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Futter­mittel­kontrolle

Grenzwertüberschreitungen in Futtermitteln und Ergebnisse der Futtermittelkontrollen
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummern 1 bis 3 LFGB)

Daten der Regierungspräsidien Baden-Württembergs

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Stand: 05.12.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Art der Kontrolle

Produktbezeichnung

Charge /Partie-Nummer 

Futtermittelunternehmer

Unerwünschter/
verbotener/
nicht zugelassener
Stoff

Zusatzstoff

Analysierter Gehalt

Zulässiger 
Höchstgehalt/
Grenzwert:

Beanstandung 

Rechtsgrundlage

Hinweise zur 
Mängelbeseitigung und 
Bemerkungen

Regierungspräsidium Stuttgart

07.08.2025

Amtliche Probenahme

"Freshe Schnauze Pute mit Quinoa & Spinat", Alleinfuttermittel für Hunde

000899

bosch Tiernahrung GmbH & Co. KG
Engelhardshauser Str. 55 + 57
74572 Blaufelden

Selen als Natriumselenit (3b801)

0,45 mg/kg (+/- 55 %) bezogen auf die Frischsubstanz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 73,8 %

0,5 mg/kg bezogen auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Überschreitung des festgesetzten Höchstgehalts für einen Futtermittelzusatzstoff

§ 21 Absatz 3 Nr. 1 b Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

kein Lagerbestand mehr bei herstellendem Betrieb; Rücknahme und Vernichtung durch Inverkehrbringer