Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 09.06.2023
Lebensmittelkontrolle
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Bodenseekreis

01.06.2023

Mal Alscham

Riedleparkstr. 10
88045 Friedrichshafen

04.04.2023

a) Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln mit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln: In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel (Mais, Oliven, Artischockenherzen, Pilze) in teilweise bereits auf der Innenseite oxidierten Blechdosen gelagert. Der Kühlschrank war im Innenbereich verunreinigt. In einem Kühlraum lagerten verschiedene Geflügelprodukte, weiter war Brot-/Pizzateig gelagert. Die Lebensmittel lagerten teilweise offen bzw. unverpackt. Ein im Kühlraum aufgestelltes Regal war mit nicht beschichteten Pressholzplatten als Einlegeboden belegt. Der untere Regalboden war bereits mit Flüssigkeit durchnässt. In einem weiteren Kühlschrank befanden sich Pizzazutaten wie Reibekäse, Mozzarella, Oliven und Artischockenherzen. Teilweise wurden die Lebensmittel offen gelagert. Die mit Kunststoff ummantelten Einlegegitter des Kühlschranks waren rostig und schadhaft. Bei der Pizzastation waren Tomatensauce, Pilze, Pizzateig sowie eine rote Paste vom Vortag ungekühlt verblieben. Die Lebensmittel waren bereits eingetrocknet und befanden sich in verschmutzten Behältnissen. In der Zutatenvitrine befanden sich verschiedene Gemüse(-zubereitungen) wie z.B. geschnittene Zitronen, Tomatenscheiben, geschnittene Zwiebeln, eingelegte Karotten, Rot- und Weißkohlsalat, verschiedene Sauergemüse und Soßen. Kühlpflichtige Lebensmittel wiesen mit 13 bis 13,3 °C eine zu hohe Kerntemperatur auf. Die Zutaten waren teilweise unappetitlich, alt und eingetrocknet und schwammen in trüben Marinaden.

b) Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer Gerätschaften: Verschiedene Maschinen/Gerätschaften mit direktem Lebensmittelkontakt (z.B. Teigknetmaschine, Fleischwolf, Rührmaschine, Teigausrollmaschine, Knochensäge) waren mit eingetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 der Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV)

Die weitere Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 war der Zustand deutlich verbessert. Einer Wiederinbetriebnahme stand nichts im Wege.

Ravensburg

11.01.2023

Bäckerei

Schwärzbühl 8
88361 Altshausen

22.11.2022

Backstube

In der gesamten Backstube wurden lebende und tote Schaben und Schabenteile vorgefunden. An Wandbereichen und an der Decke löste sich Farbe und Putz. Es fehlten Sockelfliesen, im Putz waren Löcher und offene Fugen. Gärraum: Der Boden- und Wandbereich war nass, eine verschimmelte Holzkonstruktion wurde vorgefunden.

"Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap.I Nr. 1,2 a)b)c), Kap. II Nr. 2 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 und § 60 Abs. 1 und V Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)"

Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 20.12.2022 behoben.

Ravensburg

23.05.2023

Mönchmühle OHG

Leonhardstraße 5
88212 Ravensburg

19.04.2023

Stark verschmutzte Annahmegosse im Freien ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, Schädlingen u. Verunreinigungen (z.B. Zig.kippen). In der Mühle liegt ein erhebliches Problem mit Mäusen, Motten, Mehl- Reismehlkäfern u. Spinnen vor. Im gesamten Gebäude wurden tote Mäuse (teilw. stark mumifiziert) und Mäusekot festgestellt. Massive Reinigungsmängel im gesamten Betrieb. Am Inneren der Holzabdeckung des Mehlsilos u. an der Einfassung ist graugrüner Schimmel sichtbar. Das Mehl ist aufgrund der starken Verunreinigungen, des Motten- und Schimmelbefalls nicht mehr verkehrsfähig. Trog der Benetzungsanlage hat große Rostlöcher, durch die Getreide rieselte. Anlage innen stark verschmutzt (Verkrustungen u. auskeimendes Getreide). Anlage wurde behördlich stillgelegt. Im DG Wasserschaden, Putz ist abgefallen, Schimmelbildung. Lager ist verschmutzt (tote/leb. Insekten, Staub). Mehltüten werden offen gelagert. Offener Sack mit stark verschimmeltem Futtergetreideschrot lagert neben offen gelagerten LM.

Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Badarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c), Kap. IX Nr. 1, 2, 3 und 4 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Mehl wurde entsorgt. Eine Schädlingsbekämpfung im Betrieb wird aktuell durchgeführt. Auftragsbestätigung zum Kauf einer neuen
Netzschnecke liegt vor.

Reutlingen

20.12.2022

Bäckerei Schmid

Erlenmoserstr. 2
72768 Reutlingen-Rommelsbach

18.11.2022

Bei der Kontrolle am 18.11.2022 wurde ein massiver Schädlingsbefall mit zahlreichen toten und lebenden Schaben im gesamten Produktionsbereich festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde in diesem Bereich bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen (Teigverarbeitung, Herstellung von Nusszöpfen, Schaumgebäck, Kuchen). Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmittel übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls, ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter oder verarbeiteter Lebensmittel wurde per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 21.11.2022 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben.

Reutlingen

07.03.2023

Schmauder's Hof

Ulmer Str. 39
72537 Mehrstetten

30.01.2023

Bei einer Nachprobe Bratwurst, bestehend aus zwei Dosen, wurde ein Metallisch glänzender Partikel, sowie mehrere Verunreinigungen durch graue Fadenartige Fremdkörper, die aus Blei, Chrom, Nickel, Eisen, Kupfer und Zink bestehen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 

Ware wurde aus dem Verkehr genommen.

Reutlingen

14.03.2023

Eastern Gourmet

Am Echazufer 20
72764 Reutlingen

06.02.2023

Beide Eismaschinen waren von innen altverschmutzt. Verschiedene Lebensmittel wurden teilweise in verschmutzten Behältnissen gelagert. Des Weiteren waren diese Lebensmittel teilweise nicht richtig oder gar nicht verpackt. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung eingefroren. Diese wiesen stellenweise straken Gefrierbrand auf. Vom Herd tropfte altes Fett in darunterliegende Kunststoffbehälter mit nicht abgedecktem Paniermehl. Diese Behälter waren innen und außen verschmutzt. Es lagen mehrere Zigarettenstummel auf dem Boden. In unmittelbarer Nähe lagerten Lebensmittel (Kartoffeln, Möhren, Zwiebeln, Kohl). Mehrere Arbeitsgeräte, wie der elektrische Gemüseschneider und der Tischdosenöffner, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, waren nicht gereinigt. Drei weiße Kunststoffschneidebretter waren zum Teil erheblich mit schwarzen Ablagerungen behaftet.

Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 

Die Eismaschinen wurden während der Kontrolle gereinigt und das Eis entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2023 waren alle Mängel beseitigt.

Reutlingen

31.05.2023

Bäckerei Stauch

Pliezhäuser Str. 10
72768 Reutlingen

17.04.2023

Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde.

Reutlingen

31.05.2023

Asia Luc Si

Eisenbahnstr. 24
72555 Metzingen

20.04.2023

Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben.

Tübingen

09.12.2022

Café Schmoll

Bahnhofstr. 25
72119 Ammerbuch

17.06.2022

Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten: Der Wandbereich neben dem Fenster war mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Der gesamte Bodenbereich, insbesondere in den schwer zugänglichen Bereichen, war stark verunreinigt. Das Abluftrohr über der Fritteuse war stark verfettet, sodass sich bereits Fetttropfen gebildet haben. Eine Abdeckung fehlte. Die Randbereiche der Spülmaschine waren stark verunreinigt. Ein roter schmieriger Belag hat sich bereits gebildet. Die Unterbaukühlung der Theke war stellenweise stark verunreinigt. Schimmel war ersichtlich. Die Gläserspülmaschine war im Randbereich sowie im Innern stark verunreinigt, stellenweise hat sich ein roter Belag gebildet. Im hinteren Thekenbereich fehlte eine Abdeckung am unteren Schrank. Das Innere war stark verunreinigt. Die Regale in der Kühlzelle im Keller waren stellenweise angeschimmelt.

Gegenstände und Armaturen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, waren nicht richtig gereinigt oder schadhaft: Der Hackklotz war an der Außenseite sowie oben stellenweise altverschmutzt und verfärbt. Ein weißes Schneidebrett war stark verunreinigt und verfärbt. Die Oberfläche war nicht mehr leicht zu reinigen.

Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Die eingereichte Beschwerdeprobe in der To-Go Verpackung (Paniertes Schnitzel mit Spätzle und Rahmsauce) wies folgende Abweichungen auf: schwarz-grüne Verfärbungen und ein totes Insekt. Dies wurde durch ein Gutachten vom Che-mischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen bestätigt und das Lebensmittel als nicht sicher eingestuft.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 22.06.2022 waren die Mängel teilweise beseitigt. Das Gutachten wurde am 11.08.2022 eröffnet.

Tübingen

30.01.2023

SanBao

Neckargasse 22
72072 Tübingen

14.12.2022

Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Fritteusekorb weist starke verkrustete Verunreinigungen, die Eiswürfelmaschine und eine Kunststoffbox starke teilweise schwarze Verunreinigungen auf. An einem grünen Schneidebrett lösen sich Kunststoffteilchen ab und hängen teilweise lose weg.

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln: Es wurde eine überlagerte Ananas sowie eine überlagerte Zitrone und geschnittener Fenchel vorgefunden. Insbesondere an der Zitrone und am Fenchel ist Schimmel deutlich zu erkennen. Eine Kartoffel weist ebenfalls eine deutliche Schimmelbildung auf. In einer Kunststoffbox, in der angemachter Algensalat aufbewahrt wird, ist insbesondere der Randbereich schwarz verunreinigt. In der verunreinigten Eiswürfelmaschine werden Eiswürfel aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

29.03.2023

El Pecado

Am Stadtgraben 25
72070 Tübingen

07.02.2023

Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Dampfkochtopf in der Küche, das GN-Behältnis in der Unterbaukühleinrichtung in dem Lebensmittel wie Butter und Käse aufbewahrt werden, der Eischneider und der Gemüsehobel weisen Verunreinigungen auf. Der Pinsel, der für das Einstreichen der Lebensmittel mit Panade verwendet wird, weist Verunreinigungen und Rost auf. Mehrere Gewürzbehältnisse sind verunreinigt. Die Flasche, in der Mangosoße aufbewahrt wird, weist äußerlich schwarze Verunreinigungen auf. Die beiden Fritteusen weisen starke Verkrustungen und Verunreinigungen auf. An der Bratpfanne auf dem Herd ist die Innenbeschichtung beschädigt und hat sich zum größten Teil abgelöst.

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln: In einer Kühleinrichtung befindet sich ein geöffnetes Glas mit eingelegten Oliven, die überlagert sind und im Inneren des Glases ein Schimmelansatz festzustellen ist. Eine Tube Senf ist überlagert und weist einen untypischen Geruch auf. Im weißen Kühlschrank wird eine Kunststoffbox mit Himbeersoße gelagert, bei näherer Ansicht ist hier weißer Schimmel festzustellen. Ebenfalls im Kühlschrank wird ein Edelstahlbehältnis mit Sour Cream aufbewahrt, dies weist erhebliche Abweichungen im Geruch auf und ist überlagert. Im Kühlhaus befindet sich ein Kunststoffeimer mit Chili-Soße. Diese ist ebenfalls stark überlagert und weist Anhaftungen von Schimmel auf. Im Lager wird ein Mehlsack aufbewahrt, der Fraßspuren von Schadnagern aufweist.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle waren die Feststellungen so gut wie behoben. Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

28.04.2023

El Pecado

Am Stadtgraben 25
72070 Tübingen

28.02.2023

Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer Gerätschaften: Insbesondere der Dampfkochtopf in der Küche, der Kunststoffeimer, in dem Brokkoli aufbewahrt wird und der Löffel zur Entnahme der Chili-Soße, der sich in der Chili-Soße befindet, sowie das Behältnis selbst weisen Verunreinigungen auf. Der Gemüsehobel weist in den Randbereichen dunkle und schwarze Verunreinigungen auf. Im Keller weist der Fußboden an mehreren Stellen Verunreinigungen durch Kot von Schadnager auf.

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln: In der Küche wird in einem Kühlschrank eine Dose mit Ananas aufbewahrt. Diese Dose weist in den Randbereichen bereits Rost auf. In der Unterbaukühleinrichtung wird ein Roastbeef in einem Kunststoffbeutel aufbewahrt. Dieses weist sensorisch im Geruch eine erhebliche Abweichung auf. Des Weiteren ist das Fleisch stark gräulich verfärbt und es befinden sich in dem Beutel vermehrt Fleischsaftreste. Im Kühlhaus weist ein Kunststoffeimer mit ein-gelegten Glasnudeln im Innenbereich schwarze und dunkle Verunreinigungen und Schimmel auf. Ein weiterer Kunststoffeimer mit Reiswein weist ebenfalls im Innenbereich diese schwarzen Verunreinigungen auf. In einem anderen Kunststoffeimer wird Salatdressing aufbewahrt. Dieses weist einen starken Schimmelbefall auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

12.05.2023

Pizza Service Amigo

Derendinger Str. 103
72072 Tübingen

09.03.2023

Bereithalten von „Artischocken“, die nach Beurteilung der Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren.

„Thunfisch“ der nach Beurteilung der Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts aufgrund des hohen Histamin-Nachweises als gesundheitsschädlich beurteilt worden ist.

Art. 14 Abs. 1, 2 a und 2 b der VO (EG) 178/2002

Das Gutachten wurde am 23.03.2023 eröffnet.

 

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