Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 09.06.2023
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Baden-Baden, Stadt

03.05.2023

Restaurant „My Lyn“

Lichtentaler Straße 19
76530 Baden-Baden

07.02.2023

Auf der Arbeitsfläche lagern geschälte Avocadohälften ohne Kühlung. In den Reiskochern lagert Reis bei einer Temperatur von +21°C. Es befinden sich stark verunreinigte Vorratsbehälter (Box für Algenblätter, Eimer für Trockeneis, Streuer für Sesam) im Sushi Bereich. Im Gläserregel lagern zwei Beutel mit Garnelen zum Auftauen ohne Kühlung, mit einer Kerntemperatur von +6,6°C bzw. +10,6°C. Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren verunreinigt. Lebensmitteln (Zwiebeln) lagern zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Insektenspray). Im Regal lagern Lebensmittel (Tomaten, Chili, Limette) zusammen mit betriebsfremden Gegenständen (Haarspray). Die Wände, der Boden und die Decke der Küche, unter der Spüle, unter dem Gewürzregal rechts neben dem Herd und über dem Herd sind stark verunreinigt. Im Kühlschrank neben dem Herd lagern Lebensmittel (Soße) in GN-Behältern mit angetrockneten Produktresten. Mayonnaise wird ungekühlt gelagert. Mehl und Reis lagern in nicht lebensmittelechten Behältern.

VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Nr. 1 und Nr. 2 b) i.V.m VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I, Kapitel II, Kapitel V und Kapitel IX

Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel teilweise behoben. Die verunreinigten Vorratsbehälter sowie die Eiswürfelmaschine waren gereinigt. Die betriebsfremden Gegenständen sind aus den Zubereitungs- und Lagerbereichen entfernt worden. Die im Kühlschrank befindlichen GN-Behälter wurden gereinigt. Eine erneute gründliche Reinigung der noch offenen Mängel wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Eine Nachkontrolle ist terminiert.

Freudenstadt

15.02.2023

Exotic House

Forstr. 8
72250 Freudenstadt

12.09.2022

Hygienische Mängel (stark verschmutzte Fritteuse mit beschädigtem Drahtkorb, stark verunreinigte und zum Teil beschädigte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, stark verschmutzter Fußboden, Schadnagerkot)

§ 12 LFGB; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004

Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.09.2022 weitgehend beseitigt, so dass die angeordnete Betriebsschließung wieder aufgehoben werden konnte. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden vom Betrieb ergriffen.

Heidelberg, Stadt

17.05.2023

Asiahung

Willy-Brandt-Platz 5
69115 Heidelberg

02.03.2023

Es wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren rostig (wie Sparschäler, Hackbeil) und altverschmutzt wie Streifenschneider, Reibe, Vorratsbehälter. Kühlschubladen waren innen z. T. massiv verschmutzt. Vorbereitete Lebensmittel lagerten in schmutzigen Behältnissen und wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten (Gemüse), so dass diese Lebensmittel einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB

Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 im Wesentlichen beseitigt.

Karlsruhe, Land

19.01.2023

Dr.Wok Asia Imbiss

Paul-Gerhardt-Straße 8-10
76646 Bruchsal

30.11.2022

Nachteilige Beeinflussung von hergestellten Lebensmitteln (vorgegartem, paniertem Geflügelfleisch) durch Lagerung in altverschmutzter Kiste ohne ausreichendende Kühlung. Weitere Lebensmittel (geschnittenes Gemüse, geschälte Zwiebeln, Chinakohl, vorgegarte Nudeln und Fleisch) wurden offen in einem defekten (ablösende Plastikauskleidung) und stark verunreinigtem Kühlschrank aufbewahrt. Lagerung von offenen, z.T. kühlpflichtigen Lebensmitteln (Salat, diverse Soßen, Geflügelfleisch, Stärke) unmittelbar neben dem Abfall (offene Kartonagen, Altfett, Bioabfall). Die Gewürzbehälter und die sich darin befindlichen Gewürzlöffel waren stark altverschmutzt.

§3 LMHV Art.14 Abs.2b VO(EG)178/2002

Vorübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Mängel beseitigt und Maßnahmen abgeschlossen.

Karlsruhe, Land

16.03.2023

Elpa Food GmbH

Heidigstraße 19
76709 Kronau

17.01.2023

Das Fleisch in der Geflügelzerlegung wurde durch den Einsatz der verschmutzten und versporten Zerlegebänder der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. .

§ 3 LMHV Art. 3 und 4 VO (EG) 852/2004

Vorübergehende Betriebsbeschränkung bis zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Mängel beseitigt und Maßnahmen abgeschlossen.

Karlsruhe, Stadt

07.03.2023

Gaststätte “Hanoi Bistro”

Karlstraße 72, 76137 Karlsruhe

11. und 12. Januar 2023

Bei der Kontrolle am 11. Januar 2023 wurde im Bereich der Lebensmittellagerung eine nicht unerhebliche Menge Mäusekot sowie eine tote Maus vorgefunden. Der Kot war unter anderem zwischen Paletten mit Lebensmitteln, auf einzelnen Säcken sowie den Regalböden festzustellen.

Neben der toten Maus wurde ein offener Mehlsack festgestellt.

Zudem wurden im Betrieb noch diverse Verschmutzungen festgestellt. So waren die Griffe der Kühltheke sowie die Dichtungsgummis, die Glasböden und das Innere der Kühlschranktür verschmutzt.

Die Wände und die Decke der Küche waren verschmutzt und verfettet.

Selbst eingefrorene Lebensmittel wurden in zerrissenen und nicht für Lebensmittel geeigneten Verpackungen vorgefunden. In einem Kühlschrank standen frittierte Hähnchen ohne ordnungsgemäße Abdeckung. In einem weiteren Kühlschrank waren weitere Lebensmittel nicht richtig abgedeckt. Die offenen Lebensmittelbehältnisse waren aufeinandergestapelt. Außerhalb der Kühlung standen unter einem Pappkarton frittierte Hähnchen in einer durchlässigen Plastikkiste. Darunter eine Kiste mit Salat. Der Salat war durch das Fett kontaminiert.

Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Mäusekot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln stellt eine Kontaminationsgefahr dar.

Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 12. Januar 2023 war ein Teil der Mängel beseitigt. Mit der Schädlingsbekämpfung wurde bereits begonnen. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden

Mannheim, Stadt

21.12.2022

Selman Döner

H 1 10
68159 Mannheim

16.11.2022

Die Betriebsräume (Dönerherstellungsraum, Küche, Lagerräume etc.) wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Schneidebrett, Teigmaschine, Förderband des Teigportionierers usw. waren altverschmutzt und zerschlissen. In allen Betriebsräumen waren Regale mit Lebensmitteln, Fußboden, Paletten mit Mehl und Zucker mit Mäusekot- und Urin verunreinigt. Ein Mehlsack war von Schadnager angenagt und wurde freiwillig entsorgt. Bei den vorgefundenen unhygienischen Zuständen konnte eine Kontamination und somit eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Die Dönerspieße wurden als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und freiwillig entsorgt.

Art.14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3, 4 und 5 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c der VO (EG) 852/2004

Eine freiwillige Betriebsschließung erfolgte. Nach der Kontrolle am 18.11.2022 bestanden gegen die Wiedereröffnung keine Einwände.

Mannheim, Stadt

09.02.2023

The East

N 1 Stadthaus
68161 Mannheim

22.12.2022

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall in Form von Mäusekot auf. Küchenutensilien wie z.B. Reiskocher, Schneidebretter, Zutatenbehälter usw. waren altverschmutzt oder zerschlissen. Bei Benutzung dieser Bedarfsgegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Die Eisma- schine für die Herstellung der Eiswürfel für Getränke im Thekenbereich war stark verunreinigt. Lebensmittel und Zutaten wie z.B. Fisch und Meeresfrüchte wurden in verunreinigten oder beschädigten Behältern, ineinander gestapelt. Durch die unsachgemäße Lagerung konnte eine Kontamination bzw. nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Bei den am Buffet ausgelobten "Krebsscheren" handelte es sich um "Surimi Krebsfleischimitat". Bei dem auf der Getränkekarte ausgelobten "Mangonektar" handelte es sich um "Mangofruchtsaftgetränk". Für die Zubereitung der ausgelobten "Heißen Schokolade" wurde "kakaohaltiges Getränkepulver" verwendet. Im Eingangsbereich wurde auf einem Schild "Alle Gerichte ohne Gluatmat" ausgelobt, am Buffet wurde jedoch bei einem Hinweis auf die Zusammensetzung einzelner Gerichte Glutamat und Geschmacksverstärker angegeben. Die Auslobungen wurden als Irreführung des Verbrauchers beurteilt.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO(EU)1169/2011

Die Eismaschine wurde außer Betrieb genommen. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst.

Mannheim, Stadt

22.02.2023

Urfa Sofrasi

H 2 5
68159 Mannheim

10.01.2023

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall in Form von Mäusekot, sowie lebende und tote Schaben auf. Küchenutensilien wie z.B. Gewürzbehälter, Fleischwolf, Gemüseschneider, Teigmaschine usw. waren altverschmutzt oder zerschlissen. Bei Benutzung dieser Bedarfsgegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Lebensmittel und Zutaten wie z.B. Fisch, Hähnchenfleisch und Rindfleisch wurden offen im versporten Kühlhaus gelagert. Durch die unsachgemäße Lagerung konnte eine Kontamination bzw. nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen, bei einer Nachkontrolle am 12.01.2023 wurde festgestellt, dass die hygienischen Mängel behoben waren und Schädlingsbekämpfung durchgeführt wurde.

Neckar-Odenwald-Kreis

31.01.2023

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstraße 14
74722 Buchen

28.11.2022

Irreführende Angaben zu Produkteigenschaften: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Flohsamenschalen", Charge L180 mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben („für die natürliche Verdauung“) sowie irreführenden Angaben („Kur-Packung“ und „80 Tage Kurpackung“), durch die der Eindruck entsteht, das vorliegende Produkt hätte Medikamenteneigenschaften.

§ 11 Absatz 1 Nr. 2 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 b und Absatz 3 LMIV

Produkt wird bis zur erfolgten Kennzeichnungsüberarbeitung nicht mehr in Verkehr gebracht.

Pforzheim, Stadt

17.05.2023

Mevlana Markt

Westliche Karl-Friedrich-Straße 190
75172 Pforzheim

07.02.2023

Wiederholt hygienische Mängel hinter der Fleischtheke: Altverschmutzte Aufschnittmaschine. Hygienische Mängel im Fleischkühlraum: Kisten mit rohem Fleisch wurden direkt auf dem Boden gelagert. Verpacktes Fleisch wurde direkt auf unverpacktem Fleisch gelagert. Wiederholt wurden sowohl im Trocken- als auch vereinzelt im Kühlsortiment diverse Lebensmittel mit teils massiv überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum ohne besondere Kenntlichmachung zum Verkauf angeboten.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II der VO(EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 LMRStrVO, § 3 LMHV, Art. 7 (1a) der VO (EU) Nr. 1169/2011, § 11 (1) Nr. 1 LFGB

Pforzheim, Stadt

02.05.2023

Miu Miu China & Thai Food

Mannheimer Str. 19
75179 Pforzheim

01.03.2023

Inverkehrbringen von wiederholt unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Abdeckung von Lebensmitteln, Lagerung von Lebensmitteln in defekten Behältnissen (Fremdkörpergefahr), Lagerung von Lebensmitteln im Spülbereich (Kontaminationsgefahr), verstelltes Handwaschbecken (korrekte Handhygiene nicht möglich)

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, II und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; §3 LMHV

Mängel bei der Nachkontrolle behoben

Rastatt

27.01.2023

Mishi Mishi

Karlsruher Straße 7
76437 Rastatt

20.10.2022

Unter dem Schneidebrett befand sich ein stark verschimmeltes Handtuch. Ober- und Unterschränke in der Küche waren stark altverschmutzt. Das Kühlgerät im Kühlhaus war stark rostig, stark verschimmelt und Materialteilchen lösten sich ab. Die Unterlage des Schneidebretts im Sushibereich war mit Schimmelsporen behaftet. Im Kühlhaus wurden Lebensmittel auf verschmutzten Unterlagen gelagert. Eier wurden offen im Kühlhaus gelagert. Im Lagerraum wurde Fleisch zum Trocknen aufgehängt. Der Betrieb wurde am 20.10.2022 vorübergehend geschlossen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. IIKap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 21.10.2022 waren die hygienischen Defizite beseitigt, der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Rhein-Neckar-Kreis

13.02.2023

Schnitzel Haus

Oftersheimer Str. 20
68775 Ketsch

12.01.2023

In der gesamten Betriebsstätte wurden wiederholt unsaubere Kunststoffeimer/-gefäße vorgefunden, welche für die Lebensmittellagerung genutzt wurden. Auch als gereinigt abgelegte und zur weiteren Verwendung bereitgehaltenen Gefäße (z.B. unterhalb des Spültisches) wiesen Altverschmutzungen auf. Diese waren durch dunkle klebrige Beläge und/oder angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Die z.T. deutlich verschmutzten Eimer wurden unter anderem für die Lagerung von Soßen (im Kühlschrank) und geschnittenem Gemüse (im Kühlhaus) verwendet. Schon beim Betreten der Betriebsstätte war ein stechend säuerlicher Geruch unmittelbar wahrzunehmen. Im Laufe der Kontrolle war ein altverschmutzter und unzureichend zwischengereinigter Kunststoffeimer als Quelle auszumachen. In diesem Eimer wurden vorportionierte Putensteak (für Schnitzel) bereitgehalten. Zwischen den Steaks lagerten zudem noch ganze Putenbrüste in ihren unsauberen Umverpackungen. Augenscheinlich wurden die frischen Steaks immer wieder im selben altverschmutzten Eimer auf den verpackten Putenbrüsten aufbewahrt. Eine Zwischenreinigung des Eimers fand nur unzureichend statt, sodass das frisch geschnittene Putenfleisch im alten und leicht schmierigen Fleischsaft lagerte. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Nach einer Nachkontrolle am 16.01.2023 konnte dem Betreiber die Aufnahme der Gewerbetätigkeiten wieder gestattet werden. Eine Grundreinigung sowie die Installation einer ausreichend warmen Wasserzufuhr wurde über das Wochenende durchgeführt.

Rhein-Neckar-Kreis

09.03.2023

Pasam Foodhouse

Am Hauptbahnhof 6
69469 Weinheim

07.02.2023

Im oberen Bereich des silbernen Gemüse-Doppelkühlschranks befanden sich diverse Löcher. Zudem lagerten dort diverse deutlich überlagerte und bereits offensichtlich verdorbene Lebensmittel (hier: Tomaten, Zucchini, Eisbergsalat, Paprika etc.). Des Weiteren war der Bereich des Lüftermotors stark vereist. Im Eingangsbereich auf dem schwarzen Metallregal lagerte eine bereits geöffnete Konserve mit eingelegten Peperoni, der Entnahme- und der Deckelinnenbereich waren hochgradig korrodiert und verunreinigt. Der Grill gegenüber der „Pommes-Station“ war durch schwarze Verkrustungen hochgradig verunreinigt, zudem befand sich auf der Grillfläche eine hochgradig verschmutzte und verschlissene, blaue Spachtel. Die Bedienelement des Grills waren durch schmierige, braune Beläge hochgradig verunreinigt. Die Teigmaschine rechts neben dem Herd war vor allem im Schutzgitterbereich und an den schwerzugänglichen Stellen durch alte Lebensmittelreste verunreinigt, zudem löste sich im oberen Randbereich der Lack. Die Dunstabzugshaube und der darunter befindliche Gasherd waren durch fettige Beläge und schwarze Verkrustungen altverschmutzt. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB

Aufgrund der gravierenden Hygienemängel, und der zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorhandenen Möglichkeit einer einwandfreien hygienischen Handreinigung sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Am Freitag den 10.02.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

19.05.2023

Hendrick´s Bar und Restaurant

Heidelberger Str. 61
69168 Wiesloch

25.04.2023

Die Dunstabzugshaube war in den Rinnen stark altverschmutzt. Ferner war die Beleuchtung mit öligen Tropfen verunreinigt. In der Saladette (Kühltisch) waren gelbe Früchtewürfel (Mango) die Bläschen bildeten und stark vergoren rochen. In der Bierleitung des Bierdurchlaufkühlers waren zwei Kupfer -Y- Rohre die an mehreren Stellen Grünspan gebildet hatten. Die Bierleitungen aus dem Kühlhaus zur Theke waren außen mit schwarzen schimmelähnlichen Belägen versehen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Schankanlage für Bier wurde stillgelegt. Eine Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt.

 

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