Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 13.03.2026
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Esslingen

15.10.2025

Amore Pizza

Nürtinger Straße 15
72694 Wolfschlugen

07.08.2025





































14.08.2025







27.08.2025

Bei einer Beschwerdekontrolle am 07.08.2025 wurden insgesamt ca. 19 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Ein Großteil des Betriebs (z.B. Verkaufsbereich, Küche, Lagerraum, Kühlraum und Personal-WC), der überwiegende Teil der Einrichtungsgegenstände, Boden und Wände in den vorgenannten Räumen sowie verschiedene Lebensmittelbedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt wiesen Reinigungs- und Hygienemängel auf. So waren z.B. der Drehspießgrill, das elektrische Drehspießmesser, mehrere Schneidbretter, der Dosenöffner, die Teigmaschine, die Aufschnittmaschine, die elektrische Käsereibe, eine Gemüsereibe mehrere Siebe und Pfannen altverschmutzt.

Eine Vielzahl der Lebensmittel im Betrieb (z.B. der in der Saladette befindliche Mais, Thunfisch, vorgegarte Nudeln, ein angebrochenes Glas Ajvar mit deutlich sichtbarer Schimmelbildung, gewürfelter Mozarella, sowie Hühnchenfleisch) waren nach der sensorischen Überprüfung nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet und wurden unverzüglich entsorgt.
Es wurden mehrere Verdachtsproben von Lebensmittel (Frittierfett, Thunfisch, vorgekochte Nudeln, Hühnchenfleisch) erhoben.  Der Thunfisch, die Nudeln und das Hühnchenfleisch wurden aufgrund der mikrobiologischen Abweichung durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 22.08.2025 als für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. Das Fritierfett wurde aufgrund von Verderb durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 28.08.2025 ebenfalls für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Der Kühlraum des Betriebs befand sich insgesamt in einem altverschmutzten Zustand. In dem Raum standen rostige Regale und es wurden darin unreine Kartonagen gelagert. In einer Ecke hinter der Tür lagerte ein nicht verpackter Puten-Drehspieß. Durch die vorgefundenen Zustände im Kühlraum bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination des Puten-Drehspießes.

In der Küche sowie im Kühlraum des Betriebes wurde eine Vielzahl von toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben festgestellt.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf dem Speisenaushang irreführende Angaben zur Eigenschaft von Lebensmitteln gemacht werden. Die irreführende Angabe besteht darin, dass der Betrieb  "Döner" auslobt, obwohl das Lebensmittel "Puten-Drehspieß" verwendet wird. Laut der allgemeinen Verkehrsauffassung besteht  "Döner Kebab" Lamm-/Schaffleisch und/oder Kalb-/Rindfleisch.

Das Inverkehrbringen von Speisen und offenen Getränken wurde direkt bei der Beschwerdekontrolle behördlich untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 wurden in der Pizzastation Lebensmittel wie Wurst, Thunfisch, Ananasringe im Saft, schwarze Oliven und Feta vorgefunden. Die festgestellte Temperatur der Lebensmittel hat +22°C, die Temperatur des Kühlgeräts hat +17°C betragen. Die Ananasringe und Oliven wiesen bereits eine Schaumbildung auf. Der Feta war ungekühlt und hatte an der Oberfläche eine schleimige Struktur. Die Lebensmittel waren als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet, weshalb das Inverkehrbringen dieser Lebensmittel  behördlich untersagt und unter Aufsicht unschädlich beseitigt wurde.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut verdorbene Lebensmittel (z.B. Mais, Thunfisch, Oliven) vorgefunden, deren Inverkehrbringen direkt behördlich untersagt wurde. Zudem wurden erneut zahlreiche erhebliche  Hygienemängel (altverschmutzte Dunstabzugshaube, verschmutzte Messer und sonstige Arbeitsgeräte, Schabenbefall sowie ein deutlich verunreinigter Lebensmittelkühlraum) festgestellt, weshalb in dem Betrieb das Inverkehrbringen von  Speisen und offenen Getränken behördlich untersagt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002

Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Art.4 Abs.2  i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr.3 und Nr.4  VO (EG) 852/2004
Art. 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011

Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m.
Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Bei den Nachkontrollen am 08., 12. und 14.08.2025 waren die Hygienemängel verbessert, jedoch noch nicht behoben. Bis zum 14.08.2025 wurde eine Schädlingsbekämpfung noch nicht eingeleitet.

Bei einer Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut Hygienemängel festgestellt. Zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung nachweislich eingeleitet. Am 29.08.2025 waren bei einer Nachkontrolle alle Hygienemängel beseitigt, sodass die Untersagung der Abgabe von Speisen und offenen Getränken aufgehoben wurde.

Esslingen

29.12.2025

Asia Gourmet

Rennstraße 30
73728 Esslingen am Neckar

08.10.2025

Bei der Kontrolle am 08.10.2025 wurden 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Sushi-Küche des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Sushi-Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Die Eismaschine in diesem Raum war innenseitig unsauber bzw. wies Schmierfilmbildung auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt.

Küche:
Der Bodenbereich um die Türe zum Gastraum hin war unsauber. Der Bodenbereich neben der Tiefkühltruhe war unsauber. Der Einweghandtuchhalter an der Wand wies Fettschlieren auf.

Spülbereich:
Der Geschirrspüler war innenseitig mit einem Schmierfilm behaftet. Der Boden unter dem Ablagetisch aus Metall war stark altverschmutzt.

Personal-WC Herren:
Die Toilettenschüssel und das Pissoir waren verschmutzt.

Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002

VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4

Aufgrund des Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Sushi-Küche und Benutzung der Eismaschine aufgrund der innenseitigen Verschmutzung untersagt. Aufgrund der o.g. Mängel wurden Sushi vom Buffet zur Selbstbedienung im Gastraum und Eis in der Eismaschine außer Verkehr nehmen lassen und vom Betrieb der Entsorgung zugeführt. Vor Ort wurde eine Anhörung zur Behebung der Mängel in Bezug auf Reinigung und das Hinzuziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers gefertigt.

Am 09.10.2025 wurde die Eismaschine aufgrund der erfolgten Reinigung und am 13.10.2025 die Sushi-Küche nach Reinigung und getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer wieder für den Betrieb freigegeben.

Esslingen

11.12.2025

Ess-Night

Martinstraße 14
73728 Esslingen am Neckar

19.09.2025

Bei einer Routinekontrolle am 19.09.2025 wurden 16 teils erhebliche Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke wurden insbesondere im Bereich unter dem Spülbecken eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festgestellt.

Mehrere Kühleinheiten im Küchenbereich wiesen Altverschmutzungen und stellenweise augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Im Kühlraum des Betriebes wiesen sowohl die Ventilatorengitter als auch die Regale Altverschmutzungen und augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Zudem wurden mehrere Schneidbretter vorgefunden, die tiefe Riefen aufwiesen.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB


Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004  i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Bei der ersten Nachkontrolle am 24.09.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.10.2025 waren alle Mängel vollständig beseitigt.

Esslingen

03.02.2026

Eco Supermarkt

Hauptstraße 24
72636 Frickenhausen

24.11.2025

Bei einer Routinekontrolle am 24.11.2025 wurden mehrere teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Mängel vorgefunden. Insbesondere wurden im Vorbereitungsraum der Fleischtheke im Bereich um eine Gefriertruhe sowie dem angrenzenden Heizkörper eine Vielzahl an Deutschen Schaben festgestellt. Auch im Bereich hinter der Fleischtheke wurden am Handwaschbecken und in einem Lagerregal für Umverpackungen einzelne Deutsche Schaben festgestellt.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004;
§12 LFGB; §3 LMHV

Vor Ort wurden mehrere Gebinde mit Verpackungsmaterial entsorgt. Noch am selben Tag war ein Schädlingsbekämpfer erstmals vor Ort. Bei einer Nachkontrolle am Folgetage 25.11.2025 waren sowohl der Vorbereitungsraum als auch der Bereich der Fleischtheke gründlich gereinigt worden.

Esslingen

06.02.2026

s´Bull Beer Pub

Hauptstraße 14
72639 Neuffen

17.12.2025

Bei einer Plankontrolle am 17.12.2025 wurden 8, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Weite Teile der Küche wiesen Altverschmutzungen und Staubablagerungen auf. An mehreren Stellen im Küchenbereich wurde Mäusekot vorgefunden. Eine Packung Haribo wies Fraßspuren von Mäusen auf. Die Thekenregale, in welchen die Getränkegläser stehen (Trinkseite nach unten), wiesen nicht unerhebliche Staubablagerungen auf. Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002;

Anh. 2 Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) 852/2004;

Anh. 2 Kapitel V Nr. 1a VO(EG)852/2004

Die Speisenabgabe wurde vor Ort untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.12.2025 waren alle Mängel behoben.

Esslingen

10.03.2026

ZEN Asian Fusionfood

Imanuel-Maier-Straße 2
73257 Köngen

27.01.2026

Am 27.01.2026 wurde in dem Betrieb eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Grund hierfür gab eine Verbraucherbeschwerde vom 26.01.2026. Laut den Angaben des Beschwerdeführers sollen sich am 23.01.2026 auf zwei von vier Tellern Schaben im Essen befunden haben. Bei der Beschwerdekontrolle konnten in dem unmittelbar unter der Zubereitungstheke befindlichen Regalfach 2 lebende und 5 tote Schaben vorgefunden werden. Der Bodenbereich war vor allem unter den Schränken stark altverschmutzt.

Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1

Der Betreiber hat noch während der Beschwerdekontrolle einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei der Nachkontrolle am 28.01.2026 waren alle Reinigungsmängel behoben. Schaben wurden keine mehr vorgefunden.

Heilbronn, Land

07.01.2026

Waldhotel Raitelberg GmbH

Schönblickstraße 39
71543 Wüstenrot

27.01.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 21. Januar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Bei der Kontrolle wurden mehrere Putenbrustfilets mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. 
 
Zudem waren u.a. die Kaffeeautomaten, Kühlschubladen im Vorspeisenbereich, der Gemüseschneider, die Knetmaschine, der Mixstab im Fleischbereich, die Messer an der Magnetleiste im Fleischbereich und das Reinigungsbecken für Rohgemüse verunreinigt und altverschmutzt.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 27. Januar 2025 wurden weitere Hygienemängel festgestellt. U.a. war die Rührmaschine, die Besteck-Poliermaschine sowie der Salamander erheblich verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle standen viele Lebensmittel, beispielsweise Garnelen und Gemüse, in GN-Behältern bzw. in Kunststoffboxen offen und ohne Kühlung auf den Arbeitstischen.
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004,
2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 LMHV,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 27.03.2025 waren alle Mängel behoben.

Ostalbkreis

24.09.2025

Metzgerei & Partyservice Scheffel GmbH

Breslauer Str. 49
73529 Schwäbisch Gmünd

14.08.2025

Teilweise erhebliche Hygienemängel, sowie unzureichende Kühlung der Lebensmittel Heringssalat 15,9°C, Fleischsalat 13,4°C, kleine Paprika gefüllt mit Frischkäsezubereitung 16,1°C, Frischkäse 12,5°C, geräucherte Forelle 16,1°C, Frischkäsezubereitung, 11,7°C. Zudem folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: Clipverschlussmaschine für Würste, Knochenbandsäge, rote E2 Eurokisten mit Lebensmitteln, Schneidebretter mit Stockflecken, Wurstfüller, Vakuumiergerät.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5

Bei der Kontrolle am 15.08.2025 waren die Hygienemängel beseitigt. Die Kühltheke wurde am 19.08.2025 instandgesetzt. Alle Mängel waren somit vollständig behoben.

Ostalbkreis

15.01.2026

Yazgülü Supermarkt

Auguste-Keßler-Straße 1
73433 Aalen-Wasseralfingen

09.12.2025

Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst, Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 13,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5

Die betroffene Ware wurde am 10.12.2025 entsorgt.

Ostalbkreis

15.01.2026

Sushi Circle Gastronomie GmbH

Julius-Bausch-Straße 27
73430 Aalen

09.12.2025

Die Selbstbedienungskühltheke wies eine Temperatur von 19,3°C auf. Das darin vorgehaltene Sushi wies eine Kerntemperatur von 17,9°C auf. Die Kühlfunktion war ausgefallen.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5

Die betroffene Ware wurde entsorgt. Die Kühltheke wurde instandgesetzt und konnte am 13.12.2025 wieder in Betrieb genommen werden. Alle Mängel waren somit vollständig behoben.

Ostalbkreis

27.02.2026

Pizza Express Aalen

Bahnhofstraße 97
73430 Aalen

29.01.2026

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontamination durch Schadnagerkot im Heizraum, welcher unmittelbar mit Küche und Lager verbunden ist. Zudem altverschmutzte Bedarfsgegenstände bzw. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt: Pizzaschneider, Gemüseschneider, Aufschnittmaschine, Teigknetmaschine, Käsereibe, Mikrowelle, Arbeitsoberfläche, Schneidbretter, stark verfetteter Dunstabzug. versportes Kühlregal

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3

Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2026 waren die Mängel behoben.

Rems-Murr-Kreis

28.01.2026

Baklavaci

Vorstadtstraße 26
73614 Schorndorf

20.11.2025

In der Konditorei wurden erheblich verunreinigte Arbeitsgeräte mit angetrockneten und verkrusteten alten Lebensmittelresten und weiteren Partikeln festgestellt, darunter zwei Messer, ein Schaber und ein Schneidbrett.

In der Backstube befand sich eine mit stark verkrusteten und schwarz eingebrannten Fettresten verunreinigte Fritteuse.

An der Teigknetmaschine war die Unterseite des Getriebekopfes, das Handschutzgitter und die Knetschüssel erheblich mit klebrig fettigen Mehl- und Teigresten verunreinigt.

Bei einem Hand-Stipper waren die Nadeln massiv mit angetrockneten, klebrigen, braunen Teig- und Mehlresten behaftet.

Eine Vierkantreibe, zahlreiche Messer, Pfannenheber, ein Fleischerbeil, Wetzsteine und weitere Bedarfsgegenstände waren stark mit angetrockneten teils klebrigen Speiseresten, Krümeln und weiteren Ablagerungen verunreinigt.

Die Grillplatten des Kontaktgrills im Thekenbereich waren teils mit angetrockneten, eingebrannten Grillresten, Krümeln und weiteren Partikeln verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Bei der Nachkontrolle am 25.11.2025 waren die schwerwiegenden Mängel größtenteils behoben.

Rems-Murr-Kreis

28.01.2026

Metzgerei Otto´s Hausmacher

Wüstenbacher Weg 8
71546 Aspach

10.12.2025

1. Am Boden der Mengmulde war eine bräunliche trübe Flüssigkeit erkennbar sowie Stücke und teils zerfließende rot-bräunliche Partikel einer wurstähnlichen Masse sowie eine rötliche Scheibe Salami.
2. In der offenen Rauchkammer lagerten 15 Ringe Schwarzwurst. Diese wiesen auf der Oberfläche weiße-weißgraue flächige Beläge sowie jeweils 3 -7 rundliche etwa 0,5 cm große leicht erhabene haarige Schimmelherde auf.
3. Im Schlachtraum befand sich eine hochgradig mit krümeligen kleinen hell-bräunlichen Partikeln, hellen fettig-klebrigen Auflagerungen und Fettpartikeln behaftete Fritteuse.
4. Die Wurstschneidemaschine wies einzelne Wassertropfen auf und war im inneren Bereich der Schneide mit einzelnen rötlichen Fleischpartikeln behaftet.
5. Ein weißes großes Schneidebrett wies über die gesamte Fläche rotbräunliche sowie mehrere 1-2 cm große graue schimmelähnliche Flecken sowie einzelne kleine dunkelrote Fleischpartikel auf.
6. Der Spalter wies am Übergang vom Holzgriff zur Klinge bräunliche Auflagerungen auf. Die Klinge selbst war mit einem Fettfilm behaftet und wies im Bereich der Spitze Verrostungen auf.
7. Der Innenbereich der Messerhalterung an der Wand war mit bräunlichen Flecken und bräunlichen kleinen Partikeln altverschmutzt.
8.  Im Kühlraum wurden sowohl vakuumierte Fleischwaren (Schweineoberschalen und -rücken, Rinderbeinscheiben) in mehreren gestapelten E2-Kisten (mindestens 4 Rollies mit etwa 4-5 Kisten) als auch Fleischerzeugnisse  in mehreren gestapelten E2-Kisten (vakuumiert, in einer Kiste auch lose und aufgeschnitten) sowie am Gehänge (etwa 13 kleinkalibrige und 3 großkalibrige in Kunstdarm abgefüllte Fleischwürste und Bierschinken) und am Fleischerhaken am Regal (mindestens 8 kleinkalibrige in Kunstdarm abgefüllte Brühwürste Lyoner, ) gelagert. Ein großer Teil dieser Waren war aufgrund von äußerlichem Schimmelbefall oder aufgrund von Verderb durch Überlagerung (verschiedene Fleischsorten in bräunlich-trüber Flüssigkeit sowie säuerlichem Geruch) nicht mehr für den Verzehr geeignet.

Zu Nr. 1, 3 bis 7 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
Zu Nr. 2 und 8 Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Grundreinigung des Betriebs wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Schwäbisch Hall

23.10.2025

Metzgerei Walter Frank

Waldstraße 19
74541 Vellberg-Kleinaltdorf

04.09.2025

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine unmittelbare Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen. Im einzelnen wurden u.a. festgestellt: a) Gemeinsame Lagerung von rohem Fleisch (aufgebrochenes Wild) zusammen mit verzehrfertigen Fleisch- und Wurstwaren im Kühlraum, wodurch ein hohes Risiko der Kreuzkontamination bestand. b) Lebensmittelbehältnisse im Koch- und Räucherraum, insbesondere Eimer, Schüsseln sowie die Dosen zur Aufbewahrung der Gewürze, waren altverschmutzt und zum Teil defekt, so dass die in diesen Behältnissen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und sich ablösende Materialien ausgesetzt waren. c) Die Schneidbretter wiesen zudem Abnutzungserscheinungen mit tiefen Kerben auf, die eine hygienische Reinigung unmöglich machen und sie damit ebenfalls zu potentiellen Kontaminationsquellen machten.

a) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB c) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

Schwäbisch Hall

30.12.2025

Asia Restaurant Canton

Im Buchhorn 2
75545 Michelfeld

20.11.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren.

a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

Stuttgart, Stadt

22.10.2025

Cavos

Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart

01.07.2025

In der gesamten Küche waren Schadnagerspuren in Form von Mäusekötteln, diese befanden sich auf gereinigten zum Gebrauch vorgehaltenen Tellern, in Regalen und Schränken und auf einer Grillplatte. An bereits gereinigten vorgehaltenen Gläsern waren alte Lippenstiftspuren. Der Backofen war im Innern verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ebenso der Schockfroster welcher bereits im Innern Schimmelanhaftungen aufwies, der Eiswürfelbereiter war schadhaft sowie mit dicken wulstigen Kalkablagerungen altverschmutzt. Es wurden im Betrieb in Scheiben vorgeschnittene Tomaten, welche bereits eingetrocknet waren, sowie überlagertes Bifteki vorgehalten, dieses wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Kontrolle erfolgte während der Arbeitsvorbereitung vor Öffnung des Restaurants. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber verworfen. Die auf 18 h geplante Eröffnung erfolgte ebenfalls nicht, und wurde vom Betreiber erst nach umfangreicher Reinigung auf den nachfolgenden Tag verschoben. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2025 waren alle Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

19.09.2025

Chan´s Kitchen

Badstr. 9
70372 Stuttgart

08.07.2025

Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.

Stuttgart, Stadt

14.10.2025

Dilgelay

Neckarstr. 156
70190 Stuttgart

28.08.2025

Lagerraum: Die Aufschnittmaschine wies deutliche Reinigungsmängel auf, ein unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Der elektrische Gemüsehobel war mit eingetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. In einer verschmutzten TK-Truhe wurde ein nicht vollständig verpackter Dönerspieß vom Vortag gelagert. Lebensmittel, wie z. B. Gewürze, wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung gelagert./Vorbereitungsraum: Mehrere Schneidebretter waren schadhaft/verschmutzt. In einer Schublade aufbewahrte Einsätze für den Gemüsehobel waren mit eingetrockneten Käseresten verschmutzt./Pizzastation: In der Saladette wurden Lebensmittel wie z. B. Schinken und Käse bei einer unsachgemäßen Temperatur von 15 °C vorgehalten. In der Saladette war am Deckel des Behälters mit Tomatensoße weißer Flaum/Schimmel erkennbar. In der Unterbaukühlung wurden teilweise überlagerte Lebensmittel vorgefunden, wie z. B. Thunfisch sowie vergorene Ananas in trüber Flüssigkeit. Teiglinge wurden in gelben Abfallbeuteln aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie die Aufschnittmaschine und der elektrische Gemüsehobel bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

30.10.2025

Indian Spice Bazar

Herrenberger Str. 9
70563 Stuttgart

12.09.2025

Im Verkauf befanden sich eingetrocknete Chilischoten, welche großflächig mit Schimmel überzogen waren, Ingwerknollen, welche teilweise eingetrocknet waren und Schimmelflecken aufwiesen sowie in Plastik verpackte Kräuter ebenfalls mit Schimmelanhaftungen welche nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware wurde entsorgt.

Stuttgart, Stadt

10.11.2025

Bäckerei Sirignano
Sirignano/Sirignano GbR

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

15.09.2025

Backstube: Die Teigwannen, die Bäckerkörbe, das Wellholz, der Behälter für Mehl, die Kliefmaschine, die Baguette- sowie die Backbleche waren verschmutzt/verkrustet. Das Rohr des Wassertemperiergerätes war am Auslass und innen verschmutzt sowie der daran angebrachte Schlauch nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln (hier: Wasser) geeignet. / Produktionsraum Ofen (EG): Die Lagerbretter für die Brote sowie der Brotschießer waren verschmutzt. / Gärraum (EG): Die Teigtücher wiesen teilweise Stockflecken bzw. Schimmel auf. / Lager (EG): Backwaren wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in Bäckerkisten gelagert. / Lagerräume (UG): Die Weckmehl-und die Ausrollmaschine waren verschmutzt. Lebensmittel wurden offen/ohne sachgerechte Verpackung in der TK-Truhe (z. B. verschiedene Backwaren zum Aufbacken) sowie in der TK-Zelle (z. B. tourierter Teig) gelagert. Im Lagerbereich für das Mehl wurde sowohl unter als auch auf den Paletten und den Mehlsäcken Mäusekot/-urin vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Mehlsäcke wurden auf behördliche Anordnung entsorgt sowie der Keller bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

17.11.2025

FaMa2

Normannstr 2
70374 Stuttgart

08.10.2025

Es wurde „Hering – nicht ausgenommen“ zum Verkauf angeboten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 22.08.20205 bzw. 29.08.2025 abgelaufen war. Zudem befand sich „Schweinebacke, gekocht, gepökelt und geräuchert nach rumänischer Art“ Mindesthaltbarkeitsdatum bis 08.09.2025 im Verkauf, welche bereits Schimmelanhaftungen aufwies.

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffen Ware wurde auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen und entsorgt.

Stuttgart, Stadt

24.11.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

16.10.2025

Der Topf eines Industriemixers strömte einen beißenden Geruch aus. Ein Falaffelstößel wies rostige Flecken auf. Metallklemmen für Hähnchenspieße sowie bereitstehende Teller wiesen Schmutzrückstände auf. Teigboxen waren wiederholt mit eingetrockneten Teigresten altverschmutzt. Geraspelte Karotten wurden im Kühlraum in blauen Müllsäcken gelagert. Salsa befand sich in einer nicht lebensmittelechten Kunststoffbox. Roher Teig war in Mülltüten verpackt. Rohes Hähnchenfleisch wurde wiederholt offen ohne Abdeckung im Kühlraum gelagert. Im Zubereitungsbereich wurde ungekühlte Butter mit dunkelgelber Verfärbung vorgefunden. Es befanden sich verdorbene Küchenkräuter zur weiteren Verarbeitung auf der Arbeitsfläche. Es wurde verdorbenes, schwarz verfärbtes Frittierfett mit sichtbaren Lebensmittelrückständen in der erwärmten Fritteuse vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.12.2025 wurde ein Schabenbefall im Vorbereitungsraum für Lebensmittel und in der Spülküche festgestellt. Zudem wurde eine verdorbene Hackfleischzubereitung sowie überlagerte Oliven vorgefunden. Der Betrieb wurde zur Mängelbeseitigung behördlich geschlossen. 

Stuttgart, Stadt

28.11.2025

A & K Kaffeebetriebe GbR

Marktstr. 14
70372 Stuttgart

28.10.2025

Die Eismaschine war innen im Bereich der Eislagerung an der Oberseite mit Schimmelflecken verunreinigt. Die Eiswürfel waren zur Herstellung von Eiskaffee vorgesehen. Ein Standmixer wies unterhalb des Mixmessers und am Becherrand schmierige Ablagerungen auf. Die Sahnemaschine war an den Einsätzen mit verkrusteten Sahnebelägen verschmutzt. Ein Kaffeekocher für Griechischen Kaffee wies im Innenbereich erhebliche Verunreinigungen auf. Auch Kaffeekannen waren im inneren Randbereich unzureichend gereinigt. Der Standmixer für Frappé wies am Rührpropeller Altverschmutzungen auf. Eine Zitruspresse war am Siebeinsatz mit eingetrockneten Saftrückständen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Maschinen wurden behördlich zur Durchführung einer Grundreinigung gesperrt und die Eiswürfel aus der Eismaschine aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am selben Tag waren die Reinigungsarbeiten zufriedenstellend abgeschlossen, sodass die Maschinen wieder in Betrieb genommen werden konnten.

Stuttgart, Stadt

08.12.2025

N 14

Nadlerstr. 14
70173 Stuttgart

29.10.2025

Im Spülbereich wurden Lebensmittel außerhalb der Kühlung vorgehalten. Der Reis wurde bei einer Kerntemperatur von 29,9 °C (Soll <7°C oder> 60 °C) vorgehalten. Rindfleisch bei 21,7 °C (Soll 7°C) Roher Lachs wurde im Handwaschbecken gelagert, auf dem Lachs lagen Schöpflöffel in daneben liegenden Becken wurde Pak Choi gewaschen und über dem Lachs wurde ein benutzter Reiskocher ausgewaschen. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2025 befand sich erneut Lachs im Spülbecken. Die Fritteuse war altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schöpflöffel, Küchensieb,Schneebesen) wiesen alte Antrocknungen auf. Teller wiesen Rostanhaftungen auf. Auf dem Boden in unmittelbarer Nähe zu Klebefallen für Schaben standen Pfannen mit Roststellen. Im mit Orangenscheiben befüllten Dörrautomat befand sich eine tote Schabe. Die Mikrowelle wies im Innern massive Reinigungsmängel auf. 

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2025 waren die Mängel vollumfänglich behoben.

Stuttgart, Stadt

12.12.2025

alab / Olabi Süßwaren

Brunnenstr. 11
70372 Stuttgart

03.11.2025

Die Backstube, in der Süßgebäck hergestellt wurde, war mit kleinen Schaben befallen. Eine Schabe trieb in einer Zuckerlösung, welche zur weiteren Verwendung offen gelagert wurde. Eine weitere Schabe befand sich in einem mit Lebensmittelpuder befüllten, offenen Behälter. Zur Bestäubung der Lebensmittel wurde ein handelsüblicher Kehrbesen verwendet, welcher nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen. Seitens des Betriebs wurde unverzüglich eine Fachfirma zur Bekämpfung der Schädlinge beauftragt.

Stuttgart, Stadt

10.12.2025

W 13

Wilhelmstr. 13
70182 Stuttgart

07.11.2025

Die Eiswürfelmaschine war zum wiederholten Male massiv verschmutzt, teilweise mit schleimigen Belägen sowie Roststellen. Die Saftpresse war altverschmutzt mit angetrockneten Fruchtfleischrückständen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die vorgehaltenen Eiswürfel sowie frischgepresster Orangensaft wurden entsorgt. Die Geräte wurden bis zur Reinigung aus dem Verkehr genommen

Stuttgart, Stadt

22.12.2025

King´s Palace

Schafgasse 3
70563 Stuttgart

12.11.2025

Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB

Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

30.12.2025

Akay Obst & Gemüse

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

20.11.2025

Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt.

Stuttgart, Stadt

08.01.2026

EArth Tokyo

Rotebühlplatz 20
70173 Stuttgart

22.10.2025

Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt.

Stuttgart, Stadt

20.01.2026

Mom´s Kitchen

Kernerstr. 13
70182 Stuttgart

10.12.2025

In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

16.02.2026

Lema Döner & Grillmeister

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

01.12.2025

Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

03.02.2026

Davvero

Lohäckerstr. 11
70567 Stuttgart

10.12.2025

Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. Sie haben in Ihrer Mittagskarte Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt.

Stuttgart, Stadt

16.02.2026

Gourmet Palast

Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

13.01.2026

Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. waren unzureichend gereinigt. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

09.03.2026

"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum

Schlachthofstr. 2A
70188 Stuttgart

22.01.2026

Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmieri-gen Ablagerungen verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt.