Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart

Stand: 28.11.2023
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Böblingen

18.09.2023

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

07.08.2023

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Die in der Küche tätigen Personen trugen Straßenkleidung und bereiteten Teigtaschen mit Hackfleischfüllung im Sitzen unmittelbar auf der Jeanshose zu. Eine vorangegangene Verbraucherbeschwerde bezog sich auf einen abgelösten, künstlichen Fingernagel in der Speise. Dieser abgelöste Fingernagel konnte bei der Kontrolle eindeutig der in der Küche tätigen Person zugeordnet werden. Soßen wurden in Töpfen ohne Abdeckung direkt auf dem Boden entgegen der Temperaturvorgaben ungekühlt gelagert. Gegenstände und Behältnisse, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt (z. B. Behälter für Krabbenchips) und teilweise derart beschädigt, dass Absplitterungen von Kunststoffteilen festgestellt wurden. Tüten, die zum Aufbewahren von Lebensmitteln genutzt wurden, waren nicht lebensmitteltauglich.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde von Seiten der Behörde angeordnet.

Böblingen

09.10.2023

Royal Pizzalieferservice

Pforzheimer Str. 55
71229 Leonberg

13.09.2023

Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Rohes Hähnchenfleisch wurde streng riechend und schmierig vorgefunden. Geschnittener Salat war matschig und braun verfärbt. Oliven in Lake waren an der Oberfläche verschimmelt. Weißkäse in Lake war gärig und roch sauer. In einem Behälter mit Ananas befanden sich zahlreiche tote Fruchtfliegen. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verschmutzt. Beispiele: Behälter in der Saladette in denen Lebensmittel lagerten, waren verschmutzt. Teigbehälter für Pizzateige waren stark altverschmutzt. Bedarfsgegenstände zur Herstellung von Lebensmitteln waren stark abgenutzt und verschmutzt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel/Speisen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen verdorbenen Lebensmittel wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen.

Böblingen

06.11.2023

Sai Gon - Hotel Krone

Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen

04.10.2023

In dem Betrieb wurden wiederholt gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Betrieb wurden verschimmelte Orangen vorgefunden. Wiederholt wurden Geräte zur Lebensmittelherstellung genutzt , welche nicht dafür geeignet waren. Es wurde ein Betonrührer verwendet, bei dem sich der Lack teilweise ablöste. Behältnisse in denen Lebensmittel lagerten, wie beispielsweise die Saladette, waren im Inneren stark verschmutzt. Der Microwellenherd war massiv verschmutzt und im Inneren rostig. Zusätzlich löste sich der Lack in Splittern ab. Stark verschmutzte Geräte (z. B. Gemüsehobel) wurden zur Herstellung von Speisen verwendet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die verschimmelten Orangen wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen und entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2023 waren alle Mängel durch den Betreiber beseitigt.

Esslingen

30.05.2023

Eiscafé Venezia

Hauptstraße 50
70771 Leinfelden-Echterdingen

13.10.2022

Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde.

Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002

Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden.

Esslingen

30.05.2023

Pavarotti, Ristorante - Pizzeria

Rohrer Straße 2
70771 Leinfelden-Echterdingen

08.03.2023

Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten.

Esslingen

14.08.2023

Gaststätte Hirsch

Marktstraße 22
73779 Deizisau

06.07.2023

Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Unter anderem wurde festgestellt, dass in der Küche mehrere Stellen, wie zum Beispiel der Herd, die Schränke von außen und von innen, die Unterseiten des Hängeschrankes, sämtliche Oberflächen etc. durch schmierige Beläge von altem Fett, welches teilweise verharzt war, und Schmutz verunreinigt waren. Der Kühlschrank in der Küche war, im unteren Bereich, von außen und innen massiv angerostet. Im Inneren war der Kühlschrank altverschmutzt mit schmierigen Belägen und teilweise daran anhaftenden Haaren. Die Abflussrinne des Kondenswassers im Kühlschrank war verstopft und infolgedessen hat sich in dieser das Wasser gestaut, was zu Schimmelansammlungen geführt hat. Das Handwaschbecken war ohne Funktion, da der Boiler ausgesteckt war und weder Seife noch Einweghandtücher vorhanden waren. Die Kühleinheiten unter der Zapfanlage waren außerordentlich verschmutzt. Dies betrifft sowohl die Türen als auch die Dichtungen, sowie die Schubladen von innen (Spinnweben) und den Bereich unter den Schubladen (augenscheinlich schwarze Versporungen).

§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Bei der 1. Nachkontrolle am 07.07.2023 war der Großteil der Mängel nicht behoben. Die Reinigungsarbeiten wurden nachlässig ausgeführt. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 21.07.2023 waren nahezu alle Mängel vollständig behoben. Bei der weiteren Nachkontrolle am 31.08.2023 waren auch die verbliebenen Mängel behoben.

Esslingen

20.09.2023

Ganesh

Plochinger Straße 5
73730 Esslingen am Neckar

30.06.2023

In der Küche wurden Lebensmittel in Eimern z.B. Soßen direkt auf dem Boden gelagert. Die Silikonfuge am Waschbecken war schadhaft. Es wurden beschädigte bzw. nicht mehr leicht zu reinigende Schüsseln und Siebe vorgefunden. Weiterhin wurden in der Küche Reinigungsmängel z.B. Boden, Mikrowelle innenseitig und Herdbereich festgestellt. Des Weiteren war ein starker Befall an Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien feststellbar. So befanden sich Schaben an den Wänden, im Bodenbereich und auf der Arbeitsfläche aus Edelstahl, auf der offene Lebensmittel in Gefäßen sowie auf einem Schneidbrett bereitgehalten wurden. Es handelte sich um gekochten Reis, geschnittene Karotten, geschälte Kartoffeln, Mais und gekochtes Fleisch in Soße.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002
Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II - Kapitel I Nr.1 - Kapitel V Nr. 1a - Kapitel IX Nr. 4 VO (EG) 852/2004

Aufgrund des starken Schabenbefalls wurde dem Betrieb die Speisenabgabe untersagt. Die o.g. offenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle unter Aufsicht unschädlich entsorgt. Am 04.07.2023 war der Schädlingsbekämpfer vor Ort und leitete entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen ein. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2023 waren die die Hygienemängel behoben. Eine Speisenabgabe konnte noch nicht erfolgen, da der Schädlingsbekämpfer die Freigabe noch nicht erteilte.
Ab 25.07.2023 konnte die Speisenabgabe wieder erfolgen.

Esslingen

13.11.2023

Jina Markt

Weiherstraße 27
73730 Esslingen am Neckar

31.07.2023

Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf.
Zum Beispiel waren die Knochensäge und der Fleischwolf durch Benutzung in den zurückliegenden Tagen mit anhaftenden, eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. In der Fleischtheke wurden verschiedene abgepackte Fleischsorten für den Verkauf vorrätig gehalten. Allesamt ohne Kennzeichnung wie z.B. Verbrauchdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Gewicht, etc. Drei Packungen Rindergulasch wiesen gräuliche bis dunkle Stellen an mehreren Fleischstücken auf. Eine Temperaturüberprüfung mit Stichthermometer ergab folgende Kerntemperaturen:
Rindergulasch: + 8,9 °C; Hähnchenbrustfilet: + 8,9 °C; Hähnchenschenkel: + 7 °C
Im Kühlhaus war ein starker fauliger Geruch festzustellen. Die Kühlhauswände und der Fußboden waren durch angetrockneten Fleischsaft altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs.2b VO (EG) 178/2002; § 15 Abs. 3 Nr. 1 i.V. m. Tier-LMHV

Aufgrund der mangelhaften hygienischen Zustände im Betrieb konnte eine Gefährdung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden. Produktion und Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen wurde bis zum Zeitpunkt der vollständigen Mängelbehebung untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.08.2023, waren die Mängel behoben.

Esslingen

19.09.2023

Schlosscafe

Am Thermalbad 3
72660 Beuren

27.07.2023

Keines der im Betrieb befindlichen Handwaschbecken war mit Seife sowie Handtüchern zum hygienischen Trocknen der Hände ausgestattet.



Altverschmutzte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Pizzaschneider, Gabel, Messer Spätzlepresse.
Der Keg-Verschluss des im Anstich befindlichen Bierfasses war mit schleimigen Ablagerungen altverschmutzt.



Die Handbrause am Spülbecken war mit dunklen Anhaftungen verschmutzt.



Eine angebrochene Nudelpackung war deutlich mit Schimmel behaftet.



Die im Keller des Betriebes liegenden Räume (Vorbereitungsraum, Getränkekühlraum und Lagerraum) wiesen durch Fraßspuren und Kotreste Schadnagerbefall auf.




In der Getränke- sowie der Speisekarte wurde "Baisinger Export vom Fass" ausgelobt. Im Kühlraum des Betriebes befanden sich lediglich 3 Fässer "Felsgold Export" von welchen ein Fass im Anstich war.

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.4 VO(EG) 852/2004;

Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr.1 a.) VO(EG) 852/2004; 


Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1 VO(EG) 852/2004; 

Art.14 Abs 1 i.V.m. Abs 2 b VO(EG)178/2002


Art.14 Abs.2b VO (EG)178/2002,
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Die Schankanlage wurde vor Ort gesperrt und erst nach erfolgter Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger am Nachmittag des selben Tages wieder frei gegeben.
Bei der Nachkontrolle am 03.08.2023 waren alle Mängel behoben.

Esslingen

02.10.2023

Alaturka

Nikolaus-Otto-Straße 19
70771 Leinfelden-Echterdingen

16.08.2023

Im vollgestellten Kühlraum mit einer Temperatur von +18 °C wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Es handelte sich dabei um zwei große Säcke mit verschimmelten Möhren sowie mehrere Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum - z.B. Rinderhackfleisch wie auch teilweise verdorbene abgepackte Salatmischungen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt.

Esslingen

23.10.2023

Maultaschenlädle

Zehntstraße 25
73779 Deizisau

15.08.2023

Am 15.08.2023 wurde eine Planprobe "Kartoffelsalat" erhoben. Mit Gutachten vom CVUA Stuttgart, wurde das Produkt durch seinen hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalt am 28.08.2023 als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Bei der am 28.08.2023 vor Ort stattgefundenen Gutachteneröffnung, war von der betroffenen Ware nichts mehr vor Ort.

Esslingen

06.11.2023

Burra Kebaphaus

Olgastraße 40
73779 Deizisau

21.08.2023

Am 21.08.2023 wurde eine Planprobe "Frittierfett, gebraucht" erhoben. Mittels Gutachten vom 04.09.2023 wurde das Produkt durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, aufgrund von Verderb, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Das Frittierfett wurde vom Betreiber entsorgt und durch frisches ersetzt.

Esslingen

20.11.2023

Memo Bistro

Sielminger Hauptstraße 54
70794 Filderstadt

05.10.2023

Mangelnde Hygiene der Schankanlage und des Schankbereichs.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap.IX Nr.2;Nr.3;Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV; § 3 LMHV

Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben.

Esslingen

13.11.2023

Bereketim Market

Marktstraße 16-18
73779 Deizisau

17.10.2023

Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem herrschte ein fauliger Geruch in der Metzgereiabteilung. Beim Öffnen eines Bodenablaufs wurde festgestellt, dass dieser durch dunkle und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt war. Aus diesem Ablauf krochen mehrere Abortfliegen hervor. In der Personaltoilette war der Warmwasserboiler ausgesteckt. Im gesamten Betrieb gab es, weder in den Personaltoiletten, noch im Bereich der Metzgereibedientheke, zum wiederholten Mal keine Einweghandtücher zum hygienischen Reinigen der Hände.

§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV;
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c, Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 8 VO (EG) 852/2004

Bei der am 23.10.2023 durchgeführten Nachkontrolle, war der Großteil der hygienischen Mängel beseitigt.

Göppingen

02.06.2023

Lieferdienst Roma Night Pizzeria

Beckhstraße 24/1
73035 Göppingen-Faurndau

04.05.2023

Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Sämtliche Oberflächen im Vorbereitungsbereich und in der Küche sowie die Böden waren fettig und teilweise mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Küchenarbeitsgeräte wie Messer, Messerblock, Pfannen, Pizzaschneider, Lebensmittelbehältnisse sowie die Mikrowelle waren erheblich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich stand eine mit einem Spannbetttuch versehene Matratze. Ca. 40 kg kontaminierte Lebensmittel wie z.B. angebratene Hackfleischmasse, vorgekochte Nudeln in einem Eimer mit Wasser, Käse und Tomatensoße in zwei Behältnissen wurden als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. Die unschädliche Entsorgung wurde behördlich angeordnet und überwacht. Das Unternehmen hat kooperiert.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 Buchstabe b) und Buchstabe f) und Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Am 04.05.2023 wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.05.2023 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.

Göppingen

26.07.2023

EFE Grillhaus

Bahnhofstraße 7
73079 Süßen

20.06.2023

Im Zusammenhang mit einer Verbraucherbeschwerde wurde aus der Saladette des Gastronomiebetriebs eine sensorisch verdächtige Probe Thunfisch erhoben und der gesamte Restbestand aus dem Verkehr genommen. Nach der Untersuchung und Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart war der Thunfisch aufgrund des sehr hohen Keimgehaltes als verdorben und damit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet zu beurteilen. Wegen des Gehaltes an Histamin war der Thunfisch zudem als gesundheitsschädlich einzustufen. Bereits bei der Erhebung der Verdachtsprobe hat das Lebensmittelunternehmen kooperiert und eine Verifizierung der betroffenen Arbeitsprozesse hinsichtlich Gebindegröße unter Berücksichtigung von Kundenstoßzeiten, Verwendungsdauer geöffneter Fertigpackungen und Kühlung eingeleitet.

Art. 14. Abs. 1 und 2 a) und b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die Mangelbehebung wurde bei der Probenahme eingeleitet und war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits durchgeführt. Im Übrigen wurden keine sonstigen Mängel im Betrieb festgestellt.

Göppingen

20.11.2023

Musikantenstadl Pizzeria Napule é2

Tälesweg 83
73054 Eislingen/Fils

26.10.2023

Insgesamt wurden ca. 17 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerexkremente als Nachweis für einen Befall sowohl im Keller als auch im Vorbereitungsbereich vorgefunden. In einem Brotkorb befanden sich Exkremente. Verschiedene Arbeitsgeräte und Einrichtungen mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Dabei handelte es sich um einen verunreinigten Auslass eines Eiswürfelbereiters, eine verunreinigte Saladette, eine durch alte Lebensmittelreste verunreinigt Kühlschublade bei der Theke und verschmutzte Wannen für Teiglinge. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. schwarz verschmutzte Fugen beim Handwaschbecken und bei der Spüle, fettig verschmutzte Steckdosen sowie ein versporter Regaleinlegeboden im Kühlhaus. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB

Die Einleitung der Mangelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Die Verstöße wurden inzwischen behoben.

Heidenheim

10.10.2023

Bosporus Karaoglan GmbH

Steinbeisstr. 23
89518 Heidenheim

22.08.2023

Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung:
1. Es wurde verdorbenes Putenfleisch, Hähnchenfilet und Hähnchenkeule ohne Knochen in Verkehr gebracht.
2. Es wurde verdorbener Tiefkühlfisch unter einer irreführenden Bezeichnung Lachsforellenfilet als Lachs, welche geeignet ist den Verbraucher zu täuschen, in Verkehr gebracht.
3. Es wurde nicht geeignetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch aufgrund überhöhter Lagertemperaturen und eines erhöhten Keimgehaltes in Verkehr gebracht.
4. Es wurde Fleisch unter unhygienischen Verhältnissen mit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 14 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 und Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a der VO (EU) 1169/2011; § 7 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) i. V. m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1 der Tier-LMHV i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); § 3 LMHV

Die Mängel 1. und 2. waren mit Betriebskontrolle vom 22.08.2023 beseitigt. Die Mängel 3. und 4. waren mit der Betriebskontrolle am 22.08.2023 aufgrund der Untersagung zur Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs beseitigt.

Heilbronn, Land

06.06.2023

Weingut Ulrich Schropp

Friedenstraße 53
74235 Erlenbach

08.03.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L.

Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG

Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet

Heilbronn, Land

26.07.2023

LIKA SERVIERT - in der Stettenfelshalle Untergruppenbach

Obergruppenbacher Str. 27
74199 Untergruppenbach

09.05.2023

Aufgrund der Verdachtsproben von „Bratensoße, Putenbrustfilet, Mais, Fleischwurst in Streifen, Putenstreifen, Tiramisu“ hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart diese untersucht und mit einem Gutachten beurteilt.

In der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Bratensoße“ ergab sich der Nachweis eines hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts. Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae sowie typische verderbniserregende Mikroorganismen dabei feststellbar. Zudem wies die zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Mais“ eine trübe Flüssigkeit auf. Weiter ergab sich der Nachweis eines hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts. Dabei wurden insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (Milchsäurebakterien, Pseudomonaden) sowie die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae festgestellt. Die Proben „Bratensoße“ und „Mais“ sind aufgrund der sehr stark erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicher zu beurteilen. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Weiter ergab sich in der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Putenstreifen“ der Nachweis einer Belastung mit zu den Hygieneindikatoren zählenden Enterobacteriaceae. Zudem wies die Probe eine Belastung mit Escherichia coli auf. Escherichia coli ist ein Indikatorkeim für fäkale Verunreinigung. Es liegt im Falle der Enterobacteriacea eine Überschreitung des angesetzten Richtwerts der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie für rohes, gewürztes oder mariniertes Geflügelfleisch vor. Eine Richtwertüberschreitung deutet auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hin. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Des Weiteren ergab sich in der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Tiramisu“ der Nachweis einer erhöhten Keimbelastung. Dabei wurden insbesondere verderbniserregende Mikroorganismen (Pseudomonaden) sowie die zu den Hygieneindikatoren gehörende Enterobacteriaceae festgestellt. Im Falle der Enterobacteriacea wurde der Warnwert für Patisseriewaren mit nicht durchgebackener Füllung, der durch die Deutschen Gesellschaft für Hygiene angesetzt wurde, erreicht. Eine Überschreitung des Warnwerts deutet darauf, dass die Prinzipien einer guten Hygiene- und/oder Herstellungspraxis verletzt wurden. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Abschließend wurde bei den zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsproben „Putenbrustfilet“ und „Fleischwurst in Streifen“ festgestellt, dass die auf der Verpackung angegebenen Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt der Probennahme bereits überschritten waren. Beziehentlich der Probe „Putenbrustfilet“ handelte es sich dabei um fünf Tage, bei der Probe “Fleischwurst in Streifen“ um 19 Tage. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher.

Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 3 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 852/2004 ,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Satz 2 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV),
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 , Artikel 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

Heilbronn, Land

05.10.2023

Bäckerei Konditorei Dörr

Charlottenstr. 13
74348 Lauffen

26.07.2023

Am 26. Juli 2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Während der Kontrolle wurden insbesondere im Mehl-Silo-Lager, im Trockenlager und Verwiegeraum, im Bereich der Konditorei sowie im Be-reich der Backstube und des Wareneingangs Schädlinge (Reismehlkäfer/-larven und Lebensmittel-motten) gesichtet.. Bei den entnommenen Mehl-Proben wurde nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen ein Befall mit Reismehlkäfern festgestellt. Die Proben wurden als nicht sicher und für den Verzehr ungeeignet beurteilt. Zudem wurden bei der Kontrolle zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (u.a. Verunreinigungen der einzelnen Räume sowie der Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände, Lagerung von Teiglingen auf verunreinigten Stoff-Gärguttüchern). Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nach-teiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV.

Die betroffene Ware wurde gesperrt und musste entsorgt wer-den, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Heilbronn, Stadt

05.07.2023

Lidl

Großgartacher Str 77
74080 Heilbronn

16.01.2023

Der Heißgetränkeautomat im Eingangsbereich der Filiale ist mit Schädlingen, hier Insekten, befallen. Im Inneren des Automaten befinden sich tote Insekten. Ein Zugang zu Lebensmitteln und Lebensmittel-berührende Flächen ist für Insekten möglich.

Zudem weißt der Heißgetränkeautomat Reinigungsmängel auf, so sind u.a. die Flächen im Inneren des Automaten mit Lebensmittelresten (z.B. Milch- und Kakaopulver) aus den Nachfüllbehältern verunreinigt und teilweise verklebt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.Anhang II, Kapitel I, Nr. 1

Die Mängel sind behoben. Der Heißgetränkeautomat wurde ausgetauscht.

Heilbronn, Stadt

21.09.2023

Pirelli, Stefano, Eisdiele "Euphoria"

Sachsenäckerstraße 27
74078 Heilbronn

28.06.2023

Im Rahmen einer Nachkontrolle konnten im Inneren des Auslasses des Sahneaufschlagautomaten bereits eingetrocknete sahneartige Belege festgestellt werden. Bei den Verunreinigungen handelte es sich nicht um tagesaktuelle Verschmutzungen. Beim Aufschlagen der Sahne kam diese unvermeidbar in Kontakt mit den sich im Auslass befindlichen Verunreinigungen, was unweigerlich zu einer Kontamination der aufgeschlagenen Sahne führte.

Artikel 14 Abs. 1 und 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V. m. Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II Kapitel V Nr. 1a i.V.m § 3 S.1 LMHV

Der Sahneaufschlagautomat wurde bis zum Abschluss einer Grundreinigung außer Betrieb genommen. Der festgestellte Reinigungsmangel wurde beseitigt.

Hohenlohekreis

16.10.2023

Kaufland Vertrieb 35 GmbH & Co. KG, Rötelstraße 35 in 74172 Neckarsulm

Bergstraße 9
74653 Künzelsau

05.09.2023

Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Es wurden in verschiedenen Lebensmittelbereichen frische Kotspuren gefunden, insbesondere unter und in Regalen, in den Rillen von Regalböden, in Transportkartons, unter Paletten und Korbaufstellern. Ebenfalls wurden angefressene Lebensmittel gefunden.

Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 3 und 4 VO (EG) 852/2004, §§ 2 und 3 LMHV i. V. m. Kapitel I Nr. 1 und 2 c), Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und 4 Anhang II VO (EG) 852/2004

Angeordnet wurden:
 
Beseitigung des Mäusebefalls und dessen Spuren
Gründliche Reinigung und Desinfektion
 
Bei der Kontrolle am 29.09.2023 waren die Anordnungen vollständig umgesetzt.

Hohenlohekreis

06.11.2023

Brot und Kuchen Scholl GmbH

Bergstraße 9
74653 Künzelsau

05.09.2023

Es wurde ein Mäusebefall in der Filiale festgestellt. Befallspuren und Schmutz durch herabgefallene Lebensmittel in der gesamten Filiale sowie aufgestellte Schlagfallen dokumentierten den Befall.

Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 VO (EG) 852/2004 & §3 LMHV i. V. m. Kapitel I Nr. 1 und 2 c), Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und 4 Anhang II VO (EG) 852/2004

Angeordnet wurden: Beseitigung des Mäusebefalls und dessen Spuren; arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion. Bei der Kontrolle am 29.09.2023 waren die Anordnungen vollständig umgesetzt und der Befall beseitigt.

Ludwigsburg

12.06.2023

Restaurant „Hermes“

Marktplatz 13
71706 Markgröningen

21.03.2023

In der Küche wurde eine tote Ratte vorgefunden, sodass im Lebensmittelbetrieb offenbar kein ausreichendes Schädlingsbekämpfungsmanagement implementiert ist, da bereits bei vorangegangenen Kontrollen Schädlinge (Schaben) im Lebensmittelbetrieb vor-gefunden wurden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier her-gestellten Lebensmittel/ Speisen, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Salate und Gemüse, Soßen, Suppen, Beilagen etc.

Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 3 LMHV

-

Ludwigsburg

27.06.2023

Die Griechin

Leonberger Straße 23/1
71638 Ludwigsburg

03.03.2023

In der Küche wurde ein akuter Schädlingsbefall (Küchenschaben) festgestellt. Es befanden sich z.B. in folgenden Bereichen lebende und tote Schaben: Zwei lebende Schaben im Wandsockelbereich unter dem Handwaschbecken. Mehrere lebende Schaben am Boden unter der Spülmaschine. Viele tote und lebende Schaben am Boden unter der Saladette. Mehrere lebende Schaben an der Wand hinter der Saladette. Lebende und tote Schaben am Bo-den unter dem Kühltisch. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 03.03.2023 wurde die Schließung der Küche behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte am 04.03.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in der Küche erfolgen.

Ludwigsburg

27.06.2023

Gasthaus Adler

Schloßstr. 37
71254 Ditzingen-Schöckingen

14.04.2023

Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Soßen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wurden verschmutztes Kochgeschirr, nicht ausreichend gereinigte Behältnisse und Geräte vorgefunden. Die Spülmaschine war innen verkalkt und verunreinigt. Ein verschmutztes Baumwolltuch liegt unmittelbar auf geschnittenen Zwiebeln. Mehrere Lebensmittel werden in verschmutzter Umgebung ohne Abdeckung gelagert (z.B. Soßen, gekochte Nudel, Knödel, gekochte Kartoffel, …); die Lebensmittel sind teilweise angetrocknet und nachteilig beeinflusst. Im Kühlraum fanden sich überlagerte Fleisch- und Wurstwaren. Fleisch hängt offen, ohne Schutz vor Kontamination an Haken am verschmutzten Regal (zum Teil unbehandeltes Holz) und in der Nähe von teilweise verschimmeltem Obst (Erdbeeren). Auch hier lagern Lebensmittel wie z.B. zubereitete Spätzle und Soßen sowie Salate, ohne Abdeckung oder Schutz neben erdbehafteten Lebensmitteln und in verschmutzter Umgebung. Bei einer brauen Soße in einer Schüssel hatten sich weiße Schimmelkolonien gebildet.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Bei einer weiteren Kontrolle am 15.04.2023 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt.

Ludwigsburg

27.06.2023

Royal Pizza Service

Johannesstr. 30
70806 Kornwestheim

03.04.2023

Im Küchen- und Lagerbereich des Lieferservice wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wird eine Fritteuse mit auf 195°C erhitztem, schwarz verfärbtem Fett vorgefunden, sodass das Fett selbst nachteilig beeinflusst wurde und auch die darin zubereiteten Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden. Rohe Eier werden in einer Schüssel mit gekochten Nudeln gelagert. Arbeitsgeräte und Küchenutensilien sind teilweise ausgebrochen, angebrannt oder mit Rissen und Ablösungen. Kühlmöbel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt; hierin werden Lebensmittel offen und ohne Abdeckung gelagert. Das Lüftungsgitter im Pizzakühltisch ist versport. Im Kühlhaus werden offene, verzehrsfertige Lebensmittel in direkt auf dem Boden abgestellten Behältnissen vorgefunden; unmittelbar daneben lagern erdbehaftete Lebensmittel.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

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Ludwigsburg

02.08.2023

Gaststätte „Küferstüble“

Beim Schloßhof 6
71686 Remseck am Neckar

27.04.2023

Der gesamte Küchenbereich war in weiten Teilen altverschmutzt; so waren z.B. verschiedene Arbeitstische, Arbeitsgeräte, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Herd und Durchreiche mit alten Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen verunreinigt. Zudem wurde Müll vom Vortag in einem offenen Müllsack in der Küche gelagert. In der Küche war ein stark abweichender Geruch wahrnehmbar (Geruch nach Fäkalien bzw. nach Verwesung). Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Spätzle, Salate. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. verwest riechendes Fleisch im Kühltisch, verschimmelter Salat und stark angetrocknete Spätzle.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Der Betrieb wurde am 27.04.2023 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grund-reinigung konnte der Betrieb am 28.04.2023 wieder geöffnet werden.

Ludwigsburg

11.09.2023

Restaurant „Rhodos“

Hinter dem Schloß 5
71254 Ditzingen

30.06.2023

In der Küche fehlt es an einer Grundreinigung und -Ordnung; so waren z.B. verschiedene Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Schüsseln und Behältnisse, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Backofen und Kontaktgrill mit Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Sättigungsbeilagen, Gemüse, Salate, Soßen. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. Puten-Brustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum, über mehrere Stunden bei Zimmertemperatur gelagerter gekochter Reis, Weichkäse mit spitzen und scharfkantigen Absplitterungen der Kunststoff-Aufbewahrungsbox, bei zu hohen Temperaturen gelagerte frische Leber.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Dem Betrieb wurde am 30.06.2023 gegen 18 Uhr mündlich angeordnet, eine Grundreinigung durchzuführen und die Lebensmittel auf ihre Verzehrsfähigkeit zu prüfen. Bei einer ersten Nachschau gegen 19 Uhr waren die Mängel weitgehend beseitigt.

Main-Tauber-Kreis

27.11.2023

Lidl Vertrieb GmbH & Co. KG

Igersheimer Str. 56
97980 Bad Mergentheim

19.10.2023

Im Verkaufsraum wurde bei drei Regalreihen, in der unteren bodennahen Regalebene, Mäusekot sowie angetrockneter Mäuseurin, ein angenagter Schokoriegel sowie offene Fertigverpackungen (z.B. Haferflocken) vorgefunden. Aufgrund des festgestellten Mäusekotes/ -urins bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination für die dort vorrätig gehaltenen Lebensmittel wie z.B. Cerealien, verpackte Backwaren, Süßigkeiten, Knabbereien. Die beanstandete Ware wurde als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt und durch das vor Ort anwesende Personal bis zur unschädlichen Beseitigung aus dem Verkehr genommen und ins Lager verbracht.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 war eine Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Regalreihen erfolgt. Die beanstandete Ware befand sich nach wie vor im Lager.

Ostalbkreis

03.08.2023

Furkan Kabakyer Instagram: slimsecret_

Am Ahornrain 8
73447 Oberkochen

11.05.2023

Inverkehrbringen der gesundheitsschädlichen Kaffee- und Teeprodukte „Coffee Slim Secret“ und „Detox Slim Secret“ mit dem nicht zugelassenen Arzneimittel / Appetitzügler Sibutramin über den Instagram Account slimsecret_

Artikel 14 Abs. 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 178/2002

Der Vertrieb sibutraminhalter Produkte wurde untersagt. Eine Öffentlichkeitswarnung ist erfolgt. Angeordnete Maßnahmen wie Warenrückruf, Warnhinweis etc. sind erfolgt.

Ostalbkreis

15.11.2023

Verein JuKi Zukunft für Jugendliche e.V. / CircActive School

Rappenhof 1
74417 Gschwend

04.10.2023

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Mäusen im gesamten Lebensmittelbetrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 26.10.2023 waren die Mängel beseitigt.

Rems-Murr-Kreis

30.05.2023

EDEKA Härdter Lebensmittel KG

Bismarckstraße 1
71409 Schwaikheim

17.11.2022

1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen.

2. In den Verkaufsregalen mit Snackprodukten und Salaten befanden sich unter anderem eine „Snackbox Käse & Ei“ und zwei Packungen „Brot & Salat Trio Frische Sprossen“ deren Verbrauchsdaten jeweils am 16.11.2022 abgelaufen waren

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 der VO 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

03.07.2023

Restaurant Orchidee

Stuttgarter Straße 140
71522 Backnang

10.05.2023

1. In der Küche befanden sich mehrere Bedarfsgegenstände, wie unterschiedlich große GN Behälter, mehrere Metallschüsseln, Kunststoffbehälter und Kunststoffeimer, sowie Deckel, die mit muffigen, schmierigen, zum Teil fettigen Wasseransammlungen, Lebensmittelresten, sowie dunklen Ablagerungen verschmutzt waren.

2. In der Kühltheke lagerten diverse Desserts, wie z.B. abgefüllte Schokocreme in Schüsseln, wovon zwei bereits stark abgetrocknet und mit einer ledrigen Haut überzogen waren. In einem GN Behälter lagerte gewaschener Salat, bei dem bereits an der Oberfläche ein überlagertes, schmierig/ schwarzes Salatblatt zu erkennen war. Bei näherer Begutachtung wurden weitere Salatblätter festgestellt, die ebenfalls überlagert schmierig/ schwarz waren.

3. In einem Kunststoffeimer befanden sich geschnittene Zwiebeln, wovon einige an der Schnittfläche schwarz angeschimmelt waren.

4. In den Kühlhausregalen wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden die überlagert bzw. verdorben
waren:
a) Mehrere Paprika, die gräulich/schwarz verschimmelt waren.
b) Mehrere Zucchini, die mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen waren.
c) Eine Kunststoffdose mit bräunlicher Einlage, die mit einem grauen und weißlichen Schimmelflaum überwuchert war.
d) Eine Kunststoffdose mit Gemüseeinlage, die zum Teil an der Oberfläche mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen war.
e) Eine Kunststoffdose mit gekochtem Schweinemagen, der mit einem schmierigen, weißlichen Belag überzogen war und stark säuerlich roch.
 
5. Weitere vorgehaltene Lebensmittel wurden durch das CVUA Stuttgart wie folgt beurteilt:
a) Kartoffeln: faulig, alt, unfrisch, die Probe wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte,
grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
b) geschnittenes Schweinefleisch: altsauer, faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.
c) Schoko Mousse vom Büffet: unfrisch, dumpf, die Probe wies deutliche alterungsbedingte, ekelerregende und abstoßende Abweichungen auf, die auf eine erheblliche Überlagerung hindeuten.
d) Schweinemagen: stark altsauer, faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.
e) Fischfilet: Geruch faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

5. a), b), c), d), e) Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 a), b), c), d), e) Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort alle entsorgt. Die Nachkontrolle am 15.05.2023 ergab, dass die Mängel zum Groß-teil behoben waren

Rems-Murr-Kreis

03.08.2023

Mert Supermarkt 2

Marienstraße 19-21
71332 Waiblingen

12.07.2023

1. Die Bandsäge war im In-nenbereich am Messerab-streifer, an den Antriebsrä-dern, an der Sägeblattdurch-führung sowie unter dem Sägetisch mit angetrockne-ten gelblichen und bräunli-chen Fleisch- und Knochen-resten altverschmutzt. 2. Der Fleischwolf war zum wiederholten Mal an der Au-ßenverkleidung, sowie an den Bedienknöpfen und am Fleischtischunterbau mit an-getrockneten Fleischresten altverschmutzt. Im Fleischzu-führungsschacht waren ange-trocknete, rote Fleisch-saftreste und Fleischreste vorhanden. Am Schnecken-gehäuse, an der Schnecke und am Zerkleinerungsmes-ser waren angetrocknete Fleisch- und Fettreste vor-handen. 3. In einer Kiste neben dem Fleischwolf lagerten lose Fleischteile sowie gewolfte Ware direkt auf Fleisch-Umverpackungen. 4. Im Kühlhaus lagerte ein Karton mit Hähnchenteilen mit dem Verbrauchsdatum 11.07.2023, der sich zwi-schen mehreren anderen Kartons mit Hähnchenteilen mit frischerem Verbrauchsda-tum befand. 5. In der Obst- und Gemüse-abteilung befanden sich m

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die Beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Eine sofortige Grundreinigung der stillgelegten Maschinen wurde angeordnet.

Rems-Murr-Kreis

06.10.2023

Welcome Pizzaservice

Sulzbacher Straße 5
71522 Backnang

01.09.2023

Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Nudeln vorgegart“ und „Reis vorgegart“ ergaben den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei eine sehr hohe Belastung mit typischen verderbniserregenden Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien und Pseudomonaden) und Enterobacteriaceae nachweisbar war. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. In den Proben wurde darüber hinaus eine sehr hohe Keimzahl an Keime der Art Bacillus cereus nachgewiesen.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die nicht als Probe erhobenen Restmengen, wurden sofort freiwillig vernichtet. Nachproben wurden erhoben.

Rems-Murr-Kreis

06.10.2023

Welcome Pizzaservice

Sulzbacher Str. 5
71522 Backnang

18.09.2023

Die mikrobiologische Untersuchung der Proben "Penne aus Saladette", „China Nudeln und „Reis aus Saladette“ ergaben den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei eine hohe Belastung mit typischen verderbniserregenden Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien, Pseudomonaden sowie Enterobacteriaceae nachweisbar war. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. In den o.g. Proben wurde darüber hinaus eine erhöhte Keimzahl an Keimen der Art Bacillus cereus (Lebensmittelintoxikationserreger) nachgewiesen.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die nicht als Probe erhobenen Restmengen, wurden sofort freiwillig vernichtet. Nachproben wurden erhoben.

Rems-Murr-Kreis

16.10.2023

Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstr. 18
71332 Waiblingen

14.09.2023

In der Kennzeichnung der vorliegenden Probe "Schwäbische Currywurst" ist die Auslobung ".... ohne künstliche Aromen und Zusatzstoffe" enthalten. Gleichzeitig werden laut Zutatenverzeichnis verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet (u. a. Stabilisator: Natriumcitrat, Diphosphat, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat). Die angegebene Auslobung ist somit falsch, der Verbraucher wird über die eigentliche Zusammensetzung des Lebensmittels hinsichtlich der Verwendung von Zusatzstoffen getäuscht.

Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Der Betrieb wurde schriftlich aufgefordert die Kennzeichnung zu ändern.

Rems-Murr-Kreis

20.10.2023

Milano Pizza- und Burger-Service

Bahnhofsplatz 4
71576 Burgstall

14.09.2023

Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Reis vorgekocht“ und „China Nudeln vorgekocht“ ergaben den Nachweis eines hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische Verderbnis erregende Mikroorganismen, Hefen, Pseudomonaden und zu den Hygieneindikatorkeimen zählende Enterobacteriaceae feststellbar waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002

Die Restmengen wurden nach der Probenahme direkt vernichtet.

Rems-Murr-Kreis

23.10.2023

Lebensmitteleinzelhandel Aldi Süd

Düsseldorfer Str. 3
71332 Waiblingen

27.09.2023

1. In der Kühlvitrine, im Selbstbedienungsbereich, wurden 7 Packungen mit Wildlachs mit dem Lot. 104423254 und eine Packung mit Norwegischer Räucherlachs mit dem Lot. 07E123255 festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 26.09.2023 abgelaufen war. 2. In der Obst- und Gemüseabteilung lagerten drei Paprikapackungen "rot", in der jeweils eine oder mehrere Paprika beschädigt bzw. angeschimmelt waren und in denen sich eine milchig trübe Flüssigkeit gebildet hatte. Auch wurde in einer Paprika-Mischpackung eine Paprika festgestellt, die überlagert und matschig war. Des Weiteren wurden drei Packungen mit Plattpfirsichen festge-stellt, in denen sich jeweils ein angeschimmelter und matschiger Plattpfirsich befand. In der Kühltheke wurden 11 Kunststoffschalen mit Himbeeren festgestellt, in denen jeweils eine bzw. mehrere Himbeeren augenscheinlich angeschimmelt waren, wie auch eine Packung mit Heidelbeeren, in der eine oben liegende Heidelbeere schimmelte

1. Art 24 Abs. 1 Satz 2 der VO 1169/2011 i. V. m. Art 14 Abs. 2 der Verordnung 178/2002. 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Waren wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

Rems-Murr-Kreis

23.10.2023

Metzgerei Höfler

Barbarossastr. 25
71332 Waiblingen

27.09.2023

1. Die Betriebsräume wurden in einem schlechten Reinigungszustand vorgefunden. Im Betrieb wurden mehrere Maschinen und Gegenstände festgestellt, wie Aufschnittmaschine, Bandsäge, Wurstfüller, Kuttermesser, Backöfen, Vakuumierer, Lagerregale, Lagerschränke und die Tiefkühltruhe, welche mit angetrockneten, zum Teil krümeligen mehrfarbigen Lebensmittel- und Fleischresten, gelblichen Eiweißablagerungen und braunen Ablagerungen verunreinigt waren. Im Heißluftbackofen wurden ausgetrocknete Rippchen von der letzten Woche festgestellt, auf dem im Heißluftbackofen befindlichen Abtropfblech wuchsen weißliche Schimmelgebilde. Nach dem Zerlegen des Fleischwolfes wies dieser im Bereich der Messer rostige Verfärbungen auf. Auch war zu erkennen, das im Schneckengehäuse Putzwasser vom Vortag stand und an den Rändern weißliche Anhaftungen vorhanden waren. Des Weiteren waren nahezu alle roten E2-Kisten mit schmierigen und dunklen Belägen verunreinigt. In den Betriebsräumen wurde ein starker Schädling

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i.V.m. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 LM Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundrei-nigung der Be-triebsräume ange-ordnet, wie auch alle beanstandeten Lebensmittel ent-sorgt. Am 29.09.2023 fand eine Nachkon-trolle statt. Es wa-ren alle hygieni-schen Mängel be-seitigt.

Stuttgart, Stadt

09.06.2023

Birlik Market

Vaihinger Str. 40
70567 Stuttgart

23.03.2023

Die Aufschnittmaschine war an der Schneidescheibe sowie am Restehalter altverschmutzt mit angetrockneten Fleischresten, ebenso die Knochensäge. In der Verkaufstheke befand sich eine Packung "Paniertes Fleischerzeugnis aus Hähnchenfleischstücken zusammengefügt mit Wasserzusatz" bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 19.03.2023 abgelaufen war. In einer verschmutzten Kühleinrichtung befanden sich Hähnchenschlegel. welche nicht vollständig verpackt waren, darüber weitere Fleischstücke welche unverpackt auf den verschmutzten Ablagegittern lagen, darunter weiteres Fleisch unabgedeckt in Kunststoffbehältern.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Aufschnittmaschine und Knochensäge wurde durch den Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung stillgelegt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Reinigungsmängel noch nicht behoben.

Stuttgart, Stadt

30.05.2023

Divan 2

Seelbergstraße 31
70372 Stuttgart

14.03.2023

Es wurde ein leicht verderbliches Lebensmittels, hier Reis, bei +35,5°C anstatt bei maximal +7°C (gekühlt) oder bei über +60°C (warm gehalten) bereitgehalten. Der Reis war, aufgrund der nachweislich sehr hohen Keimbelastung, nicht sicher und daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch zwei Gutachen des CVUA Stuttgart bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Reis wurde aus dem Verkehr genommen.

Stuttgart, Stadt

05.06.2023

Mundus Süßwaren GmbH

Wilhelmstraße 20
70372 Stuttgart

04.04.2023

Im Verkaufsbereich und in der Produktion wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel bereitgehalten: Speiseeis, von der Konsistenz und Farbe stark verändert. Baklava auf übereinandergestapelten Backblechen dazwischen mit direktem Kontakt, unbehandelte Holzscheite mit Materialabsplitterungen. Lebensmittel, z. B. Cremeschnitten und Lahmacun, wurden nicht ausreichend gekühlt in der Kühltheke bei + 14°C aufbewahrt (Solltemperatur max. + 7°C). Tiefkühllebensmittel waren bei -12°C anstatt bei – 18°C gelagert, z.B. arabisches Speiseeis. Zwei Kartons mit Butter lagerten ungekühlt auf dem verschmutzten Boden. Die Anschlagmaschine, der Backofen und die Backbleche, der Fleischwolf, die Gemüsereibe, der Gasgrill, die Teigmaschine, die Fettwanne der Fritteuse, der Pizzalangroller und der Garraum waren massiv verschmutzt. Sowie diverse Arbeitsgerätschaften , z.B. Töpfe, Kochkessel, Teigroller, Mixer, Wasserkocher, Gargutträger usw.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Verkauf von Fertigpackungen wurde am 06.04.2023 wieder freigegeben.

Stuttgart, Stadt

21.06.2023

Osmanli Tulumbacisi

Mauserstr. 25
70469 Stuttgart

09.05.2023

In der Saladette befanden sich rote und grüne Paprika welche bereits deutlich überlagert wa-ren, sowohl die roten als auch die grünen Paprika wiesen unübersehbare großflächige matschi-ge Stellen mit Schimmelanhaftungen auf. In einem weiteren Behälter befanden sich bereits geschnittene rote Gemüsezwiebel welche bereits ebenfalls teilweise angetrocknet bzw. verfärbt waren. Im vereisten Tiefkühlschrank befand sich Vanilleeis in unverschlossenen Behältern

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Nachkontrolle am 11.05.2023 war ohne Beanstandungen

Stuttgart, Stadt

27.06.2023

Bäckerei Harman

Marktstraße 15
70372 Stuttgart

27.04.2023

Die Arbeitsmaschinen und Gerätschaften mit denen die Backwaren hergestellt wurden waren massiv verschmutzt, z.B. Anschlagmaschine und Rührbesen, Teigmaschine, Abpressmaschine, Kegelrundroller, Mehlwagen, Garraum, Puderkästen, Multizerkleinerer, Bäckerbesen, Schneebesen, Schüsseln, Töpfe und Backbleche. Lebensmittel wurden nicht sachgerecht gelagert. Z.B offen, ungekühlt (div. Cremes) oder nicht ausreichen gekühlt, Isttemperatur + 13 °C anstatt Solltemperatur + 8°C (Wurst, Käse) oder warmgehalten unterhalb der Solltemperatur von + 60 °C (Buffet).

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Der Backstube wurde geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am gleichen Tag konnte die Backstube nach Behebung der hygienischen Mängel wieder geöffnet werden.

Stuttgart, Stadt

07.07.2023

QQ Sushi Lounge

Rotebühlstr. 121
70178 Stuttgart

11.05.2023

Küche: Pfannen waren mit dicken Rußbelägen verschmutzt. Die Fritteuse war ekelerregend mit Lebensmittelresten und klebrigen Fettbelägen verunreinigt. In einem verschmutzten Reiskocher wurde gekochter Reis vorgefunden. Die Mikrowelle wies innen braune Schmutzablagerungen auf und strömte einen beißenden Geruch aus. Spülbereich: In einem schmutzigen Regal wurde neben Reinigungsmitteln ein Behälter mit Sojasoße gelagert. Auf dem Boden befand sich Mäusekot. Vorbereitungsraum (UG): Die Eiswürfelmaschine wies im Innern rotbraune Schmutzbeläge auf. Im Zubereitungsbereich lag ein verschlissenes Schneidebrett mit erheblichen, dunklen Verunreinigungen. Lebensmittellager (UG): Hinter einem Kühlschrank wurde eine mumifizierte Maus vorgefunden. Im Lager befanden sich u.a. geöffnete Mehlsäcke.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde zur Grundreinigung und Schadnagerbekämpfung behördlich geschlossen. Die Eiswürfel aus der verschmutzten Maschine wurden auf Anweisung entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.05.2023 war der Betrieb unzureichend gereinigt, weshalb er weiterhin geschlossen bleiben musste. Am 13.05.2023 waren die meisten Mängel beseitigt. Einer Wiedereröffnung konnte zugestimmt werden.

Stuttgart, Stadt

20.07.2023

QQ Seafoodlounge GmbH, Bulgogi Queen

Lautenschlagerstr. 3
70173 Stuttgart

13.06.2023

Sowohl die Scherbeneismaschine als auch die Eiswürfelmaschine waren im Innern massiv verschmutzt mit teilweise schleimigen, teilweise versporten oder rotschimmelähnlichen Belägen und Ablagerungen, diese reichten bis direkt an das produzierte und vorgehaltene Eis heran.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Das produzierte Eis wurde vom Lebensmittelkontrolleur entsorgt

Stuttgart, Stadt

16.08.2023

Gaststätte "Don Giovanni im Trompetle"

Köstlinstr. 109
70499 Stuttgart

19.06.2023

Theke: Die Kaffeemaschine war, insbesondere im Bereich des Siebträgers, verschmutzt. Der Zapfhahn (außen) sowie das innenliegende Kugelventil des Zapfhahnes wiesen einen schmierigen Biofilm auf. Eine Keim-Besiedlung mit Hefen wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. / Pizzabereich: Die Arbeitsfläche war verschmutzt. Es wurde verdorbener und damit nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeigneter „Fior di Latte“ sowie „Prosciutto Cotto“ vorgefunden. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. / Lager/Zubereitung/Pizza: Die Knetmaschine (Knetkessel und Knethaken), die Arbeitsfläche sowie der Dosenöffner waren verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002f

Die Getränkeschankanlage wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend außer Betrieb genommen. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 24.07.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt. Im Kühlschrank wurde ein Getränk (Johannisbeer-Orangensaft-Gemisch) mit Schimmelpilzkolonien auf der Oberfläche vorgefunden und entsorgt. Des Weiteren war die Aufschnittmaschine verschmutzt.

Stuttgart, Stadt

29.08.2023

Biofrucht Ortlieb GbR

Uhlbacher Str. 201
70329 Stuttgart

11.07.2023

In der Kühltheke wurde ein durchgeschnittener Käselaib mit massivem Schimmel an den Schnittflächen vorgehalten. Dieser sollte nach Entfernen der sichtbaren Schimmelstellen an den Verbraucher abgegeben werden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Käselaib wurde durch den Lebensmittelkontrolleur entsorgt.

Stuttgart, Stadt

29.08.2023

Ya Ghali Restaurant

Brunnenstr. 33
70372 Stuttgart

20.07.2023

Theke: Kühlpflichtige Oliven wurden ungekühlt in einem verschmutzen Kunststoffeimer gelagert. Soßenflaschen waren klebrig verschmutzt. Spülküche: Gereinigte Messer sowie ein Schaumlöffel wiesen deutliche Schmutzrückstände auf. Ein Frittierkorb war so stark verkrustet, dass er nicht mehr leicht gereinigt werden konnte. Vorbereitungsraum: Ein Fleischwolf war im Innern mit angetrockneten Knoblauchresten verunreinigt. Angerührte Maisstärke befand sich in einem Topf, welcher am Rand dunkle Verschmutzungen aufwies. Kühlhaus: Rohe Fleischstreifen waren unzureichend in einer Kiste mit Kunststofffolie verpackt. Die Kiste befand sich in einer massiv mit Fleischsaft und Fleischresten verschmutzten Umgebung. Es wurde ein Fleischspießbeschwerer und ein Messer mit angetrockneten Fleischsaftrückständen vorgefunden. Kellerlager: Angebrochene Mehlsäcke waren im Umkleidebereich direkt auf dem schmutzigen Boden abgestellt.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 24.07.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.

Stuttgart, Stadt

29.08.2023

Maulick Feinkost

Mannspergerstr. 33
70619 Stuttgart

26.07.2023

Lagerraum / Untergeschoss: Es wurden drei Paletten (über 30 Eimer zu je 10 kg) Peperoni vorgefunden, welche laut Herstellerangaben unter +6°C zu kühlen waren. Die tatsächliche Lagerung erfolgte bei Raumtemperatur. Beim Öffnen von drei Eimern zeigte sich ein erheblicher Schimmelbefall.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich gesperrt.

Stuttgart, Stadt

06.09.2023

Dam Dam Hot Pizza Service

Ebitzweg 14
70374 Stuttgart

03.08.2023

Der Dorn des Dosenöffners sowie die Halterung waren mit massiv alten teilweise schleimigen Verkrustungen verunreinigt. Die Teigausrollmaschine war alt verschmutzt, ebenso der Stipproller. Der Gemüsehobel war massiv altverschmutzt mit alten Verkrustungen und Verfärbungen. Die Salatschleuder war altverschmutzt. Das Schneidebrett hatte bereits tiefe verfärbte Riefen Die Mikrowelle war im Innern mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Hackfleischpatties wurden bei einer Temperatur von 10,4 °C sowie rohes Hähnchengeschnetzel-tes sogar bei einer Temperatur von 23,2 °C vorgehalten Die in Plastikeimern vorgehaltenen Garnelen und Meeresfrüchte sowie der Lachs wiesen bereits deutliche Verderbniserscheinungen wie z.B. stark fischiger Geruch auf. Es wurde Lachs vorgehalten, bei welchem das Verbrauchsdatum bereits am 29.07.2023 abge-laufen war.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011;

Die betroffenen Lebensmittel wurden durch den Kontrolleur entsorgt.

Stuttgart, Stadt

18.09.2023

Luigi

Mailänder Platz 7
70173 Stuttgart

15.08.2023

Im Bereich der Vorbereitung wurde in Gastrobehältern Salami, Schinken, Thunfisch und geschnittene Zwiebel bei 13,7 °C vorgehalten. Hirtenkäse, welcher bereits ungeöffnet lt. Hersteller bei +4 - +8 °C gelagert werden sollte, wurde geöffnet bei einer Raumtemperatur von 30°C vorgehalten. Die Lake war bereits trüb verfärbt, der Käse selbst war großflächig mit rötlichen schmierigen Belägen überzogen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort vom Lebensmittelkontrolleur entsorgt.

Stuttgart, Stadt

02.11.2023

Kursaal GmbH

Königsplatz 1
70372 Stuttgart

20.09.2023

Es wurde ein starker Schabenbefall im Küchenbereich festgestellt. Lebende Schaben befanden sich z.B. hinter einer Kühleinrichtung, vereinzelt im Deckenbereich sowie zahlreich hinter laminierten Dokumenten, die an die Wand geklebt waren. In der Küche wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle unter anderem Salate, Fleischgerichte, Soßen und Beilagen zubereitet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Küchenbereich wurde mit sofortiger Wirkung behördlich geschlossen. Der Geschäftsführer veranlasste unverzüglich eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung, sodass der Bereich bereits am Folgetag wieder freigegeben werden konnte.

Stuttgart, Stadt

02.11.2023

Gaststätte Balthazar

Plieninger Str. 109
70567 Stuttgart

31.08.2023

Gekochte Nudeln, welche bei Zimmertemperatur vorgehalten wurde einen Fruchtfliegenbefall sowie deutliche geruchliche (fruchtige) Abweichungen aufwiesen, waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dies wurde durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes bestätigt. Käsewürfel in Lake waren aufgrund des Fruchtfliegenbefalls ebenfalls nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Direkt unter dem Auslasshahn der Fritteuse wurden vorgebratenen Burgerpatties ungekühlt sowie sog. Twister Fries in unmittelbarer Nähe zu einem unverschlossenen Mülleimer vorgehalten. Saucen wurden bei zu hohen Lagertemperaturen bei +19 - 26 °C vorgehalten Vorgebratenen Patties und Hähnchenschnitzel wurden + 33°C bzw +35 °C außerhalb der Kühlung vorgehalten. Es wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände in verschmutzten Boxen zur Nutzung vorgehalten. Messer und Holzbretter hatten teilweise angetrocknete Salatreste, Pfannen waren massiv verrostet, ein Schneidebrett war stark abgenutzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Der Betrieb war im Anschluss aufgrund von Umbaumaßnahmen geschlossen. Am 10.10.2023 waren sämtliche Mängel behoben.

Stuttgart, Stadt

21.11.2023

Pavone Pizza Service

Benckendorffstr. 9
70199 Stuttgart

11.10.2023

In den verschmutzten Unterschränken wurden verunreinigte Pfannen vorgehalten. Ein Metallsieb war verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter wie div. Gewürzdosen waren massiv verunreinigt. Die Gastrobehälter in der Saladette waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine war verunreinigt. Der Dosenöffner war am Dorn massiv altverkrustet. In der Küche befanden sich Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie offen vorgehaltene Lebensmittel in massiv verunreinigten Schubladen. In der Tiefkühltruhe befanden sich diverse Lebensmittel in offenstehenden Gefrierbeuteln oder verschmutzten offenen Behältern, die Lebensmittel waren teilweise bereits vereist. Es wurden überlagerte Lebensmittel, welche nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Hähnchenfleisch, Mozzarella, Spinat) vorgehalten, Kidneybohnen sowie Ananas in geöffneten Dosen wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.

Stuttgart, Stadt

21.11.2023

Dream Burger Point

Alte Stuttgarter Str. 82
70195 Stuttgart

27.09.2023

Der Sprühkopf einer Sprühsahne war mit eingetrockneten Sahneresten verunreinigt. Es wurden Küchenutensilien (Lebensmittelspieße, Obstentkerner) mit Schmutzrückständen vorgefunden. Die gefüllte Saladette war im Randbereich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Dichtungen eines Kühlschranks, in dem unverpackte, angeschnittene Gurken gelagert wurden, war massiv verunreinigt. Es hatte sich bereits Schimmel gebildet. Im Kühlhaus wurden rohe Hackfleischpatties bei unzureichender Temperatur (+9,6°C) gelagert. Die Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ergab einen stark erhöhten Gesamtkeimgehalt und insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen. Frisch angeliefertes Hackfleisch hatte eine unzureichende Produkttemperatur von +11,1°C.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Das Hackfleisch und die Patties wurden per behördlicher Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Die Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 nicht vollständig beseitigt.

Stuttgart, Stadt

27.11.2023

Rothaus im Gerber

Tübinger Str. 24-26
70178 Stuttgart

30.10.2023

Bedarfsgegenstände wie Schöpflöffel waren verschmutzt Die Teigmaschine war altverkrustet Gusseiserne Schalen für z.B. Kaiserschmarren waren beschädigt (abgebrochener Griff) und hatten Rost angesetzt, teilweise löste sich die Beschichtung. Die Pizzableche hatten ebenso Rostansetzungen und Stellen an welchen sich die Beschichtung ablöste. Der Fleischwolf war altverschmutzt. Der Grillrost war massiv altverkrustet, in der Fettauffangwanne darunter bildete sich in der stehenden Flüssigkeit bereits Schimmelpolster Das Fett in der Fritteuse war massiv verunreinigt mit Resten von Panaden. Die Kühlschubladen im Thekenbereich waren verunreinigt, es bildete sich bereits Schimmel

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Gerätschaften wurden vom Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung gesperrt bzw. aus dem Verkehr genommen. Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.

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