Lebens­mittel­kon­trolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebens­mittel­über­wachungs­behörden Baden-Württembergs

Bitte wählen Sie den Stadt- oder Landkreis, dessen Veröffentlichungen Sie einsehen möchten, durch einen Klick auf den Namen in der Grafik oder über den jeweiligen Link des Regierungsbezirks.

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Stand: 22.11.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

20.09.2024

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

31.07.2024

Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3.

Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen.

Bodenseekreis

02.09.2024

Familien Mc-Döner

Werastr. 44
88045 Friedrichshafen

22.05.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde Folgendes festgestellt:

Es wurde u.a. mit „Döner Kebap mit Rindfleisch “, „Döner Kebap mit Putenfleisch“ und anderen “Döner“-Gerichten geworben. Vor Ort vorhanden war ein „Hackfleisch Drehspieß“ mit 69% Rindfleisch und 23 % Putenfleisch bzw. ein „Hähnchen-Puten Drehspieß“.

Von dem Gericht „Döner Kebap mit Rindfleisch“ wurde eine Probe entnommen und zur Prüfung dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg vorgelegt. Im Gutachten des CVUA Freiburg vom 19.06.2024 stellten die Gutachter bei der Untersuchung einen Anteil von Soja im Fleischanteil in Höhe von 5 Gewichtsprozent fest. Ohne die Angabe der sojahaltigen Zutat wurde das Erzeugnis von den Gutachtern aufgrund des festgestellten hohen Anteils an Soja als nicht sicher und gesundheitsschädlich i.S. von Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.

Bei der Bezeichnung "Döner Kebap mit Rindfleisch" für ein Produkt, dessen Fleischanteil unter Verwendung eines Hackfleisch Drehspießes mit Rind- und Putenfleisch hergestellt wurde, handelt es sich um eine irreführende Information über das betreffende Lebensmittel im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der VO (EU) 1169/2011.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 a VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Art. 7 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angeordnet. Nach Aussage des Lebensmittelunternehmers wurde die Kennzeichnung inzwischen überarbeitet.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.06.2024

KRL Döner Meister

Werderstr. 18
79379 Müllheim

06.05.2024

In einem Lagerraum im Keller lag Mäusekot direkt auf "to go"-Verpackungen, welche offen auf Regalen gelagert wurden. In diesem Bereich lag auch Mäusekot auf dem Fußboden. Im gleichen Raum lagerten auch mehrere Dosen mit Tomatenpaste. Eine Dose mit Tomatenpaste stand direkt auf einem Regalbrett, welches mit Mäusekot behaftet war. Die Dose hatte direkten Kontakt mit dem Kot. Im Küchenbereich stand eine stark altverschmutzte Teigmaschine. Im Bereich des Knethakens sowie direkt darüber befanden sich bräunlich verfärbte alte Teigreste.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle konnte festgestellt werden, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.06.2024

Pizza Fly

Basler Str. 82
79227 Schallstadt/Wolfenweiler

03.05.2024

Die Fritteuse in der Küche war stark alt verschmutzt. An den Korbgittern befanden sich stark schwarz verfärbte Lebensmittelrückstände. Der Kühlschrank in der Küche war im Inneren stark altverschmutzt. Auf den verschmutzten Flächen lagen offene Lebensmittel (Zitronen, Lachs, Geflügelfleisch). Die Mikrowelle war im Inneren stark altverschmutzt. Zudem hatte die Mikrowelle im Innenbereich einen Brandschaden. Die inneren Seitenwände waren stark verkohlt. Die Teigmaschine war im Inneren stark altverschmutzt. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich schmierige braune Schmutzablagerungen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

20.06.2024

Salt `n Pepper

Am Lindle 13
79379 Müllheim

17.04.2024

Im Lagerraum der Küche befand sich eine tote Ratte auf dem Fußboden. Direkt neben der toten Ratte wurden mehrere Getränkeflaschen (Cola und Fanta) gelagert. In diesem Raum befanden sich auch Zwiebeln, welche offen gelagert wurden. Mehrere Regalböden sowie der Fußboden war mit Rattenkot verunreinigt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion von Lebensmittel wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

08.07.2024

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

19.06.2024

An der Metzgereitheke stand eine stark altverschmutzte Bandsäge. Mit dieser Bandsäge wurden am Kontrolltag mehrere Hälften Lammfleisch zerteilt. Die Bandsäge war im Bereich des Sägeblatts und der Lebensmittelkontaktflächen stark mit alten bräunlich verfäbten Fleischresten behaftet. Über das verschmutzte Sägeblatt wurden die frischen Lammfleischstücke mit alten ungenießbaren Fleischresten kontaminiert.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Bandsäge wurde auf Anordnung der Behörde sofort gereinigt.

Breisgau-Hochschwarzwald

23.08.2024

Wedäwit, Mieten und Genießen

Großsteinen 6
79291 Merdingen

12.07.2024

In einem Kühlhaus wurde ein stark verschimmelter Kochtopf mit einer braunen Soße gelagert. Im gleichen Kühlhaus befanden sich ein vorbereiteter Teller mit Antipasti. Mehrere Zucchinischeiben auf dem Teller waren mit Schimmel bedeckt. Zudem lagen in einem Kunststoffbehältnis verschiedene Käsestücke, welche alle mit einem Schimmelrasen überdeckt waren. In einem Metallbehältnis lagerte ein großes Stück sowie zwei kleine geschnittene Scheiben mit gekochtem Kassler (Fleischgericht). Der Kassler war stark verschimmelt. In einem Vakuumbeutel befanden sich mehrere Schweinesteaks in einer milchig trüben Flüssigkeit. Das Fleisch war sichtlich verdorben.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle besagten Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt.

Böblingen

01.07.2024

Indian King

Schafgasse 28
71032 Böblingen

08.06.2024

Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein.

Böblingen

22.07.2024

Zur Säge

Sägeweg 77
71263 Weil der Stadt

04.07.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet.

Böblingen

12.08.2024

Restaurant Gök-Tas

Böblinger Str. 122
71065 Sindelfingen

18.07.2024

Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. Zum 06.09.2024 fand ein Betreiberwechsel statt.

Böblingen

26.08.2024

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

06.08.2024

In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt.

Böblingen

05.09.2024

Ony´s

Gartenstraße 2
71116 Gärtringen

15.08.2024

In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden.

Emmendingen

08.07.2024

Pizzeria Speckbrettle

Am Gemeindegarten 2a
79359 Riegel

15.05.2024

Am 15.05.2024 wurde eine Routinekontrolle in der Betriebsstätte durchgeführt. Es wurde ein Schabenbefall sowie gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere wurden Lebensmittel offen in Bereichen gelagert, die stellenweise mit schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Regalböden im Kühlhaus, Gummidichtungen der Kühlschränke, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken, und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Diese Mängel wurden zum Teil wiederholt festgestellt und der Betrieb aufgrund dessen bereits in der Vergangenheit schon einmal veröffentlicht.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde sofort vor Ort mündlich angeordnet. Es fanden mehrere Nachkontrollen statt.

Emmendingen

06.09.2024

Food-Truck – Schwarzwald Burger

Landvogtei Emmendingen Weinsommer -
79312 Emmendingen

18.07.2024

Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Arbeitsflächen auf denen Lebensmittelzubereitet wurden, Regale, Fußböden, Kühlschränke und Arbeitsgeräte waren mit fettigen, schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Kühlpflichtige Lebensmittel (Speck und Käse) wurde bei Temperaturen vorrätig gehalten, bei denen die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigt wurden. So wurde eine Oberflächentemperatur von 31 °C bei den genannten Lebensmitteln gemessen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst.a, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis eine Grundreinigung Ihres Geschäfts „Food-Truck – Schwarzwald Burger“ durchgeführt und eine Abnahme durch das Kontrollpersonal durchgeführt wurde. Die nicht verkehrsfähigen Lebensmittel wurden entsorgt.

Emmendingen

16.09.2024

Bäckerei Schwehr

Dielenmarktstraße 3
79346 Endingen

15.08.2024

Die Gerätschaften (Ausrollmaschine, Teigknetter, Laugenmaschine, Kaffeemaschine), die Einrichtungsgegenstände, der Boden, die Wände und der Lager waren altverschmutzt. Zudem wurde ein Schabenbefall (lebende und tote Schaben) festgestellt.

Anhang II, Kap I, Kap II, Kap V Nr 1, Kap. IX Nr. 2,3,4 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002

Es wurde untersagt, Lebensmittel zu lagern, zuzubereiten und in Verkehr zu bringen bis die Reinigung der Flächen und der Gerätschaften sowie die Bekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer durchgeführt wurden.

Esslingen

04.09.2024

Schmollingers Biergärtle zur Waldschenke

Plochinger Straße 25
73773 Aichwald/Aichschieß

10.07.2024

Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem wiesen verschiedene Ausrüstungsggegenstände teilweise massive Versporungen mit schwarzem Schimmel auf (Tiefkühltruhe, Biervorkühler, Kühleinheit an der Theke). Die Zapfanlage war ungenügend gereinigt worden, sie wies teilweise schleimige Verunreinigungen auf. Die Spülmaschine in der Küche wies Rotschimmelspuren auf. Im Lager im Keller wurde Schadnagerkot gefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; § 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr.1 LMHV

Bei der 2. Nachkontrolle, durchgeführt am 26.07.2024, waren alle Mängel behoben.

Esslingen

31.10.2024

Kebap & Grillpoint

Hohenheimer Straße 7
70771 Leinfelden-Echterdingen

02.08.2024

Am 22.07.2024 wurde eine Probe von rohem Brathähnchenfleisch entnommen, die vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 02.08.2024 aufgrund einer sehr hohen Keimbelastung beanstandet wurde. Im Rahmen der Probenahme wurden zudem überhöhte Kerntemperaturen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Die Lagerung neuer frischer Produkte wurde vor Ort mündlich untersagt bis zur Reparatur des Kühlsystems

Esslingen

29.10.2024

Alaturka

Nikolaus-Otto-Straße 20
70771 Leinfelden-Echterdingen

09.07.2024

In einem integrierten Kühlraum des Imbisswagens wurde mehrmals eine erhöhte Temperatur festgestellt. Am 09.07.2024 wies die Temperatur des Kühlraums 25°C auf. Die Produkttemperaturen der aufbewahrten Lebensmittel betrugen im Kern bei rohem Hähnchenfleisch + 12,4°C sowie bei Wurst +16,1°C.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt.

Esslingen

11.11.2024

Best Western Plaza Hotel

Karl-Benz-Straße 25
70794 Filderstadt

21.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schadnagerbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Grundreinigung und Desinfektion wurde vorgenommen. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

11.11.2024

Bereketim Market

Marktstraße 16-18
73779 Deizisau

16.09.2024

Am 06.09.2024 wurde, im Rahmen einer Beschwerdekontrolle, eine Verdachtsprobe "marinierte Hähnchenflügel" erhoben. Am 16.09.2024 wurden die Hähnchenflügel vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Die mikrobiologische Untersuchung der Probe ergab den Nachweis eines sehr hohen Gesamtkeimgehaltes. Im Rahmen der Kontrolle selbst, wurden wiederholt Hygienemängel, wie z.B. fehlende Einweghandtücher im gesamten Betrieb und in den Außenbereich offenstehende Türen festgestellt. Des weiteren wurde in den Kühlvitrinen u.a. abgepackter Aufschnitt mit abgelaufenem MHD zum Verkauf bereit gehalten, ohne entsprechenden Kundenhinweis auf das abgelaufene MHD.

Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Bei der nächsten Kontrolle war von der betroffenen Ware nichts mehr vor Ort. Die festgestellten Hygienemängel waren nur teilweise behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle waren sämtliche Mängel beseitigt.

Freiburg, Stadt

24.05.2024

Ariana-Orient-House

Agnesenstr. 1-3
79106 Freiburg i.Br.

22.03.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

19.08.2024

Kaufland-Filiale

Waldkircher Str. 57
79106 Freiburg i.Br.

18.06.2024

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

20.09.2024

Asian Food Imbiss Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

01.08.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

01.10.2024

Rees FrischeMärkte KG

Zita-Kaiser-Str. 1
79106 Freiburg i.Br.

19.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt:

- Teigwaren
- Knabberzeug
- Schokolade
- Süßwaren
- Mehl und Backwaren
- Nüsse

Zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. Nudeln, Suppeneinlagen, Chips, Flips, süßes Gebäck, Schokolade und Bulgur. Unmittelbar auf den Packungen von Weizenmehl, gehobelten Mandeln und Gummibonbons wurden Mäuseköttel vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

12.11.2024

Teleworld

Bismarckallee 7
79098 Freiburg

24.09.2024

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Göppingen

16.07.2024

Drink City

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

19.06.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 19.6.24 war die (Tief-)Kühlung bei einem Transporter des Unternehmens nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18°C oder tiefer gehalten werden, wobei nur ausnahmsweise kurzzeitige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind. Dagegen wurden tiefgekühlte Pommes frites bei einer Umgebungstemperatur von +1,5°C und Kerntemperaturen von - 5,9°C bzw. -10,7°C transportiert. Tiefkühlpflichtige Hähnchen Nuggets und Falafel waren bereits ersichtlich angetaut. Mit derartigen Verstößen bzgl. Tiefkühlkettenunterbrechungen geht insbesondere einher, dass die auf den Kartons angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten regelmäßig nicht mehr zutreffend und damit irreführend sind. Ferner wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Yogurt, Ayran, Käse, Salami und Putenschinken bei um jeweils ca. +5°C überhöhten Temperaturen von +12,4°C bis +14,1°C aufbewahrt mit den Risiken einer vermeidbaren erhöhten Keimwachstums.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Unternehmen ist bereits wiederholt derartig aufgefallen. Die Behebung der Problematik wurde am 19.06.2024 überwacht.

Göppingen

30.07.2024

Diamant

Grabenstraße 25
73033 Göppingen

27.06.2024

Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine mit Lebensmittelresten altverschmutzte Mikrowelle und eine Fritteuse. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. ein altverschmutzter Boden, fettig verunreinigte Griffe an Kühl- und Lagerschränken und eine Tiefkühltruhe. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch das Lagern bzw. Bereithalten zum Waschen von rohem Hähnchenfleisch in einem Doppelspülbecken gegeben, da die andere Hälfte des Doppelspülbeckens als Hand- bzw. Spülwaschbecken genutzt wurde. Das Hähnchenfleisch wurde als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Satz 2; Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Kapitel VI Nummer 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung.

Göppingen

30.07.2024

Gaststätte Krone

Lothenbergstraße 12/1
73107 Eschenbach

02.07.2024

Insgesamt wurden ca. 15 überwiegend erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren zum Teil stark altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine durch dunkles Frittierfett sowie verkohlte Lebensmittelreste verschmutzte Fritteuse und deren Körbe. Einrichtungen in Form eines altverschmutzen Bodens, die Dunstabzugshaube und ein Hocker waren verunreinigt. In einem altverschmutzten Kühlschrank war auch das Ventilatorengitter erheblich verunreinigt mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen. Im Kühlschrank befanden sich nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmitteln in Form von überlagerter und angetrockneter sowie ersichtlich kontaminierter Dosenwurst, Sauerkraut und Bratensoße. Die Bier-Fassbox im Keller war außen sowie innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Gemäß Nachkontrolle am 10.07.2024 waren die Mängel behoben.

Göppingen

28.08.2024

Filou Bar Lounge

Schlachthausstraße 22
73312 Geislingen an der Steige

11.07.2024

Über der Saladette löst sich der Deckenanstrich ab, sodass Teile lose herabhängen. Im Kühlraum sind die Ventilatorengitter mit Schimmel versehen. Im Kühlraum werden Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties ohne die erforderliche Abdeckung auf verschmutzten und mit Schimmelsporen versehenen Regalen bereitgehalten. Die im Kühlraum bereitgehaltenen offenen Lebensmittel, Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und am Feststellungstag vor Ort entsorgt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
                        
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 Buchstabe c) und f)  i.V.m. § 2 Nr. 8  Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60  Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Seminaris Hotel- und Kongressstätten- Betriebs GmbH

Michael-Hörauf-Weg 2
73087 Bad Boll-Eckwälden

13.08.2024 und 21.08.2024

Die Eismaschine für Crushed-Eis ist auch am 21.08.2024 noch immer im Inneren mit schwarzen Schimmelsporen behaftet und stark verkalkt. Im Trockenlager für Lebensmittel wie z.B. Mehl, Nudeln und Ähnlichem sowie in den einzelnen Kühlzellen für Fleisch und Wurst sowie Milchprodukte und im Flurbereich dazwischen wurden auch am 21.08.2024 noch Indizien für eine unzureichende Schädlingsbekämpfung in Form von lebenden Maden und deren Kokons auf dem Fußboden vorgefunden.

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap IV Nr. 4 § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr.4 Satz 1 & 2 i.V.m. § 2 Nr. 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) i.V.m. § 60 Abs. 4, Nr. 2, Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.08.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Drink City GmbH

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

23.08.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 23.08.2024 war die (Tief-)Kühlung eines Transporters wie schon in früherenen Fällen nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18 °C oder tiefer gehalten werden. Dagegen wurde TIefkühlware in Form von Pommes frites ohne jegliche Kühlung bzw. Tiefkühlung mit einer Kerntemperatur von -4,8°C transportiert. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +7 °C bzw. +10 °C transportiert mit Kerntemperaturen von +15,3 °C bis +16,8 °C bei Putenschinken, Rindersalami sowie Ayran und +9,6 °C bei Edamer. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind und dass über größenordnungsmäßig +10°C mit einem schnelleren Verderb sowie mikrobiellen Risiken zu rechnen ist.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Die Behebung der Problematik wurde zunächst durch eine Sperrung der Erzeugnisse überwacht. Anzeige wird erstattet.

Göppingen

16.10.2024

Hasenheim-Bezgenriet e.K.

Im Guldenöschle 2
73035 Göppingen

26.09.2024

Insgesamt wurden ca. 10 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Schadnagerextremente wurden als Nachweis für einen massiven Befall im Thekenbereich, in der Spülküche, in der Küche sowie im Lager vorgefunden. In der Küche auf den Arbeitsflächen, neben offenen bereitgehaltenen Lebensmitteln sowie in der Nähe und auf Arbeitsgeräten wie beispielsweise einer Aufschnittmaschine wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Rand- und Bodenbereiche in der Küche waren verunreinigt und ebenfalls mit Schadnagerkot versehen. Im Thekenbereich, sowie im Lagerbereich wurde ebenfalls Kot festgestellt. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel wie beispielsweise von Salatköpfen, Baguettes, geschälten Kartoffeln und verschiedene Soßen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung, Desinfektion und zwischenzeitlicher behördlicher Abnahme wiedereröffnen.

Göppingen

19.11.2024

Milano Night Pizza

Hauptstraße 43
73344 Gruibingen

24.10.2024

Das Lebensmittelunternehmen hat paniertes Geflügelfleisch mit noch rohen Bestandteilen und entsprechend vermeidbaren Gesundheitsrisiken an die Verbraucher abgegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2024 wurden größenordnungsmäßig 23 und davon überwiegend erhebliche Hygieneverstöße festgestellt. Insbesondere wurde in einem Heizungsraum Teig hergestellt. Zudem befanden sich dort Tiefkühl-Schnitzel, -Patties und nicht gefrorene Hähnchenschenkel teilweise offen im Raum mit Heizölgeruch. Zudem wurden dort erhebliche Mengen Schadnagerkot gefunden. In der Küche waren Champignons, Tomatensoße und Zwiebeln angetrocknet bzw. überlagert. Insbesondere die Pizzastation und die Arbeitsfläche im Bereich der Fritteuse waren durch alte Lebensmittelreste verunreinigt. Die als nicht sicher eingestuften Lebensmittel in Form von ca. 6 kg Pizzazteig und 20 kg vorerwähnter Lebensmittel wurden unter behördlicher Überwachung entsorgt. Der Betrieb wurde umgehend vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 25.10.2024 waren die Hygienemängel im Wesentlichen beseitigt.

Heidelberg, Stadt

25.10.2024

Wok Mann

Lessingstraße 46
69115 Heidelberg

05.08.2024

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungs-gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Schneidebretter, Aufbewahrungsbehältnisse, Saladette, Kühlschränke) Außerdem wurden kühlpflichtige Garnelen zu warm gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2024 waren die Mängel beseitigt.

Heidenheim

29.05.2024

S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG

Osramstr. 6
89542 Herbrechtingen

02.05.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Es wurden die vorgegebenen Temperaturführungen von + 12 °C in dem Zerlegebereich nicht eingehalten.

2. Es wurden die vorgeschriebenen Temperaturführungen von + 04 °C in dem Kühlraum nicht eingehalten.

3. Eine hygienische Reinigung der Hände der beiden Mitarbeiter war nicht möglich, weil das Handwaschbecken nicht benutzt werden konnte, da es mit Verpackungsmaterial zugestellt wurde.

4. Unsauberes Verpackungsmaterial wie Kartonagen und benutzte Umhüllungen wurden im Zerlegebereich gelagert.

5. Die Ware zur Zerlegung wurde direkt in den Kartonagen mit unsauberen Einkaufswägen in den Zerlegebereich gefahren.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV

Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

22.02.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV

Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

20.03.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck.   Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heidenheim

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.

Heilbronn, Land

07.06.2024

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen

15.04.2024

Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten.
 
Mit Gutachtem zum 11. April 2024 wurden drei der sieben Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt. Die Proben „Tomatensoße, Fleisch vom Hackfleischdrehspieß und Reis“ wiesen sehr hohe aerobe mesophile Gesamtkeimgehalte auf wobei bei der Probe „Tomatensoße“ insbesondere typische verderbniserregende Hefen und bei den Proben „Fleisch vom Hackfleischdrehspieß“ und „Reis“ insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen, Hefen und Pseudomonaden sowie zu den Hygieneindikatoren zählende Enterobactieriaceae festgestellt wurden.
 
Bei einer Schwerpunktkontrolle am 15. April 2024 wurden weitere acht Proben genommen Das Gutachten vom 7. Mai 2024 des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart wies bei der Probe „Rigatoni“ einen sehr hohen aeroben Gesamtkeimgehalt nach. Die „Rigatoni“ waren deshalb zum menschlichen Verzehr ungeeignet.
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

03.06.2024

Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice)

Gottlieb-Daimler-Straße 35
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. 

Der Betrieb ist zwischenzeitlich unter dem Namen "Neckarsulmer Kebaphaus" bekannt. 

Heilbronn, Land

07.06.2024

Fischtheke im Supermarkt Yazgülü

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004.

Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden.

Heilbronn, Land

15.07.2024

Panther Pizza Beilstein

Hauptstraße 8
71717 Beilstein

10.06.2024

Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt.
 
Es wurde ein massiver Schädlingsbefall von lebenden und toten Schaben in sämtlichen Bereichen des Betriebs festgestellt.
 
Darüber hinaus wurden Lebensmittelabfälle offen gelagert, Thermoboxen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, im unreinen Bereich beim Abfall gelagert, es wurde eine verunreinigte und altverschmutzte Knetmaschine, eine verunreinigte Tiefkühltruhe und eine verunreinigte Eiskühltruhe vorgefunden. Außerdem wurden Lebensmittel mit unreinen, betriebsfremden Gegenständen gelagert.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IV Nr. 1 der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004

Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet
 
Mittlerweile wurde der Betrieb einer Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung unterzogen. Nach erfolgter Abnahme konnte der Betrieb wieder öffnen.

Heilbronn, Land

29.07.2024

Yazgülü Supermarkt

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

05.06.2024

Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurden verschiedenste Obst- und Gemüsesorten zum Kauf angeboten, die bereits erheblich verschimmelt bzw. verfault waren. Unter anderem handelte es sich dabei um Tomaten, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Avocados, Eisbergsalat und Kohl.
 
Darüber hinaus wurden zwei Gefriertruhen vorgefunden, die stellenweise erheblich verunreinigt und versport waren. Es wurde Joghurt in einem Raum zum Verkauf angeboten, der nach Herstellerangaben bei unter +6°C zu lagern ist. Die Raumtemperatur betrug jedoch +11,3°C.
 
Im Allgemeinen war der Lagerbereich sehr unstrukturiert. Es konnte keine Trennung von verkaufsfähigen Lebensmitteln, verdorbenen Lebensmitteln und Abfällen sowie betriebsfremden Gegenständen festgestellt werden. Es wurden in einer großen Kiste mit verkaufsfähigen Packungen weißer Bohnen, ein Laubbläser und ein Netz mit verschimmelten roten Zwiebeln vorgefunden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Mittlerweile wurden alle Mängel behoben.

Heilbronn, Land

03.09.2024

Bäckereifiliale Heilmayr

Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim

12.07.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurde in der Bäckereifiliale, in der keine Backwaren produziert werden, in sämtlichen Räumen Mäusekot vorgefunden. Auch im Verpackungslager neben Papiertüten, die in direkten Kontakt mit Backwaren kommen, konnte Mäusekot festgestellt werden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb vertriebenen Lebensmittel.

§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
 
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGBB

Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen.

Heilbronn, Land

10.09.2024

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

11.07.2024

Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis.
 
Mit Gutachten vom 29. Juli 2024 beurteilte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart die eingereichten Proben wie folgt:
 
Fünf der vier Proben (Reis, Pilze, Feta und Artischocken) wurden im vorgelegten Zustand als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.
 
Die Proben wiesen unter anderem sehr hohe Keimgehalte, erhöhte Gehalte verderbniserregender Hefen sowie teilweise erhebliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen weißen Schimmelpilzbelägen (Probe „Pilze“) auf.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

18.09.2024

Sofra Grillhaus

Heilbronner Str. 67
74172 Neckarsulm

10.07.2024

Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Ayranautomat erheblich altverschmutzt. Es waren deutliche Verkrustungen und rötlich/bräunlich bzw. teilweise schwarze Verfärbungen am Abfüllstutzen zu erkennen.
 
Des Weiteren war der Warmwasserboiler im Betrieb defekt. Somit verfügte der Betrieb zum Zeitpunkt der Kontrolle an den Handwaschbecken als auch an den Spülbecken ausschließlich über kaltes Wasser. Dennoch wurde Gemüse geschnitten, Hackfleisch verarbeitet und vollumfänglich produziert.
 
Außerdem wurden Desserts (Milchreis) unter freiem Himmel ungekühlt bei Temperaturen von ca. 25°C gelagert. Während der Kontrolle war ein starker Befall an Schmeißfliegen zu erkennen. Zudem befanden sich auf dem Hof mehrere Vögel und unweit der Desserts eine tote Ratte.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Aufgrund der Gefahr der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch unhygienische Verarbeitung der Lebensmittel, Kontaminationsgefahr durch Schädlinge im Außenbereich und Verarbeitung von rohem Hackfleisch und Gemüse ohne ausreichende Reinigung von Händen und Arbeitsgeräten wurde der Betrieb mit sofortiger Wirkung bis zur Erfüllung der Anordnungen vorübergehend geschlossen.

Nach Beseitigung dieser Mängel konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Heilbronn, Stadt

28.05.2024

Asia & Long

Sülmerstraße 51
74072 Heilbronn

15.02.2024

Am 15.02.2024 befand sich eine tote Kakerlake in der im Buffet verzehr- und abgefertigt angebotenen Sojasoße. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle am 20.02.2024 konnte festgestellt werden, dass die Zubereitungsküche sowie der Arbeitsbereich stellenweise verunreinigt und altverschmutzt waren (z.B. stellenweise verunreinigtes und altverschmutztes Schneidebrett, dass zur Zubereitung von Lebensmitteln genutzt wurde sowie ein dunkler, krustenartiger Belag im Bereich der Wokstation). In der Zubereitungsküche wurden Lebensmittel (geschälte Zwiebeln und zubereitungsfertige Knoblauchzehen) offen neben dem unverschlossenen Mülleimer gelagert.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 und 2 Buchst. b Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel VI Nr. 2

Die festgestellten Hygienemängel wurden umgehend beseitigt. Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet.

Karlsruhe, Land

12.06.2024

Eiscafe Jelsi

Durlacher Allee 1
75045 Walzbachtal

02.05.2024

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (offene Lebensmittel wie Sahne und frische Erdbeeren wurden in altverschmutzter Tiefkühl-Kühlkombination und unmittelbar neben verschmutzter Kartonage gelagert, Eiscreme wurde offen in altverschmutztem und vereistem Tiefkühlschrank gelagert). Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (Eismaschine mit Schimmelauflagerungen, Altwasser in Pasteurisierungszylinder, eingetrocknete Altverschmutzung an der Unterseite der Milchshaker, verunreinigte Sahnemaschine mit stark säuerlichem Geruch).

§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2024 war die Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände durchgeführt.

Karlsruhe, Land

20.06.2024

SKW Germany GmbH

Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten

07.05.2024

Bei der Probe „Tradition Tofu“ wurde festgestellt, dass in der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett der Eiweißgehalt mit 12 g/100 g angegeben
wurde; festgestellt wurde bei der Untersuchung ein Eiweißgehalt von 6,7 g/100 g; das entspricht einer Abweichung von – 44 %.

Bei den Proben "Tradition Tofu" und "Natur Tofu" wurde u. a. festgestellt, dass:
1. der Zusatzstoff "Sorbinsäure", der in den Proben vorhanden war, nicht im Zutatenverzeichnis angegeben wurde
2. die auf dem Etikett zusätzliche Angabe im Anschluss an das Zutatenverzeichnis "Hinweis für Allergiker: SOJABOHNEN" nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Art. 7 Abs. 1a VO (EU) 1169/2011






Art. 9 Abs. 1 b VO (EU) 1169/2011
Art. 9 Abs. 1 c VO (EU) 1169/2011

Etikettierung wurde geändert.

Karlsruhe, Land

04.07.2024

Afro Shop / Afrikanische Lebensmittel

Bismarckstraße 32-34
76646 Bruchsal

04.06.2024

Im Verkaufsraum wurden offene Lebensmittel, Sesam geschält, Sesam gemahlen, Paprika scharf und Kürbiskerne mit Schädlingen (Motten) vorgefunden. Die Lebensmittel wurden in zum Teil stark verschmutzten Beuteln/ Kartonagen aufbewahrt. In den vorhandenen, stark verschmutzten, Tiefkühltruhen wurden zum Verkauf Lebensmittel offen gelagert (Catfisch Makrelen, Sardellen, Mangrovenkrabben, diverses Gemüse wie rote Paprikaschoten, Geflügel). Ebenso wiesen die offenen gelagerten Lebensmittel zum Teil erhebliche Wertminderungen durch Gefrierbrand auf.

§3 LMHV, Artikel 14 Abs. 2 b) i.V.m Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002

Die Verwendung der offenen und verunreinigten Sackware wurde untersagt. Ebenso wurde der Abverkauf der wertgeminderten Ware mit Gefrierbrand untersagt. Die betroffenen Waren wurden unmittelbar entsorgt.

Karlsruhe, Land

14.08.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstr. 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

In der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett ist der Fettgehalt mit 8,1 g/100 g angegeben. Die chemische Analyse ergab einen Fettgehalt von 1,6 g/100 g. Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission. Diese Beanstandung wurde wiederholt festgestellt.

Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011,    § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

Betrieb hat für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Ergebnisse stehen noch aus.

Karlsruhe, Land

28.08.2024

Pizza Lieferservice Milano in den Räumlichkeiten Pizza Ciao Italia

Ahornweg 91
76275 Ettlingen

22.07.2024

- Tote Schaben im Arbeitsbereich in  der Küche auf dem Lebensmittel off en gelagert wurden
- Lebende und Tote Schaben im und hinter dem Regal in der Küche, in welchem offene und verpackte Lebensmittel gelagert wurden
- Betrieb wurde vorübergehend geschlossen

• Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) Verordnung(EG) Nr.178/2002
• § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung

- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet
- Reinigungsmaßnahmen wurden durchgeführt
- Betrieb wurde wieder freigegeben

Karlsruhe, Land

18.09.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstraße 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

Laut Analyse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes wurde der mittlere prozentuale Eigehalt mit 17,7 % (+/-2,0%) festgestellt. Der maximale prozentuale Eigehalt wurde mit 19,2 % (+/-2,2%) festgestellt. Laut Etikett wurde für die Zutat Vollei 26 % angegeben. Die % Angabe ist somit auf der Verpackung nicht zutreffend. Die Kennzeichnung der vorgelegten Probe wird als zur Irreführung geeignet im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 beurteilt.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Rezeptur wird überprüft.

Karlsruhe, Land

04.11.2024

Pizza Lorenzo GmbH

Falltorstr. 8 - 10
76707 Hambrücken

09.09.2024

Weizenmehl Typ 550, welches durch Gutachten als ungeeignet für den menschlichen Verzehr eingestuft wurde, wurde zu Baguettes weiterverarbeitet; in der Probe wurden wiederholt Reste von Schädlingen (ein Käferfragment, Gespinste) sowie zwei Kunststofffolienstücke festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1, § 10 Nr. 1 LMHV

 Das betroffene Mehl wurde entsorgt.

Karlsruhe, Stadt

06.06.2024

Gaststätte "Thai Foodland"

Douglasstr. 12-14
76133 Karlsruhe

07.05.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

04.07.2024

Oktave

Ludwig-Wilhelm-Straße 3
76131 Karlsruhe

23.05.2024

Es wurden offen gelagerte Lebensmittel (beispielsweise Auberginen, Ingwer, Petersilie und Bohnen) vorgefunden. In einem Gastronorm-Behälter, in dem sich Gemüse befand, wurden Fruchtfliegen festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde Fisch in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Beutel, welcher sich in einer Edelstahlschüssel befand, bei Raumtemperatur aufgetaut. Im Kühlschrank wurden zwei Packungen Lachs, wovon eine bereits geöffnet war, mit dem Verbrauchsdatum 18.05.2024 vorgefunden. Die gesamte Küche samt Einrichtung war altverschmutzt und teilweise stark verfettet. Die vorgefundenen hygienischen Umstände stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14. Juni 2024 waren die Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

01.07.2024

Ali Baba/Iskender Grillhaus

Kaiserstr. 160
76133 Karlsruhe

14.05.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Thunfisch" entnommen und mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart als gesundheitsschädlich eingestuft. In der Probe wurde Histamin in einere Konzentration von ca. 3000 mg/kg Thunfisch nachgewiesen. Bei der grobsinnlichen Untersuchung waren deutliche, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit, bedingte Abweichungen feststellbar. Bei mikrobiellem Verderb von gegartem Thunfischfleisch werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Der toxische Schwellenwert ist bei Normalpersonen im Bereich von 100 mg bei oraler Aufnahme anzusetzen. Da jedoch große Unterschiede in der individuellen Empfindlichkeit bestehen, kann dieser Wert nur als grobe Orientierung angesehen werden. Intoxikationserscheinungen (z. B. allergische Reaktionen) können schon bei weit geringeren Konzentrationen auftreten.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

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Karlsruhe, Stadt

28.08.2024

Seng Sushi und Chinarestaurant

Hirschstr. 3
76133 Karlsruhe

10.07.2024

Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Karlsruhe, Stadt

09.10.2024

Samis Döner-Snack

Kaiserstr. 113
76133 Karlsruhe

05.09.2024

Bei der Betriebskontrolle wurde im gesamten Betrieb ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Es bestand die Gefahr der Kontamination sämtlicher im Betrieb hergestellter Lebensmittel. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Schädlingsbekämpfer wurde umgehend mit der Bekämpfung der Schaben beauftragt. Tätigkeit konnte am 11.9.2024 wieder aufgenommen werden; keine lebenden Schaben im Verarbeitungsbereich mehr vorgefunden; Bekämpfungsmaßnahmen dauern noch an.

Konstanz

16.09.2024

Restaurant Sedir GmbH

Hofhalde 11
78462 Konstanz

23.08.2024

Frittierfett für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Frittierfett wurde entsorgt.

Konstanz

18.11.2024

Fladenbäckerei Dogan

Hägerweg 20
78333 Stockach

28.10.2024

In den Behältnissen der Teigteilmaschine und Teigrundwirkmaschine war das Mehl mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet.

Verstoß gegen Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Befallenes Mehl wurde entsorgt.

Ludwigsburg

24.06.2024

Appetit Bäckerei

Arsenalstraße 2
71638 Ludwigsburg

09.04.2024

Im Betrieb wurde ein Schädlingsbefall (Schaben sowie Lebensmittelmotten) festgestellt: In der Theke saß im Brotregal eine Küchenschabe auf einem Brot. Unterhalb des Brotregals wurden Pizzakartons gelagert. Im Inneren von mehreren dieser Kartons waren Schaben zu sehen. Im Bereich des Handwaschbeckens und der Kaffeemaschine befanden sich tote Schaben auf dem Boden sowie im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine. Im Scharnier der Gärraumtüre in der Backstube war eine Ansammlung von lebenden Schaben vorhanden. In einer der Schubladen des Gefrierschranks im Trockenlager war eine gefrorene Schabe zwischen den Lebensmitteln zu sehen. Im defekten Türrahmen im Trockenlager sowie in den Kabelkanälen im Trockenlager waren lebende Schaben zu sehen. Zudem waren an mehreren Stellen (z.B. an den Wänden und der Decke) in der Backstube Lebensmittelmotten vorhanden. Im Trockenlager befanden sich mehrere angebrochene Säcke mit Zutaten, welche nicht verschlossen waren. In den Säcken hatte sich eine Lebensmittelmottenpopulation entwickelt.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 09.04.2024 wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Alle an diesem Tag produzierten Backwaren wurden entsorgt, ebenso wie die vom Schädlingsbefall betroffenen Zutaten. Nach Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 12.04.2024 wieder öffnen/ die Produktion wieder aufnehmen.

Lörrach

03.07.2024

Bereket Market

Hauptstrasse 182
79576 Weil am Rhein

03.04.2024

In der Tiefkühltruhe zur Selbstbedienung wurde das Geflügelfleisch in Fertigpa-ckung teilweise mit starkem Frostbrand auf dem Geflügelfleisch und einer Vielzahl von Eiskristallen in der Verpackung zum Verkauf angeboten.

Art. 14 Abs. 1Buchstabe b i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Gutachten des CVUA Freiburg vom 07.05.2024 bestätigt, dass das Geflügelfleisch verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Lörrach

18.06.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

07.05.2024

Auf dem Fußboden direkt bei der Eingangstüre zur Warenannahme und in der näheren Umgebung, befanden sich größere Ansammlungen von Rattenkot. In diesem Bereich war zusätzlich ein starker Geruch nach Ammoniak feststellbar.

Im Keller bei den Tiefkühltruhen befanden sich mehrere tote Insekten auf dem Fußboden.



Der Türrahmen, sowie Teile der Wände und Decke des Kühlraumes waren mit schwarzen Ablagerungen kontaminiert.

Die linke Scherbeneismaschine beim Frontcooking war am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie im Innern des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen Ablagerungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel VI Nr. 3 und Nr. 4 VO(EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004



Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Atr. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion wurden angeordnet

Lörrach

21.10.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

09.09.2024

1. Die linke Scherbeneismaschine ist am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie an den Innenwänden und Boden des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen (schleimigen) Ablagerungen behaftet.
2. Im vorderen Kühlraum befinden sich an der Wand, gegenüber dem Kühlaggregat, schwarze Ablagerungen.
3. Im Bereich der Tiefkühltruhen befinden sich tote Insekten.
4. Sämtliche Kühl- und Tiefkühlmöbel, in denen leicht verderbliche Lebensmittel aufbewahrt werden, sind ohne geeignete Temperaturüberwachung ausgestattet.
5. Leicht verderbliche, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel (z. B. frisches Geflügelfleisch, filetierter Fisch) werden in ungeeigneten (z.B. Plastiktüten) und beschädigten Umhüllungen/Verpackungen (z.B. ausgebrochene Eisverpackung) gelagert.
6. Die Raumdecke weist offene Löcher und Bauschaum auf. Im Regal darunter werden Kartoffelstärke, getrocknete Algen und Pilze sowie Pfefferkörner in angebrochenen, unverschlossen Verpackungen aufbewahrt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004  
Zu 3.: Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 d) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 5 + der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II, Kapitel V Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde angeordnet. Zu 2. und 6. wurde jeweils ein Zwangsgeld festgesetzt.

Es wurden darüber hinaus die genannten Mängel als Ordnungswidrigkeiten angezeigt.


Die im Trockenlager offen gelagerten Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt.

Ortenaukreis

23.07.2024

Hotel Zuflucht

Zuflucht 1
72250 Zuflucht / Bad Peterstal-Griesbach

12.06.2024

Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort.

Ortenaukreis

14.08.2024

Ihr Kaufmann

Hauptstraße 6
77978 Schuttertal

27.06.2024

Im Betrieb wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot festgestellt, z.B. im Verkaufsraum im Bereich des Mehlregals, im Aufbackbereich und im Lagerbereich. Es besteht die Gefahr, dass die Schadnager über die Regale und die dort aufbewahrten Lebensmittel laufen und diese mit Kot und Urin verunreinigen. Im Aufbackbereich wurden offene Backwaren (Brötchen, Brote) aufbewahrt. Im Mehlregal des Verkaufsraums war eine Packung Mehl angefressen. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls besteht ein hohes Kontaminationsrisiko für die unter diesen Bedingungen aufbewahrten Lebensmittel. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. Im Gemüseregal des Verkaufsraums wurde stark überlagertes und z.T. verschimmeltes Gemüse wie z.B. Zucchini, Salat und Gurken zum Verkauf angeboten. Diese Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung und das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.06.2024 war die Grundreinigung erfolgt und ein Schädlingsbekämpfer beauftragt.

Ortenaukreis

02.10.2024

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

27.08.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen.
An den oberen Randbereichen des Rollcontainers, in welchem das produzierte Scherbeneis bevorratet wird, befanden sich Kalk- und Schmutzanhaftungen sowie augenscheinliche leichtere schwarze Sporablagerungen.
Das hergestellte Scherbeneis wird zur Teigherstellung verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht.

Ortenaukreis

31.10.2024

Bio-Backhaus Wüst

Von-Drais-Straße 25
77855 Achern

09.10.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde ein erheblicher Befall von Schadnagern und Schaben, insb. im Rohstofflager, sowie Nagerkot in der gesamten Betriebstätte, auch im Produktionsbereich und auf Lebensmittelkontaktflächen festgestellt.
Im Produktionsbereich befand sich im Bereich des Gärraumes und des Etagenofens Schadnagerkot. Ebenso befand sich dieser auf dem Förderband der Wirkmaschine, die zur Teigverarbeitung genutzt wird.
Im Rohstofflager wurden Rohstoffe wie Haferflocken und Amaranth teilweise offen aufbewahrt. Im Behältnis mit Amaranth befand sich Schadnagerkot direkt auf dem Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung sowie die die Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers wurde angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die Mängel beseitigt. Der Betrieb befand sich hygienisch in einen guten Zustand. Die Produktion wurde wieder gestattet.

Ostalbkreis

17.06.2024

Holzofen-Bäckerei Ecker

Am Markt 10
73563 Mögglingen

06.05.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt.

Ostalbkreis

08.07.2024

Speedy Pizzaservice

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

06.06.2014

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

Ostalbkreis

21.08.2024

Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG

Baiershofener Str. 6
73463 Westhausen

25.07.2024

Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern
Schädlingsbefall im Betrieb mit Mäusen und Fluginsekten
verunreinigte und beschädigte Thermo-Transportkisten

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel wurden zeitnah behoben.

Ostalbkreis

28.10.2024

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

27.09.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen.

Ostalbkreis

13.11.2024

Asia World Aalen

Reichsstädter Str. 15b
73430 Aalen

14.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer.
Der Betrieb wurde zum 05.11.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Ostalbkreis

21.11.2024

Bäckerei Schmid

Friedhofstr. 25
73430 Aalen

30.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt.

Es waren Defizite in der Reinigung bzw. generelle hygienische Mängel erkennbar. Starke Altverschmutzungen und teilweise Beschädigungen an Bedarfsgegenständen (Brötchenkörbe, Arbeitstische, Arbeitsgeräte) mit Lebensmittelkontakt. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Mängelbeseitigung dauert noch an. Ein Schädlingsbekämpfer wird hinzugezogen. Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde angeordnet. Betrieb wurde am 30.10.2024 vorübergehend geschlossen. 

Pforzheim, Stadt

29.05.2024

Pizza Heim Service

Eutinger Straße 9
75175 Pforzheim

11.04.2024

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Pforzheim, Stadt

27.06.2024

Traum Pizza

Genossenschaftsstraße 61
75173 Pforzheim

16.05.2024

Inverkehrbringen von unter wiederholt unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen wie Pizza, Pasta, Döner, Burger:

Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Möglichkeit zur angemessenen Handhygiene, bereits zu Arbeitsbeginn stark verschmutzte Arbeitskleidung, benachbarter Lagerraum für Lebensmittel mit nachweislichem Schädlingsbefall ohne erkennbare Bekämpfungsmaßnahmen, von einer Gefriertruhe mit Lebensmitteln ausgehender Geruch nach Verderb.

Erhebliche Verschmutzung von zahlreichen Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Auflaufformen, Messbecher, Multizerkleinerer, Eierschneider, Gemüsereibe, Fritteuse, Kontaktgrill, Toaster u.a.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel waren am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Pforzheim, Stadt

05.08.2024

Kliver Pforzheim

Karlsruher Straße 51
75179 Pforzheim

13.06.2024

Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002

Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war.

Pforzheim, Stadt

13.11.2024

Goldstadt Lieferservice

Bleichstr. 74
75173 Pforzheim

19.09.2024

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola)

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde

Rastatt

15.07.2024

Hotel / Gaststätte Brückenhof

Richard-Wagner-Ring 61
76437 Rastatt

03.06.2024

In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004.

Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben.

Rastatt

16.08.2024

Black Forest Bistro

Murgtalstr. 67
76596 Forbach

04.07.2024 und 05.07.2024

Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024  vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. 

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB)

Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen.

Rastatt

18.10.2024

Restaurant Schützenliesel

Ottersdorferstr. 99
76437 Rastatt

14.08.2024

Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004.

Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung.

Rastatt

14.10.2024

Pizza Slice & Spice

Bahnhofstr. 33
76437 Rastatt

29.08.2024

Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004.

Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden.

Ravensburg

26.09.2024

YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb

Kreuzäcker 16
88214 Ravensburg

31.07.2024

Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Imbiss Pasa Döner Kebap

Bahnhofstraße 79
71332 Waiblingen

08.05.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren.
 
2. Das Hackfleischdrehspießmesser war vom Vortag, vor allem im Innenbereich, hinter dem Messer, mit angetrockneten und zähen Produktresten behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002



















2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Onkel Ali

Am Rathaus 4
71522 Backnang

08.05.2024

In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort.

Rems-Murr-Kreis

01.07.2024

Kebap Holding GmbH

Ernst-Bihl-Straße 9
71332 Waiblingen

04.06.2024

1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde.

2. Der Gefrierschneider war im Bereich der vorderen Messer, wie auch an den Aufnehmern mit angetrockneten gelblich verfärbten Fleischresten altverschmutzt. Auch die Abdeckung der Portioniereinheit war mit angetrockneten gelblich/weißen Fleischzubereitungsresten altverschmutzt. Im Betrieb wurden des Weiteren mehrere Metallspieße und Kunststoffteller zum Aufstecken der Fischzubereitungen vorgefunden, die mit angetrockneten und schmierigen Fleischzubereitungen altverschmutzt waren.

3. Der Scherbeneisbereiter, der zur Herstellung des Scherbeneises für Fleischzubereitungen dient, war im Innenraum mit angetrockneten Fleischresten behaftet. Die Kunststoffabdeckung des Scherbeneisbereiters war mit schwarzen Partikeln belegt. Nach dem Öffnen der Wasserwanne war zu erkennen, dass die Wandungen wie auch der Innenraum der Wasserwanne mit Fleischresten, gelblich/braunen krümeligen Belägen und Ablagerungen altverschmutzt waren.

4. Im Betrieb wurden mehrere rote gereinigte Fleischkisten festgestellt, die mit anhaftenden Fleisch- und Eiweißresten, sowie Kondensatwasser verschmutzt waren und zum Teil unappetitlich rochen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fleischkisten in einer mit gelblich/weißlichen Belägen überzogenen, sowie mit Fleisch- und Eiweißresten verschmutzten Kistenspülmaschine gereinigt wurden. 

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a






3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.3




4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

04.07.2024

Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten

Auberlenstraße 40
70736 Fellbach

08.06.2024

In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

10.07.2024

Primalat GmbH & Co.KG

Hohenroder Straße 11
73540 Heubach

06.06.2024

Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002

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Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Komari Asia Fusion

Albert-Roller-Str. 4
71332 Waiblingen

14.05.2024

1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben.

Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Der Wurst Discounter GbR

Danziger Platz 6
71332 Waiblingen

10.04.2024

1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf.
 
2. In der offenen Kühlvitrine wurden Weißwürste Münchner Art, wie auch Paprika Lyoner bei einer Temperatur von + 8,5°C gelagert. Laut Herstelleretikett sind die Produkte bei einer Temperatur von +4 - +7°C zu lagern.
 
3. In einer umgebauten und überfüllten Ladenkühltheke lagerten mehrere vorverpackte Wurstwaren, wie Geflügelfleischwurst mit Paprika mit einem Kühlhinweis des Herstellers von +4 - +7°C und andere Packungen mit Geflügelfleischwurst.
Hier war bereits zu erkennen, dass die Wurstwaren bräunlich/graue Verfärbungen und Wasserbildung aufwiesen.
Bei mehreren geeichten Temperaturmessungen wurden amtliche Werte von +11,3°C, + 14,0°C, + 16,7°C ermittelt.
Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben.
Die Probe 240205252 "Geflügelfleischwurst" wurde wie folgt durch das CVUA Stuttgart beurteilt:
Die Teilprobe 2 wies am Ende des Verbrauchsdatums erhebliche Abweichungen substantieller und geruchlicher Art auf. Die Oberfläche war schmierig, der Geruch stark sauer und abweichend. Die Verkostung wurde von allen 5 Prüfpersonen abgelehnt.

4. Im Betrieb lagerten mehrere Packungen mit Rinderlandjäger Halal mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2024, die schimmelartige Ausblühungen aufwiesen. Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben. Durch das CVUA Stuttgart wurde Verdacht auf Schimmel bestätigt und das Produkt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5  
 
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 
 
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben.

Rems-Murr-Kreis

27.08.2024

Gasthaus Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf

10.07.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

18.11.2024

Edeka Schieber

Karlstr. 10
71394 Kernen i. R.

08.08.2024

Zum Kontrollzeitpunkt wurde die Bedientheke auf Verlangen des Kontrolleurs ausgeräumt, damit der Reinigungszustand eingesehen werden kann. Beim Öffnen im Fleischbereich waren nach dem Öffnen großflächig schwarze Verunreinigungen zu sehen. Es war außerdem ein stark modriger Geruch wahrzunehmen. Daraufhin wurde eine zweite Stelle der Bedientheke freigeräumt. Bereits beim Herausnehmen des schwarzen Präsentierbodens waren deutlich schwarze Ausblühungen und großflächige Schimmelverunreinigungen sichtbar. Die Rückseite des Präsentierbodens, auf dem unmittelbar Wurstprodukte zum Verkauf angeboten wurden, war stark schwarz staubig, sporig verschimmelt. Die Bedientheke wurde sofort ausgeräumt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Nachmittag des 08.08.2024 war der Bereich der Kühltheke gereinigt.

Rems-Murr-Kreis

10.09.2024

Total Tankstelle

Neckarstr. 47
71334 Waiblingen-Hegnach

09.08.2024

Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Gaststätte Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf-Schlichten

08.08.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

A&O Einzelhandel

Hauptstraße 2
73614 Schorndorf-Buhlbronn

16.09.2024

1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf.

1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Sonne II Sole presto

Welzheimer Str. 31
73614 Schorndorf

04.09.2024

1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 18
71332 Waiblingen

18.09.2024

1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen.
2. Im Kühlraum stand eine H1–Palette, die mit Blockware (Hähnchenhaut) befüllt und mit blauer Folie und Klarsichtfolie umwickelt war. An den Rändern war die Folie bereits mehrfach geborsten, abgeschrammt und beschädigt, teilweise lagen die losen Folienteile auf den Blockwaren. An den offenen Stellen war die Blockware bereits gräulich verfärbt und abgetrocknet. An der Seite, an der ganze Folienteile fehlten, hingen in der Blockware blaue Kunststofffetzen heraus.
3. Im Kühlhaus standen weitere Fleischwannen (gefüllt mit Hähnchenfleisch), die bereits vorgerichtet und chargiert waren und für die Produktion bereitstanden. An den Fleischblöcken waren zum Teil dunkle fasrige Ablagerungen und Verfärbungen vorhanden.
4. In Stapelkisten im Kühlhaus wurden aufgeschnittene Wurstwaren vorgefunden, welche zum Teil bereits an den Rändern abgetrocknet und dunkelrot verfärbt waren. Die Wurstscheiben wiesen bereits zum Teil unterschiedliche Verfärbungen, zart rosa bis braun/grau an der Oberfläche auf. Zwischen den Wurstscheiben war ein Kunststoffverpackungsrest vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
2. - 4 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt.

Reutlingen

05.07.2024

Ristorante Balsamico

Georgenstraße 8
72764 Reutlingen

06.06.2024

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Reutlingen

10.09.2024

Ristorante L'Onore

Lederstr. 78
72764 Reutlingen

14.08.2024

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Pizzabereich, sowie im Thekenbereich ein Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und stellenweise offen vorrätig gehalten. Eine Schabe lief in einer Kunststoffschale mit Paniermehl umher. Weitere Schaben befanden sich im Bereich der Getränkelagerung, auf Oberflächen, in ausgeschalteten Kühlmöbeln und im Fußbodenbereich. Zudem wurden verdorbene Karotten, verdorbenes Risotto, verdorbene Fischprodukte, verdorbener Mozzarella und eine Schale mit verdorbener Nachspeise im Betrieb vorrätig gehalten. Des Weiteren waren der Tischdosenöffner, der Eierschneider, ein Schneidebrett, die Parmesanreibe, die Aufschnittmaschine, der Randbereich der Fritteuse und die Öffnungen der Schokoladensaucenbehälter altverschmutzt. Die Geschirrspülmaschine und die dazugehörigen Spülkörbe waren im Inneren, sowie in den Randbereichen stark altverschmutzt. Beide Handwaschbecken waren zugestellt und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Im Kühlhaus waren das Kühlaggregat und das Ventilatorengitter stark altverschmutzt. 

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der
Nachkontrolle am  17.08.2024 befand sich der Betrieb wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand und die Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken konnte wieder aufgehoben werden. 

Reutlingen

22.10.2024

Pietro's Pizza

Lechstr. 5
72768 Reutlingen-Altenburg

19.09.2024

Zum Kontrollzeitpunkt befand sich die gesamte Küche in einem unhygienischen Zustand. Unter anderem waren Umverpackungen von Einwegschalen, der Dunstabzug, die Decke, Regale und andere Oberflächen und Eckbereiche mit Insekten (Fliegen) verschmutzt. Zudem war der Fußboden, sowie die Oberflächen des Herdes, der Saladette, des Pizzatisches und den Kühlmöbeln verschmutzt. Das Handwaschbecken und der dazugehörige Durchlauferhitzer, sowie die Fenster waren ebenfalls verschmutzt. Verschiedene Arbeitsgeräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Pizzamesser, Schneidemaschine, Mikrowelle, Teller waren verschmutzt. Zudem wurden verdorbene Champignons, verdorbener Blattsalat und verdorbene Sauce Bolognese im Betrieb vorrätig gehalten.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2,3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a, f VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Die Küche wurde gründlich gereinigt und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 20.09.2024 konnte einer Wiederaufnahme des Betriebes zugestimmt werden.

Rhein-Neckar-Kreis

03.06.2024

Landgasthof Altes Haus

Bahnhofstr. 1
69250 Schönau

10.04.2024

In der Küche befand sich ein Tageskühlschrank, ein Kühlhaus sowie eine Tiefkühltruhe und eine Saladette. Die Lebensmittel darin waren zum Großteil weit über dem (teilweise Jahre) Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Verbrauchsdatum (bspw. Hähnchen, Schweinefleisch, Salami, Garnelen, Rindfleisch, Wurstsalat, Lachs, Matjes, Pilze, versch. Konserven, Feldsalat, Sahne, etc.) Ferner wurden mehrere, offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden wie bspw. ein 10 Liter Eimer mit Karottensalat. Dieser hatte einen weißen Schimmelrasen. Verschiedene Soßen, Suppen, Krautsalat die stark vergoren, nach Hefe und/oder sauer rochen. Beim leichten bewegen der Behältnisse stiegen stellenweise Blasen auf. Der Geruch mancher Lebensmittel war sehr stark ekelerregend. In der Küche wurden unzählige Lebensmittelverpackungen vorgefunden. In der TK Truhe sowie im Kühlhaus und im Tageskühlschrank wurden Reste von Lebensmitteln wie Soßen, Suppen, etc. aufbewahrt. Die Lebensmittelverpackungen waren nicht zum Einfrieren bestimmt. 
Die selbst eingefrorenen Lebensmittel waren zum Teil stark vereist (Fleisch, Fisch, Knödel, etc.) und nicht ausreichend verpackt/verschlossen. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der gravierenden Hygienemängel sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 17.04.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

02.07.2024

Hendrick´s Bar & Restaurant

Heidelberger Str. 61
69168 Wiesloch

29.05.2024

Die Dunstabzugshaube war ölig altverschmutzt. Die Beleuchtung war mit Alufolie umwickelt und mit schwarzen öligen Tropfen behaftet, die nach und nach auf den Gasherd tropften. Am und um das Handwaschbecken waren sehr viele lebende Ameisen unterwegs. Das weiße Schneidebrett war am Rand sehr stark verschlissen und die tiefen Einschnitte waren schwarz verfärbt. Das Rindfleisch in den GN- Behältern war teilweise angetrocknet und roch sehr stark sauer und muffig. Ein Stück Rindfleisch war auf einem altverschmutzten Leinenhandtuch gelagert. Der Kühltisch war innen altverschmutzt, insbesondere an den Schubladenschienen die teilweise weiße schimmelähnliche Beläge aufwiesen. Die Saladette war innen sehr stark vereist, in dem Eis waren Salatblätter, Tomatenscheiben und Zwiebelringe mit eingefroren. Ebenfalls waren die Türgummidichtungen aufgebrochen und der gesamte Innenraum altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 30.05.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

30.07.2024

Bäckerei Leisinger

Leopoldstr. 36
68723 Plankstadt

25.06.2024

In der gesamten Betriebsstätte war ein massiver Schädlingsbefall (u.a. Mäuse, Ratten, Reismehlkäfer, Schaben) vorhanden. Mäusekotspuren waren in den alltäglichen Arbeitsbereichen bereits oberflächlich deutlich zu erkennen und hätten auch durch das Betriebspersonal erkannt werden müssen. Neben der unsachgemäßen Lagerung von vorbereiteten Lebensmittel (u.a. zahlreiche und zur unmittelbar weiteren Verwendung vorgebackener Kuchen- und Tortenböden) in durch Kot verunreinigten Kunststoffbehältnissen waren auch zahlreiche Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. vorbereitete und mit Backpapier ausgekleidete Backformen) durch Schädlingsexkremente kontaminiert.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Bäckerei wurde vorübergehend geschlossen und das Inverkehrbringen von Backwaren untersagt. Nach einer gründlichen Grundreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 28.06.2024 wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

13.08.2024

Pizzeria Vita Mia

Hauptstr. 92
69207 Sandhausen

17.07.2024

In der Kühlung an der Pizzabelegstation wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch mit mehreren Eierpakten von Fliegen vorgefunden. Auf dem Fetakäse waren Schmutzansammlungen und eine tote Fruchtfliege vorhanden. Im Kühlhaus wurde eine Packung mit Vanillesoße (MHD 20.06.2024) die bereits im inneren sporenartige Beläge aufwies sowie eine Packung Mozzarella (MHD 18.05.2024) vorgefunden. Des Weiteren fand keine ausreichende Reinigung der Lebensmittelbedarfsgegenstände, besonders auch der Behältnisse zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie eine ausreichende Reinigung der Geräte und Maschinen statt. Es wurden zahlreiche durch fettige Beläge und Schmutzansammlungen verunreinigte Eimer und Kisten vorgefunden. Maschinen und Geräte wurden ebenfalls nicht ausreichend gereinigt.
Der Boden war besonders an den schwer zugänglichen Stellen stark durch Schmutzanhaftungen/fettige Beläge verunreinigt (z.B. unterhalb des Pizzaofens sowie im Bereich unterhalb des Regales mit Transportboxe und zwischen den Kühlschränken).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 20.07.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

24.09.2024

Lieferdienst/Imbiss Burger Corner

Mannheimer Str. 67
68723 Schwetzingen

28.08.2024

Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch in der Pizza-Ecke hatte eine gemessene Temperatur von + 16,8°C. (Kochschinken). Ferner befand sich auf dem Kühltisch ein Behältnis mit Tomatensoße. Dieses Behältnis war bereits mit Austrocknungen/Verkrustungen der Tomatensoße versehen. In der Pizza-Ecke befand sich eine Kunststoffwanne mit Pizzateig. Dieser Pizzateig war auf der Oberfläche bereits stark verkrustet. Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch im Grill-/Kochbereich hatte eine gemessene Temperatur von + 17,0°C (aufgeschnittene Tomaten). Im Kühltisch im Grill-/Kochbereich befand sich ein kleiner Eimer mit einer grünen Paste darin. Diese Paste war im Randbereich bereits stark verkrustet. Der Stupfer/Igel für den Pizzateig war durch Lebensmittelreste verschmutzt. Die Fensterrahmen waren schmierig verschmutzt, so dass bereits kleine Fluginsekten daran haften blieben. Die Deckenbeleuchtung war schmierig verschmutzt und mit kleinen Fluginsekten behaftet.



Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung des Betriebes und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 02.09.2024, waren die Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

03.09.2024

Hotel Adelshof

Am Markt 12
74523 Schwäbisch Hall

25.07.2024

Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

05.09.2024

Gaststätte "Asia Geschmack"

Hauptstraße 33
74423 Obersontheim

05.08.2024

Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt.

Sigmaringen

23.09.2024

Gaststätte Biercafé Franziskaner

Lindenstraße 15
88348 Bad Saulgau

30.07.2024

- Verschmutzung bzw. fehlende Grundreinigung in den Betriebsräumen und der Arbeitsmittel. - Als Handwaschbecken wird das Spülbecken verwendet. - Es wurden verschmutzte Spültücher gefunden. - Im Bierkühlraum wurde Schwarzschimmel vorgefunden. - Die Kenntlichmachung der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und der verwendeten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten ist unvollständig. - Im Keller wurden Spinnweben vorgefunden. - Im Bierkühlraum herrscht Unordnung. Eine Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur schwer möglich. - In der Tiefkühltruhe werden die Lebensmittel teilweise offen gelagert. - Das Frittierfett ist dunkel und hat einen beißenden Geruch. - Fruchtnektar wird als Fruchtsaft beworben.

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 Abs. 1 der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011; § 11 LFGB; §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG); Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004

Die weitere Verwendung des Gläserspülboys wurde untersagt. Es wurde eine sofortige Reinigung und ein sofortiges Aufräumen angeordnet. Der Betriebsinhaber hat in der Nacht vom 30.07. auf den 31.07. die Betriebsräume geputzt.
Es wurde die Beseitigung von weiteren Mängeln angeordnet. Der Betreiber hat zurückgemeldet den überwiegenden Teil der Mängel bereits beseitigt zu haben. Die anderen Mängel werden zügig behoben.

Stuttgart, Stadt

03.06.2024

El-Quds

Daimlerstr. 92
70372 Stuttgart

16.02.2024

Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Stuttgart, Stadt

24.05.2024

Edeka Weckert

Rosensteinstr. 37
70191 Stuttgart

26.02.2024

Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen.

Stuttgart, Stadt

12.06.2024

QQ Fusion Taotaoju

Schulstr. 1
70173 Stuttgart

10.04.2024

In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

11.07.2024

Happy Baker

Plieninger Str. 38
70567 Stuttgart

25.04.2024

Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

16.07.2024

Die Palette – Restaurant und Kunst-Café

Brunnenstr. 19
70372 Stuttgart

16.05.2024

Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Restaurant Zur Schreinerei

Zaisgasse 4
70372 Stuttgart

13.06.2024

Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Trattoria Pizzeria Regenbogen

Senefelder Str. 32
70176 Stuttgart

15.05.2024

- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

12.08.2024

Sancak Döner Kebap

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

24.06.2024

Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

17.09.2024

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.07.2024

Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten.

Im Kühlraum wurde ein Kebab Hackfleischspieß bei 10,9 °C sowie im Kundenbereich Ayran bei 8,6 °C unzureichend gekühlt vorgehalten. Ein Hähnchendrehspieß wurde bei 15,9°C bereitgehalten. Im Treppenhaus wurden Kartons rohe Hähnchen ungekühlt mit direktem Bodenkontakt vorgehalten. Geflügelhackfleisch wurde bei 10,9 °C, Soßen in der Bedientheke bei 17,2 °C vorgehalten. Ein Drehspieß stand in einem Topf in der eigenen Auftauflüssigkeit.

Die Mikrowelle, die Kühleinrichungen und der Ayranbrunnen waren verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

12.09.2024

Ost Goutha

Colmarer Str. 4
70435 Stuttgart

06.08.2024

Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

25.09.2024

Aydin Market

Waiblinger Str. 1-3
70372 Stuttgart

18.07.2024

Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt.

Stuttgart, Stadt

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

13.11.2024

Kostas Restaurant

Voräcker Gewann 12
70567 Stuttgart

14.08.2024

Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt.

Tuttlingen

23.07.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

24.05.2024

a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet.

b) Mängel bei der Reinigung von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Insbesondere war der Stipproller für den Pizzateig mit alten Teigresten verkrustet. Behältnisse in denen Lebensmittel wie z.B. Gewürze, vorgefertigte Salate in der Saladette aufbewahrt wurden, waren verschmiert und altverschmutzt. Die Schneidemesser und der Messerblock waren altverschmutzt und verfettet. Essgeschirr wie Teller, Lasagne Formen waren mit einem Fettfilm behaftet.

c) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Es war zugestellt mit mehreren To Go Behältnissen, Spülkörben und der Teigknetmaschine. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich. In der Kühlvorrichtung der Pizzavorbereitung lagerte geschnittene Salami bei einer nicht sachgerechten Temperatur von 16, 8°C.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO(EG) Nr. 852/2004

c) 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung

a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.  

b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

Hinweis zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen:
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Unter diesen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Betrieb am 28.05.2024 wiederaufgenommen werden. Weitere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet.

Tuttlingen

14.08.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

09.07.2024

In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a)

Bei der Nachkontrolle  am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich
beseitigt. Mit intensiven Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde noch am gleichen Tag begonnen. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Küchenbetrieb am 11.07.2024 wiederaufgenommen werden.

Tuttlingen

22.08.2024

Gasthaus und Metzgerei Krone

Hauptstraße 5
78559 Gosheim

11.07.2024

a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt.

Ulm, Stadt

21.08.2024

Ulmer Pizza Day and Night

Karlstraße 54
89073 Ulm

29.07.2024

Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken.

Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet.

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