Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Böblingen |
02.06.2025 |
Konditorei Clement |
Leonberger Str. 5 |
14.05.2025 |
Es wurden unsichere und nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden (Mottenbefall im Mehl, überlagerter Rhabarber, abgelaufenes MHD). Lebensmittel waren nicht vor Schmutz/Kontamination geschützt. Mehlsäcke und Lebensmittel waren nicht verschlossen. Es standen Lebensmittel offen zwischen Baustoffen und Baugeräten. Im Tiefkühlraum und Backstube waren Lebensmittel und Teige nicht abgedeckt und durch herabfallenden Schmutz kontaminiert. Eierhöckerpackungen lagerten unmittelbar neben offenen Lebensmitteln. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt/verschlissen (Sahnebläser, Brezeltücher, Toastbrotformen, Förderband Laugengerät, Auflagebrett Brezellangroller). Die Eismaschine war massiv altverschmutzt. Die Konditorei befand sich in einem verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Im Betrieb wurde Schädlingsbefall festgestellt (Motten, Rattenkot und Gespinnste). An Wand-/Deckenbereichen haftete Schimmel und z. T. Salpeterbelag. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Entsorgung der mit Motten befallenen Mehlsäcke wurde behördlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 17.07.2025 waren alle Mängel behoben. |
Böblingen |
16.06.2025 |
Bäckerei Erhan Ekinci |
Maichinger Str. 28 |
27.05.2025 |
Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt worden sind. |
Böblingen |
11.08.2025 |
La Pizza Veloce |
Karlstraße 37 |
10.07.2025 |
Es wurden massiv verschmutzte Geräte vorgefunden. Der Dorn des Dosenöffners, die Teigknetmaschine und die Ausrollmaschine waren altverschmutzt. Aufbewahrungsboxen mit Gewürzen waren stark verschmutzt. Arbeitsutensilien waren aus nicht lebensmittelechtem Material (hier: Farbpinsel). Das Schneidebrett wies starke Abnutzungsspuren auf. Die Arbeitsfläche, auf der Lebensmittel zubereitet wurden, war altverschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel unstrukturiert im altverschmutzten Kühlschrank und der vereisten Kühltruhe gelagert. Es wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand und deutlich erkennbarer Qualitätsminderung durch unzureichende Lagerbedingungen vorgefunden. Das Frittierfett war erkennbar verbraucht. Zahlreiche Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wurden vorgefunden (Bolognesesoße, Backpulver, Linsen). Die festgestellten hygienischen Mängel führen zu einem hohen Risiko mikrobieller Kontamination der dort hergestellten und behandelten Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Betriebsschließung und Entsorgung der abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Am 14.07.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
Esslingen |
07.05.2025 |
proV Nutraceutical B.V. |
Max-Eyth-Straße 13 |
27.03.2025 / 28.03.2025 |
Am 14. Februar 2025 wurden im Rahmen einer Routinekontrolle Proben der Produkte „Vitamin D3 - Forte - mit K2“, „Selom 200“ und „Bestes BIO MCT-Kokosöl“ entnommen. Die Proben wurden vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 27. und 28. März 2025 beanstandet. In allen drei Gutachten wurden neben diversen Mängeln in der Kennzeichnung auch Beanstandungen hinsichtlich irreführender Angaben festgestellt. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) Nr. 1169/2011; |
Der Unternehmer hat am 09.04.2025 die beanstandeten Produkte aus dem Verkehr genommen und für das Produkt "Vitamin D3 - Forte - mit K2" mit der betroffenen Charge einen Rückruf eingeleitet. |
Esslingen |
13.05.2025 |
Café Bäcker Mayer |
Im Gäßle 1 |
07.04.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 07.04.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke war insbesondere im Lagerfach unter der Getränkekühlung und den Herdplatten eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festzustellen. In einer weißen Kiste in welcher u.a. mehrere Brotkorbe gelagert werden lagen zahlreiche Mausepillen. |
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 |
Bei der ersten Nachkontrolle am 08.04.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.04.2025 waren die Mängel vollständig behoben. |
Esslingen |
11.06.2025 |
Ninos-Pizza Lieferservice |
Lammstraße 15 |
09.05.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 09.05.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs.2 a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB |
Nachkontrolle am 13.05.2025: Eine Grundreinigung wurde vorgenommen. Es wurden keine Schaben bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
Esslingen |
12.06.2025 |
Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG |
Erscheckweg 14 |
12.02.2025 |
Am 12.02.2025 wurde im Rahmen einer Routinekontrolle eine Probe des Produkts „Formfleischschinken“ entnommen. In dem vorliegenden Gutachten vom 29.04.2025 wurde die Probe als irreführend beanstandet. Die Irreführung besteht darin, dass auf dem Flyer des Lebensmittelunternehmers die Zutat „Schinken“ bei den belegten Brötchen ausgelobt wird, obwohl es sich bei dem verwendeten Produkt um ein Kochpökelerzeugnis handelt, dass laut Hersteller als „Formfleischschinken aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet wird. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011 |
Die Mängel wurden durch den Betreiber behoben. Die Belieferung mit dem Formfleischschinken wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. |
Esslingen |
18.06.2025 |
Hot Pizza Express |
Plochinger Straße 1 |
16.05.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 16.05.2025 wurden verschieden Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt und es wurden verdorbene Nudeln sowie Fleischpattys vorgefunden und entsorgt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs.2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren keine Schaben mehr vorhanden. Eine Grundreinigung wurde vorgenommen und ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
Esslingen |
14.07.2025 |
Teck Kebab |
Alleenstraße 58 |
14.05.2025 |
Eine am 14.05.2025 erhobene Verdachtsprobe von gebrauchtem Frittierfett wurde mit Gutachten vom 23.05.2025 als verdorben und nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Zum Zeitpunkt der Gutachteneröffnung war das Frittierfett bereits ausgetauscht. |
Göppingen |
08.07.2025 |
Amore Pizza |
Wöhrplatz 6 |
22.05.2025 |
Im Rahmen einer Verbraucherbewschwerde wurde eine Probe Pizza untersucht. Ebenso wurde sensorisch auffälliger Thunfisch in der Gastronomie aus dem Verkehr genommen und untersucht. Der für die Belegung von Pizza vorgesehene Thunfisch wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart aufgrund des Keimgehalts als verdorben und wegen des festgestellten Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Bescherdeprobe Pizza wurde ebenfalls wegen des Histamin-Gehalts als gesundheitsschädlich eingestuft. Bereits zum Zeitpunkt der Probenahme zeigte sich das Lebensmittelunternehmen kooperationsbereit und leitete unverzüglich eine Überprüfung der relevanten Arbeitsprozesse ein. Diese umfasste insbesondere die Handhabung unterschiedlicher Gebindegrößen Thunfisch unter Berücksichtigung von Stoßzeiten, die maximale Verwendungsdauer geöffneter Fertigpackungen sowie die Einhaltung der erforderlichen Kühlbedingungen. |
Art. 14. Abs. 1 und 2 a) und b) Verordnung (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) sowie nach § 5 Abs. 1 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Die Behebung des festgestellten Mangels wurde zum Zeitpunkt der Probenahme veranlasst und überwacht. Im Übrigen wurden keine sonstigen Mängel im Betrieb festgestellt. |
Göppingen |
21.07.2025 |
Germania Bäckerei & Grill |
Göppinger Str. 5 |
01.07.2025 |
Größenordnungsmäßig 50 und teils erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt. Verschiedene Lebensmittel, wie z. B. Fleisch, Thunfisch, Wurstaufschnitt, Käse, Joghurt und Silberzwiebeln in einer Lake waren verdorben, eindeutig erkennbar anhand von Geruch, verschimmelten bzw. angetrockneten Oberflächen und Verfärbungen. Frisches Hackfleisch mit Einkaufsdatum vom 25.06.2025 war unverarbeitet in der Kühleinrichtung. Bei Garnelen, Zucchinischeiben und Schmand in Fertigpackungen waren die Mindesthaltbarkeitsdaten um mehrere Wochen und teils Monate abgelaufen. In einem Wurstfülltrichter zur Herstellung von Hackfleischröllchen befand sich noch altes verfärbtes Hackfleisch. Dabei war erkennbar, dass das kontaminierte Arbeitsgerät mit frischen Lebensmitteln bei der Zubereitung in Berührung kommt. Schaben wurden im Gärraum und im Lagerbereich vorgefunden. Schadnagerkot wurde vorgefunden und Gestank war gegeben. Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Bei Nachkontrollen am 02.07. und 04.07.2025 war die Mängelbeseitigung weit fortgeschritten. Der Betrieb konnte wiedereröffnen. Die Entsorgung der unsicheren Lebensmittel wurde überwacht. |
Göppingen |
Meisterbäcker Kauderer GmbH |
Meisterbäcker Kauderer GmbH |
Hauptstr. 61 |
11.08.2025 |
Der sich im Umbau befindliche Betrieb wurde im Rahmen einer Nachkontrolle auf die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften überprüft. Insgesamt wurden ca. 15 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt sowie Einrichtungsgegenstände waren mit Baustaub überzogen. Frisch gebackene Brezeln wurden direkt neben einer unverputzten Wand zum Verkauf bereitgehalten. Durch die Produktion und offene Lagerung von Lebensmitteln im Baustellenbereich wurden Backwaren und Fleischkäse kontaminiert. Die unter derartigen Bedingungen hergestellte und behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Die Entsorgung der dort produzierten Lebensmittel wurde veranlasst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a; i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Nr. 4 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Nach vorläufiger Teilschließung konnte vollständige Wiedereröffnung nach Feststellung wesentlicher Mangelbehebung am 22.08.2025 erfolgen. Das Unternehmen hat bei der Abwicklung kooperiert. |
Heidenheim |
31.03.2025 |
GEK Gastro UG |
Brenzstr. 10, |
12.02.2025 |
Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet. |
Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen. |
Heidenheim |
06.05.2025 |
La Strada |
Hauptstr. 50 |
19.03.2025 |
1. Der Verbraucher wurde bei den Angaben in der Speisekarte und den verwendeten Zutaten getäuscht. Es wurden Schinken, Parmaschinken und Parmesan ausgelobt, jedoch wurden andere Produkte verwendet: Prosciutto Cotto (Formfleisch Hinterschinken mit 15% Gewürzlake mit Mais und Kartoffelstärke aus Fleischstücken zusammengefügt); Prosciutto Crudo Stagionato (Landschinken) und Grana Padano. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a; § 11 Abs. 1 LFGB i.V.m. VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 |
Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angehört. |
Heilbronn, Land |
27.03.2025 |
Bäckerei Konditorei Café Bürk |
Heilbronner Str. 6 |
05.02.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
Heilbronn, Land |
25.04.2025 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
25.02.2025 |
Am 25. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Proben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
Heilbronn, Land |
12.05.2025 |
Zum Alten Bahnhof |
Brühlstr. 1 |
07.03.2025 |
Am 18. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
Heilbronn, Land |
06.06.2025 |
Bäckerei und Frischmarkt Stengel |
König-Wilhelm-Straße 55 |
09.04.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB, |
Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen. |
Heilbronn, Land |
24.07.2025 |
La Bella 2 |
Grüner-Hof-Str. 15 |
07.05.2025 |
Im Verlauf einer Routinekontrolle am 7. Mai 2025 wurden im genannten Betrieb zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden ("Spätzle“, „Hähnchen Pakora“, „Spaghetti“, „Tomatensoße“, „Weißkäse in Salzlake“ und „Sahne-Joghurt Griechischer Art“). Auch wurde festgestellt, dass die Kühleinrichtungen defekt sind und eine Warmwasserzufuhr im Betrieb gänzlich fehlte. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Kapitel I Nr. 4 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004, Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe d i. V. m. Kapitel IX Nr. 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004. |
Der Betrieb wurde am 7. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Die Abgabe von Lebensmitteln wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden. |
Heilbronn, Land |
01.08.2025 |
La Bella 2 |
Grüner-Hof-Str. 15 |
04.06.2025 |
Am 4. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb zum Teil zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Riesengarnelen“, „Meeresmuscheln/Meeresfrüchte“, „Ananas“, „Mais“, „Sohbet Hindi Etli Sosis“, „Ziegenkäse/Weichkäse“, „Tomatensoße“ und „Hackfleischsoße“). Bei dem Lebensmittel „Sohbet Hindi Etli Sosis“ war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
Heilbronn, Land |
13.08.2025 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
01.07.2025 |
Am 1. Juli 2025 fand im nebenstehenden Betrieb eine Nachkontrolle statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise leichtverderbliche Lebensmittel bei Umgebungstemperatur ohne jede Kühlung aufbewahrt. |
Art. 14 Abs. 1 + 2 b) i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur |
Heilbronn, Land |
19.08.2025 |
La Bella 2 |
Grüner-Hof-Str. 15 |
03.07.2025 |
Am 25. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb erneut zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Thunfisch“, „Spaghetti“, „Hähnchenfleisch“, „Hackfleischsoße“, „Tomatensoße“, „Bohnen“, „Reis“ und „Käse/Weichkäse“). Auf dem Lebensmittel „Thunfisch“ wurde eine bereits verendete Fliege entdeckt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) 178/2002 und § 5 Abs. 1 Lebensmit-tel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB), Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). |
Die betroffenen Lebensmittel wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. |
