Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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186 |
22.01.2025 |
Gaststätte "Sushi Le" |
Wilhelmstr. 9 |
21.11.2024 |
Theke: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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185 |
07.01.2025 |
Geschmack of Punjab |
Luzernestr. 2 |
24.09.2024 |
Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt. |
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184 |
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TA OS Weinbar by Lausterer |
Bärenstr. 3 |
13.11.2024 und 14.11.2024 |
In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; |
Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden. |
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183 |
07.01.2025 |
Cannstatter Kebap Haus |
Wilhelmstr. 33 |
05.11.2024 |
Vorbereitungsraum: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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182 |
22.11.2024 |
Wirtshaus Garbe |
Filderhauptstr. 136 |
12.09.2024 |
Trockenlager: An der Lampe, im Bodenablauf und an Eimern mit Lebensmitteln war ein starker Fruchtfliegenbefall. An Lebensmittelpackungen waren Maden sowie Motten. An weiteren Lebensmittelpackungen waren Kot- und teilweise feuchte Urinspuren von Schadnagern. Zahlreiche Lebensmittelverpackungen waren angefressen. Die gespülten Schneidebretter hatten tiefe altverschmutzte Riefen. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn mit dicken alten Belägen verkrustet. Die Kuchenformen hatten alte eingebrannte Verunreinigungen. Der Aufsatz des Stabmixers sowie weitere Küchgerätschaften in einer Kiste waren verunreinigt. Der Hackklotz wies tiefe verfärbte Rillen auf. Der Konvektomat war mit Lebensmittelanhaftungen altverschmutzt. Der Mehlbehälter und der Mixtopf waren im Innern verunreinigt. Die Gastrobehälter im Außenbereich waren verunreinigt. In der vereisten Tiefkühltruhe waren Lebensmittel unvollständig verpackt. Die Tiefkühltruhe war überfüllt, die obersten Lebensmittel nicht durchgefroren. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 250 kg überwiegend Trockenlagerware) wurden großzügig freiwillig aussortiert und entsorgt. |
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181 |
03.12.2024 |
Bowlingland |
Lautlinger Weg 5 |
17.10.2024 |
Die Schankanlage war verunreinigt. Am Pils-, Urweisse-, und Helles-Bedienhebel waren schleimige Ablagerungen, der Pils-Kolben war großflächig beige schleimig mit Ablagerungen verunreinigt, das Schankhahngehäuse war im Inneren mit Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter war an den Lamellen verkalkt, an der Seiteninnenwand waren kalkige, schwarze, schmierige Verschmutzungen. Am Gitterrost waren Lackabplatzungen, Rostbildung und schleimige Ablagerungen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfel wurden unter Aufsicht entsorgt. Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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180 |
13.11.2024 |
Kostas Restaurant |
Voräcker Gewann 12 |
14.08.2024 |
Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt. |
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179 |
02.10.2024 |
L´angolino |
Jahnstr. 12 |
31.07.2024 |
Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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178 |
25.09.2024 |
Aydin Market |
Waiblinger Str. 1-3 |
18.07.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. |
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177 |
12.09.2024 |
Ost Goutha |
Colmarer Str. 4 |
06.08.2024 |
Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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176 |
17.09.2024 |
Crispy Chicken |
Landhausstr. 183 |
11.07.2024 |
Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden. |
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174 |
12.08.2024 |
Sancak Döner Kebap |
Marktstr. 23 |
24.06.2024 |
Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |