Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Alb-Donau-Kreis |
17.01.2025 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
11.12.2024 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 11.12.2024 wurden im Lagerraum Lebensmittel und Pizzakartons zusammen mit Toilettenreiniger gelagert, in Tiefkühltruhe und -schrank waren wiederholt Verschmutzungen und Versporungen vorhanden, offene Gewürztüten waren mit Lebensmittelresten verschmutzt, Spaghetti und gekochter Reis wurden un-gekühlt gelagert, ein Fettfilm war an verschiedenen Behältnissen, Abtropfsieben vorhanden, Teigknetmaschine, Eierschneider, Kunststoffbretter, Panierbehältnissen, Fleischklopfer, Pizzaschneider, Schneidebrett und Fett zum Einfetten von Blechen waren verschmutzt, in der Saladette werden offene Lebensmittel zusammen mit nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert, der Müllbehälter war nicht verschlossen, im Kühlhaus waren wiederholt Schimmelsporen, es werden dort teilweise offene Lebensmittel gelagert, im Kühlraum wurden wiederholt offene Lebensmittel zusammen mit Eimasse und rohem nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert. Hackfleischpatties waren überlagert. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buch-stabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Der ungekühlte Reis, die Nudeln und die Hackfleischpatties wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 17.12.2024 waren die Hygienemängel teilweise be-seitigt. |
Alb-Donau-Kreis |
04.02.2025 |
Metropol Café im Bahnhof |
Bahnhof 1 |
14.01.2025 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 14.01.2025 waren die Kontaktflächen des Kontaktgrills mit schwarzen verkohlten Lebensmittelrückständen verschmutzt. In einer Paella-Pfanne wurde aufgeschnittenes Dönerfleisch bei einer Temperatur von 27° C vorrätig gehalten. In der Tischkühlung lagerte vorbereitetes, geschnittenes Gemüse bei 21°C. Die Beschichtung der Paella-Pfanne war so stark beschädigt, dass die Dönerfleischstücke direkt auf dem blanken Boden aus Aluminium lagen. Gläser und Tassen lagerten teilweise mit den Kontaktstellen (Rand) in den Verschmutzungen der Regale. Die Vorratsdose mit den Kaffeebohnen, der elektrische Shaker, Glühweinkocher, Kleingeräte, Lebensmittelbehältnisse, Backofen, Styroporschalen für Lebensmittel waren verschmutzt, an einer Schale klebte ein bereits gekauter Kaugummi, Ananas lagerte in einer korrodierten Blechdose. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Die Ananas und die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Mängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. |
Alb-Donau-Kreis |
12.03.2025 |
HFC Grillhähnchen Verkaufsfahrzeug |
Bahnhofstraße 11 |
12.02.2025 |
Bei der Kontrolle im Verkaufsfahrzeug am Standort in 89134 Blaustein, Bahnhofstraße 11, war kein Warmwasser angeschaltet, das Handwaschbecken war zugestellt und keine hygienische Händereinigung möglich. Im Kühlschrank lagerten verschiedene Salate mit deutlich erhöhter Temperatur, z.B. Farmersalat + 17° C. Der Fleischkühlschrank war innen verunreinigt mit Lebensmittelresten, Versporungen und rötlichem Biofilm. Die Arbeitsflächen waren mit Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Schränke mit Verpackungsmaterial waren innen verunreinigt. Auf Brötchen lagerte ein verunreinigtes Stofftuch. Es lagerten Lebensmittel und Lebensmittelbehälter in verunreinigten Schränken. Das Lüftungsgitter des Fleischkühlschrankes war stark versport. Der Schlauch in dem die Kühlflüssigkeit/ Kondensflüssigkeit abfließt war verunreinigt mit einem rötlichen Biofilm und eine Tropfenbildung war sichtbar. Darunter lagerten die Hähnchen, diese waren nicht abgedeckt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2, Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen und die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2025 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben und der Abverkauf von Lebensmitteln wieder gestattet . |
Bodenseekreis |
26.11.2024 |
Hofladen und Bäckerei Schröder |
Königshof 11 |
19.09.2024 |
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Der Fußboden, die Wände, Fenster, Decke sowie das Handwaschbecken in der Backstube waren teilweise schadhaft bzw. verschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten und Körbe waren verschmutzt und verstaubt. Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) waren ebenfalls der Fußboden, die Wände, Fenster und Decke teilweise schadhaft bzw. verschmutzt. Die Aufschnittmaschine war teilweise verunreinigt. In den Kühlschränken wurden mehrere augenscheinlich verdorbene Wurst- und Speckabschnitte gelagert. In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel zusammen mit ungewaschenen Zwetschgen gelagert. Im Hofladen in der Kühltheke mit teilweise offen gelagerten Wurst- und Käseprodukten bzw. Fertigpackungen mit Räucherfisch wurden die Lebensmittel bei einer zu hohen Temperatur aufbewahrt. Der Innenraum der Kühltheke war teilweise verschmutzt, ein totes Insekt zwischen Räucherwürsten war vorhanden. Im Außenbereich wurden Teiglinge mit Zöpfen offen gelagert. Der Außenbereich, welcher einen Kreuzungsweg zwischen Containern mit Lebensmittellager und Personal-WC und der Backstube darstellt, war verschmutzt (u.a. Kot von freilaufenden Gänsen). Dadurch besteht die Gefahr eines Schmutzeintrags in die Backstube. Im verschmutzten Außenbereich wurde eine Palette mit Mehl offen, außerhalb des dafür vorgesehenen Containers, gelagert. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel II Ziffer 1 lit. a) und b), Kapitel V Ziffer 1 lit. a), Kapitel IX Ziffer 2, 3 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV |
Eine Grundreinigung wurde vor Ort mündlich angeordnet. Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde darüber hinaus im Nachgang schriftlich angeordnet. |
Ravensburg |
09.12.2024 |
Bäckerei König |
Schwärzbühl 8 a |
26.10.2024 |
Backstube In der gesamten Backstube wurden vor allem in den Eck- und Randbereichen tote und lebende Schädlinge vorgefunden. Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Reinigungsmittel lagerten im Regal neben Gebrauchsgegenständen (z.B. Spülmaschinenkorb). Die Spülmaschine, Teigknetmaschine, Teigausrollmaschine, Brotwirkmaschine, Laugengerät, Sackwaage waren verschmutzt. Die Wickelmaschine war Innen verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Die Wandflächen waren verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Konditorraum Die Fronten und Oberflächen der Arbeitstische und Gerätschaften sowie die Wand und Bodenflächen waren verschmutzt. Die Eismaschine, die Kühlzelle und der Boden des Gärunterbrechers waren verschmutzt. Der Dosenöffner war stark altverschmutzt. Kühlraum An den Wänden platzte die Beschichtung ab, der Boden war verschmutzt, es haben sich Gespinste gebildet. Lagerraum Im Mehllager wurden Mehlsäcke offen gelagert. Diese waren teilweise mit lebenden Schädlingen befallen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Das betroffene Mehl wurde sofort entsorgt. Reinigungsmaßnahmen wurden umgehend in die Wege geleitet. |
Ravensburg |
21.01.2025 |
Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG |
Mochenwanger Str. 1 |
05.12.2024 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde mit Gutachten 10.12.24 bestätigt, dass mind. vier Stücke Schadnagerkot in einem Kastenbrot eingebacken waren. Die Backwaren sind zum menschlichen Verzehr ungeeignet, nicht sicheres Lebensmittel. Folgende Kontrollbefunde wurden erhoben: alle Böden im Betrieb verschmutzt, vermehrt mit Schadnagerkot; im gesamten Betrieb stehen Schlag- und Köderfallen, Mehlstaub mit Pfotenspuren von Nagern, unzureichende Schädlingsbekämpfung. Backstube: offene Lagerung von Mehlsäcken, verschmutzte Behältnisse, in denen Lebensmittel lagern (z. B. Sesam Leinsaat usw.). Gefahr der Kreuzkontamination mit allergieauslösenden Stoffen (z.B. Sesam). Starke Verschmutzung an Teigknetmaschinen, Brotbackformen und Aufschlagmaschine, Schadnagerkot im Antrieb der Scherbeneismaschine , undichtes Handwaschbecken. Rohrisolierung angefressen, stark durchfeuchtet und mit Insekten befallen. Schimmelbildung an einer Wand. Lager: Wasserschaden im Lager, feuchte Sackware (z.B. Quarkbällchenmix). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Der Betrieb wurde geschlossen. Bei der Nachkontrolle am nächsten Tag wurde u.a. eine tote Ratte im Keller gefunden. Der Betrieb konnte nach gründlicher Reinigung nach vier Tagen wieder geöffnet werden. |
Ravensburg |
20.01.2025 |
Rami Pasti |
Herrenstr. 8 |
09.12.2024 |
Unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (Falaffel offen auf Pasta-Resten, Muscheln offen, rohe Garnelen bei+10 °C). Abfälle u. nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel werden im Lebensmittelbereich gelagert. Verschmutzte Thekenschränke innen, Herdplatten und Kühltheke. Gewürzbehälter, Saucenbehälter, Bain-Marie-Becken stark altverschmutzt. Fugen am Spülbecken schadhaft u. versport. Auf einem Parmesanlaib lagert schmutziges Besteck. Parmesanlaib wird in verschmutzter Folie gelagert.Lagerung verschmutzte Lebensmitteltransportbehälter neben Abfällen.Lagerung verdorbener Lebensmittel: rasenartig verschimmelte Schokolade u. Sauce, verschimmelte Teigfüllung, Lagerung nicht mehr für den Verzehr geeignetes Gemüse, verklebter vegetarischer Eiersatz mit überschrittenem MHD. Kühlschrank innen grünlich verschimmelt, darin starker modriger Geruch. Kaffeetassen werden als Aschenbecher benutzt. Verschmutzte Knetmaschine, Spülmaschine innen u. abstoßender Geruch. Wände und Böden stark verschmutzt |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c) d), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a) b) c), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. VI Nr. 1, 2, 3 und 4, Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 6 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. X Nr. 1 und 2 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Es wurde die Produktion und das Ladengeschäft kontrolliert. Das Geschäft und die Produktion wurden nach einer Verdachtskontrolle geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2024 konnten der gesamte Betrieb wieder geöffnet werden. |
Reutlingen |
22.10.2024 |
Pietro's Pizza |
Lechstr. 5 |
19.09.2024 |
Zum Kontrollzeitpunkt befand sich die gesamte Küche in einem unhygienischen Zustand. Unter anderem waren Umverpackungen von Einwegschalen, der Dunstabzug, die Decke, Regale und andere Oberflächen und Eckbereiche mit Insekten (Fliegen) verschmutzt. Zudem war der Fußboden, sowie die Oberflächen des Herdes, der Saladette, des Pizzatisches und den Kühlmöbeln verschmutzt. Das Handwaschbecken und der dazugehörige Durchlauferhitzer, sowie die Fenster waren ebenfalls verschmutzt. Verschiedene Arbeitsgeräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Pizzamesser, Schneidemaschine, Mikrowelle, Teller waren verschmutzt. Zudem wurden verdorbene Champignons, verdorbener Blattsalat und verdorbene Sauce Bolognese im Betrieb vorrätig gehalten. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2,3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a, f VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Die Küche wurde gründlich gereinigt und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 20.09.2024 konnte einer Wiederaufnahme des Betriebes zugestimmt werden. |
Reutlingen |
17.12.2024 |
Kurkuma |
Kaiserstr. 7 |
14.11.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. Unter anderem waren die Zutatenbehälter für Gewürze, Saucen, Fleisch und Gemüse schmutzig und mit alten Verkrustungen verunreinigt. Ananasstücke wurden in einem altverschmutzten Behälter gelagert. In einem anderen Behälter befanden sich überlagerte, braun verfärbte Kartoffeln. Die Schneidebretter waren verschlissen und schmutzig. Zudem war die Fritteuse altverschmutzt. Am altverschmutzten Dunstabzug hingen altverschmutzte Schöpfkellen. Des Weiteren wurden in der altverschmutzten Rinne des Dunstabzugs Schneebesen gelagert. |
Artikel 4 (2) i.Vm. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Die betroffenen Kartoffeln und Ananasstücke wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb befand sich in einem aufgeräumten und sauberen Zustand. |
Reutlingen |
18.02.2025 |
Bäckereifiliale Veit |
Stuttgarter Str. 50 |
16.01.2025 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in der Verkaufstheke belegte Brötchen, die unter anderem mit Salat belegt waren. Bei diesem Salat war das Verbrauchsdatum (14.01.2025) überschritten. |
Artikel 14 (1) i.V.m. (2) b) VO (EG) 178/2002 i.V.m. Artikel 24 (1) VO (EU) 1169/2011 |
Alle betroffenen Brötchen, sowie die Salatpackungen bei denen das Verbrauchsdatum überschritten war wurden entsorgt. |
Reutlingen |
28.02.2025 |
Eastern Gourmet |
Am Echazufer 20 |
30.01.2025 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. In der Küche befanden sich vor dem Kühlschrank mehrere Schaben auf dem Boden. In der Spülküche lag eine tote Schabe auf dem Boden. Zudem liefen Schaben im Bereich des Buffets, das mit Lebensmitteln für den Live Grill bestückt war, auf dem Boden umher. Das Messer des Tischdosenöffners, sowie der Auslass des Sojasaucenbehälters waren altverschmutzt. Der Pinsel im Frittier Teig war stark mit Resten angetrocknet. Frühlingsrollen, Froschschenkel und Garnelen wurden ohne Abdeckung eingefroren. Mehrere Edelstahlbehälter, in denen Lebensmittel lagerten wurden ohne Abdeckung übereinandergestapelt. Der Bereich hinter dem Grill war verschmutzt. Der Fußboden war stellenweise verschmutzt. Des Weiteren war der Bereich unterhalb des Herdes verfettet. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 4 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle Lebensmittel die auf dem Buffet für den Live Grill bereitgehalten wurden zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der Nachkontrolle am 31.01.2025 befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke konnte wieder aufgehoben werden. |
Sigmaringen |
24.03.2025 |
Café Wundertüte |
Hauptstraße 55 |
08.01.2025 |
Im Rahmen der Kontrolle vom 08.01.2025 wurden unter anderem verdorbene Lebensmittel vorgefunden (Fruchtaufstrich "Pfirsich", Rote Grütze, Apfelmus, geriebener Käse). Es war eine deutliche Schimmelbildung an der Oberfläche zu erkennen. Es wurden Verdachtsproben von Teigfäden, Putenwienern und geriebenem Gouda genommen. Ergebnis: erhöhte Keimzahl, Schimmelbildung, für den Verzehr nicht geeignet / als genussuntauglich eingestuft. |
- Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 - Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 und i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 - Art. 14 Abs. 1 VO (EG) 178/2002 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) 178/2002 - Art. 14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002 - Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 - § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - § 3 LMHV |
- Anordnung der Mängelbeseitigung - Untersagung der Herstellung weiterer Lebensmittel bis zur Durchführung von sofortigen Reinigungs- und Aufräumarbeiten (wurden am selben Tag durchgeführt) - weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen |