Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 09.06.2023
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

03.03.2023

Sofra Lounge Imbiss

Hauptstr. 12
71287 Weissach

24.01.2023

1. Gegenstände und Geräte (hier: Teigknetmaschine, Küchenhobel, Messer, Gewürzdosen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurde vordorbenes und sauer riechendes Dönerfleisch vorgefunden. Im Mehl für Pizzateig und in einer Schale Baklava waren Rattenspuren erkennbar.

1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 14.03.2023 waren alle Mängel beseitigt.

Böblingen

16.03.2023

Royal Pizzalieferservice

Pforzheimer Str. 55
71229 Leonberg

08.01.2023

1. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. Beispiele: Teigboxen, in denen Pizzateig lagerte, waren stark altverschmutzt. Die Behälter in der Saladette in denen Lebensmittel lagerten, waren stark verschmutzt. Auf einem stark abgenutzten und verschmutzten Schneidebrett wurden Lebensmittel geschnitten. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel/Speisen. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Tortellini und gegarte Nudeln waren mit weißem Schimmel an den Rändern überwachsen. Die Bambussprossen rochen sauer und waren mit weißen Punkten überzogen. 3. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel (z. B. Schnitzel) ohne geeignete Verpackung und Umhüllung gelagert.

1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004; 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; 3. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Verodnung (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.

Böblingen

04.05.2023

Konditorei Clement

Leonberger Str. 5
71287 Weissach

20.02.2023

Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

keine Bemerkungen

Esslingen

10.01.2023

Canton Chinarestaurant

Hauptstraße 88
70771 Leinfelden-Echterdingen

07.12.2022

Bei der Kontrolle wurde unter anderem festgestellt, dass an diversen Stellen in der Küche wie z.B. den Kühleinrichtungen, dem Tiefkühlschrank, dem Tageskühlhaus, der Saladette und der Spülmaschine leichte bis ausgeprägte Reinigungsmängel in Form von klebrigen Anhaftungen bzw. fettigen Spritzern vorhanden waren. Des Weiteren zeigten sich augenscheinlich schwarze Versporungen an diversen Dichtungen von Kühleinrichtungen, der Zarge der Kühlhaustür und am Gitter des Kühlhausventilators. Auch waren in der Küche keine, oder aber zerschlissene Fliegengitter angebracht. Die Fenster standen zum Teil offen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB.

Bei der Nachkontrolle am 13.12.2022 war lediglich ein geringer Teil der Mangelpunkte behoben. Es wurden Fliegengitter angebracht, die Türen der Kühlhäuser gesäubert und die Lüftungsgitter aller Kühlhäuser gesäubert und neu lackiert. Der Großteil der hygienischen Mängel bestand jedoch weiterhin.

Esslingen

01.03.2023

Bäckerei Gaziantep

Blumenstraße 15
73728 Esslingen

27.09.2022

Bei der Kontrolle wurde ein starker Befall mit Schaben in der Backstube, sowie im Verkaufsraum beim Tresen festgestellt.

Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Zum Beispiel waren die Teigmaschine und der Spiralkneter durch alte Teigreste verunreinigt. Ebenso waren sämtliche Bedarfsgegenstände (Schüsseln, Messer..) verunreinigt. Fußboden und Wandflächen waren altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.4 VO (EG) 852/2004

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Produktion und Verkauf wurden untersagt. Durch den Lebensmittelunternehmer wurde ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die hygienischen Mängel waren zum 30.09.22 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf der Backwaren wieder freigegeben wurde.

Esslingen

08.03.2023

Pizza Teufel

Schorndorfer Straße 34
73730 Esslingen

07.12.2022

gravierende Reinigungsmängel (starke Fettablagerungen unter Friteuse; Teigbehälter mit schwarzen Belägen - außen, Lagerkisten mit Schimmelbelag, Insektenreste auf Boden in Küchennebenraum) sowie eine festgestellter Kakerlakenbefall

§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Am Folgetag waren die gravierenden Reinigungsmängel behoben. Eine Fachfirma war zur Bekämpfung der Kakerlaken beauftragt worden und hatte die erste Behandlung vollzogen.

Esslingen

20.03.2023

Hantat Supermarkt

Bernhäuser Straße 3
70771 Leinfelden-Echterdingen

17.01.2023

Am 17.01.2023 wurde zu Beginn der Öffnungszeiten im Kühlraum des Betriebs ein Fleischwolf vorgefunden, der vom Vortag nicht gereinigt und desinfiziert war. Von den vom Vortag im inneren des Fleischwolfs verbeibenden Fleischresten wurde eine Probe gezogen. Die Probe wurde durch das Gutachten des CVUA Stuttgart am 01.02.2023 auf Grund des stark erhöhten Gehaltes an Hygienekeimen und des Nachweises von Listerien monocytogenes beanstandet. Die Probe war somit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art.14 Abs.2 Buchstabe b i.v.m. abs 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Als sofortige Maßnahme wurde der Fleischwolf gesperrt. Es wurde die Reinigung und Desinfektion gefordert. Die Freigabe des Fleischwolfs wurde an die Bedingung, dass alle Reinigungskräfte und Mitarbeiter der Metzgereiabteilung des Betriebs eine Hygieneschulung durch einen externen Sachverständigen erhalten, geknüpft. Am 08.02.2023 wurde der Fleischwolf nach Überprüfung der Reinigung und Vorlage des Schulungsnachweises freigegeben.

Esslingen

27.03.2023

Syriana Imbiss

Alleenstraße 8
73230 Kirchheim unter Teck

08.02.2023

Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Zum Beispiel waren die Teigmaschine und der Spiralkneter durch alte Teigreste verunreinigt.

Ebenso waren sämtliche Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände (Schüsseln, Messer etc.) verunreinigt. Der Fußboden und die Wandflächen waren altverschmutzt. Diverse Stellen in der Küche waren altverschmutzt, wie z.B. die Kühleinrichtungen in denen offene Lebensmittel lagerten. Der Tiefkühlschrank, die Saladette und die Spülmaschine wiesen leichte bis ausgeprägte Reinigungsmängel in Form von klebrigen Anhaftungen auf.

Artikel 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 und Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) VO (EG) 852/2004

Die Produktion und der Verkauf wurden untersagt. Die Hygienemängel waren zum 10.02.2023 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf wieder freigegeben wurde. Die baulichen Mängel waren bis zum 27.02.2023 behoben.

Esslingen

30.05.2023

Eiscafé Venezia

Hauptstraße 50
70771 Leinfelden-Echterdingen

13.10.2022

Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde.

Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002

Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden.

Esslingen

30.05.2023

Pavarotti, Ristorante - Pizzeria

Rohrer Straße 2
70771 Leinfelden-Echterdingen

08.03.2023

Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten.

Esslingen

22.05.2023

Schlemmereck Plato

Hauptstraße 1
72654 Neckartenzlingen

22.03.2023

Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene nicht mehr für den Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden - z.B. Putenfleisch (Verbrauchsdatum 15.03.2023); Panier-Ei (Geruch altsauer, stark faulig); verschiedene Brühwürstchen (Saiten, Debrecziner, Bratwürste (Geruch altsauer, muffig, schimmelig); Rindfleisch (Geruch altsäuerlich), mehrere Physalis waren mit Schimmelbildung behaftet, verschiedene Behältnisse mit Soßen wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf.

Teile des Kühlregales sowie Stellen der Kühlraumwand wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO(EG) 178/2002







Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am Abend des 22.03.2023 waren die Mängel behoben.

Esslingen

24.05.2023

Schlemmer Pizza und Dhool Burger

Olgastraße 36
73779 Deizisau

24.04.2023

Bei der Kontrolle wurden in der Küche und im Kühlhaus erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Unter anderem waren Küchengeräte in Gebrauch, welche nach der Nutzung in den Tagen zuvor nicht gründlich gereinigt wurden, z.B. war die Pizzateigmaschine insbesondere am Auslass des Spiralkneters durch angetrocknete, gelbe Teiganhaftungen stark verunreinigt, die Gemüseschneidemaschine war im Inneren durch angetrocknete Reste durchgelassenen Käses verunreinigt, auch die Mikrowelle war von innen mit angetrockneten Speiseresten stark altverschmutzt. In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter der Ventilatoren durch Flusen, dunkle/sporenähnliche und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt. Der Deckenbereich der Kühlzelle wies zahlreiche Verschmutzungen (augenscheinlich Versporungen) auf. Im gesamten Betrieb gab es keine Einweghandtücher zum hygienischen reinigen der Hände.

§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV
Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 2a, b und c VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren alle beanstandeten Mängel behoben.

Göppingen

28.04.2023

Seminaris Hotel- und Kongressstätten-Betriebs-GmbH

Michael-Hörauf-Weg 2
73087 Boll-Eckwälden

06.04.2023

Insgesamt wurden ca. 15 und teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Spülmaschinen waren mit Biofilmen behaftet. Gereinigte Edelstahlbehälter für Lebensmittelkontakt wiesen krümelartige Verunreinigungen auf. Unter den Schränken in der Küche befanden sich alte Lebensmittelreste. Schwerwiegendste Mängel waren hochgradig durch Schimmel und Staubanhaftungen verunreinigte Ventilatorengitter in drei Kühlzellen. Dabei werden Partikel durch die Ventilatoren in der Luft verteilt und offene Lebensmittel kontaminiert. Ca. 97 kg kontaminierte Lebensmittel, wie z.B. Kartoffeln, Spätzle, Braten, Soße, gefüllter Paprika und paniertes Hähnchenfleisch und geschnittener Blattsellerie wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördliche angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 5 Nr. 1. LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Die Verstöße wurden inzwischen behoben.

Göppingen

02.06.2023

Lieferdienst Roma Night Pizzeria

Beckhstraße 24/1
73035 Göppingen-Faurndau

04.05.2023

Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Heilbronn, Land

22.12.2022

Württemberger Hof

Bahnhofstraße 11
74219 Möckmühl

26.10.2022

Bei einer Betriebskontrolle wurden im Kühlschrank 8 Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, wie beispielsweise schimmelnder Käse oder Schmand und säuerlich riechende Leber. Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Schneidebretter und Kühlgelegenheiten, sowie beschädigte Einrichtung. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel und Speisen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004.

Heilbronn, Land

11.04.2023

Willi´s Imbiss-Bistro

Talstraße 2
74226 Nordheim

11.01.2023

Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004

Heilbronn, Land

02.05.2023

ADIX Markt

ADIX Markt

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm-Amorbach

20.01.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat.

Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Land

06.06.2023

Weingut Ulrich Schropp

Friedenstraße 53
74235 Erlenbach

08.03.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L.

Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG

Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet

Heilbronn, Stadt

04.01.2023

Netto Marken-Discount

Berliner Platz 12
74072 Heilbronn

06.12.2022

Es wurden folgende nicht sichere Lebensmittel in der Kühltheke zur Selbstbedienung angeboten:

1.
a) Frankfurter Rindswurst; 2x200g
b) Die Würste in einer der beiden Kammern sind mit weiß-gräulichen, erhabenen Auflagerungen überzogen.

2.
a) Schwarzwälder Schinken; 200g
b) Die Ware hat einen Schimmelbelag

3.
a) Leberwurst mit Kalbfleisch; 150g
b) Die Aufschnittstelle ist mit einem weiß-bläulichen Belag überzogen

4.
a) Geflügelleberwurst; 150g
b) Die Aufschnittstelle ist mit einem weiß-bläulichen Belag überzogen

5.
a)Bacon Streifen; 2x125g
b) Die Verpackungsschutzfolie einer Kammer ist beschädigt. Die Bacon Streifen sind dunkel verfärbt.

6.
a) 2x Leberpastete, Schnittfest; 125g
b) Das Verbrauchsdatum der beiden Pasteten ist am Feststellungstag bereits 4 Tage überschritten.

1
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

3.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

5.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

6.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m Artikel 24 Abs. 1 S. 2 der VO (EU) 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Ludwigsburg

30.12.2022

Amar Pizza Service

Bissinger Straße 13/2,
71732 Tamm

31.08.2022

In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Pizza, Pasta/ Teigwaren, Fleischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Diverse Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren erheblich mit Lebensmittelresten altverschmutzt sowie stellenweise defekt, so z.B. Schneidebretter, Mörserschale und Mörser, Wiegemesser, Mixstab. Müll wurde offen direkt neben dem Herd gelagert. Zudem war auch die Mikrowelle an der Innenseite mit Lebensmittelresten altverschmutzt, die Gitter und die Innenseite des roten Kühlschranks waren altverschmutzt, der Knetkopf der Knetmaschine sowie der Knetarm waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt und die Käsereibe war mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Weiterhin wurden Lebensmittel im Gefrierfach sowie im Kühlschrank zum Teil ohne geeignete Umhüllung und bei zu hohen Temperaturen gelagert.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 02.09.2022 wieder geöffnet werden.

Ludwigsburg

09.12.2022

Schankwirtschaft „7 Nights”

Schorndorfer Straße 27
71638 Ludwigsburg

17.08.2022

In der Küche sowie im Thekenbereich der Schankwirtschaft wurden ein akuter, starker Schädlingsbefall (Küchenschaben) sowie auch Reinigungsdefizite, so auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Getränke. Beispiele: Im gesamten Thekenbereich befanden sich lebende und tote Schaben sowie Eipakete und Schabenkot; unter anderem schwammen in der Abtropfwanne 
der kleinen Kaffeemaschine tote Schaben in einer braunen Flüssigkeit, in der ersten oberen Schublade der Theke befanden sich lebende Schaben, in den Kartonagen links der großen Kaffeemaschine befanden sich zwei lebende Schaben. Ebenso fanden sich in der Küche lebende und tote Schaben, so z.B. wurden in beiden Kühlschränken sowohl lebende als auch tote Schaben festgestellt und auf dem Tisch rechts der Kühlschränke befanden sich mehrere lebende Schaben. Die kleine Kaffeemaschine war insgesamt altverschmutzt.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Die Schankwirtschaft wurde am 17.08.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung und erfolgter Reinigung konnte der Betrieb am 27.09.2022 wieder geöffnet werden.

Ludwigsburg

23.02.2023

Restaurant „Antep“

Lindenstr. 20
71634 Ludwigsburg

25.10.2022

In den Betriebsräumen wurden ein Schädlingsbefall (Schaben) sowie auch gravierende Hygienemängel, so insbesondere Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse.
Beispiele: Diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/ Ausrüstungsgegenstände waren erheblich altverschmutzt, zum Teil auch mit alten Speiseresten, so z.B. im Lagerraum: die Gefriertruhe war außen und im Innenraum verunreinigt und die Kühlzelle war an den Wand- und Regalflächen verunreinigt; im Bereich der Ausgabetheke: der Spießgrill war oben schwarz eingebrannt, eine Schmutzansammlung war sichtbar, die Pommesfritteuse war außen wie innen verunreinigt, bei GN-Behältnissen waren angetrocknete Speisereste vorhanden, die gesamte Zubereitungsstation war mit Mehlstaub, schwarzen Kümmelkörnern, Sesamsaaten sowie Fettschlieren verunreinigt, bei einem Einschießer aus Holz hafteten eingetrocknete Altteigreste, die Kühlschauvitrine mit den Fleischzubereitungen war im Innenraum und äußerlich teils stark verunreinigt; in der Küchennische: sämtliche Gewürzbehältnisse waren verunreinigt, ein Kochtopf war altverschmutzt, unter einem Kunststoffschneidebrett stand Wasser - es hatte sich dort ein starker fäkaler Geruch entwickelt; in der Zwischenetage: die Geschirrspülmaschine war an der Kippklappe stark verunreinigt und im  Innenraum verkalkt; im Vorbereitungsraum der Fleischwolf war verschmutzt, der Salatschneider war verschmutzt, das gesamte Kühlhaus war im Innenraum und den Ablageregalen verunreinigt. An der Ausgabetheke war die Abdeckungsglasscheibe defekt, bei mehreren Porzellantellern waren Absplitterungen sichtbar. Im Lagerraum wurden tote Schaben festgestellt; auf dem Fußboden im Bereich der Küchennische lief eine große schwarze Schabe, unter der Spüle lag eine tote Schabe; im Vorbereitungsraum lagen auf dem Fußboden mehrere tote Schaben. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, wie z.B.: verschimmelte Zitronen, verschimmelter Kopfsalat.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Der Betrieb wurde am 25.10.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung sowie einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 28.10.2022 wieder geöffnet werden.

Ludwigsburg

03.04.2023

Restaurant „Gourmet Tempel“

Porschestraße 6
71634 Ludwigsburg

20.01.2023

In den Betriebsräumen wurden gravierende Hygienemängel, so insbesondere gravierende Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Zudem waren auch Defekte bei Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten vorhanden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Sushi, Salate und Gemüse.
Beispiele: Um die Kochstellen hatten sich schwarze krustige Einbrennungen gebildet. Der am Arbeitstisch montierte Dosenöffner war am Dorn verunreinigt. In den Wokpfannen hatte sich ein schwarzer Belag eingebrannt, Speiserückstände waren sichtbar. Auf dem Kombidämpfer standen zwei offene Wannen mit gekochtem Reis, darauf tropfte Kondenswasser. In allen Kühlräumen und Tiefkühlräumen waren die Ventilatoren am Abdeckgitter und den Flügeln versport. Zudem war auch an verschiedenen anderen Stellen in den Kühlräumen Schimmel vorhanden, so z.B. im Decken- und Wandbereich. Die Abdeckung und das Gehäuse der Crushed Eismaschine waren verunreinigt. Die Kunststoffschaufel zur Entnahme des Crushed – Eis war verunreinigt. Eine Auslagevitrine war an den Führungsschienen und in den Ecken mit Schmutzansammlungen verunreinigt. Über der Arbeitsfläche / Grillfläche in der Schauküche befanden sich offene Abzugsöffnungen an denen sich Fettansammlungen bildeten und abtropften. An der Decke der Küche hatte sich Schimmel, Fettniederschlag und Kondenswasser gebildet. Ein Fritteuse-Einsatzkorb war schadhaft, Metallteile lösen sich. Am Kombidämpfer war der Dichtungsgummi schadhaft, Gummiteile lösten sich. Die Glasscheiben im Inneren einer Vitrine waren im unteren Bereich gesprungen und gesplittert; die beschädigten Stellen waren nur teilweise bzw. nur unzureichend provisorisch überklebt.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 20.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 21.01.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen.

Ludwigsburg

20.04.2023

Jannis Taverne

Corneliusstraße 48
71640 Ludwigsburg

30.01.2023

Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt.
Sämtliche Kühlschränke waren innen und außen altverschmutzt.
Am Ablaufrohr des Kühlaggregats im Kühlhaus hatte sich Schwarzschimmel gebildet. In den Schubladen, in denen die Arbeitsgeräte, wie z.B. Messer, Eierschneider, Löffel, etc., gelagert wurden, waren Schmutzansammlungen vorhanden. Ein Fritteusekorb war schadhaft, Metallstifte lösten sich. Porzellanteller waren teilweise beschädigt.
Ein Mikrowellengerät war im Innenraum verunreinigt. Im Innenraum der Getränkekühlung, in dem unter anderem auch aufgeschnittene Zitronen offen gelagert wurden, waren Versporungen vorhanden und es war dort ein fäkaler modriger Geruch wahrnehmbar.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen.

Main-Tauber-Kreis

22.02.2023

Best Western Premier Parkhotel

Lothar-Daiker-Str. 6
97980 Bad Mergentheim

10.01.2023

In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um Altverschmutzungen gehandelt hat, muss davon ausgegangen werden, dass die zuvor in der Küche behandelten Lebensmittel/zubereitete Speisen Kontakt mit den Altverschmutzungen hatten und dadurch einem hohen Kontaminations-risiko ausgesetzt waren. Beispiele: In der gesamten Küche wie z.B. Frühstück-Posten, Entremetier-Posten, Saucier-Posten, Speisenausgabe waren die Ablageflächen in den Schränken mit fettigen, staubigen und teilweise dunklen Ablagerungen sowie mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Mehrere Küchengeräte mit direktem Lebensmittelkontakt waren stark altverschmutzt: Die Eiswürfelmaschine war in Betrieb. Im Vorratsbehälter lagerten Eiswürfel. Die Eiswürfelmaschine war innen am Deckel, an den Innen-wänden sowie entlang den Eisauswurflamellen versport. Die Eiswürfel werden zum Kühlen von Getränken (z.B.Softdrinks, Coktails) verwendet. Der Sahneautomat war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb und mit Sahne gefüllt. Beim Entfernen der Garniertülle durch unseren Lebensmittelkontrolleur war ein starker, saurer Geruch wahrnehmbar. Bei der Aufschnittmaschine war bereits von außen zu erkennen, dass diese mit schwarzen Lebensmittelresten verschmutzt war. Nach dem Entfernen des Schneidemessers waren schmierige, dunkle Wurstreste zu sehen. Von dem Schneidemesser war ein starker, ranziger Geruch wahr zu nehmen. Zudem waren auch weitere Geräte, wie z.B. Standmixer, Mikrowelle, Küchenmaschine betroffen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittel-hygienever-ordnung (LMHV)

Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln/ Speisen wurde am 10.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am selben Tag aufgehoben. Die Eiswürfel und die Sahne wurden durch den Betrieb unschädlich beseitigt.

Main-Tauber-Kreis

08.03.2023

China-Restaurant "Lo"

Max-Eyth-Str. 22
97980 Bad Mergentheim

13.01.2023

Der gesamte Betrieb mit Einrichtungen und Arbeitsgeräten ist augenscheinlich weitreichend fettig altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelresten verschmutzt bzw. versport. Der Getränketresen im Thekenbereich war innen mit schimmelpilzähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein großes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (Speisen und Getränke). Beispiele: Die Küchendecke, insbesondere die Gitter der Küchenlüftung, waren mit fettigen, dunkel verfärbten und verstaubten Ablagerungen altverschmutzt. An mehreren Gittern bildeten sich bereits Fetttropfen, welche teilweise heruntertropften. Aufgrund dessen war beim Betreten der Küche ein starker, ranziger Fettgeruch wahrnehmar. Im gesamten Betrieb, insbesondere bei den in der Küche vorgefundenen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Folgende Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren hochgradig altverschmutzt und teilweise mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet: Bei der Grillstation im Gastraum waren die Außenfugen der Grillplatte stark fettig und teilweise mit dunklen Ablagerungen altveschmutzt. Dies ist ein Bereich mit direktem Lebensmittelkontakt. Mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie z.B. Schneidebretter, Pfannen, Messer waren mit fettigen, teilweise schimmelähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Es wurden offene Behälter vorgefunden, in denen Lebensmittel wie z.B. Reis, Mehl und Zucker aufbewahrt wurden. Die Behälter waren teilweise versport sowie mit getrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. Die in den Behältern gelagerten Lebensmittel waren aufgrund des unhygienischen Zustandes mit hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren als nicht zum Verzehr geeignet einzustufen. Sie wurden bei der Kontrolle vor Ort unschädlich beseitigt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde am 13.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 14.01.2023 aufgehoben.

Main-Tauber-Kreis
09.03.2023

Hot Wok

Friedrichstr. 5
97990 Weikersheim

17.01.2023

In der gesamten Küche wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Beispiele: 1. Verschiedene verzehrfertige Lebensmittel (z.B. Soßen, gekochter Reis, gekochte Nudeln) wurden über 2 Tage ungekühlt (bei Raumtemperatur) gelagert. 2. Behältnisse mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (z.B. Reiskocher war innen an der Innenwand und am Deckel und teilweise außen hochgradig mit vergilbten, klebrigen Ablagerungen altverschmutzt. Edelstahlbehälter mit Soßen und Gewürzen waren hochgradig altverschmutzt.). 3. Arbeitsgeräte/Ausrüstungsgegenstände waren altverschmutzt (z.B. Saladette und die Edelstahlbehälter darin waren jeweils in den Randbereichen versport. Die Untertischkühlung der Saladette war an den Innenwänden mit dunklen und teilweise fettigen sowie schmierigen Ablagerungen altverschmutz. Zudem waren die Einlegegitter versport. 4. In der Saladette wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle offene Lebensmittel wie z.B. vorgeschnittenes Gemüse (Paprika, Karotten) und Salat (Chinakohl) gelagert, welche durch Austrocknung und beginnenden Verderb wertgemindert waren. Auf Grund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände in der gesamten Küche, insbesondere in Bezug auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, waren diese Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Der Betrieb wurde am 17.01.2023 geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 19.01.2023 aufgehoben.

Main-Tauber-Kreis

11.05.2023

Schurk Markelsheim oHG

Hauptstr. 57
97980 Bad Mergentheim

16.03.2023

Im gesamten Betrieb wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Bsp: Küchengeräte altverschmutzt (z.B. Küchenmaschine, Paco-Jet für Sorbets, Mixstab, Sahneautomat) und z.T. versport (Rührarm Küchenmaschine)/Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt altverschmutzt (z.B. ineinander gestapelte, altverschmutzte Pfannen mit schadhafter Antihaftbeschichtung, hochgradig altverschmutzte Messer (getrocknete Fleisch- und Fischreste) bzw. z.T. schadhaft/Massiv versporte Innenseiten der drei Getränkekühltheken, dort mehrere angebrochene versporte Getränkeflaschen einschl. Flaschenausgießer (Spirituosen- und Sirupflaschen), z.T. innen Schimmelpilzsporen sichtbar/Schimmelablagerungen am Wandbereich im Lebensmittellagerraum, hier u.a. Lagerung von offenen, verzehrfertigen Grünkernküchle und Soßen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln/Getränken (Grünkernküchle, Soßen, angerichtete Salatteller, Getränkeflaschen) und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände sowie der damit verbundenen hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren (Kreuzkontamination) waren diese als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Der Betrieb wurde durch den Betreiber am 16.03.2023 für Reinigungsarbeiten geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsarbeiten soweit behoben.

Ostalbkreis

11.01.2023

Gaststätte Asia World

Reichsstätterstr. 15b
73430 Aalen

06.12.2022

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln: Panierte Entenstücke, Nudeln, im Backteig vorgegarte Hähnchenstücke, die ungeschützt im Treppenhaus neben Müll, Getränkekisten und Kartonagen etc. aufbewahrt wurden, Frühlingsrollen, die in der Küche neben einer stark mit Öl verkrusteten Rohrleitung gelagert waren, Gewürze und Soßen unterhalb einem stark tropfenden Ablasshahn der Lüftung sowie geschnittener Salat neben einem stark verrosteten Halter des Dosenöffners und einer sich lösenden Silikonfuge

Artikel 14 Abs. 1 und 2b, Abs. 3 und 5 VO(EG) Nr. 178/2002

Wiedergestattung der Betriebsaufnahme nach Mängelbeseitigung am 08.12.2022

Ostalbkreis

30.12.2022

Fleiga Ostwürttemberg eG

Robert-Bosch-Str. 39
73431 Aalen

12.10.2022

Fehlender Kontaminationsschutz von frischem Fleisch vor Verunreinigungen und Keimen durch Transportkisten, die in der stark altverschmutzten Kisten-Spülmaschine gespült wurden.

Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 2 Nr. 4 a) Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Bei der Nachkontrolle am 24.11.2022 war der Verstoß behoben

Ostalbkreis

03.04.2023

Restaurant Burger King

Fackelbrückenstr. 1
73430 Aalen

03.03.2023

Inverkehrbringen von verunreinigten und keimbelasteten, d.h. nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Eiswürfeln für Kaltgetränke in Selbst-bedienung

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3a), Abs. 3 und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Mängelbeseitigung ist noch während der Betriebskontrolle am 03.03.2023 erfolgt.

Rems-Murr-Kreis

16.12.2022

Eisentaler Imbiss

Schüttelgrabenring 25
71332 Waiblingen

22.11.2022

1. Der Betrieb wurde wiederholt in einem schlechten Reinigungszustand vorgefunden. Hier waren insbesondere, der Mixer, Wurstschneider, Hähnchengrill, und die Kaffeemaschine mit fettigen Belägen und Ablagerungen überzogen sowie zum Teil mit Fliegenexkrementen behaftet.
2. Die elektrische Käsereibe war wiederholt mit angetrockneten und krustigen Käseresten behaftet.
3. Der Kühlschrankinnenraum sowie die Einlegegitter waren mit bräunlichen und gelblichen Schlieren, Flecken und Ablagerungen und Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Kunststoffdose, in der die Eier lagerten war mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die Eier lagerten in einer Flüssigkeitsansammlung.
4. In der Bedarfsgegenständeschublade lagerte zum wiederholten Mal der Gemüsehobel, der mit frischen sowie angetrockneten Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen behaftet war.
5. Im Kühlhaus lagerten mehrere E2 Kisten, die mit Pizza-teiglingen befüllt waren. Die E2 Kisten waren an den Randbereichen mit Mehlresten und fettigen Ablagerungen belegt.
6. Im Standkühlschrank lagerten mehrere überlagerte und verdorbene Lebensmittel:
a) Eine Gurke, die bereits überlagert und mit weißlichen Schimmelflecken behaftet war.
b) Eine geöffnete Verpackung mit Weißwürsten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.11.2022, die bereits muffig und leicht säuerlich rochen. Es konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, wann die Packung geöffnet wurde.
c) Eine Dose mit Weichkäse in Lake, bei der an den oberen Rändern zu erkennen war, dass sich rötliche Verfärbungen gebildet hatten. Zudem war ein schwarzer Schimmelfleck vorhanden.
d) Mehrere Scheiben Schmelzkäse, die nicht verpackt und stark abgetrocknet und verfärbt waren.
e) Eine geöffnete Packung mit Spätzle, bei der man das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr erkennen konnte. Die Spätzle wiesen einen abweichenden, abgestandenen Geruch auf.
f) Eine Packung mit Mozzarella mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2022
7. Der in Betrieb befindliche Eiswürfelbereiter war mit Eiswürfeln, die zur Kühlung in den Getränken bestimmt waren, befüllt. Nach dem Öffnen war zu erkennen, dass die Wasserwanne mit gelblich-schmierigen und glibbrigen Ablagerungen und schwarzen Punkten verschmutzt war. Das darin befindliche Wasser wurde zur Eiswürfelherstellung genutzt. An der Innenwandung des Eiswürfelbereiters waren rotschmierschimmelähnliche Schlieren vorhanden. Der Wassertank, der zum Befüllen der Wasserwanne dient, war mit kieseligen, gräulichen Ablagerungen verschmutzt.
8. Im Regal lagerte in einem GN Behälter ein Stück Roastbeef in Klarsichtfolie eingepackt. Durch die Folie war zu erkennen, dass schmierige, zum Teil weißliche Verfärbungen vorhanden waren. Nach dem Öffnen der Klarsichtfolie war ein beißender, säuerlicher, unfrischer Geruch wahrzunehmen. An der Fettauflage sowie an der Anschnittfläche waren bräunliche Verfärbungen vorhanden.
9. Im Standkühlschrank wurde die geöffnete und mit rötlichen Verfärbungen behaftete Dose mit Weichkäse in Salzlake vorgefunden, die am Vortag im Müll entsorgt wurde. Des Weiteren lagerten im Kühlschrank panierte Sardellen in einem GN Behälter. Nach dem Öffnen des Behälters war ein beißender, fischiger Geruch wahrnehmbar.
10. Im Kühlraum lagerte in einem Karton ein Weißkohlkopf, der an den äußeren Blättern bereits schwarze Versporungen aufwies sowie ein Stück Rotkohl, das an den Rändern und am Strunk dunkel verfärbt und am Ansatz mit weißen Versporungen überzogen war. Der Karton war an der Innenseite mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen.
11. In der Kühlthekenauslage lagerte in einem GN Behälter Rucola, der überlagert war und sich in einer leicht bräunlichen Flüssigkeit befand. Der Rucola war zum Teil matschig, schmierig und dunkel verfärbt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
5. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
6. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 11 Abs. 2 Nr. 2 b LFGB
7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
8. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
11. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet bzw. Maschinen vorübergehend still gelegt.

Rems-Murr-Kreis

02.01.2023

Sulzbacher Schlösslebräu & Event GmbH Gaststätte/ Pension Eiche

Fornsbacher Str. 14
71540 Murrhardt

19.10.2022

In der Küche wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, welche aufgrund starker sensorischer Abweichungen als amtliche Probe erhoben und an das CVUA Stuttgart zur Untersuchung eingesendet wurden. Die Proben wurden wie folgt beurteilt:
a) Leberwürste einer offenen Verpackung: Darmoberfläche stark schmierig, Geruch altsauer und muffig, hoher Gesamtkeimgehalt
b) Blutwürste mit Speck: Darmoberfläche an einigen Stellen weißgraue pudrige bis fädige Auflagerungen, Geruch altsauer und muffig, hoher Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen
c) Kraut mit Speck: Kraut in trüber Flüssigkeit, Geruch essigsäuerlich, abweichend altsauer, muffig, stark erhöhter Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen
d) Schwarzwurst offen: dunkelbraune, stellenweise fleckig-graue Kochwurstmasse, zahlreiche Streifen mit weißgrauen pudrigen bis punktförmigen Auflagerungen, Geruch altsauer, muffig, unfrisch, hoher Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen und Milchsäurebakterien sowie Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren)
e) Mozzarellaballs: in trüber, beigefarbener, dünner Flüssigkeit mit Flocken, Geschmack käsig bis faulig, bitter, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Pseudomonaden und Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren)
Die amtlichen Proben wurden nach dem Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.

Buchst. a-e: Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 24.10.2022 wurden keine verdorbenen Lebensmittel vorgefunden.

Rems-Murr-Kreis

17.02.2023

Rengin's Pizza und Kebap Haus

Schillerstr. 21
71522 Backnang

03.01.2023

1. Im Thekenbereich waren schwarze Oliven, welche an der Oberfläche eine weiß-grünliche Schicht gebildet hatten. Weiterhin wurden Mozzarella Balls als Probe erhoben und vom CVUA Stuttgart aufgrund des hohen Keimgehaltes als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft. In einem Eimer im Vorbereitungsbereich befand sich rote Soße, bei der an der Oberfläche eine weiße Haut und Blasenbildung vorhanden war.
2. Bei den Produkten „Pizza Rengin´s“ sowie „Döner vegetarisch“ wurde mit der Verwendung von Schafskäse geworben, im Betrieb war jedoch nur ein deutlich günstigerer Hirtenkäse aus Kuhmilch vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002
2. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Die verdorbenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben oder vor Ort sofort vernichtet.

Rems-Murr-Kreis

16.03.2023

Pizzalieferservice Bella Italia

Rinnenäckerstr. 24
71332 Waiblingen

02.02.2023

1. Mehrere Bedarfsgegenstände und Einrichtungsgegenstände, wie die Pizzateigmaschine, Kühlschränke und Kühltische incl. Türdichtgummis und Einlegegittern, Wurstaufschnittmaschine, elektrische Gemüse- und Käsereibe, samt Schneideeinsätzen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Wasserboiler, Kisten für Pizzateiglinge usw. vorgefunden, die mit zum Teil angetrockneten Lebensmittelresten vom Vortag, Versporungen, Schlieren, fettigen Belägen oder Fliegenexkrementen verschmutzt waren. An mehreren Kühltisch-Einlegegittern war die Beschichtung abgeplatzt und die offenen Stellen rostig.
2. Im Standkühlschrank lagerten in einer nicht verschlossenen Kunststoffpackung, rohe Italienische Würste, die mit weißlichen Schimmelpunkten, sowie mit Hefekolonien überzogen waren. In einem GN Behälter lagerten Birnen in einem leicht trüben Sud, auf dem sich bereits eine Schaumschicht gebildet hatte. In einer Kunststofffolie eingepackt lagerte im Kühlschrank ein Blauschimmelkäse, der rötlich schmierig verfärbt war. Nach dem Öffnen war ein stark abweichender hefiger Geruch wahr zu nehmen. In einem weiteren GN Behälter lagerte aufgeschnittener italienischer Rohschinken. An den einzelnen Schinkenscheiben waren bereits weißliche Ausblühungen vorhanden. In einem Kunststoffbehälter lagerten Peperoni in Lake. Hier hatte sich an der Oberfläche bereits eine hefige Kahmhaut gebildet.
3. Im Pizzaflyer und auf Lieferando wirbt der Betrieb mit Parmaschinken und Parmesan, sowie mit Büffelmozarella. Bei der Kontrolle konnten jeweils nur wesentlich günstigerer Grana Padano, Italienischer Landschinken sowie normaler Mozzarella vorgezeigt werden.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
3. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel sofort entsorgt. Am 03.02.2023 fand im Betrieb eine Nachkontrolle statt. 
Am 14.03.2023 fand eine erneute Nachkontrolle statt, bei der alle hygienischen Mängel beseitigt waren.

Rems-Murr-Kreis

27.03.2023

Imbiss Thai Phoommimakasal

Kurze Straße 12
71322 Waiblingen

28.02.2023

1. Eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen wie Kühlschränke, Besteckhalter, Reiskocher, Kunststoffschüsseln, Siebe, Pfannen, Kochlöffel, Pfannenwender, Gemüseschäler usw. waren mit einem fettigen und zum Teil klebrigen Belag sowie mit Lebensmittelresten überzogen. Die Schüsseln und Siebe waren allesamt mit einem klebrigen Fettfilm überzogen. Zum Teil hatten sich bereits gelblich-braune Schlieren gebildet. In einer Schüssel waren Insektenteile und eine tote Biene vorhanden. Es wurde eine chaotische Lagerung von zum Teil offenen Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien, Müllbeuteln, sowie Lebensmitteln bei denen bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum schon 5 Jahre überschritten war vorgefunden.
2. In den Kühleinrichtungen lagerten diverse Lebensmittel, die überlagert waren, wie eine offene und zum Großteil entleerte Packung mit Feldsalat mix mit dem Verbrauchsdatum 22.02.2023, eine orangefarbene Frucht die bereits einen weißlichen Schimmelflaum aufwies, einen angeschnittenen Eisbergsalat, der zum Teil schmierig und an den Randbereichen braun verfärbt war sowie Tomaten die stark überlagert und mit einem weißlich/grauen Schimmelbelag überzogen waren.
3. Im Regal lagerte eine Packung Haferflocken, die mit sehr vielen Löchern übersät war. Nach dem Öffnen der Packung konnte festgestellt werden, dass in der Packung mehrere Gespinste, sowie klumpige Gebilde vorhanden waren. Im Weiteren verlauf der Kontrolle wurden weitere Behälter und Tüten mit Maismehl, Polenta und Sesam vorgefunden, die mit Motten und Gespinsten behaftet waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Alle beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. Ebenso wurden alle verunreinigten Bedarfsgegenstände sofort zur Reinigung gegeben. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2023 waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

27.03.2023

ADA Market

Stuttgarter Straße 76
71522 Backnang

16.02.2023

Verschiedenste Umverpackungen von Lebensmitteln, die in der Kühltheke angeboten wurden, wie z.B. Kunststoffverpackungen, in denen Käse verpackt war oder auch Kartonagen, wiesen großflächig schwarze schimmlige Verunreinigungen auf. An mehreren Kunststoffverpackungen war ersichtlich, dass sich Schimmelverunreinigungen z.T. bereits von außen an die Innenseite des Produktes ausgebreitet hatten. Die gesamte Kühltheke war stark staubig/flusig, stellenweise feucht/schmierig und großflächig schimmelig verunreinigt. Des Weiteren wurden große Mengen an Obst und Gemüse vorgefunden, welche z.T. faulig waren sowie stellenweise bereits deutlich sichtbaren Schimmelbewuchs aufwiesen. In nahezu jeder Kiste befanden sich verdorbene Lebensmittel, wie beispielsweise schimmlige Mandarinen, schwarz verschimmelte Maronen oder faulige Trauben. Am Rettich hatte sich bereits großflächig ein weißer Schimmelflaum gebildet.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Große Mengen an Obst und Gemüse wurden im Lauf der Kontrolle umgehend aus den Regalen entfernt. Bei der Nachkontrolle am 20.02.2023 waren die Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

10.05.2023

Turmstüble

Ringstraße 27
71364 Winnenden

13.04.2023

Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a;
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002

Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

23.05.2023

Imbiss Shamaran

Endersbacher Straße 11
71332 Waiblingen

25.04.2023

1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport.

2. Der linke Standkühlschrank, in dem zum Teil offene, unverpackte Lebensmittel lagerten, war innen mit einem weißlich/schwarzen ausblühenden Schimmelbelag überzogen. Zum Teil klebten an den Einlegegittern verschimmelte Lebensmittel. Im Kühlschrank lagerten folgende Behälter, die mit einem weißlichen und schwarzen Schimmelüberzug belegt waren: Ein Honigglas, ein Meerrettichglas, eine Sahnesprühflasche und Kopf, eine Packung Trüffelrahmsoße, eine Packung Blätterteig mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2021 und eine Kunststofffolie mit einem schmierigen bräunlichen Inhalt. In einer Kunststoffdose lagerten geschnittene Essiggurken, die zum Teil mit einem weißlichen kolonieähnlichen Belag überzogen waren. Weiter war eine geöffnete und teilentleerte Packung mit Weißwürsten, die zum Teil abgetrocknet und schmierig waren und eine Dose mit Tomatenmark, die am Deckelrand mit schwarzen Versporungen überzogen war vorhanden.
 
3. Der Stößel und die Kleinkomponentenzuführung der elektrischen Küchenreibe waren mit angetrockneten, rötlichen und gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Außerdem war ein leicht abgestandener, muffiger Käsegeruch wahrzunehmen. Nach dem Öffnen der Abdeckung war zu erkennen, dass die Reibe sowie die Verkleidung mit angetrockneten, glasigen Käseresten behaftet war.
 
4. Auf dem Speisenaushang und im Flyer wird mit Döner Kebap und Döner Kebap aus Hähnchenfleisch geworben. Laut Herstellerangaben handelte es sich jedoch lediglich um einen "Rind Drehspieß mit Sahne, Milch, Joghurt und Sojaeiweiß" und um einen "Hähnchendrehspieß".

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

4. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

30.05.2023

EDEKA Härdter Lebensmittel KG

Bismarckstraße 1
71409 Schwaikheim

17.11.2022

1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen.

2. In den Verkaufsregalen mit Snackprodukten und Salaten befanden sich unter anderem eine „Snackbox Käse & Ei“ und zwei Packungen „Brot & Salat Trio Frische Sprossen“ deren Verbrauchsdaten jeweils am 16.11.2022 abgelaufen waren

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 der VO 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt.

Schwäbisch Hall

09.01.2023

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Crailsheimer Straße 16
74586 Frankenhardt-Gründelhardt

22.11.2022

1. Offene Lagerung von Wurstwaren im großen Verpackungsraum sowie im Kühlraum 3 in unmittelbarer Nähe zu versporten Fensterfugen bzw. versporten und verunreinigten Wandoberflächen, so dass die Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. 2. Im Kühlraum EG befindet sich Transport- und Verpackungsmaterial wie Därme und E2-Kisten, das versport ist und schwarze Auflagerungen aufweist, so dass darin verpackte bzw. gelagerte Wurstwaren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt sind.

1. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV 2. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV

Im Rahmen der Nachkontrolle vom 20.12.2022 wurde festgestellt, dass die Mängel behoben waren.

Schwäbisch Hall

03.03.2023

Bäckerei Kurt Hessenauer GmbH

Haller Straße 213
74564 Crailsheim

01.02.2023

1. Im Rahmen der Betriebskontrolle wurde eine Vielzahl verunreinigter Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden (Brötchenkörbe im Thekenbereich mit Anhaftungen, Eierschneider mit alten Eiweißresten in der Küche, Zerkleinerer für Restbackwaren in der Backstube mit Anhaftungen, Scherbeneismaschine im Mehllager im Inneren versport und verkalkt, ein Korb des Fettbackgeräts im Konditorraum mit bräunlichen Fettablagerungen). Die mit diesen hergestellten Lebensmittel (insbesondere belegte Brötchen, Semmelbrösel und Feinbackwaren) sind aufgrund der bereits eingetretenen Kontamination bzw. dem unhygienischen Zustand mit hohen Kontaminationsrisiken als verzehrsungeeignet einzustufen. 2. Ferner wurde eine Vielzahl von Situationen angetroffen, in denen Lebensmittel so behandelt oder gelagert wurden, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren (mögliche Verbreitung von Pilzsporen über den Luftstrom infolge versporter Thekenkühlung, trotz Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel wie belegten Brötchen Thekenkühlung außer Betrieb, infolge zugestellter Handwaschgelegenheit in der Küche keine Möglichkeit zu ordnungsgemäßer Personalhygiene beim Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung offener Cremes im Kühlraum der Konditorei ohne Abdeckung) und somit als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet einzustufen sind.

1. § 2 Nr. 5 und 7 LMRStV, Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB 2. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV; Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1 lit a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB

Im Rahmen der Nachkontrolle am Abend des 01.02.2023 wurde festgestellt, dass die Mängel im Wesentlichen behoben waren.

Stuttgart, Stadt

23.12.2022

O´Reillys Irish Pup

Reuchlinstraße 27
70176 Stuttgart

26.10.2022

Im Kühlschrank wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel, z.B. aufgetautes verpacktes Fleisch, welches in einer trüben Flüssigkeit schwamm, dunkel verfärbte Cuacamole und fauliger Salat bereitgehalten. In der verkrustet altverschmutzten Fritteuse befand sich altes schwarz verfärbtes Frittierfett. Der Geruch nach altem Fett war in der Küche deutlich wahrnehmbar. Der Pommes Schneider und die Aufschnittmaschine waren altverschmutzt. Die Bierschankanlage wies ekelerregende Altverschmutzungen auf: Im Inneren der Keganschlüsse waren braun/schwarze schmieriege Ablagerungen vorhanden. Im Zapfkopf der Zapfhähne wurden großflächige schmierige Beläge festgestellt. Der Stößel des Zapfhahnes war dunkel, schleimig verschmutzt. In den Bierleitungen waren an den Innenwandungen Hefeablagerungen feststellbar. Der Kompensator und der Kolben waren mit einer Hefeschicht verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004;

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Schließung der Schankanlage bis zur Vollständigen Reinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 28.10.2022 waren die Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

28.12.2022

"Twenty Eight" Cafe Bar Lounge

Wiener Straße 79
70469 Stuttgart

18.11.2022

Die Eiswürfelmaschine wies im Innenraum ockerfarbene Schmutzbeläge und schwarze Versporungen auf. Die Kaffeemaschine war am Brühkopf und am Auslass des Milchaufschäumers stark verunreinigt. Etliche Trinkgläser und der Baguetteofen wiesen Reinigungsmängel auf. Die Sprühsahne, an deren Kopf alte gelbe Sahne haftete, wurde bei Raumtemperatur im Thekenbereich gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel und die Sprühsahne wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

02.01.2023

Einzelhandel "El Quds"

Daimlerstraße 92
70372 Stuttgart

25.11.2022

In der Metzgereikühltheke im Verkaufsraum wurde verdorbenes, stinkendes Geflügelfleisch bereitgehalten. Im Außenbereich wurde verdorbenes Obst und Gemüse, z. B. aufgeplatzte faulige Bananen, verschimmelte Karotten, verschimmelte Rote Bete und faulige Trauben zum Verkauf angeboten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

12.01.2023

Imbiss Bagdad

Brunnenstraße 53
70273 Stuttgart

10.11.2022

Verkaufsraum/Theke: Das Brotregal sowie Behälter und Körbe in denen Backwaren lagern waren verschmutzt. Fladenbrotteiglinge waren in verschmutzten Geschirrtüchern eingewickelt. Der Fleischwolf und dessen Einsätze sowie der Trichter der Spießpresse waren massiv mit angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Die Behältnisse der Saladette und der Bain Marie waren klebrig verschmutzt. Die Fettpfanne war massiv schwarz verkrustet. Verschiede Geräte, z.B. die Falafelpresse, Spachtel, Soßenflaschen, Fettkelle usw. waren verunreinigt. Vorbereitungsraum: Die Salatreibe und deren Einsätze waren verschmutzt. In verunreinigten Schubladen befanden sich verschmutzte Schöpflöffel, Schaber, Messer und ein Sieb. Lebensmittellagerung: Die Kühl- und Tiefkühltemperaturen waren nicht ausreichend. Die Tiefkühltruhe war zudem massiv vereist. Im Kühlhaus lagerten diverse Lebensmittel, z.B. Zwiebeln, geschnittener Salat, verschiedene Soßen offen/ nicht abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

15.02.2023

ChaHaus Bubble Tea Cafe´

Königstraße 26
70173 Stuttgart

02.11.2022

Die Eismaschine wies im Inneren Kalkablagerungen und Rostbildung sowie Schmierbeläge und Schimmelbildung im Bereich der Eiswürfelzubereitung auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen und die in der Maschine befindlichen Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2022 war die Eismaschine gereinigt.

Stuttgart, Stadt

03.04.2023

Antebi Grillrestaurant

Hirschstraße 27
70173 Stuttgart

27.01.2023

Ausrüstungsgegenstände mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt: Das Dönermesser war ekelhaft altverschmutzt und verkrustet. Unter dem verschmutzten Lavagrill befanden sich Töpfe mit alten angetrockneten Lebensmittel- u. Soßenresten. Die Reiskocher waren verschmutzt. Servierbretter aus Holz waren schwarz verdreckt. Der Auslass der Kaffeemaschine war mit dunklen Belägen verunreinigt und das Auslasssieb mit eingetrockneten Kaffeeresten verschmutzt. Der Fleischwolf war massiv und ekelerregend altverschmutzt. Der Gemüseschneider war altverschmutzt. Zahlreiche Gastronomiebehältnisse und Gerätschaften waren verschmutzt. Ein Sieb sowie das Fritteusensieb waren schadhaft, es bestand die Gefahr, dass sich Teile lösen und in die Lebensmittel gelangen. Im verschmutzten Lager wurde Schadnagerbefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen u. auf dem Boden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurde eine Betriebsschließung zur Grundreinigung und Schädlings- bekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am gleichen Tag waren die gröbsten Mängel beseitigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte.

Stuttgart, Stadt

03.04.2023

Aladdin Kebap Haus

Rathausplatz 4
70563 Stuttgart

01.02.2023

Der Kühlschrank sowie die Kühleinrichtungen in welchen offen Lebensmittel (Salat, Champignons, Calamaris, Rohwürste) lagerten waren verschmutzt, teilweise vereist. Bedarfsgegenstände (Schneidebretter, Teigmaschine Mikrowelle, Wasserkocher, Pürierstab, Lebensmittelbehälter etc) waren altverschmutzt teilweise mit Verkrustungen. Lebensmittel wurden falsch gelagert. Teiglinge waren in verschmutzten Wannen mit Müllsäcken abgedeckt, Baklava wurde auf einem Oberschrank knapp unter der Decke unabgedeckt vorgehalten, geschnittenes Rotkraut wurde im verschmutzten Lager unabgedeckt bzw. unverschlossen vorgehalten , Speiseeis mit Gerfrierbrand befand sich in der vereisten Tiefkühleinrichtung, Peperoni war in Dosen entgegen den Herstellerangaben ungekühlt

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen.

Stuttgart, Stadt

04.04.2023

(m)eatery

Kronprinzstr. 24
70173 Stuttgart

15.02.2023

Beide Eismaschinen (Crushed Ice und Eiswürfel) waren massiv altverschmutzt. Die Crushed-Ice-Maschine wies direkt am Auslass massive Verkrustungen auf. Die Eiswürfelmaschine wies massive dicke schleimige Beläge mit Versprorungen am Abwurf der Eiswürfel auf.

Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfel sowie das Crushed Ice wurden entsorgt. Am fogletag waren die Mängel beseitig. ein Angebot zur künftigen regelmäßigen Reinigung und Wartung durch eine Fachfirma lag vor.

Stuttgart, Stadt

02.05.2023

Mikoto

Tübinger Str. 41
70178 Stuttgart

10.02.2023

Mehrere Schneidebretter waren massiv schwarz verfärbt mit tiefen Rillen. Der Reis vorm Vortag wurde über Nacht außerhalb der Kühlung im Reiskocher gelagert und wies zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von 32°C auf. Im völlig vereisten Kühlschrank waren Garnelen eingefroren, welche nicht vollständig umhüllt waren.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.02.2023 waren die Mängel behoben

Stuttgart, Stadt

11.04.2023

Taj Mahal

Böblinger Str. 81
70199 Stuttgart

02.02.2023

Bedarfsgegenstände wie Töpfe und Pfannen waren verschmutzt. Auf dem verschmutzten, schadhaften Boden standen in unmittelbarer Nähe zum offenen Mülleimer Töpfe mit geschälten Zwiebeln sowie in Wasser eingelegte Cashewkerne. Schüsseln mit offenen Gewürzen waren verschmutzt, die Gewürze selbst verunreinigt. Vorgebratenes geschnetzeltes Fleisch stand ungekühlt unterhalb des Küchenblocks auf dem verunreinigten Boden. Die Eismaschine war verschmutzt mit schwarzen Versporungen. Ein Stabmixer wurde vor und nach Benutzung auf dem verschmutzten Boden abgestellt. In Kühlschubladen mit Schimmelbelägen und Schmutzansammlungen befand sich geschnittenes Obst sowie offen vorgehaltenen Soßen. Verschmutzte Pfannen wurden direkt auf Gastrobehältern mit frischen Lebensmitteln abgestellt. Ein Schneidebrett war verschmutzt, verfärbt. Diverse Soßen waren durch die Benutzung desselben Schöpfers verunreinigt.

"Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde geschlossen und nach Behebung der hygienischen Mängel am 03.02.2023 wieder geöffnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

10.05.2023

Bäckerei Altinbasak

Spreuergasse 24
70372 Stuttgart

04.04.2023

Die Backwaren wurden in massiv verschmutzten mit alten Teigresten verunreinigten Maschinen und Ausrüstungen (Teigmaschine, Kegelrundroller, Teigabwieger, Abziehapparat, Gärraum) hergestellt. Backbleche und Backpapier, auf denen Backwaren lagerten waren verschmutzt. Die zur Herstellung der Backwaren verwendeten Lebensmittel, z. B. Käse und Butter wurden bei nicht sachgerechten Temperaturen ungekühlt gelagert. Lebensmittel wurden in vereisten Kühleinrichtungen und Tiefkühltruhen gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Backwaren aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

17.05.2023

Restaurant Akeno

Rotebühlstr. 151
70197 Stuttgart

23.03.2023

Küche: Die Eiswürfelmaschine wies starke Verfärbungen und Verschmutzungen auf. Bedarfsgegenstände (z. B. Siebe, Schüsseln sowie auch Behältnisse zur Lagerung von Rohwaren wie z. B. Reis) waren teilweise verschmutzt. / Küche/Tiefkühlschrank: Roher Lachs für die Sushizubereitung war teilweise nicht sachgerecht eingepackt. Fleischbällchen, Teigtaschen und Rindfleisch wurden nicht abgedeckt zwischen vereisten Ablagen gelagert. Die Lebensmittel wiesen Vereisungen, Gefrierbrand und Eisschnee auf. / Küche/Kühlhaus: Ein Behälter mit Soße war nicht abgedeckt. Der Lüfter in diesem Kühlhaus war verschmutzt und schwarz versport. / Getränkekühlhaus UG: 3 Gastrobleche mit ca. 15 kg aufgetautem rohem Thunfisch wurden nicht abgedeckt auf Getränkekisten gelagert. Der Lüfter des Getränkekühlhauses war schwarz versport. / Theke: Das Gefäß für Eiswürfel war im Innenbereich verschmutzt. Der Deckel des Gefäßes für die Lagerung von geschnittenem Obst und Gemüse in der Kühleinrichtung war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.04.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

30.05.2023

Divan 2

Seelbergstraße 31
70372 Stuttgart

14.03.2023

Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittels, hier Reis, bei +35,5°C anstatt bei maximal +7°C (gekühlt) oder bei über +60°C (warm gehalten) bereitgehalten. Der Reis war, aufgrund der nachweislich sehr hohen Keimbelastung, nicht sicher und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch zwei Gutachen des CVUA Stuttgart bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Reis wurde aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

05.06.2023

Mundus Süßwaren GmbH

Wilhelmstraße 20
70372 Stuttgart

04.04.2023

Im Verkaufsbereich und in der Produktion wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel bereitgehalten: Speiseeis, von der Konsistenz und Farbe stark verändert. Baklava auf übereinandergestapelten Backblechen dazwischen mit direktem Kontakt, unbehandelte Holzscheite mit Materialabsplitterungen. Lebensmittel, z. B. Cremeschnitten und Lahmacun, wurden nicht ausreichend gekühlt in der Kühltheke bei + 14°C aufbewahrt (Solltemperatur max. + 7°C). Tiefkühllebensmittel waren bei -12°C anstatt bei – 18°C gelagert, z.B. arabisches Speiseeis. Zwei Kartons mit Butter lagerten ungekühlt auf dem verschmutzten Boden. Die Anschlagmaschine, der Backofen und die Backbleche, der Fleischwolf, die Gemüsereibe, der Gasgrill, die Teigmaschine, die Fettwanne der Fritteuse, der Pizzalangroller und der Garraum waren massiv verschmutzt. Sowie diverse Arbeitsgerätschaften , z.B. Töpfe, Kochkessel, Teigroller, Mixer, Wasserkocher, Gargutträger usw.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Verkauf von Fertigpackungen wurde am 06.04.2023 wieder freigegeben.

 

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