Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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237 |
20.08.2026 |
Steigenberger Hotel Graf Zeppelin |
Arnulf-Klett-Platz 7 |
13.07.2026 |
Ca. 6 kg rohes Hähnchenbrustfleisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur aufgetaut; bei der Kontrolle um 7:55 Uhr betrug die Temperatur des Fleisches +17,8 °C. An einem Gitterkorb der Fritteuse hafteten eingetrocknete, dunkle Lebensmittelverkrustungen. Zwei Industrie-Dosenöffner waren am Stechdorn erheblich mit Schmutzbelägen verunreinigt. Ein Kaffeevollautomat wies im Bereich des Brühkopfs klebrige Verunreinigungen auf. Die Eiswürfelmaschine war innen mit schmierigen Belägen verunreinigt. Im Kochbereich vorgehaltene Schöpf- und Drahtlöffel wiesen Schmutzrückstände auf. An einem Trinkwasserspender waren die Oberflächen und der Auslass erheblich mit Kalk- und Schmutzbelägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Hähnchenfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Trinkwasserspender wurde vorübergehend zur Grundreinigung gesperrt. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2026 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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236 |
19.08.2026 |
The Auld Rogue |
Hauptstr. 57 |
01.07.2026 |
Die Eiswürfelmaschine für Getränke war im Innenbereich schmierig rötlich verunreinigt. Fisch wurde bei 9,9 °C aufgetaut gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. |
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235 |
14.08.2026 |
Al Nada |
Marienstr. 34 |
07.07.2026 |
Der Kühlschrank, in welchem Hackfleisch und Hähnchenspieße gelagert waren, war verunreinigt. Ein schadhaftes Messer war am Griff mit Klebeband umwickelt. Der Grill war altverschmutzt und verkrustet. In einem Kühlschrank vorgehaltene rohe Hähnchenspieße wurden bei 13,8 °C gelagert. In der Saladette vorgehaltene Soßen wiesen Temperaturen zwischen 24,4°C und 19,8 °C auf. In der Tiefkühltruhe wurde Fleisch vorgehalten, welches nicht vollständig umhüllt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden. |
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233 |
06.08.2026 |
REWE Markt |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
14.04.2026 |
Aufgrund eines Mäusebefalls waren mehrere Toastbrotpackungen angefressen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2026 waren mehrere Chipstüten angefressen. Die Regale im Toastbrot- und Chipsbereich waren mit Mäusekot und -urin kontaminiert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Fachfirma war mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt, die Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Bei einer weiteren Nachkontrolle am Abend des 17.06.2026 waren die Mängel beseitigt. |
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232 |
15.07.2026 |
Family Shop |
Heilbronner Str. 91 |
01.06.2026 |
In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt. |
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231 |
17.07.2026 |
Happy Baker |
Marienplatz 5 B |
22.05.2026 |
Die Teigmaschine, der Teigportionierer sowie die Raspelmaschine waren altverschmutzt. Die Backbleche, auf denen Lebensmittel lagern, waren verschmutzt. Hackfleisch wurde bei Raumtemperatur im Vorbereitungsraum, indem sich außerdem Kot- und Urinspuren von Schadnagern befanden, gelagert. In der Backstube wurde von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf und unter den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen sowie ein massiver Schabenbefall. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware (Hackfleisch, verschiedene Mehlsorten und Teig) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
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230 |
19.06.2026 |
QQ Sushi Lounge |
Kanalstr. 10 |
15.05.2026 |
Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. |
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229 |
10.06.2026 |
Istanbul Backliebe |
Johannesstr. 87 |
30.03.2026 |
Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt. |
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228 |
01.06.2026 |
Frozé |
Mailänder Platz 7 |
08.04.2026 |
Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden. |
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227 |
26.05.2026 |
Alhaybe Supermarkt |
Rohrackerstraße 34 |
16.04.2026 |
Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
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226 |
19.05.2026 |
Kentucky Fried Chicken |
Aldinger Str. 50 |
31.03.2026 |
Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben. |
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225 |
08.04.2026 |
CQ Flavour |
Kirchheimer Str. 126 |
03.02.2026 |
Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen |