Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Neckar-Odenwald-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Ansprechpartner:
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Veterinärwesen
Kontakt:

veterinaeramt@neckar-odenwald-kreis.de 

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

1

31.01.2023

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstraße 14
74722 Buchen

28.11.2022

Irreführende Angaben zu Produkteigenschaften: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Flohsamenschalen", Charge L180 mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben („für die natürliche Verdauung“) sowie irreführenden Angaben („Kur-Packung“ und „80 Tage Kurpackung“), durch die der Eindruck entsteht, das vorliegende Produkt hätte Medikamenteneigenschaften.

§ 11 Absatz 1 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 b und Absatz 3 LMIV

Produkt wird bis zur erfolgten Kennzeichnungsüberarbeitung nicht mehr in Verkehr gebracht.

 

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