Grenzwertüberschreitungen in Futtermitteln und Ergebnisse der Futtermittelkontrollen
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummern 1 bis 3 LFGB)
Futtermittelkontrolle
Daten der Regierungspräsidien Baden-Württembergs
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Art der Kontrolle |
Produktbezeichnung |
Charge /Partie-Nummer |
Futtermittelunternehmer |
Unerwünschter/ |
Zusatzstoff |
Analysierter Gehalt |
Zulässiger |
Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur |
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| Regierungspräsidium Stuttgart |
07.08.2025 |
Amtliche Probenahme |
"Freshe Schnauze Pute mit Quinoa & Spinat", Alleinfuttermittel für Hunde |
000899 |
bosch Tiernahrung GmbH & Co. KG |
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Selen als Natriumselenit (3b801) |
0,45 mg/kg (+/- 55 %) bezogen auf die Frischsubstanz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 73,8 % |
0,5 mg/kg bezogen auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
Überschreitung des festgesetzten Höchstgehalts für einen Futtermittelzusatzstoff |
§ 21 Absatz 3 Nr. 1 b Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
kein Lagerbestand mehr bei herstellendem Betrieb; Rücknahme und Vernichtung durch Inverkehrbringer |