Zum Inhalt springen

Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heidenheim

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heidenheim
Ansprechpartner:
Herr Dr. Gerhard Reinarz 07321/3212601
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de

Stand: 02.04.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

10

31.03.2025

GEK Gastro UG
"Gaststätte Poseidon"

Brenzstr. 10,
89518 Heidenheim

12.02.2025

Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet.

Das Gutachten des CUVA Stuttgart vom 19.02.2025 über die entnommene Reisprobe ergab eine hohe Keimbelastung. Der Reis war demnach für den Verzehr im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 ungeeignet und somit nicht sicher im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen.

9

21.03.2025

Hummus & Co

Hintere Gasse 29
89522 Heidenheim an der Brenz

21.01.2025

Die Eiswürfelmaschine war außen und innen in einem altverschmutzten Zustand. Die Innenseite war im Bereich der Eiswürfellagerung an mehreren Stellen schwarz versport. Im Bereich der Eiswürfelproduktion waren Wassereinlauf, Wasserbehälter und Umwälzung in einem verkalkten und versporten Zustand. Die Eiswürfelmaschine wurde während der Kontrolle außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel wurden der Entsorgung zugeführt.

Die Eiswürfelschaufel war in einem altverschmutzten Zustand. Es konnten Teigreste, angetrocknete Lebensmittel und Versporungen festgestellt werden.
 
Die Kunststoffbehälter des Multizerkleinerers und der Küchenmaschine waren gesprungen. Die Risse wurden mit Klebeband außen und innen abgeklebt. Im Bereich der Risse konnten Altverschmutzungen und Versporungen festgestellt werden. Die beiden Geräte wurden während der Kontrolle der Entsorgung zugeführt.
 
Auf dem Zubereitungstisch befanden sich zwei Saucieren (Soßenbehälter), die mit Gewürzen halb hoch befüllt waren. Diese wurden des Längeren nicht gereinigt oder gewechselt, sie waren unsauber und mit angetrockneten und verfärbten Gewürzen behaftet.
 
In einem Keramikbecher lag ein Kugelportionierer in Wasser, welcher an mehreren Stellen altverschmutz und versport war.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a

Bei der Nachkontrolle am 22.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

8

19.12.2024

Metzgerei Lindenmayer

Sontheimer Str. 38
89567 Sontheim an der Brenz

16.09.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Der Steaker (Mürbeschneider für Schnitzel, Steaks und dergleichen) war zum wiederholten Mal verschmutzt. Insbesondere die Standfüße, mit welchen offensichtlich das frische Fleisch in Berührung kam, sowie die Messerwalzen waren mit alten, verkrusteten Fleischresten verschmutzt. Abgesehen von dem für Verbraucher ekligen Zustand des ungereinigten Steakers wurden bei der durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) durchgeführten mikrobiologischen Untersuchung der verkrusteten Fleischrückstände der Messerwalze aerobe Keime in sehr zahlreicher Menge nachgewiesen (Gutachten vom 30.09.2024).

2. Die zur Untersuchung eingesandten marinierten Steaks aus dem Verkaufsautomat waren gutachterlich bestätigt mit verderbniserregenden Mikroorganismen sowie Hygieneindikatorenkeimen belastet und für den Verzehr nicht mehr geeignet (Gutachten vom 30.09.2024).

3. Es waren mehrere weitere bauliche und hygienische Mängel im Betrieb feststellbar.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden.

7

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.