Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Baden-Baden, Stadt |
29.11.2023 |
Gaststätte My Lyn |
Lichtentaler Straße 19 |
19.10.2023 |
Es wurde festgestellt, dass sich in der Küche, Lebensmittellager (Keller) sowie im Thekenbereich lebende und tote Schädlinge (Schaben) befanden. Des Weiteren wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch +8,2°C) ohne ausreichende Kühlung vorgefunden. Am Spülbecken wurden Lebensmittel (Geflügel zum Auftauen) neben Reinigungsmitteln gelagert. Die Kühlschranktüren und Türrahmen der Saladette waren stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Fleisch etc.) ohne Abdeckung in dieser Kühlung gelagert. Die Wände und der Boden in der Küche waren stellenweise stark verunreinigt. Die Gläserspülmaschine war im Inneren verunreinigt und wies einen muffigen Geruch auf. Der Reiskocher ist stark verschmutzt. Die Innenbeschichtung tlw. beschädigt. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Aufgrund der hygienischen Mängel sowie des massiven Schädlingsbefalls erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 waren noch Schädlinge (Schaben) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 26.10.2023 gestattet. |
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Baden-Baden, Stadt |
05.12.2023 |
Pizza Lieferservice Carlos Pizza Express |
Friedhofstraße 5 |
06.11.2023 |
Es wurde in der Küche, Vorbereitungs- und Spülbereich, Lebensmittellager, Personaltoilette sowie Empfang- und Ausgabebereich massive Ansammlungen von Schadnagerkot (Ratten) festgestellt. Des Weiteren waren in den Herstellungsbereichen die Böden und die Wände stark verunreinigt. Die Küchenmöbel sind verunreinigt. Die Mikrowelle war innen verschmutzt. Die Saladette war speziell am Lüftermotor stark verunreinigt. Die Frittierkörbe der Fritteuse waren verschmutzt und stellenweise beschädigt. Die Bedarfsgegenstände (Stipproller etc.) waren stark verunreinigt. Es wurden kühlpflichtige Lebensmittel (Remoulade) ungekühlt im Zubereitungsbereich gelagert. Die Teigmaschine im Vorbereitungsbereich war stark verschmutzt. Der Kühlschrank war innen unsauber. Im Kühlschrank wurden rohe Eier im Eierkarton sowie Lebensmittel in Kartonagen gelagert. |
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II |
Aufgrund der hygienischen Mängel sowie der massiven Ansammlungen von Schadnagerkot erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 war noch Schadnagerkot (Ratten) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 08.11.2023 gestattet. |
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Enzkreis |
28.02.2024 |
Panificio S. Calogero GmbH |
Marxzeller Str. 10 |
31.01.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt. |
Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden. |
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Enzkreis |
28.02.2024 |
Gaststätte "Hirsch" |
Knittlinger Str. 22 |
08.02.2024 |
Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet |
Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt |
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Enzkreis |
21.03.2024 |
Müller Fleisch GmbH |
Industriestr. 42 |
20.02.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt: |
Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1 |
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde mit der Mängelbeseitigung bereits begonnen |
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Heidelberg, Stadt |
05.02.2024 |
Kurpfälzisches Museum "Garibaldi" |
Hauptstraße 97 |
13.12.2023 |
Es wurden diverse Hygienemängel in der Betriebsstätte und Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt. Insbesondere waren in der Küche die Mikrowelle innen verschmutzt und die Grillplatte stark altverschmutzt und verkrustet. Außerdem wurde Hähnchenbrustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bei der Kontrolle am 20.12.2023 wurden Rinderhackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden und zudem säuerlich riechende Spaghetti im Kühlschrank gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren noch Hygienemängel vorhanden. |
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Heidelberg, Stadt |
15.02.2024 |
Taumi |
Grüne Meile 20 |
21.11.2023 |
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen und Alt-Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt (z. B. Schneidebretter, Gemüsehobel, Frittierfett). Außerdem war die Eiswürfelmaschine innen versport. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. Insbesondere wurde in allen Betriebsbereichen einschließlich des Sushi-Zubereitungsbereiches massiver Schädlingsbefall durch Kakerlaken festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Am 24.11.2023 wurde der Betrieb wieder freigegeben. |
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Karlsruhe, Land |
01.12.2023 |
China Restaurant Kaiserpalast |
Kammerforststr. 17 |
24.10.2023z |
In der Küche wurde ein Befall mit lebenden Schaben vorgefunden. |
§ 3 LMHV |
Maßnahmen bezüglich der Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände abgeschlossen. |
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Karlsruhe, Land |
14.02.2024 |
Pizza Pronta |
Sternenfelser Straße 13 |
27.12.2023 |
- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (Gemüseschneidemaschine mit verdorbenen Ablagerungen von Gemüseresten) |
§3LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und die Mängel waren behoben. |
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Karlsruhe, Land |
16.04.2024 |
Pizzeria Portobello |
Kronenstrasse 11a |
29.02.2024 |
Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt. |
§ 3 LMHV |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. |
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Karlsruhe, Stadt |
26.10.2023 |
Chef-et Grill & Steak |
Kaiserstraße 132 |
04.09.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Lebensmittel vorgefunden. So wurde z. B. Salat in nicht für Lebensmittel geeigneten Behältnissen zubereitet. Im Kühlraum wurde offen gelagertes, rohes Geflügelfleisch gemeinsam mit einer nicht ordnungsgemäß abgedeckten Remoulade sowie Getränkekisten aufbewahrt. Es wurde rohes Fleisch im eigenen Saft aufbewahrt vorgefunden. Die Lebensmittel waren teilweise in offenen Kisten direkt auf dem Boden gelagert. Lebensmittel wie Drehspieße, rohes Fleisch und Kräuter wurden im Tiefkühlraum offen gelagert. In einem Kühlschrank wurde rohes und offenes Fleisch neben Wasserflaschen gelagert. Die unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung z. B. Salmonellen durch das Geflügelfleisch und stellt eine Gesundheitsgefahr für sämtliche im Betrieb aufbewahrten und hergestellten Lebensmittel dar. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 5. Oktober 2023 wurden keine unsachgemäß gelagerten Lebensmittel vorgefunden. |
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Karlsruhe, Stadt |
12.03.2024 |
Schahbaa - Syrische Spezialitäten |
Karlstr. 77 |
18.01.2024 |
Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen). Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden. |
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt. |
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Karlsruhe, Stadt |
20.03.2024 |
Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant" |
Kaiserallee 86 |
06.02.2024 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet. |
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Karlsruhe, Stadt |
19.03.2024 |
Chen Ji |
Scheffelstraße 2 |
08.02.2024 |
Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV |
Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt. |
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Mannheim, Stadt |
28.11.2023 |
La Cuisine Q6 Q7 |
Q7 1 |
19.10.2023 |
Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen erkennbar war. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Zuckererbsenschoten, Aubergine, Kondensmilch, Johannisbeernektar, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Standkutter, Messer, Frittierkörbe etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. Weiter wurden in der Speisen- und Getränkekarte Auslobungen festgestellt, die als irreführend beurteilt wurden, z.B. Thüringer Rostbratwurst (hierfür wurde Delikatess Rostbratwurst verwendet), Eisschokolade (hierfür wurde kakaohaltiges Getränkepulver verwendet) sowie Erdbeereis (hierfür wurde Eis mit Erdbeergeschmack verwendet). |
§ 40 (1a) Nr.3 |
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. |
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Mannheim, Stadt |
19.12.2023 |
Vinothek No̱ 1 Gutsschänke Henninger |
T 6 28-29 |
09.11.2023 |
Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war. Angefressene bzw. durch Mäusekot kontaminierte Lebensmittel wurden als nicht sichere und als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel i.S. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 beurteilt. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Linsen, Salate, Kräuter, diverse Fleischsorten, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit bzw. auf Grund des überschrittenen Verbrauchsdatums als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Eisportionierer, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Eierschneider, etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. |
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Mannheim, Stadt |
23.02.2024 |
Bäckerei Demir |
Friedrich-Ebert-Str. 46 |
31.01.2024 |
In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet. |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
08.04.2024 |
Seitenbacher Vertriebs-GmbH |
Siemensstr. 14 |
10.01.2024 |
Irreführende Angaben zu Ballaststoffen: Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g). |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
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Neckar-Odenwald-Kreis |
18.04.2024 |
Dambach GbR Landwirtschaft |
Untermudauer Straße 5 |
20.03.2024 |
Irreführende Angaben zur Haltungsform: Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform. |
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV |
Mangel wurde abgestellt. |
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Pforzheim, Stadt |
10.11.2023 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Straße 50b |
06.09.2023 und 21.09.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten / behandelten Back- und Konditoreiwaren: stark verschmutzte Betriebsstätte, keine geeignete Schädlingsbekämpfung trotz massivem und offensichtlichem Befall mit Bäckerei-typischen Schadinsekten wie Motten und Käfer. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Dorn, sowie Stab und Halterung des Dosenöffners; Eimer zur Lagerung von Hagelsalz. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Nachkontrolle vom 21.11.23: Hygiene-Status zufriedenstellend; Bekämpfung abgeschlossen |
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Pforzheim, Stadt |
13.11.2023 |
Steg 7 |
Am Schoßgatter 7 |
13.09.2023 und 20.09.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Stark verschmutzte Betriebsstätte, Aussetzen der Schädlingsbekämpfung trotz vorhandenem und bekanntem Schabenbefall. Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004 |
06.10.2023: Professionelle Schädlingsbekämpfung wurde nachweislich wieder aufgenommen. |
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Pforzheim, Stadt |
20.11.2023 |
Neo |
Marktplatz 4 |
13.10.2023 und 16.10.2023 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: wiederholt verschmutzte Eiswürfelmaschine; bei dieser Kontrolle in der Art, dass in den Eiswürfeln Schmutzpartikel feststellbar waren. |
Art. 14 (1) und (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII und IX der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Bei der 2. Nachkontrolle am 17.10.2023 waren die Mängel behoben |
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Pforzheim, Stadt |
04.12.2023 |
La Piazza |
Weiherstraße 13 |
24.10.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellter/behandelter Pizza: Entsprechender Arbeitsbereich wiederholt stark altverschmutzt, insbesondere im Bereich der Marmor-Arbeitsplatte, der Lagerschubladen, des Fußbodens, im Umfeld der Teigmaschine. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; |
Nachkontrolle am 01.12.2023: Mängel zum Teil behoben. |
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Pforzheim, Stadt |
11.12.2023 |
Bohrain Ranch |
Werner-Siemens-Straße 76 |
02.11.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen, schlechter Hygiene-Status in den Bereichen Lager Keller, Außenlager, Grillbereich, Pizzastation, Küche, Theke; Kontamination der Kellerlager mit Siebenschläferkot, zahlreiche Kühlmöbel inwendig stark verschmutzt, inwendig stark verschmutzte Spülmaschinen. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; |
Mängel bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 beseitigt. |
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Pforzheim, Stadt |
03.01.2024 |
Szia Bistro |
Zeppelinstraße 21 |
22.11.2023 und 23.11.2023 |
Inverkehrbringen von unter extrem unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: massiver Befall der Betriebsstätte mit verschiedenen Schädlingen – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, sinnfällig verdorbene Lebensmittel und Speisen vorrätig gehalten, fehlende Personalhygiene – Rauchen im Küchenraum. |
Art 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII und IX der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bis zur Mängelbehebung am 01.12.2023 Verbot der Speisenabgabe angeordnet. |
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Pforzheim, Stadt |
03.01.2024 |
Don Perez |
Bahnhofstraße 12 |
28.09.2023 und 23.11.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: u.a. mangelnde Grundhygiene der Betriebsstätte, nachweislicher Schädlingsbefall – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, Fehllagerung von Lebensmitteln insbesondere in den Tiefkühltruhen. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; |
Bei der 2. Nachkontrolle am 27.11.2023 war die Grundhygiene wieder hergestellt |
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Pforzheim, Stadt |
09.02.2024 |
Palm Beach |
Wilferdinger Straße 66 |
28.12.2023 und 29.12.2023 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Mängel bei der Nachkontrolle am 08.01.2024 beseitigt, guter Hygiene-Status zum Zeitpunkt der Nachkontrolle. |
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Pforzheim, Stadt |
20.03.2024 |
Ceylan Supermarkt |
Kreuzstraße 9 |
08.02.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten, zwar unter entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung. Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
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Rastatt |
19.12.2023 |
Peter's gute Backstube, Produktionsbetrieb |
Moritzenmatten 8 |
19.04.2023 |
Verschmutzte Rührkuchenformen wurden ohne Reinigung wiederverwendet, so dass Verschmutzungen in die neuen Rührkuchen eingebacken werden konnten. |
Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. mit Anhang II Kap.1 Nr. 1 und 2b |
Es wurde eine Grundreinigung der Maschinen und Geräte, eine Schädlingsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung des Eindringens von Tieren (z. B. Vögel) in den Produktionsräumen angeordnet. Die Backmargarine wurde entsorgt. Die defekten sowie die verschimmelten Gärgutträger und Gärkörbe wurden aus der Produktion genommen. |
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Rastatt |
17.11.2023 |
Bert Beuthan Catering und Beratung für Hotel und Gastronomie UG i.Gr. (Naturfreundehaus Großer Wald Michelbach) |
Rotenfelser Str. 24 |
27.09.2023 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 15kg Rehfleisch, gestapelt in Kunststoffboxen, unhygienisch übereinander gelagert. Der Kühlschrank schimmelte am Boden. Es wurden 4 Verdachtsproben aus den verschiedenen Fleischboxen erhoben. Das schmierige Fleisch roch teilweise faulig, käsig oder alt und hatte teils pelzige Auflagerungen. Alle vier vorgelegten Verdachtsproben Fleisch wurden vom CVUA Karlsruhe aufgrund des zum Untersuchungszeitpunkt festgestellten Verderbs für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und deshalb als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Im Außenbereich, in einer verschmutzten, vollgestellten Werkstatt wurde ein einzelner defekter Kühlschrank vorgefunden. In diesem Kühlschrank wurde vergammeltes Fleisch gelagert, welches bereits stark faulig roch. An den Kühlschrankwänden waren Maden. Es wurde die sofortige Schließung des Betriebs angeordnet. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 a LFGB |
Am 02.10.2023 erfolgte eine Nachkontrolle. Der Betrieb hat eine Grundreinigung durchgeführt und wurde wieder geöffnet. Alle offenen Lebensmittel wurden nach der Betriebskontrolle vom 27.09.2023 entsorgt. Der defekte Kühlschrank mit dem vergammelten Fleisch wurde ebenfalls entsorgt. |
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Rastatt |
12.12.2023 |
Mobiler Lebensmittelstand Kroatische Spezialitäten Sladana Vidakovic |
Standort: Parkplatz Kaufland Rastatt, Rauentaler Straße 65 |
04.10.2023 |
Im Verkaufswagen befanden sich mehrere Schinken, Bauchspeck und Rohwürste mit Schimmelbefall. |
Art. 14 Abs 2b VO (EU) 178/2002. |
Die verschimmelten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Der weitere Verkauf wurde untersagt. |
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Rastatt |
12.12.2023 |
Pizza Factory |
Ottersdorfer Str. 15 |
19.10.2023 |
Artischockenherzen mit einer erheblichen Abweichung in Aussehen und Geruch wurden in einem am Rand verschimmelten Kunststoff-Behälter vorgefunden. Die Artischocken wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die Gastronormbehälter in der Saladette waren verschmutzt, darunter befanden sich viele tote Fliegen. In den Betriebsräumen wurden massive, hygienische Verstöße festgestellt (stark verschmutzter Backofen, Mikrowelle, Saladette und Gewürzschränke). Die Teige wurden in einer verschmutzten Kiste im Kühlraum gelagert. Reinigungsmittel und Rattenköder wurden im Lebensmittellager neben Lebensmitteln vorgefunden. Burgerfleisch wurde in handelsüblichen, nicht für Lebensmittel geeigneten, Einkaufstüten in einer vereisten und verschmutzten Tiefkühltruhe eingefroren. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1, 2 Buchstabe b und 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m mit § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB; Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV. |
Aufgrund der hygienischen Mängel und der fehlenden Gewährleistung für eine sichere Produktion erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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Rastatt |
10.01.2024 |
Serpa Markt Bühl |
Industriestraße 22 |
11.10.2023 |
Es wurden mehrere Pakete der Süßspeise "Lokum" zum Verkauf angeboten, die einen starken Madenbefall aufwiesen. |
Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2b VO (EU) 178/2002 |
Die mit Maden befallenen Produkte wurden sofort entsorgt. |
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Rastatt |
12.01.2024 |
Likya Restaurant |
Poststr. 6 |
10.11.2023 |
Im Vorbereitungsraum wurde ein Schabenbefall festgestellt. Im Kühlschrank wurde eine tote Schabe in einem Behälter mit geschältem Knoblauch vorgefunden. Verschimmelter Brokkoli, geschnittene Oliven und Artischocken-Herzen mit abweichendem Aussehen sowie Ananaswürfel mit einem stark gärigen Geruch wurden in der Theke vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 10.11.2023 eine sofortige Betriebsschließung. Am 17.11.2023 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben. |
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Rastatt |
22.02.2024 |
Coco Diner Vietnam Asiatische Food |
Bahnhofstr. 22 |
15.01.2024 |
Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
06.11.2023 |
Metzgerei Balles OHG |
Hauptstr. 81 |
12.10.2023 |
In den gesamten Räumlichkeiten der Produktion und dem dazugehörigen Warenannahmebereich wurde augenscheinlich Nagerkot, insbesondere am Übergang der Wand zum Fußboden, vorgefunden. Das Regal unmittelbar neben der Warenannahme und der Eckbereich dort (Besenabstellplatz) war davon stark betroffen. Hier befand sich der Nagerkot auch auf den Regalböden in unmittelbarer Nähe zu Metzgereiutensilien (Schinkenpressen). Zudem war augenscheinlich Nagerkot in roten Kisten vorhanden in welchen Deckel gelagert wurden. Ein weiteres Regal weiter innen liegend im Produktionsbereich (Eimerlagerbereich) war ebenfalls augenscheinlich mit Nagerkot auf den Regalböden verunreinigt. Direkt vor diesem Regal stand eine rote Kiste mit offenem, zugeschnittenem Fleisch. In dem Regal lagerten u. a. Metallformen und Metallbehälter sowie Plastikdarmhüllen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Dem Betrieb wurde daraufhin durch die Lebensmittelmittelüberwachung aufgrund des starken Befalls von Schädlingen (Ratten und Mäuse) in nahezu allen Lager- und Verarbeitungsräumen (auch im Thekenbereich) das Zubereiten, Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mündlich untersagt und eine Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
14.11.2023 |
Aroma Supermarkt |
Johannisstraße 2 |
18.10.2023 |
Thekenbereich: Die angebotenen Waren (hier: Innereien, Hähnchenkeulen, Hähnchenflügel etc.) der Geflügelfleischtheke wurden bei einer gemessenen Temperatur von 8,9°C aufbewahrt. Des Weiteren wurde minderwertige Hähnchenleber angeboten, welche durch Gallenflüssigkeit bzw. Galle verunreinigt war. In der Auslage der Spezialitätentheke wurden schwarze Oliven angeboten, welche mit weißen, schmierigen, sporenartigen Belägen behaftet waren. Kühlhaus: Im gesamten Deckenbereich des Kühlhauses, oberhalb der offenen Fleischwaren und des Fleischwolfes zur Hackfleischproduktion, löste sich die Deckenfarbe großflächig ab. Zudem wurden diverse Risse im gesamten Wandbereich festgestellt. Das rote Schneidebrett neben dem Fleischwolf war hochgradig verunreinigt und durch tiefe Riefen und Rillen verschlissen. Der gesamte Bereich des Kühlaggregats des Verdampfers inklusive Kondensatleitung, Wandanschluss sowie Isolierung waren hochgradig durch dunkle, sporenartige Beläge verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel, wurde das Kühlhaus (Hackfleischproduktion) geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Mängel beseitigt und das Kühlhaus wurde wieder freigegeben. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
20.11.2023 |
Café Kaufmann |
Seestr. 130 |
29.08.2023 |
In der gesamten Betriebsstätte waren Mäusekotspuren deutlich zu erkennen und hätten auch durch die Betriebspersonal erkannt werden müssen. Bereits hinter bzw. zwischen allen Kühlgerätschaften und Betriebsmobiliar, auf den Fensterbänken war der Schädlingsbefall vorhanden. Bei näherer Betrachtung war das Ausmaß des Befalls besonders hinter dem Herd, im Kassenbereich der Getränkeausgabe, auf zahlreichen Gläserregalen, im Flur inkl. Personaltoilette sowie in der Auslage der Kuchentheke (die Kuchentheke war zum Kontrollzeitpunkt nicht in Betrieb) klar ersichtlich. Zudem waren unmittelbare Arbeitsbereiche (u.a. hinter der Fritteuse) sowie zahlreiche Regalflächen im Küchenbereich vom Schädlingsbefall betroffen. Dies führte zu einer umfassenden Verunreinigung von Lebensmittelbedarfsgegenstände, sodass eine Verbrauchergefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde eine umfassende Grundreinigung inkl. Desinfektion und die Inanspruchnahme eines professionellen Schädlingsbekämpfers mündlich angeordnet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des massiven Mäusebefalls in der gesamten Betriebsstätte wurde der Geschäftsbetrieb durch die Lebensmittelüberwachung vorübergehend geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
28.11.2023 |
GVO Food GmbH |
Seestr. 69 |
24.10.2023 |
Im Rahmen der Kontrolle konnten vor allem in den Produktions- bzw. Spülbereichen zum Teil gravierende Hygienemängel in Form von Altverschmutzungen vorgefunden werden. In Teilbereichen der Betriebsstätte war zusätzlich ein starker Schadnagerbefall (Mäuse und Ratten) deutlich ersichtlich. Des Weiteren waren konzeptionell und auch bauliche Abweichungen teilweise so gravierend, dass eine sogenannte Basishygiene (Arbeits- und/oder Personalhygiene) nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden konnte. Im Rahmen der Warenhaltung waren zudem wiederholt deutlich überlagerte Lebensmittel (u.a. mehrere Käselaibe, Schnittsalate mit Verbrauchsdaten) vorzufinden. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund dieser z.T. erheblichen Missstände wurde den anwesenden Betriebsverantwortlichen das Produzieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt sowie das Heranziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers, eine Grundreinigung inkl. Desinfektion und eine Teilentsorgung der Lebensmittel mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder produzieren. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
19.12.2023 |
Metzgerei Back |
Friedrichstr. 54 |
16.11.2023 |
Die gesamten Betriebsbereiche, der Arbeitsraum/Vorbereitungsraum, das Kühlhaus, die Wurstküche/der Produktionsraum, das Tiefkühlhaus, der Salz-raum und das Wurstkühlhaus befanden sich in einem hygienisch inakzeptablen Zustand. Die Mikrowelle auf einem Wandregal war hochgradig altverschmutzt und teil-weise mit der Transportschutzfolie überklebt. Diverse Gewürzbehälter auf dem Wandhängeschrank, die Messergriffe im Messerhalter und im Messerkorb, die hängende Knochensäge und die stationäre Knochensäge waren altverschmutzt. Diverse Gerätschaften (hier: Konvektomaten, Räucherkammer, Kochkessel etc.) sowie deren Kabel und Rohre/Schläuche waren hochgradig altverschmutzt. Die Decke, die Wände, der Fußboden im Bereich vor dem Tiefkühlhaus waren durch Spinnweben und Schmutzansammlungen verunreinigt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Metzgerei und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und die Metzgerei konnte wieder öffnen. |
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Rhein-Neckar-Kreis |
12.04.2024 |
Burger King Shaffi Group of Companies GmbH |
Zündholzstr. 1 |
13.03.2024 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden. |