Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 22.10.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

01.07.2024

Indian King

Schafgasse 28
71032 Böblingen

08.06.2024

Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein.

Böblingen

22.07.2024

Zur Säge

Sägeweg 77
71263 Weil der Stadt

04.07.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet.

Böblingen

12.08.2024

Restaurant Gök-Tas

Böblinger Str. 122
71065 Sindelfingen

18.07.2024

Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. 

Böblingen

26.08.2024

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

06.08.2024

In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt.

Böblingen

05.09.2024

Ony´s

Gartenstraße 2
71116 Gärtringen

15.08.2024

In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden.

Esslingen

04.09.2024

Schmollingers Biergärtle zur Waldschenke

Plochinger Straße 25
73773 Aichwald/Aichschieß

10.07.2024

Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem wiesen verschiedene Ausrüstungsggegenstände teilweise massive Versporungen mit schwarzem Schimmel auf (Tiefkühltruhe, Biervorkühler, Kühleinheit an der Theke). Die Zapfanlage war ungenügend gereinigt worden, sie wies teilweise schleimige Verunreinigungen auf. Die Spülmaschine in der Küche wies Rotschimmelspuren auf. Im Lager im Keller wurde Schadnagerkot gefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; § 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr.1 LMHV

Bei der 2. Nachkontrolle, durchgeführt am 26.07.2024, waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.07.2024

Drink City

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

19.06.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 19.6.24 war die (Tief-)Kühlung bei einem Transporter des Unternehmens nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18°C oder tiefer gehalten werden, wobei nur ausnahmsweise kurzzeitige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind. Dagegen wurden tiefgekühlte Pommes frites bei einer Umgebungstemperatur von +1,5°C und Kerntemperaturen von - 5,9°C bzw. -10,7°C transportiert. Tiefkühlpflichtige Hähnchen Nuggets und Falafel waren bereits ersichtlich angetaut. Mit derartigen Verstößen bzgl. Tiefkühlkettenunterbrechungen geht insbesondere einher, dass die auf den Kartons angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten regelmäßig nicht mehr zutreffend und damit irreführend sind. Ferner wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Yogurt, Ayran, Käse, Salami und Putenschinken bei um jeweils ca. +5°C überhöhten Temperaturen von +12,4°C bis +14,1°C aufbewahrt mit den Risiken einer vermeidbaren erhöhten Keimwachstums.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Unternehmen ist bereits wiederholt derartig aufgefallen. Die Behebung der Problematik wurde am 19.06.2024 überwacht.

Göppingen

30.07.2024

Diamant

Grabenstraße 25
73033 Göppingen

27.06.2024

Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine mit Lebensmittelresten altverschmutzte Mikrowelle und eine Fritteuse. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. ein altverschmutzter Boden, fettig verunreinigte Griffe an Kühl- und Lagerschränken und eine Tiefkühltruhe. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch das Lagern bzw. Bereithalten zum Waschen von rohem Hähnchenfleisch in einem Doppelspülbecken gegeben, da die andere Hälfte des Doppelspülbeckens als Hand- bzw. Spülwaschbecken genutzt wurde. Das Hähnchenfleisch wurde als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Satz 2; Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Kapitel VI Nummer 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung.

Göppingen

30.07.2024

Gaststätte Krone

Lothenbergstraße 12/1
73107 Eschenbach

02.07.2024

Insgesamt wurden ca. 15 überwiegend erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren zum Teil stark altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine durch dunkles Frittierfett sowie verkohlte Lebensmittelreste verschmutzte Fritteuse und deren Körbe. Einrichtungen in Form eines altverschmutzen Bodens, die Dunstabzugshaube und ein Hocker waren verunreinigt. In einem altverschmutzten Kühlschrank war auch das Ventilatorengitter erheblich verunreinigt mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen. Im Kühlschrank befanden sich nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmitteln in Form von überlagerter und angetrockneter sowie ersichtlich kontaminierter Dosenwurst, Sauerkraut und Bratensoße. Die Bier-Fassbox im Keller war außen sowie innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Gemäß Nachkontrolle am 10.07.2024 waren die Mängel behoben.

Göppingen

28.08.2024

Filou Bar Lounge

Schlachthausstraße 22
73312 Geislingen an der Steige

11.07.2024

Über der Saladette löst sich der Deckenanstrich ab, sodass Teile lose herabhängen. Im Kühlraum sind die Ventilatorengitter mit Schimmel versehen. Im Kühlraum werden Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties ohne die erforderliche Abdeckung auf verschmutzten und mit Schimmelsporen versehenen Regalen bereitgehalten. Die im Kühlraum bereitgehaltenen offenen Lebensmittel, Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und am Feststellungstag vor Ort entsorgt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
                        
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 Buchstabe c) und f)  i.V.m. § 2 Nr. 8  Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60  Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 15.07.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Seminaris Hotel- und Kongressstätten- Betriebs GmbH

Michael-Hörauf-Weg 2
73087 Bad Boll-Eckwälden

13.08.2024 und 21.08.2024

Die Eismaschine für Crushed-Eis ist auch am 21.08.2024 noch immer im Inneren mit schwarzen Schimmelsporen behaftet und stark verkalkt. Im Trockenlager für Lebensmittel wie z.B. Mehl, Nudeln und Ähnlichem sowie in den einzelnen Kühlzellen für Fleisch und Wurst sowie Milchprodukte und im Flurbereich dazwischen wurden auch am 21.08.2024 noch Indizien für eine unzureichende Schädlingsbekämpfung in Form von lebenden Maden und deren Kokons auf dem Fußboden vorgefunden.

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap IV Nr. 4 § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr.4 Satz 1 & 2 i.V.m. § 2 Nr. 7 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) i.V.m. § 60 Abs. 4, Nr. 2, Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.08.2024 waren alle Mängel behoben.

Göppingen

16.09.2024

Drink City GmbH

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

23.08.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 23.08.2024 war die (Tief-)Kühlung eines Transporters wie schon in früherenen Fällen nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18 °C oder tiefer gehalten werden. Dagegen wurde TIefkühlware in Form von Pommes frites ohne jegliche Kühlung bzw. Tiefkühlung mit einer Kerntemperatur von -4,8°C transportiert. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +7 °C bzw. +10 °C transportiert mit Kerntemperaturen von +15,3 °C bis +16,8 °C bei Putenschinken, Rindersalami sowie Ayran und +9,6 °C bei Edamer. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind und dass über größenordnungsmäßig +10°C mit einem schnelleren Verderb sowie mikrobiellen Risiken zu rechnen ist.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Die Behebung der Problematik wurde zunächst durch eine Sperrung der Erzeugnisse überwacht. Anzeige wird erstattet.

Göppingen

16.10.2024

Hasenheim-Bezgenriet e.K.

Im Guldenöschle 2
73035 Göppingen

26.09.2024

Insgesamt wurden ca. 10 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Schadnagerextremente wurden als Nachweis für einen massiven Befall im Thekenbereich, in der Spülküche, in der Küche sowie im Lager vorgefunden. In der Küche auf den Arbeitsflächen, neben offenen bereitgehaltenen Lebensmitteln sowie in der Nähe und auf Arbeitsgeräten wie beispielsweise einer Aufschnittmaschine wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Rand- und Bodenbereiche in der Küche waren verunreinigt und ebenfalls mit Schadnagerkot versehen. Im Thekenbereich, sowie im Lagerbereich wurde ebenfalls Kot festgestellt. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel wie beispielsweise von Salatköpfen, Baguettes, geschälten Kartoffeln und verschiedene Soßen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung, Desinfektion und zwischenzeitlicher behördlicher Abnahme wiedereröffnen.

Heidenheim

29.05.2024

S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG

Osramstr. 6
89542 Herbrechtingen

02.05.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Es wurden die vorgegebenen Temperaturführungen von + 12 °C in dem Zerlegebereich nicht eingehalten.

2. Es wurden die vorgeschriebenen Temperaturführungen von + 04 °C in dem Kühlraum nicht eingehalten.

3. Eine hygienische Reinigung der Hände der beiden Mitarbeiter war nicht möglich, weil das Handwaschbecken nicht benutzt werden konnte, da es mit Verpackungsmaterial zugestellt wurde.

4. Unsauberes Verpackungsmaterial wie Kartonagen und benutzte Umhüllungen wurden im Zerlegebereich gelagert.

5. Die Ware zur Zerlegung wurde direkt in den Kartonagen mit unsauberen Einkaufswägen in den Zerlegebereich gefahren.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV

Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

22.02.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV

Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

20.03.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck.   Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heidenheim

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.

Heilbronn, Land

06.05.2024

Besenhäusle Rieck

Holzweg 110
74172 Neckarsulm-Obereisesheim

07.03.2024

Am 7. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb sehr verunreinigt. Im Verlaufe der Kontrolle wurden grobe Bratwürste mit einem um fünf Tage überschrittenen Verbrauchsdatum sowie Knickeier vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 20. und 25. März 2024 wurden die Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Bei der Probe „Knickeier“ wurde u.a. Schimmel- und Hefepilzbefall festgestellt. Zudem wurden verschiedene Würste, Fleisch und ungewaschenes Gemüse offen zusammen gelagert. Die Bratwürste wurden außerdem bei einer um 1,7°C zu hohen Temperatur aufbewahrt. Es wurde außerdem in einem Scheunenanbau gekocht bzw. offen gelagerte Lebensmittel behandelt. Der Scheunenanbau erfüllte im Allgemeinen jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen, da er verunreinigt und die bauliche Ausstattung nicht in einem instandgehaltenen Zustand oder zum Teil gar nicht vorhanden war. Beispielsweise konnte keine Installation eines Handwaschbeckens zum hygienischen Händewaschen festgestellt werden. Zudem waren im Decken- und Wandbereich im großen Ausmaß Spinnweben vorhanden. Am Deckenbereich über dem Herd lag Glaswolle (Dämmmaterial) frei. Am Deckenbereich standen verschiedene Kabel ab. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. § 3 i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Das Kochen bzw. die Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art im Scheunenanbau wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Mittlerweile wurden alle beanstandeten Mängel behoben.

Heilbronn, Land

07.06.2024

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen

15.04.2024

Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten.
 
Mit Gutachtem zum 11. April 2024 wurden drei der sieben Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt. Die Proben „Tomatensoße, Fleisch vom Hackfleischdrehspieß und Reis“ wiesen sehr hohe aerobe mesophile Gesamtkeimgehalte auf wobei bei der Probe „Tomatensoße“ insbesondere typische verderbniserregende Hefen und bei den Proben „Fleisch vom Hackfleischdrehspieß“ und „Reis“ insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen, Hefen und Pseudomonaden sowie zu den Hygieneindikatoren zählende Enterobactieriaceae festgestellt wurden.
 
Bei einer Schwerpunktkontrolle am 15. April 2024 wurden weitere acht Proben genommen Das Gutachten vom 7. Mai 2024 des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart wies bei der Probe „Rigatoni“ einen sehr hohen aeroben Gesamtkeimgehalt nach. Die „Rigatoni“ waren deshalb zum menschlichen Verzehr ungeeignet.
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

03.06.2024

Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice)

Gottlieb-Daimler-Straße 35
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. 

Der Betrieb ist zwischenzeitlich unter dem Namen "Neckarsulmer Kebaphaus" bekannt. 

Heilbronn, Land

07.06.2024

Fischtheke im Supermarkt Yazgülü

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004.

Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden.

Heilbronn, Land

15.07.2024

Panther Pizza Beilstein

Hauptstraße 8
71717 Beilstein

10.06.2024

Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt.
 
Es wurde ein massiver Schädlingsbefall von lebenden und toten Schaben in sämtlichen Bereichen des Betriebs festgestellt.
 
Darüber hinaus wurden Lebensmittelabfälle offen gelagert, Thermoboxen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, im unreinen Bereich beim Abfall gelagert, es wurde eine verunreinigte und altverschmutzte Knetmaschine, eine verunreinigte Tiefkühltruhe und eine verunreinigte Eiskühltruhe vorgefunden. Außerdem wurden Lebensmittel mit unreinen, betriebsfremden Gegenständen gelagert.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IV Nr. 1 der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004

Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet
 
Mittlerweile wurde der Betrieb einer Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung unterzogen. Nach erfolgter Abnahme konnte der Betrieb wieder öffnen.

Heilbronn, Land

29.07.2024

Yazgülü Supermarkt

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

05.06.2024

Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurden verschiedenste Obst- und Gemüsesorten zum Kauf angeboten, die bereits erheblich verschimmelt bzw. verfault waren. Unter anderem handelte es sich dabei um Tomaten, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Avocados, Eisbergsalat und Kohl.
 
Darüber hinaus wurden zwei Gefriertruhen vorgefunden, die stellenweise erheblich verunreinigt und versport waren. Es wurde Joghurt in einem Raum zum Verkauf angeboten, der nach Herstellerangaben bei unter +6°C zu lagern ist. Die Raumtemperatur betrug jedoch +11,3°C.
 
Im Allgemeinen war der Lagerbereich sehr unstrukturiert. Es konnte keine Trennung von verkaufsfähigen Lebensmitteln, verdorbenen Lebensmitteln und Abfällen sowie betriebsfremden Gegenständen festgestellt werden. Es wurden in einer großen Kiste mit verkaufsfähigen Packungen weißer Bohnen, ein Laubbläser und ein Netz mit verschimmelten roten Zwiebeln vorgefunden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Mittlerweile wurden alle Mängel behoben.

Heilbronn, Land

03.09.2024

Bäckereifiliale Heilmayr

Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim

12.07.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Es wurde in der Bäckereifiliale, in der keine Backwaren produziert werden, in sämtlichen Räumen Mäusekot vorgefunden. Auch im Verpackungslager neben Papiertüten, die in direkten Kontakt mit Backwaren kommen, konnte Mäusekot festgestellt werden.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb vertriebenen Lebensmittel.

§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
 
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGBB

Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen.

Heilbronn, Land

10.09.2024

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

11.07.2024

Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis.
 
Mit Gutachten vom 29. Juli 2024 beurteilte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart die eingereichten Proben wie folgt:
 
Fünf der vier Proben (Reis, Pilze, Feta und Artischocken) wurden im vorgelegten Zustand als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt.
 
Die Proben wiesen unter anderem sehr hohe Keimgehalte, erhöhte Gehalte verderbniserregender Hefen sowie teilweise erhebliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen weißen Schimmelpilzbelägen (Probe „Pilze“) auf.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

18.09.2024

Sofra Grillhaus

Heilbronner Str. 67
74172 Neckarsulm

10.07.2024

Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
 
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war der Ayranautomat erheblich altverschmutzt. Es waren deutliche Verkrustungen und rötlich/bräunlich bzw. teilweise schwarze Verfärbungen am Abfüllstutzen zu erkennen.
 
Des Weiteren war der Warmwasserboiler im Betrieb defekt. Somit verfügte der Betrieb zum Zeitpunkt der Kontrolle an den Handwaschbecken als auch an den Spülbecken ausschließlich über kaltes Wasser. Dennoch wurde Gemüse geschnitten, Hackfleisch verarbeitet und vollumfänglich produziert.
 
Außerdem wurden Desserts (Milchreis) unter freiem Himmel ungekühlt bei Temperaturen von ca. 25°C gelagert. Während der Kontrolle war ein starker Befall an Schmeißfliegen zu erkennen. Zudem befanden sich auf dem Hof mehrere Vögel und unweit der Desserts eine tote Ratte.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Aufgrund der Gefahr der Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch unhygienische Verarbeitung der Lebensmittel, Kontaminationsgefahr durch Schädlinge im Außenbereich und Verarbeitung von rohem Hackfleisch und Gemüse ohne ausreichende Reinigung von Händen und Arbeitsgeräten wurde der Betrieb mit sofortiger Wirkung bis zur Erfüllung der Anordnungen vorübergehend geschlossen.

Nach Beseitigung dieser Mängel konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

Heilbronn, Stadt

28.05.2024

Asia & Long

Sülmerstraße 51
74072 Heilbronn

15.02.2024

Am 15.02.2024 befand sich eine tote Kakerlake in der im Buffet verzehr- und abgefertigt angebotenen Sojasoße. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle am 20.02.2024 konnte festgestellt werden, dass die Zubereitungsküche sowie der Arbeitsbereich stellenweise verunreinigt und altverschmutzt waren (z.B. stellenweise verunreinigtes und altverschmutztes Schneidebrett, dass zur Zubereitung von Lebensmitteln genutzt wurde sowie ein dunkler, krustenartiger Belag im Bereich der Wokstation). In der Zubereitungsküche wurden Lebensmittel (geschälte Zwiebeln und zubereitungsfertige Knoblauchzehen) offen neben dem unverschlossenen Mülleimer gelagert.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 und 2 Buchst. b Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel VI Nr. 2

Die festgestellten Hygienemängel wurden umgehend beseitigt. Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet.

Ludwigsburg

06.05.2024

Lola’s Backshop

Schillerstraße 22
74321 Bietigheim-Bissingen

22.02.2024

Am 22.02.2024 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde u.a. folgendes festgestellt:
* Lebensmittel (hier u.a. Sahnetorte, Packungen mit Geflügelfleisch, Packungen mit Hackfleisch, Backfüllung mit Frischkäse, Backfüllung mit Fleischanteil sowie Hackfleischerzeugnisse zum Grillen) wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert,
* Arbeitsgerätschaften im Thekenbereich sowie im Bäckerei-/Grillbereich waren altverschmutzt (hier Warmhaltekasten für warme Kuchen, Schneidebrett für Kuchen, Deckel der Teigmaschine, Brotschneidemaschine, Mehlblech, Dosierbehältnis, Fleischklopfer, Schneidebrett und Messer für Grillbereich),
* Reinigungsmittel wurden im Bäckerei-/Grillbereich in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (hier neben der Grillstelle neben offenen Behältern mit Panade und Gewürzen sowie unter der Spüle neben offenen Eimern mit flüssigem Teig).
* Im Kühlraum war das Gitter des Kühlaggregats verschmutzt, wobei dort auch offene Lebensmittel (vorbereitete Backwaren) lagerten.
Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die dort jeweils hergestellten/behandelten/gelagerten Lebensmittel.

Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Am 22.02.2024 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte am 26.02.2024 die behördliche Freigabe zur Wiedereröffnung erteilt werden.

Ludwigsburg

24.06.2024

Appetit Bäckerei

Arsenalstraße 2
71638 Ludwigsburg

09.04.2024

Im Betrieb wurde ein Schädlingsbefall (Schaben sowie Lebensmittelmotten) festgestellt: In der Theke saß im Brotregal eine Küchenschabe auf einem Brot. Unterhalb des Brotregals wurden Pizzakartons gelagert. Im Inneren von mehreren dieser Kartons waren Schaben zu sehen. Im Bereich des Handwaschbeckens und der Kaffeemaschine befanden sich tote Schaben auf dem Boden sowie im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine. Im Scharnier der Gärraumtüre in der Backstube war eine Ansammlung von lebenden Schaben vorhanden. In einer der Schubladen des Gefrierschranks im Trockenlager war eine gefrorene Schabe zwischen den Lebensmitteln zu sehen. Im defekten Türrahmen im Trockenlager sowie in den Kabelkanälen im Trockenlager waren lebende Schaben zu sehen. Zudem waren an mehreren Stellen (z.B. an den Wänden und der Decke) in der Backstube Lebensmittelmotten vorhanden. Im Trockenlager befanden sich mehrere angebrochene Säcke mit Zutaten, welche nicht verschlossen waren. In den Säcken hatte sich eine Lebensmittelmottenpopulation entwickelt.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 09.04.2024 wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Alle an diesem Tag produzierten Backwaren wurden entsorgt, ebenso wie die vom Schädlingsbefall betroffenen Zutaten. Nach Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 12.04.2024 wieder öffnen/ die Produktion wieder aufnehmen.

Ostalbkreis

17.06.2024

Holzofen-Bäckerei Ecker

Am Markt 10
73563 Mögglingen

06.05.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt.

Ostalbkreis

08.07.2024

Speedy Pizzaservice

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

06.06.2014

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

Ostalbkreis

21.08.2024

Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG

Baiershofener Str. 6
73463 Westhausen

25.07.2024

Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern
Schädlingsbefall im Betrieb mit Mäusen und Fluginsekten
verunreinigte und beschädigte Thermo-Transportkisten

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel wurden zeitnah behoben.

Rems-Murr-Kreis

02.05.2024

Big Baba´s Kebaphaus

Mayennerstraße 47
71332 Waiblingen

05.04.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war.

. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

21.05.2024

Cafe-Bar Boulevard

Bahnhofstraße 14
71332 Waiblingen

24.04.2024

1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Imbiss Pasa Döner Kebap

Bahnhofstraße 79
71332 Waiblingen

08.05.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren.
 
2. Das Hackfleischdrehspießmesser war vom Vortag, vor allem im Innenbereich, hinter dem Messer, mit angetrockneten und zähen Produktresten behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002



















2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Onkel Ali

Am Rathaus 4
71522 Backnang

08.05.2024

In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort.

Rems-Murr-Kreis

01.07.2024

Kebap Holding GmbH

Ernst-Bihl-Straße 9
71332 Waiblingen

04.06.2024

1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde.

2. Der Gefrierschneider war im Bereich der vorderen Messer, wie auch an den Aufnehmern mit angetrockneten gelblich verfärbten Fleischresten altverschmutzt. Auch die Abdeckung der Portioniereinheit war mit angetrockneten gelblich/weißen Fleischzubereitungsresten altverschmutzt. Im Betrieb wurden des Weiteren mehrere Metallspieße und Kunststoffteller zum Aufstecken der Fischzubereitungen vorgefunden, die mit angetrockneten und schmierigen Fleischzubereitungen altverschmutzt waren.

3. Der Scherbeneisbereiter, der zur Herstellung des Scherbeneises für Fleischzubereitungen dient, war im Innenraum mit angetrockneten Fleischresten behaftet. Die Kunststoffabdeckung des Scherbeneisbereiters war mit schwarzen Partikeln belegt. Nach dem Öffnen der Wasserwanne war zu erkennen, dass die Wandungen wie auch der Innenraum der Wasserwanne mit Fleischresten, gelblich/braunen krümeligen Belägen und Ablagerungen altverschmutzt waren.

4. Im Betrieb wurden mehrere rote gereinigte Fleischkisten festgestellt, die mit anhaftenden Fleisch- und Eiweißresten, sowie Kondensatwasser verschmutzt waren und zum Teil unappetitlich rochen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fleischkisten in einer mit gelblich/weißlichen Belägen überzogenen, sowie mit Fleisch- und Eiweißresten verschmutzten Kistenspülmaschine gereinigt wurden. 

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a






3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.3




4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

04.07.2024

Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten

Auberlenstraße 40
70736 Fellbach

08.06.2024

In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

10.07.2024

Primalat GmbH & Co.KG

Hohenroder Straße 11
73540 Heubach

06.06.2024

Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002

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Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Komari Asia Fusion

Albert-Roller-Str. 4
71332 Waiblingen

14.05.2024

1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben.

Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Der Wurst Discounter GbR

Danziger Platz 6
71332 Waiblingen

10.04.2024

1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf.
 
2. In der offenen Kühlvitrine wurden Weißwürste Münchner Art, wie auch Paprika Lyoner bei einer Temperatur von + 8,5°C gelagert. Laut Herstelleretikett sind die Produkte bei einer Temperatur von +4 - +7°C zu lagern.
 
3. In einer umgebauten und überfüllten Ladenkühltheke lagerten mehrere vorverpackte Wurstwaren, wie Geflügelfleischwurst mit Paprika mit einem Kühlhinweis des Herstellers von +4 - +7°C und andere Packungen mit Geflügelfleischwurst.
Hier war bereits zu erkennen, dass die Wurstwaren bräunlich/graue Verfärbungen und Wasserbildung aufwiesen.
Bei mehreren geeichten Temperaturmessungen wurden amtliche Werte von +11,3°C, + 14,0°C, + 16,7°C ermittelt.
Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben.
Die Probe 240205252 "Geflügelfleischwurst" wurde wie folgt durch das CVUA Stuttgart beurteilt:
Die Teilprobe 2 wies am Ende des Verbrauchsdatums erhebliche Abweichungen substantieller und geruchlicher Art auf. Die Oberfläche war schmierig, der Geruch stark sauer und abweichend. Die Verkostung wurde von allen 5 Prüfpersonen abgelehnt.

4. Im Betrieb lagerten mehrere Packungen mit Rinderlandjäger Halal mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2024, die schimmelartige Ausblühungen aufwiesen. Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben. Durch das CVUA Stuttgart wurde Verdacht auf Schimmel bestätigt und das Produkt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5  
 
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 
 
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben.

Rems-Murr-Kreis

27.08.2024

Gasthaus Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf

10.07.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

10.09.2024

Total Tankstelle

Neckarstr. 47
71334 Waiblingen-Hegnach

09.08.2024

Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Gaststätte Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf-Schlichten

08.08.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

A&O Einzelhandel

Hauptstraße 2
73614 Schorndorf-Buhlbronn

16.09.2024

1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf.

1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Sonne II Sole presto

Welzheimer Str. 31
73614 Schorndorf

04.09.2024

1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 18
71332 Waiblingen

18.09.2024

1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen.
2. Im Kühlraum stand eine H1–Palette, die mit Blockware (Hähnchenhaut) befüllt und mit blauer Folie und Klarsichtfolie umwickelt war. An den Rändern war die Folie bereits mehrfach geborsten, abgeschrammt und beschädigt, teilweise lagen die losen Folienteile auf den Blockwaren. An den offenen Stellen war die Blockware bereits gräulich verfärbt und abgetrocknet. An der Seite, an der ganze Folienteile fehlten, hingen in der Blockware blaue Kunststofffetzen heraus.
3. Im Kühlhaus standen weitere Fleischwannen (gefüllt mit Hähnchenfleisch), die bereits vorgerichtet und chargiert waren und für die Produktion bereitstanden. An den Fleischblöcken waren zum Teil dunkle fasrige Ablagerungen und Verfärbungen vorhanden.
4. In Stapelkisten im Kühlhaus wurden aufgeschnittene Wurstwaren vorgefunden, welche zum Teil bereits an den Rändern abgetrocknet und dunkelrot verfärbt waren. Die Wurstscheiben wiesen bereits zum Teil unterschiedliche Verfärbungen, zart rosa bis braun/grau an der Oberfläche auf. Zwischen den Wurstscheiben war ein Kunststoffverpackungsrest vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
2. - 4 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt.

Schwäbisch Hall

03.09.2024

Hotel Adelshof

Am Markt 12
74523 Schwäbisch Hall

25.07.2024

Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

05.09.2024

Gaststätte "Asia Geschmack"

Hauptstraße 33
74423 Obersontheim

05.08.2024

Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel.

§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.04.2024

Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge

Wiener Str. 79
70469 Stuttgart

28.02.2024

Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt.

Stuttgart, Stadt

02.05.2024

Zoam Schwoabentöpfle

Hechinger Str. 113
70568 Stuttgart

20.03.2024

Die Schankanlage war massiv verunreinigt. Am Stößel wurden schleimige Ablagerungen festgestellt. Der Zapfhahninnenraum war dunkel schmierig verunreinigt. An den bierleitenden Teilen waren großflächig Hefeablagerungen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Zapfanlage wurde gesperrt und konnte am 22.03.2024 nach Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

03.06.2024

El-Quds

Daimlerstr. 92
70372 Stuttgart

16.02.2024

Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Stuttgart, Stadt

24.05.2024

Edeka Weckert

Rosensteinstr. 37
70191 Stuttgart

26.02.2024

Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen.

Stuttgart, Stadt

12.06.2024

QQ Fusion Taotaoju

Schulstr. 1
70173 Stuttgart

10.04.2024

In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

11.07.2024

Happy Baker

Plieninger Str. 38
70567 Stuttgart

25.04.2024

Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

16.07.2024

Die Palette – Restaurant und Kunst-Café

Brunnenstr. 19
70372 Stuttgart

16.05.2024

Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Restaurant Zur Schreinerei

Zaisgasse 4
70372 Stuttgart

13.06.2024

Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Trattoria Pizzeria Regenbogen

Senefelder Str. 32
70176 Stuttgart

15.05.2024

- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

12.08.2024

Sancak Döner Kebap

Marktstr. 23
70372 Stuttgart

24.06.2024

Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

17.09.2024

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.07.2024

Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten.

Im Kühlraum wurde ein Kebab Hackfleischspieß bei 10,9 °C sowie im Kundenbereich Ayran bei 8,6 °C unzureichend gekühlt vorgehalten. Ein Hähnchendrehspieß wurde bei 15,9°C bereitgehalten. Im Treppenhaus wurden Kartons rohe Hähnchen ungekühlt mit direktem Bodenkontakt vorgehalten. Geflügelhackfleisch wurde bei 10,9 °C, Soßen in der Bedientheke bei 17,2 °C vorgehalten. Ein Drehspieß stand in einem Topf in der eigenen Auftauflüssigkeit.

Die Mikrowelle, die Kühleinrichungen und der Ayranbrunnen waren verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

12.09.2024

Ost Goutha

Colmarer Str. 4
70435 Stuttgart

06.08.2024

Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

25.09.2024

Aydin Market

Waiblinger Str. 1-3
70372 Stuttgart

18.07.2024

Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004;

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt.

Stuttgart, Stadt

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

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