Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen

Stand: 08.09.2024
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle
Lebensmittelkontrolle

Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Biberach

20.03.2024

Bäckerei Bold

Freiburger Str 53
88400 Biberach

27.02.2024

In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport.

Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1.

Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen.

Bodenseekreis

02.09.2024

Familien Mc-Döner

Werastr. 44
88045 Friedrichshafen

22.05.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde Folgendes festgestellt:

Es wurde u.a. mit „Döner Kebap mit Rindfleisch “, „Döner Kebap mit Putenfleisch“ und anderen “Döner“-Gerichten geworben. Vor Ort vorhanden war ein „Hackfleisch Drehspieß“ mit 69% Rindfleisch und 23 % Putenfleisch bzw. ein „Hähnchen-Puten Drehspieß“.

Von dem Gericht „Döner Kebap mit Rindfleisch“ wurde eine Probe entnommen und zur Prüfung dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg vorgelegt. Im Gutachten des CVUA Freiburg vom 19.06.2024 stellten die Gutachter bei der Untersuchung einen Anteil von Soja im Fleischanteil in Höhe von 5 Gewichtsprozent fest. Ohne die Angabe der sojahaltigen Zutat wurde das Erzeugnis von den Gutachtern aufgrund des festgestellten hohen Anteils an Soja als nicht sicher und gesundheitsschädlich i.S. von Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.

Bei der Bezeichnung "Döner Kebap mit Rindfleisch" für ein Produkt, dessen Fleischanteil unter Verwendung eines Hackfleisch Drehspießes mit Rind- und Putenfleisch hergestellt wurde, handelt es sich um eine irreführende Information über das betreffende Lebensmittel im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der VO (EU) 1169/2011.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 a VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Art. 7 Abs. 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB

Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angeordnet. Nach Aussage des Lebensmittelunternehmers wurde die Kennzeichnung inzwischen überarbeitet.

Ravensburg

08.05.2024

Kebap Freunde Altshausen

Hindenburgstr. 54
88361 Altshausen

16.03.2024

Räumlichkeiten verschmutzt, Lagerung von betriebsfremden Gegenständen und Durchfallmedikamenten; Knetmaschine stark verschmutzt mit Lackabblätterung. Das Frittierfett roch ranzig. Lebensmittel (LM) wurden in verschmutzten Behältern gelagert. Fett tropfte von der verschmutzten Abluftanlage direkt auf den Dönerspieß und auf Verpackungsmaterial. Spinatlagerung offen im verschmutzten TKschrank; Käse ungekühlt gelagert. Putenkeulen und Salami wurden an der verschmutzten. Spüle aufgetaut. Reinigungsmittel wurden offen neben LM gelagert. Im Lager offene LM neben Holzleim u. Katzenstreu. Händereinigung war nicht möglich: das Handwaschbecken i. d. Küche war zugestellt, z.T. beschädigt, verschmutzt u. keine Seife zur Verfügung. HWB im Personal-WC mit schmutzigen Tüchern belegt, Schimmelbildung. Unter derartigen Bedingungen behandelte LM waren als unsicher u. nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 5, 7 und 9 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Bei der Nachkontrolle 2 Tage später konnte er wieder geöffnet werden. Der Teig aus der verschmutzten Teigknetmaschine wurde vor Ort entsorgt.

Reutlingen

30.04.2024

Pizza Express

Haldenäckerweg 2
72770 Reutlingen-Betzingen

02.04.2024

Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden.

Reutlingen

05.07.2024

Ristorante Balsamico

Georgenstraße 8
72764 Reutlingen

06.06.2024

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Sigmaringen

11.03.2024

Schnellimbiss „Stern Kebap“

Hornsteiner Straße 1
72488 Sigmaringen

12.10.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. 

Tübingen

20.03.2024

Olio Pane e Vino

Westbahnhofstr.18
72070 Tübingen

15.01.2024

In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt.
Hierdurch bestehen nachteilige Beeinflussungen bzw. Kotaminationen von Lebensmitteln.

In der Unterbaukühlung der Theke lag ein Stück gekochter Schinken, der bereits stellenweise angeschimmelt war.
Weitere Schinkenstücke sind nicht verpackt gewesen und lagen offen in der Kühlung.

Bei vielen weiteren Lebensmitteln, die vorrätig gehalten wurden, wie z.B. Gänsemus mit Trüffeln, Salsiccia Fresca Finocchio Bratwurst,
einem vakuumierten T-Bone-Steak, Schafs-Ricotta, Dolce Ricotta Gusto Limone, Ziegenfrischkäse, Tomadella Rocca, Flusskrebsschwänze,
Meeresfrüchtesalat, Mozzarella-Kugeln, Gnocchi, Garnelen in Lake, Schinken, Salami, Bresaola Schinken war das Verbrauchsdatum
bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits im Jahr 2022, 2023 oder Anfang 2024 abgelaufen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV



Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt.


Bei der Nachkontrolle am 16.01.24 waren alle Mängel weitestgehend behoben.

Tübingen

27.03.2024

Teeland

Neue Straße 6
72070 Tübingen

04.01.2024

Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde.

Verschiedene Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt wie z.B. Sirupspender, die am Auslass altverschmutzt waren. An einem Gemüsehobel waren altverschmutzte Lebensmittelreste ersichtlich. Kunsttoffbecher / Ausgießer, die für Tees verwendet werden, waren stark verunreinigt, beschädigt und verfärbt. Der Schutz vor Kontamination und somit einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel ist nicht gewährleistet.

In einer Unterbaukühlung in der Küche, haben sich im Bodenbereich bereits starke, gelbe
Verunreinigungen angesammelt. Ein Verschweißgerät der Becher war altverschmutzt und im hinteren Bereich waren klebrige Verschmutzungen ersichtlich. Der gesamte Bodenbereich der
Betriebsstätte war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004


Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004





Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.

Bei der Nachkontrolle am 04.01.24 waren alle reinigungsbedingten Mängel weitestgehend behoben.

Ulm, Stadt

13.05.2024

Pizza 99 & Neu Ulmer Schnitzel Express

Magirusstraße 44
89077 Ulm

14.03.2024

Der Betrieb wies eine hohe Anzahl an Verstößen auf. Es wurden insgesamt über 30 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. So waren diverse Schneidbretter verschlissen und altverschmutzt. Ebenso waren ein Dosenöffner, diverse Gewürzbehälter, der Innenbereich der Fritteuse, ein Teigroller und die Teigmaschine im Innenbereich altverschmutzt. Bei Vorgenanntem handelt es sich stets um Bedarfsgegenstände mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt. Auch diverse Mängel in der Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten musste festgestellt werden, wie das Vorhalten von Meeresfrüchten, die offenkundig verdorben waren (strenger Geruch; wurden unmittelbar entsorgt), roher Pizzateig in ungeeigneten Plastikboxen, gemeinsame Lagerung von Rohfleisch und Joghurtsoßen ohne ausreichende Abtrennung, sowie offene Lagerung von Entenfleisch unter unhygienischen Bedingungen. Mit der Mangelbehebung wurde soweit möglich unmittelbar begonnen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 20.03.2024 konnte die Behebung der Verstöße in großen Teilen festgestellt werden (Ersatz Schneidbretter und Teigroller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend).

Ulm, Stadt

21.08.2024

Ulmer Pizza Day and Night

Karlstraße 54
89073 Ulm

29.07.2024

Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken.

Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002

Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung