Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 28.11.2023
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Bodenseekreis

14.08.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

19.04.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren zum Teil verstaubt und verunreinigt. Im Hofladen war die Kühlvitrine mit Wurst und Käse für den unmittelbaren Verkauf im Innenraum verschmutzt. Auf mehreren Schwarzwürsten waren undefinierbare Ablagerungen ersichtlich, bei einer Wurst augenscheinlich auch weißschimmelartige Anhaftungen. Von dieser Wurst wurde eine Probenahme durchgeführt. Mit Gutachten vom 28.06.2023 beurteilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen die Wurst aufgrund ihres bereits optisch sichtbaren und sowohl im Oberflächenverfahren als auch im Direktabstrich-Verfahren nachgewiesenen Schimmelbefalls als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Des Weiteren wurden in der Kühlvitrine Fertigpackungen mit Räucherfischen bei zu warmen Temperaturen gelagert.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die augenscheinlich verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet.

Bodenseekreis

15.09.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

13.07.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Hofladen waren die Kühltruhe mit Dosenwurst sowie die Kühlvitrine mit Wurst und Käse im Innenraum verschmutzt. Fertigpackungen mit Räucherfisch wurde wiederholt bei zu warmen Temperaturen gelagert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren wiederholt zum Teil verstaubt und verunreinigt. In einem Kühlschrank waren offene geräucherte Rohwürste teilweise mit angetrockneten Oberflächen, schmierigen Ablagerungen und weißen Auflagerungen vorhanden. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Hier war auch Kot und Urin von Schadnagern vorhanden, Nester und Fraßspuren an Kartonagen waren ersichtlich. Ein stechender, unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Auch auf einzelnen Mehlsäcken waren Kot und Urin von Schadnagern vorhanden. Im hinteren Bereich des Lagers war ein Sack mit Mehl vorhanden, welcher mit Fraßspuren versehen war.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Eine Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde angeordnet. Die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt.

Bodenseekreis

15.09.2023

Gasthaus Zweifel

Lerchenstr. 1
88094 Oberteuringen

06.07.2023

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. Zahlreiche Einrichtungsgegenstände in der Küche (z.B. Spülmaschine, Handwaschbecken, Kühlschrank, Gefriertruhe, Mikrowellenherd, Dunstabzugshaube) wiesen Altverschmutzungen auf. Der Bodenbereich bei einer Tiefkühltruhe wies Verunreinigungen u.a. in Form von Schadnagerkot auf. In einem Kühlschrank in der Küche wurden einige bereits abgelaufene Lebensmittel vorgefunden, welche sensorische Verderbserscheinungen zeigten sowie augenscheinlich angeschimmelte Kartoffeln. Im Kühlraum im Keller wurden ebenfalls Lebensmittel gelagert, welche bereits lange abgelaufen waren (z.B. ein Schinken mit MHD 03.07.2021). Hier wurde auch eine verpackte Schwarzwurst vorgefunden, welche mit weißlichen Schimmelablagerungen behaftet war. Der Bodenbereich eines nicht im Betrieb befindlichen Kühlschranks im Keller, in welchem Paniermehl und Mehl gelagert wurde, wies u.a. Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Der Bodenbereich an der Türe zum Kühlraum im Keller wies ebenfalls Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Kühlraum standen Lebensmittelbehälter direkt auf dem verschmutzten Bodenbereich. In einem weiteren Lagerbereich für Lebensmittel im Keller stand eine Tiefkühltruhe. Dieser Raum wies an Fenster-, Boden- und Wandbereich ebenfalls u.a. Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Die Speisenabgabe wurde vorläufig untersagt. Die vorgefundenen nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet (u.a. die Hinzuziehung eines professionellen Schädlingsbekämpfers). Nach einer Nachkontrolle am 12.07.2023 konnte der Verkauf von Speisen wiederaufgenommen werden.

Bodenseekreis

13.11.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

20.07.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die am 13.07.2023 angeordnete Grundreinigung war nicht erfolgt. Der Zustand der Backstube und des Mehllagers war unverändert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke verunreinigt. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) wurde hinter der Spülmaschine und dem Vakuumiergerät Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden, ebenso im Bereich unter und hinter den Kühlschränken. In der Backstube waren auf einer Palette fünf Säcke Mehl gelagert. Die Mehlsäcke waren zum Teil verschmutzt und mit Insekten befallen. Auf den Säcken wurden mehrere Kotablagerungen (augenscheinlich Mäusekot) sowie weitere Verunreinigungen vorgefunden. Fliegen, Spinnen und Käfer (augenscheinlich Mehlkäfer) waren ersichtlich. Im Mehllager war nach Öffnen der Türe eine lebende Maus sichtbar. Eine tote Maus wurde auf dem Fußboden festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, 2 Buchst. c, Kapitel IX Ziffer 4 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV

Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Die Abgabe der hergestellten Lebensmittel wurde untersagt. Alle offen gelagerten Lebensmittel (z.B. Teig) sowie die kontaminierten Mehlsäcke wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am Abend wurde die Betriebsschließung aufgehoben.

Reutlingen

31.05.2023

Bäckerei Stauch

Pliezhäuser Str. 10
72768 Reutlingen

17.04.2023

Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde.

Reutlingen

31.05.2023

Asia Luc Si

Eisenbahnstr. 24
72555 Metzingen

20.04.2023

Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben.

Reutlingen

26.09.2023

Gaststätte TAJ

Ihmenfeldstr. 4
72766 Reutlingen

25.08.2023

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Lager und im Thekenbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. In der Teigausrollmaschine befanden sich eine lebende Schabe sowie Schabenausscheidungen. Die Arbeitsfläche war mit Schabenausscheidungen behaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a) VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort untersagt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet und eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Mängel vollständig beseitigt. Geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und ein Schädlingsmonitoring sind vorhanden. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke wurde aufgehoben.

Reutlingen

14.11.2023

Eastern Gourmet

Am Echazufer 20
72764 Reutlingen

16.10.2023

Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, wurde im Vorraum zur Küche, in der Küche, sowie im Theken- und Spülbereich ein massiver Befall von lebenden und verendeten Schaben festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt und die Räumlichkeiten gründlich gereinigt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurde das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben.

Tübingen

25.07.2023

Brotbäckerei Häusler

Obere Gasse 15
72070 Tübingen

18.04.2023

Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten: Die gesamte Betriebsstätte weist, insbesondere in den Produktionsbereichen, nicht unerhebliche Altverschmutzungen auf. Decken, Wände und Fenster sind mit Flecken, angetrockneten Teigresten, Biofilmen und/oder Schimmel verunreinigt. Die Fußböden sind großflächig mit festgetretenen Teigresten/Mehl verschmutzt. In den Sockel- und den Eckbereichen ist stellenweise Schimmel festzustellen.
Die gesamte Einrichtung (Schränke, Regale, Arbeitstische, Ablagen, Armaturen, Schalter, Waschbecken, usw.) wie auch die Arbeitsgeräte (Teigmaschinen, Waagen, Stikkenwägen usw.) sind fettverklebt und/oder mit verkrusteten, alten oder eingebrannten Teigresten verschmutzt. Die Spülmaschine weist im Inneren Ablagerungen aus Kalk, Schmutz und Biofilmen auf.

Außerdem waren Gegenstände und Armaturen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht richtig gereinigt und altverschmutzt. Bspw. sind die Deckel der Teigmaschinen im inneren Randbereich mit altem Teig und/oder Schimmel verunreinigt. Die Kastenbackformen sind außen und auch innen massiv eingebrannt und schwarz verkrustet.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Die Nachkontrolle konnte bisher nicht durchgeführt werden.
Der Betrieb wurde Ende August aufgegeben.

Ulm, Stadt

04.09.2023

Gaststättenbetrieb Kuhberg Kebap Haus

Neunkirchenweg 82
89077 Ulm

09.08.2023

Bei der Kontrolle wurde wiederholt ein erheblich verschmutzter Teigkneter und zu warm gelagerte Joghurtsoße festgestellt. Des Weiteren war das vorhandene Handwaschbecken zugestellt und nicht nutzbar

Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a), sowie Kap. IX Nr. 2 und Kap. I Nr. 4

Vorgefundene Mängel beim Teigkneter und bei der Zutatenlagerung wurden bereits bei einer Kontrolle wenige Wochen vorher festgestellt. Trotz mdl. Belehrung erfolgte keine nachhaltige Beseitigung der Mängel.

Zollernalbkreis

06.10.2023

Cafe la Gare

Bahnhof 1
72336 Balingen

06.09.2023

Am 05.09.2023 wurde im Zwischenraum des Kühlraumes eine Ratte gesehen, wie diese zwischen den Weinkisten verschwand.

Im Kellerraum, in dem ein stechend, beißender ammoniakbetonter Geruch wahrgenommen wurde, befand sich eine große Anzahl an Rattenkötteln.

Im Kellerraum wurden von Schädlingen angefressene und ausgelaufene Säcke mit Mehl und Mehlmischungen festgestellt.


Im Unterschrank des Thekenbereichs lag eine vertrocknete Pheromonfalle mit ca. 10 Schaben und eine verendete Schabe lag im Unterschrank daneben.

Im Imbiss im Zubereitungsbereich wurden massiver Schabenbefall und Schabenkotansammlungen festgestellt.

Es wurden mehrere überlagerte, verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (Karotten, Weißkohl, Quark, Gemüse, Tomatensoße) vorgefunden.

Bei der Kontrolle am 05.09.2023 wurde Hackfleisch vorgefunden, bei dem das Verbrauchsdatum der 02.09.2023 war. Damit war das Verbrauchsdatum um 3 Tage überschritten.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 Buchst. c) und Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


§ 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

§ 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und 2 Buchst. c) und Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Schädlingsbekämpfer beauftragt

Entsorgung beanstandeter Lebensmittel wurde nachgewiesen

Wiedereröffnung der Gaststätte erst nach Abnahme durch Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Am 15.09.2023 wurden die oberen Räumlichkeiten für die Abgabe von einfach zubereiteten Speisen und Getränken freigegeben

Zollernalbkreis

31.10.2023

Taste of India

Neue Straße 57
72336 Balingen

17.10.2023

Küche:
1. Im Küchenbereich wurde auf dem Edelstahlregal, im Handtuchspender und an den Wänden ein massiver Schaben- / Kakerlaken Befall festgestellt.


2. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert, ebenfalls wurde eine tote Kakerlake in der Tiefkühltruhe festgestellt und die Tiefkühltruhe war stark vereist.
3. Die Regalböden, die Wand um den Lichtschalter, der Lichtschalter sowie der Bodenbereich und der Bodensiphon waren verschmutzt.

Kühlraum:
4. Im Kühlraum lagerten mehrere vorgegarte und noch nicht fertiggestellte Lebensmittel ohne Abdeckung.
Ebenfalls wurden Lebensmittelbehälter mit Lebensmitteln ohne Abdeckung übereinandergestellt. Die Unterseiten der Regalböden waren teilweise versport. Der Bodenbereich war verschmutzt.

Lagerraum im Keller:
5. Im Kellerbereich fand eine unübersichtliche Lebensmittellagerung auf teilweise verschmutzten Ablagebereichen und in ungeeigneten Behältern statt.


1. Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
2. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1,  Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


3. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004



4. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004







5. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt und war am 18.10.2023 vor Ort. 
Bei der Nachkontrolle am Donnerstag 19.10.2023 waren die aufgeführten Mängel behoben/ beseitigt. Die Untersagung der Speisenabgabe wurde von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgehoben.

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