Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Böblingen |
06.11.2023 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
04.10.2023 |
In dem Betrieb wurden wiederholt gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Betrieb wurden verschimmelte Orangen vorgefunden. Wiederholt wurden Geräte zur Lebensmittelherstellung genutzt , welche nicht dafür geeignet waren. Es wurde ein Betonrührer verwendet, bei dem sich der Lack teilweise ablöste. Behältnisse in denen Lebensmittel lagerten, wie beispielsweise die Saladette, waren im Inneren stark verschmutzt. Der Microwellenherd war massiv verschmutzt und im Inneren rostig. Zusätzlich löste sich der Lack in Splittern ab. Stark verschmutzte Geräte (z. B. Gemüsehobel) wurden zur Herstellung von Speisen verwendet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die verschimmelten Orangen wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen und entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2023 waren alle Mängel durch den Betreiber beseitigt. |
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Böblingen |
08.12.2023 |
Metzgerei Mornhinweg |
Ziegelstraße 12 |
09.11.2023 |
Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt (z. B. Fleischtransporthaken, Knochensäge, der Kutter in der Wurstküche, Wurstfüller, Fleischwolf, Schneidebretter, Messer, Bratenthermometer, Fleischklopfer, Gewürzbehälter, Vakuumiergerät, Spritzpökler und Behältnisse, in denen Fleisch eingelegt war). Offene Lebensmittel (hier: verzehrfertiger Fleischkäse und Fleischküchle, mariniertes Fleisch und rohes Geflügelfleisch, Brot und Brezeln, An- und Abschnitte von Fleisch und Wurst, Eier) wurden unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Lebensmittel im Salamikühlhaus sowie im Geflügelkühlhaus wurden in Behältern direkt auf dem Boden gelagert. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Geflügelkühlhaus wurde Fleisch vorgefunden (24 x 2,5 kg rohe Putenbrust, 1 x 2,5 kg rohes Hähnchenbrustfilet), bei dem das Verbrauchsdatum abgelaufen war. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Vorübergehend wurde die Produktion in Teilen geschlossen. 24 x 2,5 kg rohe Putenbrust wurde behördlich zur Entsorgung angeordnet. Bei der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel durch den Betreiber beseitigt wurden. |
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Böblingen |
14.12.2023 |
Royal Pizzalieferservice |
Pforzheimer Str. 55 |
09.11.2023 |
Wiederholt wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Verdorbene Speisen wie z. B. verschimmelte gegarte Kartoffeln, verschimmelte Nudeln, schmieriges und streng riechendes Hähnchenfleisch, Ananas in hefig, gärigem Sud, verschimmelter Ingwer, Gurke aus der Saladette war an einer Seite matschig und verschimmelt) wurden vorgefunden . Im Lagerraum, in dem Teig hergestellt wurde, sowie in der Küche wurde Mäusekot festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich zur Entsorgung angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde behördlich per sofortiger Vollziehung untersagt. |
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Böblingen |
08.04.2024 |
Dong Kinh Asia-Restaurant |
Berliner Str. 25 |
27.02.2024 |
Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet. |
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Esslingen |
13.11.2023 |
Jina Markt |
Weiherstraße 27 |
31.07.2023 |
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. |
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004; |
Aufgrund der mangelhaften hygienischen Zustände im Betrieb konnte eine Gefährdung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden. Produktion und Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen wurde bis zum Zeitpunkt der vollständigen Mängelbehebung untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.08.2023, waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
06.11.2023 |
Burra Kebaphaus |
Olgastraße 40 |
21.08.2023 |
Am 21.08.2023 wurde eine Planprobe "Frittierfett, gebraucht" erhoben. Mittels Gutachten vom 04.09.2023 wurde das Produkt durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, aufgrund von Verderb, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Das Frittierfett wurde vom Betreiber entsorgt und durch frisches ersetzt. |
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Esslingen |
20.11.2023 |
Memo Bistro |
Sielminger Hauptstraße 54 |
05.10.2023 |
Mangelnde Hygiene der Schankanlage und des Schankbereichs. |
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap.IX Nr.2;Nr.3;Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV; § 3 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
13.11.2023 |
Bereketim Market |
Marktstraße 16-18 |
17.10.2023 |
Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem herrschte ein fauliger Geruch in der Metzgereiabteilung. Beim Öffnen eines Bodenablaufs wurde festgestellt, dass dieser durch dunkle und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt war. Aus diesem Ablauf krochen mehrere Abortfliegen hervor. In der Personaltoilette war der Warmwasserboiler ausgesteckt. Im gesamten Betrieb gab es, weder in den Personaltoiletten, noch im Bereich der Metzgereibedientheke, zum wiederholten Mal keine Einweghandtücher zum hygienischen Reinigen der Hände. |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV; |
Bei der am 23.10.2023 durchgeführten Nachkontrolle, war der Großteil der hygienischen Mängel beseitigt. |
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Esslingen |
02.01.2024 |
Pamir Market |
Hauptstraße 123 |
01.12.2023 |
Am 1. Dezember 2023, zu Beginn der Öffnungszeiten, wurde im Kühlraum des Betriebes ein Fleischwolf vorgefunden, der seit dem Vortag nicht mehr gereinigt und desinfiziert wurde. Im Fleischwolf und an dessen Auslauf befanden sich noch immer alte Fleischreste, der Fleischsaft tropfte auf weitere verpackte Lebensmittel. Andere Geräte wie z.B. die Knochensäge und die Kühltheke befanden sich ebenfalls in sehr unsauberem Zustand. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |
Der Fleischwolf und die Knochensäge wurden vor Ort bis zur Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gesperrt. |
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Esslingen |
29.02.2024 |
Metzgerei Mishtore Gashi |
Sielminger Hauptstraße 13 |
11.12.2023 |
Die Kühlkette wurde bei Hackfleischerzeugnissen nicht eingehalten. |
Kap. II Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt V Kap. III Nr. 2 c) i VO (EG) Nr. 853/2004 |
Die Lebensmittel wurden entsorgt. Der Nachweis darüber liegt vor. |
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Esslingen |
18.03.2024 |
Asia Imbiss Dr. Wok |
Alleenstraße 32 |
13.12.2023 |
Bei der Betriebskontrolle wurden unter dem Verkaufstresen des Imbiss zahlreiche tote Schaben vorgefunden. In der Produktionsküche wurden zahlreiche tote und lebende Schaben unter den Küchentischen, der Tiefkühltruhe und zwischen den Lebensmittelvorräten gefunden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel verarbeitet bzw. für die Speisenzubereitung vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits involviert und hat am 05.12.2023 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Bei den am 14.12.2023 und 20.12.2023 durchgeführten Nachkontrollen war kein Befall mehr festzustellen. Die bereits am 05.12.2023 ergriffenen Maßnahmen haben ihre Wirkung nun vollends entfaltet. Die Lebensmittel wurden entsorgt und der gesamte Betrieb wurde einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen. Die Untersagung wurde aufgehoben. |
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Esslingen |
14.02.2024 |
Restaurant Schlösslespark |
Baacher Straße 4 |
29.11.2023 |
In der Speisekarte wurde Seezunge angeboten. Bei der Kontrolle wurde aber westafrikanische Tropenzunge vorgefunden. |
§ 11 (1) Nr. 1 LFGB; § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB |
Die Kennzeichnung in der Speisekarte wurde korrigiert. |
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Esslingen |
27.02.2024 |
ECO Supermarkt |
Hauptstraße 24 |
15.01.2024 |
Im Ladens steht eine Palette mit Zitronen von denen zahlreiche eine deutliche Schimmelbildung aufweisen. |
Atrtikel 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; Anh.2 Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
04.03.2024 |
Ristorante Pizzeria Bären |
Hauptstraße 51 |
15.01.2024 |
Auf der Getränkekarte wurde "Dinkelacker" ausgelobt, im Anstich sowie bevorratet wird Felsgold. |
Artikel 7 Abs. 1a LMIV |
Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 waren die Mängel behoben. |
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Esslingen |
12.03.2024 |
S`Bull Beer Pub |
Hauptstraße 14 |
31.01.2024 |
Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die Mängel behoben. |
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Göppingen |
20.11.2023 |
Musikantenstadl Pizzeria Napule é2 |
Tälesweg 83 |
26.10.2023 |
Insgesamt wurden ca. 17 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerexkremente als Nachweis für einen Befall sowohl im Keller als auch im Vorbereitungsbereich vorgefunden. In einem Brotkorb befanden sich Exkremente. Verschiedene Arbeitsgeräte und Einrichtungen mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Dabei handelte es sich um einen verunreinigten Auslass eines Eiswürfelbereiters, eine verunreinigte Saladette, eine durch alte Lebensmittelreste verunreinigt Kühlschublade bei der Theke und verschmutzte Wannen für Teiglinge. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. schwarz verschmutzte Fugen beim Handwaschbecken und bei der Spüle, fettig verschmutzte Steckdosen sowie ein versporter Regaleinlegeboden im Kühlhaus. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mangelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Die Verstöße wurden inzwischen behoben. |
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Göppingen |
08.12.2023 |
Roma Night Pizzeria Abhol- und Lieferservice |
Beckhstr. 24/1 |
25.10.2023 |
Insgesamt wurden ca. 14 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig durch alte angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Dabei handelte es sich um die Käsereibe, einen Topf sowie eine Pfanne mit eingetrockneten Resten, ein verunreinigtes Nudelholz, eine Schöpfkelle mit angetrockneter Tomatensoße, einen altverschmutzten Pizzaschneider, eine verunreinigte Grillzange und die Arbeitsfläche für die Zubereitung des Pizzateigs. An der Teigknetmaschine befanden sich noch größere Anhaftungen von Teig. Sie war mit Wasser gefüllt und darauf hatte sich ein Belag gebildet. Der Spülbereich war erheblich fettig verunreinigt. Weitere vermeidbare Kreuzkontaminationsrisiken waren durch verschmutzte Bedienarmaturen des ebenfalls verunreinigten Bereichs um den Backofen gegeben. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Der Betrieb wurde am 31.12.2023 abgemeldet. |
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Göppingen |
08.01.2024 |
Pizza Fabrica |
Stuttgarter Straße 45 |
13.12.2023 |
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um verschiedene Abtropfsiebe z.B. für Nudeln, eine Aufschnittmaschine und mehrere Schneidebretter. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. mit einer klebrigen Schicht verunreinigten Wände, ein harzig verunreinigter Boden in den Randbereichen, verunreinigte Abluftleitungen, sich ablösender Putz von der Decke, fettig verunreinigte Spinnenweben an der Decke, verschmutzte Steckdosenleisten und offenporiges Holz an einem Regal. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch ein mit einem grauweißen Belag verschmutzen Ventilatorengitter gegeben. Die kontaminierten Nudeln in einem verschmutzten Abtropfsieb und die übrigen offenen sowie unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Bei der Nachkontrolle am 24.01.2024 waren alle Mängel beseitigt. |
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Göppingen |
08.01.2024 |
Happy Garden |
Hauptstr 23 |
19.12.2023 |
Insgesamt wurden ca. 11 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerextremente als Nachweis für einen erheblichen Befall im Restaurant im Unterbau des Büffets, in den Lagerräumen sowie in der Küche unter den Arbeitstischen vorgefunden. Des Weiteren wurden Fisch und Meeresfrüchte sowie Hähnchenflügel in verunreinigten Behältnissen aufgetaut sowie bei zu hohen Temperaturen gelagert. Weitere Hygienemängel waren z.B. eine schwarz versporte Silikonfugen am Waschbecken, mit Schmutzablagerungen verunreinigte Sockelleisten in der Küche und eine durch einen Biofilm verunreinigte Spülmaschine. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 7 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung und behördlicher Abnahme inzwischen wiedereröffnen. |
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Göppingen |
01.02.2024 |
Region Fleisch |
Gmünder Straße 13, |
10.01.2024 |
Insgesamt wurden ca. 10 und davon auch bei alleiniger Betrachtung 5 erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum wurden offenkundig verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf mit optisch deutlich erkennbaren Verfärbungen sowie Abtrocknungen vorgefunden. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie zum Beispiel jeweils ein Fleischwolf im Verkaufsbereich sowie im Kühlhaus, waren durch sehr alte Lebensmittelreste verunreinigt. Der Verderb war in den Betriebsräumen auch geruchlich wahrnehmbar. Das Unternehmen wurde umgehend auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung von ca. 500 kg verdorbenen und unsicheren Fleisch- und Wursterzeugnissen veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1, Kapitel VI Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte am 11.01.2024 nach Mängelbehebung und behördlicher Abnahme die Tätigkeit wieder aufnehmen. |
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Heilbronn, Land |
28.02.2024 |
Pizzeria Roma |
Auensteiner Str. 3 |
05.02.2024 |
Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen. |
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Heilbronn, Land |
07.03.2024 |
China Restaurant Lin Garden |
Kelteräckerstr. 50 |
24.01.2024 |
Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln. |
Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB |
Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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Heilbronn, Land |
20.03.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15 |
18.01.2024 |
In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden |
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Heilbronn, Stadt |
12.03.2024 |
Betrieb eines mobilen Imbisswagens; "Maronen Lokomotive Böhm" |
Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt Heilbronn 2023 auf dem Marktplatz/Rathausplatz |
05.12.2023 |
Zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle und Probenahme am 05.12.2023 befanden sich in der Maronen-Lokomotive zahlreiche zum Verkauf angebotene, verzehr-und abgabefertige Nussfrüchte, die bereits deutliche äußerliche Anzeichen eines Verderbs (mitunter erheblicher Schimmelbefall) sowie Fraßspuren von Schädlingen aufwiesen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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Hohenlohekreis |
06.11.2023 |
Brot und Kuchen Scholl GmbH |
Bergstraße 9 |
05.09.2023 |
Es wurde ein Mäusebefall in der Filiale festgestellt. Befallspuren und Schmutz durch herabgefallene Lebensmittel in der gesamten Filiale sowie aufgestellte Schlagfallen dokumentierten den Befall. |
Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 VO (EG) 852/2004 & §3 LMHV i. V. m. Kapitel I Nr. 1 und 2 c), Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und 4 Anhang II VO (EG) 852/2004 |
Angeordnet wurden: Beseitigung des Mäusebefalls und dessen Spuren; arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion. Bei der Kontrolle am 29.09.2023 waren die Anordnungen vollständig umgesetzt und der Befall beseitigt. |
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Ludwigsburg |
16.01.2024 |
Bäckerei und Konditorei Anders |
Friesenstraße 18 |
11.09.2023 |
Am 11.09.2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde insbesondere im Lagerbereich /UG, im Bereich der Nudelmaschine, im Silo-Raum unterhalb des Silos, in der Backstube hinter der Abdeckung des Ofens ein Schädlingsbefall mit toten und teils lebenden Schaben festgestellt. Tote Schaben fanden sich auch in den Abdeckungen der Deckenleuchten der Backstube. Kotspuren von Schadnagern fanden sich im UG im Bereich des Konditoreitrockenlagers. Lebende Reismehlkäfer wurden dort u.a. in Mohn und in Backmitteln sowie in der Backstube im Inneren von Stofftüchern gefunden. Zudem wurden bei der Kontrolle am 11.09.2023 weitere lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (z.B. Verschmutzungen mit Lebensmittelresten an der Nudelmaschine, im Froster unterhalb der Stickenwägen, Altverschmutzungen an der Fortuna Klievmaschine, im Gärraum am Auslass des Verdampfers und dem darunter liegenden Blech, am Kühlaggregat im GU/GV, am Laugengerät sowie am lebensmittelberührenden Band der Hörnchenwickelmaschine). Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 wurden erneut tote und zum Teil lebende Schaben vorgefunden, insbesondere in den Lagerräumen im Keller und in den Produktionsräumen im EG im Bereich der Teigmacherei. Aufgrund der festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Betroffene Ware wurde am 11.09.2023 unverzüglich entsorgt. Nach Durchführung von umfangreichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer und behördlicher Abnahme der Grundreinigung des gesamten Betriebes am 19.10./20.10.2023 konnte die Produktion aufgenommen werden. Maßnahmen zur umgehenden Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
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Ludwigsburg |
25.01.2024 |
IZUMI Restaurant |
Benninger Straße 7 |
09.10.2023 |
Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 09.10.2023 im Restaurant IZUMI wurde im Bereich der Küche ein Befall mit Schaben festgestellt. Lebende Schaben befanden sich im Ausgussbecken des Handwaschbeckens, im Vorratsbehälter mit Maisstärke sowie hinter der Kühleinrichtung und dem Kühlschrank. Bei einer Nachkontrolle am 17.10.2023 wurden trotz zwischenzeitlich durch eine beauftragte Firma erfolgte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erneut mehrere lebende Schaben im Küchen-/ Zubereitungsbereich festgestellt (z.B. unter Einmalbehältern, auf dem Fenstersims in unmittelbarer Nähe von offenen Gewürzen und Soßen sowie im Deckenbereich). Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fisch, Meeresfrüchten, Fleisch, Reis, Sushi, Salat). |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV. |
Nach zwischenzeitlicher behördlicher Schließung der Küche/ Untersagung der dortigen Speisenzubereitung und Durchführung aller durch den Betreiber des Restaurants veranlassten erforderlichen Maßnahmen (z.B. fachgerechte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma, Grundreinigung des gesamten Betriebs) konnte letztendlich ab 21.10.2023 wieder eine Speisenzubereitung in der Küche erfolgen. |
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Ludwigsburg |
01.03.2024 |
Bien Asien Imbiss |
Max-Eyth-Straße 6 |
10.11.2023 |
Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 10.11.2023 wurde im Küchenbereich des Bien Asien Imbisses ein Befall mit Schaben festgestellt. In allen vorhandenen Monitoring-Fallen im Bodenbereich waren Schaben sichtbar. So befanden sich in einer Falle unter einem Arbeitstisch neben dem Küchenzugang zahlreiche lebende kleine Schaben auf der Monitoring-Klebefläche und in weiteren Fallen hinter der Tiefkühltruhe fanden sich mehrere tote Schaben. Zudem waren in einem Regal im Küchenbereich, in dem Zutaten gelagert wurden, zwischen Gewürzflaschen tote Schaben sichtbar. Ein Konzept zur Überwachung und Bekämpfung von Schaben war nicht vorhanden. Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fleisch, Nudeln, Gemüse). |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV. |
Am 10.11.2023 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte der Betrieb am 13.11.2023 wieder öffnen. |
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Main-Tauber-Kreis |
04.03.2024 |
Kilians Bäck - Drive In |
Mergentheimer Str. 32 |
30.01.2024 |
Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt. |
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Ostalbkreis |
15.11.2023 |
Verein JuKi Zukunft für Jugendliche e.V. / CircActive School |
Rappenhof 1 |
04.10.2023 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Mäusen im gesamten Lebensmittelbetrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 26.10.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ostalbkreis |
02.01.2024 |
Fleiga Ostwürttemberg eG |
Robert-Bosch-Str. 39 |
29.11.2023 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für frisches / zerlegtes Fleisch durch - verunreinigte Euro-Transportkisten - verunreinigtes Abschwartgerät - schwarz verfärbte Klebebänder an Fleischhaken - verunreinigtes Sägeblatt der Zerlegesäge |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 08.12.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ostalbkreis |
01.03.2024 |
Metzgerei Hubert Ilg |
Eichenstr. 9 |
01.02.2024 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt. |
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Ostalbkreis |
19.03.2024 |
Weleda AG |
Möhlerstr. 3 |
31.01.2024 |
Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt. |
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Ostalbkreis |
04.04.2024 |
Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz |
Rathausgasse 10 |
27.02.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben. |
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Ostalbkreis |
04.04.2024 |
Metzgerei Udo Mangold |
Kronengasse 1 |
04.03.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste) |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben. |
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Rems-Murr-Kreis |
04.12.2023 |
Norma Lebensmi8ttelbetrieb GmbH & Co. KG |
Sulzbacher Straße 140 |
27.10.2023 |
Im Obst- und Gemüsebereich wurden mehrere Obst- und Gemüsesorten vorgefunden, welche faulig oder schimmelig sowie teilweise eingetrocknet waren. Die Produkte waren teilweise offen oder in Fertigpackungen zum Verkauf angeboten worden. Bei den Obst- und Gemüsesorten handelte es sich um Tomaten, Zitronen, Lauchzwiebeln, Trauben oder Gurken. Ebenso war abgepackter Salat betroffen. Ebenso waren verschiedene Tomaten im Angebotsregal vor den Backwaren deutlich sichtbar pelzig verschimmelt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das Obst und Gemüse wurde im Beisein des Kontrolleurs aus dem Verkauf geräumt. |
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Rems-Murr-Kreis |
13.12.2023 |
Goodies Pizza & Burger Lieferservice |
Bruckwiesenweg 4 |
30.10.2023 |
1. Eine Probe „Cheese Burger“ wurde im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde erhoben. Bei der grobsinnlichen Prüfung wurde auf der Unterseite des Weizenbrötchens eine augenscheinliche, grün-weiße Fremdschimmelpilzkolonie festgestellt. Der augenscheinliche Befund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen bestätigt. Hier wurden sehr zahlreiche Schimmelpilzkolonien festgestellt. 2. In der Küche lagerte auf der Arbeitsfläche eine geöffnete Packung mit Ham-burger Buns (Hamburgerbrötchen). Mehrere der darin befindlichen Hambur-gerbrötchen wiesen mehrere grün- und weißliche Schimmelausblühungen auf. Die geöffnete Packung wurde als Vergleichsprobe im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde mikrobiologisch untersucht. Der augenscheinliche Be-fund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologi-schen Untersuchungen bestätigt. Hier wurde rasenförmiges Wachstum von Schimmelpilzen festgestellt. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurden die beanstandeten Lebensmittel als Verdachtsprobe erhoben. |
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Rems-Murr-Kreis |
27.12.2023 |
Bäckereifiliale Maurer Waiblingen-Bittenfeld |
Schillerstraße 84 |
04.12.2023 |
Die bestückte Schnitten- und Snackkühltheke war im Bereich der Kühlwanne mit schwarzen krustigen Belägen verschmutzt. Im rechten Bereich bildete sich bereits ein weißlich-schmieriges Gebilde. Auch waren die Stoßdämpfer und Teile der Verkleidung mit weißlichen Schimmelflecken überzogen. Die Umluftventilatoren waren mit schwarzen flusigen Belägen verschmutzt, sowie die Lamellen des Kühlregisters zum Teil mit schwarzen Versporungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b i. V. m. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Schnitten- und Snackkühltheke wurde vor Ort sofort stillgelegt und eine Grundreinigung angeordnet. Die Kühltheke wurde noch am selben Abend durch eine Fachfirma gereinigt. |
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Rems-Murr-Kreis |
19.01.2024 |
Anadolu Tutkum |
Cannstatter Straße 130 |
19.12.2023 |
Die Bedienkühltheke, in der Geflügelfleischprodukte lagerten, war altverschmutzt. Die rückwärtigen Lüftungsschlitze der Kühltheke waren mit weißlichen Belägen behaftet. Daraufhin wurde die Kühltheke zerlegt. Die Kunststoffschiene, auf der die Kunst-stoffbehälter für Lebensmittel in der Kühltheke erhöht gelagert wurden, war großflächig mit schwarzen und grünlichen Versporungen überzogen. Die ersten entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren, wie auch in den Zwi-schenbereichen mit krustigen weißlich-grauen Belägen überzogen. In der Kühlwanne hatte sich eine trübe weißliche und zum Teil rötliche Flüssigkeit gebildet. Alle weiteren entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren mit krustigen Belägen verschmutzt. Die rückwärtige Verdampferverkleidung war an beiden Seiten mit schwarzen und weißlichen Schimmelgebilden und Schlieren überzogen. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Kühlthekenbereich wurde vor Ort vorübergehend geschlossen und eine Grundreinigung angeordnet. |
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Rems-Murr-Kreis |
16.02.2024 |
Ikigai.asian.cuisine |
Aspacher Straße 15 |
11.01.2024 |
Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt. |
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Schwäbisch Hall |
20.12.2023 |
Gaststätte VIVA |
Irene-Kärcher-Straße 13 |
26.10.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt, wie unter anderem eine starke Schimmelbildung auf Lebensmittelverpackungen, Regalen, Ventilatoren und Abdeckgittern der Verdampfer im Kühlhaus für Lebensmittel. Zudem wurden im Teigverarbeitungsraum mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel und mehrere Lebensmittelbehältnisse in einem stark altverschmutzten Zustand vorgefunden. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004) i.V.m. Kapitel V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) und § 60 Absatz 4 Nr. 2a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Absatz 2 Nr. 26a LFGB; Artikel 14 Absätze 1 und 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Absatz 2 Nr. 1a und § 60 Absatz 1 Nr. 1 LFGB |
Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte. |
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Stuttgart, Stadt |
02.11.2023 |
Kursaal GmbH |
Königsplatz 1 |
20.09.2023 |
Es wurde ein starker Schabenbefall im Küchenbereich festgestellt. Lebende Schaben befanden sich z.B. hinter einer Kühleinrichtung, vereinzelt im Deckenbereich sowie zahlreich hinter laminierten Dokumenten, die an die Wand geklebt waren. In der Küche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle unter anderem Salate, Fleischgerichte, Soßen und Beilagen zubereitet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Küchenbereich wurde mit sofortiger Wirkung behördlich geschlossen. Der Geschäftsführer veranlasste unverzüglich eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung, sodass der Bereich bereits am Folgetag wieder freigegeben werden konnte. |
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Stuttgart, Stadt |
02.11.2023 |
Gaststätte Balthazar |
Plieninger Str. 109 |
31.08.2023 |
Gekochte Nudeln, welche bei Zimmertemperatur vorgehalten wurde einen Fruchtfliegenbefall sowie deutliche geruchliche (fruchtige) Abweichungen aufwiesen, waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Käsewürfel in Lake waren aufgrund des Fruchtfliegenbefalls ebenfalls nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Direkt unter dem Auslasshahn der Fritteuse wurden vorgebratenen Burgerpatties ungekühlt sowie sog. Twister Fries in unmittelbarer Nähe zu einem unverschlossenen Mülleimer vorgehalten. Saucen wurden bei zu hohen Lagertemperaturen bei +19 - 26 °C vorgehalten Vorgebratenen Patties und Hähnchenschnitzel wurden + 33°C bzw +35 °C außerhalb der Kühlung vorgehalten. Es wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände in verschmutzten Boxen zur Nutzung vorgehalten. Messer und Holzbretter hatten teilweise angetrocknete Salatreste, Pfannen waren massiv verrostet, ein Schneidebrett war stark abgenutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb war im Anschluss aufgrund von Umbaumaßnahmen geschlossen. Am 10.10.2023 waren sämtliche Mängel behoben. |
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Stuttgart, Stadt |
21.11.2023 |
Pavone Pizza Service |
Benckendorffstr. 9 |
11.10.2023 |
In den verschmutzten Unterschränken wurden verunreinigte Pfannen vorgehalten. Ein Metallsieb war verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter wie div. Gewürzdosen waren massiv verunreinigt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine war verunreinigt. Der Dosenöffner war am Dorn massiv altverkrustet. In der Küche befanden sich Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie offen vorgehaltene Lebensmittel in massiv verunreinigten Schubladen. In der Tiefkühltruhe befanden sich diverse Lebensmittel in offenstehenden Gefrierbeuteln oder verschmutzten offenen Behältern, die Lebensmittel waren teilweise bereits vereist. Es wurden überlagerte Lebensmittel, welche nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Hähnchenfleisch, Mozzarella, Spinat) vorgehalten, Kidneybohnen sowie Ananas in geöffneten Dosen wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben. |
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Stuttgart, Stadt |
21.11.2023 |
Dream Burger Point |
Alte Stuttgarter Str. 82 |
27.09.2023 |
Der Sprühkopf einer Sprühsahne war mit eingetrockneten Sahneresten verunreinigt. Es wurden Küchenutensilien (Lebensmittelspieße, Obstentkerner) mit Schmutzrückständen vorgefunden. Die gefüllte Saladette war im Randbereich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Dichtungen eines Kühlschranks, in dem unverpackte, angeschnittene Gurken gelagert wurden, war massiv verunreinigt. Es hatte sich bereits Schimmel gebildet. Im Kühlhaus wurden rohe Hackfleischpatties bei unzureichender Temperatur (+9,6°C) gelagert. Die Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ergab einen stark erhöhten Gesamtkeimgehalt und insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen. Frisch angeliefertes Hackfleisch hatte eine unzureichende Produkttemperatur von +11,1°C. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Hackfleisch und die Patties wurden per behördlicher Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Die Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 nicht vollständig beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
27.11.2023 |
Rothaus im Gerber |
Tübinger Str. 24-26 |
30.10.2023 |
Bedarfsgegenstände wie Schöpflöffel waren verschmutzt Die Teigmaschine war altverkrustet Gusseiserne Schalen für z.B. Kaiserschmarren waren beschädigt (abgebrochener Griff) und hatten Rost angesetzt, teilweise löste sich die Beschichtung. Die Pizzableche hatten ebenso Rostansetzungen und Stellen an welchen sich die Beschichtung ablöste. Der Fleischwolf war altverschmutzt. Der Grillrost war massiv altverkrustet, in der Fettauffangwanne darunter bildete sich in der stehenden Flüssigkeit bereits Schimmelpolster Das Fett in der Fritteuse war massiv verunreinigt mit Resten von Panaden. Die Kühlschubladen im Thekenbereich waren verunreinigt, es bildete sich bereits Schimmel |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Gerätschaften wurden vom Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung gesperrt bzw. aus dem Verkehr genommen. Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
31.01.2024 |
Alraies, Alaa |
Mercedesstr. 23 |
13.11.2023 |
Backstube: Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt. In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln. Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt. Der Salzeimer war massiv altverschmutzt. Der Messbecher war massiv altverschmutzt. Die Portioniermaschine war altverschmutzt. Die Brotkörbe waren altverschmutzt. Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen. Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
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Stuttgart, Stadt |
22.01.2024 |
Alsandebad Grill Pizza & Kebaphaus |
Hackstr. 33 |
17.11.2023 |
14 frisch gebackene Dönerbrote wurden in einer mit Schwarzschimmel verschmutzten Styroporkiste gelagert. Küchenutensilien wiesen eingetrocknete Schmutzrückstände auf (Gemüseschneider, Teigknetmaschine, Industrie-Dosenöffner, Küchenmaschine, Fleischklopfer, Messer, Fleischspieße). Am Wasserkocher hafteten massive Kalkbeläge. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Brote wurden auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Bei den Nachkontrollen am 20.11. und 22.11.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
29.01.2024 |
Lin´s Wok |
Rotebühlstr. 116 |
24.11.2023 |
Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
31.01.2024 |
Restaurant „Namaste India“ |
Schloßstr. 53 A |
20.11.2023 |
Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden. |
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Stuttgart, Stadt |
20.02.2024 |
Cha Haus |
Königstr. 26 |
18.01.2024 |
Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
26.02.2024 |
VitaPlus Frühstücksservice & Catering |
Kronenstr. 45 |
14.12.2023 |
Der Stabmixer war altverschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer. An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt. In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten. Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten. Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten. Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
07.03.2024 |
KB Rabbit |
Vaihinger Markt 8 |
06.12.2023 |
In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten. In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser. In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten. Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt. Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden. |
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Stuttgart, Stadt |
12.04.2024 |
Durra Markets |
Mercedesstr. 23 |
29.01.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden. |
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Stuttgart, Stadt |
10.04.2024 |
Coffeebrands |
Stuttgarter Str. 82 |
21.02.2024 |
Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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Stuttgart, Stadt |
24.04.2024 |
Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge |
Wiener Str. 79 |
28.02.2024 |
Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. |