Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 27.07.2024
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle

Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Enzkreis

28.02.2024

Panificio S. Calogero GmbH

Marxzeller Str. 10
75334 Straubenhardt-Langenalb

31.01.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt.

Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden.

Enzkreis

28.02.2024

Gaststätte "Hirsch"

Knittlinger Str. 22
75417 Mühlacker-Lienzingen

08.02.2024

Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet

Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt

Enzkreis

21.03.2024

Müller Fleisch GmbH

Industriestr. 42
75217 Birkenfeld

20.02.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt:
Mehrere Metallrollwagen für den Transport von Schlachtnebenprodukten wiesen lose Metallteile auf.

2. Lagerung von Schlachtnebenprodukten unter unhygienischen Bedingungen:
In einem Kühlraum wurden Kisten mit unverpackten Schlachtnebenprodukten gelagert. An der Decke des Kühlraums war Grünalgenwachstum und beginnende Versporung erkennbar.
In einem weiteren Kühlraum mit unverpackten Schlachtnebenprodukten war die obere Fliesenwand deutlich unsauber/versport.
In einem dritten Kühlraum standen zur weiteren Lagerung von Schlachtnebenprodukten leere, gereinigte rote Behältnisse bereit. Diese waren noch deutlich unsauber. Es fanden sich innen wie außen noch Haut- bzw. Fellreste von Schlachttieren.
Im Bereich der Innereienbearbeitung war die Decke übersät mit Kondenswassertropfen. Direkt darunter wurden Schlachtnebenprodukte bearbeitet.
 
3.Unzureichende Trennung reiner/unreiner Bereich:           
Ein Mitarbeiter für den Hygiene-Bereich (Brühkesselraum) wechselte während der Kontrolle mit seiner weißen Hygiene-Arbeitskleidung mehrmals vom unreinen Keller in den reinen Kellerbereich und zurück..
 

 

Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1

Bei einer Nachkontrolle 06.05.2024 wurde festgestellt, dass alle genannten Mängel vollständig beseitigt waren. 

Heidelberg, Stadt

05.02.2024

Kurpfälzisches Museum "Garibaldi"

Hauptstraße 97
69117 Heidelberg

13.12.2023

Es wurden diverse Hygienemängel in der Betriebsstätte und Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt. Insbesondere waren in der Küche die Mikrowelle innen verschmutzt und die Grillplatte stark altverschmutzt und verkrustet. Außerdem wurde Hähnchenbrustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bei der Kontrolle am 20.12.2023 wurden Rinderhackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden und zudem säuerlich riechende Spaghetti im Kühlschrank gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren noch Hygienemängel vorhanden.

Heidelberg, Stadt

15.02.2024

Taumi

Grüne Meile 20
69115 Heidelberg

21.11.2023

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen und Alt-Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt (z. B. Schneidebretter, Gemüsehobel, Frittierfett). Außerdem war die Eiswürfelmaschine innen versport. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. Insbesondere wurde in allen Betriebsbereichen einschließlich des Sushi-Zubereitungsbereiches massiver Schädlingsbefall durch Kakerlaken festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Am 24.11.2023 wurde der Betrieb wieder freigegeben.

Karlsruhe, Land

14.02.2024

Pizza Pronta

Sternenfelser Straße 13
75038 Oberderdingen

27.12.2023

- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (Gemüseschneidemaschine mit verdorbenen Ablagerungen von Gemüseresten)
-Fritteuse im Randbereich der Fettwanne und im Frittierkorbbereich war altverschmutzt
-Küchensieb zum Abgießen der Gemüsekonserven war mit Ablagerungen am Siebrand verschmutzt
-Tischdosenöffner war am Dorn mit schwarzen Ablagerungen und Tomatensoße verschmutzt
-Der Kühltisch unter der Pizzastation war am Ablauf altverschmutzt. Im Kühltisch wurden offen geschnittener Paprika und Pommes Frites (Rohware im geöffneten Beutel) in unmittelbarer Nähe gelagert
-Die Gewürzdosen waren im oberen  Bereich altverschmutzt
-Das gebrauchte Frittierfett zeigt lt. Gutachten des CVUA Stuttgart eine gravierende nachteilige Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Verwendung zu hoher Temperaturen

§3LMHV 
Art. 14b VO(EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und die Mängel waren behoben.

Karlsruhe, Land

16.04.2024

Pizzeria Portobello

Kronenstrasse 11a
76275 Ettlingen

29.02.2024

Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote  Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt.
Außerdem lebende Schaben in der Küche im Bodenbereich unter der Theke.

§ 3 LMHV
Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) VO (EG) Nr.178/2002

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.

Eine Grundreinigung der Küche wurde durchgeführt.

Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen.

Karlsruhe, Land

12.06.2024

Eiscafe Jelsi

Durlacher Allee 1
75045 Walzbachtal

02.05.2024

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (offene Lebensmittel wie Sahne und frische Erdbeeren wurden in altverschmutzter Tiefkühl-Kühlkombination und unmittelbar neben verschmutzter Kartonage gelagert, Eiscreme wurde offen in altverschmutztem und vereistem Tiefkühlschrank gelagert). Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (Eismaschine mit Schimmelauflagerungen, Altwasser in Pasteurisierungszylinder, eingetrocknete Altverschmutzung an der Unterseite der Milchshaker, verunreinigte Sahnemaschine mit stark säuerlichem Geruch).

§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2024 war die Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände durchgeführt.

Karlsruhe, Land

20.06.2024

SKW Germany GmbH

Römeräcker 8
76351 Linkenheim-Hochstetten

07.05.2024

Bei der Probe „Tradition Tofu“ wurde festgestellt, dass in der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett der Eiweißgehalt mit 12 g/100 g angegeben
wurde; festgestellt wurde bei der Untersuchung ein Eiweißgehalt von 6,7 g/100 g; das entspricht einer Abweichung von – 44 %.

Bei den Proben "Tradition Tofu" und "Natur Tofu" wurde u. a. festgestellt, dass:
1. der Zusatzstoff "Sorbinsäure", der in den Proben vorhanden war, nicht im Zutatenverzeichnis angegeben wurde
2. die auf dem Etikett zusätzliche Angabe im Anschluss an das Zutatenverzeichnis "Hinweis für Allergiker: SOJABOHNEN" nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Art. 7 Abs. 1a VO (EU) 1169/2011






Art. 9 Abs. 1 b VO (EU) 1169/2011
Art. 9 Abs. 1 c VO (EU) 1169/2011

Etikettierung wurde geändert.

Karlsruhe, Land

04.07.2024

Afro Shop / Afrikanische Lebensmittel

Bismarckstraße 32-34
76646 Bruchsal

04.06.2024

Im Verkaufsraum wurden offene Lebensmittel, Sesam geschält, Sesam gemahlen, Paprika scharf und Kürbiskerne mit Schädlingen (Motten) vorgefunden. Die Lebensmittel wurden in zum Teil stark verschmutzten Beuteln/ Kartonagen aufbewahrt. In den vorhandenen, stark verschmutzten, Tiefkühltruhen wurden zum Verkauf Lebensmittel offen gelagert (Catfisch Makrelen, Sardellen, Mangrovenkrabben, diverses Gemüse wie rote Paprikaschoten, Geflügel). Ebenso wiesen die offenen gelagerten Lebensmittel zum Teil erhebliche Wertminderungen durch Gefrierbrand auf.

§3 LMHV, Artikel 14 Abs. 2 b) i.V.m Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002

Die Verwendung der offenen und verunreinigten Sackware wurde untersagt. Ebenso wurde der Abverkauf der wertgeminderten Ware mit Gefrierbrand untersagt. Die betroffenen Waren wurden unmittelbar entsorgt.

Karlsruhe, Stadt

12.03.2024

Schahbaa - Syrische Spezialitäten

Karlstr. 77
76137 Karlsruhe

18.01.2024

Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen). Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden.

Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

20.03.2024

Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant"

Kaiserallee 86
76185 Karlsruhe

06.02.2024

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet.

Karlsruhe, Stadt

19.03.2024

Chen Ji

Scheffelstraße 2
76135 Karlsruhe

08.02.2024

Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV

Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt.

Bei der Nachkontrolle am 20. März 2024 waren die Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

30.04.2024

Edessa Kiosk

Amalienstr. 14
76133 Karlsruhe

19.03.2024

Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet.

Karlsruhe, Stadt

06.06.2024

Gaststätte "Thai Foodland"

Douglasstr. 12-14
76133 Karlsruhe

07.05.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

04.07.2024

Oktave

Ludwig-Wilhelm-Straße 3
76131 Karlsruhe

23.05.2024

Es wurden offen gelagerte Lebensmittel (beispielsweise Auberginen, Ingwer, Petersilie und Bohnen) vorgefunden. In einem Gastronorm-Behälter, in dem sich Gemüse befand, wurden Fruchtfliegen festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde Fisch in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Beutel, welcher sich in einer Edelstahlschüssel befand, bei Raumtemperatur aufgetaut. Im Kühlschrank wurden zwei Packungen Lachs, wovon eine bereits geöffnet war, mit dem Verbrauchsdatum 18.05.2024 vorgefunden. Die gesamte Küche samt Einrichtung war altverschmutzt und teilweise stark verfettet. Die vorgefundenen hygienischen Umstände stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14. Juni 2024 waren die Mängel beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

01.07.2024

Ali Baba/Iskender Grillhaus

Kaiserstr. 160
76133 Karlsruhe

14.05.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Thunfisch" entnommen und mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart als gesundheitsschädlich eingestuft. In der Probe wurde Histamin in einere Konzentration von ca. 3000 mg/kg Thunfisch nachgewiesen. Bei der grobsinnlichen Untersuchung waren deutliche, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit, bedingte Abweichungen feststellbar. Bei mikrobiellem Verderb von gegartem Thunfischfleisch werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Der toxische Schwellenwert ist bei Normalpersonen im Bereich von 100 mg bei oraler Aufnahme anzusetzen. Da jedoch große Unterschiede in der individuellen Empfindlichkeit bestehen, kann dieser Wert nur als grobe Orientierung angesehen werden. Intoxikationserscheinungen (z. B. allergische Reaktionen) können schon bei weit geringeren Konzentrationen auftreten.

Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002

-

Mannheim, Stadt

23.02.2024

Bäckerei Demir

Friedrich-Ebert-Str. 46
68167 Mannheim

31.01.2024

In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet.

Neckar-Odenwald-Kreis

08.04.2024

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

10.01.2024

Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

-

Neckar-Odenwald-Kreis

18.04.2024

Dambach GbR Landwirtschaft

Untermudauer Straße 5
69427 Mudau

20.03.2024

Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

Mangel wurde abgestellt.

Pforzheim, Stadt

09.02.2024

Palm Beach

Wilferdinger Straße 66
75179 Pforzheim

28.12.2023 und 29.12.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen:
Sehr schlechter Hygiene-Status der Küche, die keine geeignete Umgebung zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln darstellte: u.a. stark verschmutzte verschlissene und zum Teil defekte Elektroinstallationen wie Kabelkanäle, z.T. direkt ober-halb von Arbeitsflächen; defekter Spültisch, keine Trennung von sauberem und unsauberem Spülbereich, krustig altverschmutzte Spültischarmatur, inwendig stark altverschmutzte Spülmaschine; schlechter Hygiene-Status der Kühlhäuser und verschiedener anderer Kühleinrichtungen: u.a. Lagerung verpackter Lebensmittel direkt auf dem Boden, Boden erheblich verschmutzt, Regalböden korrodiert/rostig und verschmutzt, Verdampfergitter stark verschmutzt.

Erhebliche Verschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Diverse Gegenstände und Behältnisse nach dem Spülen noch verschmutzt, Dorn des Dosenöffners altverschmutzt.

Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Radieschensprossen mit Verbrauchsdatum 25.12.2023

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Mängel bei der Nachkontrolle am 08.01.2024 beseitigt, guter Hygiene-Status zum Zeitpunkt der Nachkontrolle.

