Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Böblingen |
08.04.2024 |
Dong Kinh Asia-Restaurant |
Berliner Str. 25 |
27.02.2024 |
Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet. |
|
Böblingen |
01.07.2024 |
Indian King |
Schafgasse 28 |
08.06.2024 |
Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein. |
|
Böblingen |
22.07.2024 |
Zur Säge |
Sägeweg 77 |
04.07.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
|
Esslingen |
29.02.2024 |
Metzgerei Mishtore Gashi |
Sielminger Hauptstraße 13 |
11.12.2023 |
Die Kühlkette wurde bei Hackfleischerzeugnissen nicht eingehalten. |
Kap. II Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt V Kap. III Nr. 2 c) i VO (EG) Nr. 853/2004 |
Die Lebensmittel wurden entsorgt. Der Nachweis darüber liegt vor. |
|
Esslingen |
18.03.2024 |
Asia Imbiss Dr. Wok |
Alleenstraße 32 |
13.12.2023 |
Bei der Betriebskontrolle wurden unter dem Verkaufstresen des Imbiss zahlreiche tote Schaben vorgefunden. In der Produktionsküche wurden zahlreiche tote und lebende Schaben unter den Küchentischen, der Tiefkühltruhe und zwischen den Lebensmittelvorräten gefunden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel verarbeitet bzw. für die Speisenzubereitung vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits involviert und hat am 05.12.2023 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Bei den am 14.12.2023 und 20.12.2023 durchgeführten Nachkontrollen war kein Befall mehr festzustellen. Die bereits am 05.12.2023 ergriffenen Maßnahmen haben ihre Wirkung nun vollends entfaltet. Die Lebensmittel wurden entsorgt und der gesamte Betrieb wurde einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen. Die Untersagung wurde aufgehoben. |
|
Esslingen |
14.02.2024 |
Restaurant Schlösslespark |
Baacher Straße 4 |
29.11.2023 |
In der Speisekarte wurde Seezunge angeboten. Bei der Kontrolle wurde aber westafrikanische Tropenzunge vorgefunden. |
§ 11 (1) Nr. 1 LFGB; § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB |
Die Kennzeichnung in der Speisekarte wurde korrigiert. |
|
Esslingen |
27.02.2024 |
ECO Supermarkt |
Hauptstraße 24 |
15.01.2024 |
Im Ladens steht eine Palette mit Zitronen von denen zahlreiche eine deutliche Schimmelbildung aufweisen. |
Atrtikel 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; Anh.2 Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 waren die Mängel behoben. |
|
Esslingen |
04.03.2024 |
Ristorante Pizzeria Bären |
Hauptstraße 51 |
15.01.2024 |
Auf der Getränkekarte wurde "Dinkelacker" ausgelobt, im Anstich sowie bevorratet wird Felsgold. |
Artikel 7 Abs. 1a LMIV |
Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 waren die Mängel behoben. |
|
Esslingen |
12.03.2024 |
S`Bull Beer Pub |
Hauptstraße 14 |
31.01.2024 |
Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die Mängel behoben. |
|
Göppingen |
01.02.2024 |
Region Fleisch |
Gmünder Straße 13, |
10.01.2024 |
Insgesamt wurden ca. 10 und davon auch bei alleiniger Betrachtung 5 erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum wurden offenkundig verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf mit optisch deutlich erkennbaren Verfärbungen sowie Abtrocknungen vorgefunden. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie zum Beispiel jeweils ein Fleischwolf im Verkaufsbereich sowie im Kühlhaus, waren durch sehr alte Lebensmittelreste verunreinigt. Der Verderb war in den Betriebsräumen auch geruchlich wahrnehmbar. Das Unternehmen wurde umgehend auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung von ca. 500 kg verdorbenen und unsicheren Fleisch- und Wursterzeugnissen veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1, Kapitel VI Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte am 11.01.2024 nach Mängelbehebung und behördlicher Abnahme die Tätigkeit wieder aufnehmen. |
|
Göppingen |
16.07.2024 |
Drink City |
Langwiesenweg 30 |
19.06.2024 |
Bei einer Verkehrskontrolle am 19.6.24 war die (Tief-)Kühlung bei einem Transporter des Unternehmens nicht eingeschaltet. Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln muss die Temperatur an allen Punkten der Erzeugnisse bei -18°C oder tiefer gehalten werden, wobei nur ausnahmsweise kurzzeitige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind. Dagegen wurden tiefgekühlte Pommes frites bei einer Umgebungstemperatur von +1,5°C und Kerntemperaturen von - 5,9°C bzw. -10,7°C transportiert. Tiefkühlpflichtige Hähnchen Nuggets und Falafel waren bereits ersichtlich angetaut. Mit derartigen Verstößen bzgl. Tiefkühlkettenunterbrechungen geht insbesondere einher, dass die auf den Kartons angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten regelmäßig nicht mehr zutreffend und damit irreführend sind. Ferner wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie Yogurt, Ayran, Käse, Salami und Putenschinken bei um jeweils ca. +5°C überhöhten Temperaturen von +12,4°C bis +14,1°C aufbewahrt mit den Risiken einer vermeidbaren erhöhten Keimwachstums. |
§ 1 Abs. 1 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 2 Abs. 4 TLMV i.V.m. § 3 TLMV i.V.m. § 7 Abs 1 TLMV i.V.m. § 7 Abs 2 TLMV i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 21 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) |
Das Unternehmen ist bereits wiederholt derartig aufgefallen. Die Behebung der Problematik wurde am 19.06.2024 überwacht. |
|
Heidenheim |
29.05.2024 |
S. Tsotsoglou GmbH & Co. KG |
Osramstr. 6 |
02.05.2024 |
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchstaben a), b), c) und d) Kap. IX Nr. 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV |
Bei der Kontrolle am 02.05.2024 wurden die Mängel: 3. keine hygienische Händereinigung, 4. unsauberes Verpackungsmaterial im Zerlegebereich und 5. Ware auf unsauberen Einkaufswägen im Zerlegebereich vor Ort behoben. |
|
Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
22.02.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 11.03.2024, Az.: A24037541-OHB, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV |
Das Gutachten vom 11.03.2024 wurde zur Kenntnis genommen und wird zukünftig beachtet. |
|
Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
20.03.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Verarbeitungsfleisch für Hackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 09.04.2024, Az.: A24059016-OK, untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
Mitarbeiter wurden erneut darauf hingewiesen, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. In Zukunft werden regelmäßige Eigenkontrollen zur Überprüfung der Sauberkeit durchgeführt. Zusätzlich werden die Mitarbeiter kontinuierlich in Hygienemaßnahmen geschult. |
|
Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus ausgebeinte Hähnchenkeulen ohne Kennzeichnungselemente festgestellt. Die Hähnchenkeulen machten grobsinnlich einen unfrischen Eindruck. Die Hähnchenkeulen wurden mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL als bereits verdorben beanstandet. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Eine Zufuhr von Warmwasser im Betrieb war nicht vorhanden. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
- |
|
Heidenheim |
21.06.2024 |
Bosporus Karaoglan GmbH |
Steinbeisstr. 23 |
17.04.2024 |
Bei der Kontrolle mit Probenahme wurde im Kühlhaus wiederholt überlagertes oder unsachgemäß hergestelltes, mikrobiologisch belastetes Rinderhackfleisch festgestellt. Dies wurde mit dem Gutachten vom 03.05.2024, Az.: A24080299-SEL untermauert. Dies deutet auf eine mangelnde Personalhygiene oder unsaubere Produktionsbedingungen hin. Es fehlten Möglichkeiten zum hygienischen Händereinigen und zur hygienischen Reinigung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. |
Anhang II Kapitel II Nr. 2 i. V. m. Kapitel V Nr. 1 der VO (EU) 852/2004; § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV) i.V.m. §3 LMHV; Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EU) 852/2004 |
- |
|
Heilbronn, Land |
28.02.2024 |
Pizzeria Roma |
Auensteiner Str. 3 |
05.02.2024 |
Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen. |
|
Heilbronn, Land |
07.03.2024 |
China Restaurant Lin Garden |
Kelteräckerstr. 50 |
24.01.2024 |
Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln. |
Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB |
Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
|
Heilbronn, Land |
20.03.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15 |
18.01.2024 |
In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden |
|
Heilbronn, Land |
06.05.2024 |
Besenhäusle Rieck |
Holzweg 110 |
07.03.2024 |
Am 7. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb sehr verunreinigt. Im Verlaufe der Kontrolle wurden grobe Bratwürste mit einem um fünf Tage überschrittenen Verbrauchsdatum sowie Knickeier vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 20. und 25. März 2024 wurden die Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Bei der Probe „Knickeier“ wurde u.a. Schimmel- und Hefepilzbefall festgestellt. Zudem wurden verschiedene Würste, Fleisch und ungewaschenes Gemüse offen zusammen gelagert. Die Bratwürste wurden außerdem bei einer um 1,7°C zu hohen Temperatur aufbewahrt. Es wurde außerdem in einem Scheunenanbau gekocht bzw. offen gelagerte Lebensmittel behandelt. Der Scheunenanbau erfüllte im Allgemeinen jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen, da er verunreinigt und die bauliche Ausstattung nicht in einem instandgehaltenen Zustand oder zum Teil gar nicht vorhanden war. Beispielsweise konnte keine Installation eines Handwaschbeckens zum hygienischen Händewaschen festgestellt werden. Zudem waren im Decken- und Wandbereich im großen Ausmaß Spinnweben vorhanden. Am Deckenbereich über dem Herd lag Glaswolle (Dämmmaterial) frei. Am Deckenbereich standen verschiedene Kabel ab. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. § 3 i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
|
Heilbronn, Land |
07.06.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen |
15.04.2024 |
Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
|
Heilbronn, Land |
03.06.2024 |
Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice) |
Gottlieb-Daimler-Straße 35 |
19.04.2024 |
Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
|
Heilbronn, Land |
07.06.2024 |
Fischtheke im Supermarkt Yazgülü |
Am Wildacker 20 |
19.04.2024 |
Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004. |
Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden. |
|
Heilbronn, Land |
26.07.2024 |
Adix Markt |
Amorbacher Straße 30 |
21.05.2024 |
Am 21. Mai 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Altverschmutzte und verunreinigte Schneidebretter, Unterbaukühlschränke, Waagen und eine Knochensäge. Auf der Kühltheke wurden Räucherfische ungekühlt, offen und ohne Spuckschutz zum Verkauf angeboten, Fisch wurde in Metallwannen zum Verkauf angeboten, in denen das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und sich somit eine Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser ansammelte, an manchen Stellen fehlte außerdem das Scherbeneis. Auf der Fleischtheke wurden Speck-/ und Schinkenhäppchen angeboten, ein Spuckschutz fehlte. Auf den Lebensmitteln lagen teilweise Preisschilder, die teilweise erheblich verunreinigt und/oder beschädigt waren, Räucherspeck und eingelegter Fisch wurde offen, zusammen mit ungewaschenen Kräutern, roter Bete und verschieden Umverpackungen gelagert. Mehrere Lebensmittel, z.B. Hackfleisch, Fleischabschnitte und grobe Bratwürste wurden offen gelagert. Stellenweise waren die Lebensmittel bereits angetrocknet. Der Fleischwolf, mit dem vor Ort Hackfleisch hergestellt wird, war erheblich altverschmutzt. Fleischreste waren bereits verkrustet und verfärbt. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmit-telrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Die Benutzung des Fleischwolfs wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Entsorgung des Hackfleischs sowie des ungekühlten Räucherfischs wurde angeordnet. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
|
Heilbronn, Land |
15.07.2024 |
Panther Pizza Beilstein |
Hauptstraße 8 |
10.06.2024 |
Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV, |
Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet |
|
Heilbronn, Stadt |
12.03.2024 |
Betrieb eines mobilen Imbisswagens; "Maronen Lokomotive Böhm" |
Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt Heilbronn 2023 auf dem Marktplatz/Rathausplatz |
05.12.2023 |
Zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle und Probenahme am 05.12.2023 befanden sich in der Maronen-Lokomotive zahlreiche zum Verkauf angebotene, verzehr-und abgabefertige Nussfrüchte, die bereits deutliche äußerliche Anzeichen eines Verderbs (mitunter erheblicher Schimmelbefall) sowie Fraßspuren von Schädlingen aufwiesen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
|
Heilbronn, Stadt |
28.05.2024 |
Asia & Long |
Sülmerstraße 51 |
15.02.2024 |
Am 15.02.2024 befand sich eine tote Kakerlake in der im Buffet verzehr- und abgefertigt angebotenen Sojasoße. Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle am 20.02.2024 konnte festgestellt werden, dass die Zubereitungsküche sowie der Arbeitsbereich stellenweise verunreinigt und altverschmutzt waren (z.B. stellenweise verunreinigtes und altverschmutztes Schneidebrett, dass zur Zubereitung von Lebensmitteln genutzt wurde sowie ein dunkler, krustenartiger Belag im Bereich der Wokstation). In der Zubereitungsküche wurden Lebensmittel (geschälte Zwiebeln und zubereitungsfertige Knoblauchzehen) offen neben dem unverschlossenen Mülleimer gelagert. |
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1 und 2 Buchst. b Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel II, Artikel 4 (2) i. V. m. Anhang II, Kapitel VI Nr. 2 |
Die festgestellten Hygienemängel wurden umgehend beseitigt. Ein Schädlingsmonitoring wurde eingerichtet. |
|
Ludwigsburg |
01.03.2024 |
Bien Asien Imbiss |
Max-Eyth-Straße 6 |
10.11.2023 |
Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 10.11.2023 wurde im Küchenbereich des Bien Asien Imbisses ein Befall mit Schaben festgestellt. In allen vorhandenen Monitoring-Fallen im Bodenbereich waren Schaben sichtbar. So befanden sich in einer Falle unter einem Arbeitstisch neben dem Küchenzugang zahlreiche lebende kleine Schaben auf der Monitoring-Klebefläche und in weiteren Fallen hinter der Tiefkühltruhe fanden sich mehrere tote Schaben. Zudem waren in einem Regal im Küchenbereich, in dem Zutaten gelagert wurden, zwischen Gewürzflaschen tote Schaben sichtbar. Ein Konzept zur Überwachung und Bekämpfung von Schaben war nicht vorhanden. Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fleisch, Nudeln, Gemüse). |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV. |
Am 10.11.2023 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte der Betrieb am 13.11.2023 wieder öffnen. |
|
Ludwigsburg |
06.05.2024 |
Lola’s Backshop |
Schillerstraße 22 |
22.02.2024 |
Am 22.02.2024 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde u.a. folgendes festgestellt: |
Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.02.2024 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte am 26.02.2024 die behördliche Freigabe zur Wiedereröffnung erteilt werden. |
|
Ludwigsburg |
24.06.2024 |
Appetit Bäckerei |
Arsenalstraße 2 |
09.04.2024 |
Im Betrieb wurde ein Schädlingsbefall (Schaben sowie Lebensmittelmotten) festgestellt: In der Theke saß im Brotregal eine Küchenschabe auf einem Brot. Unterhalb des Brotregals wurden Pizzakartons gelagert. Im Inneren von mehreren dieser Kartons waren Schaben zu sehen. Im Bereich des Handwaschbeckens und der Kaffeemaschine befanden sich tote Schaben auf dem Boden sowie im Schrank unterhalb der Kaffeemaschine. Im Scharnier der Gärraumtüre in der Backstube war eine Ansammlung von lebenden Schaben vorhanden. In einer der Schubladen des Gefrierschranks im Trockenlager war eine gefrorene Schabe zwischen den Lebensmitteln zu sehen. Im defekten Türrahmen im Trockenlager sowie in den Kabelkanälen im Trockenlager waren lebende Schaben zu sehen. Zudem waren an mehreren Stellen (z.B. an den Wänden und der Decke) in der Backstube Lebensmittelmotten vorhanden. Im Trockenlager befanden sich mehrere angebrochene Säcke mit Zutaten, welche nicht verschlossen waren. In den Säcken hatte sich eine Lebensmittelmottenpopulation entwickelt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 09.04.2024 wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. Alle an diesem Tag produzierten Backwaren wurden entsorgt, ebenso wie die vom Schädlingsbefall betroffenen Zutaten. Nach Durchführung einer Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 12.04.2024 wieder öffnen/ die Produktion wieder aufnehmen. |
|
Main-Tauber-Kreis |
04.03.2024 |
Kilians Bäck - Drive In |
Mergentheimer Str. 32 |
30.01.2024 |
Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt. |
|
Ostalbkreis |
01.03.2024 |
Metzgerei Hubert Ilg |
Eichenstr. 9 |
01.02.2024 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt. |
|
Ostalbkreis |
19.03.2024 |
Weleda AG |
Möhlerstr. 3 |
31.01.2024 |
Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt. |
|
Ostalbkreis |
04.04.2024 |
Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz |
Rathausgasse 10 |
27.02.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben. |
|
Ostalbkreis |
04.04.2024 |
Metzgerei Udo Mangold |
Kronengasse 1 |
04.03.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste) |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben. |
|
Ostalbkreis |
17.06.2024 |
Holzofen-Bäckerei Ecker |
Am Markt 10 |
06.05.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt. |
|
Ostalbkreis |
08.07.2024 |
Speedy Pizzaservice |
Hauptstr. 44 |
06.06.2014 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben. |
|
Rems-Murr-Kreis |
16.02.2024 |
Ikigai.asian.cuisine |
Aspacher Straße 15 |
11.01.2024 |
Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
02.05.2024 |
Big Baba´s Kebaphaus |
Mayennerstraße 47 |
05.04.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war. |
. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
21.05.2024 |
Cafe-Bar Boulevard |
Bahnhofstraße 14 |
24.04.2024 |
1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren. |
|
Rems-Murr-Kreis |
10.06.2024 |
Imbiss Pasa Döner Kebap |
Bahnhofstraße 79 |
08.05.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. |
|
Rems-Murr-Kreis |
10.06.2024 |
Onkel Ali |
Am Rathaus 4 |
08.05.2024 |
In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort. |
|
Rems-Murr-Kreis |
01.07.2024 |
Kebap Holding GmbH |
Ernst-Bihl-Straße 9 |
04.06.2024 |
1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 |
Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
04.07.2024 |
Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten |
Auberlenstraße 40 |
08.06.2024 |
In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
|
Rems-Murr-Kreis |
10.07.2024 |
Primalat GmbH & Co.KG |
Hohenroder Straße 11 |
06.06.2024 |
Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002 |
- |
|
Rems-Murr-Kreis |
23.07.2024 |
Komari Asia Fusion |
Albert-Roller-Str. 4 |
14.05.2024 |
1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben. |
|
Rems-Murr-Kreis |
23.07.2024 |
Der Wurst Discounter GbR |
Danziger Platz 6 |
10.04.2024 |
1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 |
Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben. |
|
Stuttgart, Stadt |
31.01.2024 |
Alraies, Alaa |
Mercedesstr. 23 |
13.11.2023 |
Backstube: Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt. In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln. Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt. Der Salzeimer war massiv altverschmutzt. Der Messbecher war massiv altverschmutzt. Die Portioniermaschine war altverschmutzt. Die Brotkörbe waren altverschmutzt. Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen. Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
|
Stuttgart, Stadt |
29.01.2024 |
Lin´s Wok |
