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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 05.12.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Alb-Donau-Kreis

06.08.2025

Fleisch- & Fischverkauf

Sternplatz 1
89584 Ehingen

26.06.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB.

Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Alb-Donau-Kreis

07.11.2025

Brasserie Restaurant Amadeus

Bahnhofstraße 8
89584 Ehingen

22.10.2025

In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt.

Ravensburg

18.11.2025

Gut Hügle GmbH

Bottenreute 5 - 7
88214 Ravensburg

24.10.2025

In der gesamten Küche im Hauptgebäude incl. auf der Ausgabetheke, auf dem Buffet und auf dem Boden wurde ein massiver Schabenbefall (umg: Kakerlaken) durch tote und lebende Kakerlaken festgestellt. Trotzdem wurden weiterhin Speisen und Getränke abgegeben.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), c) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)

Die Entsorgung der Lebensmittel des Buffets wurde angeordnet. Die vom Betreiber eigens vorgenommenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren unzureichend. Das Hauptgebäude wurde geschlossen. Mittlerweile wird eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle der Lebensmittelüberwachung konnte das Hauptgebäude am 12.11.2025 wieder geöffnet werden.

Reutlingen

02.07.2025

Ohrwurm

Bahnhofstr. 8
72764 Reutlingen

15.05.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 02.06.2025 waren die Mängel zum großen Teil nicht behoben. Auf Grund dieser Umstände wurde die Speisenabgabe weiterhin untersagt. Zudem wurde nochmals angeordnet, die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schaben durchzuführen.

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2025 wurden wieder zahlreiche lebendige und tote Schaben im Küchenbereich vorgefunden. Die Speisenabgabe wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 22.07.2025 waren die Mängel behoben. Das Abgabeverbot für Speisen konnte daraufhin aufgehoben werden.

Reutlingen

12.08.2025

Dost Kebap

Karlstr. 7
72555 Metzingen

10.07.2025

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb.

Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 16.07.2025 wurde weiterhin ein massiver Schabenbefall festgestellt. Es befanden sich zahlreiche lebende und tote Schaben in verschiedenen Betriebsbereichen. Außerdem wurden Arbeits- und Bodenflächen nach den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt. Die Abgabe von offenen Lebensmitteln wurde weiterhin untersagt.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 30.07.2025 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt. Die Betriebsräume befanden sich in einem sauberen Zustand. Das Abgabeverbot für offene Lebensmittel konnte daraufhin aufgehoben werden.

Tübingen

19.11.2025

Metzgerei Schaich

Kingersheimer Straße 26
72070 Tübingen

26.06.2025

Die Kennzeichnung bei der vorverpackten "Hausmacher Leberwurst" mit dem MHD 23.12.25 gibt keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Senf. Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist Senf nicht als Einzelzutat angegeben. Der Untersuchungsbefund hat >4000 mg/kg Senf (Sinapis) nachgewiesen. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die allergische Reaktionen bei Allergiker auslösen können.

Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) VO EU 1169/2011 i.V.m. Anhang II Nr. 10 LMIV

Die falsch deklarierte Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

Ulm, Stadt

24.09.2025

Al Darm Sweet

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Im Rahmen einer Kontrolle musste u.a. festgestellt werden, dass im Produktionsraum diverse Teigrührmaschinen umfänglich altverschmutzt waren. Ebenso war sowohl eine verschmutzte Schneidemaschine noch mit Belegen vom Vortag, als auch ein Fleischwolf, welcher ebenso mit alten Lebensmittelresten verschmutzt war, vorzufinden.
Ein Kühlschrank im Ladenbereich, in dem Lebensmittel und Zutaten gelagert werden, war im Innenbereich stark altverschmutzt. So waren die Ablagegitter stark verdreckt und die Seitenwände stark mit Schwarzschimmel verunreinigt. Die mit den vorgenannten Gerätschaften bearbeiteten bzw. unter widrigen Bedingungen gelagerten Lebensmittel konnten daher negativ beeinflusst werden. Innerhalb vorgenannter betrieblicher Räume konnten weitere diverse Hygienemängel wie verschmutzte Fußböden und Zigarettenreste im Produktionsraum, defekte und teils verschimmelte Silikonfugen, verschmutzte Handwaschbecken und eingerissene Fliegengitter festgestellt werden.

Artikel 4, Absatz 2, i.V.m Kapitel I, Nr. 1, 2 a, b, c, Nr. 10, i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a, d, i.V.m Kapitel V Nr. 1 a, b, i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV, i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 2 Nr. 2 LMST  i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB

Im Rahmen einer Nachkontrolle vom 29.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die o.a. Mängel beseitigt wurden.

Ulm, Stadt

24.09.2025

Damaskus Mond

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Es bot sich ein Bild mit erheblichen Hygienemängeln. So war in der Küche eine Teigmaschine am unteren Rührbereich altverschmutzt. Auf einer Arbeitsfläche im Lokal stand eine Schüssel mit vertrocknetem Teig für Fladenbrot. Ebenso war ein Teigschieber aus Holz altverschmutzt. An diesem hafteten eingetrocknete zum Teil mit Schimmelflecken verunreinigte Teig- und Lebensmittelreste. Im Kühlhaus wurden geschnittene und angeschimmelte Tomatenstücke/-scheiben in Schüsseln gelagert. Ebenso waren bspw. Fußböden und andere Oberflächen teils erheblich verschmutzt, diverse Utensilien und Gerätschaften wie Geschirrkörbe, Eimer und andere Behältnisse waren insb. an den Außenseiten teils erheblich verdreckt, Hähnchenfleisch wurde offen in einem Eimer auf dem Boden gelagert, es gab diverse Beschädigungen an Decken, Wänden und Böden, die Lüftung über der Kochstelle war verfettet/verdreckt. Ein Kühlschrank zum Lagern von Dönerspießen war im Innenraum altverschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel verunreinigt. Weiter hing in diesem Kühlschrank eine stark verdreckte Schnur zum Befestigen eines Dönerspießes.
Über einem Handwaschbecken im Thekenbereich, welches mit einer Holzplatte abgedeckt war, lag eine erheblich verdreckte Steckerleiste. Der Wasserhahn vom genannten Handwaschbecken war erheblich altverschmutzt. Die Lüftungsgitter im Außenbereich waren umfänglich mit Altfett verdreckt.

Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, Nr. 4, i.V.m. Kapitel II Nr. 1, a, b, c, d, f, i.V. m Kapitel V Nr. 1 a, b, d, i.V.m. Kapitel VIII Nr. 1, i.V.m. Kapitel IX Nr. 2, i.V.m. der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 Satz 1, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB; § 2 Nr. 8 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; Art. 14, Absatz 2, Buchstabe b),der VO (EG) Nr. 178/2002, i. V. mit § 59, Absatz 2, Nr. 1, i. V. mit § 60, Absatz 1 des LFGB

Bei einer Nachkontrolle am 05.08.2025 wurden keine Verstöße festgestellt.

Ulm, Stadt

26.11.2025

Daily Pizza Kebap Restaurant

Neue Gasse 2
89077 Ulm

07.10.2025

Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt.

§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden.