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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rhein-Neckar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Rudi Wolf 06221/522-4265
Kontakt:

r.wolf@rhein-neckar-kreis.de

Stand: 05.12.2025
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

31

12.11.2025

La Mirage

Liselottestr. 22
68723 Schwetzingen

17.09.2025

Im Kühltisch befanden sich Gefäße mit Lebensmittelresten sowie Bandnudeln mit Sahnesoße, die bereits stark verschimmelt waren. Ferner befand sich im Kühltisch eine geöffnete, korrodierte Dose mit Ananas. Der Wand- und Fußbodenbereich rechts neben der Kochstelle war schmierig und altverschmutzt. Zwei Schneidbretter hatten tiefe Riefen und schwarze Verfärbungen. Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

30

02.10.2025

Quadrato

Carl-Theodor-Str. 5
68723 Schwetzingen

05.08.2025

Die Dunstabzugshaube war stark verfettet. Überall befanden sich Fettnasen, die u.a. bereits in den Kochbereich tropften. Die Eiswürfelmaschine war im In-nenbereich durch rote Beläge und Ablagerungen altverschmutzt. Die Oberfläche der Eiswürfelmaschine war altverschmutzt. Das große graue Schneidebrett, auf dem Pilze geschnitten wurden, war bereits stark verfärbt und an den Randbereichen befanden sich nicht mehr leicht zu reinigende braune Brandstellen. Lebensmittel (z.B. Tintenfisch, Rin-dercarpaccio usw.) waren teilweise nicht ordnungsgemäß eingefroren. Teilweise waren sie of-fen/unabgedeckt und zwischen mit Frischhaltefolie umwickelten Le-bensmitteln eingefroren. Lagerraum/Keller: Auf dem Fußboden befanden sich Verschmutzungen und stellenweise Mäusekot.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 18.09.2025 waren keine erheblichen Hygienemängel mehr vorhanden. Es konnte kein Schädlingsbefall mehr festgestellt werden, ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet.

29

18.08.2025

1994 Suvi Restaurant

Rathausstr. 4
69181 Leimen

17.07.2025

Das Schneidebrett wies an der Unterseite schwarze Stockflecken auf. In einer blauen Kunststoffkiste befanden sich zubereitete Lebensmittel (gefüllte Teigröllchen), die auf einem grauen Stofftuch lagen. Das Stofftuch wies bereits stellenweise grünliche, schimmelartige Flecken auf. Der TK-Schrank war innen stark vereist. Die Schubfächer waren unsauber und der Fußraum mit Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel und geöffnete Lebensmittelpackungen sowie teilweise in ungeeigneten Kunststofftüten selbst eingefrorene Lebensmittel vorgefunden. Teilweise wiesen die Lebensmittel bereits Wertminderungen durch Eisschnee und Gefrierbrand auf. Die Nische, rechts neben dem Getränkekühlschrank, war stark eingestaubt. Auf dem dort verlaufenden Holzbalken befanden sich Mäusekotrückstände. Es wurden in der Betriebstätte lebende Schaben und Ameisen sowie zahlreiche Fliegen vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Am 18.07.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

28

17.07.2025

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

03.07.2025

Zahlreiche im Verkaufsraum angebotene vorverpackte Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Im Außenbereich wurden mehrere aufgeschnittene Wassermelonen ungekühlt zum Verkauf angeboten. Die Außentemperatur betrug an diesem Tag +25°C. Im Lagerbereich des Betriebes waren unzählige Lebensmittelmotten auf und in verschiedenen Lebensmitteln (u.a. Cashewkerne). In den offenen Mandeln waren mehrere Mottennester zu erkennen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die verdorbene Ware wurde entsorgt.