Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe

Stand: 25.04.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Baden-Baden, Stadt

29.11.2023

Gaststätte My Lyn

Lichtentaler Straße 19
76530 Baden-Baden

19.10.2023

Es wurde festgestellt, dass sich in der Küche, Lebensmittellager (Keller) sowie im Thekenbereich lebende und tote Schädlinge (Schaben) befanden. Des Weiteren wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch +8,2°C) ohne ausreichende Kühlung vorgefunden. Am Spülbecken wurden Lebensmittel (Geflügel zum Auftauen) neben Reinigungsmitteln gelagert. Die Kühlschranktüren und Türrahmen der Saladette waren stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Fleisch etc.) ohne Abdeckung in dieser Kühlung gelagert. Die Wände und der Boden in der Küche waren stellenweise stark verunreinigt. Die Gläserspülmaschine war im Inneren verunreinigt und wies einen muffigen Geruch auf. Der Reiskocher ist stark verschmutzt. Die Innenbeschichtung tlw. beschädigt.

VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II

Aufgrund der hygienischen Mängel sowie des massiven Schädlingsbefalls erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 waren noch Schädlinge (Schaben) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 26.10.2023 gestattet.

Baden-Baden, Stadt

05.12.2023

Pizza Lieferservice Carlos Pizza Express

Friedhofstraße 5
76530 Baden-Baden

06.11.2023

Es wurde in der Küche, Vorbereitungs- und Spülbereich, Lebensmittellager, Personaltoilette sowie Empfang- und Ausgabebereich massive Ansammlungen von Schadnagerkot (Ratten) festgestellt. Des Weiteren waren in den Herstellungsbereichen die Böden und die Wände stark verunreinigt. Die Küchenmöbel sind verunreinigt. Die Mikrowelle war innen verschmutzt. Die Saladette war speziell am Lüftermotor stark verunreinigt. Die Frittierkörbe der Fritteuse waren verschmutzt und stellenweise beschädigt. Die Bedarfsgegenstände (Stipproller etc.) waren stark verunreinigt. Es wurden kühlpflichtige Lebensmittel (Remoulade) ungekühlt im Zubereitungsbereich gelagert. Die Teigmaschine im Vorbereitungsbereich war stark verschmutzt. Der Kühlschrank war innen unsauber. Im Kühlschrank wurden rohe Eier im Eierkarton sowie Lebensmittel in Kartonagen gelagert.

VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II

Aufgrund der hygienischen Mängel sowie der massiven Ansammlungen von Schadnagerkot erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 war noch Schadnagerkot (Ratten) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 08.11.2023 gestattet.

Enzkreis

28.02.2024

Panificio S. Calogero GmbH

Marxzeller Str. 10
75334 Straubenhardt-Langenalb

31.01.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt.

Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden.

Enzkreis

28.02.2024

Gaststätte "Hirsch"

Knittlinger Str. 22
75417 Mühlacker-Lienzingen

08.02.2024

Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet

Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt

Enzkreis

21.03.2024

Müller Fleisch GmbH

Industriestr. 42
75217 Birkenfeld

20.02.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt:
Mehrere Metallrollwagen für den Transport von Schlachtnebenprodukten wiesen lose Metallteile auf.

2. Lagerung von Schlachtnebenprodukten unter unhygienischen Bedingungen:
In einem Kühlraum wurden Kisten mit unverpackten Schlachtnebenprodukten gelagert. An der Decke des Kühlraums war Grünalgenwachstum und beginnende Versporung erkennbar.
In einem weiteren Kühlraum mit unverpackten Schlachtnebenprodukten war die obere Fliesenwand deutlich unsauber/versport.
In einem dritten Kühlraum standen zur weiteren Lagerung von Schlachtnebenprodukten leere, gereinigte rote Behältnisse bereit. Diese waren noch deutlich unsauber. Es fanden sich innen wie außen noch Haut- bzw. Fellreste von Schlachttieren.
Im Bereich der Innereienbearbeitung war die Decke übersät mit Kondenswassertropfen. Direkt darunter wurden Schlachtnebenprodukte bearbeitet.
 
3.Unzureichende Trennung reiner/unreiner Bereich:           
Ein Mitarbeiter für den Hygiene-Bereich (Brühkesselraum) wechselte während der Kontrolle mit seiner weißen Hygiene-Arbeitskleidung mehrmals vom unreinen Keller in den reinen Kellerbereich und zurück..
 

 

Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde mit der Mängelbeseitigung bereits begonnen

Heidelberg, Stadt

05.02.2024

Kurpfälzisches Museum "Garibaldi"

Hauptstraße 97
69117 Heidelberg

13.12.2023

Es wurden diverse Hygienemängel in der Betriebsstätte und Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt. Insbesondere waren in der Küche die Mikrowelle innen verschmutzt und die Grillplatte stark altverschmutzt und verkrustet. Außerdem wurde Hähnchenbrustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bei der Kontrolle am 20.12.2023 wurden Rinderhackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden und zudem säuerlich riechende Spaghetti im Kühlschrank gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren noch Hygienemängel vorhanden.

Heidelberg, Stadt

15.02.2024

Taumi

Grüne Meile 20
69115 Heidelberg

21.11.2023

Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen und Alt-Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt (z. B. Schneidebretter, Gemüsehobel, Frittierfett). Außerdem war die Eiswürfelmaschine innen versport. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. Insbesondere wurde in allen Betriebsbereichen einschließlich des Sushi-Zubereitungsbereiches massiver Schädlingsbefall durch Kakerlaken festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Am 24.11.2023 wurde der Betrieb wieder freigegeben.

Karlsruhe, Land

01.12.2023

China Restaurant Kaiserpalast

Kammerforststr. 17
76646 Bruchsal

24.10.2023z

In der Küche wurde ein Befall mit lebenden Schaben vorgefunden.
 
Im Getränkekühlhaus wurden zweieinhalb Kartonagen Eier mit bereits stark abgelaufenen MHD (05.09. und 11.09.) vorgefunden.
 
Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (Im Trockenlager wurde verschimmelter Knoblauch im Reis aufbewahrt, in der Damentoilette wurden Getränke gelagert, im Tageskühlraum waren einige Lebensmittel (Paprika, Brokkoli, Spitzkohl, Blumenkohl und Saucen) sowie einige Lebensmittelverpackungen verschimmelt und in der Küche und im Fisch- und Fleischkühlhaus wurden Fisch und Schalentiere im geschlossenen Beutel im eigenen Saft aufgetaut.).
 
Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (In der Küche wurden zum Teil versporte Arbeitsbretter zum Schneiden von frischen Lebensmitteln verwendet und der Dosenöffner war am Dorn stark altverschmutzt.)

§ 3 LMHV
Art. 14 Abs.2 Buchstabe b) VO (EG)178/2002

Maßnahmen bezüglich der Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände abgeschlossen.
Nicht verzehrbare Lebensmittel wurden entsorgt.
Eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist eingeleitet.

Karlsruhe, Land

14.02.2024

Pizza Pronta

Sternenfelser Straße 13
75038 Oberderdingen

27.12.2023

- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (Gemüseschneidemaschine mit verdorbenen Ablagerungen von Gemüseresten)
-Fritteuse im Randbereich der Fettwanne und im Frittierkorbbereich war altverschmutzt
-Küchensieb zum Abgießen der Gemüsekonserven war mit Ablagerungen am Siebrand verschmutzt
-Tischdosenöffner war am Dorn mit schwarzen Ablagerungen und Tomatensoße verschmutzt
-Der Kühltisch unter der Pizzastation war am Ablauf altverschmutzt. Im Kühltisch wurden offen geschnittener Paprika und Pommes Frites (Rohware im geöffneten Beutel) in unmittelbarer Nähe gelagert
-Die Gewürzdosen waren im oberen  Bereich altverschmutzt
-Das gebrauchte Frittierfett zeigt lt. Gutachten des CVUA Stuttgart eine gravierende nachteilige Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Verwendung zu hoher Temperaturen

§3LMHV 
Art. 14b VO(EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und die Mängel waren behoben.

