Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 26.04.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

06.11.2023

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

04.10.2023

In dem Betrieb wurden wiederholt gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Betrieb wurden verschimmelte Orangen vorgefunden. Wiederholt wurden Geräte zur Lebensmittelherstellung genutzt , welche nicht dafür geeignet waren. Es wurde ein Betonrührer verwendet, bei dem sich der Lack teilweise ablöste. Behältnisse in denen Lebensmittel lagerten, wie beispielsweise die Saladette, waren im Inneren stark verschmutzt. Der Microwellenherd war massiv verschmutzt und im Inneren rostig. Zusätzlich löste sich der Lack in Splittern ab. Stark verschmutzte Geräte (z. B. Gemüsehobel) wurden zur Herstellung von Speisen verwendet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die verschimmelten Orangen wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen und entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2023 waren alle Mängel durch den Betreiber beseitigt.

Böblingen

08.12.2023

Metzgerei Mornhinweg

Ziegelstraße 12
71063 Sindelfingen

09.11.2023

Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt (z. B. Fleischtransporthaken, Knochensäge, der Kutter in der Wurstküche, Wurstfüller, Fleischwolf, Schneidebretter, Messer, Bratenthermometer, Fleischklopfer, Gewürzbehälter, Vakuumiergerät, Spritzpökler und Behältnisse, in denen Fleisch eingelegt war). Offene Lebensmittel (hier: verzehrfertiger Fleischkäse und Fleischküchle, mariniertes Fleisch und rohes Geflügelfleisch, Brot und Brezeln, An- und Abschnitte von Fleisch und Wurst, Eier) wurden unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Lebensmittel im Salamikühlhaus sowie im Geflügelkühlhaus wurden in Behältern direkt auf dem Boden gelagert. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Geflügelkühlhaus wurde Fleisch vorgefunden (24 x 2,5 kg rohe Putenbrust, 1 x 2,5 kg rohes Hähnchenbrustfilet), bei dem das Verbrauchsdatum abgelaufen war.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Vorübergehend wurde die Produktion in Teilen geschlossen. 24 x 2,5 kg rohe Putenbrust wurde behördlich zur Entsorgung angeordnet. Bei der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel durch den Betreiber beseitigt wurden.

Böblingen

14.12.2023

Royal Pizzalieferservice

Pforzheimer Str. 55
71229 Leonberg

09.11.2023

Wiederholt wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Verdorbene Speisen wie z. B. verschimmelte gegarte Kartoffeln, verschimmelte Nudeln, schmieriges und streng riechendes Hähnchenfleisch, Ananas in hefig, gärigem Sud, verschimmelter Ingwer, Gurke aus der Saladette war an einer Seite matschig und verschimmelt) wurden vorgefunden . Im Lagerraum, in dem Teig hergestellt wurde, sowie in der Küche wurde Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich zur Entsorgung angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde behördlich per sofortiger Vollziehung untersagt.

Böblingen

08.04.2024

Dong Kinh Asia-Restaurant

Berliner Str. 25
71034 Böblingen

27.02.2024

Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet.

Esslingen

13.11.2023

Jina Markt

Weiherstraße 27
73730 Esslingen am Neckar

31.07.2023

Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf.
Zum Beispiel waren die Knochensäge und der Fleischwolf durch Benutzung in den zurückliegenden Tagen mit anhaftenden, eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. In der Fleischtheke wurden verschiedene abgepackte Fleischsorten für den Verkauf vorrätig gehalten. Allesamt ohne Kennzeichnung wie z.B. Verbrauchdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Gewicht, etc. Drei Packungen Rindergulasch wiesen gräuliche bis dunkle Stellen an mehreren Fleischstücken auf. Eine Temperaturüberprüfung mit Stichthermometer ergab folgende Kerntemperaturen:
Rindergulasch: + 8,9 °C; Hähnchenbrustfilet: + 8,9 °C; Hähnchenschenkel: + 7 °C
Im Kühlhaus war ein starker fauliger Geruch festzustellen. Die Kühlhauswände und der Fußboden waren durch angetrockneten Fleischsaft altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs.2b VO (EG) 178/2002; § 15 Abs. 3 Nr. 1 i.V. m. Tier-LMHV

Aufgrund der mangelhaften hygienischen Zustände im Betrieb konnte eine Gefährdung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden. Produktion und Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen wurde bis zum Zeitpunkt der vollständigen Mängelbehebung untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.08.2023, waren die Mängel behoben.

Esslingen

06.11.2023

Burra Kebaphaus

Olgastraße 40
73779 Deizisau

21.08.2023

Am 21.08.2023 wurde eine Planprobe "Frittierfett, gebraucht" erhoben. Mittels Gutachten vom 04.09.2023 wurde das Produkt durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, aufgrund von Verderb, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Das Frittierfett wurde vom Betreiber entsorgt und durch frisches ersetzt.

Esslingen

20.11.2023

Memo Bistro

Sielminger Hauptstraße 54
70794 Filderstadt

05.10.2023

Mangelnde Hygiene der Schankanlage und des Schankbereichs.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap.IX Nr.2;Nr.3;Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV; § 3 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben.

Esslingen

13.11.2023

Bereketim Market

Marktstraße 16-18
73779 Deizisau

17.10.2023

Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem herrschte ein fauliger Geruch in der Metzgereiabteilung. Beim Öffnen eines Bodenablaufs wurde festgestellt, dass dieser durch dunkle und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt war. Aus diesem Ablauf krochen mehrere Abortfliegen hervor. In der Personaltoilette war der Warmwasserboiler ausgesteckt. Im gesamten Betrieb gab es, weder in den Personaltoiletten, noch im Bereich der Metzgereibedientheke, zum wiederholten Mal keine Einweghandtücher zum hygienischen Reinigen der Hände.

§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV;
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c, Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 8 VO (EG) 852/2004

Bei der am 23.10.2023 durchgeführten Nachkontrolle, war der Großteil der hygienischen Mängel beseitigt.
Bei der am 18.12.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren sämtliche hygienischen Mängel beseitigt.

Esslingen

02.01.2024

Pamir Market

Hauptstraße 123
70771 Leinfelden-Echterdingen

01.12.2023

Am 1. Dezember 2023, zu Beginn der Öffnungszeiten, wurde im Kühlraum des Betriebes ein Fleischwolf vorgefunden, der seit dem Vortag nicht mehr gereinigt und desinfiziert wurde. Im Fleischwolf und an dessen Auslauf befanden sich noch immer alte Fleischreste, der Fleischsaft tropfte auf weitere verpackte Lebensmittel. Andere Geräte wie z.B. die Knochensäge und die Kühltheke befanden sich ebenfalls in sehr unsauberem Zustand.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Der Fleischwolf und die Knochensäge wurden vor Ort bis zur Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gesperrt.

Esslingen

29.02.2024

Metzgerei Mishtore Gashi

Sielminger Hauptstraße 13
70794 Filderstadt

11.12.2023

Die Kühlkette wurde bei Hackfleischerzeugnissen nicht eingehalten.

Im Verkaufsfahrzeug war keine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen ggf. desinfizieren bereitgestellt.

Fladenbrot wurde in nicht dafür geeigneter Umverpackung (Gelber Sack) transportiert.

Kap. II Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt V Kap. III Nr. 2 c) i VO (EG) Nr. 853/2004

§ 7 Satz 1 i.V.m Anlage 5 i.V.m Kapitel II Nr. 3.3.1 und 3.3.2 TierLMHV Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. III Nr. 2a VO (EG) Nr. 852/2004

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Lebensmittel wurden entsorgt. Der Nachweis darüber liegt vor.

Esslingen

18.03.2024

Asia Imbiss Dr. Wok

Alleenstraße 32
73730 Esslingen am Neckar

13.12.2023

Bei der Betriebskontrolle wurden unter dem Verkaufstresen des Imbiss zahlreiche tote Schaben vorgefunden. In der Produktionsküche wurden zahlreiche tote und lebende Schaben unter den Küchentischen, der Tiefkühltruhe und zwischen den Lebensmittelvorräten gefunden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel verarbeitet bzw. für die Speisenzubereitung vorrätig gehalten.

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits involviert und hat am 05.12.2023 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Bei den am 14.12.2023 und 20.12.2023 durchgeführten Nachkontrollen war kein Befall mehr festzustellen. Die bereits am 05.12.2023 ergriffenen Maßnahmen haben ihre Wirkung nun vollends entfaltet. Die Lebensmittel wurden entsorgt und der gesamte Betrieb wurde einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen. Die Untersagung wurde aufgehoben.

Esslingen

14.02.2024

Restaurant Schlösslespark

Baacher Straße 4
73666 Baltmannsweiler

29.11.2023

In der Speisekarte wurde Seezunge angeboten. Bei der Kontrolle wurde aber westafrikanische Tropenzunge vorgefunden.

§ 11 (1) Nr. 1 LFGB; § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB

Die Kennzeichnung in der Speisekarte wurde korrigiert.

Esslingen

27.02.2024

ECO Supermarkt

Hauptstraße 24
72636 Frickenhausen

15.01.2024

Im Ladens steht eine Palette mit Zitronen von denen zahlreiche eine deutliche Schimmelbildung aufweisen.

Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde auf dem Boden Mäusekot vorgefunden.

Der im Kühlraum stehende Fleischwolf war mit angetrockneten Fleischresten altverschmutzt.

Der Fleischwolf hinter der Verkaufstheke wies erhöhte Temperaturen von 10,8 - 11,4°C auf.

Im Kühlraum der Fleischtheke wurden mehrere Packungen Kalbshüfte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. In der SB-Kühltheke wurden mehrere Packungen Fisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt.

Atrtikel 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; Anh.2 Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004

Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004

Anh. 2 Kapitel IX Nr. 5 VO (EG) 852/2004

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anh. II, Kap.IX, Nr. 5 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 waren die Mängel behoben.

Esslingen

04.03.2024

Ristorante Pizzeria Bären

Hauptstraße 51
72639 Neuffen

15.01.2024

Auf der Getränkekarte wurde "Dinkelacker" ausgelobt, im Anstich sowie bevorratet wird Felsgold.

Artikel 7 Abs. 1a LMIV

Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 waren die Mängel behoben.

Esslingen

12.03.2024

S`Bull Beer Pub

Hauptstraße 14
72639 Neuffen

31.01.2024

Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die Mängel behoben.

Göppingen

20.11.2023

Musikantenstadl Pizzeria Napule é2

Tälesweg 83
73054 Eislingen/Fils

26.10.2023

Insgesamt wurden ca. 17 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerexkremente als Nachweis für einen Befall sowohl im Keller als auch im Vorbereitungsbereich vorgefunden. In einem Brotkorb befanden sich Exkremente. Verschiedene Arbeitsgeräte und Einrichtungen mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Dabei handelte es sich um einen verunreinigten Auslass eines Eiswürfelbereiters, eine verunreinigte Saladette, eine durch alte Lebensmittelreste verunreinigt Kühlschublade bei der Theke und verschmutzte Wannen für Teiglinge. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. schwarz verschmutzte Fugen beim Handwaschbecken und bei der Spüle, fettig verschmutzte Steckdosen sowie ein versporter Regaleinlegeboden im Kühlhaus. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mangelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Die Verstöße wurden inzwischen behoben.

Göppingen

08.12.2023

Roma Night Pizzeria Abhol- und Lieferservice

Beckhstr. 24/1
73035 Göppingen-Faurndau

25.10.2023

Insgesamt wurden ca. 14 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig durch alte angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Dabei handelte es sich um die Käsereibe, einen Topf sowie eine Pfanne mit eingetrockneten Resten, ein verunreinigtes Nudelholz, eine Schöpfkelle mit angetrockneter Tomatensoße, einen altverschmutzten Pizzaschneider, eine verunreinigte Grillzange und die Arbeitsfläche für die Zubereitung des Pizzateigs. An der Teigknetmaschine befanden sich noch größere Anhaftungen von Teig. Sie war mit Wasser gefüllt und darauf hatte sich ein Belag gebildet. Der Spülbereich war erheblich fettig verunreinigt. Weitere vermeidbare Kreuzkontaminationsrisiken waren durch verschmutzte Bedienarmaturen des ebenfalls verunreinigten Bereichs um den Backofen gegeben. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Der Betrieb wurde am 31.12.2023 abgemeldet.

Göppingen

08.01.2024

Pizza Fabrica

Stuttgarter Straße 45
73054 Eislingen

13.12.2023

Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um verschiedene Abtropfsiebe z.B. für Nudeln, eine Aufschnittmaschine und mehrere Schneidebretter. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. mit einer klebrigen Schicht verunreinigten Wände, ein harzig verunreinigter Boden in den Randbereichen, verunreinigte Abluftleitungen, sich ablösender Putz von der Decke, fettig verunreinigte Spinnenweben an der Decke, verschmutzte Steckdosenleisten und offenporiges Holz an einem Regal. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch ein mit einem grauweißen Belag verschmutzen Ventilatorengitter gegeben. Die kontaminierten Nudeln in einem verschmutzten Abtropfsieb und die übrigen offenen sowie unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Bei der Nachkontrolle am 24.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.

