Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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164 |
10.04.2024 |
Coffeebrands |
Stuttgarter Str. 82 |
21.02.2024 |
Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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163 |
12.04.2024 |
Durra Markets |
Mercedesstr. 23 |
29.01.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden. |
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162 |
07.03.2024 |
KB Rabbit |
Vaihinger Markt 8 |
06.12.2023 |
In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten. In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser. In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten. Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt. Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden. |
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161 |
26.02.2024 |
VitaPlus Frühstücksservice & Catering |
Kronenstr. 45 |
14.12.2023 |
Der Stabmixer war altverschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer. An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt. In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten. Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten. Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten. Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden. |
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160 |
20.02.2024 |
Cha Haus |
Königstr. 26 |
18.01.2024 |
Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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159 |
31.01.2024 |
Restaurant „Namaste India“ |
Schloßstr. 53 A |
20.11.2023 |
Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden. |
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158 |
29.01.2024 |
Lin´s Wok |
Rotebühlstr. 116 |
24.11.2023 |
Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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157 |
22.01.2024 |
Alsandebad Grill Pizza & Kebaphaus |
Hackstr. 33 |
17.11.2023 |
14 frisch gebackene Dönerbrote wurden in einer mit Schwarzschimmel verschmutzten Styroporkiste gelagert. Küchenutensilien wiesen eingetrocknete Schmutzrückstände auf (Gemüseschneider, Teigknetmaschine, Industrie-Dosenöffner, Küchenmaschine, Fleischklopfer, Messer, Fleischspieße). Am Wasserkocher hafteten massive Kalkbeläge. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Brote wurden auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Bei den Nachkontrollen am 20.11. und 22.11.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. |
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156 |
31.01.2024 |
Alraies, Alaa |
Mercedesstr. 23 |
13.11.2023 |
Backstube: Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt. In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln. Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt. Der Salzeimer war massiv altverschmutzt. Der Messbecher war massiv altverschmutzt. Die Portioniermaschine war altverschmutzt. Die Brotkörbe waren altverschmutzt. Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen. Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
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155 |
27.11.2023 |
Rothaus im Gerber |
Tübinger Str. 24-26 |
30.10.2023 |
Bedarfsgegenstände wie Schöpflöffel waren verschmutzt Die Teigmaschine war altverkrustet Gusseiserne Schalen für z.B. Kaiserschmarren waren beschädigt (abgebrochener Griff) und hatten Rost angesetzt, teilweise löste sich die Beschichtung. Die Pizzableche hatten ebenso Rostansetzungen und Stellen an welchen sich die Beschichtung ablöste. Der Fleischwolf war altverschmutzt. Der Grillrost war massiv altverkrustet, in der Fettauffangwanne darunter bildete sich in der stehenden Flüssigkeit bereits Schimmelpolster Das Fett in der Fritteuse war massiv verunreinigt mit Resten von Panaden. Die Kühlschubladen im Thekenbereich waren verunreinigt, es bildete sich bereits Schimmel |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Gerätschaften wurden vom Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung gesperrt bzw. aus dem Verkehr genommen. Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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154 |
21.11.2023 |
Dream Burger Point |
Alte Stuttgarter Str. 82 |
27.09.2023 |
Der Sprühkopf einer Sprühsahne war mit eingetrockneten Sahneresten verunreinigt. Es wurden Küchenutensilien (Lebensmittelspieße, Obstentkerner) mit Schmutzrückständen vorgefunden. Die gefüllte Saladette war im Randbereich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Dichtungen eines Kühlschranks, in dem unverpackte, angeschnittene Gurken gelagert wurden, war massiv verunreinigt. Es hatte sich bereits Schimmel gebildet. Im Kühlhaus wurden rohe Hackfleischpatties bei unzureichender Temperatur (+9,6°C) gelagert. Die Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ergab einen stark erhöhten Gesamtkeimgehalt und insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen. Frisch angeliefertes Hackfleisch hatte eine unzureichende Produkttemperatur von +11,1°C. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Hackfleisch und die Patties wurden per behördlicher Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Die Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 nicht vollständig beseitigt. |
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153 |
21.11.2023 |
Pavone Pizza Service |
Benckendorffstr. 9 |
11.10.2023 |
In den verschmutzten Unterschränken wurden verunreinigte Pfannen vorgehalten. Ein Metallsieb war verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter wie div. Gewürzdosen waren massiv verunreinigt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine war verunreinigt. Der Dosenöffner war am Dorn massiv altverkrustet. In der Küche befanden sich Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie offen vorgehaltene Lebensmittel in massiv verunreinigten Schubladen. In der Tiefkühltruhe befanden sich diverse Lebensmittel in offenstehenden Gefrierbeuteln oder verschmutzten offenen Behältern, die Lebensmittel waren teilweise bereits vereist. Es wurden überlagerte Lebensmittel, welche nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Hähnchenfleisch, Mozzarella, Spinat) vorgehalten, Kidneybohnen sowie Ananas in geöffneten Dosen wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben. |
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152 |
02.11.2023 |
Gaststätte Balthazar |
Plieninger Str. 109 |
31.08.2023 |
Gekochte Nudeln, welche bei Zimmertemperatur vorgehalten wurde einen Fruchtfliegenbefall sowie deutliche geruchliche (fruchtige) Abweichungen aufwiesen, waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Käsewürfel in Lake waren aufgrund des Fruchtfliegenbefalls ebenfalls nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Direkt unter dem Auslasshahn der Fritteuse wurden vorgebratenen Burgerpatties ungekühlt sowie sog. Twister Fries in unmittelbarer Nähe zu einem unverschlossenen Mülleimer vorgehalten. Saucen wurden bei zu hohen Lagertemperaturen bei +19 - 26 °C vorgehalten Vorgebratenen Patties und Hähnchenschnitzel wurden + 33°C bzw +35 °C außerhalb der Kühlung vorgehalten. Es wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände in verschmutzten Boxen zur Nutzung vorgehalten. Messer und Holzbretter hatten teilweise angetrocknete Salatreste, Pfannen waren massiv verrostet, ein Schneidebrett war stark abgenutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb war im Anschluss aufgrund von Umbaumaßnahmen geschlossen. Am 10.10.2023 waren sämtliche Mängel behoben. |
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151 |
02.11.2023 |
Kursaal GmbH |
Königsplatz 1 |
20.09.2023 |
Es wurde ein starker Schabenbefall im Küchenbereich festgestellt. Lebende Schaben befanden sich z.B. hinter einer Kühleinrichtung, vereinzelt im Deckenbereich sowie zahlreich hinter laminierten Dokumenten, die an die Wand geklebt waren. In der Küche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle unter anderem Salate, Fleischgerichte, Soßen und Beilagen zubereitet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Küchenbereich wurde mit sofortiger Wirkung behördlich geschlossen. Der Geschäftsführer veranlasste unverzüglich eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung, sodass der Bereich bereits am Folgetag wieder freigegeben werden konnte. |