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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 02.04.2025
Lebensmittelkontrolle
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

07.01.2025

Pizza & Burgerhaus Schönaich

Böblinger Str. 66
71101 Schönaich

06.11.2024

Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO

Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind.

Böblingen

10.02.2025

Star Imbiss

Sindelfinger Str. 26
71069 Sindelfingen

15.01.2025

Es wurden massiv verschmutzte, verschlissene/stark abgenutzte Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, vorgefunden z. B. Reibe für Käse und Kraut, Schneidebretter, Dönermesser, Teigknetmaschine. Bei Messer, Pinsel, Spachtel löste sich die Oberfläche und Beschichtung ab. Im Betrieb gab es keine geeignete Spülmöglichkeit, um Lebensmittelbehältnisse mit heißem Wasser unter hygienischen Bedingungen zu reinigen. Lebensmittel waren nicht vor Kontamination geschützt. Im Bereich vor der Küche wurden zwei Lebensmittelbehälter vorgefunden die mit Zigarettenasche verschmutzt waren. Die Saladette, in der offene Lebensmittel lagerten, war am Randbereich stark verschmutzt. Von einer frisch gereinigten Abdeckung tropfte Spülmittelschaum auf geriebenen Käse. Die Lüftungshaube über dem Zubereitungsbereich war so stark verfettet, dass Fett auf die darunter liegenden Lebensmittel tropfte. Der Ablagebereich für geschnittenes Dönerfleisch war verschmutzt und mit Fettablagerungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Betriebsschließung wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Nach Beseitigung der Mängel konnte der Betrieb bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 wieder geöffnet werden.
Ein Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart bestätigt, dass bei Oliven aus der Saladette und bei Thunfisch die im Rahmen der Herstellung/Behandlung/Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und Prinzipien einer guten Hygiene- und Herstellungspraxis missachtet wurden. Die Lebensmittel (hier: Oliven, Thunfisch) sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und als nicht sicher zu beurteilen.

Esslingen

31.10.2024

Kebap & Grillpoint

Hohenheimer Straße 7
70771 Leinfelden-Echterdingen

02.08.2024

Am 22.07.2024 wurde eine Probe von rohem Brathähnchenfleisch entnommen, die vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 02.08.2024 aufgrund einer sehr hohen Keimbelastung beanstandet wurde. Im Rahmen der Probenahme wurden zudem überhöhte Kerntemperaturen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Die Lagerung neuer frischer Produkte wurde vor Ort mündlich untersagt bis zur Reparatur des Kühlsystems

Esslingen

29.10.2024

Alaturka

Nikolaus-Otto-Straße 20
70771 Leinfelden-Echterdingen

09.07.2024

In einem integrierten Kühlraum des Imbisswagens wurde mehrmals eine erhöhte Temperatur festgestellt. Am 09.07.2024 wies die Temperatur des Kühlraums 25°C auf. Die Produkttemperaturen der aufbewahrten Lebensmittel betrugen im Kern bei rohem Hähnchenfleisch + 12,4°C sowie bei Wurst +16,1°C.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt.

Esslingen

11.11.2024

Best Western Plaza Hotel

Karl-Benz-Straße 25
70794 Filderstadt

21.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schadnagerbefall festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Grundreinigung und Desinfektion wurde vorgenommen. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

11.11.2024

Bereketim Market

Marktstraße 16-18
73779 Deizisau

16.09.2024

Am 06.09.2024 wurde, im Rahmen einer Beschwerdekontrolle, eine Verdachtsprobe "marinierte Hähnchenflügel" erhoben. Am 16.09.2024 wurden die Hähnchenflügel vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Die mikrobiologische Untersuchung der Probe ergab den Nachweis eines sehr hohen Gesamtkeimgehaltes. Im Rahmen der Kontrolle selbst, wurden wiederholt Hygienemängel, wie z.B. fehlende Einweghandtücher im gesamten Betrieb und in den Außenbereich offenstehende Türen festgestellt. Des weiteren wurde in den Kühlvitrinen u.a. abgepackter Aufschnitt mit abgelaufenem MHD zum Verkauf bereit gehalten, ohne entsprechenden Kundenhinweis auf das abgelaufene MHD.

Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Bei der nächsten Kontrolle war von der betroffenen Ware nichts mehr vor Ort. Die festgestellten Hygienemängel waren nur teilweise behoben. Bei der zweiten Nachkontrolle waren sämtliche Mängel beseitigt.

Esslingen

31.01.2025

Indisches Restaurant Kashmir

Esslinger Straße 11
70771 Leinfelden-Echterdingen

25.10.2024

Am 25.10.2024 wurde bei einer Routinekontrolle ein unsachgemäßer Umgang von Lebensmitteln wiederholt festgestellt: Es wurde für die Weiterverarbeitung vorgesehenes Fleisch über mehrere Stunden ungekühlt bei Zimmertemperatur vorgehalten. Die gemessene Oberflächentemperatur des Fleisches lag bei 20°C. Die Kerntemperatur betrug 16,2°C. Zudem wurde Fleisch seit 23 Uhr des Vortags ungekühlt bei Zimmertemperatur aufgetaut.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3, 5; § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV

Präventivmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei den beiden Nachkontrollen am 28.10.2024 sowie am 04.11.2024 wurden die Mängel nicht mehr vorgefunden.

Esslingen

02.01.2025

Metzgerei Widmayer GmbH & Co.KG

Lichtäckerstraße 6
73770 Denkendorf

30.10.2024

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde am 30.10.2024 im Einzelhandel eine bombierte Dose „Hausmacher Leberwurst“ des Herstellers Metzgerei Widmayer mit Sitz in Denkendorf als Verdachtsprobe erhoben und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Probe sensorisch abweichend faulig war. Mikrobiologisch wurde ein rasenförmiges Bakterienwachstum nachgewiesen. Die Probe wurde als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 II Nr. 1a LFGB

Die betroffene Charge wurde vom Herstellbetrieb aus dem Einzelhandel zurückgerufen und entsorgt. Maßnahmen zur Vermeidung der vorgefallenen Beanstandungen wurden durch den Betrieb eingeleitet.

Esslingen

16.01.2025

Bäckerei Walz

Lange Straße 20
72622 Nürtingen

06.11.2024

Bei der planmäßigen Betriebskontrolle am 06.11.2024 wurden insgesamt ca. neun teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Neben dem Backofen wurden Brotformen bereitgehalten. Diese waren mit weißen Stofftüchern bespannt, die augenscheinlich mit schwarzen Versporungen behaftet waren. Unter den Tüchern befanden sich in mehreren Brotformen, die mit Mehlrückständen altverschmutzt waren, zudem kleine krabbelnde Mehlkäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination frischer Brotteiglinge.

Bei der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass angelieferte Lebensmittel (geriebener Käse und ein Eimer mit Quark), die mindestens 2 Tage ungekühlt in der Garage des Betriebes gelagert waren, im Kühlschrank der Backstube zur Verarbeitung bereitgehalten wurden.



Eine bei der Nachkontrolle vom 20.11.2024 erhobene Probe „Vollei flüssig, pasteurisiert“ mit der Mindesthaltbarkeitsfrist vom 02.11.2024, die zur Verarbeitung im Kühlschrank des Betriebs bereitgehalten war, wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg vom 10.12.2024 beanstandet. In der Probe wurde ein stark erhöhter Gehalt an aeroben mesophilen Keimen festgestellt. Die beprobte Ware zeigte zum Untersuchungszeitpunkt am 21.11.2024 somit eine Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit und war damit als nachteilig beeinflusst zu bewerten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV




§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 3 LMHV

Die Mängel wurden durch den Betreiber noch während der Kontrolle behoben.





Das Inverkehrbringen der unsachgemäß gelagerten Lebensmittel wurde während der Kontrolle gegenüber dem Betreiber behördlich untersagt. Der Betreiber hat die betroffenen Lebensmittel sofort entsorgt.

Bei der Kontrolle am 03.12.2024 waren keine Gebinde des betroffenen Lebensmittels mehr im Betrieb vorhanden.

Esslingen

23.01.2025

Sumino Kirchheim GmbH

Dettinger Straße 2
73230 Kirchheim unter Teck

16.12.2024

Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schabenbefall im Theken-, Küchen-, Spül- und Lagerbereich festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

Nachkontrolle am 21.12.2024: Eine Grundreinigung ist erfolgt. Es wurden keine Schaben mehr bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.

Esslingen

21.02.2025

Restaurant Schlosscafe

Am Thermalbad 3
72660 Beuren

03.02.2025

Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurden insgesamt 16 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Der Verschluss des im Anstich befindlichen Bierfaßes war wiederholt mit schleimigen dunklen Ablagerungen altverschmutzt.

Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Vorbereitungsraum, sowohl unter als auch auf den Einrichtungen, wurde Kot von Mäusen gefunden. Im Lagerraum für Umverpackungsmaterial fanden sich in offenen Kartons wie z.B. für Pappbecherdeckel, neben Kotresten auch Frassspuren.

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr.1 a.) VO(EG) 852/2004;


Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1 VO(EG) 852/2004; Art.14 Abs 1 i.V.m. Abs 2 b VO(EG)178/2002

Bei der Nachkontrolle am 06.02.2025 waren die Hygienemängel behoben.

Göppingen

16.10.2024

Hasenheim-Bezgenriet e.K.

Im Guldenöschle 2
73035 Göppingen

26.09.2024

Insgesamt wurden ca. 10 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Schadnagerextremente wurden als Nachweis für einen massiven Befall im Thekenbereich, in der Spülküche, in der Küche sowie im Lager vorgefunden. In der Küche auf den Arbeitsflächen, neben offenen bereitgehaltenen Lebensmitteln sowie in der Nähe und auf Arbeitsgeräten wie beispielsweise einer Aufschnittmaschine wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Rand- und Bodenbereiche in der Küche waren verunreinigt und ebenfalls mit Schadnagerkot versehen. Im Thekenbereich, sowie im Lagerbereich wurde ebenfalls Kot festgestellt. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel wie beispielsweise von Salatköpfen, Baguettes, geschälten Kartoffeln und verschiedene Soßen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung, Desinfektion und zwischenzeitlicher behördlicher Abnahme wiedereröffnen.

Göppingen

19.11.2024

Milano Night Pizza

Hauptstraße 43
73344 Gruibingen

24.10.2024

Das Lebensmittelunternehmen hat paniertes Geflügelfleisch mit noch rohen Bestandteilen und entsprechend vermeidbaren Gesundheitsrisiken an die Verbraucher abgegeben. Bei der Kontrolle am 24.10.2024 wurden größenordnungsmäßig 23 und davon überwiegend erhebliche Hygieneverstöße festgestellt. Insbesondere wurde in einem Heizungsraum Teig hergestellt. Zudem befanden sich dort Tiefkühl-Schnitzel, -Patties und nicht gefrorene Hähnchenschenkel teilweise offen im Raum mit Heizölgeruch. Zudem wurden dort erhebliche Mengen Schadnagerkot gefunden. In der Küche waren Champignons, Tomatensoße und Zwiebeln angetrocknet bzw. überlagert. Insbesondere die Pizzastation und die Arbeitsfläche im Bereich der Fritteuse waren durch alte Lebensmittelreste verunreinigt. Die als nicht sicher eingestuften Lebensmittel in Form von ca. 6 kg Pizzazteig und 20 kg vorerwähnter Lebensmittel wurden unter behördlicher Überwachung entsorgt. Der Betrieb wurde umgehend vorläufig geschlossen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Bei der Nachkontrolle am 25.10.2024 waren die Hygienemängel im Wesentlichen beseitigt.

Göppingen

19.12.2024

Africa multipurpose stuff

Hauptstraße 285
73111 Lauterstein

12.12.2024

Das Unternehmen hat am 26.08. und 06.11.2024 eine Einfuhr von Lebensmitteln ohne die vorgeschriebenen Gesundheitsdokumente in die EU versucht. Am 12.12.2024 wurde ergänzend festgestellt, dass Lebensmittel unter Umgehung von Einfuhrkontrollen aus Nigeria importiert, vor Ort zubereitet, über das Internet angeboten und per Post an die Verbraucher versandt werden. Kein Raum im Wohnhaus erfüllt die Hygieneanforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln. Wohnräume und Zubereitungsbereiche bilden eine Raumeinheit; infolge des Gebäudezustands, herumliegender gelber Säcke, Kleidungsstücken, usw. herrscht ein muffiger Geruch, versetzt mit Lebensmittelgerüchen. Handwasch- und Spülvorrichtungen existieren in den besichtigten Zubereitungsräumen nicht. Diverse getrocknete Lebensmittel wie Fisch, Rinderhaut, Bohnen und Samen verfügen über keine Kennzeichnungen. Das Unternehmen wurde auf mündliche Anordnung vor Ort geschlossen und die offenen sowie unsicheren Lebensmittel wurden beschlagnahmt.

Art. 14. Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 47 und 65ff. Verordnung (EU) 2017/625 Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Art. 10 und 19 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

Der Betrieb wurde lebensmittelrechtlich vorläufig geschlossen und andere mit zuständige Behörden wurden verständigt. Da das Unternehmen auf Social Media weiterhin Lebensmittel angeboten hat, wurde die Betriebsschließung  am 19.12.2024 vollstreckt unter anderem durch weitere Beschlagnahme und Wegnahme von Lebensmitteln. Das Gewerbe wurde inzwischen abgemeldet.

Göppingen

06.02.2025

Drink City GmbH

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

09.01.2025

Am 09.01.2025 wurde ein Transporter mit tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln wie Pommes frites und kühlpflichtiger Wurst, Käse und Milchprodukte angehalten und überprüft. Ein Befördern von (tief-) kühlpflichtigen Lebensmitteln ohne jegliche Kühlvorrichtungen ist als unkontrolliertes Verfahren mit vermeidbaren Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus wurden bei den Pommes frites anstelle der höchstens -18 °C entsprechende Tiefkühlkettenverletzungen von bis zu +1,1°C gemessen; die Ware war im Auftauprozess. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +4 °C bis +8°C bei Kerntemperaturen von +9,1 °C bis +11,5 °C transportiert. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind. Erneute Anzeige wird erstattet.

§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 4, 3 und 7 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel III Nr. 2 g) sowie Kapitel IX Nr. 5 und 7 i.V.m. §§ 2, 3 und 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung

Die Lebensmittel wurden vor Ort gesperrt; der Transporter wurde für eine ergänzende Kontrolle an den Betriebssitz zurückgesandt.

Heidenheim

14.10.2024

Werkskantine Carl Edelmann GmbH & Co. KG;
 
Automaten Service Weber OHG, Fischerstr. 10, 89542 Herbrechtingen

Steinheimer Str. 45, 89518 Heidenheim an der Brenz

26.08.2024

1. Inverkehrbringen von insgesamt 9 Packungen mit nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Blattsalaten, bei denen das Verbrauchsdatum zum Teil bereits vor 19 Tagen abgelaufen ist.

2. Es wurde offene Schnittwurst in einer Frischhaltedose vorgefunden, welche fettranzig / muffig roch und auf der Oberfläche bereits schmierig war.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002.
Nach Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Blattsalate mit überschrittenem Verbrauchsdatum und die offene Schnittwurst wurden aus dem Verkehr gezogen.

Heidenheim

19.12.2024

Metzgerei Lindenmayer

Sontheimer Str. 38
89567 Sontheim an der Brenz

16.09.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Der Steaker (Mürbeschneider für Schnitzel, Steaks und dergleichen) war zum wiederholten Mal verschmutzt. Insbesondere die Standfüße, mit welchen offensichtlich das frische Fleisch in Berührung kam, sowie die Messerwalzen waren mit alten, verkrusteten Fleischresten verschmutzt. Abgesehen von dem für Verbraucher ekligen Zustand des ungereinigten Steakers wurden bei der durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA Stuttgart) durchgeführten mikrobiologischen Untersuchung der verkrusteten Fleischrückstände der Messerwalze aerobe Keime in sehr zahlreicher Menge nachgewiesen (Gutachten vom 30.09.2024).

2. Die zur Untersuchung eingesandten marinierten Steaks aus dem Verkaufsautomat waren gutachterlich bestätigt mit verderbniserregenden Mikroorganismen sowie Hygieneindikatorenkeimen belastet und für den Verzehr nicht mehr geeignet (Gutachten vom 30.09.2024).

3. Es waren mehrere weitere bauliche und hygienische Mängel im Betrieb feststellbar.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden.

Heidenheim

21.03.2025

Hummus & Co

Hintere Gasse 29
89522 Heidenheim an der Brenz

21.01.2025

Die Eiswürfelmaschine war außen und innen in einem altverschmutzten Zustand. Die Innenseite war im Bereich der Eiswürfellagerung an mehreren Stellen schwarz versport. Im Bereich der Eiswürfelproduktion waren Wassereinlauf, Wasserbehälter und Umwälzung in einem verkalkten und versporten Zustand. Die Eiswürfelmaschine wurde während der Kontrolle außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel wurden der Entsorgung zugeführt.

Die Eiswürfelschaufel war in einem altverschmutzten Zustand. Es konnten Teigreste, angetrocknete Lebensmittel und Versporungen festgestellt werden.
 
Die Kunststoffbehälter des Multizerkleinerers und der Küchenmaschine waren gesprungen. Die Risse wurden mit Klebeband außen und innen abgeklebt. Im Bereich der Risse konnten Altverschmutzungen und Versporungen festgestellt werden. Die beiden Geräte wurden während der Kontrolle der Entsorgung zugeführt.
 
Auf dem Zubereitungstisch befanden sich zwei Saucieren (Soßenbehälter), die mit Gewürzen halb hoch befüllt waren. Diese wurden des Längeren nicht gereinigt oder gewechselt, sie waren unsauber und mit angetrockneten und verfärbten Gewürzen behaftet.
 
In einem Keramikbecher lag ein Kugelportionierer in Wasser, welcher an mehreren Stellen altverschmutz und versport war.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a

Bei der Nachkontrolle am 22.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Heidenheim

31.03.2025

GEK Gastro UG
"Gaststätte Poseidon"

Brenzstr. 10,
89518 Heidenheim

12.02.2025

Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet.

Das Gutachten des CUVA Stuttgart vom 19.02.2025 über die entnommene Reisprobe ergab eine hohe Keimbelastung. Der Reis war demnach für den Verzehr im Sinne von Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 ungeeignet und somit nicht sicher im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen.

Heilbronn, Land

09.01.2025

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

09.10.2024

Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“.
 
Die Proben „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.
 
Das auf der Verpackung der Probe „Garnelen“ angegebene Verbrauchsdatum war zum Zeitpunkt der Probennahme bereits um 4 Tage überschritten. Die Probe wies bereits deutliche grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ ergab den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien, Pseudomonaden, Hefen) und Enterobacteriaceae in sehr hohen Keimzahlen feststellbar waren. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren.
 
Die Proben wiesen deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. 
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

20.01.2025

Mix Markt 35 OHG

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm

20.11.2024

In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Unter anderem war die Wanne der Scherbeneismaschine verunreinigt, an den oberen Rändern war bereits Sporenbildung erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich außerdem eine beschädigte und verunreinigte Kunststoffschaufel im Scherbeneis. Die Knochensäge war altverschmutzt, insbesondere am Sägeblattdurchlauf und an den Bedienknöpfen waren vertrocknete Ablagerungen erkennbar. Der Frischfisch wurde teilweise in erheblich altverschmutzten Wannen gelagert. Der Fleischwolf war erheblich altverschmutzt, besonders im Bereich der Fleischeingabe waren deutlich angetrocknete Fleischablagerungen zu erkennen. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 20. November 2024 wurden zudem die Proben „Hackfleisch vom Schwein“ und „Hähnchenbrust mariniert“ entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet.
 
Die Gutachten des CVUA Stuttgart ergaben bei der Probe „Hackfleisch vom Schwein“ den Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen sowie zu den Hygienekeimen gehörende Enterobacteriaceae feststellbar waren. Die Probe „Hähnchenbrust mariniert“ wurde aufgrund der hohen Keimgehalte als inakzeptabel kontaminiert und damit als nicht sicher und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 i.V.m § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a) LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Land

11.03.2025

Verkaufsautomat Höfle

Bergstr. 8
74374 Zaberfeld-Ochsenburg

07.01.2025

Am 7. Januar 2025 fand beim genannten Verkaufsautomat eine Probenahme durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt.
 
Es wurde festgestellt, dass bei mehreren Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war (Putensteak, Halssteak, Maultaschen, Aufschnitt). Die Lebensmittel wurden daraufhin als Probe erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt. Die Probe „Maultaschen“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen und Listerien infolge der deutlichen Überlagerung, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Auch die Probe „Aufschnitt“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) und Abs. 5 VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

27.03.2025

Bäckerei Konditorei Café Bürk

Heilbronner Str. 6
74363 Güglingen

05.02.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt.
 
Im Verlaufe der Kontrolle wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden, die offenkundig verdorben waren und in den Verkehr gebracht werden sollten.
So wurden mehrere Packungen getrockneter Tomaten mit weit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (24.07.2024) vorgefunden. Teilweise waren die Verpackungen schon geöffnet. Hier war Schimmel auf dem Lebensmittel sichtbar. Auf den Verpackungen wuchs auch bereits der Schimmel. Zudem befand sich im Kühlhaus ein Eimer mit der Aufschrift Speisequark. Jedoch befand sich kein Speisequark darin, sondern ein nicht mehr definierbares Lebensmittel, das mit einem Schimmelrasen bewachsen war. Des Weiteren befanden sich in einem Eimer mehrere Dressings und Soßen, die offenkundig verdorben waren, da der Schimmel sowohl am Eimer selbst wie auch auf der Verpackung der Soßen und Dressings wuchs. Darüber hinaus waren die im Betrieb verwendeten Brotkörbe verschimmelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

Hohenlohekreis

02.12.2024

Oh Na - Sushi & Asia Künzelsau

Hauptstraße 70
74653 Künzelsau

05.11.2024

Rattenbefall: Sichtung von Ratten im Betrieb Sichtung von Kot- und Pfotenspuren im Bereich der Küche Sichtung von massiven Rattenspuren im Außenbereich (Kot-, Kratz- und Nagespuren u. a. an der Tür zum Innenbereich)

§ 3 i. V. m. § 2 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 und § 10, S. 1, Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV

Es werden Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durchgeführt.

Ostalbkreis

28.10.2024

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

27.09.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen.

Ostalbkreis

13.11.2024

Asia World Aalen

Reichsstädter Str. 15b
73430 Aalen

14.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer.
Der Betrieb wurde zum 05.11.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Ostalbkreis

21.11.2024

Bäckerei Schmid

Friedhofstr. 25
73430 Aalen

30.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt.

Es waren Defizite in der Reinigung bzw. generelle hygienische Mängel erkennbar. Starke Altverschmutzungen und teilweise Beschädigungen an Bedarfsgegenständen (Brötchenkörbe, Arbeitstische, Arbeitsgeräte) mit Lebensmittelkontakt. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde am Feststellungstag angeordnet. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen und es fand eine Grundreinigung statt. Betrieb konnte am 28.11.2024 nach einer amtlichen Kontrolle wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

06.12.2024

Thai Ha Asia

Stadelgasse 16
73430 Aalen

07.11.2024

1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt:
- Das Gläserspülgerät (Spülboy) war stark altverschmutzt.
- Mehrere Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren altverschmutzt und teilweise auch mit Schimmelsporen/Stockflecken versehen.
- Handgriff eines Siebs war stark altverschmutzt.
- Soßenbehälter war stark altverschmutzt.
- Reiskocher war am Rand und am Verschluss altverschmutzt.
- Griff eines Behälters für Lebensmittel aus Edelstahl war mit Altverschmutzungen und Stockflecken versehen.

2. Lagerung von teilweise offenen Zutaten/Rohstoffen/Lebensmitteln (z.B. vorgegartes Fleisch in Behältern, Mangosoße, Gemüse etc.) ohne Schutz vor Kontamination durch Schimmelsporen im Bereich des Kühlschranks.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2 Anhang II Kap IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Grundreinigung wurde am Feststellungstag mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

06.12.2024

Restaurant Sangam

Bahnhofstraße 38
73430 Aalen

11.11.2024

 
1. Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund einer innen stark altverschmutzten Eiswürfelmaschine. Diese war auf der Innenseite und besonders am Auslass mit schwarzem Biofilm und Schimmel überzogen.
 
Zudem weitere erhebliche Hygieneverstöße:
2. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Ein Gemüseschneider war an der Messerscheibe sowie unter der Messerscheibe altverschmutzt.
Der Pürierstab war im Bereich der Messer ebenso altverschmutzt.
3. Garnelen, Geflügelfleisch und Lammfleisch wurden teilweise offen bei Raumtemperatur in Wasser aufgetaut. Unverpacktes Geflügelfleisch wurde zusammen mit verpacktem Lammfleisch im Wasser zum Auftauen gelagert. Es bestand das Risiko einer Kontamination des offenen Fleisches mit Keimen (Salmonellen, Campylobakter) sowie das Risiko einer Keimverschleppung.
4. Das Handwaschbecken wurde als Spülbecken und Abstellfläche für Pfannen usw. genutzt. Zwischen den einzelnen Arbeitsschritten war ein hygienisches Händewaschen nicht möglich. Eine Verschleppung von Keimen (bspw. Salmonellen) war möglich.
5. Im Kühlhaus, Bierkühlraum und im Kühlraum im Keller waren die insgesamt drei Ventilatorengitter am Verdampfer stark altverschmutzt und teilweise mit Schimmel behaftet. Durch die Luftverwirbelungen bei der Nutzung war eine Verteilung von Schimmelsporen /Keimen aus Altverschmutzungen auf die gelagerten Zutaten, Rohstoffe und Lebensmittel möglich.
6. Stark verwelkte Minze wurde zur weiteren Verwendung bereitgehalten.
7. Diverse Altverschmutzungen im Küchenbereich (Wände am Herd, Arbeitstische, Regale, Spülbecken).
 

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die am Feststellungstag hergestellten Eiswürfel wurden sofort entsorgt. Die Eismaschine wurde aus dem Verkehr genommen bzw. entsorgt. Die restlichen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 akzeptabel beseitigt.

Ostalbkreis

09.01.2025

Gürkale Dönerproduktion

Ziegelfeldstr. 36
73563 Mögglingen

03.12.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise:

- Altverschmutzter Metallwagen mit Hähnchen
- Verschmutztes Kühlaggregat über dem Produktionstisch
- Stark altverschmutzter und verkrusteter Fenstergriff (Keimverschleppung durch Betätigung)
- Insgesamt drei teilweise stark altverschmutze Handwaschbecken

Einwandfreie hygienische Arbeitsabläufe zur Lebensmittelsicherheit und bei der Zubereitung der Dönerspieße waren nicht möglich.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt.

Ostalbkreis

25.02.2025

Metzgerei Mishtore Gashi

Ins Reichertstal 14
73450 Neresheim-Elchingen

24.01.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch - altverschmutzte Knochensäge - altverschmutzten Fleischwolf

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 31.01.25 waren die Mängel beseitigt.

Ostalbkreis

17.03.2025

The Daltons Kebab 2

Mittelbachstr. 23
73430 Aalen

05.02.2025

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch altes ranziges Fett einer stark verunreinigten Dunstabzugshaube auf Dönerfleisch und frischen Zutaten (Salat, Zwiebeln, Gurken, Rotkohl etc.). Die Fettanhaftungen waren bereits bräunlich-orange verfärbt und wiesen Verkrustungen auf, was auf unzureichende Reinigungsmaßnahmen verwies. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Boxen wurden zur Aufbewahrung von Salat verwendet. Der Kühlraum war insgesamt sehr unstrukturiert und altverschmutzt. Granatapfelkerne wurden hier offen gelagert. Zudem wurden weitere Lebensmittel wie Mais, Jalapenos, und Tintenfischringe offen gelagert. Somit war ein Kontaminationsrisiko gegeben.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel angeordnet Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 19.02.2025 beseitigt. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Ostalbkreis

01.04.2025

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

12.03.2025

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Gaststätte Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf-Schlichten

08.08.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

A&O Einzelhandel

Hauptstraße 2
73614 Schorndorf-Buhlbronn

16.09.2024

1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf.

1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Sonne II Sole presto

Welzheimer Str. 31
73614 Schorndorf

04.09.2024

1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren.

Rems-Murr-Kreis

17.10.2024

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 18
71332 Waiblingen

18.09.2024

1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen.
2. Im Kühlraum stand eine H1–Palette, die mit Blockware (Hähnchenhaut) befüllt und mit blauer Folie und Klarsichtfolie umwickelt war. An den Rändern war die Folie bereits mehrfach geborsten, abgeschrammt und beschädigt, teilweise lagen die losen Folienteile auf den Blockwaren. An den offenen Stellen war die Blockware bereits gräulich verfärbt und abgetrocknet. An der Seite, an der ganze Folienteile fehlten, hingen in der Blockware blaue Kunststofffetzen heraus.
3. Im Kühlhaus standen weitere Fleischwannen (gefüllt mit Hähnchenfleisch), die bereits vorgerichtet und chargiert waren und für die Produktion bereitstanden. An den Fleischblöcken waren zum Teil dunkle fasrige Ablagerungen und Verfärbungen vorhanden.
4. In Stapelkisten im Kühlhaus wurden aufgeschnittene Wurstwaren vorgefunden, welche zum Teil bereits an den Rändern abgetrocknet und dunkelrot verfärbt waren. Die Wurstscheiben wiesen bereits zum Teil unterschiedliche Verfärbungen, zart rosa bis braun/grau an der Oberfläche auf. Zwischen den Wurstscheiben war ein Kunststoffverpackungsrest vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
2. - 4 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

30.12.2024

Speisegaststätte Hirsch

Schurwaldstraße 54
73614 Schorndorf-Schlichten

04.12.2024

1. Im Kühlhaus lagerten:
a) Ein Vakuumbeutel mit Birnen in Lake. Der Vakuumbeutel war deutlich aufgebläht und prall gefüllt.
b) Ein Kunststoffbehälter, in dem sich gekochte Linsen befanden. Die Linsen waren mit einem grau/weißlichen Schimmelbelag überzogen. An den Rändern des Behälters waren an der Außenseite deutliche grün/weißliche Schimmelausblühungen vorhanden.
c) In einem Kunststoffeimer mit Bratensoße waren an der Oberfläche weiße Punkte mit Bakterienkolonie-ähnlichem Wachstum vorhanden und eine wässrige Flüssigkeit hatte sich an der Oberfläche abgesetzt.
d) In einem mit Gulasch befüllten Kunststoffeimer waren an der Oberfläche bereits graue und weiße Schimmelausblühungen vorhanden.
 
2. Die Aufschnittmaschine war wiederholt an der Verkleidung, am Schlitten, am Produktschieber und am Messer mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten sowie mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
 
3. Im Kühlschrank lagerten in einem Kunststoffbehälter gekochte Kartoffeln, die mit einem schmierigen Belag überzogen waren.
In einem weiteren Kunststoffbehälter lagerten Birnen in Lake. An der Oberfläche waren Luftbläschen vorhanden und ein hefiger Geruch wurde wahrgenommen.
 
4. In der Saladette wurden mehrere überlagerte Produkte vorgefunden:
Das geschnittene Kraut war dunkelgrau verfärbt und abgetrocknet. Im Salat lagerten einzelne Blätter die bereit dunkel und matschig waren. Die Paprikastreifen waren vereinzelt mit einem gräulichen Schimmelflaum behaftet. Die gestiftelten Karotten waren dunkel verfärbt und lagen in einer schmierigen Flüssigkeit.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 








2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

  
3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 
4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

13.01.2025

Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG

Cannonstr. 1
71384 Weinstadt-Beutelsbach

18.12.2024

1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt.

Schwäbisch Hall

20.01.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

01.07.2024

Es wurde bei der Bratwurst roh eine Kerntemperatur von +8,5°C (Solltemperatur max. +7,0°C) und bei Geflügelfleisch mariniert eine Kerntemperatur von +11,4°C (Solltemperatur max. +7°C) gemessen, so dass Verdachtsproben erhoben wurden. Die Untersuchung ergab bei der Probe Bratwurst roh den Nachweis einer auffällig hohen Belastung an Escherichia coli von 4,4x10² KbE/g (empfohlener Warnwert 1,0x10² KbE/g) bzw. beim „Geflügelfleisch mariniert“ einer erhöhten Keimbelastung (3,6x108 KbE/g), sowie einer erhöhten Belastung mit Enterobacteriaceae (2,7x107 KbE/g). Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. Somit wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden die betreffenden Waren der fortwährenden Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die sich in der festgestellten mikrobiologischen Kontamination manifestierte.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB und Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der VO (EU) Nr. 852/2004

Die bei zu hohen Temperaturen gelagerten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

Schwäbisch Hall

30.12.2024

Zum Grünen Baum

Unterdeufstetter Straße 37
74579 Fichtenau-Matzenbach

12.11.2024

Es wurden stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. mehrere Gastronormbehälter, die Saladette, verschiedene Teigbehälter , Gewürzdosen, Hackstock) sowie verschimmelte Salatköpfe, angetrocknete Zwiebelscheiben und in Gärung befindliche Ananasscheiben sowie Putenschnitzel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum in Küche und Kühlhaus vorgefunden. Die vorgenannten Lebensmittel sowie solche, die mit den verunreinigten Oberflächen in Kontakt gekommen sind, gelten als nicht sicher und somit nicht zum menschlichen Verzehr geeignet.

§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; Art. 14 Abs. 1 und 2b i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 und § 2 Nr. 5 LMStV; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 6 Abs. 2 und 3 LMIDV

Die Küche wurde zum Tattag freiwillig geschlossen und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 14.11.2024 waren die genannten Mängel beseitigt.

Schwäbisch Hall

24.03.2025

Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG

Kupfer Str. 3
74547 Untermünkheim

17.02.2025

In der Umkleide wurden Zwiebeln und alte Brötchen gelagert, die Kippbratpfanne im Kochbereich, die Gemüseschneidmaschine in der Vorbereitung sowie ein Schneidbrett im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Zudem waren Decken und Wände im Kochbereich, im Kühlraum, in der Reinigungsecke, der Warenanlieferung sowie im Ladenkühlraum versport. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort gelagerten Zutaten und der Fleisch- und Wurstwaren insbesondere durch Schmutz, Beläge und Schimmelsporen.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 und 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMStV und § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB

Es wurden ein Bußgeld- sowie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Stuttgart, Stadt

02.10.2024

L´angolino

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

31.07.2024

Alle Teigwannen waren innen und außen massiv altverschmutzt, teils versport. Der Fleischwolf war mit Resten vom Vortag verschmutzt. Der Dorn am Dosenöffner sowie die Teigmaschine waren massiv altverschmutzt. Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie der Stipproller waren massiv altverschmutzt. Kochschinken und Schnittkäse wurden bei einer Temperatur von +30°C gelagert und waren gelblich verfärbt. Ananasstücke wurden offen in einer Dose gelagert, auf der sich bereits eine Öl-/Fettschicht bildete. Die Tiefkühlschränke waren massiv vereist, wodurch die Soll Temperatur von -18°C nicht erreicht wurde. Die Rindfleisch Pattys hatten eine Kerntemperatur von -2,3°C ( Soll Temperatur -18°C). Lebensmittel wurden ohne Einfrierdatum eingefroren. Eingefrorenes Hackfleisch wies eine grünliche Farbe auf. Außerdem wurden aufgetaute Lebensmittel vier Tage im Kühlhaus aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die beanstandeten Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

13.11.2024

Kostas Restaurant

Voräcker Gewann 12
70567 Stuttgart

14.08.2024

Die Schankanlage war im Bereich des Stößels, des Federkolbens sowie der Bierleitungen mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Die Keg-Anschlüsse waren ebenfalls verunreinigt. Die letzte Reinigung fand lt. Dokumentation am 13.07.2024 statt. In der Saladette befand sich Käse, welcher bereits Schimmel aufwies. Die Temperatur der Saladette war deutlich zu warm, das Personal hatte keine Sachkenntnis der erforderlichen Kühltemperaturen für Käse. Die Saladette selbst war im Innern ebenfalls verunreinigt. Das Schneidebrett wies Einkerbungen mit alten Lebensmittelresten auf.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, die Schankanlage wurde noch währden der Kontrolle gereinigt.

Stuttgart, Stadt

03.12.2024

Bowlingland

Lautlinger Weg 5
70567 Stuttgart

17.10.2024

Die Schankanlage war verunreinigt. Am Pils-, Urweisse-, und Helles-Bedienhebel waren schleimige Ablagerungen, der Pils-Kolben war großflächig beige schleimig mit Ablagerungen verunreinigt, das Schankhahngehäuse war im Inneren mit Ablagerungen verunreinigt.  Der Eiswürfelbereiter war an den Lamellen verkalkt, an der Seiteninnenwand waren kalkige, schwarze, schmierige Verschmutzungen. Am Gitterrost waren Lackabplatzungen, Rostbildung und schleimige Ablagerungen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfel wurden unter Aufsicht entsorgt. Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt.

Stuttgart, Stadt

22.11.2024

Wirtshaus Garbe

Filderhauptstr. 136
70599 Stuttgart

12.09.2024

Trockenlager: An der Lampe, im Bodenablauf und an Eimern mit Lebensmitteln war ein starker Fruchtfliegenbefall. An Lebensmittelpackungen waren Maden sowie Motten. An weiteren Lebensmittelpackungen waren Kot- und teilweise feuchte Urinspuren von Schadnagern. Zahlreiche Lebensmittelverpackungen waren angefressen. Die gespülten Schneidebretter hatten tiefe altverschmutzte Riefen. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn mit dicken alten Belägen verkrustet. Die Kuchenformen hatten alte eingebrannte Verunreinigungen. Der Aufsatz des Stabmixers sowie weitere Küchgerätschaften in einer Kiste waren verunreinigt. Der Hackklotz wies tiefe verfärbte Rillen auf. Der Konvektomat war mit Lebensmittelanhaftungen altverschmutzt. Der Mehlbehälter und der Mixtopf waren im Innern verunreinigt. Die Gastrobehälter im Außenbereich waren verunreinigt. In der vereisten Tiefkühltruhe waren Lebensmittel unvollständig verpackt. Die Tiefkühltruhe war überfüllt, die obersten Lebensmittel nicht durchgefroren.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel (ca. 250 kg überwiegend Trockenlagerware) wurden großzügig freiwillig aussortiert und entsorgt.

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Cannstatter Kebap Haus

Wilhelmstr. 33
70372 Stuttgart

05.11.2024

Vorbereitungsraum:
Die Teigmaschine und ein Schneideeinsatz für die Hobelmaschine wiesen Reinigungsmängel auf. In Edelstahlbehältern wurden verschimmelte Zitronen und Knoblauch sowie verfaulte Kartoffeln vorgefunden.

Verkaufstheke:
Die Isolierbox für Fladenbrote war verschmutzt. Die Fritteuse und der Frittierkorb waren mit angetrockneten Fettbelägen verunreinigt. Gegartes Gemüse und eingelegte Oliven wurden in stark verschmutzten Behältnissen gelagert. Es wurden geschnittene Champignons vorgefunden, die bereits dunkel verfärbt waren. In den Kühleinrichtungen wies eine geöffnete Dose Thunfisch angetrocknete Stellen auf, eine Tomatenmarkpaste in einer Glasschale war bereits dunkelbraun verfärbt.

Kühlhaus:
Portionierter Teig war in verschmutzten Teigwannen gelagert und mit einem unsauberen Küchentuch abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

TA OS Weinbar by Lausterer

Bärenstr. 3
70173 Stuttgart

13.11.2024 und 14.11.2024

In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002;

Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

07.01.2025

Geschmack of Punjab

Luzernestr. 2
70599 Stuttgart

24.09.2024

Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

22.01.2025

Gaststätte "Sushi Le"

Wilhelmstr. 9
70372 Stuttgart

21.11.2024

Theke:
In einem Behältnis befanden sich Himbeeren in einer gärenden Flüssigkeit.

Vorbereitungsküche:
Es wurden verdorbene Paprikaschoten vorgefunden. Ein großer Kunststoffeimer war mit einer roten Soße befüllt, an deren Oberfläche sich bereits ein Teppich aus weißen Gärbläschen gebildet hatte. Gegartes Hähnchenfleisch wurde in einem defekten Kühlschrank bei einer unzureichenden Temperatur von +11,6°C aufbewahrt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen.

Stuttgart, Stadt

12.02.2025

Crispy Chicken

Landhausstr. 183
70188 Stuttgart

11.12.2024

Vorbereitungsraum: Der Gemüseschneider sowie die Schnecke, das Innere des Schneckengehäuses und die Lochscheibe des Fleischwolfes waren verschmutzt. / Küche/Produktion: Die Schneidebretter waren schadhaft und verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur gelagert wie z. B. rohes Geflügelfleisch bei 6,1 °C und Lammkeulen zum Auftauen bei Raumtemperatur. In einem Eimer wurden in Flüssigkeit eingelegte Kichererbsen vorgehalten, bei denen ein stechend sauer riechender Geruch wahrnehmbar sowie auf der Oberfläche ein weißer Schimmelbelag sichtbar war. In einer altverschmutzten und korrodierten Dose wurde eine Tomatenzubereitung vorgehalten, welche einen stark säuerlichen Geruch und Blasenbildung aufwies. / Verkaufsraum/Theke: Der Soßenbehälter war an der Tülle verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur vorgehalten wie z. B. weiße Soße bei 14,3 °C, mariniertes vorgegartes Hähnchen bei 18,4 °C sowie Reis bei 39,1 °C. / Kühlraum: Das Behältnis, in dem mariniertes Geflügelfleisch gelagert wurde, war verschmutzt. / Treppenhaus: Ein vorgegarter Hähnchendrehspieß wurde offen/ohne sachgerechte Verpackung in einer verschmutzten Tiefkühltruhe gelagert. Hähnchen (roh) wurden bei Raumtemperatur zum Auftauen in Kartonagen gelagert. In einem Kühlschrank wurde ein Krautkopf mit Schimmelanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nachdem die Mängel weitestgehend beseitigt waren, wurde die Betriebsstätte am 18.12.2024 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

19.03.2025

Cafe Hegel

Eberhardstr. 35
70173 Stuttgart

28.01.2025

In einem Gastronormbehälter befand sich überlagerter Bacon, in ausgetretenem Fett. Im Vorbereitungsraum wurde frische Butter in einem Behälter mit alten ranzigen Butterresten vorgehalten. In der Küche befanden sich überlagerte Tomaten welche bereits Druckstellen und Fäulnis aufwiesen. Im Tiefkühlschrank wurde Hähnchenfleisch in einem offenen Behälter mit Gefrierbrand vorgehalten.  Der Sahnespender war massiv verschmutzt, an der Sprühtülle hafteten alte Sahnereste. Zwei Schneidebretter (grün und weiß) waren abgenutzt mit tiefen Riefen in welchen sich Lebensmittelreste sammelten. Der Milchaufschäumer war massiv verschmutzt. Die Sahnemaschine war am Tüllenkopf massiv altverschmutzt und verklebt mit Fettablagerungen. Der Einsatz des Kuchenmesserabstreifers war verunreinigt. Ein Pfannenwender war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Sahnemaschine wurde bis zur Reinigung stillgelegt und konnte am 29.01.2025 freigegeben werden. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Stuttgart, Stadt

20.03.2025

Ya Ghali

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

06.02.2025

Reinigungsmängel an den Fritteusen, Soßenspendern, Messern, am Mixer und der Kaffeemaschine; Lagerung von geschnittenem Salat, Soße und Gewürzpulver in verschmutzter Umgebung; ungekühlte und unhygienische Lagerung von Sesamsoße („Tahin“); Lagerung von geschnittenem Weißkraut in Müllsäcken; Inverkehrbringen von Knoblauchsoße, die bereits angetrocknet war, sowie welker Pfefferminze, die in einer verschmutzten Schüssel aufbewahrt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb zur Durchführung einer Grundreinigung behördlich geschlossen. Bei den Nachkontrollen am 07.02.2025 sowie am 10.02.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt. Am 11.02.2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.