Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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| Alb-Donau-Kreis |
06.08.2025 |
Fleisch- & Fischverkauf |
Sternplatz 1 |
26.06.2025 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB. |
Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
| Alb-Donau-Kreis |
07.11.2025 |
Brasserie Restaurant Amadeus |
Bahnhofstraße 8 |
22.10.2025 |
In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt. |
| Ravensburg |
18.11.2025 |
Gut Hügle GmbH |
Bottenreute 5 - 7 |
24.10.2025 |
In der gesamten Küche im Hauptgebäude incl. auf der Ausgabetheke, auf dem Buffet und auf dem Boden wurde ein massiver Schabenbefall (umg: Kakerlaken) durch tote und lebende Kakerlaken festgestellt. Trotzdem wurden weiterhin Speisen und Getränke abgegeben. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), c) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Die Entsorgung der Lebensmittel des Buffets wurde angeordnet. Die vom Betreiber eigens vorgenommenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren unzureichend. Das Hauptgebäude wurde geschlossen. Mittlerweile wird eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle der Lebensmittelüberwachung konnte das Hauptgebäude am 12.11.2025 wieder geöffnet werden. |
| Reutlingen |
02.07.2025 |
Ohrwurm |
Bahnhofstr. 8 |
15.05.2025 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |
| Reutlingen |
12.08.2025 |
Dost Kebap |
Karlstr. 7 |
10.07.2025 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |
| Tübingen |
19.11.2025 |
Metzgerei Schaich |
Kingersheimer Straße 26 |
26.06.2025 |
Die Kennzeichnung bei der vorverpackten "Hausmacher Leberwurst" mit dem MHD 23.12.25 gibt keinen Hinweis auf das Vorhandensein von Senf. Im Zutatenverzeichnis der vorliegenden Probe ist Senf nicht als Einzelzutat angegeben. Der Untersuchungsbefund hat >4000 mg/kg Senf (Sinapis) nachgewiesen. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse zählen zu den Lebensmittelbestandteilen, die allergische Reaktionen bei Allergiker auslösen können. |
Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c) VO EU 1169/2011 i.V.m. Anhang II Nr. 10 LMIV |
Die falsch deklarierte Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Ulm, Stadt |
24.09.2025 |
Al Darm Sweet |
Neue Straße 3 |
22.07.2025 |
Im Rahmen einer Kontrolle musste u.a. festgestellt werden, dass im Produktionsraum diverse Teigrührmaschinen umfänglich altverschmutzt waren. Ebenso war sowohl eine verschmutzte Schneidemaschine noch mit Belegen vom Vortag, als auch ein Fleischwolf, welcher ebenso mit alten Lebensmittelresten verschmutzt war, vorzufinden. |
Artikel 4, Absatz 2, i.V.m Kapitel I, Nr. 1, 2 a, b, c, Nr. 10, i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a, d, i.V.m Kapitel V Nr. 1 a, b, i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV, i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 2 Nr. 2 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB |
Im Rahmen einer Nachkontrolle vom 29.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die o.a. Mängel beseitigt wurden. |
| Ulm, Stadt |
24.09.2025 |
Damaskus Mond |
Neue Straße 3 |
22.07.2025 |
Es bot sich ein Bild mit erheblichen Hygienemängeln. So war in der Küche eine Teigmaschine am unteren Rührbereich altverschmutzt. Auf einer Arbeitsfläche im Lokal stand eine Schüssel mit vertrocknetem Teig für Fladenbrot. Ebenso war ein Teigschieber aus Holz altverschmutzt. An diesem hafteten eingetrocknete zum Teil mit Schimmelflecken verunreinigte Teig- und Lebensmittelreste. Im Kühlhaus wurden geschnittene und angeschimmelte Tomatenstücke/-scheiben in Schüsseln gelagert. Ebenso waren bspw. Fußböden und andere Oberflächen teils erheblich verschmutzt, diverse Utensilien und Gerätschaften wie Geschirrkörbe, Eimer und andere Behältnisse waren insb. an den Außenseiten teils erheblich verdreckt, Hähnchenfleisch wurde offen in einem Eimer auf dem Boden gelagert, es gab diverse Beschädigungen an Decken, Wänden und Böden, die Lüftung über der Kochstelle war verfettet/verdreckt. Ein Kühlschrank zum Lagern von Dönerspießen war im Innenraum altverschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel verunreinigt. Weiter hing in diesem Kühlschrank eine stark verdreckte Schnur zum Befestigen eines Dönerspießes. |
Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, Nr. 4, i.V.m. Kapitel II Nr. 1, a, b, c, d, f, i.V. m Kapitel V Nr. 1 a, b, d, i.V.m. Kapitel VIII Nr. 1, i.V.m. Kapitel IX Nr. 2, i.V.m. der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 Satz 1, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB; § 2 Nr. 8 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; Art. 14, Absatz 2, Buchstabe b),der VO (EG) Nr. 178/2002, i. V. mit § 59, Absatz 2, Nr. 1, i. V. mit § 60, Absatz 1 des LFGB |
Bei einer Nachkontrolle am 05.08.2025 wurden keine Verstöße festgestellt. |
| Ulm, Stadt |
26.11.2025 |
Daily Pizza Kebap Restaurant |
Neue Gasse 2 |
07.10.2025 |
Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt. |
§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004 |
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden. |