Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 05.10.2024
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle

Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Karlsruhe, Land

16.04.2024

Pizzeria Portobello

Kronenstrasse 11a
76275 Ettlingen

29.02.2024

Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote  Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt.
Außerdem lebende Schaben in der Küche im Bodenbereich unter der Theke.

§ 3 LMHV
Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) VO (EG) Nr.178/2002

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.

Eine Grundreinigung der Küche wurde durchgeführt.

Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen.

Karlsruhe, Land

12.06.2024

Eiscafe Jelsi

Durlacher Allee 1
75045 Walzbachtal

02.05.2024

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (offene Lebensmittel wie Sahne und frische Erdbeeren wurden in altverschmutzter Tiefkühl-Kühlkombination und unmittelbar neben verschmutzter Kartonage gelagert, Eiscreme wurde offen in altverschmutztem und vereistem Tiefkühlschrank gelagert). Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (Eismaschine mit Schimmelauflagerungen, Altwasser in Pasteurisierungszylinder, eingetrocknete Altverschmutzung an der Unterseite der Milchshaker, verunreinigte Sahnemaschine mit stark säuerlichem Geruch).

§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2024 war die Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände durchgeführt.

Karlsruhe, Land

20.06.2024

SKW Germany GmbH

Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten

07.05.2024

Bei der Probe „Tradition Tofu“ wurde festgestellt, dass in der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett der Eiweißgehalt mit 12 g/100 g angegeben
wurde; festgestellt wurde bei der Untersuchung ein Eiweißgehalt von 6,7 g/100 g; das entspricht einer Abweichung von – 44 %.

Bei den Proben "Tradition Tofu" und "Natur Tofu" wurde u. a. festgestellt, dass:
1. der Zusatzstoff "Sorbinsäure", der in den Proben vorhanden war, nicht im Zutatenverzeichnis angegeben wurde
2. die auf dem Etikett zusätzliche Angabe im Anschluss an das Zutatenverzeichnis "Hinweis für Allergiker: SOJABOHNEN" nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Art. 7 Abs. 1a VO (EU) 1169/2011






Art. 9 Abs. 1 b VO (EU) 1169/2011
Art. 9 Abs. 1 c VO (EU) 1169/2011

Etikettierung wurde geändert.

Karlsruhe, Land

04.07.2024

Afro Shop / Afrikanische Lebensmittel

Bismarckstraße 32-34
76646 Bruchsal

04.06.2024

Im Verkaufsraum wurden offene Lebensmittel, Sesam geschält, Sesam gemahlen, Paprika scharf und Kürbiskerne mit Schädlingen (Motten) vorgefunden. Die Lebensmittel wurden in zum Teil stark verschmutzten Beuteln/ Kartonagen aufbewahrt. In den vorhandenen, stark verschmutzten, Tiefkühltruhen wurden zum Verkauf Lebensmittel offen gelagert (Catfisch Makrelen, Sardellen, Mangrovenkrabben, diverses Gemüse wie rote Paprikaschoten, Geflügel). Ebenso wiesen die offenen gelagerten Lebensmittel zum Teil erhebliche Wertminderungen durch Gefrierbrand auf.

§3 LMHV, Artikel 14 Abs. 2 b) i.V.m Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002

Die Verwendung der offenen und verunreinigten Sackware wurde untersagt. Ebenso wurde der Abverkauf der wertgeminderten Ware mit Gefrierbrand untersagt. Die betroffenen Waren wurden unmittelbar entsorgt.

Karlsruhe, Land

14.08.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstr. 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

In der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett ist der Fettgehalt mit 8,1 g/100 g angegeben. Die chemische Analyse ergab einen Fettgehalt von 1,6 g/100 g. Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission. Diese Beanstandung wurde wiederholt festgestellt.

Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011,    § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

Betrieb hat für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Ergebnisse stehen noch aus.

