Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Biberach |
20.03.2024 |
Bäckerei Bold |
Freiburger Str 53 |
27.02.2024 |
In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport. |
Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1. |
Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen. |
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Bodenseekreis |
13.11.2023 |
Hofladen und Bäckerei Schröder |
Königshof 11 |
20.07.2023 |
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die am 13.07.2023 angeordnete Grundreinigung war nicht erfolgt. Der Zustand der Backstube und des Mehllagers war unverändert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke verunreinigt. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) wurde hinter der Spülmaschine und dem Vakuumiergerät Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden, ebenso im Bereich unter und hinter den Kühlschränken. In der Backstube waren auf einer Palette fünf Säcke Mehl gelagert. Die Mehlsäcke waren zum Teil verschmutzt und mit Insekten befallen. Auf den Säcken wurden mehrere Kotablagerungen (augenscheinlich Mäusekot) sowie weitere Verunreinigungen vorgefunden. Fliegen, Spinnen und Käfer (augenscheinlich Mehlkäfer) waren ersichtlich. Im Mehllager war nach Öffnen der Türe eine lebende Maus sichtbar. Eine tote Maus wurde auf dem Fußboden festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, 2 Buchst. c, Kapitel IX Ziffer 4 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV |
Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Die Abgabe der hergestellten Lebensmittel wurde untersagt. Alle offen gelagerten Lebensmittel (z.B. Teig) sowie die kontaminierten Mehlsäcke wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am Abend wurde die Betriebsschließung aufgehoben. |
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Bodenseekreis |
11.12.2023 |
Bangkok am See |
Seestr. 1 |
12.10.2023 |
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen festgestellt. Die Fritteusen in der Küche waren mit massiven Verkrustungen verunreinigt. Die Oberfläche der Mikrowelle war teilweise massiv verschmutzt. Der Fußboden wies insbesondere unter und hinter den Gerätschaften starke, großflächige Verschmutzungen, u.a. durch Schadnagerkot, auf. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Reibe, Schäler, Messer, Siebschüssel) waren stellenweise u. a. mit angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Ebenfalls waren die Behälter zur Aufbewahrung dieser Ausrüstungsgegenstände u.a. mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt. Die Innenbereiche von Kühleinheiten und Arbeitstischen waren teilweise verunreinigt. Der Innenbereich einer Eiswürfelmaschine war mit rötlichen und schwärzlichen Ablagerungen verunreinigt. Tiefgekühlte Hühnerteile wurden in der Verpackung ohne Abtropfsieb bei zu warmen Temperaturen aufgetaut. In einem Kühlschrank wurde eine Butter gelagert, die eine dunkelgelbe Farbe aufwies und stark ranzig gerochen hat. Das Mindesthaltbarkeitsdatum war bereits abgelaufen. Es wurden zum wiederholten Male zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt („Scampi“ ausgelobt, Garnelen mit zugesetztem Wasser für die Zubereitung verwendet). |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 und 5, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Abend waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Bodenseekreis |
11.12.2023 |
Al Porto |
Seestr. 1 |
16.10.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Thekenbereich wiesen stellenweise großflächige Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf, besonders unter den Gerätschaften. Auch einige Ausrüstungsgegenstände waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt, z.B. eine graue Kiste, welche im unmittelbaren Umfeld der Speiseeisportionierung gelagert wurde. Auf einer Regalfläche neben der Mikrowelle war Schadnagerkot vorhanden. Der Innenbereich der Eiswürfelmaschine war u.a. mit Kalkverkrustungen sowie bräunlichen und weißlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Innenbereiche der Kühleinheiten wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Im Non-Food Lager war der Fußboden stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Prosciutto Cotto “Giona Samuele“ Original gekochter Hinterschinken nach italienischer Rezeptur aus dem Oberschenkel mit Flüssigwürze“ als „Prosciutto Cotto“ ohne die verpflichtende Angabe „mit Flüssigwürze“). |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Bodenseekreis |
09.01.2024 |
Bäckereifiliale Hamma |
Karlstr. 10 |
08.11.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Bereich der Verkaufstheke wiesen stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot (Mäuse) auf. Unterhalb der Verkaufstheke gelagerte Bäckerfaltentüten waren teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Regalböden, auf denen u.a. die Bäckerfaltentüten sowie Kaffeepackungen gelagert wurden, waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Kühleinheit, in der u.a. offener Kuchen gelagert wurde, wurden Verunreinigungen festgestellt. Die Kühleinheit, in der u.a. belegte Brötchen gelagert wurden, war hinter den Lüftungsschlitzen unterhalb der Ware stellenweise mit weißlichen Auflagerungen verunreinigt. Im Getränkekühlraum wies der Fußboden stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Lager-/Spülbereich wiesen der Fußboden, die Oberflächen der Kühleinheiten, Thekenbleche, Kartons sowie ein Tisch, auf dem u.a. Kaffee- und Milchpackungen gelagert wurden, stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; |
Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Offene Lebensmittel wurden durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt. Abhilfemaßnahmen (z.B. Reinigung, Einsatz eines Schädlingsbekämpfers) wurden seitens des Lebensmittelunternehmers umgehend durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle später am Tag waren alle Hygienemängel beseitigt. Eine Inbetriebnahme war wieder möglich. |
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Bodenseekreis |
25.01.2024 |
Kaufland |
Nußdorfer Str. 101 |
21.11.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Bedientheke mit teilweise offen gelagerten Wurst- und Käsewaren war im Innenraum stark verschmutzt. Schmutzansammlungen, Lebensmittelreste und auch Schimmelbildungen waren ersichtlich. Die Lochgitter der Kühlung waren zum Teil verschmutzt und Schimmelbildungen waren ersichtlich. Der innere Thekenaufbau mit den verschiedenen Einbauelementen war teilweise stark verschmutzt. Zwischen den einzelnen Platten waren Lebensmittelreste mit Schimmelbehaftungen ersichtlich. In den Lagerbereichen für verpackte Lebensmittel wies der Fußboden teilweise starke Verunreinigungen auf. Hier wurden auch Verunreinigungen durch Schadnager (Mäusekot) vorgefunden. |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; |
Die Entsorgung aller offen in der Bedientheke gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort mündlich angeordnet. Nach Angaben des Lebensmittelunternehmens fand in der Folgenacht eine umfassende Reinigung durch eine Reinigungsfirma statt. Die Beseitigung aller bei der Kontrolle festgestellten Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. |
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Bodenseekreis |
16.02.2024 |
La Perla am See |
Seestr. 17 |
21.11.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In den Kühlschubladen unter dem Grill bzw. Gasherd wurden u.a. lebendige Maden festgestellt. Im vorderen Randbereich der Kühlstation, in welcher unterschiedliche Lebensmittel (u.a. gekochte Spaghetti) gelagert wurden, wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In dem Behälter mit den gekochten Spaghetti wurde auf einer Spaghetti Schadnagerkot vorgefunden. Die Kühleinheit an der Pizzastation war an zwei Stellen u.a. mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Nähe einer mit Schadnagerkot verschmutzten Fläche lagerte ein offener Behälter mit Tomatensoße. Auch im Lager-/Spülbereich, im Vorbereitungsraum und im überdachten Außenbereich wurden Verunreinigungen durch Schadnagerkot festgestellt, u.a. auch auf den Einrichtungsgegenständen, wie z.B. einem Arbeitstisch. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Kalmartuben mit zugefügtem Wasser“ als „Calamari“ bzw. „Tintenfischringe“ ohne die verpflichtende Angabe „mit zugefügtem Waser“). |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung aller offen in der Küche gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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Bodenseekreis |
16.02.2024 |
Gaststätte "Al Museo" |
Buchhornplatz 6 |
19.12.2023 |
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die in der Kühleinheit befindlichen Kaffeebohnen wiesen schimmelartige Ablagerungen auf. Die Bodenflächen im Innenbereich der Theken wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen ebenfalls stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Drei Salatköpfe in der Küche wiesen faulige, dunkle Stellen auf. Bei einer Tomate in der Küche wurden schimmelartige Ablagerungen festgestellt. Die Böden der Unterschränke, auf denen offene Lebensmittelbehälter und Lebensmittelkonserven gelagert wurden, wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In einem Eimer mit 3 Früchteteeverpackungen wurde eine lebendige Made und mehrere bewegungslose Maden festgestellt. Die Fußbodenflächen im Lager wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Eiswürfelmaschine wies im Innenbereich schwarzschimmela |
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV. |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung der nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am folgenden Betriebstag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wiederaufgenommen werden. |
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Reutlingen |
14.11.2023 |
Eastern Gourmet |
Am Echazufer 20 |
16.10.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, wurde im Vorraum zur Küche, in der Küche, sowie im Theken- und Spülbereich ein massiver Befall von lebenden und verendeten Schaben festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt und die Räumlichkeiten gründlich gereinigt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurde das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben. |
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Reutlingen |
05.03.2024 |
Altschulzenhof GbR |
Lautertalstr. 50 |
17.01.2024 |
Bei einer Verfolgsprobe "Chilibrie, Weichkäse, Vollfettstufe" wurden Koagulase-positive Staphylokokken und Staphylokokken-Enterotoxin nachgewiesen. Aufgrund des nachgewiesenen Toxins der Staphylokokken-Stämme, wurde das Produkt als nicht sicher und gesundheitsschädlich beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a) VO (EG) 178/2002 |
Der Hersteller hat einen Produktrückruf eingeleitet und die Öffentlichkeit informiert. Die Milch für die Weichkäse Produktion wird jetzt pasteurisiert. |
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Sigmaringen |
20.12.2023 |
Albforellen-Fischzucht Dietmayer |
Hauptstraße 79 |
24.11.2023 |
Im Rahmen von Routine-NRKP-Probennahmen wurde bei den Forellen Leukomalachitgrün, ein pharmakologisch wirksamer Stoff festgestellt. Leukomalachitgrün gilt aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich. |
VO (EG) Nr. 178/2002 insbesondere Artikel 14; VO (EG) Nr.2019/2090, insbesondere Art. 5; VO (EG) Nr. 470/2009, insbesondere Art. Art. 14; VO (EG) Nr. 2019/1871, insbesondere Art. 5; § 12 LFGB; § 39 LFGB; § 3 LMHV |
Die Artikel wurden nur regional über den Ladenverkauf im Ladenlokal in der Forellenzucht in 72513 Hettingen verkauft. Der Betreiber hat daraufhin umgehend einen Produktrückruf für Produkte bis einschl. 22.11.2023 gestartet. |
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Sigmaringen |
10.01.2024 |
Desi Pizza Kebap |
Denkemerweg 1/1 |
29.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung, Verarbeitung und Sicherheit der Lebensmittel festgestellt, die Räumlichkeiten war erheblich unsauber. Zusätzlich wurde Mäusekot entdeckt. Dem Betrieb wurde daraufhin vorübergehend die sofortige Untersagung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmittel angeordnet. Diese konnte am 01.12.2023 nach einer umfangreichen Reinigungsaktion durch den Lebensmittelunternehmer wieder aufgehoben werden. |
§ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004; Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625; Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB |
Die Mängel wurden vom 30.11.2023 auf den 01.12.2023 beseitigt. |
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Sigmaringen |
29.01.2024 |
Gaststätte Danhamer |
Mauritiusplatz 6 |
29.11.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft. |
§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004 |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. |
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Sigmaringen |
11.03.2024 |
Schnellimbiss „Stern Kebap“ |
Hornsteiner Straße 1 |
12.10.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. |
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. |
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Tübingen |
14.12.2023 |
China Restaurant Sanbao |
Neckargasse 22 |
19.10.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) der VO (EG) 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur Nachkontrolle, welche noch am selbigen Tag stattfand, geschlossen. |
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Tübingen |
23.02.2024 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
14.12.2023 |
Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln: |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
26.02.2024 |
Restaurant Riva |
Bismarckstraße 144 |
21.12.2023 |
An einer Flasche mit Balsamico und einer Dose mit Tomatenmark hat sich Schimmel gebildet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
06.03.2024 |
Hotel Lamm |
Dorfstraße 42 |
19.12.2023 |
In einem Kühlraum wurde ein Stück roher Schinken (Rauchfleisch) aufgefunden, welcher stark verschimmelt war und dieser bereits auf dem Frühstücksbuffet angeboten wurde. |
Art.14 Abs.1 i. V. m. 2 b der VO (EG) 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
20.03.2024 |
Olio Pane e Vino |
Westbahnhofstr.18 |
15.01.2024 |
In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV |
Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt. |
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Tübingen |
27.03.2024 |
Teeland |
Neue Straße 6 |
04.01.2024 |
Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen. |
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Ulm, Stadt |
22.12.2023 |
Lebensmitteleinzelhandel L'Orient Markt |
Neue Straße 3, 15/4 |
09.11.2023 |
Im Rahmen einer Kontrolle mussten erneut Mängel in der Lagerung von Frischfleisch (hier Rind) festgestellt werden. So wurde abgelagertes, verdorbenes Fleisch in der Kühlzelle zusammen mit frischem Fleisch gelagert (jeweils offen gelagert). Des Weiteren wurden Fleisch und Innereien zusammen mit Kartonagen, und Käsefertigpackungen unhygienisch teils umhüllt, teils offen und teilweise auf dem Boden gelagert. Es bestand jeweils das nicht unerhebliche Risiko der Kontamination insb. des offen gelagerten Frischfleisches und damit die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit. |
Verordnung (EU) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Das beanstandete Frischfleisch wurde noch während der Kontrolle durch den Betreiber entsorgt. |
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Zollernalbkreis |
31.10.2023 |
Taste of India |
Neue Straße 57 |
17.10.2023 |
Küche: |
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Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt und war am 18.10.2023 vor Ort. |