Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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13 |
10.09.2026 |
Jamal Bazar Supermarket & orientalisch Spezialitäten |
Wilhelmstr. 24 |
21.07.2026 |
In sämtlichen Betriebsräumen flogen Lebensmittelmotten umher. In einem Regal zur Selbstbedienung wurden von Motten zersetzte, vorverpackte Süßigkeiten vorgefunden, in denen sich lebende Larven, Maden, sowie Motten und deren Gespinste befanden. Im Kassenbereich wurden Kürbiskerne in einer Kunststoffbox gelagert, die mit Frischhaltefolie abgedeckt war. In der Box befand sich eine lebende Motte, Larven und Gespinste. In einer verunreinigten Tiefkühltruhe befanden sich Lammköpfe in mit Metallklammern verschlossenen Gefrierbeuteln, sowie in nicht lebensmittelechten Tüten offen gela-gerte Hühnerfüße und gänzlich unverpackt gelagertes Fett. In der Spülküche / Vorbereitungsraum wurden benutzte Metallbleche auf dem Boden unter dem Spülbecken gelagert. Die Bleche wurden für Baklava bzw. Kleingebäck benutzt, um sie als lose Ware zu verkaufen. Im Nebenraum wird in einer verunreinigten Tiefkühltruhe nicht vollständig verpackter Fisch gelagert. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 und Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle direkt vor Ort entsorgt. |
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12 |
01.09.2026 |
Sultan Bäckerei und Kebaphaus |
Gymnasiumstr. 40 |
14.07.2026 |
Mehrere Ausrüstungsgestände mit Lebensmittelkontakt(z.B.Kaffeemaschine,Käsereibe,Kegelrundwirkmaschine,Teigteilmaschine)waren erheblich verunreinigt.Der Milchschlauch der Kaffeemaschine war im Inneren mit einem dunklen,schimmelartigen Belag verunreinigt.Im Gärschrankes befanden sich sporenartige Beläge,Gespinste,korrodierte und verunreinigte Bereiche.Offene Lebensmittel(z.B. Quark)wurden während der Produktion mit gelben Müllsäcken abgedeckt.An der Kegelrundwirkmaschine wurde ein Befall mit Brotkäfern festgestellt.Im Mehlwagen konnten Lebensmittelmottenlarven und Dörrobstfliegenlarven mit Gespinsten sowie Brotkäfer festgestellt werden.Das Handwaschbecken in der Backstube war mit Spülgut verstellt und es fehlten Handseife und Trockentücher.Im Verkaufsraum gab es kein Handwaschbecken.In einem Kühlschrank wurde selbst vorbereitete Quarkfüllung für Börek unabgedeckt gelagert.Dieser enthielt laut mikrobieller Untersuchung einen erhöhten Gehalt an Verdebniserregern und Hygieneindikatorkeimen |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 15.07.2026 wieder freigegeben werden. Die am 14.07.2026 produzierten Backwaren wurden durch den Betreiber entsorgt. |
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11 |
10.08.2026 |
Indian Light |
Olgastraße 74 |
11.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Backbleche, Grillplatte waren mit eingebrannten bzw. angetrockneten Lebensmittelresten und Ablagerungen verschmutzt. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert und diese war mit Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen verschmutzt. Ein beschädigtes Schneidebrett sowie ein Fleischhammer waren ebenfalls stark verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Seife und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Gefrorenes Hähnchen wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Zubereitete Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel geeigneten Tüten eingefroren. Im Kühlraum wurden Teiglinge unter dunklen, sporenartigen Anhaftungen an der Wand gelagert. Zudem wurden teilweise verschimmelte Tomaten in einer klebrig verschmutzten Kiste vorgefunden. Ein weiterer Kühlraum wies mit 14,7 bis 17,2 °C deutlich zu hohe Temperaturen für kühlpflichtige Lebensmittel wie Salami, Tortelloni und Mozzarella (max. + 4 bis + 8 °C) auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a und b VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.5 und Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 12.06.2026 wieder freigegeben werden. |
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10 |
30.07.2026 |
Al Khal |
Götzenturmstraße 43 |
01.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand.Im Thekenbereich wurden Lebens-mittel in altverschmutzten Gastronorm- Behältern gelagert.Die Gewürzstreuer waren an den Aus-streuöffnungen mit alten Gewürzresten verklebt.Der Teekocher war an der Ausgabeöffnung verkrus-tet. In der Küche stand eine altverschmutzte Aluminiumform.In einem mit alten Lebensmittelresten verunreinigten Kühlschrank lagerte u.a. eine offene Dose Mais.Es wurde vorgekochter Reis bei 22,8 °C Kerntemperatur auf der Theke vorgehalten. In der Küche war die Fritteuse kurz über dem Ölspiegel hochgradig mit schwarzen Belägen verkrustet.Im Regal stand eine mit Fett altverschmutzte Bratpfanne.Im Kühlhaus im Untergeschoss war eine Temperatur von 14,8 °C. Hier wurden Hähnchen in einer Gewürzlake mit 9,6 °C bzw. Hähnchenbrust 10,8 °C gelagert. Zusätzlich wurden Kisten mit verdorbenen Salat gelagert.In der Küche sowie im Kühlhaus UG befanden sich zahlreiche Fliegen. Im Verkaufsraum wurde Ayran mit 22,8 ° angeboten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.4 und Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 02.06.2026 wieder freigegeben werden. |
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9 |
29.07.2026 |
Arabischer Lebensmittelmarkt |
Luisenstraße 30 |
28.05.2026 |
Es wurde verdorbenes Hähnchen aus der Bedientheke in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das verdorbene Hähnchen wurde am selben Tag noch entsorgt. |