Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 27.07.2024
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

08.04.2024

Dong Kinh Asia-Restaurant

Berliner Str. 25
71034 Böblingen

27.02.2024

Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet.

Böblingen

01.07.2024

Indian King

Schafgasse 28
71032 Böblingen

08.06.2024

Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein.

Böblingen

22.07.2024

Zur Säge

Sägeweg 77
71263 Weil der Stadt

04.07.2024

Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet.

Esslingen

29.02.2024

Metzgerei Mishtore Gashi

Sielminger Hauptstraße 13
70794 Filderstadt

11.12.2023

Die Kühlkette wurde bei Hackfleischerzeugnissen nicht eingehalten.

Im Verkaufsfahrzeug war keine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen ggf. desinfizieren bereitgestellt.

Fladenbrot wurde in nicht dafür geeigneter Umverpackung (Gelber Sack) transportiert.

Kap. II Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt V Kap. III Nr. 2 c) i VO (EG) Nr. 853/2004

§ 7 Satz 1 i.V.m Anlage 5 i.V.m Kapitel II Nr. 3.3.1 und 3.3.2 TierLMHV Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. III Nr. 2a VO (EG) Nr. 852/2004

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Lebensmittel wurden entsorgt. Der Nachweis darüber liegt vor.

Esslingen

18.03.2024

Asia Imbiss Dr. Wok

Alleenstraße 32
73730 Esslingen am Neckar

13.12.2023

Bei der Betriebskontrolle wurden unter dem Verkaufstresen des Imbiss zahlreiche tote Schaben vorgefunden. In der Produktionsküche wurden zahlreiche tote und lebende Schaben unter den Küchentischen, der Tiefkühltruhe und zwischen den Lebensmittelvorräten gefunden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel verarbeitet bzw. für die Speisenzubereitung vorrätig gehalten.

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits involviert und hat am 05.12.2023 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Bei den am 14.12.2023 und 20.12.2023 durchgeführten Nachkontrollen war kein Befall mehr festzustellen. Die bereits am 05.12.2023 ergriffenen Maßnahmen haben ihre Wirkung nun vollends entfaltet. Die Lebensmittel wurden entsorgt und der gesamte Betrieb wurde einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen. Die Untersagung wurde aufgehoben.

Esslingen

14.02.2024

Restaurant Schlösslespark

Baacher Straße 4
73666 Baltmannsweiler

29.11.2023

In der Speisekarte wurde Seezunge angeboten. Bei der Kontrolle wurde aber westafrikanische Tropenzunge vorgefunden.

§ 11 (1) Nr. 1 LFGB; § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB

Die Kennzeichnung in der Speisekarte wurde korrigiert.

Esslingen

27.02.2024

ECO Supermarkt

Hauptstraße 24
72636 Frickenhausen

15.01.2024

Im Ladens steht eine Palette mit Zitronen von denen zahlreiche eine deutliche Schimmelbildung aufweisen.

Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde auf dem Boden Mäusekot vorgefunden.

Der im Kühlraum stehende Fleischwolf war mit angetrockneten Fleischresten altverschmutzt.

Der Fleischwolf hinter der Verkaufstheke wies erhöhte Temperaturen von 10,8 - 11,4°C auf.

Im Kühlraum der Fleischtheke wurden mehrere Packungen Kalbshüfte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. In der SB-Kühltheke wurden mehrere Packungen Fisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt.

Atrtikel 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; Anh.2 Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004

Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004

Anh. 2 Kapitel IX Nr. 5 VO (EG) 852/2004

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anh. II, Kap.IX, Nr. 5 VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 waren die Mängel behoben.

Esslingen

04.03.2024

Ristorante Pizzeria Bären

Hauptstraße 51
72639 Neuffen

15.01.2024

Auf der Getränkekarte wurde "Dinkelacker" ausgelobt, im Anstich sowie bevorratet wird Felsgold.

Artikel 7 Abs. 1a LMIV

Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 waren die Mängel behoben.

Esslingen

12.03.2024

S`Bull Beer Pub

Hauptstraße 14
72639 Neuffen

31.01.2024

Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die Mängel behoben.

Göppingen

01.02.2024

Region Fleisch

Gmünder Straße 13,
73072 Donzdorf

10.01.2024

Insgesamt wurden ca. 10 und davon auch bei alleiniger Betrachtung 5 erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum wurden offenkundig verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf mit optisch deutlich erkennbaren Verfärbungen sowie Abtrocknungen vorgefunden. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie zum Beispiel jeweils ein Fleischwolf im Verkaufsbereich sowie im Kühlhaus, waren durch sehr alte Lebensmittelreste verunreinigt. Der Verderb war in den Betriebsräumen auch geruchlich wahrnehmbar. Das Unternehmen wurde umgehend auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung von ca. 500 kg verdorbenen und unsicheren Fleisch- und Wursterzeugnissen veranlasst.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1, Kapitel VI Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Unternehmen hat kooperiert und konnte am 11.01.2024 nach Mängelbehebung und behördlicher Abnahme die Tätigkeit wieder aufnehmen.

Göppingen

16.07.2024

Drink City

Langwiesenweg 30
70327 Stuttgart

19.06.2024

Bei einer Verkehrskontrolle am 19.6.24 war die (Tief-)Kühlung bei einem Transporter des Unternehmens nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18°C oder tiefer gehalten werden, wobei nur ausnahmsweise kurzzeitige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind. Dagegen wurden tiefgekühlte Pommes frites bei einer Umgebungstemperatur von +1,5°C und Kerntemperaturen von - 5,9°C bzw. -10,7°C transportiert. Tiefkühlpflichtige Hähnchen Nuggets und Falafel waren bereits ersichtlich angetaut. Mit derartigen Verstößen bzgl. Tiefkühlkettenunterbrechungen geht insbesondere einher, dass die auf den Kartons angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten regelmäßig nicht mehr zutreffend und damit irreführend sind. Ferner wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Yogurt, Ayran, Käse, Salami und Putenschinken bei um jeweils ca. +5°C überhöhten Temperaturen von +12,4°C bis +14,1°C aufbewahrt mit den Risiken einer vermeidbaren erhöhten Keimwachstums.

§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Unternehmen ist bereits wiederholt derartig aufgefallen. Die Behebung der Problematik wurde am 19.06.2024 überwacht.

Heidenheim

29.05.2024

S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG

Osramstr. 6
89542 Herbrechtingen

02.05.2024

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:

1. Es wurden die vorgegebenen Temperaturführungen von + 12 °C in dem Zerlegebereich nicht eingehalten.

2. Es wurden die vorgeschriebenen Temperaturführungen von + 04 °C in dem Kühlraum nicht eingehalten.

3. Eine hygienische Reinigung der Hände der beiden Mitarbeiter war nicht möglich, weil das Handwaschbecken nicht benutzt werden konnte, da es mit Verpackungsmaterial zugestellt wurde.

4. Unsauberes Verpackungsmaterial wie Kartonagen und benutzte Umhüllungen wurden im Zerlegebereich gelagert.

5. Die Ware zur Zerlegung wurde direkt in den Kartonagen mit unsauberen Einkaufswägen in den Zerlegebereich gefahren.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV

Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

22.02.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV

Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

20.03.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult.

Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck.   Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heidenheim

21.06.2024

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

17.04.2024

Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt.

Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004

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Heilbronn, Land

28.02.2024

Pizzeria Roma

Auensteiner Str. 3
74360 Ilsfeld

05.02.2024

Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen.

Die Mängel wurden mittlerweile beseitigt und ein Schädlingsbekämpfer kam zum Einsatz. Der Betrieb wurde wieder aufgenommen.

Heilbronn, Land

07.03.2024

China Restaurant Lin Garden

Kelteräckerstr. 50
74199 Untergruppenbach-Donnbronn

24.01.2024

Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln.

Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB

Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Die Mängel wurden inzwischen beseitigt.

Heilbronn, Land

20.03.2024

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Straße 15
74930 Ittlingen

18.01.2024

In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden

Heilbronn, Land

06.05.2024

Besenhäusle Rieck

Holzweg 110
74172 Neckarsulm-Obereisesheim

07.03.2024

Am 7. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb sehr verunreinigt. Im Verlaufe der Kontrolle wurden grobe Bratwürste mit einem um fünf Tage überschrittenen Verbrauchsdatum sowie Knickeier vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 20. und 25. März 2024 wurden die Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Bei der Probe „Knickeier“ wurde u.a. Schimmel- und Hefepilzbefall festgestellt. Zudem wurden verschiedene Würste, Fleisch und ungewaschenes Gemüse offen zusammen gelagert. Die Bratwürste wurden außerdem bei einer um 1,7°C zu hohen Temperatur aufbewahrt. Es wurde außerdem in einem Scheunenanbau gekocht bzw. offen gelagerte Lebensmittel behandelt. Der Scheunenanbau erfüllte im Allgemeinen jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen, da er verunreinigt und die bauliche Ausstattung nicht in einem instandgehaltenen Zustand oder zum Teil gar nicht vorhanden war. Beispielsweise konnte keine Installation eines Handwaschbeckens zum hygienischen Händewaschen festgestellt werden. Zudem waren im Decken- und Wandbereich im großen Ausmaß Spinnweben vorhanden. Am Deckenbereich über dem Herd lag Glaswolle (Dämmmaterial) frei. Am Deckenbereich standen verschiedene Kabel ab. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. § 3 i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Das Kochen bzw. die Behandlung von Lebensmitteln jeglicher Art im Scheunenanbau wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Mittlerweile wurden alle beanstandeten Mängel behoben.

Heilbronn, Land

07.06.2024

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen

15.04.2024

Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten.
 
Mit Gutachtem zum 11. April 2024 wurden drei der sieben Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 und somit als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 beurteilt. Die Proben „Tomatensoße, Fleisch vom Hackfleischdrehspieß und Reis“ wiesen sehr hohe aerobe mesophile Gesamtkeimgehalte auf wobei bei der Probe „Tomatensoße“ insbesondere typische verderbniserregende Hefen und bei den Proben „Fleisch vom Hackfleischdrehspieß“ und „Reis“ insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen, Hefen und Pseudomonaden sowie zu den Hygieneindikatoren zählende Enterobactieriaceae festgestellt wurden.
 
Bei einer Schwerpunktkontrolle am 15. April 2024 wurden weitere acht Proben genommen Das Gutachten vom 7. Mai 2024 des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart wies bei der Probe „Rigatoni“ einen sehr hohen aeroben Gesamtkeimgehalt nach. Die „Rigatoni“ waren deshalb zum menschlichen Verzehr ungeeignet.
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Heilbronn, Land

03.06.2024

Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice)

Gottlieb-Daimler-Straße 35
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. 

Der Betrieb ist zwischenzeitlich unter dem Namen "Neckarsulmer Kebaphaus" bekannt. 

Heilbronn, Land

07.06.2024

Fischtheke im Supermarkt Yazgülü

Am Wildacker 20
74172 Neckarsulm

19.04.2024

Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004.

Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden.

Heilbronn, Land

26.07.2024

Adix Markt

Amorbacher Straße 30
74172 Neckarsulm

21.05.2024

Am 21. Mai 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Altverschmutzte und verunreinigte Schneidebretter, Unterbaukühlschränke, Waagen und eine Knochensäge. Auf der Kühltheke wurden Räucherfische ungekühlt, offen und ohne Spuckschutz zum Verkauf angeboten, Fisch wurde in Metallwannen zum Verkauf angeboten, in denen das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und sich somit eine Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser ansammelte, an manchen Stellen fehlte außerdem das Scherbeneis. Auf der Fleischtheke wurden Speck-/ und Schinkenhäppchen angeboten, ein Spuckschutz fehlte. Auf den Lebensmitteln lagen teilweise Preisschilder, die teilweise erheblich verunreinigt und/oder beschädigt waren, Räucherspeck und eingelegter Fisch wurde offen, zusammen mit ungewaschenen Kräutern, roter Bete und verschieden Umverpackungen gelagert. Mehrere Lebensmittel, z.B. Hackfleisch, Fleischabschnitte und grobe Bratwürste wurden offen gelagert. Stellenweise waren die Lebensmittel bereits angetrocknet. Der Fleischwolf, mit dem vor Ort Hackfleisch hergestellt wird, war erheblich altverschmutzt. Fleischreste waren bereits verkrustet und verfärbt. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmit-telrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Die Benutzung des Fleischwolfs wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Entsorgung des Hackfleischs sowie des ungekühlten Räucherfischs wurde angeordnet. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.
 
Der Betrieb verfügt inzwischen über einen neuen Fleischwolf. Dieser wurde für die Hackfleischproduktion freigegeben.

Heilbronn, Land

15.07.2024

Panther Pizza Beilstein

Hauptstraße 8
71717 Beilstein

10.06.2024

Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt.
 
Es wurde ein massiver Schädlingsbefall von lebenden und toten Schaben in sämtlichen Bereichen des Betriebs festgestellt.
 
Darüber hinaus wurden Lebensmittelabfälle offen gelagert, Thermoboxen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, im unreinen Bereich beim Abfall gelagert, es wurde eine verunreinigte und altverschmutzte Knetmaschine, eine verunreinigte Tiefkühltruhe und eine verunreinigte Eiskühltruhe vorgefunden. Außerdem wurden Lebensmittel mit unreinen, betriebsfremden Gegenständen gelagert.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IV Nr. 1 der VO (EG) 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004

Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet
 
Mittlerweile wurde der Betrieb einer Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung unterzogen. Nach erfolgter Abnahme konnte der Betrieb wieder öffnen.

Heilbronn, Stadt

12.03.2024

Betrieb eines mobilen Imbisswagens; "Maronen Lokomotive Böhm"

Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt Heilbronn 2023 auf dem Marktplatz/Rathausplatz 
74072 Heilbronn

05.12.2023

Zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle und Probenahme am 05.12.2023 befanden sich in der Maronen-Lokomotive zahlreiche zum Verkauf angebotene, verzehr-und abgabefertige Nussfrüchte, die bereits deutliche äußerliche Anzeichen eines Verderbs (mitunter erheblicher Schimmelbefall) sowie Fraßspuren von Schädlingen aufwiesen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.

Heilbronn, Stadt

28.05.2024

Asia & Long

Sülmerstraße 51
74072 Heilbronn

15.02.2024

Am 15.02.2024 befand sich eine tote Kakerlake in der im Buffet verzehr- und abgefertigt angebotenen Sojasoße. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle am 20.02.2024 konnte festgestellt werden, dass die Zubereitungsküche sowie der Arbeitsbereich stellenweise verunreinigt und altverschmutzt waren (z.B. stellenweise verunreinigtes und altverschmutztes Schneidebrett, dass zur Zubereitung von Lebensmitteln genutzt wurde sowie ein dunkler, krustenartiger Belag im Bereich der Wokstation). In der Zubereitungsküche wurden Lebensmittel (geschälte Zwiebeln und zubereitungsfertige Knoblauchzehen) offen neben dem unverschlossenen Mülleimer gelagert.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 und 2 Buchst. b Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel VI Nr. 2

Die festgestellten Hygienemängel wurden umgehend beseitigt. Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet.

Ludwigsburg

01.03.2024

Bien Asien Imbiss

Max-Eyth-Straße 6
74366 Kirchheim/N.

10.11.2023

Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 10.11.2023 wurde im Küchenbereich des Bien Asien Imbisses ein Befall mit Schaben festgestellt. In allen vorhandenen Monitoring-Fallen im Bodenbereich waren Schaben sichtbar. So befanden sich in einer Falle unter einem Arbeitstisch neben dem Küchenzugang zahlreiche lebende kleine Schaben auf der Monitoring-Klebefläche und in weiteren Fallen hinter der Tiefkühltruhe fanden sich mehrere tote Schaben. Zudem waren in einem Regal im Küchenbereich, in dem Zutaten gelagert wurden, zwischen Gewürzflaschen tote Schaben sichtbar. Ein Konzept zur Überwachung und Bekämpfung von Schaben war nicht vorhanden. Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fleisch, Nudeln, Gemüse).

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV.

Am 10.11.2023 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte der Betrieb am 13.11.2023 wieder öffnen.

Ludwigsburg

06.05.2024

Lola’s Backshop

Schillerstraße 22
74321 Bietigheim-Bissingen

22.02.2024

Am 22.02.2024 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde u.a. folgendes festgestellt:
* Lebensmittel (hier u.a. Sahnetorte, Packungen mit Geflügelfleisch, Packungen mit Hackfleisch, Backfüllung mit Frischkäse, Backfüllung mit Fleischanteil sowie Hackfleischerzeugnisse zum Grillen) wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert,
* Arbeitsgerätschaften im Thekenbereich sowie im Bäckerei-/Grillbereich waren altverschmutzt (hier Warmhaltekasten für warme Kuchen, Schneidebrett für Kuchen, Deckel der Teigmaschine, Brotschneidemaschine, Mehlblech, Dosierbehältnis, Fleischklopfer, Schneidebrett und Messer für Grillbereich),
* Reinigungsmittel wurden im Bäckerei-/Grillbereich in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (hier neben der Grillstelle neben offenen Behältern mit Panade und Gewürzen sowie unter der Spüle neben offenen Eimern mit flüssigem Teig).
* Im Kühlraum war das Gitter des Kühlaggregats verschmutzt, wobei dort auch offene Lebensmittel (vorbereitete Backwaren) lagerten.
Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die dort jeweils hergestellten/behandelten/gelagerten Lebensmittel.

Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Am 22.02.2024 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte am 26.02.2024 die behördliche Freigabe zur Wiedereröffnung erteilt werden.

Ludwigsburg

24.06.2024

Appetit Bäckerei

Arsenalstraße 2
71638 Ludwigsburg

09.04.2024

Im Betrieb wurde ein Schädlingsbefall (Schaben sowie Lebensmittelmotten) festgestellt: In der Theke saß im Brotregal eine Küchenschabe auf einem Brot. Unterhalb des Brotregals wurden Pizzakartons gelagert. Im Inneren von mehreren dieser Kartons waren Schaben zu sehen. Im Bereich des Handwaschbeckens und der Kaffeemaschine befanden sich tote Schaben auf dem Boden sowie im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine. Im Scharnier der Gärraumtüre in der Backstube war eine Ansammlung von lebenden Schaben vorhanden. In einer der Schubladen des Gefrierschranks im Trockenlager war eine gefrorene Schabe zwischen den Lebensmitteln zu sehen. Im defekten Türrahmen im Trockenlager sowie in den Kabelkanälen im Trockenlager waren lebende Schaben zu sehen. Zudem waren an mehreren Stellen (z.B. an den Wänden und der Decke) in der Backstube Lebensmittelmotten vorhanden. Im Trockenlager befanden sich mehrere angebrochene Säcke mit Zutaten, welche nicht verschlossen waren. In den Säcken hatte sich eine Lebensmittelmottenpopulation entwickelt.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 09.04.2024 wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Alle an diesem Tag produzierten Backwaren wurden entsorgt, ebenso wie die vom Schädlingsbefall betroffenen Zutaten. Nach Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 12.04.2024 wieder öffnen/ die Produktion wieder aufnehmen.

Main-Tauber-Kreis

04.03.2024

Kilians Bäck - Drive In

Mergentheimer Str. 32
97941 Tauberbischofsheim

30.01.2024

Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt.

Ostalbkreis

01.03.2024

Metzgerei Hubert Ilg

Eichenstr. 9
73492 Rainau-Saverwang

01.02.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt.

Ostalbkreis

19.03.2024

Weleda AG

Möhlerstr. 3
73535 Schwäbisch Gmünd

31.01.2024

Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt.

Ostalbkreis

04.04.2024

Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz

Rathausgasse 10
73457 Essingen

27.02.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben.

Ostalbkreis

04.04.2024

Metzgerei Udo Mangold

Kronengasse 1
73568 Durlangen

04.03.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste)

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

Ostalbkreis

17.06.2024

Holzofen-Bäckerei Ecker

Am Markt 10
73563 Mögglingen

06.05.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt.

Ostalbkreis

08.07.2024

Speedy Pizzaservice

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

06.06.2014

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

Rems-Murr-Kreis

16.02.2024

Ikigai.asian.cuisine

Aspacher Straße 15
71522 Backnang

11.01.2024

Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt.

Rems-Murr-Kreis

02.05.2024

Big Baba´s Kebaphaus

Mayennerstraße 47
71332 Waiblingen

05.04.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war.

. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

21.05.2024

Cafe-Bar Boulevard

Bahnhofstraße 14
71332 Waiblingen

24.04.2024

1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Imbiss Pasa Döner Kebap

Bahnhofstraße 79
71332 Waiblingen

08.05.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren.
 
2. Das Hackfleischdrehspießmesser war vom Vortag, vor allem im Innenbereich, hinter dem Messer, mit angetrockneten und zähen Produktresten behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002



















2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

10.06.2024

Onkel Ali

Am Rathaus 4
71522 Backnang

08.05.2024

In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort.

Rems-Murr-Kreis

01.07.2024

Kebap Holding GmbH

Ernst-Bihl-Straße 9
71332 Waiblingen

04.06.2024

1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde.

2. Der Gefrierschneider war im Bereich der vorderen Messer, wie auch an den Aufnehmern mit angetrockneten gelblich verfärbten Fleischresten altverschmutzt. Auch die Abdeckung der Portioniereinheit war mit angetrockneten gelblich/weißen Fleischzubereitungsresten altverschmutzt. Im Betrieb wurden des Weiteren mehrere Metallspieße und Kunststoffteller zum Aufstecken der Fischzubereitungen vorgefunden, die mit angetrockneten und schmierigen Fleischzubereitungen altverschmutzt waren.

3. Der Scherbeneisbereiter, der zur Herstellung des Scherbeneises für Fleischzubereitungen dient, war im Innenraum mit angetrockneten Fleischresten behaftet. Die Kunststoffabdeckung des Scherbeneisbereiters war mit schwarzen Partikeln belegt. Nach dem Öffnen der Wasserwanne war zu erkennen, dass die Wandungen wie auch der Innenraum der Wasserwanne mit Fleischresten, gelblich/braunen krümeligen Belägen und Ablagerungen altverschmutzt waren.

4. Im Betrieb wurden mehrere rote gereinigte Fleischkisten festgestellt, die mit anhaftenden Fleisch- und Eiweißresten, sowie Kondensatwasser verschmutzt waren und zum Teil unappetitlich rochen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fleischkisten in einer mit gelblich/weißlichen Belägen überzogenen, sowie mit Fleisch- und Eiweißresten verschmutzten Kistenspülmaschine gereinigt wurden. 

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a






3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.3




4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

04.07.2024

Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten

Auberlenstraße 40
70736 Fellbach

08.06.2024

In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

10.07.2024

Primalat GmbH & Co.KG

Hohenroder Straße 11
73540 Heubach

06.06.2024

Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002

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Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Komari Asia Fusion

Albert-Roller-Str. 4
71332 Waiblingen

14.05.2024

1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben.

Rems-Murr-Kreis

23.07.2024

Der Wurst Discounter GbR

Danziger Platz 6
71332 Waiblingen

10.04.2024

1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf.
 
2. In der offenen Kühlvitrine wurden Weißwürste Münchner Art, wie auch Paprika Lyoner bei einer Temperatur von + 8,5°C gelagert. Laut Herstelleretikett sind die Produkte bei einer Temperatur von +4 - +7°C zu lagern.
 
3. In einer umgebauten und überfüllten Ladenkühltheke lagerten mehrere vorverpackte Wurstwaren, wie Geflügelfleischwurst mit Paprika mit einem Kühlhinweis des Herstellers von +4 - +7°C und andere Packungen mit Geflügelfleischwurst.
Hier war bereits zu erkennen, dass die Wurstwaren bräunlich/graue Verfärbungen und Wasserbildung aufwiesen.
Bei mehreren geeichten Temperaturmessungen wurden amtliche Werte von +11,3°C, + 14,0°C, + 16,7°C ermittelt.
Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben.
Die Probe 240205252 "Geflügelfleischwurst" wurde wie folgt durch das CVUA Stuttgart beurteilt:
Die Teilprobe 2 wies am Ende des Verbrauchsdatums erhebliche Abweichungen substantieller und geruchlicher Art auf. Die Oberfläche war schmierig, der Geruch stark sauer und abweichend. Die Verkostung wurde von allen 5 Prüfpersonen abgelehnt.

4. Im Betrieb lagerten mehrere Packungen mit Rinderlandjäger Halal mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2024, die schimmelartige Ausblühungen aufwiesen. Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben. Durch das CVUA Stuttgart wurde Verdacht auf Schimmel bestätigt und das Produkt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5  
 
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 
 
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben.

Stuttgart, Stadt

31.01.2024

Alraies, Alaa

Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart

13.11.2023

Backstube: Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt. In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln. Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt. Der Salzeimer war massiv altverschmutzt. Der Messbecher war massiv altverschmutzt. Die Portioniermaschine war altverschmutzt. Die Brotkörbe waren altverschmutzt. Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen. Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

29.01.2024

Lin´s Wok

Rotebühlstr. 116
70197 Stuttgart

24.11.2023

Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

31.01.2024

Restaurant „Namaste India“

Schloßstr. 53 A
70176 Stuttgart

20.11.2023

Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden.

Stuttgart, Stadt

20.02.2024

Cha Haus

Königstr. 26
70173 Stuttgart

18.01.2024

Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

26.02.2024

VitaPlus Frühstücksservice & Catering

Kronenstr. 45
70174 Stuttgart

14.12.2023

Der Stabmixer war altverschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer. An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt. In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten. Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten. Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten. Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

07.03.2024

KB Rabbit

Vaihinger Markt 8
70563 Stuttgart

06.12.2023

In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten. In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser. In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten. Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt. Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden.

Stuttgart, Stadt

12.04.2024

Durra Markets

Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart

29.01.2024

Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

10.04.2024

Coffeebrands

Stuttgarter Str. 82
70469 Stuttgart

21.02.2024

Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.04.2024

Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge

Wiener Str. 79
70469 Stuttgart

28.02.2024

Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt.

Stuttgart, Stadt

02.05.2024

Zoam Schwoabentöpfle

Hechinger Str. 113
70568 Stuttgart

20.03.2024

Die Schankanlage war massiv verunreinigt. Am Stößel wurden schleimige Ablagerungen festgestellt. Der Zapfhahninnenraum war dunkel schmierig verunreinigt. An den bierleitenden Teilen waren großflächig Hefeablagerungen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Zapfanlage wurde gesperrt und konnte am 22.03.2024 nach Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger wieder freigegeben werden.

Stuttgart, Stadt

03.06.2024

El-Quds

Daimlerstr. 92
70372 Stuttgart

16.02.2024

Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

Stuttgart, Stadt

24.05.2024

Edeka Weckert

Rosensteinstr. 37
70191 Stuttgart

26.02.2024

Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust

Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen.

Stuttgart, Stadt

12.06.2024

QQ Fusion Taotaoju

Schulstr. 1
70173 Stuttgart

10.04.2024

In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

11.07.2024

Happy Baker

Plieninger Str. 38
70567 Stuttgart

25.04.2024

Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB

Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

16.07.2024

Die Palette – Restaurant und Kunst-Café

Brunnenstr. 19
70372 Stuttgart

16.05.2024

Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Restaurant Zur Schreinerei

Zaisgasse 4
70372 Stuttgart

13.06.2024

Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

24.07.2024

Trattoria Pizzeria Regenbogen

Senefelder Str. 32
70176 Stuttgart

15.05.2024

- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden.

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