Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Alb-Donau-Kreis |
20.09.2024 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
31.07.2024 |
Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3. |
Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen. |
|
Bodenseekreis |
02.09.2024 |
Familien Mc-Döner |
Werastr. 44 |
22.05.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurde Folgendes festgestellt: |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 a VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angeordnet. Nach Aussage des Lebensmittelunternehmers wurde die Kennzeichnung inzwischen überarbeitet. |
|
Ravensburg |
26.09.2024 |
YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb |
Kreuzäcker 16 |
31.07.2024 |
Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft. |
|
Reutlingen |
05.07.2024 |
Ristorante Balsamico |
Georgenstraße 8 |
06.06.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. |
|
Reutlingen |
10.09.2024 |
Ristorante L'Onore |
Lederstr. 78 |
14.08.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Pizzabereich, sowie im Thekenbereich ein Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und stellenweise offen vorrätig gehalten. Eine Schabe lief in einer Kunststoffschale mit Paniermehl umher. Weitere Schaben befanden sich im Bereich der Getränkelagerung, auf Oberflächen, in ausgeschalteten Kühlmöbeln und im Fußbodenbereich. Zudem wurden verdorbene Karotten, verdorbenes Risotto, verdorbene Fischprodukte, verdorbener Mozzarella und eine Schale mit verdorbener Nachspeise im Betrieb vorrätig gehalten. Des Weiteren waren der Tischdosenöffner, der Eierschneider, ein Schneidebrett, die Parmesanreibe, die Aufschnittmaschine, der Randbereich der Fritteuse und die Öffnungen der Schokoladensaucenbehälter altverschmutzt. Die Geschirrspülmaschine und die dazugehörigen Spülkörbe waren im Inneren, sowie in den Randbereichen stark altverschmutzt. Beide Handwaschbecken waren zugestellt und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Im Kühlhaus waren das Kühlaggregat und das Ventilatorengitter stark altverschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der |
|
Reutlingen |
22.10.2024 |
Pietro's Pizza |
Lechstr. 5 |
19.09.2024 |
Zum Kontrollzeitpunkt befand sich die gesamte Küche in einem unhygienischen Zustand. Unter anderem waren Umverpackungen von Einwegschalen, der Dunstabzug, die Decke, Regale und andere Oberflächen und Eckbereiche mit Insekten (Fliegen) verschmutzt. Zudem war der Fußboden, sowie die Oberflächen des Herdes, der Saladette, des Pizzatisches und den Kühlmöbeln verschmutzt. Das Handwaschbecken und der dazugehörige Durchlauferhitzer, sowie die Fenster waren ebenfalls verschmutzt. Verschiedene Arbeitsgeräte und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Pizzamesser, Schneidemaschine, Mikrowelle, Teller waren verschmutzt. Zudem wurden verdorbene Champignons, verdorbener Blattsalat und verdorbene Sauce Bolognese im Betrieb vorrätig gehalten. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2,3 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a, f VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Die Küche wurde gründlich gereinigt und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 20.09.2024 konnte einer Wiederaufnahme des Betriebes zugestimmt werden. |
|
Sigmaringen |
23.09.2024 |
Gaststätte Biercafé Franziskaner |
Lindenstraße 15 |
30.07.2024 |
- Verschmutzung bzw. fehlende Grundreinigung in den Betriebsräumen und der Arbeitsmittel. - Als Handwaschbecken wird das Spülbecken verwendet. - Es wurden verschmutzte Spültücher gefunden. - Im Bierkühlraum wurde Schwarzschimmel vorgefunden. - Die Kenntlichmachung der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und der verwendeten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten ist unvollständig. - Im Keller wurden Spinnweben vorgefunden. - Im Bierkühlraum herrscht Unordnung. Eine Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur schwer möglich. - In der Tiefkühltruhe werden die Lebensmittel teilweise offen gelagert. - Das Frittierfett ist dunkel und hat einen beißenden Geruch. - Fruchtnektar wird als Fruchtsaft beworben. |
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 Abs. 1 der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011; § 11 LFGB; §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG); Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die weitere Verwendung des Gläserspülboys wurde untersagt. Es wurde eine sofortige Reinigung und ein sofortiges Aufräumen angeordnet. Der Betriebsinhaber hat in der Nacht vom 30.07. auf den 31.07. die Betriebsräume geputzt. |
|
Ulm, Stadt |
21.08.2024 |
Ulmer Pizza Day and Night |
Karlstraße 54 |
29.07.2024 |
Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet. |