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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rhein-Neckar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Rudi Wolf 06221/522-4265
Kontakt:

r.wolf@rhein-neckar-kreis.de

Stand: 23.09.2025
Regierungsbezirk Karlsruhe
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

29

18.08.2025

1994 Suvi Restaurant

Rathausstr. 4
69181 Leimen

17.07.2025

Das Schneidebrett wies an der Unterseite schwarze Stockflecken auf. In einer blauen Kunststoffkiste befanden sich zubereitete Lebensmittel (gefüllte Teigröllchen), die auf einem grauen Stofftuch lagen. Das Stofftuch wies bereits stellenweise grünliche, schimmelartige Flecken auf. Der TK-Schrank war innen stark vereist. Die Schubfächer waren unsauber und der Fußraum mit Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel und geöffnete Lebensmittelpackungen sowie teilweise in ungeeigneten Kunststofftüten selbst eingefrorene Lebensmittel vorgefunden. Teilweise wiesen die Lebensmittel bereits Wertminderungen durch Eisschnee und Gefrierbrand auf. Die Nische, rechts neben dem Getränkekühlschrank, war stark eingestaubt. Auf dem dort verlaufenden Holzbalken befanden sich Mäusekotrückstände. Es wurden in der Betriebstätte lebende Schaben und Ameisen sowie zahlreiche Fliegen vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Der Betrieb wurde geschlossen und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Am 18.07.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

28

17.07.2025

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

03.07.2025

Zahlreiche im Verkaufsraum angebotene vorverpackte Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Im Außenbereich wurden mehrere aufgeschnittene Wassermelonen ungekühlt zum Verkauf angeboten. Die Außentemperatur betrug an diesem Tag +25°C. Im Lagerbereich des Betriebes waren unzählige Lebensmittelmotten auf und in verschiedenen Lebensmitteln (u.a. Cashewkerne). In den offenen Mandeln waren mehrere Mottennester zu erkennen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die verdorbene Ware wurde entsorgt.

27

23.05.2025

Pizza Burger Xpress

Bahnhofstr. 57
69181 Leimen

22.04.2025

Der Fußbodenbereich, war insbesondere an den schwerer zugänglichen Stellen altverschmutzt. Hier und da waren Lebensmittelreste vorhanden. Im Bereich des Arbeitskühlschranks befanden sich lebende Ameisen. Im Arbeitskühlschrank, neben dem Pizzaofen, wurde Pizzateig in einem grauen Kunststoffmüllbeutel gelagert. Die Teigknetmaschine wies an verschiedenen Stellen Verschmutzungen auf. Das Gehäuse war stellenweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. In der Teigschüssel befand sich zudem ein totes Insekt. In der Saladette wurden verdorbene und überlagerte Lebensmittel vorgefunden. Champignons die bereits bläuliche Schimmelstellen aufwiesen. Ein gekochtes Ei mit beschädigter Schale, welches in einem Behälter mit einer trüben, milchigen Flüssigkeit lag. Eine geöffnete Packung Geflügel Bacon, welcher bereits stark eingetrocknet war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund der vorgefundenen hygienischen Mängel, wurde der Betrieb vorübergehenden durch die Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine sofortige Grundreinigung sowie die Entsorgung der nachteilig beeinflussten, der wertgeminderten und verdorbenen Lebensmittel wurde mündlich durch das Kontrollpersonal angeordnet. Am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

26

08.05.2025

Bäckereifiliale Görtz

Hauptstr. 67
69214 Eppelheim

25.03.2025

In der gesamten Betriebsstätte war ein Schädlingsbefall (vor allem durch Mäuse) bereits beim Betreten der einzelnen Betriebsräumlichkeiten oberflächlich zu erkennen. In den Untertischregalflächen des gesamten Thekenbereichs (Bedientheke für Backwaren/belegte Snacks, Eizubereitung, Unterhalb der Standkühlschränke, unterhalb der Heißtheke, im Bereich der Stromanschlüsse von Kassensystemen, etc.) waren wiederholt Mäusekotspuren oberflächlich ersichtlich. Bei genauer Betrachtung waren auch mehrfach Stellen mit angetrocknetem Schadnagerurin zu erkennen. In den betroffenen Bereichen wurden unter anderem auch Bratpfannen, Lebensmittel (z.B. Portionsketchup/Portionssenf) und Verpackungsmaterialien (u.a. Kaffeebecher, Bäckertüten, Tortenfolien, Pappteller, Tortenkartons) für die unmittelbare Verwendung bereitgehalten. Stellenweise wiesen die Gebinde-Umverpackungen der noch originalverpackten Verpackungsmaterialien Fraßspuren auf. Auf Nachfrage gab der anwesende Mitarbeiter zudem an, dass in den zurückliegenden Tagen bereits auch 8 Kaffeepackungen angefressen waren.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Aufgrund des massiven und flächendeckenden Schädlingsbefalls im gesamten Filialbetrieb wurde das Produzieren, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Am 27.03.2025 fand eine Nachkontrolle statt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

25

08.05.2025

Restaurant La Cantina

Marktplatz 16
69469 Weinheim

26.03.2025

Die Lebensmittellagerung war mangelhaft. Lebensmittel wurden offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert, sodass teilweise eine Eisschneebildung in den Verpackungen entstand (Nudeln, Fisch, ein ganzer Pulpo etc.). Des Weiteren roch es in dem Gefrierhaus nach Fleisch-/Fischsaft. Im gesamten Kühlhaus wurden Lebensmittel offen, nicht ausreichend luftdicht verpackt gelagert. Lebensmittel waren teilweise überlagert, schmierig, rochen stark und hatten bereits weiße, sporenähnliche Anhaftungen. (Lammrücken, Rindersteaks, Schweinerücken, Geflügel) Der Ablauf des Kühlaggregates war undicht. Das abfließende Kühlwasser lief direkt in den darunter offen gelagerten Frischfisch (voller GN-Behälter mit 13 Liter Fassungsvermögen, diverse Sorten Frischfisch).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

24

24.03.2025

Gourmet Tempel Weinheim

Bergstr. 7
69469 Weinheim

20.02.2025

Die Crushed Ice-Maschine war im Inneren unsauber, schwarze sporenartige Anhaftungen waren zu erkennen. Das Handwaschbecken funktionierte nicht. Auf einem unsauberen Metallrollwagen befanden sich zwei unsaubere sowie stellenweise verschlissene große Behältnisse welche für Crushed Ice verwendet wurden. Die große nicht lebensmittelechte Crushed Ice-Schaufel (Baumarkt-nicht lebensmittelgeeignet) war stark verschlissen. Materialablösungen sowie Korrosionsspuren waren zu erkennen. Vor dem Tiefkühlhaus, direkt auf dem Boden, wurden zahlreiche Kartonagen mit tiefgekühlten Lebensmitteln zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgestellt (bspw. „Whiteleg Schrimps“ 120kg, „Boneless Roasted Duck“ 20kg, „Frozen Baby Cuttlefish“ 7,5kg, „Calamari“, etc.).

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde vor Ort von der LMÜ außer Betrieb genommen. Das Personal wurde angewiesen die Maschine umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.

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