Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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11 |
10.08.2026 |
Indian Light |
Olgastraße 74 |
11.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Backbleche, Grillplatte waren mit eingebrannten bzw. angetrockneten Lebensmittelresten und Ablagerungen verschmutzt. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert und diese war mit Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen verschmutzt. Ein beschädigtes Schneidebrett sowie ein Fleischhammer waren ebenfalls stark verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Seife und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Gefrorenes Hähnchen wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Zubereitete Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel geeigneten Tüten eingefroren. Im Kühlraum wurden Teiglinge unter dunklen, sporenartigen Anhaftungen an der Wand gelagert. Zudem wurden teilweise verschimmelte Tomaten in einer klebrig verschmutzten Kiste vorgefunden. Ein weiterer Kühlraum wies mit 14,7 bis 17,2 °C deutlich zu hohe Temperaturen für kühlpflichtige Lebensmittel wie Salami, Tortelloni und Mozzarella (max. + 4 bis + 8 °C) auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a und b VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.5 und Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 12.06.2026 wieder freigegeben werden. |
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10 |
30.07.2026 |
Al Khal |
Götzenturmstraße 43 |
01.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand.Im Thekenbereich wurden Lebens-mittel in altverschmutzten Gastronorm- Behältern gelagert.Die Gewürzstreuer waren an den Aus-streuöffnungen mit alten Gewürzresten verklebt.Der Teekocher war an der Ausgabeöffnung verkrus-tet. In der Küche stand eine altverschmutzte Aluminiumform.In einem mit alten Lebensmittelresten verunreinigten Kühlschrank lagerte u.a. eine offene Dose Mais.Es wurde vorgekochter Reis bei 22,8 °C Kerntemperatur auf der Theke vorgehalten. In der Küche war die Fritteuse kurz über dem Ölspiegel hochgradig mit schwarzen Belägen verkrustet.Im Regal stand eine mit Fett altverschmutzte Bratpfanne.Im Kühlhaus im Untergeschoss war eine Temperatur von 14,8 °C. Hier wurden Hähnchen in einer Gewürzlake mit 9,6 °C bzw. Hähnchenbrust 10,8 °C gelagert. Zusätzlich wurden Kisten mit verdorbenen Salat gelagert.In der Küche sowie im Kühlhaus UG befanden sich zahlreiche Fliegen. Im Verkaufsraum wurde Ayran mit 22,8 ° angeboten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.4 und Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 02.06.2026 wieder freigegeben werden. |
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9 |
29.07.2026 |
Arabischer Lebensmittelmarkt |
Luisenstraße 30 |
28.05.2026 |
Es wurde verdorbenes Hähnchen aus der Bedientheke in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das verdorbene Hähnchen wurde am selben Tag noch entsorgt. |