Göppingen

08.01.2024

Happy Garden

Hauptstr 23
73329 Kuchen

19.12.2023

Insgesamt wurden ca. 11 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerextremente als Nachweis für einen erheblichen Befall im Restaurant im Unterbau des Büffets, in den Lagerräumen sowie in der Küche unter den Arbeitstischen vorgefunden. Des Weiteren wurden Fisch und Meeresfrüchte sowie Hähnchenflügel in verunreinigten Behältnissen aufgetaut sowie bei zu hohen Temperaturen gelagert. Weitere Hygienemängel waren z.B. eine schwarz versporte Silikonfugen am Waschbecken, mit Schmutzablagerungen verunreinigte Sockelleisten in der Küche und eine durch einen Biofilm verunreinigte Spülmaschine. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 7 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung und behördlicher Abnahme inzwischen wiedereröffnen.

Göppingen

01.02.2024

Region Fleisch

Gmünder Straße 13,
73072 Donzdorf

10.01.2024

Insgesamt wurden ca. 10 und davon auch bei alleiniger Betrachtung 5 erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum wurden offenkundig verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf mit optisch deutlich erkennbaren Verfärbungen sowie Abtrocknungen vorgefunden. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie zum Beispiel jeweils ein Fleischwolf im Verkaufsbereich sowie im Kühlhaus, waren durch sehr alte Lebensmittelreste verunreinigt. Der Verderb war in den Betriebsräumen auch geruchlich wahrnehmbar. Das Unternehmen wurde umgehend auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung von ca. 500 kg verdorbenen und unsicheren Fleisch- und Wursterzeugnissen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1, Kapitel VI Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte am 11.01.2024 nach Mängelbehebung und behördlicher Abnahme die Tätigkeit wieder aufnehmen.

Heilbronn, Land

28.02.2024

Pizzeria Roma

Auensteiner Str. 3
74360 Ilsfeld

05.02.2024

Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen.

Die Mängel wurden mittlerweile beseitigt und ein Schädlingsbekämpfer kam zum Einsatz. Der Betrieb wurde wieder aufgenommen.

Heilbronn, Land

07.03.2024

China Restaurant Lin Garden

Kelteräckerstr. 50
74199 Untergruppenbach-Donnbronn

24.01.2024

Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln.

Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB

Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Die Mängel wurden inzwischen beseitigt.

Heilbronn, Land

20.03.2024

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Straße 15
74930 Ittlingen

18.01.2024

In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden

Heilbronn, Stadt

12.03.2024

Betrieb eines mobilen Imbisswagens; "Maronen Lokomotive Böhm"

Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt Heilbronn 2023 auf dem Marktplatz/Rathausplatz 
74072 Heilbronn

05.12.2023

Zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle und Probenahme am 05.12.2023 befanden sich in der Maronen-Lokomotive zahlreiche zum Verkauf angebotene, verzehr-und abgabefertige Nussfrüchte, die bereits deutliche äußerliche Anzeichen eines Verderbs (mitunter erheblicher Schimmelbefall) sowie Fraßspuren von Schädlingen aufwiesen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Hohenlohekreis

06.11.2023

Brot und Kuchen Scholl GmbH

Bergstraße 9
74653 Künzelsau

05.09.2023

Es wurde ein Mäusebefall in der Filiale festgestellt. Befallspuren und Schmutz durch herabgefallene Lebensmittel in der gesamten Filiale sowie aufgestellte Schlagfallen dokumentierten den Befall.

Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 VO (EG) 852/2004 & §3 LMHV i. V. m. Kapitel I Nr. 1 und 2 c), Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und 4 Anhang II VO (EG) 852/2004

Angeordnet wurden: Beseitigung des Mäusebefalls und dessen Spuren; arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion. Bei der Kontrolle am 29.09.2023 waren die Anordnungen vollständig umgesetzt und der Befall beseitigt.

Ludwigsburg

16.01.2024

Bäckerei und Konditorei Anders

Friesenstraße 18
71640 Ludwigsburg

11.09.2023

Am 11.09.2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde insbesondere im Lagerbereich /UG, im Bereich der Nudelmaschine, im Silo-Raum unterhalb des Silos, in der Backstube hinter der Abdeckung des Ofens ein Schädlingsbefall mit toten und teils lebenden Schaben festgestellt. Tote Schaben fanden sich auch in den Abdeckungen der Deckenleuchten der Backstube. Kotspuren von Schadnagern fanden sich im UG im Bereich des Konditoreitrockenlagers. Lebende Reismehlkäfer wurden dort u.a. in Mohn und in Backmitteln sowie in der Backstube im Inneren von Stofftüchern gefunden. Zudem wurden bei der Kontrolle am 11.09.2023 weitere lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (z.B. Verschmutzungen mit Lebensmittelresten an der Nudelmaschine, im Froster unterhalb der Stickenwägen, Altverschmutzungen an der Fortuna Klievmaschine, im Gärraum am Auslass des Verdampfers und dem darunter liegenden Blech, am Kühlaggregat im GU/GV, am Laugengerät sowie am lebensmittelberührenden Band der Hörnchenwickelmaschine). Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 wurden erneut tote und zum Teil lebende Schaben vorgefunden, insbesondere in den Lagerräumen im Keller und in den Produktionsräumen im EG im Bereich der Teigmacherei. Aufgrund der festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln.
 

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Betroffene Ware wurde am 11.09.2023 unverzüglich entsorgt. Nach Durchführung von umfangreichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer und behördlicher Abnahme der Grundreinigung des gesamten Betriebes am 19.10./20.10.2023 konnte die Produktion aufgenommen werden. Maßnahmen zur umgehenden Mängelbeseitigung wurden angeordnet.

Ludwigsburg

25.01.2024

IZUMI Restaurant

Benninger Straße 7
71691 Freiberg am Neckar

09.10.2023

Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 09.10.2023 im Restaurant IZUMI wurde im Bereich der Küche ein Befall mit Schaben festgestellt. Lebende Schaben befanden sich im Ausgussbecken des Handwaschbeckens, im Vorratsbehälter mit Maisstärke sowie hinter der Kühleinrichtung und dem Kühlschrank. Bei einer Nachkontrolle am 17.10.2023 wurden trotz zwischenzeitlich durch eine beauftragte Firma erfolgte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erneut mehrere lebende Schaben im Küchen-/ Zubereitungsbereich festgestellt (z.B. unter Einmalbehältern, auf dem Fenstersims in unmittelbarer Nähe von offenen Gewürzen und Soßen sowie im Deckenbereich). Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fisch, Meeresfrüchten, Fleisch, Reis, Sushi, Salat).

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV.

Nach zwischenzeitlicher behördlicher Schließung der Küche/ Untersagung der dortigen Speisenzubereitung und Durchführung aller durch den Betreiber des Restaurants veranlassten erforderlichen Maßnahmen (z.B. fachgerechte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma, Grundreinigung des gesamten Betriebs) konnte letztendlich ab 21.10.2023 wieder eine Speisenzubereitung in der Küche erfolgen.

Ludwigsburg

01.03.2024

Bien Asien Imbiss

Max-Eyth-Straße 6
74366 Kirchheim/N.

10.11.2023

Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 10.11.2023 wurde im Küchenbereich des Bien Asien Imbisses ein Befall mit Schaben festgestellt. In allen vorhandenen Monitoring-Fallen im Bodenbereich waren Schaben sichtbar. So befanden sich in einer Falle unter einem Arbeitstisch neben dem Küchenzugang zahlreiche lebende kleine Schaben auf der Monitoring-Klebefläche und in weiteren Fallen hinter der Tiefkühltruhe fanden sich mehrere tote Schaben. Zudem waren in einem Regal im Küchenbereich, in dem Zutaten gelagert wurden, zwischen Gewürzflaschen tote Schaben sichtbar. Ein Konzept zur Überwachung und Bekämpfung von Schaben war nicht vorhanden. Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fleisch, Nudeln, Gemüse).

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV.

Am 10.11.2023 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte der Betrieb am 13.11.2023 wieder öffnen.

Main-Tauber-Kreis

04.03.2024

Kilians Bäck - Drive In

Mergentheimer Str. 32
97941 Tauberbischofsheim

30.01.2024

Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt.

Ostalbkreis

15.11.2023

Verein JuKi Zukunft für Jugendliche e.V. / CircActive School

Rappenhof 1
74417 Gschwend

04.10.2023

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Mäusen im gesamten Lebensmittelbetrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 26.10.2023 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

02.01.2024

Fleiga Ostwürttemberg eG

Robert-Bosch-Str. 39
73431 Aalen

29.11.2023

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für frisches / zerlegtes Fleisch durch - verunreinigte Euro-Transportkisten - verunreinigtes Abschwartgerät - schwarz verfärbte Klebebänder an Fleischhaken - verunreinigtes Sägeblatt der Zerlegesäge

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 08.12.2023 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

01.03.2024

Metzgerei Hubert Ilg

Eichenstr. 9
73492 Rainau-Saverwang

01.02.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt.

Ostalbkreis

19.03.2024

Weleda AG

Möhlerstr. 3
73535 Schwäbisch Gmünd

31.01.2024

Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt.

Ostalbkreis

04.04.2024

Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz

Rathausgasse 10
73457 Essingen

27.02.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben.

Ostalbkreis

04.04.2024

Metzgerei Udo Mangold

Kronengasse 1
73568 Durlangen

04.03.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste)

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

Rems-Murr-Kreis

04.12.2023

Norma Lebensmi8ttelbetrieb GmbH & Co. KG

Sulzbacher Straße 140
71522 Backnang

27.10.2023

Im Obst- und Gemüsebereich wurden mehrere Obst- und Gemüsesorten vorgefunden, welche faulig oder schimmelig sowie teilweise eingetrocknet waren. Die Produkte waren teilweise offen oder in Fertigpackungen zum Verkauf angeboten worden. Bei den Obst- und Gemüsesorten handelte es sich um Tomaten, Zitronen, Lauchzwiebeln, Trauben oder Gurken. Ebenso war abgepackter Salat betroffen. Ebenso waren verschiedene Tomaten im Angebotsregal vor den Backwaren deutlich sichtbar pelzig verschimmelt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Das Obst und Gemüse wurde im Beisein des Kontrolleurs aus dem Verkauf geräumt.

Rems-Murr-Kreis

13.12.2023

Goodies Pizza & Burger Lieferservice

Bruckwiesenweg 4
71397 Leutenbach

30.10.2023

1. Eine Probe „Cheese Burger“ wurde im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde erhoben. Bei der grobsinnlichen Prüfung wurde auf der Unterseite des Weizenbrötchens eine augenscheinliche, grün-weiße Fremdschimmelpilzkolonie festgestellt. Der augenscheinliche Befund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen bestätigt. Hier wurden sehr zahlreiche Schimmelpilzkolonien festgestellt. 2. In der Küche lagerte auf der Arbeitsfläche eine geöffnete Packung mit Ham-burger Buns (Hamburgerbrötchen). Mehrere der darin befindlichen Hambur-gerbrötchen wiesen mehrere grün- und weißliche Schimmelausblühungen auf. Die geöffnete Packung wurde als Vergleichsprobe im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde mikrobiologisch untersucht. Der augenscheinliche Be-fund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologi-schen Untersuchungen bestätigt. Hier wurde rasenförmiges Wachstum von Schimmelpilzen festgestellt.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurden die beanstandeten Lebensmittel als Verdachtsprobe erhoben.

Rems-Murr-Kreis

27.12.2023

Bäckereifiliale Maurer Waiblingen-Bittenfeld

Schillerstraße 84
71336 Waiblingen

04.12.2023

Die bestückte Schnitten- und Snackkühltheke war im Bereich der Kühlwanne mit schwarzen krustigen Belägen verschmutzt. Im rechten Bereich bildete sich bereits ein weißlich-schmieriges Gebilde. Auch waren die Stoßdämpfer und Teile der Verkleidung mit weißlichen Schimmelflecken überzogen. Die Umluftventilatoren waren mit schwarzen flusigen Belägen verschmutzt, sowie die Lamellen des Kühlregisters zum Teil mit schwarzen Versporungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b i. V. m. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Schnitten- und Snackkühltheke wurde vor Ort sofort stillgelegt und eine Grundreinigung angeordnet. Die Kühltheke wurde noch am selben Abend durch eine Fachfirma gereinigt.

Rems-Murr-Kreis

19.01.2024

Anadolu Tutkum

Cannstatter Straße 130
70734 Fellbach

19.12.2023

Die Bedienkühltheke, in der Geflügelfleischprodukte lagerten, war altverschmutzt. Die rückwärtigen Lüftungsschlitze der Kühltheke waren mit weißlichen Belägen behaftet. Daraufhin wurde die Kühltheke zerlegt. Die Kunststoffschiene, auf der die Kunst-stoffbehälter für Lebensmittel in der Kühltheke erhöht gelagert wurden, war großflächig mit schwarzen und grünlichen Versporungen überzogen. Die ersten entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren, wie auch in den Zwi-schenbereichen mit krustigen weißlich-grauen Belägen überzogen. In der Kühlwanne hatte sich eine trübe weißliche und zum Teil rötliche Flüssigkeit gebildet. Alle weiteren entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren mit krustigen Belägen verschmutzt. Die rückwärtige Verdampferverkleidung war an beiden Seiten mit schwarzen und weißlichen Schimmelgebilden und Schlieren überzogen.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Der Kühlthekenbereich wurde vor Ort vorübergehend geschlossen und eine Grundreinigung angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

16.02.2024

Ikigai.asian.cuisine

Aspacher Straße 15
71522 Backnang

11.01.2024

Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt.

Schwäbisch Hall

20.12.2023

Gaststätte VIVA

Irene-Kärcher-Straße 13
74423 Obersontheim

26.10.2023

Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt, wie unter anderem eine starke Schimmelbildung auf Lebensmittelverpackungen, Regalen, Ventilatoren und Abdeckgittern der Verdampfer im Kühlhaus für Lebensmittel. Zudem wurden im Teigverarbeitungsraum mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel und mehrere Lebensmittelbehältnisse in einem stark altverschmutzten Zustand vorgefunden. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004) i.V.m. Kapitel V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) und § 60 Absatz 4 Nr. 2a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Absatz 2 Nr. 26a LFGB; Artikel 14 Absätze 1 und 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Absatz 2 Nr. 1a und § 60 Absatz 1 Nr. 1 LFGB

Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte.

Stuttgart, Stadt

02.11.2023

Kursaal GmbH

Königsplatz 1
70372 Stuttgart

20.09.2023

Es wurde ein starker Schabenbefall im Küchenbereich festgestellt. Lebende Schaben befanden sich z.B. hinter einer Kühleinrichtung, vereinzelt im Deckenbereich sowie zahlreich hinter laminierten Dokumenten, die an die Wand geklebt waren. In der Küche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle unter anderem Salate, Fleischgerichte, Soßen und Beilagen zubereitet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Küchenbereich wurde mit sofortiger Wirkung behördlich geschlossen. Der Geschäftsführer veranlasste unverzüglich eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung, sodass der Bereich bereits am Folgetag wieder freigegeben werden konnte.

Stuttgart, Stadt

02.11.2023

Gaststätte Balthazar

Plieninger Str. 109
70567 Stuttgart

31.08.2023

Gekochte Nudeln, welche bei Zimmertemperatur vorgehalten wurde einen Fruchtfliegenbefall sowie deutliche geruchliche (fruchtige) Abweichungen aufwiesen, waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Käsewürfel in Lake waren aufgrund des Fruchtfliegenbefalls ebenfalls nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Direkt unter dem Auslasshahn der Fritteuse wurden vorgebratenen Burgerpatties ungekühlt sowie sog. Twister Fries in unmittelbarer Nähe zu einem unverschlossenen Mülleimer vorgehalten. Saucen wurden bei zu hohen Lagertemperaturen bei +19 - 26 °C vorgehalten Vorgebratenen Patties und Hähnchenschnitzel wurden + 33°C bzw +35 °C außerhalb der Kühlung vorgehalten. Es wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände in verschmutzten Boxen zur Nutzung vorgehalten. Messer und Holzbretter hatten teilweise angetrocknete Salatreste, Pfannen waren massiv verrostet, ein Schneidebrett war stark abgenutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb war im Anschluss aufgrund von Umbaumaßnahmen geschlossen. Am 10.10.2023 waren sämtliche Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

21.11.2023

Pavone Pizza Service

Benckendorffstr. 9
70199 Stuttgart

11.10.2023

In den verschmutzten Unterschränken wurden verunreinigte Pfannen vorgehalten. Ein Metallsieb war verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter wie div. Gewürzdosen waren massiv verunreinigt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine war verunreinigt. Der Dosenöffner war am Dorn massiv altverkrustet. In der Küche befanden sich Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie offen vorgehaltene Lebensmittel in massiv verunreinigten Schubladen. In der Tiefkühltruhe befanden sich diverse Lebensmittel in offenstehenden Gefrierbeuteln oder verschmutzten offenen Behältern, die Lebensmittel waren teilweise bereits vereist. Es wurden überlagerte Lebensmittel, welche nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Hähnchenfleisch, Mozzarella, Spinat) vorgehalten, Kidneybohnen sowie Ananas in geöffneten Dosen wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.

Stuttgart, Stadt

21.11.2023

Dream Burger Point

Alte Stuttgarter Str. 82
70195 Stuttgart

27.09.2023

Der Sprühkopf einer Sprühsahne war mit eingetrockneten Sahneresten verunreinigt. Es wurden Küchenutensilien (Lebensmittelspieße, Obstentkerner) mit Schmutzrückständen vorgefunden. Die gefüllte Saladette war im Randbereich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Dichtungen eines Kühlschranks, in dem unverpackte, angeschnittene Gurken gelagert wurden, war massiv verunreinigt. Es hatte sich bereits Schimmel gebildet. Im Kühlhaus wurden rohe Hackfleischpatties bei unzureichender Temperatur (+9,6°C) gelagert. Die Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ergab einen stark erhöhten Gesamtkeimgehalt und insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen. Frisch angeliefertes Hackfleisch hatte eine unzureichende Produkttemperatur von +11,1°C.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Hackfleisch und die Patties wurden per behördlicher Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Die Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 nicht vollständig beseitigt.

Stuttgart, Stadt

27.11.2023

Rothaus im Gerber

Tübinger Str. 24-26
70178 Stuttgart

30.10.2023

Bedarfsgegenstände wie Schöpflöffel waren verschmutzt Die Teigmaschine war altverkrustet Gusseiserne Schalen für z.B. Kaiserschmarren waren beschädigt (abgebrochener Griff) und hatten Rost angesetzt, teilweise löste sich die Beschichtung. Die Pizzableche hatten ebenso Rostansetzungen und Stellen an welchen sich die Beschichtung ablöste. Der Fleischwolf war altverschmutzt. Der Grillrost war massiv altverkrustet, in der Fettauffangwanne darunter bildete sich in der stehenden Flüssigkeit bereits Schimmelpolster Das Fett in der Fritteuse war massiv verunreinigt mit Resten von Panaden. Die Kühlschubladen im Thekenbereich waren verunreinigt, es bildete sich bereits Schimmel

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Gerätschaften wurden vom Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung gesperrt bzw. aus dem Verkehr genommen. Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

31.01.2024

Alraies, Alaa

Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart

13.11.2023

Backstube: Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt. In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln. Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt. Der Salzeimer war massiv altverschmutzt. Der Messbecher war massiv altverschmutzt. Die Portioniermaschine war altverschmutzt. Die Brotkörbe waren altverschmutzt. Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen. Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

22.01.2024

Alsandebad Grill Pizza & Kebaphaus

Hackstr. 33
70190 Stuttgart

17.11.2023

14 frisch gebackene Dönerbrote wurden in einer mit Schwarzschimmel verschmutzten Styroporkiste gelagert. Küchenutensilien wiesen eingetrocknete Schmutzrückstände auf (Gemüseschneider, Teigknetmaschine, Industrie-Dosenöffner, Küchenmaschine, Fleischklopfer, Messer, Fleischspieße). Am Wasserkocher hafteten massive Kalkbeläge.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Brote wurden auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Bei den Nachkontrollen am 20.11. und 22.11.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

29.01.2024

Lin´s Wok

Rotebühlstr. 116
70197 Stuttgart

24.11.2023

Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

31.01.2024

Restaurant „Namaste India“

Schloßstr. 53 A
70176 Stuttgart

20.11.2023

Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden.

Stuttgart, Stadt

20.02.2024

Cha Haus

Königstr. 26
70173 Stuttgart

18.01.2024

Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

26.02.2024

VitaPlus Frühstücksservice & Catering

Kronenstr. 45
70174 Stuttgart

14.12.2023

Der Stabmixer war altverschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer. An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt. In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten. Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten. Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten. Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

07.03.2024

KB Rabbit

Vaihinger Markt 8
70563 Stuttgart

06.12.2023

In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten. In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser. In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten. Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt. Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden.

Stuttgart, Stadt

12.04.2024

Durra Markets

Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart

29.01.2024

Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

10.04.2024

Coffeebrands

Stuttgarter Str. 82
70469 Stuttgart

21.02.2024

Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.04.2024

Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge

Wiener Str. 79
70469 Stuttgart

28.02.2024

Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt.

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