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Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

karte-bw-lmk.jpg Link zu den Daten des Bodenseekreises. Link zu den Daten des Landkreises Tübingen. Link zu den Daten des Landkreises Ravensburg. Link zu den Daten des Landkreises Böblingen. Link zu den Daten des Landkreises Karlsruhe. Link zu den Daten des Ostalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Biberach. Link zu den Daten der Stadt Stuttgart. Link zu den Daten des Landkreises Esslingen. Link zu den Daten des Hohenlohekreises. Link zu den Daten des Landkreises Waldshut. Link zu den Daten des Landkreises Göppingen. Link zu den Daten der Stadt Pforzheim. Landkreis Schwäbisch-Hall Link zu den Daten der Stadt Baden-Baden. Link zu den Daten der Stadt Heidelberg. Link zu den Daten des Landkreises Ludwigsburg. Link zu den Daten des Landkreises Rastatt. Link zu den Daten des Zollernalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Sigmaringen. Link zu den Daten des Landkreises Freudenstadt. Link zu den Daten des Landkreises Lörrach. Link zu den Daten des Alb-Donau-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Ulm. Link zu den Daten des Landkreises Tuttlingen. Link zu den Daten des Landkreises Emmendingen. Link zu den Daten des Rems-Murr-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Mannheim. Link zu den Daten des Landkreises Reutlingen. Link zu den Daten des Landkreises Konstanz. Link zu den Daten des Landkreises Rottweil. Link zu den Daten des Schwarzwald-Baar-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Calw. Link zu den Daten der Stadt Heilbronn. Link zu den Daten des Ortenaukreises. Link zu den Daten des Landkreises Heilbronn. Link zu den Daten der Stadt Karlsruhe. Link zu den Daten des Rhein-Neckar-Kreises. Link zu den Daten des Enzkreises. Link zu den Daten der Stadt Freiburg im Breisgau. Link zu den Daten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Link zu den Daten des Neckar-Odenwald-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Heidenheim. Link zu den Daten des Main-Tauber-Kreises.
Neueste Veröffentlichungen:
22.09.2025 Breisgau-Hochschwarzwald Deniz Kebap Imbiss
19.09.2025 Tuttlingen China-Thai-Bistro
19.09.2025 Stuttgart, Stadt Chan´s Kitchen
18.09.2025 Rastatt Almas Supermarkt GbR
15.09.2025 Breisgau-Hochschwarzwald City Imbiss Mutlu
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Stand: 23.09.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

06.08.2025

Fleisch- & Fischverkauf

Sternplatz 1
89584 Ehingen

26.06.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB.

Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Breisgau-Hochschwarzwald

24.04.2025

Hieber's Frische Center

Tulpenbaumallee 22
79189 Bad Krozingen

27.09.2024

Unter der Verkaufstheke im Bäckereibereich standen vier offene Bäckerkisten gestapelt auf dem Fußboden. Nur die drei obersten Kisten waren mit verschiedenen Sorten Mischbrot befüllt. Der darunter liegende Fußboden war in diesem Bereich mit Mäusekot bedeckt. Zudem befanden sich dort mehrere nach Amoniak riechende feuchte bräunliche Flecken auf dem Boden.

In der Gemüseabteilung wurde außerdem unverpackter Blumenkohl auf mit Mäusekot verschmutzten Regalflächen zum Verkauf angeboten.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Abend des 27.09.2024 waren die Mängel behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

01.04.2025

Penny Markt

Gewerbestr. 2
79219 Staufen

25.02.2025

In den Verkaufsräumen wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt. Auf der Regalfläche wurden mehrere Packungen mit Bravo Kartoffel-Chips mit Paprika-Geschmack (MHD 03.07.2025, Hersteller: Snäcky Knabbergebäck,Celler Weg, in 29386 Hankensbüttel) gelagert. Auf der Verpackung dieser Kartoffel Chips befand sich ein bis zu ca. 3 x 1,9 cm großes Loch mit ungleichmäßig geformten Randbereichen. Die Packung befand sich im direkten Umfeld zu den mit Mäusekot behafteten Regalflächen. In den Regalbereichen direkt hinter diesen Kartoffel-Chips war ein deutlicher Ammoniakgeruch wahrzunehmen.

Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) 178/2002

Die betroffenen Kartoffel-Chips wurden aus den Regalen entfernt. Noch während der Kontrolle wurde mit einer Grundreinigung begonnen. Der Mangel wurde vom Betrieb vollständig behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

07.04.2025

Da Persio Pizzalieferservice

Industriestr. 44
79194 Gundelfingen

14.03.2025

In der Küche der Betriebsstätte lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden sowie auf den Regalflächen unterhalb der Arbeitstische. In diesem Bereich wurden offene Gewürze gelagert. Zudem lag Mäusekot direkt auf Pizzakartons, welche für den Lieferservice genutzt wurden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden durch den Betrieb direkt nach der Betriebskontrolle behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

24.04.2025

Pizza Fly Eypress

Basler Str. 82
79227 Schallstadt

20.02.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in der Küche verdorbener Thunfisch in einem Behältnis, welches sich in einer Kühlschublade befand, vorrätig gehalten wurde. Der Thunfisch war für die Herstellung von Pizza und den Salat (Spezial-Salat Fly) verwendet worden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Der Thunfisch wurde bei der Kontrolle entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

01.07.2025

Le Wok & Sushi

Talstr. 62
79286 Glottertal

20.05.2025

Auf einem Regal in der Küche befand sich Mäusekot. Das Regal befand sich direkt über einem Arbeitstisch. Auf diesem Tisch standen mehrere Behälter, welche für die Herstellung von frittierten Lebensmitteln (Tofu, Geflügelfleisch) verwendet wurden. Auf einem Regal im Lagerbereich lagen mehrere Packungen (1000g Packung) mit Kristallzucker sowie eine Sojasoße (in einer Fischform Verpackung) direkt in Mäusekot. Auf demselben Regal lag eine offene Packung mit Essstäbchen, welche für die Kunden bestimmt waren. Im Thekenbereich lag auf dem Arbeitstisch direkt unter dem Bubble-Tea-Shaker sowie unter dem Kaffeevollautomat Mäusekot. In diesem Bereich lag auch ein blaues Mikrofasertuch. Dieses Tuch war ebenfalls mit Mäusekot behaftet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Anschließend wurde eine Schädlingsbekämpfung sowie eine Grundreinigung durchgeführt.

Breisgau-Hochschwarzwald

18.06.2025

Kaisers Gute Backstube

Gewerbestr. 2
79238 Ehrenkirchen

07.05.2025

An zwei Produktionsmaschinen für Weizenbrötchen wurden Mängel bei der Reinigung festgestellt.

Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die beiden in Rede stehenden Produktionsmaschinen wurden sofort grundgereinigt und desinfiziert.

Breisgau-Hochschwarzwald

15.09.2025

City Imbiss Mutlu

Basler Str. 6
79189 Bad Krozingen

07.07.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in der Küche mehrere Klebefallen für Fliegen direkt über der Lebensmittelproduktion von der Decke herabhingen. In einem Behälter mit geschnittenem Salat in der Theke befand sich eine tote Fliege. Mehrere Fliegen flogen direkt über nicht abgedeckten Lebensmitteln. Eine offene Packung Scheibensalami wurde in einem stark verschmutzten Behältnis gelagert. In diesem Behältnis befand sich eine verdorben riechende Flüssigkeit. Die Scheibensalami war dieser Flüssigkeit unmittelbar ausgesetzt. Am Kontrolltag wurden im Betrieb zwei Pizzen mit verdorbenem Thunfisch verkauft.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe a und b der VO (EG) 178/2002

Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde bis zur Nachkontrolle am 08.07.2025 untersagt. Nach einer Grundreinigung und der Entsorgung mehrerer Lebensmittel wurde der Betrieb wieder geöffnet.

Breisgau-Hochschwarzwald

22.09.2025

Deniz Kebap Imbiss

Neutorstr. 6
79206 Breisach am Rhein

12.08.2025

In der Saladette-Pizzastation im Thekenbereich wurde verdorbener Thunfisch gelagert und zum Verkauf bereit gehalten.

Artikel 14 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 , § 5 Abs. 1 LFGB

Der Thunfisch wurde noch während der Kontrolle entsorgt.

Böblingen

02.06.2025

Konditorei Clement

Leonberger Str. 5
71287 Weissach

14.05.2025

Es wurden unsichere und nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden (Mottenbefall im Mehl, überlagerter Rhabarber, abgelaufenes MHD). Lebensmittel waren nicht vor Schmutz/Kontamination geschützt. Mehlsäcke und Lebensmittel waren nicht verschlossen. Es standen Lebensmittel offen zwischen Baustoffen und Baugeräten. Im Tiefkühlraum und Backstube waren Lebensmittel und Teige nicht abgedeckt und durch herabfallenden Schmutz kontaminiert. Eierhöckerpackungen lagerten unmittelbar neben offenen Lebensmitteln. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt/verschlissen (Sahnebläser, Brezeltücher, Toastbrotformen, Förderband Laugengerät, Auflagebrett Brezellangroller). Die Eismaschine war massiv altverschmutzt. Die Konditorei befand sich in einem verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Im Betrieb wurde Schädlingsbefall festgestellt (Motten, Rattenkot und Gespinnste). An Wand-/Deckenbereichen haftete Schimmel und z. T. Salpeterbelag.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung der mit Motten befallenen Mehlsäcke wurde behördlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 17.07.2025 waren alle Mängel behoben.

Böblingen

16.06.2025

Bäckerei Erhan Ekinci

Maichinger Str. 28
71106 Magstadt

27.05.2025

Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt worden sind.

Böblingen

11.08.2025

La Pizza Veloce

Karlstraße 37
71229 Leonberg

10.07.2025

Es wurden massiv verschmutzte Geräte vorgefunden. Der Dorn des Dosenöffners, die Teigknetmaschine und die Ausrollmaschine waren altverschmutzt. Aufbewahrungsboxen mit Gewürzen waren stark verschmutzt. Arbeitsutensilien waren aus nicht lebensmittelechtem Material (hier: Farbpinsel). Das Schneidebrett wies starke Abnutzungsspuren auf. Die Arbeitsfläche, auf der Lebensmittel zubereitet wurden, war altverschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel unstrukturiert im altverschmutzten Kühlschrank und der vereisten Kühltruhe gelagert. Es wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand und deutlich erkennbarer Qualitätsminderung durch unzureichende Lagerbedingungen vorgefunden. Das Frittierfett war erkennbar verbraucht. Zahlreiche Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wurden vorgefunden (Bolognesesoße, Backpulver, Linsen). Die festgestellten hygienischen Mängel führen zu einem hohen Risiko mikrobieller Kontamination der dort hergestellten und behandelten Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Betriebsschließung und Entsorgung der abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Am 14.07.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Emmendingen

15.08.2025

Bäckerei Schwehr

Dielenmarktstraße 3
79346 Endingen am Kaiserstuhl

18.07.2025

In den Betriebräumen wurden zahlreiche tote und lebende Schaben vorgefunden, insbesondere wurden in den Mehlsäcken im Lagerbereich zahlreiche lebende Schaben im Mehl vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Das Inverkehrbringen sämtlicher in den Betriebsräumen befindlicher offener Lebensmittel und Rohstoffe wurde mündlich untersagt bis zur erfolgten Grundreinigung der Betriebsräume und der Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und Rohstoffe wurde angeordnet, ein Entsorgungsnachweis wurde vorgelegt.

Esslingen

07.05.2025

proV Nutraceutical B.V.

Max-Eyth-Straße 13
70771 Leinfelden-Echterdingen

27.03.2025 / 28.03.2025

Am 14. Februar 2025 wurden im Rahmen einer Routinekontrolle Proben der Produkte „Vitamin D3 - Forte - mit K2“, „Selom 200“ und „Bestes BIO MCT-Kokosöl“ entnommen. Die Proben wurden vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 27. und 28. März 2025 beanstandet. In allen drei Gutachten wurden neben diversen Mängeln in der Kennzeichnung auch Beanstandungen hinsichtlich irreführender Angaben festgestellt.

Zu "Vitamin D3 - Forte - mit K2":
- Die Verzehrsempfehlung von 2 Kapseln/Tag bei den auf dem Produktetikett angegebenen 125 µg/Kapsel wurde als gesundheitsschädlich beurteilt. Der Unternehmer hat durch einen entsprechenden Analysebericht des Herstellers bestätigt, dass 125 µg Vitamin D3 in einer Kapsel enthalten sind. Weshalb davon ausgegangen werden muss, dass 125 µg Vitamin D3 grundsätzlich pro Kapsel enthalten sein sollen.
- Zudem besteht eine Irreführung und Täuschung in Bezug auf den Vitamin D3-Gehalt. Analytisch wurde ein Vitamin-D-Gehalt in dem Produkt von 74,1 µg/Kapsel, anstatt der deklarierten 125 µg/Kapsel, ermittelt. Es ist daher davon auszugehen, dass in den Kapseln keine homogene Verteilung der Vitamin D3-Gehalte vorliegt.
- Daneben werden bei der Produktbewerbung im Internet  u.a. nicht rechtskonforme gesundheitsbezogene Angaben gemacht.

Zu "Selom 200":
- Die Irrführung und Täuschung besteht darin, dass es sich bei der Angabe "frei von [...] Konservierungsmittel" um eine Selbstverständlichkeit handelt. In Nahrungsergänzungsmittel fester Form, wie der Probe, sind nur die Konservierungsstoffe Sorbin- und Benzoesäure zugelassen und auch nur, wenn Vitamin A oder eine Kombination aus Vitamin A und D enthalten sind. Die Probe enthält laut Deklaration kein Vitamin A und D.
- Daneben werden bei der Produktbewerbung im Internet  u.a. nicht rechtskonforme gesundheitsbezogene Angaben gemacht.

Zu "Bestes BIO MCT Kokosöl":
- Die Irreführung und Täuschung besteht in der Angabe "natürlich". Bei MCT-Ölen handelt es sich aufgrund des Herstellungsprozesses nicht um "natürliche" Produkte.
- Daneben wird auf dem Produkt mit "Linolsäurefrei" geworben. Dies stellt eine unzulässige nährwertbezogene Angabe dar.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) Nr. 1169/2011; 
Art. 7 Abs. 1 c) VO (EU) Nr. 1169/2011;                
Art. 14 Abs. 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002;           
Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 b) VO (EG) 1924/2006;
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) 1924/2006;
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV;    § 4 Abs. 2 Nr. 2 NemV;
§ 4 Abs. 3 NemV

Der Unternehmer hat am 09.04.2025 die beanstandeten Produkte aus dem Verkehr genommen und für das Produkt "Vitamin D3 - Forte - mit K2" mit der betroffenen Charge einen Rückruf eingeleitet.
Die gesundheitsbezogenen Angaben im Internet zu "Selom 200" waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung bereits behoben.

Esslingen

13.05.2025

Café Bäcker Mayer

Im Gäßle 1
72636 Frickenhausen

07.04.2025

Bei einer Routinekontrolle am 07.04.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke war insbesondere im Lagerfach unter der Getränkekühlung und den Herdplatten eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festzustellen. In einer weißen Kiste in welcher u.a. mehrere Brotkorbe gelagert werden lagen zahlreiche Mausepillen.

Am Schutzgitter des Ventilators in einer Kühleinheit zwischen Verkaufs- und Vorbereitungsbereich in welcher u.a. Wurstaufschnitt gelagert wurde, wurde Schimmelbildung vorgefunden.

Bei der Nachkontrolle am 08.04.2025 wurde festgestellt, dass hinter dem Schutzgitter des Ventilators starke Schimmelanhaftungen bestanden.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004




Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004


Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der ersten Nachkontrolle am 08.04.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.04.2025 waren die Mängel vollständig behoben.

Esslingen

11.06.2025

Ninos-Pizza Lieferservice 

Lammstraße 15
73230 Kirchheim unter Teck

09.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 09.05.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2 a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Nachkontrolle am 13.05.2025: Eine Grundreinigung wurde vorgenommen. Es wurden keine Schaben bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

12.06.2025

Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG

Erscheckweg 14
72664 Kohlberg

12.02.2025

Am 12.02.2025 wurde im Rahmen einer Routinekontrolle eine Probe des Produkts „Formfleischschinken“ entnommen. In dem vorliegenden Gutachten vom 29.04.2025 wurde die Probe als irreführend beanstandet. Die Irreführung besteht darin, dass auf dem Flyer des Lebensmittelunternehmers die Zutat „Schinken“ bei den belegten Brötchen ausgelobt wird, obwohl es sich bei dem verwendeten Produkt um ein Kochpökelerzeugnis handelt, dass laut Hersteller als „Formfleischschinken aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet wird.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011

Die Mängel wurden durch den Betreiber behoben. Die Belieferung mit dem Formfleischschinken wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Esslingen

18.06.2025

Hot Pizza Express

Plochinger Straße 1
73230 Kirchheim unter Teck

16.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 16.05.2025 wurden verschieden Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt und es wurden verdorbene Nudeln sowie Fleischpattys vorgefunden und entsorgt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren keine Schaben mehr vorhanden. Eine Grundreinigung wurde vorgenommen und ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

14.07.2025

Teck Kebab

Alleenstraße 58
73230 Kirchheim unter Teck

14.05.2025

Eine am 14.05.2025 erhobene Verdachtsprobe von gebrauchtem Frittierfett wurde mit Gutachten vom 23.05.2025 als verdorben und nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Zum Zeitpunkt der Gutachteneröffnung war das Frittierfett bereits ausgetauscht.

Freiburg, Stadt

06.05.2025

Aladdin

Oberlinden 6
79098 Freiburg

11.03.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen und Schaben festgestellt. Auf einem Arbeitstisch wurde offenes Gift für Schaben direkt neben Gebäck, das mit offener Abdeckung bereitgehalten wurde, vorgefunden. Mäusekot befand sich ebenfalls auf dieser Arbeitsfläche. Auch die Abdeckungen der Behältnisse waren verschmutzt. Schaben und Mäuse konnten so ungehindert an die offenen Lebensmittel gelangen und haben sich, den Kotspuren nach, auch in diesem Bereich aufgehalten. Es wurden zwei verendete Mäuse auf Klebefallen sowie tote und lebende Schaben vorgefunden. Zudem waren die gesamten Oberflächen, wie die Arbeitstische und Wände, ebenso wie die Kühlschränke und das Innere der Kühleinrichtungen sowie der gesamte Fußboden verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die gesamten Betriebsräume umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

09.05.2025

Freiburger Kebap

Moltkestr. 1
79098 Freiburg i.Br.

14.03.2025

Bei der Kontrolle wurden in den Betriebsräumen erhebliche Hygienemängel sowie verdorbene Lebensmittel festgestellt. In einer Kühlschublade im Thekenbereich wurde vorgegartes Fleisch bereitgehalten, das bereits schmierig und an mehreren Stellen von weißen pelzigen Fäden überzogen war. Es war offensichtlich verschimmelt. Im Kühlschrank in der Vorbereitungsküche wurde eine Packung rohes Hackfleisch vorgefunden, dass augenscheinlich bereits verdorben war. Im Thekenbereich waren der Innenbereich der Kühleinrichtungen, die Gummidichtungen, der Auffangbehälter für Schmutzwasser sowie etliche Lebensmittelbehältnisse wie z.B. Eimer und Schalen altverschmutzt. In der Vorbereitungsküche waren die Steckdosenleisten auf der Arbeitsfläche, Lagerflächen und Regale, das Spülbecken sowie die Gemüsereibe altverschmutzt. Im Keller lagen Lebensmittel wie Weißkohl und Zwiebeln direkt auf dem an mehreren Stellen verunreinigten Fußboden. Im Tiefkühlraum im Außenbereich lagen mehrere Kebap-Spieße direkt auf dem altverschmutzten Fußboden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel (vorgegartes Fleisch und rohes Hackfleisch) wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 15.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

04.06.2025

Erste Liebe

Kaiser-Joseph-Str. 264
79098 Freiburg i.Br.

08.04.2025

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde eine Probe des im Betrieb verwendeten Frittierfetts entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit Gutachten vom 08.04.2025 wurde festgestellt, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch und/oder durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der sensorische Befund wird gestützt durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Fett für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel wurden als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und damit als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Probeentnahme erfolgte am 31.03.2025.

Freiburg, Stadt

03.09.2025

Starbucks

Kaiser-Joseph-Str. 147-149
79098 Freiburg

08.07.2025

An der Bedienungstheke wurden an mehreren Stellen auf der Arbeitsfläche Mäusekot und Mäuseurin vorgefunden. Mäusekot wurde direkt neben bereit gehaltenen Kaffeebechern, die zur Abgabe an die Endverbraucher*innen bestimmt waren, festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.07.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Göppingen

08.07.2025

Amore Pizza

Wöhrplatz 6
73072 Donzdorf

22.05.2025

Im Rahmen einer Verbraucherbewschwerde wurde eine Probe Pizza untersucht. Ebenso wurde sensorisch auffälliger Thunfisch in der Gastronomie aus dem Verkehr genommen und untersucht. Der für die Belegung von Pizza vorgesehene Thunfisch wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart aufgrund des Keimgehalts als verdorben und wegen des festgestellten Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Bescherdeprobe Pizza wurde ebenfalls wegen des Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Bereits zum Zeitpunkt der Probenahme zeigte sich das Lebensmittelunternehmen kooperationsbereit und leitete unverzüglich eine Überprüfung der relevanten Arbeitsprozesse ein. Diese umfasste insbesondere die Handhabung unterschiedlicher Gebindegrößen Thunfisch unter Berücksichtigung von Stoßzeiten, die maximale Verwendungsdauer geöffneter Fertigpackungen sowie die Einhaltung der erforderlichen Kühlbedingungen.

Art. 14. Abs. 1 und 2 a) und b) Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) sowie nach § 5 Abs. 1 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die Behebung des festgestellten Mangels wurde zum Zeitpunkt der Probenahme veranlasst und überwacht. Im Übrigen wurden keine sonstigen Mängel im Betrieb festgestellt.

Göppingen

21.07.2025

Germania Bäckerei & Grill

Göppinger Str. 5
73037 Göppingen Holzheim

01.07.2025

Größenordnungsmäßig 50 und teils erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt. Verschiedene Lebensmittel, wie z. B. Fleisch, Thunfisch, Wurstaufschnitt, Käse, Joghurt und Silberzwiebeln in einer Lake waren verdorben, eindeutig erkennbar anhand von Geruch, verschimmelten bzw. angetrockneten Oberflächen und Verfärbungen. Frisches Hackfleisch mit Einkaufsdatum vom 25.06.2025 war unverarbeitet in der Kühleinrichtung. Bei Garnelen, Zucchinischeiben und Schmand in Fertigpackungen waren die Mindesthaltbarkeitsdaten um mehrere Wochen und teils Monate abgelaufen. In einem Wurstfülltrichter zur Herstellung von Hackfleischröllchen befand sich noch altes verfärbtes Hackfleisch. Dabei war erkennbar, dass das kontaminierte Arbeitsgerät mit frischen Lebensmitteln bei der Zubereitung in Berührung kommt. Schaben wurden im Gärraum und im Lagerbereich vorgefunden. Schadnagerkot wurde vorgefunden und Gestank war gegeben. Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei Nachkontrollen am 02.07. und 04.07.2025 war die Mängelbeseitigung weit fortgeschritten. Der Betrieb konnte wiedereröffnen. Die Entsorgung der unsicheren Lebensmittel wurde überwacht.

Göppingen

Meisterbäcker Kauderer GmbH

Meisterbäcker Kauderer GmbH

Hauptstr. 61
73072 Donzdorf

11.08.2025

Der sich im Umbau befindliche Betrieb wurde im Rahmen einer Nachkontrolle auf die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften überprüft. Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt sowie Einrichtungsgegenstände waren mit Baustaub überzogen. Frisch gebackene Brezeln wurden direkt neben einer unverputzten Wand zum Verkauf bereitgehalten. Durch die Produktion und offene Lagerung von Lebensmitteln im Baustellenbereich wurden Backwaren und Fleischkäse kontaminiert. Die unter derartigen Bedingungen hergestellte und behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Die Entsorgung der dort produzierten Lebensmittel wurde veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Nach vorläufiger Teilschließung konnte vollständige Wiedereröffnung  nach Feststellung wesentlicher Mangelbehebung am 22.08.2025 erfolgen. Das Unternehmen hat bei der Abwicklung kooperiert.

Heidelberg, Stadt

29.04.2025

Café Rossi

Rohrbacher Str. 4
69115 Heidelberg

23.01.2025

Es wurden diverse Reinigungsmängel und Verschmutzungen beim Inventar und Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, festgestellt. Insbesondere waren die Kuchen in der Vitrine der Gefahr einer Kontamination durch Schimmelsporen ausgesetzt, da Lüftungskanal und Ablauf massiv verschmutzt und verschleimt waren. Die Eiswürfelmaschine war innen massiv verkalkt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Küchenbetrieb am 24.01.2025 wieder freigegeben wurde.

Heidelberg, Stadt

15.09.2025

Vereinsgaststätte Maulbeeranlage 

Obere Rödt 49
69123 Heidelberg

21.05.2025

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt. Insbesondere die Lebensmittellagerung war zu beanstanden. Es wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Verschiedene Lebensmittel waren verdorben und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Kalbs-Carree, Schweine-Oberschale, Hähnchen-Ministeaks, Spätzle).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Verschiedene Lebensmittel wurden entsorgt. Die Speisen- und Getränkeabgabe wurde am 22.05.2025 wieder freigegeben.

Heidenheim

31.03.2025

GEK Gastro UG
"Gaststätte Poseidon"

Brenzstr. 10,
89518 Heidenheim

12.02.2025

Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet.

Das Gutachten des CUVA Stuttgart vom 19.02.2025 über die entnommene Reisprobe ergab eine hohe Keimbelastung. Der Reis war demnach für den Verzehr im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 ungeeignet und somit nicht sicher im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen.

Heidenheim

06.05.2025

La Strada

Hauptstr. 50
89522 Heidenheim

19.03.2025

1. Der Verbraucher wurde bei den Angaben in der Speisekarte und den verwendeten Zutaten getäuscht. Es wurden Schinken, Parmaschinken und Parmesan ausgelobt, jedoch wurden andere Produkte verwendet: Prosciutto Cotto (Formfleisch Hinterschinken mit 15% Gewürzlake mit Mais und Kartoffelstärke aus Fleischstücken zusammengefügt); Prosciutto Crudo Stagionato (Landschinken) und Grana Padano. 
 
2. Die Aufschnittmaschine war in einem unsauberen Zustand. Die Verschmutzungen waren bereits angetrocknet.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a; § 11 Abs. 1 LFGB i.V.m. VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angehört.

Heilbronn, Land

27.03.2025

Bäckerei Konditorei Café Bürk

Heilbronner Str. 6
74363 Güglingen

05.02.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt.
 
Im Verlaufe der Kontrolle wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden, die offenkundig verdorben waren und in den Verkehr gebracht werden sollten.
So wurden mehrere Packungen getrockneter Tomaten mit weit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (24.07.2024) vorgefunden. Teilweise waren die Verpackungen schon geöffnet. Hier war Schimmel auf dem Lebensmittel sichtbar. Auf den Verpackungen wuchs auch bereits der Schimmel. Zudem befand sich im Kühlhaus ein Eimer mit der Aufschrift Speisequark. Jedoch befand sich kein Speisequark darin, sondern ein nicht mehr definierbares Lebensmittel, das mit einem Schimmelrasen bewachsen war. Des Weiteren befanden sich in einem Eimer mehrere Dressings und Soßen, die offenkundig verdorben waren, da der Schimmel sowohl am Eimer selbst wie auch auf der Verpackung der Soßen und Dressings wuchs. Darüber hinaus waren die im Betrieb verwendeten Brotkörbe verschimmelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Land

25.04.2025

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen-Richen

25.02.2025

Am 25. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Proben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt.

Die Probe „Feta/Schafskäse angebrochen“ wurde aufgrund der Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen infolge einer Überlagerung und/oder unsachgemäßen Behandlung, als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Die Probe „Mozzarella angebrochen“ wurde als ekelerregend und nicht mehr genusstauglich beurteilt, da sie in einem Kunststoffbehältnis gelagert wurde, das den hygienischen Anforderungen nicht entspricht.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

12.05.2025

Zum Alten Bahnhof

Brühlstr. 1
74211 Leingarten

07.03.2025

Am 18. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt.

Hierbei wurden Verdachtsproben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt.

Die Proben „Spaghetti vorgegart, Schweinefleisch aus Kühlung, Hähnchenbrust und V-Rib-Eye“ wurden aufgrund der Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen infolge einer Überlagerung und/oder unsachgemäßen Behandlung, als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

06.06.2025

Bäckerei und Frischmarkt Stengel

König-Wilhelm-Straße 55
74360 Ilsfeld

09.04.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Im Rahmen der Kontrolle konnten bei der Zutat „Konfitüre“ drei scharfkantige, spitze Kunststoffteile festgestellt werden, die bei einem etwaigen Verschlucken schwere Verletzungen im Verdauungstrakt der verzehrenden Person hervorrufen können.
 
Es wurden mehrere Zutaten vorgefunden (Käsemasse/Sahne, Sahne flüssig), die offensichtlich verdorben waren. Bei der Zutat „Käsemasse/Sahne“ wurden deutliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen Fremdschimmelkolonien verschiedener Farben an zahlreichen Stellen festgestellt. Die Zutat „Sahne flüssig“ roch abweichend käsig.
 
Zudem wurden bei der Kontrolle angefressene Mehlsäcke im Trockenlager und Mäuseköttel auf dem Ausrollband der Baklavamaschine und dem Abziehapparat in der Backstube für das Brot festgestellt. Der Schädlingsbefall in der Backstube wurde dadurch nachgewiesen.
 
Darüber hinaus wurden Verunreinigungen an zahlreichen Nutzgegenständen und Maschinen u.a. am Gasherd, Backofen und der Knetmaschine in der Backstube festgestellt.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB,
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004,
§ 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 3 LMHV

Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen.
 
Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden

Heilbronn, Land

24.07.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

07.05.2025

Im Verlauf einer Routinekontrolle am 7. Mai 2025 wurden im genannten Betrieb zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden ("Spätzle“, „Hähnchen Pakora“, „Spaghetti“, „Tomatensoße“, „Weißkäse in Salzlake“ und „Sahne-Joghurt Griechischer Art“). Auch wurde festgestellt, dass die Kühleinrichtungen defekt sind und eine Warmwasserzufuhr im Betrieb gänzlich fehlte.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Kapitel I Nr. 4 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004, Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe d i. V. m. Kapitel IX Nr. 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004.

Der Betrieb wurde am 7. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Die Abgabe von Lebensmitteln wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.

Heilbronn, Land

01.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

04.06.2025

Am 4. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb zum Teil zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Riesengarnelen“, „Meeresmuscheln/Meeresfrüchte“, „Ananas“, „Mais“, „Sohbet Hindi Etli Sosis“, „Ziegenkäse/Weichkäse“, „Tomatensoße“ und „Hackfleischsoße“). Bei dem Lebensmittel „Sohbet Hindi Etli Sosis“ war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

Heilbronn, Land

13.08.2025

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

01.07.2025

Am 1. Juli 2025 fand im nebenstehenden Betrieb eine Nachkontrolle statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise leichtverderbliche Lebensmittel bei Umgebungstemperatur ohne jede Kühlung aufbewahrt.
 
So wurde bei Mais aus der Konserve ein saurer und hefiger Geruch festgestellt, der Mais wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. Bei rohem Paprika konnte ein beginnend anfauliger und dumpf-muffiger Geruch festgestellt werden. Auch dieser wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit
bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 + 2 b) i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LMHV i.V.m. § 3 LMHV i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur
Untersuchung vorgelegt.

Heilbronn, Land

19.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

03.07.2025

Am 25. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb erneut zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Thunfisch“, „Spaghetti“, „Hähnchenfleisch“, „Hackfleischsoße“, „Tomatensoße“, „Bohnen“, „Reis“ und „Käse/Weichkäse“). Auf dem Lebensmittel „Thunfisch“ wurde eine bereits verendete Fliege entdeckt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) 178/2002 und § 5 Abs. 1 Lebensmit-tel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB), Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

Karlsruhe, Stadt

22.05.2025

Pablo's

Ochsentorstr. 17
76227 Karlsruhe

23.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln und bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Küche und Einrichtungsgegenstände waren, ebenso wie einige Küchenutensilien, stark verschmutzt. Es wurden Lebensmittel wie zum Beispiel gegarte Hähnchenflügel, gedünstete Pilze, Salami, Salat in einem Kühlhaus mit stark verschmutztem Ventilator (vermutlich Schimmel) ohne Abdeckung aufbewahrt. Weiterhin wurde nicht vollständig umschlossener Kuchen und Käse vorgefunden. In der verschmutzten Saladette wurden Rohwürste/Rohschinken offen gelagert. In einem verschmutzten Schrank wurden Teller aufbewahrt. Es wurde frisches Brot in einem stark verschmutzten Backofen vorgefunden. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel und Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 24. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 15. Mai 2025 waren alle Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

02.06.2025

Jing Fung China Restaurant

Kaiserstr. 114
76133 Karlsruhe

30.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie ein Befall mit verschiedenen Schädlingen festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände waren erheblich verschmutzt. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die Behälter zum Beispiel für Mehl und Reis waren verschmutzt und waren direkt auf dem verschmutzten Boden/Regal abgestellt. In einem Bereich, in dem Lebensmittel (zum Beispiel Mehl und Panko) offen gelagert wurden, wurden Schädlinge festgestellt. Im Kühlhaus wurden erheblich altverschmutzte Eimer/Behälter mit Lebensmitteln vorgefunden. Das Kühlaggregat war versport. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (eingelegte Pilze, geschnittenes Gemüse) in versporten Behältnissen vorgefunden. Ein Topf mit Brühe war außen erheblich verschmutzt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Teilweise war die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma bereits eingeleitet worden. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 30. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Karlsruhe, Stadt

30.06.2025

Gaststätte "Hunger Station"

Mathystr. 13
76133 Karlsruhe

14.05.2025

Im Rahmen einer Kontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Verdachtsprobe "Burger Patty aus Kalbfleisch" erhoben und eine Untersuchung veranlasst. Die vor Ort vorgefundenen Pattys wurden vorsorglich gesperrt. Das Produkt wurde mit Gutachten vom 21. Mai 2025 beanstandet. Die sensorische Untersuchung ergab eine erhebliche verderbnisbedingte sensorische Abweichung. Insbesondere wurde ein muffiger, alter Geruch festgestellt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimzahlen an Verderbniserregern (Milchsäurebakterien und Pseudomonaden) festgestellt. Das Produkt wurde als ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen beurteilt.

Artikel 14 Absatz 1 in Verbingung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002

Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurden die gesperrten Pattys umgehend entsorgt.

Karlsruhe, Stadt

29.07.2025

Back Shop Unis Bäck

Kaiserstr. 13-15
76131 Karlsruhe

25.06.2025

Der Vorbereitungsraum, der Verkaufsraum sowie die Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände waren stark verschmutzt, insbesondere die Teigknetmaschine, der Arbeitstisch für die Teigzubereitung, die verwendeten GastroNorm-Behälter, der Backofen sowie die Verkaufstheke unter den Einlegeblechen. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung insbesondere für die selbst hergestellten Teigwaren und die in der Verkaufstheke vorgehaltenen belegten Brötchen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 27. Juni 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Karlsruhe, Stadt

09.09.2025

Gaststätte "Hunger Station"

Mathystr. 13
76133 Karlsruhe

11.08.2025

Bei Kontrollen am 28. und 31. Juli 2025 wurden Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 11. August 2025 wurden so erhebliche Hygienemängel festgestellt, dass die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Bei den Kontrollen waren unter anderem die Kühleinrichtungen, die Teigmaschine und der Teigkessel verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung/Tiefkühlung waren nicht fachgerecht gelagert und teilweise (zum Beispiel Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter) verdorben. Aufgrund der bei der Kontrolle am 11. August 2025 vorgefundenen Hygienemängel und dem fehlenden Hygieneverständnis der Mitarbeitenden bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche in dem Betrieb hergestellten Speisen.

Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 13. August 2025 waren die Mängel beseitigt.

Konstanz

31.03.2025

Longfresh / LAGO EG

Bodanstraße 1
78462 Konstanz

17.02.2025

Für die Sushiherstellung wurde frischer Fisch (hier: Lachs), verwendet, der zuvor nicht der erforderlichen Gefrierbehandlung unterzogen worden war. Diese Gefrierbehandlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Parasiten, die sich im Fischfleisch befinden können, abzutöten.

Verstoß gegen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt VIII Kap. III D Nr. 1, Nr. 2. i.V.m. LMRStV § 3 Abs.1 Nr. 4. i.V.m. § 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4-6 LFGB

Lebensmittelunternehmer wurde vor Ort belehrt. Maßnahmen wurden durch Lebensmittelunternehmerergriffen, es erfolgt seitdem nur noch eine Verarbeitung von zuvor gefrierbehandeltem Fisch.

Konstanz

01.04.2025

Meera - Indisches und Asiatisches Restaurant

Brückengasse 1
78462 Konstanz

05.03.2025

Trockenlager aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden dadurch kontaminiert. Trockennudelpackungen und Umverpackungen von Gewürzen waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Trockennudeln) teils an – und aufgefressen. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Trockennudeln und Gewürzen) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Trockennudeln) festgestellt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am darauffolgenden Tag war der aufgeführte Mangel (Verschmutzung des Lagers durch Schädlingsbefall) beseitigt.

Konstanz

10.04.2025

St. Stephanskeller

St.-Stephans Platz 41
78462 Konstanz

04.03.2025

Im Betrieb verwendetes Frittierfett wurde im Rahmen einer Probenahme im Labor (CVUA Stuttgart) untersucht. Das Frittierfett wies gravierende Veränderungen im Geruch und im Geschmack durch Oxidation auf. Der sensorische Befund wird durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden gestützt. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel (in diesem Fall Pommes frittes, die zum Zeitpunkt der Probenahme darin zubereitet worden waren) wurden als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und damit als nicht sicheres Lebensmittel i. S. v. Art 14 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Frittierfett wurde vor Ort entsorgt.

Konstanz

02.05.2025

Baratie Gastro GmbH / Steg 4

Hafenstr. 8
78462 Konstanz

27.03.2025

Lebensmittellager im Keller: Regale aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden durch Schadnager und deren Kot kontaminiert. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Schokoflocken und Gelantine) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Gelantine) festgestellt. Trockennudelpackungen (Spaghetti) und Umverpackungen von Schokoflocken waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Spaghetti und Schokoflocken) teils an – und aufgefressen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt.

Konstanz

19.05.2025

Pizza Adler

Poststraße 2-4
78244 Gottmadingen

28.04.2025

Im Mehllager wurde in mehreren offenen Säcken mit Kartoffelstärke, Paniermehl und Zucker, eine großflächige Kontamination mit Mehlkäfern festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Es wurde alle dort gelagerten Lebensmittel kontrolliert. Die betroffenen Säcke wurden entsorgt.

Lörrach

03.06.2025

Café Das Park

Badstraße 13
79415 Bad Bellingen

08.05.2025

1. Die Grundhygiene im gesamten Küchenbereich weist wiederholt erhebliche Mängel auf. Alle Oberflächen, Geräte, Maschinen, Wände, Fußböden, Fußbodenabläufe und der Spülbereich sind wiederholt erheblich mit einer fettigen, schwarz-braunen Schicht verschmutzt. 2. Es bestehen hygienische Mängel bei der Lagerung von Lebensmittel in den Kühlräumen sowie im unreinen Lagerbereich (stark verschmutzte Fußböden, Lebensmittel stehen direkt auf dem Fußboden, unabgedeckte Lagerung der Lebensmittel, der Lagerbereich ist im unreinen Außenanbau integriert. Dieser ist mit Staub und Gespinsten verschmutzt. Die Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände werden hier ohne Schutz vor Schädlingen und zusammen mit betriebsfremden Gegenständen gelagert). 3. Wiederholter Befall toter Schaben im Küchen- und Spülbereich. Die angeordneten Maßnahmen vom 30.07.2024 zur Schädlingsbekämpfung, wurden nicht eingehalten.

Zu. 1. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a), b), f) der Verordnung (EG) Nr. 852/2002 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 a) + b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 4 e) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Eine gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 28.05.2025 war die Grundhygiene in der Küche hergestellt und die Lagerung der Lebensmittel hat sich verbessert - Kühlräume wurden gereinigt, die Lebensmittel abgedeckt. Es wurden keine tote oder lebende Schaben oder Schädlinge allgemein vorgefunden.

Mannheim, Stadt

30.06.2025

Pizzeria Bei Gianni

Beilstrasse 25
68159 Mannheim

08.05.2025

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Tote und lebende Schaben auf den Wänden und auf dem Boden. Schabennester im Wandbereich der Saladette und der Teigmaschine sowie Schaben in den Edelstahlbehältern mit offene Lebensmittel in der Saladette.
Thunfisch für Pizzabelag bei 17,3°C gelagert.
Hackklotz in der Küche war schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Aufschnittmaschine stark altverschmutzt.
In den Speisekarten wurden irreführende Angaben festgestellt: Hirtenkäse wurde als Feta, italienischer Hartkäse als Parmesan (Parmigiano Reggiano) und Vegan Gouda Flavour als veg. Käse ausgelobt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 und 4 VO (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011

Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Betriebsräumen wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren Großteil der Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Bei der Nachkontrolle am 12.06.2025 könnten nur geringfügige Hygienemängel festgestellt werden. Die irreführenden Angaben waren, bis auf die nicht zutreffende Kennzeichnung des Produktes „Parmigiano Reggiano“, abgestellt

Mannheim, Stadt

12.09.2025

Norma Lebensmittelfilialbetrieb

H 5 5-6
68159 Mannheim

07.08.2025

Im Verkaufsraum sowie im Lagerraum des Betriebs wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot und -urin festgestellt. In den SB-Verkaufsregalen waren zahlreiche vor verpackte Lebensmittelpackungen äußerlich mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Im SB-Verkaufsregal des Prebake-Bereichs wurden offene, verzehrfertige Backwaren auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Einlegeblechen zu Verkaufszwecken gelagert. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c VO i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004.

Der Prebake-Bereich im Verkaufsraum wurde freiwillig geschlossen. Alle betroffenen Lebensmittel des Prebake-Bereiches wurden umgehend entsorgt. Nach der Kontrolle am 09.08.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung der Prebake-Abteilung keine Einwände. 

Ortenaukreis

14.04.2025

City Center Lahr

Am Sternkeller 18-20
77933 Lahr

19.03.2025

Bei der Kontrolle am 19.03.2025 wurde festgestellt, dass sich im Fleischkühlraum der Farbanstrich der Decke sowie der Wandfliesen großflächig löst. Das aufbewahrte Fleisch war nicht vor Kontamination geschützt. Bei der Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die Wandflächen mit einer Folie abgehängt. Das Fleisch befand sich weiterhin ohne Schutz vor Kontamination im Kühlraum. Auf einigen Fleischstücken befanden sich Teile der abgeplatzten Farbe.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die betroffenen Stellen am Fleisch abgeschnitten und das Fleisch war in Kunststoffsäcke verpackt. Bei der Nachkontrolle am 10.04.2025 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

19.05.2025

Taumi Lahr

Kirchstraße 9
77933 Lahr

07.04.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Lebensmittel ohne ausreichenden Schutz vor Kontamination gelagert wurden. Im Kühlraum wurde Tofu ohne Abdeckung in einer Kunststoffwanne in unmittelbarer Nähe zu rohem, ungewaschenen Gemüse gelagert. Im Kühlschrank wurde geschnittenes Gemüse, wie Karotten, Pak Choi und Zucchini, in Behältnissen gelagert, in denen sich zuvor Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Geschirrspülmittel und Spülmittel) befanden. Zudem war die Eiswürfelmaschine Inneren stellenweise mit dunklen Ablagerungen behaftet und verschmutzt. Diese Bereiche haben immer wieder Kontakt zu den hergestellten Eiswürfeln.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wurde schriftlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

07.08.2025

Meilenstein

Alte Landstraße 24
77972 Mahlberg

02.07.2025

Im Rahmen der einer Beschwerdekontrolle wurde festgestellt, dass die Temperaturen der Kühlräume im Lager und der Kühl- und Tiefkühleinheiten in der Küche zu hoch waren. Diese lagen laut Anzeigen bei +20,8°C bzw. -8,4°C. Mehrere Messungen der darin aufbewahrten Lebensmittel wie Schinken, Rindfleisch, Hähnchenfleisch mit dem geeichten Thermometer ergaben Messwerte im Tageskühlraum im Lager u.a. von + 15,4°C beim Rindfleisch, Hähnchenfleisch und den Hackfleisch-Patties für Burger. In der Kühlschublade in der Küche ergab die Messung des Schinkens +22,0°C. Des Weiteren konnte bei den betroffenen Lebensmittel wie z.B. beim Hähnchenfleisch und Rindfleisch schon sensorische Abweichungen, wie ein unangenehmer, nicht arttypischer Geruch des Hähnchenfleisch, festgestellt werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Die Kühleinrichtungen wurden noch am gleichen Tag durch einen Techniker repariert. Bei der Nachkontrolle am 03.07.2025 waren diese wieder voll funktionsfähig.

Ortenaukreis

05.09.2025

Gasthaus Ochsen

Fischerstraße 48
77977 Rust

25.07.2025

Zum Kontrollzeitpunkt wurden mehrere verendete Schaben im kleinen Kühlschrank festgestellt, in dem offene Lebensmittel, wie Scheibenkäse und ein geschnittener Apfel aufbewahrt wurden. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden. Außerdem waren einige Messer und der Fleischhammer mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2025 war der Kühlschrank sauber. Es wurden keine Schaben mehr vorgefunden. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2025 waren alle Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

01.04.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

12.03.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Ostalbkreis

06.06.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

14.05.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Ostalbkreis

10.06.2025

Sifirbir Grillrestaurant

Benzholzstraße 18
73525 Schwäbisch Gmünd

21.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

13.06.2025

Mr. Wok chinese food

Mühlbergle 6
73525 Schwäbisch Gmünd

26.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an.

Ostalbkreis

08.07.2025

Schwäbisch Gmünder Tafel GEBIB mbH

Rinderbacher Gasse 15
73525 Schwäbisch Gmünd

12.06.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot in allen Betriebsräumen (Anlieferung, Lager, Vorsortierung, Verkaufsraum). Es wurden u.a. Mäusekot in Verkaufsregalen, SB-Verkaufstheken und im Bodenbereich festgestellt. Da in den Räumen offene Lebensmittel (Gemüse, Obst und Backwaren) zum Verkauf angeboten wurden, kann eine Kontamination durch Ausscheidungen der Mäuse nicht ausgeschlossen werden. Damit sind die Lebensmittel nicht mehr akzeptabel für den menschlichen Verzehr.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Offene bzw. kontaminierte Lebensmittel mussten entsorgt werden. Nach einer Abnahmekontrolle am 23.06.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

11.08.2025

Focus Yourself GmbH

Gartenstr. 1/1
73430 Aalen

04.06.2025

Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens folgender Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben (Verbrauchertäuschung): Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Inverkehrbringen und Onlinewerbung auf focusmedical.de wurden am 26.06.25 eingestellt.

Ostalbkreis

11.08.2025

Westside Health GmbH

Jahnstr. 61
73431 Aalen

04.06.2025

Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden / verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben über die Onlineshops FocusMedical.de, Shop App (Focus Medical Center), Amazon, Shop-Apotheke und Humasana: Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Das Inverkehrbringen der Produkte wurde ab 26.06.25 (focusmedical.de) sowie auf den weiteren Onlineshops ab 22.07.25 eingestellt.

Pforzheim, Stadt

22.04.2025

Bäckerei Finesa

Bleichstraße 72
75173 Pforzheim

05.03.2025

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Back- und Konditoreiwaren: Wiederholt erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: z.B. verschmutzte Füllspritze für feine Backwaren, Band der Auswellmaschine verschlissen und krustig verschmutzt, krustig altverschmutzte Ablageflächen für Teiglinge, altverschmutzte Multizerkleinerungsmaschine u.a.; wiederholt Lagerung nicht sicherer Zutaten für die Produktion: vorbereitete Teigböden mit nicht identifizierbaren Fremdpartikeln, angelaufener schmieriger Salat für belegte Brötchen.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Anordnung einer Produktionsuntersagung bis zu einer Nachkontrolle am 06.03.2025, bei der die relevanten Mängel beseitigt waren.

Pforzheim, Stadt

02.06.2025

Stadt Pforzheim Bären

Hauptstraße 70
75181 Pforzheim

14.04.2025

Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt:
- altverschmutzte Sahnemaschine: Im System buttrig–käsige und muffig riechende Masse.
- Fleisch-Steaker im Inneren mit eingetrockneten Produktresten.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigung während der Kontrolle erfolgt.

Rastatt

30.04.2025

Deluxe Döner & Pizza

Hauptstr. 21
76593 Gernsbach

25.11.2024

Wegen eines Erkrankungsfalls wurden am 25.11.2024 Verdachtsproben von einem "Puten-Hähnchen Drehspies" und eine Tupferprobe vom "Gehäuse Dönerschneidmesser Innen" entnommen. Durch Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart wurden in beiden Proben Salmonellen nachgewiesen. Die Probe Puten-Hähnchen Drehspieß wurde als nicht sicher und gesundheitsschädlich eingestuft. Der mit Salmonellen behafteter Gegenstand "Gehäuse Dönerschneidmesser innen" birgt die Gefahr in sich, dass Lebensmittel, die mit diesem Gegenstand in Berührung kommen, hergestellt oder behandelt werden, mit Salmonellen kontaminiert werden.

Art. 14 Abs 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses auf Salmonellen am 02.12.2024 geschlossen. Nach der Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 10.12.2024 wieder geöffnet werden.

Rastatt

16.07.2025

Ali Baba to Go 

Bahnhofstr. 7
76476 Bischweier

21.05.2025

Bei der Kontrolle wurde ein Schabenbefall im Betrieb festgestellt. Tote Schaben befanden sich in der Saladette (Küche) sowie im Lagerraum, der zur Küche hin offen ist. Im Lager wurden die mit Altteigresten verschmutzte Teigmaschine und eine altverschmutzte Käseraspel vorgefunden. In der Küche lagen Pizzableche mit altverkrusteten Teigresten. Oliven und Salami wurden in der Küche in verschmutzten Gastronorm-Behältern gelagert.

Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen und des Schabenbefalls erfolgte am 21.05.2025 die Schließung des Betriebes. Der Betrieb wurde nach der Mängelbeseitigung am 26.05.2025 wieder geöffnet.

Rastatt

18.09.2025

Almas Supermarkt GbR

Bahnhofstraße 20
76437 Rastatt

07.08.2025

In Kisten, in denen Nüsse und getrocknete Früchte gelagert wurden, wurde ein starker Befall mit Maden und Motten festgestellt. Zudem flogen zahlreiche Motten im Verkaufsraum umher.

Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) 852/2004.

Der festgestellte Befall führte zur sofortigen Betriebsschließung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am darauffolgenden Tag, nach der Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und einer Grundreinigung, aufgehoben.

Rems-Murr-Kreis

28.07.2025

Big Baba´s Kebabhaus

Mayener Str. 47
71332 Waiblingen

03.07.2025

Im Betrieb wurden zum wiederholten Male mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, darunter im Kühlraum ein Eimer mit geschnittenen Oliven und im Kühlschrank ein Behältnis mit einer Fleischsoße. Auf beiden hatten sich an der Oberfläche bereits sichtbare weiße schimmelige Auflagerungen gebildet. Darüber hinaus war eine Tomatensoße sichtbar an der Oberfläche bzw. in den Randbereichen pelzig, schimmelig verunreinigt. Die Tomatensoße war während der Öffnungszeiten im Pizzakühlbereich, welcher zur unmittelbaren Herstellung der Pizzen dient, vorrätig gehalten worden. Eine benutzte Schöpfkelle war in der Soße.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden im Beisein der Kontrolleure vernichtet. Eine Grundreinigung der Küche wurde noch während der Kontrolle begonnen und durchgeführt.

Reutlingen

02.07.2025

Ohrwurm

Bahnhofstr. 8
72764 Reutlingen

15.05.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 02.06.2025 waren die Mängel zum großen Teil nicht behoben. Auf Grund dieser Umstände wurde die Speisenabgabe weiterhin untersagt. Zudem wurde nochmals angeordnet, die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schaben durchzuführen.

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2025 wurden wieder zahlreiche lebendige und tote Schaben im Küchenbereich vorgefunden. Die Speisenabgabe wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 22.07.2025 waren die Mängel behoben. Das Abgabeverbot für Speisen konnte daraufhin aufgehoben werden.

Reutlingen

12.08.2025

Dost Kebap

Karlstr. 7
72555 Metzingen

10.07.2025

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb.

Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 16.07.2025 wurde weiterhin ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es befanden sich zahlreiche lebende und tote Schaben in verschiedenen Betriebsbereichen. Außerdem wurden Arbeits- und Bodenflächen nach den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt. Die Abgabe von offenen Lebensmitteln wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.07.2025 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt. Die Betriebsräume befanden sich in einem sauberen Zustand. Das Abgabeverbot für offene Lebensmittel konnte daraufhin aufgehoben werden.

Rhein-Neckar-Kreis

24.03.2025

Gourmet Tempel Weinheim

Bergstr. 7
69469 Weinheim

20.02.2025

Die Crushed Ice-Maschine war im Inneren unsauber, schwarze sporenartige Anhaftungen waren zu erkennen. Das Handwaschbecken funktionierte nicht. Auf einem unsauberen Metallrollwagen befanden sich zwei unsaubere sowie stellenweise verschlissene große Behältnisse welche für Crushed Ice verwendet wurden. Die große nicht lebensmittelechte Crushed Ice-Schaufel (Baumarkt-nicht lebensmittelgeeignet) war stark verschlissen. Materialablösungen sowie Korrosionsspuren waren zu erkennen. Vor dem Tiefkühlhaus, direkt auf dem Boden, wurden zahlreiche Kartonagen mit tiefgekühlten Lebensmitteln zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgestellt (bspw. „Whiteleg Schrimps“ 120kg, „Boneless Roasted Duck“ 20kg, „Frozen Baby Cuttlefish“ 7,5kg, „Calamari“, etc.).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde vor Ort von der LMÜ außer Betrieb genommen. Das Personal wurde angewiesen die Maschine umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Restaurant La Cantina

Marktplatz 16
69469 Weinheim

26.03.2025

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft. Lebensmittel wurden offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert, sodass teilweise eine Eisschneebildung in den Verpackungen entstand (Nudeln, Fisch, ein ganzer Pulpo etc.). Des Weiteren roch es in dem Gefrierhaus nach Fleisch-/Fischsaft. Im gesamten Kühlhaus wurden Lebensmittel offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert. Lebensmittel waren teilweise überlagert, schmierig, rochen stark und hatten bereits weiße, sporenähnliche Anhaftungen. (Lammrücken, Rindersteaks, Schweinerücken, Geflügel) Der Ablauf des Kühlaggregates war undicht. Das abfließende Kühlwasser lief direkt in den darunter offen gelagerten Frischfisch (voller GN-Behälter mit 13 Liter Fassungsvermögen, diverse Sorten Frischfisch).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Bäckereifiliale Görtz

Hauptstr. 67
69214 Eppelheim

25.03.2025

In der gesamten Betriebsstätte war ein Schädlingsbefall (vor allem durch Mäuse) bereits beim Betreten der einzelnen Betriebsräumlichkeiten oberflächlich zu erkennen. In den Untertischregalflächen des gesamten Thekenbereichs (Bedientheke für Backwaren/belegte Snacks, Eizubereitung, Unterhalb der Standkühlschränke, unterhalb der Heißtheke, im Bereich der Stromanschlüsse von Kassensystemen, etc.) waren wiederholt Mäusekotspuren oberflächlich ersichtlich. Bei genauer Betrachtung waren auch mehrfach Stellen mit angetrocknetem Schadnagerurin zu erkennen. In den betroffenen Bereichen wurden unter anderem auch Bratpfannen, Lebensmittel (z.B. Portionsketchup/Portionssenf) und Verpackungsmaterialien (u.a. Kaffeebecher, Bäckertüten, Tortenfolien, Pappteller, Tortenkartons) für die unmittelbare Verwendung bereitgehalten. Stellenweise wiesen die Gebinde-Umverpackungen der noch originalverpackten Verpackungsmaterialien Fraßspuren auf. Auf Nachfrage gab der anwesende Mitarbeiter zudem an, dass in den zurückliegenden Tagen bereits auch 8 Kaffeepackungen angefressen waren.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven und flächendeckenden Schädlingsbefalls im gesamten Filialbetrieb wurde das Produzieren, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Am 27.03.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

23.05.2025

Pizza Burger Xpress

Bahnhofstr. 57
69181 Leimen

22.04.2025

Der Fußbodenbereich, war insbesondere an den schwerer zugänglichen Stellen altverschmutzt. Hier und da waren Lebensmittelreste vorhanden. Im Bereich des Arbeitskühlschranks befanden sich lebende Ameisen. Im Arbeitskühlschrank, neben dem Pizzaofen, wurde Pizzateig in einem grauen Kunststoffmüllbeutel gelagert. Die Teigknetmaschine wies an verschiedenen Stellen Verschmutzungen auf. Das Gehäuse war stellenweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In der Teigschüssel befand sich zudem ein totes Insekt. In der Saladette wurden verdorbene und überlagerte Lebensmittel vorgefunden. Champignons die bereits bläuliche Schimmelstellen aufwiesen. Ein gekochtes Ei mit beschädigter Schale, welches in einem Behälter mit einer trüben, milchigen Flüssigkeit lag. Eine geöffnete Packung Geflügel Bacon, welcher bereits stark eingetrocknet war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der vorgefundenen hygienischen Mängel, wurde der Betrieb vorübergehenden durch die Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine sofortige Grundreinigung sowie die Entsorgung der nachteilig beeinflussten, der wertgeminderten und verdorbenen Lebensmittel wurde mündlich durch das Kontrollpersonal angeordnet. Am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

17.07.2025

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

03.07.2025

Zahlreiche im Verkaufsraum angebotene vorverpackte Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Im Außenbereich wurden mehrere aufgeschnittene Wassermelonen ungekühlt zum Verkauf angeboten. Die Außentemperatur betrug an diesem Tag +25°C. Im Lagerbereich des Betriebes waren unzählige Lebensmittelmotten auf und in verschiedenen Lebensmitteln (u.a. Cashewkerne). In den offenen Mandeln waren mehrere Mottennester zu erkennen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die verdorbene Ware wurde entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

18.08.2025

1994 Suvi Restaurant

Rathausstr. 4
69181 Leimen

17.07.2025

Das Schneidebrett wies an der Unterseite schwarze Stockflecken auf. In einer blauen Kunststoffkiste befanden sich zubereitete Lebensmittel (gefüllte Teigröllchen), die auf einem grauen Stofftuch lagen. Das Stofftuch wies bereits stellenweise grünliche, schimmelartige Flecken auf. Der TK-Schrank war innen stark vereist. Die Schubfächer waren unsauber und der Fußraum mit Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel und geöffnete Lebensmittelpackungen sowie teilweise in ungeeigneten Kunststofftüten selbst eingefrorene Lebensmittel vorgefunden. Teilweise wiesen die Lebensmittel bereits Wertminderungen durch Eisschnee und Gefrierbrand auf. Die Nische, rechts neben dem Getränkekühlschrank, war stark eingestaubt. Auf dem dort verlaufenden Holzbalken befanden sich Mäusekotrückstände. Es wurden in der Betriebstätte lebende Schaben und Ameisen sowie zahlreiche Fliegen vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Am 18.07.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Schwarzwald-Baar-Kreis

26.06.2025

Taiba Market

Alte Herdstr. 21
78054 Villingen-Schwenningen

25.04.2025

Am 25.04.2025 wurde bei einer Kontrolle sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Bauch und Lamm Kotelette) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Augenscheinlich waren die Fleischteilstücke mit einem schmierigen Belag behaftet und angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Der Schlachttierkörper, aus welchem die Lammfleischstücke gewonnen wurden, war mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.04.2025 versehen. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 03.06.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

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Schwarzwald-Baar-Kreis

26.08.2025

Taiba Market

Alte Herdstr. 21
78054 Villingen-Schwenningen

14.07.2025

Am 14.07.2025 wurde bei einer Kontrolle erneut sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Hals mit Knochen und Lamm Rücken mit Knochen) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Die Fleischstücke zeigten teilweise Verfärbungen und erschienen in den Randbereichen angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 08.08.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

-

Schwäbisch Hall

24.03.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

17.02.2025

In der Umkleide wurden Zwiebeln und alte Brötchen gelagert, die Kippbratpfanne im Kochbereich, die Gemüseschneidmaschine in der Vorbereitung sowie ein Schneidbrett im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Zudem waren Decken und Wände im Kochbereich, im Kühlraum, in der Reinigungsecke, der Warenanlieferung sowie im Ladenkühlraum versport. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort gelagerten Zutaten und der Fleisch- und Wurstwaren insbesondere durch Schmutz, Beläge und Schimmelsporen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 und 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMStV und § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB

Es wurden ein Bußgeld- sowie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Schwäbisch Hall

23.04.2025

Yildiz Döner

Helmshöfer Str. 14
74589 Satteldorf-Gröningen

11.03.2025

Am Abschwarter im Lager waren Eiweiß- und Lebensmittelrückstände vorhanden. In der Schneckenführung des Fleischwolfs im Lager befand sich Restwasser der Reinigung. Der im selben Raum gelagerte Dönergrill sowie der Motor der Knetmaschine waren ebenfalls stark verunreinigt (v.a. Fettablagerungen, Verkrustungen). Die Temperatur in der Produktion betrug +13°C, die des zur Verarbeitung bereitgehaltenen Geflügelfleisches lag bei +6°C. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier maximal +12°C bzw. +4°C. Durch die vorgefundenen Verunreinigungen bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der damit behandelten Zutaten für die Herstellung von Drehspießen, insbesondere durch Schmutz, Beläge und potentiell verkeimtes Restwasser sowie einer stärkeren Verbreitung von Mikroorganismen aufgrund der zu hohen Temperaturen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB Artikel 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Abschnitt II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 853/2004 i.V.m. §3 Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe e LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB

Zusätzlich zum Bußgeldverfahren wurde die sofortige, gebührenpflichtige Mängelbeseitigung angeordnet.

Schwäbisch Hall

21.07.2025

Mansusake

Blockgasse 6
74523 Schwäbisch Hall

12.06.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt, so dass damit behandelte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt wurden. So waren in der Küche der Gärraum des Mikrowellengeräts und der Innenbereich des Salamanders, in denen verschiedenste Speisen erhitzt werden, mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die Eiswürfelmaschine, deren Eiswürfel in Getränken und zur Kühlung rohen Fisches Verwendung finden, im Innenraum mit Schimmel und schwarzen Versporungen übersät. b) Weiterhin wurden in weiteren Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Eine solche ging vom Fliesenbelag hinter dem Herd für darauf gekochte Speisen durch herabgelaufenen Fettrückstände aus sowie vom Schachtboden des Lebensmittelaufzuges durch zerbrochenes Geschirr sowie Verpackungs- und Lebensmittelreste auf die mit dem Aufzug transportierten Rohstoffe und Speisen. Ferner wurde frischer Fisch, der bei Schmelzeistemperaturen zu lagern ist, bei +5°C im Schmelzwasser, das nicht abfließen kann liegend, gelagert. Angelieferte, kühlpflichtige Waren (Fisch, Sojabohnen) standen zum wiederholten Male fast eine Stunde ungeschützt im Freien auf dem Gehweg und werden erst auf Aufforderung ins Gebäude verbracht.

a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 1 bzw. Kapitel IX Nummer 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB.

Bei einer Nachkontrolle am 16.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die nebenstehenden Mängel vollumfänglich behoben waren.

Schwäbisch Hall

21.07.2025

Asia Geschmack

Hauptstraße 33
74423 Obersontheim

11.06.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So war insbesondere der Reiskocher an der Sushistation im Inneren stark verunreinigt, die Rollmatte für das Sushi sowie sämtliche Soßenspender und die Pizzateigmaschine waren altverschmutzt und verkrustet. b) Weiterhin wurden in zahlreichen Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen, Verunreinigungen und sich ablösende Materialien durch defekte Bedarfsgegenstände ausgesetzt. So wiesen mehrere Schneidbretter tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner fehlten am Handwaschbecken im Personal-WC Flüssigseife und Einmalhandtücher, so dass die vom Personal behandelten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Keimen mangels einer hygienischen Händereinigung ausgesetzt waren.

a) § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004; b) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 4 und Kapitel VIII Nummer 1 sowie Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde angeordnet.

Schwäbisch Hall

27.08.2025

Meiser SPA Resort

Veitswender Str. 10
74579 Fichtenau-Neustädtlein

15.07.2025

a) Bei der Erstkontrolle wurden drei Packungen Tomatenwürfel vorgefunden, deren Verbrauchsdatum abgelaufen war. 
b) An einzelnen Geräten mit Lebensmittelkontakt (u.a. Aufschnittmaschine, Dorn des Dosenöffners, Eiswürfelmaschine) wurden Lebensmittelrückstände/Verunreinigungen festgestellt. 
c) Im Kühlhaus lagerten uruguayisches Roastbeef sowie Dry-Aged-Patties, während die Speisekarte andere Fleischsorten (u.a. deutsche Färsen und Wagyu-Burger) auswies.
d) Garnelenspieße lagen in  Auftauflüssigkeit, zudem wurden tiefgefrorene Meerbarben in der Originalverpackung aufgetaut. Dies ist gegen die gesetzlichen Vorgaben. Die Lebensmittel müssen so aufgetaut werden, dass die Tauflüssigkeit ungehindert   abfließen kann.

a) § 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 Abs. 2 LMIDV;
b)§ 1 Nr. 5 LMRStV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004;
c) § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 und 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB und Artikel 7 Absätze 1 und 4 der VO (EU) Nr. 1169/2011;
d) § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB und § 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nummer 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 25.08.2025 konnte festgestellt werden, dass sämtliche Mängel behoben waren.

Schwäbisch Hall

09.09.2025

Gaststätte Viva

Irene-Kärcher-Straße 13
74423 Obersontheim

25.07.2025

Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt. So insbesondere a) verunreinigte Arbeitsmaterialien mit Lebensmittelkontakt. So wurden im Teigvorbereitungsraum die Teigknetmaschiene, die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel, mehrere Schneidebretter, sowie die Salatiere und in der Küche der Grill, die Fritteusenkörbe sowie der Drehspieß stark altverschmutzt vorgefunden. b)Hinter den Regalen und Tiefkühleinrichtungen wurde augenscheinlich Mäusekot vorgefunden. Zudem wurden zahlreiche betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeug, Arzneimittel und Reinigungsmittel in der Küche direkt neben Lebensmitteln gelagert. Unter solchen Umständen besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der hier hergestellten Lebensmitteln durch eine Kontamination mit den o.g. Verunreinigungen sowie Schadnager.

a) Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel IX Nummer 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. Art. 4 Abs.2 und Anhang II Kaptel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB

Eine sofortige Betriebsschließung wurde angeordnet.

Schwäbisch Hall

02.09.2025

Backshop & Café Aroma Grill

Wilhelmstraße 13
74564 Crailsheim

28.07.2025

Bei der Kontrolle wurden eklatante Hygienemängel teilweise zum wiederholten Male vorgefunden: a) es waren zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren insbesondere die Teigknetmaschine sowie der Gemüse-/Käseschneider mit Lebensmittelrückständen verunreinigt und die Ausrollmaschine mit schimmelähnlichen Versporungen und Belägen übersät. b) ebenso wurden offene Lebensmittel (Spinat in einem Abtropfsieb) in einem stark verschmutzten Spülbecken bereitgehalten und andere (Gemüse und Hackfleisch) in Kühlschränken, die innen stark verschmutzt, teilweise mit schwarz sporigen Belägen versehen waren, bereitgehalten, so dass diese Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt waren.

a) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte.

Stuttgart, Stadt

23.04.2025

Dam Dam Hot - Pizza Service

Ebitzweg 14
70374 Stuttgart

05.03.2025

Die Schneidebretter in der Küche waren schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Die Teigausrollmaschine war altverschmutzt. Der Dosenöffner war mit alten Verkrustungen verschmutzt. Ein Messbecher wies im Griffbereich alte braune Verschmutzungen auf. Die Fritteuse war mit alten fettigen Belägen verschmutzt. Am Teigigel waren alte braune Verschmutzungen. Die Teigmaschine wies angetrocknete alte Teigreste auf. Die Käsereibe war altverschmutzt. Sie haben Salami und Bierschinken anstatt bei Soll max +7 °C bei +15,6 °C vorgehalten. In einem Tiefkühlschrank waren tiefgefrorene Lebensmittel (Nudeln, Lachs) lediglich knapp unter dem Gefrierpunkt bei – 0,3 °C bis -0,7°C vorgehalten. Es wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (12.02.202) in der Tiefkühlung vorgehalten. Lebensmittel (Hähnchenschenkel) waren in Einkaufstüten verpackt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 20 kg) wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur Mängelbeseitigung geschlossen und konnte bis auf den Lagerraum im UG am 06.03.2025 wieder freigegeben werden. Zum 07.06.2025 erfolgte ein Betreiberwechsel.

Stuttgart, Stadt

25.04.2025

Gaststätte Langolino

Jahnstr 12
70597 Stuttgart

29.01.2025

Diverse kühlpflichtige Lebensmittel wurden offen ungekühlt in der Küche vorgehalten. In völlig vereisten Tiefkühlschränken lagerten Lebensmittel mit Eisschneebildung entweder offen oder in nicht lebensmittelechten Umverpackungen. Offen im Kühlhaus vorgehaltenes Lammhackfleisch wies eine Kerntemperatur von 7,9°C (Soll: max. +4°C), eine graue Färbung und einen säuerlichen Geruch auf. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart ergab einen sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalt und wurde als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. In massiv altverschmutzten Behältern wurden z.B. Gewürze und Paniermehl gelagert. Der Dosenöffner war am Dorn verschmutzt. Der Fleischwolf wies im Inneren Altverschmutzungen auf. An Metallspießen für die Zubereitung von Fleischspießen waren Fettablagerungen vorhanden. Ein verschmutzter nicht lebensmittelechter Pinsel mit schadhaften Borsten wurde zum Aufbringen von Marinade verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a, § 60 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 31 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 15, § 60 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt und der Betrieb auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 30.01.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt, der Betrieb konnte jedoch wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

25.06.2025

REWE Rainer Czerlinski oHG

Schwabstr. 43
70197 Stuttgart

25.04.2025

Im Verkaufsraum wurden stellenweise Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt. Im Bereich für salzige Snacks befanden sich in den Umkartons für Chips, Salzstangen usw. Mäuseköttel. Auf den Regalbrettern wurde Mäusekot und -urin festgestellt. Diverse Verpackungen waren beschädigt/angefressen. Im Bereich des Backshops wurde in der Bröselauffangschublade der Brotschneidmaschine als auch dahinter Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt. Bei Nachkontrollen am 29.04.2025 und am 06.05.2025 wurden erneut beschädigte/angefressene Verpackungen vorgefunden. Das Schädlingsbekämpfungskonzept wurde angepasst. Bei der Kontrolle am 15.05.2025 konnten keine beschädigten/angefressenen Verpackungen festgestellt werden.

Stuttgart, Stadt

26.06.2025

Happy Baker

Marienplatz 5 B
70178 Stuttgart

05.05.2025

Der Teigkneter war altverschmutzt. Außerdem befand sich Mäusekot unterhalb des Teigkneters. Es lagerten Lebensmittel (Backwaren) auf einem altverschmutzten Backblech. Es lagerten Lebensmittel in einer verschmutzten Untertischkühlung. In den altverschmutzten Tiefkühltruhen wurde Hackfleisch in offenen Tüten gelagert. Außerdem wurden Teiglinge unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert. In der Backstube wurden von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Rohstoffe (verschiedene Mehlsorten) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

15.07.2025

World of Kebap

Rotebühlplatz 11
70178 Stuttgart

05.05.2025

Vorbereitungsbereich: Am Auslasshahn eines Fasses, welches mit "Ayran" (Joghurtzubereitung) befüllt war, wurden erhebliche, grün-weißliche Schmutzbeläge festgestellt. Theke/Ausgabebereich: Das elektrische Dönermesser war mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Brotbackofen wies starke, eingebrannte Rückstände auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Das beanstandete Fass wurde behördlich gesperrt, der darin befindliche Ayran entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2025 waren das Dönermesser und der Backofen gereinigt. Das Fass blieb weiterhin gesperrt.

Stuttgart, Stadt

25.06.2025

Asia Hung

Schwabenplatz 1
70563 Stuttgart

15.05.2025

Im Kühlhaus, welches am vorhandenen im Kühlraum hängenden Thermometer eine Raumtemperatur von mehr als 20 °C anzeigte, wurde Entenfleisch und Hähnchenfleisch bei einer gemessenen Kerntemperatur von 13,8 °C vorgehalten. Gekochte Nudeln wurden in einem Lochsieb in direkter Nähe zum Spülbecken mit schmutzigen Spülwasser vorgehalten, dann in einen Pappkarton umgelagert und letztlich mit dem dann kontaminierten Lochsieb auf weiteren bereits gegarte Nudenn abgestellt. Der Gemüsehobel war massiv altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel ( ca 50 kg) wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

03.07.2025

Kwan Kao - Taste of Thailand

Rotebühlstr. 155
70197 Stuttgart

24.04.2025

Das Fleischkühlhaus wies eine Temperatur von über 20 °C auf. Das darin vorgehaltenen Enten- und Hähnchenfleisch wies eine Kerntemperatur von 11.4 °C bis 15.5 °C auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Fleisch insgesamt ca. 25 kg wurde entsorgt.

Stuttgart, Stadt

07.07.2025

Euroshop

Arnulf-Klett-Passage 23
70173 Stuttgart

02.06.2025

Im Verkaufsraum wurden im Bereich der angebotenen Lebensmittel Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt Im Bereich der angebotenen Kekse waren in den Regalen und auf den Verpackungen der Le-bensmittel Mäuseköttel. Teilweise waren die Verpackungen angefressen z.B. Wafers Lemon. Teilweise waren die Kartonverpackungen z.B. Woogie Freaks, stark durch Mäusekot und –urin verschmutzt. Auch die Regale mit Bedarfsgegenständen z.B. Müslischalen waren stark durch Mäusekot verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Lebensmittelbereich wurde bis zur erfolgten Reinigung und Anpassung des Schädlingsbekämpfungskonzepts gesperrt.

Stuttgart, Stadt

22.07.2025

BioB

Klett-Passage 15
70173 Stuttgart

10.06.2025

In der Küche vorgehaltene Pappteller für Aufback-Backwaren waren mit Mäusekötteln verunreinigt. Einwegkunststoffschalen für bspw. Salate waren ebenfalls verunreinigt. Die Salatschleuder war massiv altverschmutzt mit schwarzen Belägen im Innern. Auch der Schleudereinsatz war mit schwarzen Belägen verunreinigt, es befanden sich noch Salatblattreste im Einsatz, der auf eine unmittelbar vorangegangene Benutzung schließen lässt. Der Gemüsehobel/Mixer war schmierig feucht verunreinigt. Der Stößel wiese alte Verkrustungen auf. In der Getreidemühle waren Gespinste.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. Einwegverpackungsmaterialien wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

15.08.2025

Al Ryan

Nodbahnhofstr. 127 A
70191 Stuttgart

14.06.2025

Auf dem Blech mit feinen Backwaren (Baklava) befand sich eine lebende, sich bewegende Schabe.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Produkte wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt handelte es sich um ca. 25 Stück Baklava und ca. 6,5 kg weitere feine Backwaren.

Stuttgart, Stadt

22.08.2025

Dunkin Donut

Arnulf-Klett-Platz 2
70173 Stuttgart

10.06.2025 bis 25.06.2025

Im gesamten Betrieb war ein massiver Schadnagerbefall in Form von Mäusekötteln und Urinspuren ersichtlich. Auf Rollwägen vorgehaltene Donuts waren angefressen. Auf Verpackungen für "Uber Eats" waren Mäuseköttel, mittels Schwarzlicht konnten weitere Schadnagerspuren auf vorgehaltenen geöffneten Kartons mit Teeebeuteln sowie auf Tassen sichtbar gemacht werden. Die Eiswürfelmaschine war im Innern verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffene Ware wurde entsorgt, die Anpassung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde verwaltungsrechtlich angeordnet.

Stuttgart, Stadt

25.08.2025

Kamps - Die Backstube

Arnulf-Klett-Passage 1
70173 Stuttgart

10.06.2025

Brotkörbe aus Weidengeflecht lagerten auf einem Regal, welches großflächig unter den Körben mit Schadnagerkot bedeckt war. Auch auf dem Regal oberhalb der Brotkörbe war Schadnagerkot. In vorgehaltenen Rollen mit Frischhaltefolie befand sich innerhalb der Papphülse Schadnagerkot. Auf einem Kunststoffbehälter mit bunten Zuckerstreuseln war Schadnagerkot. Bei der Kontrolle am 11.06.2025 saß eine lebendige Maus in der Bröselauffangschublade der Brotschneidemaschine. An der Brotschneidemaschine selbst konnte durch UV-Licht an verschiedenen Stellen Urinspuren sichtbar gemacht werden. Nach Auskunft der Mitarbeiterin musste bereits zum wiederholten Male ein Maus aus der Brotschneidemaschine entfernt werden. Die Einschubleisten der Rollwägen für Backbleche waren mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Brotregale im Verkauf wiesen speckige Altverschmutzungen auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 28.07.2025 waren noch immer Schadnagerspuren vorhanden.

Stuttgart, Stadt

08.09.2025

Sweets Rose

Brunnenstr. 3
70372 Stuttgart

31.07.2025

Es wurden verdorbene Lebensmittel (Minzblätter, eine angeschnittene Mango und Ananas, schimmelige Nekarinen, aufgeblähte Mozzarellapackung) vorgefunden. Die Slush-Eis-Maschine wies am Auslassrohr Schimmelanhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war am Auslass und am Bohnenbehälter verschmutzt, der Milchbehälter war ebenfalls verschmutzt und wies einen säuerlichen Geruch auf, der Wasserbehälter war mit Schimmel verunreinigt. Der Mixer zur Crêpes-Herstellung war stark verunreinigt und wies einen stechenden Geruch auf. Die Zitruspresse war verschmutzt, das Material bereits korrodiert. Eine Flasche „Blue Curacao“ war an der Öffnung klebrig verschmutzt. Vanillesoße wurde in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. Ein Schneidebrett war altverschmutzt. Der Spritzbeutel für Sahne im Kühlschrank war verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2025 war die Mängelbeseitigung noch nicht abgeschlossen.

Stuttgart, Stadt

19.09.2025

Chan´s Kitchen

Badstr. 9
70372 Stuttgart

08.07.2025

Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.

Tuttlingen

14.07.2025

Pizzalieferservice Pizza Pronto

Goethestraße 7
78647 Trossingen

06.06.2025

a) In der Pizzavorbereitungskühlung in der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig nicht für den Verzehr geeignet waren. Es wurden gewürfelte Ananasstücke mit deutlicher Bläschenbildung und einem gärigem Geruch vorgefunden sowie in Scheiben geschnittener Feta-Käse in milchiger Lake mit einem muffigen Geruch, schwarze Oliven, welche an der Oberfläche einen weißen, mehligen Belag hatten und gekochter Schinken, der durchgehend gräulich verfärbt war und leicht ranzig roch.

b) In der Küche sowie in den Lebensmittellagerräumen wurden verschmutzte Gerätschaften bzw. Geräteteile, die mit Lebensmittel in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren der Eierschneider, die Käsereibe, das Schneidbrett für das Gemüse, Gefäße in denen Lebensmittel gelagert wurden und die Teigmaschine mit alten Lebensmittelresten verschmutzt.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002


b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Alle betroffenen Lebensmittel wurden umgehend freiwillig entsorgt. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von nicht durcherhitzen Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11. Juni 2025 wurden weiterhin Reinigungsmängel festgestellt. Am 12. Juni 2025 erfolgte eine erneute Nachkontrolle. Hierbei wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt.

Tuttlingen

27.08.2025

Gaststätte Schützenhaus

Am Steigle 26
78564 Wehingen

24.07.2025

a) In der Küche war eine Vielzahl von vorrätig gehaltenen Lebensmitteln sinnfällig verdorben. In der Saladette befanden sich mehrere Behälter mit Gemüse, darunter eine angeschimmelte angeschnittene rote Paprika, braun verfärbte Eissalatblätter, sowie eine geöffnete Packung Mini Mozzarella in einer trüben, muffig riechenden Flüssigkeit. In einer verschmutzten Kunststoffschüssel befanden sich komplett eingetrocknete und flächig schwarzverschimmelte Karotten. An der offenen Düse der Sprühsahnedose klebten gelbe und verkäste alte Sahnereste. Im Kühlschrank stand eine geöffnete Dose Mais in einer trüben und muffig riechenden Flüssigkeit.

b) Eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kamen, waren verunreinigt. Beispielsweise waren die Oberfläche der Schneideablage an der Saladette und zwei Kunststoff-Schneidebretter flächig altverschmutzt und wiesen schwarz verfärbte Rillen auf. Einige Schöpfwerkzeuge waren stark mit alten Lebensmittelresten verklebt. Im insgesamt verschmutzten und verschmierten Spülbereich befand sich ein überfüllter Ablagekorb mit, gemäß Aussage des Betreibers, gereinigtem Geschirr, welches mit Schmutzpartikeln behaftet und an den Oberflächen von einem schmierigen Film überzogen war. Sauberes, zum direkten Gebrauch bestimmtes Geschirr wurde keines in der Küche vorgefunden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass genanntes Serviergeschirr für den aktuellen Einsatz bestimmt war. In der Pizzakühlung waren alle Behälter (teilweise mit Pizzazutaten befüllt) mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet. In den unsauberen Besteckschubladen befanden sich Arbeitsgeräte wie Messer, Zangen, Scheren und Schneebesen, die allesamt massiv altverschmutz und verklebt waren.
An den Rändern der Pizzakühlung klebten neben dem Behälter mit geriebenem Käse durchgetrocknete Flüssigkeitsreste.

a) Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung sämtlicher betroffener Lebensmittel und eine Grundreinigung wurden angeordnet. Des Weiteren wurden das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen untersagt. Die Wiederaufnahme erfolgt erst nach Abnahme durch das Veterinäramt.

Tuttlingen

19.09.2025

China-Thai-Bistro

Marktplatz 10
78647 Trossingen

18.08.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden Verdachtsproben von „aufgeweichten Nudeln“, „Ananas in Stücken“, „gebackenem Fischfilet (Seelachs)“, „Thai Gemüsemischung vorgegart“ und „Sauce süß-sauer“ entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit dem Gutachten vom 18. August 2025 wurden Folgendes festgestellt:
 
a) Bei den „aufgeweichten Nudeln“ wurde durch das CVUA Stuttgart bei der grobsinnlichen Untersuchung ein süßlich parfümiger Geruch und bei der mikrobiologischen Untersuchung eine sehr hohe Keimbelastung durch insbesondere Enterobacteriaceae, Pseudomonaden und Milchsäurebakterien festgestellt. Bei der „Ananas in Scheiben“ wurde grobsinnlich ein leicht gäriger Geruch und Geschmack und mikrobiologisch ein erhöhter Keimgehalt, insbesondere Hefen, festgestellt. Beide Proben wurden als für den Verzehr für den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt.

b) Bei dem „gebackenen Fischfilet“ wurde mikrobiologisch ein erhöhter Gehalt an Hygieneindikatorkeimen und bei der „Thai- Gemüsemischung vorgegart“ konnte zusätzlich ein erhöhter Gehalt an Verderbserregern festgestellt werden.






a) Art. 14. Abs. 1 i.V.m. Abs.2 Buchstabe b der VO (EG) Nr.178/2002





b) § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung

Die Probennahmen erfolgten am 5. August 2025
Die Verdachtsprobe „süß-sauer Sauce“ wurde vom CVUA Stuttgart nicht beanstandet.
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2025 wurden keine Reinigungsmängel und unsachgemäße Lebensmittellagerung mehr festgestellt.

Ulm, Stadt

01.07.2025

Madonnas Pizza-Express

Poppenreuteweg 31
89075 Ulm

04.06.2025

Im Betrieb wurden wiederholt Bedarfsgegenstände vorgefunden, die erheblich verschmutzt, auch mit älteren Ablagerungen, waren. Hierzu zählen eine verdreckte Teigknetmaschine, ein erheblich verschmutzter Dosenöffner, sowie ein mit Altresten belegter Teigroller. Des Weiteren wurden verdorbene/verunreinigte Zutaten wie eine offene verschimmelte Dose Tomatenmark, übelriechende Kondensmilch oder an gekochten Nudeln vorgefundene Käfer, gelagert. Auch wenn diese nicht mehr in den Verkehr gebracht werden sollten, wurden diese nicht entsorgt und sind damit geeignet andere Zutaten und Lebensmittel negativ zu beeinflussen. Es bestanden weitere erhebliche Hygienemängel wie verschmutzte Böden, Gerätschaften wie Fritteusen und dgl., eine benutzte Shisha im Lebensmittellager, Aschereste und Kohleanzünder im Lager als auch in der Küche, verschmutzte Kühltheken mit Pizzarohlingen usw. Unter diesen Umständen hergestellte Lebensmittel, insbesondere Pizzen, können daher kaum als sicher angenommen werden.

Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, i.V. m Kapitel II Nr. 1 a, b, f, i.V.m. Kapitel V Nr. 1 a, b, der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 LMHV, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 § 2 Nr. 5 LMRST, i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB, Art. 14, Abs. 2 Buchstabe b der Vo (EG) 178/2002, i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 des LFGB

Der Betrieb wurde zur unmittelbaren Mängelbeseitigung aufgefordert.

Waldshut

31.03.2025

Oeschger's Backstube

Lindenstr. 9
79725 Laufenburg (Baden)

26.02.2025

Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt.

Waldshut

31.03.2025

Asia Restaurant Pang

Poststr. 3
79761 Waldshut-Tiengen

11.03.2025

Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die meisten Mängel wurden bereits behoben.

Waldshut

23.05.2025

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Str. 2
79713 Bad Säckingen

28.04.2025

Der Bodenbereich des Lagerkühlschranks als auch dessen Innenraum waren verunreinigt. Nach dem Öffnen der Spülmaschine entfaltete sich ein starker muffig-stickiger Geruch. Erhebliche Eisbildungen im Kühlraum. In der Küche waren die Schneidebretter, das Gestell altverschmutzt/verschlissen, der Eckbereich und der Boden verunreinigt. Verschiedene Lagerflächen verunreinigt und die Silikonfuge des Spülbeckens sowie Wandfläche verfärbt und verschlissen. Der Innenraum der Mikrowelle stellenweise altverschmutzt. Die Mängel sind mittlerweile beseitigt.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

04.06.2025

Ariana- Orient House

Friedrichstr. 4
79713 Bad Säckingen

29.04.2025

Der Verkaufsraum sowie der gekühlte SB-Bereich waren an verschiedenen Stellen verunreinigt. Die Lüftungsschlitze der Selbstbedienungstheke oben waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhen waren stellenweise stark verunreinigt und hatten erhebliche Eisanhaftungen. Die Kühlschächte der SB-Auslagen waren verunreinigt. Im SB-Tiefkühlschrank waren Lebensmittelreste zu erkennen. In der Fleischabteilung war die Crash-Eismaschine stellenweise extrem ver-schmutzt, woraufhin das Eis entsorgt und der Betrieb bis zur vollständigen Reinigung ausgesetzt wurde. Das Waschbecken war verunreinigt und wurde als Lagerplatz zweckentfremdet. Der Boden war an verschiedenen Stellen altverschmutzt. Die Vakuummaschine war extrem altverschmutzt und wurde ebenso als Lagerraum zweckentfremdet. Hinter der Maschine war eine lebende Spinne zu erkennen. Die Reinigungsgeräte und das Tischgestell waren extrem verschmutzt, ebenso die Kühlraumtür welche zudem im unteren Bereich beschädigt war. Lagerregale waren st. verschmutzt

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

01.07.2025

Bäckerei Gamp

Kaiserstr. 4
79761 Waldshut

05.06.2025

Fehlender Insektenschutz an Fenstern und Türen. Multiple Gespinste und Verschmutzungen in den Produktionsräumen. Defekte Fließen an Boden und Wänden sowie offene Bohrlöcher. Unzureichende Improvisationskonstruktion zum Anfangen von Stinkflüssigkeit eines defekten Kanalanschlusses. Offen gelagerte Lebensmittel (Sahne, Kuchen, Teige) im Kühlraum auf verschmutztem Regal. Hinter einem Stikkenwagen mit Backpapier bedeckte tote, halbmumifizierte stinkende Ratte, wobei im Wagen mit Ameisen & Fruchtfliegen behaftete Altsüßwaren zur Herstellung süßer Semmelbrösel für künftige Produkte gelagert wurden. Kühlschränke (teils funktionell beschädigt) innerlich verschmutzt, worin ungewaschenes Gemüse neben fertigen Kuchen und Torten lagerten. Defekter Wasserablauf am Boden an der Wareneingangstüre mit rostbraunem-schwarzen Schlamm zum Inhalt. Fugen neben dem Waschbecken mit bräunlichem Schlamm gefüllt. Teigmaschinen z.T. altverschmutzt, Lagerfett tropfte am Knetarm herunter. --- TEXTPLATZ AUSGESCHÖPFT

Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

17.07.2025

Ginza GmbH

Stöckackerstrasse 2
79713 Bad Säckingen

23.06.2025

Böden an verschiedenen Stellen beschädigt. Unzulängliche Temperaturen in der SB Theke beim Rindfleisch, Geflügelfleisch, Frischfisch, Krustentieren und Muscheln. Lagerbehälter innen verunreinigt. Eissorten ohne Produktbezeichnung angeboten. Eis mit Vanillegeschmack wurde als Vanilleeis bezeichnet. Eisportionierer war verschlissen. Waschbecken war innen verunreinigt. Silikonfugen an Wand und Grillplatte lösen sich ab. Grillplattenwärmeabzug verunreinigt. Altfettschacht der Grillplatte und Mikrowelle altverschmutzt. Küche war im Bodenbereich unter den Küchenmöbeln, am Boden, der Wand, im Herdbereich altverschmutzt. Mitarbeiter trugen teilweise altverschmutzte Arbeitskleidung. Im Lagerraum waren lebende Ameisen zu erkennen. Wasseransammlungen und Verunreinigungen in Spülküche, welche unangenehmen faulig-muffigen, verwesungsähnlichen Geruch verursachten. Lagerung von wurden nicht abgedeckten Lebensmitteln in der Tiefkühltruhe. Bodenfliese war unterspült.Bei Belastung quoll Wasser hervor

Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

17.07.2025

Cafe Restaurant Bergsee - Gaststätte Krone Zyba GmbH

Am Bergsee 1
79713 Bad Säckingen

25.06.2025

Unverpackte Eiswürfel und Lebensmittel In der Tiefkühltruhe. Lagerbehälter innen verunreinigt. Tiefkühltruhe war innen verunreinigt. Eisportionierer war verschlissen. Die Spülmaschine war innen verunreinigt. In der Küche war die Wandfläche im Thekenbereich beschädigt. Des Weiteren war die Küche an verschiedenen Stellen verunreinigt: Boden (Fettanhaftungen), Dunstabzugshaube, Wandfläche, Decke, Küchenmöbeloberfläche, Lagerfläche. Der Küchenherd war altverschmutzt und die Mikrowelle innen verunreinigt. Auf verschiedenen Tellern waren extreme Verkrustungen zu erkennen, woraufhin die Teller per mündlicher Anordnung entsorgt wurden. Deckel und Innenraum mehrerer Lagerbehältern verunreinigt. Auf der Oberfläche des Fleisches waren untypische Verfärbungen zu erkennen. Im Lagerraum Lampe verunreinigt und beschädigt, die Wandfläche stark verunreinigt und beschädigt. Boden ebenfalls verunreinigt. Spülmaschinenwasser hatte eine weißlich-schleimige Struktur und einen faulig, modrigen Geruch.

Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Per mündlicher Anordnung wurden diverse kontaminierte Lebensmittel entsorgt, die Spülmaschine außer Betrieb gesetzt und extrem verkrustete Teller entsorgt. Stand 17.07.2025: Die aufgeführten Mängel wurden nun weitestgehend beseitigt.

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