Rotebühlstr. 116 |
24.11.2023 |
Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
31.01.2024 |
Restaurant „Namaste India“ |
Schloßstr. 53 A |
20.11.2023 |
Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
20.02.2024 |
Cha Haus |
Königstr. 26 |
18.01.2024 |
Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
26.02.2024 |
VitaPlus Frühstücksservice & Catering |
Kronenstr. 45 |
14.12.2023 |
Der Stabmixer war altverschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen. Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer. An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt. In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten. Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten. Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten. Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
07.03.2024 |
KB Rabbit |
Vaihinger Markt 8 |
06.12.2023 |
In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten. In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser. In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten. Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt. Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
12.04.2024 |
Durra Markets |
Mercedesstr. 23 |
29.01.2024 |
Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln. In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt: - Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt. - Messerabzieher war verschmutzt. - Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf. Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt. Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett. In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
10.04.2024 |
Coffeebrands |
Stuttgarter Str. 82 |
21.02.2024 |
Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
24.04.2024 |
Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge |
Wiener Str. 79 |
28.02.2024 |
Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. |
|
Stuttgart, Stadt |
02.05.2024 |
Zoam Schwoabentöpfle |
Hechinger Str. 113 |
20.03.2024 |
Die Schankanlage war massiv verunreinigt. Am Stößel wurden schleimige Ablagerungen festgestellt. Der Zapfhahninnenraum war dunkel schmierig verunreinigt. An den bierleitenden Teilen waren großflächig Hefeablagerungen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Zapfanlage wurde gesperrt und konnte am 22.03.2024 nach Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger wieder freigegeben werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
03.06.2024 |
El-Quds |
Daimlerstr. 92 |
16.02.2024 |
Im Verkaufsraum wurden Mandeln mit Gespinsten, verunreinigte Mandeln mit Kaffeepulver sowie Walnüsse mit Gespinsten vorgefunden. Außerdem waren die Nussbehältnisse sowie die Schaufeln altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Außerverkehrnahme der Nüsse wurde angeordnet und unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde zum 15.05.2024 gewerberechtlich abgemeldet. |
|
Stuttgart, Stadt |
24.05.2024 |
Edeka Weckert |
Rosensteinstr. 37 |
26.02.2024 |
Folgende Produkte und Mengen, bei denen das Verbrauchsdatum abgelaufen war, wurden vorgefunden: 1 Packung Hähnchenschenkel, 3 Packungen Hähnchenunterschenkel, 1 Packung Cevapcici, 1 Packung Putenhackfleisch, 3 Packungen Seelachs Rückenfilet, 4 Packungen Bio Putenschnitzel, 3 Packungen Lachsfilet, 2 Packungen Bio Putenbrust Innenfilet, 4 Packungen Rinderbrust |
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffene Ware wurde unverzüglich aus dem Verkauf genommen. |
|
Stuttgart, Stadt |
12.06.2024 |
QQ Fusion Taotaoju |
Schulstr. 1 |
10.04.2024 |
In der Küche waren Lebensmittelbehälter mit vorgehaltenen Soßen und Gewürzen verunreinigt, unter der Arbeitsfläche befanden sich unabgedeckt verunreinigte Behälter mit einer dunklen Flüssigkeit sowie ein verunreinigter Gastrobehälter mit Öl. In einer Schublade befanden sich verunreinigte Bedarfsgegenstände wie z.B. Dosenöffner, Messer. Im Kühlhaus befanden sich ebenfalls verunreinigte Lebensmittelbehälter. Flaschen mit Frittieröl wurden mit direktem Bodenkontakt in einem stark durch Mäusekot verunreinigten Bereich vorgehalten. Teller wurden auf fettdurchtränkten Küchentüchern, welche auf verschmutzten Lebensmittelkisten lagen, vorgehalten. Die Teller selbst waren ebenfalls verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen werden und konnte nach erfolgter Grundreinigung und Einsatz eines Schädlingsbekämpfers am 12.04.2024 wieder geöffnet werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
11.07.2024 |
Happy Baker |
Plieninger Str. 38 |
25.04.2024 |
Der Auslass der Kaffeemaschine war altverschmutzt. Die Backbleche waren altverkrustet. Die Einschießer waren mit schwarzen Verfärbungen verunreinigt. Lebensmittelbehälter z.B. Eimer mit Pflanzenfett, Behälter mit gehackten Nüssen, Spritztüllen waren außen und an den Kontaktflächen verunreinigt. An weiteren Gegenständen wie z.B. Messer, Vierkanthobel, Tortenheber hafteten alte Lebensmittelreste. Im Thekenbereich befand sich direkt unter vorgehaltenen Tassen eine Flasche mit Reinigungsmittel Es war ein Malerpinsel in der Konditorei zum Bestreichen von Backwaren im Einsatz. Des Weiteren war eine Sprühflasche die nicht zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen ist im Einsatz. Vorbereitete Teiglinge waren mit „gelben Säcken“ abgedeckt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB |
Der Herstellungsbereich (Bäckerei) wurde zum Schutz des Verbrauchers geschlossen und konnte am 26.04.2024 nach Beseitigung der gravierendsten Mängel wieder geöffnet werden. |
|
Stuttgart, Stadt |
16.07.2024 |
Die Palette – Restaurant und Kunst-Café |
Brunnenstr. 19 |
16.05.2024 |
Im Herdbereich wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte (ekelerregend verkrustete Pfannen, Pfannenwender, Teekessel) vorgefunden. Gläser und Tassen im Thekenbereich wiesen Kalk- und Schmutzablagerungen auf; zur Reinigung der Gläser stand ein ekelerregend verschmutztes Gläserspülgerät, an dem dunkle Ablagerungen und Schimmelsporen hafteten, bereit. In der Küche wurden eine Zitronenpresse sowie eine Kaffeemaschine mit alten Schmutzrückständen und ein Messbecher mit kalkigen Schmutzanhaftungen vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen und am 03.06.2024 wieder freigegeben. |
|
Stuttgart, Stadt |
24.07.2024 |
Restaurant Zur Schreinerei |
Zaisgasse 4 |
13.06.2024 |
Im Kühlhaus wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden (schimmelige Oliven und Rucola, überlagerter Thunfisch, gräuliches Putenfleisch, angefaulter Rosmarin und Salbei), zudem war eine angebrochene Packung mit Vanille-Sauce vorzufinden, deren Öffnung verkrustet war. Im Trockenlager war Knoblauch mit Schimmelspuren vorzufinden. In den Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel (z.B. Fleisch) unsachgemäß in Müllbeuteln und Ein-kaufstüten gelagert. In der Küche waren der Grill und ein Gemüseschäler verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2024 waren alle Mängel beseitigt. |
|
Stuttgart, Stadt |
24.07.2024 |
Trattoria Pizzeria Regenbogen |
Senefelder Str. 32 |
15.05.2024 |
- Küche: Bedarfsgegenstände wie z. B. Aufschnittmaschine, Schneidebretter und Messer waren verschmutzt. Der Deckel einer Aufbewahrungsdose war an der Innenseite verschimmelt. Roher Lachs wurde bei unsachgemäßen 8,4 °C gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Thunfischcreme, verwelkter Rucola, Fleisch mit sichtbar weißen Schimmelsporen und verdorbener Gorgonzola mit Rotschmiere an den Rändern wurden vorgefunden. - Kühlhaus/UG: Zubereiteter Pizzateig wurde in einer Mülltonne gelagert. Nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel wie z. B. überlagerte Zucchini, Tomaten und Oliven sowie zubereitete Panna Cotta mit bereits sichtbaren Schimmelnestern wurden vorgefunden. - Trockenlager/UG: Die Salatschleuder war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Küche wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung konnte die Küche noch am selben Tag wieder freigegeben werden. |