfalls zu potentiellen Kontaminationsquellen machten.

a) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB c) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

Schwäbisch Hall

30.12.2025

Asia Restaurant Canton

Im Buchhorn 2
75545 Michelfeld

20.11.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren.

a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

Stuttgart, Stadt

22.10.2025

Cavos

Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart

01.07.2025

In der gesamten Küche waren Schadnagerspuren in Form von Mäusekötteln, diese befanden sich auf gereinigten zum Gebrauch vorgehaltenen Tellern, in Regalen und Schränken und auf einer Grillplatte. An bereits gereinigten vorgehaltenen Gläsern waren alte Lippenstiftspuren. Der Backofen war im Innern verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ebenso der Schockfroster welcher bereits im Innern Schimmelanhaftungen aufwies, der Eiswürfelbereiter war schadhaft sowie mit dicken wulstigen Kalkablagerungen altverschmutzt. Es wurden im Betrieb in Scheiben vorgeschnittene Tomaten, welche bereits eingetrocknet waren, sowie überlagertes Bifteki vorgehalten, dieses wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Kontrolle erfolgte während der Arbeitsvorbereitung vor Öffnung des Restaurants. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber verworfen. Die auf 18 h geplante Eröffnung erfolgte ebenfalls nicht, und wurde vom Betreiber erst nach umfangreicher Reinigung auf den nachfolgenden Tag verschoben. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2025 waren alle Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

14.10.2025

Dilgelay

Neckarstr. 156
70190 Stuttgart

28.08.2025

Lagerraum: Die Aufschnittmaschine wies deutliche Reinigungsmängel auf, ein unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Der elektrische Gemüsehobel war mit eingetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. In einer verschmutzten TK-Truhe wurde ein nicht vollständig verpackter Dönerspieß vom Vortag gelagert. Lebensmittel, wie z. B. Gewürze, wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung gelagert./Vorbereitungsraum: Mehrere Schneidebretter waren schadhaft/verschmutzt. In einer Schublade aufbewahrte Einsätze für den Gemüsehobel waren mit eingetrockneten Käseresten verschmutzt./Pizzastation: In der Saladette wurden Lebensmittel wie z. B. Schinken und Käse bei einer unsachgemäßen Temperatur von 15 °C vorgehalten. In der Saladette war am Deckel des Behälters mit Tomatensoße weißer Flaum/Schimmel erkennbar. In der Unterbaukühlung wurden teilweise überlagerte Lebensmittel vorgefunden, wie z. B. Thunfisch sowie vergorene Ananas in trüber Flüssigkeit. Teiglinge wurden in gelben Abfallbeuteln aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie die Aufschnittmaschine und der elektrische Gemüsehobel bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

30.10.2025

Indian Spice Bazar

Herrenberger Str. 9
70563 Stuttgart

12.09.2025

Im Verkauf befanden sich eingetrocknete Chilischoten, welche großflächig mit Schimmel überzogen waren, Ingwerknollen, welche teilweise eingetrocknet waren und Schimmelflecken aufwiesen sowie in Plastik verpackte Kräuter ebenfalls mit Schimmelanhaftungen welche nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt.

Stuttgart, Stadt

10.11.2025

Bäckerei Sirignano
Sirignano/Sirignano GbR

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

15.09.2025

Backstube: Die Teigwannen, die Bäckerkörbe, das Wellholz, der Behälter für Mehl, die Kliefmaschine, die Baguette- sowie die Backbleche waren verschmutzt/verkrustet. Das Rohr des Wassertemperiergerätes war am Auslass und innen verschmutzt sowie der daran angebrachte Schlauch nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln (hier: Wasser) geeignet. / Produktionsraum Ofen (EG): Die Lagerbretter für die Brote sowie der Brotschießer waren verschmutzt. / Gärraum (EG): Die Teigtücher wiesen teilweise Stockflecken bzw. Schimmel auf. / Lager (EG): Backwaren wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in Bäckerkisten gelagert. / Lagerräume (UG): Die Weckmehl-und die Ausrollmaschine waren verschmutzt. Lebensmittel wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in der TK-Truhe (z. B. verschiedene Backwaren zum Aufbacken) sowie in der TK-Zelle (z. B. tourierter Teig) gelagert. Im Lagerbereich für das Mehl wurde sowohl unter als auch auf den Paletten und den Mehlsäcken Mäusekot/-urin vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Mehlsäcke wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie der Keller bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

17.11.2025

FaMa2

Normannstr 2
70374 Stuttgart

08.10.2025

Es wurde „Hering – nicht ausgenommen“ zum Verkauf angeboten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 22.08.20205 bzw. 29.08.2025 abgelaufen war. Zudem befand sich „Schweinebacke, gekocht, gepökelt und geräuchert nach rumänischer Art“ Mindesthaltbarkeitsdatum bis 08.09.2025 im Verkauf, welche bereits Schimmelanhaftungen aufwies.