Pforzheim, Stadt

20.03.2024

Ceylan Supermarkt

Kreuzstraße 9
75175 Pforzheim

08.02.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten, zwar unter entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung. Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

Pforzheim, Stadt

29.05.2024

Pizza Heim Service

Eutinger Straße 9
75175 Pforzheim

11.04.2024

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Pforzheim, Stadt

27.06.2024

Traum Pizza

Genossenschaftsstraße 61
75173 Pforzheim

16.05.2024

Inverkehrbringen von unter wiederholt unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen wie Pizza, Pasta, Döner, Burger:

Allgemein stark verschmutzte Betriebsstätte, fehlende Möglichkeit zur angemessenen Handhygiene, bereits zu Arbeitsbeginn stark verschmutzte Arbeitskleidung, benachbarter Lagerraum für Lebensmittel mit nachweislichem Schädlingsbefall ohne erkennbare Bekämpfungsmaßnahmen, von einer Gefriertruhe mit Lebensmitteln ausgehender Geruch nach Verderb.

Erhebliche Verschmutzung von zahlreichen Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Auflaufformen, Messbecher, Multizerkleinerer, Eierschneider, Gemüsereibe, Fritteuse, Kontaktgrill, Toaster u.a.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004

Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel waren am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde.

Rastatt

22.02.2024

Coco Diner Vietnam Asiatische Food

Bahnhofstr. 22
76437 Rastatt

15.01.2024

Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV.

Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben.

Rastatt

15.07.2024

Hotel / Gaststätte Brückenhof

Richard-Wagner-Ring 61
76437 Rastatt

03.06.2024

In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004.

Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben.

Rhein-Neckar-Kreis

12.04.2024

Burger King Shaffi Group of Companies GmbH

Zündholzstr. 1
68723 Schwetzingen

13.03.2024

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden.

Rhein-Neckar-Kreis

03.06.2024

Landgasthof Altes Haus

Bahnhofstr. 1
69250 Schönau

10.04.2024

In der Küche befand sich ein Tageskühlschrank, ein Kühlhaus sowie eine Tiefkühltruhe und eine Saladette. Die Lebensmittel darin waren zum Großteil weit über dem (teilweise Jahre) Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Verbrauchsdatum (bspw. Hähnchen, Schweinefleisch, Salami, Garnelen, Rindfleisch, Wurstsalat, Lachs, Matjes, Pilze, versch. Konserven, Feldsalat, Sahne, etc.) Ferner wurden mehrere, offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden wie bspw. ein 10 Liter Eimer mit Karottensalat. Dieser hatte einen weißen Schimmelrasen. Verschiedene Soßen, Suppen, Krautsalat die stark vergoren, nach Hefe und/oder sauer rochen. Beim leichten bewegen der Behältnisse stiegen stellenweise Blasen auf. Der Geruch mancher Lebensmittel war sehr stark ekelerregend. In der Küche wurden unzählige Lebensmittelverpackungen vorgefunden. In der TK Truhe sowie im Kühlhaus und im Tageskühlschrank wurden Reste von Lebensmitteln wie Soßen, Suppen, etc. aufbewahrt. Die Lebensmittelverpackungen waren nicht zum Einfrieren bestimmt. 
Die selbst eingefrorenen Lebensmittel waren zum Teil stark vereist (Fleisch, Fisch, Knödel, etc.) und nicht ausreichend verpackt/verschlossen. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der gravierenden Hygienemängel sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 17.04.2024, waren die Mängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

02.07.2024

Hendrick´s Bar & Restaurant

Heidelberger Str. 61
69168 Wiesloch

29.05.2024

Die Dunstabzugshaube war ölig altverschmutzt. Die Beleuchtung war mit Alufolie umwickelt und mit schwarzen öligen Tropfen behaftet, die nach und nach auf den Gasherd tropften. Am und um das Handwaschbecken waren sehr viele lebende Ameisen unterwegs. Das weiße Schneidebrett war am Rand sehr stark verschlissen und die tiefen Einschnitte waren schwarz verfärbt. Das Rindfleisch in den GN- Behältern war teilweise angetrocknet und roch sehr stark sauer und muffig. Ein Stück Rindfleisch war auf einem altverschmutzten Leinenhandtuch gelagert. Der Kühltisch war innen altverschmutzt, insbesondere an den Schubladenschienen die teilweise weiße schimmelähnliche Beläge aufwiesen. Die Saladette war innen sehr stark vereist, in dem Eis waren Salatblätter, Tomatenscheiben und Zwiebelringe mit eingefroren. Ebenfalls waren die Türgummidichtungen aufgebrochen und der gesamte Innenraum altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 30.05.2024, waren die Mängel beseitigt.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung