Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
|
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Böblingen |
27.03.2026 |
Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar |
Eltinger Str. 56 |
02.03.2026 |
Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Umkleideraum, Spülküche, Küche, Schauküche, Lagerraum) waren altverschmutzt. Fliesenfugen waren altverschmutzt und schadhaft. Gefriertruhe, Kühlschränke und deren Dichtungen, Geräte und Armaturen waren massiv verschmutzt. Der Abluftventilator war so verschmutzt, mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen auf Lebensmittel. Das Waschbecken in Schau- und Nudelküche verfügte über kein warmes Wasser. Kühlpflichtige Lebensmittel wurden bei zu hoher Temperatur gelagert. Proben von sechs Lebensmitteln wurden an das Labor zur Untersuchung weitergeleitet. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Das Unternehmen hat kooperiert. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Bao Shair Pizzaservice |
Seestraße 15 |
17.03.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Lagerraum, Küche) waren altverschmutzt und schadhaft. Die Gefriertruhen und Kühlschränke waren altverschmutzt und vereist. Darin gelagerte selbst eingefrorene Lebensmittel waren nicht mit Einfrierdatum versehen und wiesen Gefrierbrand auf. Der Kühlraum wies eine Temperatur von 19,6°C auf. Die darin gelagerten Lebensmittel waren aufgrund der zu hohen Raumtemperatur einer konkreten Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Kühlraum waren das Schutzgitter des Kühlaggregats, Wände und Decke mit schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche wurden Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark altverschmutzt (Teigmaschine, Dorn des Dosenöffners). Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Es wurde die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, angeordnet. Entsorgungsnachweise liegen der Behörde vor. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Duam Restaurant & Cafe |
Böblinger Str. 122 |
17.03.2026 |
Der Kühlraum war massiv verfettet und verschmutzt. Die Kühlraumtemperatur betrug 8°C. Filter und Ventilatorblätter waren mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Kühlraum lagerten Lebensmittel unverpackt (Drehspieß vom Vortag, Hackfleisch). In einer verschmutzten Kühltruhe lagerten unverpackte Fleischstücke. Es wurden massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte vorgefunden, die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Behälter für Käse und Teiglinge waren massiv verschmutzt. Die Teigmaschine war verkrustet und altverschmutzt. Sämtliche Arbeitsgeräte waren massiv verschmutzt (Reibe für Käse, Vorratsbehälter für Lebensmittel). Hackfleisch und Flüssigei wurde ungekühlt vorrätig gehalten. Der Pizzaofen war innen und außen stark verschmutzt. Über den Zutatenbehältern blätterte Farbe von Wand und Decke ab. Müll lagerte offen in der Ecke. In der Kuchentheke wurde offene Sahne mit einer Temperatur von 10,8° C vorrätig gelagert. Spülmaschine und Waschkörbe waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen . Die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, wurde angeordnet. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Supermarkt Alkeirat Syria |
Eltinger Straße 41 |
25.02.2026 |
Es wurden sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Die Kühltruhe im Verkaufsraum war überfüllt. Sie wies lediglich eine Temperatur von – 2°C auf, obwohl die Tiefkühlwaren gemäß den Angaben des Herstellers bei – 18°C zu lagern sind. Die Regale und der Boden im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Offene Lebensmittel, wie z.B. Süßwaren wurden direkt auf dem Boden des Verkaufsraums gelagert. Beim Straßenverkauf wurde Brot in verschmutzten Transportkisten direkt auf dem Boden zum Verkauf angeboten. Im Nebenraum wurde starker Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dort wurde Müll neben verpackten Lebensmitteln vorgefunden. Die Fleischhaken für die Rohrbahn, welche in Kontakt mit frischem Fleisch kommen, lagerten in einer Kiste auf dem Boden neben privaten Gegenständen (Fahrrad). |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
| Böblingen |
07.05.2026 |
Glashouse Bar/Lounge |
Graf-Ulrich-Str. 6 |
27.03.2026 |
Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. |
| Esslingen |
29.12.2025 |
Asia Gourmet |
Rennstraße 30 |
08.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 08.10.2025 wurden 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Sushi-Küche des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Sushi-Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Die Eismaschine in diesem Raum war innenseitig unsauber bzw. wies Schmierfilmbildung auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 |
Aufgrund des Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Sushi-Küche und Benutzung der Eismaschine aufgrund der innenseitigen Verschmutzung untersagt. Aufgrund der o.g. Mängel wurden Sushi vom Buffet zur Selbstbedienung im Gastraum und Eis in der Eismaschine außer Verkehr nehmen lassen und vom Betrieb der Entsorgung zugeführt. Vor Ort wurde eine Anhörung zur Behebung der Mängel in Bezug auf Reinigung und das Hinzuziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers gefertigt. |
| Esslingen |
03.02.2026 |
Eco Supermarkt |
Hauptstraße 24 |
24.11.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 24.11.2025 wurden mehrere teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Mängel vorgefunden. Insbesondere wurden im Vorbereitungsraum der Fleischtheke im Bereich um eine Gefriertruhe sowie dem angrenzenden Heizkörper eine Vielzahl an Deutschen Schaben festgestellt. Auch im Bereich hinter der Fleischtheke wurden am Handwaschbecken und in einem Lagerregal für Umverpackungen einzelne Deutsche Schaben festgestellt. |
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004; |
Vor Ort wurden mehrere Gebinde mit Verpackungsmaterial entsorgt. Noch am selben Tag war ein Schädlingsbekämpfer erstmals vor Ort. Bei einer Nachkontrolle am Folgetage 25.11.2025 waren sowohl der Vorbereitungsraum als auch der Bereich der Fleischtheke gründlich gereinigt worden. |
| Esslingen |
06.02.2026 |
s´Bull Beer Pub |
Hauptstraße 14 |
17.12.2025 |
Bei einer Plankontrolle am 17.12.2025 wurden 8, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Weite Teile der Küche wiesen Altverschmutzungen und Staubablagerungen auf. An mehreren Stellen im Küchenbereich wurde Mäusekot vorgefunden. Eine Packung Haribo wies Fraßspuren von Mäusen auf. Die Thekenregale, in welchen die Getränkegläser stehen (Trinkseite nach unten), wiesen nicht unerhebliche Staubablagerungen auf. Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; |
Die Speisenabgabe wurde vor Ort untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.12.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Esslingen |
10.03.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
27.01.2026 |
Am 27.01.2026 wurde in dem Betrieb eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Grund hierfür gab eine Verbraucherbeschwerde vom 26.01.2026. Laut den Angaben des Beschwerdeführers sollen sich am 23.01.2026 auf zwei von vier Tellern Schaben im Essen befunden haben. Bei der Beschwerdekontrolle konnten in dem unmittelbar unter der Zubereitungstheke befindlichen Regalfach 2 lebende und 5 tote Schaben vorgefunden werden. Der Bodenbereich war vor allem unter den Schränken stark altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Der Betreiber hat noch während der Beschwerdekontrolle einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei der Nachkontrolle am 28.01.2026 waren alle Reinigungsmängel behoben. Schaben wurden keine mehr vorgefunden. |
| Esslingen |
21.04.2026 |
Neva Markt |
Bahnhofstraße 24 |
13.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
08.04.2026 |
Ganesh Restaurant |
Plochinger Straße 5 |
12.02.2026 |
Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben. |
| Esslingen |
23.04.2026 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Am freien Feld 2 |
20.03.2026 |
Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004 |
Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben. |
| Esslingen |
28.04.2026 |
Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt |
Heinrich-Hertz-Straße 23 |
02.03.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt. |
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II |
Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben. |
| Esslingen |
29.04.2026 |
Happy Baker Stuttgart |
Karlstraße 22 |
18.03.2026 |
Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II |
Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt. |
| Esslingen |
19.05.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
31.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet. |
| Heilbronn, Land |
07.01.2026 |
Waldhotel Raitelberg GmbH |
Schönblickstraße 39 |
27.01.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 21. Januar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 27.03.2025 waren alle Mängel behoben. |
| Heilbronn, Land |
25.03.2026 |
Panther Pizza Beilstein |
Oberstenfelder Str. 16 |
28.01.2026 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 11. November 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden verdorbene Lebensmittel (Salami, Tomaten, Hähnchenbrustfilet) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Die Proben wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Yazgülü Supermarkt |
Auguste-Keßler-Straße 1 |
09.12.2025 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst, Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 13,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 10.12.2025 entsorgt. |
| Ostalbkreis |
15.01.2026 |
Sushi Circle Gastronomie GmbH |
Julius-Bausch-Straße 27 |
09.12.2025 |
Die Selbstbedienungskühltheke wies eine Temperatur von 19,3°C auf. Das darin vorgehaltene Sushi wies eine Kerntemperatur von 17,9°C auf. Die Kühlfunktion war ausgefallen. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. Die Kühltheke wurde instandgesetzt und konnte am 13.12.2025 wieder in Betrieb genommen werden. Alle Mängel waren somit vollständig behoben. |
| Ostalbkreis |
27.02.2026 |
Pizza Express Aalen |
Bahnhofstraße 97 |
29.01.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontamination durch Schadnagerkot im Heizraum, welcher unmittelbar mit Küche und Lager verbunden ist. Zudem altverschmutzte Bedarfsgegenstände bzw. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt: Pizzaschneider, Gemüseschneider, Aufschnittmaschine, Teigknetmaschine, Käsereibe, Mikrowelle, Arbeitsoberfläche, Schneidbretter, stark verfetteter Dunstabzug. versportes Kühlregal |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3 |
Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2026 waren die Mängel behoben. |
| Ostalbkreis |
07.04.2026 |
Bäckerei und Konditorei Grupp |
Rathausgasse 10 |
05.03.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt. |
| Ostalbkreis |
09.06.2026 |
Bäckerei Walter Aalen |
Marktplatz 22 |
20.05.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren.. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. |
| Rems-Murr-Kreis |
28.01.2026 |
Baklavaci |
Vorstadtstraße 26 |
20.11.2025 |
In der Konditorei wurden erheblich verunreinigte Arbeitsgeräte mit angetrockneten und verkrusteten alten Lebensmittelresten und weiteren Partikeln festgestellt, darunter zwei Messer, ein Schaber und ein Schneidbrett. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 25.11.2025 waren die schwerwiegenden Mängel größtenteils behoben. |
| Rems-Murr-Kreis |
28.01.2026 |
Metzgerei Otto´s Hausmacher |
Wüstenbacher Weg 8 |
10.12.2025 |
1. Am Boden der Mengmulde war eine bräunliche trübe Flüssigkeit erkennbar sowie Stücke und teils zerfließende rot-bräunliche Partikel einer wurstähnlichen Masse sowie eine rötliche Scheibe Salami. |
Zu Nr. 1, 3 bis 7 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Eine Grundreinigung des Betriebs wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Rems-Murr-Kreis |
19.03.2026 |
Bistro 33 - Carpe Diem |
Höhenstraße 17 |
20.02.2026 |
Im Küchenbereich befanden sich zum Kontrollzeitpunkt mehrere Lebensmittel wie z.B. fertig gegarte Lasagne, gegrillte Tomaten oder verschiedene Stücke Käse, die stark verschimmelt und somit für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Im Spülbereich auf der Abtropffläche der Spüle stand eine Aufschnittmaschine, mit der beim Eintreffen des Kontrolleurs Schinken geschnitten wurde. Am Messer sowie an der Innenseite der Abdeckung der Aufschnittmaschine waren braune schmierige Ablagerungen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 24.02.2026 waren die Mängel behoben. |
| Schwäbisch Hall |
30.12.2025 |
Asia Restaurant Canton |
Im Buchhorn 2 |
20.11.2025 |
a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren. |
a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet. |
| Stuttgart, Stadt |
22.12.2025 |
King´s Palace |
Schafgasse 3 |
12.11.2025 |
Die Schankanlage/Zapfanlage (Pils) war massiv mit schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dosenöffner war insbesondere am Dorn altverschmutzt mit Verkrustungen. Ein grünes Schneidebrett wies tiefe Rillen auf, die bereits aufgrund der Ablagerungen in den Rillen schwarz verfärbt waren. Der Schneebesen war massiv verunreinigt mit alten Verkrustungen. Zum Kontakt mit heißen Tellern wurde eine handelsübliche Rohrzange verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die Zapfanlage wurde bis zur erfolgten Reinigung gesperrt. |
| Stuttgart, Stadt |
30.12.2025 |
Akay Obst & Gemüse |
Langwiesenweg 30 |
20.11.2025 |
Im Kühlhaus wurde verdorbenes/schimmeliges Gemüse (Zucchini, Spitzpaprika gelb, Mini-Strauchtomaten) sowie im Verkaufsbereich verdorbenes/schimmeliges Obst (Mandarinen) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware (Mandarinen, Zucchini, 190 kg Spitzpaprika gelb und 231 kg Mini-Strauchtomaten) wurde auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.01.2026 |
EArth Tokyo |
Rotebühlplatz 20 |
22.10.2025 |
Das Innere der Eismaschine war mit roten, schmierigen Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Es wurden ca. 5 KG Eis unter Aufsicht des Lebensmittelkontreullers unschädlich beseitigt werden. Die Eismaschine wurde bis zur Reinigung durch den Lebensmittelkontrolleur außer Betrieb gesetzt. |
| Stuttgart, Stadt |
20.01.2026 |
Mom´s Kitchen |
Kernerstr. 13 |
10.12.2025 |
In der Küche wurden in einem Gastrobehälter vorgegarte eingetrocknete Nudeln, die bereits sauer rochen, vorgehalten. Vorgehaltene getrocknete Tomaten wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Gastrobehälter war Thunfisch, bei dem die Ränder bereits eingetrocknet waren. Die Teigmaschine wies alte Verkrustungen auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
16.02.2026 |
Lema Döner & Grillmeister |
Marktstr. 23 |
01.12.2025 |
Der Grill war altverschmutzt. Der Schneebesen sowie das Schneidebrett waren verschmutzt. Teiglinge wurden in einer verschmutzten Kiste gelagert. Fleischspieße und Kotellets wurden bei + 18,0°C gelagert. Der Reis wurde bei +55°C heißge-halten (Soll-Temperatur mind. + 60°C). Die Joghurtsoße wurde bei + 12,5°C gelagert. In der Tiefkühlzelle wurden Lebensmittel wie Salami, Schinken und Chicken Nuggets offen gelagert. Auf den betroffenen Lebensmitteln bildete sich Gefrierbrand und Eiskristalle. Es wurde Hackfleisch ohne Kennzeichnung eingefroren. In der Kühlzelle wurden außerdem verschimmelte Gurken vorgefunden. In der Tiefkühlzelle wurden geschälte Zwiebeln in einem Behälter gelagert, der nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet ist. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
03.02.2026 |
Davvero |
Lohäckerstr. 11 |
10.12.2025 |
Lebensmittel (Nudeln, Reis, Brokkoli) wurden unabgedeckt in Gastrobehältern in Kühleinrichtungen vorgehalten, welche massiv verschmutzt und versport waren. Am Boden der Kühleinrichtungen stand eine gallertartige Flüssigkeit, zudem waren großflächige Schimmelpolster vorhanden. Im Lagerraum befand sich grün verfärbtes Kalbfleisch sowie verdorbenes Putenfilet. Das Fleisch roch bereits unangenehm. In der Küche wurden Auberginen in Öl vorgehalten, welche bereits Hefen und Blasenbildung aufwiesen. In der Pizzatheke befand sich welker Rucola. Verschmutzte Eisbecher wurden direkt neben dem offenen Mülleimer vorgehalten. Bedarfsgegenstände (Sparschäler, Gemüsehobel) waren verunreinigt. In der Mittagskarte wurden Linguine aus dem Parmesanlaib angeboten, tatsächlich wurden diese jedoch im deutlich günstigeren Grana-Padano-Laib zubereitet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter amtlicher Aufsicht entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
16.02.2026 |
Gourmet Palast |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
13.01.2026 |
Rohes Geflügelfleisch wurde ungekühlt bei einer Temperatur von +16°C gelagert. Tiefgefrorene Garnelen wurden bei Raumtemperatur aufgetaut. Reinigungsmittel waren direkt neben Lebensmittelpackungen und Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert. Behälter, in denen Lebensmittel gelagert wurden, sowie Küchenmesser, Gemüseschäler, ein Schneidebrett, ein Industriedosenöffner und eine Rollmatte für Sushi waren unzureichend gereinigt. Die Mikrowelle und der Backofen waren im Innenbereich verschmutzt. Rohes Gemüse, Löffelbiskuit, gegarte Fleischprodukte und gefrorene Beeren wurden offen ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Im Lebensmittelbereich wurden mehrere gefüllte Müllsäcke gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel VI Nr. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Geflügelfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Nach erfolgter Reinigung konnte er am Folgetag wieder geöffnet werden. |
| Stuttgart, Stadt |
09.03.2026 |
"Schlachthof Stuttgart" im Schweinemuseum |
Schlachthofstr. 2A |
22.01.2026 |
Im mit toten Schaben und Schabenkot verunreinigten Lagerraum waren 24 offene Kisten mit Tafelbrötchen, welche zur Knödel- und Paniermehlherstellung vorgesehen waren, abgestellt. In einer weiteren offenen Kiste befand sich Paniermehl, das durch tote Schaben kontaminiert war. Die Eiswürfelmaschine, deren Eis u.a. in Cocktails Verwendung fand, war innen mit schmierigen Ablagerungen verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. Bei einer weiteren Kontrolle am 18.03.2026 wurden keine Mängel festgestellt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.04.2026 |
CQ Flavour |
Kirchheimer Str. 126 |
03.02.2026 |
Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen |
| Stuttgart, Stadt |
19.05.2026 |
Kentucky Fried Chicken |
Aldinger Str. 50 |
31.03.2026 |
Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
26.05.2026 |
Alhaybe Supermarkt |
Rohrackerstraße 34 |
16.04.2026 |
Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
01.06.2026 |
Frozé |
Mailänder Platz 7 |
08.04.2026 |
Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden. |
| Stuttgart, Stadt |
10.06.2026 |
Istanbul Backliebe |
Johannesstr. 87 |
30.03.2026 |
Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt. |