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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechpartner:
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung - Veterinäramt 0711/21688590
Kontakt:

Poststelle.32-23Verbraucherschutz@Stuttgart.de

Stand: 02.04.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

191

20.03.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

06.02.2025

Reinigungsmängel an den Fritteusen, Soßenspendern, Messern, am Mixer und der Kaffeemaschine; Lagerung von geschnittenem Salat, Soße und Gewürzpulver in verschmutzter Umgebung; ungekühlte und unhygienische Lagerung von Sesamsoße („Tahin“); Lagerung von geschnittenem Weißkraut in Müllsäcken; Inverkehrbringen von Knoblauchsoße, die bereits angetrocknet war, sowie welker Pfefferminze, die in einer verschmutzten Schüssel aufbewahrt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb zur Durchführung einer Grundreinigung behördlich geschlossen. Bei den Nachkontrollen am 07.02.2025 sowie am 10.02.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt. Am 11.02.2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.

190

19.03.2025

Cafe Hegel

Eberhardstr. 35
70173 Stuttgart

28.01.2025

In einem Gastronormbehälter befand sich überlagerter Bacon, in ausgetretenem Fett. Im Vorbereitungsraum wurde frische Butter in einem Behälter mit alten ranzigen Butterresten vorgehalten. In der Küche befanden sich überlagerte Tomaten welche bereits Druckstellen und Fäulnis aufwiesen. Im Tiefkühlschrank wurde Hähnchenfleisch in einem offenen Behälter mit Gefrierbrand vorgehalten.  Der Sahnespender war massiv verschmutzt, an der Sprühtülle hafteten alte Sahnereste. Zwei Schneidebretter (grün und weiß) waren abgenutzt mit tiefen Riefen in welchen sich Lebensmittelreste sammelten. Der Milchaufschäumer war massiv verschmutzt. Die Sahnemaschine war am Tüllenkopf massiv altverschmutzt und verklebt mit Fettablagerungen. Der Einsatz des Kuchenmesserabstreifers war verunreinigt. Ein Pfannenwender war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Sahnemaschine wurde bis zur Reinigung stillgelegt und konnte am 29.01.2025 freigegeben werden. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

188

12.02.2025

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.12.2024

Vorbereitungsraum: Der Gemüseschneider sowie die Schnecke, das Innere des Schneckengehäuses und die Lochscheibe des Fleischwolfes waren verschmutzt. / Küche/Produktion: Die Schneidebretter waren schadhaft und verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur gelagert wie z. B. rohes Geflügelfleisch bei 6,1 °C und Lammkeulen zum Auftauen bei Raumtemperatur. In einem Eimer wurden in Flüssigkeit eingelegte Kichererbsen vorgehalten, bei denen ein stechend sauer riechender Geruch wahrnehmbar sowie auf der Oberfläche ein weißer Schimmelbelag sichtbar war. In einer altverschmutzten und korrodierten Dose wurde eine Tomatenzubereitung vorgehalten, welche einen stark säuerlichen Geruch und Blasenbildung aufwies. / Verkaufsraum/Theke: Der Soßenbehälter war an der Tülle verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur vorgehalten wie z. B. weiße Soße bei 14,3 °C, mariniertes vorgegartes Hähnchen bei 18,4 °C sowie Reis bei 39,1 °C. / Kühlraum: Das Behältnis, in dem mariniertes Geflügelfleisch gelagert wurde, war verschmutzt. / Treppenhaus: Ein vorgegarter Hähnchendrehspieß wurde offen/ohne sachgerechte Verpackung in einer verschmutzten Tiefkühltruhe gelagert. Hähnchen (roh) wurden bei Raumtemperatur zum Auftauen in Kartonagen gelagert. In einem Kühlschrank wurde ein Krautkopf mit Schimmelanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nachdem die Mängel weitestgehend beseitigt waren, wurde die Betriebsstätte am 18.12.2024 wieder freigegeben.

186

22.01.2025

Gaststätte "Sushi Le"

Wilhelmstr. 9
70372 Stuttgart

21.11.2024

Theke:
In einem Behältnis befanden sich Himbeeren in einer gärenden Flüssigkeit.

Vorbereitungsküche:
Es wurden verdorbene Paprikaschoten vorgefunden. Ein großer Kunststoffeimer war mit einer roten Soße befüllt, an deren Oberfläche sich bereits ein Teppich aus weißen Gärbläschen gebildet hatte. Gegartes Hähnchenfleisch wurde in einem defekten Kühlschrank bei einer unzureichenden Temperatur von +11,6°C aufbewahrt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

185

07.01.2025

Geschmack of Punjab

Luzernestr. 2
70599 Stuttgart

24.09.2024

Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

184

TA OS Weinbar by Lausterer

Bärenstr. 3
70173 Stuttgart

13.11.2024 und 14.11.2024

In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002;

Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden.

183

07.01.2025

Cannstatter Kebap Haus

Wilhelmstr. 33
70372 Stuttgart

05.11.2024

Vorbereitungsraum:
Die Teigmaschine und ein Schneideeinsatz für die Hobelmaschine wiesen Reinigungsmängel auf. In Edelstahlbehältern wurden verschimmelte Zitronen und Knoblauch sowie verfaulte Kartoffeln vorgefunden.

Verkaufstheke:
Die Isolierbox für Fladenbrote war verschmutzt. Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit angetrockneten Fettbelägen verunreinigt. Gegartes Gemüse und eingelegte Oliven wurden in stark verschmutzten Behältnissen gelagert. Es wurden geschnittene Champignons vorgefunden, die bereits dunkel verfärbt waren. In den Kühleinrichtungen wies eine geöffnete Dose Thunfisch angetrocknete Stellen auf, eine Tomatenmarkpaste in einer Glasschale war bereits dunkelbraun verfärbt.

Kühlhaus:
Portionierter Teig war in verschmutzten Teigwannen gelagert und mit einem unsauberen Küchentuch abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt.

182

22.11.2024

Wirtshaus Garbe

Filderhauptstr. 136
70599 Stuttgart

12.09.2024

Trockenlager: An der Lampe, im Bodenablauf und an Eimern mit Lebensmitteln war ein starker Fruchtfliegenbefall. An Lebensmittelpackungen waren Maden sowie Motten. An weiteren Lebensmittelpackungen waren Kot- und teilweise feuchte Urinspuren von Schadnagern. Zahlreiche Lebensmittelverpackungen waren angefressen. Die gespülten Schneidebretter hatten tiefe altverschmutzte Riefen. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn mit dicken alten Belägen verkrustet. Die Kuchenformen hatten alte eingebrannte Verunreinigungen. Der Aufsatz des Stabmixers sowie weitere Küchgerätschaften in einer Kiste waren verunreinigt. Der Hackklotz wies tiefe verfärbte Rillen auf. Der Konvektomat war mit Lebensmittelanhaftungen altverschmutzt. Der Mehlbehälter und der Mixtopf waren im Innern verunreinigt. Die Gastrobehälter im Außenbereich waren verunreinigt. In der vereisten Tiefkühltruhe waren Lebensmittel unvollständig verpackt. Die Tiefkühltruhe war überfüllt, die obersten Lebensmittel nicht durchgefroren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 250 kg überwiegend Trockenlagerware) wurden großzügig freiwillig aussortiert und entsorgt.

181

03.12.2024

Bowlingland

Lautlinger Weg 5
70567 Stuttgart

17.10.2024

Die Schankanlage war verunreinigt. Am Pils-, Urweisse-, und Helles-Bedienhebel waren schleimige Ablagerungen, der Pils-Kolben war großflächig beige schleimig mit Ablagerungen verunreinigt, das Schankhahngehäuse war im Inneren mit Ablagerungen verunreinigt.  Der Eiswürfelbereiter war an den Lamellen verkalkt, an der Seiteninnenwand waren kalkige, schwarze, schmierige Verschmutzungen. Am Gitterrost waren Lackabplatzungen, Rostbildung und schleimige Ablagerungen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfel wurden unter Aufsicht entsorgt. Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

180

13.11.2024

Kostas Restaurant

Voräcker Gewann 12
70567 Stuttgart

14.08.2024

Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt.

179

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.