Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Zollernalbkreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Zollernalbkreis
Ansprechpartner:
Veterinäramt 07433/921901
Kontakt:

veterinaeramt@zollernalbkreis.de 

Stand: 26.04.2024
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

31.10.2023

Taste of India

Neue Straße 57
72336 Balingen

17.10.2023

Küche:
1. Im Küchenbereich wurde auf dem Edelstahlregal, im Handtuchspender und an den Wänden ein massiver Schaben- / Kakerlaken Befall festgestellt.
2. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert, ebenfalls wurde eine tote Kakerlake in der Tiefkühltruhe festgestellt und die Tiefkühltruhe war stark vereist.
3. Die Regalböden, die Wand um den Lichtschalter, der Lichtschalter sowie der Bodenbereich und der Bodensiphon waren verschmutzt.

Kühlraum:
4. Im Kühlraum lagerten mehrere vorgegarte und noch nicht fertiggestellte Lebensmittel ohne Abdeckung.
Ebenfalls wurden Lebensmittelbehälter mit Lebensmitteln ohne Abdeckung übereinandergestellt. Die Unterseiten der Regalböden waren teilweise versport. Der Bodenbereich war verschmutzt.

Lagerraum im Keller:
5. Im Kellerbereich fand eine unübersichtliche Lebensmittellagerung auf teilweise verschmutzten Ablagebereichen und in ungeeigneten Behältern statt.


1. Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
2. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1,  Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004


3. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004



4. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004







5. Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 , Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Schädlingsbekämpfer wurde beauftragt und war am 18.10.2023 vor Ort. 
Bei der Nachkontrolle am Donnerstag 19.10.2023 waren die aufgeführten Mängel behoben/ beseitigt. Die Untersagung der Speisenabgabe wurde von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgehoben.

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