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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heidenheim

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heidenheim
Ansprechpartner:
Herr Dr. Gerhard Reinarz 07321/3212601
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de

Stand: 12.07.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

11

06.05.2025

La Strada

Hauptstr. 50
89522 Heidenheim

19.03.2025

1. Der Verbraucher wurde bei den Angaben in der Speisekarte und den verwendeten Zutaten getäuscht. Es wurden Schinken, Parmaschinken und Parmesan ausgelobt, jedoch wurden andere Produkte verwendet: Prosciutto Cotto (Formfleisch Hinterschinken mit 15% Gewürzlake mit Mais und Kartoffelstärke aus Fleischstücken zusammengefügt); Prosciutto Crudo Stagionato (Landschinken) und Grana Padano. 
 
2. Die Aufschnittmaschine war in einem unsauberen Zustand. Die Verschmutzungen waren bereits angetrocknet.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a; § 11 Abs. 1 LFGB i.V.m. VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angehört.

10

31.03.2025

GEK Gastro UG
"Gaststätte Poseidon"

Brenzstr. 10,
89518 Heidenheim

12.02.2025

Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet.

Das Gutachten des CUVA Stuttgart vom 19.02.2025 über die entnommene Reisprobe ergab eine hohe Keimbelastung. Der Reis war demnach für den Verzehr im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 ungeeignet und somit nicht sicher im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen.

9

21.03.2025

Hummus & Co

Hintere Gasse 29
89522 Heidenheim an der Brenz

21.01.2025

Die Eiswürfelmaschine war außen und innen in einem altverschmutzten Zustand. Die Innenseite war im Bereich der Eiswürfellagerung an mehreren Stellen schwarz versport. Im Bereich der Eiswürfelproduktion waren Wassereinlauf, Wasserbehälter und Umwälzung in einem verkalkten und versporten Zustand. Die Eiswürfelmaschine wurde während der Kontrolle außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel wurden der Entsorgung zugeführt.

Die Eiswürfelschaufel war in einem altverschmutzten Zustand. Es konnten Teigreste, angetrocknete Lebensmittel und Versporungen festgestellt werden.
 
Die Kunststoffbehälter des Multizerkleinerers und der Küchenmaschine waren gesprungen. Die Risse wurden mit Klebeband außen und innen abgeklebt. Im Bereich der Risse konnten Altverschmutzungen und Versporungen festgestellt werden. Die beiden Geräte wurden während der Kontrolle der Entsorgung zugeführt.
 
Auf dem Zubereitungstisch befanden sich zwei Saucieren (Soßenbehälter), die mit Gewürzen halb hoch befüllt waren. Diese wurden des Längeren nicht gereinigt oder gewechselt, sie waren unsauber und mit angetrockneten und verfärbten Gewürzen behaftet.
 
In einem Keramikbecher lag ein Kugelportionierer in Wasser, welcher an mehreren Stellen altverschmutz und versport war.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a

Bei der Nachkontrolle am 22.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt.