Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Alb-Donau-Kreis |
20.09.2024 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
31.07.2024 |
Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3. |
Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen. |
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Bodenseekreis |
02.09.2024 |
Familien Mc-Döner |
Werastr. 44 |
22.05.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurde Folgendes festgestellt: |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 a VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angeordnet. Nach Aussage des Lebensmittelunternehmers wurde die Kennzeichnung inzwischen überarbeitet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
14.05.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
03.04.2024 |
Im Metzgereibereich wurde wiederholt ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Bei dem Schneidebrett handelte es sich um das gleiche Schneidebrett, welches bereits bei einer Kontrolle am 29.02.2024 beanstandet wurde. Im Metzgereibereich war die Wurstaufschnittmaschine stark altverschmutzt. Es befanden sich dicke Ablagerungen von alten Fleischresten und Blut an der Lebensmittelkontaktfläche. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde mündlich angeordnet das Schneidebrett zu entsorgen. Die Wurstaufschnittmaschine wurde durch den Betrieb noch bei der Kontrolle gereinigt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.06.2024 |
KRL Döner Meister |
Werderstr. 18 |
06.05.2024 |
In einem Lagerraum im Keller lag Mäusekot direkt auf "to go"-Verpackungen, welche offen auf Regalen gelagert wurden. In diesem Bereich lag auch Mäusekot auf dem Fußboden. Im gleichen Raum lagerten auch mehrere Dosen mit Tomatenpaste. Eine Dose mit Tomatenpaste stand direkt auf einem Regalbrett, welches mit Mäusekot behaftet war. Die Dose hatte direkten Kontakt mit dem Kot. Im Küchenbereich stand eine stark altverschmutzte Teigmaschine. Im Bereich des Knethakens sowie direkt darüber befanden sich bräunlich verfärbte alte Teigreste. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle konnte festgestellt werden, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.06.2024 |
Pizza Fly |
Basler Str. 82 |
03.05.2024 |
Die Fritteuse in der Küche war stark alt verschmutzt. An den Korbgittern befanden sich stark schwarz verfärbte Lebensmittelrückstände. Der Kühlschrank in der Küche war im Inneren stark altverschmutzt. Auf den verschmutzten Flächen lagen offene Lebensmittel (Zitronen, Lachs, Geflügelfleisch). Die Mikrowelle war im Inneren stark altverschmutzt. Zudem hatte die Mikrowelle im Innenbereich einen Brandschaden. Die inneren Seitenwände waren stark verkohlt. Die Teigmaschine war im Inneren stark altverschmutzt. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich schmierige braune Schmutzablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
20.06.2024 |
Salt `n Pepper |
Am Lindle 13 |
17.04.2024 |
Im Lagerraum der Küche befand sich eine tote Ratte auf dem Fußboden. Direkt neben der toten Ratte wurden mehrere Getränkeflaschen (Cola und Fanta) gelagert. In diesem Raum befanden sich auch Zwiebeln, welche offen gelagert wurden. Mehrere Regalböden sowie der Fußboden war mit Rattenkot verunreinigt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion von Lebensmittel wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
08.07.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
19.06.2024 |
An der Metzgereitheke stand eine stark altverschmutzte Bandsäge. Mit dieser Bandsäge wurden am Kontrolltag mehrere Hälften Lammfleisch zerteilt. Die Bandsäge war im Bereich des Sägeblatts und der Lebensmittelkontaktflächen stark mit alten bräunlich verfäbten Fleischresten behaftet. Über das verschmutzte Sägeblatt wurden die frischen Lammfleischstücke mit alten ungenießbaren Fleischresten kontaminiert. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Bandsäge wurde auf Anordnung der Behörde sofort gereinigt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
23.08.2024 |
Wedäwit, Mieten und Genießen |
Großsteinen 6 |
12.07.2024 |
In einem Kühlhaus wurde ein stark verschimmelter Kochtopf mit einer braunen Soße gelagert. Im gleichen Kühlhaus befanden sich ein vorbereiteter Teller mit Antipasti. Mehrere Zucchinischeiben auf dem Teller waren mit Schimmel bedeckt. Zudem lagen in einem Kunststoffbehältnis verschiedene Käsestücke, welche alle mit einem Schimmelrasen überdeckt waren. In einem Metallbehältnis lagerte ein großes Stück sowie zwei kleine geschnittene Scheiben mit gekochtem Kassler (Fleischgericht). Der Kassler war stark verschimmelt. In einem Vakuumbeutel befanden sich mehrere Schweinesteaks in einer milchig trüben Flüssigkeit. Das Fleisch war sichtlich verdorben. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Alle besagten Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. |
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Böblingen |
08.04.2024 |
Dong Kinh Asia-Restaurant |
Berliner Str. 25 |
27.02.2024 |
Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet. |
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Böblingen |
01.07.2024 |
Indian King |
Schafgasse 28 |
08.06.2024 |
Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein. |
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Böblingen |
22.07.2024 |
Zur Säge |
Sägeweg 77 |
04.07.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
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Böblingen |
12.08.2024 |
Restaurant Gök-Tas |
Böblinger Str. 122 |
18.07.2024 |
Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. |
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Böblingen |
26.08.2024 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
06.08.2024 |
In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt. |
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Böblingen |
05.09.2024 |
Ony´s |
Gartenstraße 2 |
15.08.2024 |
In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden. |
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Emmendingen |
12.04.2024 |
Imbisswagen Boxenstopp |
Hauptstrasse / |
09.03.2024 |
1. Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren aus einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck, Rost sowie stellenweise von Schimmelrasen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Bei der Kontrolle wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. |
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Emmendingen |
06.05.2024 |
Ali Baba Döner |
Kollmarsreuter Str. 20 |
08.04.2024 |
Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die Oberflächen und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel waren teilweise schadhaft, verschmutzt und mangelhaft gereinigt. Das Kühlhausthermometer wies zum Kontrollzeitpunkt eine Temperatur von +20 C auf. Bei den darin gelagerten kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereiprodukten wurde eine Kernpunkttemperatur zwischen 14-16°C gemessen. In dem Kühlaufsatz bei der Pizzabelegstation wurde Schinken und Salami aufbewahrt. Diese wiesen eine Oberflächentemperatur von Temperatur von 24°C festgestellt. Eine starke stoffliche Veränderung war sichtbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. A, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Renovierungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
16.05.2024 |
Döner King Holzofenpizzeria |
Karl-Friedrich-Str. 6 |
20.03.2024 |
Im Zuge der Betriebskontrolle wurde eine Lebensmittelprobe „Fritteusenfett“ erhoben. Die Analyse des Fettes ergab, dass dieses verdorben und für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden war. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes im Umgang und Gebrauch von Fritteusenfett. |
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Emmendingen |
16.05.2024 |
Mai Garden |
Lange Str. 65 |
11.04.2024 |
In mehreren Bereichen der Küche, sowie in den beiden Lagerräumen im Erdgeschoss konnte ein massiver Befall durch lebende Schaben festgestellt werden. |
Art. 14, Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die in den betroffenen Räumlichkeiten hergestellten Lebensmittel entsorgt. Nach der Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, sowie der Durchführung gründlicher Reinigungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
21.05.2024 |
Kim Wok Asia Imbiss |
Riegeler Str. 7 |
18.04.2024 |
Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände, Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren von einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck sowie in der Saladette im Inneren stellenweise von schwarzen Schimmelablagerungen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und eine Grundreinigung durchgeführt. Nach der Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
08.07.2024 |
Pizzeria Speckbrettle |
Am Gemeindegarten 2a |
15.05.2024 |
Am 15.05.2024 wurde eine Routinekontrolle in der Betriebsstätte durchgeführt. Es wurde ein Schabenbefall sowie gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere wurden Lebensmittel offen in Bereichen gelagert, die stellenweise mit schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Regalböden im Kühlhaus, Gummidichtungen der Kühlschränke, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken, und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Diese Mängel wurden zum Teil wiederholt festgestellt und der Betrieb aufgrund dessen bereits in der Vergangenheit schon einmal veröffentlicht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Beseitigung der Hygienemängel wurde sofort vor Ort mündlich angeordnet. Es fanden mehrere Nachkontrollen statt. |
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Emmendingen |
06.09.2024 |
Food-Truck – Schwarzwald Burger |
Landvogtei Emmendingen Weinsommer - |
18.07.2024 |
Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Arbeitsflächen auf denen Lebensmittelzubereitet wurden, Regale, Fußböden, Kühlschränke und Arbeitsgeräte waren mit fettigen, schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Kühlpflichtige Lebensmittel (Speck und Käse) wurde bei Temperaturen vorrätig gehalten, bei denen die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigt wurden. So wurde eine Oberflächentemperatur von 31 °C bei den genannten Lebensmitteln gemessen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst.a, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis eine Grundreinigung Ihres Geschäfts „Food-Truck – Schwarzwald Burger“ durchgeführt und eine Abnahme durch das Kontrollpersonal durchgeführt wurde. Die nicht verkehrsfähigen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Emmendingen |
16.09.2024 |
Bäckerei Schwehr |
Dielenmarktstraße 3 |
15.08.2024 |
Die Gerätschaften (Ausrollmaschine, Teigknetter, Laugenmaschine, Kaffeemaschine), die Einrichtungsgegenstände, der Boden, die Wände und der Lager waren altverschmutzt. Zudem wurde ein Schabenbefall (lebende und tote Schaben) festgestellt. |
Anhang II, Kap I, Kap II, Kap V Nr 1, Kap. IX Nr. 2,3,4 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002 |
Es wurde untersagt, Lebensmittel zu lagern, zuzubereiten und in Verkehr zu bringen bis die Reinigung der Flächen und der Gerätschaften sowie die Bekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer durchgeführt wurden. |
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Esslingen |
04.09.2024 |
Schmollingers Biergärtle zur Waldschenke |
Plochinger Straße 25 |
10.07.2024 |
Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem wiesen verschiedene Ausrüstungsggegenstände teilweise massive Versporungen mit schwarzem Schimmel auf (Tiefkühltruhe, Biervorkühler, Kühleinheit an der Theke). Die Zapfanlage war ungenügend gereinigt worden, sie wies teilweise schleimige Verunreinigungen auf. Die Spülmaschine in der Küche wies Rotschimmelspuren auf. Im Lager im Keller wurde Schadnagerkot gefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; § 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der 2. Nachkontrolle, durchgeführt am 26.07.2024, waren alle Mängel behoben. |
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Freiburg, Stadt |
21.05.2024 |
Oishii |
Breisacher Str. 147 |
11.03.2024 |
Es wurden wiederholt gravierende Hygienemängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen anhand von Mäusekot im Thekenbereich, in der Küche und im Keller festgestellt. Im Thekenbereich, der zur Sushiherstellung genutzt wird, wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel in unmittelbarer Nähe zu verzehrfertigen Lebensmitteln vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurden neben verunreinigten Kabeln und Steckdosen Sushirollen und roher Fisch zur Ausgabe vorbereitet. Die Kühlvitrine, in der zum Rohverzehr vorgesehener Lachs und Thunfisch bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Auf der Theke wurden verunreinigte und teilweise beschädigte Tabletts so gestapelt, dass die Unterseiten unmittelbaren Kontakt mit den darauf zur Ausgabe vorbereiteten Ingwer- und Wasabi-Servierschalen hatten. Es waren keine Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z.B. Papierhandtücher) im Thekenbereich vorhanden. In der Küche war die Saladette, in der bereits verzehrfertige Salate gelagert wurden, im Randbereich verunreinigt. Der Kunststoffkübel in dem Mehl gelagert wurde, war im oberen Bereich und äußerlich durch gelbe Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die amtliche Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
24.05.2024 |
Ariana-Orient-House |
Agnesenstr. 1-3 |
22.03.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
19.08.2024 |
Kaufland-Filiale |
Waldkircher Str. 57 |
18.06.2024 |
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
20.09.2024 |
Asian Food Imbiss Kim Le |
Nußmannstr. 9 |
01.08.2024 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
01.10.2024 |
Rees FrischeMärkte KG |
Zita-Kaiser-Str. 1 |
19.08.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden. |
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Göppingen |
16.07.2024 |
Drink City |
Langwiesenweg 30 |
19.06.2024 |
Bei einer Verkehrskontrolle am 19.6.24 war die (Tief-)Kühlung bei einem Transporter des Unternehmens nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18°C oder tiefer gehalten werden, wobei nur ausnahmsweise kurzzeitige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind. Dagegen wurden tiefgekühlte Pommes frites bei einer Umgebungstemperatur von +1,5°C und Kerntemperaturen von - 5,9°C bzw. -10,7°C transportiert. Tiefkühlpflichtige Hähnchen Nuggets und Falafel waren bereits ersichtlich angetaut. Mit derartigen Verstößen bzgl. Tiefkühlkettenunterbrechungen geht insbesondere einher, dass die auf den Kartons angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten regelmäßig nicht mehr zutreffend und damit irreführend sind. Ferner wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Yogurt, Ayran, Käse, Salami und Putenschinken bei um jeweils ca. +5°C überhöhten Temperaturen von +12,4°C bis +14,1°C aufbewahrt mit den Risiken einer vermeidbaren erhöhten Keimwachstums. |
§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Das Unternehmen ist bereits wiederholt derartig aufgefallen. Die Behebung der Problematik wurde am 19.06.2024 überwacht. |
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Göppingen |
30.07.2024 |
Diamant |
Grabenstraße 25 |
27.06.2024 |
Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine mit Lebensmittelresten altverschmutzte Mikrowelle und eine Fritteuse. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. ein altverschmutzter Boden, fettig verunreinigte Griffe an Kühl- und Lagerschränken und eine Tiefkühltruhe. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch das Lagern bzw. Bereithalten zum Waschen von rohem Hähnchenfleisch in einem Doppelspülbecken gegeben, da die andere Hälfte des Doppelspülbeckens als Hand- bzw. Spülwaschbecken genutzt wurde. Das Hähnchenfleisch wurde als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Satz 2; Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Kapitel VI Nummer 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. |
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Göppingen |
30.07.2024 |
Gaststätte Krone |
Lothenbergstraße 12/1 |
02.07.2024 |
Insgesamt wurden ca. 15 überwiegend erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren zum Teil stark altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine durch dunkles Frittierfett sowie verkohlte Lebensmittelreste verschmutzte Fritteuse und deren Körbe. Einrichtungen in Form eines altverschmutzen Bodens, die Dunstabzugshaube und ein Hocker waren verunreinigt. In einem altverschmutzten Kühlschrank war auch das Ventilatorengitter erheblich verunreinigt mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen. Im Kühlschrank befanden sich nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmitteln in Form von überlagerter und angetrockneter sowie ersichtlich kontaminierter Dosenwurst, Sauerkraut und Bratensoße. Die Bier-Fassbox im Keller war außen sowie innen verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Gemäß Nachkontrolle am 10.07.2024 waren die Mängel behoben. |
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Göppingen |
28.08.2024 |
Filou Bar Lounge |
Schlachthausstraße 22 |
11.07.2024 |
Über der Saladette löst sich der Deckenanstrich ab, sodass Teile lose herabhängen. Im Kühlraum sind die Ventilatorengitter mit Schimmel versehen. Im Kühlraum werden Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties ohne die erforderliche Abdeckung auf verschmutzten und mit Schimmelsporen versehenen Regalen bereitgehalten. Die im Kühlraum bereitgehaltenen offenen Lebensmittel, Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und am Feststellungstag vor Ort entsorgt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei der Nachkontrolle am 15.07.2024 waren alle Mängel behoben. |
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Göppingen |
16.09.2024 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten- Betriebs GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
13.08.2024 und 21.08.2024 |
Die Eismaschine für Crushed-Eis ist auch am 21.08.2024 noch immer im Inneren mit schwarzen Schimmelsporen behaftet und stark verkalkt. Im Trockenlager für Lebensmittel wie z.B. Mehl, Nudeln und Ähnlichem sowie in den einzelnen Kühlzellen für Fleisch und Wurst sowie Milchprodukte und im Flurbereich dazwischen wurden auch am 21.08.2024 noch Indizien für eine unzureichende Schädlingsbekämpfung in Form von lebenden Maden und deren Kokons auf dem Fußboden vorgefunden. |
Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap IV Nr. 4 § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.08.2024 waren alle Mängel behoben. |
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Göppingen |
16.09.2024 |
Drink City GmbH |
Langwiesenweg 30 |
23.08.2024 |
Bei einer Verkehrskontrolle am 23.08.2024 war die (Tief-)Kühlung eines Transporters wie schon in früherenen Fällen nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18 °C oder tiefer gehalten werden. Dagegen wurde TIefkühlware in Form von Pommes frites ohne jegliche Kühlung bzw. Tiefkühlung mit einer Kerntemperatur von -4,8°C transportiert. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +7 °C bzw. +10 °C transportiert mit Kerntemperaturen von +15,3 °C bis +16,8 °C bei Putenschinken, Rindersalami sowie Ayran und +9,6 °C bei Edamer. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind und dass über größenordnungsmäßig +10°C mit einem schnelleren Verderb sowie mikrobiellen Risiken zu rechnen ist. |
§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Die Behebung der Problematik wurde zunächst durch eine Sperrung der Erzeugnisse überwacht. Anzeige wird erstattet. |
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Heidenheim |
29.05.2024 |
S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG |
Osramstr. 6 |
02.05.2024 |
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV |
Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben. |
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Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
22.02.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV |
Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet. |
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Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
20.03.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult. |
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Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck. Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
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Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
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Heilbronn, Land |
06.05.2024 |
Besenhäusle Rieck |
Holzweg 110 |
07.03.2024 |
Am 7. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb sehr verunreinigt. Im Verlaufe der Kontrolle wurden grobe Bratwürste mit einem um fünf Tage überschrittenen Verbrauchsdatum sowie Knickeier vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 20. und 25. März 2024 wurden die Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Bei der Probe „Knickeier“ wurde u.a. Schimmel- und Hefepilzbefall festgestellt. Zudem wurden verschiedene Würste, Fleisch und ungewaschenes Gemüse offen zusammen gelagert. Die Bratwürste wurden außerdem bei einer um 1,7°C zu hohen Temperatur aufbewahrt. Es wurde außerdem in einem Scheunenanbau gekocht bzw. offen gelagerte Lebensmittel behandelt. Der Scheunenanbau erfüllte im Allgemeinen jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen, da er verunreinigt und die bauliche Ausstattung nicht in einem instandgehaltenen Zustand oder zum Teil gar nicht vorhanden war. Beispielsweise konnte keine Installation eines Handwaschbeckens zum hygienischen Händewaschen festgestellt werden. Zudem waren im Decken- und Wandbereich im großen Ausmaß Spinnweben vorhanden. Am Deckenbereich über dem Herd lag Glaswolle (Dämmmaterial) frei. Am Deckenbereich standen verschiedene Kabel ab. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. § 3 i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
07.06.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen |
15.04.2024 |
Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
03.06.2024 |
Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice) |
Gottlieb-Daimler-Straße 35 |
19.04.2024 |
Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
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Heilbronn, Land |
07.06.2024 |
Fischtheke im Supermarkt Yazgülü |
Am Wildacker 20 |
19.04.2024 |
Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004. |
Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden. |
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Heilbronn, Land |
15.07.2024 |
Panther Pizza Beilstein |
Hauptstraße 8 |
10.06.2024 |
Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV, |
Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet |
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Heilbronn, Land |
29.07.2024 |
Yazgülü Supermarkt |
Am Wildacker 20 |
05.06.2024 |
Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB, |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet |
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Heilbronn, Land |
03.09.2024 |
Bäckereifiliale Heilmayr |
Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim |
12.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB, |
Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen. |
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Heilbronn, Land |
10.09.2024 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
11.07.2024 |
Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
18.09.2024 |
Sofra Grillhaus |
Heilbronner Str. 67 |
10.07.2024 |
Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Stadt |
28.05.2024 |
Asia & Long |
Sülmerstraße 51 |
15.02.2024 |
Am 15.02.2024 befand sich eine tote Kakerlake in der im Buffet verzehr- und abgefertigt angebotenen Sojasoße. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle am 20.02.2024 konnte festgestellt werden, dass die Zubereitungsküche sowie der Arbeitsbereich stellenweise verunreinigt und altverschmutzt waren (z.B. stellenweise verunreinigtes und altverschmutztes Schneidebrett, dass zur Zubereitung von Lebensmitteln genutzt wurde sowie ein dunkler, krustenartiger Belag im Bereich der Wokstation). In der Zubereitungsküche wurden Lebensmittel (geschälte Zwiebeln und zubereitungsfertige Knoblauchzehen) offen neben dem unverschlossenen Mülleimer gelagert. |
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 und 2 Buchst. b Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel VI Nr. 2 |
Die festgestellten Hygienemängel wurden umgehend beseitigt. Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet. |
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Karlsruhe, Land |
16.04.2024 |
Pizzeria Portobello |
Kronenstrasse 11a |
29.02.2024 |
Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt. |
§ 3 LMHV |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. |
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Karlsruhe, Land |
12.06.2024 |
Eiscafe Jelsi |
Durlacher Allee 1 |
02.05.2024 |
Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (offene Lebensmittel wie Sahne und frische Erdbeeren wurden in altverschmutzter Tiefkühl-Kühlkombination und unmittelbar neben verschmutzter Kartonage gelagert, Eiscreme wurde offen in altverschmutztem und vereistem Tiefkühlschrank gelagert). Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (Eismaschine mit Schimmelauflagerungen, Altwasser in Pasteurisierungszylinder, eingetrocknete Altverschmutzung an der Unterseite der Milchshaker, verunreinigte Sahnemaschine mit stark säuerlichem Geruch). |
§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2024 war die Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände durchgeführt. |
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Karlsruhe, Land |
20.06.2024 |
SKW Germany GmbH |
Römeräcker 8 |
07.05.2024 |
Bei der Probe „Tradition Tofu“ wurde festgestellt, dass in der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett der Eiweißgehalt mit 12 g/100 g angegeben |
Art. 7 Abs. 1a VO (EU) 1169/2011 |
Etikettierung wurde geändert. |
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Karlsruhe, Land |
04.07.2024 |
Afro Shop / Afrikanische Lebensmittel |
Bismarckstraße 32-34 |
04.06.2024 |
Im Verkaufsraum wurden offene Lebensmittel, Sesam geschält, Sesam gemahlen, Paprika scharf und Kürbiskerne mit Schädlingen (Motten) vorgefunden. Die Lebensmittel wurden in zum Teil stark verschmutzten Beuteln/ Kartonagen aufbewahrt. In den vorhandenen, stark verschmutzten, Tiefkühltruhen wurden zum Verkauf Lebensmittel offen gelagert (Catfisch Makrelen, Sardellen, Mangrovenkrabben, diverses Gemüse wie rote Paprikaschoten, Geflügel). Ebenso wiesen die offenen gelagerten Lebensmittel zum Teil erhebliche Wertminderungen durch Gefrierbrand auf. |
§3 LMHV, Artikel 14 Abs. 2 b) i.V.m Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002 |
Die Verwendung der offenen und verunreinigten Sackware wurde untersagt. Ebenso wurde der Abverkauf der wertgeminderten Ware mit Gefrierbrand untersagt. Die betroffenen Waren wurden unmittelbar entsorgt. |
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Karlsruhe, Land |
14.08.2024 |
Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH |
Eisenstockstr. 9 |
15.04.2024 |
In der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett ist der Fettgehalt mit 8,1 g/100 g angegeben. Die chemische Analyse ergab einen Fettgehalt von 1,6 g/100 g. Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission. Diese Beanstandung wurde wiederholt festgestellt. |
Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB |
Betrieb hat für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Ergebnisse stehen noch aus. |
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Karlsruhe, Land |
28.08.2024 |
Pizza Lieferservice Milano in den Räumlichkeiten Pizza Ciao Italia |
Ahornweg 91 |
22.07.2024 |
- Tote Schaben im Arbeitsbereich in der Küche auf dem Lebensmittel off en gelagert wurden |
• Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) Verordnung(EG) Nr.178/2002 |
- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet |
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Karlsruhe, Land |
18.09.2024 |
Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH |
Eisenstockstraße 9 |
15.04.2024 |
Laut Analyse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes wurde der mittlere prozentuale Eigehalt mit 17,7 % (+/-2,0%) festgestellt. Der maximale prozentuale Eigehalt wurde mit 19,2 % (+/-2,2%) festgestellt. Laut Etikett wurde für die Zutat Vollei 26 % angegeben. Die % Angabe ist somit auf der Verpackung nicht zutreffend. Die Kennzeichnung der vorgelegten Probe wird als zur Irreführung geeignet im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 beurteilt. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Rezeptur wird überprüft. |
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Karlsruhe, Stadt |
30.04.2024 |
Edessa Kiosk |
Amalienstr. 14 |
19.03.2024 |
Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet. |
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Karlsruhe, Stadt |
06.06.2024 |
Gaststätte "Thai Foodland" |
Douglasstr. 12-14 |
07.05.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
04.07.2024 |
Oktave |
Ludwig-Wilhelm-Straße 3 |
23.05.2024 |
Es wurden offen gelagerte Lebensmittel (beispielsweise Auberginen, Ingwer, Petersilie und Bohnen) vorgefunden. In einem Gastronorm-Behälter, in dem sich Gemüse befand, wurden Fruchtfliegen festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde Fisch in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Beutel, welcher sich in einer Edelstahlschüssel befand, bei Raumtemperatur aufgetaut. Im Kühlschrank wurden zwei Packungen Lachs, wovon eine bereits geöffnet war, mit dem Verbrauchsdatum 18.05.2024 vorgefunden. Die gesamte Küche samt Einrichtung war altverschmutzt und teilweise stark verfettet. Die vorgefundenen hygienischen Umstände stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel. |
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14. Juni 2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
01.07.2024 |
Ali Baba/Iskender Grillhaus |
Kaiserstr. 160 |
14.05.2024 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Thunfisch" entnommen und mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart als gesundheitsschädlich eingestuft. In der Probe wurde Histamin in einere Konzentration von ca. 3000 mg/kg Thunfisch nachgewiesen. Bei der grobsinnlichen Untersuchung waren deutliche, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit, bedingte Abweichungen feststellbar. Bei mikrobiellem Verderb von gegartem Thunfischfleisch werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Der toxische Schwellenwert ist bei Normalpersonen im Bereich von 100 mg bei oraler Aufnahme anzusetzen. Da jedoch große Unterschiede in der individuellen Empfindlichkeit bestehen, kann dieser Wert nur als grobe Orientierung angesehen werden. Intoxikationserscheinungen (z. B. allergische Reaktionen) können schon bei weit geringeren Konzentrationen auftreten. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
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Karlsruhe, Stadt |
28.08.2024 |
Seng Sushi und Chinarestaurant |
Hirschstr. 3 |
10.07.2024 |
Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. |
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Konstanz |
16.09.2024 |
Restaurant Sedir GmbH |
Hofhalde 11 |
23.08.2024 |
Frittierfett für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Frittierfett wurde entsorgt. |
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Ludwigsburg |
06.05.2024 |
Lola’s Backshop |
Schillerstraße 22 |
22.02.2024 |
Am 22.02.2024 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde u.a. folgendes festgestellt: |
Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.02.2024 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte am 26.02.2024 die behördliche Freigabe zur Wiedereröffnung erteilt werden. |
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Ludwigsburg |
24.06.2024 |
Appetit Bäckerei |
Arsenalstraße 2 |
09.04.2024 |
Im Betrieb wurde ein Schädlingsbefall (Schaben sowie Lebensmittelmotten) festgestellt: In der Theke saß im Brotregal eine Küchenschabe auf einem Brot. Unterhalb des Brotregals wurden Pizzakartons gelagert. Im Inneren von mehreren dieser Kartons waren Schaben zu sehen. Im Bereich des Handwaschbeckens und der Kaffeemaschine befanden sich tote Schaben auf dem Boden sowie im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine. Im Scharnier der Gärraumtüre in der Backstube war eine Ansammlung von lebenden Schaben vorhanden. In einer der Schubladen des Gefrierschranks im Trockenlager war eine gefrorene Schabe zwischen den Lebensmitteln zu sehen. Im defekten Türrahmen im Trockenlager sowie in den Kabelkanälen im Trockenlager waren lebende Schaben zu sehen. Zudem waren an mehreren Stellen (z.B. an den Wänden und der Decke) in der Backstube Lebensmittelmotten vorhanden. Im Trockenlager befanden sich mehrere angebrochene Säcke mit Zutaten, welche nicht verschlossen waren. In den Säcken hatte sich eine Lebensmittelmottenpopulation entwickelt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 09.04.2024 wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Alle an diesem Tag produzierten Backwaren wurden entsorgt, ebenso wie die vom Schädlingsbefall betroffenen Zutaten. Nach Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 12.04.2024 wieder öffnen/ die Produktion wieder aufnehmen. |
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Lörrach |
03.07.2024 |
Bereket Market |
Hauptstrasse 182 |
03.04.2024 |
In der Tiefkühltruhe zur Selbstbedienung wurde das Geflügelfleisch in Fertigpa-ckung teilweise mit starkem Frostbrand auf dem Geflügelfleisch und einer Vielzahl von Eiskristallen in der Verpackung zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 Abs. 1Buchstabe b i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Gutachten des CVUA Freiburg vom 07.05.2024 bestätigt, dass das Geflügelfleisch verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. |
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Lörrach |
18.06.2024 |
Ginza GmbH |
Grüttweg 15 |
07.05.2024 |
Auf dem Fußboden direkt bei der Eingangstüre zur Warenannahme und in der näheren Umgebung, befanden sich größere Ansammlungen von Rattenkot. In diesem Bereich war zusätzlich ein starker Geruch nach Ammoniak feststellbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel VI Nr. 3 und Nr. 4 VO(EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
08.04.2024 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
10.01.2024 |
Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
18.04.2024 |
Dambach GbR Landwirtschaft |
Untermudauer Straße 5 |
20.03.2024 |
Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
Mangel wurde abgestellt. |
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Ortenaukreis |
30.04.2024 |
Ristorante Golfclub "Zio Toni" |
Golfplatz 1 |
19.03.2024 |
Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
23.07.2024 |
Hotel Zuflucht |
Zuflucht 1 |
12.06.2024 |
Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort. |
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Ortenaukreis |
14.08.2024 |
Ihr Kaufmann |
Hauptstraße 6 |
27.06.2024 |
Im Betrieb wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot festgestellt, z.B. im Verkaufsraum im Bereich des Mehlregals, im Aufbackbereich und im Lagerbereich. Es besteht die Gefahr, dass die Schadnager über die Regale und die dort aufbewahrten Lebensmittel laufen und diese mit Kot und Urin verunreinigen. Im Aufbackbereich wurden offene Backwaren (Brötchen, Brote) aufbewahrt. Im Mehlregal des Verkaufsraums war eine Packung Mehl angefressen. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls besteht ein hohes Kontaminationsrisiko für die unter diesen Bedingungen aufbewahrten Lebensmittel. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. Im Gemüseregal des Verkaufsraums wurde stark überlagertes und z.T. verschimmeltes Gemüse wie z.B. Zucchini, Salat und Gurken zum Verkauf angeboten. Diese Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung und das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.06.2024 war die Grundreinigung erfolgt und ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. |
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Ortenaukreis |
02.10.2024 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
27.08.2024 |
Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht. |
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Ostalbkreis |
17.06.2024 |
Holzofen-Bäckerei Ecker |
Am Markt 10 |
06.05.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt. |
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Ostalbkreis |
08.07.2024 |
Speedy Pizzaservice |
Hauptstr. 44 |
06.06.2014 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben. |
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Ostalbkreis |
21.08.2024 |
Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG |
Baiershofener Str. 6 |
25.07.2024 |
Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängel wurden zeitnah behoben. |
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Pforzheim, Stadt |
29.05.2024 |
Pizza Heim Service |
Eutinger Straße 9 |
11.04.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde. |
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Pforzheim, Stadt |
27.06.2024 |
Traum Pizza |
Genossenschaftsstraße 61 |
16.05.2024 |
Inverkehrbringen von unter wiederholt unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen wie Pizza, Pasta, Döner, Burger: |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel waren am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde. |
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Pforzheim, Stadt |
05.08.2024 |
Kliver Pforzheim |
Karlsruher Straße 51 |
13.06.2024 |
Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war. |
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Rastatt |
15.07.2024 |
Hotel / Gaststätte Brückenhof |
Richard-Wagner-Ring 61 |
03.06.2024 |
In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |
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Rastatt |
16.08.2024 |
Black Forest Bistro |
Murgtalstr. 67 |
04.07.2024 und 05.07.2024 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024 vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) |
Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen. |
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Ravensburg |
08.05.2024 |
Kebap Freunde Altshausen |
Hindenburgstr. 54 |
16.03.2024 |
Räumlichkeiten verschmutzt, Lagerung von betriebsfremden Gegenständen und Durchfallmedikamenten; Knetmaschine stark verschmutzt mit Lackabblätterung. Das Frittierfett roch ranzig. Lebensmittel (LM) wurden in verschmutzten Behältern gelagert. Fett tropfte von der verschmutzten Abluftanlage direkt auf den Dönerspieß und auf Verpackungsmaterial. Spinatlagerung offen im verschmutzten TKschrank; Käse ungekühlt gelagert. Putenkeulen und Salami wurden an der verschmutzten. Spüle aufgetaut. Reinigungsmittel wurden offen neben LM gelagert. Im Lager offene LM neben Holzleim u. Katzenstreu. Händereinigung war nicht möglich: das Handwaschbecken i. d. Küche war zugestellt, z.T. beschädigt, verschmutzt u. keine Seife zur Verfügung. HWB im Personal-WC mit schmutzigen Tüchern belegt, Schimmelbildung. Unter derartigen Bedingungen behandelte LM waren als unsicher u. nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 5, 7 und 9 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Bei der Nachkontrolle 2 Tage später konnte er wieder geöffnet werden. Der Teig aus der verschmutzten Teigknetmaschine wurde vor Ort entsorgt. |
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Ravensburg |
26.09.2024 |
YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb |
Kreuzäcker 16 |
31.07.2024 |
Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft. |
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Rems-Murr-Kreis |
02.05.2024 |
Big Baba´s Kebaphaus |
Mayennerstraße 47 |
05.04.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war. |
. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
21.05.2024 |
Cafe-Bar Boulevard |
Bahnhofstraße 14 |
24.04.2024 |
1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.06.2024 |
Imbiss Pasa Döner Kebap |
Bahnhofstraße 79 |
08.05.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.06.2024 |
Onkel Ali |
Am Rathaus 4 |
08.05.2024 |
In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort. |
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Rems-Murr-Kreis |
01.07.2024 |
Kebap Holding GmbH |
Ernst-Bihl-Straße 9 |
04.06.2024 |
1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 |
Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
04.07.2024 |
Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten |
Auberlenstraße 40 |
08.06.2024 |
In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.07.2024 |
Primalat GmbH & Co.KG |
Hohenroder Straße 11 |
06.06.2024 |
Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002 |
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Rems-Murr-Kreis |
23.07.2024 |
Komari Asia Fusion |
Albert-Roller-Str. 4 |
14.05.2024 |
1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben. |
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Rems-Murr-Kreis |
23.07.2024 |
Der Wurst Discounter GbR |
Danziger Platz 6 |
10.04.2024 |
1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 |
Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben. |
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Rems-Murr-Kreis |
27.08.2024 |
Gasthaus Hirsch Schlichten |
Schurwaldstr. 54 |
10.07.2024 |
1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.09.2024 |
Total Tankstelle |
Neckarstr. 47 |
09.08.2024 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt. |
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Reutlingen |
30.04.2024 |
Pizza Express |
Haldenäckerweg 2 |
02.04.2024 |
Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden. |
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Reutlingen |
05.07.2024 |
Ristorante Balsamico |
Georgenstraße 8 |
06.06.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. |
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Reutlingen |
10.09.2024 |
Ristorante L'Onore |
Lederstr. 78 |
14.08.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Pizzabereich, sowie im Thekenbereich ein Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und stellenweise offen vorrätig gehalten. Eine Schabe lief in einer Kunststoffschale mit Paniermehl umher. Weitere Schaben befanden sich im Bereich der Getränkelagerung, auf Oberflächen, in ausgeschalteten Kühlmöbeln und im Fußbodenbereich. Zudem wurden verdorbene Karotten, verdorbenes Risotto, verdorbene Fischprodukte, verdorbener Mozzarella und eine Schale mit verdorbener Nachspeise im Betrieb vorrätig gehalten. Des Weiteren waren der Tischdosenöffner, der Eierschneider, ein Schneidebrett, die Parmesanreibe, die Aufschnittmaschine, der Randbereich der Fritteuse und die Öffnungen der Schokoladensaucenbehälter altverschmutzt. Die Geschirrspülmaschine und die dazugehörigen Spülkörbe waren im Inneren, sowie in den Randbereichen stark altverschmutzt. Beide Handwaschbecken waren zugestellt und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Im Kühlhaus waren das Kühlaggregat und das Ventilatorengitter stark altverschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der |
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Rhein-Neckar-Kreis |
12.04.2024 |
Burger King Shaffi Group of Companies GmbH |
Zündholzstr. 1 |
13.03.2024 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
03.06.2024 |
Landgasthof Altes Haus |
Bahnhofstr. 1 |
10.04.2024 |
In der Küche befand sich ein Tageskühlschrank, ein Kühlhaus sowie eine Tiefkühltruhe und eine Saladette. Die Lebensmittel darin waren zum Großteil weit über dem (teilweise Jahre) Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Verbrauchsdatum (bspw. Hähnchen, Schweinefleisch, Salami, Garnelen, Rindfleisch, Wurstsalat, Lachs, Matjes, Pilze, versch. Konserven, Feldsalat, Sahne, etc.) Ferner wurden mehrere, offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden wie bspw. ein 10 Liter Eimer mit Karottensalat. Dieser hatte einen weißen Schimmelrasen. Verschiedene Soßen, Suppen, Krautsalat die stark vergoren, nach Hefe und/oder sauer rochen. Beim leichten bewegen der Behältnisse stiegen stellenweise Blasen auf. Der Geruch mancher Lebensmittel war sehr stark ekelerregend. In der Küche wurden unzählige Lebensmittelverpackungen vorgefunden. In der TK Truhe sowie im Kühlhaus und im Tageskühlschrank wurden Reste von Lebensmitteln wie Soßen, Suppen, etc. aufbewahrt. Die Lebensmittelverpackungen waren nicht zum Einfrieren bestimmt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 17.04.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
02.07.2024 |
Hendrick´s Bar & Restaurant |
Heidelberger Str. 61 |
29.05.2024 |
Die Dunstabzugshaube war ölig altverschmutzt. Die Beleuchtung war mit Alufolie umwickelt und mit schwarzen öligen Tropfen behaftet, die nach und nach auf den Gasherd tropften. Am und um das Handwaschbecken waren sehr viele lebende Ameisen unterwegs. Das weiße Schneidebrett war am Rand sehr stark verschlissen und die tiefen Einschnitte waren schwarz verfärbt. Das Rindfleisch in den GN- Behältern war teilweise angetrocknet und roch sehr stark sauer und muffig. Ein Stück Rindfleisch war auf einem altverschmutzten Leinenhandtuch gelagert. Der Kühltisch war innen altverschmutzt, insbesondere an den Schubladenschienen die teilweise weiße schimmelähnliche Beläge aufwiesen. Die Saladette war innen sehr stark vereist, in dem Eis waren Salatblätter, Tomatenscheiben und Zwiebelringe mit eingefroren. Ebenfalls waren die Türgummidichtungen aufgebrochen und der gesamte Innenraum altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 30.05.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
30.07.2024 |
Bäckerei Leisinger |
Leopoldstr. 36 |
25.06.2024 |
In der gesamten Betriebsstätte war ein massiver Schädlingsbefall (u.a. Mäuse, Ratten, Reismehlkäfer, Schaben) vorhanden. Mäusekotspuren waren in den alltäglichen Arbeitsbereichen bereits oberflächlich deutlich zu erkennen und hätten auch durch das Betriebspersonal erkannt werden müssen. Neben der unsachgemäßen Lagerung von vorbereiteten Lebensmittel (u.a. zahlreiche und zur unmittelbar weiteren Verwendung vorgebackener Kuchen- und Tortenböden) in durch Kot verunreinigten Kunststoffbehältnissen waren auch zahlreiche Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. vorbereitete und mit Backpapier ausgekleidete Backformen) durch Schädlingsexkremente kontaminiert. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Bäckerei wurde vorübergehend geschlossen und das Inverkehrbringen von Backwaren untersagt. Nach einer gründlichen Grundreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 28.06.2024 wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
13.08.2024 |
Pizzeria Vita Mia |
Hauptstr. 92 |
17.07.2024 |
In der Kühlung an der Pizzabelegstation wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch mit mehreren Eierpakten von Fliegen vorgefunden. Auf dem Fetakäse waren Schmutzansammlungen und eine tote Fruchtfliege vorhanden. Im Kühlhaus wurde eine Packung mit Vanillesoße (MHD 20.06.2024) die bereits im inneren sporenartige Beläge aufwies sowie eine Packung Mozzarella (MHD 18.05.2024) vorgefunden. Des Weiteren fand keine ausreichende Reinigung der Lebensmittelbedarfsgegenstände, besonders auch der Behältnisse zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie eine ausreichende Reinigung der Geräte und Maschinen statt. Es wurden zahlreiche durch fettige Beläge und Schmutzansammlungen verunreinigte Eimer und Kisten vorgefunden. Maschinen und Geräte wurden ebenfalls nicht ausreichend gereinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 20.07.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
24.09.2024 |
Lieferdienst/Imbiss Burger Corner |
Mannheimer Str. 67 |
28.08.2024 |
Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch in der Pizza-Ecke hatte eine gemessene Temperatur von + 16,8°C. (Kochschinken). Ferner befand sich auf dem Kühltisch ein Behältnis mit Tomatensoße. Dieses Behältnis war bereits mit Austrocknungen/Verkrustungen der Tomatensoße versehen. In der Pizza-Ecke befand sich eine Kunststoffwanne mit Pizzateig. Dieser Pizzateig war auf der Oberfläche bereits stark verkrustet. Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch im Grill-/Kochbereich hatte eine gemessene Temperatur von + 17,0°C (aufgeschnittene Tomaten). Im Kühltisch im Grill-/Kochbereich befand sich ein kleiner Eimer mit einer grünen Paste darin. Diese Paste war im Randbereich bereits stark verkrustet. Der Stupfer/Igel für den Pizzateig war durch Lebensmittelreste verschmutzt. Die Fensterrahmen waren schmierig verschmutzt, so dass bereits kleine Fluginsekten daran haften blieben. Die Deckenbeleuchtung war schmierig verschmutzt und mit kleinen Fluginsekten behaftet. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung des Betriebes und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 02.09.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
02.05.2024 |
Gasthaus zur Stadt Triberg |
Hauptstr. 31 |
10.04.2024 |
In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Schwäbisch Hall |
03.09.2024 |
Hotel Adelshof |
Am Markt 12 |
25.07.2024 |
Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Schwäbisch Hall |
05.09.2024 |
Gaststätte "Asia Geschmack" |
Hauptstraße 33 |
05.08.2024 |
Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt. |
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Sigmaringen |
23.09.2024 |
Gaststätte Biercafé Franziskaner |
Lindenstraße 15 |
30.07.2024 |
- Verschmutzung bzw. fehlende Grundreinigung in den Betriebsräumen und der Arbeitsmittel. - Als Handwaschbecken wird das Spülbecken verwendet. - Es wurden verschmutzte Spültücher gefunden. - Im Bierkühlraum wurde Schwarzschimmel vorgefunden. - Die Kenntlichmachung der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und der verwendeten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten ist unvollständig. - Im Keller wurden Spinnweben vorgefunden. - Im Bierkühlraum herrscht Unordnung. Eine Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur schwer möglich. - In der Tiefkühltruhe werden die Lebensmittel teilweise offen gelagert. - Das Frittierfett ist dunkel und hat einen beißenden Geruch. - Fruchtnektar wird als Fruchtsaft beworben. |
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 Abs. 1 der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011; § 11 LFGB; §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG); Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die weitere Verwendung des Gläserspülboys wurde untersagt. Es wurde eine sofortige Reinigung und ein sofortiges Aufräumen angeordnet. Der Betriebsinhaber hat in der Nacht vom 30.07. auf den 31.07. die Betriebsräume geputzt. |
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Stuttgart, Stadt |
12.04.2024 |
Durra Markets |
Mercedesstr. 23 |
29.01.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
10.04.2024 |
Coffeebrands |
Stuttgarter Str. 82 |
21.02.2024 |
Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
24.04.2024 |
Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge |
Wiener Str. 79 |
28.02.2024 |
Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. |
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Stuttgart, Stadt |
02.05.2024 |
Zoam Schwoabentöpfle |
Hechinger Str. 113 |
20.03.2024 |
Die Schankanlage war massiv verunreinigt. Am Stößel wurden schleimige Ablagerungen festgestellt. Der Zapfhahninnenraum war dunkel schmierig verunreinigt. An den bierleitenden Teilen waren großflächig Hefeablagerungen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Zapfanlage wurde gesperrt und konnte am 22.03.2024 nach Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
03.06.2024 |
El-Quds |
Daimlerstr. 92 |
16.02.2024 |
Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet. |
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Stuttgart, Stadt |
24.05.2024 |
Edeka Weckert |
Rosensteinstr. 37 |
26.02.2024 |
Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust |
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen. |
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Stuttgart, Stadt |
12.06.2024 |
QQ Fusion Taotaoju |
Schulstr. 1 |
10.04.2024 |
In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden. |
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Stuttgart, Stadt |
11.07.2024 |
Happy Baker |
Plieninger Str. 38 |
25.04.2024 |
Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden. |
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Stuttgart, Stadt |
16.07.2024 |
Die Palette – Restaurant und Kunst-Café |
Brunnenstr. 19 |
16.05.2024 |
Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben. |
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Stuttgart, Stadt |
24.07.2024 |
Restaurant Zur Schreinerei |
Zaisgasse 4 |
13.06.2024 |
Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
24.07.2024 |
Trattoria Pizzeria Regenbogen |
Senefelder Str. 32 |
15.05.2024 |
- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
12.08.2024 |
Sancak Döner Kebap |
Marktstr. 23 |
24.06.2024 |
Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
17.09.2024 |
Crispy Chicken |
Landhausstr. 183 |
11.07.2024 |
Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
12.09.2024 |
Ost Goutha |
Colmarer Str. 4 |
06.08.2024 |
Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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Stuttgart, Stadt |
25.09.2024 |
Aydin Market |
Waiblinger Str. 1-3 |
18.07.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
02.10.2024 |
L´angolino |
Jahnstr. 12 |
31.07.2024 |
Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Tuttlingen |
23.04.2024 |
Bäckerei Hartwig Weber GmbH |
Zinkenstraße 1 |
25.03.2024 |
a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer. b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden. c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt. d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet. |
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Tuttlingen |
23.07.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
24.05.2024 |
a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet. b) Mängel bei der Reinigung von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Insbesondere war der Stipproller für den Pizzateig mit alten Teigresten verkrustet. Behältnisse in denen Lebensmittel wie z.B. Gewürze, vorgefertigte Salate in der Saladette aufbewahrt wurden, waren verschmiert und altverschmutzt. Die Schneidemesser und der Messerblock waren altverschmutzt und verfettet. Essgeschirr wie Teller, Lasagne Formen waren mit einem Fettfilm behaftet. c) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Es war zugestellt mit mehreren To Go Behältnissen, Spülkörben und der Teigknetmaschine. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich. In der Kühlvorrichtung der Pizzavorbereitung lagerte geschnittene Salami bei einer nicht sachgerechten Temperatur von 16, 8°C. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO(EG) Nr. 852/2004 c) 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung |
a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. Hinweis zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen: |
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Tuttlingen |
14.08.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
09.07.2024 |
In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a) |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich |
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Tuttlingen |
22.08.2024 |
Gasthaus und Metzgerei Krone |
Hauptstraße 5 |
11.07.2024 |
a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt. |
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Ulm, Stadt |
13.05.2024 |
Pizza 99 & Neu Ulmer Schnitzel Express |
Magirusstraße 44 |
14.03.2024 |
Der Betrieb wies eine hohe Anzahl an Verstößen auf. Es wurden insgesamt über 30 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. So waren diverse Schneidbretter verschlissen und altverschmutzt. Ebenso waren ein Dosenöffner, diverse Gewürzbehälter, der Innenbereich der Fritteuse, ein Teigroller und die Teigmaschine im Innenbereich altverschmutzt. Bei Vorgenanntem handelt es sich stets um Bedarfsgegenstände mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt. Auch diverse Mängel in der Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten musste festgestellt werden, wie das Vorhalten von Meeresfrüchten, die offenkundig verdorben waren (strenger Geruch; wurden unmittelbar entsorgt), roher Pizzateig in ungeeigneten Plastikboxen, gemeinsame Lagerung von Rohfleisch und Joghurtsoßen ohne ausreichende Abtrennung, sowie offene Lagerung von Entenfleisch unter unhygienischen Bedingungen. Mit der Mangelbehebung wurde soweit möglich unmittelbar begonnen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 20.03.2024 konnte die Behebung der Verstöße in großen Teilen festgestellt werden (Ersatz Schneidbretter und Teigroller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend). |
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Ulm, Stadt |
21.08.2024 |
Ulmer Pizza Day and Night |
Karlstraße 54 |
29.07.2024 |
Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet. |