Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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| Böblingen |
27.03.2026 |
Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar |
Eltinger Str. 56 |
02.03.2026 |
Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Umkleideraum, Spülküche, Küche, Schauküche, Lagerraum) waren altverschmutzt. Fliesenfugen waren altverschmutzt und schadhaft. Gefriertruhe, Kühlschränke und deren Dichtungen, Geräte und Armaturen waren massiv verschmutzt. Der Abluftventilator war so verschmutzt, mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen auf Lebensmittel. Das Waschbecken in Schau- und Nudelküche verfügte über kein warmes Wasser. Kühlpflichtige Lebensmittel wurden bei zu hoher Temperatur gelagert. Proben von sechs Lebensmitteln wurden an das Labor zur Untersuchung weitergeleitet. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Das Unternehmen hat kooperiert. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Bao Shair Pizzaservice |
Seestraße 15 |
17.03.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Lagerraum, Küche) waren altverschmutzt und schadhaft. Die Gefriertruhen und Kühlschränke waren altverschmutzt und vereist. Darin gelagerte selbst eingefrorene Lebensmittel waren nicht mit Einfrierdatum versehen und wiesen Gefrierbrand auf. Der Kühlraum wies eine Temperatur von 19,6°C auf. Die darin gelagerten Lebensmittel waren aufgrund der zu hohen Raumtemperatur einer konkreten Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Kühlraum waren das Schutzgitter des Kühlaggregats, Wände und Decke mit schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche wurden Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark altverschmutzt (Teigmaschine, Dorn des Dosenöffners). Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Es wurde die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, angeordnet. Entsorgungsnachweise liegen der Behörde vor. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Duam Restaurant & Cafe |
Böblinger Str. 122 |
17.03.2026 |
Der Kühlraum war massiv verfettet und verschmutzt. Die Kühlraumtemperatur betrug 8°C. Filter und Ventilatorblätter waren mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Kühlraum lagerten Lebensmittel unverpackt (Drehspieß vom Vortag, Hackfleisch). In einer verschmutzten Kühltruhe lagerten unverpackte Fleischstücke. Es wurden massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte vorgefunden, die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Behälter für Käse und Teiglinge waren massiv verschmutzt. Die Teigmaschine war verkrustet und altverschmutzt. Sämtliche Arbeitsgeräte waren massiv verschmutzt (Reibe für Käse, Vorratsbehälter für Lebensmittel). Hackfleisch und Flüssigei wurde ungekühlt vorrätig gehalten. Der Pizzaofen war innen und außen stark verschmutzt. Über den Zutatenbehältern blätterte Farbe von Wand und Decke ab. Müll lagerte offen in der Ecke. In der Kuchentheke wurde offene Sahne mit einer Temperatur von 10,8° C vorrätig gelagert. Spülmaschine und Waschkörbe waren altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen . Die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, wurde angeordnet. |
| Böblingen |
02.04.2026 |
Supermarkt Alkeirat Syria |
Eltinger Straße 41 |
25.02.2026 |
Es wurden sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Die Kühltruhe im Verkaufsraum war überfüllt. Sie wies lediglich eine Temperatur von – 2°C auf, obwohl die Tiefkühlwaren gemäß den Angaben des Herstellers bei – 18°C zu lagern sind. Die Regale und der Boden im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Offene Lebensmittel, wie z.B. Süßwaren wurden direkt auf dem Boden des Verkaufsraums gelagert. Beim Straßenverkauf wurde Brot in verschmutzten Transportkisten direkt auf dem Boden zum Verkauf angeboten. Im Nebenraum wurde starker Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dort wurde Müll neben verpackten Lebensmitteln vorgefunden. Die Fleischhaken für die Rohrbahn, welche in Kontakt mit frischem Fleisch kommen, lagerten in einer Kiste auf dem Boden neben privaten Gegenständen (Fahrrad). |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
| Böblingen |
07.05.2026 |
Glashouse Bar/Lounge |
Graf-Ulrich-Str. 6 |
27.03.2026 |
Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. |
| Böblingen |
18.08.2026 |
Yazgülü Supermarkt Sindelfingen |
Mercedesstr. 9-11 |
30.07.2026 |
Im Kühlraum wurden verschimmelte Lebensmittel vorrätig gehalten. Retoure-Ware im Tiefkühler war nicht gekennzeichnet und somit nicht zu unterscheiden von frischer Ware. Offene Lebensmittel wurden auf verschmutztem Boden gelagert. An den Wänden der Küche befanden sich Bohrlöcher und Fliesenschäden. Die Gefahr, dass Fremdkörper in Lebensmittel gelangen ist gegeben. Die Eismaschine, in der Eis für die Kühlung von offenem Fisch produziert wird, war verschmutzt. Bei der Anlieferung wurden unzählige Maden festgestellt. Im Teigkasten der Bäckerei waren tote und lebende Fliegen vorhanden. Die Arbeitsplatte in der Fischabteilung war stark verschlissen. An der Theke, in der offener Fisch lagerte, stand streng riechendes Wasser. Im Imbissbereich wurden die Kühltemperaturen nicht eingehalten. Händehygiene war nicht möglich, aufgrund nicht funktionsfähigem Waschbecken. In der Bäckerei gab es stark verschmutzte Backbleche und Teigbehälter. Mit Rissen beschädigte Holzbrettchen waren im Einsatz. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 24.08.2026 waren die Mängel behoben. |
| Böblingen |
25.08.2026 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
31.07.2026 |
In der Küche befand sich unter den Tischen und Regalen Mäusekot. Die Bodenabläufe waren stark altverschmutzt, sodass ein Abfließen von Reinigungswasser unmöglich war. Es wurden verdorbene und nicht mehr frische Lebensmittel, wie z.B. Karotten und Ananas, vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt in nicht geeigneten Behältnissen und Tüten gelagert. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Lebensmittelbehältnisse festgestellt. Im Kühlraum wurden wiederholt auf stark rostigen Einlegeböden Lebensmittel gelagert. Regalböden, auf denen Geschirr, Teller und Schalen zur sofortigen Nutzung vorgehalten wurden, waren stark verfettet. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Gewürzbehältnisse festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 1 bis Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 8 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
| Esslingen |
21.04.2026 |
Neva Markt |
Bahnhofstraße 24 |
13.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 13.03.2026 wurden 9, teils nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der gesamten Fleisch- sowie der Oliventheke zahlreiche Mausepillen vorgefunden. Unter einem Verkaufsregal lagen 2 tote Mäuse. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln an der Bedientheke wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Mittag des selben Tages nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
08.04.2026 |
Ganesh Restaurant |
Plochinger Straße 5 |
12.02.2026 |
Bei der Kontrolle am 12.02.2026 wurden 25 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der Küche und im Gastraum des Betriebs war ein starker Schabenbefall feststellbar. Zudem wies die Küche stellenweise Altverschmutzungen auf. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Der Bodenbereich war unsauber. Ausrüstungsgegenstände z.B. die Mikrowelle und das Schneidbrett waren altverschmutzt. Der Fußbodenbereich hinter der Theke war altverschmutzt. Am Handwaschbecken im Personal-WC war kein Warmwasser sowie keine Handseife und Papierhandtücher vorhanden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung in der Küche untersagt. Am 20.02.2026 wurde aufgrund der erfolgten Reinigung und der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen durch den Schädlingsbekämpfer die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung für den Betrieb wieder freigegeben. |
| Esslingen |
23.04.2026 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Am freien Feld 2 |
20.03.2026 |
Am 20.03.2026 erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde eine Beschwerdekontrolle. Grund war die wiederholte Sichtung von Mäusen. Während der Kontrolle wurden in mehreren Bereichen Ansammlungen von Mäusekot vorgefunden. Insbesondere im Bereich der Selbstbedienungstheke für Backwaren. Auch das vorhandene Verpackungsmaterial für diese Backwaren war durch Mäusekot und Mäuseurin kontaminiert. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c VO (EG) 852/2004 |
Das Aufbacken und die Abgabe von Backwaren wurde untersagt. Es wurde die Entsorgung aller im Verkauf befindlichen Backwaren, sowie das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers und eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 präsentierte sich die Selbstbedienungstheke für Backwaren in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen. Das Abgabeverbot wurde somit aufgehoben. |
| Esslingen |
28.04.2026 |
Aybar´s Center Yazgülü Supermarkt |
Heinrich-Hertz-Straße 23 |
02.03.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden 45, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. An betriebsspezifischen Arbeitsgeräten wie (Fleischwolf, Knochensäge, Dönerschneidemesser, Küchenroboter usw.) wurden z.B. gravierende Altverschmutzungen und verkrustete Fleischreste vorgefunden. In den Kühl- und Tiefkühllagern war der Boden stark verschmutzt. Die Fleischtheke war stark altverschmutzt. |
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II |
Am Kontrolltag wurde die Nutzung der stark verunreinigten Geräte untersagt und die Schließung der gesamten Fleischabteilung angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 03.03.2026 war der Betrieb zufriedenstellend grundgereinigt und die Nutzung der Fleischabteilung sowie der beanstandeten Geräte wurde wieder freigegeben. |
| Esslingen |
29.04.2026 |
Happy Baker Stuttgart |
Karlstraße 22 |
18.03.2026 |
Bei einer unangekündigten Kontrolle am 18.03.2026 wurden insgesamt 46 Mängel im Bereich der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Die wesentlichen Verstöße umfassten: Bereits zubereitetes Hackfleisch wurde ungekühlt gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wies dieses eine Kerntemperatur von 24 °C auf. Dieser Verstoß wurde bei einer Nachkontrolle erneut festgestellt. Eine amtliche Probenahme bestätigte den mikrobiellen Nachweis von Staphylococcus aureus (Lebensmittelvergifter). Zudem waren Ausrüstungsgegenstände und Bedarfsgegenstände erheblich verschmutzt. Insbesondere Abrollschieber für Backwaren wiesen massive schwarze Verschmutzungen sowie Stockflecken an der Ober- und Unterseite auf. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten dokumentiert diese Mängel. In einem Großgebinde Mayonnaise wurden altverschmutzte Löffel vorgefunden. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II |
Als Sofortmaßnahmen wurde eine umgehende Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet, sowie die Entsorgung des Hackfleisches veranlasst. Bei der am Folgetag durchgeführten, angekündigten Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Hygienemängel bereits beseitigt wurden. Weitere Nachkontrollen wurden durchgeführt. |
| Esslingen |
19.05.2026 |
ZEN Asian Fusionfood |
Imanuel-Maier-Straße 2 |
31.03.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 31.03.2026 wurden 10, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich um und unter der Einrichtung im Vorbereitungsraum, der Spülküche sowie der Bedientheke eine Vielzahl an toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben vorgefunden. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Obwohl es keine schädlingsfreie Verwahrung von Lebensmitteln gewährleistet, wurde ein bereits von der Lebensmittelüberwachung Esslingen gesperrtes Außenlager verwendet. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. Das Außenlager wird nicht mehr für die Lagerung von Lebensmitteln verwendet. |
| Esslingen |
30.06.2026 |
Café Dostlar |
Schafstraße 8 |
09.06.2026 |
Bei einer Plankontrolle am 09.06.2026 wurden 15, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Küche wies starke Altverschmutzungen auf und befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Töpfe, Pfannen, Geschirr, Grill) waren altverschmutzt. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht funktionsfähig. Der Bodenbereich und die Wände waren unsauber. Auch in anderen Betriebsräumen wurden Reinigungsdefizite bzw. Altverschmutzungen festgestellt. Die Eismaschine und der Fußbodenbereich hinter der Theke waren altverschmutzt. Es gibt aktuell kein Personal-WC, dies wird als Getränkelager genutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. |
| Esslingen |
01.07.2026 |
King Kebap |
Stadtplatz 1 |
18.05.2026 |
Im Rahmen von Betriebskontrollen (23.03.2026; 30.03.2026; 05.05.2026; 08.05.2026) wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle am 05.05.2026 wurden Verdachtsproben von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett (Verfärbung) sowie von den verschmutzten und feuchten Geschirrhandtüchern, die sich im Kühlschrank auf mit Teiglingen befindlichen Wannen mit darin befindlichen Teiglingen befanden, gezogen. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a) LFGB; Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 und Kapitel IX Nr.3 |
Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 21. und 22.05.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört. |
| Esslingen |
07.07.2026 |
Restaurant Muskat |
Flughafenstraße |
28.05.2026 |
Bei einer Beschwerdekontrolle am 28.05.2026 wurden 27, teils erhebliche, Hygienemängel festgestellt. Es wurden im Bereich des Vorbereitungsraumes sowie hinter der Bedientheke insbesondere um die Geschirrspülmaschine herum eine Vielzahl an lebenden Deutschen Schaben unterschiedlicher Entwicklungsstadien festgestellt. Im hinteren Bereich des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Am Boden, unter der Backtheke, wurden zudem diverse Mäusepillen vorgefunden. Ein Kühlschrank wies eine deutlich erhöhte Lagertemperatur von 15°C auf. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Des Weiteren waren sowohl die Wand also auch mehrere Regale im Kühlraum mit schwarzen Anhaftungen (augenscheinlich Schimmelbildung) verschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 und 5 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Des Weiteren wurde eine Wanne mit einer Hackfleischzubereitung vor Ort entsorgt. Die Untersagung der Abgabe konnte am Morgen des Folgetages nach erfolgter Schädlingsbekämpfung sowie nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion durch den Betrieb aufgehoben werden. |
| Esslingen |
30.07.2026 |
Pasha Kebap |
Kirchheimer Straße 19 |
19.06.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle vom 08.06.2026 wurden in dem Betrieb hygienische Mängel festgestellt. Bei der Kontrolle wurde eine Verdachtsprobe von dem augenscheinlich veränderten Frittierfett gezogen. Das Frittierfett wurde mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 19.06.2026 als nicht sicheres Lebensmittel beanstandet. Der stark ausgeprägte Verderb des gebrauchten Frittierfettes wurde durch den hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden nachgewiesen. Das Frittierfett ist als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Artikel 14 Abs 3 und Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB |
Der Betreiber wurde mit Schreiben vom 23.06.2026 zu den im Gutachten festgestellten Beanstandungen gemäß § 28 LVwVfG angehört. |
| Esslingen |
18.08.2026 |
Gasthaus Ochsen |
Oberdorfstraße 20 |
17.07.2026 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle am 17.07.2026 wurden 26, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene teils deutlich überlagerte Lebensmittel vorgefunden. In einem Topf mit Soße waren ein Nachtfalter sowie eine Fliege festzustellen. Mehrere Regale im Kühl- sowie Vorbereitungsraum waren altverschmutzt. Im Bereich der Küche und des Vorbereitungsraumes war eine Vielzahl an Fliegen festzustellen. Zudem wurden Reinigungsmängel am Boden und zwischen den Einrichtungsgegenständen der Küche sowie des Vorbereitungsraumes vorgefunden. Die Kühleinheit der Theke wies innenliegend zahlreiche Bereiche mit Schimmelbildung auf. |
§12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 2b i.V.m Abs. 5 VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 1 Nr.9 LFGB Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr.1a |
Noch bei der Betriebskontrolle wurden diverse Lebensmittel vor Ort entsorgt und umfangreiche Reinigungsarbeiten eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 23.07.2026 waren die schwerwiegendsten Hygienemängel behoben. |
| Esslingen |
10.09.2026 |
Asia Gourmet |
Rennstraße 30 |
27.07.2026 |
Bei einer Betriebskontrolle am 27.07.2026 wurden 18, teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. So war im gesamten Betrieb der Boden altverschmutzt, sowie im Bereich des Buffets und der Kaffeemaschine. Zudem konnte im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt werden (Thekenbereich, Küche, Sushiküche, Grillstation, Selbstbedienungsbuffet). Außerdem wurde Mäusekot / Mäusebefall im Bereich des Lagers zur Küche vorgefunden. |
Verstoße gegen Artikel 12 LFGB i.V.m. Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr.1a a. LFGB Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG)178/2002 VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1, Nr. 1a, Nr. 4 |
Aufgrund des hohen Schabenbefalls wurde die Speisenabgabe bzw. Speisenzubereitung untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 30.07.2026 konnte aufgrund der nachweisbar beseitigten Mängel, die Speiseabgabe wieder freigegeben werden. |
| Esslingen |
09.09.2026 |
Altes Fuhrmannshaus |
Burgstr. 1 |
31.07.2026 |
Bei einer Beschwerdekontrolle am 31.07.2026 wurde in dem Betrieb ein starker Schabenbefall festgestellt. Lebende Schaben befanden sich sowohl im Thekenbereich als auch im Gastraum des Betriebes. Zudem wurde unter der Spüle im Thekenbereich Schadnagerkot vorgefunden. Außerdem befand sich der Betrieb insgesamt in einem mangelhaften hygienischen Zustand. Ablageflächen waren mit Staub- und Schmutzansammlungen stark altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort bis zur Behebung der Mängel untersagt. |
| Göppingen |
01.09.2026 |
Alte Station |
Bahnhofstr 25 |
13.08.2026 |
Bei der Kontrolle wurden insgesamt etwa zwölf teilweise erhebliche Mängel im Bereich der Betriebshygiene festgestellt. Im Pizzabereich wurden Schadnagerexkremente festgestellt, unter anderem auf einem Geschirrtuch auf dem eine elektrische Reibe für z.B. Käse abgestellt war. In der Küche wurde auf Tellern in einem Tellerwärmer Schadnagerkot festgestellt. Die Küche wies insbesondere in den Rand- und Bodenbereichen erhebliche Verunreinigungen und ebenfalls Schadnagerexkremente auf. Aufgrund der festgestellten hygienischen Zustände im Pizzabereich sowie in der Küche waren die dort behandelten bzw. gelagerten Lebensmittel als nicht sicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde der Betrieb auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Zudem wurde die Entsorgung der oben genannten offen gelagerten Lebensmittel größenordnungsmäßig circa 100 kg angeordnet, darunter Wurstwaren, Käse, Pizzabrot, Fleisch und verschiedene Pizzabeläge. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Kapitel II Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Nach einer behördlichen Abnahme am 08.09.2026 kann die Gaststätte wieder öffnen. Das Unternehmen hat bereits beabsichtigte Umbaumaßnahmen mit der Mangelbehebung kombiniert |
| Heilbronn, Land |
25.03.2026 |
Panther Pizza Beilstein |
Oberstenfelder Str. 16 |
28.01.2026 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 11. November 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden verdorbene Lebensmittel (Salami, Tomaten, Hähnchenbrustfilet) vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel wurden umgehend entsorgt. Die Proben wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
| Heilbronn, Land |
17.08.2026 |
Bäckerei Kipp GmbH |
Heilbronner Straße 51 |
06.07.2026 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurden folgende Mängel festgestellt: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 und 3 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Aufgrund der vorgefundenen Zustände wurde der Betrieb vorübergehend geschlossen. |
| Heilbronn, Stadt |
29.07.2026 |
Arabischer Lebensmittelmarkt |
Luisenstraße 30 |
28.05.2026 |
Es wurde verdorbenes Hähnchen aus der Bedientheke in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das verdorbene Hähnchen wurde am selben Tag noch entsorgt. |
| Heilbronn, Stadt |
30.07.2026 |
Al Khal |
Götzenturmstraße 43 |
01.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand.Im Thekenbereich wurden Lebens-mittel in altverschmutzten Gastronorm- Behältern gelagert.Die Gewürzstreuer waren an den Aus-streuöffnungen mit alten Gewürzresten verklebt.Der Teekocher war an der Ausgabeöffnung verkrus-tet. In der Küche stand eine altverschmutzte Aluminiumform.In einem mit alten Lebensmittelresten verunreinigten Kühlschrank lagerte u.a. eine offene Dose Mais.Es wurde vorgekochter Reis bei 22,8 °C Kerntemperatur auf der Theke vorgehalten. In der Küche war die Fritteuse kurz über dem Ölspiegel hochgradig mit schwarzen Belägen verkrustet.Im Regal stand eine mit Fett altverschmutzte Bratpfanne.Im Kühlhaus im Untergeschoss war eine Temperatur von 14,8 °C. Hier wurden Hähnchen in einer Gewürzlake mit 9,6 °C bzw. Hähnchenbrust 10,8 °C gelagert. Zusätzlich wurden Kisten mit verdorbenen Salat gelagert.In der Küche sowie im Kühlhaus UG befanden sich zahlreiche Fliegen. Im Verkaufsraum wurde Ayran mit 22,8 ° angeboten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.4 und Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 02.06.2026 wieder freigegeben werden. |
| Heilbronn, Stadt |
10.08.2026 |
Indian Light |
Olgastraße 74 |
11.06.2026 |
Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Backbleche, Grillplatte waren mit eingebrannten bzw. angetrockneten Lebensmittelresten und Ablagerungen verschmutzt. In der Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel offen gelagert und diese war mit Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen verschmutzt. Ein beschädigtes Schneidebrett sowie ein Fleischhammer waren ebenfalls stark verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Seife und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Gefrorenes Hähnchen wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Zubereitete Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel geeigneten Tüten eingefroren. Im Kühlraum wurden Teiglinge unter dunklen, sporenartigen Anhaftungen an der Wand gelagert. Zudem wurden teilweise verschimmelte Tomaten in einer klebrig verschmutzten Kiste vorgefunden. Ein weiterer Kühlraum wies mit 14,7 bis 17,2 °C deutlich zu hohe Temperaturen für kühlpflichtige Lebensmittel wie Salami, Tortelloni und Mozzarella (max. + 4 bis + 8 °C) auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a und b VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr.5 und Nr. 7 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 12.06.2026 wieder freigegeben werden. |
| Heilbronn, Stadt |
01.09.2026 |
Sultan Bäckerei und Kebaphaus |
Gymnasiumstr. 40 |
14.07.2026 |
Mehrere Ausrüstungsgestände mit Lebensmittelkontakt(z.B.Kaffeemaschine,Käsereibe,Kegelrundwirkmaschine,Teigteilmaschine)waren erheblich verunreinigt.Der Milchschlauch der Kaffeemaschine war im Inneren mit einem dunklen,schimmelartigen Belag verunreinigt.Im Gärschrankes befanden sich sporenartige Beläge,Gespinste,korrodierte und verunreinigte Bereiche.Offene Lebensmittel(z.B. Quark)wurden während der Produktion mit gelben Müllsäcken abgedeckt.An der Kegelrundwirkmaschine wurde ein Befall mit Brotkäfern festgestellt.Im Mehlwagen konnten Lebensmittelmottenlarven und Dörrobstfliegenlarven mit Gespinsten sowie Brotkäfer festgestellt werden.Das Handwaschbecken in der Backstube war mit Spülgut verstellt und es fehlten Handseife und Trockentücher.Im Verkaufsraum gab es kein Handwaschbecken.In einem Kühlschrank wurde selbst vorbereitete Quarkfüllung für Börek unabgedeckt gelagert.Dieser enthielt laut mikrobieller Untersuchung einen erhöhten Gehalt an Verdebniserregern und Hygieneindikatorkeimen |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr.4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 15.07.2026 wieder freigegeben werden. Die am 14.07.2026 produzierten Backwaren wurden durch den Betreiber entsorgt. |
| Heilbronn, Stadt |
10.09.2026 |
Jamal Bazar Supermarket & orientalisch Spezialitäten |
Wilhelmstr. 24 |
21.07.2026 |
In sämtlichen Betriebsräumen flogen Lebensmittelmotten umher. In einem Regal zur Selbstbedienung wurden von Motten zersetzte, vorverpackte Süßigkeiten vorgefunden, in denen sich lebende Larven, Maden, sowie Motten und deren Gespinste befanden. Im Kassenbereich wurden Kürbiskerne in einer Kunststoffbox gelagert, die mit Frischhaltefolie abgedeckt war. In der Box befand sich eine lebende Motte, Larven und Gespinste. In einer verunreinigten Tiefkühltruhe befanden sich Lammköpfe in mit Metallklammern verschlossenen Gefrierbeuteln, sowie in nicht lebensmittelechten Tüten offen gela-gerte Hühnerfüße und gänzlich unverpackt gelagertes Fett. In der Spülküche / Vorbereitungsraum wurden benutzte Metallbleche auf dem Boden unter dem Spülbecken gelagert. Die Bleche wurden für Baklava bzw. Kleingebäck benutzt, um sie als lose Ware zu verkaufen. Im Nebenraum wird in einer verunreinigten Tiefkühltruhe nicht vollständig verpackter Fisch gelagert. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 und Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle direkt vor Ort entsorgt. |
| Hohenlohekreis |
08.09.2026 |
Gaststätte Krone |
König-Albrecht-Str. 3 |
30.07.2026 |
Die Verstöße betrafen die Betriebsräume, das Kühlhaus, die Lagerung der Lebensmittel, die Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte sowie den Umgang mit verdorbenen, verschimmelten, gärenden, schmierig verunreinigten oder säuerlich riechenden Lebensmitteln. Es wurden erhebliche und teilweise länger bestehende hygienische Mängel festgestellt. Die erheblichen Verschmutzungen der Betriebsräume und Arbeitsgeräte waren außerdem dazu geeignet, weitere Lebensmittel durch Mikroorganismen, Schimmel, Schädlinge oder sonstige Verunreinigungen nachteilig zu beeinflussen. |
LFGB, VO (EG) 178/2002, 852/2004, LMHV |
Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, in den Betriebsräumen der Gaststätte Krone, König-Albrechtstr. 3, 74238 Krautheim Speisen jeglicher Art, Fleischwaren und Wurstwaren herzustellen, zuzubereiten, zu behandeln oder hierfür Lebensmittel beziehungsweise Zutaten bereitzuhalten. Die Untersagung umfasst auch die Herstellung und Behandlung für Veranstaltungen, Festbetriebe und sonstige Tätigkeiten, die mit dem genannten Betrieb in Verbindung stehen. Es ist seit dem 30.07.2026 untersagt, bereits hergestellte oder im Betrieb vorhandene Lebensmittel an Dritte abzugeben, zu verkaufen, auszugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen. Dies gilt insbesondere für Wurstdosen, Pfefferbeißer, frische Bratwürste, sonstige Fleisch- und Wurstwaren, zubereitete Speisen und Speisekomponenten. |
| Ostalbkreis |
07.04.2026 |
Bäckerei und Konditorei Grupp |
Rathausgasse 10 |
05.03.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt. |
| Ostalbkreis |
09.06.2026 |
Bäckerei Walter Aalen |
Marktplatz 22 |
20.05.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren.. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. |
| Ostalbkreis |
26.06.2026 |
Speedy Pizza Service |
Hauptstr. 44 |
03.06.2026 |
1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: - Altverschmutzter Pizzaschneider - Stark verschmutztes und abgenutztes Schneidbrett - Unsauberer Dosenöffner - Pizza bzw. Stachelroller mit angetrockneten Schmutzresten 2. Ein hygienisches Händewaschen war im gesamten Betrieb aufgrund fehlenden Warmwassers, Einmalhandtücher sowie Seife nicht möglich. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.06.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
| Ostalbkreis |
16.07.2026 |
Tekbir Center GmbH |
Taubentalstraße 2 |
18.06.2026 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst sowie Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 16,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 19.06.2026 entsorgt. |
| Ostalbkreis |
27.08.2026 |
Chiko - Sushi Haus Schwäbisch Gmünd |
Pfeifergäßle 10 |
05.08.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund Lagerung von Lachs bei 11,6 °C. Zudem gravierende wiederholte Hygienemängel im Betrieb: Die Sushitheke war im Bereich der Plexiglasscheibe versport bzw. verschmutzt. Im Sushibereich fehlte am Handwaschbecken Flüssigseife u. Einmalhandtücher. Hygienisches Händewaschen war nicht möglich. Eismaschine war oben am Auslass mit schwarzem Biofilm verschmutzt und innen an den Seitenrändern gelblich verfärbt. Kühlschrank war innen und außen stark altverschmutzt. Gastronormbehälter und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, sowie Reis wurden auf stark altverschmutztem Boden gelagert. Frische Zwiebeln und Knoblauch wurden direkt neben einem offenen Abfallbehälter gelagert. Zudem wurden folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt: Reiskocher, an der Seite mit Ablagerungen verschmutzt. Weißes Schneidbrett aus Plastik, braun verfärbt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen und kontaminierte Ware entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
| Rems-Murr-Kreis |
19.03.2026 |
Bistro 33 - Carpe Diem |
Höhenstraße 17 |
20.02.2026 |
Im Küchenbereich befanden sich zum Kontrollzeitpunkt mehrere Lebensmittel wie z.B. fertig gegarte Lasagne, gegrillte Tomaten oder verschiedene Stücke Käse, die stark verschimmelt und somit für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Im Spülbereich auf der Abtropffläche der Spüle stand eine Aufschnittmaschine, mit der beim Eintreffen des Kontrolleurs Schinken geschnitten wurde. Am Messer sowie an der Innenseite der Abdeckung der Aufschnittmaschine waren braune schmierige Ablagerungen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 24.02.2026 waren die Mängel behoben. |
| Rems-Murr-Kreis |
04.08.2026 |
REWE lang OHG |
Daimlerstraße 9 |
09.07.2026 |
1. Im Betrieb wurden Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut mit dem Verbrauchsdatum 07.07.2026 im Kühlhaus vorrätig gehalten und auch in der Bedientheke zum Verkauf angeboten. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut wurden sofort freiwillig aus dem Verkehr genommen. Noch während der Kontrolle wurde eine Grundreinigung der Kühltheke durch geführt |
| Rems-Murr-Kreis |
08.09.2026 |
On Sekiz Grillhaus |
Birkelstr. 1 |
10.08.2026 |
1. Im Kühlaufsatz des Pizzatisches wurden in einem mit Alufolie ausgelegten GN-Behälter Sucuk und Salami vorrätig gehalten, die augenscheinlich verdorben waren. Die Sucuk war artfremd gelblich verfärbt und lag in einer trüben Flüssigkeitsansammlung. Am Rand bildete sich ein weißer pelziger Belag, auch auf den Scheiben der aufgeschnittenen Sala-mi befand sich ein weißer pelziger Belag. Es war ein unangenehmer Geruch nach Verderb wahrnehmbar. |
1. Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 11.08.2026 waren alle Mängel restlos beseitigt. |
| Stuttgart, Stadt |
08.04.2026 |
CQ Flavour |
Kirchheimer Str. 126 |
03.02.2026 |
Der Dosenöffner war am Dorn altverkrustet, ein Schneidebrett war massiv verschmutzt, Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Schöpfkellen, Gemüseschäler) lagen in einer verschmutzten Schublade, Eimer mit Zucker wiesen dunkle Verfärbungen auf, Gewürzstreuer waren altverschmutzt, der Mixer war altverschmutzt. In der Kühlung wurden geschnittene Kartoffel, Gemüsemix mit Erbsen und Karotten, Reisblätter sowie Frühlingsrollen offen vorgehalten. Eine Ölflasche stand geöffnet direkt auf dem verschmutzten Boden neben einem offenen Abfallbehälter. Vor dem Betrieb befand sich angeliefertes Gemüse, welches direkt auf dem Boden abgestellt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen |
| Stuttgart, Stadt |
19.05.2026 |
Kentucky Fried Chicken |
Aldinger Str. 50 |
31.03.2026 |
Selbstbedienungsbereich: Die Eiswürfelmaschine war innen hochgradig mit grau-braunen, schmierigen Belägen und Kalk kontaminiert. Ausgabebereich: Die Erfrischungsgetränkestation war an den Auslässen erheblich durch klebrige Beläge verunreinigt. Die befüllte Milchwanne der Milchshake-Maschine sowie der Quirl der Aufschäummaschine wiesen angetrocknete Lebensmittelreste auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 13.04.2026 waren die Mängel behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
26.05.2026 |
Alhaybe Supermarkt |
Rohrackerstraße 34 |
16.04.2026 |
Es wurde wiederholt nicht mehr zum Verzehr geeignetes Obst und Gemüse in den Verkehr gebracht (erheblich verschimmelte Zitrusfrüchte, verwelkte Kräuter, verfaulte Zucchini, verschimmelte Gurken). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die verdorbene Ware wurde aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
01.06.2026 |
Frozé |
Mailänder Platz 7 |
08.04.2026 |
Der Portionierer der Siebträgermaschine war altverschmutzt. In einer Schublade waren verunreinigte Bedarfsgegenstände (Schneebesen, Eisportionierer, Pizzaschneider, Schöpflöffel, Sieb) Die Kaffeemaschine war altverschmutzt. Auf der Kaffeemaschine wurden verunreinigte Milchbehälter vorgehalten. Der Kühlschrank in welchem auch angeschnittenes Obst vorgehalten wurde, war massiv altverschmutzt. Die Eiswürfelmaschine für Matchagetränke war massiv verschmutzt. Die Portionier Becher zu Entnahme von Getränkepulver (Kakao, Matcha Pulver) waren verschmutzt. Die Tülle eines Sahnespenders war altverschmutzt. Ein Holzrührlöffel war verschmutzt und ausgebrochen. Die Crepeplatte war altverschmutzt, stark verkrustet. Der Holzstößel war altverschmutzt, stark abgenutzt. In einem Besteckbehälter waren verschmutzte Bedarfsgegenstände (Messer, Löffel, Schere) Im verschmutzten TK- Schrank wurde eine Beerenmischung offen gelagert. Im verschmutzten Kühlschrank befand sich offenes Apfelmus. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Mängelbeseitigung geschlossen und konnte am Folgetag am 09.04.2026 wieder freigegeben werden. |
| Stuttgart, Stadt |
10.06.2026 |
Istanbul Backliebe |
Johannesstr. 87 |
30.03.2026 |
Backstube: Sämtliche Bedarfsgegenstände, Geräte und Maschinen (Teigteil- und Wirkmaschine, Tuchabziehapparat, Kegelrundwirkmaschine, Teigportionierer, Teigknetmaschine, Gärgutträger, Lebensmittelwaage, Schneebesen, Messer, Teigroller) waren verschmutzt. Oliven wurden ungekühlt in der geöffneten Konservendose gelagert. / Verkaufsraum: Der Kaffeevollautomat, die Milchkühlung und der Kontaktgrill waren verschmutzt. / Produktionsräume: Die Fladenbrotgrillplatte, die Wellhölzer, die Gewürzbehälter, der Mixer und die Brotschneidemaschine waren verschmutzt. / Flur: Die Holzdielen der Regalwagen waren verschmutzt. / Kühlraum: Teiglinge wurden auf stark verschmutzten Backblechen mit verschmutztem Backpapier gelagert. Hirtenkäse wurde offen/ohne Abdeckung in der Konservendose gelagert. / Tiefkühlraum: Sesamringe wurden auf schwarz verschmutzten Backblechen gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung geschlossen. Des Weiteren wurden die betroffenen Lebensmittel auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
19.06.2026 |
QQ Sushi Lounge |
Kanalstr. 10 |
15.05.2026 |
Ein Gemüseschäler wies klebrige Altverschmutzungen auf. Ein verschlissenes Schneidebrett war mit dunklen Schmutzrückständen verunreinigt. Pfannen zeigten dicke, schwarze Verkrustungen. Ein Standmixer war am Mixmesser schimmelig verunreinigt und verströmte einen muffigen Geruch. Ein Dosenöffner war mit dunklen, klebrigen Belägen verschmutzt. Ebenso waren Servierschälchen unzureichend gereinigt. Im Lagerraum wurde tiefgekühlter Fisch für Sushi vorgefunden, der mit Küchenpapier umwickelt war, welches durch den Gefriervorgang am Fisch klebte. Ungereinigte, innen verschmutzte Getränkeflaschen wurden zur Wiederbefüllung bereitgehalten. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die genannten Mängel wurden mittlerweile behoben. |
| Stuttgart, Stadt |
17.07.2026 |
Happy Baker |
Marienplatz 5 B |
22.05.2026 |
Die Teigmaschine, der Teigportionierer sowie die Raspelmaschine waren altverschmutzt. Die Backbleche, auf denen Lebensmittel lagern, waren verschmutzt. Hackfleisch wurde bei Raumtemperatur im Vorbereitungsraum, indem sich außerdem Kot- und Urinspuren von Schadnagern befanden, gelagert. In der Backstube wurde von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf und unter den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen sowie ein massiver Schabenbefall. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware (Hackfleisch, verschiedene Mehlsorten und Teig) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
| Stuttgart, Stadt |
15.07.2026 |
Family Shop |
Heilbronner Str. 91 |
01.06.2026 |
In der Metzgereitheke wurde Fleisch bei unsachgemäßen Temperaturen vorgehalten. Hähnchenkeulen 8-9 °C anstatt max. 4°C Hähnchen 7,1 °C anstatt max. 4°C Hähnchenleber 10,4 °C anstatt max. 3 °C Hähnchenherzen 7,1 °C anstatt max. 3°C Eingelegtes Sauerkraut welches bei max. 0-8 °C vorzuhalten ist wurde außerhalb der Kühlung bei Raumtemperatur gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Ca 35 kg Lebensmittel wurden nach der amtlichen Außervekehrnahme gegen Nachweis fachgerecht entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
06.08.2026 |
REWE Markt |
Otto-Hirsch-Brücken 17 |
14.04.2026 |
Aufgrund eines Mäusebefalls waren mehrere Toastbrotpackungen angefressen. Bei der Nachkontrolle am 17.06.2026 waren mehrere Chipstüten angefressen. Die Regale im Toastbrot- und Chipsbereich waren mit Mäusekot und -urin kontaminiert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Fachfirma war mit der Schädlingsbekämpfung beauftragt, die Bekämpfungsmaßnahmen wurden intensiviert. Bei einer weiteren Nachkontrolle am Abend des 17.06.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Stuttgart, Stadt |
14.08.2026 |
Al Nada |
Marienstr. 34 |
07.07.2026 |
Der Kühlschrank, in welchem Hackfleisch und Hähnchenspieße gelagert waren, war verunreinigt. Ein schadhaftes Messer war am Griff mit Klebeband umwickelt. Der Grill war altverschmutzt und verkrustet. In einem Kühlschrank vorgehaltene rohe Hähnchenspieße wurden bei 13,8 °C gelagert. In der Saladette vorgehaltene Soßen wiesen Temperaturen zwischen 24,4°C und 19,8 °C auf. In der Tiefkühltruhe wurde Fleisch vorgehalten, welches nicht vollständig umhüllt war. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden. |
| Stuttgart, Stadt |
19.08.2026 |
The Auld Rogue |
Hauptstr. 57 |
01.07.2026 |
Die Eiswürfelmaschine für Getränke war im Innenbereich schmierig rötlich verunreinigt. Fisch wurde bei 9,9 °C aufgetaut gelagert. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden auf behördliche Anordnung entsorgt. |
| Stuttgart, Stadt |
20.08.2026 |
Steigenberger Hotel Graf Zeppelin |
Arnulf-Klett-Platz 7 |
13.07.2026 |
Ca. 6 kg rohes Hähnchenbrustfleisch wurde über Nacht bei Raumtemperatur aufgetaut; bei der Kontrolle um 7:55 Uhr betrug die Temperatur des Fleisches +17,8 °C. An einem Gitterkorb der Fritteuse hafteten eingetrocknete, dunkle Lebensmittelverkrustungen. Zwei Industrie-Dosenöffner waren am Stechdorn erheblich mit Schmutzbelägen verunreinigt. Ein Kaffeevollautomat wies im Bereich des Brühkopfs klebrige Verunreinigungen auf. Die Eiswürfelmaschine war innen mit schmierigen Belägen verunreinigt. Im Kochbereich vorgehaltene Schöpf- und Drahtlöffel wiesen Schmutzrückstände auf. An einem Trinkwasserspender waren die Oberflächen und der Auslass erheblich mit Kalk- und Schmutzbelägen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Hähnchenfleisch wurde behördlich aus dem Verkehr gezogen. Der Trinkwasserspender wurde vorübergehend zur Grundreinigung gesperrt. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2026 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |