Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

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Stand: 25.01.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

20.09.2024

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

31.07.2024

Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3.

Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen.

Alb-Donau-Kreis

17.01.2025

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

11.12.2024

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 11.12.2024 wurden im Lagerraum Lebensmittel und Pizzakartons zusammen mit Toilettenreiniger gelagert, in Tiefkühltruhe und -schrank waren wiederholt Verschmutzungen und Versporungen vorhanden, offene Gewürztüten waren mit Lebensmittelresten verschmutzt, Spaghetti und gekochter Reis wurden un-gekühlt gelagert, ein Fettfilm war an verschiedenen Behältnissen, Abtropfsieben vorhanden, Teigknetmaschine, Eierschneider, Kunststoffbretter, Panierbehältnissen, Fleischklopfer, Pizzaschneider, Schneidebrett und Fett zum Einfetten von Blechen waren verschmutzt, in der Saladette werden offene Lebensmittel zusammen mit nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert, der Müllbehälter war nicht verschlossen, im Kühlhaus waren wiederholt Schimmelsporen, es werden dort teilweise offene Lebensmittel gelagert, im Kühlraum wurden wiederholt offene Lebensmittel zusammen mit Eimasse und rohem nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert. Hackfleischpatties waren überlagert.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buch-stabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Der ungekühlte Reis, die Nudeln und die Hackfleischpatties wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 17.12.2024 waren die Hygienemängel teilweise be-seitigt.

Bodenseekreis

02.09.2024

Familien Mc-Döner

Werastr. 44
88045 Friedrichshafen

22.05.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde Folgendes festgestellt:

Es wurde u.a. mit „Döner Kebap mit Rindfleisch “, „Döner Kebap mit Putenfleisch“ und anderen “Döner“-Gerichten geworben. Vor Ort vorhanden war ein „Hackfleisch Drehspieß“ mit 69% Rindfleisch und 23 % Putenfleisch bzw. ein „Hähnchen-Puten Drehspieß“.

Von dem Gericht „Döner Kebap mit Rindfleisch“ wurde eine Probe entnommen und zur Prüfung dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg vorgelegt. Im Gutachten des CVUA Freiburg vom 19.06.2024 stellten die Gutachter bei der Untersuchung einen Anteil von Soja im Fleischanteil in Höhe von 5 Gewichtsprozent fest. Ohne die Angabe der sojahaltigen Zutat wurde das Erzeugnis von den Gutachtern aufgrund des festgestellten hohen Anteils an Soja als nicht sicher und gesundheitsschädlich i.S. von Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.

Bei der Bezeichnung "Döner Kebap mit Rindfleisch" für ein Produkt, dessen Fleischanteil unter Verwendung eines Hackfleisch Drehspießes mit Rind- und Putenfleisch hergestellt wurde, handelt es sich um eine irreführende Information über das betreffende Lebensmittel im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der VO (EU) 1169/2011.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 a VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Art. 7 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angeordnet. Nach Aussage des Lebensmittelunternehmers wurde die Kennzeichnung inzwischen überarbeitet.

Bodenseekreis

26.11.2024

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

19.09.2024

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Der Fußboden, die Wände, Fenster, Decke sowie das Handwaschbecken in der Backstube waren teilweise schadhaft bzw. verschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten und Körbe waren verschmutzt und verstaubt. Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) waren ebenfalls der Fußboden, die Wände, Fenster und Decke teilweise schadhaft bzw. verschmutzt. Die Aufschnittmaschine war teilweise verunreinigt. In den Kühlschränken wurden mehrere augenscheinlich verdorbene Wurst- und Speckabschnitte gelagert. In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel zusammen mit ungewaschenen Zwetschgen gelagert. Im Hofladen in der Kühltheke mit teilweise offen gelagerten Wurst- und Käseprodukten bzw. Fertigpackungen mit Räucherfisch wurden die Lebensmittel bei einer zu hohen Temperatur aufbewahrt. Der Innenraum der Kühltheke war teilweise verschmutzt, ein totes Insekt zwischen Räucherwürsten war vorhanden. Im Außenbereich wurden Teiglinge mit Zöpfen offen gelagert. Der Außenbereich, welcher einen Kreuzungsweg zwischen Containern mit Lebensmittellager und Personal-WC und der Backstube darstellt, war verschmutzt (u.a. Kot von freilaufenden Gänsen). Dadurch besteht die Gefahr eines Schmutzeintrags in die Backstube. Im verschmutzten Außenbereich wurde eine Palette mit Mehl offen, außerhalb des dafür vorgesehenen Containers, gelagert.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel II Ziffer 1 lit. a) und b), Kapitel V Ziffer 1 lit. a), Kapitel IX Ziffer 2, 3 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV

Eine Grundreinigung wurde vor Ort mündlich angeordnet. Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde darüber hinaus im Nachgang schriftlich angeordnet.

Breisgau-Hochschwarzwald

23.08.2024

Wedäwit, Mieten und Genießen

Großsteinen 6
79291 Merdingen

12.07.2024

In einem Kühlhaus wurde ein stark verschimmelter Kochtopf mit einer braunen Soße gelagert. Im gleichen Kühlhaus befanden sich ein vorbereiteter Teller mit Antipasti. Mehrere Zucchinischeiben auf dem Teller waren mit Schimmel bedeckt. Zudem lagen in einem Kunststoffbehältnis verschiedene Käsestücke, welche alle mit einem Schimmelrasen überdeckt waren. In einem Metallbehältnis lagerte ein großes Stück sowie zwei kleine geschnittene Scheiben mit gekochtem Kassler (Fleischgericht). Der Kassler war stark verschimmelt. In einem Vakuumbeutel befanden sich mehrere Schweinesteaks in einer milchig trüben Flüssigkeit. Das Fleisch war sichtlich verdorben.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle besagten Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt.

Böblingen

12.08.2024

Restaurant Gök-Tas

Böblinger Str. 122
71065 Sindelfingen

18.07.2024

Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. Zum 06.09.2024 fand ein Betreiberwechsel statt.

Böblingen

26.08.2024

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

06.08.2024

In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt.

Böblingen

05.09.2024

Ony´s

Gartenstraße 2
71116 Gärtringen

15.08.2024

In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden.

Böblingen

07.01.2025

Pizza & Burgerhaus Schönaich

Böblinger Str. 66
71101 Schönaich

06.11.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO

Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind.

Emmendingen

06.09.2024

Food-Truck – Schwarzwald Burger

Landvogtei Emmendingen Weinsommer -
79312 Emmendingen

18.07.2024

Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Arbeitsflächen auf denen Lebensmittelzubereitet wurden, Regale, Fußböden, Kühlschränke und Arbeitsgeräte waren mit fettigen, schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Kühlpflichtige Lebensmittel (Speck und Käse) wurde bei Temperaturen vorrätig gehalten, bei denen die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigt wurden. So wurde eine Oberflächentemperatur von 31 °C bei den genannten Lebensmitteln gemessen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst.a, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis eine Grundreinigung Ihres Geschäfts „Food-Truck – Schwarzwald Burger“ durchgeführt und eine Abnahme durch das Kontrollpersonal durchgeführt wurde. Die nicht verkehrsfähigen Lebensmittel wurden entsorgt.

Emmendingen

16.09.2024

Bäckerei Schwehr

Dielenmarktstraße 3
79346 Endingen

15.08.2024

Die Gerätschaften (Ausrollmaschine, Teigknetter, Laugenmaschine, Kaffeemaschine), die Einrichtungsgegenstände, der Boden, die Wände und der Lager waren altverschmutzt. Zudem wurde ein Schabenbefall (lebende und tote Schaben) festgestellt.

Anhang II, Kap I, Kap II, Kap V Nr 1, Kap. IX Nr. 2,3,4 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002

Es wurde untersagt, Lebensmittel zu lagern, zuzubereiten und in Verkehr zu bringen bis die Reinigung der Flächen und der Gerätschaften sowie die Bekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer durchgeführt wurden.

Esslingen

04.09.2024

Schmollingers Biergärtle zur Waldschenke

Plochinger Straße 25
73773 Aichwald/Aichschieß

10.07.2024

Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem wiesen verschiedene Ausrüstungsggegenstände teilweise massive Versporungen mit schwarzem Schimmel auf (Tiefkühltruhe, Biervorkühler, Kühleinheit an der Theke). Die Zapfanlage war ungenügend gereinigt worden, sie wies teilweise schleimige Verunreinigungen auf. Die Spülmaschine in der Küche wies Rotschimmelspuren auf. Im Lager im Keller wurde Schadnagerkot gefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; § 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr.1 LMHV

Bei der 2. Nachkontrolle, durchgeführt am 26.07.2024, waren alle Mängel behoben.

Esslingen

31.10.2024

Kebap & Grillpoint

Hohenheimer Straße 7
70771 Leinfelden-Echterdingen

02.08.2024

Am 22.07.2024 wurde eine Probe von rohem Brathähnchenfleisch entnommen, die vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 02.08.2024 aufgrund einer sehr hohen Keimbelastung beanstandet wurde. Im Rahmen der Probenahme wurden zudem überhöhte Kerntemperaturen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Die Lagerung neuer frischer Produkte wurde vor Ort mündlich untersagt bis zur Reparatur des Kühlsystems

Esslingen

29.10.2024

Alaturka

Nikolaus-Otto-Straße 20
70771 Leinfelden-Echterdingen

09.07.2024

In einem integrierten Kühlraum des Imbisswagens wurde mehrmals eine erhöhte Temperatur festgestellt. Am 09.07.2024 wies die Temperatur des Kühlraums 25°C auf. Die Produkttemperaturen der aufbewahrten Lebensmittel betrugen im Kern bei rohem Hähnchenfleisch + 12,4°C sowie bei Wurst +16,1°C.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt.

Esslingen

11.11.2024

Best Western Plaza Hotel

Karl-Benz-Straße 25
70794 Filderstadt

21.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schadnagerbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Grundreinigung und Desinfektion wurde vorgenommen. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

11.11.2024

Bereketim Market

Marktstraße 16-18
73779 Deizisau

16.09.2024

Am 06.09.2024 wurde, im Rahmen einer Beschwerdekontrolle, eine Verdachtsprobe "marinierte Hähnchenflügel" erhoben. Am 16.09.2024 wurden die Hähnchenflügel vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Die mikrobiologische Untersuchung der Probe ergab den Nachweis eines sehr hohen Gesamtkeimgehaltes. Im Rahmen der Kontrolle selbst, wurden wiederholt Hygienemängel, wie z.B. fehlende Einweghandtücher im gesamten Betrieb und in den Außenbereich offenstehende Türen festgestellt. Des weiteren wurde in den Kühlvitrinen u.a. abgepackter Aufschnitt mit abgelaufenem MHD zum Verkauf bereit gehalten, ohne entsprechenden Kundenhinweis auf das abgelaufene MHD.

Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Bei der nächsten Kontrolle war von der betroffenen Ware nichts mehr vor Ort. Die festgestellten Hygienemängel waren nur teilweise behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle waren sämtliche Mängel beseitigt.

Esslingen

02.01.2025

Metzgerei Widmayer GmbH & Co.KG

Lichtäckerstraße 6
73770 Denkendorf

30.10.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde am 30.10.2024 im Einzelhandel eine bombierte Dose „Hausmacher Leberwurst“ des Herstellers Metzgerei Widmayer mit Sitz in Denkendorf als Verdachtsprobe erhoben und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Probe sensorisch abweichend faulig war. Mikrobiologisch wurde ein rasenförmiges Bakterienwachstum nachgewiesen. Die Probe wurde als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 II Nr. 1a LFGB

Die betroffene Charge wurde vom Herstellbetrieb aus dem Einzelhandel zurückgerufen und entsorgt. Maßnahmen zur Vermeidung der vorgefallenen Beanstandungen wurden durch den Betrieb eingeleitet.

Esslingen

16.01.2025

Bäckerei Walz

Lange Straße 20
72622 Nürtingen

06.11.2024

Bei der planmäßigen Betriebskontrolle am 06.11.2024 wurden insgesamt ca. neun teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Neben dem Backofen wurden Brotformen bereitgehalten. Diese waren mit weißen Stofftüchern bespannt, die augenscheinlich mit schwarzen Versporungen behaftet waren. Unter den Tüchern befanden sich in mehreren Brotformen, die mit Mehlrückständen altverschmutzt waren, zudem kleine krabbelnde Mehlkäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination frischer Brotteiglinge.

Bei der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass angelieferte Lebensmittel (geriebener Käse und ein Eimer mit Quark), die mindestens 2 Tage ungekühlt in der Garage des Betriebes gelagert waren, im Kühlschrank der Backstube zur Verarbeitung bereitgehalten wurden.



Eine bei der Nachkontrolle vom 20.11.2024 erhobene Probe „Vollei flüssig, pasteurisiert“ mit der Mindesthaltbarkeitsfrist vom 02.11.2024, die zur Verarbeitung im Kühlschrank des Betriebs bereitgehalten war, wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg vom 10.12.2024 beanstandet. In der Probe wurde ein stark erhöhter Gehalt an aeroben mesophilen Keimen festgestellt. Die beprobte Ware zeigte zum Untersuchungszeitpunkt am 21.11.2024 somit eine Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit und war damit als nachteilig beeinflusst zu bewerten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV

Die Mängel wurden durch den Betreiber noch während der Kontrolle behoben.





Das Inverkehrbringen der unsachgemäß gelagerten Lebensmittel wurde während der Kontrolle gegenüber dem Betreiber behördlich untersagt. Der Betreiber hat die betroffenen Lebensmittel sofort entsorgt.

Bei der Kontrolle am 03.12.2024 waren keine Gebinde des betroffenen Lebensmittels mehr im Betrieb vorhanden.

Esslingen

23.01.2025

Sumino Kirchheim GmbH

Dettinger Straße 2
73230 Kirchheim unter Teck

16.12.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schabenbefall im Theken-, Küchen-, Spül- und Lagerbereich festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

Nachkontrolle am 21.12.2024: Eine Grundreinigung ist erfolgt. Es wurden keine Schaben mehr bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Freiburg, Stadt

19.08.2024

Kaufland-Filiale

Waldkircher Str. 57
79106 Freiburg i.Br.

18.06.2024

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

20.09.2024

Asian Food Imbiss Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

01.08.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

01.10.2024

Rees FrischeMärkte KG

Zita-Kaiser-Str. 1
79106 Freiburg i.Br.

19.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt:

- Teigwaren
- Knabberzeug
- Schokolade
- Süßwaren
- Mehl und Backwaren
- Nüsse

Zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. Nudeln, Suppeneinlagen, Chips, Flips, süßes Gebäck, Schokolade und Bulgur. Unmittelbar auf den Packungen von Weizenmehl, gehobelten Mandeln und Gummibonbons wurden Mäuseköttel vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

12.11.2024

Teleworld

Bismarckallee 7
79098 Freiburg

24.09.2024

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

10.12.2024

Primo Market

Bernhardstraße 6
79098 Freiburg i. Br.

07.11.2024

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. In der Hauptküche wurde auf dem Fußboden, insbesondere unter der offenen Bedientheke, sowie auf der Regalablage unmittelbar unter dem Arbeitstisch, auf dem mit offenen Lebensmitteln (Schinken, Mozzarella) umgegangen wurde, Mäusekot vorgefunden. Unmittelbar neben einem offenen Behältnis mit Weizengries wurde Mäusekot festgestellt. Auf der Fensterseite der Hauptküche, unter dem Pizzaofen und im angrenzenden Bereich der Nudelproduktion, wurde Mäusekot auf dem Fußboden sowie Reinigungsmängel vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurden Nudeln hergestellt. Der Schocktiefkühler für selbst hergestellte offene Nudelprodukte war im Inneren durch Schimmel verunreinigt. Im separaten Bereich der Pizzaherstellung wurden auf einer Palette offene Mehlsäcke mit unmittelbarem Kontakt zu Mäusekot und anderen alten Verunreinigungen gelagert. Der Fußboden war insbesondere unter der zum Kontrollzeitpunkt bereits mit Lebensmitteln befüllten Belegstation und im Bereich der Teigmaschine durch Mäusekot verunreinigt. In der Spülmaschine wurden alte, teils schleimige Ablagerungen festgestellt. Im Kühlhaus wurden im Bereich der Regale und Wände Verunreinigungen und Schimmel festgestellt, hier wurde zum Kontrollzeitpunkt offenes Obst und Gemüse gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Gaststättenbereiches wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten und hergestellten Lebensmittel, entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet.
Im Einzelhandelsbereich des Betriebes wurde kein Befall mit Schadnagern festgestellt. Daher wurde dieser Bereich von den behördlichen Maßnahmen ausgenommen.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 wurde im Betrieb kein Schadnagerkot mehr vorgefunden. Die Teilschließung des Gaststättenbereiches wurde aufgehoben.

Göppingen

30.07.2024

Diamant

Grabenstraße 25
73033 Göppingen

27.06.2024

Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine mit Lebensmittelresten altverschmutzte Mikrowelle und eine Fritteuse. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. ein altverschmutzter Boden, fettig verunreinigte Griffe an Kühl- und Lagerschränken und eine Tiefkühltruhe. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch das Lagern bzw. Bereithalten zum Waschen von rohem Hähnchenfleisch in einem Doppelspülbecken gegeben, da die andere Hälfte des Doppelspülbeckens als Hand- bzw. Spülwaschbecken genutzt wurde. Das Hähnchenfleisch wurde als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Satz 2; Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Kapitel VI Nummer 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung.

Göppingen

30.07.2024

Gaststätte Krone

Lothenbergstraße 12/1
73107 Eschenbach

02.07.2024

Insgesamt wurden ca. 15 überwiegend erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren zum Teil stark altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine durch dunkles Frittierfett sowie verkohlte Lebensmittelreste verschmutzte Fritteuse und deren Körbe. Einrichtungen in Form eines altverschmutzen Bodens, die Dunstabzugshaube und ein Hocker waren verunreinigt. In einem altverschmutzten Kühlschrank war auch das Ventilatorengitter erheblich verunreinigt mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen. Im Kühlschrank befanden sich nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmitteln in Form von überlagerter und angetrockneter sowie ersichtlich kontaminierter Dosenwurst, Sauerkraut und Bratensoße. Die Bier-Fassbox im Keller war außen sowie innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Gemäß Nachkontrolle am 10.07.2024 waren die Mängel behoben.

Göppingen

28.08.2024

Filou Bar Lounge

Schlachthausstraße 22
73312 Geislingen an der Steige

11.07.2024

Über der Saladette löst sich der Deckenanstrich ab, sodass Teile lose herabhängen. Im Kühlraum sind die Ventilatorengitter mit Schimmel versehen. Im Kühlraum werden Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties ohne die erforderliche Abdeckung auf verschmutzten und mit Schimmelsporen versehenen Regalen bereitgehalten. Die im Kühlraum bereitgehaltenen offenen Lebensmittel, Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und am Feststellungstag vor Ort entsorgt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
                        
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 Buchstabe c) und f)  i.V.m. § 2 Nr. 8  Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60  Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Seminaris Hotel- und Kongressstätten- Betriebs GmbH

Michael-Hörauf-Weg 2
73087 Bad Boll-Eckwälden

13.08.2024 und 21.08.2024

Die Eismaschine für Crushed-Eis ist auch am 21.08.2024 noch immer im Inneren mit schwarzen Schimmelsporen behaftet und stark verkalkt. Im Trockenlager für Lebensmittel wie z.B. Mehl, Nudeln und Ähnlichem sowie in den einzelnen Kühlzellen für Fleisch und Wurst sowie Milchprodukte und im Flurbereich dazwischen wurden auch am 21.08.2024 noch Indizien für eine unzureichende Schädlingsbekämpfung in Form von lebenden Maden und deren Kokons auf dem Fußboden vorgefunden.

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap IV Nr. 4 § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr.4 Satz 1 & 2 i.V.m. § 2 Nr. 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) i.V.m. § 60 Abs. 4, Nr. 2, Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.08.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Drink City GmbH

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

23.08.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 23.08.2024 war die (Tief-)Kühlung eines Transporters wie schon in früherenen Fällen nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18 °C oder tiefer gehalten werden. Dagegen wurde TIefkühlware in Form von Pommes frites ohne jegliche Kühlung bzw. Tiefkühlung mit einer Kerntemperatur von -4,8°C transportiert. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +7 °C bzw. +10 °C transportiert mit Kerntemperaturen von +15,3 °C bis +16,8 °C bei Putenschinken, Rindersalami sowie Ayran und +9,6 °C bei Edamer. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind und dass über größenordnungsmäßig +10°C mit einem schnelleren Verderb sowie mikrobiellen Risiken zu rechnen ist.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Die Behebung der Problematik wurde zunächst durch eine Sperrung der Erzeugnisse überwacht. Anzeige wird erstattet.

Göppingen

16.10.2024

Hasenheim-Bezgenriet e.K.

Im Guldenöschle 2
73035 Göppingen

26.09.2024

Insgesamt wurden ca. 10 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Schadnagerextremente wurden als Nachweis für einen massiven Befall im Thekenbereich, in der Spülküche, in der Küche sowie im Lager vorgefunden. In der Küche auf den Arbeitsflächen, neben offenen bereitgehaltenen Lebensmitteln sowie in der Nähe und auf Arbeitsgeräten wie beispielsweise einer Aufschnittmaschine wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Rand- und Bodenbereiche in der Küche waren verunreinigt und ebenfalls mit Schadnagerkot versehen. Im Thekenbereich, sowie im Lagerbereich wurde ebenfalls Kot festgestellt. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel wie beispielsweise von Salatköpfen, Baguettes, geschälten Kartoffeln und verschiedene Soßen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung, Desinfektion und zwischenzeitlicher behördlicher Abnahme wiedereröffnen.

Göppingen

19.11.2024

Milano Night Pizza

Hauptstraße 43
73344 Gruibingen

24.10.2024

Das Lebensmittelunternehmen hat paniertes Geflügelfleisch mit noch rohen Bestandteilen und entsprechend vermeidbaren Gesundheitsrisiken an die Verbraucher abgegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2024 wurden größenordnungsmäßig 23 und davon überwiegend erhebliche Hygieneverstöße festgestellt. Insbesondere wurde in einem Heizungsraum Teig hergestellt. Zudem befanden sich dort Tiefkühl-Schnitzel, -Patties und nicht gefrorene Hähnchenschenkel teilweise offen im Raum mit Heizölgeruch. Zudem wurden dort erhebliche Mengen Schadnagerkot gefunden. In der Küche waren Champignons, Tomatensoße und Zwiebeln angetrocknet bzw. überlagert. Insbesondere die Pizzastation und die Arbeitsfläche im Bereich der Fritteuse waren durch alte Lebensmittelreste verunreinigt. Die als nicht sicher eingestuften Lebensmittel in Form von ca. 6 kg Pizzazteig und 20 kg vorerwähnter Lebensmittel wurden unter behördlicher Überwachung entsorgt. Der Betrieb wurde umgehend vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 25.10.2024 waren die Hygienemängel im Wesentlichen beseitigt.

Göppingen

19.12.2024

Africa multipurpose stuff

Hauptstraße 285
73111 Lauterstein

12.12.2024

Das Unternehmen hat am 26.08. und 06.11.2024 eine Einfuhr von Lebensmitteln ohne die vorgeschriebenen Gesundheitsdokumente in die EU versucht. Am 12.12.2024 wurde ergänzend festgestellt, dass Lebensmittel unter Umgehung von Einfuhrkontrollen aus Nigeria importiert, vor Ort zubereitet, über das Internet angeboten und per Post an die Verbraucher versandt werden. Kein Raum im Wohnhaus erfüllt die Hygieneanforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln. Wohnräume und Zubereitungsbereiche bilden eine Raumeinheit; infolge des Gebäudezustands, herumliegender gelber Säcke, Kleidungsstücken, usw. herrscht ein muffiger Geruch, versetzt mit Lebensmittelgerüchen. Handwasch- und Spülvorrichtungen existieren in den besichtigten Zubereitungsräumen nicht. Diverse getrocknete Lebensmittel wie Fisch, Rinderhaut, Bohnen und Samen verfügen über keine Kennzeichnungen. Das Unternehmen wurde auf mündliche Anordnung vor Ort geschlossen und die offenen sowie unsicheren Lebensmittel wurden beschlagnahmt.

Art. 14. Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 47 und 65ff. Verordnung (EU) 2017/625 Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Art. 10 und 19 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

Der Betrieb wurde lebensmittelrechtlich vorläufig geschlossen und andere mit zuständige Behörden wurden verständigt. Da das Unternehmen auf Social Media weiterhin Lebensmittel angeboten hat, wurde die Betriebsschließung  am 19.12.2024 vollstreckt unter anderem durch weitere Beschlagnahme und Wegnahme von Lebensmitteln.

Heidelberg, Stadt

25.10.2024

Wok Mann

Lessingstraße 46
69115 Heidelberg

05.08.2024

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungs-gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Schneidebretter, Aufbewahrungsbehältnisse, Saladette, Kühlschränke) Außerdem wurden kühlpflichtige Garnelen zu warm gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2024 waren die Mängel beseitigt.

Heidelberg, Stadt

17.12.2024

Soban Cocodec

Obere Neckarstraße 5
69117 Heidelberg

19.09.2024

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Saladette, Pfannen, Fritteuse). Gewürztes Hähnchenfleisch wurde in nicht lebensmittelgeeigneten Verpackungen gelagert. Frittierfett war altverbraucht und nicht mehr zum Verzehr geeignet. Außerdem wurden tote Kakerlaken im Küchenbereich vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Der Gaststättenbetrieb wurde am 25.09.2024 wieder frei gegeben.

Heidenheim

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.

Heidenheim

19.12.2024

Metzgerei Lindenmayer

Sontheimer Str. 38
89567 Sontheim an der Brenz

16.09.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Der Steaker (Mürbeschneider für Schnitzel, Steaks und dergleichen) war zum wiederholten Mal verschmutzt. Insbesondere die Standfüße, mit welchen offensichtlich das frische Fleisch in Berührung kam, sowie die Messerwalzen waren mit alten, verkrusteten Fleischresten verschmutzt. Abgesehen von dem für Verbraucher ekligen Zustand des ungereinigten Steakers wurden bei der durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) durchgeführten mikrobiologischen Untersuchung der verkrusteten Fleischrückstände der Messerwalze aerobe Keime in sehr zahlreicher Menge nachgewiesen (Gutachten vom 30.09.2024).

2. Die zur Untersuchung eingesandten marinierten Steaks aus dem Verkaufsautomat waren gutachterlich bestätigt mit verderbniserregenden Mikroorganismen sowie Hygieneindikatorenkeimen belastet und für den Verzehr nicht mehr geeignet (Gutachten vom 30.09.2024).

3. Es waren mehrere weitere bauliche und hygienische Mängel im Betrieb feststellbar.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden.

Heilbronn, Land

29.07.2024

Yazgülü Supermarkt

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

05.06.2024

Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurden verschiedenste Obst- und Gemüsesorten zum Kauf angeboten, die bereits erheblich verschimmelt bzw. verfault waren. Unter anderem handelte es sich dabei um Tomaten, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Avocados, Eisbergsalat und Kohl.
 
Darüber hinaus wurden zwei Gefriertruhen vorgefunden, die stellenweise erheblich verunreinigt und versport waren. Es wurde Joghurt in einem Raum zum Verkauf angeboten, der nach Herstellerangaben bei unter +6°C zu lagern ist. Die Raumtemperatur betrug jedoch +11,3°C.
 
Im Allgemeinen war der Lagerbereich sehr unstrukturiert. Es konnte keine Trennung von verkaufsfähigen Lebensmitteln, verdorbenen Lebensmitteln und Abfällen sowie betriebsfremden Gegenständen festgestellt werden. Es wurden in einer großen Kiste mit verkaufsfähigen Packungen weißer Bohnen, ein Laubbläser und ein Netz mit verschimmelten roten Zwiebeln vorgefunden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Mittlerweile wurden alle Mängel behoben.

Heilbronn, Land

03.09.2024

Bäckereifiliale Heilmayr

Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim

12.07.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurde in der Bäckereifiliale, in der keine Backwaren produziert werden, in sämtlichen Räumen Mäusekot vorgefunden. Auch im Verpackungslager neben Papiertüten, die in direkten Kontakt mit Backwaren kommen, konnte Mäusekot festgestellt werden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb vertriebenen Lebensmittel.

§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
 
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGBB

Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen.

Heilbronn, Land

10.09.2024

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

11.07.2024

Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis.
 
Mit Gutachten vom 29. Juli 2024 beurteilte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart die eingereichten Proben wie folgt:
 
Fünf der vier Proben (Reis, Pilze, Feta und Artischocken) wurden im vorgelegten Zustand als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.
 
Die Proben wiesen unter anderem sehr hohe Keimgehalte, erhöhte Gehalte verderbniserregender Hefen sowie teilweise erhebliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen weißen Schimmelpilzbelägen (Probe „Pilze“) auf.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

18.09.2024

Sofra Grillhaus

Heilbronner Str. 67
74172 Neckarsulm

10.07.2024

Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Ayranautomat erheblich altverschmutzt. Es waren deutliche Verkrustungen und rötlich/bräunlich bzw. teilweise schwarze Verfärbungen am Abfüllstutzen zu erkennen.
 
Des Weiteren war der Warmwasserboiler im Betrieb defekt. Somit verfügte der Betrieb zum Zeitpunkt der Kontrolle an den Handwaschbecken als auch an den Spülbecken ausschließlich über kaltes Wasser. Dennoch wurde Gemüse geschnitten, Hackfleisch verarbeitet und vollumfänglich produziert.
 
Außerdem wurden Desserts (Milchreis) unter freiem Himmel ungekühlt bei Temperaturen von ca. 25°C gelagert. Während der Kontrolle war ein starker Befall an Schmeißfliegen zu erkennen. Zudem befanden sich auf dem Hof mehrere Vögel und unweit der Desserts eine tote Ratte.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Aufgrund der Gefahr der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch unhygienische Verarbeitung der Lebensmittel, Kontaminationsgefahr durch Schädlinge im Außenbereich und Verarbeitung von rohem Hackfleisch und Gemüse ohne ausreichende Reinigung von Händen und Arbeitsgeräten wurde der Betrieb mit sofortiger Wirkung bis zur Erfüllung der Anordnungen vorübergehend geschlossen.

Nach Beseitigung dieser Mängel konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Heilbronn, Land

09.01.2025

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

09.10.2024

Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“.
 
Die Proben „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.
 
Das auf der Verpackung der Probe „Garnelen“ angegebene Verbrauchsdatum war zum Zeitpunkt der Probennahme bereits um 4 Tage überschritten. Die Probe wies bereits deutliche grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ ergab den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien, Pseudomonaden, Hefen) und Enterobacteriaceae in sehr hohen Keimzahlen feststellbar waren. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren.
 
Die Proben wiesen deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. 
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

20.01.2025

Mix Markt 35 OHG

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm

20.11.2024

In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Unter anderem war die Wanne der Scherbeneismaschine verunreinigt, an den oberen Rändern war bereits Sporenbildung erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich außerdem eine beschädigte und verunreinigte Kunststoffschaufel im Scherbeneis. Die Knochensäge war altverschmutzt, insbesondere am Sägeblattdurchlauf und an den Bedienknöpfen waren vertrocknete Ablagerungen erkennbar. Der Frischfisch wurde teilweise in erheblich altverschmutzten Wannen gelagert. Der Fleischwolf war erheblich altverschmutzt, besonders im Bereich der Fleischeingabe waren deutlich angetrocknete Fleischablagerungen zu erkennen. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 20. November 2024 wurden zudem die Proben „Hackfleisch vom Schwein“ und „Hähnchenbrust mariniert“ entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet.
 
Die Gutachten des CVUA Stuttgart ergaben bei der Probe „Hackfleisch vom Schwein“ den Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen sowie zu den Hygienekeimen gehörende Enterobacteriaceae feststellbar waren. Die Probe „Hähnchenbrust mariniert“ wurde aufgrund der hohen Keimgehalte als inakzeptabel kontaminiert und damit als nicht sicher und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 i.V.m § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a) LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Hohenlohekreis

02.12.2024

Oh Na - Sushi & Asia Künzelsau

Hauptstraße 70
74653 Künzelsau

05.11.2024

Rattenbefall: Sichtung von Ratten im Betrieb Sichtung von Kot- und Pfotenspuren im Bereich der Küche Sichtung von massiven Rattenspuren im Außenbereich (Kot-, Kratz- und Nagespuren u. a. an der Tür zum Innenbereich)

§ 3 i. V. m. § 2 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 und § 10, S. 1, Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV

Es werden Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durchgeführt.

Karlsruhe, Land

14.08.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstr. 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

In der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett ist der Fettgehalt mit 8,1 g/100 g angegeben. Die chemische Analyse ergab einen Fettgehalt von 1,6 g/100 g. Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission. Diese Beanstandung wurde wiederholt festgestellt.

Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011,    § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

Betrieb hat für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Ergebnisse stehen noch aus.

Karlsruhe, Land

28.08.2024

Pizza Lieferservice Milano in den Räumlichkeiten Pizza Ciao Italia

Ahornweg 91
76275 Ettlingen

22.07.2024

- Tote Schaben im Arbeitsbereich in  der Küche auf dem Lebensmittel off en gelagert wurden
- Lebende und Tote Schaben im und hinter dem Regal in der Küche, in welchem offene und verpackte Lebensmittel gelagert wurden
- Betrieb wurde vorübergehend geschlossen

• Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) Verordnung(EG) Nr.178/2002
• § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung

- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet
- Reinigungsmaßnahmen wurden durchgeführt
- Betrieb wurde wieder freigegeben

Karlsruhe, Land

18.09.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstraße 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

Laut Analyse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes wurde der mittlere prozentuale Eigehalt mit 17,7 % (+/-2,0%) festgestellt. Der maximale prozentuale Eigehalt wurde mit 19,2 % (+/-2,2%) festgestellt. Laut Etikett wurde für die Zutat Vollei 26 % angegeben. Die % Angabe ist somit auf der Verpackung nicht zutreffend. Die Kennzeichnung der vorgelegten Probe wird als zur Irreführung geeignet im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 beurteilt.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Rezeptur wird überprüft.

Karlsruhe, Land

04.11.2024

Pizza Lorenzo GmbH

Falltorstr. 8 - 10
76707 Hambrücken

09.09.2024

Weizenmehl Typ 550, welches durch Gutachten als ungeeignet für den menschlichen Verzehr eingestuft wurde, wurde zu Baguettes weiterverarbeitet; in der Probe wurden wiederholt Reste von Schädlingen (ein Käferfragment, Gespinste) sowie zwei Kunststofffolienstücke festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1, § 10 Nr. 1 LMHV

 Das betroffene Mehl wurde entsorgt.

Karlsruhe, Land

07.01.2025

Bäckerei Misch

Kirchstr. 72
76707 Hambrücken

27.11.2024

Offene, angenagte Mehlsäcke (Papierschnipsel und auslaufendes Mehl sichtbar) wurden in einer mit Mäusekot kontaminierten Hartplastikkiste gelagert.
Auf offen gelagertem, nicht entsorgtem Altgebäck befand sich Mäusekot.
Die Teigportioniermaschine und -ausrollmaschine, die noch frische Teigreste aufwies, war auf der Teigauflagefläche mit Mäusekot kontaminiert.

§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel geschlossen.
Nach Reinigung und Schädlingsbekämpfung wurde der Betrieb wieder freigegeben.

Karlsruhe, Stadt

28.08.2024

Seng Sushi und Chinarestaurant

Hirschstr. 3
76133 Karlsruhe

10.07.2024

Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Karlsruhe, Stadt

09.10.2024

Samis Döner-Snack

Kaiserstr. 113
76133 Karlsruhe

05.09.2024

Bei der Betriebskontrolle wurde im gesamten Betrieb ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Es bestand die Gefahr der Kontamination sämtlicher im Betrieb hergestellter Lebensmittel. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Schädlingsbekämpfer wurde umgehend mit der Bekämpfung der Schaben beauftragt. Tätigkeit konnte am 11.9.2024 wieder aufgenommen werden; keine lebenden Schaben im Verarbeitungsbereich mehr vorgefunden; Bekämpfungsmaßnahmen dauern noch an.

Konstanz

16.09.2024

Restaurant Sedir GmbH

Hofhalde 11
78462 Konstanz

23.08.2024

Frittierfett für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Frittierfett wurde entsorgt.

Konstanz

18.11.2024

Fladenbäckerei Dogan

Hägerweg 20
78333 Stockach

28.10.2024

In den Behältnissen der Teigteilmaschine und Teigrundwirkmaschine war das Mehl mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet.

Verstoß gegen Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Befallenes Mehl wurde entsorgt.

Lörrach

21.10.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

09.09.2024

1. Die linke Scherbeneismaschine ist am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie an den Innenwänden und Boden des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen (schleimigen) Ablagerungen behaftet.
2. Im vorderen Kühlraum befinden sich an der Wand, gegenüber dem Kühlaggregat, schwarze Ablagerungen.
3. Im Bereich der Tiefkühltruhen befinden sich tote Insekten.
4. Sämtliche Kühl- und Tiefkühlmöbel, in denen leicht verderbliche Lebensmittel aufbewahrt werden, sind ohne geeignete Temperaturüberwachung ausgestattet.
5. Leicht verderbliche, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel (z. B. frisches Geflügelfleisch, filetierter Fisch) werden in ungeeigneten (z.B. Plastiktüten) und beschädigten Umhüllungen/Verpackungen (z.B. ausgebrochene Eisverpackung) gelagert.
6. Die Raumdecke weist offene Löcher und Bauschaum auf. Im Regal darunter werden Kartoffelstärke, getrocknete Algen und Pilze sowie Pfefferkörner in angebrochenen, unverschlossen Verpackungen aufbewahrt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004  
Zu 3.: Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 d) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 5 + der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II, Kapitel V Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde angeordnet. Zu 2. und 6. wurde jeweils ein Zwangsgeld festgesetzt.

Es wurden darüber hinaus die genannten Mängel als Ordnungswidrigkeiten angezeigt.


Die im Trockenlager offen gelagerten Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt.

Lörrach

13.01.2025

Ginza Restaurant

Grüttweg 15
79539 Lörrach

02.12.2024

1 Die Fritteuse war im inneren Bereich stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 2. Die beiden Frittierkörbe waren stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 3. In der Saladette wurden Lebensmittel in verschmutzten Kunststoffbehältern ohne Abdeckung vorrätig gehalten. 4. Es wurden schmutzige, nicht gespülte Lebensmittelbedarfsgegenstände (Teller, Besteck, Vorratsbehälter) vom Vortag vorgefunden. 5. Lebensmittel (diverse Sushi) wurden bei zu hohen Temperaturen (gemessen ca. 12 °C) vorrätig gehalten. 6. Es wurden diverse Lebensmittel (Muscheln, Tintenfisch, Hähnchenfilet) bei zu hohen Temperaturen (gemessen 10 °C) zur Selbstbedienung bereitgestellt. 7. Die zur Selbstbedienung angebotenen Behältnisse mit Speiseeis sind verschmutzt. 8. Drei Mitarbeitende der Küche trugen keine geeignete (kochfeste) Arbeitskleidung. 9. Es konnte von allen Mitarbeitenden keine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektions-schutzgesetz (IfSG) vorgewiesen werden.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 4.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 7.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 8.: Anhang II, Kapitel VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 9.: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - IfSG

Der Betrieb wurde vorübergehend behördlich geschlossen.

Lörrach

22.01.2025

Cicek Imbiss

Lörracher Straße 11
79585 Steinen

18.12.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Frittierfett, gebraucht direkt aus der Fritteuse" entnommen und mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 18.12.2024 als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt. Der sensorische Befund zeigte laut Gutachten eindeutig, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/ und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der Befund wird gestützt durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Erzeugnis für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet geworden ist. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Behördliche Anordnung zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität und des Zustandes des Frittierfetts

Ortenaukreis

14.08.2024

Ihr Kaufmann

Hauptstraße 6
77978 Schuttertal

27.06.2024

Im Betrieb wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot festgestellt, z.B. im Verkaufsraum im Bereich des Mehlregals, im Aufbackbereich und im Lagerbereich. Es besteht die Gefahr, dass die Schadnager über die Regale und die dort aufbewahrten Lebensmittel laufen und diese mit Kot und Urin verunreinigen. Im Aufbackbereich wurden offene Backwaren (Brötchen, Brote) aufbewahrt. Im Mehlregal des Verkaufsraums war eine Packung Mehl angefressen. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls besteht ein hohes Kontaminationsrisiko für die unter diesen Bedingungen aufbewahrten Lebensmittel. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. Im Gemüseregal des Verkaufsraums wurde stark überlagertes und z.T. verschimmeltes Gemüse wie z.B. Zucchini, Salat und Gurken zum Verkauf angeboten. Diese Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung und das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.06.2024 war die Grundreinigung erfolgt und ein Schädlingsbekämpfer beauftragt.

Ortenaukreis

02.10.2024

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

27.08.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen.
An den oberen Randbereichen des Rollcontainers, in welchem das produzierte Scherbeneis bevorratet wird, befanden sich Kalk- und Schmutzanhaftungen sowie augenscheinliche leichtere schwarze Sporablagerungen.
Das hergestellte Scherbeneis wird zur Teigherstellung verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht.

Ortenaukreis

31.10.2024

Bio-Backhaus Wüst

Von-Drais-Straße 25
77855 Achern

09.10.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde ein erheblicher Befall von Schadnagern und Schaben, insb. im Rohstofflager, sowie Nagerkot in der gesamten Betriebstätte, auch im Produktionsbereich und auf Lebensmittelkontaktflächen festgestellt.
Im Produktionsbereich befand sich im Bereich des Gärraumes und des Etagenofens Schadnagerkot. Ebenso befand sich dieser auf dem Förderband der Wirkmaschine, die zur Teigverarbeitung genutzt wird.
Im Rohstofflager wurden Rohstoffe wie Haferflocken und Amaranth teilweise offen aufbewahrt. Im Behältnis mit Amaranth befand sich Schadnagerkot direkt auf dem Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung sowie die die Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers wurde angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die Mängel beseitigt. Der Betrieb befand sich hygienisch in einen guten Zustand. Die Produktion wurde wieder gestattet.

Ostalbkreis

21.08.2024

Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG

Baiershofener Str. 6
73463 Westhausen

25.07.2024

Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern
Schädlingsbefall im Betrieb mit Mäusen und Fluginsekten
verunreinigte und beschädigte Thermo-Transportkisten

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel wurden zeitnah behoben.

Ostalbkreis

28.10.2024

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

27.09.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen.

Ostalbkreis

13.11.2024

Asia World Aalen

Reichsstädter Str. 15b
73430 Aalen

14.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer.
Der Betrieb wurde zum 05.11.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Ostalbkreis

21.11.2024

Bäckerei Schmid

Friedhofstr. 25
73430 Aalen

30.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt.

Es waren Defizite in der Reinigung bzw. generelle hygienische Mängel erkennbar. Starke Altverschmutzungen und teilweise Beschädigungen an Bedarfsgegenständen (Brötchenkörbe, Arbeitstische, Arbeitsgeräte) mit Lebensmittelkontakt. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde am Feststellungstag angeordnet. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen und es fand eine Grundreinigung statt. Betrieb konnte am 28.11.2024 nach einer amtlichen Kontrolle wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

06.12.2024

Thai Ha Asia

Stadelgasse 16
73430 Aalen

07.11.2024

1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt:
- Das Gläserspülgerät (Spülboy) war stark altverschmutzt.
- Mehrere Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren altverschmutzt und teilweise auch mit Schimmelsporen/Stockflecken versehen.
- Handgriff eines Siebs war stark altverschmutzt.
- Soßenbehälter war stark altverschmutzt.
- Reiskocher war am Rand und am Verschluss altverschmutzt.
- Griff eines Behälters für Lebensmittel aus Edelstahl war mit Altverschmutzungen und Stockflecken versehen.

2. Lagerung von teilweise offenen Zutaten/Rohstoffen/Lebensmitteln (z.B. vorgegartes Fleisch in Behältern, Mangosoße, Gemüse etc.) ohne Schutz vor Kontamination durch Schimmelsporen im Bereich des Kühlschranks.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2 Anhang II Kap IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Grundreinigung wurde am Feststellungstag mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

06.12.2024

Restaurant Sangam

Bahnhofstraße 38
73430 Aalen

11.11.2024

 
1. Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund einer innen stark altverschmutzten Eiswürfelmaschine. Diese war auf der Innenseite und besonders am Auslass mit schwarzem Biofilm und Schimmel überzogen.
 
Zudem weitere erhebliche Hygieneverstöße:
2. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Ein Gemüseschneider war an der Messerscheibe sowie unter der Messerscheibe altverschmutzt.
Der Pürierstab war im Bereich der Messer ebenso altverschmutzt.
3. Garnelen, Geflügelfleisch und Lammfleisch wurden teilweise offen bei Raumtemperatur in Wasser aufgetaut. Unverpacktes Geflügelfleisch wurde zusammen mit verpacktem Lammfleisch im Wasser zum Auftauen gelagert. Es bestand das Risiko einer Kontamination des offenen Fleisches mit Keimen (Salmonellen, Campylobakter) sowie das Risiko einer Keimverschleppung.
4. Das Handwaschbecken wurde als Spülbecken und Abstellfläche für Pfannen usw. genutzt. Zwischen den einzelnen Arbeitsschritten war ein hygienisches Händewaschen nicht möglich. Eine Verschleppung von Keimen (bspw. Salmonellen) war möglich.
5. Im Kühlhaus, Bierkühlraum und im Kühlraum im Keller waren die insgesamt drei Ventilatorengitter am Verdampfer stark altverschmutzt und teilweise mit Schimmel behaftet. Durch die Luftverwirbelungen bei der Nutzung war eine Verteilung von Schimmelsporen /Keimen aus Altverschmutzungen auf die gelagerten Zutaten, Rohstoffe und Lebensmittel möglich.
6. Stark verwelkte Minze wurde zur weiteren Verwendung bereitgehalten.
7. Diverse Altverschmutzungen im Küchenbereich (Wände am Herd, Arbeitstische, Regale, Spülbecken).
 

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die am Feststellungstag hergestellten Eiswürfel wurden sofort entsorgt. Die Eismaschine wurde aus dem Verkehr genommen bzw. entsorgt. Die restlichen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 akzeptabel beseitigt.

Ostalbkreis

09.01.2025

Gürkale Dönerproduktion

Ziegelfeldstr. 36
73563 Mögglingen

03.12.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise:

- Altverschmutzter Metallwagen mit Hähnchen
- Verschmutztes Kühlaggregat über dem Produktionstisch
- Stark altverschmutzter und verkrusteter Fenstergriff (Keimverschleppung durch Betätigung)
- Insgesamt drei teilweise stark altverschmutze Handwaschbecken

Einwandfreie hygienische Arbeitsabläufe zur Lebensmittelsicherheit und bei der Zubereitung der Dönerspieße waren nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt.

Pforzheim, Stadt

05.08.2024

Kliver Pforzheim

Karlsruher Straße 51
75179 Pforzheim

13.06.2024

Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002

Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war.

Pforzheim, Stadt

13.11.2024

Goldstadt Lieferservice

Bleichstr. 74
75173 Pforzheim

19.09.2024

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola)

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde

Pforzheim, Stadt

07.01.2025

Bäckerei Wiskandt

Carl-Schurz-Str. 50 b
75180 Pforzheim

02.10.2024 und 07.10.2024

Altverschmutzte verschlissene Gärkörbe für Brote, verschlissener gesplitterter Deckel der Sahneaufschlagmaschine, Lagerung von rohen Teigen und Teiglingen auf krustig verschmutzten stark verschlissenen Holzdielen (jeweils Fremdkörpergefahr); offene Lagerung von Brezelteiglingen direkt unterhalb eines stark verschmutzten Verdampfergitters; Paniermehlmühle stark altverschmutzt mit einer klebrigen Brotmasse, vereinzelter Befall von Mehl und Mehlmischungen mit Schadinsekten, keine Bekämpfungsmaßnahmen erkennbar.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. Buchstabe a), Kapitel IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

Befallene Mehle wurden sofort entsorgt, weitere Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 15.10.24 behoben.

Rastatt

16.08.2024

Black Forest Bistro

Murgtalstr. 67
76596 Forbach

04.07.2024 und 05.07.2024

Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024  vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. 

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB)

Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen.

Rastatt

09.01.2025

Gewerbeanmeldung: La Pinsa & Co. GmbH, Vertrieb: Mr. Pizza

Poststr. 5
76437 Rastatt

31.07.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Im Betrieb wurden viele tote Schaben und andere Insekten vorgefunden. In den Unterschränken einer Saladette lagen tote Schaben neben den Dressingbechern. In einem Gastronombehälter wurden Ananaswürfel vorgefunden, die vergoren rochen, am oberen Rand des Behälters befanden sich schwarze Schimmelflecken. Im Kühlhaus wurden vorgekochte Nudeln in einem verschmutzten Behälter gelagert. Die Nudeln rochen säuerlich. Die beiden obengenannten Lebensmittel wurden von 2 Lebensmittelkontrolleuren sensorisch geprüft und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Im ungereinigten Spülbecken wurde Hähnchenfleisch aufgetaut. Der Dosenöffner war stark verrostet und verschmutzt.

Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 01.08.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand sich in einem akzeptablen Hygienezustand.

Rastatt

18.10.2024

Restaurant Schützenliesel

Ottersdorferstr. 99
76437 Rastatt

14.08.2024

Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004.

Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 16.11.2024 wieder aufgenommen werden. 

Rastatt

14.10.2024

Pizza Slice & Spice

Bahnhofstr. 33
76437 Rastatt

29.08.2024

Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004.

Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden.

Rastatt

10.12.2024

LyLy Asian Cusine & Sushi

Hauptstraße 34
77815 Bühl

16.10.2024

In der Küche, im Regal für die Bedarfsgegenstände (z.B. Reisschalen, Teller), befanden sich sehr viele lebende Kakerlaken. In der gekühlten Salattheke im Küchenbereich befand sich eine tote Kakerlake in der Salatsauce. Der Arbeitstisch unter der Fritteuse war stark mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Im Trockenlager hinter der Küche war ein Abflussrohr im Deckenbereich undicht, dort war ein Kakerlakennest erkennbar.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004

Aufgrund des Schabenbefalls und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 16. Oktober 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 4. November 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben.

Rastatt

07.01.2025

Speisegaststätte Rheinstüble

An der Staustufe 1
76473 Iffezheim

05.11.2024

Im Kühlhaus waren überlagerte Lebensmittel (z. B. Gewürze) vorhanden. Der Lüfter im Kühlhaus war verunreinigt und mit Schimmelsporen behaftet. Salat wurde in einer schmierigen Plastikschüssel gewaschen und gelagert. Die Spülbürsten zum Reinigen der Gläser waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Trinkgläser wurden auf Plastikmatten, an denen sich schmierige Ablagerungen befanden, abgestellt. Ein Gitterboden eines Kühlschrankes war mit Schimmel behaftet. Sämtliche Arbeitsflächen waren verschmutzt. In einem Trockenlager befanden sich Burgerbrötchen in einer Plastiktüte, die an mehreren Stellen offensichtlich durch Schadnager angefressen war. Unmittelbar neben diesen Brötchen wurde Mäusekot vorgefunden. Die Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 12 LFGB, Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II, Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 05.11.2024 die Schließung des Betriebes. Nach Mängelbeseitigung wurde der Betrieb am 18.11.2024 wieder geöffnet.

Ravensburg

26.09.2024

YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb

Kreuzäcker 16
88214 Ravensburg

31.07.2024

Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft.

Ravensburg

09.12.2024

Bäckerei König

Schwärzbühl 8 a
88361 Altshausen

26.10.2024

Backstube In der gesamten Backstube wurden vor allem in den Eck- und Randbereichen tote und lebende Schädlinge vorgefunden. Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Reinigungsmittel lagerten im Regal neben Gebrauchsgegenständen (z.B. Spülmaschinenkorb). Die Spülmaschine, Teigknetmaschine, Teigausrollmaschine, Brotwirkmaschine, Laugengerät, Sackwaage waren verschmutzt. Die Wickelmaschine war Innen verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Die Wandflächen waren verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Konditorraum Die Fronten und Oberflächen der Arbeitstische und Gerätschaften sowie die Wand und Bodenflächen waren verschmutzt. Die Eismaschine, die Kühlzelle und der Boden des Gärunterbrechers waren verschmutzt. Der Dosenöffner war stark altverschmutzt. Kühlraum An den Wänden platzte die Beschichtung ab, der Boden war verschmutzt, es haben sich Gespinste gebildet. Lagerraum Im Mehllager wurden Mehlsäcke offen gelagert. Diese waren teilweise mit lebenden Schädlingen befallen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Das betroffene Mehl wurde sofort entsorgt. Reinigungsmaßnahmen wurden umgehend in die Wege geleitet.

Ravensburg

21.01.2025

Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG

Mochenwanger Str. 1
88284 Wolpertswende

05.12.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde mit Gutachten 10.12.24 bestätigt, dass mind. vier Stücke Schadnagerkot in einem Kastenbrot eingebacken waren. Die Backwaren sind zum menschlichen Verzehr ungeeignet, nicht sicheres Lebensmittel. Folgende Kontrollbefunde wurden erhoben: alle Böden im Betrieb verschmutzt, vermehrt mit Schadnagerkot; im gesamten Betrieb stehen Schlag- und Köderfallen, Mehlstaub mit Pfotenspuren von Nagern, unzureichende Schädlingsbekämpfung. Backstube: offene Lagerung von Mehlsäcken, verschmutzte Behältnisse, in denen Lebensmittel lagern (z. B. Sesam Leinsaat usw.). Gefahr der Kreuzkontamination mit allergieauslösenden Stoffen (z.B. Sesam). Starke Verschmutzung an Teigknetmaschinen, Brotbackformen und Aufschlagmaschine, Schadnagerkot im Antrieb der Scherbeneismaschine , undichtes Handwaschbecken. Rohrisolierung angefressen, stark durchfeuchtet und mit Insekten befallen. Schimmelbildung an einer Wand. Lager: Wasserschaden im Lager, feuchte Sackware (z.B. Quarkbällchenmix).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Der Betrieb wurde geschlossen. Bei der Nachkontrolle am nächsten Tag wurde u.a. eine tote Ratte im Keller gefunden. Der Betrieb konnte nach gründlicher Reinigung nach vier Tagen wieder geöffnet werden.

Ravensburg

20.01.2025

Rami Pasti

Herrenstr. 8
88239 Wangen im Allgäu

09.12.2024

Unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (Falaffel offen auf Pasta-Resten, Muscheln offen, rohe Garnelen bei+10 °C). Abfälle u. nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel werden im Lebensmittelbereich gelagert. Verschmutzte Thekenschränke innen, Herdplatten und Kühltheke. Gewürzbehälter, Saucenbehälter, Bain-Marie-Becken stark altverschmutzt. Fugen am Spülbecken schadhaft u. versport. Auf einem Parmesanlaib lagert schmutziges Besteck. Parmesanlaib wird in verschmutzter Folie gelagert.Lagerung verschmutzte Lebensmitteltransportbehälter neben Abfällen.Lagerung verdorbener Lebensmittel: rasenartig verschimmelte Schokolade u. Sauce, verschimmelte Teigfüllung, Lagerung nicht mehr für den Verzehr geeignetes Gemüse, verklebter vegetarischer Eiersatz mit überschrittenem MHD. Kühlschrank innen grünlich verschimmelt, darin starker modriger Geruch. Kaffeetassen werden als Aschenbecher benutzt. Verschmutzte Knetmaschine, Spülmaschine innen u. abstoßender Geruch. Wände und Böden stark verschmutzt

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c) d), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a) b) c), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. VI Nr. 1, 2, 3 und 4, Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 6 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. X Nr. 1 und 2 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Es wurde die Produktion und das Ladengeschäft kontrolliert. Das Geschäft und die Produktion wurden nach einer Verdachtskontrolle geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2024 konnten der gesamte Betrieb wieder geöffnet werden.

Rems-Murr-Kreis

27.08.2024

Gasthaus Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf

10.07.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

10.09.2024

Total Tankstelle

Neckarstr. 47
71334 Waiblingen-Hegnach

09.08.2024

Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Gaststätte Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf-Schlichten

08.08.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

A&O Einzelhandel

Hauptstraße 2
73614 Schorndorf-Buhlbronn

16.09.2024

1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf.

1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Sonne II Sole presto

Welzheimer Str. 31
73614 Schorndorf

04.09.2024

1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 18
71332 Waiblingen

18.09.2024

1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen.
2. Im Kühlraum stand eine H1–Palette, die mit Blockware (Hähnchenhaut) befüllt und mit blauer Folie und Klarsichtfolie umwickelt war. An den Rändern war die Folie bereits mehrfach geborsten, abgeschrammt und beschädigt, teilweise lagen die losen Folienteile auf den Blockwaren. An den offenen Stellen war die Blockware bereits gräulich verfärbt und abgetrocknet. An der Seite, an der ganze Folienteile fehlten, hingen in der Blockware blaue Kunststofffetzen heraus.
3. Im Kühlhaus standen weitere Fleischwannen (gefüllt mit Hähnchenfleisch), die bereits vorgerichtet und chargiert waren und für die Produktion bereitstanden. An den Fleischblöcken waren zum Teil dunkle fasrige Ablagerungen und Verfärbungen vorhanden.
4. In Stapelkisten im Kühlhaus wurden aufgeschnittene Wurstwaren vorgefunden, welche zum Teil bereits an den Rändern abgetrocknet und dunkelrot verfärbt waren. Die Wurstscheiben wiesen bereits zum Teil unterschiedliche Verfärbungen, zart rosa bis braun/grau an der Oberfläche auf. Zwischen den Wurstscheiben war ein Kunststoffverpackungsrest vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
2. - 4 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

30.12.2024

Speisegaststätte Hirsch

Schurwaldstraße 54
73614 Schorndorf-Schlichten

04.12.2024

1. Im Kühlhaus lagerten:
a) Ein Vakuumbeutel mit Birnen in Lake. Der Vakuumbeutel war deutlich aufgebläht und prall gefüllt.
b) Ein Kunststoffbehälter, in dem sich gekochte Linsen befanden. Die Linsen waren mit einem grau/weißlichen Schimmelbelag überzogen. An den Rändern des Behälters waren an der Außenseite deutliche grün/weißliche Schimmelausblühungen vorhanden.
c) In einem Kunststoffeimer mit Bratensoße waren an der Oberfläche weiße Punkte mit Bakterienkolonie-ähnlichem Wachstum vorhanden und eine wässrige Flüssigkeit hatte sich an der Oberfläche abgesetzt.
d) In einem mit Gulasch befüllten Kunststoffeimer waren an der Oberfläche bereits graue und weiße Schimmelausblühungen vorhanden.
 
2. Die Aufschnittmaschine war wiederholt an der Verkleidung, am Schlitten, am Produktschieber und am Messer mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten sowie mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
 
3. Im Kühlschrank lagerten in einem Kunststoffbehälter gekochte Kartoffeln, die mit einem schmierigen Belag überzogen waren.
In einem weiteren Kunststoffbehälter lagerten Birnen in Lake. An der Oberfläche waren Luftbläschen vorhanden und ein hefiger Geruch wurde wahrgenommen.
 
4. In der Saladette wurden mehrere überlagerte Produkte vorgefunden:
Das geschnittene Kraut war dunkelgrau verfärbt und abgetrocknet. Im Salat lagerten einzelne Blätter die bereit dunkel und matschig waren. Die Paprikastreifen waren vereinzelt mit einem gräulichen Schimmelflaum behaftet. Die gestiftelten Karotten waren dunkel verfärbt und lagen in einer schmierigen Flüssigkeit.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 








2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

  
3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 
4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

13.01.2025

Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG

Cannonstr. 1
71384 Weinstadt-Beutelsbach

18.12.2024

1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt.

Reutlingen

10.09.2024

Ristorante L'Onore

Lederstr. 78
72764 Reutlingen

14.08.2024

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Pizzabereich, sowie im Thekenbereich ein Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und stellenweise offen vorrätig gehalten. Eine Schabe lief in einer Kunststoffschale mit Paniermehl umher. Weitere Schaben befanden sich im Bereich der Getränkelagerung, auf Oberflächen, in ausgeschalteten Kühlmöbeln und im Fußbodenbereich. Zudem wurden verdorbene Karotten, verdorbenes Risotto, verdorbene Fischprodukte, verdorbener Mozzarella und eine Schale mit verdorbener Nachspeise im Betrieb vorrätig gehalten. Des Weiteren waren der Tischdosenöffner, der Eierschneider, ein Schneidebrett, die Parmesanreibe, die Aufschnittmaschine, der Randbereich der Fritteuse und die Öffnungen der Schokoladensaucenbehälter altverschmutzt. Die Geschirrspülmaschine und die dazugehörigen Spülkörbe waren im Inneren, sowie in den Randbereichen stark altverschmutzt. Beide Handwaschbecken waren zugestellt und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Im Kühlhaus waren das Kühlaggregat und das Ventilatorengitter stark altverschmutzt. 

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der
Nachkontrolle am  17.08.2024 befand sich der Betrieb wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand und die Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken konnte wieder aufgehoben werden. 

Reutlingen

22.10.2024

Pietro's Pizza

Lechstr. 5
72768 Reutlingen-Altenburg

19.09.2024

Zum Kontrollzeitpunkt befand sich die gesamte Küche in einem unhygienischen Zustand. Unter anderem waren Umverpackungen von Einwegschalen, der Dunstabzug, die Decke, Regale und andere Oberflächen und Eckbereiche mit Insekten (Fliegen) verschmutzt. Zudem war der Fußboden, sowie die Oberflächen des Herdes, der Saladette, des Pizzatisches und den Kühlmöbeln verschmutzt. Das Handwaschbecken und der dazugehörige Durchlauferhitzer, sowie die Fenster waren ebenfalls verschmutzt. Verschiedene Arbeitsgeräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Pizzamesser, Schneidemaschine, Mikrowelle, Teller waren verschmutzt. Zudem wurden verdorbene Champignons, verdorbener Blattsalat und verdorbene Sauce Bolognese im Betrieb vorrätig gehalten.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2,3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a, f VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Die Küche wurde gründlich gereinigt und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 20.09.2024 konnte einer Wiederaufnahme des Betriebes zugestimmt werden.

Reutlingen

17.12.2024

Kurkuma

Kaiserstr. 7
72764 Reutlingen

14.11.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. Unter anderem waren die Zutatenbehälter für Gewürze, Saucen, Fleisch und Gemüse schmutzig und mit alten Verkrustungen verunreinigt. Ananasstücke wurden in einem altverschmutzten Behälter gelagert. In einem anderen Behälter befanden sich überlagerte, braun verfärbte Kartoffeln. Die Schneidebretter waren verschlissen und schmutzig. Zudem war die Fritteuse altverschmutzt. Am altverschmutzten Dunstabzug hingen altverschmutzte Schöpfkellen. Des Weiteren wurden in der altverschmutzten Rinne des Dunstabzugs Schneebesen gelagert.

Artikel 4 (2) i.Vm. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Kartoffeln und Ananasstücke wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb befand sich in einem aufgeräumten und sauberen Zustand.

Rhein-Neckar-Kreis

30.07.2024

Bäckerei Leisinger

Leopoldstr. 36
68723 Plankstadt

25.06.2024

In der gesamten Betriebsstätte war ein massiver Schädlingsbefall (u.a. Mäuse, Ratten, Reismehlkäfer, Schaben) vorhanden. Mäusekotspuren waren in den alltäglichen Arbeitsbereichen bereits oberflächlich deutlich zu erkennen und hätten auch durch das Betriebspersonal erkannt werden müssen. Neben der unsachgemäßen Lagerung von vorbereiteten Lebensmittel (u.a. zahlreiche und zur unmittelbar weiteren Verwendung vorgebackener Kuchen- und Tortenböden) in durch Kot verunreinigten Kunststoffbehältnissen waren auch zahlreiche Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. vorbereitete und mit Backpapier ausgekleidete Backformen) durch Schädlingsexkremente kontaminiert.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Bäckerei wurde vorübergehend geschlossen und das Inverkehrbringen von Backwaren untersagt. Nach einer gründlichen Grundreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 28.06.2024 wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

13.08.2024

Pizzeria Vita Mia

Hauptstr. 92
69207 Sandhausen

17.07.2024

In der Kühlung an der Pizzabelegstation wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch mit mehreren Eierpakten von Fliegen vorgefunden. Auf dem Fetakäse waren Schmutzansammlungen und eine tote Fruchtfliege vorhanden. Im Kühlhaus wurde eine Packung mit Vanillesoße (MHD 20.06.2024) die bereits im inneren sporenartige Beläge aufwies sowie eine Packung Mozzarella (MHD 18.05.2024) vorgefunden. Des Weiteren fand keine ausreichende Reinigung der Lebensmittelbedarfsgegenstände, besonders auch der Behältnisse zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie eine ausreichende Reinigung der Geräte und Maschinen statt. Es wurden zahlreiche durch fettige Beläge und Schmutzansammlungen verunreinigte Eimer und Kisten vorgefunden. Maschinen und Geräte wurden ebenfalls nicht ausreichend gereinigt.
Der Boden war besonders an den schwer zugänglichen Stellen stark durch Schmutzanhaftungen/fettige Beläge verunreinigt (z.B. unterhalb des Pizzaofens sowie im Bereich unterhalb des Regales mit Transportboxe und zwischen den Kühlschränken).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 20.07.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

24.09.2024

Lieferdienst/Imbiss Burger Corner

Mannheimer Str. 67
68723 Schwetzingen

28.08.2024

Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch in der Pizza-Ecke hatte eine gemessene Temperatur von + 16,8°C. (Kochschinken). Ferner befand sich auf dem Kühltisch ein Behältnis mit Tomatensoße. Dieses Behältnis war bereits mit Austrocknungen/Verkrustungen der Tomatensoße versehen. In der Pizza-Ecke befand sich eine Kunststoffwanne mit Pizzateig. Dieser Pizzateig war auf der Oberfläche bereits stark verkrustet. Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch im Grill-/Kochbereich hatte eine gemessene Temperatur von + 17,0°C (aufgeschnittene Tomaten). Im Kühltisch im Grill-/Kochbereich befand sich ein kleiner Eimer mit einer grünen Paste darin. Diese Paste war im Randbereich bereits stark verkrustet. Der Stupfer/Igel für den Pizzateig war durch Lebensmittelreste verschmutzt. Die Fensterrahmen waren schmierig verschmutzt, so dass bereits kleine Fluginsekten daran haften blieben. Die Deckenbeleuchtung war schmierig verschmutzt und mit kleinen Fluginsekten behaftet.



Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung des Betriebes und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 02.09.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

12.12.2024

Lieferdienst/Imbiss Yasmin libanesisches Restaurant

Karlsruher Str. 11
68766 Hockenheim

14.11.2024

Die Wände und der Fußboden waren altverschmutzt. Besonders im Bereich von Steckdosen, Steckdosenleisten, hinter und unter der Kücheneinrichtung befanden sich starke Altverschmutzungen. Mehrere Lebensmittelbehältnisse waren durch angetrocknete Lebensmittelreste und anderen Verschmutzungen verunreinigt. Die Kücheneinrichtung (Spültisch, Ablageflächen, Kühltische, Saladette) war stark altverschmutzt.
Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Wertminderung nicht ausgeschlossen werden konnte.
In der Obstkühlung befand sich ein Apfelmusglas, das äußerlich mit Schimmel behaftet war. Die Tülle der Sprühsahne in der Obstkühlung war durch Sahnereste und schwarze, schimmelartige Beläge altverschmutzt.
Die Eiswürfelmaschine war durch schwarze, schimmelartige Beläge altverschmutzt und wurde umgehend stillgelegt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der gravierenden Hygienemängel wurde der Betrieb geschlossen. Es wurde mündlich angeordnet, dass alle offenen Lebensmittel entsorgt werden müssen und eine Grundreinigung durchgeführt werden muss. Bei der Nachkontrolle am 15.11.2024 waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

18.12.2024

Zaytouna Heimservice Leimen

Hauptstr. 61
69181 Leimen

21.11.2024

In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall durch Ratten festgestellt. In der Küche wurde im Seitenfach eines Kühltisches massive Rattenkotrückstände vorgefunden. Im Bereich der Theke wurde, nach dem Öffnen eines Unterschranks, eine lebende Ratte gesichtet. Ebenfalls im Thekenbereich, verströmte der Unterschrank, der Spüle einen starken Rattenuringeruch. In den Regalen befanden sich an verschiedenen Stellen geöffnete Lebensmittelpackungen. Verpackungsmaterialien wurden nicht ausreichend geschützt gegen Verunreinigung aufbewahrt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des vorgefundenen Schädlingsbefalls durch Ratten sowie dem Fund von Rattenkot im Küchenbereich und weiterer teilweise gravierender hygienischer Mängel, wurde der Betrieb von der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle, am 28.11.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

07.01.2025

Pizzeria Piccobello

Friedrich-Ebert-Straße 33
69214 Eppelheim

21.11.2024

Im gesamten Betrieb war ein Schadnagerbefall zu erkennen. So waren Ratten- und/oder Mäusekotrückstände in weiten Teilbereichen der Betriebsstätte ersichtlich. Diese erstreckten sich über den Fußboden und/oder über Lager- bzw. Regalflächen, sodass auch die dort abgestellten Kunststoffdosen außen bereits durch Kotrückstände kontaminiert waren. Auch im Inneren von Kunststoffeimern war vereinzelt Mäusekot ersichtlich. Während in den Dosen diverse Gewürze und/oder Kräuter eingelagert waren, wurden in den Eimern diverse Lebensmittelbedarfswerkzeuge (u.a. Schneidemesser, Holzkochlöffel, etc.) abgelegt bzw. aufbewahrt. Zahlreiche Lebensmittel wurden in unsaubere oder unzureichend zwischengereinigte Gefäße (z.B. Kunststoffboxen, Streuer, Kunststoffkisten) aufbewahrt. Bei genauerer Betrachtung waren diese äußerlich teilweise durch klebrige Beläge, verkrustete Lebensmittelrückstände und/oder gar durch Mäusekot altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der mangelnden Betriebs- bzw. Basishygiene (inkl. unzureichender Personalhygiene) in Verbindung des stark ausgeprägten Schädlingsbefalls über weite Teile der Betriebsstätte wurde das weitere Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt. Bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Schwäbisch Hall

03.09.2024

Hotel Adelshof

Am Markt 12
74523 Schwäbisch Hall

25.07.2024

Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

20.01.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

01.07.2024

Es wurde bei der Bratwurst roh eine Kerntemperatur von +8,5°C (Solltemperatur max. +7,0°C) und bei Geflügelfleisch mariniert eine Kerntemperatur von +11,4°C (Solltemperatur max. +7°C) gemessen, so dass Verdachtsproben erhoben wurden. Die Untersuchung ergab bei der Probe Bratwurst roh den Nachweis einer auffällig hohen Belastung an Escherichia coli von 4,4x10² KbE/g (empfohlener Warnwert 1,0x10² KbE/g) bzw. beim „Geflügelfleisch mariniert“ einer erhöhten Keimbelastung (3,6x108 KbE/g), sowie einer erhöhten Belastung mit Enterobacteriaceae (2,7x107 KbE/g). Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. Somit wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden die betreffenden Waren der fortwährenden Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die sich in der festgestellten mikrobiologischen Kontamination manifestierte.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB und Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der VO (EU) Nr. 852/2004

Die bei zu hohen Temperaturen gelagerten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

Schwäbisch Hall

05.09.2024

Gaststätte "Asia Geschmack"

Hauptstraße 33
74423 Obersontheim

05.08.2024

Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt.

Schwäbisch Hall

30.12.2024

Zum Grünen Baum

Unterdeufstetter Straße 37
74579 Fichtenau-Matzenbach

12.11.2024

Es wurden stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. mehrere Gastronormbehälter, die Saladette, verschiedene Teigbehälter , Gewürzdosen, Hackstock) sowie verschimmelte Salatköpfe, angetrocknete Zwiebelscheiben und in Gärung befindliche Ananasscheiben sowie Putenschnitzel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum in Küche und Kühlhaus vorgefunden. Die vorgenannten Lebensmittel sowie solche, die mit den verunreinigten Oberflächen in Kontakt gekommen sind, gelten als nicht sicher und somit nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; Art. 14 Abs. 1 und 2b i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 und § 2 Nr. 5 LMStV; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 6 Abs. 2 und 3 LMIDV

Die Küche wurde zum Tattag freiwillig geschlossen und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 14.11.2024 waren die genannten Mängel beseitigt.

Sigmaringen

23.09.2024

Gaststätte Biercafé Franziskaner

Lindenstraße 15
88348 Bad Saulgau

30.07.2024

- Verschmutzung bzw. fehlende Grundreinigung in den Betriebsräumen und der Arbeitsmittel. - Als Handwaschbecken wird das Spülbecken verwendet. - Es wurden verschmutzte Spültücher gefunden. - Im Bierkühlraum wurde Schwarzschimmel vorgefunden. - Die Kenntlichmachung der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und der verwendeten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten ist unvollständig. - Im Keller wurden Spinnweben vorgefunden. - Im Bierkühlraum herrscht Unordnung. Eine Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur schwer möglich. - In der Tiefkühltruhe werden die Lebensmittel teilweise offen gelagert. - Das Frittierfett ist dunkel und hat einen beißenden Geruch. - Fruchtnektar wird als Fruchtsaft beworben.

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 Abs. 1 der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011; § 11 LFGB; §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG); Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004

Die weitere Verwendung des Gläserspülboys wurde untersagt. Es wurde eine sofortige Reinigung und ein sofortiges Aufräumen angeordnet. Der Betriebsinhaber hat in der Nacht vom 30.07. auf den 31.07. die Betriebsräume geputzt.
Es wurde die Beseitigung von weiteren Mängeln angeordnet. Der Betreiber hat zurückgemeldet den überwiegenden Teil der Mängel bereits beseitigt zu haben. Die anderen Mängel werden zügig behoben.

Stuttgart, Stadt

12.08.2024

Sancak Döner Kebap

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

24.06.2024

Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

17.09.2024

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.07.2024

Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten.

Im Kühlraum wurde ein Kebab Hackfleischspieß bei 10,9 °C sowie im Kundenbereich Ayran bei 8,6 °C unzureichend gekühlt vorgehalten. Ein Hähnchendrehspieß wurde bei 15,9°C bereitgehalten. Im Treppenhaus wurden Kartons rohe Hähnchen ungekühlt mit direktem Bodenkontakt vorgehalten. Geflügelhackfleisch wurde bei 10,9 °C, Soßen in der Bedientheke bei 17,2 °C vorgehalten. Ein Drehspieß stand in einem Topf in der eigenen Auftauflüssigkeit.

Die Mikrowelle, die Kühleinrichungen und der Ayranbrunnen waren verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

12.09.2024

Ost Goutha

Colmarer Str. 4
70435 Stuttgart

06.08.2024

Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

25.09.2024

Aydin Market

Waiblinger Str. 1-3
70372 Stuttgart

18.07.2024

Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt.

Stuttgart, Stadt

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

13.11.2024

Kostas Restaurant

Voräcker Gewann 12
70567 Stuttgart

14.08.2024

Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt.

Stuttgart, Stadt

03.12.2024

Bowlingland

Lautlinger Weg 5
70567 Stuttgart

17.10.2024

Die Schankanlage war verunreinigt. Am Pils-, Urweisse-, und Helles-Bedienhebel waren schleimige Ablagerungen, der Pils-Kolben war großflächig beige schleimig mit Ablagerungen verunreinigt, das Schankhahngehäuse war im Inneren mit Ablagerungen verunreinigt.  Der Eiswürfelbereiter war an den Lamellen verkalkt, an der Seiteninnenwand waren kalkige, schwarze, schmierige Verschmutzungen. Am Gitterrost waren Lackabplatzungen, Rostbildung und schleimige Ablagerungen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfel wurden unter Aufsicht entsorgt. Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

22.11.2024

Wirtshaus Garbe

Filderhauptstr. 136
70599 Stuttgart

12.09.2024

Trockenlager: An der Lampe, im Bodenablauf und an Eimern mit Lebensmitteln war ein starker Fruchtfliegenbefall. An Lebensmittelpackungen waren Maden sowie Motten. An weiteren Lebensmittelpackungen waren Kot- und teilweise feuchte Urinspuren von Schadnagern. Zahlreiche Lebensmittelverpackungen waren angefressen. Die gespülten Schneidebretter hatten tiefe altverschmutzte Riefen. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn mit dicken alten Belägen verkrustet. Die Kuchenformen hatten alte eingebrannte Verunreinigungen. Der Aufsatz des Stabmixers sowie weitere Küchgerätschaften in einer Kiste waren verunreinigt. Der Hackklotz wies tiefe verfärbte Rillen auf. Der Konvektomat war mit Lebensmittelanhaftungen altverschmutzt. Der Mehlbehälter und der Mixtopf waren im Innern verunreinigt. Die Gastrobehälter im Außenbereich waren verunreinigt. In der vereisten Tiefkühltruhe waren Lebensmittel unvollständig verpackt. Die Tiefkühltruhe war überfüllt, die obersten Lebensmittel nicht durchgefroren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 250 kg überwiegend Trockenlagerware) wurden großzügig freiwillig aussortiert und entsorgt.

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Cannstatter Kebap Haus

Wilhelmstr. 33
70372 Stuttgart

05.11.2024

Vorbereitungsraum:
Die Teigmaschine und ein Schneideeinsatz für die Hobelmaschine wiesen Reinigungsmängel auf. In Edelstahlbehältern wurden verschimmelte Zitronen und Knoblauch sowie verfaulte Kartoffeln vorgefunden.

Verkaufstheke:
Die Isolierbox für Fladenbrote war verschmutzt. Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit angetrockneten Fettbelägen verunreinigt. Gegartes Gemüse und eingelegte Oliven wurden in stark verschmutzten Behältnissen gelagert. Es wurden geschnittene Champignons vorgefunden, die bereits dunkel verfärbt waren. In den Kühleinrichtungen wies eine geöffnete Dose Thunfisch angetrocknete Stellen auf, eine Tomatenmarkpaste in einer Glasschale war bereits dunkelbraun verfärbt.

Kühlhaus:
Portionierter Teig war in verschmutzten Teigwannen gelagert und mit einem unsauberen Küchentuch abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

TA OS Weinbar by Lausterer

Bärenstr. 3
70173 Stuttgart

13.11.2024 und 14.11.2024

In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002;

Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Geschmack of Punjab

Luzernestr. 2
70599 Stuttgart

24.09.2024

Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

22.01.2025

Gaststätte "Sushi Le"

Wilhelmstr. 9
70372 Stuttgart

21.11.2024

Theke:
In einem Behältnis befanden sich Himbeeren in einer gärenden Flüssigkeit.

Vorbereitungsküche:
Es wurden verdorbene Paprikaschoten vorgefunden. Ein großer Kunststoffeimer war mit einer roten Soße befüllt, an deren Oberfläche sich bereits ein Teppich aus weißen Gärbläschen gebildet hatte. Gegartes Hähnchenfleisch wurde in einem defekten Kühlschrank bei einer unzureichenden Temperatur von +11,6°C aufbewahrt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Tuttlingen

14.08.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

09.07.2024

In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a)

Bei der Nachkontrolle  am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich
beseitigt. Mit intensiven Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde noch am gleichen Tag begonnen. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Küchenbetrieb am 11.07.2024 wiederaufgenommen werden.

Tuttlingen

22.08.2024

Gasthaus und Metzgerei Krone

Hauptstraße 5
78559 Gosheim

11.07.2024

a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt.

Tuttlingen

20.12.2024

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

05.12.2024

a) In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Vanilledessert mit Zimt“ und eine „Grießspeise“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Auf mehreren der genannten Süßspeisen war an den Oberflächen deutliche Schimmelbildung sichtbar. Zudem wurden im Kühlhaus sinnfällig verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Deutlich verschimmelte Radieschen in einem Eimer, verfaulter und bereits modriger Chicorée, schimmelige eingelegte Peperoni im Glas. In einer geöffneten Verpackung an den Oberflächen angetrocknete und dunkel verfärbte „Jumbo Sossis“ (Geflügelwurst).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Tuttlingen

24.01.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

18.12.2024

Während einer angekündigten Nachkontrolle wurden wiederholt verschimmelte Lebensmittel vorgefunden. In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Quitten-Dessert“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Wiederholt wurde auf einigen Süßspeisen deutlicher Schimmelbefall auf den Oberflächen festgestellt. In diesem Fall bei dem o.g. „Quittendessert“.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Ulm, Stadt

21.08.2024

Ulmer Pizza Day and Night

Karlstraße 54
89073 Ulm

29.07.2024

Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken.

Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet.

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