Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 27.07.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Biberach

20.03.2024

Bäckerei Bold

Freiburger Str 53
88400 Biberach

27.02.2024

In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport.

Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1.

Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen.

Bodenseekreis

16.02.2024

La Perla am See

Seestr. 17
88045 Friedrichshafen

21.11.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In den Kühlschubladen unter dem Grill bzw. Gasherd wurden u.a. lebendige Maden festgestellt. Im vorderen Randbereich der Kühlstation, in welcher unterschiedliche Lebensmittel (u.a. gekochte Spaghetti) gelagert wurden, wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In dem Behälter mit den gekochten Spaghetti wurde auf einer Spaghetti Schadnagerkot vorgefunden. Die Kühleinheit an der Pizzastation war an zwei Stellen u.a. mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Nähe einer mit Schadnagerkot verschmutzten Fläche lagerte ein offener Behälter mit Tomatensoße. Auch im Lager-/Spülbereich, im Vorbereitungsraum und im überdachten Außenbereich wurden Verunreinigungen durch Schadnagerkot festgestellt, u.a. auch auf den Einrichtungsgegenständen, wie z.B. einem Arbeitstisch. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Kalmartuben mit zugefügtem Wasser“ als „Calamari“ bzw. „Tintenfischringe“ ohne die verpflichtende Angabe „mit zugefügtem Waser“).

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV;

Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung aller offen in der Küche gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.

Bodenseekreis

16.02.2024

Gaststätte "Al Museo"

Buchhornplatz 6
88045 Friedrichshafen

19.12.2023

Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die in der Kühleinheit befindlichen Kaffeebohnen wiesen schimmelartige Ablagerungen auf. Die Bodenflächen im Innenbereich der Theken wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen ebenfalls stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Drei Salatköpfe in der Küche wiesen faulige, dunkle Stellen auf. Bei einer Tomate in der Küche wurden schimmelartige Ablagerungen festgestellt. Die Böden der Unterschränke, auf denen offene Lebensmittelbehälter und Lebensmittelkonserven gelagert wurden, wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In einem Eimer mit 3 Früchteteeverpackungen wurde eine lebendige Made und mehrere bewegungslose Maden festgestellt. Die Fußbodenflächen im Lager wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Eiswürfelmaschine wies im Innenbereich schwarzschimmela

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV.

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung der nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am folgenden Betriebstag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wiederaufgenommen werden.

Ravensburg

08.05.2024

Kebap Freunde Altshausen

Hindenburgstr. 54
88361 Altshausen

16.03.2024

Räumlichkeiten verschmutzt, Lagerung von betriebsfremden Gegenständen und Durchfallmedikamenten; Knetmaschine stark verschmutzt mit Lackabblätterung. Das Frittierfett roch ranzig. Lebensmittel (LM) wurden in verschmutzten Behältern gelagert. Fett tropfte von der verschmutzten Abluftanlage direkt auf den Dönerspieß und auf Verpackungsmaterial. Spinatlagerung offen im verschmutzten TKschrank; Käse ungekühlt gelagert. Putenkeulen und Salami wurden an der verschmutzten. Spüle aufgetaut. Reinigungsmittel wurden offen neben LM gelagert. Im Lager offene LM neben Holzleim u. Katzenstreu. Händereinigung war nicht möglich: das Handwaschbecken i. d. Küche war zugestellt, z.T. beschädigt, verschmutzt u. keine Seife zur Verfügung. HWB im Personal-WC mit schmutzigen Tüchern belegt, Schimmelbildung. Unter derartigen Bedingungen behandelte LM waren als unsicher u. nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 5, 7 und 9 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Bei der Nachkontrolle 2 Tage später konnte er wieder geöffnet werden. Der Teig aus der verschmutzten Teigknetmaschine wurde vor Ort entsorgt.

Reutlingen

30.04.2024

Pizza Express

Haldenäckerweg 2
72770 Reutlingen-Betzingen

02.04.2024

Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden.

Reutlingen

05.07.2024

Ristorante Balsamico

Georgenstraße 8
72764 Reutlingen

06.06.2024

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Sigmaringen

29.01.2024

Gaststätte Danhamer

Mauritiusplatz 6
72510 Stetten am kalten Markt

29.11.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft.

§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet.

Sigmaringen

11.03.2024

Schnellimbiss „Stern Kebap“

Hornsteiner Straße 1
72488 Sigmaringen

12.10.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. 

Tübingen

23.02.2024

El Pecado

Am Stadtgraben 25
72070 Tübingen

14.12.2023

Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln:
Im Kühlhaus befindet sich eine rote Kunststoffkiste, in der sich ein ca. 2 kg schweres Stück Schweinefleisch in Folie befindet, jedoch nicht komplett abgedeckt ist.
In dieser Kiste befindet sich zudem Fleischsaft sowie Flüssigkeit von der darüber liegenden ausgelaufenen Tofu-Packung.

Im Kühlhaus in einem Regal befindet sich ein geöffnetes Glas mit geschnittenen Gewürzgurken (Dillschnitten).
Das Glas ist bereits geöffnet und weist ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 12/2021 auf. Die innenliegende Beschichtung am Deckel ist beschädigt. Es hat sich bereits Rost gebildet.
Des Weiteren befindet sich im Regal im Kühlhaus eine Kunststoffflasche mit selbstgemachtem Pesto. Am innenliegenden Randbereich in der Flasche hat sich Schimmel gebildet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

26.02.2024

Restaurant Riva

Bismarckstraße 144
72072 Tübingen

21.12.2023

An einer Flasche mit Balsamico und einer Dose mit Tomatenmark hat sich Schimmel gebildet.
Zwei Packungen mit Datteln im Speckmantel, eine Packung mit Ziegenfrischkäse und mehrere Packungen glutenfreiem Pizzaboden, waren deutlich überlagert.
Mehrere Packungen mit Hinterkochschinken, bei denen das MHD bereits Anfang Dezember 2023 abgelaufen ist, rochen beim Öffnen bereits sauer.
Im Kühlschrank ist eine Vakuumtüte mit Würsten, die bereits eine graue Flüssigkeit aufweist.
Bei einer Dose mit Ananas löste sich bereits die Zinkbeschichtung im Inneren der Dose ab.
Im Handwaschbecken in der Küche stehen mehrere Packungen mit Hackfleisch (Verbrauchsdatum 11.12.2023) zum Auftauen. Eine Packung war bereits geöffnet, grau verfärbt und roch sauer.


Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren punktuell schwarz verunreinigt. Stellenweise hat sich ein schmieriger Belag gebildet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.












Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.

Tübingen

06.03.2024

Hotel Lamm

Dorfstraße 42
72119 Ammerbuch

19.12.2023

In einem Kühlraum wurde ein Stück roher Schinken (Rauchfleisch) aufgefunden, welcher stark verschimmelt war und dieser bereits auf dem Frühstücksbuffet angeboten wurde.

Weiterhin wurden abgelaufene Lebensmittel wie
z.B. Chili Gewürzmischung (MHD 31.12.13);
Curry Gewürzmischung (MHD 31.12.22);
Ziegenkäse in Salzlake (MHD 18.03.22);
Blätterteig (MHD 08.10.2023) vorgefunden.

Art.14 Abs.1 i. V. m. 2 b der VO (EG) 178/2002

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Tübingen

20.03.2024

Olio Pane e Vino

Westbahnhofstr.18
72070 Tübingen

15.01.2024

In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt.
Hierdurch bestehen nachteilige Beeinflussungen bzw. Kotaminationen von Lebensmitteln.

In der Unterbaukühlung der Theke lag ein Stück gekochter Schinken, der bereits stellenweise angeschimmelt war.
Weitere Schinkenstücke sind nicht verpackt gewesen und lagen offen in der Kühlung.

Bei vielen weiteren Lebensmitteln, die vorrätig gehalten wurden, wie z.B. Gänsemus mit Trüffeln, Salsiccia Fresca Finocchio Bratwurst,
einem vakuumierten T-Bone-Steak, Schafs-Ricotta, Dolce Ricotta Gusto Limone, Ziegenfrischkäse, Tomadella Rocca, Flusskrebsschwänze,
Meeresfrüchtesalat, Mozzarella-Kugeln, Gnocchi, Garnelen in Lake, Schinken, Salami, Bresaola Schinken war das Verbrauchsdatum
bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits im Jahr 2022, 2023 oder Anfang 2024 abgelaufen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV



Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt.


Bei der Nachkontrolle am 16.01.24 waren alle Mängel weitestgehend behoben.

Tübingen

27.03.2024

Teeland

Neue Straße 6
72070 Tübingen

04.01.2024

Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde.

Verschiedene Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt wie z.B. Sirupspender, die am Auslass altverschmutzt waren. An einem Gemüsehobel waren altverschmutzte Lebensmittelreste ersichtlich. Kunsttoffbecher / Ausgießer, die für Tees verwendet werden, waren stark verunreinigt, beschädigt und verfärbt. Der Schutz vor Kontamination und somit einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel ist nicht gewährleistet.

In einer Unterbaukühlung in der Küche, haben sich im Bodenbereich bereits starke, gelbe
Verunreinigungen angesammelt. Ein Verschweißgerät der Becher war altverschmutzt und im hinteren Bereich waren klebrige Verschmutzungen ersichtlich. Der gesamte Bodenbereich der
Betriebsstätte war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004


Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004





Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.

Bei der Nachkontrolle am 04.01.24 waren alle reinigungsbedingten Mängel weitestgehend behoben.

Ulm, Stadt

13.05.2024

Pizza 99 & Neu Ulmer Schnitzel Express

Magirusstraße 44
89077 Ulm

14.03.2024

Der Betrieb wies eine hohe Anzahl an Verstößen auf. Es wurden insgesamt über 30 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. So waren diverse Schneidbretter verschlissen und altverschmutzt. Ebenso waren ein Dosenöffner, diverse Gewürzbehälter, der Innenbereich der Fritteuse, ein Teigroller und die Teigmaschine im Innenbereich altverschmutzt. Bei Vorgenanntem handelt es sich stets um Bedarfsgegenstände mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt. Auch diverse Mängel in der Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten musste festgestellt werden, wie das Vorhalten von Meeresfrüchten, die offenkundig verdorben waren (strenger Geruch; wurden unmittelbar entsorgt), roher Pizzateig in ungeeigneten Plastikboxen, gemeinsame Lagerung von Rohfleisch und Joghurtsoßen ohne ausreichende Abtrennung, sowie offene Lagerung von Entenfleisch unter unhygienischen Bedingungen. Mit der Mangelbehebung wurde soweit möglich unmittelbar begonnen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 20.03.2024 konnte die Behebung der Verstöße in großen Teilen festgestellt werden (Ersatz Schneidbretter und Teigroller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend).

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