Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 25.04.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Biberach

20.03.2024

Bäckerei Bold

Freiburger Str 53
88400 Biberach

27.02.2024

In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport.

Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1.

Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen.

Bodenseekreis

13.11.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

20.07.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die am 13.07.2023 angeordnete Grundreinigung war nicht erfolgt. Der Zustand der Backstube und des Mehllagers war unverändert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke verunreinigt. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) wurde hinter der Spülmaschine und dem Vakuumiergerät Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden, ebenso im Bereich unter und hinter den Kühlschränken. In der Backstube waren auf einer Palette fünf Säcke Mehl gelagert. Die Mehlsäcke waren zum Teil verschmutzt und mit Insekten befallen. Auf den Säcken wurden mehrere Kotablagerungen (augenscheinlich Mäusekot) sowie weitere Verunreinigungen vorgefunden. Fliegen, Spinnen und Käfer (augenscheinlich Mehlkäfer) waren ersichtlich. Im Mehllager war nach Öffnen der Türe eine lebende Maus sichtbar. Eine tote Maus wurde auf dem Fußboden festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, 2 Buchst. c, Kapitel IX Ziffer 4 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV

Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Die Abgabe der hergestellten Lebensmittel wurde untersagt. Alle offen gelagerten Lebensmittel (z.B. Teig) sowie die kontaminierten Mehlsäcke wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am Abend wurde die Betriebsschließung aufgehoben.

Bodenseekreis

11.12.2023

Bangkok am See

Seestr. 1
88045 Friedrichshafen

12.10.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen festgestellt. Die Fritteusen in der Küche waren mit massiven Verkrustungen verunreinigt. Die Oberfläche der Mikrowelle war teilweise massiv verschmutzt. Der Fußboden wies insbesondere unter und hinter den Gerätschaften starke, großflächige Verschmutzungen, u.a. durch Schadnagerkot, auf. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Reibe, Schäler, Messer, Siebschüssel) waren stellenweise u. a. mit angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Ebenfalls waren die Behälter zur Aufbewahrung dieser Ausrüstungsgegenstände u.a. mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt. Die Innenbereiche von Kühleinheiten und Arbeitstischen waren teilweise verunreinigt. Der Innenbereich einer Eiswürfelmaschine war mit rötlichen und schwärzlichen Ablagerungen verunreinigt. Tiefgekühlte Hühnerteile wurden in der Verpackung ohne Abtropfsieb bei zu warmen Temperaturen aufgetaut. In einem Kühlschrank wurde eine Butter gelagert, die eine dunkelgelbe Farbe aufwies und stark ranzig gerochen hat. Das Mindesthaltbarkeitsdatum war bereits abgelaufen. Es wurden zum wiederholten Male zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt („Scampi“ ausgelobt, Garnelen mit zugesetztem Wasser für die Zubereitung verwendet).

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 und 5, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Abend waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Bodenseekreis

11.12.2023

Al Porto

Seestr. 1
88045 Friedrichshafen

16.10.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Thekenbereich wiesen stellenweise großflächige Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf, besonders unter den Gerätschaften. Auch einige Ausrüstungsgegenstände waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt, z.B. eine graue Kiste, welche im unmittelbaren Umfeld der Speiseeisportionierung gelagert wurde. Auf einer Regalfläche neben der Mikrowelle war Schadnagerkot vorhanden. Der Innenbereich der Eiswürfelmaschine war u.a. mit Kalkverkrustungen sowie bräunlichen und weißlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Innenbereiche der Kühleinheiten wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Im Non-Food Lager war der Fußboden stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Prosciutto Cotto “Giona Samuele“ Original gekochter Hinterschinken nach italienischer Rezeptur aus dem Oberschenkel mit Flüssigwürze“ als „Prosciutto Cotto“ ohne die verpflichtende Angabe „mit Flüssigwürze“).

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV;
Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Bodenseekreis

09.01.2024

Bäckereifiliale Hamma

Karlstr. 10
88045 Friedrichshafen

08.11.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Bereich der Verkaufstheke wiesen stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot (Mäuse) auf. Unterhalb der Verkaufstheke gelagerte Bäckerfaltentüten waren teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Regalböden, auf denen u.a. die Bäckerfaltentüten sowie Kaffeepackungen gelagert wurden, waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Kühleinheit, in der u.a. offener Kuchen gelagert wurde, wurden Verunreinigungen festgestellt. Die Kühleinheit, in der u.a. belegte Brötchen gelagert wurden, war hinter den Lüftungsschlitzen unterhalb der Ware stellenweise mit weißlichen Auflagerungen verunreinigt. Im Getränkekühlraum wies der Fußboden stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Lager-/Spülbereich wiesen der Fußboden, die Oberflächen der Kühleinheiten, Thekenbleche, Kartons sowie ein Tisch, auf dem u.a. Kaffee- und Milchpackungen gelagert wurden, stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2, Kapitel X Ziffer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Offene Lebensmittel wurden durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt. Abhilfemaßnahmen (z.B. Reinigung, Einsatz eines Schädlingsbekämpfers) wurden seitens des Lebensmittelunternehmers umgehend durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle später am Tag waren alle Hygienemängel beseitigt. Eine Inbetriebnahme war wieder möglich.

Bodenseekreis

25.01.2024

Kaufland

Nußdorfer Str. 101
88662 Überlingen

21.11.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Bedientheke mit teilweise offen gelagerten Wurst- und Käsewaren war im Innenraum stark verschmutzt. Schmutzansammlungen, Lebensmittelreste und auch Schimmelbildungen waren ersichtlich. Die Lochgitter der Kühlung waren zum Teil verschmutzt und Schimmelbildungen waren ersichtlich. Der innere Thekenaufbau mit den verschiedenen Einbauelementen war teilweise stark verschmutzt. Zwischen den einzelnen Platten waren Lebensmittelreste mit Schimmelbehaftungen ersichtlich. In den Lagerbereichen für verpackte Lebensmittel wies der Fußboden teilweise starke Verunreinigungen auf. Hier wurden auch Verunreinigungen durch Schadnager (Mäusekot) vorgefunden.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Die Entsorgung aller offen in der Bedientheke gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort mündlich angeordnet. Nach Angaben des Lebensmittelunternehmens fand in der Folgenacht eine umfassende Reinigung durch eine Reinigungsfirma statt. Die Beseitigung aller bei der Kontrolle festgestellten Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet.

Bodenseekreis

16.02.2024

La Perla am See

Seestr. 17
88045 Friedrichshafen

21.11.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In den Kühlschubladen unter dem Grill bzw. Gasherd wurden u.a. lebendige Maden festgestellt. Im vorderen Randbereich der Kühlstation, in welcher unterschiedliche Lebensmittel (u.a. gekochte Spaghetti) gelagert wurden, wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In dem Behälter mit den gekochten Spaghetti wurde auf einer Spaghetti Schadnagerkot vorgefunden. Die Kühleinheit an der Pizzastation war an zwei Stellen u.a. mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Nähe einer mit Schadnagerkot verschmutzten Fläche lagerte ein offener Behälter mit Tomatensoße. Auch im Lager-/Spülbereich, im Vorbereitungsraum und im überdachten Außenbereich wurden Verunreinigungen durch Schadnagerkot festgestellt, u.a. auch auf den Einrichtungsgegenständen, wie z.B. einem Arbeitstisch. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Kalmartuben mit zugefügtem Wasser“ als „Calamari“ bzw. „Tintenfischringe“ ohne die verpflichtende Angabe „mit zugefügtem Waser“).

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV;

Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung aller offen in der Küche gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Bodenseekreis

16.02.2024

Gaststätte "Al Museo"

Buchhornplatz 6
88045 Friedrichshafen

19.12.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die in der Kühleinheit befindlichen Kaffeebohnen wiesen schimmelartige Ablagerungen auf. Die Bodenflächen im Innenbereich der Theken wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen ebenfalls stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Drei Salatköpfe in der Küche wiesen faulige, dunkle Stellen auf. Bei einer Tomate in der Küche wurden schimmelartige Ablagerungen festgestellt. Die Böden der Unterschränke, auf denen offene Lebensmittelbehälter und Lebensmittelkonserven gelagert wurden, wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In einem Eimer mit 3 Früchteteeverpackungen wurde eine lebendige Made und mehrere bewegungslose Maden festgestellt. Die Fußbodenflächen im Lager wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Eiswürfelmaschine wies im Innenbereich schwarzschimmela

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV.

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung der nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am folgenden Betriebstag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wiederaufgenommen werden.

Reutlingen

14.11.2023

Eastern Gourmet

Am Echazufer 20
72764 Reutlingen

16.10.2023

Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, wurde im Vorraum zur Küche, in der Küche, sowie im Theken- und Spülbereich ein massiver Befall von lebenden und verendeten Schaben festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt und die Räumlichkeiten gründlich gereinigt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurde das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben.

Reutlingen

05.03.2024

Altschulzenhof GbR

Lautertalstr. 50
72534 Hayingen

17.01.2024

Bei einer Verfolgsprobe "Chilibrie, Weichkäse, Vollfettstufe" wurden Koagulase-positive Staphylokokken und Staphylokokken-Enterotoxin nachgewiesen. Aufgrund des nachgewiesenen Toxins der Staphylokokken-Stämme, wurde das Produkt als nicht sicher und gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a) VO (EG) 178/2002

Der Hersteller hat einen Produktrückruf eingeleitet und die Öffentlichkeit informiert. Die Milch für die Weichkäse Produktion wird jetzt pasteurisiert.

Sigmaringen

20.12.2023

Albforellen-Fischzucht Dietmayer

Hauptstraße 79
72513 Hettingen

24.11.2023

Im Rahmen von Routine-NRKP-Probennahmen wurde bei den Forellen Leukomalachitgrün, ein pharmakologisch wirksamer Stoff festgestellt. Leukomalachitgrün gilt aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich.

VO (EG) Nr. 178/2002 insbesondere Artikel 14; VO (EG) Nr.2019/2090, insbesondere Art. 5; VO (EG) Nr. 470/2009, insbesondere Art. Art. 14; VO (EG) Nr. 2019/1871, insbesondere Art. 5; § 12 LFGB; § 39 LFGB; § 3 LMHV

Die Artikel wurden nur regional über den Ladenverkauf im Ladenlokal in der Forellenzucht in 72513 Hettingen verkauft. Der Betreiber hat daraufhin umgehend einen Produktrückruf für Produkte bis einschl. 22.11.2023 gestartet.

Sigmaringen

10.01.2024

Desi Pizza Kebap

Denkemerweg 1/1
88518 Herbertingen

29.11.2023

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung, Verarbeitung und Sicherheit der Lebensmittel festgestellt, die Räumlichkeiten war erheblich unsauber. Zusätzlich wurde Mäusekot entdeckt. Dem Betrieb wurde daraufhin vorübergehend die sofortige Untersagung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmittel angeordnet. Diese konnte am 01.12.2023 nach einer umfangreichen Reinigungsaktion durch den Lebensmittelunternehmer wieder aufgehoben werden.

§ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004; Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625; Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB

Die Mängel wurden vom 30.11.2023 auf den 01.12.2023 beseitigt.

Sigmaringen

29.01.2024

Gaststätte Danhamer

Mauritiusplatz 6
72510 Stetten am kalten Markt

29.11.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft.

§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet.

Sigmaringen

11.03.2024

Schnellimbiss „Stern Kebap“

Hornsteiner Straße 1
72488 Sigmaringen

12.10.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. 

Tübingen

14.12.2023

China Restaurant Sanbao

Neckargasse 22
72070 Tübingen

19.10.2023

Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften:
Insbesondere weist der Sparschäler, mehrere Gewürzbehältnisse, das Kunststoffsieb, indem sich Nudeln befinden sowie eine Kunststoffbox in der sich Algen befinden starke Verunreinigungen auf. Die Eismaschine weist im Innenbereich dunkle Verunreinigungen auf. Im Kühlhaus befindet sich eine Kunststoffbox, in der sich eingelegtes Fleisch befindet. Diese weist im Inneren und äußerlich Verunreinigungen auf.

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln:
In einem verunreinigten Ausgussbecken werden Nudeln, in einer verunreinigten Unterbaukühleinrichtung gewässerte Glasnudeln, im Vorraum gegarte Entenbrüste zum Abkühlen sowie im Tiefkühlschrank Pommes, grüne Bohnen und Reistaschen ohne Deckel/Abdeckung aufbewahrt. Am geöffneten Fenster ohne Fliegengitter werden nicht abgedeckte geschälte Karotten, gewässerte Algen ohne Abdeckung sowie zwei Kunststoffbehältnisse mir rohem Rindfleisch, auf dem bereits Fliegen und Wespen befinden gelagert. Viele Rohstoffe werden übereinander und ohne Deckel, wie z. B. geschnittene Karotten, Pilze und Brokkoli sowie Tofu gelagert. Neben dem Spülbereich befindet sich überlagertes Gemüse, eine angeschimmelte Gurke und eine überlagerte Aubergine. In einer überfüllten Tiefkühltruhe werden mehrere Packungen tiefgefrorenes Rindfleisch, Schweinefleisch, und Pangasius-Filet aufbewahrt. Aufgrund der Überfüllung können im oberen Teil die Temperaturen nicht eingehalten werde, so dass die Ware nicht ordentlich tiefgefroren ist, bzw. angetaut ist. Außerdem wir im Kühlhaus in einer Kunststoffbox, welche im Innenbereich bereits dunkle Verunreinigungen aufweist eingelegtes Schweinefleisch aufbewahrt.
Im Waschbecken werden in einer Folie verpackte rohe Därme aufgetaut. Auftauflüssigkeit hat sich gebildet und kann nicht abließen. Außerdem wird in einem weißen Kunststoffeimer teilweise verpacktes Schweinefleisch aufgetaut. Hier kann ebenfalls der im Eimer befindliche Fleischsaft nicht abfließen. Ein unangenehmer Geruch ist wahrzunehmen. In der verunreinigten Eismaschine werden Eiswürfel aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) der VO (EG) 852/2004







Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Der Betrieb wurde bis zur Nachkontrolle, welche noch am selbigen Tag stattfand, geschlossen.




Teilweise wurden die Lebensmittel noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

23.02.2024

El Pecado

Am Stadtgraben 25
72070 Tübingen

14.12.2023

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln:
Im Kühlhaus befindet sich eine rote Kunststoffkiste, in der sich ein ca. 2 kg schweres Stück Schweinefleisch in Folie befindet, jedoch nicht komplett abgedeckt ist.
In dieser Kiste befindet sich zudem Fleischsaft sowie Flüssigkeit von der darüber liegenden ausgelaufenen Tofu-Packung.

Im Kühlhaus in einem Regal befindet sich ein geöffnetes Glas mit geschnittenen Gewürzgurken (Dillschnitten).
Das Glas ist bereits geöffnet und weist ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 12/2021 auf. Die innenliegende Beschichtung am Deckel ist beschädigt. Es hat sich bereits Rost gebildet.
Des Weiteren befindet sich im Regal im Kühlhaus eine Kunststoffflasche mit selbstgemachtem Pesto. Am innenliegenden Randbereich in der Flasche hat sich Schimmel gebildet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

26.02.2024

Restaurant Riva

Bismarckstraße 144
72072 Tübingen

21.12.2023

An einer Flasche mit Balsamico und einer Dose mit Tomatenmark hat sich Schimmel gebildet.
Zwei Packungen mit Datteln im Speckmantel, eine Packung mit Ziegenfrischkäse und mehrere Packungen glutenfreiem Pizzaboden, waren deutlich überlagert.
Mehrere Packungen mit Hinterkochschinken, bei denen das MHD bereits Anfang Dezember 2023 abgelaufen ist, rochen beim Öffnen bereits sauer.
Im Kühlschrank ist eine Vakuumtüte mit Würsten, die bereits eine graue Flüssigkeit aufweist.
Bei einer Dose mit Ananas löste sich bereits die Zinkbeschichtung im Inneren der Dose ab.
Im Handwaschbecken in der Küche stehen mehrere Packungen mit Hackfleisch (Verbrauchsdatum 11.12.2023) zum Auftauen. Eine Packung war bereits geöffnet, grau verfärbt und roch sauer.


Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren punktuell schwarz verunreinigt. Stellenweise hat sich ein schmieriger Belag gebildet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.












Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.

Tübingen

06.03.2024

Hotel Lamm

Dorfstraße 42
72119 Ammerbuch

19.12.2023

In einem Kühlraum wurde ein Stück roher Schinken (Rauchfleisch) aufgefunden, welcher stark verschimmelt war und dieser bereits auf dem Frühstücksbuffet angeboten wurde.

Weiterhin wurden abgelaufene Lebensmittel wie
z.B. Chili Gewürzmischung (MHD 31.12.13);
Curry Gewürzmischung (MHD 31.12.22);
Ziegenkäse in Salzlake (MHD 18.03.22);
Blätterteig (MHD 08.10.2023) vorgefunden.

Art.14 Abs.1 i. V. m. 2 b der VO (EG) 178/2002

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

20.03.2024

Olio Pane e Vino

Westbahnhofstr.18
72070 Tübingen

15.01.2024

In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt.
Hierdurch bestehen nachteilige Beeinflussungen bzw. Kotaminationen von Lebensmitteln.

In der Unterbaukühlung der Theke lag ein Stück gekochter Schinken, der bereits stellenweise angeschimmelt war.
Weitere Schinkenstücke sind nicht verpackt gewesen und lagen offen in der Kühlung.

Bei vielen weiteren Lebensmitteln, die vorrätig gehalten wurden, wie z.B. Gänsemus mit Trüffeln, Salsiccia Fresca Finocchio Bratwurst,
einem vakuumierten T-Bone-Steak, Schafs-Ricotta, Dolce Ricotta Gusto Limone, Ziegenfrischkäse, Tomadella Rocca, Flusskrebsschwänze,
Meeresfrüchtesalat, Mozzarella-Kugeln, Gnocchi, Garnelen in Lake, Schinken, Salami, Bresaola Schinken war das Verbrauchsdatum
bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits im Jahr 2022, 2023 oder Anfang 2024 abgelaufen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV



Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt.


Bei der Nachkontrolle am 16.01.24 waren alle Mängel weitestgehend behoben.

Tübingen

27.03.2024

Teeland

Neue Straße 6
72070 Tübingen

04.01.2024

Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde.

Verschiedene Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt wie z.B. Sirupspender, die am Auslass altverschmutzt waren. An einem Gemüsehobel waren altverschmutzte Lebensmittelreste ersichtlich. Kunsttoffbecher / Ausgießer, die für Tees verwendet werden, waren stark verunreinigt, beschädigt und verfärbt. Der Schutz vor Kontamination und somit einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel ist nicht gewährleistet.

In einer Unterbaukühlung in der Küche, haben sich im Bodenbereich bereits starke, gelbe
Verunreinigungen angesammelt. Ein Verschweißgerät der Becher war altverschmutzt und im hinteren Bereich waren klebrige Verschmutzungen ersichtlich. Der gesamte Bodenbereich der
Betriebsstätte war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004


Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004





Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.

Bei der Nachkontrolle am 04.01.24 waren alle reinigungsbedingten Mängel weitestgehend behoben.

Ulm, Stadt

22.12.2023

Lebensmitteleinzelhandel L'Orient Markt

Neue Straße 3, 15/4
89077 Ulm

09.11.2023

Im Rahmen einer Kontrolle mussten erneut Mängel in der Lagerung von Frischfleisch (hier Rind) festgestellt werden. So wurde abgelagertes, verdorbenes Fleisch in der Kühlzelle zusammen mit frischem Fleisch gelagert (jeweils offen gelagert). Des Weiteren wurden Fleisch und Innereien zusammen mit Kartonagen, und Käsefertigpackungen unhygienisch teils umhüllt, teils offen und teilweise auf dem Boden gelagert. Es bestand jeweils das nicht unerhebliche Risiko der Kontamination insb. des offen gelagerten Frischfleisches und damit die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit.

Verordnung (EU) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Das beanstandete Frischfleisch wurde noch während der Kontrolle durch den Betreiber entsorgt.

Zollernalbkreis

31.10.2023

Taste of India

Neue Straße 57
72336 Balingen

17.10.2023

Küche:
1. Im Küchenbereich wurde auf dem Edelstahlregal, im Handtuchspender und an den Wänden ein massiver Schaben- / Kakerlaken Befall festgestellt.
2. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert, ebenfalls wurde eine tote Kakerlake in der Tiefkühltruhe festgestellt und die Tiefkühltruhe war stark vereist.
3. Die Regalböden, die Wand um den Lichtschalter, der Lichtschalter sowie der Bodenbereich und der Bodensiphon waren verschmutzt.

Kühlraum:
4. Im Kühlraum lagerten mehrere vorgegarte und noch nicht fertiggestellte Lebensmittel ohne Abdeckung.
Ebenfalls wurden Lebensmittelbehälter mit Lebensmitteln ohne Abdeckung übereinandergestellt. Die Unterseiten der Regalböden waren teilweise versport. Der Bodenbereich war verschmutzt.

Lagerraum im Keller:
5. Im Kellerbereich fand eine unübersichtliche Lebensmittellagerung auf teilweise verschmutzten Ablagebereichen und in ungeeigneten Behältern statt.


1. Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
2. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1,  Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


3. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004



4. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004







5. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt und war am 18.10.2023 vor Ort. 
Bei der Nachkontrolle am Donnerstag 19.10.2023 waren die aufgeführten Mängel behoben/ beseitigt. Die Untersagung der Speisenabgabe wurde von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgehoben.

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