Karlsruhe, Land

28.08.2024

Pizza Lieferservice Milano in den Räumlichkeiten Pizza Ciao Italia

Ahornweg 91
76275 Ettlingen

22.07.2024

- Tote Schaben im Arbeitsbereich in  der Küche auf dem Lebensmittel off en gelagert wurden
- Lebende und Tote Schaben im und hinter dem Regal in der Küche, in welchem offene und verpackte Lebensmittel gelagert wurden
- Betrieb wurde vorübergehend geschlossen

• Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) Verordnung(EG) Nr.178/2002
• § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung

- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet
- Reinigungsmaßnahmen wurden durchgeführt
- Betrieb wurde wieder freigegeben

Karlsruhe, Land

18.09.2024

Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH

Eisenstockstraße 9
76275 Ettlingen

15.04.2024

Laut Analyse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes wurde der mittlere prozentuale Eigehalt mit 17,7 % (+/-2,0%) festgestellt. Der maximale prozentuale Eigehalt wurde mit 19,2 % (+/-2,2%) festgestellt. Laut Etikett wurde für die Zutat Vollei 26 % angegeben. Die % Angabe ist somit auf der Verpackung nicht zutreffend. Die Kennzeichnung der vorgelegten Probe wird als zur Irreführung geeignet im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 beurteilt.

Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Rezeptur wird überprüft.

Karlsruhe, Stadt

30.04.2024

Edessa Kiosk

Amalienstr. 14
76133 Karlsruhe

19.03.2024

Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet.

Karlsruhe, Stadt

06.06.2024

Gaststätte "Thai Foodland"

Douglasstr. 12-14
76133 Karlsruhe

07.05.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

04.07.2024

Oktave

Ludwig-Wilhelm-Straße 3
76131 Karlsruhe

23.05.2024

Es wurden offen gelagerte Lebensmittel (beispielsweise Auberginen, Ingwer, Petersilie und Bohnen) vorgefunden. In einem Gastronorm-Behälter, in dem sich Gemüse befand, wurden Fruchtfliegen festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde Fisch in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Beutel, welcher sich in einer Edelstahlschüssel befand, bei Raumtemperatur aufgetaut. Im Kühlschrank wurden zwei Packungen Lachs, wovon eine bereits geöffnet war, mit dem Verbrauchsdatum 18.05.2024 vorgefunden. Die gesamte Küche samt Einrichtung war altverschmutzt und teilweise stark verfettet. Die vorgefundenen hygienischen Umstände stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14. Juni 2024 waren die Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

01.07.2024

Ali Baba/Iskender Grillhaus

Kaiserstr. 160
76133 Karlsruhe

14.05.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Thunfisch" entnommen und mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart als gesundheitsschädlich eingestuft. In der Probe wurde Histamin in einere Konzentration von ca. 3000 mg/kg Thunfisch nachgewiesen. Bei der grobsinnlichen Untersuchung waren deutliche, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit, bedingte Abweichungen feststellbar. Bei mikrobiellem Verderb von gegartem Thunfischfleisch werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Der toxische Schwellenwert ist bei Normalpersonen im Bereich von 100 mg bei oraler Aufnahme anzusetzen. Da jedoch große Unterschiede in der individuellen Empfindlichkeit bestehen, kann dieser Wert nur als grobe Orientierung angesehen werden. Intoxikationserscheinungen (z. B. allergische Reaktionen) können schon bei weit geringeren Konzentrationen auftreten.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

-

Karlsruhe, Stadt

28.08.2024

Seng Sushi und Chinarestaurant

Hirschstr. 3
76133 Karlsruhe

10.07.2024

Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen.

Neckar-Odenwald-Kreis

08.04.2024

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

10.01.2024

Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

-

Neckar-Odenwald-Kreis

18.04.2024

Dambach GbR Landwirtschaft

Untermudauer Straße 5
69427 Mudau

20.03.2024

Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

Mangel wurde abgestellt.

Pforzheim, Stadt

29.05.2024

Pizza Heim Service

Eutinger Straße 9
75175 Pforzheim

11.04.2024

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Pforzheim, Stadt

27.06.2024

Traum Pizza

Genossenschaftsstraße 61
75173 Pforzheim

16.05.2024

Inverkehrbringen von unter wiederholt unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen wie Pizza, Pasta, Döner, Burger:

Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Möglichkeit zur angemessenen Handhygiene, bereits zu Arbeitsbeginn stark verschmutzte Arbeitskleidung, benachbarter Lagerraum für Lebensmittel mit nachweislichem Schädlingsbefall ohne erkennbare Bekämpfungsmaßnahmen, von einer Gefriertruhe mit Lebensmitteln ausgehender Geruch nach Verderb.

Erhebliche Verschmutzung von zahlreichen Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Auflaufformen, Messbecher, Multizerkleinerer, Eierschneider, Gemüsereibe, Fritteuse, Kontaktgrill, Toaster u.a.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel waren am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Pforzheim, Stadt

05.08.2024

Kliver Pforzheim

Karlsruher Straße 51
75179 Pforzheim

13.06.2024

Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002

Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war.

Rastatt

15.07.2024

Hotel / Gaststätte Brückenhof

Richard-Wagner-Ring 61
76437 Rastatt

03.06.2024

In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004.

Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben.

Rastatt

16.08.2024

Black Forest Bistro

Murgtalstr. 67
76596 Forbach

04.07.2024 und 05.07.2024

Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024  vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. 

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB)

Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

12.04.2024

Burger King Shaffi Group of Companies GmbH

Zündholzstr. 1
68723 Schwetzingen

13.03.2024

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden.

Rhein-Neckar-Kreis

03.06.2024

Landgasthof Altes Haus

Bahnhofstr. 1
69250 Schönau

10.04.2024

In der Küche befand sich ein Tageskühlschrank, ein Kühlhaus sowie eine Tiefkühltruhe und eine Saladette. Die Lebensmittel darin waren zum Großteil weit über dem (teilweise Jahre) Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Verbrauchsdatum (bspw. Hähnchen, Schweinefleisch, Salami, Garnelen, Rindfleisch, Wurstsalat, Lachs, Matjes, Pilze, versch. Konserven, Feldsalat, Sahne, etc.) Ferner wurden mehrere, offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden wie bspw. ein 10 Liter Eimer mit Karottensalat. Dieser hatte einen weißen Schimmelrasen. Verschiedene Soßen, Suppen, Krautsalat die stark vergoren, nach Hefe und/oder sauer rochen. Beim leichten bewegen der Behältnisse stiegen stellenweise Blasen auf. Der Geruch mancher Lebensmittel war sehr stark ekelerregend. In der Küche wurden unzählige Lebensmittelverpackungen vorgefunden. In der TK Truhe sowie im Kühlhaus und im Tageskühlschrank wurden Reste von Lebensmitteln wie Soßen, Suppen, etc. aufbewahrt. Die Lebensmittelverpackungen waren nicht zum Einfrieren bestimmt. 
Die selbst eingefrorenen Lebensmittel waren zum Teil stark vereist (Fleisch, Fisch, Knödel, etc.) und nicht ausreichend verpackt/verschlossen. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der gravierenden Hygienemängel sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 17.04.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

02.07.2024

Hendrick´s Bar & Restaurant

Heidelberger Str. 61
69168 Wiesloch

29.05.2024

Die Dunstabzugshaube war ölig altverschmutzt. Die Beleuchtung war mit Alufolie umwickelt und mit schwarzen öligen Tropfen behaftet, die nach und nach auf den Gasherd tropften. Am und um das Handwaschbecken waren sehr viele lebende Ameisen unterwegs. Das weiße Schneidebrett war am Rand sehr stark verschlissen und die tiefen Einschnitte waren schwarz verfärbt. Das Rindfleisch in den GN- Behältern war teilweise angetrocknet und roch sehr stark sauer und muffig. Ein Stück Rindfleisch war auf einem altverschmutzten Leinenhandtuch gelagert. Der Kühltisch war innen altverschmutzt, insbesondere an den Schubladenschienen die teilweise weiße schimmelähnliche Beläge aufwiesen. Die Saladette war innen sehr stark vereist, in dem Eis waren Salatblätter, Tomatenscheiben und Zwiebelringe mit eingefroren. Ebenfalls waren die Türgummidichtungen aufgebrochen und der gesamte Innenraum altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 30.05.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

30.07.2024

Bäckerei Leisinger

Leopoldstr. 36
68723 Plankstadt

25.06.2024

In der gesamten Betriebsstätte war ein massiver Schädlingsbefall (u.a. Mäuse, Ratten, Reismehlkäfer, Schaben) vorhanden. Mäusekotspuren waren in den alltäglichen Arbeitsbereichen bereits oberflächlich deutlich zu erkennen und hätten auch durch das Betriebspersonal erkannt werden müssen. Neben der unsachgemäßen Lagerung von vorbereiteten Lebensmittel (u.a. zahlreiche und zur unmittelbar weiteren Verwendung vorgebackener Kuchen- und Tortenböden) in durch Kot verunreinigten Kunststoffbehältnissen waren auch zahlreiche Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. vorbereitete und mit Backpapier ausgekleidete Backformen) durch Schädlingsexkremente kontaminiert.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Bäckerei wurde vorübergehend geschlossen und das Inverkehrbringen von Backwaren untersagt. Nach einer gründlichen Grundreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 28.06.2024 wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

13.08.2024

Pizzeria Vita Mia

Hauptstr. 92
69207 Sandhausen

17.07.2024

In der Kühlung an der Pizzabelegstation wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch mit mehreren Eierpakten von Fliegen vorgefunden. Auf dem Fetakäse waren Schmutzansammlungen und eine tote Fruchtfliege vorhanden. Im Kühlhaus wurde eine Packung mit Vanillesoße (MHD 20.06.2024) die bereits im inneren sporenartige Beläge aufwies sowie eine Packung Mozzarella (MHD 18.05.2024) vorgefunden. Des Weiteren fand keine ausreichende Reinigung der Lebensmittelbedarfsgegenstände, besonders auch der Behältnisse zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie eine ausreichende Reinigung der Geräte und Maschinen statt. Es wurden zahlreiche durch fettige Beläge und Schmutzansammlungen verunreinigte Eimer und Kisten vorgefunden. Maschinen und Geräte wurden ebenfalls nicht ausreichend gereinigt.
Der Boden war besonders an den schwer zugänglichen Stellen stark durch Schmutzanhaftungen/fettige Beläge verunreinigt (z.B. unterhalb des Pizzaofens sowie im Bereich unterhalb des Regales mit Transportboxe und zwischen den Kühlschränken).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 20.07.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

24.09.2024

Lieferdienst/Imbiss Burger Corner

Mannheimer Str. 67
68723 Schwetzingen

28.08.2024

Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch in der Pizza-Ecke hatte eine gemessene Temperatur von + 16,8°C. (Kochschinken). Ferner befand sich auf dem Kühltisch ein Behältnis mit Tomatensoße. Dieses Behältnis war bereits mit Austrocknungen/Verkrustungen der Tomatensoße versehen. In der Pizza-Ecke befand sich eine Kunststoffwanne mit Pizzateig. Dieser Pizzateig war auf der Oberfläche bereits stark verkrustet. Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch im Grill-/Kochbereich hatte eine gemessene Temperatur von + 17,0°C (aufgeschnittene Tomaten). Im Kühltisch im Grill-/Kochbereich befand sich ein kleiner Eimer mit einer grünen Paste darin. Diese Paste war im Randbereich bereits stark verkrustet. Der Stupfer/Igel für den Pizzateig war durch Lebensmittelreste verschmutzt. Die Fensterrahmen waren schmierig verschmutzt, so dass bereits kleine Fluginsekten daran haften blieben. Die Deckenbeleuchtung war schmierig verschmutzt und mit kleinen Fluginsekten behaftet.



Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung des Betriebes und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 02.09.2024, waren die Mängel beseitigt.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung