Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechpartner:
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung - Veterinäramt 0711/21688590
Kontakt:

Poststelle.32-23Verbraucherschutz@Stuttgart.de

Stand: 16.09.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

237

20.08.2026

Steigenberger Hotel Graf Zeppelin

Arnulf-Klett-Platz 7
70173 Stuttgart

13.07.2026

Ca. 6 kg rohes Hähnchenbrustfleisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur aufgetaut; bei der Kontrolle um 7:55 Uhr betrug die Temperatur des Fleisches +17,8 °C. An einem Gitterkorb der Fritteuse hafteten eingetrocknete, dunkle Lebensmittelverkrustungen. Zwei Industrie-Dosenöffner waren am Stechdorn erheblich mit Schmutzbelägen verunreinigt. Ein Kaffeevollautomat wies im Bereich des Brühkopfs klebrige Verunreinigungen auf. Die Eiswürfelmaschine war innen mit schmierigen Belägen verunreinigt. Im Kochbereich vorgehaltene Schöpf- und Drahtlöffel wiesen Schmutzrückstände auf. An einem Trinkwasserspender waren die Oberflächen und der Auslass erheblich mit Kalk- und Schmutzbelägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Das Hähnchenfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Trinkwasserspender wurde vorübergehend zur Grundreinigung gesperrt. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2026 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

236

19.08.2026

The Auld Rogue

Hauptstr. 57
70563 Stuttgart

01.07.2026

Die Eiswürfelmaschine für Getränke war im Innenbereich schmierig rötlich verunreinigt. Fisch wurde bei 9,9 °C aufgetaut gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt.

235

14.08.2026

Al Nada

Marienstr. 34
70178 Stuttgart

07.07.2026

Der Kühlschrank, in welchem Hackfleisch und Hähnchenspieße gelagert waren, war verunreinigt. Ein schadhaftes Messer war am Griff mit Klebeband umwickelt. Der Grill war altverschmutzt und verkrustet. In einem Kühlschrank vorgehaltene rohe Hähnchenspieße wurden bei 13,8 °C gelagert. In der Saladette vorgehaltene Soßen wiesen Temperaturen zwischen 24,4°C und 19,8 °C auf. In der Tiefkühltruhe wurde Fleisch vorgehalten, welches nicht vollständig umhüllt war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden.

233

06.08.2026

REWE Markt

Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

14.04.2026

Aufgrund eines Mäusebefalls waren mehrere Toastbrotpackungen angefressen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2026 waren mehrere Chipstüten angefressen. Die Regale im Toastbrot- und Chipsbereich waren mit Mäusekot und -urin kontaminiert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Fachfirma war mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt, die Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Bei einer weiteren Nachkontrolle am Abend des 17.06.2026 waren die Mängel beseitigt.

232

15.07.2026

Family Shop

Heilbronner Str. 91
70191 Stuttgart

01.06.2026

In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt.

231

17.07.2026

Happy Baker

Marienplatz 5 B
70178 Stuttgart

22.05.2026

Die Teigmaschine, der Teigportionierer sowie die Raspelmaschine waren altverschmutzt. Die Backbleche, auf denen Lebensmittel lagern, waren verschmutzt. Hackfleisch wurde bei Raumtemperatur im Vorbereitungsraum, indem sich außerdem Kot- und Urinspuren von Schadnagern befanden, gelagert. In der Backstube wurde von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf und unter den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen sowie ein massiver Schabenbefall.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffene Ware (Hackfleisch, verschiedene Mehlsorten und Teig) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

230

19.06.2026

QQ Sushi Lounge

Kanalstr. 10
70182 Stuttgart

15.05.2026

Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. 

229

10.06.2026

Istanbul Backliebe

Johannesstr. 87
70176 Stuttgart

30.03.2026

Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt.

228

01.06.2026

Frozé

Mailänder Platz 7
70173 Stuttgart

08.04.2026

Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden.

227

26.05.2026

Alhaybe Supermarkt

Rohrackerstraße 34
70329 Stuttgart

16.04.2026

Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

226

19.05.2026

Kentucky Fried Chicken

Aldinger Str. 50
70378 Stuttgart

31.03.2026

Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben.

225

08.04.2026

CQ Flavour

Kirchheimer Str. 126
70619 Stuttgart

03.02.2026

Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen