Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Bodenseekreis |
01.06.2023 |
Mal Alscham |
Riedleparkstr. 10 |
04.04.2023 |
a) Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln mit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln: In einem Kühlschrank wurden offene Lebensmittel (Mais, Oliven, Artischockenherzen, Pilze) in teilweise bereits auf der Innenseite oxidierten Blechdosen gelagert. Der Kühlschrank war im Innenbereich verunreinigt. In einem Kühlraum lagerten verschiedene Geflügelprodukte, weiter war Brot-/Pizzateig gelagert. Die Lebensmittel lagerten teilweise offen bzw. unverpackt. Ein im Kühlraum aufgestelltes Regal war mit nicht beschichteten Pressholzplatten als Einlegeboden belegt. Der untere Regalboden war bereits mit Flüssigkeit durchnässt. In einem weiteren Kühlschrank befanden sich Pizzazutaten wie Reibekäse, Mozzarella, Oliven und Artischockenherzen. Teilweise wurden die Lebensmittel offen gelagert. Die mit Kunststoff ummantelten Einlegegitter des Kühlschranks waren rostig und schadhaft. Bei der Pizzastation waren Tomatensauce, Pilze, Pizzateig sowie eine rote Paste vom Vortag ungekühlt verblieben. Die Lebensmittel waren bereits eingetrocknet und befanden sich in verschmutzten Behältnissen. In der Zutatenvitrine befanden sich verschiedene Gemüse(-zubereitungen) wie z.B. geschnittene Zitronen, Tomatenscheiben, geschnittene Zwiebeln, eingelegte Karotten, Rot- und Weißkohlsalat, verschiedene Sauergemüse und Soßen. Kühlpflichtige Lebensmittel wiesen mit 13 bis 13,3 °C eine zu hohe Kerntemperatur auf. Die Zutaten waren teilweise unappetitlich, alt und eingetrocknet und schwammen in trüben Marinaden. |
Art. 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 der Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) |
Die weitere Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 war der Zustand deutlich verbessert. Einer Wiederinbetriebnahme stand nichts im Wege. |
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Ravensburg |
11.01.2023 |
Bäckerei |
Schwärzbühl 8 |
22.11.2022 |
BackstubeIn der gesamten Backstube wurden lebende und tote Schaben und Schabenteile vorgefunden. An Wandbereichen und an der Decke löste sich Farbe und Putz. Es fehlten Sockelfliesen, im Putz waren Löcher und offene Fugen. Gärraum: Der Boden- und Wandbereich war nass, eine verschimmelte Holzkonstruktion wurde vorgefunden. |
"Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap.I Nr. 1,2 a)b)c), Kap. II Nr. 2 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 und § 60 Abs. 1 und V Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB)" |
Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 20.12.2022 behoben. |
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Ravensburg |
23.05.2023 |
Mönchmühle OHG |
Leonhardstraße 5 |
19.04.2023 |
Stark verschmutzte Annahmegosse im Freien ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, Schädlingen u. Verunreinigungen (z.B. Zig.kippen). In der Mühle liegt ein erhebliches Problem mit Mäusen, Motten, Mehl- Reismehlkäfern u. Spinnen vor. Im gesamten Gebäude wurden tote Mäuse (teilw. stark mumifiziert) und Mäusekot festgestellt. Massive Reinigungsmängel im gesamten Betrieb. Am Inneren der Holzabdeckung des Mehlsilos u. an der Einfassung ist graugrüner Schimmel sichtbar. Das Mehl ist aufgrund der starken Verunreinigungen, des Motten- und Schimmelbefalls nicht mehr verkehrsfähig. Trog der Benetzungsanlage hat große Rostlöcher, durch die Getreide rieselte. Anlage innen stark verschmutzt (Verkrustungen u. auskeimendes Getreide). Anlage wurde behördlich stillgelegt. Im DG Wasserschaden, Putz ist abgefallen, Schimmelbildung. Lager ist verschmutzt (tote/leb. Insekten, Staub). Mehltüten werden offen gelagert. Offener Sack mit stark verschimmeltem Futtergetreideschrot lagert neben offen gelagerten LM. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Badarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c), Kap. IX Nr. 1, 2, 3 und 4 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Mehl wurde entsorgt. Eine Schädlingsbekämpfung im Betrieb wird aktuell durchgeführt. Auftragsbestätigung zum Kauf einer neuen |
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Reutlingen |
20.12.2022 |
Bäckerei Schmid |
Erlenmoserstr. 2 |
18.11.2022 |
Bei der Kontrolle am 18.11.2022 wurde ein massiver Schädlingsbefall mit zahlreichen toten und lebenden Schaben im gesamten Produktionsbereich festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde in diesem Bereich bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen (Teigverarbeitung, Herstellung von Nusszöpfen, Schaumgebäck, Kuchen). Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmittel übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls, ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter oder verarbeiteter Lebensmittel wurde per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 21.11.2022 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
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Reutlingen |
07.03.2023 |
Schmauder's Hof |
Ulmer Str. 39 |
30.01.2023 |
Bei einer Nachprobe Bratwurst, bestehend aus zwei Dosen, wurde ein Metallisch glänzender Partikel, sowie mehrere Verunreinigungen durch graue Fadenartige Fremdkörper, die aus Blei, Chrom, Nickel, Eisen, Kupfer und Zink bestehen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
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Reutlingen |
14.03.2023 |
Eastern Gourmet |
Am Echazufer 20 |
06.02.2023 |
Beide Eismaschinen waren von innen altverschmutzt. Verschiedene Lebensmittel wurden teilweise in verschmutzten Behältnissen gelagert. Des Weiteren waren diese Lebensmittel teilweise nicht richtig oder gar nicht verpackt. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung eingefroren. Diese wiesen stellenweise straken Gefrierbrand auf. Vom Herd tropfte altes Fett in darunterliegende Kunststoffbehälter mit nicht abgedecktem Paniermehl. Diese Behälter waren innen und außen verschmutzt. Es lagen mehrere Zigarettenstummel auf dem Boden. In unmittelbarer Nähe lagerten Lebensmittel (Kartoffeln, Möhren, Zwiebeln, Kohl). Mehrere Arbeitsgeräte, wie der elektrische Gemüseschneider und der Tischdosenöffner, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, waren nicht gereinigt. Drei weiße Kunststoffschneidebretter waren zum Teil erheblich mit schwarzen Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 - Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Eismaschinen wurden während der Kontrolle gereinigt und das Eis entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Reutlingen |
31.05.2023 |
Bäckerei Stauch |
Pliezhäuser Str. 10 |
17.04.2023 |
Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde. |
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Reutlingen |
31.05.2023 |
Asia Luc Si |
Eisenbahnstr. 24 |
20.04.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
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Tübingen |
09.12.2022 |
Café Schmoll |
Bahnhofstr. 25 |
17.06.2022 |
Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten: Der Wandbereich neben dem Fenster war mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Der gesamte Bodenbereich, insbesondere in den schwer zugänglichen Bereichen, war stark verunreinigt. Das Abluftrohr über der Fritteuse war stark verfettet, sodass sich bereits Fetttropfen gebildet haben. Eine Abdeckung fehlte. Die Randbereiche der Spülmaschine waren stark verunreinigt. Ein roter schmieriger Belag hat sich bereits gebildet. Die Unterbaukühlung der Theke war stellenweise stark verunreinigt. Schimmel war ersichtlich. Die Gläserspülmaschine war im Randbereich sowie im Innern stark verunreinigt, stellenweise hat sich ein roter Belag gebildet. Im hinteren Thekenbereich fehlte eine Abdeckung am unteren Schrank. Das Innere war stark verunreinigt. Die Regale in der Kühlzelle im Keller waren stellenweise angeschimmelt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 22.06.2022 waren die Mängel teilweise beseitigt. Das Gutachten wurde am 11.08.2022 eröffnet. |
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Tübingen |
30.01.2023 |
SanBao |
Neckargasse 22 |
14.12.2022 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Fritteusekorb weist starke verkrustete Verunreinigungen, die Eiswürfelmaschine und eine Kunststoffbox starke teilweise schwarze Verunreinigungen auf. An einem grünen Schneidebrett lösen sich Kunststoffteilchen ab und hängen teilweise lose weg. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
29.03.2023 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
07.02.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: Der Dampfkochtopf in der Küche, das GN-Behältnis in der Unterbaukühleinrichtung in dem Lebensmittel wie Butter und Käse aufbewahrt werden, der Eischneider und der Gemüsehobel weisen Verunreinigungen auf. Der Pinsel, der für das Einstreichen der Lebensmittel mit Panade verwendet wird, weist Verunreinigungen und Rost auf. Mehrere Gewürzbehältnisse sind verunreinigt. Die Flasche, in der Mangosoße aufbewahrt wird, weist äußerlich schwarze Verunreinigungen auf. Die beiden Fritteusen weisen starke Verkrustungen und Verunreinigungen auf. An der Bratpfanne auf dem Herd ist die Innenbeschichtung beschädigt und hat sich zum größten Teil abgelöst. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Bei der Nachkontrolle waren die Feststellungen so gut wie behoben. Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
28.04.2023 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
28.02.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer Gerätschaften: Insbesondere der Dampfkochtopf in der Küche, der Kunststoffeimer, in dem Brokkoli aufbewahrt wird und der Löffel zur Entnahme der Chili-Soße, der sich in der Chili-Soße befindet, sowie das Behältnis selbst weisen Verunreinigungen auf. Der Gemüsehobel weist in den Randbereichen dunkle und schwarze Verunreinigungen auf. Im Keller weist der Fußboden an mehreren Stellen Verunreinigungen durch Kot von Schadnager auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
12.05.2023 |
Pizza Service Amigo |
Derendinger Str. 103 |
09.03.2023 |
Bereithalten von „Artischocken“, die nach Beurteilung der Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 14 Abs. 1, 2 a und 2 b der VO (EG) 178/2002 |
Das Gutachten wurde am 23.03.2023 eröffnet. |