Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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14 |
17.09.2026 |
Kaminklause - Meson Madrid |
Zähringer Str. 1 |
12.08.2026 |
Es wurden diverse Hygienemängel in allen Betriebsbereichen festgestellt, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Insbesondere Oberflächen und Ausrüstungsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren z. T. altverschmutzt und verfettet (z.B. Messer, Spritzbeutel, Küchenwaage, Schöpfkellen, Frittierkorb). Kühlmöbel waren innen teilweise stark versport. Darin wurden Lebensmittel z.T. offen gelagert (Schinken, angeschnittene Zitronen, Muscheln in trüber Flüssigkeit). Bei vakuumierter Rinderleber mit abgelaufenem MHD ließen Färbung und milchig trüber Fleischsaft auf Verderb des Produkts schließen. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betreiber umgehend entsorgt. Die Nachkontrolle am 21.08.2026 ergab, dass umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt worden waren. Die Tätigkeit konnte wieder aufgenommen werden. |