Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heidenheim

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heidenheim
Ansprechpartner:
Herr Dr. Gerhard Reinarz 07321/3212601
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de

Stand: 25.01.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

8

19.12.2024

Metzgerei Lindenmayer

Sontheimer Str. 38
89567 Sontheim an der Brenz

16.09.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Der Steaker (Mürbeschneider für Schnitzel, Steaks und dergleichen) war zum wiederholten Mal verschmutzt. Insbesondere die Standfüße, mit welchen offensichtlich das frische Fleisch in Berührung kam, sowie die Messerwalzen waren mit alten, verkrusteten Fleischresten verschmutzt. Abgesehen von dem für Verbraucher ekligen Zustand des ungereinigten Steakers wurden bei der durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) durchgeführten mikrobiologischen Untersuchung der verkrusteten Fleischrückstände der Messerwalze aerobe Keime in sehr zahlreicher Menge nachgewiesen (Gutachten vom 30.09.2024).

2. Die zur Untersuchung eingesandten marinierten Steaks aus dem Verkaufsautomat waren gutachterlich bestätigt mit verderbniserregenden Mikroorganismen sowie Hygieneindikatorenkeimen belastet und für den Verzehr nicht mehr geeignet (Gutachten vom 30.09.2024).

3. Es waren mehrere weitere bauliche und hygienische Mängel im Betrieb feststellbar.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden.

7

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.

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