Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rhein-Neckar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Dr. S. Kaiser, Tel. 06221 / 522 4312
Kontakt:

s.kaiser@rhein-neckar-kreis.de

Stand: 17.06.2026
Regierungsbezirk Karlsruhe
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

37

15.06.2026

Nahal Supermarkt

Bahnhofstr. 20
69469 Weinheim

06.03.2026

Die in einer Tiefkühltruhe (zur Selbstbedienung) befindlichen diversen Hähnchenteile, welche zum Verkauf angeboten wurden, befanden sich in durchsichtigen Kunststoffboxen und die ganzen Hähnchen waren jeweils in durchsichtigen Einkaufstüten (Obst- und Gemüsetüten) verpackt.
Beide Verpackungsmaterialien waren nicht zum Einfrieren geeignet, da sie weder luftdicht verschließbar noch für die Tiefkühllagerung geeignet und vorgesehen sind.
Die Hähnchenteile wiesen starken Gefrierbrand auf. Teilweise war der Gefrierbrand so ausgeprägt, dass die enthaltenen Lebensmittel in den Verpackungsboxen nicht mehr erkennbar waren. Zudem waren einzelne Hähnchenteile stark vereist und bildeten Eisklumpen.
Zahlreiche im Verkaufsraum angebotenen, vorverpackten Lebensmittel waren komplett ohne jegliche Kennzeichnung bzw. ohne deutsche Kennzeichnung. Bei mehreren Lebensmitteln, die nachträglich mit einer deutschen Kennzeichnung versehen worden waren, fehlten teilweise verpflichtende Angaben.
Die im Verkaufsraum angebotenen Eier hatten keine vollständigen, erforderlichen Pflichtangaben, sodass die Kennzeichnung als unzureichend zu bewerten war.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 und 2 i.V.m Art. 15 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, § 3 S. 1 LMHV

Die betroffenen Waren wurden unverzüglich auf Anordnung der Lebens-mittelüberwachung aus dem Verkehr genommen.

36

06.05.2026

Fisch-, Käse- und Fleischabteilung im Edeka Markt Kunka

Hauptstr. 66
69245 Bammental

11.03.2026

Bei der Kontrolle am 11.03.2026 wurden erhebliche Mängel bei der Hygiene festgestellt. Der gesamte Produktionsbereich, bzw. Thekenbereich war in einem stark verunreinigten Zustand. Die Crushed-Ice-Maschine war stark mit einem schmierigen schwarzen Be-lag verunreinigt, insbesondere in dem Bereich, wo das Crushed-Ice direkt mit dem Material in Verbindung kommt. Der elektrische Fleischwolf mit Kühlung war an den schwer zugänglichen Stellen mit Produktkontakt verunreinigt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002, § 3 S. 1 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004, Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3, 6 VO (EG) 852/2004

Die Fleisch,-Wurst,-Käse und,-Fischtheke sowie die dazugehörige Produktion wurden von Seiten der Lebensmittelüberwachung geschlossen. Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2026 konnte die Frischetheke wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.

35

30.03.2026

Hinz & Kunz / Stadtmauer

Hauptstr. 133
69469 Weinheim

19.02.2026

Die Eiswürfelmaschine war innen und außen stark verunreinigt. Im Eiswürfelfach in der Maschine waren schwarz-braune, sporenähnliche Anhaftungen mit direktem Kontakt zu den Eiswürfeln sowie große graue Kalkrückstände deutlich zu erkennen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die Eiswürfelmaschine wurde noch vor Ort von der Lebensmittelüberwachung stillgelegt.

34

02.03.2026

EMSA Food Company GmbH

Erste Industriestr. 22a
68766 Hockenheim

13.01.2026

Im Tiefkühlraum wurde für die Verarbeitung bereitgehaltes gefrorenes Fett vorgefunden, das teilweise ohne Umhüllung direkt auf einer Palette lag. Die Fettblöcke wiesen Verunreinigungen auf, die augenscheinlich durch die Art der Lagerung entstanden waren. Ein Zerlegebrett war verschlissen und wies schwarze schimmelähnliche Verfärbungen auf. Die Drückräder der Vliesmaschine waren beschädigt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch Kunst-stoffteilchen. Weiterhin waren die Seitenbereiche der Drückräder stark altverschmutzt.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a und b der VO (EG) 852/2004

Das betroffene Fett wurde entsorgt. Das Zerlegebrett wurde ausgetauscht. Die Vliesmaschine wurde stillgelegt und nach Reinigung und Instandsetzung wieder in Betrieb genommen.

33

06.02.2026

Elia's Pub

Mannheimer Str. 2
69469 Weinheim

10.12.2025

Die Leitungen der Schankanlage (5 Fassbiere) waren zum Zeitpunkt der Kontrolle seit dem 12.09.2025 nicht mehr gereinigt worden. Die gesamte Wandmontage der Schankbierschläuche war außen verunreinigt (Schläuche, Halterungen, Schrauben, etc.). In der Bedientheke war das gesamte Kühlaggregat verunreinigt. Weiße sporenartige Anhaftungen waren insbesondere an der Thekendecke (innen) zu erkennen. Die Gefriertruhe in der Küche war stark vereist sowie verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Eine Grundreinigung wurde angeordnet. Die Schankanlage wurde vorübergehend gesperrt und nach Reinigung wieder freigegeben.

32

22.12.2025

Gaststätte Restaurant "Zum Schinderhannes"

Hauptstraße 24+26
74915 Waibstadt

24.10.2025

In der Backstube wurde ein massiver Mottenbefall festgestellt. An der Decke sowie an den Wandflächen wurden mehrere Mottenlarven vorgefunden. Ferner waren in einigen Mehlbehältnissen, in den Decken- Wandecken zahlreiche Gespinste sowie Motten und Mottenlarven deutlich ersichtlich.

In den Kühlräumen wurden bereits stark verschimmelte Lebensmittel (Ingwer, Zitronen), ein äußerlich stark verunreinigtes und beschädigtes Kunststoffbehältnis mit kandierten Belegkirschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 31.01.2022, zwei vakuumverpackte Schweinelachse mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 28.09.2025 sowie trüben Fleischsaftbildungen, eine 1000 g Packung Hähnchenbrustfilet Teilstücke mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum vom 23.10.2025, ein Behältnis mit stark säuerlich riechender Sprühsahne, zwei 300g Packungen Lyoner geschnitten mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vom 18.09.2025, sowie ca. 100g bereits schmierige, aufgeschnittene in Frischhaltefolie abgepackte Wurstaufschnitt, überlagerter, nicht ausreichend verpackter Thymian sowie zahlreiche verunreinigte, bereits klebrige, mit Lebensmitteln befüllte Behältnisse vorgefunden.

Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002

Die festgestellten Mängel wurden beseitigt.