Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechpartner:
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung - Veterinäramt 0711/21688590
Kontakt:

Poststelle.32-23Verbraucherschutz@Stuttgart.de

Stand: 21.11.2024
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

180

13.11.2024

Kostas Restaurant

Voräcker Gewann 12
70567 Stuttgart

14.08.2024

Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt.

179

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

178

25.09.2024

Aydin Market

Waiblinger Str. 1-3
70372 Stuttgart

18.07.2024

Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt.

177

12.09.2024

Ost Goutha

Colmarer Str. 4
70435 Stuttgart

06.08.2024

Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

176

17.09.2024

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.07.2024

Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten.

Im Kühlraum wurde ein Kebab Hackfleischspieß bei 10,9 °C sowie im Kundenbereich Ayran bei 8,6 °C unzureichend gekühlt vorgehalten. Ein Hähnchendrehspieß wurde bei 15,9°C bereitgehalten. Im Treppenhaus wurden Kartons rohe Hähnchen ungekühlt mit direktem Bodenkontakt vorgehalten. Geflügelhackfleisch wurde bei 10,9 °C, Soßen in der Bedientheke bei 17,2 °C vorgehalten. Ein Drehspieß stand in einem Topf in der eigenen Auftauflüssigkeit.

Die Mikrowelle, die Kühleinrichungen und der Ayranbrunnen waren verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden.

174

12.08.2024

Sancak Döner Kebap

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

24.06.2024

Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

173

24.07.2024

Trattoria Pizzeria Regenbogen

Senefelder Str. 32
70176 Stuttgart

15.05.2024

- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden.

172

24.07.2024

Restaurant Zur Schreinerei

Zaisgasse 4
70372 Stuttgart

13.06.2024

Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt.

171

16.07.2024

Die Palette – Restaurant und Kunst-Café

Brunnenstr. 19
70372 Stuttgart

16.05.2024

Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben.

170

11.07.2024

Happy Baker

Plieninger Str. 38
70567 Stuttgart

25.04.2024

Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden.

169

12.06.2024

QQ Fusion Taotaoju

Schulstr. 1
70173 Stuttgart

10.04.2024

In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden.

168

24.05.2024

Edeka Weckert

Rosensteinstr. 37
70191 Stuttgart

26.02.2024

Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen.

167

03.06.2024

El-Quds

Daimlerstr. 92
70372 Stuttgart

16.02.2024

Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

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