Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Freudenstadt |
05.02.2025 |
Chopsticks Bistro & Restaurant |
Kaufhausstr. 30 |
21.11.2024 |
Die Mikrowelle war im Inneren großflächig verspritzt; beim Drehteller aus Glas war ein großes Stück herausgebrochen. Die Oberflächen an den Küchenmöbeln waren - auch an den Seiten - teilweise stark verschmutzt mit festgetrockneten Flüssigkeiten (Öl, Soßen) und Lebensmittelresten. Im Kühlraum waren die Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, außen (Currysoßen) und bei den gekochten Bandnudeln auch an der Deckelinnenseite mit schwarzen Sporen besiedelt. Im Eimer mit den gekochten Bandnudeln hatte sich außerdem im Randbereich ein schmieriger Biofilm gebildet. |
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die gemäß Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 als nicht sicher eingestuften Lebensmittel (Lauch, Nudeln, Geflügel, Mayonaise, verschimmeltes Tiramisu, Hefewürfel) wurden vor Ort entsorgt. |
Heidelberg, Stadt |
25.10.2024 |
Wok Mann |
Lessingstraße 46 |
05.08.2024 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungs-gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Schneidebretter, Aufbewahrungsbehältnisse, Saladette, Kühlschränke) Außerdem wurden kühlpflichtige Garnelen zu warm gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2024 waren die Mängel beseitigt. |
Heidelberg, Stadt |
17.12.2024 |
Soban Cocodec |
Obere Neckarstraße 5 |
19.09.2024 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verschmutzt und verfettet (z. B. Saladette, Pfannen, Fritteuse). Gewürztes Hähnchenfleisch wurde in nicht lebensmittelgeeigneten Verpackungen gelagert. Frittierfett war altverbraucht und nicht mehr zum Verzehr geeignet. Außerdem wurden tote Kakerlaken im Küchenbereich vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Der Gaststättenbetrieb wurde am 25.09.2024 wieder frei gegeben. |
Karlsruhe, Land |
07.01.2025 |
Bäckerei Misch |
Kirchstr. 72 |
27.11.2024 |
Offene, angenagte Mehlsäcke (Papierschnipsel und auslaufendes Mehl sichtbar) wurden in einer mit Mäusekot kontaminierten Hartplastikkiste gelagert. |
§ 3 LMHV, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel geschlossen. |
Karlsruhe, Stadt |
09.10.2024 |
Samis Döner-Snack |
Kaiserstr. 113 |
05.09.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurde im gesamten Betrieb ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Es bestand die Gefahr der Kontamination sämtlicher im Betrieb hergestellter Lebensmittel. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde umgehend mit der Bekämpfung der Schaben beauftragt. Tätigkeit konnte am 11.9.2024 wieder aufgenommen werden; keine lebenden Schaben im Verarbeitungsbereich mehr vorgefunden; Bekämpfungsmaßnahmen dauern noch an. |
Neckar-Odenwald-Kreis |
12.03.2025 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
03.12.2024 |
Irreführende Angaben zu gesättigten Fettsäuren: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Cornflakes zuckerarm" Charge (L340) mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an gesättigten Fettsäuren (Angabe „enthalten keine gesättigten Fettsäuren“, 0 g/100 g in der Nährwertkennzeichnungstabelle), analytisch ermittelt wurden 0,236 g/100 g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a LMIV |
Kennzeichnung wurde vom Betrieb korrigiert. |
Neckar-Odenwald-Kreis |
12.03.2025 |
Bella Krishna |
Haupstr. 63 |
04.12.2024 |
Küche: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Viele Gegenstände und Ausrüstungen waren altverschmutzt. Behältnisse, in denen Gewürze lagerten, waren altverschmutzt. Lagerraum: Boden verunreinigt mit Schadnagerkot. Regale waren altverschmutzt. |
Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängel wurden umgehend beseitigt. |
Pforzheim, Stadt |
13.11.2024 |
Goldstadt Lieferservice |
Bleichstr. 74 |
19.09.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde |
Pforzheim, Stadt |
07.01.2025 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Str. 50 b |
02.10.2024 und 07.10.2024 |
Altverschmutzte verschlissene Gärkörbe für Brote, verschlissener gesplitterter Deckel der Sahneaufschlagmaschine, Lagerung von rohen Teigen und Teiglingen auf krustig verschmutzten stark verschlissenen Holzdielen (jeweils Fremdkörpergefahr); offene Lagerung von Brezelteiglingen direkt unterhalb eines stark verschmutzten Verdampfergitters; Paniermehlmühle stark altverschmutzt mit einer klebrigen Brotmasse, vereinzelter Befall von Mehl und Mehlmischungen mit Schadinsekten, keine Bekämpfungsmaßnahmen erkennbar. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. Buchstabe a), Kapitel IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Befallene Mehle wurden sofort entsorgt, weitere Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 15.10.24 behoben. |
Rastatt |
09.01.2025 |
Gewerbeanmeldung: La Pinsa & Co. GmbH, Vertrieb: Mr. Pizza |
Poststr. 5 |
31.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Im Betrieb wurden viele tote Schaben und andere Insekten vorgefunden. In den Unterschränken einer Saladette lagen tote Schaben neben den Dressingbechern. In einem Gastronombehälter wurden Ananaswürfel vorgefunden, die vergoren rochen, am oberen Rand des Behälters befanden sich schwarze Schimmelflecken. Im Kühlhaus wurden vorgekochte Nudeln in einem verschmutzten Behälter gelagert. Die Nudeln rochen säuerlich. Die beiden obengenannten Lebensmittel wurden von 2 Lebensmittelkontrolleuren sensorisch geprüft und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Im ungereinigten Spülbecken wurde Hähnchenfleisch aufgetaut. Der Dosenöffner war stark verrostet und verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 01.08.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand sich in einem akzeptablen Hygienezustand. |
Rastatt |
18.10.2024 |
Restaurant Schützenliesel |
Ottersdorferstr. 99 |
14.08.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 16.11.2024 wieder aufgenommen werden. |
Rastatt |
14.10.2024 |
Pizza Slice & Spice |
Bahnhofstr. 33 |
29.08.2024 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004. |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden. |
Rastatt |
10.12.2024 |
LyLy Asian Cusine & Sushi |
Hauptstraße 34 |
16.10.2024 |
In der Küche, im Regal für die Bedarfsgegenstände (z.B. Reisschalen, Teller), befanden sich sehr viele lebende Kakerlaken. In der gekühlten Salattheke im Küchenbereich befand sich eine tote Kakerlake in der Salatsauce. Der Arbeitstisch unter der Fritteuse war stark mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Im Trockenlager hinter der Küche war ein Abflussrohr im Deckenbereich undicht, dort war ein Kakerlakennest erkennbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Schabenbefalls und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 16. Oktober 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 4. November 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |
Rastatt |
07.01.2025 |
Speisegaststätte Rheinstüble |
An der Staustufe 1 |
05.11.2024 |
Im Kühlhaus waren überlagerte Lebensmittel (z. B. Gewürze) vorhanden. Der Lüfter im Kühlhaus war verunreinigt und mit Schimmelsporen behaftet. Salat wurde in einer schmierigen Plastikschüssel gewaschen und gelagert. Die Spülbürsten zum Reinigen der Gläser waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Trinkgläser wurden auf Plastikmatten, an denen sich schmierige Ablagerungen befanden, abgestellt. Ein Gitterboden eines Kühlschrankes war mit Schimmel behaftet. Sämtliche Arbeitsflächen waren verschmutzt. In einem Trockenlager befanden sich Burgerbrötchen in einer Plastiktüte, die an mehreren Stellen offensichtlich durch Schadnager angefressen war. Unmittelbar neben diesen Brötchen wurde Mäusekot vorgefunden. Die Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 12 LFGB, Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II, Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 05.11.2024 die Schließung des Betriebes. Nach Mängelbeseitigung wurde der Betrieb am 18.11.2024 wieder geöffnet. |
Rhein-Neckar-Kreis |
12.12.2024 |
Lieferdienst/Imbiss Yasmin libanesisches Restaurant |
Karlsruher Str. 11 |
14.11.2024 |
Die Wände und der Fußboden waren altverschmutzt. Besonders im Bereich von Steckdosen, Steckdosenleisten, hinter und unter der Kücheneinrichtung befanden sich starke Altverschmutzungen. Mehrere Lebensmittelbehältnisse waren durch angetrocknete Lebensmittelreste und anderen Verschmutzungen verunreinigt. Die Kücheneinrichtung (Spültisch, Ablageflächen, Kühltische, Saladette) war stark altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel wurde der Betrieb geschlossen. Es wurde mündlich angeordnet, dass alle offenen Lebensmittel entsorgt werden müssen und eine Grundreinigung durchgeführt werden muss. Bei der Nachkontrolle am 15.11.2024 waren die Mängel beseitigt. |
Rhein-Neckar-Kreis |
18.12.2024 |
Zaytouna Heimservice Leimen |
Hauptstr. 61 |
21.11.2024 |
In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall durch Ratten festgestellt. In der Küche wurde im Seitenfach eines Kühltisches massive Rattenkotrückstände vorgefunden. Im Bereich der Theke wurde, nach dem Öffnen eines Unterschranks, eine lebende Ratte gesichtet. Ebenfalls im Thekenbereich, verströmte der Unterschrank, der Spüle einen starken Rattenuringeruch. In den Regalen befanden sich an verschiedenen Stellen geöffnete Lebensmittelpackungen. Verpackungsmaterialien wurden nicht ausreichend geschützt gegen Verunreinigung aufbewahrt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des vorgefundenen Schädlingsbefalls durch Ratten sowie dem Fund von Rattenkot im Küchenbereich und weiterer teilweise gravierender hygienischer Mängel, wurde der Betrieb von der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Bei der Nachkontrolle, am 28.11.2024, waren die Mängel beseitigt. |
Rhein-Neckar-Kreis |
07.01.2025 |
Pizzeria Piccobello |
Friedrich-Ebert-Straße 33 |
21.11.2024 |
Im gesamten Betrieb war ein Schadnagerbefall zu erkennen. So waren Ratten- und/oder Mäusekotrückstände in weiten Teilbereichen der Betriebsstätte ersichtlich. Diese erstreckten sich über den Fußboden und/oder über Lager- bzw. Regalflächen, sodass auch die dort abgestellten Kunststoffdosen außen bereits durch Kotrückstände kontaminiert waren. Auch im Inneren von Kunststoffeimern war vereinzelt Mäusekot ersichtlich. Während in den Dosen diverse Gewürze und/oder Kräuter eingelagert waren, wurden in den Eimern diverse Lebensmittelbedarfswerkzeuge (u.a. Schneidemesser, Holzkochlöffel, etc.) abgelegt bzw. aufbewahrt. Zahlreiche Lebensmittel wurden in unsaubere oder unzureichend zwischengereinigte Gefäße (z.B. Kunststoffboxen, Streuer, Kunststoffkisten) aufbewahrt. Bei genauerer Betrachtung waren diese äußerlich teilweise durch klebrige Beläge, verkrustete Lebensmittelrückstände und/oder gar durch Mäusekot altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der mangelnden Betriebs- bzw. Basishygiene (inkl. unzureichender Personalhygiene) in Verbindung des stark ausgeprägten Schädlingsbefalls über weite Teile der Betriebsstätte wurde das weitere Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt. Bei der Nachkontrolle am 22.11.2024 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
Rhein-Neckar-Kreis |
10.03.2025 |
Sindbad Restaurant |
Bahnhofstr. 21 |
22.01.2025 |
Das im Kühltisch befindliche marinierte Hähnchenfleisch zum Stecken der Spieße roch sehr unangenehm, sauer und nicht mehr frisch. Im linken Bereich des Thekenkühlschranks befand sich ein 10 l Eimer mit vorbereitetem Teig. Dieser zeigte eine vertrocknete, verkrustete Oberfläche und roch altbacken. Die beiden Paprika sowie die Salatgarnitur unter den Falafel- Bällchen in der Vitrine waren schon eingefallen und nicht mehr frisch. Die in der Salattheke befindlichen Produkte waren stellenweise nicht mehr frisch, der Eisbergsalat zeigte bräunliche Spuren, die Haut der Tomatenscheiben war eingefallen. In der Salattheke befand sich ein Behältnis mit marinierten Hähnchenteilen. Diese rochen streng. Die kleinen Pizzen in der Verkaufstheke am Schaufenster waren alt und angetrocknet. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle, am 13.02.2025, waren die Mängel beseitigt. |
Rhein-Neckar-Kreis |
24.03.2025 |
Gourmet Tempel Weinheim |
Bergstr. 7 |
20.02.2025 |
Die Crushed Ice-Maschine war im Inneren unsauber, schwarze sporenartige Anhaftungen waren zu erkennen. Das Handwaschbecken funktionierte nicht. Auf einem unsauberen Metallrollwagen befanden sich zwei unsaubere sowie stellenweise verschlissene große Behältnisse welche für Crushed Ice verwendet wurden. Die große nicht lebensmittelechte Crushed Ice-Schaufel (Baumarkt-nicht lebensmittelgeeignet) war stark verschlissen. Materialablösungen sowie Korrosionsspuren waren zu erkennen. Vor dem Tiefkühlhaus, direkt auf dem Boden, wurden zahlreiche Kartonagen mit tiefgekühlten Lebensmitteln zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgestellt (bspw. „Whiteleg Schrimps“ 120kg, „Boneless Roasted Duck“ 20kg, „Frozen Baby Cuttlefish“ 7,5kg, „Calamari“, etc.). |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfelmaschine wurde vor Ort von der LMÜ außer Betrieb genommen. Das Personal wurde angewiesen die Maschine umgehend zu reinigen und zu desinfizieren. |