Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rhein-Neckar-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
19.05.2023 |
Hendrick´s Bar und Restaurant |
Heidelberger Str. 61 |
25.04.2023 |
Die Dunstabzugshaube war in den Rinnen stark altverschmutzt. Ferner war die Beleuchtung mit öligen Tropfen verunreinigt. In der Saladette (Kühltisch) waren gelbe Früchtewürfel (Mango) die Bläschen bildeten und stark vergoren rochen. In der Bierleitung des Bierdurchlaufkühlers waren zwei Kupfer -Y- Rohre die an mehreren Stellen Grünspan gebildet hatten. Die Bierleitungen aus dem Kühlhaus zur Theke waren außen mit schwarzen schimmelähnlichen Belägen versehen. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Die Schankanlage für Bier wurde stillgelegt. Eine Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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2 |
09.03.2023 |
Pasam Foodhouse |
Am Hauptbahnhof 6 |
07.02.2023 |
Im oberen Bereich des silbernen Gemüse-Doppelkühlschranks befanden sich diverse Löcher. Zudem lagerten dort diverse deutlich überlagerte und bereits offensichtlich verdorbene Lebensmittel (hier: Tomaten, Zucchini, Eisbergsalat, Paprika etc.). Des Weiteren war der Bereich des Lüftermotors stark vereist. Im Eingangsbereich auf dem schwarzen Metallregal lagerte eine bereits geöffnete Konserve mit eingelegten Peperoni, der Entnahme- und der Deckelinnenbereich waren hochgradig korrodiert und verunreinigt. Der Grill gegenüber der „Pommes-Station“ war durch schwarze Verkrustungen hochgradig verunreinigt, zudem befand sich auf der Grillfläche eine hochgradig verschmutzte und verschlissene, blaue Spachtel. Die Bedienelement des Grills waren durch schmierige, braune Beläge hochgradig verunreinigt. Die Teigmaschine rechts neben dem Herd war vor allem im Schutzgitterbereich und an den schwerzugänglichen Stellen durch alte Lebensmittelreste verunreinigt, zudem löste sich im oberen Randbereich der Lack. Die Dunstabzugshaube und der darunter befindliche Gasherd waren durch fettige Beläge und schwarze Verkrustungen altverschmutzt. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 § 12 LFGB |
Aufgrund der gravierenden Hygienemängel, und der zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorhandenen Möglichkeit einer einwandfreien hygienischen Handreinigung sowie dem Vorfinden diverser verdorbener Lebensmittel, wurde der weitere Verkauf der hergestellten Lebensmittel untersagt. Am Freitag den 10.02.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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1 |
13.02.2023 |
Schnitzel Haus |
Oftersheimer Str. 20 |
12.01.2023 |
In der gesamten Betriebsstätte wurden wiederholt unsaubere Kunststoffeimer/-gefäße vorgefunden, welche für die Lebensmittellagerung genutzt wurden. Auch als gereinigt abgelegte und zur weiteren Verwendung bereitgehaltenen Gefäße (z.B. unterhalb des Spültisches) wiesen Altverschmutzungen auf. Diese waren durch dunkle klebrige Beläge und/oder angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Die z.T. deutlich verschmutzten Eimer wurden unter anderem für die Lagerung von Soßen (im Kühlschrank) und geschnittenem Gemüse (im Kühlhaus) verwendet. Schon beim Betreten der Betriebsstätte war ein stechend säuerlicher Geruch unmittelbar wahrzunehmen. Im Laufe der Kontrolle war ein altverschmutzter und unzureichend zwischengereinigter Kunststoffeimer als Quelle auszumachen. In diesem Eimer wurden vorportionierte Putensteak (für Schnitzel) bereitgehalten. Zwischen den Steaks lagerten zudem noch ganze Putenbrüste in ihren unsauberen Umverpackungen. Augenscheinlich wurden die frischen Steaks immer wieder im selben altverschmutzten Eimer auf den verpackten Putenbrüsten aufbewahrt. Eine Zwischenreinigung des Eimers fand nur unzureichend statt, sodass das frisch geschnittene Putenfleisch im alten und leicht schmierigen Fleischsaft lagerte. |
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 |
Nach einer Nachkontrolle am 16.01.2023 konnte dem Betreiber die Aufnahme der Gewerbetätigkeiten wieder gestattet werden. Eine Grundreinigung sowie die Installation einer ausreichend warmen Wasserzufuhr wurde über das Wochenende durchgeführt. |