Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Baden, Stadt |
03.05.2023 |
Restaurant „My Lyn“ |
Lichtentaler Straße 19 |
07.02.2023 |
Auf der Arbeitsfläche lagern geschälte Avocadohälften ohne Kühlung. In den Reiskochern lagert Reis bei einer Temperatur von +21°C. Es befinden sich stark verunreinigte Vorratsbehälter (Box für Algenblätter, Eimer für Trockeneis, Streuer für Sesam) im Sushi Bereich. Im Gläserregel lagern zwei Beutel mit Garnelen zum Auftauen ohne Kühlung, mit einer Kerntemperatur von +6,6°C bzw. +10,6°C. Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren verunreinigt. Lebensmitteln (Zwiebeln) lagern zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Insektenspray). Im Regal lagern Lebensmittel (Tomaten, Chili, Limette) zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Haarspray). Die Wände, der Boden und die Decke der Küche, unter der Spüle, unter dem Gewürzregal rechts neben dem Herd und über dem Herd sind stark verunreinigt. Im Kühlschrank neben dem Herd lagern Lebensmittel (Soße) in GN-Behältern mit angetrockneten Produktresten. Mayonnaise wird ungekühlt gelagert. Mehl und Reis lagern in nicht lebensmittelechten Behältern. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V und Kapitel IX |
Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel teilweise behoben. Die verunreinigten Vorratsbehälter sowie die Eiswürfelmaschine waren gereinigt. Die betriebsfremden Gegenständen sind aus den Zubereitungs- und Lagerbereichen entfernt worden. Die im Kühlschrank befindlichen GN-Behälter wurden gereinigt. Eine erneute gründliche Reinigung der noch offenen Mängel wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
|
Bodenseekreis |
01.06.2023 |
Mal Alscham |
Riedleparkstr. 10 |
04.04.2023 |
a) Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln mit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln: In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel (Mais, Oliven, Artischockenherzen, Pilze) in teilweise bereits auf der Innenseite oxidierten Blechdosen gelagert. Der Kühlschrank war im Innenbereich verunreinigt. In einem Kühlraum lagerten verschiedene Geflügelprodukte, weiter war Brot-/Pizzateig gelagert. Die Lebensmittel lagerten teilweise offen bzw. unverpackt. Ein im Kühlraum aufgestelltes Regal war mit nicht beschichteten Pressholzplatten als Einlegeboden belegt. Der untere Regalboden war bereits mit Flüssigkeit durchnässt. In einem weiteren Kühlschrank befanden sich Pizzazutaten wie Reibekäse, Mozzarella, Oliven und Artischockenherzen. Teilweise wurden die Lebensmittel offen gelagert. Die mit Kunststoff ummantelten Einlegegitter des Kühlschranks waren rostig und schadhaft. Bei der Pizzastation waren Tomatensauce, Pilze, Pizzateig sowie eine rote Paste vom Vortag ungekühlt verblieben. Die Lebensmittel waren bereits eingetrocknet und befanden sich in verschmutzten Behältnissen. In der Zutatenvitrine befanden sich verschiedene Gemüse(-zubereitungen) wie z.B. geschnittene Zitronen, Tomatenscheiben, geschnittene Zwiebeln, eingelegte Karotten, Rot- und Weißkohlsalat, verschiedene Sauergemüse und Soßen. Kühlpflichtige Lebensmittel wiesen mit 13 bis 13,3 °C eine zu hohe Kerntemperatur auf. Die Zutaten waren teilweise unappetitlich, alt und eingetrocknet und schwammen in trüben Marinaden. |
Art. 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 der Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) |
Die weitere Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 war der Zustand deutlich verbessert. Einer Wiederinbetriebnahme stand nichts im Wege. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
19.12.2022 |
Hotel Fallerhof |
Tunibergstr. 2b |
02.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurden rote schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. In einer Schüssel mit Mehl, die zum Panieren von Schnitzeln und anderen panierten Gerichten verwendet wurde, lagen tote Fliegen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das durch die toten Fliegen kontaminierte Mehl sowie die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet und am 02.11.2022 vom Betrieb durchgeführt. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
19.12.2022 |
Bäckerei und Konditorei Manufaktur Grossmann |
Hauptstr. 1 |
11.11.2022 |
Mängel in der Schädlingsbekämpfung in der Produktionsbackstube (tote Jungmaus und Mäusekotpillen). In der Reinigungsöffnung der Verkaufstheke, in der süße Plunderstücke angeboten wurden, fanden sich zwei Mäuseköttel. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
19.01.2023 |
Gasthaus Sonne |
Eichstetter Str. 26 |
01.12.2022 |
Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regalboden, auf dem alkoholische Getränkeflaschen sowie Nutella in Portionspackungen und verpackter Zitronensaft gelagert wurden, Rattenkot lag. Auch eine Kartonage mit Zitronensaft darin war bereits durch die Schadnager angefressen. Im Küchenbereich in einem Regal, in dem Kochtöpfe und Kunststoffeimer lagerten, die zum Kochen und Einlagern von Speisen, wie zum Beispiel Fleisch- und Fischgerichten, Vorspeisen sowie Desserts benutzt werden, lag Mäusekot.Im Thekenbereich lag direkt neben einer Rotweinflasche Rattenkot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt.Die bereits hergestellten und vorgerichteten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
23.03.2023 |
Ristorante Capriccio |
Landstr. 3 |
13.02.2023 |
Es wurde festgestellt, dass im Nebengebäude bzw. Trockenlager im Bereich der Bodenecken und des Tisches vermehrt Mäusekot vorhanden war. Drei dort vorgefundene Säcke Mehl der Marke Caputo à 25 kg waren verkotet und ein Sack war an mehreren Stellen angenagt. Aus diesem Mehl wurde Pizzateig hergestellt und die daraus hergestellten Pizzen wurden in Verkehr gebracht. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen drei Mehlsäcke, welche im Trockenlager lagerten, wurden am selben Tag vom Betreiber entsorgt. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
23.03.2023 |
D`Krauss Beck |
Werderstr. 43 |
22.02.2023 |
Im Rohstofflagerraum im Keller der Betriebsstätte wurde eine tote Ratte neben der Tiefkühltruhe vorgefunden. Die Ratte hatte sich in einen Kühlschrank, welcher sich ebenfalls im Rohstofflagerraum befand, Zugang verschafft. Die Öffnung des Wasserablaufes war im Innern, durch Nagen der Ratte, deutlich vergrößert worden. Es befanden sich schwarze, kurze Haare und schwarzer getrockneter Rattenkot in diesem Kühlschrank, in welchem Sauerteig offen in Eimern lagerte (der Sauerteig wurde für das Herstellen der roggenhaltigen Brote verwendet). Es befanden sich in dem Rohstofflagerraum mehrere offene Mehl- und Rohstoffsäcke. An einem Sack Haferflocken wurden Fraßspuren festgestellt. Ebenfalls befanden sich in diesem Raum schwarz-braune, getrocknete Kotrückstände. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (Backwaren, Konditoreiwaren, Teiglinge) sowie die offen gelagerten Rohstoffe wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 23.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
27.03.2023 |
Bäckerei und Konditorei Kirschner |
Staltengasse 2 |
15.02.2023 |
Im gesamten Produktionsbereich, in dem insbesondere Backwaren, wie Brote, oder Konditoreiwaren, wie Kuchen oder Torten, hergestellt wurden, wurde Schädlingsbefall festgestellt. An mehreren Stellen im Produktionsbereich lag sowohl auf dem Fußboden als auch in Regalen, auf denen Rohstoffe, wie zum Beispiel Walnüsse und Sultanine offen gelagert wurden, Mäusekot. Im Lagerraum befanden sich auf einem mit Mäusekot verschmutzten Holzregal mehrere Stofftücher von Kippdielen, die zum Garen von Teiglingen verwendet werden. Beim Anheben dieser Stofftücher rannte eine Maus vom Regal. In einem weiteren Lagerraum lag eine verweste Maus in einem Regalfach, in dem Kuchenbackformen gelagert wurden.An mehreren Stellen in der Produktion lagen Schaben auf dem Fußboden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlenwieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
27.03.2023 |
Stern-Kebap-Pizzeria |
Hauptstraße 14 |
22.02.2023 |
Es wurde festgestellt, dass in der Küche auf einem Kühlschrank zwei Rührmixer (Gerät zum Herstellen der Dönersoße) direkt in Mäusekot lagen. In der Küche lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. In einem Regal im Lagerbereich lag Mäusekot direkt unter offen gelagertem Verpackungsmaterial für die fertigen Gerichte. Direkt neben der Verkaufstheke lag Mäusekot auf einer Ablage sowie auf dem Fußboden. Im Umfeld wurden Gerichte wie Salate, Tomaten, Mais, Schafskäse und geschnittene Zwiebeln in offenen Behältern gelagert. Der Lüfter im Kühlhaus war stark mit grünbräunlichen Ablagerungen altverschmutzt und verschimmelt. In dem Kühlhaus wurden die Pizzateiglinge gelagert, welche lediglich mit Müllbeuteln abgedeckt wurden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 25.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
06.04.2023 |
Restaurant Rößle |
Alte Bundesstr. 33 |
02.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen. Des Weiteren wurde in der Küche ein Fleischwolf vorgefunden, der mit Fleischresten stark altverschmutzt war. Im Inneren des Fleischwolfs befanden sich bräunlich verfärbte Ablagerungen. Dieser Fleischwolf war für die Verarbeitung von Fleisch zu Hackfleisch vorgesehen. Ebenfalls wurde in der Küche eine Aufschnittmaschine vorgefunden. Beim Öffnen der Aufschnittmaschine wurden an der Messerabdeckung schmierige Ablagerungen festgestellt. Das Schneideblatt selbst war mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Diese Maschine wurde zuvor zum Aufschnitt von Wurst verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfelwurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine, der Aufschnittmaschine und des Fleischwolfs wurde mündlich angeordnet und am 02.03.2023 vom Betrieb durchgeführt. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
06.04.2023 |
Antep |
Rudolf- Diesel-Str. 3 |
09.03.2023 |
In der Küche lag hinter einer Tiefkühltruhe sowie hinter mehreren roten Kisten Mäusekot auf dem Fußboden.Im gleichen Raum wurden Lebensmittel, wie Pizzateig und Dönerbrot, hergestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig, Dönerbrot) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 10.03.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
03.05.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
09.03.2023 |
In der Metzgereitheke wurden mehrere Knoblauchwürste nach türkischer Art (roh, zum Braten) zum Verkauf angeboten, welche verdorben waren. Die Würste wurden direkt in der Tauflüssigkeit von Fischen gelagert, welche sich ebenfalls in der Theke befanden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Verkauf der betroffenen Charge wurde sofort untersagt. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
02.05.2023 |
Très Joli |
Marktplatz 3 |
23.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
12.05.2023 |
Boutique Hotel Kokoschinski |
August-Euler-Platz 1 |
05.04.2023 |
Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regal, in einer roten Kiste drei verschiedene Nudelpackungen (Bandnudeln und Spaghetti) von Mäusen angenagt wurden. In einer offenen Packung Spaghetti lag Mäusekot. In der Küche lag Mäusekot direkt unter den Arbeitstischen und in einem Sicherungskasten. In der Küche wurden verschiedenste bürgerliche Gerichte, wie Schnitzel, Flammkuchen, Spätzle und Eisbecher, zubereitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort mündlich untersagt. Die Nudelpackungen wurden sofort bei der Kontrolle am 05.04.2023 entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
31.05.2023 |
Bäckerei Gehri |
Talstr. 64 |
19.04.2023 |
Im Mehllager im Keller wurde an mehreren Stellen am Boden, auf Regalbrettern sowie oberhalb der Mehlsäcke auf einem Sockel Mäusekot vorgefunden. Unter der Tiefkühltruhe lag eine bereits verweste Maus. Nach Öffnen der Holzverkleidung der Bedientheke wurde am Boden und in der Bedientheke unter halb der Torten ebenfalls Mäusekot vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
|
Breisgau-Hochschwarzwald |
16.05.2023 |
Pizzeria Bertoldsbrunnen |
Bertoldsplatz 1a |
26.04.2023 |
In einem Produktionsraum wurde eine Teigmaschine vorgefunden, die stark altverschmutzt war und schwarze Verfärbungen aufwies. In der Teigmaschine wurde Pizzateig zubereitet und anschließende für die Pizzen, welche im Restaurant verkaut wurden, verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Teig wurde untersagt, die bereits hergestellten Teige und Pizzen wurden entsorgt. |
|
Böblingen |
03.03.2023 |
Sofra Lounge Imbiss |
Hauptstr. 12 |
24.01.2023 |
1. Gegenstände und Geräte (hier: Teigknetmaschine, Küchenhobel, Messer, Gewürzdosen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurde vordorbenes und sauer riechendes Dönerfleisch vorgefunden. Im Mehl für Pizzateig und in einer Schale Baklava waren Rattenspuren erkennbar. |
1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
|
Böblingen |
16.03.2023 |
Royal Pizzalieferservice |
Pforzheimer Str. 55 |
08.01.2023 |
1. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. Beispiele: Teigboxen, in denen Pizzateig lagerte, waren stark altverschmutzt. Die Behälter in der Saladette in denen Lebensmittel lagerten, waren stark verschmutzt. Auf einem stark abgenutzten und verschmutzten Schneidebrett wurden Lebensmittel geschnitten. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel/Speisen. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Tortellini und gegarte Nudeln waren mit weißem Schimmel an den Rändern überwachsen. Die Bambussprossen rochen sauer und waren mit weißen Punkten überzogen. 3. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel (z. B. Schnitzel) ohne geeignete Verpackung und Umhüllung gelagert. |
1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004; 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; 3. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Verodnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
|
Böblingen |
04.05.2023 |
Konditorei Clement |
Leonberger Str. 5 |
20.02.2023 |
Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
keine Bemerkungen |
|
Emmendingen |
11.01.2023 |
Gaststätte "Asia Restaurant Paradise" |
Merklinstr. 1 |
06.12.2022 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere waren mehrere Oberflächen wie Fußböden, Wände, Arbeitsflächen, Wrasenabzug, Schubladen, Regale, Türgriffe sowie Arbeitsgeräte wie Messer, Behälter zum Lagern von Lebensmitteln, Töpfe, Pfannen und Schneidebretter waren verschmutzt. Des Weiteren konnte in den Betriebsräumen ein ekelerregender, jauchiger Geruch festgestellt werden. Im Kühlraum war das Kühlaggregat, die Regale und Wände verschmutzt. Weiter wurden darin Lebensmittel teilweise offen in den Regalen und in verschmutzten Eimern auf dem Fußboden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurde vor Ort eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume mündlich angeordnet und der Betrieb bis zur Abnahme durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Betriebsräume in einem akzeptablen Zustand, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.12.2022 waren alle hygienischen Mängel behoben. |
|
Emmendingen |
11.01.2023 |
Gaststätte "Speckbrettle" |
Am Gemeindegarten 2a |
07.12.2022 |
Am 07.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Es wurde ein Befall von Küchenschaben in allen Betriebsräumen festgestellt, insbesondere in Bereichen, in denen Lebensmittel offen gelagert wurden, unter sämtlichen Kisten / Kartonagen sowie im Lagerbereich. Weiter wurden gravierende, z.T. ekelerregende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen vorgefunden. Insbesondere wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, die teilweise von schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Gummidichtungen, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Befalls mit Küchenschaben sowie den massiv hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen wurde das weitere Inverkehrbringen offener Lebensmittel mündlich durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen bis zur Grundreinigung der Betriebsräume und der Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung untersagt. Ferner wurde mündlich angeordnet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle offen gelagerten Lebensmittel zu vernichten und einen schriftlichen Nachweis der erfolgten Vernichtung vorzulegen. Mit der Vernichtung der offenen Lebensmittel wurde vor Ort bei der Kontrolle am 07.12.2022 begonnen. |
|
Esslingen |
10.01.2023 |
Canton Chinarestaurant |
Hauptstraße 88 |
07.12.2022 |
Bei der Kontrolle wurde unter anderem festgestellt, dass an diversen Stellen in der Küche wie z.B. den Kühleinrichtungen, dem Tiefkühlschrank, dem Tageskühlhaus, der Saladette und der Spülmaschine leichte bis ausgeprägte Reinigungsmängel in Form von klebrigen Anhaftungen bzw. fettigen Spritzern vorhanden waren. Des Weiteren zeigten sich augenscheinlich schwarze Versporungen an diversen Dichtungen von Kühleinrichtungen, der Zarge der Kühlhaustür und am Gitter des Kühlhausventilators. Auch waren in der Küche keine, oder aber zerschlissene Fliegengitter angebracht. Die Fenster standen zum Teil offen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB. |
Bei der Nachkontrolle am 13.12.2022 war lediglich ein geringer Teil der Mangelpunkte behoben. Es wurden Fliegengitter angebracht, die Türen der Kühlhäuser gesäubert und die Lüftungsgitter aller Kühlhäuser gesäubert und neu lackiert. Der Großteil der hygienischen Mängel bestand jedoch weiterhin. |
|
Esslingen |
01.03.2023 |
Bäckerei Gaziantep |
Blumenstraße 15 |
27.09.2022 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Befall mit Schaben in der Backstube, sowie im Verkaufsraum beim Tresen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.4 VO (EG) 852/2004 |
Produktion und Verkauf wurden untersagt. Durch den Lebensmittelunternehmer wurde ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die hygienischen Mängel waren zum 30.09.22 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf der Backwaren wieder freigegeben wurde. |
|
Esslingen |
08.03.2023 |
Pizza Teufel |
Schorndorfer Straße 34 |
07.12.2022 |
gravierende Reinigungsmängel (starke Fettablagerungen unter Friteuse; Teigbehälter mit schwarzen Belägen - außen, Lagerkisten mit Schimmelbelag, Insektenreste auf Boden in Küchennebenraum) sowie eine festgestellter Kakerlakenbefall |
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Am Folgetag waren die gravierenden Reinigungsmängel behoben. Eine Fachfirma war zur Bekämpfung der Kakerlaken beauftragt worden und hatte die erste Behandlung vollzogen. |
|
Esslingen |
20.03.2023 |
Hantat Supermarkt |
Bernhäuser Straße 3 |
17.01.2023 |
Am 17.01.2023 wurde zu Beginn der Öffnungszeiten im Kühlraum des Betriebs ein Fleischwolf vorgefunden, der vom Vortag nicht gereinigt und desinfiziert war. Von den vom Vortag im inneren des Fleischwolfs verbeibenden Fleischresten wurde eine Probe gezogen. Die Probe wurde durch das Gutachten des CVUA Stuttgart am 01.02.2023 auf Grund des stark erhöhten Gehaltes an Hygienekeimen und des Nachweises von Listerien monocytogenes beanstandet. Die Probe war somit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art.14 Abs.2 Buchstabe b i.v.m. abs 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Als sofortige Maßnahme wurde der Fleischwolf gesperrt. Es wurde die Reinigung und Desinfektion gefordert. Die Freigabe des Fleischwolfs wurde an die Bedingung, dass alle Reinigungskräfte und Mitarbeiter der Metzgereiabteilung des Betriebs eine Hygieneschulung durch einen externen Sachverständigen erhalten, geknüpft. Am 08.02.2023 wurde der Fleischwolf nach Überprüfung der Reinigung und Vorlage des Schulungsnachweises freigegeben. |
|
Esslingen |
27.03.2023 |
Syriana Imbiss |
Alleenstraße 8 |
08.02.2023 |
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Zum Beispiel waren die Teigmaschine und der Spiralkneter durch alte Teigreste verunreinigt. |
Artikel 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion und der Verkauf wurden untersagt. Die Hygienemängel waren zum 10.02.2023 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf wieder freigegeben wurde. Die baulichen Mängel waren bis zum 27.02.2023 behoben. |
|
Esslingen |
30.05.2023 |
Eiscafé Venezia |
Hauptstraße 50 |
13.10.2022 |
Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden. |
|
Esslingen |
30.05.2023 |
Pavarotti, Ristorante - Pizzeria |
Rohrer Straße 2 |
08.03.2023 |
Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten. |
|
Esslingen |
22.05.2023 |
Schlemmereck Plato |
Hauptstraße 1 |
22.03.2023 |
Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene nicht mehr für den Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden - z.B. Putenfleisch (Verbrauchsdatum 15.03.2023); Panier-Ei (Geruch altsauer, stark faulig); verschiedene Brühwürstchen (Saiten, Debrecziner, Bratwürste (Geruch altsauer, muffig, schimmelig); Rindfleisch (Geruch altsäuerlich), mehrere Physalis waren mit Schimmelbildung behaftet, verschiedene Behältnisse mit Soßen wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO(EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am Abend des 22.03.2023 waren die Mängel behoben. |
|
Esslingen |
24.05.2023 |
Schlemmer Pizza und Dhool Burger |
Olgastraße 36 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurden in der Küche und im Kühlhaus erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Unter anderem waren Küchengeräte in Gebrauch, welche nach der Nutzung in den Tagen zuvor nicht gründlich gereinigt wurden, z.B. war die Pizzateigmaschine insbesondere am Auslass des Spiralkneters durch angetrocknete, gelbe Teiganhaftungen stark verunreinigt, die Gemüseschneidemaschine war im Inneren durch angetrocknete Reste durchgelassenen Käses verunreinigt, auch die Mikrowelle war von innen mit angetrockneten Speiseresten stark altverschmutzt. In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter der Ventilatoren durch Flusen, dunkle/sporenähnliche und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt. Der Deckenbereich der Kühlzelle wies zahlreiche Verschmutzungen (augenscheinlich Versporungen) auf. Im gesamten Betrieb gab es keine Einweghandtücher zum hygienischen reinigen der Hände. |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren alle beanstandeten Mängel behoben. |
|
Freiburg, Stadt |
04.01.2023 |
mbw betriebs GmbH |
Richard-Wagner-Str. 33 |
12.10.2022 |
Bei der Kontrolle am 12.10.2022 wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und eine verendete Maus festgestellt. Insbesondere auf der unteren Ebene der mit Textilvlies bespannten Walze der Teigausrollmaschine gegenüber den Kühl - Tiefkühlhäusern (EG), im Bereich neben und hinter dem Stikkenofen sowie im Verkaufsbereich unter und hinter der Brotschneidemaschine, wurden Schadnagerausscheidungen in Form von Mäusekot festgestellt. Hinter dem Stikkenofen (EG) wurde eine über mindestens mehrere Tage verendete Maus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe dazu wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. gebackene Brötchen) in einem Stikkenwagen gelagert. Diese Verunreinigungen durch Exkremente und eine tote Maus, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen sowie Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, sowie durch die verendeten Schadnager selbst, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde mündlich angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten, Verpackungen und Lebensmittel, entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle eingeleiteten professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Der verantwortliche Inhaber sowie sein Bäcker haben noch während der Kontrolle freiwillig die Produktion von Lebensmitteln eingestellt. Ferner wurden alle offenen Lebensmittel vernichtet. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2022 ab 21:00 Uhr waren alle Hygienemängel beseitigt. Nach eingehender Überprüfung der Produktionsbereiche konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. Zudem wurde eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. |
|
Freiburg, Stadt |
07.03.2023 |
Damasko's Europaplatz |
Friedrichring 3 |
27.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 27.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, welcher zum Grillen eines Fleischspießes und Anrichten von Speisen genutzt wurde, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke befanden sich mehrere tote Schaben. Eine tote Schabe lag unmittelbar hinter offen gelagerten Take-Away- Verpackungen. Der Fußboden unter dem Backofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch alte Schmutzablagerungen, Lebensmittelreste und tote Schaben verunreinigt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurde auf der offenen und mit Salaten befüllten Aufsatzkühlvitrine eine lebende Schabe vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Arbeitstisch, links der Aufsatzkühlvitrine, insbesondere im Bereich des Wolfes zur Gemüsezerkleinerung und des Tischkutters vorgefunden. Auf dem kleinen Arbeitstisch im Eingangsbereich des Vorbereitungsraumes wurde zum Kontrollzeitpunkt mit Gemüse umgegangen. Im Spalt zwischen Wand und Arbeitstisch wurden, unmittelbar hinter Tomaten und Zwiebeln, mehrere lebende Schaben vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Vorratsregal über der Aufsatzkühlvitrine sowie auf dem Fußboden, insbesondere unter dem Spülbecken, vorgefunden. Auch im Bereich der vor dem Fenster abgestellten Kunststoffeimer, welche mit selbst eingelegten Lebensmitteln befüllt waren, befanden sich mehrere Schaben. Die Kunststoffbehältnisse waren äußerlich durch alte Schmutzablagerungen verunreinigt. Vereinzelt wurden tote und lebende Schaben im Inneren des Mobiliars im Vorbereitungsraum vorgefunden. Einzelne tote Schaben hatten hier unmittelbaren Kontakt zu Bedarfsgegenständen wie Kochlöffeln. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und offene in den kontaminierten Bereichen gelagerte Verpackungen, sowie hergestellte Lebensmittel entsorgt werden. Die Schädlingsbekämpfungs-maßnahmen wurden durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma intensiviert. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 amtlich geschlossen. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 waren sämtliche Reinigungsmängel beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. |
|
Freiburg, Stadt |
07.03.2023 |
Damaskos |
Rieselfeldallee 20 |
31.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 31.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Dieser Bereich wurde zum Anrichten und Grillen eines Fleischspießes genutzt. Der Fußboden unter dem Holzbackofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch tote Schaben verunreinigt. Oberhalb der Marmorarbeitsplatte (Pizzateig-Herstellung) befand sich eine lebende Schabe. Unmittelbar daneben wurden Pizzateiglinge hergestellt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden.Weitere lebende und tote Schaben wurden im Bereich des Spülbeckens festgestellt. Hier wurde geschnittenes Rotkraut in einem Abtropfsieb gelagert. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben, weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur Nachkontrolle am 01.02.2023 um 10:00 Uhr amtlich geschlossen. Sämtliche Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
|
Freiburg, Stadt |
04.04.2023 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Kreuzstr. 18-20 |
24.01.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Insbesondere im Aufbackraum mit Selbstbedienungstheke wurde Schadnagerkot, sowie eingetrocknete Urinspuren unterhalb der Regale, der zum Verkauf angebotenen offenen Backwaren festgestellt. Mäusekot wurde weiterhin in den unteren Auszugsregalen der Selbstbedienungstheke vorgefunden. Unmittelbar darüber wurden offene verzehrsfertige Backwaren zum Verkauf angeboten. Zudem wurde unterhalb der Regalböden der vorverpackten Backwaren, links von der Zugangstüre des Aufbackraums, Schadnagerkot, eingetrocknete Urinspuren und Fraßspuren in Form von kleinen Kunststofffetzen festgestellt. In mehreren Bereichen der Verkaufsräume wurde Mäusekot festgestellt: Im Bodenbereich der Fleischkühltheken, unterhalb der Paletten für Mehl und Zucker, im Lager im Untergeschoss hinter der Heizungsanlage, sowie im Bodenbereich der Obst- und Gemüseregale. Im Obst- und Gemüsebereich wurden dauerhaft offene Nüsse mit Schokoüberzug und geröstete Pistazien zum Verkauf angeboten. Zudem waren die Bodenflächen hinter den Regalwänden im Obst- und Gemüsebereich mit heruntergefallenen Obstresten verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die vorhandenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten außerdem intensiviert werden. Das Inverkehrbringen der Backwaren im Selbstbedienungsbereich wurde gegen 10 Uhr vorübergehend untersagt. Die offenen Backwaren wurden im Beisein der Kontrolleure aus dem Verkauf genommen. Gegen Ende der Kontrolle um 12:00 Uhr wurde der Stand der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Aufbackbereich überprüft. Der Schädlingskot und die Urinspuren waren vollständig entfernt. Die Reinigungsmängel waren beseitigt. Die vorübergehende Schließung der Backstation sowie der Selbstbedienungstheke wurde vor Ort aufgehoben. |
|
Freiburg, Stadt |
05.05.2023 |
Banoi Streetfood |
Augustinerplatz 2 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und Altverschmutzungen festgestellt. Die Unterbaukühlschränke der Getränketheke, in denen offene Cocktails gelagert wurden, waren durch Altverschmutzungen, Schimmel und schleimige Ablagerungen in den Kondenswasserbehältern erheblich verunreinigt. Die Warmhaltefläche der Kaffeemaschine, auf der die Tassen mit der Öffnung nach unten gelagert wurden, war altverschmutzt. Die Gläserspülmaschine war im Innenbereich durch Rotschimmel und schleimige Ablagerungen am Spülarm verunreinigt. Die zum Gebrauch bereitgehaltenen Gläser und Tassen waren verschmutzt. Der Standmixer war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Schneidebrett war stark abgenutzt und mit schwarzen Versporungen belegt. In der Küche wurden vertrocknete und verfärbte Karottenjulienne in der Saladette gelagert. Die Unterbaukühlschränke waren im Inneren altverschmutzt und durch Schimmel und schleimige Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter im Lager wies schleimige Ablagerungen auf. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die kontaminierten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
|
Freiburg, Stadt |
21.04.2023 |
Firenze-Toscana Restaurationsbetrieb GmbH "Trattoria Toscana" |
Friedrichring 7 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. In einer Untertischkühlung wurden verfärbte und stark verdorben riechende rohe Lachsfilets und Putenschnitzel mit verzehrfertigen Soßen und Butter vorgefunden. In einer Schublade der Kühlung wurden angetrocknete, vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen festgestellt. Die Kühleinrichtungen waren mit schwarzem Schimmel kontaminiert. Offene Lebensmittel wie angestochenes Bier, Pilze, Oliven, ital. Rohwürste, geschnittene Melone wurden in diesen Bereichen gelagert und wa-ren der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt. Im TK-Haus und -schrank wurde offenes Fleisch mit erheblichem Gefrierbrand vorgefunden. Die Abtropfgitter auf den Gläserregalen waren erheblich durch Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war durch alte gelblich verfärbte Lebensmittelreste und Fettablagerungen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
|
Freiburg, Stadt |
18.04.2023 |
Da Persio Mykonos GmbH |
Tullastr. 67 |
07.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche befand sich unter und auf dem Pizzaofen Mäusekot. In allen Ecken des Fußbodens, im Bodenbereich hinter dem Arbeitstisch der Kochstelle für den Gyrosspieß, unter dem Spülbecken neben der Teigmaschine sowie in der mit Ausrüstungsgegenständen (Gemüsehobelaufsätze und Löffel) befüllten Schublade unter dem Gemüsehobel wurde Mäusekot festgestellt. Der Boden sowie die gesamte Kücheneinrichtung waren stark mit Fettablagerungen belegt und mit Speiseresten verunreinigt. Im Trockenlager wurden offene und verschlossene Lebensmittelverpackungen aufbewahrt. Auch hier wurde in allen Regalen und Fußbodenbereichen Mäusekot vorgefunden. In einem angebrochenen Sack Kartoffelmehl, welches für die Herstellung von Tempura-Teig verwendet wird, war Mäusekot im Kartoffelmehl sichtbar. In grünen Kunststoffkisten, die mit Kartoffeln und Zwiebeln befüllt waren, auf einem weißen mit Kartoffelmehl befüllten Kunststoffeimer sowie auf einer Dose schwarzer Oliven wurden Mäusekotspuren vorgefunden. Der Boden, die Wände, sowie die Regale in diesem Raum waren stark verunreinigt. In den Räumlichkeiten der nicht mehr betriebenen Gaststätte wurden Lebensmittel und Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst gelagert. An einer Packung Instantnudeln waren Fraßspuren sichtbar. Die Packung befand sich zusammen mit Mäusekot in einer Kartonage. Pizzakartons wurden unterhalb eines Fenstersimses gelagert und gefaltet, auf dem Mäusekot sowie Spinnweben und Staub festgestellt wurden. Diese Verunreinigungen durch Exkremente, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen, Betriebseinrichtungen, Ausrüstungsgegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Schließung des Lebensmittelbetriebs, das Ausräumen, Reinigen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche sowie die Entsorgung der offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel und Verpackungen wurde angeordnet. Ebenso wurde die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.03.2023 um 17:30 Uhr waren die Reinigungsmängel beseitigt. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
|
Freiburg, Stadt |
12.05.2023 |
Fichterlager |
Staudingerstr. 105 |
22.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. Die Unterbaukühlungen waren im Inneren verunreinigt. Die Dichtungen der Schubladen waren altverschmutzt und mit Schimmel behaftet. In den Schubladen wurden Lebensmittel wie Hackfleischsoße und Butter ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Es wurden vorportionierte Fleischstücke (Rind/Schwein), Lachs und vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen vorgefunden. Auf geöffneten Originalverpackungen mit Wurstsalat bzw. Speckstreifen hatte sich Schimmel gebildet. Die Teigmaschine war durch eingetrocknete Teigablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich der Aufsatzvitrine sowie sämtliche Gastronomiebehälter waren erheblich verunreinigt. Der Kühlraum, in dem Lebensmittel (z.B. roher Lachs, Käse) ohne Schutz vor Kontamination gelagert wurden, war erheblich altverschmutzt und mit Schimmel kontaminiert. Vorportionierter Pizzateig wurde mit Müllsäcken abgedeckt vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
|
Freudenstadt |
15.02.2023 |
Exotic House |
Forstr. 8 |
12.09.2022 |
Hygienische Mängel (stark verschmutzte Fritteuse mit beschädigtem Drahtkorb, stark verunreinigte und zum Teil beschädigte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, stark verschmutzter Fußboden, Schadnagerkot) |
§ 12 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.09.2022 weitgehend beseitigt, so dass die angeordnete Betriebsschließung wieder aufgehoben werden konnte. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden vom Betrieb ergriffen. |
|
Göppingen |
28.04.2023 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten-Betriebs-GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
06.04.2023 |
Insgesamt wurden ca. 15 und teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Spülmaschinen waren mit Biofilmen behaftet. Gereinigte Edelstahlbehälter für Lebensmittelkontakt wiesen krümelartige Verunreinigungen auf. Unter den Schränken in der Küche befanden sich alte Lebensmittelreste. Schwerwiegendste Mängel waren hochgradig durch Schimmel und Staubanhaftungen verunreinigte Ventilatorengitter in drei Kühlzellen. Dabei werden Partikel durch die Ventilatoren in der Luft verteilt und offene Lebensmittel kontaminiert. Ca. 97 kg kontaminierte Lebensmittel, wie z.B. Kartoffeln, Spätzle, Braten, Soße, gefüllter Paprika und paniertes Hähnchenfleisch und geschnittener Blattsellerie wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördliche angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 5 Nr. 1. LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB |
Die Verstöße wurden inzwischen behoben. |
|
Göppingen |
02.06.2023 |
Lieferdienst Roma Night Pizzeria |
Beckhstraße 24/1 |
04.05.2023 |
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
|
Heidelberg, Stadt |
17.05.2023 |
Asiahung |
Willy-Brandt-Platz 5 |
02.03.2023 |
Es wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren rostig (wie Sparschäler, Hackbeil) und altverschmutzt wie Streifenschneider, Reibe, Vorratsbehälter. Kühlschubladen waren innen z. T. massiv verschmutzt. Vorbereitete Lebensmittel lagerten in schmutzigen Behältnissen und wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten (Gemüse), so dass diese Lebensmittel einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB |
Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 im Wesentlichen beseitigt. |
|
Heilbronn, Land |
22.12.2022 |
Württemberger Hof |
Bahnhofstraße 11 |
26.10.2022 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden im Kühlschrank 8 Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, wie beispielsweise schimmelnder Käse oder Schmand und säuerlich riechende Leber. Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Schneidebretter und Kühlgelegenheiten, sowie beschädigte Einrichtung. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel und Speisen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004. |
|
|
Heilbronn, Land |
11.04.2023 |
Willi´s Imbiss-Bistro |
Talstraße 2 |
11.01.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 |
|
|
Heilbronn, Land |
02.05.2023 |
ADIX MarktADIX Markt |
Amorbacher Str. 30 |
20.01.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
|
Heilbronn, Land |
06.06.2023 |
Weingut Ulrich Schropp |
Friedenstraße 53 |
08.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L. |
Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG |
Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet |
|
Heilbronn, Stadt |
04.01.2023 |
Netto Marken-Discount |
Berliner Platz 12 |
06.12.2022 |
Es wurden folgende nicht sichere Lebensmittel in der Kühltheke zur Selbstbedienung angeboten: |
1 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
|
Karlsruhe, Land |
19.01.2023 |
Dr.Wok Asia Imbiss |
Paul-Gerhardt-Straße 8-10 |
30.11.2022 |
Nachteilige Beeinflussung von hergestellten Lebensmitteln (vorgegartem, paniertem Geflügelfleisch) durch Lagerung in altverschmutzter Kiste ohne ausreichendende Kühlung. Weitere Lebensmittel (geschnittenes Gemüse, geschälte Zwiebeln, Chinakohl, vorgegarte Nudeln und Fleisch) wurden offen in einem defekten (ablösende Plastikauskleidung) und stark verunreinigtem Kühlschrank aufbewahrt. Lagerung von offenen, z.T. kühlpflichtigen Lebensmitteln (Salat, diverse Soßen, Geflügelfleisch, Stärke) unmittelbar neben dem Abfall (offene Kartonagen, Altfett, Bioabfall). Die Gewürzbehälter und die sich darin befindlichen Gewürzlöffel waren stark altverschmutzt. |
§3 LMHV Art.14 Abs.2b VO(EG)178/2002 |
Vorübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Mängel beseitigt und Maßnahmen abgeschlossen. |
|
Karlsruhe, Land |
16.03.2023 |
Elpa Food GmbH |
Heidigstraße 19 |
17.01.2023 |
Das Fleisch in der Geflügelzerlegung wurde durch den Einsatz der verschmutzten und versporten Zerlegebänder der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. . |
§ 3 LMHV Art. 3 und 4 VO (EG) 852/2004 |
Vorübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Mängel beseitigt und Maßnahmen abgeschlossen. |
|
Karlsruhe, Stadt |
07.03.2023 |
Gaststätte “Hanoi Bistro” |
Karlstraße 72, 76137 Karlsruhe |
11. und 12. Januar 2023 |
Bei der Kontrolle am 11. Januar 2023 wurde im Bereich der Lebensmittellagerung eine nicht unerhebliche Menge Mäusekot sowie eine tote Maus vorgefunden. Der Kot war unter anderem zwischen Paletten mit Lebensmitteln, auf einzelnen Säcken sowie den Regalböden festzustellen. |
Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 12. Januar 2023 war ein Teil der Mängel beseitigt. Mit der Schädlingsbekämpfung wurde bereits begonnen. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden |
|
Ludwigsburg |
30.12.2022 |
Amar Pizza Service |
Bissinger Straße 13/2, |
31.08.2022 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Pizza, Pasta/ Teigwaren, Fleischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Diverse Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren erheblich mit Lebensmittelresten altverschmutzt sowie stellenweise defekt, so z.B. Schneidebretter, Mörserschale und Mörser, Wiegemesser, Mixstab. Müll wurde offen direkt neben dem Herd gelagert. Zudem war auch die Mikrowelle an der Innenseite mit Lebensmittelresten altverschmutzt, die Gitter und die Innenseite des roten Kühlschranks waren altverschmutzt, der Knetkopf der Knetmaschine sowie der Knetarm waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt und die Käsereibe war mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Weiterhin wurden Lebensmittel im Gefrierfach sowie im Kühlschrank zum Teil ohne geeignete Umhüllung und bei zu hohen Temperaturen gelagert. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 02.09.2022 wieder geöffnet werden. |
|
Ludwigsburg |
09.12.2022 |
Schankwirtschaft „7 Nights” |
Schorndorfer Straße 27 |
17.08.2022 |
In der Küche sowie im Thekenbereich der Schankwirtschaft wurden ein akuter, starker Schädlingsbefall (Küchenschaben) sowie auch Reinigungsdefizite, so auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Getränke. Beispiele: Im gesamten Thekenbereich befanden sich lebende und tote Schaben sowie Eipakete und Schabenkot; unter anderem schwammen in der Abtropfwanne |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Die Schankwirtschaft wurde am 17.08.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung und erfolgter Reinigung konnte der Betrieb am 27.09.2022 wieder geöffnet werden. |
|
Ludwigsburg |
23.02.2023 |
Restaurant „Antep“ |
Lindenstr. 20 |
25.10.2022 |
In den Betriebsräumen wurden ein Schädlingsbefall (Schaben) sowie auch gravierende Hygienemängel, so insbesondere Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde am 25.10.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung sowie einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 28.10.2022 wieder geöffnet werden. |
|
Ludwigsburg |
03.04.2023 |
Restaurant „Gourmet Tempel“ |
Porschestraße 6 |
20.01.2023 |
In den Betriebsräumen wurden gravierende Hygienemängel, so insbesondere gravierende Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Zudem waren auch Defekte bei Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten vorhanden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Sushi, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 20.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 21.01.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
|
Ludwigsburg |
20.04.2023 |
Jannis Taverne |
Corneliusstraße 48 |
30.01.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
|
Main-Tauber-Kreis |
22.02.2023 |
Best Western Premier Parkhotel |
Lothar-Daiker-Str. 6 |
10.01.2023 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um Altverschmutzungen gehandelt hat, muss davon ausgegangen werden, dass die zuvor in der Küche behandelten Lebensmittel/zubereitete Speisen Kontakt mit den Altverschmutzungen hatten und dadurch einem hohen Kontaminations-risiko ausgesetzt waren. Beispiele: In der gesamten Küche wie z.B. Frühstück-Posten, Entremetier-Posten, Saucier-Posten, Speisenausgabe waren die Ablageflächen in den Schränken mit fettigen, staubigen und teilweise dunklen Ablagerungen sowie mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Mehrere Küchengeräte mit direktem Lebensmittelkontakt waren stark altverschmutzt: Die Eiswürfelmaschine war in Betrieb. Im Vorratsbehälter lagerten Eiswürfel. Die Eiswürfelmaschine war innen am Deckel, an den Innen-wänden sowie entlang den Eisauswurflamellen versport. Die Eiswürfel werden zum Kühlen von Getränken (z.B.Softdrinks, Coktails) verwendet. Der Sahneautomat war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb und mit Sahne gefüllt. Beim Entfernen der Garniertülle durch unseren Lebensmittelkontrolleur war ein starker, saurer Geruch wahrnehmbar. Bei der Aufschnittmaschine war bereits von außen zu erkennen, dass diese mit schwarzen Lebensmittelresten verschmutzt war. Nach dem Entfernen des Schneidemessers waren schmierige, dunkle Wurstreste zu sehen. Von dem Schneidemesser war ein starker, ranziger Geruch wahr zu nehmen. Zudem waren auch weitere Geräte, wie z.B. Standmixer, Mikrowelle, Küchenmaschine betroffen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittel-hygienever-ordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln/ Speisen wurde am 10.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am selben Tag aufgehoben. Die Eiswürfel und die Sahne wurden durch den Betrieb unschädlich beseitigt. |
|
Main-Tauber-Kreis |
08.03.2023 |
China-Restaurant "Lo" |
Max-Eyth-Str. 22 |
13.01.2023 |
Der gesamte Betrieb mit Einrichtungen und Arbeitsgeräten ist augenscheinlich weitreichend fettig altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelresten verschmutzt bzw. versport. Der Getränketresen im Thekenbereich war innen mit schimmelpilzähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein großes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (Speisen und Getränke). Beispiele: Die Küchendecke, insbesondere die Gitter der Küchenlüftung, waren mit fettigen, dunkel verfärbten und verstaubten Ablagerungen altverschmutzt. An mehreren Gittern bildeten sich bereits Fetttropfen, welche teilweise heruntertropften. Aufgrund dessen war beim Betreten der Küche ein starker, ranziger Fettgeruch wahrnehmar. Im gesamten Betrieb, insbesondere bei den in der Küche vorgefundenen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Folgende Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren hochgradig altverschmutzt und teilweise mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet: Bei der Grillstation im Gastraum waren die Außenfugen der Grillplatte stark fettig und teilweise mit dunklen Ablagerungen altveschmutzt. Dies ist ein Bereich mit direktem Lebensmittelkontakt. Mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie z.B. Schneidebretter, Pfannen, Messer waren mit fettigen, teilweise schimmelähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Es wurden offene Behälter vorgefunden, in denen Lebensmittel wie z.B. Reis, Mehl und Zucker aufbewahrt wurden. Die Behälter waren teilweise versport sowie mit getrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. Die in den Behältern gelagerten Lebensmittel waren aufgrund des unhygienischen Zustandes mit hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren als nicht zum Verzehr geeignet einzustufen. Sie wurden bei der Kontrolle vor Ort unschädlich beseitigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde am 13.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 14.01.2023 aufgehoben. |
|
Main-Tauber-Kreis |
09.03.2023 |
Hot Wok |
Friedrichstr. 5 |
17.01.2023 |
In der gesamten Küche wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Beispiele: 1. Verschiedene verzehrfertige Lebensmittel (z.B. Soßen, gekochter Reis, gekochte Nudeln) wurden über 2 Tage ungekühlt (bei Raumtemperatur) gelagert. 2. Behältnisse mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (z.B. Reiskocher war innen an der Innenwand und am Deckel und teilweise außen hochgradig mit vergilbten, klebrigen Ablagerungen altverschmutzt. Edelstahlbehälter mit Soßen und Gewürzen waren hochgradig altverschmutzt.). 3. Arbeitsgeräte/Ausrüstungsgegenstände waren altverschmutzt (z.B. Saladette und die Edelstahlbehälter darin waren jeweils in den Randbereichen versport. Die Untertischkühlung der Saladette war an den Innenwänden mit dunklen und teilweise fettigen sowie schmierigen Ablagerungen altverschmutz. Zudem waren die Einlegegitter versport. 4. In der Saladette wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle offene Lebensmittel wie z.B. vorgeschnittenes Gemüse (Paprika, Karotten) und Salat (Chinakohl) gelagert, welche durch Austrocknung und beginnenden Verderb wertgemindert waren. Auf Grund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände in der gesamten Küche, insbesondere in Bezug auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, waren diese Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde am 17.01.2023 geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 19.01.2023 aufgehoben. |
|
Main-Tauber-Kreis |
11.05.2023 |
Schurk Markelsheim oHG |
Hauptstr. 57 |
16.03.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Bsp: Küchengeräte altverschmutzt (z.B. Küchenmaschine, Paco-Jet für Sorbets, Mixstab, Sahneautomat) und z.T. versport (Rührarm Küchenmaschine)/Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt altverschmutzt (z.B. ineinander gestapelte, altverschmutzte Pfannen mit schadhafter Antihaftbeschichtung, hochgradig altverschmutzte Messer (getrocknete Fleisch- und Fischreste) bzw. z.T. schadhaft/Massiv versporte Innenseiten der drei Getränkekühltheken, dort mehrere angebrochene versporte Getränkeflaschen einschl. Flaschenausgießer (Spirituosen- und Sirupflaschen), z.T. innen Schimmelpilzsporen sichtbar/Schimmelablagerungen am Wandbereich im Lebensmittellagerraum, hier u.a. Lagerung von offenen, verzehrfertigen Grünkernküchle und Soßen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln/Getränken (Grünkernküchle, Soßen, angerichtete Salatteller, Getränkeflaschen) und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände sowie der damit verbundenen hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren (Kreuzkontamination) waren diese als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde durch den Betreiber am 16.03.2023 für Reinigungsarbeiten geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsarbeiten soweit behoben. |
|
Mannheim, Stadt |
21.12.2022 |
Selman Döner |
H 1 10 |
16.11.2022 |
Die Betriebsräume (Dönerherstellungsraum, Küche, Lagerräume etc.) wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Schneidebrett, Teigmaschine, Förderband des Teigportionierers usw. waren altverschmutzt und zerschlissen. In allen Betriebsräumen waren Regale mit Lebensmitteln, Fußboden, Paletten mit Mehl und Zucker mit Mäusekot- und Urin verunreinigt. Ein Mehlsack war von Schadnager angenagt und wurde freiwillig entsorgt. Bei den vorgefundenen unhygienischen Zuständen konnte eine Kontamination und somit eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Die Dönerspieße wurden als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. |
Art.14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3, 4 und 5 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c der VO (EG) 852/2004 |
Eine freiwillige Betriebsschließung erfolgte. Nach der Kontrolle am 18.11.2022 bestanden gegen die Wiedereröffnung keine Einwände. |
|
Mannheim, Stadt |
09.02.2023 |
The East |
N 1 Stadthaus |
22.12.2022 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall in Form von Mäusekot auf. Küchenutensilien wie z.B. Reiskocher, Schneidebretter, Zutatenbehälter usw. waren altverschmutzt oder zerschlissen. Bei Benutzung dieser Bedarfsgegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Die Eisma- schine für die Herstellung der Eiswürfel für Getränke im Thekenbereich war stark verunreinigt. Lebensmittel und Zutaten wie z.B. Fisch und Meeresfrüchte wurden in verunreinigten oder beschädigten Behältern, ineinander gestapelt. Durch die unsachgemäße Lagerung konnte eine Kontamination bzw. nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Bei den am Buffet ausgelobten "Krebsscheren" handelte es sich um "Surimi Krebsfleischimitat". Bei dem auf der Getränkekarte ausgelobten "Mangonektar" handelte es sich um "Mangofruchtsaftgetränk". Für die Zubereitung der ausgelobten "Heißen Schokolade" wurde "kakaohaltiges Getränkepulver" verwendet. Im Eingangsbereich wurde auf einem Schild "Alle Gerichte ohne Gluatmat" ausgelobt, am Buffet wurde jedoch bei einem Hinweis auf die Zusammensetzung einzelner Gerichte Glutamat und Geschmacksverstärker angegeben. Die Auslobungen wurden als Irreführung des Verbrauchers beurteilt.
|
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO(EU)1169/2011 |
Die Eismaschine wurde außer Betrieb genommen. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. |
|
Mannheim, Stadt |
22.02.2023 |
Urfa Sofrasi |
H 2 5 |
10.01.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall in Form von Mäusekot, sowie lebende und tote Schaben auf. Küchenutensilien wie z.B. Gewürzbehälter, Fleischwolf, Gemüseschneider, Teigmaschine usw. waren altverschmutzt oder zerschlissen. Bei Benutzung dieser Bedarfsgegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Lebensmittel und Zutaten wie z.B. Fisch, Hähnchenfleisch und Rindfleisch wurden offen im versporten Kühlhaus gelagert. Durch die unsachgemäße Lagerung konnte eine Kontamination bzw. nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen, bei einer Nachkontrolle am 12.01.2023 wurde festgestellt, dass die hygienischen Mängel behoben waren und Schädlingsbekämpfung durchgeführt wurde. |
|
Neckar-Odenwald-Kreis |
31.01.2023 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstraße 14 |
28.11.2022 |
Irreführende Angaben zu Produkteigenschaften: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Flohsamenschalen", Charge L180 mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben („für die natürliche Verdauung“) sowie irreführenden Angaben („Kur-Packung“ und „80 Tage Kurpackung“), durch die der Eindruck entsteht, das vorliegende Produkt hätte Medikamenteneigenschaften. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 b und Absatz 3 LMIV |
Produkt wird bis zur erfolgten Kennzeichnungsüberarbeitung nicht mehr in Verkehr gebracht. |
|
Ortenaukreis |
14.12.2022 |
Fladenbrot-Bäckerei Mouaiad Alboush |
Reichenbacher Hauptstr. 41 |
26.10.2022 |
Bei der Kontrolle wurde in den gesamten Betriebsräumen z.B. unter den Regalen hinter den Arbeitstischen sowie auf und im Inneren der Flächen und Teilen der Fladenbrotformmaschine deutliche und starke Behaftungen von Schadnagerexkrementen vorgefunden. In dem vorgefundenen Zustand war eine Produktion von sicheren Lebensmitteln nicht möglich. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion wurde per Sofortvollzug vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. |
|
Ortenaukreis |
16.12.2022 |
Landbäckerei Zimmerer |
Ortenaustraße 21 |
10.10.2022 |
Bei der Routinekontrolle wurde in den Produktionsräumen ein Schadnagerbefall in Form von lebenden und toten Mäusen und Schadnagerkot sowie ein Befall mit Schaben festgestellt. Im Raum im Untergeschoss wurden direkt angrenzend an Regale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, tote Schadnager vorgefunden. Auch im Lagerraum der Mehlsäcke befanden sich tote Schadnager, sowie unter einem Rollwagen im Produktionsbereich der Konditorei. Weiter wurden während der Kontrolle auch lebende Mäuse festgestellt. Im Lagerraum der Mehlsäcke versuchten Schadnager augenscheinlich Gänge in das Mauerwerk zu graben. Materialteilchen, Sand und Gänge ins Mauerwerk waren zu erkennen. In folgenden Bereichen wurde Mäusekot vorgefunden: |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002, |
Die Produktion wurde bis zur Grundreinigung des gesamten Betriebs per Sofortvollzug vor Ort untersagt und die Entsorgung der produzierten Backwaren angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Abend des 10.10.2022 war der Betrieb grundgereinigt, die Produktion wurde wieder freigegeben. Eine arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion vor Produktionsbeginn wurde angeordnet. Von Seiten des Betriebs wurden weitreichende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. |
|
Ortenaukreis |
30.12.2022 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine insbesondere im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen wiederholt bräunlich schmierig altverschmutzt war. Durch diese mangelnde Sauberkeit können Schmutz und Keime von der Maschine auf die erzeugten Eiswürfel übergehen. Bei der Verwendung der Eiswürfel in Getränken sind diese der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben. |
|
Ortenaukreis |
02.01.2023 |
Gasthaus Lamm |
Schwanenbach 102 |
19.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 23.11.2022 waren alle Mängel beseitigt. |
|
Ortenaukreis |
19.01.2023 |
Salman's Bistro |
Renchener Straße 3 |
07.12.2022 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum hinter der Theke war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen schmierig schwarz altverschmutzt. Die bevorratenden Eiswürfel hatten direkten Kontakt zu den unsauberen Innenflächen der Eiswürfelmaschine. Diese Eiswürfel werden zum Kühlen für die ausgegebenen offenen Getränke verwendet und haben hierdurch direkten Lebensmittelkontakt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schmutz und Keime auf diese Eiswürfel übergehen und diese die damit gekühlten Getränke nachteilig beeinflussen. Dadurch kann die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die bevorrateten Eiswürfel wurden entsorgt und das Herstellen von Eiswürfeln bis zur Grundreinigung der Eiswürfelmaschine per Sofortvollzug vor Ort untersagt. |
|
Ortenaukreis |
19.01.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
14.12.2022 |
1. Die Haubenspülmaschine im Spülraum neben der Backstube war im Inneren mit stark angetrockneten Altverschmutzungen und starken rötlich schmierigen Anhaftungen verschmutzt. Beim Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. In dieser Spülmaschine werden Bedarfsgegenstände gespült, in denen anschließend teilweise verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Gebäckstücke und feine Backwaren aufbewahrt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Spülmaschine anhaftender Schmutz und Keime während des Spülvorganges abgelöst werden und auf die darin befindlichen Bedarfsgegenständen übergeht. Es besteht die Gefahr, dass verzehrfertige Lebensmittel, die anschließend auf diesen Bedarfsgegenständen aufbewahrt werden und dadurch nachteilig beeinflusst werden können. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 04.01.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
|
Ortenaukreis |
30.01.2023 |
Kaiserstüble |
Renchtalstraße 4 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine sowie die Keg-Anschlüsse der Bierzapfanlage stark verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004, |
Eine Grundreinigung der Eismaschine sowie der Bierzapfanlage wurde vor Ort angeordnet. Die weitere Nutzung wurde untersagt. Die bereits hergestellten Eiswürfel wurden vernichtet. Bei einer Nachkontrolle am 24.11.2022 war die Bierzapfanlage gereinigt und wurde wieder freigegeben. |
|
Ortenaukreis |
05.04.2023 |
Mayflower |
Tramplerstr. 75 |
01.02.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst. |
|
Ortenaukreis |
22.05.2023 |
Edeka Kohler |
Schaflacher Weg 2 |
17.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
|
Ortenaukreis |
25.05.2023 |
Karpfenstüble |
Am Waldmattensee 6 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
|
Ortenaukreis |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
|
Ostalbkreis |
11.01.2023 |
Gaststätte Asia World |
Reichsstätterstr. 15b |
06.12.2022 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln: Panierte Entenstücke, Nudeln, im Backteig vorgegarte Hähnchenstücke, die ungeschützt im Treppenhaus neben Müll, Getränkekisten und Kartonagen etc. aufbewahrt wurden, Frühlingsrollen, die in der Küche neben einer stark mit Öl verkrusteten Rohrleitung gelagert waren, Gewürze und Soßen unterhalb einem stark tropfenden Ablasshahn der Lüftung sowie geschnittener Salat neben einem stark verrosteten Halter des Dosenöffners und einer sich lösenden Silikonfuge |
Artikel 14 Abs. 1 und 2b, Abs. 3 und 5 VO(EG) Nr. 178/2002 |
Wiedergestattung der Betriebsaufnahme nach Mängelbeseitigung am 08.12.2022 |
|
Ostalbkreis |
30.12.2022 |
Fleiga Ostwürttemberg eG |
Robert-Bosch-Str. 39 |
12.10.2022 |
Fehlender Kontaminationsschutz von frischem Fleisch vor Verunreinigungen und Keimen durch Transportkisten, die in der stark altverschmutzten Kisten-Spülmaschine gespült wurden. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 2 Nr. 4 a) Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Bei der Nachkontrolle am 24.11.2022 war der Verstoß behoben |
|
Ostalbkreis |
03.04.2023 |
Restaurant Burger King |
Fackelbrückenstr. 1 |
03.03.2023 |
Inverkehrbringen von verunreinigten und keimbelasteten, d.h. nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Eiswürfeln für Kaltgetränke in Selbst-bedienung |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3a), Abs. 3 und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängelbeseitigung ist noch während der Betriebskontrolle am 03.03.2023 erfolgt. |
|
Pforzheim, Stadt |
17.05.2023 |
Mevlana Markt |
Westliche Karl-Friedrich-Straße 190 |
07.02.2023 |
Wiederholt hygienische Mängel hinter der Fleischtheke: Altverschmutzte Aufschnittmaschine. Hygienische Mängel im Fleischkühlraum: Kisten mit rohem Fleisch wurden direkt auf dem Boden gelagert. Verpacktes Fleisch wurde direkt auf unverpacktem Fleisch gelagert. Wiederholt wurden sowohl im Trocken- als auch vereinzelt im Kühlsortiment diverse Lebensmittel mit teils massiv überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II der VO(EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 LMRStrVO, § 3 LMHV, Art. 7 (1a) der VO (EU) Nr. 1169/2011, § 11 (1) Nr. 1 LFGB |
|
|
Pforzheim, Stadt |
02.05.2023 |
Miu Miu China & Thai Food |
Mannheimer Str. 19 |
01.03.2023 |
Inverkehrbringen von wiederholt unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Abdeckung von Lebensmitteln, Lagerung von Lebensmitteln in defekten Behältnissen (Fremdkörpergefahr), Lagerung von Lebensmitteln im Spülbereich (Kontaminationsgefahr), verstelltes Handwaschbecken (korrekte Handhygiene nicht möglich) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, II und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; §3 LMHV |
Mängel bei der Nachkontrolle behoben |
|
Rastatt |
27.01.2023 |
Mishi Mishi |
Karlsruher Straße 7 |
20.10.2022 |
Unter dem Schneidebrett befand sich ein stark verschimmeltes Handtuch. Ober- und Unterschränke in der Küche waren stark altverschmutzt. Das Kühlgerät im Kühlhaus war stark rostig, stark verschimmelt und Materialteilchen lösten sich ab. Die Unterlage des Schneidebretts im Sushibereich war mit Schimmelsporen behaftet. Im Kühlhaus wurden Lebensmittel auf verschmutzten Unterlagen gelagert. Eier wurden offen im Kühlhaus gelagert. Im Lagerraum wurde Fleisch zum Trocknen aufgehängt. Der Betrieb wurde am 20.10.2022 vorübergehend geschlossen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. IIKap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 21.10.2022 waren die hygienischen Defizite beseitigt, der Betrieb wurde wieder geöffnet. |
|
Ravensburg |
11.01.2023 |
Bäckerei |
Schwärzbühl 8 |
22.11.2022 |
BackstubeIn der gesamten Backstube wurden lebende und tote Schaben und Schabenteile vorgefunden. An Wandbereichen und an der Decke löste sich Farbe und Putz. Es fehlten Sockelfliesen, im Putz waren Löcher und offene Fugen. Gärraum: Der Boden- und Wandbereich war nass, eine verschimmelte Holzkonstruktion wurde vorgefunden. |
"Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap.I Nr. 1,2 a)b)c), Kap. II Nr. 2 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 und § 60 Abs. 1 und V Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)" |
Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 20.12.2022 behoben. |
|
Ravensburg |
23.05.2023 |
Mönchmühle OHG |
Leonhardstraße 5 |
19.04.2023 |
Stark verschmutzte Annahmegosse im Freien ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, Schädlingen u. Verunreinigungen (z.B. Zig.kippen). In der Mühle liegt ein erhebliches Problem mit Mäusen, Motten, Mehl- Reismehlkäfern u. Spinnen vor. Im gesamten Gebäude wurden tote Mäuse (teilw. stark mumifiziert) und Mäusekot festgestellt. Massive Reinigungsmängel im gesamten Betrieb. Am Inneren der Holzabdeckung des Mehlsilos u. an der Einfassung ist graugrüner Schimmel sichtbar. Das Mehl ist aufgrund der starken Verunreinigungen, des Motten- und Schimmelbefalls nicht mehr verkehrsfähig. Trog der Benetzungsanlage hat große Rostlöcher, durch die Getreide rieselte. Anlage innen stark verschmutzt (Verkrustungen u. auskeimendes Getreide). Anlage wurde behördlich stillgelegt. Im DG Wasserschaden, Putz ist abgefallen, Schimmelbildung. Lager ist verschmutzt (tote/leb. Insekten, Staub). Mehltüten werden offen gelagert. Offener Sack mit stark verschimmeltem Futtergetreideschrot lagert neben offen gelagerten LM. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Badarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c), Kap. IX Nr. 1, 2, 3 und 4 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Mehl wurde entsorgt. Eine Schädlingsbekämpfung im Betrieb wird aktuell durchgeführt. Auftragsbestätigung zum Kauf einer neuen |
|
Rems-Murr-Kreis |
16.12.2022 |
Eisentaler Imbiss |
Schüttelgrabenring 25 |
22.11.2022 |
1. Der Betrieb wurde wiederholt in einem schlechten Reinigungszustand vorgefunden. Hier waren insbesondere, der Mixer, Wurstschneider, Hähnchengrill, und die Kaffeemaschine mit fettigen Belägen und Ablagerungen überzogen sowie zum Teil mit Fliegenexkrementen behaftet. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die vor Ort beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet bzw. Maschinen vorübergehend still gelegt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
02.01.2023 |
Sulzbacher Schlösslebräu & Event GmbH Gaststätte/ Pension Eiche |
Fornsbacher Str. 14 |
19.10.2022 |
In der Küche wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, welche aufgrund starker sensorischer Abweichungen als amtliche Probe erhoben und an das CVUA Stuttgart zur Untersuchung eingesendet wurden. Die Proben wurden wie folgt beurteilt: |
Buchst. a-e: Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 24.10.2022 wurden keine verdorbenen Lebensmittel vorgefunden. |
|
Rems-Murr-Kreis |
17.02.2023 |
Rengin's Pizza und Kebap Haus |
Schillerstr. 21 |
03.01.2023 |
1. Im Thekenbereich waren schwarze Oliven, welche an der Oberfläche eine weiß-grünliche Schicht gebildet hatten. Weiterhin wurden Mozzarella Balls als Probe erhoben und vom CVUA Stuttgart aufgrund des hohen Keimgehaltes als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft. In einem Eimer im Vorbereitungsbereich befand sich rote Soße, bei der an der Oberfläche eine weiße Haut und Blasenbildung vorhanden war. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die verdorbenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben oder vor Ort sofort vernichtet. |
|
Rems-Murr-Kreis |
16.03.2023 |
Pizzalieferservice Bella Italia |
Rinnenäckerstr. 24 |
02.02.2023 |
1. Mehrere Bedarfsgegenstände und Einrichtungsgegenstände, wie die Pizzateigmaschine, Kühlschränke und Kühltische incl. Türdichtgummis und Einlegegittern, Wurstaufschnittmaschine, elektrische Gemüse- und Käsereibe, samt Schneideeinsätzen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Wasserboiler, Kisten für Pizzateiglinge usw. vorgefunden, die mit zum Teil angetrockneten Lebensmittelresten vom Vortag, Versporungen, Schlieren, fettigen Belägen oder Fliegenexkrementen verschmutzt waren. An mehreren Kühltisch-Einlegegittern war die Beschichtung abgeplatzt und die offenen Stellen rostig. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel sofort entsorgt. Am 03.02.2023 fand im Betrieb eine Nachkontrolle statt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
27.03.2023 |
Imbiss Thai Phoommimakasal |
Kurze Straße 12 |
28.02.2023 |
1. Eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen wie Kühlschränke, Besteckhalter, Reiskocher, Kunststoffschüsseln, Siebe, Pfannen, Kochlöffel, Pfannenwender, Gemüseschäler usw. waren mit einem fettigen und zum Teil klebrigen Belag sowie mit Lebensmittelresten überzogen. Die Schüsseln und Siebe waren allesamt mit einem klebrigen Fettfilm überzogen. Zum Teil hatten sich bereits gelblich-braune Schlieren gebildet. In einer Schüssel waren Insektenteile und eine tote Biene vorhanden. Es wurde eine chaotische Lagerung von zum Teil offenen Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien, Müllbeuteln, sowie Lebensmitteln bei denen bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum schon 5 Jahre überschritten war vorgefunden. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Alle beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. Ebenso wurden alle verunreinigten Bedarfsgegenstände sofort zur Reinigung gegeben. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2023 waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
27.03.2023 |
ADA Market |
Stuttgarter Straße 76 |
16.02.2023 |
Verschiedenste Umverpackungen von Lebensmitteln, die in der Kühltheke angeboten wurden, wie z.B. Kunststoffverpackungen, in denen Käse verpackt war oder auch Kartonagen, wiesen großflächig schwarze schimmlige Verunreinigungen auf. An mehreren Kunststoffverpackungen war ersichtlich, dass sich Schimmelverunreinigungen z.T. bereits von außen an die Innenseite des Produktes ausgebreitet hatten. Die gesamte Kühltheke war stark staubig/flusig, stellenweise feucht/schmierig und großflächig schimmelig verunreinigt. Des Weiteren wurden große Mengen an Obst und Gemüse vorgefunden, welche z.T. faulig waren sowie stellenweise bereits deutlich sichtbaren Schimmelbewuchs aufwiesen. In nahezu jeder Kiste befanden sich verdorbene Lebensmittel, wie beispielsweise schimmlige Mandarinen, schwarz verschimmelte Maronen oder faulige Trauben. Am Rettich hatte sich bereits großflächig ein weißer Schimmelflaum gebildet. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Große Mengen an Obst und Gemüse wurden im Lauf der Kontrolle umgehend aus den Regalen entfernt. Bei der Nachkontrolle am 20.02.2023 waren die Mängel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
10.05.2023 |
Turmstüble |
Ringstraße 27 |
13.04.2023 |
Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; |
Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
23.05.2023 |
Imbiss Shamaran |
Endersbacher Straße 11 |
25.04.2023 |
1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
30.05.2023 |
EDEKA Härdter Lebensmittel KG |
Bismarckstraße 1 |
17.11.2022 |
1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
|
Reutlingen |
20.12.2022 |
Bäckerei Schmid |
Erlenmoserstr. 2 |
18.11.2022 |
Bei der Kontrolle am 18.11.2022 wurde ein massiver Schädlingsbefall mit zahlreichen toten und lebenden Schaben im gesamten Produktionsbereich festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde in diesem Bereich bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen (Teigverarbeitung, Herstellung von Nusszöpfen, Schaumgebäck, Kuchen). Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmittel übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls, ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter oder verarbeiteter Lebensmittel wurde per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 21.11.2022 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
|
Reutlingen |
07.03.2023 |
Schmauder's Hof |
Ulmer Str. 39 |
30.01.2023 |
Bei einer Nachprobe Bratwurst, bestehend aus zwei Dosen, wurde ein Metallisch glänzender Partikel, sowie mehrere Verunreinigungen durch graue Fadenartige Fremdkörper, die aus Blei, Chrom, Nickel, Eisen, Kupfer und Zink bestehen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
|
Reutlingen |
14.03.2023 |
Eastern Gourmet |
Am Echazufer 20 |
06.02.2023 |
Beide Eismaschinen waren von innen altverschmutzt. Verschiedene Lebensmittel wurden teilweise in verschmutzten Behältnissen gelagert. Des Weiteren waren diese Lebensmittel teilweise nicht richtig oder gar nicht verpackt. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung eingefroren. Diese wiesen stellenweise straken Gefrierbrand auf. Vom Herd tropfte altes Fett in darunterliegende Kunststoffbehälter mit nicht abgedecktem Paniermehl. Diese Behälter waren innen und außen verschmutzt. Es lagen mehrere Zigarettenstummel auf dem Boden. In unmittelbarer Nähe lagerten Lebensmittel (Kartoffeln, Möhren, Zwiebeln, Kohl). Mehrere Arbeitsgeräte, wie der elektrische Gemüseschneider und der Tischdosenöffner, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, waren nicht gereinigt. Drei weiße Kunststoffschneidebretter waren zum Teil erheblich mit schwarzen Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Eismaschinen wurden während der Kontrolle gereinigt und das Eis entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
|
Reutlingen |
31.05.2023 |
Bäckerei Stauch |
Pliezhäuser Str. 10 |
17.04.2023 |
Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde. |
|
Reutlingen |
31.05.2023 |
Asia Luc Si |
Eisenbahnstr. 24 |
20.04.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
|
Rhein-Neckar-Kreis |
13.02.2023 |
Schnitzel Haus |
Oftersheimer Str. 20 |
12.01.2023 |
In der gesamten Betriebsstätte wurden wiederholt unsaubere Kunststoffeimer/-gefäße vorgefunden, welche für die Lebensmittellagerung genutzt wurden. Auch als gereinigt abgelegte und zur weiteren Verwendung bereitgehaltenen Gefäße (z.B. unterhalb des Spültisches) wiesen Altverschmutzungen auf. Diese waren durch dunkle klebrige Beläge und/oder angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Die z.T. deutlich verschmutzten Eimer wurden unter anderem für die Lagerung von Soßen (im Kühlschrank) und geschnittenem Gemüse (im Kühlhaus) verwendet. Schon beim Betreten der Betriebsstätte war ein stechend säuerlicher Geruch unmittelbar wahrzunehmen. Im Laufe der Kontrolle war ein altverschmutzter und unzureichend zwischengereinigter Kunststoffeimer als Quelle auszumachen. In diesem Eimer wurden vorportionierte Putensteak (für Schnitzel) bereitgehalten. Zwischen den Steaks lagerten zudem noch ganze Putenbrüste in ihren unsauberen Umverpackungen. Augenscheinlich wurden die frischen Steaks immer wieder im selben altverschmutzten Eimer auf den verpackten Putenbrüsten aufbewahrt. Eine Zwischenreinigung des Eimers fand nur unzureichend statt, sodass das frisch geschnittene Putenfleisch im alten und leicht schmierigen Fleischsaft lagerte. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Nach einer Nachkontrolle am 16.01.2023 konnte dem Betreiber die Aufnahme der Gewerbetätigkeiten wieder gestattet werden. Eine Grundreinigung sowie die Installation einer ausreichend warmen Wasserzufuhr wurde über das Wochenende durchgeführt. |
|
Rhein-Neckar-Kreis |
09.03.2023 |
Pasam Foodhouse |
Am Hauptbahnhof 6 |
07.02.2023 |
Im oberen Bereich des silbernen Gemüse-Doppelkühlschranks befanden sich diverse Löcher. Zudem lagerten dort diverse deutlich überlagerte und bereits offensichtlich verdorbene Lebensmittel (hier: Tomaten, Zucchini, Eisbergsalat, Paprika etc.). Des Weiteren war der Bereich des Lüftermotors stark vereist. Im Eingangsbereich auf dem schwarzen Metallregal lagerte eine bereits geöffnete Konserve mit eingelegten Peperoni, der Entnahme- und der Deckelinnenbereich waren hochgradig korrodiert und verunreinigt. Der Grill gegenüber der „Pommes-Station“ war durch schwarze Verkrustungen hochgradig verunreinigt, zudem befand sich auf der Grillfläche eine hochgradig verschmutzte und verschlissene, blaue Spachtel. Die Bedienelement des Grills waren durch schmierige, braune Beläge hochgradig verunreinigt. Die Teigmaschine rechts neben dem Herd war vor allem im Schutzgitterbereich und an den schwerzugänglichen Stellen durch alte Lebensmittelreste verunreinigt, zudem löste sich im oberen Randbereich der Lack. Die Dunstabzugshaube und der darunter befindliche Gasherd waren durch fettige Beläge und schwarze Verkrustungen altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel, und der zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorhandenen Möglichkeit einer einwandfreien hygienischen Handreinigung sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Am Freitag den 10.02.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
|
Rhein-Neckar-Kreis |
19.05.2023 |
Hendrick´s Bar und Restaurant |
Heidelberger Str. 61 |
25.04.2023 |
Die Dunstabzugshaube war in den Rinnen stark altverschmutzt. Ferner war die Beleuchtung mit öligen Tropfen verunreinigt. In der Saladette (Kühltisch) waren gelbe Früchtewürfel (Mango) die Bläschen bildeten und stark vergoren rochen. In der Bierleitung des Bierdurchlaufkühlers waren zwei Kupfer -Y- Rohre die an mehreren Stellen Grünspan gebildet hatten. Die Bierleitungen aus dem Kühlhaus zur Theke waren außen mit schwarzen schimmelähnlichen Belägen versehen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Schankanlage für Bier wurde stillgelegt. Eine Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt. |
|
Rottweil |
08.03.2023 |
Gaststätte/Imbiss Dönerland |
Hauptstraße 60 |
12.01.2023 |
Küche: Es wurden massive Verschmutzungen festgestellt (die Teigknetmaschine, die Kaffeemaschine, der Dönergrillablauf, im Bereich der Geschirrspülmaschine und in den Fußbodenecken, etc.). Vorbereitungsbereich: Der Kühlschrank war innen stark verschmutzt. In einer nicht für Lebensmittel geeigneten defekten (Loch provisorisch mit einer Tüte verschlossen) und am Deckel versporten Transportkiste wurde geriebener Käse aufbewahrt. Das Insektengitter am geöffneten Fenster war defekt. In der Gefriertruhe befanden sich wiederholt eingefrorene Dönerspieße (nicht als Müll gekennzeichnet). Sonstiges: Es konnten für die Mitarbeiter, welche leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, keine Schulungsnachweise nach § 4 LMHV vorgelegt werden. Die Mitarbeiter trugen während des Umgangs mit offenen Lebensmitteln keine separate und saubere Arbeitskleidung. An sämtlichen Handwaschbecken im Betrieb fehlten Einmalhandtücher. Zum Bestreichen von Lebensmitteln wurden nicht für Lebensmittel geeignete, teilweise rostige, Baumarktpinsel verwendet. Im Thekenbereich wurde Straßenbekleidung aufbewahrt. Produktbezug: Durch die vorgefundenen Verschmutzungen bei der Teigknetmaschine, bei der Kaffeemaschine, bei Baumarktpinseln sowie durch die vorgefundenen Versporungen bei der Transportkiste bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Teig, Kaffee, geriebenem Käse und Milcherzeugnissen zum Bestreichen von u. a. Pizza. Durch die o. g. sonstige mangelnde Betriebshygiene und die mangende persönliche Hygiene (einschließlich fehlender Schulungsnachweise nach § 4 LMHV) waren weitere Lebensmittel mittelbar und unmittelbar betroffen. Auch für diese bestand die Gefahr nachteilig beeinflusst bzw. kontaminiert zu werden. |
Anhang II Kapitel I Nrn. 1, 4, Kapitel II Nr. 1 d, Kapitel V Nr. 1 a, Kapitel VIII Nr. 1, Kapitel IX Nrn. 2, 3, Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004; § 4 LMHV; Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Nachkontrolle am 09.02.2023 ergab nachfolgende Feststellungen: Küche: Der Reinigungs-zustand der Teigknetmaschine hatte sich verbessert. Die Kaffeemaschine war durch eine neue ersetzt worden. Der Reinigungszustand des Dönergrillablaufs war zufriedenstellend. Im Bereich der Geschirr-spülmaschine war gereinigt worden. Vorbereitungs-bereich: Der Reinigungs-zustand des Kühlschranks war zufriedenstellend. |
|
Rottweil |
08.05.2023 |
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern |
Gottfried-von-Cramm-Weg 4 |
02.03.2023 |
In einem erheblich altverschmutzten Kühlschrank wurden nachfolgende nicht sichere Lebensmittel zur Verwendung im Rahmen einer Speisenabgabe bereitgehalten: • Rinderfiletsteak mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (01.03.2023). • Olivenmix mit erheblicher Schimmelbildung. • Diverse Teigwaren, Kartoffelsalat, Lasagneplatten, überbackene Auberginen (teilweise stark angetrocknet) und Champignonsoße (schmierig) ohne Abdeckung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 02.03.2023 freiwillig entsorgt. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
03.02.2023 |
Oishi Asia Restaurant |
Niedere Str. 55 |
05.01.2023 |
1.) Umgang und Lagern von Lebensmitteln: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen offenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.01.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben und die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
20.03.2023 |
H & I Lebensmittelmarkt |
Weitengasse 2 - 4 |
24.02.2023 |
1.) Umgang und Lagerung von Lebensmitteln: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Betroffene Ware wurde bei der Kontrolle entsorgt. Weitere gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher konnten ausgeschlossen werden. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
30.03.2023 |
Bombay Delight |
Rietstr. 27 - 29 |
08.03.2023 |
1.) Verunreinigung von Kücheneinrichtungen: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen bereits hergestellten Lebensmittel und Speisen wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren die Hygienemängel teilweise behoben, eine erneute gründliche Reinigung der Teigknetmaschine wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. Eine erneute Nachkontrolle wurde vor Ort mündlich angekündigt. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
30.03.2023 |
China Restaurant Singapur |
Dauchinger Str. 49 |
09.03.2023 |
1.) Herstellung von Lebensmitteln |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entfernt. Bei der Nachkontrolle am 13.03.2023 waren die beanstandete Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Metzgerei Hodler |
Weidenbächlestr. 1a |
25.04.2023 |
In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass Sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, wie z.B. offene Lagerung von Fleisch neben gesplitterten Kunststoffkisten, angeschnittene offene Wurst welche mit offener Schnittfläche direkt an der schmutzigen Kühlhauswand lagerte. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Pizza Express Mamma Mia |
Hofstr. 27 |
25.04.2023 |
In Betriebsräumen wurden Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. In der Kühltheke wurde Schinken und Thunfisch bei einer Temperatur von +19,5° C zur weiteren Verarbeitung gelagert. Spargel für Pizza war hochgradig verdorben, roch sauer und muffig. Verschiedene vorgekochte Nudeln waren angetrocknet und nachteilig beeinflusst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, die zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. |
|
Schwäbisch Hall |
09.01.2023 |
Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG |
Crailsheimer Straße 16 |
22.11.2022 |
1. Offene Lagerung von Wurstwaren im großen Verpackungsraum sowie im Kühlraum 3 in unmittelbarer Nähe zu versporten Fensterfugen bzw. versporten und verunreinigten Wandoberflächen, so dass die Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. 2. Im Kühlraum EG befindet sich Transport- und Verpackungsmaterial wie Därme und E2-Kisten, das versport ist und schwarze Auflagerungen aufweist, so dass darin verpackte bzw. gelagerte Wurstwaren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt sind. |
1. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV 2. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV |
Im Rahmen der Nachkontrolle vom 20.12.2022 wurde festgestellt, dass die Mängel behoben waren. |
|
Schwäbisch Hall |
03.03.2023 |
Bäckerei Kurt Hessenauer GmbH |
Haller Straße 213 |
01.02.2023 |
1. Im Rahmen der Betriebskontrolle wurde eine Vielzahl verunreinigter Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden (Brötchenkörbe im Thekenbereich mit Anhaftungen, Eierschneider mit alten Eiweißresten in der Küche, Zerkleinerer für Restbackwaren in der Backstube mit Anhaftungen, Scherbeneismaschine im Mehllager im Inneren versport und verkalkt, ein Korb des Fettbackgeräts im Konditorraum mit bräunlichen Fettablagerungen). Die mit diesen hergestellten Lebensmittel (insbesondere belegte Brötchen, Semmelbrösel und Feinbackwaren) sind aufgrund der bereits eingetretenen Kontamination bzw. dem unhygienischen Zustand mit hohen Kontaminationsrisiken als verzehrsungeeignet einzustufen. 2. Ferner wurde eine Vielzahl von Situationen angetroffen, in denen Lebensmittel so behandelt oder gelagert wurden, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren (mögliche Verbreitung von Pilzsporen über den Luftstrom infolge versporter Thekenkühlung, trotz Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel wie belegten Brötchen Thekenkühlung außer Betrieb, infolge zugestellter Handwaschgelegenheit in der Küche keine Möglichkeit zu ordnungsgemäßer Personalhygiene beim Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung offener Cremes im Kühlraum der Konditorei ohne Abdeckung) und somit als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet einzustufen sind. |
1. § 2 Nr. 5 und 7 LMRStV, Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB 2. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV; Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1 lit a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB |
Im Rahmen der Nachkontrolle am Abend des 01.02.2023 wurde festgestellt, dass die Mängel im Wesentlichen behoben waren. |
|
Stuttgart, Stadt |
23.12.2022 |
O´Reillys Irish Pup |
Reuchlinstraße 27 |
26.10.2022 |
Im Kühlschrank wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel, z.B. aufgetautes verpacktes Fleisch, welches in einer trüben Flüssigkeit schwamm, dunkel verfärbte Cuacamole und fauliger Salat bereitgehalten. In der verkrustet altverschmutzten Fritteuse befand sich altes schwarz verfärbtes Frittierfett. Der Geruch nach altem Fett war in der Küche deutlich wahrnehmbar. Der Pommes Schneider und die Aufschnittmaschine waren altverschmutzt. Die Bierschankanlage wies ekelerregende Altverschmutzungen auf: Im Inneren der Keganschlüsse waren braun/schwarze schmieriege Ablagerungen vorhanden. Im Zapfkopf der Zapfhähne wurden großflächige schmierige Beläge festgestellt. Der Stößel des Zapfhahnes war dunkel, schleimig verschmutzt. In den Bierleitungen waren an den Innenwandungen Hefeablagerungen feststellbar. Der Kompensator und der Kolben waren mit einer Hefeschicht verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Schließung der Schankanlage bis zur Vollständigen Reinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 28.10.2022 waren die Mängel behoben. |
|
Stuttgart, Stadt |
28.12.2022 |
"Twenty Eight" Cafe Bar Lounge |
Wiener Straße 79 |
18.11.2022 |
Die Eiswürfelmaschine wies im Innenraum ockerfarbene Schmutzbeläge und schwarze Versporungen auf. Die Kaffeemaschine war am Brühkopf und am Auslass des Milchaufschäumers stark verunreinigt. Etliche Trinkgläser und der Baguetteofen wiesen Reinigungsmängel auf. Die Sprühsahne, an deren Kopf alte gelbe Sahne haftete, wurde bei Raumtemperatur im Thekenbereich gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel und die Sprühsahne wurden entsorgt. |
|
Stuttgart, Stadt |
02.01.2023 |
Einzelhandel "El Quds" |
Daimlerstraße 92 |
25.11.2022 |
In der Metzgereikühltheke im Verkaufsraum wurde verdorbenes, stinkendes Geflügelfleisch bereitgehalten. Im Außenbereich wurde verdorbenes Obst und Gemüse, z. B. aufgeplatzte faulige Bananen, verschimmelte Karotten, verschimmelte Rote Bete und faulige Trauben zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
|
Stuttgart, Stadt |
12.01.2023 |
Imbiss Bagdad |
Brunnenstraße 53 |
10.11.2022 |
Verkaufsraum/Theke: Das Brotregal sowie Behälter und Körbe in denen Backwaren lagern waren verschmutzt. Fladenbrotteiglinge waren in verschmutzten Geschirrtüchern eingewickelt. Der Fleischwolf und dessen Einsätze sowie der Trichter der Spießpresse waren massiv mit angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Die Behältnisse der Saladette und der Bain Marie waren klebrig verschmutzt. Die Fettpfanne war massiv schwarz verkrustet. Verschiede Geräte, z.B. die Falafelpresse, Spachtel, Soßenflaschen, Fettkelle usw. waren verunreinigt. Vorbereitungsraum: Die Salatreibe und deren Einsätze waren verschmutzt. In verunreinigten Schubladen befanden sich verschmutzte Schöpflöffel, Schaber, Messer und ein Sieb. Lebensmittellagerung: Die Kühl- und Tiefkühltemperaturen waren nicht ausreichend. Die Tiefkühltruhe war zudem massiv vereist. Im Kühlhaus lagerten diverse Lebensmittel, z.B. Zwiebeln, geschnittener Salat, verschiedene Soßen offen/ nicht abgedeckt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
|
Stuttgart, Stadt |
15.02.2023 |
ChaHaus Bubble Tea Cafe´ |
Königstraße 26 |
02.11.2022 |
Die Eismaschine wies im Inneren Kalkablagerungen und Rostbildung sowie Schmierbeläge und Schimmelbildung im Bereich der Eiswürfelzubereitung auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen und die in der Maschine befindlichen Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2022 war die Eismaschine gereinigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
03.04.2023 |
Antebi Grillrestaurant |
Hirschstraße 27 |
27.01.2023 |
Ausrüstungsgegenstände mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt: Das Dönermesser war ekelhaft altverschmutzt und verkrustet. Unter dem verschmutzten Lavagrill befanden sich Töpfe mit alten angetrockneten Lebensmittel- u. Soßenresten. Die Reiskocher waren verschmutzt. Servierbretter aus Holz waren schwarz verdreckt. Der Auslass der Kaffeemaschine war mit dunklen Belägen verunreinigt und das Auslasssieb mit eingetrockneten Kaffeeresten verschmutzt. Der Fleischwolf war massiv und ekelerregend altverschmutzt. Der Gemüseschneider war altverschmutzt. Zahlreiche Gastronomiebehältnisse und Gerätschaften waren verschmutzt. Ein Sieb sowie das Fritteusensieb waren schadhaft, es bestand die Gefahr, dass sich Teile lösen und in die Lebensmittel gelangen. Im verschmutzten Lager wurde Schadnagerbefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen u. auf dem Boden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurde eine Betriebsschließung zur Grundreinigung und Schädlings- bekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am gleichen Tag waren die gröbsten Mängel beseitigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. |
|
Stuttgart, Stadt |
03.04.2023 |
Aladdin Kebap Haus |
Rathausplatz 4 |
01.02.2023 |
Der Kühlschrank sowie die Kühleinrichtungen in welchen offen Lebensmittel (Salat, Champignons, Calamaris, Rohwürste) lagerten waren verschmutzt, teilweise vereist. Bedarfsgegenstände (Schneidebretter, Teigmaschine Mikrowelle, Wasserkocher, Pürierstab, Lebensmittelbehälter etc) waren altverschmutzt teilweise mit Verkrustungen. Lebensmittel wurden falsch gelagert. Teiglinge waren in verschmutzten Wannen mit Müllsäcken abgedeckt, Baklava wurde auf einem Oberschrank knapp unter der Decke unabgedeckt vorgehalten, geschnittenes Rotkraut wurde im verschmutzten Lager unabgedeckt bzw. unverschlossen vorgehalten , Speiseeis mit Gerfrierbrand befand sich in der vereisten Tiefkühleinrichtung, Peperoni war in Dosen entgegen den Herstellerangaben ungekühlt |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. |
|
Stuttgart, Stadt |
04.04.2023 |
(m)eatery |
Kronprinzstr. 24 |
15.02.2023 |
Beide Eismaschinen (Crushed Ice und Eiswürfel) waren massiv altverschmutzt. Die Crushed-Ice-Maschine wies direkt am Auslass massive Verkrustungen auf. Die Eiswürfelmaschine wies massive dicke schleimige Beläge mit Versprorungen am Abwurf der Eiswürfel auf. |
Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfel sowie das Crushed Ice wurden entsorgt. Am fogletag waren die Mängel beseitig. ein Angebot zur künftigen regelmäßigen Reinigung und Wartung durch eine Fachfirma lag vor. |
|
Stuttgart, Stadt |
02.05.2023 |
Mikoto |
Tübinger Str. 41 |
10.02.2023 |
Mehrere Schneidebretter waren massiv schwarz verfärbt mit tiefen Rillen. Der Reis vorm Vortag wurde über Nacht außerhalb der Kühlung im Reiskocher gelagert und wies zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von 32°C auf. Im völlig vereisten Kühlschrank waren Garnelen eingefroren, welche nicht vollständig umhüllt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.02.2023 waren die Mängel behoben |
|
Stuttgart, Stadt |
11.04.2023 |
Taj Mahal |
Böblinger Str. 81 |
02.02.2023 |
Bedarfsgegenstände wie Töpfe und Pfannen waren verschmutzt. Auf dem verschmutzten, schadhaften Boden standen in unmittelbarer Nähe zum offenen Mülleimer Töpfe mit geschälten Zwiebeln sowie in Wasser eingelegte Cashewkerne. Schüsseln mit offenen Gewürzen waren verschmutzt, die Gewürze selbst verunreinigt. Vorgebratenes geschnetzeltes Fleisch stand ungekühlt unterhalb des Küchenblocks auf dem verunreinigten Boden. Die Eismaschine war verschmutzt mit schwarzen Versporungen. Ein Stabmixer wurde vor und nach Benutzung auf dem verschmutzten Boden abgestellt. In Kühlschubladen mit Schimmelbelägen und Schmutzansammlungen befand sich geschnittenes Obst sowie offen vorgehaltenen Soßen. Verschmutzte Pfannen wurden direkt auf Gastrobehältern mit frischen Lebensmitteln abgestellt. Ein Schneidebrett war verschmutzt, verfärbt. Diverse Soßen waren durch die Benutzung desselben Schöpfers verunreinigt. |
"Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und nach Behebung der hygienischen Mängel am 03.02.2023 wieder geöffnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
|
Stuttgart, Stadt |
10.05.2023 |
Bäckerei Altinbasak |
Spreuergasse 24 |
04.04.2023 |
Die Backwaren wurden in massiv verschmutzten mit alten Teigresten verunreinigten Maschinen und Ausrüstungen (Teigmaschine, Kegelrundroller, Teigabwieger, Abziehapparat, Gärraum) hergestellt. Backbleche und Backpapier, auf denen Backwaren lagerten waren verschmutzt. Die zur Herstellung der Backwaren verwendeten Lebensmittel, z. B. Käse und Butter wurden bei nicht sachgerechten Temperaturen ungekühlt gelagert. Lebensmittel wurden in vereisten Kühleinrichtungen und Tiefkühltruhen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Backwaren aus dem Verkehr gezogen. |
|
Stuttgart, Stadt |
17.05.2023 |
Restaurant Akeno |
Rotebühlstr. 151 |
23.03.2023 |
Küche: Die Eiswürfelmaschine wies starke Verfärbungen und Verschmutzungen auf. Bedarfsgegenstände (z. B. Siebe, Schüsseln sowie auch Behältnisse zur Lagerung von Rohwaren wie z. B. Reis) waren teilweise verschmutzt. / Küche/Tiefkühlschrank: Roher Lachs für die Sushizubereitung war teilweise nicht sachgerecht eingepackt. Fleischbällchen, Teigtaschen und Rindfleisch wurden nicht abgedeckt zwischen vereisten Ablagen gelagert. Die Lebensmittel wiesen Vereisungen, Gefrierbrand und Eisschnee auf. / Küche/Kühlhaus: Ein Behälter mit Soße war nicht abgedeckt. Der Lüfter in diesem Kühlhaus war verschmutzt und schwarz versport. / Getränkekühlhaus UG: 3 Gastrobleche mit ca. 15 kg aufgetautem rohem Thunfisch wurden nicht abgedeckt auf Getränkekisten gelagert. Der Lüfter des Getränkekühlhauses war schwarz versport. / Theke: Das Gefäß für Eiswürfel war im Innenbereich verschmutzt. Der Deckel des Gefäßes für die Lagerung von geschnittenem Obst und Gemüse in der Kühleinrichtung war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.04.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
30.05.2023 |
Divan 2 |
Seelbergstraße 31 |
14.03.2023 |
Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittels, hier Reis, bei +35,5°C anstatt bei maximal +7°C (gekühlt) oder bei über +60°C (warm gehalten) bereitgehalten. Der Reis war, aufgrund der nachweislich sehr hohen Keimbelastung, nicht sicher und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch zwei Gutachen des CVUA Stuttgart bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Reis wurde aus dem Verkehr genommen. |
|
Stuttgart, Stadt |
05.06.2023 |
Mundus Süßwaren GmbH |
Wilhelmstraße 20 |
04.04.2023 |
Im Verkaufsbereich und in der Produktion wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel bereitgehalten: Speiseeis, von der Konsistenz und Farbe stark verändert. Baklava auf übereinandergestapelten Backblechen dazwischen mit direktem Kontakt, unbehandelte Holzscheite mit Materialabsplitterungen. Lebensmittel, z. B. Cremeschnitten und Lahmacun, wurden nicht ausreichend gekühlt in der Kühltheke bei + 14°C aufbewahrt (Solltemperatur max. + 7°C). Tiefkühllebensmittel waren bei -12°C anstatt bei – 18°C gelagert, z.B. arabisches Speiseeis. Zwei Kartons mit Butter lagerten ungekühlt auf dem verschmutzten Boden. Die Anschlagmaschine, der Backofen und die Backbleche, der Fleischwolf, die Gemüsereibe, der Gasgrill, die Teigmaschine, die Fettwanne der Fritteuse, der Pizzalangroller und der Garraum waren massiv verschmutzt. Sowie diverse Arbeitsgerätschaften , z.B. Töpfe, Kochkessel, Teigroller, Mixer, Wasserkocher, Gargutträger usw. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Verkauf von Fertigpackungen wurde am 06.04.2023 wieder freigegeben. |
|
Tuttlingen |
19.01.2023 |
Imbiss Restaurant L'Italiano |
Reichenbacher Straße 9 |
14.12.2022 |
a) Für den Verzehr durch den Menschen inakzeptable Lebensmittel wie Gnocchi mit stark säuerlichem Geruch, angeschnittene Auberginen und Tomatenviertel mit Schimmelbefall, eingetrocknete Kochschinkenscheiben mit schmierig muffiger Oberfläche und Packungen mit schmierig verändertem Spinat mit austretender brauner Flüssigkeit (Verderbsanzeichen) wurden in Kühleinrichtungen für die unmittelbare Speisenherstellung vorrätig gehalten und somit in den Verkehr gebracht. Diese Lebensmittel waren sinnfällig verdorben und ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen und daher nicht sicher. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren die Käsereibe, der Gemüsehobel und der Fleischklopfer mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die direkt mit Lebensmitteln (Auberginen, Oliven, Gurken und Parmesankäse) befüllten Kühlschubladen sowie das Kunststoffschneidebrett massiv altverschmutzt. |
a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i. V .m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 " |
Hinweis: der Betrieb wurde vom Betreiber am 06.02.2023 abgemeldet Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Untersagung der Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis zur Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume. Bei der Nachkontrolle am 16.12.2022 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen. " |
|
Tuttlingen |
05.05.2023 |
Aksa Lebensmittelhandel Tuttlingen GbR |
Möhringer Straße 27 |
31.03.2023 |
a) Lagerung von mehreren Kilogramm sinnfällig verdorbenem Gemüse, wie Zucchini, Cherrytomaten, Wachtel- und Saubohnen. Sowie viele Lebensmittel mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie Butter, Rinderwurst und Käse. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere das Förderband der Teigportioniermaschine, die Unterseite der Knetmaschine und die Führungsschiene der Bäckereitheke. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und Grundreinigung in der Backstube und der Bäckereiverkaufstheke. |
|
Tuttlingen |
05.05.2023 |
Lammbrauerei |
Schillerstraße 3 |
05.12.2022 |
a) Betriebsräume, Arbeitsgeräte und Ablageflächen wurden nicht sauber und instand gehalten, die Wände und Fußböden waren mit einem massiven Schwarzschimmelbefall behaftet. Ebenso waren die Sichtungsfenster des Gerstenmalz-Silos, die Oberfläche des Trichters und die Maische- und Läuterbottiche im Innenraum rostig oder teilweise stark verrostet, so dass Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. b) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. So war die Oberfläche der Walze in der Schrotmaschine komplett verrostet und die Edelstahl-Flaschenabfüllanlage stellenweise mit bräunlichen Verfärbungen versehen. c) Der Rohstoff -Gerstenmalz- welches hochgradig mit unterschiedlichen Schädlingen (Speichermotten, Mehlkäfer, Getreideplattkäfer, Kornkäfer), sowie deren Kot, Larven, Puppen und abgeworfenen Häuten kontaminiert war, im Silo gelagert. Das |
a) § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004 c) 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Unschädliche Beseitigung des betroffenen Gerstenmalzes und der daraus hergestellten Biere. Außerbetriebnahme der betroffenen Anlage. |
|
Tuttlingen |
26.05.2023 |
Bistro Sen Asia |
Hauptstraße 25 |
21.04.2023 |
a) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. Die Fritteusen mit den dazugehörigen Körben waren altverschmutzt und im Ofen wurden ungereinigte Pfannen und Holzbretter aufbewahrt. Teilweise wurden Lebensmittel in altverschmutzen Gefäßen gelagert. b) In der Küche in einer Kühleinrichtung in einem kleinen Kunststoffbehälter wurden Ananas-Scheiben in einer gelblich-bräunlichen Flüssigkeit, mit erkennbaren Schimmelansatz und einem fauligen-säuerlichen Geruch gelagert. Des Weiteren wurden vier angefaulte Gurkenstücke in der Sushi-Kühlung und auf der Arbeitsfläche neben dem Herd stand ein Edelstahlbehälter mit gehackten in Öl eingelegten Knoblauch, der an der Oberfläche grünlich verfärbt und an den Randbereichen angetrocknet und somit bräunlich war. |
a) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004 b) Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde vorrübergehend beschränkt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die hygienischen Mängel soweit beseitigt, dass die Betriebsbeschränkung wieder aufgehoben werden konnte. |
|
Tübingen |
09.12.2022 |
Café Schmoll |
Bahnhofstr. 25 |
17.06.2022 |
Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten: Der Wandbereich neben dem Fenster war mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Der gesamte Bodenbereich, insbesondere in den schwer zugänglichen Bereichen, war stark verunreinigt. Das Abluftrohr über der Fritteuse war stark verfettet, sodass sich bereits Fetttropfen gebildet haben. Eine Abdeckung fehlte. Die Randbereiche der Spülmaschine waren stark verunreinigt. Ein roter schmieriger Belag hat sich bereits gebildet. Die Unterbaukühlung der Theke war stellenweise stark verunreinigt. Schimmel war ersichtlich. Die Gläserspülmaschine war im Randbereich sowie im Innern stark verunreinigt, stellenweise hat sich ein roter Belag gebildet. Im hinteren Thekenbereich fehlte eine Abdeckung am unteren Schrank. Das Innere war stark verunreinigt. Die Regale in der Kühlzelle im Keller waren stellenweise angeschimmelt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 22.06.2022 waren die Mängel teilweise beseitigt. Das Gutachten wurde am 11.08.2022 eröffnet. |
|
Tübingen |
30.01.2023 |
SanBao |
Neckargasse 22 |
14.12.2022 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Fritteusekorb weist starke verkrustete Verunreinigungen, die Eiswürfelmaschine und eine Kunststoffbox starke teilweise schwarze Verunreinigungen auf. An einem grünen Schneidebrett lösen sich Kunststoffteilchen ab und hängen teilweise lose weg. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
29.03.2023 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
07.02.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Dampfkochtopf in der Küche, das GN-Behältnis in der Unterbaukühleinrichtung in dem Lebensmittel wie Butter und Käse aufbewahrt werden, der Eischneider und der Gemüsehobel weisen Verunreinigungen auf. Der Pinsel, der für das Einstreichen der Lebensmittel mit Panade verwendet wird, weist Verunreinigungen und Rost auf. Mehrere Gewürzbehältnisse sind verunreinigt. Die Flasche, in der Mangosoße aufbewahrt wird, weist äußerlich schwarze Verunreinigungen auf. Die beiden Fritteusen weisen starke Verkrustungen und Verunreinigungen auf. An der Bratpfanne auf dem Herd ist die Innenbeschichtung beschädigt und hat sich zum größten Teil abgelöst. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle waren die Feststellungen so gut wie behoben. Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
28.04.2023 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
28.02.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer Gerätschaften: Insbesondere der Dampfkochtopf in der Küche, der Kunststoffeimer, in dem Brokkoli aufbewahrt wird und der Löffel zur Entnahme der Chili-Soße, der sich in der Chili-Soße befindet, sowie das Behältnis selbst weisen Verunreinigungen auf. Der Gemüsehobel weist in den Randbereichen dunkle und schwarze Verunreinigungen auf. Im Keller weist der Fußboden an mehreren Stellen Verunreinigungen durch Kot von Schadnager auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
12.05.2023 |
Pizza Service Amigo |
Derendinger Str. 103 |
09.03.2023 |
Bereithalten von „Artischocken“, die nach Beurteilung der Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 14 Abs. 1, 2 a und 2 b der VO (EG) 178/2002 |
Das Gutachten wurde am 23.03.2023 eröffnet. |
|
Waldshut |
29.03.2023 |
Oishii Sushi & Grill |
Alte Basler Straße 2 |
23.11.2022 |
Es wurden verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorrätig gehalten: |
- Muscheln u. Lachs: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002, somit Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB u. entspr. § 60 Nr. 26a LFGB i.V.m. §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV. |
Bei einer Nachkontrolle waren noch Reinigungsmängel im Bereich des Schranks unterhalb der Fritteuse und hinter/unter der Gefriertruhe vorhanden. |
|
Waldshut |
21.04.2023 |
il Gusto |
Badstraße 30 |
01.02.2023 |
Küche in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Mehrere Hygienemängel zum wiederholten Mal beanstandet. Die festgestellten Zustände würden bei einem empfindlichen Verbraucher Ekel hervorrufen, wenn er davon Kenntnis hätte, auch wenn er am Lebensmittel bzw. an de |