Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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224 |
09.03.2026 |
"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum |
Schlachthofstr. 2A |
22.01.2026 |
Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmieri-gen Ablagerungen verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. |
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223 |
16.02.2026 |
Gourmet Palast |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
13.01.2026 |
Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. waren unzureichend gereinigt. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden. |
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222 |
03.02.2026 |
Davvero |
Lohäckerstr. 11 |
10.12.2025 |
Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. Sie haben in Ihrer Mittagskarte Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt. |
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221 |
16.02.2026 |
Lema Döner & Grillmeister |
Marktstr. 23 |
01.12.2025 |
Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen. |
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220 |
20.01.2026 |
Mom´s Kitchen |
Kernerstr. 13 |
10.12.2025 |
In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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219 |
08.01.2026 |
EArth Tokyo |
Rotebühlplatz 20 |
22.10.2025 |
Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt. |
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218 |
30.12.2025 |
Akay Obst & Gemüse |
Langwiesenweg 30 |
20.11.2025 |
Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt. |
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217 |
22.12.2025 |
King´s Palace |
Schafgasse 3 |
12.11.2025 |
Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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216 |
10.12.2025 |
W 13 |
Wilhelmstr. 13 |
07.11.2025 |
Die Eiswürfelmaschine war zum wiederholten Male massiv verschmutzt, teilweise mit schleimigen Belägen sowie Roststellen. Die Saftpresse war altverschmutzt mit angetrockneten Fruchtfleischrückständen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die vorgehaltenen Eiswürfel sowie frischgepresster Orangensaft wurden entsorgt. Die Geräte wurden bis zur Reinigung aus dem Verkehr genommen |
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215 |
12.12.2025 |
alab / Olabi Süßwaren |
Brunnenstr. 11 |
03.11.2025 |
Die Backstube, in der Süßgebäck hergestellt wurde, war mit kleinen Schaben befallen. Eine Schabe trieb in einer Zuckerlösung, welche zur weiteren Verwendung offen gelagert wurde. Eine weitere Schabe befand sich in einem mit Lebensmittelpuder befüllten, offenen Behälter. Zur Bestäubung der Lebensmittel wurde ein handelsüblicher Kehrbesen verwendet, welcher nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Seitens des Betriebs wurde unverzüglich eine Fachfirma zur Bekämpfung der Schädlinge beauftragt. |
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214 |
08.12.2025 |
N 14 |
Nadlerstr. 14 |
29.10.2025 |
Im Spülbereich wurden Lebensmittel außerhalb der Kühlung vorgehalten. Der Reis wurde bei einer Kerntemperatur von 29,9 °C (Soll <7°C oder> 60 °C) vorgehalten. Rindfleisch bei 21,7 °C (Soll 7°C) Roher Lachs wurde im Handwaschbecken gelagert, auf dem Lachs lagen Schöpflöffel in daneben liegenden Becken wurde Pak Choi gewaschen und über dem Lachs wurde ein benutzter Reiskocher ausgewaschen. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2025 befand sich erneut Lachs im Spülbecken. Die Fritteuse war altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schöpflöffel, Küchensieb,Schneebesen) wiesen alte Antrocknungen auf. Teller wiesen Rostanhaftungen auf. Auf dem Boden in unmittelbarer Nähe zu Klebefallen für Schaben standen Pfannen mit Roststellen. Im mit Orangenscheiben befüllten Dörrautomat befand sich eine tote Schabe. Die Mikrowelle wies im Innern massive Reinigungsmängel auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2025 waren die Mängel vollumfänglich behoben. |
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213 |
28.11.2025 |
A & K Kaffeebetriebe GbR |
Marktstr. 14 |
28.10.2025 |
Die Eismaschine war innen im Bereich der Eislagerung an der Oberseite mit Schimmelflecken verunreinigt. Die Eiswürfel waren zur Herstellung von Eiskaffee vorgesehen. Ein Standmixer wies unterhalb des Mixmessers und am Becherrand schmierige Ablagerungen auf. Die Sahnemaschine war an den Einsätzen mit verkrusteten Sahnebelägen verschmutzt. Ein Kaffeekocher für Griechischen Kaffee wies im Innenbereich erhebliche Verunreinigungen auf. Auch Kaffeekannen waren im inneren Randbereich unzureichend gereinigt. Der Standmixer für Frappé wies am Rührpropeller Altverschmutzungen auf. Eine Zitruspresse war am Siebeinsatz mit eingetrockneten Saftrückständen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Maschinen wurden behördlich zur Durchführung einer Grundreinigung gesperrt und die Eiswürfel aus der Eismaschine aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Reinigungsarbeiten zufriedenstellend abgeschlossen, sodass die Maschinen wieder in Betrieb genommen werden konnten. |
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212 |
24.11.2025 |
Ya Ghali |
Brunnenstr. 33 |
16.10.2025 |
Der Topf eines Industriemixers strömte einen beißenden Geruch aus. Ein Falaffelstößel wies rostige Flecken auf. Metallklemmen für Hähnchenspieße sowie bereitstehende Teller wiesen Schmutzrückstände auf. Teigboxen waren wiederholt mit eingetrockneten Teigresten altverschmutzt. Geraspelte Karotten wurden im Kühlraum in blauen Müllsäcken gelagert. Salsa befand sich in einer nicht lebensmittelechten Kunststoffbox. Roher Teig war in Mülltüten verpackt. Rohes Hähnchenfleisch wurde wiederholt offen ohne Abdeckung im Kühlraum gelagert. Im Zubereitungsbereich wurde ungekühlte Butter mit dunkelgelber Verfärbung vorgefunden. Es befanden sich verdorbene Küchenkräuter zur weiteren Verarbeitung auf der Arbeitsfläche. Es wurde verdorbenes, schwarz verfärbtes Frittierfett mit sichtbaren Lebensmittelrückständen in der erwärmten Fritteuse vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.12.2025 wurde ein Schabenbefall im Vorbereitungsraum für Lebensmittel und in der Spülküche festgestellt. Zudem wurde eine verdorbene Hackfleischzubereitung sowie überlagerte Oliven vorgefunden. Der Betrieb wurde zur Mängelbeseitigung behördlich geschlossen. |
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211 |
17.11.2025 |
FaMa2 |
Normannstr 2 |
08.10.2025 |
Es wurde „Hering – nicht ausgenommen“ zum Verkauf angeboten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 22.08.20205 bzw. 29.08.2025 abgelaufen war. Zudem befand sich „Schweinebacke, gekocht, gepökelt und geräuchert nach rumänischer Art“ Mindesthaltbarkeitsdatum bis 08.09.2025 im Verkauf, welche bereits Schimmelanhaftungen aufwies. |
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffen Ware wurde auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen und entsorgt. |
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210 |
10.11.2025 |
Bäckerei Sirignano |
Langwiesenweg 30 |
15.09.2025 |
Backstube: Die Teigwannen, die Bäckerkörbe, das Wellholz, der Behälter für Mehl, die Kliefmaschine, die Baguette- sowie die Backbleche waren verschmutzt/verkrustet. Das Rohr des Wassertemperiergerätes war am Auslass und innen verschmutzt sowie der daran angebrachte Schlauch nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln (hier: Wasser) geeignet. / Produktionsraum Ofen (EG): Die Lagerbretter für die Brote sowie der Brotschießer waren verschmutzt. / Gärraum (EG): Die Teigtücher wiesen teilweise Stockflecken bzw. Schimmel auf. / Lager (EG): Backwaren wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in Bäckerkisten gelagert. / Lagerräume (UG): Die Weckmehl-und die Ausrollmaschine waren verschmutzt. Lebensmittel wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in der TK-Truhe (z. B. verschiedene Backwaren zum Aufbacken) sowie in der TK-Zelle (z. B. tourierter Teig) gelagert. Im Lagerbereich für das Mehl wurde sowohl unter als auch auf den Paletten und den Mehlsäcken Mäusekot/-urin vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Mehlsäcke wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie der Keller bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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209 |
30.10.2025 |
Indian Spice Bazar |
Herrenberger Str. 9 |
12.09.2025 |
Im Verkauf befanden sich eingetrocknete Chilischoten, welche großflächig mit Schimmel überzogen waren, Ingwerknollen, welche teilweise eingetrocknet waren und Schimmelflecken aufwiesen sowie in Plastik verpackte Kräuter ebenfalls mit Schimmelanhaftungen welche nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. |
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208 |
14.10.2025 |
Dilgelay |
Neckarstr. 156 |
28.08.2025 |
Lagerraum: Die Aufschnittmaschine wies deutliche Reinigungsmängel auf, ein unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Der elektrische Gemüsehobel war mit eingetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. In einer verschmutzten TK-Truhe wurde ein nicht vollständig verpackter Dönerspieß vom Vortag gelagert. Lebensmittel, wie z. B. Gewürze, wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung gelagert./Vorbereitungsraum: Mehrere Schneidebretter waren schadhaft/verschmutzt. In einer Schublade aufbewahrte Einsätze für den Gemüsehobel waren mit eingetrockneten Käseresten verschmutzt./Pizzastation: In der Saladette wurden Lebensmittel wie z. B. Schinken und Käse bei einer unsachgemäßen Temperatur von 15 °C vorgehalten. In der Saladette war am Deckel des Behälters mit Tomatensoße weißer Flaum/Schimmel erkennbar. In der Unterbaukühlung wurden teilweise überlagerte Lebensmittel vorgefunden, wie z. B. Thunfisch sowie vergorene Ananas in trüber Flüssigkeit. Teiglinge wurden in gelben Abfallbeuteln aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie die Aufschnittmaschine und der elektrische Gemüsehobel bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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207 |
19.09.2025 |
Chan´s Kitchen |
Badstr. 9 |
08.07.2025 |
Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |
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203 |
22.10.2025 |
Cavos |
Lautenschlagerstr. 20 |
01.07.2025 |
In der gesamten Küche waren Schadnagerspuren in Form von Mäusekötteln, diese befanden sich auf gereinigten zum Gebrauch vorgehaltenen Tellern, in Regalen und Schränken und auf einer Grillplatte. An bereits gereinigten vorgehaltenen Gläsern waren alte Lippenstiftspuren. Der Backofen war im Innern verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ebenso der Schockfroster welcher bereits im Innern Schimmelanhaftungen aufwies, der Eiswürfelbereiter war schadhaft sowie mit dicken wulstigen Kalkablagerungen altverschmutzt. Es wurden im Betrieb in Scheiben vorgeschnittene Tomaten, welche bereits eingetrocknet waren, sowie überlagertes Bifteki vorgehalten, dieses wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Kontrolle erfolgte während der Arbeitsvorbereitung vor Öffnung des Restaurants. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber verworfen. Die auf 18 h geplante Eröffnung erfolgte ebenfalls nicht, und wurde vom Betreiber erst nach umfangreicher Reinigung auf den nachfolgenden Tag verschoben. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2025 waren alle Mängel behoben. |