Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heidenheim
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
14.10.2024 |
Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG; |
Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz |
26.08.2024 |
1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist. |
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002. |
Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen. |
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6 |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
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5 |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck. Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
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4 |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
20.03.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult. |
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3 |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
22.02.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV |
Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet. |
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2 |
29.05.2024 |
S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG |
Osramstr. 6 |
02.05.2024 |
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV |
Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben. |