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Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

karte-bw-lmk.jpg Link zu den Daten des Bodenseekreises. Link zu den Daten des Landkreises Tübingen. Link zu den Daten des Landkreises Ravensburg. Link zu den Daten des Landkreises Böblingen. Link zu den Daten des Landkreises Karlsruhe. Link zu den Daten des Ostalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Biberach. Link zu den Daten der Stadt Stuttgart. Link zu den Daten des Landkreises Esslingen. Link zu den Daten des Hohenlohekreises. Link zu den Daten des Landkreises Waldshut. Link zu den Daten des Landkreises Göppingen. Link zu den Daten der Stadt Pforzheim. Landkreis Schwäbisch-Hall Link zu den Daten der Stadt Baden-Baden. Link zu den Daten der Stadt Heidelberg. Link zu den Daten des Landkreises Ludwigsburg. Link zu den Daten des Landkreises Rastatt. Link zu den Daten des Zollernalbkreises. Link zu den Daten des Landkreises Sigmaringen. Link zu den Daten des Landkreises Freudenstadt. Link zu den Daten des Landkreises Lörrach. Link zu den Daten des Alb-Donau-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Ulm. Link zu den Daten des Landkreises Tuttlingen. Link zu den Daten des Landkreises Emmendingen. Link zu den Daten des Rems-Murr-Kreises. Link zu den Daten der Stadt Mannheim. Link zu den Daten des Landkreises Reutlingen. Link zu den Daten des Landkreises Konstanz. Link zu den Daten des Landkreises Rottweil. Link zu den Daten des Schwarzwald-Baar-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Calw. Link zu den Daten der Stadt Heilbronn. Link zu den Daten des Ortenaukreises. Link zu den Daten des Landkreises Heilbronn. Link zu den Daten der Stadt Karlsruhe. Link zu den Daten des Rhein-Neckar-Kreises. Link zu den Daten des Enzkreises. Link zu den Daten der Stadt Freiburg im Breisgau. Link zu den Daten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Link zu den Daten des Neckar-Odenwald-Kreises. Link zu den Daten des Landkreises Heidenheim. Link zu den Daten des Main-Tauber-Kreises.
Neueste Veröffentlichungen:
16.06.2025 Böblingen Bäckerei Erhan Ekinci
13.06.2025 Ostalbkreis Mr. Wok chinese food
12.06.2025 Esslingen Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG
11.06.2025 Esslingen Ninos-Pizza Lieferservice 
10.06.2025 Ostalbkreis Sifirbir Grillrestaurant
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Stand: 16.06.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

17.01.2025

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

11.12.2024

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 11.12.2024 wurden im Lagerraum Lebensmittel und Pizzakartons zusammen mit Toilettenreiniger gelagert, in Tiefkühltruhe und -schrank waren wiederholt Verschmutzungen und Versporungen vorhanden, offene Gewürztüten waren mit Lebensmittelresten verschmutzt, Spaghetti und gekochter Reis wurden un-gekühlt gelagert, ein Fettfilm war an verschiedenen Behältnissen, Abtropfsieben vorhanden, Teigknetmaschine, Eierschneider, Kunststoffbretter, Panierbehältnissen, Fleischklopfer, Pizzaschneider, Schneidebrett und Fett zum Einfetten von Blechen waren verschmutzt, in der Saladette werden offene Lebensmittel zusammen mit nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert, der Müllbehälter war nicht verschlossen, im Kühlhaus waren wiederholt Schimmelsporen, es werden dort teilweise offene Lebensmittel gelagert, im Kühlraum wurden wiederholt offene Lebensmittel zusammen mit Eimasse und rohem nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert. Hackfleischpatties waren überlagert.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buch-stabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Der ungekühlte Reis, die Nudeln und die Hackfleischpatties wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 17.12.2024 waren die Hygienemängel teilweise be-seitigt.

Alb-Donau-Kreis

04.02.2025

Metropol Café im Bahnhof

Bahnhof 1
89584 Ehingen

14.01.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 14.01.2025 waren die Kontaktflächen des Kontaktgrills mit schwarzen verkohlten Lebensmittelrückständen verschmutzt. In einer Paella-Pfanne wurde aufgeschnittenes Dönerfleisch bei einer Temperatur von 27° C vorrätig gehalten. In der Tischkühlung lagerte vorbereitetes, geschnittenes Gemüse bei 21°C. Die Beschichtung der Paella-Pfanne war so stark beschädigt, dass die Dönerfleischstücke direkt auf dem blanken Boden aus Aluminium lagen. Gläser und Tassen lagerten teilweise mit den Kontaktstellen (Rand) in den Verschmutzungen der Regale. Die Vorratsdose mit den Kaffeebohnen, der elektrische Shaker, Glühweinkocher, Kleingeräte, Lebensmittelbehältnisse, Backofen, Styroporschalen für Lebensmittel waren verschmutzt, an einer Schale klebte ein bereits gekauter Kaugummi, Ananas lagerte in einer korrodierten Blechdose.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Die Ananas und die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Mängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt.

Alb-Donau-Kreis

12.03.2025

HFC Grillhähnchen Verkaufsfahrzeug

Bahnhofstraße 11
89134 Blaustein

12.02.2025

Bei der Kontrolle im Verkaufsfahrzeug am Standort in 89134 Blaustein, Bahnhofstraße 11, war kein Warmwasser angeschaltet, das Handwaschbecken war zugestellt und keine hygienische Händereinigung möglich. Im Kühlschrank lagerten verschiedene Salate mit deutlich erhöhter Temperatur, z.B. Farmersalat + 17° C. Der Fleischkühlschrank war innen verunreinigt mit Lebensmittelresten, Versporungen und rötlichem Biofilm. Die Arbeitsflächen waren mit Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Schränke mit Verpackungsmaterial waren innen verunreinigt. Auf Brötchen lagerte ein verunreinigtes Stofftuch. Es lagerten Lebensmittel und Lebensmittelbehälter in verunreinigten Schränken. Das Lüftungsgitter des Fleischkühlschrankes war stark versport. Der Schlauch in dem die Kühlflüssigkeit/ Kondensflüssigkeit abfließt war verunreinigt mit einem rötlichen Biofilm und eine Tropfenbildung war sichtbar. Darunter lagerten die Hähnchen, diese waren nicht abgedeckt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2, Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen und die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2025 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben und der Abverkauf von Lebensmitteln wieder gestattet .

Breisgau-Hochschwarzwald

24.04.2025

Hieber's Frische Center

Tulpenbaumallee 22
79189 Bad Krozingen

27.09.2024

Unter der Verkaufstheke im Bäckereibereich standen vier offene Bäckerkisten gestapelt auf dem Fußboden. Nur die drei obersten Kisten waren mit verschiedenen Sorten Mischbrot befüllt. Der darunter liegende Fußboden war in diesem Bereich mit Mäusekot bedeckt. Zudem befanden sich dort mehrere nach Amoniak riechende feuchte bräunliche Flecken auf dem Boden.

In der Gemüseabteilung wurde außerdem unverpackter Blumenkohl auf mit Mäusekot verschmutzten Regalflächen zum Verkauf angeboten.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Abend des 27.09.2024 waren die Mängel behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

01.04.2025

Penny Markt

Gewerbestr. 2
79219 Staufen

25.02.2025

In den Verkaufsräumen wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt. Auf der Regalfläche wurden mehrere Packungen mit Bravo Kartoffel-Chips mit Paprika-Geschmack (MHD 03.07.2025, Hersteller: Snäcky Knabbergebäck,Celler Weg, in 29386 Hankensbüttel) gelagert. Auf der Verpackung dieser Kartoffel Chips befand sich ein bis zu ca. 3 x 1,9 cm großes Loch mit ungleichmäßig geformten Randbereichen. Die Packung befand sich im direkten Umfeld zu den mit Mäusekot behafteten Regalflächen. In den Regalbereichen direkt hinter diesen Kartoffel-Chips war ein deutlicher Ammoniakgeruch wahrzunehmen.

Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) 178/2002

Die betroffenen Kartoffel-Chips wurden aus den Regalen entfernt. Noch während der Kontrolle wurde mit einer Grundreinigung begonnen. Der Mangel wurde vom Betrieb vollständig behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

07.04.2025

Da Persio Pizzalieferservice

Industriestr. 44
79194 Gundelfingen

14.03.2025

In der Küche der Betriebsstätte lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden sowie auf den Regalflächen unterhalb der Arbeitstische. In diesem Bereich wurden offene Gewürze gelagert. Zudem lag Mäusekot direkt auf Pizzakartons, welche für den Lieferservice genutzt wurden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Mängel wurden durch den Betrieb direkt nach der Betriebskontrolle behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

24.04.2025

Pizza Fly Eypress

Basler Str. 82
79227 Schallstadt

20.02.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in der Küche verdorbener Thunfisch in einem Behältnis, welches sich in einer Kühlschublade befand, vorrätig gehalten wurde. Der Thunfisch war für die Herstellung von Pizza und den Salat (Spezial-Salat Fly) verwendet worden.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Der Thunfisch wurde bei der Kontrolle entsorgt.

Böblingen

07.01.2025

Pizza & Burgerhaus Schönaich

Böblinger Str. 66
71101 Schönaich

06.11.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO

Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind.

Böblingen

10.02.2025

Star Imbiss

Sindelfinger Str. 26
71069 Sindelfingen

15.01.2025

Es wurden massiv verschmutzte, verschlissene/stark abgenutzte Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, vorgefunden z. B. Reibe für Käse und Kraut, Schneidebretter, Dönermesser, Teigknetmaschine. Bei Messer, Pinsel, Spachtel löste sich die Oberfläche und Beschichtung ab. Im Betrieb gab es keine geeignete Spülmöglichkeit, um Lebensmittelbehältnisse mit heißem Wasser unter hygienischen Bedingungen zu reinigen. Lebensmittel waren nicht vor Kontamination geschützt. Im Bereich vor der Küche wurden zwei Lebensmittelbehälter vorgefunden die mit Zigarettenasche verschmutzt waren. Die Saladette, in der offene Lebensmittel lagerten, war am Randbereich stark verschmutzt. Von einer frisch gereinigten Abdeckung tropfte Spülmittelschaum auf geriebenen Käse. Die Lüftungshaube über dem Zubereitungsbereich war so stark verfettet, dass Fett auf die darunter liegenden Lebensmittel tropfte. Der Ablagebereich für geschnittenes Dönerfleisch war verschmutzt und mit Fettablagerungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Betriebsschließung wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Nach Beseitigung der Mängel konnte der Betrieb bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 wieder geöffnet werden.
Ein Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart bestätigt, dass bei Oliven aus der Saladette und bei Thunfisch die im Rahmen der Herstellung/Behandlung/Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und Prinzipien einer guten Hygiene- und Herstellungspraxis missachtet wurden. Die Lebensmittel (hier: Oliven, Thunfisch) sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und als nicht sicher zu beurteilen.

Böblingen

02.06.2025

Konditorei Clement

Leonberger Str. 5
71287 Weissach

14.05.2025

Es wurden unsichere und nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden (Mottenbefall im Mehl, überlagerter Rhabarber, abgelaufenes MHD). Lebensmittel waren nicht vor Schmutz/Kontamination geschützt. Mehlsäcke und Lebensmittel waren nicht verschlossen. Es standen Lebensmittel offen zwischen Baustoffen und Baugeräten. Im Tiefkühlraum und Backstube waren Lebensmittel und Teige nicht abgedeckt und durch herabfallenden Schmutz kontaminiert. Eierhöckerpackungen lagerten unmittelbar neben offenen Lebensmitteln. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt/verschlissen (Sahnebläser, Brezeltücher, Toastbrotformen, Förderband Laugengerät, Auflagebrett Brezellangroller). Die Eismaschine war massiv altverschmutzt. Die Konditorei befand sich in einem verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Im Betrieb wurde Schädlingsbefall festgestellt (Motten, Rattenkot und Gespinnste). An Wand-/Deckenbereichen haftete Schimmel und z. T. Salpeterbelag.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung der mit Motten befallenen Mehlsäcke wurde behördlich angeordnet.

Böblingen

16.06.2025

Bäckerei Erhan Ekinci

Maichinger Str. 28
71106 Magstadt

27.05.2025

Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet

Emmendingen

21.03.2025

La Toscana

Riegeler Str. 7
79331 Teningen

30.01.2025

Am 30.01.2025 wurde im Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde Mäusebefall sowie mehrere Hygienemängel festgestellt. Es wurden 7 Verdachtsproben erhoben, 2 davon wurden als nicht zum Verzehr geeignet (Ananas aus der Pizzabelegstation, Artischocken aus der Pizzabelegstation) und 3 als nachteilig beeinflusst (Tortelini gekocht, Tiramisu, Bandnudeln) beurteilt. 2 Proben waren unauffällig.

Art. 14 Abs. 2 b, Art. 14 Abs. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; § 3 LMHV; Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Der Betrieb wurde vorrüberhegend geschlossen. Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Am 31.01.2025 waren die Mängel beseitigt.

Esslingen

31.01.2025

Indisches Restaurant Kashmir

Esslinger Straße 11
70771 Leinfelden-Echterdingen

25.10.2024

Am 25.10.2024 wurde bei einer Routinekontrolle ein unsachgemäßer Umgang von Lebensmitteln wiederholt festgestellt: Es wurde für die Weiterverarbeitung vorgesehenes Fleisch über mehrere Stunden ungekühlt bei Zimmertemperatur vorgehalten. Die gemessene Oberflächentemperatur des Fleisches lag bei 20°C. Die Kerntemperatur betrug 16,2°C. Zudem wurde Fleisch seit 23 Uhr des Vortags ungekühlt bei Zimmertemperatur aufgetaut.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3, 5; § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV

Präventivmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei den beiden Nachkontrollen am 28.10.2024 sowie am 04.11.2024 wurden die Mängel nicht mehr vorgefunden.

Esslingen

02.01.2025

Metzgerei Widmayer GmbH & Co.KG

Lichtäckerstraße 6
73770 Denkendorf

30.10.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde am 30.10.2024 im Einzelhandel eine bombierte Dose „Hausmacher Leberwurst“ des Herstellers Metzgerei Widmayer mit Sitz in Denkendorf als Verdachtsprobe erhoben und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Probe sensorisch abweichend faulig war. Mikrobiologisch wurde ein rasenförmiges Bakterienwachstum nachgewiesen. Die Probe wurde als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 II Nr. 1a LFGB

Die betroffene Charge wurde vom Herstellbetrieb aus dem Einzelhandel zurückgerufen und entsorgt. Maßnahmen zur Vermeidung der vorgefallenen Beanstandungen wurden durch den Betrieb eingeleitet.

Esslingen

16.01.2025

Bäckerei Walz

Lange Straße 20
72622 Nürtingen

06.11.2024

Bei der planmäßigen Betriebskontrolle am 06.11.2024 wurden insgesamt ca. neun teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Neben dem Backofen wurden Brotformen bereitgehalten. Diese waren mit weißen Stofftüchern bespannt, die augenscheinlich mit schwarzen Versporungen behaftet waren. Unter den Tüchern befanden sich in mehreren Brotformen, die mit Mehlrückständen altverschmutzt waren, zudem kleine krabbelnde Mehlkäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination frischer Brotteiglinge.

Bei der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass angelieferte Lebensmittel (geriebener Käse und ein Eimer mit Quark), die mindestens 2 Tage ungekühlt in der Garage des Betriebes gelagert waren, im Kühlschrank der Backstube zur Verarbeitung bereitgehalten wurden.



Eine bei der Nachkontrolle vom 20.11.2024 erhobene Probe „Vollei flüssig, pasteurisiert“ mit der Mindesthaltbarkeitsfrist vom 02.11.2024, die zur Verarbeitung im Kühlschrank des Betriebs bereitgehalten war, wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg vom 10.12.2024 beanstandet. In der Probe wurde ein stark erhöhter Gehalt an aeroben mesophilen Keimen festgestellt. Die beprobte Ware zeigte zum Untersuchungszeitpunkt am 21.11.2024 somit eine Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit und war damit als nachteilig beeinflusst zu bewerten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV

Die Mängel wurden durch den Betreiber noch während der Kontrolle behoben.





Das Inverkehrbringen der unsachgemäß gelagerten Lebensmittel wurde während der Kontrolle gegenüber dem Betreiber behördlich untersagt. Der Betreiber hat die betroffenen Lebensmittel sofort entsorgt.

Bei der Kontrolle am 03.12.2024 waren keine Gebinde des betroffenen Lebensmittels mehr im Betrieb vorhanden.

Esslingen

23.01.2025

Sumino Kirchheim GmbH

Dettinger Straße 2
73230 Kirchheim unter Teck

16.12.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schabenbefall im Theken-, Küchen-, Spül- und Lagerbereich festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

Nachkontrolle am 21.12.2024: Eine Grundreinigung ist erfolgt. Es wurden keine Schaben mehr bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

21.02.2025

Restaurant Schlosscafe

Am Thermalbad 3
72660 Beuren

03.02.2025

Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurden insgesamt 16 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Der Verschluss des im Anstich befindlichen Bierfaßes war wiederholt mit schleimigen dunklen Ablagerungen altverschmutzt.

Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Vorbereitungsraum, sowohl unter als auch auf den Einrichtungen, wurde Kot von Mäusen gefunden. Im Lagerraum für Umverpackungsmaterial fanden sich in offenen Kartons wie z.B. für Pappbecherdeckel, neben Kotresten auch Frassspuren.

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr.1 a.) VO(EG) 852/2004;


Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1 VO(EG) 852/2004; Art.14 Abs 1 i.V.m. Abs 2 b VO(EG)178/2002

Bei der Nachkontrolle am 06.02.2025 waren die Hygienemängel behoben.

Esslingen

07.04.2025

Gaststätte, Lieferservice Stern

Grötzinger Straße 19
72631 Aichtal

05.03.2025

Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurden insgesamt 27 teils erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Außenlager des Betriebes (Lagerbereich für Getränke und Umverpackungsmaterial) wurde eine Vielzahl an Mäusekot vorgefunden. Eine Packung mit hölzernen Pommesgabeln wies Fraßspuren auf. Ebenso wurde Mäusekot in der Küche hinter dem Kühlschrank festgestellt.

Mehrere Küchen-Bedarfsgegenstände wiesen Altverschmutzungen auf: z.B. Gemüsehobel, Schneidbretter, Käsereibe, Teller und Mikrowelle. In der Küche war die Temperatur des Kühlschrankes erhöht. Eine Messung an einem Päckchen Kochschinken ergab 9,6°C. Ebenso war die Temperatur im Kühlraum erhöht. Hier wurde Hackfleisch und andere offene Lebensmittel bei einer Temperatur von 7,6°C gelagert.

Zudem wurde in diesem Kühlraum an mehreren Stellen teils deutliche Schimmelbildung festgestellt.

Das in einem Kochtopf im Kühlraum gelagerte Hackfleisch hatte eine gelb-matte Farbe, wies einen deutlichen Strukturverlust auf und hatte einen stechenden säuerlichen Geruch und war somit nicht mehr verzehrsfähig.

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004; Art.14 Abs. 1 i.V.m. Abs 2 b VO (EG)178/2002;


Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr.1 a.) VO(EG) 852/2004;



Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr.5 VO(EG) 852/2004;

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr.2 VO(EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs 2b VO (EG) Nr.178/2002

Die festgestellten Mängelpunkte waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2025 behoben. Das offensichtlich nicht zum Verzehr geeignete Hackfleisch wurde unmittelbar entsorgt. Die Abgabe von Speisen und offenen Getränken wurde vor Ort schriftlich bis zur Nachkontrolle untersagt.

Esslingen

07.05.2025

proV Nutraceutical B.V.

Max-Eyth-Straße 13
70771 Leinfelden-Echterdingen

27.03.2025 / 28.03.2025

Am 14. Februar 2025 wurden im Rahmen einer Routinekontrolle Proben der Produkte „Vitamin D3 - Forte - mit K2“, „Selom 200“ und „Bestes BIO MCT-Kokosöl“ entnommen. Die Proben wurden vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 27. und 28. März 2025 beanstandet. In allen drei Gutachten wurden neben diversen Mängeln in der Kennzeichnung auch Beanstandungen hinsichtlich irreführender Angaben festgestellt.

Zu "Vitamin D3 - Forte - mit K2":
- Die Verzehrsempfehlung von 2 Kapseln/Tag bei den auf dem Produktetikett angegebenen 125 µg/Kapsel wurde als gesundheitsschädlich beurteilt. Der Unternehmer hat durch einen entsprechenden Analysebericht des Herstellers bestätigt, dass 125 µg Vitamin D3 in einer Kapsel enthalten sind. Weshalb davon ausgegangen werden muss, dass 125 µg Vitamin D3 grundsätzlich pro Kapsel enthalten sein sollen.
- Zudem besteht eine Irreführung und Täuschung in Bezug auf den Vitamin D3-Gehalt. Analytisch wurde ein Vitamin-D-Gehalt in dem Produkt von 74,1 µg/Kapsel, anstatt der deklarierten 125 µg/Kapsel, ermittelt. Es ist daher davon auszugehen, dass in den Kapseln keine homogene Verteilung der Vitamin D3-Gehalte vorliegt.
- Daneben werden bei der Produktbewerbung im Internet  u.a. nicht rechtskonforme gesundheitsbezogene Angaben gemacht.

Zu "Selom 200":
- Die Irrführung und Täuschung besteht darin, dass es sich bei der Angabe "frei von [...] Konservierungsmittel" um eine Selbstverständlichkeit handelt. In Nahrungsergänzungsmittel fester Form, wie der Probe, sind nur die Konservierungsstoffe Sorbin- und Benzoesäure zugelassen und auch nur, wenn Vitamin A oder eine Kombination aus Vitamin A und D enthalten sind. Die Probe enthält laut Deklaration kein Vitamin A und D.
- Daneben werden bei der Produktbewerbung im Internet  u.a. nicht rechtskonforme gesundheitsbezogene Angaben gemacht.

Zu "Bestes BIO MCT Kokosöl":
- Die Irreführung und Täuschung besteht in der Angabe "natürlich". Bei MCT-Ölen handelt es sich aufgrund des Herstellungsprozesses nicht um "natürliche" Produkte.
- Daneben wird auf dem Produkt mit "Linolsäurefrei" geworben. Dies stellt eine unzulässige nährwertbezogene Angabe dar.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) Nr. 1169/2011; 
Art. 7 Abs. 1 c) VO (EU) Nr. 1169/2011;                
Art. 14 Abs. 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002;           
Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 b) VO (EG) 1924/2006;
Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) 1924/2006;
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV;    § 4 Abs. 2 Nr. 2 NemV;
§ 4 Abs. 3 NemV

Der Unternehmer hat am 09.04.2025 die beanstandeten Produkte aus dem Verkehr genommen und für das Produkt "Vitamin D3 - Forte - mit K2" mit der betroffenen Charge einen Rückruf eingeleitet.
Die gesundheitsbezogenen Angaben im Internet zu "Selom 200" waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung bereits behoben.

Esslingen

13.05.2025

Café Bäcker Mayer

Im Gäßle 1
72636 Frickenhausen

07.04.2025

Bei einer Routinekontrolle am 07.04.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke war insbesondere im Lagerfach unter der Getränkekühlung und den Herdplatten eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festzustellen. In einer weißen Kiste in welcher u.a. mehrere Brotkorbe gelagert werden lagen zahlreiche Mausepillen.

Am Schutzgitter des Ventilators in einer Kühleinheit zwischen Verkaufs- und Vorbereitungsbereich in welcher u.a. Wurstaufschnitt gelagert wurde, wurde Schimmelbildung vorgefunden.

Bei der Nachkontrolle am 08.04.2025 wurde festgestellt, dass hinter dem Schutzgitter des Ventilators starke Schimmelanhaftungen bestanden.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004




Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004


Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der ersten Nachkontrolle am 08.04.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.04.2025 waren die Mängel vollständig behoben.

Esslingen

11.06.2025

Ninos-Pizza Lieferservice 

Lammstraße 15
73230 Kirchheim unter Teck

09.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 09.05.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2 a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Nachkontrolle am 13.05.2025: Eine Grundreinigung wurde vorgenommen. Es wurden keine Schaben bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

12.06.2025

Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG

Erscheckweg 14
72664 Kohlberg

12.02.2025

Am 12.02.2025 wurde im Rahmen einer Routinekontrolle eine Probe des Produkts „Formfleischschinken“ entnommen. In dem vorliegenden Gutachten vom 29.04.2025 wurde die Probe als irreführend beanstandet. Die Irreführung besteht darin, dass auf dem Flyer des Lebensmittelunternehmers die Zutat „Schinken“ bei den belegten Brötchen ausgelobt wird, obwohl es sich bei dem verwendeten Produkt um ein Kochpökelerzeugnis handelt, dass laut Hersteller als „Formfleischschinken aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet wird.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011

Die Mängel wurden durch den Betreiber behoben. Die Belieferung mit dem Formfleischschinken wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Freiburg, Stadt

21.03.2025

Alnatura

Kaiser-Joseph-Str. 282
79098 Freiburg i.Br.

07.02.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufsraum wurden erhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen in den Warenregalen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Besonders betroffen waren die Regale mit Keksen, Zucker, Mehl sowie Frühstückscerealien. In diesen Bereichen wurden zahlreiche Lebensmittel vorgefunden, deren Verkaufsverpackung bereits durch Fraßspuren beschädigt und das Lebensmittel damit kontaminiert war (z.B. Dinkel Eierplätzchen, Doppelkeks, Früchtemüsli, Zucker). Zudem wurde auch auf mehreren Verkaufsverpackungen verschiedener Produkte Schadnagerkot vorgefunden (z.B. Mäusekot auf Verkaufsverpackung von Langkornreis und Müsli). In einer durch Schadnager geöffneten Verkaufsverpackung Rohrohrzucker wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. Auf mehreren Packungen mit Kaffeefiltern waren deutliche Urinspuren zu sehen. An der Verkaufstheke für Backwaren wurde auf der Arbeitsfläche unmittelbar neben den Kaffeebechern Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

06.05.2025

Aladdin

Oberlinden 6
79098 Freiburg

11.03.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen und Schaben festgestellt. Auf einem Arbeitstisch wurde offenes Gift für Schaben direkt neben Gebäck, das mit offener Abdeckung bereitgehalten wurde, vorgefunden. Mäusekot befand sich ebenfalls auf dieser Arbeitsfläche. Auch die Abdeckungen der Behältnisse waren verschmutzt. Schaben und Mäuse konnten so ungehindert an die offenen Lebensmittel gelangen und haben sich, den Kotspuren nach, auch in diesem Bereich aufgehalten. Es wurden zwei verendete Mäuse auf Klebefallen sowie tote und lebende Schaben vorgefunden. Zudem waren die gesamten Oberflächen, wie die Arbeitstische und Wände, ebenso wie die Kühlschränke und das Innere der Kühleinrichtungen sowie der gesamte Fußboden verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die gesamten Betriebsräume umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

09.05.2025

Freiburger Kebap

Moltkestr. 1
79098 Freiburg i.Br.

14.03.2025

Bei der Kontrolle wurden in den Betriebsräumen erhebliche Hygienemängel sowie verdorbene Lebensmittel festgestellt. In einer Kühlschublade im Thekenbereich wurde vorgegartes Fleisch bereitgehalten, das bereits schmierig und an mehreren Stellen von weißen pelzigen Fäden überzogen war. Es war offensichtlich verschimmelt. Im Kühlschrank in der Vorbereitungsküche wurde eine Packung rohes Hackfleisch vorgefunden, dass augenscheinlich bereits verdorben war. Im Thekenbereich waren der Innenbereich der Kühleinrichtungen, die Gummidichtungen, der Auffangbehälter für Schmutzwasser sowie etliche Lebensmittelbehältnisse wie z.B. Eimer und Schalen altverschmutzt. In der Vorbereitungsküche waren die Steckdosenleisten auf der Arbeitsfläche, Lagerflächen und Regale, das Spülbecken sowie die Gemüsereibe altverschmutzt. Im Keller lagen Lebensmittel wie Weißkohl und Zwiebeln direkt auf dem an mehreren Stellen verunreinigten Fußboden. Im Tiefkühlraum im Außenbereich lagen mehrere Kebap-Spieße direkt auf dem altverschmutzten Fußboden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel (vorgegartes Fleisch und rohes Hackfleisch) wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 15.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

04.06.2025

Erste Liebe

Kaiser-Joseph-Str. 264
79098 Freiburg i.Br.

08.04.2025

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde eine Probe des im Betrieb verwendeten Frittierfetts entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit Gutachten vom 08.04.2025 wurde festgestellt, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch und/oder durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der sensorische Befund wird gestützt durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Fett für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel wurden als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und damit als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Probeentnahme erfolgte am 31.03.2025.

Freudenstadt

05.02.2025

Chopsticks Bistro & Restaurant

Kaufhausstr. 30
72250 Freudenstadt

21.11.2024

Die Mikrowelle war im Inneren großflächig verspritzt; beim Drehteller aus Glas war ein großes Stück herausgebrochen. Die Oberflächen an den Küchenmöbeln waren - auch an den Seiten - teilweise stark verschmutzt mit festgetrockneten Flüssigkeiten (Öl, Soßen) und Lebensmittelresten. Im Kühlraum waren die Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, außen (Currysoßen) und bei den gekochten Bandnudeln auch an der Deckelinnenseite mit schwarzen Sporen besiedelt. Im Eimer mit den gekochten Bandnudeln hatte sich außerdem im Randbereich ein schmieriger Biofilm gebildet.

Der Fußboden im kompletten Küchenbereich war teilweise stark bis ekelerregend verschmutzt, mit schmierigen Ansammlungen von Fett als auch festgetrockneten Soßen u.a. An den an der Decke verlaufenden Leitungen hatte sich Fett abgelagert und bildete Tröpfchen. An einigen Stellen waren die Fliesen in der Küche stark verunreinigt und altverschmutzt mit festklebenden Lebensmittelrückständen und Spritzern von Soßen oder Fett.

Die Saladette war im Inneren mit festgetrockneten Lebensmittelrückständen verschmutzt und verspritzt. In der Saladette wurden Behälter ohne Deckel aufbewahrt, die mit verschiedenem kleingeschnittenem Gemüse oder Fleisch befüllt waren. Die Innenseiten einiger dieser Behälter waren teilweise altverschmutzt durch festklebende angetrocknete Gemüseteilchen, insbesondere zu sehen bei dem Behälter mit weißem Gemüse (möglicherweise Sprossen oder Sellerie). Frisch kleingeschnittener Lauch war eingefüllt worden, bevor der bereits darin befindliche Lauch, der zum Teil schon angefault war, entfernt wurde.

Im Kühlraum gelagerte Lebensmittel waren der Kontamination durch Schimmelsporen (22 offene Gläser mit völlig verschimmeltem Tiramisu, versporte Behälter, verdorbene Hefe) ausgesetzt. Verdorbene Lebensmittel, insbesondere ein halbvoller, verschlossener Eimer mit völlig verschimmelter Mayonaise, wurden nicht weggeräumt oder entsorgt. Es fand über längere Zeit keine Kontrolle auf Schädlingsbefall statt (seit März abgelaufene 18 Würfel Frischhefe waren mit Maden besiedelt).

Mehrere frittierte Geflügelteile wurden mit direktem Kontakt in zwei offenen Kartons gelagert, der vom Fett bereits aufgeweicht war. Ein Karton ist kein hygienischer Aufbewahrungsbehälter für feuchte, nasse oder fettige Lebensmittel; eine Kontamination durch festklebende und diffundierende Teilchen des Kartons kann unterstellt werden.

Leere Eierschalen wurden zusammen mit vorrätig gehaltenen Eiern im offenen Eierkarton aufbewahrt, rechts und links direkt daneben stand jeweils ein offener Behälter mit einer dicken Soße. Die für Bioabfälle vorgesehene Tonne in der Küche wurde offensichtlich nicht täglich geleert und war nicht abgedeckt.

Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Jedenfalls sprachen die gravierenden Hygienemängel - mit extrem abweichendem Umgang von den Hygieneanforderungen nach §§ 3, 10 LMHV in Verbindung mit dem EU-Hygienepaket - für ein Inverkehrbringen von unsicheren bzw. verzehrsungeeigneten Lebensmitteln über mehrere Tage.

Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a) VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 i.V.m. Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und gegen § 3 LMHV

Die gemäß Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 als nicht sicher eingestuften Lebensmittel (Lauch, Nudeln, Geflügel, Mayonaise, verschimmeltes Tiramisu, Hefewürfel) wurden vor Ort entsorgt.
Der Betrieb wurde auf mündliche Anordnung umgehend vorläufig geschlossen.
Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 in akzeptablem Umfang beseitigt, so dass der Betrieb wiederaufgenommen werden konnte.

Göppingen

19.12.2024

Africa multipurpose stuff

Hauptstraße 285
73111 Lauterstein

12.12.2024

Das Unternehmen hat am 26.08. und 06.11.2024 eine Einfuhr von Lebensmitteln ohne die vorgeschriebenen Gesundheitsdokumente in die EU versucht. Am 12.12.2024 wurde ergänzend festgestellt, dass Lebensmittel unter Umgehung von Einfuhrkontrollen aus Nigeria importiert, vor Ort zubereitet, über das Internet angeboten und per Post an die Verbraucher versandt werden. Kein Raum im Wohnhaus erfüllt die Hygieneanforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln. Wohnräume und Zubereitungsbereiche bilden eine Raumeinheit; infolge des Gebäudezustands, herumliegender gelber Säcke, Kleidungsstücken, usw. herrscht ein muffiger Geruch, versetzt mit Lebensmittelgerüchen. Handwasch- und Spülvorrichtungen existieren in den besichtigten Zubereitungsräumen nicht. Diverse getrocknete Lebensmittel wie Fisch, Rinderhaut, Bohnen und Samen verfügen über keine Kennzeichnungen. Das Unternehmen wurde auf mündliche Anordnung vor Ort geschlossen und die offenen sowie unsicheren Lebensmittel wurden beschlagnahmt.

Art. 14. Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 47 und 65ff. Verordnung (EU) 2017/625 Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Art. 10 und 19 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

Der Betrieb wurde lebensmittelrechtlich vorläufig geschlossen und andere mit zuständige Behörden wurden verständigt. Da das Unternehmen auf Social Media weiterhin Lebensmittel angeboten hat, wurde die Betriebsschließung  am 19.12.2024 vollstreckt unter anderem durch weitere Beschlagnahme und Wegnahme von Lebensmitteln. Das Gewerbe wurde inzwischen abgemeldet.

Göppingen

06.02.2025

Drink City GmbH

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

09.01.2025

Am 09.01.2025 wurde ein Transporter mit tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln wie Pommes frites und kühlpflichtiger Wurst, Käse und Milchprodukte angehalten und überprüft. Ein Befördern von (tief-) kühlpflichtigen Lebensmitteln ohne jegliche Kühlvorrichtungen ist als unkontrolliertes Verfahren mit vermeidbaren Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus wurden bei den Pommes frites anstelle der höchstens -18 °C entsprechende Tiefkühlkettenverletzungen von bis zu +1,1°C gemessen; die Ware war im Auftauprozess. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +4 °C bis +8°C bei Kerntemperaturen von +9,1 °C bis +11,5 °C transportiert. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind. Erneute Anzeige wird erstattet.

§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 4, 3 und 7 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel III Nr. 2 g) sowie Kapitel IX Nr. 5 und 7 i.V.m. §§ 2, 3 und 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung

Die Lebensmittel wurden vor Ort gesperrt; der Transporter wurde für eine ergänzende Kontrolle an den Betriebssitz zurückgesandt.

Heidelberg, Stadt

17.12.2024

Soban Cocodec

Obere Neckarstraße 5
69117 Heidelberg

19.09.2024

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Saladette, Pfannen, Fritteuse). Gewürztes Hähnchenfleisch wurde in nicht lebensmittelgeeigneten Verpackungen gelagert. Frittierfett war altverbraucht und nicht mehr zum Verzehr geeignet. Außerdem wurden tote Kakerlaken im Küchenbereich vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Der Gaststättenbetrieb wurde am 25.09.2024 wieder frei gegeben.

Heidelberg, Stadt

29.04.2025

Café Rossi

Rohrbacher Str. 4
69115 Heidelberg

23.01.2025

Es wurden diverse Reinigungsmängel und Verschmutzungen beim Inventar und Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, festgestellt. Insbesondere waren die Kuchen in der Vitrine der Gefahr einer Kontamination durch Schimmelsporen ausgesetzt, da Lüftungskanal und Ablauf massiv verschmutzt und verschleimt waren. Die Eiswürfelmaschine war innen massiv verkalkt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Küchenbetrieb am 24.01.2025 wieder freigegeben wurde.

Heidenheim

19.12.2024

Metzgerei Lindenmayer

Sontheimer Str. 38
89567 Sontheim an der Brenz

16.09.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Der Steaker (Mürbeschneider für Schnitzel, Steaks und dergleichen) war zum wiederholten Mal verschmutzt. Insbesondere die Standfüße, mit welchen offensichtlich das frische Fleisch in Berührung kam, sowie die Messerwalzen waren mit alten, verkrusteten Fleischresten verschmutzt. Abgesehen von dem für Verbraucher ekligen Zustand des ungereinigten Steakers wurden bei der durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) durchgeführten mikrobiologischen Untersuchung der verkrusteten Fleischrückstände der Messerwalze aerobe Keime in sehr zahlreicher Menge nachgewiesen (Gutachten vom 30.09.2024).

2. Die zur Untersuchung eingesandten marinierten Steaks aus dem Verkaufsautomat waren gutachterlich bestätigt mit verderbniserregenden Mikroorganismen sowie Hygieneindikatorenkeimen belastet und für den Verzehr nicht mehr geeignet (Gutachten vom 30.09.2024).

3. Es waren mehrere weitere bauliche und hygienische Mängel im Betrieb feststellbar.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden.

Heidenheim

21.03.2025

Hummus & Co

Hintere Gasse 29
89522 Heidenheim an der Brenz

21.01.2025

Die Eiswürfelmaschine war außen und innen in einem altverschmutzten Zustand. Die Innenseite war im Bereich der Eiswürfellagerung an mehreren Stellen schwarz versport. Im Bereich der Eiswürfelproduktion waren Wassereinlauf, Wasserbehälter und Umwälzung in einem verkalkten und versporten Zustand. Die Eiswürfelmaschine wurde während der Kontrolle außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel wurden der Entsorgung zugeführt.

Die Eiswürfelschaufel war in einem altverschmutzten Zustand. Es konnten Teigreste, angetrocknete Lebensmittel und Versporungen festgestellt werden.
 
Die Kunststoffbehälter des Multizerkleinerers und der Küchenmaschine waren gesprungen. Die Risse wurden mit Klebeband außen und innen abgeklebt. Im Bereich der Risse konnten Altverschmutzungen und Versporungen festgestellt werden. Die beiden Geräte wurden während der Kontrolle der Entsorgung zugeführt.
 
Auf dem Zubereitungstisch befanden sich zwei Saucieren (Soßenbehälter), die mit Gewürzen halb hoch befüllt waren. Diese wurden des Längeren nicht gereinigt oder gewechselt, sie waren unsauber und mit angetrockneten und verfärbten Gewürzen behaftet.
 
In einem Keramikbecher lag ein Kugelportionierer in Wasser, welcher an mehreren Stellen altverschmutz und versport war.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a

Bei der Nachkontrolle am 22.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Heidenheim

31.03.2025

GEK Gastro UG
"Gaststätte Poseidon"

Brenzstr. 10,
89518 Heidenheim

12.02.2025

Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet.

Das Gutachten des CUVA Stuttgart vom 19.02.2025 über die entnommene Reisprobe ergab eine hohe Keimbelastung. Der Reis war demnach für den Verzehr im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 ungeeignet und somit nicht sicher im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen.

Heidenheim

06.05.2025

La Strada

Hauptstr. 50
89522 Heidenheim

19.03.2025

1. Der Verbraucher wurde bei den Angaben in der Speisekarte und den verwendeten Zutaten getäuscht. Es wurden Schinken, Parmaschinken und Parmesan ausgelobt, jedoch wurden andere Produkte verwendet: Prosciutto Cotto (Formfleisch Hinterschinken mit 15% Gewürzlake mit Mais und Kartoffelstärke aus Fleischstücken zusammengefügt); Prosciutto Crudo Stagionato (Landschinken) und Grana Padano. 
 
2. Die Aufschnittmaschine war in einem unsauberen Zustand. Die Verschmutzungen waren bereits angetrocknet.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a; § 11 Abs. 1 LFGB i.V.m. VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angehört.

Heilbronn, Land

09.01.2025

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

09.10.2024

Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“.
 
Die Proben „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.
 
Das auf der Verpackung der Probe „Garnelen“ angegebene Verbrauchsdatum war zum Zeitpunkt der Probennahme bereits um 4 Tage überschritten. Die Probe wies bereits deutliche grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ ergab den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien, Pseudomonaden, Hefen) und Enterobacteriaceae in sehr hohen Keimzahlen feststellbar waren. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren.
 
Die Proben wiesen deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. 
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

20.01.2025

Mix Markt 35 OHG

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm

20.11.2024

In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Unter anderem war die Wanne der Scherbeneismaschine verunreinigt, an den oberen Rändern war bereits Sporenbildung erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich außerdem eine beschädigte und verunreinigte Kunststoffschaufel im Scherbeneis. Die Knochensäge war altverschmutzt, insbesondere am Sägeblattdurchlauf und an den Bedienknöpfen waren vertrocknete Ablagerungen erkennbar. Der Frischfisch wurde teilweise in erheblich altverschmutzten Wannen gelagert. Der Fleischwolf war erheblich altverschmutzt, besonders im Bereich der Fleischeingabe waren deutlich angetrocknete Fleischablagerungen zu erkennen. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 20. November 2024 wurden zudem die Proben „Hackfleisch vom Schwein“ und „Hähnchenbrust mariniert“ entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet.
 
Die Gutachten des CVUA Stuttgart ergaben bei der Probe „Hackfleisch vom Schwein“ den Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen sowie zu den Hygienekeimen gehörende Enterobacteriaceae feststellbar waren. Die Probe „Hähnchenbrust mariniert“ wurde aufgrund der hohen Keimgehalte als inakzeptabel kontaminiert und damit als nicht sicher und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 i.V.m § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a) LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Land

11.03.2025

Verkaufsautomat Höfle

Oststr. 1
74374 Zaberfeld-Ochsenburg

07.01.2025

Am 7. Januar 2025 fand beim genannten Verkaufsautomat eine Probenahme durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt.
 
Es wurde festgestellt, dass bei mehreren Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war (Putensteak, Halssteak, Maultaschen, Aufschnitt). Die Lebensmittel wurden daraufhin als Probe erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt. Die Probe „Maultaschen“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen und Listerien infolge der deutlichen Überlagerung, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Auch die Probe „Aufschnitt“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) und Abs. 5 VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

27.03.2025

Bäckerei Konditorei Café Bürk

Heilbronner Str. 6
74363 Güglingen

05.02.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt.
 
Im Verlaufe der Kontrolle wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden, die offenkundig verdorben waren und in den Verkehr gebracht werden sollten.
So wurden mehrere Packungen getrockneter Tomaten mit weit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (24.07.2024) vorgefunden. Teilweise waren die Verpackungen schon geöffnet. Hier war Schimmel auf dem Lebensmittel sichtbar. Auf den Verpackungen wuchs auch bereits der Schimmel. Zudem befand sich im Kühlhaus ein Eimer mit der Aufschrift Speisequark. Jedoch befand sich kein Speisequark darin, sondern ein nicht mehr definierbares Lebensmittel, das mit einem Schimmelrasen bewachsen war. Des Weiteren befanden sich in einem Eimer mehrere Dressings und Soßen, die offenkundig verdorben waren, da der Schimmel sowohl am Eimer selbst wie auch auf der Verpackung der Soßen und Dressings wuchs. Darüber hinaus waren die im Betrieb verwendeten Brotkörbe verschimmelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Land

25.04.2025

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen-Richen

25.02.2025

Am 25. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Proben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt.

Die Probe „Feta/Schafskäse angebrochen“ wurde aufgrund der Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen infolge einer Überlagerung und/oder unsachgemäßen Behandlung, als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Die Probe „Mozzarella angebrochen“ wurde als ekelerregend und nicht mehr genusstauglich beurteilt, da sie in einem Kunststoffbehältnis gelagert wurde, das den hygienischen Anforderungen nicht entspricht.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

12.05.2025

Zum Alten Bahnhof

Brühlstr. 1
74211 Leingarten

07.03.2025

Am 18. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt.

Hierbei wurden Verdachtsproben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt.

Die Proben „Spaghetti vorgegart, Schweinefleisch aus Kühlung, Hähnchenbrust und V-Rib-Eye“ wurden aufgrund der Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen infolge einer Überlagerung und/oder unsachgemäßen Behandlung, als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

06.06.2025

Bäckerei und Frischmarkt Stengel

König-Wilhelm-Straße 55
74360 Ilsfeld

09.04.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Im Rahmen der Kontrolle konnten bei der Zutat „Konfitüre“ drei scharfkantige, spitze Kunststoffteile festgestellt werden, die bei einem etwaigen Verschlucken schwere Verletzungen im Verdauungstrakt der verzehrenden Person hervorrufen können.
 
Es wurden mehrere Zutaten vorgefunden (Käsemasse/Sahne, Sahne flüssig), die offensichtlich verdorben waren. Bei der Zutat „Käsemasse/Sahne“ wurden deutliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen Fremdschimmelkolonien verschiedener Farben an zahlreichen Stellen festgestellt. Die Zutat „Sahne flüssig“ roch abweichend käsig.
 
Zudem wurden bei der Kontrolle angefressene Mehlsäcke im Trockenlager und Mäuseköttel auf dem Ausrollband der Baklavamaschine und dem Abziehapparat in der Backstube für das Brot festgestellt. Der Schädlingsbefall in der Backstube wurde dadurch nachgewiesen.
 
Darüber hinaus wurden Verunreinigungen an zahlreichen Nutzgegenständen und Maschinen u.a. am Gasherd, Backofen und der Knetmaschine in der Backstube festgestellt.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB,
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004,
§ 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 3 LMHV

Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen.
 
Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden

Karlsruhe, Land

07.01.2025

Bäckerei Misch

Kirchstr. 72
76707 Hambrücken

27.11.2024

Offene, angenagte Mehlsäcke (Papierschnipsel und auslaufendes Mehl sichtbar) wurden in einer mit Mäusekot kontaminierten Hartplastikkiste gelagert.
Auf offen gelagertem, nicht entsorgtem Altgebäck befand sich Mäusekot.
Die Teigportioniermaschine und -ausrollmaschine, die noch frische Teigreste aufwies, war auf der Teigauflagefläche mit Mäusekot kontaminiert.

§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Karlsruhe, Stadt

22.05.2025

Pablo's

Ochsentorstr. 17
76227 Karlsruhe

23.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln und bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Küche und Einrichtungsgegenstände waren, ebenso wie einige Küchenutensilien, stark verschmutzt. Es wurden Lebensmittel wie zum Beispiel gegarte Hähnchenflügel, gedünstete Pilze, Salami, Salat in einem Kühlhaus mit stark verschmutztem Ventilator (vermutlich Schimmel) ohne Abdeckung aufbewahrt. Weiterhin wurde nicht vollständig umschlossener Kuchen und Käse vorgefunden. In der verschmutzten Saladette wurden Rohwürste/Rohschinken offen gelagert. In einem verschmutzten Schrank wurden Teller aufbewahrt. Es wurde frisches Brot in einem stark verschmutzten Backofen vorgefunden. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel und Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 24. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 15. Mai 2025 waren alle Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

02.06.2025

Jing Fung China Restaurant

Kaiserstr. 114
76133 Karlsruhe

30.04.2025

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygienemängel sowie ein Befall mit verschiedenen Schädlingen festgestellt. Das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde vorübergehend untersagt. Die Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände waren erheblich verschmutzt. Die Handwaschgelegenheit war zugestellt. Die Behälter zum Beispiel für Mehl und Reis waren verschmutzt und waren direkt auf dem verschmutzten Boden/Regal abgestellt. In einem Bereich, in dem Lebensmittel (zum Beispiel Mehl und Panko) offen gelagert wurden, wurden Schädlinge festgestellt. Im Kühlhaus wurden erheblich altverschmutzte Eimer/Behälter mit Lebensmitteln vorgefunden. Das Kühlaggregat war versport. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (eingelegte Pilze, geschnittenes Gemüse) in versporten Behältnissen vorgefunden. Ein Topf mit Brühe war außen erheblich verschmutzt. Die vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten/hergestellten Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) der VO (EG) 178/2002

Teilweise war die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma bereits eingeleitet worden. Bei der Nachkontrolle am Nachmittag des 30. April 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Konstanz

31.03.2025

Longfresh / LAGO EG

Bodanstraße 1
78462 Konstanz

17.02.2025

Für die Sushiherstellung wurde frischer Fisch (hier: Lachs), verwendet, der zuvor nicht der erforderlichen Gefrierbehandlung unterzogen worden war. Diese Gefrierbehandlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Parasiten, die sich im Fischfleisch befinden können, abzutöten.

Verstoß gegen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt VIII Kap. III D Nr. 1, Nr. 2. i.V.m. LMRStV § 3 Abs.1 Nr. 4. i.V.m. § 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4-6 LFGB

Lebensmittelunternehmer wurde vor Ort belehrt. Maßnahmen wurden durch Lebensmittelunternehmerergriffen, es erfolgt seitdem nur noch eine Verarbeitung von zuvor gefrierbehandeltem Fisch.

Konstanz

01.04.2025

Meera - Indisches und Asiatisches Restaurant

Brückengasse 1
78462 Konstanz

05.03.2025

Trockenlager aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden dadurch kontaminiert. Trockennudelpackungen und Umverpackungen von Gewürzen waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Trockennudeln) teils an – und aufgefressen. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Trockennudeln und Gewürzen) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Trockennudeln) festgestellt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am darauffolgenden Tag war der aufgeführte Mangel (Verschmutzung des Lagers durch Schädlingsbefall) beseitigt.

Konstanz

10.04.2025

St. Stephanskeller

St.-Stephans Platz 41
78462 Konstanz

04.03.2025

Im Betrieb verwendetes Frittierfett wurde im Rahmen einer Probenahme im Labor (CVUA Stuttgart) untersucht. Das Frittierfett wies gravierende Veränderungen im Geruch und im Geschmack durch Oxidation auf. Der sensorische Befund wird durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden gestützt. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel (in diesem Fall Pommes frittes, die zum Zeitpunkt der Probenahme darin zubereitet worden waren) wurden als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und damit als nicht sicheres Lebensmittel i. S. v. Art 14 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Frittierfett wurde vor Ort entsorgt.

Konstanz

02.05.2025

Baratie Gastro GmbH / Steg 4

Hafenstr. 8
78462 Konstanz

27.03.2025

Lebensmittellager im Keller: Regale aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden durch Schadnager und deren Kot kontaminiert. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Schokoflocken und Gelantine) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Gelantine) festgestellt. Trockennudelpackungen (Spaghetti) und Umverpackungen von Schokoflocken waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Spaghetti und Schokoflocken) teils an – und aufgefressen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt.

Konstanz

19.05.2025

Pizza Adler

Poststraße 2-4
78244 Gottmadingen

28.04.2025

Im Mehllager wurde in mehreren offenen Säcken mit Kartoffelstärke, Paniermehl und Zucker, eine großflächige Kontamination mit Mehlkäfern festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Es wurde alle dort gelagerten Lebensmittel kontrolliert. Die betroffenen Säcke wurden entsorgt.

Lörrach

13.01.2025

Ginza Restaurant

Grüttweg 15
79539 Lörrach

02.12.2024

1 Die Fritteuse war im inneren Bereich stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 2. Die beiden Frittierkörbe waren stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 3. In der Saladette wurden Lebensmittel in verschmutzten Kunststoffbehältern ohne Abdeckung vorrätig gehalten. 4. Es wurden schmutzige, nicht gespülte Lebensmittelbedarfsgegenstände (Teller, Besteck, Vorratsbehälter) vom Vortag vorgefunden. 5. Lebensmittel (diverse Sushi) wurden bei zu hohen Temperaturen (gemessen ca. 12 °C) vorrätig gehalten. 6. Es wurden diverse Lebensmittel (Muscheln, Tintenfisch, Hähnchenfilet) bei zu hohen Temperaturen (gemessen 10 °C) zur Selbstbedienung bereitgestellt. 7. Die zur Selbstbedienung angebotenen Behältnisse mit Speiseeis sind verschmutzt. 8. Drei Mitarbeitende der Küche trugen keine geeignete (kochfeste) Arbeitskleidung. 9. Es konnte von allen Mitarbeitenden keine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektions-schutzgesetz (IfSG) vorgewiesen werden.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 4.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 7.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 8.: Anhang II, Kapitel VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 9.: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - IfSG

Der Betrieb wurde vorübergehend behördlich geschlossen.

Lörrach

22.01.2025

Cicek Imbiss

Lörracher Straße 11
79585 Steinen

18.12.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Frittierfett, gebraucht direkt aus der Fritteuse" entnommen und mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 18.12.2024 als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt. Der sensorische Befund zeigte laut Gutachten eindeutig, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/ und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der Befund wird gestützt durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Erzeugnis für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet geworden ist. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Behördliche Anordnung zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität und des Zustandes des Frittierfetts

Lörrach

03.06.2025

Café Das Park

Badstraße 13
79415 Bad Bellingen

08.05.2025

1. Die Grundhygiene im gesamten Küchenbereich weist wiederholt erhebliche Mängel auf. Alle Oberflächen, Geräte, Maschinen, Wände, Fußböden, Fußbodenabläufe und der Spülbereich sind wiederholt erheblich mit einer fettigen, schwarz-braunen Schicht verschmutzt. 2. Es bestehen hygienische Mängel bei der Lagerung von Lebensmittel in den Kühlräumen sowie im unreinen Lagerbereich (stark verschmutzte Fußböden, Lebensmittel stehen direkt auf dem Fußboden, unabgedeckte Lagerung der Lebensmittel, der Lagerbereich ist im unreinen Außenanbau integriert. Dieser ist mit Staub und Gespinsten verschmutzt. Die Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände werden hier ohne Schutz vor Schädlingen und zusammen mit betriebsfremden Gegenständen gelagert). 3. Wiederholter Befall toter Schaben im Küchen- und Spülbereich. Die angeordneten Maßnahmen vom 30.07.2024 zur Schädlingsbekämpfung, wurden nicht eingehalten.

Zu. 1. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a), b), f) der Verordnung (EG) Nr. 852/2002 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 a) + b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 4 e) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Eine gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 28.05.2025 war die Grundhygiene in der Küche hergestellt und die Lagerung der Lebensmittel hat sich verbessert - Kühlräume wurden gereinigt, die Lebensmittel abgedeckt. Es wurden keine tote oder lebende Schaben oder Schädlinge allgemein vorgefunden.

Neckar-Odenwald-Kreis

12.03.2025

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

03.12.2024

Irreführende Angaben zu gesättigten Fettsäuren: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Cornflakes zuckerarm" Charge (L340) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an gesättigten Fettsäuren (Angabe „enthalten keine gesättigten Fettsäuren“, 0 g/100 g in der Nährwertkennzeichnungstabelle), analytisch ermittelt wurden 0,236 g/100 g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV

Kennzeichnung wurde vom Betrieb korrigiert.

Neckar-Odenwald-Kreis

12.03.2025

Bella Krishna

Haupstr. 63
74842 Billigheim-Sulzbach

04.12.2024

Küche: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Viele Gegenstände und Ausrüstungen waren altverschmutzt. Behältnisse, in denen Gewürze lagerten, waren altverschmutzt. Lagerraum: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Regale waren altverschmutzt.

Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Mängel wurden umgehend beseitigt.

Ortenaukreis

14.04.2025

City Center Lahr

Am Sternkeller 18-20
77933 Lahr

19.03.2025

Bei der Kontrolle am 19.03.2025 wurde festgestellt, dass sich im Fleischkühlraum der Farbanstrich der Decke sowie der Wandfliesen großflächig löst. Das aufbewahrte Fleisch war nicht vor Kontamination geschützt. Bei der Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die Wandflächen mit einer Folie abgehängt. Das Fleisch befand sich weiterhin ohne Schutz vor Kontamination im Kühlraum. Auf einigen Fleischstücken befanden sich Teile der abgeplatzten Farbe.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die betroffenen Stellen am Fleisch abgeschnitten und das Fleisch war in Kunststoffsäcke verpackt. Bei der Nachkontrolle am 10.04.2025 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

19.05.2025

Taumi Lahr

Kirchstraße 9
77933 Lahr

07.04.2025

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Lebensmittel ohne ausreichenden Schutz vor Kontamination gelagert wurden. Im Kühlraum wurde Tofu ohne Abdeckung in einer Kunststoffwanne in unmittelbarer Nähe zu rohem, ungewaschenen Gemüse gelagert. Im Kühlschrank wurde geschnittenes Gemüse, wie Karotten, Pak Choi und Zucchini, in Behältnissen gelagert, in denen sich zuvor Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Geschirrspülmittel und Spülmittel) befanden. Zudem war die Eiswürfelmaschine Inneren stellenweise mit dunklen Ablagerungen behaftet und verschmutzt. Diese Bereiche haben immer wieder Kontakt zu den hergestellten Eiswürfeln.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wurde schriftlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

09.01.2025

Gürkale Dönerproduktion

Ziegelfeldstr. 36
73563 Mögglingen

03.12.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise:

- Altverschmutzter Metallwagen mit Hähnchen
- Verschmutztes Kühlaggregat über dem Produktionstisch
- Stark altverschmutzter und verkrusteter Fenstergriff (Keimverschleppung durch Betätigung)
- Insgesamt drei teilweise stark altverschmutze Handwaschbecken

Einwandfreie hygienische Arbeitsabläufe zur Lebensmittelsicherheit und bei der Zubereitung der Dönerspieße waren nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt.

Ostalbkreis

25.02.2025

Metzgerei Mishtore Gashi

Ins Reichertstal 14
73450 Neresheim-Elchingen

24.01.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch - altverschmutzte Knochensäge - altverschmutzten Fleischwolf

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 31.01.25 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

17.03.2025

The Daltons Kebab 2

Mittelbachstr. 23
73430 Aalen

05.02.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch altes ranziges Fett einer stark verunreinigten Dunstabzugshaube auf Dönerfleisch und frischen Zutaten (Salat, Zwiebeln, Gurken, Rotkohl etc.). Die Fettanhaftungen waren bereits bräunlich-orange verfärbt und wiesen Verkrustungen auf, was auf unzureichende Reinigungsmaßnahmen verwies. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Boxen wurden zur Aufbewahrung von Salat verwendet. Der Kühlraum war insgesamt sehr unstrukturiert und altverschmutzt. Granatapfelkerne wurden hier offen gelagert. Zudem wurden weitere Lebensmittel wie Mais, Jalapenos, und Tintenfischringe offen gelagert. Somit war ein Kontaminationsrisiko gegeben.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel angeordnet Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 19.02.2025 beseitigt. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

01.04.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

12.03.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Ostalbkreis

06.06.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

14.05.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Ostalbkreis

10.06.2025

Sifirbir Grillrestaurant

Benzholzstraße 18
73525 Schwäbisch Gmünd

21.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

13.06.2025

Mr. Wok chinese food

Mühlbergle 6
73525 Schwäbisch Gmünd

26.05.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an.

Pforzheim, Stadt

22.04.2025

Bäckerei Finesa

Bleichstraße 72
75173 Pforzheim

05.03.2025

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Back- und Konditoreiwaren: Wiederholt erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: z.B. verschmutzte Füllspritze für feine Backwaren, Band der Auswellmaschine verschlissen und krustig verschmutzt, krustig altverschmutzte Ablageflächen für Teiglinge, altverschmutzte Multizerkleinerungsmaschine u.a.; wiederholt Lagerung nicht sicherer Zutaten für die Produktion: vorbereitete Teigböden mit nicht identifizierbaren Fremdpartikeln, angelaufener schmieriger Salat für belegte Brötchen.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) und Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004; Art 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Anordnung einer Produktionsuntersagung bis zu einer Nachkontrolle am 06.03.2025, bei der die relevanten Mängel beseitigt waren.

Pforzheim, Stadt

02.06.2025

Stadt Pforzheim Bären

Hauptstraße 70
75181 Pforzheim

14.04.2025

Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt:
- altverschmutzte Sahnemaschine: Im System buttrig–käsige und muffig riechende Masse.
- Fleisch-Steaker im Inneren mit eingetrockneten Produktresten.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigung während der Kontrolle erfolgt.

Rastatt

09.01.2025

Gewerbeanmeldung: La Pinsa & Co. GmbH, Vertrieb: Mr. Pizza

Poststr. 5
76437 Rastatt

31.07.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Im Betrieb wurden viele tote Schaben und andere Insekten vorgefunden. In den Unterschränken einer Saladette lagen tote Schaben neben den Dressingbechern. In einem Gastronombehälter wurden Ananaswürfel vorgefunden, die vergoren rochen, am oberen Rand des Behälters befanden sich schwarze Schimmelflecken. Im Kühlhaus wurden vorgekochte Nudeln in einem verschmutzten Behälter gelagert. Die Nudeln rochen säuerlich. Die beiden obengenannten Lebensmittel wurden von 2 Lebensmittelkontrolleuren sensorisch geprüft und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Im ungereinigten Spülbecken wurde Hähnchenfleisch aufgetaut. Der Dosenöffner war stark verrostet und verschmutzt.

Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 01.08.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand sich in einem akzeptablen Hygienezustand.

Rastatt

07.01.2025

Speisegaststätte Rheinstüble

An der Staustufe 1
76473 Iffezheim

05.11.2024

Im Kühlhaus waren überlagerte Lebensmittel (z. B. Gewürze) vorhanden. Der Lüfter im Kühlhaus war verunreinigt und mit Schimmelsporen behaftet. Salat wurde in einer schmierigen Plastikschüssel gewaschen und gelagert. Die Spülbürsten zum Reinigen der Gläser waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Trinkgläser wurden auf Plastikmatten, an denen sich schmierige Ablagerungen befanden, abgestellt. Ein Gitterboden eines Kühlschrankes war mit Schimmel behaftet. Sämtliche Arbeitsflächen waren verschmutzt. In einem Trockenlager befanden sich Burgerbrötchen in einer Plastiktüte, die an mehreren Stellen offensichtlich durch Schadnager angefressen war. Unmittelbar neben diesen Brötchen wurde Mäusekot vorgefunden. Die Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 12 LFGB, Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II, Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 05.11.2024 die Schließung des Betriebes. Nach Mängelbeseitigung wurde der Betrieb am 18.11.2024 wieder geöffnet.

Rastatt

30.04.2025

Deluxe Döner & Pizza

Hauptstr. 21
76593 Gernsbach

25.11.2024

Wegen eines Erkrankungsfalls wurden am 25.11.2024 Verdachtsproben von einem "Puten-Hähnchen Drehspies" und eine Tupferprobe vom "Gehäuse Dönerschneidmesser Innen" entnommen. Durch Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart wurden in beiden Proben Salmonellen nachgewiesen. Die Probe Puten-Hähnchen Drehspieß wurde als nicht sicher und gesundheitsschädlich eingestuft. Der mit Salmonellen behafteter Gegenstand "Gehäuse Dönerschneidmesser innen" birgt die Gefahr in sich, dass Lebensmittel, die mit diesem Gegenstand in Berührung kommen, hergestellt oder behandelt werden, mit Salmonellen kontaminiert werden.

Art. 14 Abs 2 a) VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a der VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses auf Salmonellen am 02.12.2024 geschlossen. Nach der Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 10.12.2024 wieder geöffnet werden.

Ravensburg

21.01.2025

Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG

Mochenwanger Str. 1
88284 Wolpertswende

05.12.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde mit Gutachten 10.12.24 bestätigt, dass mind. vier Stücke Schadnagerkot in einem Kastenbrot eingebacken waren. Die Backwaren sind zum menschlichen Verzehr ungeeignet, nicht sicheres Lebensmittel. Folgende Kontrollbefunde wurden erhoben: alle Böden im Betrieb verschmutzt, vermehrt mit Schadnagerkot; im gesamten Betrieb stehen Schlag- und Köderfallen, Mehlstaub mit Pfotenspuren von Nagern, unzureichende Schädlingsbekämpfung. Backstube: offene Lagerung von Mehlsäcken, verschmutzte Behältnisse, in denen Lebensmittel lagern (z. B. Sesam Leinsaat usw.). Gefahr der Kreuzkontamination mit allergieauslösenden Stoffen (z.B. Sesam). Starke Verschmutzung an Teigknetmaschinen, Brotbackformen und Aufschlagmaschine, Schadnagerkot im Antrieb der Scherbeneismaschine , undichtes Handwaschbecken. Rohrisolierung angefressen, stark durchfeuchtet und mit Insekten befallen. Schimmelbildung an einer Wand. Lager: Wasserschaden im Lager, feuchte Sackware (z.B. Quarkbällchenmix).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Der Betrieb wurde geschlossen. Bei der Nachkontrolle am nächsten Tag wurde u.a. eine tote Ratte im Keller gefunden. Der Betrieb konnte nach gründlicher Reinigung nach vier Tagen wieder geöffnet werden.

Ravensburg

20.01.2025

Rami Pasti

Herrenstr. 8
88239 Wangen im Allgäu

09.12.2024

Unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (Falaffel offen auf Pasta-Resten, Muscheln offen, rohe Garnelen bei+10 °C). Abfälle u. nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel werden im Lebensmittelbereich gelagert. Verschmutzte Thekenschränke innen, Herdplatten und Kühltheke. Gewürzbehälter, Saucenbehälter, Bain-Marie-Becken stark altverschmutzt. Fugen am Spülbecken schadhaft u. versport. Auf einem Parmesanlaib lagert schmutziges Besteck. Parmesanlaib wird in verschmutzter Folie gelagert.Lagerung verschmutzte Lebensmitteltransportbehälter neben Abfällen.Lagerung verdorbener Lebensmittel: rasenartig verschimmelte Schokolade u. Sauce, verschimmelte Teigfüllung, Lagerung nicht mehr für den Verzehr geeignetes Gemüse, verklebter vegetarischer Eiersatz mit überschrittenem MHD. Kühlschrank innen grünlich verschimmelt, darin starker modriger Geruch. Kaffeetassen werden als Aschenbecher benutzt. Verschmutzte Knetmaschine, Spülmaschine innen u. abstoßender Geruch. Wände und Böden stark verschmutzt

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c) d), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a) b) c), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. VI Nr. 1, 2, 3 und 4, Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 6 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. X Nr. 1 und 2 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Es wurde die Produktion und das Ladengeschäft kontrolliert. Das Geschäft und die Produktion wurden nach einer Verdachtskontrolle geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2024 konnten der gesamte Betrieb wieder geöffnet werden.

Rems-Murr-Kreis

30.12.2024

Speisegaststätte Hirsch

Schurwaldstraße 54
73614 Schorndorf-Schlichten

04.12.2024

1. Im Kühlhaus lagerten:
a) Ein Vakuumbeutel mit Birnen in Lake. Der Vakuumbeutel war deutlich aufgebläht und prall gefüllt.
b) Ein Kunststoffbehälter, in dem sich gekochte Linsen befanden. Die Linsen waren mit einem grau/weißlichen Schimmelbelag überzogen. An den Rändern des Behälters waren an der Außenseite deutliche grün/weißliche Schimmelausblühungen vorhanden.
c) In einem Kunststoffeimer mit Bratensoße waren an der Oberfläche weiße Punkte mit Bakterienkolonie-ähnlichem Wachstum vorhanden und eine wässrige Flüssigkeit hatte sich an der Oberfläche abgesetzt.
d) In einem mit Gulasch befüllten Kunststoffeimer waren an der Oberfläche bereits graue und weiße Schimmelausblühungen vorhanden.
 
2. Die Aufschnittmaschine war wiederholt an der Verkleidung, am Schlitten, am Produktschieber und am Messer mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten sowie mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
 
3. Im Kühlschrank lagerten in einem Kunststoffbehälter gekochte Kartoffeln, die mit einem schmierigen Belag überzogen waren.
In einem weiteren Kunststoffbehälter lagerten Birnen in Lake. An der Oberfläche waren Luftbläschen vorhanden und ein hefiger Geruch wurde wahrgenommen.
 
4. In der Saladette wurden mehrere überlagerte Produkte vorgefunden:
Das geschnittene Kraut war dunkelgrau verfärbt und abgetrocknet. Im Salat lagerten einzelne Blätter die bereit dunkel und matschig waren. Die Paprikastreifen waren vereinzelt mit einem gräulichen Schimmelflaum behaftet. Die gestiftelten Karotten waren dunkel verfärbt und lagen in einer schmierigen Flüssigkeit.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 








2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

  
3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 
4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

13.01.2025

Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG

Cannonstr. 1
71384 Weinstadt-Beutelsbach

18.12.2024

1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

15.04.2025

Edeka Schieber

Karlstraße 10
71394 Kernen i. R.

08.08.2024

Zum Kontrollzeitpunkt wurde die Bedientheke auf Verlangen des Kontrolleurs ausgeräumt, damit der Reinigungs-zustand eingesehen werden kann. Nach dem Öffnen im Fleischbereich waren groß-flächig schwarze Verunreinigungen zu sehen. Es war außerdem ein stark modriger Geruch wahrzunehmen. Daraufhin wurde eine zweite Stelle der Bedientheke freigeräumt. Bereits beim Heraus-nehmen des schwarzen Präsentierbodens waren deutlich schwarze Ausblühungen und großflächige Schimmelverunreinigungen sichtbar. Die Rückseite des Präsentierbodens, auf dem unmittelbar Wurstprodukte zum Verkauf angeboten wurden, war stark schwarz staubig, sporig verschimmelt. Die Bedientheke wurde sofort ausgeräumt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Nachmittag des 08.08.2024 war der Bereich der Kühltheke gereinigt.

Reutlingen

17.12.2024

Kurkuma

Kaiserstr. 7
72764 Reutlingen

14.11.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. Unter anderem waren die Zutatenbehälter für Gewürze, Saucen, Fleisch und Gemüse schmutzig und mit alten Verkrustungen verunreinigt. Ananasstücke wurden in einem altverschmutzten Behälter gelagert. In einem anderen Behälter befanden sich überlagerte, braun verfärbte Kartoffeln. Die Schneidebretter waren verschlissen und schmutzig. Zudem war die Fritteuse altverschmutzt. Am altverschmutzten Dunstabzug hingen altverschmutzte Schöpfkellen. Des Weiteren wurden in der altverschmutzten Rinne des Dunstabzugs Schneebesen gelagert.

Artikel 4 (2) i.Vm. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Kartoffeln und Ananasstücke wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb befand sich in einem aufgeräumten und sauberen Zustand.

Reutlingen

18.02.2025

Bäckereifiliale Veit

Stuttgarter Str. 50
72555 Metzingen

16.01.2025

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in der Verkaufstheke belegte Brötchen, die unter anderem mit Salat belegt waren. Bei diesem Salat war das Verbrauchsdatum (14.01.2025) überschritten.

Artikel 14 (1) i.V.m. (2) b) VO (EG) 178/2002 i.V.m. Artikel 24 (1) VO (EU) 1169/2011

Alle betroffenen Brötchen, sowie die Salatpackungen bei denen das Verbrauchsdatum überschritten war wurden entsorgt.

Reutlingen

28.02.2025

Eastern Gourmet

Am Echazufer 20
72764 Reutlingen

30.01.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. In der Küche befanden sich vor dem Kühlschrank mehrere Schaben auf dem Boden. In der Spülküche lag eine tote Schabe auf dem Boden. Zudem liefen Schaben im Bereich des Buffets, das mit Lebensmitteln für den Live Grill bestückt war, auf dem Boden umher. Das Messer des Tischdosenöffners, sowie der Auslass des Sojasaucenbehälters waren altverschmutzt. Der Pinsel im Frittier Teig war stark mit Resten angetrocknet. Frühlingsrollen, Froschschenkel und Garnelen wurden ohne Abdeckung eingefroren. Mehrere Edelstahlbehälter, in denen Lebensmittel lagerten wurden ohne Abdeckung übereinandergestapelt. Der Bereich hinter dem Grill war verschmutzt. Der Fußboden war stellenweise verschmutzt. Des Weiteren war der Bereich unterhalb des Herdes verfettet.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 4 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle Lebensmittel die auf dem Buffet für den Live Grill bereitgehalten wurden zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der Nachkontrolle am 31.01.2025 befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke konnte wieder aufgehoben werden.

Rhein-Neckar-Kreis

18.12.2024

Zaytouna Heimservice Leimen

Hauptstr. 61
69181 Leimen

21.11.2024

In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall durch Ratten festgestellt. In der Küche wurde im Seitenfach eines Kühltisches massive Rattenkotrückstände vorgefunden. Im Bereich der Theke wurde, nach dem Öffnen eines Unterschranks, eine lebende Ratte gesichtet. Ebenfalls im Thekenbereich, verströmte der Unterschrank, der Spüle einen starken Rattenuringeruch. In den Regalen befanden sich an verschiedenen Stellen geöffnete Lebensmittelpackungen. Verpackungsmaterialien wurden nicht ausreichend geschützt gegen Verunreinigung aufbewahrt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des vorgefundenen Schädlingsbefalls durch Ratten sowie dem Fund von Rattenkot im Küchenbereich und weiterer teilweise gravierender hygienischer Mängel, wurde der Betrieb von der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle, am 28.11.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

07.01.2025

Pizzeria Piccobello

Friedrich-Ebert-Straße 33
69214 Eppelheim

21.11.2024

Im gesamten Betrieb war ein Schadnagerbefall zu erkennen. So waren Ratten- und/oder Mäusekotrückstände in weiten Teilbereichen der Betriebsstätte ersichtlich. Diese erstreckten sich über den Fußboden und/oder über Lager- bzw. Regalflächen, sodass auch die dort abgestellten Kunststoffdosen außen bereits durch Kotrückstände kontaminiert waren. Auch im Inneren von Kunststoffeimern war vereinzelt Mäusekot ersichtlich. Während in den Dosen diverse Gewürze und/oder Kräuter eingelagert waren, wurden in den Eimern diverse Lebensmittelbedarfswerkzeuge (u.a. Schneidemesser, Holzkochlöffel, etc.) abgelegt bzw. aufbewahrt. Zahlreiche Lebensmittel wurden in unsaubere oder unzureichend zwischengereinigte Gefäße (z.B. Kunststoffboxen, Streuer, Kunststoffkisten) aufbewahrt. Bei genauerer Betrachtung waren diese äußerlich teilweise durch klebrige Beläge, verkrustete Lebensmittelrückstände und/oder gar durch Mäusekot altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der mangelnden Betriebs- bzw. Basishygiene (inkl. unzureichender Personalhygiene) in Verbindung des stark ausgeprägten Schädlingsbefalls über weite Teile der Betriebsstätte wurde das weitere Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt. Bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

10.03.2025

Sindbad Restaurant

Bahnhofstr. 21
69469 Weinheim

22.01.2025

Das im Kühltisch befindliche marinierte Hähnchenfleisch zum Stecken der Spieße roch sehr unangenehm, sauer und nicht mehr frisch. Im linken Bereich des Thekenkühlschranks befand sich ein 10 l Eimer mit vorbereitetem Teig. Dieser zeigte eine vertrocknete, verkrustete Oberfläche und roch altbacken. Die beiden Paprika sowie die Salatgarnitur unter den Falafel- Bällchen in der Vitrine waren schon eingefallen und nicht mehr frisch. Die in der Salattheke befindlichen Produkte waren stellenweise nicht mehr frisch, der Eisbergsalat zeigte bräunliche Spuren, die Haut der Tomatenscheiben war eingefallen. In der Salattheke befand sich ein Behältnis mit marinierten Hähnchenteilen. Diese rochen streng. Die kleinen Pizzen in der Verkaufstheke am Schaufenster waren alt und angetrocknet.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 13.02.2025, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

24.03.2025

Gourmet Tempel Weinheim

Bergstr. 7
69469 Weinheim

20.02.2025

Die Crushed Ice-Maschine war im Inneren unsauber, schwarze sporenartige Anhaftungen waren zu erkennen. Das Handwaschbecken funktionierte nicht. Auf einem unsauberen Metallrollwagen befanden sich zwei unsaubere sowie stellenweise verschlissene große Behältnisse welche für Crushed Ice verwendet wurden. Die große nicht lebensmittelechte Crushed Ice-Schaufel (Baumarkt-nicht lebensmittelgeeignet) war stark verschlissen. Materialablösungen sowie Korrosionsspuren waren zu erkennen. Vor dem Tiefkühlhaus, direkt auf dem Boden, wurden zahlreiche Kartonagen mit tiefgekühlten Lebensmitteln zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgestellt (bspw. „Whiteleg Schrimps“ 120kg, „Boneless Roasted Duck“ 20kg, „Frozen Baby Cuttlefish“ 7,5kg, „Calamari“, etc.).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde vor Ort von der LMÜ außer Betrieb genommen. Das Personal wurde angewiesen die Maschine umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Restaurant La Cantina

Marktplatz 16
69469 Weinheim

26.03.2025

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft. Lebensmittel wurden offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert, sodass teilweise eine Eisschneebildung in den Verpackungen entstand (Nudeln, Fisch, ein ganzer Pulpo etc.). Des Weiteren roch es in dem Gefrierhaus nach Fleisch-/Fischsaft. Im gesamten Kühlhaus wurden Lebensmittel offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert. Lebensmittel waren teilweise überlagert, schmierig, rochen stark und hatten bereits weiße, sporenähnliche Anhaftungen. (Lammrücken, Rindersteaks, Schweinerücken, Geflügel) Der Ablauf des Kühlaggregates war undicht. Das abfließende Kühlwasser lief direkt in den darunter offen gelagerten Frischfisch (voller GN-Behälter mit 13 Liter Fassungsvermögen, diverse Sorten Frischfisch).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Rhein-Neckar-Kreis

08.05.2025

Bäckereifiliale Görtz

Hauptstr. 67
69214 Eppelheim

25.03.2025

In der gesamten Betriebsstätte war ein Schädlingsbefall (vor allem durch Mäuse) bereits beim Betreten der einzelnen Betriebsräumlichkeiten oberflächlich zu erkennen. In den Untertischregalflächen des gesamten Thekenbereichs (Bedientheke für Backwaren/belegte Snacks, Eizubereitung, Unterhalb der Standkühlschränke, unterhalb der Heißtheke, im Bereich der Stromanschlüsse von Kassensystemen, etc.) waren wiederholt Mäusekotspuren oberflächlich ersichtlich. Bei genauer Betrachtung waren auch mehrfach Stellen mit angetrocknetem Schadnagerurin zu erkennen. In den betroffenen Bereichen wurden unter anderem auch Bratpfannen, Lebensmittel (z.B. Portionsketchup/Portionssenf) und Verpackungsmaterialien (u.a. Kaffeebecher, Bäckertüten, Tortenfolien, Pappteller, Tortenkartons) für die unmittelbare Verwendung bereitgehalten. Stellenweise wiesen die Gebinde-Umverpackungen der noch originalverpackten Verpackungsmaterialien Fraßspuren auf. Auf Nachfrage gab der anwesende Mitarbeiter zudem an, dass in den zurückliegenden Tagen bereits auch 8 Kaffeepackungen angefressen waren.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven und flächendeckenden Schädlingsbefalls im gesamten Filialbetrieb wurde das Produzieren, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Am 27.03.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

23.05.2025

Pizza Burger Xpress

Bahnhofstr. 57
69181 Leimen

22.04.2025

Der Fußbodenbereich, war insbesondere an den schwerer zugänglichen Stellen altverschmutzt. Hier und da waren Lebensmittelreste vorhanden. Im Bereich des Arbeitskühlschranks befanden sich lebende Ameisen. Im Arbeitskühlschrank, neben dem Pizzaofen, wurde Pizzateig in einem grauen Kunststoffmüllbeutel gelagert. Die Teigknetmaschine wies an verschiedenen Stellen Verschmutzungen auf. Das Gehäuse war stellenweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In der Teigschüssel befand sich zudem ein totes Insekt. In der Saladette wurden verdorbene und überlagerte Lebensmittel vorgefunden. Champignons die bereits bläuliche Schimmelstellen aufwiesen. Ein gekochtes Ei mit beschädigter Schale, welches in einem Behälter mit einer trüben, milchigen Flüssigkeit lag. Eine geöffnete Packung Geflügel Bacon, welcher bereits stark eingetrocknet war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der vorgefundenen hygienischen Mängel, wurde der Betrieb vorübergehenden durch die Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine sofortige Grundreinigung sowie die Entsorgung der nachteilig beeinflussten, der wertgeminderten und verdorbenen Lebensmittel wurde mündlich durch das Kontrollpersonal angeordnet. Am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Schwäbisch Hall

20.01.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

01.07.2024

Es wurde bei der Bratwurst roh eine Kerntemperatur von +8,5°C (Solltemperatur max. +7,0°C) und bei Geflügelfleisch mariniert eine Kerntemperatur von +11,4°C (Solltemperatur max. +7°C) gemessen, so dass Verdachtsproben erhoben wurden. Die Untersuchung ergab bei der Probe Bratwurst roh den Nachweis einer auffällig hohen Belastung an Escherichia coli von 4,4x10² KbE/g (empfohlener Warnwert 1,0x10² KbE/g) bzw. beim „Geflügelfleisch mariniert“ einer erhöhten Keimbelastung (3,6x108 KbE/g), sowie einer erhöhten Belastung mit Enterobacteriaceae (2,7x107 KbE/g). Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. Somit wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden die betreffenden Waren der fortwährenden Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die sich in der festgestellten mikrobiologischen Kontamination manifestierte.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB und Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der VO (EU) Nr. 852/2004

Die bei zu hohen Temperaturen gelagerten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

Schwäbisch Hall

30.12.2024

Zum Grünen Baum

Unterdeufstetter Straße 37
74579 Fichtenau-Matzenbach

12.11.2024

Es wurden stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. mehrere Gastronormbehälter, die Saladette, verschiedene Teigbehälter , Gewürzdosen, Hackstock) sowie verschimmelte Salatköpfe, angetrocknete Zwiebelscheiben und in Gärung befindliche Ananasscheiben sowie Putenschnitzel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum in Küche und Kühlhaus vorgefunden. Die vorgenannten Lebensmittel sowie solche, die mit den verunreinigten Oberflächen in Kontakt gekommen sind, gelten als nicht sicher und somit nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; Art. 14 Abs. 1 und 2b i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 und § 2 Nr. 5 LMStV; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 6 Abs. 2 und 3 LMIDV

Die Küche wurde zum Tattag freiwillig geschlossen und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 14.11.2024 waren die genannten Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

24.03.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

17.02.2025

In der Umkleide wurden Zwiebeln und alte Brötchen gelagert, die Kippbratpfanne im Kochbereich, die Gemüseschneidmaschine in der Vorbereitung sowie ein Schneidbrett im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Zudem waren Decken und Wände im Kochbereich, im Kühlraum, in der Reinigungsecke, der Warenanlieferung sowie im Ladenkühlraum versport. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort gelagerten Zutaten und der Fleisch- und Wurstwaren insbesondere durch Schmutz, Beläge und Schimmelsporen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 und 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMStV und § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB

Es wurden ein Bußgeld- sowie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Schwäbisch Hall

23.04.2025

Yildiz Döner

Helmshöfer Str. 14
74589 Satteldorf-Gröningen

11.03.2025

Am Abschwarter im Lager waren Eiweiß- und Lebensmittelrückstände vorhanden. In der Schneckenführung des Fleischwolfs im Lager befand sich Restwasser der Reinigung. Der im selben Raum gelagerte Dönergrill sowie der Motor der Knetmaschine waren ebenfalls stark verunreinigt (v.a. Fettablagerungen, Verkrustungen). Die Temperatur in der Produktion betrug +13°C, die des zur Verarbeitung bereitgehaltenen Geflügelfleisches lag bei +6°C. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier maximal +12°C bzw. +4°C. Durch die vorgefundenen Verunreinigungen bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der damit behandelten Zutaten für die Herstellung von Drehspießen, insbesondere durch Schmutz, Beläge und potentiell verkeimtes Restwasser sowie einer stärkeren Verbreitung von Mikroorganismen aufgrund der zu hohen Temperaturen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB Artikel 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Abschnitt II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 853/2004 i.V.m. §3 Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe e LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB

Zusätzlich zum Bußgeldverfahren wurde die sofortige, gebührenpflichtige Mängelbeseitigung angeordnet.

Sigmaringen

24.03.2025

Café Wundertüte

Hauptstraße 55
88348 Bad Saulgau

08.01.2025

Im Rahmen der Kontrolle vom 08.01.2025 wurden unter anderem verdorbene Lebensmittel vorgefunden (Fruchtaufstrich "Pfirsich", Rote Grütze, Apfelmus, geriebener Käse). Es war eine deutliche Schimmelbildung an der Oberfläche zu erkennen. Es wurden Verdachtsproben von Teigfäden, Putenwienern und geriebenem Gouda genommen. Ergebnis: erhöhte Keimzahl, Schimmelbildung, für den Verzehr nicht geeignet / als genussuntauglich eingestuft.

- Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 - Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 und i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 - Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) 178/2002 - Art. 14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002 - Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 - § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - § 3 LMHV

- Anordnung der Mängelbeseitigung - Untersagung der Herstellung weiterer Lebensmittel bis zur Durchführung von sofortigen Reinigungs- und Aufräumarbeiten (wurden am selben Tag durchgeführt) - weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Cannstatter Kebap Haus

Wilhelmstr. 33
70372 Stuttgart

05.11.2024

Vorbereitungsraum:
Die Teigmaschine und ein Schneideeinsatz für die Hobelmaschine wiesen Reinigungsmängel auf. In Edelstahlbehältern wurden verschimmelte Zitronen und Knoblauch sowie verfaulte Kartoffeln vorgefunden.

Verkaufstheke:
Die Isolierbox für Fladenbrote war verschmutzt. Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit angetrockneten Fettbelägen verunreinigt. Gegartes Gemüse und eingelegte Oliven wurden in stark verschmutzten Behältnissen gelagert. Es wurden geschnittene Champignons vorgefunden, die bereits dunkel verfärbt waren. In den Kühleinrichtungen wies eine geöffnete Dose Thunfisch angetrocknete Stellen auf, eine Tomatenmarkpaste in einer Glasschale war bereits dunkelbraun verfärbt.

Kühlhaus:
Portionierter Teig war in verschmutzten Teigwannen gelagert und mit einem unsauberen Küchentuch abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

TA OS Weinbar by Lausterer

Bärenstr. 3
70173 Stuttgart

13.11.2024 und 14.11.2024

In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002;

Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Geschmack of Punjab

Luzernestr. 2
70599 Stuttgart

24.09.2024

Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

22.01.2025

Gaststätte "Sushi Le"

Wilhelmstr. 9
70372 Stuttgart

21.11.2024

Theke:
In einem Behältnis befanden sich Himbeeren in einer gärenden Flüssigkeit.

Vorbereitungsküche:
Es wurden verdorbene Paprikaschoten vorgefunden. Ein großer Kunststoffeimer war mit einer roten Soße befüllt, an deren Oberfläche sich bereits ein Teppich aus weißen Gärbläschen gebildet hatte. Gegartes Hähnchenfleisch wurde in einem defekten Kühlschrank bei einer unzureichenden Temperatur von +11,6°C aufbewahrt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

12.02.2025

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.12.2024

Vorbereitungsraum: Der Gemüseschneider sowie die Schnecke, das Innere des Schneckengehäuses und die Lochscheibe des Fleischwolfes waren verschmutzt. / Küche/Produktion: Die Schneidebretter waren schadhaft und verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur gelagert wie z. B. rohes Geflügelfleisch bei 6,1 °C und Lammkeulen zum Auftauen bei Raumtemperatur. In einem Eimer wurden in Flüssigkeit eingelegte Kichererbsen vorgehalten, bei denen ein stechend sauer riechender Geruch wahrnehmbar sowie auf der Oberfläche ein weißer Schimmelbelag sichtbar war. In einer altverschmutzten und korrodierten Dose wurde eine Tomatenzubereitung vorgehalten, welche einen stark säuerlichen Geruch und Blasenbildung aufwies. / Verkaufsraum/Theke: Der Soßenbehälter war an der Tülle verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur vorgehalten wie z. B. weiße Soße bei 14,3 °C, mariniertes vorgegartes Hähnchen bei 18,4 °C sowie Reis bei 39,1 °C. / Kühlraum: Das Behältnis, in dem mariniertes Geflügelfleisch gelagert wurde, war verschmutzt. / Treppenhaus: Ein vorgegarter Hähnchendrehspieß wurde offen/ohne sachgerechte Verpackung in einer verschmutzten Tiefkühltruhe gelagert. Hähnchen (roh) wurden bei Raumtemperatur zum Auftauen in Kartonagen gelagert. In einem Kühlschrank wurde ein Krautkopf mit Schimmelanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nachdem die Mängel weitestgehend beseitigt waren, wurde die Betriebsstätte am 18.12.2024 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

19.03.2025

Cafe Hegel

Eberhardstr. 35
70173 Stuttgart

28.01.2025

In einem Gastronormbehälter befand sich überlagerter Bacon, in ausgetretenem Fett. Im Vorbereitungsraum wurde frische Butter in einem Behälter mit alten ranzigen Butterresten vorgehalten. In der Küche befanden sich überlagerte Tomaten welche bereits Druckstellen und Fäulnis aufwiesen. Im Tiefkühlschrank wurde Hähnchenfleisch in einem offenen Behälter mit Gefrierbrand vorgehalten.  Der Sahnespender war massiv verschmutzt, an der Sprühtülle hafteten alte Sahnereste. Zwei Schneidebretter (grün und weiß) waren abgenutzt mit tiefen Riefen in welchen sich Lebensmittelreste sammelten. Der Milchaufschäumer war massiv verschmutzt. Die Sahnemaschine war am Tüllenkopf massiv altverschmutzt und verklebt mit Fettablagerungen. Der Einsatz des Kuchenmesserabstreifers war verunreinigt. Ein Pfannenwender war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Sahnemaschine wurde bis zur Reinigung stillgelegt und konnte am 29.01.2025 freigegeben werden. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

20.03.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

06.02.2025

Reinigungsmängel an den Fritteusen, Soßenspendern, Messern, am Mixer und der Kaffeemaschine; Lagerung von geschnittenem Salat, Soße und Gewürzpulver in verschmutzter Umgebung; ungekühlte und unhygienische Lagerung von Sesamsoße („Tahin“); Lagerung von geschnittenem Weißkraut in Müllsäcken; Inverkehrbringen von Knoblauchsoße, die bereits angetrocknet war, sowie welker Pfefferminze, die in einer verschmutzten Schüssel aufbewahrt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb zur Durchführung einer Grundreinigung behördlich geschlossen. Bei den Nachkontrollen am 07.02.2025 sowie am 10.02.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt. Am 11.02.2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

23.04.2025

Dam Dam Hot - Pizza Service

Ebitzweg 14
70374 Stuttgart

05.03.2025

Die Schneidebretter in der Küche waren schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Die Teigausrollmaschine war altverschmutzt. Der Dosenöffner war mit alten Verkrustungen verschmutzt. Ein Messbecher wies im Griffbereich alte braune Verschmutzungen auf. Die Fritteuse war mit alten fettigen Belägen verschmutzt. Am Teigigel waren alte braune Verschmutzungen. Die Teigmaschine wies angetrocknete alte Teigreste auf. Die Käsereibe war altverschmutzt. Sie haben Salami und Bierschinken anstatt bei Soll max +7 °C bei +15,6 °C vorgehalten. In einem Tiefkühlschrank waren tiefgefrorene Lebensmittel (Nudeln, Lachs) lediglich knapp unter dem Gefrierpunkt bei – 0,3 °C bis -0,7°C vorgehalten. Es wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (12.02.202) in der Tiefkühlung vorgehalten. Lebensmittel (Hähnchenschenkel) waren in Einkaufstüten verpackt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 20 kg) wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur Mängelbeseitigung geschlossen und konnte bis auf den Lagerraum im UG am 06.03.2025 wieder freigegeben werden. Zum 07.06.2025 erfolgte ein Betreiberwechsel.

Stuttgart, Stadt

25.04.2025

Gaststätte Langolino

Jahnstr 12
70597 Stuttgart

29.01.2025

Diverse kühlpflichtige Lebensmittel wurden offen ungekühlt in der Küche vorgehalten. In völlig vereisten Tiefkühlschränken lagerten Lebensmittel mit Eisschneebildung entweder offen oder in nicht lebensmittelechten Umverpackungen. Offen im Kühlhaus vorgehaltenes Lammhackfleisch wies eine Kerntemperatur von 7,9°C (Soll: max. +4°C), eine graue Färbung und einen säuerlichen Geruch auf. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart ergab einen sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalt und wurde als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. In massiv altverschmutzten Behältern wurden z.B. Gewürze und Paniermehl gelagert. Der Dosenöffner war am Dorn verschmutzt. Der Fleischwolf wies im Inneren Altverschmutzungen auf. An Metallspießen für die Zubereitung von Fleischspießen waren Fettablagerungen vorhanden. Ein verschmutzter nicht lebensmittelechter Pinsel mit schadhaften Borsten wurde zum Aufbringen von Marinade verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a, § 60 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 31 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 15, § 60 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt und der Betrieb auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 30.01.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt, der Betrieb konnte jedoch wieder freigegeben werden.

Tuttlingen

20.12.2024

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

05.12.2024

a) In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Vanilledessert mit Zimt“ und eine „Grießspeise“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Auf mehreren der genannten Süßspeisen war an den Oberflächen deutliche Schimmelbildung sichtbar. Zudem wurden im Kühlhaus sinnfällig verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Deutlich verschimmelte Radieschen in einem Eimer, verfaulter und bereits modriger Chicorée, schimmelige eingelegte Peperoni im Glas. In einer geöffneten Verpackung an den Oberflächen angetrocknete und dunkel verfärbte „Jumbo Sossis“ (Geflügelwurst).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Tuttlingen

24.01.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

18.12.2024

Während einer angekündigten Nachkontrolle wurden wiederholt verschimmelte Lebensmittel vorgefunden. In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Quitten-Dessert“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Wiederholt wurde auf einigen Süßspeisen deutlicher Schimmelbefall auf den Oberflächen festgestellt. In diesem Fall bei dem o.g. „Quittendessert“.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Tuttlingen

20.02.2025

Kirchbühlhütte

Kirchbühl 2
78601 Mahlstetten

16.01.2025

In der Küche, insbesondere im Kühlschrank wurden eine Vielzahl von sichtlich sinnfällig verdorbenen und teilweise sichtlich verschimmelten Lebensmittel vorgefunden. Beispielsweise eine verschimmelte Zwiebel, weiß verschimmelte dunkle Soße in einem Topf, weiß und grün verschimmelte Champignons, alte vertrocknete Champignons, großflächig auf der Oberfläche grün verschimmeltes vorverpacktes Zaziki, eine im Tüllenbereich grün verschimmelte Sahne-Sprühdose, mit grünem Schimmelrasen übersäte gekochte Linsen in einem Edelstahl-GN-Behälter, eine äußerlich braune und matschige Ananas, mit grünem und weißem Schimmel übersäte Zucchinischeiben in einer Kunststoffbox, grün verschimmelte Spätzle in einer geöffneten Packung und weiteres verschimmeltes Obst und Gemüse wie z.B. Orangen und Zucchini. Im Kühlhaus im hinteren Bereich des Betriebes befanden sich weitere sichtlich sinnfällig verdorbene Lebensmittel, wie z.B. einige weiß verschimmelte Kartoffeln, eine Schale mit grün verschimmelter Quarkspeise, eine Umverpackung in der sich weiß verschimmelte braune Champignons befanden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die Entsorgung sämtlicher betroffener Lebensmittel und eine Grundreinigung wurden angeordnet. Des Weiteren wurden das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 23.01.2025 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen.

Waldshut

25.02.2025

Gourmet Grill

Lierengraben 5
79725 Laufenburg

13.11.2024

Für „Chefsalat mit Fetakäse“ und „Gourmet-Kebap mit Schafskäse“ wird jeweils fälschlicherweise ein aus Kuhmilch hergestellter Käse verwendet. In den Küchenräumlichkeiten waren die Decke und der Abluftlüfter stark verschmutzt, eine Kontamination der Speisen lässt sich nicht ausschließen. Hinsichtlich der betriebsspezifischen Geräte wurden Verschmutzungen im Inneren der Kühlschränke und Spülmaschine sowie defekte Dichtung festgestellt. Die oberen Halterungen der Drehspieße sowie die Dunstabzugshaube waren stark verschmutzt. Das Schneidebrett der Saladette war verfärbt und stark abgenutzt. In der Saladette selbst lagerten vergorene Ananas. Bei den defekten Salatbehältern splittert der Kunststoff ab und gelangt somit sehr wahrscheinlich in den Salat. Fladenbrot wurde in Müllbeuteln -unter welchen sich zudem Werkzeug befand- in Schulbladen gelagert. Die Behälter in denen das fertig gegrillte Kebab vorrätig gehalten waren stark verschmutzt. Handwaschbecken als Ablagefläche zweckentfremdet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

31.03.2025

Oeschger's Backstube

Lindenstr. 9
79725 Laufenburg (Baden)

26.02.2025

Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt.

Waldshut

31.03.2025

Asia Restaurant Pong

Poststr. 3
79761 Waldshut-Tiengen

11.03.2025

Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die meisten Mängel wurden bereits behoben.

Waldshut

23.05.2025

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Str. 2
79713 Bad Säckingen

28.04.2025

Der Bodenbereich des Lagerkühlschranks als auch dessen Innenraum waren verunreinigt. Nach dem Öffnen der Spülmaschine entfaltete sich ein starker muffig-stickiger Geruch. Erhebliche Eisbildungen im Kühlraum. In der Küche waren die Schneidebretter, das Gestell altverschmutzt/verschlissen, der Eckbereich und der Boden verunreinigt. Verschiedene Lagerflächen verunreinigt und die Silikonfuge des Spülbeckens sowie Wandfläche verfärbt und verschlissen. Der Innenraum der Mikrowelle stellenweise altverschmutzt. Die Mängel sind mittlerweile beseitigt.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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Waldshut

04.06.2025

Ariana- Orient House

Friedrichstr. 4
79713 Bad Säckingen

29.04.2025

Der Verkaufsraum sowie der gekühlte SB-Bereich waren an verschiedenen Stellen verunreinigt. Die Lüftungsschlitze der Selbstbedienungstheke oben waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhen waren stellenweise stark verunreinigt und hatten erhebliche Eisanhaftungen. Die Kühlschächte der SB-Auslagen waren verunreinigt. Im SB-Tiefkühlschrank waren Lebensmittelreste zu erkennen. In der Fleischabteilung war die Crash-Eismaschine stellenweise extrem ver-schmutzt, woraufhin das Eis entsorgt und der Betrieb bis zur vollständigen Reinigung ausgesetzt wurde. Das Waschbecken war verunreinigt und wurde als Lagerplatz zweckentfremdet. Der Boden war an verschiedenen Stellen altverschmutzt. Die Vakuummaschine war extrem altverschmutzt und wurde ebenso als Lagerraum zweckentfremdet. Hinter der Maschine war eine lebende Spinne zu erkennen. Die Reinigungsgeräte und das Tischgestell waren extrem verschmutzt, ebenso die Kühlraumtür welche zudem im unteren Bereich beschädigt war. Lagerregale waren st. verschmutzt

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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