Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Biberach |
20.03.2024 |
Bäckerei Bold |
Freiburger Str 53 |
27.02.2024 |
In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport. |
Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1. |
Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen. |
|
Bodenseekreis |
16.02.2024 |
La Perla am See |
Seestr. 17 |
21.11.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In den Kühlschubladen unter dem Grill bzw. Gasherd wurden u.a. lebendige Maden festgestellt. Im vorderen Randbereich der Kühlstation, in welcher unterschiedliche Lebensmittel (u.a. gekochte Spaghetti) gelagert wurden, wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In dem Behälter mit den gekochten Spaghetti wurde auf einer Spaghetti Schadnagerkot vorgefunden. Die Kühleinheit an der Pizzastation war an zwei Stellen u.a. mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Nähe einer mit Schadnagerkot verschmutzten Fläche lagerte ein offener Behälter mit Tomatensoße. Auch im Lager-/Spülbereich, im Vorbereitungsraum und im überdachten Außenbereich wurden Verunreinigungen durch Schadnagerkot festgestellt, u.a. auch auf den Einrichtungsgegenständen, wie z.B. einem Arbeitstisch. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Kalmartuben mit zugefügtem Wasser“ als „Calamari“ bzw. „Tintenfischringe“ ohne die verpflichtende Angabe „mit zugefügtem Waser“). |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung aller offen in der Küche gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
|
Bodenseekreis |
16.02.2024 |
Gaststätte "Al Museo" |
Buchhornplatz 6 |
19.12.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die in der Kühleinheit befindlichen Kaffeebohnen wiesen schimmelartige Ablagerungen auf. Die Bodenflächen im Innenbereich der Theken wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen ebenfalls stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Drei Salatköpfe in der Küche wiesen faulige, dunkle Stellen auf. Bei einer Tomate in der Küche wurden schimmelartige Ablagerungen festgestellt. Die Böden der Unterschränke, auf denen offene Lebensmittelbehälter und Lebensmittelkonserven gelagert wurden, wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In einem Eimer mit 3 Früchteteeverpackungen wurde eine lebendige Made und mehrere bewegungslose Maden festgestellt. Die Fußbodenflächen im Lager wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Eiswürfelmaschine wies im Innenbereich schwarzschimmela |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV. |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung der nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am folgenden Betriebstag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wiederaufgenommen werden. |
|
Ravensburg |
08.05.2024 |
Kebap Freunde Altshausen |
Hindenburgstr. 54 |
16.03.2024 |
Räumlichkeiten verschmutzt, Lagerung von betriebsfremden Gegenständen und Durchfallmedikamenten; Knetmaschine stark verschmutzt mit Lackabblätterung. Das Frittierfett roch ranzig. Lebensmittel (LM) wurden in verschmutzten Behältern gelagert. Fett tropfte von der verschmutzten Abluftanlage direkt auf den Dönerspieß und auf Verpackungsmaterial. Spinatlagerung offen im verschmutzten TKschrank; Käse ungekühlt gelagert. Putenkeulen und Salami wurden an der verschmutzten. Spüle aufgetaut. Reinigungsmittel wurden offen neben LM gelagert. Im Lager offene LM neben Holzleim u. Katzenstreu. Händereinigung war nicht möglich: das Handwaschbecken i. d. Küche war zugestellt, z.T. beschädigt, verschmutzt u. keine Seife zur Verfügung. HWB im Personal-WC mit schmutzigen Tüchern belegt, Schimmelbildung. Unter derartigen Bedingungen behandelte LM waren als unsicher u. nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 5, 7 und 9 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Bei der Nachkontrolle 2 Tage später konnte er wieder geöffnet werden. Der Teig aus der verschmutzten Teigknetmaschine wurde vor Ort entsorgt. |
|
Reutlingen |
30.04.2024 |
Pizza Express |
Haldenäckerweg 2 |
02.04.2024 |
Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden. |
|
Reutlingen |
05.07.2024 |
Ristorante Balsamico |
Georgenstraße 8 |
06.06.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. |
|
Sigmaringen |
29.01.2024 |
Gaststätte Danhamer |
Mauritiusplatz 6 |
29.11.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft. |
§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004 |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. |
|
Sigmaringen |
11.03.2024 |
Schnellimbiss „Stern Kebap“ |
Hornsteiner Straße 1 |
12.10.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. |
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. |
|
Tübingen |
23.02.2024 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
14.12.2023 |
Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln: |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
26.02.2024 |
Restaurant Riva |
Bismarckstraße 144 |
21.12.2023 |
An einer Flasche mit Balsamico und einer Dose mit Tomatenmark hat sich Schimmel gebildet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
06.03.2024 |
Hotel Lamm |
Dorfstraße 42 |
19.12.2023 |
In einem Kühlraum wurde ein Stück roher Schinken (Rauchfleisch) aufgefunden, welcher stark verschimmelt war und dieser bereits auf dem Frühstücksbuffet angeboten wurde. |
Art.14 Abs.1 i. V. m. 2 b der VO (EG) 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
20.03.2024 |
Olio Pane e Vino |
Westbahnhofstr.18 |
15.01.2024 |
In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV |
Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt. |
|
Tübingen |
27.03.2024 |
Teeland |
Neue Straße 6 |
04.01.2024 |
Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen. |
|
Ulm, Stadt |
13.05.2024 |
Pizza 99 & Neu Ulmer Schnitzel Express |
Magirusstraße 44 |
14.03.2024 |
Der Betrieb wies eine hohe Anzahl an Verstößen auf. Es wurden insgesamt über 30 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. So waren diverse Schneidbretter verschlissen und altverschmutzt. Ebenso waren ein Dosenöffner, diverse Gewürzbehälter, der Innenbereich der Fritteuse, ein Teigroller und die Teigmaschine im Innenbereich altverschmutzt. Bei Vorgenanntem handelt es sich stets um Bedarfsgegenstände mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt. Auch diverse Mängel in der Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten musste festgestellt werden, wie das Vorhalten von Meeresfrüchten, die offenkundig verdorben waren (strenger Geruch; wurden unmittelbar entsorgt), roher Pizzateig in ungeeigneten Plastikboxen, gemeinsame Lagerung von Rohfleisch und Joghurtsoßen ohne ausreichende Abtrennung, sowie offene Lagerung von Entenfleisch unter unhygienischen Bedingungen. Mit der Mangelbehebung wurde soweit möglich unmittelbar begonnen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 20.03.2024 konnte die Behebung der Verstöße in großen Teilen festgestellt werden (Ersatz Schneidbretter und Teigroller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend). |