Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Heidelberg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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1 |
17.05.2023 |
Asiahung |
Willy-Brandt-Platz 5 |
02.03.2023 |
Es wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren rostig (wie Sparschäler, Hackbeil) und altverschmutzt wie Streifenschneider, Reibe, Vorratsbehälter. Kühlschubladen waren innen z. T. massiv verschmutzt. Vorbereitete Lebensmittel lagerten in schmutzigen Behältnissen und wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten (Gemüse), so dass diese Lebensmittel einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004; § 12 LFGB |
Die Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 im Wesentlichen beseitigt. |