Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landeshauptstadt Stuttgart

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechpartner:
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung - Veterinäramt 0711/21688590
Kontakt:

Poststelle.32-23Verbraucherschutz@Stuttgart.de

Stand: 15.07.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

232

15.07.2026

Family Shop

Heilbronner Str. 91
70191 Stuttgart

01.06.2026

In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt.

230

19.06.2026

QQ Sushi Lounge

Kanalstr. 10
70182 Stuttgart

15.05.2026

Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. 

229

10.06.2026

Istanbul Backliebe

Johannesstr. 87
70176 Stuttgart

30.03.2026

Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt.

228

01.06.2026

Frozé

Mailänder Platz 7
70173 Stuttgart

08.04.2026

Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden.

227

26.05.2026

Alhaybe Supermarkt

Rohrackerstraße 34
70329 Stuttgart

16.04.2026

Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

226

19.05.2026

Kentucky Fried Chicken

Aldinger Str. 50
70378 Stuttgart

31.03.2026

Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben.

225

08.04.2026

CQ Flavour

Kirchheimer Str. 126
70619 Stuttgart

03.02.2026

Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen

224

09.03.2026

"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum

Schlachthofstr. 2A
70188 Stuttgart

22.01.2026

Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmierigen Ablagerungen verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. Bei einer weiteren Kontrolle am 18.03.2026 wurden keine Mängel festgestellt.  

223

16.02.2026

Gourmet Palast

Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

13.01.2026

Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel waren direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden.

222

03.02.2026

Davvero

Lohäckerstr. 11
70567 Stuttgart

10.12.2025

Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit, zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. In der Mittagskarte wurden Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt.
Zum 15.04.2026 erfolgte ein Betreiberwechsel.

221

16.02.2026

Lema Döner & Grillmeister

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

01.12.2025

Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.

220

20.01.2026

Mom´s Kitchen

Kernerstr. 13
70182 Stuttgart

10.12.2025

In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.