Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Heidelberg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
28.09.2023 |
Café Rossi |
Rohrbacher Str. 4 |
27.06.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Es waren auch verschiedene Lebensmittel aufgrund von Verunreinigungen, Schimmelbefall und unsachgemäßer Lagerung nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet (Schweinelachs, Salat, Tomaten, Petersilienwurzel, Karotten, Orangen). Die Eiswürfelmaschine war innen verschmutzt und mit rötlichem schleimigen Belag behaftet. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurden umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass der Getränkeausschank am Nachmittag des 27.06.2023 und der Küchenbetrieb und die Eiswürfelmaschine am 28.06.2023 wieder freigegeben wurden. |
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6 |
07.09.2023 |
ZKB |
Marktplatz 7 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen auf und war verschmutzt. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfel wurden entsorgt. Die Eiswürfelmaschine wurde gereinigt und darf wieder in Betrieb genommen werden. |
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5 |
04.09.2023 |
Pinky Tea House |
Rohrbacher Str. 6-8 |
03.08.2023 |
Die Eiswürfelmaschine wies innen massive Versporungen und schleimigen Belag auf. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die bereits produzierten Eiswürfel entsorgt. |
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4 |
23.08.2023 |
Pizzeria im Carré |
Rohrbacher Str. 8 |
03.04.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, betroffen; z.B. Pfannen, Gemüsehobel, Pizzaschneider; außerdem verschmutzte Saladette, altverschmutzte Teigmaschine, verschmutzte Mikrowelle, altverschmutzte Fritteuse. Es wurden zu warm gelagertes, halbgegartes Geflügelfleisch und säuerlich riechende Nudeln vorgefunden. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 05.04.2023 waren die Mängel beseitigt |
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3 |
24.07.2023 |
Pamir Market |
Bergheimer Str. 3 |
03.05.2023 |
Es wurden diverse Reinigungsmängel in der Betriebsstätte festgestellt. Durch zu lange und unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln waren insbesondere an den vorverpackten Teilen von Schaffleisch bereits typische Verderbnis-Anzeichen festzustellen. Im Lagerraum lagerten schimmelige Lebensmittel (Tomaten, Wassermelone). |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 16.06.2023 waren viele Mängel noch vorhanden. Im Kühlhaus wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Schafskäse und Wurstaufschnitt zu warm gelagert, teilweise war das MHD deutlich überschritten. |
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2 |
12.07.2023 |
Sakura |
Bergheimer Str. 7 |
09.03.2023 |
Verschmutzungen und Reinigungsmängel in allen Betriebsbereichen, so dass für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination bestand. Unter anderem waren eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen betroffen; z.B. verschmutzte Lebensmittelbehältnisse, stark verschmutzte Nudelmaschine, Mikrowelle innen komplett verrostet, altverschmutzter Reiskocher. Der Bereich um die Fritteuse war massiv verfettet und das Frittierfett überlagert, außerdem wurde verzehrfertige Suppe offen neben betriebsfremden Gegenständen gelagert. |
Art 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 10.03.2023 waren noch Mängel vorhanden. |
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1 |
17.05.2023 |
Asiahung |
Willy-Brandt-Platz 5 |
02.03.2023 |
Es wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren rostig (wie Sparschäler, Hackbeil) und altverschmutzt wie Streifenschneider, Reibe, Vorratsbehälter. Kühlschubladen waren innen z. T. massiv verschmutzt. Vorbereitete Lebensmittel lagerten in schmutzigen Behältnissen und wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten (Gemüse), so dass diese Lebensmittel einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB |
Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 im Wesentlichen beseitigt. |