Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Heidelberg, Stadt |
25.10.2024 |
Wok Mann |
Lessingstraße 46 |
05.08.2024 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungs-gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Schneidebretter, Aufbewahrungsbehältnisse, Saladette, Kühlschränke) Außerdem wurden kühlpflichtige Garnelen zu warm gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Heidelberg, Stadt |
17.12.2024 |
Soban Cocodec |
Obere Neckarstraße 5 |
19.09.2024 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Saladette, Pfannen, Fritteuse). Gewürztes Hähnchenfleisch wurde in nicht lebensmittelgeeigneten Verpackungen gelagert. Frittierfett war altverbraucht und nicht mehr zum Verzehr geeignet. Außerdem wurden tote Kakerlaken im Küchenbereich vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Der Gaststättenbetrieb wurde am 25.09.2024 wieder frei gegeben. |
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Karlsruhe, Land |
14.08.2024 |
Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH |
Eisenstockstr. 9 |
15.04.2024 |
In der Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett ist der Fettgehalt mit 8,1 g/100 g angegeben. Die chemische Analyse ergab einen Fettgehalt von 1,6 g/100 g. Die Abweichung des analysierten Wertes vom angegebenen Wert beträgt bei der vorliegenden Probe 6,5 g/100 g. Diese Abweichung liegt auch unter Beachtung der Rundungsregeln nicht im Toleranzbereich des Leitfadens der Europäischen Kommission. Diese Beanstandung wurde wiederholt festgestellt. |
Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB |
Betrieb hat für das Produkt Untersuchungsergebnisse bei einem unabhängigen Labor angefordert. Ergebnisse stehen noch aus. |
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Karlsruhe, Land |
28.08.2024 |
Pizza Lieferservice Milano in den Räumlichkeiten Pizza Ciao Italia |
Ahornweg 91 |
22.07.2024 |
- Tote Schaben im Arbeitsbereich in der Küche auf dem Lebensmittel off en gelagert wurden |
• Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) Verordnung(EG) Nr.178/2002 |
- Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet |
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Karlsruhe, Land |
18.09.2024 |
Zia Pina Italienische Teigspezialitäten GmbH |
Eisenstockstraße 9 |
15.04.2024 |
Laut Analyse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes wurde der mittlere prozentuale Eigehalt mit 17,7 % (+/-2,0%) festgestellt. Der maximale prozentuale Eigehalt wurde mit 19,2 % (+/-2,2%) festgestellt. Laut Etikett wurde für die Zutat Vollei 26 % angegeben. Die % Angabe ist somit auf der Verpackung nicht zutreffend. Die Kennzeichnung der vorgelegten Probe wird als zur Irreführung geeignet im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 beurteilt. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Rezeptur wird überprüft. |
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Karlsruhe, Land |
04.11.2024 |
Pizza Lorenzo GmbH |
Falltorstr. 8 - 10 |
09.09.2024 |
Weizenmehl Typ 550, welches durch Gutachten als ungeeignet für den menschlichen Verzehr eingestuft wurde, wurde zu Baguettes weiterverarbeitet; in der Probe wurden wiederholt Reste von Schädlingen (ein Käferfragment, Gespinste) sowie zwei Kunststofffolienstücke festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1, § 10 Nr. 1 LMHV |
Das betroffene Mehl wurde entsorgt. |
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Karlsruhe, Land |
07.01.2025 |
Bäckerei Misch |
Kirchstr. 72 |
27.11.2024 |
Offene, angenagte Mehlsäcke (Papierschnipsel und auslaufendes Mehl sichtbar) wurden in einer mit Mäusekot kontaminierten Hartplastikkiste gelagert. |
§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel geschlossen. |
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Karlsruhe, Stadt |
28.08.2024 |
Seng Sushi und Chinarestaurant |
Hirschstr. 3 |
10.07.2024 |
Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. |
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Karlsruhe, Stadt |
09.10.2024 |
Samis Döner-Snack |
Kaiserstr. 113 |
05.09.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurde im gesamten Betrieb ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Es bestand die Gefahr der Kontamination sämtlicher im Betrieb hergestellter Lebensmittel. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde umgehend mit der Bekämpfung der Schaben beauftragt. Tätigkeit konnte am 11.9.2024 wieder aufgenommen werden; keine lebenden Schaben im Verarbeitungsbereich mehr vorgefunden; Bekämpfungsmaßnahmen dauern noch an. |
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Pforzheim, Stadt |
05.08.2024 |
Kliver Pforzheim |
Karlsruher Straße 51 |
13.06.2024 |
Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war. |
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Pforzheim, Stadt |
13.11.2024 |
Goldstadt Lieferservice |
Bleichstr. 74 |
19.09.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde |
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Pforzheim, Stadt |
07.01.2025 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Str. 50 b |
02.10.2024 und 07.10.2024 |
Altverschmutzte verschlissene Gärkörbe für Brote, verschlissener gesplitterter Deckel der Sahneaufschlagmaschine, Lagerung von rohen Teigen und Teiglingen auf krustig verschmutzten stark verschlissenen Holzdielen (jeweils Fremdkörpergefahr); offene Lagerung von Brezelteiglingen direkt unterhalb eines stark verschmutzten Verdampfergitters; Paniermehlmühle stark altverschmutzt mit einer klebrigen Brotmasse, vereinzelter Befall von Mehl und Mehlmischungen mit Schadinsekten, keine Bekämpfungsmaßnahmen erkennbar. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. Buchstabe a), Kapitel IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Befallene Mehle wurden sofort entsorgt, weitere Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 15.10.24 behoben. |
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Rastatt |
16.08.2024 |
Black Forest Bistro |
Murgtalstr. 67 |
04.07.2024 und 05.07.2024 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024 vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) |
Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen. |
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Rastatt |
09.01.2025 |
Gewerbeanmeldung: La Pinsa & Co. GmbH, Vertrieb: Mr. Pizza |
Poststr. 5 |
31.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Im Betrieb wurden viele tote Schaben und andere Insekten vorgefunden. In den Unterschränken einer Saladette lagen tote Schaben neben den Dressingbechern. In einem Gastronombehälter wurden Ananaswürfel vorgefunden, die vergoren rochen, am oberen Rand des Behälters befanden sich schwarze Schimmelflecken. Im Kühlhaus wurden vorgekochte Nudeln in einem verschmutzten Behälter gelagert. Die Nudeln rochen säuerlich. Die beiden obengenannten Lebensmittel wurden von 2 Lebensmittelkontrolleuren sensorisch geprüft und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Im ungereinigten Spülbecken wurde Hähnchenfleisch aufgetaut. Der Dosenöffner war stark verrostet und verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 01.08.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand sich in einem akzeptablen Hygienezustand. |
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Rastatt |
18.10.2024 |
Restaurant Schützenliesel |
Ottersdorferstr. 99 |
14.08.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 16.11.2024 wieder aufgenommen werden. |
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Rastatt |
14.10.2024 |
Pizza Slice & Spice |
Bahnhofstr. 33 |
29.08.2024 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004. |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden. |
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Rastatt |
10.12.2024 |
LyLy Asian Cusine & Sushi |
Hauptstraße 34 |
16.10.2024 |
In der Küche, im Regal für die Bedarfsgegenstände (z.B. Reisschalen, Teller), befanden sich sehr viele lebende Kakerlaken. In der gekühlten Salattheke im Küchenbereich befand sich eine tote Kakerlake in der Salatsauce. Der Arbeitstisch unter der Fritteuse war stark mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Im Trockenlager hinter der Küche war ein Abflussrohr im Deckenbereich undicht, dort war ein Kakerlakennest erkennbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Schabenbefalls und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 16. Oktober 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 4. November 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |
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Rastatt |
07.01.2025 |
Speisegaststätte Rheinstüble |
An der Staustufe 1 |
05.11.2024 |
Im Kühlhaus waren überlagerte Lebensmittel (z. B. Gewürze) vorhanden. Der Lüfter im Kühlhaus war verunreinigt und mit Schimmelsporen behaftet. Salat wurde in einer schmierigen Plastikschüssel gewaschen und gelagert. Die Spülbürsten zum Reinigen der Gläser waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Trinkgläser wurden auf Plastikmatten, an denen sich schmierige Ablagerungen befanden, abgestellt. Ein Gitterboden eines Kühlschrankes war mit Schimmel behaftet. Sämtliche Arbeitsflächen waren verschmutzt. In einem Trockenlager befanden sich Burgerbrötchen in einer Plastiktüte, die an mehreren Stellen offensichtlich durch Schadnager angefressen war. Unmittelbar neben diesen Brötchen wurde Mäusekot vorgefunden. Die Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 12 LFGB, Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II, Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 05.11.2024 die Schließung des Betriebes. Nach Mängelbeseitigung wurde der Betrieb am 18.11.2024 wieder geöffnet. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
30.07.2024 |
Bäckerei Leisinger |
Leopoldstr. 36 |
25.06.2024 |
In der gesamten Betriebsstätte war ein massiver Schädlingsbefall (u.a. Mäuse, Ratten, Reismehlkäfer, Schaben) vorhanden. Mäusekotspuren waren in den alltäglichen Arbeitsbereichen bereits oberflächlich deutlich zu erkennen und hätten auch durch das Betriebspersonal erkannt werden müssen. Neben der unsachgemäßen Lagerung von vorbereiteten Lebensmittel (u.a. zahlreiche und zur unmittelbar weiteren Verwendung vorgebackener Kuchen- und Tortenböden) in durch Kot verunreinigten Kunststoffbehältnissen waren auch zahlreiche Lebensmittelbedarfsgegenstände (u.a. vorbereitete und mit Backpapier ausgekleidete Backformen) durch Schädlingsexkremente kontaminiert. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Bäckerei wurde vorübergehend geschlossen und das Inverkehrbringen von Backwaren untersagt. Nach einer gründlichen Grundreinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 28.06.2024 wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
13.08.2024 |
Pizzeria Vita Mia |
Hauptstr. 92 |
17.07.2024 |
In der Kühlung an der Pizzabelegstation wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch mit mehreren Eierpakten von Fliegen vorgefunden. Auf dem Fetakäse waren Schmutzansammlungen und eine tote Fruchtfliege vorhanden. Im Kühlhaus wurde eine Packung mit Vanillesoße (MHD 20.06.2024) die bereits im inneren sporenartige Beläge aufwies sowie eine Packung Mozzarella (MHD 18.05.2024) vorgefunden. Des Weiteren fand keine ausreichende Reinigung der Lebensmittelbedarfsgegenstände, besonders auch der Behältnisse zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, sowie eine ausreichende Reinigung der Geräte und Maschinen statt. Es wurden zahlreiche durch fettige Beläge und Schmutzansammlungen verunreinigte Eimer und Kisten vorgefunden. Maschinen und Geräte wurden ebenfalls nicht ausreichend gereinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Gaststätte und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 20.07.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
24.09.2024 |
Lieferdienst/Imbiss Burger Corner |
Mannheimer Str. 67 |
28.08.2024 |
Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch in der Pizza-Ecke hatte eine gemessene Temperatur von + 16,8°C. (Kochschinken). Ferner befand sich auf dem Kühltisch ein Behältnis mit Tomatensoße. Dieses Behältnis war bereits mit Austrocknungen/Verkrustungen der Tomatensoße versehen. In der Pizza-Ecke befand sich eine Kunststoffwanne mit Pizzateig. Dieser Pizzateig war auf der Oberfläche bereits stark verkrustet. Der Kleinkomponenten-Kühler auf dem Kühltisch im Grill-/Kochbereich hatte eine gemessene Temperatur von + 17,0°C (aufgeschnittene Tomaten). Im Kühltisch im Grill-/Kochbereich befand sich ein kleiner Eimer mit einer grünen Paste darin. Diese Paste war im Randbereich bereits stark verkrustet. Der Stupfer/Igel für den Pizzateig war durch Lebensmittelreste verschmutzt. Die Fensterrahmen waren schmierig verschmutzt, so dass bereits kleine Fluginsekten daran haften blieben. Die Deckenbeleuchtung war schmierig verschmutzt und mit kleinen Fluginsekten behaftet. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung des Betriebes und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 02.09.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
12.12.2024 |
Lieferdienst/Imbiss Yasmin libanesisches Restaurant |
Karlsruher Str. 11 |
14.11.2024 |
Die Wände und der Fußboden waren altverschmutzt. Besonders im Bereich von Steckdosen, Steckdosenleisten, hinter und unter der Kücheneinrichtung befanden sich starke Altverschmutzungen. Mehrere Lebensmittelbehältnisse waren durch angetrocknete Lebensmittelreste und anderen Verschmutzungen verunreinigt. Die Kücheneinrichtung (Spültisch, Ablageflächen, Kühltische, Saladette) war stark altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel wurde der Betrieb geschlossen. Es wurde mündlich angeordnet, dass alle offenen Lebensmittel entsorgt werden müssen und eine Grundreinigung durchgeführt werden muss. Bei der Nachkontrolle am 15.11.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
18.12.2024 |
Zaytouna Heimservice Leimen |
Hauptstr. 61 |
21.11.2024 |
In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall durch Ratten festgestellt. In der Küche wurde im Seitenfach eines Kühltisches massive Rattenkotrückstände vorgefunden. Im Bereich der Theke wurde, nach dem Öffnen eines Unterschranks, eine lebende Ratte gesichtet. Ebenfalls im Thekenbereich, verströmte der Unterschrank, der Spüle einen starken Rattenuringeruch. In den Regalen befanden sich an verschiedenen Stellen geöffnete Lebensmittelpackungen. Verpackungsmaterialien wurden nicht ausreichend geschützt gegen Verunreinigung aufbewahrt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des vorgefundenen Schädlingsbefalls durch Ratten sowie dem Fund von Rattenkot im Küchenbereich und weiterer teilweise gravierender hygienischer Mängel, wurde der Betrieb von der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle, am 28.11.2024, waren die Mängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
07.01.2025 |
Pizzeria Piccobello |
Friedrich-Ebert-Straße 33 |
21.11.2024 |
Im gesamten Betrieb war ein Schadnagerbefall zu erkennen. So waren Ratten- und/oder Mäusekotrückstände in weiten Teilbereichen der Betriebsstätte ersichtlich. Diese erstreckten sich über den Fußboden und/oder über Lager- bzw. Regalflächen, sodass auch die dort abgestellten Kunststoffdosen außen bereits durch Kotrückstände kontaminiert waren. Auch im Inneren von Kunststoffeimern war vereinzelt Mäusekot ersichtlich. Während in den Dosen diverse Gewürze und/oder Kräuter eingelagert waren, wurden in den Eimern diverse Lebensmittelbedarfswerkzeuge (u.a. Schneidemesser, Holzkochlöffel, etc.) abgelegt bzw. aufbewahrt. Zahlreiche Lebensmittel wurden in unsaubere oder unzureichend zwischengereinigte Gefäße (z.B. Kunststoffboxen, Streuer, Kunststoffkisten) aufbewahrt. Bei genauerer Betrachtung waren diese äußerlich teilweise durch klebrige Beläge, verkrustete Lebensmittelrückstände und/oder gar durch Mäusekot altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der mangelnden Betriebs- bzw. Basishygiene (inkl. unzureichender Personalhygiene) in Verbindung des stark ausgeprägten Schädlingsbefalls über weite Teile der Betriebsstätte wurde das weitere Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt. Bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |