Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Baden-Baden, Stadt |
03.05.2023 |
Restaurant „My Lyn“ |
Lichtentaler Straße 19 |
07.02.2023 |
Auf der Arbeitsfläche lagern geschälte Avocadohälften ohne Kühlung. In den Reiskochern lagert Reis bei einer Temperatur von +21°C. Es befinden sich stark verunreinigte Vorratsbehälter (Box für Algenblätter, Eimer für Trockeneis, Streuer für Sesam) im Sushi Bereich. Im Gläserregel lagern zwei Beutel mit Garnelen zum Auftauen ohne Kühlung, mit einer Kerntemperatur von +6,6°C bzw. +10,6°C. Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren verunreinigt. Lebensmitteln (Zwiebeln) lagern zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Insektenspray). Im Regal lagern Lebensmittel (Tomaten, Chili, Limette) zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Haarspray). Die Wände, der Boden und die Decke der Küche, unter der Spüle, unter dem Gewürzregal rechts neben dem Herd und über dem Herd sind stark verunreinigt. Im Kühlschrank neben dem Herd lagern Lebensmittel (Soße) in GN-Behältern mit angetrockneten Produktresten. Mayonnaise wird ungekühlt gelagert. Mehl und Reis lagern in nicht lebensmittelechten Behältern. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V und Kapitel IX |
Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel teilweise behoben. Die verunreinigten Vorratsbehälter sowie die Eiswürfelmaschine waren gereinigt. Die betriebsfremden Gegenständen sind aus den Zubereitungs- und Lagerbereichen entfernt worden. Die im Kühlschrank befindlichen GN-Behälter wurden gereinigt. Eine erneute gründliche Reinigung der noch offenen Mängel wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Baden-Baden, Stadt |
16.06.2023 |
Restaurant "Vinami" |
Inselstr.. 1 |
22.05.2023 |
Die Behälter für Soßen sind mit alten Soßenresten verunreinigt. In der Kühleinrichtung werden rohe Garnelen mit einer Kerntemperatur von +14,1°C gelagert. In der Kühleinrichtung werden frische Hähnchenbrustfilets mit einer Kerntemperatur von 11,7°C gelagert. Die Eiswürfelmaschine ist außen und im Inneren stark verunreinigt. In der Kühleinrichtung lagert für die Sushi Zubereitung, roher Thunfisch mit einer Kerntemperatur von +4,4°C, +4,1°C und +3,9°C sowie roher Lachs mit einer Kerntemperatur von 4,8°C und +3,0°C. In einem Edelstahleimer lagert Soße mit alten Soßenresten an den Rändern. Des Weiteren ist die Schöpfkelle mit Soßenresten verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artiklel 14 Nr. 1 und Nr. 2b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. |
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Baden-Baden, Stadt |
17.07.2023 |
Cito Restaurant |
Lichtentaler Str. 31 |
09.06.2023 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befinden sich lebende sowie tote Schädlinge (Schaben) in der Küche. Auf dem begehbaren Boden lagern offene kühlpflichtige Lebensmittel (Soßen), ohne ausreichende Kühlung. Unter der Arbeitsfläche befinden sich Lebensmittelabfälle und verunreinigte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt. Die Saladette ist stark verunreinigt. Des Weiteren befinden sich in den Behältern ausgetrocknete Lebensmittelreste (Soße, Käse etc.). In den verunreinigten Kühleinrichtungen lagern Lebensmittel mit unzureichender Kühlung. Bacon (Schinkenspeck) mit einer Kerntemperatur von +18°C. Burger Pattis aus rohem Hackfleisch mit einer Kerntemperatur von +13°C. TK- Tintenfischringen mit einer Kerntemperatur von +11,7°C. Die Lebensmittelbehälter im Kühlschrank sind stark verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.06.2023 waren die hygienischen Mängel bereits beseitigt. Es waren wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet worden. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Baden-Baden, Stadt |
18.09.2023 |
Asia Imbiss YamYam |
Sinzheimer Str. 20 |
09.08.2023 |
Auf dem begehbaren Bereich des Bodens befindet sich Gemüse (Karotten, Zwiebeln) zum Schälen in Sieben. Es lagern zubereitete Lebensmittel (gekochte Nudeln, eingeweichte Glasnudeln) ungekühlt und in offenen Behältnissen im Regal der Spülküche und unter der Spüle. Im verunreinigten Kühlschrank in der Küche lagern kühlpflichtige Lebensmittel (Gemüse, Hackfleisch, mariniertes Rindfleisch) bei +17°C. Das Hackfleisch hat eine Kerntemperatur von +6,4°C, das Rindfleisch +18,6°C. Im Reiskocher befindet sich gekochter Reis mit einer Temperatur von +23,8°C. Im verunreinigten Kühlschrank im Lagerraum lagern rohes Gemüse und gegartes Entenfleisch ohne Abdeckung zusammen. Der zur Sushi-Herstellung gelagerte Lachs hat eine Kerntemperatur von +7,0°C, der Tunfisch +4,3°C. Es lagert Hähnchenfleisch in Stärkemehl, offen mit rohen Eiern. Neben den Fritteusen befindet sich ein GN-Behälter mit stark angetrockneten Teigresten. Die zur Gewürzlagerung verwendeten Gläser sind stark verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V und Kapitel IX |
Bei der Nachkontrolle am 10.08.2023 konnte festgestellt werden, dass eine Grundreinigung erfolgt ist. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Baden-Baden, Stadt |
11.09.2023 |
Gaststätte My Lyn |
Lichtentaler Straße 19 |
24.07.2023 |
Im Kühlaufsatz für den Sushi-Fisch lagert roher Lachs mit einer Kerntemperatur von +6,4 bis +7,3°C. Im Reiskocher lagert Reis bei einer Temperatur von +31,1°C. Der Reiskocher ist stark verschmutzt. Die Innenbeschichtung beschädigt. Es werden im Kühlschrank weitere Sushi-Fische, roher Lachs mit einer Kerntemperatur von +11,4°C sowie roher Thunfisch mit +9,7°C gelagert. Reinigungsmittel werden unmittelbar neben Lebensmitteln (Salat, gekochter Reis, Shrimp Paste) gelagert. Auf dem Regal über der Anrichte lagert Mayonnaise in einem Portionierbehälter ohne Kühlung. Auf dem Küchenregal lagert ungekühlt gegartes Geflügel in Tempurateig. Unter dem Herd werden rohe Eier offen neben Erdnusssoße gelagert. Es wird eine stark verschmutzte Salatschleuder im Keller gelagert. Im hinteren Lagerbereich des Kellers lagern Lebensmittel (Reis) in nicht lebensmittelechten grauen Tonnen. Auf dem begehbaren Boden werden mehrere offene Kisten mit Obst und Gemüse gelagert. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.09.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben. Eine gründliche Reinigung und die Beseitigung der noch offenen Mängel wurde erneut mündlich und schriftlich angeordnet. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Baden-Baden, Stadt |
14.09.2023 |
Cito Restaurant |
Lichtentaler Straße 31 |
26.07.2023 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befinden sich lebende und tote Schädlinge (Schaben) in der Küche, Lebensmittellager (EG und 1. OG) sowie im Thekenbereich. Im Zubereitungsbereich wird rohes Hackfleisch mit einer Kerntemperatur von +8,1°C ungekühlt gelagert. In den Kühleinrichtungen werden Lebensmittel (Schinkenspeck mit +11,5°C) gelagert. Der Herdbereich ist stark fettig verunreinigt. Der Kühlschrank sowie die Saladette sind innen sowie außen verunreinigt. Die Arbeitsflächen neben dem Herd sind stark fettig verunreinigt. In der Küche wird in einem verschmutztem GN – Behälter Paniermehl mit Roheiresten gelagert. Auf dem begehbaren Boden lagern offene kühlpflichtige Lebensmittel, ohne Kühlung. In den Kühlschränken lagern offene rohe Eier. Auf der Tiefkühltruhe werden Lebensmittel (Fleisch) ungekühlt zum Auftauen gelagert. Die Tiefkühltruhe ist innen stark verunreinigt. Der Mixer ist innen verunreinigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.07.2023 waren die hygienischen Mängel weitgehend behoben. Es wurden wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. Bei der Nachkontrolle am 06.09.2023 waren alle Mängel behoben. |
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Bodenseekreis |
01.06.2023 |
Mal Alscham |
Riedleparkstr. 10 |
04.04.2023 |
a) Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln mit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln: In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel (Mais, Oliven, Artischockenherzen, Pilze) in teilweise bereits auf der Innenseite oxidierten Blechdosen gelagert. Der Kühlschrank war im Innenbereich verunreinigt. In einem Kühlraum lagerten verschiedene Geflügelprodukte, weiter war Brot-/Pizzateig gelagert. Die Lebensmittel lagerten teilweise offen bzw. unverpackt. Ein im Kühlraum aufgestelltes Regal war mit nicht beschichteten Pressholzplatten als Einlegeboden belegt. Der untere Regalboden war bereits mit Flüssigkeit durchnässt. In einem weiteren Kühlschrank befanden sich Pizzazutaten wie Reibekäse, Mozzarella, Oliven und Artischockenherzen. Teilweise wurden die Lebensmittel offen gelagert. Die mit Kunststoff ummantelten Einlegegitter des Kühlschranks waren rostig und schadhaft. Bei der Pizzastation waren Tomatensauce, Pilze, Pizzateig sowie eine rote Paste vom Vortag ungekühlt verblieben. Die Lebensmittel waren bereits eingetrocknet und befanden sich in verschmutzten Behältnissen. In der Zutatenvitrine befanden sich verschiedene Gemüse(-zubereitungen) wie z.B. geschnittene Zitronen, Tomatenscheiben, geschnittene Zwiebeln, eingelegte Karotten, Rot- und Weißkohlsalat, verschiedene Sauergemüse und Soßen. Kühlpflichtige Lebensmittel wiesen mit 13 bis 13,3 °C eine zu hohe Kerntemperatur auf. Die Zutaten waren teilweise unappetitlich, alt und eingetrocknet und schwammen in trüben Marinaden. |
Art. 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 der Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) |
Die weitere Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 war der Zustand deutlich verbessert. Einer Wiederinbetriebnahme stand nichts im Wege. |
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Bodenseekreis |
14.08.2023 |
Mal Alscham |
Riedleparkstr. 10 |
28.06.2023 |
Es wurde wiederholt gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts verstoßen. Eine Tiefkühltruhe im Keller mit eingefrorenem Fleisch war stellenweise stark verunreinigt. In der Küche zeigten die Fußbodenflächen stellenweise Verunreinigungen auf, Lebensmittelbehälter wurden teilweise direkt auf dem Boden gelagert und waren stellenweise verunreinigt. In der gesamten Küche wurde ein starker Kanalisationsgeruch wahrgenommen. Dieser war im Bereich des Abflusses besonders ausgeprägt. Unterhalb des Abflussgitters waren Verunreinigungen ersichtlich. Der Kühlschrank war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es erfolgte hier keine Trennung zwischen reinen und unreinen Lebensmitteln. Auf der Oberfläche von einem Käse wurden an verschiedenen Stellen grünweißliche schimmelartige Ablagerungen festgestellt. An einer offenen Packung Butter waren andere rötliche Lebensmittelreste anhaftend. Das Handwaschbecken im Vorbereitungsbereich war nicht benutzbar, weil es mit diversen Gegenständen zugestellt war. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Kapitel IX Nr. 2, 3 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 der Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRstV) bzw. § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die Beseitigung der Mängel wurde förmlich angeordnet. Die betreffenden Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. |
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Bodenseekreis |
14.08.2023 |
Hofladen und Bäckerei Schröder |
Königshof 11 |
19.04.2023 |
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren zum Teil verstaubt und verunreinigt. Im Hofladen war die Kühlvitrine mit Wurst und Käse für den unmittelbaren Verkauf im Innenraum verschmutzt. Auf mehreren Schwarzwürsten waren undefinierbare Ablagerungen ersichtlich, bei einer Wurst augenscheinlich auch weißschimmelartige Anhaftungen. Von dieser Wurst wurde eine Probenahme durchgeführt. Mit Gutachten vom 28.06.2023 beurteilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen die Wurst aufgrund ihres bereits optisch sichtbaren und sowohl im Oberflächenverfahren als auch im Direktabstrich-Verfahren nachgewiesenen Schimmelbefalls als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Des Weiteren wurden in der Kühlvitrine Fertigpackungen mit Räucherfischen bei zu warmen Temperaturen gelagert. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Die augenscheinlich verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. |
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Bodenseekreis |
15.09.2023 |
Hofladen und Bäckerei Schröder |
Königshof 11 |
13.07.2023 |
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Hofladen waren die Kühltruhe mit Dosenwurst sowie die Kühlvitrine mit Wurst und Käse im Innenraum verschmutzt. Fertigpackungen mit Räucherfisch wurde wiederholt bei zu warmen Temperaturen gelagert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren wiederholt zum Teil verstaubt und verunreinigt. In einem Kühlschrank waren offene geräucherte Rohwürste teilweise mit angetrockneten Oberflächen, schmierigen Ablagerungen und weißen Auflagerungen vorhanden. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Hier war auch Kot und Urin von Schadnagern vorhanden, Nester und Fraßspuren an Kartonagen waren ersichtlich. Ein stechender, unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Auch auf einzelnen Mehlsäcken waren Kot und Urin von Schadnagern vorhanden. Im hinteren Bereich des Lagers war ein Sack mit Mehl vorhanden, welcher mit Fraßspuren versehen war. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV |
Eine Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde angeordnet. Die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Bodenseekreis |
15.09.2023 |
Gasthaus Zweifel |
Lerchenstr. 1 |
06.07.2023 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. Zahlreiche Einrichtungsgegenstände in der Küche (z.B. Spülmaschine, Handwaschbecken, Kühlschrank, Gefriertruhe, Mikrowellenherd, Dunstabzugshaube) wiesen Altverschmutzungen auf. Der Bodenbereich bei einer Tiefkühltruhe wies Verunreinigungen u.a. in Form von Schadnagerkot auf. In einem Kühlschrank in der Küche wurden einige bereits abgelaufene Lebensmittel vorgefunden, welche sensorische Verderbserscheinungen zeigten sowie augenscheinlich angeschimmelte Kartoffeln. Im Kühlraum im Keller wurden ebenfalls Lebensmittel gelagert, welche bereits lange abgelaufen waren (z.B. ein Schinken mit MHD 03.07.2021). Hier wurde auch eine verpackte Schwarzwurst vorgefunden, welche mit weißlichen Schimmelablagerungen behaftet war. Der Bodenbereich eines nicht im Betrieb befindlichen Kühlschranks im Keller, in welchem Paniermehl und Mehl gelagert wurde, wies u.a. Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Der Bodenbereich an der Türe zum Kühlraum im Keller wies ebenfalls Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Kühlraum standen Lebensmittelbehälter direkt auf dem verschmutzten Bodenbereich. In einem weiteren Lagerbereich für Lebensmittel im Keller stand eine Tiefkühltruhe. Dieser Raum wies an Fenster-, Boden- und Wandbereich ebenfalls u.a. Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV |
Die Speisenabgabe wurde vorläufig untersagt. Die vorgefundenen nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet (u.a. die Hinzuziehung eines professionellen Schädlingsbekämpfers). Nach einer Nachkontrolle am 12.07.2023 konnte der Verkauf von Speisen wiederaufgenommen werden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
06.04.2023 |
Restaurant Rößle |
Alte Bundesstr. 33 |
02.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen. Des Weiteren wurde in der Küche ein Fleischwolf vorgefunden, der mit Fleischresten stark altverschmutzt war. Im Inneren des Fleischwolfs befanden sich bräunlich verfärbte Ablagerungen. Dieser Fleischwolf war für die Verarbeitung von Fleisch zu Hackfleisch vorgesehen. Ebenfalls wurde in der Küche eine Aufschnittmaschine vorgefunden. Beim Öffnen der Aufschnittmaschine wurden an der Messerabdeckung schmierige Ablagerungen festgestellt. Das Schneideblatt selbst war mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Diese Maschine wurde zuvor zum Aufschnitt von Wurst verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfelwurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine, der Aufschnittmaschine und des Fleischwolfs wurde mündlich angeordnet und am 02.03.2023 vom Betrieb durchgeführt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.05.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
09.03.2023 |
In der Metzgereitheke wurden mehrere Knoblauchwürste nach türkischer Art (roh, zum Braten) zum Verkauf angeboten, welche verdorben waren. Die Würste wurden direkt in der Tauflüssigkeit von Fischen gelagert, welche sich ebenfalls in der Theke befanden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Verkauf der betroffenen Charge wurde sofort untersagt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.05.2023 |
Très Joli |
Marktplatz 3 |
23.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
12.05.2023 |
Boutique Hotel Kokoschinski |
August-Euler-Platz 1 |
05.04.2023 |
Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regal, in einer roten Kiste drei verschiedene Nudelpackungen (Bandnudeln und Spaghetti) von Mäusen angenagt wurden. In einer offenen Packung Spaghetti lag Mäusekot. In der Küche lag Mäusekot direkt unter den Arbeitstischen und in einem Sicherungskasten. In der Küche wurden verschiedenste bürgerliche Gerichte, wie Schnitzel, Flammkuchen, Spätzle und Eisbecher, zubereitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort mündlich untersagt. Die Nudelpackungen wurden sofort bei der Kontrolle am 05.04.2023 entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
31.05.2023 |
Bäckerei Gehri |
Talstr. 64 |
19.04.2023 |
Im Mehllager im Keller wurde an mehreren Stellen am Boden, auf Regalbrettern sowie oberhalb der Mehlsäcke auf einem Sockel Mäusekot vorgefunden. Unter der Tiefkühltruhe lag eine bereits verweste Maus. Nach Öffnen der Holzverkleidung der Bedientheke wurde am Boden und in der Bedientheke unter halb der Torten ebenfalls Mäusekot vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
16.05.2023 |
Pizzeria Bertoldsbrunnen |
Bertoldsplatz 1a |
26.04.2023 |
In einem Produktionsraum wurde eine Teigmaschine vorgefunden, die stark altverschmutzt war und schwarze Verfärbungen aufwies. In der Teigmaschine wurde Pizzateig zubereitet und anschließende für die Pizzen, welche im Restaurant verkaut wurden, verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Teig wurde untersagt, die bereits hergestellten Teige und Pizzen wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
14.06.2023 |
Gaststätte Pegasus |
Hauptstr. 18 |
13.04.2023 |
In der Gaststätte wurde ein Befall von Schaben festgestellt. Im Thekenbereich liefen lebende Schaben über Lagerflächen von Spülmittel. Der Bereich grenzte unmittelbar an die Küche. Zudem wurden tote Schaben im Lebensmittellager im Keller vorgefunden. In diesem Lagerbereich wurden Weine und teilweise offene Lebensmittelverpackungen, welche für Auslieferungen benutzt wurden, gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Herstellen von Speisen und Getränken wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 14.04.2023 wurde festgestellt, dass in dem Betrieb eine Schädlingsbekämpfung durch einen Schädlingsbekämper und eine anschließende Grundreinigung erfolgte. Die behördlichen Beschränkungen wurden daraufhin wieder aufgehoben. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.07.2023 |
Badischer Heldt |
Dorfstraße 39 |
04.05.2023 |
Es wurde festgestellt, dass in der Küche auf dem gesamten Fußboden, hinter den Kühltruhen sowie unter den Regalen und Gerätschaften Mäusekot vorhanden war. Auch in den Regalen und unter dem Kombidämpfer direkt neben gekochtem Spargel und Spargelwasser befand sich Mäusekot. Offene Pommes Frites und verschiedene offene Soßen in Behältnissen standen auf dem Fußboden und somit in der Nähe von Mäusekot. Im Keller lag direkt neben einer Weinflasche im Regal ebenfalls Mäusekot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten und vorgerichteten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 05.05.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
17.07.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
14.06.2023 |
In der Metzgertheke wurden vier Packungen mit Geflügelfleisch (Cuisse de Dinde Lot: 399074 Verbrauchsdatum 08.06.2023) vorgefunden, bei denen das Verbrauchsdatum um sechs Tage überschritten war. In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsbereich lagen mehrere Tiefkühlprodukte, bei denen sich deutlicher Gefrierbrand gebildet hatte. Die Produkte hatten sich teilweise schon stark zersetzt und waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Es handelte sich um folgende Produkte: Aknur Wolfsbarsch: 19 Packungen, Aknur Lachs: sieben Packungen, Super Fresh Anchovy: sieben Packungen, Day Sea Day Garnelen: zwei Packungen, Super Fresh Garnelen: drei Packungen, Aknur Pferdemakrelen: sechs Packungen, Day Sea Day Pangasius: sechs Packungen, Day Sea Day Pangasius mit Knochen: eine Packung, Ekselans Grill Kebab: eine Packung, Aknur Dorade: zwei Packungen, Sunat Trakaya Köfte: neun Packungen, Sunat Künefe: neun Packungen, Sunat Mantisi: vier Packungen, Pasha Halal Food Köfte: 14 Packungen, Pasha Halal Food Finger Köfte: 17 Packungen, Pasha Halal Food Pleskavica: zehn Packungen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die bei der Kontrolle vorgefundenen abgelaufenen und nicht mehr zum Verzehr geeigneten Produkte wurden durch den Betrieb entsorgt. Am 15.06.2023 wurden bei einer Nachkontrolle keine abgelaufenen Produkte mehr vorgefunden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
13.07.2023 |
Bäckerei und Konditorei Kirschner |
Staltengasse 2 |
15.06.2023 |
Im Produktionsbereich wurden punktuell auf einem Arbeitstisch bei der Herstellung von Kuchen und im Teigkneter eine Schabe und eine tote Schabe bei einer Mehlmischung für die Herstellung von Backwaren festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden vom Betrieb entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
24.07.2023 |
Gasthaus Rößle |
Alte Bundesstr. 33 |
15.06.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet und am 15.06.2023 vom Betrieb durchgeführt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.08.2023 |
Hotel Restaurant zur Sonne |
Zähringerstr 2 |
05.07.2023 |
Im Lagerbereich der Backstube wurden zwei Mehlsäcke von Schadnagern angenagt. Die Mehlsäcke lagen auf einer gelben Bäckerkiste in einem Bereich, in welchem sich eine größere Menge Mäusekot auf dem Fußboden befand. Das Mehl wurde für die Herstellung von verschiedenen Broten und Brötchen verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mehlsäcke wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. Die Herstellung von Lebensmitteln in der Backstube des Betriebes wurde noch während der Kontrolle untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.08.2023 |
Miss Viet Kitchen |
Wilhelmstr. 18 |
12.07.2023 |
In der Küche sowie in den Kühlhäusern des Betriebs wurden die folgenden nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmittel vorgefunden: In einem Kühlhaus im Keller befand sich ein Eimer mit einer verschimmelten Soße und ein Eimer voller geschnittenem Geflügelfleisch mit einem stark verdorbenen Geruch. In der Küche befand sich in einem Kühltisch ein Behältnis mit geschnittenem Rindfleisch, welches sehr stark ausgetrocknet war. Das Rindfleisch roch säuerlich. Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden für das Mittagsgeschäft am 12.07.2023 vorrätig gehalten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
05.08.2023 |
Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG |
Glasbergweg 1 |
11.07.2023 |
Im Kühlhaus der Produktion wurde eine größere Menge Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden. Direkt neben dem Mäusekot wurden sechs Packungen mit Butter (Deutsche Marken Butter) und eine offene rote Kiste mit Speck gelagert. Diese Zutaten wurden für verschiedene Backwaren verwendet. In diesem Kühlhaus wurde auch die Hefe für die Hefeteige gelagert. In einer Scherbeneismaschine lag Mäusekot auf einem Elektrokasten und einer Abdeckung über dem Eisauswurffach. Das Eis wurde für die Herstellung von Teigen verwendet. In diesem Bereich wurden die Backwaren hergestellt. In einem Kabelschacht in der Produktion und an mehreren Stellen auf dem Fußboden im Backstubenbereich befand sich Mäusekot. In einem Heizraum, in dem mehrere Backbleche gelagert wurden, befanden sich mehrere tote und teils mumifizierte Mäuse. Die Backbleche wurden für die Herstellung von Backwaren verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Fantasia Kebap Haus |
Schwarzwaldstraße 8 |
08.08.2023 |
In der Küche des Betriebes wurde festgestellt, dass die Teigmaschine direkt über dem Knethaken sehr stark altverschmutzt war. An mehreren Flächen befanden sich alte verkrustete bräunliche und gelbliche Ablagerungen. Im Außenbereich direkt hinter der Küche wurden Fladenbrote offen gelagert. In diesem Bereich lag Rattenkot auf den Lagerregalen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Abgabe von selbst hergestellten Speisen wurde bis zur Behebung der Mängel untersagt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Lezzet Grillhaus |
Beim Bahnhof 2 |
08.08.2023 |
In der Küche des Betriebes wurde ein massiver Befall von Fliegen festgestellt, die Fliegen befanden sich im unmittelbaren Umfeld von den geschnittenen Salaten in der Salattheke. Am Drehspieß wurde vor dem Grillen die Plastikfolie nicht entfernt. Es wurde festgestellt, dass sich direkt auf dem Fleisch eine Schicht mit geschmolzener Plastikfolie befand. Die Abzugshaube direkt über dem Drehspießgrill war stark mit altem Fett verschmutzt. Das alte Fett tropfte wieder zurück auf den Drehspieß. Eine der beiden Fritteusen, welche für die Zubereitung von Pommes Frites und Chicken Nuggets verwendet wurde, war stark alt verschmutzt. Das Öl, welches zum Frittieren verwendet wurde, war sichtlich verdorben. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde das Herstellen und Verkaufen von Speisen sofort untersagt. Nach einer Nachkontrolle am 11.08.2023 waren alle Mängel behoben. Die Betriebsbeschränkung wurde daraufhin wieder aufgehoben. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Pension & Restaurant Mühlencafé |
Ödenbach 3 |
09.08.2023 |
In der Backstube des Hotels wurde festgestellt, dass unter einem Arbeitstisch eine tote verweste Maus lag. Zudem lag an mehreren Stellen auf dem Fußboden Mäusekot. In drei verschiedenen Behältern lag Mäusekot direkt in den Rohstoffen für die Backwarenproduktion. Darunter befand sich eine Backmischung für "Amerikaner" (eine feine Backware), offener Zucker und offen gelagertes Mehl. Unter dem Handwaschbecken in der Küche wurde Schadnagerurin und Mäusekot vorgefunden. Der Bereich um das Handwaschbecken roch stark nach Ammoniak. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde sofort untersagt Lebensmittel, die unter den unhygienischen Umständen in der Backstube und der Küche hergestellt wurden, in den Verkehr zu bringen. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Pension & Restaurant Mühlencafé |
Ödenbach 3 |
11.08.2023 |
Trotz der am 09.08.2023 verfügten Untersagung Lebensmittel in der Küche herzustellen und zu verarbeiten, wurde bei der Kontrolle am 11.08.2023 festgestellt, das in der Küche des Betriebs weiterhin Lebensmittel verarbeitet wurden. Auf der Saladette wurden Brötchen für das Frühstück offen gelagert. Zudem wurde festgestellt, dass Käse auf der Schneidemaschine aufgeschnitten wurde. Auf dem Fußboden der angrenzenden Backstube sowie vor der Bedientheke lag weiterhin noch eine größere Menge an Mäusekot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde ein weiteres Mal angeordnet, dass in der Backstube sowie in der Küche keine Lebensmittel mehr produziert werden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Metzgerei Lehmann Filiale am Marktplatz |
Am Marktplatz 2 |
27.06.2023 |
Bei einer Kontrolle im Verkaufsbereich wurde festgestellt, dass bei mehreren Konserven mit Gulaschsuppe kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben war. Eine Konserve wurde daraufhin im Labor mikrobiologisch untersucht um die Haltbarkeit des Produktes festzustellen. Bereits am 06.07.2023 (neun Tage nach der Probeentnahme) wurde bei der Gulaschsuppe ein durch Mikroorgansimen hervorgerufener Verderb festgestellt. Die betroffene Gulaschsuppe wurde lediglich am 27.06.2023 in der Filiale am Marktplatz 2, in 79249 Merzhausen verkauft. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Ware wurde nach Erhalt des Gutachtens am 09.08.2023 durch den Lebensmittelunternehmer vom Markt genommen. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
25.09.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
15.08.2023 |
Im Verkaufsraum wurden mehrere kühlpflichtige Lebensmittel in einer ausgeschalteten Kühltruhe gelagert. An der Kühltruhe hing ein Schild mit der Aufschrift "tarihi gecmis, veraltete Ware, Produits pe'rime's" , " Stück 1 Euro". Die kühlpflichtigen Lebensmittel in dieser Kühltruhe hatten eine Kerntemperatur von + 24, 7 - + 25,0 °C. Die beiden Produkte "Cocktail Sosis (Hühnerfleisch Würstschen" mit dem MHD 23.08.2023 und dem Produkt "Erzincan Kasari (Kuhmilchkäse)" mit dem MHD 26.06.2023 waren bereits sichtlich verdorben. Im Verkaufsraum befanden sich sieben sichtlich verdorbene Packungen mit "Suho Meso (Rindfleisch vorgegart)" MHD auf der Verpackung nicht lesbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware wurde mit einem Etikett des Betriebes überdeckt. In den Verpackungen befand sich eine schmierige, nach Fäulnis riechende Flüssigkeit. Im Metzgereibereich wurde festgestellt, dass Fleisch auf einem stark altverschmutzten und mit alten Blutablagerungen überzogenen Hackklotz verarbeitet wurde. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene, nicht mehr zum Verzehr geeignete Ware wurde durch den Betrieb entsorgt. |
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Böblingen |
04.05.2023 |
Konditorei Clement |
Leonberger Str. 5 |
20.02.2023 |
Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
keine Bemerkungen |
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Böblingen |
18.09.2023 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
07.08.2023 |
Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Die in der Küche tätigen Personen trugen Straßenkleidung und bereiteten Teigtaschen mit Hackfleischfüllung im Sitzen unmittelbar auf der Jeanshose zu. Eine vorangegangene Verbraucherbeschwerde bezog sich auf einen abgelösten, künstlichen Fingernagel in der Speise. Dieser abgelöste Fingernagel konnte bei der Kontrolle eindeutig der in der Küche tätigen Person zugeordnet werden. Soßen wurden in Töpfen ohne Abdeckung direkt auf dem Boden entgegen der Temperaturvorgaben ungekühlt gelagert. Gegenstände und Behältnisse, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt (z. B. Behälter für Krabbenchips) und teilweise derart beschädigt, dass Absplitterungen von Kunststoffteilen festgestellt wurden. Tüten, die zum Aufbewahren von Lebensmitteln genutzt wurden, waren nicht lebensmitteltauglich. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde von Seiten der Behörde angeordnet. |
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Emmendingen |
02.08.2023 |
"Ban Thai" |
Siemensstr. 10 |
04.07.2023 |
Während der Betriebskontrolle wurde hinter dem Tisch der Fritteuse Rattenkot vorgefunden. Des Weiteren befanden sich Fliegen in den Räumen. Zudem waren die Oberflächen u.a. der Wände, Schränke, Decke und des Boden verschmutzt/verfettet. Teilweise war die Oberfläche der Wände schadhaft und löste sich. In mehreren Bereichen war die Decke schadhaft. Des Weiteren war ein hygienisches Händereinigen und Händetrocknen nicht möglich. Der Warmwasserboiler war nicht in Betrieb, Einmalhandtücher und Flüssigseife fehlten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Noch vor Ort am 04.07.2023 wurde der Betrieb aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Rattenbefalls durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen mündlich untersagt, bis die Missstände behoben sind. Nach Behebung der festgestellten Mängel wurde die Betriebsschließung am 24.07.2023 aufgehoben. |
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Emmendingen |
28.09.2023 |
Whyler Kebap Haus |
Hauptstr. 29 |
01.08.2023 |
Am 01.08.2023 wurde in Ihrer o.g. Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Dabei wurde in der Küche größere Menge an Mäusekot, vor allem im Bereich der Lagerung der Lebensmittel, vorgefunden. Weiter waren die Räume, vor allem in schwer zugänglichen Bereichen, altverschmutzt. Vorort wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Mäusebefalls untersagt, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, bis eine Grundreinigung und geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt ist. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 u. Anhang II VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 02.08.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt, sodass die Untersagung des Inverkehrbringens aufgehoben werden konnte. |
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Esslingen |
30.05.2023 |
Eiscafé Venezia |
Hauptstraße 50 |
13.10.2022 |
Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden. |
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Esslingen |
30.05.2023 |
Pavarotti, Ristorante - Pizzeria |
Rohrer Straße 2 |
08.03.2023 |
Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten. |
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Esslingen |
22.05.2023 |
Schlemmereck Plato |
Hauptstraße 1 |
22.03.2023 |
Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene nicht mehr für den Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden - z.B. Putenfleisch (Verbrauchsdatum 15.03.2023); Panier-Ei (Geruch altsauer, stark faulig); verschiedene Brühwürstchen (Saiten, Debrecziner, Bratwürste (Geruch altsauer, muffig, schimmelig); Rindfleisch (Geruch altsäuerlich), mehrere Physalis waren mit Schimmelbildung behaftet, verschiedene Behältnisse mit Soßen wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO(EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am Abend des 22.03.2023 waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
24.05.2023 |
Schlemmer Pizza und Dhool Burger |
Olgastraße 36 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurden in der Küche und im Kühlhaus erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Unter anderem waren Küchengeräte in Gebrauch, welche nach der Nutzung in den Tagen zuvor nicht gründlich gereinigt wurden, z.B. war die Pizzateigmaschine insbesondere am Auslass des Spiralkneters durch angetrocknete, gelbe Teiganhaftungen stark verunreinigt, die Gemüseschneidemaschine war im Inneren durch angetrocknete Reste durchgelassenen Käses verunreinigt, auch die Mikrowelle war von innen mit angetrockneten Speiseresten stark altverschmutzt. In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter der Ventilatoren durch Flusen, dunkle/sporenähnliche und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt. Der Deckenbereich der Kühlzelle wies zahlreiche Verschmutzungen (augenscheinlich Versporungen) auf. Im gesamten Betrieb gab es keine Einweghandtücher zum hygienischen reinigen der Hände. |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren alle beanstandeten Mängel behoben. |
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Esslingen |
14.08.2023 |
Gaststätte Hirsch |
Marktstraße 22 |
06.07.2023 |
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Unter anderem wurde festgestellt, dass in der Küche mehrere Stellen, wie zum Beispiel der Herd, die Schränke von außen und von innen, die Unterseiten des Hängeschrankes, sämtliche Oberflächen etc. durch schmierige Beläge von altem Fett, welches teilweise verharzt war, und Schmutz verunreinigt waren. Der Kühlschrank in der Küche war, im unteren Bereich, von außen und innen massiv angerostet. Im Inneren war der Kühlschrank altverschmutzt mit schmierigen Belägen und teilweise daran anhaftenden Haaren. Die Abflussrinne des Kondenswassers im Kühlschrank war verstopft und infolgedessen hat sich in dieser das Wasser gestaut, was zu Schimmelansammlungen geführt hat. Das Handwaschbecken war ohne Funktion, da der Boiler ausgesteckt war und weder Seife noch Einweghandtücher vorhanden waren. Die Kühleinheiten unter der Zapfanlage waren außerordentlich verschmutzt. Dies betrifft sowohl die Türen als auch die Dichtungen, sowie die Schubladen von innen (Spinnweben) und den Bereich unter den Schubladen (augenscheinlich schwarze Versporungen). |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der 1. Nachkontrolle am 07.07.2023 war der Großteil der Mängel nicht behoben. Die Reinigungsarbeiten wurden nachlässig ausgeführt. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 21.07.2023 waren nahezu alle Mängel vollständig behoben. Bei der weiteren Nachkontrolle am 31.08.2023 waren auch die verbliebenen Mängel behoben. |
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Esslingen |
20.09.2023 |
Ganesh |
Plochinger Straße 5 |
30.06.2023 |
In der Küche wurden Lebensmittel in Eimern z.B. Soßen direkt auf dem Boden gelagert. Die Silikonfuge am Waschbecken war schadhaft. Es wurden beschädigte bzw. nicht mehr leicht zu reinigende Schüsseln und Siebe vorgefunden. Weiterhin wurden in der Küche Reinigungsmängel z.B. Boden, Mikrowelle innenseitig und Herdbereich festgestellt. Des Weiteren war ein starker Befall an Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien feststellbar. So befanden sich Schaben an den Wänden, im Bodenbereich und auf der Arbeitsfläche aus Edelstahl, auf der offene Lebensmittel in Gefäßen sowie auf einem Schneidbrett bereitgehalten wurden. Es handelte sich um gekochten Reis, geschnittene Karotten, geschälte Kartoffeln, Mais und gekochtes Fleisch in Soße. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des starken Schabenbefalls wurde dem Betrieb die Speisenabgabe untersagt. Die o.g. offenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle unter Aufsicht unschädlich entsorgt. Am 04.07.2023 war der Schädlingsbekämpfer vor Ort und leitete entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen ein. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2023 waren die die Hygienemängel behoben. Eine Speisenabgabe konnte noch nicht erfolgen, da der Schädlingsbekämpfer die Freigabe noch nicht erteilte. |
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Esslingen |
19.09.2023 |
Schlosscafe |
Am Thermalbad 3 |
27.07.2023 |
Keines der im Betrieb befindlichen Handwaschbecken war mit Seife sowie Handtüchern zum hygienischen Trocknen der Hände ausgestattet. |
Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.4 VO(EG) 852/2004; |
Die Schankanlage wurde vor Ort gesperrt und erst nach erfolgter Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger am Nachmittag des selben Tages wieder frei gegeben. |
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Esslingen |
02.10.2023 |
Alaturka |
Nikolaus-Otto-Straße 19 |
16.08.2023 |
Im vollgestellten Kühlraum mit einer Temperatur von +18 °C wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Es handelte sich dabei um zwei große Säcke mit verschimmelten Möhren sowie mehrere Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum - z.B. Rinderhackfleisch wie auch teilweise verdorbene abgepackte Salatmischungen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. |
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Freiburg, Stadt |
04.04.2023 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Kreuzstr. 18-20 |
24.01.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Insbesondere im Aufbackraum mit Selbstbedienungstheke wurde Schadnagerkot, sowie eingetrocknete Urinspuren unterhalb der Regale, der zum Verkauf angebotenen offenen Backwaren festgestellt. Mäusekot wurde weiterhin in den unteren Auszugsregalen der Selbstbedienungstheke vorgefunden. Unmittelbar darüber wurden offene verzehrsfertige Backwaren zum Verkauf angeboten. Zudem wurde unterhalb der Regalböden der vorverpackten Backwaren, links von der Zugangstüre des Aufbackraums, Schadnagerkot, eingetrocknete Urinspuren und Fraßspuren in Form von kleinen Kunststofffetzen festgestellt. In mehreren Bereichen der Verkaufsräume wurde Mäusekot festgestellt: Im Bodenbereich der Fleischkühltheken, unterhalb der Paletten für Mehl und Zucker, im Lager im Untergeschoss hinter der Heizungsanlage, sowie im Bodenbereich der Obst- und Gemüseregale. Im Obst- und Gemüsebereich wurden dauerhaft offene Nüsse mit Schokoüberzug und geröstete Pistazien zum Verkauf angeboten. Zudem waren die Bodenflächen hinter den Regalwänden im Obst- und Gemüsebereich mit heruntergefallenen Obstresten verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die vorhandenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten außerdem intensiviert werden. Das Inverkehrbringen der Backwaren im Selbstbedienungsbereich wurde gegen 10 Uhr vorübergehend untersagt. Die offenen Backwaren wurden im Beisein der Kontrolleure aus dem Verkauf genommen. Gegen Ende der Kontrolle um 12:00 Uhr wurde der Stand der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Aufbackbereich überprüft. Der Schädlingskot und die Urinspuren waren vollständig entfernt. Die Reinigungsmängel waren beseitigt. Die vorübergehende Schließung der Backstation sowie der Selbstbedienungstheke wurde vor Ort aufgehoben. |
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Freiburg, Stadt |
05.05.2023 |
Banoi Streetfood |
Augustinerplatz 2 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und Altverschmutzungen festgestellt. Die Unterbaukühlschränke der Getränketheke, in denen offene Cocktails gelagert wurden, waren durch Altverschmutzungen, Schimmel und schleimige Ablagerungen in den Kondenswasserbehältern erheblich verunreinigt. Die Warmhaltefläche der Kaffeemaschine, auf der die Tassen mit der Öffnung nach unten gelagert wurden, war altverschmutzt. Die Gläserspülmaschine war im Innenbereich durch Rotschimmel und schleimige Ablagerungen am Spülarm verunreinigt. Die zum Gebrauch bereitgehaltenen Gläser und Tassen waren verschmutzt. Der Standmixer war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Schneidebrett war stark abgenutzt und mit schwarzen Versporungen belegt. In der Küche wurden vertrocknete und verfärbte Karottenjulienne in der Saladette gelagert. Die Unterbaukühlschränke waren im Inneren altverschmutzt und durch Schimmel und schleimige Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter im Lager wies schleimige Ablagerungen auf. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die kontaminierten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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Freiburg, Stadt |
21.04.2023 |
Firenze-Toscana Restaurationsbetrieb GmbH "Trattoria Toscana" |
Friedrichring 7 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. In einer Untertischkühlung wurden verfärbte und stark verdorben riechende rohe Lachsfilets und Putenschnitzel mit verzehrfertigen Soßen und Butter vorgefunden. In einer Schublade der Kühlung wurden angetrocknete, vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen festgestellt. Die Kühleinrichtungen waren mit schwarzem Schimmel kontaminiert. Offene Lebensmittel wie angestochenes Bier, Pilze, Oliven, ital. Rohwürste, geschnittene Melone wurden in diesen Bereichen gelagert und wa-ren der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt. Im TK-Haus und -schrank wurde offenes Fleisch mit erheblichem Gefrierbrand vorgefunden. Die Abtropfgitter auf den Gläserregalen waren erheblich durch Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war durch alte gelblich verfärbte Lebensmittelreste und Fettablagerungen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
18.04.2023 |
Da Persio Mykonos GmbH |
Tullastr. 67 |
07.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche befand sich unter und auf dem Pizzaofen Mäusekot. In allen Ecken des Fußbodens, im Bodenbereich hinter dem Arbeitstisch der Kochstelle für den Gyrosspieß, unter dem Spülbecken neben der Teigmaschine sowie in der mit Ausrüstungsgegenständen (Gemüsehobelaufsätze und Löffel) befüllten Schublade unter dem Gemüsehobel wurde Mäusekot festgestellt. Der Boden sowie die gesamte Kücheneinrichtung waren stark mit Fettablagerungen belegt und mit Speiseresten verunreinigt. Im Trockenlager wurden offene und verschlossene Lebensmittelverpackungen aufbewahrt. Auch hier wurde in allen Regalen und Fußbodenbereichen Mäusekot vorgefunden. In einem angebrochenen Sack Kartoffelmehl, welches für die Herstellung von Tempura-Teig verwendet wird, war Mäusekot im Kartoffelmehl sichtbar. In grünen Kunststoffkisten, die mit Kartoffeln und Zwiebeln befüllt waren, auf einem weißen mit Kartoffelmehl befüllten Kunststoffeimer sowie auf einer Dose schwarzer Oliven wurden Mäusekotspuren vorgefunden. Der Boden, die Wände, sowie die Regale in diesem Raum waren stark verunreinigt. In den Räumlichkeiten der nicht mehr betriebenen Gaststätte wurden Lebensmittel und Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst gelagert. An einer Packung Instantnudeln waren Fraßspuren sichtbar. Die Packung befand sich zusammen mit Mäusekot in einer Kartonage. Pizzakartons wurden unterhalb eines Fenstersimses gelagert und gefaltet, auf dem Mäusekot sowie Spinnweben und Staub festgestellt wurden. Diese Verunreinigungen durch Exkremente, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen, Betriebseinrichtungen, Ausrüstungsgegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Schließung des Lebensmittelbetriebs, das Ausräumen, Reinigen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche sowie die Entsorgung der offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel und Verpackungen wurde angeordnet. Ebenso wurde die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.03.2023 um 17:30 Uhr waren die Reinigungsmängel beseitigt. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
12.05.2023 |
Fichterlager |
Staudingerstr. 105 |
22.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. Die Unterbaukühlungen waren im Inneren verunreinigt. Die Dichtungen der Schubladen waren altverschmutzt und mit Schimmel behaftet. In den Schubladen wurden Lebensmittel wie Hackfleischsoße und Butter ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Es wurden vorportionierte Fleischstücke (Rind/Schwein), Lachs und vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen vorgefunden. Auf geöffneten Originalverpackungen mit Wurstsalat bzw. Speckstreifen hatte sich Schimmel gebildet. Die Teigmaschine war durch eingetrocknete Teigablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich der Aufsatzvitrine sowie sämtliche Gastronomiebehälter waren erheblich verunreinigt. Der Kühlraum, in dem Lebensmittel (z.B. roher Lachs, Käse) ohne Schutz vor Kontamination gelagert wurden, war erheblich altverschmutzt und mit Schimmel kontaminiert. Vorportionierter Pizzateig wurde mit Müllsäcken abgedeckt vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
25.08.2023 |
Milano |
Schusterstr. 7 |
29.06.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Frittierfett aus Fritteuse“ wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 19.07.2023 sensorisch eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack festgestellt, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dies wurde durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden chemisch bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Probeentnahme erfolgte am 29.06.2023. |
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Freiburg, Stadt |
04.09.2023 |
Brasil |
Wannerstr. 21 |
02.08.2023 |
In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich Schadnagerkot festgestellt. Insbesondere hinter dem Kombidämpferunterschrank, in dem zum Kontrollzeitpunkt Backwaren und Reisbeilagen ohne Schutz vor Kontamination aufbewahrt wurden, waren Kotspuren vorhanden. Im Nebenraum wurde hinter der Tiefkühltruhe eine lebende Maus gesichtet. Zwischen der Wand zum Außenbereich und dem Kühlschrank waren Fraßspuren der Schadnager sichtbar. Hinter und neben der Eiswürfelmaschine, auf dem Fenstersims zum Außenbereich, sowie im Bodenbereich und hinter den Kühlmöbeln wurde zahlreicher Schadnagerkot festgestellt. In der Theke wurde Schadnagerkot unter der Kühlvitrine für Kuchen, in den Unterschränken der Verkaufs- und Schanktheke, sowie in den Bodenbereichen festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.08.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Göppingen |
28.04.2023 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten-Betriebs-GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
06.04.2023 |
Insgesamt wurden ca. 15 und teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Spülmaschinen waren mit Biofilmen behaftet. Gereinigte Edelstahlbehälter für Lebensmittelkontakt wiesen krümelartige Verunreinigungen auf. Unter den Schränken in der Küche befanden sich alte Lebensmittelreste. Schwerwiegendste Mängel waren hochgradig durch Schimmel und Staubanhaftungen verunreinigte Ventilatorengitter in drei Kühlzellen. Dabei werden Partikel durch die Ventilatoren in der Luft verteilt und offene Lebensmittel kontaminiert. Ca. 97 kg kontaminierte Lebensmittel, wie z.B. Kartoffeln, Spätzle, Braten, Soße, gefüllter Paprika und paniertes Hähnchenfleisch und geschnittener Blattsellerie wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördliche angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 5 Nr. 1. LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB |
Die Verstöße wurden inzwischen behoben. |
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Göppingen |
02.06.2023 |
Lieferdienst Roma Night Pizzeria |
Beckhstraße 24/1 |
04.05.2023 |
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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Göppingen |
26.07.2023 |
EFE Grillhaus |
Bahnhofstraße 7 |
20.06.2023 |
Im Zusammenhang mit einer Verbraucherbeschwerde wurde aus der Saladette des Gastronomiebetriebs eine sensorisch verdächtige Probe Thunfisch erhoben und der gesamte Restbestand aus dem Verkehr genommen. Nach der Untersuchung und Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart war der Thunfisch aufgrund des sehr hohen Keimgehaltes als verdorben und damit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet zu beurteilen. Wegen des Gehaltes an Histamin war der Thunfisch zudem als gesundheitsschädlich einzustufen. Bereits bei der Erhebung der Verdachtsprobe hat das Lebensmittelunternehmen kooperiert und eine Verifizierung der betroffenen Arbeitsprozesse hinsichtlich Gebindegröße unter Berücksichtigung von Kundenstoßzeiten, Verwendungsdauer geöffneter Fertigpackungen und Kühlung eingeleitet. |
Art. 14. Abs. 1 und 2 a) und b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Die Mangelbehebung wurde bei der Probenahme eingeleitet und war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits durchgeführt. Im Übrigen wurden keine sonstigen Mängel im Betrieb festgestellt. |
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Heidelberg, Stadt |
17.05.2023 |
Asiahung |
Willy-Brandt-Platz 5 |
02.03.2023 |
Es wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren rostig (wie Sparschäler, Hackbeil) und altverschmutzt wie Streifenschneider, Reibe, Vorratsbehälter. Kühlschubladen waren innen z. T. massiv verschmutzt. Vorbereitete Lebensmittel lagerten in schmutzigen Behältnissen und wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten (Gemüse), so dass diese Lebensmittel einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB |
Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 im Wesentlichen beseitigt. |
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Heidelberg, Stadt |
12.07.2023 |
Sakura |
Bergheimer Str. 7 |
09.03.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen betroffen; z.B. verschmutzte Lebensmittelbehältnisse, stark verschmutzte Nudelmaschine, Mikrowelle innen komplett verrostet, altverschmutzter Reiskocher. Der Bereich um die Fritteuse war massiv verfettet und das Frittierfett überlagert, außerdem wurde verzehrfertige Suppe offen neben betriebsfremden Gegenständen gelagert. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 10.03.2023 waren noch Mängel vorhanden. |
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Heidelberg, Stadt |
24.07.2023 |
Pamir Market |
Bergheimer Str. 3 |
03.05.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Durch zu lange und unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln waren insbesondere an den vorverpackten Teilen von Schaffleisch bereits typische Verderbnis-Anzeichen festzustellen. Im Lagerraum lagerten schimmelige Lebensmittel (Tomaten, Wassermelone). |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 16.06.2023 waren viele Mängel noch vorhanden. Im Kühlhaus wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Schafskäse und Wurstaufschnitt zu warm gelagert, teilweise war das MHD deutlich überschritten. |
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Heidelberg, Stadt |
23.08.2023 |
Pizzeria im Carré |
Rohrbacher Str. 8 |
03.04.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, betroffen; z.B. Pfannen, Gemüsehobel, Pizzaschneider; außerdem verschmutzte Saladette, altverschmutzte Teigmaschine, verschmutzte Mikrowelle, altverschmutzte Fritteuse. Es wurden zu warm gelagertes, halbgegartes Geflügelfleisch und säuerlich riechende Nudeln vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 05.04.2023 waren die Mängel beseitigt |
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Heidelberg, Stadt |
04.09.2023 |
Pinky Tea House |
Rohrbacher Str. 6-8 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen und schleimigen Belag auf. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die bereits produzierten Eiswürfel entsorgt. |
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Heidelberg, Stadt |
07.09.2023 |
ZKB |
Marktplatz 7 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen auf und war verschmutzt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfel wurden entsorgt. Die Eiswürfelmaschine wurde gereinigt und darf wieder in Betrieb genommen werden. |
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Heidelberg, Stadt |
28.09.2023 |
Café Rossi |
Rohrbacher Str. 4 |
27.06.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Es waren auch verschiedene Lebensmittel aufgrund von Verunreinigungen, Schimmelbefall und unsachgemäßer Lagerung nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Schweinelachs, Salat, Tomaten, Petersilienwurzel, Karotten, Orangen). Die Eiswürfelmaschine war innen verschmutzt und mit rötlichem schleimigen Belag behaftet. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Getränkeausschank am Nachmittag des 27.06.2023 und der Küchenbetrieb und die Eiswürfelmaschine am 28.06.2023 wieder freigegeben wurden. |
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Heilbronn, Land |
11.04.2023 |
Willi´s Imbiss-Bistro |
Talstraße 2 |
11.01.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 |
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Heilbronn, Land |
02.05.2023 |
ADIX MarktADIX Markt |
Amorbacher Str. 30 |
20.01.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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Heilbronn, Land |
06.06.2023 |
Weingut Ulrich Schropp |
Friedenstraße 53 |
08.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L. |
Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG |
Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet |
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Heilbronn, Land |
26.07.2023 |
LIKA SERVIERT - in der Stettenfelshalle Untergruppenbach |
Obergruppenbacher Str. 27 |
09.05.2023 |
Aufgrund der Verdachtsproben von „Bratensoße, Putenbrustfilet, Mais, Fleischwurst in Streifen, Putenstreifen, Tiramisu“ hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart diese untersucht und mit einem Gutachten beurteilt. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 3 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 852/2004 , |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
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Heilbronn, Stadt |
05.07.2023 |
Lidl |
Großgartacher Str 77 |
16.01.2023 |
Der Heißgetränkeautomat im Eingangsbereich der Filiale ist mit Schädlingen, hier Insekten, befallen. Im Inneren des Automaten befinden sich tote Insekten. Ein Zugang zu Lebensmitteln und Lebensmittel-berührende Flächen ist für Insekten möglich. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel sind behoben. Der Heißgetränkeautomat wurde ausgetauscht. |
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Heilbronn, Stadt |
21.09.2023 |
Pirelli, Stefano, Eisdiele "Euphoria" |
Sachsenäckerstraße 27 |
28.06.2023 |
Im Rahmen einer Nachkontrolle konnten im Inneren des Auslasses des Sahneaufschlagautomaten bereits eingetrocknete sahneartige Belege festgestellt werden. Bei den Verunreinigungen handelte es sich nicht um tagesaktuelle Verschmutzungen. Beim Aufschlagen der Sahne kam diese unvermeidbar in Kontakt mit den sich im Auslass befindlichen Verunreinigungen, was unweigerlich zu einer Kontamination der aufgeschlagenen Sahne führte. |
Artikel 14 Abs. 1 und 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V. m. Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II Kapitel V Nr. 1a i.V.m § 3 S.1 LMHV |
Der Sahneaufschlagautomat wurde bis zum Abschluss einer Grundreinigung außer Betrieb genommen. Der festgestellte Reinigungsmangel wurde beseitigt. |
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Karlsruhe, Land |
27.07.2023 |
Bäckerei Oberst |
Wettgasse 2a |
22.06.2023 |
-diverse Lebensmittelbedarfsgegenstände (wie z.B. Stikkewagen, Brötchenanlage, Mehlsieb, Backtücher, Backpapier, Backstempel) die zur Herstellung von Backwaren (Brötchen,Brote und Kuchen) verwendet werden, waren stark mit Mäusekot verschmutzt |
§ 14 Abs 2b VO (EG) 178/2002 |
Vorrübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. |
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Karlsruhe, Land |
08.08.2023 |
Pizza Lieferservice Amore |
Jöhlingerstr. 27 |
26.06.2023 |
- Schabenbefall im Bereich der Pizzazubereitung (Schrankbereich des Ausroll- und Belegetisches ) |
Art.14 2b VO(EG) 178/2002 |
Vorrübergehende Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel. |
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Karlsruhe, Stadt |
27.06.2023 |
Taumi Asia Fusion Restaurant |
Lorenzstraße 29 |
02.05.2023 |
Bei der Kontrolle am 2. Mai 2023 wurden roher Fisch (Lachs, Thunfisch, Garnelen) und weitere Lebensmittel, die für das Zubereiten von Sushi vorgehalten wurden, nicht ausreichend gekühlt. Die Temperatur des Fischs betrug zum Kontrollzeitpunkt + 18 Grad Celsius (Messung mit dem behördeneigenen Thermometer). |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 § 3 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 20. Juni 2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
20.07.2023 |
Meine kleine Küche |
Schneidemühler Straße 14C |
10.05.2023 |
Im Kühlschrank wurden nicht mehr genießbare hartgekochte Eier vorgefunden. In der Saladette lagerten bereits augenscheinlich und dem Geruch nach, verdorbene Lebensmittel (Hirtenkäse/Feta, Ananas, Jalapenos, Oliven, Sardellen). |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002 |
Die nicht mehr genießbaren hartgekochten Eier wurden noch während der Kontrolle freiwillig entsorgt. |
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Karlsruhe, Stadt |
13.09.2023 |
Ali Baba Grillhaus |
Kaiserstraße 160 |
20.07.2023 |
Bei der Kontrolle am 20. Juli 2023 wurden im gesamten Betrieb gravierende Hygienemängel vorgefunden. In einem innen verschmutzten und verschimmelten Kühlschrank wurden Lebensmittel (rohe Hackfleischspieße und Käse) offen, zum Teil direkt auf dem Kühlschrankgitter aufbewahrt. Die Tiefkühltruhe war innen verschmutzt. Darin wurden offene Behälter mit Lebensmittel vorgefunden. Der Mixer und verschiedene Bedarfsgegenstände auf einem Regal waren verschmutzt. Der Backofen innen sowie ein Bleich im Backofen waren erheblich verschmutzt. Der Unterschrank der Theke/Verkauf, in dem das Brot aufbewahrt wurde, war im Innenraum verschmutzt. Die Schneidebretter waren verschlissen und ermöglichten somit keine hygienisch einwandfreie Reinigung. Die Teigmaschine war innen verschmutzt. An dem Knethaken und in der Schüssel waren vereits angetrocknete Teigreste ersichtlich. Die Kunststoffbehälter, die zur Lagerung von Pizzateig genutzt werden, waren sowohl innen als auch außen verschmutzt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen für sämtliche im Betrieb vorgefundenen Speisen, insbesondere die selbst hergestellten Brote und kühlpflichtigen Lebensmittel eine Gefahr dar. |
Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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Konstanz |
22.06.2023 |
Turins Pizza |
Fürstenbergstr. 96 |
01.06.2023 |
Der Betrieb war insgesamt sehr unsauber. Es wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden hinter der Pizzatheke lagen tote Schaben. Beim Herausnehmen von Verpackungsmaterialen, Schuhen, die direkt auf den Verpackungen lagen und anderen Gegenständen aus den unteren Schränken im Pizzabereich fanden sich eine Menge toter Schaben. Oberhalb des Arbeitstisches lagerten auf einem Wandregel stapelweise unbenutzte, bereits gefaltete Pizzakartons. Bei der Herausnahme der Kartons liefen Schaben die Wand herunter, einige Schaben fielen aus den Kartons heraus und es lagen tote Schaben darin. Auf dicken fettigen Altschmutzansammlungen unter den Möbeln klebten ebenfalls tote Schaben. Beim Verrücken von neben dem Pizzaofen auf dem Fußboden stehenden Mehlsäcken fanden sich tote Schaben darunter, lebende liefen davon. Die Gefriertruhe im Dönerbereich war erheblich vereist und verschmutzt, auf den Truhenrändern waren zentimeterhohe Schmutzansammlungen mit Flusen und Haaren und am Truhenrand tote Schaben direkt neben einem offenen Blech mit bereits mit Sauce bestrichenem Pizzateig. Die Saladette war innen und außen stark verschmutzt, Lebensmittel lagen in schmutzigen Behältern. Auf einem Arbeitstisch lag ein stark verschmutzter, übelriechender Putzlappen. Die letzte professionelle Schädlingsbekämpfung fand im Februar statt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln wurden untersagt. Im Betrieb vorhandene Lebensmittel wurden entsorgt. Wiederaufnahme der Tätigkeit erst nach erfolgter Kontrolle von Grundreinigung und erfolgreicher Schädlingsbekämpfung. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde zwischenzeitich gestattet. |
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Konstanz |
24.08.2023 |
Il Postino |
Teggingerstr. 5 |
01.08.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. U.a. lagerte in einer, mit starkem Schimmelbefall, mit alten Lebensmittelresten und –flüssigkeiten sowie mit einer Biofilmlache extrem verschmutzten Kühleinheit der Küche, rohes Fleisch, rohe Meeresfrüchte, vorgekochte Nudeln, vorgekochtes Gemüse (Broccoli, Blumenkohl), usw. die für den Tagesverbrauch vorgesehen waren. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung und Abgabe von Lebensmittel wurde untersagt. Offene im Betrieb befindliche Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der am Folgetage erfolgten Nachkontrolle wurde die Abgabe von Getränken und Speisen wieder gestattet; die Nutzung der Spülmaschine nicht. |
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Konstanz |
29.08.2023 |
Fladenbäckerei Dogan |
Hägerweg 20 |
15.08.2023 |
Mehl war mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Befallenes Mehl wurde entsorgt |
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Ludwigsburg |
20.04.2023 |
Jannis Taverne |
Corneliusstraße 48 |
30.01.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
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Ludwigsburg |
12.06.2023 |
Restaurant „Hermes“ |
Marktplatz 13 |
21.03.2023 |
In der Küche wurde eine tote Ratte vorgefunden, sodass im Lebensmittelbetrieb offenbar kein ausreichendes Schädlingsbekämpfungsmanagement implementiert ist, da bereits bei vorangegangenen Kontrollen Schädlinge (Schaben) im Lebensmittelbetrieb vor-gefunden wurden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier her-gestellten Lebensmittel/ Speisen, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Salate und Gemüse, Soßen, Suppen, Beilagen etc. |
Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 3 LMHV |
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Ludwigsburg |
27.06.2023 |
Die Griechin |
Leonberger Straße 23/1 |
03.03.2023 |
In der Küche wurde ein akuter Schädlingsbefall (Küchenschaben) festgestellt. Es befanden sich z.B. in folgenden Bereichen lebende und tote Schaben: Zwei lebende Schaben im Wandsockelbereich unter dem Handwaschbecken. Mehrere lebende Schaben am Boden unter der Spülmaschine. Viele tote und lebende Schaben am Boden unter der Saladette. Mehrere lebende Schaben an der Wand hinter der Saladette. Lebende und tote Schaben am Bo-den unter dem Kühltisch. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 03.03.2023 wurde die Schließung der Küche behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte am 04.03.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in der Küche erfolgen. |
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Ludwigsburg |
27.06.2023 |
Gasthaus Adler |
Schloßstr. 37 |
14.04.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Soßen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wurden verschmutztes Kochgeschirr, nicht ausreichend gereinigte Behältnisse und Geräte vorgefunden. Die Spülmaschine war innen verkalkt und verunreinigt. Ein verschmutztes Baumwolltuch liegt unmittelbar auf geschnittenen Zwiebeln. Mehrere Lebensmittel werden in verschmutzter Umgebung ohne Abdeckung gelagert (z.B. Soßen, gekochte Nudel, Knödel, gekochte Kartoffel, …); die Lebensmittel sind teilweise angetrocknet und nachteilig beeinflusst. Im Kühlraum fanden sich überlagerte Fleisch- und Wurstwaren. Fleisch hängt offen, ohne Schutz vor Kontamination an Haken am verschmutzten Regal (zum Teil unbehandeltes Holz) und in der Nähe von teilweise verschimmeltem Obst (Erdbeeren). Auch hier lagern Lebensmittel wie z.B. zubereitete Spätzle und Soßen sowie Salate, ohne Abdeckung oder Schutz neben erdbehafteten Lebensmitteln und in verschmutzter Umgebung. Bei einer brauen Soße in einer Schüssel hatten sich weiße Schimmelkolonien gebildet. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Bei einer weiteren Kontrolle am 15.04.2023 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt. |
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Ludwigsburg |
27.06.2023 |
Royal Pizza Service |
Johannesstr. 30 |
03.04.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich des Lieferservice wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wird eine Fritteuse mit auf 195°C erhitztem, schwarz verfärbtem Fett vorgefunden, sodass das Fett selbst nachteilig beeinflusst wurde und auch die darin zubereiteten Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden. Rohe Eier werden in einer Schüssel mit gekochten Nudeln gelagert. Arbeitsgeräte und Küchenutensilien sind teilweise ausgebrochen, angebrannt oder mit Rissen und Ablösungen. Kühlmöbel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt; hierin werden Lebensmittel offen und ohne Abdeckung gelagert. Das Lüftungsgitter im Pizzakühltisch ist versport. Im Kühlhaus werden offene, verzehrsfertige Lebensmittel in direkt auf dem Boden abgestellten Behältnissen vorgefunden; unmittelbar daneben lagern erdbehaftete Lebensmittel. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
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Ludwigsburg |
02.08.2023 |
Gaststätte „Küferstüble“ |
Beim Schloßhof 6 |
27.04.2023 |
Der gesamte Küchenbereich war in weiten Teilen altverschmutzt; so waren z.B. verschiedene Arbeitstische, Arbeitsgeräte, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Herd und Durchreiche mit alten Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen verunreinigt. Zudem wurde Müll vom Vortag in einem offenen Müllsack in der Küche gelagert. In der Küche war ein stark abweichender Geruch wahrnehmbar (Geruch nach Fäkalien bzw. nach Verwesung). Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Spätzle, Salate. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. verwest riechendes Fleisch im Kühltisch, verschimmelter Salat und stark angetrocknete Spätzle. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde am 27.04.2023 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grund-reinigung konnte der Betrieb am 28.04.2023 wieder geöffnet werden. |
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Ludwigsburg |
11.09.2023 |
Restaurant „Rhodos“ |
Hinter dem Schloß 5 |
30.06.2023 |
In der Küche fehlt es an einer Grundreinigung und -Ordnung; so waren z.B. verschiedene Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Schüsseln und Behältnisse, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Backofen und Kontaktgrill mit Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Sättigungsbeilagen, Gemüse, Salate, Soßen. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. Puten-Brustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum, über mehrere Stunden bei Zimmertemperatur gelagerter gekochter Reis, Weichkäse mit spitzen und scharfkantigen Absplitterungen der Kunststoff-Aufbewahrungsbox, bei zu hohen Temperaturen gelagerte frische Leber. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Dem Betrieb wurde am 30.06.2023 gegen 18 Uhr mündlich angeordnet, eine Grundreinigung durchzuführen und die Lebensmittel auf ihre Verzehrsfähigkeit zu prüfen. Bei einer ersten Nachschau gegen 19 Uhr waren die Mängel weitgehend beseitigt. |
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Main-Tauber-Kreis |
11.05.2023 |
Schurk Markelsheim oHG |
Hauptstr. 57 |
16.03.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Bsp: Küchengeräte altverschmutzt (z.B. Küchenmaschine, Paco-Jet für Sorbets, Mixstab, Sahneautomat) und z.T. versport (Rührarm Küchenmaschine)/Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt altverschmutzt (z.B. ineinander gestapelte, altverschmutzte Pfannen mit schadhafter Antihaftbeschichtung, hochgradig altverschmutzte Messer (getrocknete Fleisch- und Fischreste) bzw. z.T. schadhaft/Massiv versporte Innenseiten der drei Getränkekühltheken, dort mehrere angebrochene versporte Getränkeflaschen einschl. Flaschenausgießer (Spirituosen- und Sirupflaschen), z.T. innen Schimmelpilzsporen sichtbar/Schimmelablagerungen am Wandbereich im Lebensmittellagerraum, hier u.a. Lagerung von offenen, verzehrfertigen Grünkernküchle und Soßen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln/Getränken (Grünkernküchle, Soßen, angerichtete Salatteller, Getränkeflaschen) und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände sowie der damit verbundenen hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren (Kreuzkontamination) waren diese als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde durch den Betreiber am 16.03.2023 für Reinigungsarbeiten geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsarbeiten soweit behoben. |
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Mannheim, Stadt |
29.06.2023 |
Da Rosario |
T 3, 21 |
25.05.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche des Pizzatisches, der Bereich hinter dem Teigroller und die Pizzabelegstation war mit Mäusekot verunreinigt. Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt, so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit vorgefunden. Ferner wurden 2 Packungen Putenbrust im Kühlhaus Keller mit Verbrauchsdatum 18.05.2023 sowie 19.05.2023 vorgefunden; im Teigherstellungsraum befanden sich 2 Säcke Mehl mit Schadnager Fraßspuren, welche als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt wurden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am 26.05.2023 konnte der Betrieb wieder öffnen. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Surin Küche |
F 2 10 |
16.06.2023 |
Starker Schabenbefall in Küche und Lagerräumen: lebende Schaben im Spülbereich, im Unterbau des Gasherdes, auf dem Beistelltisch mit Küchenutensilien, im Hängeschrank mit Geschirr etc. Mäusekot im Unterbauschrank der Fritteuse. Mehrere lebende Schaben in den Lagerregalen. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Schüsseln, Siebe, Schneidebretter etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Speiseabgabe wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2023 waren die Mängel überwiegend behoben und die Produktion konnte freigegeben werden. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Little MA Cocktail- und Shisha Lounge |
O 7 27 |
16.06.2023 |
Schadnagerbefall durch Mäuse in den Betriebsräumen. Angefressene Packungen mit Nüssen und Salzstangen wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO EG) 178/2002 beurteilt. Mehrere Packungen mit Eiern, mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO(EG)178/2002 beurteilt. Mäusekot in den Unterbauschränken der Theke und auf den Lagerregalen in der Küche. Eismaschine verunreinigt. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Lebensmittel offen in der verunreinigten/versporten Unterbaukühlung gelagert. Bedarfsgegenstände wie Waffeleisen, Sandwichtoaster, Handrührgerät altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die durch Schadnager kontaminierten Lebensmittel und die Eier wurden freiwillig entsorgt. Die Lagerung von Lebensmitteln und Speisen in dem Raum, in welchem die Shishas zubereitet werden, wurde untersagt. |
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Mannheim, Stadt |
24.07.2023 |
Syrisches Haus |
U 1 27 |
19.06.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Lebende Schaben in Schubladen, Unterbauschränken, Arbeitstischen, Spülbecken, an den Wänden und Böden. Schabenkot auf Mehlsäcken sowie offenem Mehlsack im Unterbau. Mehl und Pizzateig wurden als nicht sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Kartoffelschäler, Pizzaschneider, Schneidebrett etc. waren verunreinigt und altverschmutzt , so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In der Verkaufstheke wurde Käse bei einer Temperatur von 21,8°C und Knoblauchcreme mit Ei bei 21,9 °C gelagert. |
Art.14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) VO 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt und betroffene Lebensmittel entsorgt. |
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Ortenaukreis |
05.04.2023 |
Mayflower |
Tramplerstr. 75 |
01.02.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst. |
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Ortenaukreis |
22.05.2023 |
Edeka Kohler |
Schaflacher Weg 2 |
17.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
25.05.2023 |
Karpfenstüble |
Am Waldmattensee 6 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
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Ortenaukreis |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
12.06.2023 |
Waldhorn |
Bahnhofstraße 18 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. An der Bierzapfanlage waren die Zapfhähne am Auslauf verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren verschmutzt. Die Eiswürfel hatten direkten Kontakt mit den Verschmutzungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
12.06.2023 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
10.05.2023 |
Die Eiswürfelmaschine hinter der Theke im Gastraum war erneut im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen sowie an den Lamellen mit schmierigen Belägen behaftet. An den Lamellen hatten sich kontaminierte Wassertropfen gebildet, welche in das bevorratende Würfeleis tropften. Weiterhin waren im Wasserbevorratungsschacht für die Eiswürfelherstellung schmierige, leicht bräunliche, schlammige Ablagerungen vorhanden. Die Eiswürfelmaschine war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb, die Eisbevorratung unterhalb der schmierigen Verschmutzungen mit Eiswürfeln befüllt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verschmutzungen ablösen und in die Eiswürfel gelangen. Beim anschließenden Zugeben von Eiswürfeln in die verzehrfertigen Getränke können diese dadurch nachteilig beeinflusst werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle angeordnet. Die noch vorhandenen Eiswürfel wurden direkt entsorgt. Mit der Reinigung wurde noch im Beisein der Kontrolleure begonnen. Die Eiswürfelmaschine wurde nach der Reinigung wieder freigegeben. |
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Ortenaukreis |
05.07.2023 |
Mühlenhof Restaurant |
Oberweierer Hauptstraße 33 |
07.06.2023 |
In der Küche stand erneut eine Fluginsektenfalle in unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie z.B. getrocknetes Baguette/Brot. Bei diesem Brot lag bereits eine verendete Fliege, in unmittelbarer Nähe zur Falle eine weitere. Laut Angaben wird dieses Brot zur Herstellung von Weckmehl genutzt. Durch den Stromschlag der elektrischen Fluginsektenlichtfalle kommt es augenscheinlich vor, dass die Insekten aus der Falle herausfallen und somit die Lebensmittel in unmittelbarer Nähe kontaminieren. Ein Schutz vor Kontamination der Zutaten war nicht gewährleistet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Mit der Reinigung der Eiswürfelmaschinen wurde noch während der Kontrolle begonnen. |
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Ortenaukreis |
28.08.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
25.07.2023 |
Die Haubenspülmaschine war erneut im Inneren stark unsauber. Insbesondere waren in den Eck- und Randbereichen angetrocknete Altverschmutzungen sowie rotschmierige Anhaftungen vorhanden. Die Rückseite der nach oben zu öffnenden Türe war schmierig rötlich, die Spülarme waren auf den oberen Bereichen mit starken angetrockneten, teilweise schmierigen, Altverschmutzungen behaftet. Hinter den Führungsschienen und in den Halterungen für die Spülarme waren starke rötliche schmierige Verschmutzungen sowie schwarze schmierige Altverschmutzungen sichtbar. Nach dem Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 16.08.2023 waren die Mängel behoben. |
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Ortenaukreis |
18.09.2023 |
Metzgerei Bohnert |
Kirchplatz 4 |
20.07.2023 |
Die Scherbeneismaschine, mit der Scherbeneis für die Brühwurstproduktion hergestellt wird, war im Wasserbevorratungsschacht mit rostähnlichen, schmierigen Ablagerungen behaftet. Im Bereich des Abstreifers für das Scherbeneis befanden sich kalkähnliche, schmierige Beläge. Die Eismaschine befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das vorhandene und vorrätig gehaltene Scherbeneis wurde entsorgt. Die Eismaschine bis zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. |
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Ortenaukreis |
15.09.2023 |
Bäckerei Nock |
Dorf 20 |
23.08.2023 |
Der Wasserschlauch der Sauerteigmaschine war im Inneren mit einem rötlichen schmierigen Belag verunreinigt. Die Brotportioniermaschine war insgesamt altverschmutzt. Insbesondere das Band, welches direkten Lebensmittelkontakt hat, war mit alten Teigresten verunreinigt. Die Scherbeneismaschine war im Bereich des Wasserbehälters altverschmutzt. Zusätzlich waren auf dem Deckel schwarz sporige Verschmutzungen sichtbar. Im Wasserbehälter bzw. im Wasser direkt waren rötliche Ablagerungen sichtbar. Das Scherbeneis wird zur Herstellung der Backwaren verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
18.09.2023 |
Ihr Kaufmann |
Hauptstraße 6 |
07.08.2023 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde aus der Verkaufstheke eine Verdachtsprobe Schwarzwälder Bauernbratwurst erhoben. Die Untersuchung und das Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass die Bauernbratwurst sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Der Verderb zeigte sich an den starken Eintrocknungen und schmierigen Belägen auf der Oberfläche sowie dem unfrischen, milchsäuerlichen, alten Geruch und dem alten, unfrischen, faden Geschmack der Probe. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Ortenaukreis |
20.09.2023 |
Grill General |
Bismarckstraße 2a |
22.08.2023 |
Die Fritteuse war stark altverschmutzt. Insbesondere befanden sich an den Innenflächen, an den oberen Randbereichen sowie an den Innenseiten des Deckels angetrocknete, stark ausgeprägte Altverschmutzungen. Zudem befanden sich an der Fritteuse größere Ansammlungen von alten, teilweisen schwarzen Fettverkrustungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der beiden Geräte wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ostalbkreis |
03.08.2023 |
Furkan Kabakyer Instagram: slimsecret_ |
Am Ahornrain 8 |
11.05.2023 |
Inverkehrbringen der gesundheitsschädlichen Kaffee- und Teeprodukte „Coffee Slim Secret“ und „Detox Slim Secret“ mit dem nicht zugelassenen Arzneimittel / Appetitzügler Sibutramin über den Instagram Account slimsecret_ |
Artikel 14 Abs. 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Vertrieb sibutraminhalter Produkte wurde untersagt. Eine Öffentlichkeitswarnung ist erfolgt. Angeordnete Maßnahmen wie Warenrückruf, Warnhinweis etc. sind erfolgt. |
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Pforzheim, Stadt |
17.05.2023 |
Mevlana Markt |
Westliche Karl-Friedrich-Straße 190 |
07.02.2023 |
Wiederholt hygienische Mängel hinter der Fleischtheke: Altverschmutzte Aufschnittmaschine. Hygienische Mängel im Fleischkühlraum: Kisten mit rohem Fleisch wurden direkt auf dem Boden gelagert. Verpacktes Fleisch wurde direkt auf unverpacktem Fleisch gelagert. Wiederholt wurden sowohl im Trocken- als auch vereinzelt im Kühlsortiment diverse Lebensmittel mit teils massiv überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II der VO(EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 LMRStrVO, § 3 LMHV, Art. 7 (1a) der VO (EU) Nr. 1169/2011, § 11 (1) Nr. 1 LFGB |
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Pforzheim, Stadt |
02.05.2023 |
Miu Miu China & Thai Food |
Mannheimer Str. 19 |
01.03.2023 |
Inverkehrbringen von wiederholt unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Abdeckung von Lebensmitteln, Lagerung von Lebensmitteln in defekten Behältnissen (Fremdkörpergefahr), Lagerung von Lebensmitteln im Spülbereich (Kontaminationsgefahr), verstelltes Handwaschbecken (korrekte Handhygiene nicht möglich) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, II und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; §3 LMHV |
Mängel bei der Nachkontrolle behoben |
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Pforzheim, Stadt |
07.08.2023 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstrasse 9 |
24.04.2023 |
Wiederholt befanden sich im Kühlregal Lebensmittel, die stark überlagert und verdorben waren. Wiederholt lagerten in der Obst- und Gemüseabteilung welke und schimmelige Produkte. Diese Befunde wurden durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Im Verkaufsraum hielt sich ferner eine Taube auf. |
Art 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II der VO (EG) 852/2004 |
vergleichbare Befunde wurden bei einer Nachkontrolle am 25.05.2023 festgestellt |
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Pforzheim, Stadt |
21.08.2023 |
Schlemmerpizza |
Blücherstrasse 10 |
07.06.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestell-ten/behandelten Speisen: Allgemein stark verschmutzte Be-triebsstätte, |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; §3 LMHV; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; §2 Nr. 5 LMR Straf VO |
Bei der Nachkontrolle am 16.06.2023 konnte keine zufrieden stellende Mängelbeseitigung festgestellt werden. |
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Rastatt |
19.06.2023 |
Mr. Pizza & Indian Kitchen |
Poststr. 5 |
27.04.2023 |
Der Lüfter und Rammschutz im Kühlhaus waren stark versport. Offener Käse, Teiglinge und Brötchen wurden in Müllsäcken gelagert. Warmhaltetemperaturen (hier Antipasti) wurden nicht eingehalten. Die Spülmaschine war stark verschmutzt. Der Dosenöffner war stark rostig und verschmutzt. Lebensmittelabfälle (überlagerte, nicht mehr zum Verzehr geeignete Dönerspieße) und Lebensmittel (frische Dönerspieße) wurden gemeinsam gelagert. Es gab einen Schädlingsbefall (Insekten) in der Küche. |
Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. II, V und IX i. V. m. §3 LMHV, Art. 14 VO(EG) Nr. 178/2002 Abs. 2b |
Es wurde ein Schädlingsmonitoring sowie eine umfangreiche Reinigung des Betriebes angeordnet. Nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
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Rastatt |
28.07.2023 |
Brauerei C. Franz GmbH |
Rauentaler Str. 4 |
13. und 17.03.2023 |
Im Sudhaus sowie dem Siloraum wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Ebenso lief während einer Kontrolle 1 Schadnager durch den Malzannahmebunker. Durch nicht vollständig umschlossene Transportbänder sowie einer offenen Schrotmaschine konnten Schaben auf dem Weg zum Brauvorgang in das offen zugängliche Braumalz sowie im Sudhaus in den offenen Kessel mit Brausud gelangen. Auf dem Dachboden wurde in unmittelbarer Nähe zur Schrotmaschine und den Malzsilos Vogel- und Marderkot gefunden. Oberhalb der nach traditioneller Art offenen Gärwannen, in denen Gärsud gelagert wurde, befand sich eine schadhafte Decke mit erheblichem Schimmelbefall. Zur Biergewinnung wurden Braumalz und Brausud verwendet, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Durch den Schädlings- und Schimmelbefall waren Braumalz und Brausud und das hieraus hergestellte Bier der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 |
Schroterei, Sudhaus und Gärkeller wurden bis zur vollständigen Schädlingsbekämpfung und Reinigung geschlossen. Die Mängel wurden zwischenzeitlich, auch durch bauliche Maßnahmen, beseitigt und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden. |
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Rastatt |
28.07.2023 |
Edelbrandbrennerei Kurt Mörmann |
Murgtalstr. 15 |
14.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Probe "Mirabellenwasser" wurde ein zu hoher Essigsäureethylestergehalt festgestellt. Der Essigsäureethylestergehalt der Probe lag bei 440+/- 47 g/hl r.A. (Hektoliter reiner Alkohol). Üblicherweise wird in Mirabellenwasser ein Gehalt von <330g/Hl r.A. festgestellt. Ursache können hauptsächlich die Vergärung essigstichiger Früchte oder die Tätigkeit von Essigsäurebakterien in der Maische sein. Das Mirabellenwasser ist aufgrund der sensorischen Abweichung für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden und damit als nicht sicher zu beurteilen.> |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 LFGB |
Der beanstandete Mirabellenbrand wurde entsorgt. |
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Rastatt |
15.09.2023 |
Mishi Mishi |
Karlsruherstr. 7 |
21.07.2023 |
Die Eistruhe für Speiseeis war verschmutzt und vereist. Das Speiseeis wurde in dieser Truhe in offenen Packungen gelagert, so dass es durch Eiswasser, das nicht den Anforderungen an Trinkwasser entspricht, kontaminiert werden konnte. Die Eisportionierer waren verschmutzt und es blätterte der Lack ab. Dadurch wurde das Speiseeis kontaminiert. Als Sushi wurde Lachs angeboten, der nicht den erhöhten Qualitätsanforderungen für Sushi entspricht (für Lachs, der zur Sushi-Herstellung bestimmt ist, müssen spezielle mikrobiologische und parasitologische Untersuchung durchgeführt worden sein). Durch die Verwendung von "normalem" Lachs zur Sushi-Herstellung besteht ein erhöhtes Risiko, ein mikrobiologisch-parasitologisch verunreinigtes Erzeugnis (Sushi) zu erhalten. Vor der Sushi-Theke wurde eine Made aufgefunden und in der Küche liefen Ameisen auf dem Fußboden umher, wodurch Lebensmittel kontaminiert werden konnten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Sushi-Herstellung unter der Verwendung von Fisch ohne Sushi-Qualität wurde sofort untersagt. Die Wiederaufnahme der Sushi-Herstellung erfolgte mit Fisch in Sushi-Qualität. Die Eistruhe wurde stillgelegt. |
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Rastatt |
15.09.2023 |
Krug GmbH & Co. KG |
Pionierweg 1 q |
25.07.2023 |
Die Premium Spätzle werden mit dem Vermerk auf dem Etikett „eigene Herstellung“ im Selbstbedienungskühlschrank im Ladengeschäft in den Verkehr gebracht. Durch die Probenahme hat sich herausgestellt, dass die Premium Spätzle von der Firma Mössle GmbH aus Leipheim geliefert werden. Die Spätzle werden fertig in den vakuumierten Schalen angeliefert, das Etikett wird von der Firma Krug GmbH & Co. KG auf den Schalen angebracht. Auf dem Etikett ist als alleiniger Inverkehrbringer der Spätzle die Firma Krug GmbH & Co. KG ersichtlich. Der Hersteller ist nicht auf dem Etikett gekennzeichnet. Durch die Angabe „eigene Herstellung“ auf dem Etikett wird der Verbraucher somit in die Irre geführt, da er annehmen muss, dass die Firma Krug die Spätzle selbst herstellt. |
Art. 7 Abs. 1 Buchstabe A der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 9, § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |
Das Etikett wurde bereits am 25.07.2023 bezüglich des Wortlautes "eigene Herstellung" abgeändert |
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Ravensburg |
23.05.2023 |
Mönchmühle OHG |
Leonhardstraße 5 |
19.04.2023 |
Stark verschmutzte Annahmegosse im Freien ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, Schädlingen u. Verunreinigungen (z.B. Zig.kippen). In der Mühle liegt ein erhebliches Problem mit Mäusen, Motten, Mehl- Reismehlkäfern u. Spinnen vor. Im gesamten Gebäude wurden tote Mäuse (teilw. stark mumifiziert) und Mäusekot festgestellt. Massive Reinigungsmängel im gesamten Betrieb. Am Inneren der Holzabdeckung des Mehlsilos u. an der Einfassung ist graugrüner Schimmel sichtbar. Das Mehl ist aufgrund der starken Verunreinigungen, des Motten- und Schimmelbefalls nicht mehr verkehrsfähig. Trog der Benetzungsanlage hat große Rostlöcher, durch die Getreide rieselte. Anlage innen stark verschmutzt (Verkrustungen u. auskeimendes Getreide). Anlage wurde behördlich stillgelegt. Im DG Wasserschaden, Putz ist abgefallen, Schimmelbildung. Lager ist verschmutzt (tote/leb. Insekten, Staub). Mehltüten werden offen gelagert. Offener Sack mit stark verschimmeltem Futtergetreideschrot lagert neben offen gelagerten LM. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Badarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c), Kap. IX Nr. 1, 2, 3 und 4 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Mehl wurde entsorgt. Eine Schädlingsbekämpfung im Betrieb wird aktuell durchgeführt. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.05.2023 |
Turmstüble |
Ringstraße 27 |
13.04.2023 |
Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; |
Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
23.05.2023 |
Imbiss Shamaran |
Endersbacher Straße 11 |
25.04.2023 |
1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
30.05.2023 |
EDEKA Härdter Lebensmittel KG |
Bismarckstraße 1 |
17.11.2022 |
1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
03.07.2023 |
Restaurant Orchidee |
Stuttgarter Straße 140 |
10.05.2023 |
1. In der Küche befanden sich mehrere Bedarfsgegenstände, wie unterschiedlich große GN Behälter, mehrere Metallschüsseln, Kunststoffbehälter und Kunststoffeimer, sowie Deckel, die mit muffigen, schmierigen, zum Teil fettigen Wasseransammlungen, Lebensmittelresten, sowie dunklen Ablagerungen verschmutzt waren. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort alle entsorgt. Die Nachkontrolle am 15.05.2023 ergab, dass die Mängel zum Groß-teil behoben waren |
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Rems-Murr-Kreis |
03.08.2023 |
Mert Supermarkt 2 |
Marienstraße 19-21 |
12.07.2023 |
1. Die Bandsäge war im In-nenbereich am Messerab-streifer, an den Antriebsrä-dern, an der Sägeblattdurch-führung sowie unter dem Sägetisch mit angetrockne-ten gelblichen und bräunli-chen Fleisch- und Knochen-resten altverschmutzt. 2. Der Fleischwolf war zum wiederholten Mal an der Au-ßenverkleidung, sowie an den Bedienknöpfen und am Fleischtischunterbau mit an-getrockneten Fleischresten altverschmutzt. Im Fleischzu-führungsschacht waren ange-trocknete, rote Fleisch-saftreste und Fleischreste vorhanden. Am Schnecken-gehäuse, an der Schnecke und am Zerkleinerungsmes-ser waren angetrocknete Fleisch- und Fettreste vor-handen. 3. In einer Kiste neben dem Fleischwolf lagerten lose Fleischteile sowie gewolfte Ware direkt auf Fleisch-Umverpackungen. 4. Im Kühlhaus lagerte ein Karton mit Hähnchenteilen mit dem Verbrauchsdatum 11.07.2023, der sich zwi-schen mehreren anderen Kartons mit Hähnchenteilen mit frischerem Verbrauchsda-tum befand. 5. In der Obst- und Gemüse-abteilung befanden sich m |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Die Beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Eine sofortige Grundreinigung der stillgelegten Maschinen wurde angeordnet. |
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Reutlingen |
31.05.2023 |
Bäckerei Stauch |
Pliezhäuser Str. 10 |
17.04.2023 |
Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde. |
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Reutlingen |
31.05.2023 |
Asia Luc Si |
Eisenbahnstr. 24 |
20.04.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
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Reutlingen |
26.09.2023 |
Gaststätte TAJ |
Ihmenfeldstr. 4 |
25.08.2023 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Lager und im Thekenbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. In der Teigausrollmaschine befanden sich eine lebende Schabe sowie Schabenausscheidungen. Die Arbeitsfläche war mit Schabenausscheidungen behaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a) VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort untersagt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet und eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Mängel vollständig beseitigt. Geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und ein Schädlingsmonitoring sind vorhanden. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke wurde aufgehoben. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
19.05.2023 |
Hendrick´s Bar und Restaurant |
Heidelberger Str. 61 |
25.04.2023 |
Die Dunstabzugshaube war in den Rinnen stark altverschmutzt. Ferner war die Beleuchtung mit öligen Tropfen verunreinigt. In der Saladette (Kühltisch) waren gelbe Früchtewürfel (Mango) die Bläschen bildeten und stark vergoren rochen. In der Bierleitung des Bierdurchlaufkühlers waren zwei Kupfer -Y- Rohre die an mehreren Stellen Grünspan gebildet hatten. Die Bierleitungen aus dem Kühlhaus zur Theke waren außen mit schwarzen schimmelähnlichen Belägen versehen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Schankanlage für Bier wurde stillgelegt. Eine Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.06.2023 |
Asia Shang Long |
Heidelberger Str. 20 |
02.05.2023 |
Die beiden großen Schneidebretter waren mit tiefen Einkerbungen behaftet und durch bräunliche und schwarze Beläge altverschmutzt. Sie lagen auf feuchten, schmutzigen Lappen. Mehrere Lebensmittel in der Saladette wurden offen/unabgedeckt gelagert. Die Lebensmittelbehältnisse waren teilweise altverschmutzt und ausgebrochen. An den inneren Randbereichen befanden sich bereits angetrocknete Lebensmittelreste. Die Saladette war altverschmutzt. Im unteren Innenbereich war der Abfluss mit weißen, schwarzen schleimartigen Belägen versehen. Es befanden sich Wasseransammlungen im Innenbereich und an den Türinnenseiten befand sich noch die Transportschutzfolie. An den Türgummidichtungen befanden sich schimmelartige Beläge. Die Einlagegitter waren altverschmutzt, rostig und die Beschichtung löste sich ab. Im oberen Ausgabebereich waren besonders die Deckelrandbereiche sowie der "Knickbereich" altverschmutzt. In einem roten Eimer wurde Reis mit lebenden Schädlingen/Insekten vorgefunden. Auf Aufforderung der LMÜ wurde dieser entsorgt. Mehrere Lebensmittel wurden unsachgemäß im Spülbecken bei Raumtemperatur aufgetaut. Die gemessene Temperatur des Rindfleisches betrug +11°C und die Kerntemperatur der Grillenten +10,8°C.
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Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.06.2023 |
Chinarestaurant Dynasty |
Schlehdornweg 2 |
11.05.2023 |
Der blaue Rollcontainer war verunreinigt. Weiter war die rote Zwischenablage des Rollis mit augenscheinlich weißlichen sporenartigen Anhaftungen versehen. Die beiden Eiswürfelmaschinen waren im Inneren hochgradig verunreinigt. Weiter war der Auswurfbereich der Eiswürfel im Inneren stark korrodiert. Auf Nachfrage wie und wie oft das Gerät gereinigt werden würde, konnte keine Angaben vom Personal gemacht werden. Die Bierleitungen sowie deren Wandbefestigungen waren außen augenscheinlich durch schwarze, sporenartige Anhaftungen verunreinigt. Im Kühlhaus wurden sehr große Mengen sensible, leicht verderbliche rohe Lebensmittel (Hähnchen, Fisch, Rindfleisch, Weichtiere, etc.) unverpackt bzw. nicht ausreichend abgedeckt aufbewahrt. Weiter fand eine Gemischtlagerung mit verpackten Lebensmittel sowie Gemüse statt. Des Weiteren wurden zahlreiche Lebensmittelbehältnisse direkt auf dem Fußboden abgestellt. An den Regalflächen des Kühlhauses waren augenscheinlich weiße, sporenartige Anhaftungen zu erkennen. Im Kühlhaus wurde eine geöffnete Schweine-Hackfleisch Verpackung vorgefunden (1,493 KG). Das Hackfleisch darin (noch ca. 1,0 KG) befand sich im eigenen Fleischsaft und hatte laut Verpackung folgendes Verbrauchsdatum: 02.05.2023. Auf der Ablage über der Spüle befand sich ein Handy sowie ein ungekühlter 1,0l Tetra Pak Schlagsahne welche nach sensorischer Überprüfung deutlich säuerlich, verdorben roch.
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Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Die beiden Eiswürfelmaschinen wurden stillgelegt. Die Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 12.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
24.07.2023 |
Bäckerei und Konditorei Utz |
Rheintalstr. 44 |
15.06.2023 |
Die Scherbeneismaschine war mit Kalkbelägen (Ausfallschacht) sowie mit schmierigen und schimmelähnlichen Belägen behaftet. Die Abdeckung der Scherbeneismaschine war auf der Oberfläche verschmutzt, mit grünen Belägen und toten Motten behaftet. Der Wasserzulauf für die Teigherstellung war im Endstück innen mit schwarzen, schmierigen Belägen behaftet. Die Brötchenanlage war innen mit Spinnweben und Gespinsten behaftet. Die Kipptrögel der Brötchenanlage waren durch schwarze krustige Beläge verschmutzt. Der Langroller war mit Motten befallen. Im Innenbereich befanden sich Gespinste sowie Mehlkäfer. Die vier Ausblassäcke (Mehlsilo) waren krustig verschmutzt und mit Ungeziefer (Mehlkäfer, Motten) sowie Gespinsten befallen/behaftet. Der Einfüllstutzen am Silo drei war mit Motten, Maden und Gespinsten behaftet/befallen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 19.06.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rottweil |
08.05.2023 |
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern |
Gottfried-von-Cramm-Weg 4 |
02.03.2023 |
In einem erheblich altverschmutzten Kühlschrank wurden nachfolgende nicht sichere Lebensmittel zur Verwendung im Rahmen einer Speisenabgabe bereitgehalten: • Rinderfiletsteak mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (01.03.2023). • Olivenmix mit erheblicher Schimmelbildung. • Diverse Teigwaren, Kartoffelsalat, Lasagneplatten, überbackene Auberginen (teilweise stark angetrocknet) und Champignonsoße (schmierig) ohne Abdeckung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 02.03.2023 freiwillig entsorgt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Metzgerei Hodler |
Weidenbächlestr. 1a |
25.04.2023 |
In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass Sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, wie z.B. offene Lagerung von Fleisch neben gesplitterten Kunststoffkisten, angeschnittene offene Wurst welche mit offener Schnittfläche direkt an der schmutzigen Kühlhauswand lagerte. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
|
Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Pizza Express Mamma Mia |
Hofstr. 27 |
25.04.2023 |
In Betriebsräumen wurden Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. In der Kühltheke wurde Schinken und Thunfisch bei einer Temperatur von +19,5° C zur weiteren Verarbeitung gelagert. Spargel für Pizza war hochgradig verdorben, roch sauer und muffig. Verschiedene vorgekochte Nudeln waren angetrocknet und nachteilig beeinflusst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, die zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
23.06.2023 |
Mai Wok |
Neuer Markt 1 |
31.05.2023 |
In der Küche waren etliche lebende und tote Schaben vorhanden, z.B.: Auf dem Arbeitstisch hinter der Mikrowelle zwischen einer Mottenfalle und Ameisenköderfalle, in einer ineinander gestapelten Lebensmittelwanne, in der altverschmutzten Schneidemaschine, auf dem Fußboden unter den Arbeitstischen, auf Regalböden. Zum Kontrollzeitpunkt waren in der Küche offene Lebensmittel (z.B. Fleisch, Gemüse, Nudeln) vorhanden und wurden vorbereitet bzw. verarbeitet. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. |
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Stuttgart, Stadt |
04.04.2023 |
(m)eatery |
Kronprinzstr. 24 |
15.02.2023 |
Beide Eismaschinen (Crushed Ice und Eiswürfel) waren massiv altverschmutzt. Die Crushed-Ice-Maschine wies direkt am Auslass massive Verkrustungen auf. Die Eiswürfelmaschine wies massive dicke schleimige Beläge mit Versprorungen am Abwurf der Eiswürfel auf. |
Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfel sowie das Crushed Ice wurden entsorgt. Am fogletag waren die Mängel beseitig. ein Angebot zur künftigen regelmäßigen Reinigung und Wartung durch eine Fachfirma lag vor. |
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Stuttgart, Stadt |
02.05.2023 |
Mikoto |
Tübinger Str. 41 |
10.02.2023 |
Mehrere Schneidebretter waren massiv schwarz verfärbt mit tiefen Rillen. Der Reis vorm Vortag wurde über Nacht außerhalb der Kühlung im Reiskocher gelagert und wies zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von 32°C auf. Im völlig vereisten Kühlschrank waren Garnelen eingefroren, welche nicht vollständig umhüllt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.02.2023 waren die Mängel behoben |
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Stuttgart, Stadt |
11.04.2023 |
Taj Mahal |
Böblinger Str. 81 |
02.02.2023 |
Bedarfsgegenstände wie Töpfe und Pfannen waren verschmutzt. Auf dem verschmutzten, schadhaften Boden standen in unmittelbarer Nähe zum offenen Mülleimer Töpfe mit geschälten Zwiebeln sowie in Wasser eingelegte Cashewkerne. Schüsseln mit offenen Gewürzen waren verschmutzt, die Gewürze selbst verunreinigt. Vorgebratenes geschnetzeltes Fleisch stand ungekühlt unterhalb des Küchenblocks auf dem verunreinigten Boden. Die Eismaschine war verschmutzt mit schwarzen Versporungen. Ein Stabmixer wurde vor und nach Benutzung auf dem verschmutzten Boden abgestellt. In Kühlschubladen mit Schimmelbelägen und Schmutzansammlungen befand sich geschnittenes Obst sowie offen vorgehaltenen Soßen. Verschmutzte Pfannen wurden direkt auf Gastrobehältern mit frischen Lebensmitteln abgestellt. Ein Schneidebrett war verschmutzt, verfärbt. Diverse Soßen waren durch die Benutzung desselben Schöpfers verunreinigt. |
"Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und nach Behebung der hygienischen Mängel am 03.02.2023 wieder geöffnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Stuttgart, Stadt |
10.05.2023 |
Bäckerei Altinbasak |
Spreuergasse 24 |
04.04.2023 |
Die Backwaren wurden in massiv verschmutzten mit alten Teigresten verunreinigten Maschinen und Ausrüstungen (Teigmaschine, Kegelrundroller, Teigabwieger, Abziehapparat, Gärraum) hergestellt. Backbleche und Backpapier, auf denen Backwaren lagerten waren verschmutzt. Die zur Herstellung der Backwaren verwendeten Lebensmittel, z. B. Käse und Butter wurden bei nicht sachgerechten Temperaturen ungekühlt gelagert. Lebensmittel wurden in vereisten Kühleinrichtungen und Tiefkühltruhen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Backwaren aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
17.05.2023 |
Restaurant Akeno |
Rotebühlstr. 151 |
23.03.2023 |
Küche: Die Eiswürfelmaschine wies starke Verfärbungen und Verschmutzungen auf. Bedarfsgegenstände (z. B. Siebe, Schüsseln sowie auch Behältnisse zur Lagerung von Rohwaren wie z. B. Reis) waren teilweise verschmutzt. / Küche/Tiefkühlschrank: Roher Lachs für die Sushizubereitung war teilweise nicht sachgerecht eingepackt. Fleischbällchen, Teigtaschen und Rindfleisch wurden nicht abgedeckt zwischen vereisten Ablagen gelagert. Die Lebensmittel wiesen Vereisungen, Gefrierbrand und Eisschnee auf. / Küche/Kühlhaus: Ein Behälter mit Soße war nicht abgedeckt. Der Lüfter in diesem Kühlhaus war verschmutzt und schwarz versport. / Getränkekühlhaus UG: 3 Gastrobleche mit ca. 15 kg aufgetautem rohem Thunfisch wurden nicht abgedeckt auf Getränkekisten gelagert. Der Lüfter des Getränkekühlhauses war schwarz versport. / Theke: Das Gefäß für Eiswürfel war im Innenbereich verschmutzt. Der Deckel des Gefäßes für die Lagerung von geschnittenem Obst und Gemüse in der Kühleinrichtung war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.04.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
09.06.2023 |
Birlik Market |
Vaihinger Str. 40 |
23.03.2023 |
Die Aufschnittmaschine war an der Schneidescheibe sowie am Restehalter altverschmutzt mit angetrockneten Fleischresten, ebenso die Knochensäge. In der Verkaufstheke befand sich eine Packung "Paniertes Fleischerzeugnis aus Hähnchenfleischstücken zusammengefügt mit Wasserzusatz" bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 19.03.2023 abgelaufen war. In einer verschmutzten Kühleinrichtung befanden sich Hähnchenschlegel. welche nicht vollständig verpackt waren, darüber weitere Fleischstücke welche unverpackt auf den verschmutzten Ablagegittern lagen, darunter weiteres Fleisch unabgedeckt in Kunststoffbehältern. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Aufschnittmaschine und Knochensäge wurde durch den Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung stillgelegt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Reinigungsmängel noch nicht behoben. |
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Stuttgart, Stadt |
30.05.2023 |
Divan 2 |
Seelbergstraße 31 |
14.03.2023 |
Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittels, hier Reis, bei +35,5°C anstatt bei maximal +7°C (gekühlt) oder bei über +60°C (warm gehalten) bereitgehalten. Der Reis war, aufgrund der nachweislich sehr hohen Keimbelastung, nicht sicher und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch zwei Gutachen des CVUA Stuttgart bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Reis wurde aus dem Verkehr genommen. |
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Stuttgart, Stadt |
05.06.2023 |
Mundus Süßwaren GmbH |
Wilhelmstraße 20 |
04.04.2023 |
Im Verkaufsbereich und in der Produktion wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel bereitgehalten: Speiseeis, von der Konsistenz und Farbe stark verändert. Baklava auf übereinandergestapelten Backblechen dazwischen mit direktem Kontakt, unbehandelte Holzscheite mit Materialabsplitterungen. Lebensmittel, z. B. Cremeschnitten und Lahmacun, wurden nicht ausreichend gekühlt in der Kühltheke bei + 14°C aufbewahrt (Solltemperatur max. + 7°C). Tiefkühllebensmittel waren bei -12°C anstatt bei – 18°C gelagert, z.B. arabisches Speiseeis. Zwei Kartons mit Butter lagerten ungekühlt auf dem verschmutzten Boden. Die Anschlagmaschine, der Backofen und die Backbleche, der Fleischwolf, die Gemüsereibe, der Gasgrill, die Teigmaschine, die Fettwanne der Fritteuse, der Pizzalangroller und der Garraum waren massiv verschmutzt. Sowie diverse Arbeitsgerätschaften , z.B. Töpfe, Kochkessel, Teigroller, Mixer, Wasserkocher, Gargutträger usw. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Verkauf von Fertigpackungen wurde am 06.04.2023 wieder freigegeben. |
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Stuttgart, Stadt |
21.06.2023 |
Osmanli Tulumbacisi |
Mauserstr. 25 |
09.05.2023 |
In der Saladette befanden sich rote und grüne Paprika welche bereits deutlich überlagert wa-ren, sowohl die roten als auch die grünen Paprika wiesen unübersehbare großflächige matschi-ge Stellen mit Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Behälter befanden sich bereits geschnittene rote Gemüsezwiebel welche bereits ebenfalls teilweise angetrocknet bzw. verfärbt waren. Im vereisten Tiefkühlschrank befand sich Vanilleeis in unverschlossenen Behältern |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Nachkontrolle am 11.05.2023 war ohne Beanstandungen |
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Stuttgart, Stadt |
27.06.2023 |
Bäckerei Harman |
Marktstraße 15 |
27.04.2023 |
Die Arbeitsmaschinen und Gerätschaften mit denen die Backwaren hergestellt wurden waren massiv verschmutzt, z.B. Anschlagmaschine und Rührbesen, Teigmaschine, Abpressmaschine, Kegelrundroller, Mehlwagen, Garraum, Puderkästen, Multizerkleinerer, Bäckerbesen, Schneebesen, Schüsseln, Töpfe und Backbleche. Lebensmittel wurden nicht sachgerecht gelagert. Z.B offen, ungekühlt (div. Cremes) oder nicht ausreichen gekühlt, Isttemperatur + 13 °C anstatt Solltemperatur + 8°C (Wurst, Käse) oder warmgehalten unterhalb der Solltemperatur von + 60 °C (Buffet). |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Backstube wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am gleichen Tag konnte die Backstube nach Behebung der hygienischen Mängel wieder geöffnet werden. |
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Stuttgart, Stadt |
07.07.2023 |
QQ Sushi Lounge |
Rotebühlstr. 121 |
11.05.2023 |
Küche: Pfannen waren mit dicken Rußbelägen verschmutzt. Die Fritteuse war ekelerregend mit Lebensmittelresten und klebrigen Fettbelägen verunreinigt. In einem verschmutzten Reiskocher wurde gekochter Reis vorgefunden. Die Mikrowelle wies innen braune Schmutzablagerungen auf und strömte einen beißenden Geruch aus. Spülbereich: In einem schmutzigen Regal wurde neben Reinigungsmitteln ein Behälter mit Sojasoße gelagert. Auf dem Boden befand sich Mäusekot. Vorbereitungsraum (UG): Die Eiswürfelmaschine wies im Innern rotbraune Schmutzbeläge auf. Im Zubereitungsbereich lag ein verschlissenes Schneidebrett mit erheblichen, dunklen Verunreinigungen. Lebensmittellager (UG): Hinter einem Kühlschrank wurde eine mumifizierte Maus vorgefunden. Im Lager befanden sich u.a. geöffnete Mehlsäcke. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde zur Grundreinigung und Schadnagerbekämpfung behördlich geschlossen. Die Eiswürfel aus der verschmutzten Maschine wurden auf Anweisung entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.05.2023 war der Betrieb unzureichend gereinigt, weshalb er weiterhin geschlossen bleiben musste. Am 13.05.2023 waren die meisten Mängel beseitigt. Einer Wiedereröffnung konnte zugestimmt werden. |
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Stuttgart, Stadt |
20.07.2023 |
QQ Seafoodlounge GmbH, Bulgogi Queen |
Lautenschlagerstr. 3 |
13.06.2023 |
Sowohl die Scherbeneismaschine als auch die Eiswürfelmaschine waren im Innern massiv verschmutzt mit teilweise schleimigen, teilweise versporten oder rotschimmelähnlichen Belägen und Ablagerungen, diese reichten bis direkt an das produzierte und vorgehaltene Eis heran. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das produzierte Eis wurde vom Lebensmittelkontrolleur entsorgt |
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Stuttgart, Stadt |
16.08.2023 |
Gaststätte "Don Giovanni im Trompetle" |
Köstlinstr. 109 |
19.06.2023 |
Theke: Die Kaffeemaschine war, insbesondere im Bereich des Siebträgers, verschmutzt. Der Zapfhahn (außen) sowie das innenliegende Kugelventil des Zapfhahnes wiesen einen schmierigen Biofilm auf. Eine Keim-Besiedlung mit Hefen wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. / Pizzabereich: Die Arbeitsfläche war verschmutzt. Es wurde verdorbener und damit nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeigneter „Fior di Latte“ sowie „Prosciutto Cotto“ vorgefunden. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. / Lager/Zubereitung/Pizza: Die Knetmaschine (Knetkessel und Knethaken), die Arbeitsfläche sowie der Dosenöffner waren verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002f |
Die Getränkeschankanlage wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 24.07.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. Im Kühlschrank wurde ein Getränk (Johannisbeer-Orangensaft-Gemisch) mit Schimmelpilzkolonien auf der Oberfläche vorgefunden und entsorgt. Des Weiteren war die Aufschnittmaschine verschmutzt. |
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Stuttgart, Stadt |
29.08.2023 |
Biofrucht Ortlieb GbR |
Uhlbacher Str. 201 |
11.07.2023 |
In der Kühltheke wurde ein durchgeschnittener Käselaib mit massivem Schimmel an den Schnittflächen vorgehalten. Dieser sollte nach Entfernen der sichtbaren Schimmelstellen an den Verbraucher abgegeben werden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
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