Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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| Ravensburg |
02.03.2026 |
Gaststätte Martinus |
Kirchplatz 4 |
13.01.2026 |
Im Kühlschrank in der Küche lagerten mehrere Hackfleischpatties die säuerlich rochen. Das Verbrauchsdatum war bereits seit 08.12.2025 und 11.01.2026 abgelaufen. In der Tiefkühltruhe lagerten Mozzarella Sticks in einer teilweise stark beschädigten Kunststoffwanne. Es lösten sich scharfkantige Plastikteilchen und gelangten zwischen die Mozzarellasticks. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. mit 2 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; § 5 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. |
| Reutlingen |
07.07.2026 |
Pietro's Pizza |
Lechstr. 5 |
21.05.2026 |
Zum Kontrollzeitpunkt wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte (Aufschnittmaschine, Teigmaschine, Schere, Stabmixer) und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Rührlöffel, Schöpfkelle, Pfanne, Paniermehlbehälter, Eimer mit Pizzateig, Behälter der Saladette, mehrere Gewürzstreuer) waren erheblich verschmutzt. Verschiedene Lebensmittel und Zutaten (Tomaten, Gorgonzola, Speck, Serrano Schinken, gegrillte Artischockenviertel) die gekühlt vorrätig gehalten wurden, waren verdorben. Des Weiteren wurde ein starker Fliegen- und Fruchtfliegenbefall festgestellt. In einer geöffneten Packung Speck und einer geöffneten Packung Gorgonzola, krabbelte jeweils eine Fruchtfliege umher. In einem Glas mit Öl steckten altverschmutzte, fettige Pinsel. Der Fußboden unter dem Edelstahlmobilar war mangelhaft gereinigt. Ein Kühlschrank war im inneren mit schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Mikrowelle war außen verschmutzt und im inneren fing die Beschichtung an abzublättern. Zudem waren die äußeren und inneren Oberflächen des weißen Standkühlschrankes und der Unterbaukühlschränke verschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1f VO (EG) 852/2004 |
Die verdorbenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
| Ulm, Stadt |
17.03.2026 |
Berlin Döner Ulm |
Frauenstraße 29 |
18.02.2026 |
Bei der Kontrolle mussten erhebliche Mängel in Bezug auf den unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bzw. Zutaten festgestellt werden So standen frische Brotkörbe ohne Unterkiste direkt auf dem altfettverschmierten Asphalt des Innenhofs. Des weiteren wurde geschnittener Eisbergsalat zusammen mit Wasser zur Frischehaltung in Kunststoffmülleimern gelagert. Zusätzlich wurden in einem weiteren Kunststoffmülleimer Dönersoße mit einem Gipsrührer und Bohrmaschine angerührt. Der Gipsrührer wies hierbei Rostansätze und abgeplatzte Farbe auf. Die vorgenannten Eimer und Werkzeuge sind duch ihre Beschaffenheit nicht dafür geeignet zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten herangezogen zu werden. Es besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung der Lebensmittel und dadurch der Gefährdung der Verbrauchergesundheit. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel IX, Nummer 2 der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 2, Nr. 8 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 i. V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) und b) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2, Nr. 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei einer Kontrolle am 27.02.2026 konnte die umfängliche Beseitigung der Mängel festgestellt werden. |