Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Neckar-Odenwald-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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1 |
31.01.2023 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstraße 14 |
28.11.2022 |
Irreführende Angaben zu Produkteigenschaften: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Flohsamenschalen", Charge L180 mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben („für die natürliche Verdauung“) sowie irreführenden Angaben („Kur-Packung“ und „80 Tage Kurpackung“), durch die der Eindruck entsteht, das vorliegende Produkt hätte Medikamenteneigenschaften. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 b und Absatz 3 LMIV |
Produkt wird bis zur erfolgten Kennzeichnungsüberarbeitung nicht mehr in Verkehr gebracht. |