Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Böblingen |
03.03.2023 |
Sofra Lounge Imbiss |
Hauptstr. 12 |
24.01.2023 |
1. Gegenstände und Geräte (hier: Teigknetmaschine, Küchenhobel, Messer, Gewürzdosen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurde vordorbenes und sauer riechendes Dönerfleisch vorgefunden. Im Mehl für Pizzateig und in einer Schale Baklava waren Rattenspuren erkennbar. |
1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Böblingen |
16.03.2023 |
Royal Pizzalieferservice |
Pforzheimer Str. 55 |
08.01.2023 |
1. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. Beispiele: Teigboxen, in denen Pizzateig lagerte, waren stark altverschmutzt. Die Behälter in der Saladette in denen Lebensmittel lagerten, waren stark verschmutzt. Auf einem stark abgenutzten und verschmutzten Schneidebrett wurden Lebensmittel geschnitten. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel/Speisen. 2. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Tortellini und gegarte Nudeln waren mit weißem Schimmel an den Rändern überwachsen. Die Bambussprossen rochen sauer und waren mit weißen Punkten überzogen. 3. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel (z. B. Schnitzel) ohne geeignete Verpackung und Umhüllung gelagert. |
1. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verodnung (EG) Nr. 852/2004; 2. Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; 3. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Verodnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. |
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Böblingen |
04.05.2023 |
Konditorei Clement |
Leonberger Str. 5 |
20.02.2023 |
Lebensmittel (hier: Zitronen Sahneroulade) wurden wiederholt entgegen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt / behandelt / in den Verkehr gebracht, so dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung im Hinblick auf ihre hygienische Beschaffenheit ausgesetzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
keine Bemerkungen |
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Esslingen |
10.01.2023 |
Canton Chinarestaurant |
Hauptstraße 88 |
07.12.2022 |
Bei der Kontrolle wurde unter anderem festgestellt, dass an diversen Stellen in der Küche wie z.B. den Kühleinrichtungen, dem Tiefkühlschrank, dem Tageskühlhaus, der Saladette und der Spülmaschine leichte bis ausgeprägte Reinigungsmängel in Form von klebrigen Anhaftungen bzw. fettigen Spritzern vorhanden waren. Des Weiteren zeigten sich augenscheinlich schwarze Versporungen an diversen Dichtungen von Kühleinrichtungen, der Zarge der Kühlhaustür und am Gitter des Kühlhausventilators. Auch waren in der Küche keine, oder aber zerschlissene Fliegengitter angebracht. Die Fenster standen zum Teil offen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB. |
Bei der Nachkontrolle am 13.12.2022 war lediglich ein geringer Teil der Mangelpunkte behoben. Es wurden Fliegengitter angebracht, die Türen der Kühlhäuser gesäubert und die Lüftungsgitter aller Kühlhäuser gesäubert und neu lackiert. Der Großteil der hygienischen Mängel bestand jedoch weiterhin. |
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Esslingen |
01.03.2023 |
Bäckerei Gaziantep |
Blumenstraße 15 |
27.09.2022 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Befall mit Schaben in der Backstube, sowie im Verkaufsraum beim Tresen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.4 VO (EG) 852/2004 |
Produktion und Verkauf wurden untersagt. Durch den Lebensmittelunternehmer wurde ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die hygienischen Mängel waren zum 30.09.22 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf der Backwaren wieder freigegeben wurde. |
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Esslingen |
08.03.2023 |
Pizza Teufel |
Schorndorfer Straße 34 |
07.12.2022 |
gravierende Reinigungsmängel (starke Fettablagerungen unter Friteuse; Teigbehälter mit schwarzen Belägen - außen, Lagerkisten mit Schimmelbelag, Insektenreste auf Boden in Küchennebenraum) sowie eine festgestellter Kakerlakenbefall |
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Am Folgetag waren die gravierenden Reinigungsmängel behoben. Eine Fachfirma war zur Bekämpfung der Kakerlaken beauftragt worden und hatte die erste Behandlung vollzogen. |
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Esslingen |
20.03.2023 |
Hantat Supermarkt |
Bernhäuser Straße 3 |
17.01.2023 |
Am 17.01.2023 wurde zu Beginn der Öffnungszeiten im Kühlraum des Betriebs ein Fleischwolf vorgefunden, der vom Vortag nicht gereinigt und desinfiziert war. Von den vom Vortag im inneren des Fleischwolfs verbeibenden Fleischresten wurde eine Probe gezogen. Die Probe wurde durch das Gutachten des CVUA Stuttgart am 01.02.2023 auf Grund des stark erhöhten Gehaltes an Hygienekeimen und des Nachweises von Listerien monocytogenes beanstandet. Die Probe war somit als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art.14 Abs.2 Buchstabe b i.v.m. abs 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Als sofortige Maßnahme wurde der Fleischwolf gesperrt. Es wurde die Reinigung und Desinfektion gefordert. Die Freigabe des Fleischwolfs wurde an die Bedingung, dass alle Reinigungskräfte und Mitarbeiter der Metzgereiabteilung des Betriebs eine Hygieneschulung durch einen externen Sachverständigen erhalten, geknüpft. Am 08.02.2023 wurde der Fleischwolf nach Überprüfung der Reinigung und Vorlage des Schulungsnachweises freigegeben. |
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Esslingen |
27.03.2023 |
Syriana Imbiss |
Alleenstraße 8 |
08.02.2023 |
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Zum Beispiel waren die Teigmaschine und der Spiralkneter durch alte Teigreste verunreinigt. |
Artikel 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion und der Verkauf wurden untersagt. Die Hygienemängel waren zum 10.02.2023 behoben, sodass die Produktion und der Verkauf wieder freigegeben wurde. Die baulichen Mängel waren bis zum 27.02.2023 behoben. |
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Esslingen |
30.05.2023 |
Eiscafé Venezia |
Hauptstraße 50 |
13.10.2022 |
Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden. |
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Esslingen |
30.05.2023 |
Pavarotti, Ristorante - Pizzeria |
Rohrer Straße 2 |
08.03.2023 |
Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten. |
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Esslingen |
22.05.2023 |
Schlemmereck Plato |
Hauptstraße 1 |
22.03.2023 |
Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene nicht mehr für den Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden - z.B. Putenfleisch (Verbrauchsdatum 15.03.2023); Panier-Ei (Geruch altsauer, stark faulig); verschiedene Brühwürstchen (Saiten, Debrecziner, Bratwürste (Geruch altsauer, muffig, schimmelig); Rindfleisch (Geruch altsäuerlich), mehrere Physalis waren mit Schimmelbildung behaftet, verschiedene Behältnisse mit Soßen wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO(EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am Abend des 22.03.2023 waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
24.05.2023 |
Schlemmer Pizza und Dhool Burger |
Olgastraße 36 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurden in der Küche und im Kühlhaus erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Unter anderem waren Küchengeräte in Gebrauch, welche nach der Nutzung in den Tagen zuvor nicht gründlich gereinigt wurden, z.B. war die Pizzateigmaschine insbesondere am Auslass des Spiralkneters durch angetrocknete, gelbe Teiganhaftungen stark verunreinigt, die Gemüseschneidemaschine war im Inneren durch angetrocknete Reste durchgelassenen Käses verunreinigt, auch die Mikrowelle war von innen mit angetrockneten Speiseresten stark altverschmutzt. In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter der Ventilatoren durch Flusen, dunkle/sporenähnliche und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt. Der Deckenbereich der Kühlzelle wies zahlreiche Verschmutzungen (augenscheinlich Versporungen) auf. Im gesamten Betrieb gab es keine Einweghandtücher zum hygienischen reinigen der Hände. |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren alle beanstandeten Mängel behoben. |
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Göppingen |
28.04.2023 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten-Betriebs-GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
06.04.2023 |
Insgesamt wurden ca. 15 und teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Spülmaschinen waren mit Biofilmen behaftet. Gereinigte Edelstahlbehälter für Lebensmittelkontakt wiesen krümelartige Verunreinigungen auf. Unter den Schränken in der Küche befanden sich alte Lebensmittelreste. Schwerwiegendste Mängel waren hochgradig durch Schimmel und Staubanhaftungen verunreinigte Ventilatorengitter in drei Kühlzellen. Dabei werden Partikel durch die Ventilatoren in der Luft verteilt und offene Lebensmittel kontaminiert. Ca. 97 kg kontaminierte Lebensmittel, wie z.B. Kartoffeln, Spätzle, Braten, Soße, gefüllter Paprika und paniertes Hähnchenfleisch und geschnittener Blattsellerie wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördliche angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 5 Nr. 1. LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB |
Die Verstöße wurden inzwischen behoben. |
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Göppingen |
02.06.2023 |
Lieferdienst Roma Night Pizzeria |
Beckhstraße 24/1 |
04.05.2023 |
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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Heilbronn, Land |
22.12.2022 |
Württemberger Hof |
Bahnhofstraße 11 |
26.10.2022 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden im Kühlschrank 8 Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, wie beispielsweise schimmelnder Käse oder Schmand und säuerlich riechende Leber. Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Schneidebretter und Kühlgelegenheiten, sowie beschädigte Einrichtung. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel und Speisen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004. |
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Heilbronn, Land |
11.04.2023 |
Willi´s Imbiss-Bistro |
Talstraße 2 |
11.01.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 |
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Heilbronn, Land |
02.05.2023 |
ADIX MarktADIX Markt |
Amorbacher Str. 30 |
20.01.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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Heilbronn, Land |
06.06.2023 |
Weingut Ulrich Schropp |
Friedenstraße 53 |
08.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L. |
Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG |
Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet |
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Heilbronn, Stadt |
04.01.2023 |
Netto Marken-Discount |
Berliner Platz 12 |
06.12.2022 |
Es wurden folgende nicht sichere Lebensmittel in der Kühltheke zur Selbstbedienung angeboten: |
1 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Ludwigsburg |
30.12.2022 |
Amar Pizza Service |
Bissinger Straße 13/2, |
31.08.2022 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Pizza, Pasta/ Teigwaren, Fleischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Diverse Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren erheblich mit Lebensmittelresten altverschmutzt sowie stellenweise defekt, so z.B. Schneidebretter, Mörserschale und Mörser, Wiegemesser, Mixstab. Müll wurde offen direkt neben dem Herd gelagert. Zudem war auch die Mikrowelle an der Innenseite mit Lebensmittelresten altverschmutzt, die Gitter und die Innenseite des roten Kühlschranks waren altverschmutzt, der Knetkopf der Knetmaschine sowie der Knetarm waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt und die Käsereibe war mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Weiterhin wurden Lebensmittel im Gefrierfach sowie im Kühlschrank zum Teil ohne geeignete Umhüllung und bei zu hohen Temperaturen gelagert. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 02.09.2022 wieder geöffnet werden. |
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Ludwigsburg |
09.12.2022 |
Schankwirtschaft „7 Nights” |
Schorndorfer Straße 27 |
17.08.2022 |
In der Küche sowie im Thekenbereich der Schankwirtschaft wurden ein akuter, starker Schädlingsbefall (Küchenschaben) sowie auch Reinigungsdefizite, so auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Getränke. Beispiele: Im gesamten Thekenbereich befanden sich lebende und tote Schaben sowie Eipakete und Schabenkot; unter anderem schwammen in der Abtropfwanne |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Die Schankwirtschaft wurde am 17.08.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung und erfolgter Reinigung konnte der Betrieb am 27.09.2022 wieder geöffnet werden. |
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Ludwigsburg |
23.02.2023 |
Restaurant „Antep“ |
Lindenstr. 20 |
25.10.2022 |
In den Betriebsräumen wurden ein Schädlingsbefall (Schaben) sowie auch gravierende Hygienemängel, so insbesondere Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde am 25.10.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung sowie einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 28.10.2022 wieder geöffnet werden. |
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Ludwigsburg |
03.04.2023 |
Restaurant „Gourmet Tempel“ |
Porschestraße 6 |
20.01.2023 |
In den Betriebsräumen wurden gravierende Hygienemängel, so insbesondere gravierende Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Zudem waren auch Defekte bei Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten vorhanden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Sushi, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 20.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 21.01.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
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Ludwigsburg |
20.04.2023 |
Jannis Taverne |
Corneliusstraße 48 |
30.01.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
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Main-Tauber-Kreis |
22.02.2023 |
Best Western Premier Parkhotel |
Lothar-Daiker-Str. 6 |
10.01.2023 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um Altverschmutzungen gehandelt hat, muss davon ausgegangen werden, dass die zuvor in der Küche behandelten Lebensmittel/zubereitete Speisen Kontakt mit den Altverschmutzungen hatten und dadurch einem hohen Kontaminations-risiko ausgesetzt waren. Beispiele: In der gesamten Küche wie z.B. Frühstück-Posten, Entremetier-Posten, Saucier-Posten, Speisenausgabe waren die Ablageflächen in den Schränken mit fettigen, staubigen und teilweise dunklen Ablagerungen sowie mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Mehrere Küchengeräte mit direktem Lebensmittelkontakt waren stark altverschmutzt: Die Eiswürfelmaschine war in Betrieb. Im Vorratsbehälter lagerten Eiswürfel. Die Eiswürfelmaschine war innen am Deckel, an den Innen-wänden sowie entlang den Eisauswurflamellen versport. Die Eiswürfel werden zum Kühlen von Getränken (z.B.Softdrinks, Coktails) verwendet. Der Sahneautomat war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb und mit Sahne gefüllt. Beim Entfernen der Garniertülle durch unseren Lebensmittelkontrolleur war ein starker, saurer Geruch wahrnehmbar. Bei der Aufschnittmaschine war bereits von außen zu erkennen, dass diese mit schwarzen Lebensmittelresten verschmutzt war. Nach dem Entfernen des Schneidemessers waren schmierige, dunkle Wurstreste zu sehen. Von dem Schneidemesser war ein starker, ranziger Geruch wahr zu nehmen. Zudem waren auch weitere Geräte, wie z.B. Standmixer, Mikrowelle, Küchenmaschine betroffen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittel-hygienever-ordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln/ Speisen wurde am 10.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am selben Tag aufgehoben. Die Eiswürfel und die Sahne wurden durch den Betrieb unschädlich beseitigt. |
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Main-Tauber-Kreis |
08.03.2023 |
China-Restaurant "Lo" |
Max-Eyth-Str. 22 |
13.01.2023 |
Der gesamte Betrieb mit Einrichtungen und Arbeitsgeräten ist augenscheinlich weitreichend fettig altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelresten verschmutzt bzw. versport. Der Getränketresen im Thekenbereich war innen mit schimmelpilzähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein großes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (Speisen und Getränke). Beispiele: Die Küchendecke, insbesondere die Gitter der Küchenlüftung, waren mit fettigen, dunkel verfärbten und verstaubten Ablagerungen altverschmutzt. An mehreren Gittern bildeten sich bereits Fetttropfen, welche teilweise heruntertropften. Aufgrund dessen war beim Betreten der Küche ein starker, ranziger Fettgeruch wahrnehmar. Im gesamten Betrieb, insbesondere bei den in der Küche vorgefundenen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Folgende Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren hochgradig altverschmutzt und teilweise mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet: Bei der Grillstation im Gastraum waren die Außenfugen der Grillplatte stark fettig und teilweise mit dunklen Ablagerungen altveschmutzt. Dies ist ein Bereich mit direktem Lebensmittelkontakt. Mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie z.B. Schneidebretter, Pfannen, Messer waren mit fettigen, teilweise schimmelähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Es wurden offene Behälter vorgefunden, in denen Lebensmittel wie z.B. Reis, Mehl und Zucker aufbewahrt wurden. Die Behälter waren teilweise versport sowie mit getrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. Die in den Behältern gelagerten Lebensmittel waren aufgrund des unhygienischen Zustandes mit hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren als nicht zum Verzehr geeignet einzustufen. Sie wurden bei der Kontrolle vor Ort unschädlich beseitigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde am 13.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 14.01.2023 aufgehoben. |
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Main-Tauber-Kreis |
09.03.2023 |
Hot Wok |
Friedrichstr. 5 |
17.01.2023 |
In der gesamten Küche wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Beispiele: 1. Verschiedene verzehrfertige Lebensmittel (z.B. Soßen, gekochter Reis, gekochte Nudeln) wurden über 2 Tage ungekühlt (bei Raumtemperatur) gelagert. 2. Behältnisse mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (z.B. Reiskocher war innen an der Innenwand und am Deckel und teilweise außen hochgradig mit vergilbten, klebrigen Ablagerungen altverschmutzt. Edelstahlbehälter mit Soßen und Gewürzen waren hochgradig altverschmutzt.). 3. Arbeitsgeräte/Ausrüstungsgegenstände waren altverschmutzt (z.B. Saladette und die Edelstahlbehälter darin waren jeweils in den Randbereichen versport. Die Untertischkühlung der Saladette war an den Innenwänden mit dunklen und teilweise fettigen sowie schmierigen Ablagerungen altverschmutz. Zudem waren die Einlegegitter versport. 4. In der Saladette wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle offene Lebensmittel wie z.B. vorgeschnittenes Gemüse (Paprika, Karotten) und Salat (Chinakohl) gelagert, welche durch Austrocknung und beginnenden Verderb wertgemindert waren. Auf Grund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände in der gesamten Küche, insbesondere in Bezug auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, waren diese Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde am 17.01.2023 geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 19.01.2023 aufgehoben. |
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Main-Tauber-Kreis |
11.05.2023 |
Schurk Markelsheim oHG |
Hauptstr. 57 |
16.03.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Bsp: Küchengeräte altverschmutzt (z.B. Küchenmaschine, Paco-Jet für Sorbets, Mixstab, Sahneautomat) und z.T. versport (Rührarm Küchenmaschine)/Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt altverschmutzt (z.B. ineinander gestapelte, altverschmutzte Pfannen mit schadhafter Antihaftbeschichtung, hochgradig altverschmutzte Messer (getrocknete Fleisch- und Fischreste) bzw. z.T. schadhaft/Massiv versporte Innenseiten der drei Getränkekühltheken, dort mehrere angebrochene versporte Getränkeflaschen einschl. Flaschenausgießer (Spirituosen- und Sirupflaschen), z.T. innen Schimmelpilzsporen sichtbar/Schimmelablagerungen am Wandbereich im Lebensmittellagerraum, hier u.a. Lagerung von offenen, verzehrfertigen Grünkernküchle und Soßen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln/Getränken (Grünkernküchle, Soßen, angerichtete Salatteller, Getränkeflaschen) und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände sowie der damit verbundenen hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren (Kreuzkontamination) waren diese als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde durch den Betreiber am 16.03.2023 für Reinigungsarbeiten geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsarbeiten soweit behoben. |
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Ostalbkreis |
11.01.2023 |
Gaststätte Asia World |
Reichsstätterstr. 15b |
06.12.2022 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln: Panierte Entenstücke, Nudeln, im Backteig vorgegarte Hähnchenstücke, die ungeschützt im Treppenhaus neben Müll, Getränkekisten und Kartonagen etc. aufbewahrt wurden, Frühlingsrollen, die in der Küche neben einer stark mit Öl verkrusteten Rohrleitung gelagert waren, Gewürze und Soßen unterhalb einem stark tropfenden Ablasshahn der Lüftung sowie geschnittener Salat neben einem stark verrosteten Halter des Dosenöffners und einer sich lösenden Silikonfuge |
Artikel 14 Abs. 1 und 2b, Abs. 3 und 5 VO(EG) Nr. 178/2002 |
Wiedergestattung der Betriebsaufnahme nach Mängelbeseitigung am 08.12.2022 |
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Ostalbkreis |
30.12.2022 |
Fleiga Ostwürttemberg eG |
Robert-Bosch-Str. 39 |
12.10.2022 |
Fehlender Kontaminationsschutz von frischem Fleisch vor Verunreinigungen und Keimen durch Transportkisten, die in der stark altverschmutzten Kisten-Spülmaschine gespült wurden. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 2 Nr. 4 a) Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Bei der Nachkontrolle am 24.11.2022 war der Verstoß behoben |
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Ostalbkreis |
03.04.2023 |
Restaurant Burger King |
Fackelbrückenstr. 1 |
03.03.2023 |
Inverkehrbringen von verunreinigten und keimbelasteten, d.h. nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Eiswürfeln für Kaltgetränke in Selbst-bedienung |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3a), Abs. 3 und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängelbeseitigung ist noch während der Betriebskontrolle am 03.03.2023 erfolgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
16.12.2022 |
Eisentaler Imbiss |
Schüttelgrabenring 25 |
22.11.2022 |
1. Der Betrieb wurde wiederholt in einem schlechten Reinigungszustand vorgefunden. Hier waren insbesondere, der Mixer, Wurstschneider, Hähnchengrill, und die Kaffeemaschine mit fettigen Belägen und Ablagerungen überzogen sowie zum Teil mit Fliegenexkrementen behaftet. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die vor Ort beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet bzw. Maschinen vorübergehend still gelegt. |
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Rems-Murr-Kreis |
02.01.2023 |
Sulzbacher Schlösslebräu & Event GmbH Gaststätte/ Pension Eiche |
Fornsbacher Str. 14 |
19.10.2022 |
In der Küche wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, welche aufgrund starker sensorischer Abweichungen als amtliche Probe erhoben und an das CVUA Stuttgart zur Untersuchung eingesendet wurden. Die Proben wurden wie folgt beurteilt: |
Buchst. a-e: Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 24.10.2022 wurden keine verdorbenen Lebensmittel vorgefunden. |
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Rems-Murr-Kreis |
17.02.2023 |
Rengin's Pizza und Kebap Haus |
Schillerstr. 21 |
03.01.2023 |
1. Im Thekenbereich waren schwarze Oliven, welche an der Oberfläche eine weiß-grünliche Schicht gebildet hatten. Weiterhin wurden Mozzarella Balls als Probe erhoben und vom CVUA Stuttgart aufgrund des hohen Keimgehaltes als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft. In einem Eimer im Vorbereitungsbereich befand sich rote Soße, bei der an der Oberfläche eine weiße Haut und Blasenbildung vorhanden war. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die verdorbenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben oder vor Ort sofort vernichtet. |
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Rems-Murr-Kreis |
16.03.2023 |
Pizzalieferservice Bella Italia |
Rinnenäckerstr. 24 |
02.02.2023 |
1. Mehrere Bedarfsgegenstände und Einrichtungsgegenstände, wie die Pizzateigmaschine, Kühlschränke und Kühltische incl. Türdichtgummis und Einlegegittern, Wurstaufschnittmaschine, elektrische Gemüse- und Käsereibe, samt Schneideeinsätzen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Wasserboiler, Kisten für Pizzateiglinge usw. vorgefunden, die mit zum Teil angetrockneten Lebensmittelresten vom Vortag, Versporungen, Schlieren, fettigen Belägen oder Fliegenexkrementen verschmutzt waren. An mehreren Kühltisch-Einlegegittern war die Beschichtung abgeplatzt und die offenen Stellen rostig. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel sofort entsorgt. Am 03.02.2023 fand im Betrieb eine Nachkontrolle statt. |
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Rems-Murr-Kreis |
27.03.2023 |
Imbiss Thai Phoommimakasal |
Kurze Straße 12 |
28.02.2023 |
1. Eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen wie Kühlschränke, Besteckhalter, Reiskocher, Kunststoffschüsseln, Siebe, Pfannen, Kochlöffel, Pfannenwender, Gemüseschäler usw. waren mit einem fettigen und zum Teil klebrigen Belag sowie mit Lebensmittelresten überzogen. Die Schüsseln und Siebe waren allesamt mit einem klebrigen Fettfilm überzogen. Zum Teil hatten sich bereits gelblich-braune Schlieren gebildet. In einer Schüssel waren Insektenteile und eine tote Biene vorhanden. Es wurde eine chaotische Lagerung von zum Teil offenen Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien, Müllbeuteln, sowie Lebensmitteln bei denen bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum schon 5 Jahre überschritten war vorgefunden. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Alle beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. Ebenso wurden alle verunreinigten Bedarfsgegenstände sofort zur Reinigung gegeben. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2023 waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
27.03.2023 |
ADA Market |
Stuttgarter Straße 76 |
16.02.2023 |
Verschiedenste Umverpackungen von Lebensmitteln, die in der Kühltheke angeboten wurden, wie z.B. Kunststoffverpackungen, in denen Käse verpackt war oder auch Kartonagen, wiesen großflächig schwarze schimmlige Verunreinigungen auf. An mehreren Kunststoffverpackungen war ersichtlich, dass sich Schimmelverunreinigungen z.T. bereits von außen an die Innenseite des Produktes ausgebreitet hatten. Die gesamte Kühltheke war stark staubig/flusig, stellenweise feucht/schmierig und großflächig schimmelig verunreinigt. Des Weiteren wurden große Mengen an Obst und Gemüse vorgefunden, welche z.T. faulig waren sowie stellenweise bereits deutlich sichtbaren Schimmelbewuchs aufwiesen. In nahezu jeder Kiste befanden sich verdorbene Lebensmittel, wie beispielsweise schimmlige Mandarinen, schwarz verschimmelte Maronen oder faulige Trauben. Am Rettich hatte sich bereits großflächig ein weißer Schimmelflaum gebildet. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Große Mengen an Obst und Gemüse wurden im Lauf der Kontrolle umgehend aus den Regalen entfernt. Bei der Nachkontrolle am 20.02.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.05.2023 |
Turmstüble |
Ringstraße 27 |
13.04.2023 |
Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; |
Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
23.05.2023 |
Imbiss Shamaran |
Endersbacher Straße 11 |
25.04.2023 |
1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
30.05.2023 |
EDEKA Härdter Lebensmittel KG |
Bismarckstraße 1 |
17.11.2022 |
1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
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Schwäbisch Hall |
09.01.2023 |
Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG |
Crailsheimer Straße 16 |
22.11.2022 |
1. Offene Lagerung von Wurstwaren im großen Verpackungsraum sowie im Kühlraum 3 in unmittelbarer Nähe zu versporten Fensterfugen bzw. versporten und verunreinigten Wandoberflächen, so dass die Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. 2. Im Kühlraum EG befindet sich Transport- und Verpackungsmaterial wie Därme und E2-Kisten, das versport ist und schwarze Auflagerungen aufweist, so dass darin verpackte bzw. gelagerte Wurstwaren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt sind. |
1. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV 2. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV |
Im Rahmen der Nachkontrolle vom 20.12.2022 wurde festgestellt, dass die Mängel behoben waren. |
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Schwäbisch Hall |
03.03.2023 |
Bäckerei Kurt Hessenauer GmbH |
Haller Straße 213 |
01.02.2023 |
1. Im Rahmen der Betriebskontrolle wurde eine Vielzahl verunreinigter Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden (Brötchenkörbe im Thekenbereich mit Anhaftungen, Eierschneider mit alten Eiweißresten in der Küche, Zerkleinerer für Restbackwaren in der Backstube mit Anhaftungen, Scherbeneismaschine im Mehllager im Inneren versport und verkalkt, ein Korb des Fettbackgeräts im Konditorraum mit bräunlichen Fettablagerungen). Die mit diesen hergestellten Lebensmittel (insbesondere belegte Brötchen, Semmelbrösel und Feinbackwaren) sind aufgrund der bereits eingetretenen Kontamination bzw. dem unhygienischen Zustand mit hohen Kontaminationsrisiken als verzehrsungeeignet einzustufen. 2. Ferner wurde eine Vielzahl von Situationen angetroffen, in denen Lebensmittel so behandelt oder gelagert wurden, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren (mögliche Verbreitung von Pilzsporen über den Luftstrom infolge versporter Thekenkühlung, trotz Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel wie belegten Brötchen Thekenkühlung außer Betrieb, infolge zugestellter Handwaschgelegenheit in der Küche keine Möglichkeit zu ordnungsgemäßer Personalhygiene beim Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung offener Cremes im Kühlraum der Konditorei ohne Abdeckung) und somit als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet einzustufen sind. |
1. § 2 Nr. 5 und 7 LMRStV, Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB 2. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV; Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1 lit a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB |
Im Rahmen der Nachkontrolle am Abend des 01.02.2023 wurde festgestellt, dass die Mängel im Wesentlichen behoben waren. |
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Stuttgart, Stadt |
23.12.2022 |
O´Reillys Irish Pup |
Reuchlinstraße 27 |
26.10.2022 |
Im Kühlschrank wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel, z.B. aufgetautes verpacktes Fleisch, welches in einer trüben Flüssigkeit schwamm, dunkel verfärbte Cuacamole und fauliger Salat bereitgehalten. In der verkrustet altverschmutzten Fritteuse befand sich altes schwarz verfärbtes Frittierfett. Der Geruch nach altem Fett war in der Küche deutlich wahrnehmbar. Der Pommes Schneider und die Aufschnittmaschine waren altverschmutzt. Die Bierschankanlage wies ekelerregende Altverschmutzungen auf: Im Inneren der Keganschlüsse waren braun/schwarze schmieriege Ablagerungen vorhanden. Im Zapfkopf der Zapfhähne wurden großflächige schmierige Beläge festgestellt. Der Stößel des Zapfhahnes war dunkel, schleimig verschmutzt. In den Bierleitungen waren an den Innenwandungen Hefeablagerungen feststellbar. Der Kompensator und der Kolben waren mit einer Hefeschicht verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Schließung der Schankanlage bis zur Vollständigen Reinigung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 28.10.2022 waren die Mängel behoben. |
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Stuttgart, Stadt |
28.12.2022 |
"Twenty Eight" Cafe Bar Lounge |
Wiener Straße 79 |
18.11.2022 |
Die Eiswürfelmaschine wies im Innenraum ockerfarbene Schmutzbeläge und schwarze Versporungen auf. Die Kaffeemaschine war am Brühkopf und am Auslass des Milchaufschäumers stark verunreinigt. Etliche Trinkgläser und der Baguetteofen wiesen Reinigungsmängel auf. Die Sprühsahne, an deren Kopf alte gelbe Sahne haftete, wurde bei Raumtemperatur im Thekenbereich gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel und die Sprühsahne wurden entsorgt. |
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Stuttgart, Stadt |
02.01.2023 |
Einzelhandel "El Quds" |
Daimlerstraße 92 |
25.11.2022 |
In der Metzgereikühltheke im Verkaufsraum wurde verdorbenes, stinkendes Geflügelfleisch bereitgehalten. Im Außenbereich wurde verdorbenes Obst und Gemüse, z. B. aufgeplatzte faulige Bananen, verschimmelte Karotten, verschimmelte Rote Bete und faulige Trauben zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
12.01.2023 |
Imbiss Bagdad |
Brunnenstraße 53 |
10.11.2022 |
Verkaufsraum/Theke: Das Brotregal sowie Behälter und Körbe in denen Backwaren lagern waren verschmutzt. Fladenbrotteiglinge waren in verschmutzten Geschirrtüchern eingewickelt. Der Fleischwolf und dessen Einsätze sowie der Trichter der Spießpresse waren massiv mit angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Die Behältnisse der Saladette und der Bain Marie waren klebrig verschmutzt. Die Fettpfanne war massiv schwarz verkrustet. Verschiede Geräte, z.B. die Falafelpresse, Spachtel, Soßenflaschen, Fettkelle usw. waren verunreinigt. Vorbereitungsraum: Die Salatreibe und deren Einsätze waren verschmutzt. In verunreinigten Schubladen befanden sich verschmutzte Schöpflöffel, Schaber, Messer und ein Sieb. Lebensmittellagerung: Die Kühl- und Tiefkühltemperaturen waren nicht ausreichend. Die Tiefkühltruhe war zudem massiv vereist. Im Kühlhaus lagerten diverse Lebensmittel, z.B. Zwiebeln, geschnittener Salat, verschiedene Soßen offen/ nicht abgedeckt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
15.02.2023 |
ChaHaus Bubble Tea Cafe´ |
Königstraße 26 |
02.11.2022 |
Die Eismaschine wies im Inneren Kalkablagerungen und Rostbildung sowie Schmierbeläge und Schimmelbildung im Bereich der Eiswürfelzubereitung auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung zur Grundreinigung außer Betrieb genommen und die in der Maschine befindlichen Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2022 war die Eismaschine gereinigt. |
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Stuttgart, Stadt |
03.04.2023 |
Antebi Grillrestaurant |
Hirschstraße 27 |
27.01.2023 |
Ausrüstungsgegenstände mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt: Das Dönermesser war ekelhaft altverschmutzt und verkrustet. Unter dem verschmutzten Lavagrill befanden sich Töpfe mit alten angetrockneten Lebensmittel- u. Soßenresten. Die Reiskocher waren verschmutzt. Servierbretter aus Holz waren schwarz verdreckt. Der Auslass der Kaffeemaschine war mit dunklen Belägen verunreinigt und das Auslasssieb mit eingetrockneten Kaffeeresten verschmutzt. Der Fleischwolf war massiv und ekelerregend altverschmutzt. Der Gemüseschneider war altverschmutzt. Zahlreiche Gastronomiebehältnisse und Gerätschaften waren verschmutzt. Ein Sieb sowie das Fritteusensieb waren schadhaft, es bestand die Gefahr, dass sich Teile lösen und in die Lebensmittel gelangen. Im verschmutzten Lager wurde Schadnagerbefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen u. auf dem Boden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurde eine Betriebsschließung zur Grundreinigung und Schädlings- bekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am gleichen Tag waren die gröbsten Mängel beseitigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. |
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Stuttgart, Stadt |
03.04.2023 |
Aladdin Kebap Haus |
Rathausplatz 4 |
01.02.2023 |
Der Kühlschrank sowie die Kühleinrichtungen in welchen offen Lebensmittel (Salat, Champignons, Calamaris, Rohwürste) lagerten waren verschmutzt, teilweise vereist. Bedarfsgegenstände (Schneidebretter, Teigmaschine Mikrowelle, Wasserkocher, Pürierstab, Lebensmittelbehälter etc) waren altverschmutzt teilweise mit Verkrustungen. Lebensmittel wurden falsch gelagert. Teiglinge waren in verschmutzten Wannen mit Müllsäcken abgedeckt, Baklava wurde auf einem Oberschrank knapp unter der Decke unabgedeckt vorgehalten, geschnittenes Rotkraut wurde im verschmutzten Lager unabgedeckt bzw. unverschlossen vorgehalten , Speiseeis mit Gerfrierbrand befand sich in der vereisten Tiefkühleinrichtung, Peperoni war in Dosen entgegen den Herstellerangaben ungekühlt |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. |
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Stuttgart, Stadt |
04.04.2023 |
(m)eatery |
Kronprinzstr. 24 |
15.02.2023 |
Beide Eismaschinen (Crushed Ice und Eiswürfel) waren massiv altverschmutzt. Die Crushed-Ice-Maschine wies direkt am Auslass massive Verkrustungen auf. Die Eiswürfelmaschine wies massive dicke schleimige Beläge mit Versprorungen am Abwurf der Eiswürfel auf. |
Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfel sowie das Crushed Ice wurden entsorgt. Am fogletag waren die Mängel beseitig. ein Angebot zur künftigen regelmäßigen Reinigung und Wartung durch eine Fachfirma lag vor. |
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Stuttgart, Stadt |
02.05.2023 |
Mikoto |
Tübinger Str. 41 |
10.02.2023 |
Mehrere Schneidebretter waren massiv schwarz verfärbt mit tiefen Rillen. Der Reis vorm Vortag wurde über Nacht außerhalb der Kühlung im Reiskocher gelagert und wies zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Temperatur von 32°C auf. Im völlig vereisten Kühlschrank waren Garnelen eingefroren, welche nicht vollständig umhüllt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 15.02.2023 waren die Mängel behoben |
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Stuttgart, Stadt |
11.04.2023 |
Taj Mahal |
Böblinger Str. 81 |
02.02.2023 |
Bedarfsgegenstände wie Töpfe und Pfannen waren verschmutzt. Auf dem verschmutzten, schadhaften Boden standen in unmittelbarer Nähe zum offenen Mülleimer Töpfe mit geschälten Zwiebeln sowie in Wasser eingelegte Cashewkerne. Schüsseln mit offenen Gewürzen waren verschmutzt, die Gewürze selbst verunreinigt. Vorgebratenes geschnetzeltes Fleisch stand ungekühlt unterhalb des Küchenblocks auf dem verunreinigten Boden. Die Eismaschine war verschmutzt mit schwarzen Versporungen. Ein Stabmixer wurde vor und nach Benutzung auf dem verschmutzten Boden abgestellt. In Kühlschubladen mit Schimmelbelägen und Schmutzansammlungen befand sich geschnittenes Obst sowie offen vorgehaltenen Soßen. Verschmutzte Pfannen wurden direkt auf Gastrobehältern mit frischen Lebensmitteln abgestellt. Ein Schneidebrett war verschmutzt, verfärbt. Diverse Soßen waren durch die Benutzung desselben Schöpfers verunreinigt. |
"Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und nach Behebung der hygienischen Mängel am 03.02.2023 wieder geöffnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Stuttgart, Stadt |
10.05.2023 |
Bäckerei Altinbasak |
Spreuergasse 24 |
04.04.2023 |
Die Backwaren wurden in massiv verschmutzten mit alten Teigresten verunreinigten Maschinen und Ausrüstungen (Teigmaschine, Kegelrundroller, Teigabwieger, Abziehapparat, Gärraum) hergestellt. Backbleche und Backpapier, auf denen Backwaren lagerten waren verschmutzt. Die zur Herstellung der Backwaren verwendeten Lebensmittel, z. B. Käse und Butter wurden bei nicht sachgerechten Temperaturen ungekühlt gelagert. Lebensmittel wurden in vereisten Kühleinrichtungen und Tiefkühltruhen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Backwaren aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
17.05.2023 |
Restaurant Akeno |
Rotebühlstr. 151 |
23.03.2023 |
Küche: Die Eiswürfelmaschine wies starke Verfärbungen und Verschmutzungen auf. Bedarfsgegenstände (z. B. Siebe, Schüsseln sowie auch Behältnisse zur Lagerung von Rohwaren wie z. B. Reis) waren teilweise verschmutzt. / Küche/Tiefkühlschrank: Roher Lachs für die Sushizubereitung war teilweise nicht sachgerecht eingepackt. Fleischbällchen, Teigtaschen und Rindfleisch wurden nicht abgedeckt zwischen vereisten Ablagen gelagert. Die Lebensmittel wiesen Vereisungen, Gefrierbrand und Eisschnee auf. / Küche/Kühlhaus: Ein Behälter mit Soße war nicht abgedeckt. Der Lüfter in diesem Kühlhaus war verschmutzt und schwarz versport. / Getränkekühlhaus UG: 3 Gastrobleche mit ca. 15 kg aufgetautem rohem Thunfisch wurden nicht abgedeckt auf Getränkekisten gelagert. Der Lüfter des Getränkekühlhauses war schwarz versport. / Theke: Das Gefäß für Eiswürfel war im Innenbereich verschmutzt. Der Deckel des Gefäßes für die Lagerung von geschnittenem Obst und Gemüse in der Kühleinrichtung war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.04.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
30.05.2023 |
Divan 2 |
Seelbergstraße 31 |
14.03.2023 |
Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittels, hier Reis, bei +35,5°C anstatt bei maximal +7°C (gekühlt) oder bei über +60°C (warm gehalten) bereitgehalten. Der Reis war, aufgrund der nachweislich sehr hohen Keimbelastung, nicht sicher und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch zwei Gutachen des CVUA Stuttgart bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Reis wurde aus dem Verkehr genommen. |
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Stuttgart, Stadt |
05.06.2023 |
Mundus Süßwaren GmbH |
Wilhelmstraße 20 |
04.04.2023 |
Im Verkaufsbereich und in der Produktion wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel bereitgehalten: Speiseeis, von der Konsistenz und Farbe stark verändert. Baklava auf übereinandergestapelten Backblechen dazwischen mit direktem Kontakt, unbehandelte Holzscheite mit Materialabsplitterungen. Lebensmittel, z. B. Cremeschnitten und Lahmacun, wurden nicht ausreichend gekühlt in der Kühltheke bei + 14°C aufbewahrt (Solltemperatur max. + 7°C). Tiefkühllebensmittel waren bei -12°C anstatt bei – 18°C gelagert, z.B. arabisches Speiseeis. Zwei Kartons mit Butter lagerten ungekühlt auf dem verschmutzten Boden. Die Anschlagmaschine, der Backofen und die Backbleche, der Fleischwolf, die Gemüsereibe, der Gasgrill, die Teigmaschine, die Fettwanne der Fritteuse, der Pizzalangroller und der Garraum waren massiv verschmutzt. Sowie diverse Arbeitsgerätschaften , z.B. Töpfe, Kochkessel, Teigroller, Mixer, Wasserkocher, Gargutträger usw. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Verkauf von Fertigpackungen wurde am 06.04.2023 wieder freigegeben. |