Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Böblingen |
12.08.2024 |
Restaurant Gök-Tas |
Böblinger Str. 122 |
18.07.2024 |
Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. Zum 06.09.2024 fand ein Betreiberwechsel statt. |
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Böblingen |
26.08.2024 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
06.08.2024 |
In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt. |
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Böblingen |
05.09.2024 |
Ony´s |
Gartenstraße 2 |
15.08.2024 |
In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden. |
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Böblingen |
07.01.2025 |
Pizza & Burgerhaus Schönaich |
Böblinger Str. 66 |
06.11.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO |
Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. |
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Esslingen |
04.09.2024 |
Schmollingers Biergärtle zur Waldschenke |
Plochinger Straße 25 |
10.07.2024 |
Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem wiesen verschiedene Ausrüstungsggegenstände teilweise massive Versporungen mit schwarzem Schimmel auf (Tiefkühltruhe, Biervorkühler, Kühleinheit an der Theke). Die Zapfanlage war ungenügend gereinigt worden, sie wies teilweise schleimige Verunreinigungen auf. Die Spülmaschine in der Küche wies Rotschimmelspuren auf. Im Lager im Keller wurde Schadnagerkot gefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004; § 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der 2. Nachkontrolle, durchgeführt am 26.07.2024, waren alle Mängel behoben. |
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Esslingen |
31.10.2024 |
Kebap & Grillpoint |
Hohenheimer Straße 7 |
02.08.2024 |
Am 22.07.2024 wurde eine Probe von rohem Brathähnchenfleisch entnommen, die vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 02.08.2024 aufgrund einer sehr hohen Keimbelastung beanstandet wurde. Im Rahmen der Probenahme wurden zudem überhöhte Kerntemperaturen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Die Lagerung neuer frischer Produkte wurde vor Ort mündlich untersagt bis zur Reparatur des Kühlsystems |
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Esslingen |
29.10.2024 |
Alaturka |
Nikolaus-Otto-Straße 20 |
09.07.2024 |
In einem integrierten Kühlraum des Imbisswagens wurde mehrmals eine erhöhte Temperatur festgestellt. Am 09.07.2024 wies die Temperatur des Kühlraums 25°C auf. Die Produkttemperaturen der aufbewahrten Lebensmittel betrugen im Kern bei rohem Hähnchenfleisch + 12,4°C sowie bei Wurst +16,1°C. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. |
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Esslingen |
11.11.2024 |
Best Western Plaza Hotel |
Karl-Benz-Straße 25 |
21.08.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schadnagerbefall festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr.1 LFGB |
Grundreinigung und Desinfektion wurde vorgenommen. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
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Esslingen |
11.11.2024 |
Bereketim Market |
Marktstraße 16-18 |
16.09.2024 |
Am 06.09.2024 wurde, im Rahmen einer Beschwerdekontrolle, eine Verdachtsprobe "marinierte Hähnchenflügel" erhoben. Am 16.09.2024 wurden die Hähnchenflügel vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Die mikrobiologische Untersuchung der Probe ergab den Nachweis eines sehr hohen Gesamtkeimgehaltes. Im Rahmen der Kontrolle selbst, wurden wiederholt Hygienemängel, wie z.B. fehlende Einweghandtücher im gesamten Betrieb und in den Außenbereich offenstehende Türen festgestellt. Des weiteren wurde in den Kühlvitrinen u.a. abgepackter Aufschnitt mit abgelaufenem MHD zum Verkauf bereit gehalten, ohne entsprechenden Kundenhinweis auf das abgelaufene MHD. |
Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Bei der nächsten Kontrolle war von der betroffenen Ware nichts mehr vor Ort. Die festgestellten Hygienemängel waren nur teilweise behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle waren sämtliche Mängel beseitigt. |
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Esslingen |
02.01.2025 |
Metzgerei Widmayer GmbH & Co.KG |
Lichtäckerstraße 6 |
30.10.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde am 30.10.2024 im Einzelhandel eine bombierte Dose „Hausmacher Leberwurst“ des Herstellers Metzgerei Widmayer mit Sitz in Denkendorf als Verdachtsprobe erhoben und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Probe sensorisch abweichend faulig war. Mikrobiologisch wurde ein rasenförmiges Bakterienwachstum nachgewiesen. Die Probe wurde als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 II Nr. 1a LFGB |
Die betroffene Charge wurde vom Herstellbetrieb aus dem Einzelhandel zurückgerufen und entsorgt. Maßnahmen zur Vermeidung der vorgefallenen Beanstandungen wurden durch den Betrieb eingeleitet. |
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Esslingen |
16.01.2025 |
Bäckerei Walz |
Lange Straße 20 |
06.11.2024 |
Bei der planmäßigen Betriebskontrolle am 06.11.2024 wurden insgesamt ca. neun teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Neben dem Backofen wurden Brotformen bereitgehalten. Diese waren mit weißen Stofftüchern bespannt, die augenscheinlich mit schwarzen Versporungen behaftet waren. Unter den Tüchern befanden sich in mehreren Brotformen, die mit Mehlrückständen altverschmutzt waren, zudem kleine krabbelnde Mehlkäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination frischer Brotteiglinge. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden durch den Betreiber noch während der Kontrolle behoben. |
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Esslingen |
23.01.2025 |
Sumino Kirchheim GmbH |
Dettinger Straße 2 |
16.12.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schabenbefall im Theken-, Küchen-, Spül- und Lagerbereich festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB |
Nachkontrolle am 21.12.2024: Eine Grundreinigung ist erfolgt. Es wurden keine Schaben mehr bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
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Göppingen |
30.07.2024 |
Diamant |
Grabenstraße 25 |
27.06.2024 |
Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine mit Lebensmittelresten altverschmutzte Mikrowelle und eine Fritteuse. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. ein altverschmutzter Boden, fettig verunreinigte Griffe an Kühl- und Lagerschränken und eine Tiefkühltruhe. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch das Lagern bzw. Bereithalten zum Waschen von rohem Hähnchenfleisch in einem Doppelspülbecken gegeben, da die andere Hälfte des Doppelspülbeckens als Hand- bzw. Spülwaschbecken genutzt wurde. Das Hähnchenfleisch wurde als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Satz 2; Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; Kapitel VI Nummer 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. |
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Göppingen |
30.07.2024 |
Gaststätte Krone |
Lothenbergstraße 12/1 |
02.07.2024 |
Insgesamt wurden ca. 15 überwiegend erhebliche und wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren zum Teil stark altverschmutzt. Dabei handelte es sich um eine durch dunkles Frittierfett sowie verkohlte Lebensmittelreste verschmutzte Fritteuse und deren Körbe. Einrichtungen in Form eines altverschmutzen Bodens, die Dunstabzugshaube und ein Hocker waren verunreinigt. In einem altverschmutzten Kühlschrank war auch das Ventilatorengitter erheblich verunreinigt mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen. Im Kühlschrank befanden sich nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmitteln in Form von überlagerter und angetrockneter sowie ersichtlich kontaminierter Dosenwurst, Sauerkraut und Bratensoße. Die Bier-Fassbox im Keller war außen sowie innen verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Kapitel I Nr. 1, Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Gemäß Nachkontrolle am 10.07.2024 waren die Mängel behoben. |
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Göppingen |
28.08.2024 |
Filou Bar Lounge |
Schlachthausstraße 22 |
11.07.2024 |
Über der Saladette löst sich der Deckenanstrich ab, sodass Teile lose herabhängen. Im Kühlraum sind die Ventilatorengitter mit Schimmel versehen. Im Kühlraum werden Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties ohne die erforderliche Abdeckung auf verschmutzten und mit Schimmelsporen versehenen Regalen bereitgehalten. Die im Kühlraum bereitgehaltenen offenen Lebensmittel, Burgerbrötchen und Hackfleisch-Patties wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt und am Feststellungstag vor Ort entsorgt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei der Nachkontrolle am 15.07.2024 waren alle Mängel behoben. |
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Göppingen |
16.09.2024 |
Seminaris Hotel- und Kongressstätten- Betriebs GmbH |
Michael-Hörauf-Weg 2 |
13.08.2024 und 21.08.2024 |
Die Eismaschine für Crushed-Eis ist auch am 21.08.2024 noch immer im Inneren mit schwarzen Schimmelsporen behaftet und stark verkalkt. Im Trockenlager für Lebensmittel wie z.B. Mehl, Nudeln und Ähnlichem sowie in den einzelnen Kühlzellen für Fleisch und Wurst sowie Milchprodukte und im Flurbereich dazwischen wurden auch am 21.08.2024 noch Indizien für eine unzureichende Schädlingsbekämpfung in Form von lebenden Maden und deren Kokons auf dem Fußboden vorgefunden. |
Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap IV Nr. 4 § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.08.2024 waren alle Mängel behoben. |
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Göppingen |
16.09.2024 |
Drink City GmbH |
Langwiesenweg 30 |
23.08.2024 |
Bei einer Verkehrskontrolle am 23.08.2024 war die (Tief-)Kühlung eines Transporters wie schon in früherenen Fällen nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18 °C oder tiefer gehalten werden. Dagegen wurde TIefkühlware in Form von Pommes frites ohne jegliche Kühlung bzw. Tiefkühlung mit einer Kerntemperatur von -4,8°C transportiert. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +7 °C bzw. +10 °C transportiert mit Kerntemperaturen von +15,3 °C bis +16,8 °C bei Putenschinken, Rindersalami sowie Ayran und +9,6 °C bei Edamer. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind und dass über größenordnungsmäßig +10°C mit einem schnelleren Verderb sowie mikrobiellen Risiken zu rechnen ist. |
§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Die Behebung der Problematik wurde zunächst durch eine Sperrung der Erzeugnisse überwacht. Anzeige wird erstattet. |
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Göppingen |
16.10.2024 |
Hasenheim-Bezgenriet e.K. |
Im Guldenöschle 2 |
26.09.2024 |
Insgesamt wurden ca. 10 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Schadnagerextremente wurden als Nachweis für einen massiven Befall im Thekenbereich, in der Spülküche, in der Küche sowie im Lager vorgefunden. In der Küche auf den Arbeitsflächen, neben offenen bereitgehaltenen Lebensmitteln sowie in der Nähe und auf Arbeitsgeräten wie beispielsweise einer Aufschnittmaschine wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Rand- und Bodenbereiche in der Küche waren verunreinigt und ebenfalls mit Schadnagerkot versehen. Im Thekenbereich, sowie im Lagerbereich wurde ebenfalls Kot festgestellt. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel wie beispielsweise von Salatköpfen, Baguettes, geschälten Kartoffeln und verschiedene Soßen veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung, Desinfektion und zwischenzeitlicher behördlicher Abnahme wiedereröffnen. |
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Göppingen |
19.11.2024 |
Milano Night Pizza |
Hauptstraße 43 |
24.10.2024 |
Das Lebensmittelunternehmen hat paniertes Geflügelfleisch mit noch rohen Bestandteilen und entsprechend vermeidbaren Gesundheitsrisiken an die Verbraucher abgegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2024 wurden größenordnungsmäßig 23 und davon überwiegend erhebliche Hygieneverstöße festgestellt. Insbesondere wurde in einem Heizungsraum Teig hergestellt. Zudem befanden sich dort Tiefkühl-Schnitzel, -Patties und nicht gefrorene Hähnchenschenkel teilweise offen im Raum mit Heizölgeruch. Zudem wurden dort erhebliche Mengen Schadnagerkot gefunden. In der Küche waren Champignons, Tomatensoße und Zwiebeln angetrocknet bzw. überlagert. Insbesondere die Pizzastation und die Arbeitsfläche im Bereich der Fritteuse waren durch alte Lebensmittelreste verunreinigt. Die als nicht sicher eingestuften Lebensmittel in Form von ca. 6 kg Pizzazteig und 20 kg vorerwähnter Lebensmittel wurden unter behördlicher Überwachung entsorgt. Der Betrieb wurde umgehend vorläufig geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 25.10.2024 waren die Hygienemängel im Wesentlichen beseitigt. |
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Göppingen |
19.12.2024 |
Africa multipurpose stuff |
Hauptstraße 285 |
12.12.2024 |
Das Unternehmen hat am 26.08. und 06.11.2024 eine Einfuhr von Lebensmitteln ohne die vorgeschriebenen Gesundheitsdokumente in die EU versucht. Am 12.12.2024 wurde ergänzend festgestellt, dass Lebensmittel unter Umgehung von Einfuhrkontrollen aus Nigeria importiert, vor Ort zubereitet, über das Internet angeboten und per Post an die Verbraucher versandt werden. Kein Raum im Wohnhaus erfüllt die Hygieneanforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln. Wohnräume und Zubereitungsbereiche bilden eine Raumeinheit; infolge des Gebäudezustands, herumliegender gelber Säcke, Kleidungsstücken, usw. herrscht ein muffiger Geruch, versetzt mit Lebensmittelgerüchen. Handwasch- und Spülvorrichtungen existieren in den besichtigten Zubereitungsräumen nicht. Diverse getrocknete Lebensmittel wie Fisch, Rinderhaut, Bohnen und Samen verfügen über keine Kennzeichnungen. Das Unternehmen wurde auf mündliche Anordnung vor Ort geschlossen und die offenen sowie unsicheren Lebensmittel wurden beschlagnahmt. |
Art. 14. Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 47 und 65ff. Verordnung (EU) 2017/625 Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Der Betrieb wurde lebensmittelrechtlich vorläufig geschlossen und andere mit zuständige Behörden wurden verständigt. Da das Unternehmen auf Social Media weiterhin Lebensmittel angeboten hat, wurde die Betriebsschließung am 19.12.2024 vollstreckt unter anderem durch weitere Beschlagnahme und Wegnahme von Lebensmitteln. |
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Heidenheim |
14.10.2024 |
Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG; |
Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz |
26.08.2024 |
1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist. |
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002. |
Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen. |
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Heidenheim |
19.12.2024 |
Metzgerei Lindenmayer |
Sontheimer Str. 38 |
16.09.2024 |
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung: |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden. |
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Heilbronn, Land |
29.07.2024 |
Yazgülü Supermarkt |
Am Wildacker 20 |
05.06.2024 |
Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB, |
Mittlerweile wurden alle Mängel behoben. |
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Heilbronn, Land |
03.09.2024 |
Bäckereifiliale Heilmayr |
Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim |
12.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB, |
Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen. |
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Heilbronn, Land |
10.09.2024 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
11.07.2024 |
Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
18.09.2024 |
Sofra Grillhaus |
Heilbronner Str. 67 |
10.07.2024 |
Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
09.01.2025 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Str. 15 |
09.10.2024 |
Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
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Heilbronn, Land |
20.01.2025 |
Mix Markt 35 OHG |
Amorbacher Str. 30 |
20.11.2024 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
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Hohenlohekreis |
02.12.2024 |
Oh Na - Sushi & Asia Künzelsau |
Hauptstraße 70 |
05.11.2024 |
Rattenbefall: Sichtung von Ratten im Betrieb Sichtung von Kot- und Pfotenspuren im Bereich der Küche Sichtung von massiven Rattenspuren im Außenbereich (Kot-, Kratz- und Nagespuren u. a. an der Tür zum Innenbereich) |
§ 3 i. V. m. § 2 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 und § 10, S. 1, Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV |
Es werden Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durchgeführt. |
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Ostalbkreis |
21.08.2024 |
Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG |
Baiershofener Str. 6 |
25.07.2024 |
Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängel wurden zeitnah behoben. |
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Ostalbkreis |
28.10.2024 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
27.09.2024 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen. |
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Ostalbkreis |
13.11.2024 |
Asia World Aalen |
Reichsstädter Str. 15b |
14.10.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer. |
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Ostalbkreis |
21.11.2024 |
Bäckerei Schmid |
Friedhofstr. 25 |
30.10.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde am Feststellungstag angeordnet. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen und es fand eine Grundreinigung statt. Betrieb konnte am 28.11.2024 nach einer amtlichen Kontrolle wieder geöffnet werden. |
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Ostalbkreis |
06.12.2024 |
Thai Ha Asia |
Stadelgasse 16 |
07.11.2024 |
1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2 Anhang II Kap IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Grundreinigung wurde am Feststellungstag mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Ostalbkreis |
06.12.2024 |
Restaurant Sangam |
Bahnhofstraße 38 |
11.11.2024 |
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Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die am Feststellungstag hergestellten Eiswürfel wurden sofort entsorgt. Die Eismaschine wurde aus dem Verkehr genommen bzw. entsorgt. Die restlichen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 akzeptabel beseitigt. |
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Ostalbkreis |
09.01.2025 |
Gürkale Dönerproduktion |
Ziegelfeldstr. 36 |
03.12.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise: |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
27.08.2024 |
Gasthaus Hirsch Schlichten |
Schurwaldstr. 54 |
10.07.2024 |
1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
10.09.2024 |
Total Tankstelle |
Neckarstr. 47 |
09.08.2024 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
17.10.2024 |
Gaststätte Hirsch Schlichten |
Schurwaldstr. 54 |
08.08.2024 |
1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
17.10.2024 |
A&O Einzelhandel |
Hauptstraße 2 |
16.09.2024 |
1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf. |
1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet. |
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Rems-Murr-Kreis |
17.10.2024 |
Sonne II Sole presto |
Welzheimer Str. 31 |
04.09.2024 |
1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren. |
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Rems-Murr-Kreis |
17.10.2024 |
Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG |
Zeppelinstraße 18 |
18.09.2024 |
1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. |
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Rems-Murr-Kreis |
30.12.2024 |
Speisegaststätte Hirsch |
Schurwaldstraße 54 |
04.12.2024 |
1. Im Kühlhaus lagerten: |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet. |
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Rems-Murr-Kreis |
13.01.2025 |
Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG |
Cannonstr. 1 |
18.12.2024 |
1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt. |
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Schwäbisch Hall |
03.09.2024 |
Hotel Adelshof |
Am Markt 12 |
25.07.2024 |
Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Schwäbisch Hall |
20.01.2025 |
Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG |
Kupfer Str. 3 |
01.07.2024 |
Es wurde bei der Bratwurst roh eine Kerntemperatur von +8,5°C (Solltemperatur max. +7,0°C) und bei Geflügelfleisch mariniert eine Kerntemperatur von +11,4°C (Solltemperatur max. +7°C) gemessen, so dass Verdachtsproben erhoben wurden. Die Untersuchung ergab bei der Probe Bratwurst roh den Nachweis einer auffällig hohen Belastung an Escherichia coli von 4,4x10² KbE/g (empfohlener Warnwert 1,0x10² KbE/g) bzw. beim „Geflügelfleisch mariniert“ einer erhöhten Keimbelastung (3,6x108 KbE/g), sowie einer erhöhten Belastung mit Enterobacteriaceae (2,7x107 KbE/g). Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. Somit wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden die betreffenden Waren der fortwährenden Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die sich in der festgestellten mikrobiologischen Kontamination manifestierte. |
§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB und Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 |
Die bei zu hohen Temperaturen gelagerten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. |
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Schwäbisch Hall |
05.09.2024 |
Gaststätte "Asia Geschmack" |
Hauptstraße 33 |
05.08.2024 |
Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt. |
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Schwäbisch Hall |
30.12.2024 |
Zum Grünen Baum |
Unterdeufstetter Straße 37 |
12.11.2024 |
Es wurden stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. mehrere Gastronormbehälter, die Saladette, verschiedene Teigbehälter , Gewürzdosen, Hackstock) sowie verschimmelte Salatköpfe, angetrocknete Zwiebelscheiben und in Gärung befindliche Ananasscheiben sowie Putenschnitzel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum in Küche und Kühlhaus vorgefunden. Die vorgenannten Lebensmittel sowie solche, die mit den verunreinigten Oberflächen in Kontakt gekommen sind, gelten als nicht sicher und somit nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. |
§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; Art. 14 Abs. 1 und 2b i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 und § 2 Nr. 5 LMStV; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 6 Abs. 2 und 3 LMIDV |
Die Küche wurde zum Tattag freiwillig geschlossen und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 14.11.2024 waren die genannten Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
12.08.2024 |
Sancak Döner Kebap |
Marktstr. 23 |
24.06.2024 |
Leicht verderbliche Lebensmittel waren unzureichend gekühlt (Lammfleisch +9,1°C, Hacksteak +9,4°C, Burger Patties +7,8°C). In der Pizzakühlung wurde offener Dosenthunfisch mit Gäranzeichen (Blasen) vorgefunden. Schinken wies bereits graue Ränder auf. Oliven befanden sich in einer rostigen Dose mit verunreinigter Lake. Auberginen wurden in einer Fritteuse mit überlagertem, tiefschwarz verfärbten Frittierfett zubereitet. In der Theke wurden Peperoni mit Verderbnisansatz vorgefunden. Fleisch war in Müllbeuteln eingefroren. Eine Gemüsereibe war innen mit angetrockneten Gemüseresten verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
17.09.2024 |
Crispy Chicken |
Landhausstr. 183 |
11.07.2024 |
Im Kühlraum wurden Fleischpatties vorgehalten, welche aufgrund Eisschnee und schwarzen Verfärbungen nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dies wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 29.07.2024 bestätigt. In der Bedientheke befand sich ein Tetrapack Milch (MHD 31.05.2024) mit Schimmel im Deckel. Im Treppenhaus wurden verschimmelte Zwiebeln vorgehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 12.07.2024 wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
12.09.2024 |
Ost Goutha |
Colmarer Str. 4 |
06.08.2024 |
Geflügelfleisch, Geflügelinnereien (Leber,Herz) sowie Lammfleisch wurde bei nicht sachgerechter Kühlung (10,1 - 13,8°C) vorgehalten. An der Fleischtheke waren bereits geruchliche Abweichungen wahrnehmbar. Ein Schneidebrett sowie die Messer waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 85 kg) wurden entsorgt. Die Fleischtheke wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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Stuttgart, Stadt |
25.09.2024 |
Aydin Market |
Waiblinger Str. 1-3 |
18.07.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurden grünverfärbte und schmierige Rindfleischteilstücke, die für die Herstellung von Hackfleisch aufbewahrt wurden, vorgefunden. In der Verkaufstheke wurden diverse Innereien bei einer Temperatur von 6,2 C° angeboten (Solltemperatur 0-3 C°). Außerdem wies das Schneidebrett in der Verkaufstheke tiefe Rillen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
02.10.2024 |
L´angolino |
Jahnstr. 12 |
31.07.2024 |
Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
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Stuttgart, Stadt |
13.11.2024 |
Kostas Restaurant |
Voräcker Gewann 12 |
14.08.2024 |
Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt. |
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Stuttgart, Stadt |
03.12.2024 |
Bowlingland |
Lautlinger Weg 5 |
17.10.2024 |
Die Schankanlage war verunreinigt. Am Pils-, Urweisse-, und Helles-Bedienhebel waren schleimige Ablagerungen, der Pils-Kolben war großflächig beige schleimig mit Ablagerungen verunreinigt, das Schankhahngehäuse war im Inneren mit Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter war an den Lamellen verkalkt, an der Seiteninnenwand waren kalkige, schwarze, schmierige Verschmutzungen. Am Gitterrost waren Lackabplatzungen, Rostbildung und schleimige Ablagerungen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfel wurden unter Aufsicht entsorgt. Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
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Stuttgart, Stadt |
22.11.2024 |
Wirtshaus Garbe |
Filderhauptstr. 136 |
12.09.2024 |
Trockenlager: An der Lampe, im Bodenablauf und an Eimern mit Lebensmitteln war ein starker Fruchtfliegenbefall. An Lebensmittelpackungen waren Maden sowie Motten. An weiteren Lebensmittelpackungen waren Kot- und teilweise feuchte Urinspuren von Schadnagern. Zahlreiche Lebensmittelverpackungen waren angefressen. Die gespülten Schneidebretter hatten tiefe altverschmutzte Riefen. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn mit dicken alten Belägen verkrustet. Die Kuchenformen hatten alte eingebrannte Verunreinigungen. Der Aufsatz des Stabmixers sowie weitere Küchgerätschaften in einer Kiste waren verunreinigt. Der Hackklotz wies tiefe verfärbte Rillen auf. Der Konvektomat war mit Lebensmittelanhaftungen altverschmutzt. Der Mehlbehälter und der Mixtopf waren im Innern verunreinigt. Die Gastrobehälter im Außenbereich waren verunreinigt. In der vereisten Tiefkühltruhe waren Lebensmittel unvollständig verpackt. Die Tiefkühltruhe war überfüllt, die obersten Lebensmittel nicht durchgefroren. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 250 kg überwiegend Trockenlagerware) wurden großzügig freiwillig aussortiert und entsorgt. |
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Stuttgart, Stadt |
07.01.2025 |
Cannstatter Kebap Haus |
Wilhelmstr. 33 |
05.11.2024 |
Vorbereitungsraum: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
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TA OS Weinbar by Lausterer |
Bärenstr. 3 |
13.11.2024 und 14.11.2024 |
In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; |
Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
07.01.2025 |
Geschmack of Punjab |
Luzernestr. 2 |
24.09.2024 |
Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
22.01.2025 |
Gaststätte "Sushi Le" |
Wilhelmstr. 9 |
21.11.2024 |
Theke: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |