Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rhein-Neckar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Rudi Wolf 06221/522-4265
Kontakt:

r.wolf@rhein-neckar-kreis.de

Stand: 27.04.2024
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

13

12.04.2024

Burger King Shaffi Group of Companies GmbH

Zündholzstr. 1
68723 Schwetzingen

13.03.2024

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden.

12

19.12.2023

Metzgerei Back

Friedrichstr. 54
68723 Schwetzingen

16.11.2023

Die gesamten Betriebsbereiche, der Arbeitsraum/Vorbereitungsraum, das Kühlhaus, die Wurstküche/der Produktionsraum, das Tiefkühlhaus, der Salz-raum und das Wurstkühlhaus befanden sich in einem hygienisch inakzeptablen Zustand. Die Mikrowelle auf einem Wandregal war hochgradig altverschmutzt und teil-weise mit der Transportschutzfolie überklebt. Diverse Gewürzbehälter auf dem Wandhängeschrank, die Messergriffe im Messerhalter und im Messerkorb, die hängende Knochensäge und die stationäre Knochensäge waren altverschmutzt. Diverse Gerätschaften (hier: Konvektomaten, Räucherkammer, Kochkessel etc.) sowie deren Kabel und Rohre/Schläuche waren hochgradig altverschmutzt. Die Decke, die Wände, der Fußboden im Bereich vor dem Tiefkühlhaus waren durch Spinnweben und Schmutzansammlungen verunreinigt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Metzgerei und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und die Metzgerei konnte wieder öffnen.

11

28.11.2023

GVO Food GmbH

Seestr. 69
69214 Eppelheim

24.10.2023

Im Rahmen der Kontrolle konnten vor allem in den Produktions- bzw. Spülbereichen zum Teil gravierende Hygienemängel in Form von Altverschmutzungen vorgefunden werden. In Teilbereichen der Betriebsstätte war zusätzlich ein starker Schadnagerbefall (Mäuse und Ratten) deutlich ersichtlich. Des Weiteren waren konzeptionell und auch bauliche Abweichungen teilweise so gravierend, dass eine sogenannte Basishygiene (Arbeits- und/oder Personalhygiene) nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden konnte. Im Rahmen der Warenhaltung waren zudem wiederholt deutlich überlagerte Lebensmittel (u.a. mehrere Käselaibe, Schnittsalate mit Verbrauchsdaten) vorzufinden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund dieser z.T. erheblichen Missstände wurde den anwesenden Betriebsverantwortlichen das Produzieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt sowie das Heranziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers, eine Grundreinigung inkl. Desinfektion und eine Teilentsorgung der Lebensmittel mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder produzieren.

10

20.11.2023

Café Kaufmann

Seestr. 130
68775 Ketsch

29.08.2023

In der gesamten Betriebsstätte waren Mäusekotspuren deutlich zu erkennen und hätten auch durch die Betriebspersonal erkannt werden müssen. Bereits hinter bzw. zwischen allen Kühlgerätschaften und Betriebsmobiliar, auf den Fensterbänken war der Schädlingsbefall vorhanden. Bei näherer Betrachtung war das Ausmaß des Befalls besonders hinter dem Herd, im Kassenbereich der Getränkeausgabe, auf zahlreichen Gläserregalen, im Flur inkl. Personaltoilette sowie in der Auslage der Kuchentheke (die Kuchentheke war zum Kontrollzeitpunkt nicht in Betrieb) klar ersichtlich. Zudem waren unmittelbare Arbeitsbereiche (u.a. hinter der Fritteuse) sowie zahlreiche Regalflächen im Küchenbereich vom Schädlingsbefall betroffen. Dies führte zu einer umfassenden Verunreinigung von Lebensmittelbedarfsgegenstände, sodass eine Verbrauchergefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde eine umfassende Grundreinigung inkl. Desinfektion und die Inanspruchnahme eines professionellen Schädlingsbekämpfers mündlich angeordnet. 

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven Mäusebefalls in der gesamten Betriebsstätte wurde der Geschäftsbetrieb durch die Lebensmittelüberwachung vorübergehend geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.

9

14.11.2023

Aroma Supermarkt

Johannisstraße 2
69469 Weinheim

18.10.2023

Thekenbereich: Die angebotenen Waren (hier: Innereien, Hähnchenkeulen, Hähnchenflügel etc.) der Geflügelfleischtheke wurden bei einer gemessenen Temperatur von 8,9°C aufbewahrt. Des Weiteren wurde minderwertige Hähnchenleber angeboten, welche durch Gallenflüssigkeit bzw. Galle verunreinigt war. In der Auslage der Spezialitätentheke wurden schwarze Oliven angeboten, welche mit weißen, schmierigen, sporenartigen Belägen behaftet waren. Kühlhaus: Im gesamten Deckenbereich des Kühlhauses, oberhalb der offenen Fleischwaren und des Fleischwolfes zur Hackfleischproduktion, löste sich die Deckenfarbe großflächig ab. Zudem wurden diverse Risse im gesamten Wandbereich festgestellt. Das rote Schneidebrett neben dem Fleischwolf war hochgradig verunreinigt und durch tiefe Riefen und Rillen verschlissen. Der gesamte Bereich des Kühlaggregats des Verdampfers inklusive Kondensatleitung, Wandanschluss sowie Isolierung waren hochgradig durch dunkle, sporenartige Beläge verunreinigt.
Unterhalb des Metallregals befand sich eine rote Kiste in der sich eine Styroporbox befand, in welcher unangenehm riechende Sardellen in einer dunklen und schmierigen Flüssigkeit lagerten. 

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel, wurde das Kühlhaus (Hackfleischproduktion) geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Mängel beseitigt und das Kühlhaus wurde wieder freigegeben.

8

06.11.2023

Metzgerei Balles OHG

Hauptstr. 81
69207 Sandhausen

12.10.2023

In den gesamten Räumlichkeiten der Produktion und dem dazugehörigen Warenannahmebereich wurde augenscheinlich Nagerkot, insbesondere am Übergang der Wand zum Fußboden, vorgefunden. Das Regal unmittelbar neben der Warenannahme und der Eckbereich dort (Besenabstellplatz) war davon stark betroffen. Hier befand sich der Nagerkot auch auf den Regalböden in unmittelbarer Nähe zu Metzgereiutensilien (Schinkenpressen). Zudem war augenscheinlich Nagerkot in roten Kisten vorhanden in welchen Deckel gelagert wurden. Ein weiteres Regal weiter innen liegend im Produktionsbereich (Eimerlagerbereich) war ebenfalls augenscheinlich mit Nagerkot auf den Regalböden verunreinigt. Direkt vor diesem Regal stand eine rote Kiste mit offenem, zugeschnittenem Fleisch. In dem Regal lagerten u. a. Metallformen und Metallbehälter sowie Plastikdarmhüllen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Dem Betrieb wurde daraufhin durch die Lebensmittelmittelüberwachung aufgrund des starken Befalls von Schädlingen (Ratten und Mäuse) in nahezu allen Lager- und Verarbeitungsräumen (auch im Thekenbereich) das Zubereiten, Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mündlich untersagt und eine Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

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