Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
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| Neueste Veröffentlichungen: | ||
|---|---|---|
| 12.06.2026 | Rottweil | Imbiss Souk Kitchen |
| 10.06.2026 | Rottweil | Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
| 10.06.2026 | Stuttgart, Stadt | Istanbul Backliebe |
| 09.06.2026 | Schwarzwald-Baar-Kreis | By Memo |
| 09.06.2026 | Karlsruhe, Stadt | Mr. Dumpling & Noodle |
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alb-Donau-Kreis |
17.12.2025 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
05.11.2025 |
Hygienemängel durch Altverschmutzungen an Arbeitsgerätschaften, wie z.B. Schöpfkelle, Gemüsereibe, Käsereibemaschine und Eimer mit Tomatensauce. Eine geöffnete Dose Artischocken war verschmutzt, es war deutlich muffiger Geruch wahrnehmbar. Im TK-Schrank befanden sich Hackfleisch-Patties ohne jegliche Verpackung mit Gefrierbrand. Frisches Geflügelfleisch sowie Scheiblettenkäse und paniertes Geflügelfleisch wurde offen in Kühleinheiten ohne weiteren Schutz gelagert. Gefrorenes Geflügelfleisch wurde nicht fachgerecht und bei Raumtemperatur aufgetaut. Bei der Fritteuse wurden mehrere stark verschmutzte Gewürzbehälter sowie ein Behälter vorgefunden, in welchem Stein-Auftausalz zur Zubereitung bereitgehalten wurde. Die Frittierkörbe waren defekt und wurden mit einem Draht selbst repariert. Ablösung von Metallteilen des Geflechts konnte festgestellt werden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Die Hackfleischpatties und die Artischocken wurden umgehend entsorgt. Die defekten Frittierkörbe wurden aus dem Verkehr genommen. Es wurden Reinigungsmaßnahmen angeordnet. Das Stein-Auftausalz wurde aus dem Betrieb entfernt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Pasam Grillhaus |
Max-Schweinlin-Str. 6 |
11.11.2025 |
Hinter der Theke wurden in einer verschmutzten Eiswürfelmaschine Eiswürfel für die Getränke zubereitet. Die Kefirmaschine im Gastraum war am und im Auslaufhahn mit mehreren weißen und gelben vertrockneten Kefirrückständen altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden sofort entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Metzgerei Schmidts Wurstlädele |
Sandbühl 18a |
21.11.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in einem durch eine Tür abgetrennten Nebenraum mehrere rote Kisten mit Kunstdärmen gelagert wurden. In mindestens drei dieser Kisten befand sich Mäusekot. Die Kunstdärme, die für die Produktion von Wurstwaren verwendet wurden, lagen nur wenige Zentimeter von den Kotpartikeln entfernt in derselben Kiste. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel wurden behoben. Die Kunstdärme sowie die daraus hergestellten Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
03.02.2026 |
Nemrut Kebap-Stube |
Hebelstr. 4 |
04.12.2025 |
In der Zubereitungstheke direkt im Verkaufsbereich wurde verdorbener Thunfisch für die Zubereitung von Pizza gelagert. Dieser wurde am Kontrolltag auch benutzt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Thunfisch wurde vollständig als Lebensmittelprobe erhoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
10.02.2026 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
14.01.2026 |
Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle wurde in der Produktion eine Scherbeneis-Maschine überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren der Maschine eine tote, schleimige Schnecke befand und die Maschine insgesamt altverschmutzt war. Auf der Gefrierwalze und dem Auslass der Maschine befand sich ein schmieriger Schmutzfilm. Das mit der Maschine hergestellte Scherbeneis wurde im Betrieb zur Herstellung von Brezelteig verwendet. In der Produktion wurden darüber hinaus Brezelteiglinge auf verschmutzten grünen Dielen direkt auf altverschmutzten grünen Tüchern gelagert. Die altverschmutzten Dielen sowie die altverschmutzten Tücher hatten direkten Kontakt zu den Teiglingen. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden durch den Betrieb abgestellt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
22.04.2026 |
Fini-Resort Badenweiler Betriebs-Gesellschaft mbH |
Blauenstraße 15 |
25.03.2026 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Aufschnittmaschine für Wurstwaren stark verschmutzt war. An den Lebensmittelkontaktflächen, wie dem Schneideblatt und der Auflage, auf der die Wurst beim Schneiden abgelegt wird, befanden sich alte, braune, fettige Lebensmittelrückstände. Auch die Rührmaschine in der Vorbereitungsküche war stark verschmutzt. An mehreren Stellen lösten sich alte, fettige Teigrückstände. Mit dieser wurden verschiedene Teige und Massen hergestellt. Die Eismaschine im Thekenbereich war im Inneren stark verschmutzt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen von Getränken benutzt wurden, hatten unmittelbaren Kontakt zu den Verschmutzungen. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden vom Betrieb behoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
11.05.2026 |
Gutmann Eiernudeln |
Kupfertorplatz 9 |
09.04.2026 |
In einem Produktionsraum, in dem Kuchen und Teige hergestellt wurden, wurde ein erheblicher Mückenbefall festgestellt. Ein neben einem Teigkneter in der Produktion gelagerter Sack Roggenmalzpulver wies eine Motte auf. Darüber hinaus war der Sack mit einer Flüssigkeit kontaminiert. Im Produktionsbereich für Eiernudeln wurde in einer Ecke und auf einer Ablage neben einer Produktionsmaschine Mäusekot festgestellt. In dem Produktionsraum wurden Teige offen in einem Teigkneter vorgehalten. In einem Raum mit Schimmelbefall an den Wänden wurden Eiernudeln getrocknet. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
29.05.2026 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
06.05.2026 |
In einer Brötchenanlage, in der Wasserwecken hergestellt wurden, befand sich eine größere Anzahl an kleinen Reismehlkäfern in dem Vorratsbehälter der Mehlbestäubungsvorrichtung. Die Gärträger in der Anlage waren altverschmutzt. Die Lebensmittelkontaktflächen waren mit schwarzen sporenartigen Verfärbungen überzogen. Die Wasserweckteiglinge hatten direkten Kontakt zu den altverschmutzten Gärträgern. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Wasserwecken wurden durch den Betrieb entsorgt. |
| Böblingen |
27.03.2026 |
Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar |
Eltinger Str. 56 |
02.03.2026 |
Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Umkleideraum, Spülküche, Küche, Schauküche, Lagerraum) waren altverschmutzt. Fliesenfugen waren altverschmutzt und schadhaft. Gefriertruhe, Kühlschränke und deren Dichtungen, Geräte und Armaturen waren massiv verschmutzt. Der Abluftventilator war so verschmutzt, mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen auf Lebensmittel. Das Waschbecken in Schau- und Nudelküche verfügte über kein warmes Wasser. Kühlpflichtige Lebensmittel wurden bei zu hoher Temperatur gelagert. Proben von sechs Lebensmitteln wurden an das Labor zur Untersuchung weitergeleitet. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Das Unternehmen hat kooperiert. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Bao Shair Pizzaservice |
Seestraße 15 |
17.03.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Lagerraum, Küche) waren altverschmutzt und schadhaft. Die Gefriertruhen und Kühlschränke waren altverschmutzt und vereist. Darin gelagerte selbst eingefrorene Lebensmittel waren nicht mit Einfrierdatum versehen und wiesen Gefrierbrand auf. Der Kühlraum wies eine Temperatur von 19,6°C auf. Die darin gelagerten Lebensmittel waren aufgrund der zu hohen Raumtemperatur einer konkreten Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Kühlraum waren das Schutzgitter des Kühlaggregats, Wände und Decke mit schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche wurden Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark altverschmutzt (Teigmaschine, Dorn des Dosenöffners). Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Es wurde die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, angeordnet. Entsorgungsnachweise liegen der Behörde vor. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Duam Restaurant & Cafe |
Böblinger Str. 122 |
17.03.2026 |
Der Kühlraum war massiv verfettet und verschmutzt. Die Kühlraumtemperatur betrug 8°C. Filter und Ventilatorblätter waren mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Kühlraum lagerten Lebensmittel unverpackt (Drehspieß vom Vortag, Hackfleisch). In einer verschmutzten Kühltruhe lagerten unverpackte Fleischstücke. Es wurden massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte vorgefunden, die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Behälter für Käse und Teiglinge waren massiv verschmutzt. Die Teigmaschine war verkrustet und altverschmutzt. Sämtliche Arbeitsgeräte waren massiv verschmutzt (Reibe für Käse, Vorratsbehälter für Lebensmittel). Hackfleisch und Flüssigei wurde ungekühlt vorrätig gehalten. Der Pizzaofen war innen und außen stark verschmutzt. Über den Zutatenbehältern blätterte Farbe von Wand und Decke ab. Müll lagerte offen in der Ecke. In der Kuchentheke wurde offene Sahne mit einer Temperatur von 10,8° C vorrätig gelagert. Spülmaschine und Waschkörbe waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen . Die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, wurde angeordnet. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Supermarkt Alkeirat Syria |
Eltinger Straße 41 |
25.02.2026 |
Es wurden sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Die Kühltruhe im Verkaufsraum war überfüllt. Sie wies lediglich eine Temperatur von – 2°C auf, obwohl die Tiefkühlwaren gemäß den Angaben des Herstellers bei – 18°C zu lagern sind. Die Regale und der Boden im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Offene Lebensmittel, wie z.B. Süßwaren wurden direkt auf dem Boden des Verkaufsraums gelagert. Beim Straßenverkauf wurde Brot in verschmutzten Transportkisten direkt auf dem Boden zum Verkauf angeboten. Im Nebenraum wurde starker Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dort wurde Müll neben verpackten Lebensmitteln vorgefunden. Die Fleischhaken für die Rohrbahn, welche in Kontakt mit frischem Fleisch kommen, lagerten in einer Kiste auf dem Boden neben privaten Gegenständen (Fahrrad). |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
| Böblingen |
07.05.2026 |
Glashouse Bar/Lounge |
Graf-Ulrich-Str. 6 |
27.03.2026 |
Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. |
| Enzkreis |
10.03.2026 |
Garam Foods GmbH |
Benzstr. 6 |
02.02.2026 |
Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle waren vier Reismühlen zur Herstellung von Teigen befüllt und in Betrieb. Bei allen vier Teigmaschinen wies die Verschraubung einer Metallschiene, die zur Befestigung des Rührwerks diente, Rost auf. Im oberen Bereich der Rührwerke trat braune, rostige, wässerige Flüssigkeit aus. Hier bestand die Gefahr, dass die Flüssigkeit in den Teig gelangt. Die Teigabstreifer im Inneren der vier Reismühlen wiesen schmierige, teilweise sporige Beläge auf. Ein Teigabstreifer war beschädigt. Die Befestigungsschienen der Teigabstreifer waren stellenweise durch braune, krustige Beläge altverschmutzt. Die altverschmutzen Teigabstreifer und Befestigungsschienen kamen bei der Herstellung von Teigen unmittelbar mit dem Teig in Berührung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 VO (EG) 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, b § 3 LMHV allgemeine Hygieneanforderungen |
Die Teigproduktion wurde gestoppt. Der Teig wurde entsorgt. |
| Enzkreis |
16.04.2026 |
Da Enzo Pizzeria |
Karlstr. 2 |
20.03.2026 |
Zum Zeitpunkt der Betriebskontrolle war die gesamte Bierschankanlage, laut den vorgelegten Unterlagen, seit dem 25.08.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die Zapfhähne wurden daraufhin abgeschraubt und zerlegt. Dabei fanden sich im Inneren zahlreiche Ablagerungen von Bierschleim und alten Hefeansammlungen. Hier bestand die Gefahr, dass diese Verunreinigungen in die ausgeschenkten Getränke gelangten. Der Gläserspüler stand noch vom Vortag unter Wasser. Auf dem Sieb und an der Glasbürste hatte sich ein schleimiger Belag gebildet. Ein muffiger Geruch war deutlich wahrnehmbar. In der Gläserdusche befanden sich im Sprühbereich sichtbare Versporungen. Die verschmutzten Komponenten des Gläserspülers kamen unmittelbar mit den Trinkgläsern in Berührung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002; Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a und b; § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die Schankanlage sowie der Gläserspüler wurden vorübergehend gesperrt und die Reinigungsmängel behoben. |
| Esslingen |
29.12.2025 |
Asia Gourmet |
Rennstraße 30 |
08.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 08.10.2025 wurden 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Sushi-Küche des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Sushi-Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Die Eismaschine in diesem Raum war innenseitig unsauber bzw. wies Schmierfilmbildung auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 |
Aufgrund des Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Sushi-Küche und Benutzung der Eismaschine aufgrund der innenseitigen Verschmutzung untersagt. Aufgrund der o.g. Mängel wurden Sushi vom Buffet zur Selbstbedienung im Gastraum und Eis in der Eismaschine außer Verkehr nehmen lassen und vom Betrieb der Entsorgung zugeführt. Vor Ort wurde eine Anhörung zur Behebung der Mängel in Bezug auf Reinigung und das Hinzuziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers gefertigt. |
| Esslingen |
03.02.2026 |
Eco Supermarkt |
Hauptstraße 24 |
24.11.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 24.11.2025 wurden mehrere teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Mängel vorgefunden. Insbesondere wurden im Vorbereitungsraum der Fleischtheke im Bereich um eine Gefriertruhe sowie dem angrenzenden Heizkörper eine Vielzahl an Deutschen Schaben festgestellt. Auch im Bereich hinter der Fleischtheke wurden am Handwaschbecken und in einem Lagerregal für Umverpackungen einzelne Deutsche Schaben festgestellt. |
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004; |
Vor Ort wurden mehrere Gebinde mit Verpackungsmaterial entsorgt. Noch am selben Tag war ein Schädlingsbekämpfer erstmals vor Ort. Bei einer Nachkontrolle am Folgetage 25.11.2025 waren sowohl der Vorbereitungsraum als auch der Bereich der Fleischtheke gründlich gereinigt worden. |
| Esslingen |
06.02.2026 |
s´Bull Beer Pub |
Hauptstraße 14 |
17.12.2025 |
Bei einer Plankontrolle am 17.12.2025 wurden 8, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Weite Teile der Küche wiesen Altverschmutzungen und Staubablagerungen auf. An mehreren Stellen im Küchenbereich wurde Mäusekot vorgefunden. Eine Packung Haribo wies Fraßspuren von Mäusen auf. Die Thekenregale, in welchen die Getränkegläser stehen (Trinkseite nach unten), wiesen nicht unerhebliche Staubablagerungen auf. Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; |
Die Speisenabgabe wurde vor Ort untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.12.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Esslingen |
10.03.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
27.01.2026 |
Am 27.01.2026 wurde in dem Betrieb eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Grund hierfür gab eine Verbraucherbeschwerde vom 26.01.2026. Laut den Angaben des Beschwerdeführers sollen sich am 23.01.2026 auf zwei von vier Tellern Schaben im Essen befunden haben. Bei der Beschwerdekontrolle konnten in dem unmittelbar unter der Zubereitungstheke befindlichen Regalfach 2 lebende und 5 tote Schaben vorgefunden werden. Der Bodenbereich war vor allem unter den Schränken stark altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Der Betreiber hat noch während der Beschwerdekontrolle einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei der Nachkontrolle am 28.01.2026 waren alle Reinigungsmängel behoben. Schaben wurden keine mehr vorgefunden. |
| Esslingen |
21.04.2026 |
Neva Markt |
Bahnhofstraße 24 |
13.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
08.04.2026 |
Ganesh Restaurant |
Plochinger Straße 5 |
12.02.2026 |
Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben. |
| Esslingen |
23.04.2026 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Am freien Feld 2 |
20.03.2026 |
Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004 |
Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben. |
| Esslingen |
28.04.2026 |
Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt |
Heinrich-Hertz-Straße 23 |
02.03.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt. |
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II |
Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben. |
| Esslingen |
29.04.2026 |
Happy Baker Stuttgart |
Karlstraße 22 |
18.03.2026 |
Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II |
Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt. |
| Esslingen |
19.05.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
31.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet. |
| Freiburg, Stadt |
10.04.2026 |
Stern Phone Shop |
Grünwälderstr. 10-14 |
06.02.2026 |
Auf den Regalen im Verkaufsraum wurde Schadnagerkot festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen vorgefunden, die deutliche Fraßspuren durch Schadnager aufwiesen: z.B. Kekse, Cheese Snack, Chips, Maissnacks, Nüsse. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Ebenso wurde die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verkaufsverpackungen angeordnet. Zudem wurden eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume und die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 09.02.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
| Heilbronn, Land |
07.01.2026 |
Waldhotel Raitelberg GmbH |
Schönblickstraße 39 |
27.01.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 21. Januar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 27.03.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Heilbronn, Land |
25.03.2026 |
Panther Pizza Beilstein |
Oberstenfelder Str. 16 |
28.01.2026 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 11. November 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden verdorbene Lebensmittel (Salami, Tomaten, Hähnchenbrustfilet) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Die Proben wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
| Karlsruhe, Land |
12.01.2026 |
Metzgereifiliale Reinwald |
Hauptstr. 59 |
19.11.2025 |
Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt. |
§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB |
Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben. |
| Karlsruhe, Stadt |
19.03.2026 |
Design Hotel Winterrot |
Rudolf-Link-Straße 10 |
17.11.2025 |
Bei der Kontrolle am 17.11.25 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene und bei der Lebensmittellagerung festgestellt. Arbeitsgeräte wie Siebträgermaschine, Grillplatte und Gewürzbehälter waren stark verschmutzt. Lebensmittel wurden offen, unsortiert und ohne Trennung gelagert. Dies betraf insbesondere Obst und Gemüse in den Kühleinrichtungen sowie Trockenzutaten. Im Kühlschrank fanden sich leicht verderbliche Waren (Räucherlachs, Hamburger-Patties) mit überschrittenem Verbrauchsdatum. Eine Kunststoffdose mit Fisch roch nach dem Öffnen nach Verderb. Zudem lag eine geöffnete, unzureichend abgedeckte Packung Geflügelfleisch ohne erkennbares Verbrauchs- oder Öffnungsdatum vor. Mehrere Produkte zeigten bereits klare Verderbnisanzeichen, wie z. B. angetrocknete Früchte, bräunlich verfärbte Salatherzen, gekeimte Radieschen, welkender Feldsalat und verschimmelte Zitronen. Diese Mängel stellten eine erhebliche Gefahr für die anderen gelagerten Lebensmittel sowie hergestellten Speisen dar. |
Artikel 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten war oder die deutliche Anzeichen von Verderbnis aufzeigten, wurden umgehend entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 2. Dezember 2025 waren die Hygienemängel vollständig beseitigt. Die Lagerung der Lebensmittel war nicht zu beanstanden. Es wurden keine verdorbenen bzw. nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel mehr vorgefunden. |
| Karlsruhe, Stadt |
16.03.2026 |
Dunkin |
Karl-Friedrich-Str. 26 |
04.02.2026 |
Bei Kontrollen am 4. und 9. Februar 2026 wurde ein massiver Rattenbefall festgestellt. Die in offenen Bäckerkisten angelieferten Donuts wiesen Fraßspuren auf. Es wurden Kot- und Urinspuren festgestellt. Aufgrund des massiven Schädlingsbefalls wurden die im Betrieb vorgefundenen Donuts als nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt und die Entsorgung wurde angeordnet. Das Inverkehrbringen von Donuts, welche in offenen Bäckerkisten angeliefert werden, wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Absatz 2b) der VO (EG) 178/2002 |
Vom Betreiber wurde bereits vor den Kontrollen ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die vom Betrieb eingeleiteten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen haben nicht zu einer Reduktion der Rattenpopulation geführt. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich intensiviert. Bauliche Veränderungen zur Vermeidung, dass die Ratten weiterhin in den Betrieb eindringen können, wurden kurzfristig eingeleitet. Die Anlieferung und Lagerung der Ware erfolgt in geschlossenen Behältnissen. |
| Karlsruhe, Stadt |
09.06.2026 |
Mr. Dumpling & Noodle |
Erbprinzenstr. 35 |
07.05.2026 |
Bei der Betriebskontrolle am 7. Mai 2026 wurde neben gravierenden Hygienemängeln auch ein Befall mit der deutschen Schabe festgestellt. Der Koch wurde rauchend neben der rohen und ungekühlten Hackfleischmasse für die Dumplings angetroffen. Ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln stand auf dem Tisch. Die Teigmaschine, die Ausrollmaschine, die Füllmaschine und der Nudeltopf waren ebenso wie viele weitere Bedarfsgegenstände (u. a. Standmixer, Sparschäler, Fleischwolf, Behälter für Gewürze) altverschmutzt. In den Lebensmitteln (u. a. Soßen) standen verschmutzte Schöpfbestecke. Die Lebensmittel im Kühlhaus waren nicht abgedeckt. So wurde z. B. gegartes Fleisch in unmittelbarer Nähe zu rohem Hähnchenfleisch gelagert. Es wurden Salatmischungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Zahlreiche Lebensmittel (u. a. Gewürze) wurden unverschlossen vorgefunden. Die bei der Kontrolle gemachten Feststellungen stellten eine erhebliche Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13. Mai 2026 waren die Mängel beseitigt. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |
| Konstanz |
22.12.2025 |
Al Kaiser Markt |
Scheffelstr. 20 |
18.11.2025 |
Im Selbstbedienungskühlschrank befanden sich 500g-Kunststoffbecher mit Joghurt (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2025), die im Deckelbereich und im Inneren verschimmelt waren |
Artikel 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden direkt bei der Kontrolle entsorgt. |
| Konstanz |
24.02.2026 |
Asia Town |
Bodanplatz 4 |
23.01.2026 |
Die Regalflächen im Lebensmittellager, auf denen Lebensmittel (Mehl, Nudeln und Shrimps Chips) gelagert wurden, waren mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Fraßspuren von Schadnagern wurden an den Verpackungen von Mehl, Nudeln und Shrimps Chips vorgefunden. Unter und neben den geöffneten Verpackungen wurden Verschmutzungen durch Schadnagerkot und – urin festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt, dem Betrieb wurde vorübergehend das weitere Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Die Durchführung geeigneter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde eingeleitet. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus dem Betrieb konnte nach erfolgter Reinigung und erneuter Kontrolle am selben Abend wieder erlaubt werden. |
| Konstanz |
02.06.2026 |
Bo Dai Ko |
Stadelhofgasse 1 |
12.05.2026 |
In einem für den Verzehr zu Hause mitgegebenen und mit Essen befüllten To-Go-Becher/Kunststoffschale mit Deckel, befand sich eine orientalische tote Schabe. In der Küche wurden in den zum Befüllen bereitgehaltenen und ineinander gestapelten Kunststoffbehältern mehrere lebende orientalische Schaben vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Unverschlossene Lebensmittel und sämtliche To-Go-Behälter wurden entsorgt; Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung ist erfolgt. |
| Lörrach |
07.01.2026 |
Birlin-Mühle GmbH |
Grenzacher Str. 9 |
20.11.2025 |
Gutachten des CVUA Sigmaringen vom 20.11.2025, Az.: A25219899-Grö, Grünkern (3 Packungen), darin einzelne lebende und tote Larven, unzählige tote und lebende Staubläuse, Motten, mit Larvenkot behaftete Gespinste sowie zwei lebende Getreideplattkäfer festgestellt; für den Verzehr ungeeignet |
Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Warenrückruf der betroffenen Chargen wurde durchgeführt. Geeignete Verfahren zum Monitoring und ggf. Bekämpfen von Schädlingen sind zu implementieren. |
| Lörrach |
20.05.2026 |
Zum Wyhlemer Kickerstüble |
Langetränkeweg 1 |
11.03.2026 |
1. Das blaue Schneidebrett war auf einer Seite mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt. |
Zu 1.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängel Nr. 1.-5. wurden in den Betriebskontrollen 06.02.2026 + 11.03.2026 festgestellt. Mängel Nr. 6.-7. wurden in der Kontrolle vom 11.03.2026 und mit Gutachten vom 26.03.2026 bestätigt. |
| Mannheim, Stadt |
20.01.2026 |
Da Rosario |
T 3 21 |
11.12.2025 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse, Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Mannheim, Stadt |
20.04.2026 |
Döringer's Backhaus Filiale |
U 1 4 |
04.03.2026 |
In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt. |
| Mannheim, Stadt |
19.05.2026 |
Adana Okbasi Restaurant |
G 2 3-4 |
25.03.2026 |
Befall durch Schadnager der anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war und vom Betriebspersonal hätte erkannt werden müssen. Angefressene und durch Schadnagerkot verunreinigte Lebensmittelpackungen im Lagerbereich wurden als nicht sichere Lebensmittel beurteilt. Des Weiteren wurde in den Regalen durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Frischhaltefolie, welche zum Verpacken/ Umhüllen bereitgelegt war, festgestellt. Bedarfsgegenstände/ Gerätschaften wie Grillspieße und Gastronorm-Behälter, welche bereits mit Lebensmitteln bestückt waren und der Fleischwolf, waren altverschmutzt. Die Abzugshaube über dem Grillbereich war stark altverschmutzt. Eine Allergenkennzeichnung für die angebotenen Speisen und Getränke konnte nicht vorgelegt werden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bedarfsgegenstände wurden freiwillig entsorgt. |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
07.01.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
08.12.2025 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Bio natives Mohnöl" (Charge L290) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E (Angabe 12mg/100g in der Nährwertdeklaration), chemisch-analytisch ermittelt wurden 4,7mg/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
- |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstraße 14 |
04.02.2026 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Protein-Schoko" (Charge L036) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Fett und Zucker (Angabe 30 g/100 g an Fett und 26 g/100 g an Zucker, tatsächlich ermittelt wurden 39,1 g/100 g an Fett und 32,1 g/100 g an Zucker) sowie irreführender Angabe hinsichtlich der Bezeichnung „Naturprodukt“. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
|
| Neckar-Odenwald-Kreis |
19.05.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemenstraße 14 |
26.02.2026 |
Irreführende Angabe bezüglich des Inverkehrbringens des Produktes "Glutenfreies Saatenbrot, Brotbackmischung für 1 Brot" (Charge 06.2026L181) mit irreführender freiwilliger Angabe „Kann Spuren von […], Nüssen aller Art enthalten“ bei gleichzeitiger Angabe der Zutat „Cashewkerne“ im Zutatenverzeichnis. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
|
| Ortenaukreis |
13.04.2026 |
Nam Kinh Wok |
Schützenstraße 31 |
09.03.2026 |
Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Yazgülü Supermarkt |
Auguste-Keßler-Straße 1 |
09.12.2025 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst, Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 13,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 10.12.2025 entsorgt. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Sushi Circle Gastronomie GmbH |
Julius-Bausch-Straße 27 |
09.12.2025 |
Die Selbstbedienungskühltheke wies eine Temperatur von 19,3°C auf. Das darin vorgehaltene Sushi wies eine Kerntemperatur von 17,9°C auf. Die Kühlfunktion war ausgefallen. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. Die Kühltheke wurde instandgesetzt und konnte am 13.12.2025 wieder in Betrieb genommen werden. Alle Mängel waren somit vollständig behoben. |
| Ostalbkreis |
27.02.2026 |
Pizza Express Aalen |
Bahnhofstraße 97 |
29.01.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontamination durch Schadnagerkot im Heizraum, welcher unmittelbar mit Küche und Lager verbunden ist. Zudem altverschmutzte Bedarfsgegenstände bzw. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt: Pizzaschneider, Gemüseschneider, Aufschnittmaschine, Teigknetmaschine, Käsereibe, Mikrowelle, Arbeitsoberfläche, Schneidbretter, stark verfetteter Dunstabzug. versportes Kühlregal |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3 |
Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2026 waren die Mängel behoben. |
| Ostalbkreis |
07.04.2026 |
Bäckerei und Konditorei Grupp |
Rathausgasse 10 |
05.03.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt. |
| Ostalbkreis |
09.06.2026 |
Bäckerei Walter Aalen |
Marktplatz 22 |
20.05.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren.. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. |
| Pforzheim, Stadt |
04.02.2026 |
Q&M’s Afro Shop |
Altstädter Kirchenweg 17 |
09.12.2025, 10.12.2025, 11.12.2025, 22.12.2025 |
Es wurden wiederholt gefrorene Lebensmittel fehlgelagert: In einer vereisten, verschmutzten und sehr unangenehm riechenden Tiefkühltruhe lagerten vorverpackte Lebensmittel, die massive Eiskristallbildung und starke Verklumpungen aufwiesen; In der Betriebsstätte wurden Schadnagerkot und lebendige Schaben festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002; Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4, 5 VO 852/2004 |
Zahlreiche Lebensmittel aus dem Verkehr genommen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung angeordnet |
| Pforzheim, Stadt |
27.04.2026 |
Herzburger |
Hügelstraße 1 |
12.03.2026 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Paniertes Geflügelfleisch wurde in verdorbenem Fett frittiert und verdorbener Weichkäse wurde als Zutat für Gerichte zur Verwendung bereitgehalten. Die Beurteilung wurde jeweils durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Ravensburg |
02.03.2026 |
Gaststätte Martinus |
Kirchplatz 4 |
13.01.2026 |
Im Kühlschrank in der Küche lagerten mehrere Hackfleischpatties die säuerlich rochen. Das Verbrauchsdatum war bereits seit 08.12.2025 und 11.01.2026 abgelaufen. In der Tiefkühltruhe lagerten Mozzarella Sticks in einer teilweise stark beschädigten Kunststoffwanne. Es lösten sich scharfkantige Plastikteilchen und gelangten zwischen die Mozzarellasticks. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. mit 2 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; § 5 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. |
| Rems-Murr-Kreis |
28.01.2026 |
Baklavaci |
Vorstadtstraße 26 |
20.11.2025 |
In der Konditorei wurden erheblich verunreinigte Arbeitsgeräte mit angetrockneten und verkrusteten alten Lebensmittelresten und weiteren Partikeln festgestellt, darunter zwei Messer, ein Schaber und ein Schneidbrett. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 25.11.2025 waren die schwerwiegenden Mängel größtenteils behoben. |
| Rems-Murr-Kreis |
28.01.2026 |
Metzgerei Otto´s Hausmacher |
Wüstenbacher Weg 8 |
10.12.2025 |
1. Am Boden der Mengmulde war eine bräunliche trübe Flüssigkeit erkennbar sowie Stücke und teils zerfließende rot-bräunliche Partikel einer wurstähnlichen Masse sowie eine rötliche Scheibe Salami. |
Zu Nr. 1, 3 bis 7 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Eine Grundreinigung des Betriebs wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Rems-Murr-Kreis |
19.03.2026 |
Bistro 33 - Carpe Diem |
Höhenstraße 17 |
20.02.2026 |
Im Küchenbereich befanden sich zum Kontrollzeitpunkt mehrere Lebensmittel wie z.B. fertig gegarte Lasagne, gegrillte Tomaten oder verschiedene Stücke Käse, die stark verschimmelt und somit für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Im Spülbereich auf der Abtropffläche der Spüle stand eine Aufschnittmaschine, mit der beim Eintreffen des Kontrolleurs Schinken geschnitten wurde. Am Messer sowie an der Innenseite der Abdeckung der Aufschnittmaschine waren braune schmierige Ablagerungen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 24.02.2026 waren die Mängel behoben. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
22.12.2025 |
Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes" |
Hauptstraße 24+26 |
24.10.2025 |
In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich. In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.
|
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die festgestellten Mängel wurden beseitigt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.02.2026 |
Elia's Pub |
Mannheimer Str. 2 |
10.12.2025 |
Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
02.03.2026 |
EMSA Food Company GmbH |
Erste Industriestr. 22a |
13.01.2026 |
Im Tiefkühlraum wurde für die Verarbeitung bereitgehaltes gefrorenes Fett vorgefunden, das teilweise ohne Umhüllung direkt auf einer Palette lag. Die Fettblöcke wiesen Verunreinigungen auf, die augenscheinlich durch die Art der Lagerung entstanden waren. Ein Zerlegebrett war verschlissen und wies schwarze schimmelähnliche Verfärbungen auf. Die Drückräder der Vliesmaschine waren beschädigt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Kunst-stoffteilchen. Weiterhin waren die Seitenbereiche der Drückräder stark altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a und b der VO (EG) 852/2004 |
Das betroffene Fett wurde entsorgt. Das Zerlegebrett wurde ausgetauscht. Die Vliesmaschine wurde stillgelegt und nach Reinigung und Instandsetzung wieder in Betrieb genommen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
30.03.2026 |
Hinz & Kunz / Stadtmauer |
Hauptstr. 133 |
19.02.2026 |
Die Eiswürfelmaschine war innen und außen stark verunreinigt. Im Eiswürfelfach in der Maschine waren schwarz-braune, sporenähnliche Anhaftungen mit direktem Kontakt zu den Eiswürfeln sowie große graue Kalkrückstände deutlich zu erkennen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfelmaschine wurde noch vor Ort von der Lebensmittelüberwachung stillgelegt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
06.05.2026 |
Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka |
Hauptstr. 66 |
11.03.2026 |
Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004 |
Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Rottweil |
04.02.2026 |
Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG |
Herrenzimmerner Straße 19 |
11.12.2025 |
In der Obst-/Gemüseabteilung wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 2x3kg Saftorangen Navelina mit Fäulnis; 1kg Bio Möhren mit Schimmel; 1kg Bio Orangen Navel matschig/faulig; 1,5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 1kg Clementinen mit Schimmel; 5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 2 Stück Auberginen mit Fäulnis; 1kg Minigurken mit Tausendfüßler; 500g Spitzpaprika weiß mit Fäulnis; 2kg „Äpfel mit Schönheitsfehlern“ mit Fäulnis; 2kg Elstar mit Fäulnis u. Schimmel; 1 Stk. Avocado beschädigt; 2 Stk. Zitronen mit Schimmel; 1,5kg Birnen Novembra mit Fäulnis; 2 Stk. Ananas mit Schimmel; 3x1kg Birnen Devoe mit Fäulnis, tlw. hochgr. u. tlw. matschig; 500g Weintrauben weiß mit Schimmel; 1 Packung (2 Stk.) Mini Romana mit beginnender Fäulnis; 1 Stk. Rettich mit Fäulnis; 4 Stk. Eisbergsalat mit Fäulnis; 1kg Äpfel Zingy mit Fäulnis u. Schimmel; 1 faulige Mandarine. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 11.12.2025 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
10.06.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstraße 30 |
20.01.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 6 Tüten à 500 g Paprika-Mix mit Fäulnis; 6 Schalen á 150 g Ackersalat mit Fäulnis; 1 Schale á 300 g Cherryrispentomaten mit Schimmel; 1 Tüte grüner Spitzpaprika á 350 g mit Fäulnis; 1 Kopfsalat mit Fäulnis; 1 Bund „frischer Koriander" mit Fäulnis. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 20.01.2026 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
18.05.2026 |
Harzwaldhof King GbR |
Am Harzwald 4 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden nicht sichere, für den Verzehr durch den Menschen un-geeignete, Lebensmittel (LM) in Verkehr gebracht. LM mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD): Tiefkühlcontainer Hof: 2,323 kg Landputen Brustfilet mit VD 28.01.2026; 2,48 kg frisches (fr.) Putenbrustfilet v. Hahn mit VD 29.12.2025; 3,068 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 1,568 kg Hähnchen grillfertig mit VD 26.12.2025; 4,33 kg fr. Hafermastgans mit VD 27.12.2025; 3,074 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 0,948 kg fr. Gänsekeulen mit VD 27.12.2025; 1,422 kg und 1, 373 kg Landhähnchen grillfertig mit VD 20.03.2026; 0,442 kg selbst verpackte abgelaufene Putenbrust - mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.09.2025 anstatt mit VD. Kühlzelle im Betrieb: 1 Pk. gerieb. Fonduekäse mit VD 07.10.2025. Verdorbene LM: Kühlzelle im Betrieb: 1 angebro. Pk. Poivron & Piment Paprika-Chilli Weichkäse (MHD 02.03.2026) mit Schimmel. Küche: Verdorb. Fett in Fritteuse; schimmlig-schmier. Schinkenspeck-anschnitte in Kühlschublade. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011. |
- |
| Rottweil |
12.06.2026 |
Imbiss Souk Kitchen |
Wilhelmstraße 5 |
16.04.2026 |
Im Lager wurde an unterschiedlichen Stellen, tw. in erhebl. Menge, Schadnagerkot vorgefunden. Neben der Teigknetmaschine befanden sich zwei neue verschlossene Mehlsäcke mit deutlichen Fraßspuren sowie ein halbvoller offener Mehlsack. Die Herstellung von Pizzateig hat am Vortag im Lager stattgefunden. Während der Kontrolle wurde aus den Teiglingen Pizza zum Zweck des Inverkehrbringens hergestellt. Die Pizzen waren nicht sicher/nicht verkehrsfähig. Alle zur Verwendung vorgehaltenen Bedarfsgegenstände in der Küche waren bei Produktionsbeginn (alt-)verschmutzt (Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln): Alle Töpfe u. Pfannen waren (alt-)verschmutzt. Küchenwerkzeuge, wie z. B. Dosenöffner, Zangen, Schneebesen, Pfannenwender etc., waren (alt-)verschmutzt u. wurden in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. In einem Sieb befanden sich Reste von gegartem Dönerfleisch. Der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war altverschmutzt. Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Offene Lebensmittel, die Teiglinge für Pizzen und das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Ein Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wurde sofort eingerichtet. Sämtliche verschmutzten Bedarfsgegenstände wurden im Nachgang der Kontrolle gereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 17.04.2026 wieder erlaubt. |
| Rottweil |
26.05.2026 |
Ristorante Da Semi |
Hansjakobstraße 13 |
21.04.2026 |
Im Kühlschrank wurden ein Lachsfilet (1,34 kg) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 02.01.2026 sowie div. verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorgehalten (Inverkehrbr. von nicht sicheren Lebensmitteln): Mehrere Champignons mit Schimmel; 1 Putenbrust, säuerl. riechend; 7 Doraden, schleimig, z. T. nach Verwesung riechend; Spätzle, säuerl. riechend; mehrere Pulpoarme, stark riechend; mehrere Tintenfische in fäkal riechender Brühe; mehrere Meeresfrüchte, säuerl. riechend; mehrere grüne Oliven mit Schimmel, schlecht riechend. Während der Produktion waren in der Küche etliche vorgehaltenen Bedarfsgegenstände (alt-)verschmutzt, insb. Altverschm. bei der Teigknetmaschine, (Alt-)Verschm. bei mehreren befüllten Behältnissen (innen und außen) sowie bei einem Sieb (war gerade in Gebrauch), bei mehreren Schneidebrettern, bei der Aufschnittmaschine, bei dem großen Grill und bei div. Küchenwerkzeugen, (z. B. Fleischklopfer). Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.04.2026 waren sämtliche nicht sicheren Lebensmittel entsorgt sowie der Betrieb grundgereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 22.04.2026 wieder erlaubt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
09.06.2026 |
By Memo |
Karlstr. 2 |
06.05.2026 |
Im Kühlraum und im Pizzatisch im Thekenbereich wurden Lebensmittel vorgefunden, welche für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet waren. Im Pizzakühltisch wurden 4 kg Mozzarella gerieben mit teilweise erheblichen Verderbsparametern wie Schimmel vorgefunden, mit bereits am 12.04.2026 abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum welche zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten wurden. Des Weiteren wurden im Pizzatisch Artischocken zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche muffig und verdorben rochen und für den Verzehr durch den Menschen ebenfalls nicht mehr geeignet waren. Im Kühlraum wurden weitere 30 kg Mozzarella welche ebenfalls teilweise erhebliche Verderbsparameter wie Schimmel aufwiesen mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Speisenabgabe wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