Karlsruhe, Land

16.04.2024

Pizzeria Portobello

Kronenstrasse 11a
76275 Ettlingen

29.02.2024

Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote  Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt.
Außerdem lebende Schaben in der Küche im Bodenbereich unter der Theke.

§ 3 LMHV
Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) VO (EG) Nr.178/2002

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.

Eine Grundreinigung der Küche wurde durchgeführt.

Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen.

Karlsruhe, Stadt

26.10.2023

Chef-et Grill & Steak

Kaiserstraße 132
76133 Karlsruhe

04.09.2023

Im gesamten Betrieb wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Lebensmittel vorgefunden. So wurde z. B. Salat in nicht für Lebensmittel geeigneten Behältnissen zubereitet. Im Kühlraum wurde offen gelagertes, rohes Geflügelfleisch gemeinsam mit einer nicht ordnungsgemäß abgedeckten Remoulade sowie Getränkekisten aufbewahrt. Es wurde rohes Fleisch im eigenen Saft aufbewahrt vorgefunden. Die Lebensmittel waren teilweise in offenen Kisten direkt auf dem Boden gelagert. Lebensmittel wie Drehspieße, rohes Fleisch und Kräuter wurden im Tiefkühlraum offen gelagert. In einem Kühlschrank wurde rohes und offenes Fleisch neben Wasserflaschen gelagert. Die unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung z. B. Salmonellen durch das Geflügelfleisch und stellt eine Gesundheitsgefahr für sämtliche im Betrieb aufbewahrten und hergestellten Lebensmittel dar.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 5. Oktober 2023 wurden keine unsachgemäß gelagerten Lebensmittel vorgefunden.

Karlsruhe, Stadt

12.03.2024

Schahbaa - Syrische Spezialitäten

Karlstr. 77
76137 Karlsruhe

18.01.2024

Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen). Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden.

Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt.

Karlsruhe, Stadt

20.03.2024

Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant"

Kaiserallee 86
76185 Karlsruhe

06.02.2024

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet.

Karlsruhe, Stadt

19.03.2024

Chen Ji

Scheffelstraße 2
76135 Karlsruhe

08.02.2024

Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV

Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt.

Bei der Nachkontrolle am 20. März 2024 waren die Mängel beseitigt.

Mannheim, Stadt

28.11.2023

La Cuisine Q6 Q7

Q7 1
68161 Mannheim

19.10.2023

Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen erkennbar war. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Zuckererbsenschoten, Aubergine, Kondensmilch, Johannisbeernektar, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Standkutter, Messer, Frittierkörbe etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. Weiter wurden in der Speisen- und Getränkekarte Auslobungen festgestellt, die als irreführend beurteilt wurden, z.B. Thüringer Rostbratwurst (hierfür wurde Delikatess Rostbratwurst verwendet), Eisschokolade (hierfür wurde kakaohaltiges Getränkepulver verwendet) sowie Erdbeereis (hierfür wurde Eis mit Erdbeergeschmack verwendet).

§ 40 (1a) Nr.3

Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

Mannheim, Stadt

19.12.2023

Vinothek No̱ 1 Gutsschänke Henninger

T 6 28-29
68161 Mannheim

09.11.2023

Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war. Angefressene bzw. durch Mäusekot kontaminierte Lebensmittel wurden als nicht sichere und als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel i.S. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 beurteilt. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Linsen, Salate, Kräuter, diverse Fleischsorten, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit bzw. auf Grund des überschrittenen Verbrauchsdatums als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Eisportionierer, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Eierschneider, etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004

Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

Mannheim, Stadt

23.02.2024

Bäckerei Demir

Friedrich-Ebert-Str. 46
68167 Mannheim

31.01.2024

In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet.

Neckar-Odenwald-Kreis

08.04.2024

Seitenbacher Vertriebs-GmbH

Siemensstr. 14
74722 Buchen

10.01.2024

Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g).

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

-

Neckar-Odenwald-Kreis

18.04.2024

Dambach GbR Landwirtschaft

Untermudauer Straße 5
69427 Mudau

20.03.2024

Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform.

§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV

Mangel wurde abgestellt.

Pforzheim, Stadt

10.11.2023

Bäckerei Wiskandt

Carl-Schurz-Straße 50b
75180 Pforzheim

06.09.2023 und 21.09.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten / behandelten Back- und Konditoreiwaren: stark verschmutzte Betriebsstätte, keine geeignete Schädlingsbekämpfung trotz massivem und offensichtlichem Befall mit Bäckerei-typischen Schadinsekten wie Motten und Käfer. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Dorn, sowie Stab und Halterung des Dosenöffners; Eimer zur Lagerung von Hagelsalz.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Nachkontrolle vom 21.11.23: Hygiene-Status zufriedenstellend; Bekämpfung abgeschlossen

Pforzheim, Stadt

13.11.2023

Steg 7

Am Schoßgatter 7
75172 Pforzheim

13.09.2023 und 20.09.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Stark verschmutzte Betriebsstätte, Aussetzen der Schädlingsbekämpfung trotz vorhandenem und bekanntem Schabenbefall. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004

06.10.2023: Professionelle Schädlingsbekämpfung wurde nachweislich wieder aufgenommen.

Pforzheim, Stadt

20.11.2023

Neo

Marktplatz 4
75175 Pforzheim

13.10.2023 und 16.10.2023

Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: wiederholt verschmutzte Eiswürfelmaschine; bei dieser Kontrolle in der Art, dass in den Eiswürfeln Schmutzpartikel feststellbar waren.

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen, u.a.: Kein bedienungsbereites Handwaschbecken im Küchenraum – angemessene Handhygiene daher nicht möglich; Fehllagerung eines Fleisch-Drehspießes; stark verfettete Abzugshaube, so dass Fett hinunter tropfte.

Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, u.a.: Gemüsehobelmaschine, Gastronormbehältnisse, Schneidbretter, Dosenöffnerdorn, Sahnespender mit käsig-buttrigen Resten am Auslass.

Art. 14 (1) und (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII und IX der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004

Bei der 2. Nachkontrolle am 17.10.2023 waren die Mängel behoben

Pforzheim, Stadt

04.12.2023

La Piazza

Weiherstraße 13
75173 Pforzheim

24.10.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellter/behandelter Pizza: Entsprechender Arbeitsbereich wiederholt stark altverschmutzt, insbesondere im Bereich der Marmor-Arbeitsplatte, der Lagerschubladen, des Fußbodens, im Umfeld der Teigmaschine.

Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Eiswürfelmaschine im Thekenbereich inwendig stark verschmutzt mit einem schwärzlich-schmierigen Biofilm.

Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Minze und Heidelbeeren, gelagert im Thekenbereich: welk bzw. faulig.

Inwendig wiederholt stark alt-verschmutzte Kühlschränke, inwendig stark alt-verschmutzte Spülmaschine im Thekenbereich, mehrfach wiederholt extrem verschmutzter Boden im Abfalllager, so dass Schmutz aus diesem Bereich über die Schuhe in andere Betriebsbereiche getragen wird.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004;

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004;
Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002;

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und VI der VO (EG) Nr. 852/2004

Nachkontrolle am 01.12.2023: Mängel zum Teil behoben.

Pforzheim, Stadt

11.12.2023

Bohrain Ranch

Werner-Siemens-Straße 76
75173 Pforzheim

02.11.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen, schlechter Hygiene-Status in den Bereichen Lager Keller, Außenlager, Grillbereich, Pizzastation, Küche, Theke; Kontamination der Kellerlager mit Siebenschläferkot, zahlreiche Kühlmöbel inwendig stark verschmutzt, inwendig stark verschmutzte Spülmaschinen.

Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Eiswürfelmaschine im Keller inwendig stark schwarz-schmierig verschmutzt, Behältnis der Aufsatzkühlung für die Pizzazubereitung krustig verschmutzt.

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004;

Mängel bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 beseitigt.

Pforzheim, Stadt

03.01.2024

Szia Bistro

Zeppelinstraße 21
75175 Pforzheim

22.11.2023 und 23.11.2023

Inverkehrbringen von unter extrem unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: massiver Befall der Betriebsstätte mit verschiedenen Schädlingen – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, sinnfällig verdorbene Lebensmittel und Speisen vorrätig gehalten, fehlende Personalhygiene – Rauchen im Küchenraum.

Massive Altverschmutzung der gesamten Betriebsstätte, der Einrichtung und von Gegenständen ohne und mit direktem Lebensmittelkontakt

Art 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII und IX der VO (EG) Nr. 852/2004

Bis zur Mängelbehebung am 01.12.2023 Verbot der Speisenabgabe angeordnet.

Pforzheim, Stadt

03.01.2024

Don Perez

Bahnhofstraße 12
75172 Pforzheim

28.09.2023 und 23.11.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: u.a. mangelnde Grundhygiene der Betriebsstätte, nachweislicher Schädlingsbefall – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, Fehllagerung von Lebensmitteln insbesondere in den Tiefkühltruhen.

Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: u.a. Eiswürfelmaschine inwendig stark verschmutzt mit einem schwärzlich-schmierigen Biofilm; Gastronorm-Einsätze mit Mehl /Paniermehl mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt; Saucenspender mit angetrockneten Resten am Auslass verschmutzt

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004;

Bei der 2. Nachkontrolle am 27.11.2023 war die Grundhygiene wieder hergestellt

Pforzheim, Stadt

09.02.2024

Palm Beach

Wilferdinger Straße 66
75179 Pforzheim

28.12.2023 und 29.12.2023

Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen:
Sehr schlechter Hygiene-Status der Küche, die keine geeignete Umgebung zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln darstellte: u.a. stark verschmutzte verschlissene und zum Teil defekte Elektroinstallationen wie Kabelkanäle, z.T. direkt ober-halb von Arbeitsflächen; defekter Spültisch, keine Trennung von sauberem und unsauberem Spülbereich, krustig altverschmutzte Spültischarmatur, inwendig stark altverschmutzte Spülmaschine; schlechter Hygiene-Status der Kühlhäuser und verschiedener anderer Kühleinrichtungen: u.a. Lagerung verpackter Lebensmittel direkt auf dem Boden, Boden erheblich verschmutzt, Regalböden korrodiert/rostig und verschmutzt, Verdampfergitter stark verschmutzt.

Erhebliche Verschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Diverse Gegenstände und Behältnisse nach dem Spülen noch verschmutzt, Dorn des Dosenöffners altverschmutzt.

Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Radieschensprossen mit Verbrauchsdatum 25.12.2023

Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Mängel bei der Nachkontrolle am 08.01.2024 beseitigt, guter Hygiene-Status zum Zeitpunkt der Nachkontrolle.

Pforzheim, Stadt

20.03.2024

Ceylan Supermarkt

Kreuzstraße 9
75175 Pforzheim

08.02.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten, zwar unter entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung. Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.

Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

Rastatt

19.12.2023

Peter's gute Backstube, Produktionsbetrieb

Moritzenmatten 8
77815 Bühl

19.04.2023

Verschmutzte Rührkuchenformen wurden ohne Reinigung wiederverwendet, so dass Verschmutzungen in die neuen Rührkuchen eingebacken werden konnten. 
Backmargarine für süßen Hefeteig wurde im Kühlhaus mit verschimmelter Folie abgedeckt.
In der Backstube befanden sich sporige sowie ausgefranste Gärgutträger. Hierdurch bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Brot und Brötchen durch Schimmel. 
Ebenso wurden in der Produktion defekte Kunststoffgärkörbe verwendet, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch Fremdkörper von Brot und Brötchen bestand.
Auf einer Teiglinie der Produktion lag der Deckel einer Lebensmittelkiste, an dessen Innenseite Mottenlarven mit Gespinsten klebten. In dieser Kiste war zuvor Sauerteig gelagert, der für Brot und Brötchen verwendet wurde.
In der Eismaschine für die Teigzubereitung wurde eine Schabe gefunden. Hierdurch bestand die Möglichkeit, dass diese in Brot- und Brötchenteig gelangen konnte.
In der Produktionshalle der Grobbäckerei befand sich während der Produktion von Brot und Brötchen ein Vogel, wodurch diese kontaminiert werden konnten.

Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. mit Anhang II Kap.1 Nr. 1 und 2b

VO(EG) 852/2004 Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 4 sowie Anhang V Nr. 1a 

§3 LMHV

Es wurde eine Grundreinigung der Maschinen und Geräte, eine Schädlingsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung des Eindringens von Tieren (z. B. Vögel) in den Produktionsräumen angeordnet. Die Backmargarine wurde entsorgt. Die defekten sowie die verschimmelten Gärgutträger und Gärkörbe wurden aus der Produktion genommen.

Rastatt

17.11.2023

Bert Beuthan Catering und Beratung für Hotel und Gastronomie UG i.Gr. (Naturfreundehaus Großer Wald Michelbach)

Rotenfelser Str. 24
76571 Gaggenau

27.09.2023

Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 15kg Rehfleisch, gestapelt in Kunststoffboxen, unhygienisch übereinander gelagert. Der Kühlschrank schimmelte am Boden. Es wurden 4 Verdachtsproben aus den verschiedenen Fleischboxen erhoben. Das schmierige Fleisch roch teilweise faulig, käsig oder alt und hatte teils pelzige Auflagerungen. Alle vier vorgelegten Verdachtsproben Fleisch wurden vom CVUA Karlsruhe aufgrund des zum Untersuchungszeitpunkt festgestellten Verderbs für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und deshalb als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Im Außenbereich, in einer verschmutzten, vollgestellten Werkstatt wurde ein einzelner defekter Kühlschrank vorgefunden. In diesem Kühlschrank wurde vergammeltes Fleisch gelagert, welches bereits stark faulig roch. An den Kühlschrankwänden waren Maden. Es wurde die sofortige Schließung des Betriebs angeordnet.

Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 a LFGB

Am 02.10.2023 erfolgte eine Nachkontrolle. Der Betrieb hat eine Grundreinigung durchgeführt und wurde wieder geöffnet. Alle offenen Lebensmittel wurden nach der Betriebskontrolle vom 27.09.2023 entsorgt. Der defekte Kühlschrank mit dem vergammelten Fleisch wurde ebenfalls entsorgt.

Rastatt

12.12.2023

Mobiler Lebensmittelstand Kroatische Spezialitäten Sladana Vidakovic

Standort: Parkplatz Kaufland Rastatt, Rauentaler Straße 65
76437 Rastatt

04.10.2023

Im Verkaufswagen befanden sich mehrere Schinken, Bauchspeck und Rohwürste mit Schimmelbefall.

Art. 14 Abs 2b VO (EU) 178/2002.

Die verschimmelten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Der weitere Verkauf wurde untersagt.

Rastatt

12.12.2023

Pizza Factory

Ottersdorfer Str. 15
76437 Rastatt

19.10.2023

Artischockenherzen mit einer erheblichen Abweichung in Aussehen und Geruch wurden in einem am Rand verschimmelten Kunststoff-Behälter vorgefunden. Die Artischocken wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die Gastronormbehälter in der Saladette waren verschmutzt, darunter befanden sich viele tote Fliegen. In den Betriebsräumen wurden massive, hygienische Verstöße festgestellt (stark verschmutzter Backofen, Mikrowelle, Saladette und Gewürzschränke). Die Teige wurden in einer verschmutzten Kiste im Kühlraum gelagert. Reinigungsmittel und Rattenköder wurden im Lebensmittellager neben Lebensmitteln vorgefunden. Burgerfleisch wurde in handelsüblichen, nicht für Lebensmittel geeigneten, Einkaufstüten in einer vereisten und verschmutzten Tiefkühltruhe eingefroren. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.

Art. 14 Abs. 1, 2 Buchstabe b und 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m mit § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB; Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV.

Aufgrund der hygienischen Mängel und der fehlenden Gewährleistung für eine sichere Produktion erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Rastatt

10.01.2024

Serpa Markt Bühl

Industriestraße 22
77815 Bühl

11.10.2023

Es wurden mehrere Pakete der Süßspeise "Lokum" zum Verkauf angeboten, die einen starken Madenbefall aufwiesen.

Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2b VO (EU) 178/2002

Die mit Maden befallenen Produkte wurden sofort entsorgt.

Rastatt

12.01.2024

Likya Restaurant

Poststr. 6
76437 Rastatt

10.11.2023

Im Vorbereitungsraum wurde ein Schabenbefall festgestellt. Im Kühlschrank wurde eine tote Schabe in einem Behälter mit geschältem Knoblauch vorgefunden. Verschimmelter Brokkoli, geschnittene Oliven und Artischocken-Herzen mit abweichendem Aussehen sowie Ananaswürfel mit einem stark gärigen Geruch wurden in der Theke vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002.

Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 10.11.2023 eine sofortige Betriebsschließung. Am 17.11.2023 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben.

Rastatt

22.02.2024

Coco Diner Vietnam Asiatische Food

Bahnhofstr. 22
76437 Rastatt

15.01.2024

Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV.

Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben.

Rhein-Neckar-Kreis

06.11.2023

Metzgerei Balles OHG

Hauptstr. 81
69207 Sandhausen

12.10.2023

In den gesamten Räumlichkeiten der Produktion und dem dazugehörigen Warenannahmebereich wurde augenscheinlich Nagerkot, insbesondere am Übergang der Wand zum Fußboden, vorgefunden. Das Regal unmittelbar neben der Warenannahme und der Eckbereich dort (Besenabstellplatz) war davon stark betroffen. Hier befand sich der Nagerkot auch auf den Regalböden in unmittelbarer Nähe zu Metzgereiutensilien (Schinkenpressen). Zudem war augenscheinlich Nagerkot in roten Kisten vorhanden in welchen Deckel gelagert wurden. Ein weiteres Regal weiter innen liegend im Produktionsbereich (Eimerlagerbereich) war ebenfalls augenscheinlich mit Nagerkot auf den Regalböden verunreinigt. Direkt vor diesem Regal stand eine rote Kiste mit offenem, zugeschnittenem Fleisch. In dem Regal lagerten u. a. Metallformen und Metallbehälter sowie Plastikdarmhüllen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Dem Betrieb wurde daraufhin durch die Lebensmittelmittelüberwachung aufgrund des starken Befalls von Schädlingen (Ratten und Mäuse) in nahezu allen Lager- und Verarbeitungsräumen (auch im Thekenbereich) das Zubereiten, Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mündlich untersagt und eine Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

14.11.2023

Aroma Supermarkt

Johannisstraße 2
69469 Weinheim

18.10.2023

Thekenbereich: Die angebotenen Waren (hier: Innereien, Hähnchenkeulen, Hähnchenflügel etc.) der Geflügelfleischtheke wurden bei einer gemessenen Temperatur von 8,9°C aufbewahrt. Des Weiteren wurde minderwertige Hähnchenleber angeboten, welche durch Gallenflüssigkeit bzw. Galle verunreinigt war. In der Auslage der Spezialitätentheke wurden schwarze Oliven angeboten, welche mit weißen, schmierigen, sporenartigen Belägen behaftet waren. Kühlhaus: Im gesamten Deckenbereich des Kühlhauses, oberhalb der offenen Fleischwaren und des Fleischwolfes zur Hackfleischproduktion, löste sich die Deckenfarbe großflächig ab. Zudem wurden diverse Risse im gesamten Wandbereich festgestellt. Das rote Schneidebrett neben dem Fleischwolf war hochgradig verunreinigt und durch tiefe Riefen und Rillen verschlissen. Der gesamte Bereich des Kühlaggregats des Verdampfers inklusive Kondensatleitung, Wandanschluss sowie Isolierung waren hochgradig durch dunkle, sporenartige Beläge verunreinigt.
Unterhalb des Metallregals befand sich eine rote Kiste in der sich eine Styroporbox befand, in welcher unangenehm riechende Sardellen in einer dunklen und schmierigen Flüssigkeit lagerten. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel, wurde das Kühlhaus (Hackfleischproduktion) geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Mängel beseitigt und das Kühlhaus wurde wieder freigegeben.

Rhein-Neckar-Kreis

20.11.2023

Café Kaufmann

Seestr. 130
68775 Ketsch

29.08.2023

In der gesamten Betriebsstätte waren Mäusekotspuren deutlich zu erkennen und hätten auch durch die Betriebspersonal erkannt werden müssen. Bereits hinter bzw. zwischen allen Kühlgerätschaften und Betriebsmobiliar, auf den Fensterbänken war der Schädlingsbefall vorhanden. Bei näherer Betrachtung war das Ausmaß des Befalls besonders hinter dem Herd, im Kassenbereich der Getränkeausgabe, auf zahlreichen Gläserregalen, im Flur inkl. Personaltoilette sowie in der Auslage der Kuchentheke (die Kuchentheke war zum Kontrollzeitpunkt nicht in Betrieb) klar ersichtlich. Zudem waren unmittelbare Arbeitsbereiche (u.a. hinter der Fritteuse) sowie zahlreiche Regalflächen im Küchenbereich vom Schädlingsbefall betroffen. Dies führte zu einer umfassenden Verunreinigung von Lebensmittelbedarfsgegenstände, sodass eine Verbrauchergefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde eine umfassende Grundreinigung inkl. Desinfektion und die Inanspruchnahme eines professionellen Schädlingsbekämpfers mündlich angeordnet. 

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven Mäusebefalls in der gesamten Betriebsstätte wurde der Geschäftsbetrieb durch die Lebensmittelüberwachung vorübergehend geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.

Rhein-Neckar-Kreis

28.11.2023

GVO Food GmbH

Seestr. 69
69214 Eppelheim

24.10.2023

Im Rahmen der Kontrolle konnten vor allem in den Produktions- bzw. Spülbereichen zum Teil gravierende Hygienemängel in Form von Altverschmutzungen vorgefunden werden. In Teilbereichen der Betriebsstätte war zusätzlich ein starker Schadnagerbefall (Mäuse und Ratten) deutlich ersichtlich. Des Weiteren waren konzeptionell und auch bauliche Abweichungen teilweise so gravierend, dass eine sogenannte Basishygiene (Arbeits- und/oder Personalhygiene) nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden konnte. Im Rahmen der Warenhaltung waren zudem wiederholt deutlich überlagerte Lebensmittel (u.a. mehrere Käselaibe, Schnittsalate mit Verbrauchsdaten) vorzufinden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund dieser z.T. erheblichen Missstände wurde den anwesenden Betriebsverantwortlichen das Produzieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt sowie das Heranziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers, eine Grundreinigung inkl. Desinfektion und eine Teilentsorgung der Lebensmittel mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder produzieren.

Rhein-Neckar-Kreis

19.12.2023

Metzgerei Back

Friedrichstr. 54
68723 Schwetzingen

16.11.2023

Die gesamten Betriebsbereiche, der Arbeitsraum/Vorbereitungsraum, das Kühlhaus, die Wurstküche/der Produktionsraum, das Tiefkühlhaus, der Salz-raum und das Wurstkühlhaus befanden sich in einem hygienisch inakzeptablen Zustand. Die Mikrowelle auf einem Wandregal war hochgradig altverschmutzt und teil-weise mit der Transportschutzfolie überklebt. Diverse Gewürzbehälter auf dem Wandhängeschrank, die Messergriffe im Messerhalter und im Messerkorb, die hängende Knochensäge und die stationäre Knochensäge waren altverschmutzt. Diverse Gerätschaften (hier: Konvektomaten, Räucherkammer, Kochkessel etc.) sowie deren Kabel und Rohre/Schläuche waren hochgradig altverschmutzt. Die Decke, die Wände, der Fußboden im Bereich vor dem Tiefkühlhaus waren durch Spinnweben und Schmutzansammlungen verunreinigt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Metzgerei und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und die Metzgerei konnte wieder öffnen.

Rhein-Neckar-Kreis

12.04.2024

Burger King Shaffi Group of Companies GmbH

Zündholzstr. 1
68723 Schwetzingen

13.03.2024

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden.

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