Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden Baden-Württembergs
Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.
| Neueste Veröffentlichungen: | ||
|---|---|---|
| 20.01.2026 | Mannheim, Stadt | Da Rosario |
| 20.01.2026 | Stuttgart, Stadt | Mom´s Kitchen |
| 15.01.2026 | Ostalbkreis | Yazgülü Supermarkt |
| 15.01.2026 | Ostalbkreis | Sushi Circle Gastronomie GmbH |
| 12.01.2026 | Karlsruhe, Land | Metzgereifiliale Reinwald |
|
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alb-Donau-Kreis |
06.08.2025 |
Fleisch- & Fischverkauf |
Sternplatz 1 |
26.06.2025 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB. |
Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
| Alb-Donau-Kreis |
07.11.2025 |
Brasserie Restaurant Amadeus |
Bahnhofstraße 8 |
22.10.2025 |
In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt. |
| Alb-Donau-Kreis |
17.12.2025 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
05.11.2025 |
Hygienemängel durch Altverschmutzungen an Arbeitsgerätschaften, wie z.B. Schöpfkelle, Gemüsereibe, Käsereibemaschine und Eimer mit Tomatensauce. Eine geöffnete Dose Artischocken war verschmutzt, es war deutlich muffiger Geruch wahrnehmbar. Im TK-Schrank befanden sich Hackfleisch-Patties ohne jegliche Verpackung mit Gefrierbrand. Frisches Geflügelfleisch sowie Scheiblettenkäse und paniertes Geflügelfleisch wurde offen in Kühleinheiten ohne weiteren Schutz gelagert. Gefrorenes Geflügelfleisch wurde nicht fachgerecht und bei Raumtemperatur aufgetaut. Bei der Fritteuse wurden mehrere stark verschmutzte Gewürzbehälter sowie ein Behälter vorgefunden, in welchem Stein-Auftausalz zur Zubereitung bereitgehalten wurde. Die Frittierkörbe waren defekt und wurden mit einem Draht selbst repariert. Ablösung von Metallteilen des Geflechts konnte festgestellt werden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Die Hackfleischpatties und die Artischocken wurden umgehend entsorgt. Die defekten Frittierkörbe wurden aus dem Verkehr genommen. Es wurden Reinigungsmaßnahmen angeordnet. Das Stein-Auftausalz wurde aus dem Betrieb entfernt. |
| Baden-Baden, Stadt |
09.01.2026 |
Petra´s Food & Wine |
Lichtentaler Straße 27 |
25.11.2025 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden in der Küche und im Thekenbereich ein erheblicher Befall von Schädlingen festgestellt. Im gesamten Produktionsbereich und auf den Lebensmittelkontaktflächen wurden lebende und tote Schaben vorgefunden. Des Weiteren wurden in der Kühleinrichtung leicht verderbliche Lebensmittel, Lachs mit einer gemessenen Kerntemperatur von +6,5°C und Entenbrustfilet im Auftauwasser gelagert. Ein verunreinigter Reiskocher mit gekochtem Reis wurde vorgefunden. In der Küche standen mehrere geöffnete, ungeschützte Lebensmittel (Quinoa, Nüsse etc.). Dadurch bestand die Gefahr einer Kontamination der offenen Lebensmittel durch lebende Schaben. Des Weiteren wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Pfannenwender, Pastakocheinsatz etc. in der Küche gelagert. Die Eiswürfelmaschine sowie die Mikrowelle waren im Inneren verschmutzt. Die Beschichtungen an Pfannen und einem Backblech waren beschädigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V und Kapitel IX |
Aufgrund des erheblichen Schabenbefalls und der Hygienemängel in den Betriebsräumen erfolgte eine sofortige Schließung der Produktionsbereiche. Die beanstandeten Lebensmittel (Fisch, Reis etc.) wurden vom Koch noch während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Am 26.11.2025 wurde nach Reinigung und einer professionellen Schädlingsbekämpfung die Wiederaufnahme des Betriebes gestattet. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
22.09.2025 |
Deniz Kebap Imbiss |
Neutorstr. 6 |
12.08.2025 |
In der Saladette-Pizzastation im Thekenbereich wurde verdorbener Thunfisch gelagert und zum Verkauf bereit gehalten. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 , § 5 Abs. 1 LFGB |
Der Thunfisch wurde noch während der Kontrolle entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
06.10.2025 |
Indian Palace |
Seestr. 2 |
07.08.2025 |
In der Küche des Betriebes wurde verdorbenes Frittierfett für die Herstellung von Pommes und Geflügelgerichte verwendet. |
Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Frittierfett wurde noch bei der Kontrolle entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
02.11.2025 |
Deniz Kebap Imbiss |
Neutorstr. 6 |
10.09.2025 |
Am Kontrolltag wurde festgestellt, dass das Frittierfett in der Fritteuse nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Am Kontrolltag wurden mit diesem Frittierfett Pommes zubereitet. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Frittierfett wurde entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
02.11.2025 |
Frohe Einkehr |
Alte Str. 23 |
25.09.2025 |
Eine Maschine zum Schneiden von Gemüse war im Inneren mit dicken Schmutzablagerungen überzogen. In der Maschine löste sich auch ein defektes Kunststoffteil ab. In einem Kühlhaus, in dem Lebensmittel wie geschnittenes Gemüse, Eier, haltbare Schlagsahne und eine Soße offen gelagert wurden, war die Decke stark verschimmelt. Der Zapfkopf der Zapfanlage für Bier war im Inneren stark verschmutzt. Es befanden sich dicke schmierige Ablagerungen an dem Verschluss des Hebels. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden behoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
02.12.2025 |
Metzgerei Meyer |
Steingasse 1 |
10.11.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren des Wurstfüllers noch stark eingetrocknete Ablagerungen befanden. Mit dieser Maschine wurden verschiedene Brühwürste hergestellt, die anschließend im Verkaufsbereich in den Verkehr gebracht wurden. Im Backofen in der Produktion wurde ein Kartoffelgratin in einem stark verschmutzten Backofen gebacken. Dabei lösten sich mehrere verbrannte Partikel ab. An der Eismaschine in der Produktion löste sich der Lack direkt über dem Crushed-Eis ab. Das Eis wurde für die Produktion von Wurstbrät verwendet. Dieses Wurstbrät wird anschließend zu verschiedenen Wurstwaren verarbeitet. Sowohl der Fleischwolf als auch die in der Maschine benutzten Transportschnecken waren im Inneren stark verrostet. Der Fleischwolf wird für die Produktion verschiedener Wurstwaren benutzt. Die Schneidemesser wurden in der Produktion an einer stark verschmutzten Vorrichtung gelagert. Mit diesen Messern wurden Wurstwaren und Fleisch geschnitten. |
Art. 14 Abs. 1 u. 2 Nr. b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden vom Betrieb behoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Pasam Grillhaus |
Max-Schweinlin-Str. 6 |
11.11.2025 |
Hinter der Theke wurden in einer verschmutzten Eiswürfelmaschine Eiswürfel für die Getränke zubereitet. Die Kefirmaschine im Gastraum war am und im Auslaufhahn mit mehreren weißen und gelben vertrockneten Kefirrückständen altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden sofort entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Metzgerei Schmidts Wurstlädele |
Sandbühl 18a |
21.11.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in einem durch eine Tür abgetrennten Nebenraum mehrere rote Kisten mit Kunstdärmen gelagert wurden. In mindestens drei dieser Kisten befand sich Mäusekot. Die Kunstdärme, die für die Produktion von Wurstwaren verwendet wurden, lagen nur wenige Zentimeter von den Kotpartikeln entfernt in derselben Kiste. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel wurden behoben. Die Kunstdärme sowie die daraus hergestellten Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Böblingen |
11.08.2025 |
La Pizza Veloce |
Karlstraße 37 |
10.07.2025 |
Es wurden massiv verschmutzte Geräte vorgefunden. Der Dorn des Dosenöffners, die Teigknetmaschine und die Ausrollmaschine waren altverschmutzt. Aufbewahrungsboxen mit Gewürzen waren stark verschmutzt. Arbeitsutensilien waren aus nicht lebensmittelechtem Material (hier: Farbpinsel). Das Schneidebrett wies starke Abnutzungsspuren auf. Die Arbeitsfläche, auf der Lebensmittel zubereitet wurden, war altverschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel unstrukturiert im altverschmutzten Kühlschrank und der vereisten Kühltruhe gelagert. Es wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand und deutlich erkennbarer Qualitätsminderung durch unzureichende Lagerbedingungen vorgefunden. Das Frittierfett war erkennbar verbraucht. Zahlreiche Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wurden vorgefunden (Bolognesesoße, Backpulver, Linsen). Die festgestellten hygienischen Mängel führen zu einem hohen Risiko mikrobieller Kontamination der dort hergestellten und behandelten Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Betriebsschließung und Entsorgung der abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Am 14.07.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
| Emmendingen |
15.08.2025 |
Bäckerei Schwehr |
Dielenmarktstraße 3 |
18.07.2025 |
In den Betriebräumen wurden zahlreiche tote und lebende Schaben vorgefunden, insbesondere wurden in den Mehlsäcken im Lagerbereich zahlreiche lebende Schaben im Mehl vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das Inverkehrbringen sämtlicher in den Betriebsräumen befindlicher offener Lebensmittel und Rohstoffe wurde mündlich untersagt bis zur erfolgten Grundreinigung der Betriebsräume und der Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und Rohstoffe wurde angeordnet, ein Entsorgungsnachweis wurde vorgelegt. |
| Esslingen |
15.10.2025 |
Amore Pizza |
Nürtinger Straße 15 |
07.08.2025 |
Bei einer Beschwerdekontrolle am 07.08.2025 wurden insgesamt ca. 19 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Ein Großteil des Betriebs (z.B. Verkaufsbereich, Küche, Lagerraum, Kühlraum und Personal-WC), der überwiegende Teil der Einrichtungsgegenstände, Boden und Wände in den vorgenannten Räumen sowie verschiedene Lebensmittelbedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt wiesen Reinigungs- und Hygienemängel auf. So waren z.B. der Drehspießgrill, das elektrische Drehspießmesser, mehrere Schneidbretter, der Dosenöffner, die Teigmaschine, die Aufschnittmaschine, die elektrische Käsereibe, eine Gemüsereibe mehrere Siebe und Pfannen altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004 |
Bei den Nachkontrollen am 08., 12. und 14.08.2025 waren die Hygienemängel verbessert, jedoch noch nicht behoben. Bis zum 14.08.2025 wurde eine Schädlingsbekämpfung noch nicht eingeleitet. |
| Esslingen |
29.12.2025 |
Asia Gourmet |
Rennstraße 30 |
08.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 08.10.2025 wurden 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Sushi-Küche des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Sushi-Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Die Eismaschine in diesem Raum war innenseitig unsauber bzw. wies Schmierfilmbildung auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 |
Aufgrund des Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Sushi-Küche und Benutzung der Eismaschine aufgrund der innenseitigen Verschmutzung untersagt. Aufgrund der o.g. Mängel wurden Sushi vom Buffet zur Selbstbedienung im Gastraum und Eis in der Eismaschine außer Verkehr nehmen lassen und vom Betrieb der Entsorgung zugeführt. Vor Ort wurde eine Anhörung zur Behebung der Mängel in Bezug auf Reinigung und das Hinzuziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers gefertigt. |
| Esslingen |
11.12.2025 |
Ess-Night |
Martinstraße 14 |
19.09.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 19.09.2025 wurden 16 teils erhebliche Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke wurden insbesondere im Bereich unter dem Spülbecken eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festgestellt. |
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Bei der ersten Nachkontrolle am 24.09.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.10.2025 waren alle Mängel vollständig beseitigt. |
| Freiburg, Stadt |
14.10.2025 |
Edeka Barwig |
Zähringer Str. 344 |
15.08.2025 |
In den Warenregalen der Verkaufsfläche wurden insbesondere in den Regalbereichen Süßgebäck (Kekse), Schokolade, Salzgebäck (Knabberartikel), Teigwaren, Backzutaten und vorverpackte Backwaren erhebliche Mengen an Schadnagerkot sowie Urinspuren festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen mit Schadnagerfraßspuren festgestellt. z.B. Doppelkekse, Marshmallows, Amarettini, Popcornmais, Frischeinudeln, Dinkelgrieß, gemahlene Mandeln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung der betroffenen Verkaufsbereiche wurde angeordnet. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin freiwillig geschlossen. Ein Eröffnen des Betriebs bis zur Nachkontrolle am 18.08.2025 wurde untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Lebensmittelverpackungen in den kontaminierten Bereichen sollten desinfiziert oder entsorgt werden. Die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verpackungen wurde ebenfalls angeordnet. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte. |
| Freiburg, Stadt |
15.10.2025 |
Mai Town |
Bertoldstr. 53 |
07.08.2025 |
In der Küche wurde Mäusekot auf einer Regalfläche neben bereitgehaltenen Tellern und unmittelbar über offen gelagerten und zur Abgabe vorbereiteten Salaten, Dressings und Erdnüssen festgestellt. Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde an mehreren Stellen Mäusekot festgestellt. Außerdem wurde im Thekenbereich eine lebende Schabe vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion sämtlicher betroffener Bereiche angeordnet. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.08.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
| Freiburg, Stadt |
10.12.2025 |
Asian Food Kim Le |
Nußmannstr. 9 |
07.10.2025 |
Im Thekenbereich wurden auf den Arbeitsflächen, in den Schränken und auf dem Fußboden zahlreiche tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurde Mäusekot direkt neben Kunststoffbechern, die zur Abgabe an die Verbraucher_innen bestimmt waren gefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.10.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
| Göppingen |
Meisterbäcker Kauderer GmbH |
Meisterbäcker Kauderer GmbH |
Hauptstr. 61 |
11.08.2025 |
Der sich im Umbau befindliche Betrieb wurde im Rahmen einer Nachkontrolle auf die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften überprüft. Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt sowie Einrichtungsgegenstände waren mit Baustaub überzogen. Frisch gebackene Brezeln wurden direkt neben einer unverputzten Wand zum Verkauf bereitgehalten. Durch die Produktion und offene Lagerung von Lebensmitteln im Baustellenbereich wurden Backwaren und Fleischkäse kontaminiert. Die unter derartigen Bedingungen hergestellte und behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Die Entsorgung der dort produzierten Lebensmittel wurde veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Nach vorläufiger Teilschließung konnte vollständige Wiedereröffnung nach Feststellung wesentlicher Mangelbehebung am 22.08.2025 erfolgen. Das Unternehmen hat bei der Abwicklung kooperiert. |
| Heidelberg, Stadt |
15.09.2025 |
Vereinsgaststätte Maulbeeranlage |
Obere Rödt 49 |
21.05.2025 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt. Insbesondere die Lebensmittellagerung war zu beanstanden. Es wurden diverse Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum und abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Verschiedene Lebensmittel waren verdorben und nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Kalbs-Carree, Schweine-Oberschale, Hähnchen-Ministeaks, Spätzle). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Verschiedene Lebensmittel wurden entsorgt. Die Speisen- und Getränkeabgabe wurde am 22.05.2025 wieder freigegeben. |
| Heilbronn, Land |
07.01.2026 |
Waldhotel Raitelberg GmbH |
Schönblickstraße 39 |
27.01.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 21. Januar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 27.03.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Heilbronn, Land |
01.08.2025 |
La Bella 2 |
Grüner-Hof-Str. 15 |
04.06.2025 |
Am 4. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb zum Teil zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Riesengarnelen“, „Meeresmuscheln/Meeresfrüchte“, „Ananas“, „Mais“, „Sohbet Hindi Etli Sosis“, „Ziegenkäse/Weichkäse“, „Tomatensoße“ und „Hackfleischsoße“). Bei dem Lebensmittel „Sohbet Hindi Etli Sosis“ war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
| Heilbronn, Land |
13.08.2025 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
01.07.2025 |
Am 1. Juli 2025 fand im nebenstehenden Betrieb eine Nachkontrolle statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise leichtverderbliche Lebensmittel bei Umgebungstemperatur ohne jede Kühlung aufbewahrt. |
Art. 14 Abs. 1 + 2 b) i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur |
| Heilbronn, Land |
19.08.2025 |
La Bella 2 |
Grüner-Hof-Str. 15 |
03.07.2025 |
Am 25. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb erneut zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Thunfisch“, „Spaghetti“, „Hähnchenfleisch“, „Hackfleischsoße“, „Tomatensoße“, „Bohnen“, „Reis“ und „Käse/Weichkäse“). Auf dem Lebensmittel „Thunfisch“ wurde eine bereits verendete Fliege entdeckt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) 178/2002 und § 5 Abs. 1 Lebensmit-tel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB), Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). |
Die betroffenen Lebensmittel wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
| Karlsruhe, Land |
12.01.2026 |
Metzgereifiliale Reinwald |
Hauptstr. 59 |
19.11.2025 |
Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt. |
§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB |
Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben. |
| Karlsruhe, Stadt |
29.07.2025 |
Back Shop Unis Bäck |
Kaiserstr. 13-15 |
25.06.2025 |
Der Vorbereitungsraum, der Verkaufsraum sowie die Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände waren stark verschmutzt, insbesondere die Teigknetmaschine, der Arbeitstisch für die Teigzubereitung, die verwendeten GastroNorm-Behälter, der Backofen sowie die Verkaufstheke unter den Einlegeblechen. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung insbesondere für die selbst hergestellten Teigwaren und die in der Verkaufstheke vorgehaltenen belegten Brötchen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 27. Juni 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
| Karlsruhe, Stadt |
09.09.2025 |
Gaststätte "Hunger Station" |
Mathystr. 13 |
11.08.2025 |
Bei Kontrollen am 28. und 31. Juli 2025 wurden Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 11. August 2025 wurden so erhebliche Hygienemängel festgestellt, dass die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Bei den Kontrollen waren unter anderem die Kühleinrichtungen, die Teigmaschine und der Teigkessel verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung/Tiefkühlung waren nicht fachgerecht gelagert und teilweise (zum Beispiel Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter) verdorben. Aufgrund der bei der Kontrolle am 11. August 2025 vorgefundenen Hygienemängel und dem fehlenden Hygieneverständnis der Mitarbeitenden bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche in dem Betrieb hergestellten Speisen. |
Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 13. August 2025 waren die Mängel beseitigt. |
| Karlsruhe, Stadt |
14.11.2025 |
Gasthaus Karl |
Hertzstraße 23 |
14.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 14. Oktober 2025 wurden wiederholt nicht unerhebliche Hygienemängel in dem Betrieb festgestellt. So waren sämtliche Oberflächen der Arbeitstische verschmutzt. Auf dem Grill lagen verbrannte Lebensmittel vom Vortag. Die Schüsseln der Panierstraße waren innen mit Resten altverschmutzt. Die Kontaktflächen der Kühlschränke und des Kühlhauses waren altverschmutzt. Außerdem wurden Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Neben frischen Lebensmitteln wurden im Kühlschrank auch Lebensmittel zur Entsorgung aufbewahrt. Die Herstellung sicherer Speisen war nicht mehr gewährleistet. Der Betrieb wurde daher vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II i. V. m. Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 15. Oktober 2025 waren die Hygienemängel beseitigt. |
| Karlsruhe, Stadt |
26.11.2025 |
Imbiss "Tee Ninja" |
Kaiserstraße 114 |
27.10.2025 |
Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden am 24.9.25 und 27.10.25 zum wiederholten Mal Hygienemängel und Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Diese waren bei der Kontrolle am 27.10.25 so gravierend, dass die Herstellung und Abgabe von Sushi bis auf Weiteres untersagt wurde. So waren unter anderem die Kühlschubladen, in denen die Zutaten für das Sushi aufbewahrt wurden, innen altverschmutzt. Ebenso der Behälter zum Panieren des Sushis. In einer offenen Packung Wakame lagen verschmutzte Essstäbchen. Die Lebensmittel im Kühlschrank, insbesondere der frische Lachs und die Fischzubereitungen, waren nicht richtig abgedeckt. Der Lachs wies bereits Anzeichen von Austrocknung auf. Die Öffnung eines Spritzbeutels mit Thunfischzubereitung war angetrocknet. Am 27.10.25 wurde ein ganzer Lachs, welcher bereits am 21.10.25 eingekauft wurde, in einer Tüte mit Schmelzwasser vorgefunden. Es bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für das im Betrieb hergestellte Sushi. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
keine |
| Konstanz |
29.09.2025 |
Six Senses |
Fischmarkt 1 |
04.09.2025 |
In der Küche war der Boden hinter den Küchenmöbeln hochgradig mit Schadnagerkot verunreinigt. Schubladen, in denen Fertigpackungen, gefüllt mit „schwarzem Sesam“ und Paniermehl lagerten, waren hochgradig mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Eine der Packungen schwarzer Sesam war angefressen. In einer dieser Schubladen befand sich außerdem eine offene Kunststoffdose gefüllt mit losem Paniermehl. Küchenregale waren mit Schadnagerkot verunreinigt, auf diesen standen weitere offene Behältnisse, in denen lose Lebensmittel wie Nudeln lagerten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Offene Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. |
| Konstanz |
22.12.2025 |
Al Kaiser Markt |
Scheffelstr. 20 |
18.11.2025 |
Im Selbstbedienungskühlschrank befanden sich 500g-Kunststoffbecher mit Joghurt (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2025), die im Deckelbereich und im Inneren verschimmelt waren |
Artikel 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden direkt bei der Kontrolle entsorgt. |
| Lörrach |
17.10.2025 |
California Bistro |
Hauptstr. 42 |
23.09.2025 |
Gutachten des CVUA Stuttgart vom 23.09.2025, Az. A25180316-KRÜS, Parmesan gerieben Sensorik: Aussehen: gräulich-grüne Schimmelpilzspots erkennbar, Geruch: muffig, hefig, gärig Mikrobiologische Untersuchung: Hefen: 1,1x1E9 KBE/g, Schimmelpilze: 2,4x1E5 KBE/g (E=Exponent von 10), für den Verzehr ungeeignet Auch bei einer Betriebskontrolle am 29.09.2025 werden Schimmelpilzspots im Parmesan festgestellt. |
Art. 14 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.Vm. Art. 14 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der betroffene Käse wird während der Kontrolle am 29.09.2025 entsorgt. Es werden Verfahren eingerichtet, die die Abgabe von mikrobiell verdorbenem Parmesan zukünftig verhindern sollen. |
| Lörrach |
07.01.2026 |
Birlin-Mühle GmbH |
Grenzacher Str. 9 |
20.11.2025 |
Gutachten des CVUA Sigmaringen vom 20.11.2025, Az.: A25219899-Grö, Grünkern (3 Packungen), darin einzelne lebende und tote Larven, unzählige tote und lebende Staubläuse, Motten, mit Larvenkot behaftete Gespinste sowie zwei lebende Getreideplattkäfer festgestellt; für den Verzehr ungeeignet |
Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Warenrückruf der betroffenen Chargen wurde durchgeführt. Geeignete Verfahren zum Monitoring und ggf. Bekämpfen von Schädlingen sind zu implementieren. |
| Mannheim, Stadt |
12.09.2025 |
Norma Lebensmittelfilialbetrieb |
H 5 5-6 |
07.08.2025 |
Im Verkaufsraum sowie im Lagerraum des Betriebs wurden erhebliche Verunreinigungen durch Mäusekot und -urin festgestellt. In den SB-Verkaufsregalen waren zahlreiche vor verpackte Lebensmittelpackungen äußerlich mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Im SB-Verkaufsregal des Prebake-Bereichs wurden offene, verzehrfertige Backwaren auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Einlegeblechen zu Verkaufszwecken gelagert. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002. |
Der Prebake-Bereich im Verkaufsraum wurde freiwillig geschlossen. Alle betroffenen Lebensmittel des Prebake-Bereiches wurden umgehend entsorgt. Nach der Kontrolle am 09.08.2025 bestanden gegen die Wiedereröffnung der Prebake-Abteilung keine Einwände. |
| Mannheim, Stadt |
20.01.2026 |
Da Rosario |
T 3 21 |
11.12.2025 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse, Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
07.01.2026 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
08.12.2025 |
Irreführende Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Bio natives Mohnöl" (Charge L290) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Vitamin E (Angabe 12mg/100g in der Nährwertdeklaration), chemisch-analytisch ermittelt wurden 4,7mg/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
- |
| Ortenaukreis |
07.08.2025 |
Meilenstein |
Alte Landstraße 24 |
02.07.2025 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde festgestellt, dass die Temperaturen der Kühlräume im Lager und der Kühl- und Tiefkühleinheiten in der Küche zu hoch waren. Diese lagen laut Anzeigen bei +20,8°C bzw. -8,4°C. Mehrere Messungen der darin aufbewahrten Lebensmittel wie Schinken, Rindfleisch, Hähnchenfleisch mit dem geeichten Thermometer ergaben Messwerte im Tageskühlraum im Lager u.a. von + 15,4°C beim Rindfleisch, Hähnchenfleisch und den Hackfleisch-Patties für Burger. In der Kühlschublade in der Küche ergab die Messung des Schinkens +22,0°C. Des Weiteren konnte bei den betroffenen Lebensmittel wie z.B. beim Hähnchenfleisch und Rindfleisch schon sensorische Abweichungen, wie ein unangenehmer, nicht arttypischer Geruch des Hähnchenfleisch, festgestellt werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Die Kühleinrichtungen wurden noch am gleichen Tag durch einen Techniker repariert. Bei der Nachkontrolle am 03.07.2025 waren diese wieder voll funktionsfähig. |
| Ortenaukreis |
05.09.2025 |
Gasthaus Ochsen |
Fischerstraße 48 |
25.07.2025 |
Zum Kontrollzeitpunkt wurden mehrere verendete Schaben im kleinen Kühlschrank festgestellt, in dem offene Lebensmittel, wie Scheibenkäse und ein geschnittener Apfel aufbewahrt wurden. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden. Außerdem waren einige Messer und der Fleischhammer mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2025 war der Kühlschrank sauber. Es wurden keine Schaben mehr vorgefunden. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2025 waren alle Mängel beseitigt. |
| Ortenaukreis |
05.11.2025 |
Can Market |
Hildastraße 77 |
17.09.2025 |
Bei der Kontrolle wurde in der Fleischtheke „Pollo fino“ natur und mariniert zum Verkauf angeboten, welches bereits säuerlich roch. Zudem befand sich im Dry Ager „Rindfleisch Dry Aged“ zum Verkauf, auf welchem sich Fliegeneier befanden. Beim Öffnen des Dry Ager war ein muffiger, übler Geruch nach Verderb deutlich wahrnehmbar. Es lagen mehrere tote Schmeißfliegen im Dry Ager. Sowohl das „Pollo Fino“ als auch das „Rindfleisch Dry Aged“ wurden als Probe erhoben. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass das „Pollo Fino“ und das „Rindfleisch Dry Aged“ sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das betroffene Fleisch wurde entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 war der Dry Ager gereinigt. |
| Ostalbkreis |
11.08.2025 |
Focus Yourself GmbH |
Gartenstr. 1/1 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens folgender Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben (Verbrauchertäuschung): Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Inverkehrbringen und Onlinewerbung auf focusmedical.de wurden am 26.06.25 eingestellt. |
| Ostalbkreis |
11.08.2025 |
Westside Health GmbH |
Jahnstr. 61 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden / verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben über die Onlineshops FocusMedical.de, Shop App (Focus Medical Center), Amazon, Shop-Apotheke und Humasana: Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Das Inverkehrbringen der Produkte wurde ab 26.06.25 (focusmedical.de) sowie auf den weiteren Onlineshops ab 22.07.25 eingestellt. |
| Ostalbkreis |
24.09.2025 |
Metzgerei & Partyservice Scheffel GmbH |
Breslauer Str. 49 |
14.08.2025 |
Teilweise erhebliche Hygienemängel, sowie unzureichende Kühlung der Lebensmittel Heringssalat 15,9°C, Fleischsalat 13,4°C, kleine Paprika gefüllt mit Frischkäsezubereitung 16,1°C, Frischkäse 12,5°C, geräucherte Forelle 16,1°C, Frischkäsezubereitung, 11,7°C. Zudem folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: Clipverschlussmaschine für Würste, Knochenbandsäge, rote E2 Eurokisten mit Lebensmitteln, Schneidebretter mit Stockflecken, Wurstfüller, Vakuumiergerät. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Bei der Kontrolle am 15.08.2025 waren die Hygienemängel beseitigt. Die Kühltheke wurde am 19.08.2025 instandgesetzt. Alle Mängel waren somit vollständig behoben. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Yazgülü Supermarkt |
Auguste-Keßler-Straße 1 |
09.12.2025 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst, Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 13,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 10.12.2025 entsorgt. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Sushi Circle Gastronomie GmbH |
Julius-Bausch-Straße 27 |
09.12.2025 |
Die Selbstbedienungskühltheke wies eine Temperatur von 19,3°C auf. Das darin vorgehaltene Sushi wies eine Kerntemperatur von 17,9°C auf. Die Kühlfunktion war ausgefallen. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. Die Kühltheke wurde instandgesetzt und konnte am 13.12.2025 wieder in Betrieb genommen werden. Alle Mängel waren somit vollständig behoben. |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Zum Herrmannsee |
Herrmannseeweg 5 |
06.08.2025 |
Wiederholt wurden Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum bzw. offensichtlich verdorbene Produkte vorrätig gehalten: 6 Packungen Räucherlachs mit Verbrauchsdatum 30.07.2025, 1 Packung gefüllte Antipasti Kirschpaprika mit Verbrauchsdatum 24.07.2025, verschimmelte Tomaten im Kühlhaus. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
06.08.2025 |
Wiederholtes Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurst- und Käsewaren bei deutlich erhöhten Temperaturen in einem defekten Kühlregal gelagert und zum Verkauf angeboten, eine Käsepackung war sichtbar verschimmelt; mehrere Packungen Wurst waren aufgebläht. |
Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
| Pforzheim, Stadt |
29.09.2025 |
Herzburger |
Hügelstraße 1 |
17.07.2025 und 22.07.2025 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Stark verfettete Abzugshaube, so dass Fett hinunter tropft; Arbeitsbereich von Grill und Fritteuse altverschmutzt. Unsaubere Lagerstätten der Lebensmittel: Regalbretter, TK-Truhe, Kühlschubladen, Aufsatzkühler Pizzastation. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Lebensmittelwaage, Multizerkleinerer, Teigmaschine, Teigschaber, Nudelholz, Rundmesser. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Pommes frites wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1.a) der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) 178/2002 |
Die vorgefundenen Mängel wurden an dem jeweiligen Feststellungstag im Beisein der Lebensmittelkontrolle behoben. |
| Rastatt |
18.09.2025 |
Almas Supermarkt GbR |
Bahnhofstraße 20 |
07.08.2025 |
In Kisten, in denen Nüsse und getrocknete Früchte gelagert wurden, wurde ein starker Befall mit Maden und Motten festgestellt. Zudem flogen zahlreiche Motten im Verkaufsraum umher. |
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Der festgestellte Befall führte zur sofortigen Betriebsschließung. Die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Die Betriebsschließung wurde am darauffolgenden Tag, nach der Entsorgung der betroffenen Lebensmittel und einer Grundreinigung, aufgehoben. |
| Rastatt |
17.10.2025 |
Toni`s Pizza Express (Betrieb in Gaggenau) |
Hauptstr. 45 |
26.08.2025 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden Schaben vorgefunden. Lebende Schaben befanden sich auf mehreren Arbeitsflächen in der Küche, z. B. auf dem Holzschneidebrett für das Schneiden von Pizzen und auf dem Verpackungstisch für Pizzen. In einem Gastronormbehälter mit Pinienkernen war eine lebende Schabe. |
Artikel 4 Absatz 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c); Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. |
Am 26.08.2025 wurde der Betrieb wegen des Schädlingsbefalls geschlossen. Nach der Schädlingsbekämpfung wurde der Betrieb am 09.09.2025 wieder geöffnet. |
| Rastatt |
13.11.2025 |
Döner-Ecke |
Hauptstr. 24 |
01.09.2025 |
Während einer Beschwerdekontrolle wurde eine Verdachtsprobe von "Artischokenherzen in Wasser" erhoben. Mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe wurden diese als verdorben, für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Die "Artischokenherzen in Wasser" befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Saladette der Pizzastation und wurden zur sofortigen Abgabe an den Endverbraucher bereit gehalten. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a) LFGB |
Die Artischokenherzen wurden entsorgt. |
| Ravensburg |
18.11.2025 |
Gut Hügle GmbH |
Bottenreute 5 - 7 |
24.10.2025 |
In der gesamten Küche im Hauptgebäude incl. auf der Ausgabetheke, auf dem Buffet und auf dem Boden wurde ein massiver Schabenbefall (umg: Kakerlaken) durch tote und lebende Kakerlaken festgestellt. Trotzdem wurden weiterhin Speisen und Getränke abgegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), c) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Die Entsorgung der Lebensmittel des Buffets wurde angeordnet. Die vom Betreiber eigens vorgenommenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren unzureichend. Das Hauptgebäude wurde geschlossen. Mittlerweile wird eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle der Lebensmittelüberwachung konnte das Hauptgebäude am 12.11.2025 wieder geöffnet werden. |
| Rems-Murr-Kreis |
28.07.2025 |
Big Baba´s Kebabhaus |
Mayener Str. 47 |
03.07.2025 |
Im Betrieb wurden zum wiederholten Male mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, darunter im Kühlraum ein Eimer mit geschnittenen Oliven und im Kühlschrank ein Behältnis mit einer Fleischsoße. Auf beiden hatten sich an der Oberfläche bereits sichtbare weiße schimmelige Auflagerungen gebildet. Darüber hinaus war eine Tomatensoße sichtbar an der Oberfläche bzw. in den Randbereichen pelzig, schimmelig verunreinigt. Die Tomatensoße war während der Öffnungszeiten im Pizzakühlbereich, welcher zur unmittelbaren Herstellung der Pizzen dient, vorrätig gehalten worden. Eine benutzte Schöpfkelle war in der Soße. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden im Beisein der Kontrolleure vernichtet. Eine Grundreinigung der Küche wurde noch während der Kontrolle begonnen und durchgeführt. |
| Reutlingen |
12.08.2025 |
Dost Kebap |
Karlstr. 7 |
10.07.2025 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
18.08.2025 |
1994 Suvi Restaurant |
Rathausstr. 4 |
17.07.2025 |
Das Schneidebrett wies an der Unterseite schwarze Stockflecken auf. In einer blauen Kunststoffkiste befanden sich zubereitete Lebensmittel (gefüllte Teigröllchen), die auf einem grauen Stofftuch lagen. Das Stofftuch wies bereits stellenweise grünliche, schimmelartige Flecken auf. Der TK-Schrank war innen stark vereist. Die Schubfächer waren unsauber und der Fußraum mit Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel und geöffnete Lebensmittelpackungen sowie teilweise in ungeeigneten Kunststofftüten selbst eingefrorene Lebensmittel vorgefunden. Teilweise wiesen die Lebensmittel bereits Wertminderungen durch Eisschnee und Gefrierbrand auf. Die Nische, rechts neben dem Getränkekühlschrank, war stark eingestaubt. Auf dem dort verlaufenden Holzbalken befanden sich Mäusekotrückstände. Es wurden in der Betriebstätte lebende Schaben und Ameisen sowie zahlreiche Fliegen vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Am 18.07.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
02.10.2025 |
Quadrato |
Carl-Theodor-Str. 5 |
05.08.2025 |
Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. Die Eiswürfelmaschine war im In-nenbereich durch rote Beläge und Ablagerungen altverschmutzt. Die Oberfläche der Eiswürfelmaschine war altverschmutzt. Das große graue Schneidebrett, auf dem Pilze geschnitten wurden, war bereits stark verfärbt und an den Randbereichen befanden sich nicht mehr leicht zu reinigende braune Brandstellen. Lebensmittel (z.B. Tintenfisch, Rin-dercarpaccio usw.) waren teilweise nicht ordnungsgemäß eingefroren. Teilweise waren sie of-fen/unabgedeckt und zwischen mit Frischhaltefolie umwickelten Le-bensmitteln eingefroren. Lagerraum/Keller: Auf dem Fußboden befanden sich Verschmutzungen und stellenweise Mäusekot. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 18.09.2025 waren keine erheblichen Hygienemängel mehr vorhanden. Es konnte kein Schädlingsbefall mehr festgestellt werden, ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
12.11.2025 |
La Mirage |
Liselottestr. 22 |
17.09.2025 |
Im Kühltisch befanden sich Gefäße mit Lebensmittelresten sowie Bandnudeln mit Sahnesoße, die bereits stark verschimmelt waren. Ferner befand sich im Kühltisch eine geöffnete, korrodierte Dose mit Ananas. Der Wand- und Fußbodenbereich rechts neben der Kochstelle war schmierig und altverschmutzt. Zwei Schneidbretter hatten tiefe Riefen und schwarze Verfärbungen. Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Rhein-Neckar-Kreis |
22.12.2025 |
Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes" |
Hauptstraße 24+26 |
24.10.2025 |
In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich. In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.
|
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die festgestellten Mängel wurden beseitigt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
26.08.2025 |
Taiba Market |
Alte Herdstr. 21 |
14.07.2025 |
Am 14.07.2025 wurde bei einer Kontrolle erneut sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Hals mit Knochen und Lamm Rücken mit Knochen) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Die Fleischstücke zeigten teilweise Verfärbungen und erschienen in den Randbereichen angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 08.08.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
02.10.2025 |
Automat zur Abgabe von Rohmilch Hettich |
Überruckweg 23 |
04.09.2025 |
Bei einer Anlasskontrolle des Milchautomaten am 04.09.2025 zum bestehenden Milchabgabeverbot wurde festgestellt, dass dennoch Rohmilch im Automaten zum Verkauf angeboten wurde. Im inneren Bereich der Zapfhahnöffnung wurden dabei biofilmartige Ablagerungen und erhebliche Verschmutzungen mit schwärzlichen Belägen und weißlich-schmierigen Auflagerungen vorgefunden, die sich in ähnlicher Form auch schon in früheren Kontrollen (30.06.2025 und 21.07.2025) feststellen ließen. Zudem war die Beschichtung des Hahns am Auslauf in Teilen abgelöst, weshalb ein Eintrag von Beschichtungsmaterial in das Lebensmittel Milch wahrscheinlich ist. |
Art. 14 Abs. 1, 2b, 5 sowie Art. 19 Abs. 4 VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |
| Schwäbisch Hall |
27.08.2025 |
Meiser SPA Resort |
Veitswender Str. 10 |
15.07.2025 |
a) Bei der Erstkontrolle wurden drei Packungen Tomatenwürfel vorgefunden, deren Verbrauchsdatum abgelaufen war. |
a) § 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 Abs. 2 LMIDV; |
Bei der Nachkontrolle am 25.08.2025 konnte festgestellt werden, dass sämtliche Mängel behoben waren. |
| Schwäbisch Hall |
02.09.2025 |
Backshop & Café Aroma Grill |
Wilhelmstraße 13 |
28.07.2025 |
Bei der Kontrolle wurden eklatante Hygienemängel teilweise zum wiederholten Male vorgefunden: a) es waren zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren insbesondere die Teigknetmaschine sowie der Gemüse-/Käseschneider mit Lebensmittelrückständen verunreinigt und die Ausrollmaschine mit schimmelähnlichen Versporungen und Belägen übersät. b) ebenso wurden offene Lebensmittel (Spinat in einem Abtropfsieb) in einem stark verschmutzten Spülbecken bereitgehalten und andere (Gemüse und Hackfleisch) in Kühlschränken, die innen stark verschmutzt, teilweise mit schwarz sporigen Belägen versehen waren, bereitgehalten, so dass diese Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt waren. |
a) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte. |
| Schwäbisch Hall |
23.10.2025 |
Metzgerei Walter Frank |
Waldstraße 19 |
04.09.2025 |
Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine unmittelbare Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen. Im einzelnen wurden u.a. festgestellt: a) Gemeinsame Lagerung von rohem Fleisch (aufgebrochenes Wild) zusammen mit verzehrfertigen Fleisch- und Wurstwaren im Kühlraum, wodurch ein hohes Risiko der Kreuzkontamination bestand. b) Lebensmittelbehältnisse im Koch- und Räucherraum, insbesondere Eimer, Schüsseln sowie die Dosen zur Aufbewahrung der Gewürze, waren altverschmutzt und zum Teil defekt, so dass die in diesen Behältnissen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und sich ablösende Materialien ausgesetzt waren. c) Die Schneidbretter wiesen zudem Abnutzungserscheinungen mit tiefen Kerben auf, die eine hygienische Reinigung unmöglich machen und sie damit ebenfalls zu potentiellen Kontaminationsquellen machten. |
a) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB c) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet. |
| Schwäbisch Hall |
30.12.2025 |
Asia Restaurant Canton |
Im Buchhorn 2 |
20.11.2025 |
a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren. |
a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet. |
| Stuttgart, Stadt |
15.08.2025 |
Al Ryan |
Nodbahnhofstr. 127 A |
14.06.2025 |
Auf dem Blech mit feinen Backwaren (Baklava) befand sich eine lebende, sich bewegende Schabe. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Produkte wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt handelte es sich um ca. 25 Stück Baklava und ca. 6,5 kg weitere feine Backwaren. |
| Stuttgart, Stadt |
22.10.2025 |
Cavos |
Lautenschlagerstr. 20 |
01.07.2025 |
In der gesamten Küche waren Schadnagerspuren in Form von Mäusekötteln, diese befanden sich auf gereinigten zum Gebrauch vorgehaltenen Tellern, in Regalen und Schränken und auf einer Grillplatte. An bereits gereinigten vorgehaltenen Gläsern waren alte Lippenstiftspuren. Der Backofen war im Innern verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ebenso der Schockfroster welcher bereits im Innern Schimmelanhaftungen aufwies, der Eiswürfelbereiter war schadhaft sowie mit dicken wulstigen Kalkablagerungen altverschmutzt. Es wurden im Betrieb in Scheiben vorgeschnittene Tomaten, welche bereits eingetrocknet waren, sowie überlagertes Bifteki vorgehalten, dieses wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Kontrolle erfolgte während der Arbeitsvorbereitung vor Öffnung des Restaurants. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber verworfen. Die auf 18 h geplante Eröffnung erfolgte ebenfalls nicht, und wurde vom Betreiber erst nach umfangreicher Reinigung auf den nachfolgenden Tag verschoben. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
22.08.2025 |
Dunkin Donut |
Arnulf-Klett-Platz 2 |
10.06.2025 bis 25.06.2025 |
Im gesamten Betrieb war ein massiver Schadnagerbefall in Form von Mäusekötteln und Urinspuren ersichtlich. Auf Rollwägen vorgehaltene Donuts waren angefressen. Auf Verpackungen für "Uber Eats" waren Mäuseköttel, mittels Schwarzlicht konnten weitere Schadnagerspuren auf vorgehaltenen geöffneten Kartons mit Teeebeuteln sowie auf Tassen sichtbar gemacht werden. Die Eiswürfelmaschine war im Innern verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt, die Anpassung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde verwaltungsrechtlich angeordnet. |
| Stuttgart, Stadt |
25.08.2025 |
Kamps - Die Backstube |
Arnulf-Klett-Passage 1 |
10.06.2025 |
Brotkörbe aus Weidengeflecht lagerten auf einem Regal, welches großflächig unter den Körben mit Schadnagerkot bedeckt war. Auch auf dem Regal oberhalb der Brotkörbe war Schadnagerkot. In vorgehaltenen Rollen mit Frischhaltefolie befand sich innerhalb der Papphülse Schadnagerkot. Auf einem Kunststoffbehälter mit bunten Zuckerstreuseln war Schadnagerkot. Bei der Kontrolle am 11.06.2025 saß eine lebendige Maus in der Bröselauffangschublade der Brotschneidemaschine. An der Brotschneidemaschine selbst konnte durch UV-Licht an verschiedenen Stellen Urinspuren sichtbar gemacht werden. Nach Auskunft der Mitarbeiterin musste bereits zum wiederholten Male ein Maus aus der Brotschneidemaschine entfernt werden. Die Einschubleisten der Rollwägen für Backbleche waren mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Brotregale im Verkauf wiesen speckige Altverschmutzungen auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 28.07.2025 waren noch immer Schadnagerspuren vorhanden. |
| Stuttgart, Stadt |
08.09.2025 |
Sweets Rose |
Brunnenstr. 3 |
31.07.2025 |
Es wurden verdorbene Lebensmittel (Minzblätter, eine angeschnittene Mango und Ananas, schimmelige Nekarinen, aufgeblähte Mozzarellapackung) vorgefunden. Die Slush-Eis-Maschine wies am Auslassrohr Schimmelanhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war am Auslass und am Bohnenbehälter verschmutzt, der Milchbehälter war ebenfalls verschmutzt und wies einen säuerlichen Geruch auf, der Wasserbehälter war mit Schimmel verunreinigt. Der Mixer zur Crêpes-Herstellung war stark verunreinigt und wies einen stechenden Geruch auf. Die Zitruspresse war verschmutzt, das Material bereits korrodiert. Eine Flasche „Blue Curacao“ war an der Öffnung klebrig verschmutzt. Vanillesoße wurde in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. Ein Schneidebrett war altverschmutzt. Der Spritzbeutel für Sahne im Kühlschrank war verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2025 war die Mängelbeseitigung noch nicht abgeschlossen. |
| Stuttgart, Stadt |
19.09.2025 |
Chan´s Kitchen |
Badstr. 9 |
08.07.2025 |
Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
| Stuttgart, Stadt |
14.10.2025 |
Dilgelay |
Neckarstr. 156 |
28.08.2025 |
Lagerraum: Die Aufschnittmaschine wies deutliche Reinigungsmängel auf, ein unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Der elektrische Gemüsehobel war mit eingetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. In einer verschmutzten TK-Truhe wurde ein nicht vollständig verpackter Dönerspieß vom Vortag gelagert. Lebensmittel, wie z. B. Gewürze, wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung gelagert./Vorbereitungsraum: Mehrere Schneidebretter waren schadhaft/verschmutzt. In einer Schublade aufbewahrte Einsätze für den Gemüsehobel waren mit eingetrockneten Käseresten verschmutzt./Pizzastation: In der Saladette wurden Lebensmittel wie z. B. Schinken und Käse bei einer unsachgemäßen Temperatur von 15 °C vorgehalten. In der Saladette war am Deckel des Behälters mit Tomatensoße weißer Flaum/Schimmel erkennbar. In der Unterbaukühlung wurden teilweise überlagerte Lebensmittel vorgefunden, wie z. B. Thunfisch sowie vergorene Ananas in trüber Flüssigkeit. Teiglinge wurden in gelben Abfallbeuteln aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie die Aufschnittmaschine und der elektrische Gemüsehobel bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
| Stuttgart, Stadt |
30.10.2025 |
Indian Spice Bazar |
Herrenberger Str. 9 |
12.09.2025 |
Im Verkauf befanden sich eingetrocknete Chilischoten, welche großflächig mit Schimmel überzogen waren, Ingwerknollen, welche teilweise eingetrocknet waren und Schimmelflecken aufwiesen sowie in Plastik verpackte Kräuter ebenfalls mit Schimmelanhaftungen welche nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
10.11.2025 |
Bäckerei Sirignano |
Langwiesenweg 30 |
15.09.2025 |
Backstube: Die Teigwannen, die Bäckerkörbe, das Wellholz, der Behälter für Mehl, die Kliefmaschine, die Baguette- sowie die Backbleche waren verschmutzt/verkrustet. Das Rohr des Wassertemperiergerätes war am Auslass und innen verschmutzt sowie der daran angebrachte Schlauch nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln (hier: Wasser) geeignet. / Produktionsraum Ofen (EG): Die Lagerbretter für die Brote sowie der Brotschießer waren verschmutzt. / Gärraum (EG): Die Teigtücher wiesen teilweise Stockflecken bzw. Schimmel auf. / Lager (EG): Backwaren wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in Bäckerkisten gelagert. / Lagerräume (UG): Die Weckmehl-und die Ausrollmaschine waren verschmutzt. Lebensmittel wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in der TK-Truhe (z. B. verschiedene Backwaren zum Aufbacken) sowie in der TK-Zelle (z. B. tourierter Teig) gelagert. Im Lagerbereich für das Mehl wurde sowohl unter als auch auf den Paletten und den Mehlsäcken Mäusekot/-urin vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Mehlsäcke wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie der Keller bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
| Stuttgart, Stadt |
17.11.2025 |
FaMa2 |
Normannstr 2 |
08.10.2025 |
Es wurde „Hering – nicht ausgenommen“ zum Verkauf angeboten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 22.08.20205 bzw. 29.08.2025 abgelaufen war. Zudem befand sich „Schweinebacke, gekocht, gepökelt und geräuchert nach rumänischer Art“ Mindesthaltbarkeitsdatum bis 08.09.2025 im Verkauf, welche bereits Schimmelanhaftungen aufwies. |
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffen Ware wurde auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen und entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
24.11.2025 |
Ya Ghali |
Brunnenstr. 33 |
16.10.2025 |
Der Topf eines Industriemixers strömte einen beißenden Geruch aus. Ein Falaffelstößel wies rostige Flecken auf. Metallklemmen für Hähnchenspieße sowie bereitstehende Teller wiesen Schmutzrückstände auf. Teigboxen waren wiederholt mit eingetrockneten Teigresten altverschmutzt. Geraspelte Karotten wurden im Kühlraum in blauen Müllsäcken gelagert. Salsa befand sich in einer nicht lebensmittelechten Kunststoffbox. Roher Teig war in Mülltüten verpackt. Rohes Hähnchenfleisch wurde wiederholt offen ohne Abdeckung im Kühlraum gelagert. Im Zubereitungsbereich wurde ungekühlte Butter mit dunkelgelber Verfärbung vorgefunden. Es befanden sich verdorbene Küchenkräuter zur weiteren Verarbeitung auf der Arbeitsfläche. Es wurde verdorbenes, schwarz verfärbtes Frittierfett mit sichtbaren Lebensmittelrückständen in der erwärmten Fritteuse vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.12.2025 wurde ein Schabenbefall im Vorbereitungsraum für Lebensmittel und in der Spülküche festgestellt. Zudem wurde eine verdorbene Hackfleischzubereitung sowie überlagerte Oliven vorgefunden. Der Betrieb wurde zur Mängelbeseitigung behördlich geschlossen. |
| Stuttgart, Stadt |
28.11.2025 |
A & K Kaffeebetriebe GbR |
Marktstr. 14 |
28.10.2025 |
Die Eismaschine war innen im Bereich der Eislagerung an der Oberseite mit Schimmelflecken verunreinigt. Die Eiswürfel waren zur Herstellung von Eiskaffee vorgesehen. Ein Standmixer wies unterhalb des Mixmessers und am Becherrand schmierige Ablagerungen auf. Die Sahnemaschine war an den Einsätzen mit verkrusteten Sahnebelägen verschmutzt. Ein Kaffeekocher für Griechischen Kaffee wies im Innenbereich erhebliche Verunreinigungen auf. Auch Kaffeekannen waren im inneren Randbereich unzureichend gereinigt. Der Standmixer für Frappé wies am Rührpropeller Altverschmutzungen auf. Eine Zitruspresse war am Siebeinsatz mit eingetrockneten Saftrückständen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Maschinen wurden behördlich zur Durchführung einer Grundreinigung gesperrt und die Eiswürfel aus der Eismaschine aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Reinigungsarbeiten zufriedenstellend abgeschlossen, sodass die Maschinen wieder in Betrieb genommen werden konnten. |
| Stuttgart, Stadt |
08.12.2025 |
N 14 |
Nadlerstr. 14 |
29.10.2025 |
Im Spülbereich wurden Lebensmittel außerhalb der Kühlung vorgehalten. Der Reis wurde bei einer Kerntemperatur von 29,9 °C (Soll <7°C oder> 60 °C) vorgehalten. Rindfleisch bei 21,7 °C (Soll 7°C) Roher Lachs wurde im Handwaschbecken gelagert, auf dem Lachs lagen Schöpflöffel in daneben liegenden Becken wurde Pak Choi gewaschen und über dem Lachs wurde ein benutzter Reiskocher ausgewaschen. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2025 befand sich erneut Lachs im Spülbecken. Die Fritteuse war altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schöpflöffel, Küchensieb,Schneebesen) wiesen alte Antrocknungen auf. Teller wiesen Rostanhaftungen auf. Auf dem Boden in unmittelbarer Nähe zu Klebefallen für Schaben standen Pfannen mit Roststellen. Im mit Orangenscheiben befüllten Dörrautomat befand sich eine tote Schabe. Die Mikrowelle wies im Innern massive Reinigungsmängel auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2025 waren die Mängel vollumfänglich behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
12.12.2025 |
alab / Olabi Süßwaren |
Brunnenstr. 11 |
03.11.2025 |
Die Backstube, in der Süßgebäck hergestellt wurde, war mit kleinen Schaben befallen. Eine Schabe trieb in einer Zuckerlösung, welche zur weiteren Verwendung offen gelagert wurde. Eine weitere Schabe befand sich in einem mit Lebensmittelpuder befüllten, offenen Behälter. Zur Bestäubung der Lebensmittel wurde ein handelsüblicher Kehrbesen verwendet, welcher nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Seitens des Betriebs wurde unverzüglich eine Fachfirma zur Bekämpfung der Schädlinge beauftragt. |
| Stuttgart, Stadt |
10.12.2025 |
W 13 |
Wilhelmstr. 13 |
07.11.2025 |
Die Eiswürfelmaschine war zum wiederholten Male massiv verschmutzt, teilweise mit schleimigen Belägen sowie Roststellen. Die Saftpresse war altverschmutzt mit angetrockneten Fruchtfleischrückständen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die vorgehaltenen Eiswürfel sowie frischgepresster Orangensaft wurden entsorgt. Die Geräte wurden bis zur Reinigung aus dem Verkehr genommen |
| Stuttgart, Stadt |
22.12.2025 |
King´s Palace |
Schafgasse 3 |
12.11.2025 |
Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
| Stuttgart, Stadt |
30.12.2025 |
Akay Obst & Gemüse |
Langwiesenweg 30 |
20.11.2025 |
Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.01.2026 |
EArth Tokyo |
Rotebühlplatz 20 |
22.10.2025 |
Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt. |
| Stuttgart, Stadt |
20.01.2026 |
Mom´s Kitchen |
Kernerstr. 13 |
10.12.2025 |
In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Tuttlingen |
19.09.2025 |
China-Thai-Bistro |
Marktplatz 10 |
18.08.2025 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden Verdachtsproben von „aufgeweichten Nudeln“, „Ananas in Stücken“, „gebackenem Fischfilet (Seelachs)“, „Thai Gemüsemischung vorgegart“ und „Sauce süß-sauer“ entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit dem Gutachten vom 18. August 2025 wurden Folgendes festgestellt: |
|
Die Probennahmen erfolgten am 5. August 2025 |
| Tuttlingen |
05.12.2025 |
Hotel Rössle |
Hauptstraße 78 |
04.11.2025 |
a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Zum Beispiel selbst hergestellte rohe Hackfleischpatties, die verdorben und muffig rochen und an den Oberflächen grau-grünlich verfärbt waren. Des Weiteren verschimmelte Zuccini, Auberginen, Paprika und Zitronen, sowie ein Bund Pfefferminze die bräunlich verfärbt und welk war. Granatäpfel, eine angeschnittene Aubergine waren faulig und bräunlich verfärbt. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.11.2025 wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen konnte wieder zugelassen werden. |
| Tuttlingen |
18.12.2025 |
Pizzeria Taverna Telesina |
Stuttgarter Straße 18B |
13.11.2025 |
a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeigneten waren. Im Kühltisch in der Küche lagerten ca. 2,5 kg säuerlich riechende Teigwaren in Metallbehältern. Auch wurden eine aufgegaste Packung Lachs mit einem überschrittenem Verbrauchsdatum sowie verdorbene Garnelen, Artischocken, geschnittene Peperoni in Lake sowie sauer riechender Kalbsrücken vorgefunden. |
a) Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das Herstellen von Speisen wurde sofort untersagt. |
| Tübingen |
19.11.2025 |
Metzgerei Schaich |
Kingersheimer Straße 26 |
26.06.2025 |
Die Kennzeichnung bei der vorverpackten "Hausmacher Leberwurst" mit dem MHD 23.12.25 gibt keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Senf. Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist Senf nicht als Einzelzutat angegeben. Der Untersuchungsbefund hat >4000 mg/kg Senf (Sinapis) nachgewiesen. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die allergische Reaktionen bei Allergiker auslösen können. |
Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) VO EU 1169/2011 i.V.m. Anhang II Nr. 10 LMIV |
Die falsch deklarierte Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Ulm, Stadt |
24.09.2025 |
Al Darm Sweet |
Neue Straße 3 |
22.07.2025 |
Im Rahmen einer Kontrolle musste u.a. festgestellt werden, dass im Produktionsraum diverse Teigrührmaschinen umfänglich altverschmutzt waren. Ebenso war sowohl eine verschmutzte Schneidemaschine noch mit Belegen vom Vortag, als auch ein Fleischwolf, welcher ebenso mit alten Lebensmittelresten verschmutzt war, vorzufinden. |
Artikel 4, Absatz 2, i.V.m Kapitel I, Nr. 1, 2 a, b, c, Nr. 10, i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a, d, i.V.m Kapitel V Nr. 1 a, b, i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV, i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 2 Nr. 2 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB |
Im Rahmen einer Nachkontrolle vom 29.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die o.a. Mängel beseitigt wurden. |
| Ulm, Stadt |
24.09.2025 |
Damaskus Mond |
Neue Straße 3 |
22.07.2025 |
Es bot sich ein Bild mit erheblichen Hygienemängeln. So war in der Küche eine Teigmaschine am unteren Rührbereich altverschmutzt. Auf einer Arbeitsfläche im Lokal stand eine Schüssel mit vertrocknetem Teig für Fladenbrot. Ebenso war ein Teigschieber aus Holz altverschmutzt. An diesem hafteten eingetrocknete zum Teil mit Schimmelflecken verunreinigte Teig- und Lebensmittelreste. Im Kühlhaus wurden geschnittene und angeschimmelte Tomatenstücke/-scheiben in Schüsseln gelagert. Ebenso waren bspw. Fußböden und andere Oberflächen teils erheblich verschmutzt, diverse Utensilien und Gerätschaften wie Geschirrkörbe, Eimer und andere Behältnisse waren insb. an den Außenseiten teils erheblich verdreckt, Hähnchenfleisch wurde offen in einem Eimer auf dem Boden gelagert, es gab diverse Beschädigungen an Decken, Wänden und Böden, die Lüftung über der Kochstelle war verfettet/verdreckt. Ein Kühlschrank zum Lagern von Dönerspießen war im Innenraum altverschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel verunreinigt. Weiter hing in diesem Kühlschrank eine stark verdreckte Schnur zum Befestigen eines Dönerspießes. |
Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, Nr. 4, i.V.m. Kapitel II Nr. 1, a, b, c, d, f, i.V. m Kapitel V Nr. 1 a, b, d, i.V.m. Kapitel VIII Nr. 1, i.V.m. Kapitel IX Nr. 2, i.V.m. der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 Satz 1, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB; § 2 Nr. 8 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; Art. 14, Absatz 2, Buchstabe b),der VO (EG) Nr. 178/2002, i. V. mit § 59, Absatz 2, Nr. 1, i. V. mit § 60, Absatz 1 des LFGB |
Bei einer Nachkontrolle am 05.08.2025 wurden keine Verstöße festgestellt. |
| Ulm, Stadt |
26.11.2025 |
Daily Pizza Kebap Restaurant |
Neue Gasse 2 |
07.10.2025 |
Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt. |
§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004 |
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden. |