| Schwäbisch Hall |
30.12.2025 |
Asia Restaurant Canton |
Im Buchhorn 2 |
20.11.2025 |
a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren. |
a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet. |
| Stuttgart, Stadt |
22.12.2025 |
King´s Palace |
Schafgasse 3 |
12.11.2025 |
Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
| Stuttgart, Stadt |
30.12.2025 |
Akay Obst & Gemüse |
Langwiesenweg 30 |
20.11.2025 |
Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.01.2026 |
EArth Tokyo |
Rotebühlplatz 20 |
22.10.2025 |
Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt. |
| Stuttgart, Stadt |
20.01.2026 |
Mom´s Kitchen |
Kernerstr. 13 |
10.12.2025 |
In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
16.02.2026 |
Lema Döner & Grillmeister |
Marktstr. 23 |
01.12.2025 |
Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
03.02.2026 |
Davvero |
Lohäckerstr. 11 |
10.12.2025 |
Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit, zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. In der Mittagskarte wurden Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
16.02.2026 |
Gourmet Palast |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
13.01.2026 |
Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel waren direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden. |
| Stuttgart, Stadt |
09.03.2026 |
"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum |
Schlachthofstr. 2A |
22.01.2026 |
Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmierigen Ablagerungen verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. Bei einer weiteren Kontrolle am 18.03.2026 wurden keine Mängel festgestellt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.04.2026 |
CQ Flavour |
Kirchheimer Str. 126 |
03.02.2026 |
Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen |
| Stuttgart, Stadt |
19.05.2026 |
Kentucky Fried Chicken |
Aldinger Str. 50 |
31.03.2026 |
Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
26.05.2026 |
Alhaybe Supermarkt |
Rohrackerstraße 34 |
16.04.2026 |
Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
01.06.2026 |
Frozé |
Mailänder Platz 7 |
08.04.2026 |
Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden. |
| Stuttgart, Stadt |
10.06.2026 |
Istanbul Backliebe |
Johannesstr. 87 |
30.03.2026 |
Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Tübingen |
29.01.2026 |
Asmara Cocktailbar |
Kirchgasse 6 |
14.11.2025 |
Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren, an den Seitenbereichen sowie im oberen Auslassbereich stark verschmutzt und schwarz verschimmelt. In dieser Maschine befindet sich Eis, das zur Verwendung in Cocktails und Getränken bereitgehalten wird. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen. Das Eis wurde noch während der Kontrolle aus dem Verkehr genommen und vernichtet. |
| Ulm, Stadt |
17.03.2026 |
Berlin Döner Ulm |
Frauenstraße 29 |
18.02.2026 |
Bei der Kontrolle mussten erhebliche Mängel in Bezug auf den unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bzw. Zutaten festgestellt werden So standen frische Brotkörbe ohne Unterkiste direkt auf dem altfettverschmierten Asphalt des Innenhofs. Des weiteren wurde geschnittener Eisbergsalat zusammen mit Wasser zur Frischehaltung in Kunststoffmülleimern gelagert. Zusätzlich wurden in einem weiteren Kunststoffmülleimer Dönersoße mit einem Gipsrührer und Bohrmaschine angerührt. Der Gipsrührer wies hierbei Rostansätze und abgeplatzte Farbe auf. Die vorgenannten Eimer und Werkzeuge sind duch ihre Beschaffenheit nicht dafür geeignet zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten herangezogen zu werden. Es besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung der Lebensmittel und dadurch der Gefährdung der Verbrauchergesundheit. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel IX, Nummer 2 der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 2, Nr. 8 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 i. V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) und b) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2, Nr. 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei einer Kontrolle am 27.02.2026 konnte die umfängliche Beseitigung der Mängel festgestellt werden. |
| Waldshut |
26.02.2026 |
Il Gusto |
Badstraße 30 |
14.01.2026 |
Es wurden unter unhygienischen Umständen Lebensmittel hergestellt und gelagert. Es wurden zahlreiche Verschmutzungen der Räume, Arbeitsflächen und -geräten sowie Kontaminationsgefahren beim Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Im Inneren der Spülmaschine wurde in den Ecken, am Spülarm mit Rotor und in der Haube eine erhebliche Verschmutzung festgestellt. Ein einwandfreies Reinigen von Besteck, Tellern und Küchenequipment war somit nicht gegeben. Das innere der Lüftung des Pizzakühlschrankes war mit einer gelblichen, teilweiße schon weiß/gräulichen Masse gefüllt. Durch die Umwälzung der Luft gelangen die Verschmutzungen sowie Mikroorganismen auf teilweise offen gelagerte Lebensmittel. In einem Regal neben der Pizzastation sowie vor dem Kühlraum lagerte verschweißter Tunfisch. Laut Etikett muss dieser kühl gelagert werden. Bei Raumtemperatur fangen Mikroorganismen an zu arbeiten. Speziell bei Thunfisch besteht bei Raumtemperatur die Bildung von gesundheitsgefährdenden Histaminen. |
§ 3 LMHV i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 2, Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Der eingeschweißte Thunfisch wurde bei der Kontrolle im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes entsorgt. Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 23.01.2026 beseitigt. Eine neue Spülmaschine ist installiert. |