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffen Ware wurde auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen und entsorgt.

Stuttgart, Stadt

24.11.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

16.10.2025

Der Topf eines Industriemixers strömte einen beißenden Geruch aus. Ein Falaffelstößel wies rostige Flecken auf. Metallklemmen für Hähnchenspieße sowie bereitstehende Teller wiesen Schmutzrückstände auf. Teigboxen waren wiederholt mit eingetrockneten Teigresten altverschmutzt. Geraspelte Karotten wurden im Kühlraum in blauen Müllsäcken gelagert. Salsa befand sich in einer nicht lebensmittelechten Kunststoffbox. Roher Teig war in Mülltüten verpackt. Rohes Hähnchenfleisch wurde wiederholt offen ohne Abdeckung im Kühlraum gelagert. Im Zubereitungsbereich wurde ungekühlte Butter mit dunkelgelber Verfärbung vorgefunden. Es befanden sich verdorbene Küchenkräuter zur weiteren Verarbeitung auf der Arbeitsfläche. Es wurde verdorbenes, schwarz verfärbtes Frittierfett mit sichtbaren Lebensmittelrückständen in der erwärmten Fritteuse vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.12.2025 wurde ein Schabenbefall im Vorbereitungsraum für Lebensmittel und in der Spülküche festgestellt. Zudem wurde eine verdorbene Hackfleischzubereitung sowie überlagerte Oliven vorgefunden. Der Betrieb wurde zur Mängelbeseitigung behördlich geschlossen. 

Stuttgart, Stadt

28.11.2025

A & K Kaffeebetriebe GbR

Marktstr. 14
70372 Stuttgart

28.10.2025

Die Eismaschine war innen im Bereich der Eislagerung an der Oberseite mit Schimmelflecken verunreinigt. Die Eiswürfel waren zur Herstellung von Eiskaffee vorgesehen. Ein Standmixer wies unterhalb des Mixmessers und am Becherrand schmierige Ablagerungen auf. Die Sahnemaschine war an den Einsätzen mit verkrusteten Sahnebelägen verschmutzt. Ein Kaffeekocher für Griechischen Kaffee wies im Innenbereich erhebliche Verunreinigungen auf. Auch Kaffeekannen waren im inneren Randbereich unzureichend gereinigt. Der Standmixer für Frappé wies am Rührpropeller Altverschmutzungen auf. Eine Zitruspresse war am Siebeinsatz mit eingetrockneten Saftrückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Maschinen wurden behördlich zur Durchführung einer Grundreinigung gesperrt und die Eiswürfel aus der Eismaschine aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Reinigungsarbeiten zufriedenstellend abgeschlossen, sodass die Maschinen wieder in Betrieb genommen werden konnten.

Stuttgart, Stadt

08.12.2025

N 14

Nadlerstr. 14
70173 Stuttgart

29.10.2025

Im Spülbereich wurden Lebensmittel außerhalb der Kühlung vorgehalten. Der Reis wurde bei einer Kerntemperatur von 29,9 °C (Soll <7°C oder> 60 °C) vorgehalten. Rindfleisch bei 21,7 °C (Soll 7°C) Roher Lachs wurde im Handwaschbecken gelagert, auf dem Lachs lagen Schöpflöffel in daneben liegenden Becken wurde Pak Choi gewaschen und über dem Lachs wurde ein benutzter Reiskocher ausgewaschen. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2025 befand sich erneut Lachs im Spülbecken. Die Fritteuse war altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schöpflöffel, Küchensieb,Schneebesen) wiesen alte Antrocknungen auf. Teller wiesen Rostanhaftungen auf. Auf dem Boden in unmittelbarer Nähe zu Klebefallen für Schaben standen Pfannen mit Roststellen. Im mit Orangenscheiben befüllten Dörrautomat befand sich eine tote Schabe. Die Mikrowelle wies im Innern massive Reinigungsmängel auf. 

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2025 waren die Mängel vollumfänglich behoben.

Stuttgart, Stadt

12.12.2025

alab / Olabi Süßwaren

Brunnenstr. 11
70372 Stuttgart

03.11.2025

Die Backstube, in der Süßgebäck hergestellt wurde, war mit kleinen Schaben befallen. Eine Schabe trieb in einer Zuckerlösung, welche zur weiteren Verwendung offen gelagert wurde. Eine weitere Schabe befand sich in einem mit Lebensmittelpuder befüllten, offenen Behälter. Zur Bestäubung der Lebensmittel wurde ein handelsüblicher Kehrbesen verwendet, welcher nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Seitens des Betriebs wurde unverzüglich eine Fachfirma zur Bekämpfung der Schädlinge beauftragt.

Stuttgart, Stadt

10.12.2025

W 13

Wilhelmstr. 13
70182 Stuttgart

07.11.2025

Die Eiswürfelmaschine war zum wiederholten Male massiv verschmutzt, teilweise mit schleimigen Belägen sowie Roststellen. Die Saftpresse war altverschmutzt mit angetrockneten Fruchtfleischrückständen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die vorgehaltenen Eiswürfel sowie frischgepresster Orangensaft wurden entsorgt. Die Geräte wurden bis zur Reinigung aus dem Verkehr genommen

Stuttgart, Stadt

22.12.2025

King´s Palace

Schafgasse 3
70563 Stuttgart

12.11.2025

Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB

Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

30.12.2025

Akay Obst & Gemüse

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

20.11.2025

Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt.

Stuttgart, Stadt

08.01.2026

EArth Tokyo

Rotebühlplatz 20
70173 Stuttgart

22.10.2025

Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt.

Stuttgart, Stadt

20.01.2026

Mom´s Kitchen

Kernerstr. 13
70182 Stuttgart

10.12.2025

In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

16.02.2026

Lema Döner & Grillmeister

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

01.12.2025

Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

03.02.2026

Davvero

Lohäckerstr. 11
70567 Stuttgart

10.12.2025

Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. Sie haben in Ihrer Mittagskarte Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt.

Stuttgart, Stadt

16.02.2026

Gourmet Palast

Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

13.01.2026

Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel waren direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

09.03.2026

"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum

Schlachthofstr. 2A
70188 Stuttgart

22.01.2026

Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmierigen Ablagerungen verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. Bei einer weiteren Kontrolle am 18.03.2026 wurden keine Mängel festgestellt.  

Tuttlingen

05.12.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

04.11.2025

a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Zum Beispiel selbst hergestellte rohe Hackfleischpatties, die verdorben und muffig rochen und an den Oberflächen grau-grünlich verfärbt waren. Des Weiteren verschimmelte Zuccini, Auberginen, Paprika und Zitronen, sowie ein Bund Pfefferminze die bräunlich verfärbt und welk war. Granatäpfel, eine angeschnittene Aubergine waren faulig und bräunlich verfärbt.

b) In der Küche wurden verunreinigte Gerätschaften und Behältnisse die mit Lebensmitteln in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren Teile des Fleischwolfes mit alten eingetrockneten Fleischresten behaftet. Edelstahleinsätze in denen Zutaten für Salate und Pizzen bereit gehalten wurden, waren verunreinigt und verschmiert, Schöpfwerkzeug und Behältnisse für die vorrätig gehaltenen Suppen und Saucen waren verunreinigt, verschmiert und mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b der VO(EG) Nr. 178/2002






b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 lit. a der VO(EG)852/2004

Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.11.2025 wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen konnte wieder zugelassen werden.

Tuttlingen

18.12.2025

Pizzeria Taverna Telesina

Stuttgarter Straße 18B
78532 Tuttlingen

13.11.2025

a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeigneten waren. Im Kühltisch in der Küche lagerten ca. 2,5 kg säuerlich riechende Teigwaren in Metallbehältern. Auch wurden eine aufgegaste Packung Lachs mit einem überschrittenem Verbrauchsdatum sowie verdorbene Garnelen, Artischocken, geschnittene Peperoni in Lake sowie sauer riechender Kalbsrücken vorgefunden.

b) Lebensmittel wurden ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, da die Betriebsräume, insbesondere die Küche, nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Gläserspülmaschine war im Inneren mit einem schmierig, schlickigen Belag verunreinigt.

c) Gegenstände und Ausrüstung, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt, insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehälter, der Dosenöffner und das Schneidebrett.

a) Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002






b) §3 Satz 1 der LMHV, §10 Nr.1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB





c) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB

Das Herstellen von Speisen wurde sofort untersagt.
Die unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und die Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume, der Gerätschaften sowie Ausrüstungsgegenstände wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 19.11.2025 waren die Mängel behoben. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde wieder zugelassen.

Tübingen

19.11.2025

Metzgerei Schaich

Kingersheimer Straße 26
72070 Tübingen

26.06.2025

Die Kennzeichnung bei der vorverpackten "Hausmacher Leberwurst" mit dem MHD 23.12.25 gibt keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Senf. Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist Senf nicht als Einzelzutat angegeben. Der Untersuchungsbefund hat >4000 mg/kg Senf (Sinapis) nachgewiesen. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die allergische Reaktionen bei Allergiker auslösen können.

Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) VO EU 1169/2011 i.V.m. Anhang II Nr. 10 LMIV

Die falsch deklarierte Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

Tübingen

29.01.2026

Asmara Cocktailbar

Kirchgasse 6
72070 Tübingen

14.11.2025

Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren, an den Seitenbereichen sowie im oberen Auslassbereich stark verschmutzt und schwarz verschimmelt. In dieser Maschine befindet sich Eis, das zur Verwendung in Cocktails und Getränken bereitgehalten wird.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen. Das Eis wurde noch während der Kontrolle aus dem Verkehr genommen und vernichtet.

Ulm, Stadt

26.11.2025

Daily Pizza Kebap Restaurant

Kapellengasse 9
89077 Ulm

07.10.2025

Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt.

§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden.

Ulm, Stadt

17.03.2026

Berlin Döner Ulm

Frauenstraße 29
89073 Ulm

18.02.2026

Bei der Kontrolle mussten erhebliche Mängel in Bezug auf den unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bzw. Zutaten festgestellt werden So standen frische Brotkörbe ohne Unterkiste direkt auf dem altfettverschmierten Asphalt des Innenhofs. Des weiteren wurde geschnittener Eisbergsalat zusammen mit Wasser zur Frischehaltung in Kunststoffmülleimern gelagert. Zusätzlich wurden in einem weiteren Kunststoffmülleimer Dönersoße mit einem Gipsrührer und Bohrmaschine angerührt. Der Gipsrührer wies hierbei Rostansätze und abgeplatzte Farbe auf. Die vorgenannten Eimer und Werkzeuge sind duch ihre Beschaffenheit nicht dafür geeignet zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten herangezogen zu werden. Es besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung der Lebensmittel und dadurch der Gefährdung der Verbrauchergesundheit.

Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel IX, Nummer 2 der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 2, Nr. 8 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 i. V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) und b) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2, Nr. 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Bei einer Kontrolle am 27.02.2026 konnte die umfängliche Beseitigung der Mängel festgestellt werden.

Waldshut

26.02.2026

Il Gusto

Badstraße 30
79761 Waldshut-Tiengen

14.01.2026

Es wurden unter unhygienischen Umständen Lebensmittel hergestellt und gelagert. Es wurden zahlreiche Verschmutzungen der Räume, Arbeitsflächen und -geräten sowie Kontaminationsgefahren beim Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Im Inneren der Spülmaschine wurde in den Ecken, am Spülarm mit Rotor und in der Haube eine erhebliche Verschmutzung festgestellt. Ein einwandfreies Reinigen von Besteck, Tellern und Küchenequipment war somit nicht gegeben. Das innere der Lüftung des Pizzakühlschrankes war mit einer gelblichen, teilweiße schon weiß/gräulichen Masse gefüllt. Durch die Umwälzung der Luft gelangen die Verschmutzungen sowie Mikroorganismen auf teilweise offen gelagerte Lebensmittel. In einem Regal neben der Pizzastation sowie vor dem Kühlraum lagerte verschweißter Tunfisch. Laut Etikett muss dieser kühl gelagert werden. Bei Raumtemperatur fangen Mikroorganismen an zu arbeiten. Speziell bei Thunfisch besteht bei Raumtemperatur die Bildung von gesundheitsgefährdenden Histaminen.

§ 3 LMHV i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 2, Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Der eingeschweißte Thunfisch wurde bei der Kontrolle im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes entsorgt. Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 23.01.2026 beseitigt. Eine neue Spülmaschine ist installiert.