Ostalbkreis |
01.04.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
12.03.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
Ostalbkreis |
06.06.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
14.05.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
Ostalbkreis |
10.06.2025 |
Sifirbir Grillrestaurant |
Benzholzstraße 18 |
21.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden. |
Ostalbkreis |
13.06.2025 |
Mr. Wok chinese food |
Mühlbergle 6 |
26.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an. |
Ostalbkreis |
08.07.2025 |
Schwäbisch Gmünder Tafel GEBIB mbH |
Rinderbacher Gasse 15 |
12.06.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot in allen Betriebsräumen (Anlieferung, Lager, Vorsortierung, Verkaufsraum). Es wurden u.a. Mäusekot in Verkaufsregalen, SB-Verkaufstheken und im Bodenbereich festgestellt. Da in den Räumen offene Lebensmittel (Gemüse, Obst und Backwaren) zum Verkauf angeboten wurden, kann eine Kontamination durch Ausscheidungen der Mäuse nicht ausgeschlossen werden. Damit sind die Lebensmittel nicht mehr akzeptabel für den menschlichen Verzehr. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Offene bzw. kontaminierte Lebensmittel mussten entsorgt werden. Nach einer Abnahmekontrolle am 23.06.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
Ostalbkreis |
11.08.2025 |
Focus Yourself GmbH |
Gartenstr. 1/1 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens folgender Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben (Verbrauchertäuschung): Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Inverkehrbringen und Onlinewerbung auf focusmedical.de wurden am 26.06.25 eingestellt. |
Ostalbkreis |
11.08.2025 |
Westside Health GmbH |
Jahnstr. 61 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden / verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben über die Onlineshops FocusMedical.de, Shop App (Focus Medical Center), Amazon, Shop-Apotheke und Humasana: Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Das Inverkehrbringen der Produkte wurde ab 26.06.25 (focusmedical.de) sowie auf den weiteren Onlineshops ab 22.07.25 eingestellt. |
Rems-Murr-Kreis |
28.07.2025 |
Big Baba´s Kebabhaus |
Mayener Str. 47 |
03.07.2025 |
Im Betrieb wurden zum wiederholten Male mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, darunter im Kühlraum ein Eimer mit geschnittenen Oliven und im Kühlschrank ein Behältnis mit einer Fleischsoße. Auf beiden hatten sich an der Oberfläche bereits sichtbare weiße schimmelige Auflagerungen gebildet. Darüber hinaus war eine Tomatensoße sichtbar an der Oberfläche bzw. in den Randbereichen pelzig, schimmelig verunreinigt. Die Tomatensoße war während der Öffnungszeiten im Pizzakühlbereich, welcher zur unmittelbaren Herstellung der Pizzen dient, vorrätig gehalten worden. Eine benutzte Schöpfkelle war in der Soße. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden im Beisein der Kontrolleure vernichtet. Eine Grundreinigung der Küche wurde noch während der Kontrolle begonnen und durchgeführt. |
Schwäbisch Hall |
24.03.2025 |
Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG |
Kupfer Str. 3 |
17.02.2025 |
In der Umkleide wurden Zwiebeln und alte Brötchen gelagert, die Kippbratpfanne im Kochbereich, die Gemüseschneidmaschine in der Vorbereitung sowie ein Schneidbrett im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Zudem waren Decken und Wände im Kochbereich, im Kühlraum, in der Reinigungsecke, der Warenanlieferung sowie im Ladenkühlraum versport. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort gelagerten Zutaten und der Fleisch- und Wurstwaren insbesondere durch Schmutz, Beläge und Schimmelsporen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 und 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMStV und § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB |
Es wurden ein Bußgeld- sowie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. |
Schwäbisch Hall |
23.04.2025 |
Yildiz Döner |
Helmshöfer Str. 14 |
11.03.2025 |
Am Abschwarter im Lager waren Eiweiß- und Lebensmittelrückstände vorhanden. In der Schneckenführung des Fleischwolfs im Lager befand sich Restwasser der Reinigung. Der im selben Raum gelagerte Dönergrill sowie der Motor der Knetmaschine waren ebenfalls stark verunreinigt (v.a. Fettablagerungen, Verkrustungen). Die Temperatur in der Produktion betrug +13°C, die des zur Verarbeitung bereitgehaltenen Geflügelfleisches lag bei +6°C. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier maximal +12°C bzw. +4°C. Durch die vorgefundenen Verunreinigungen bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der damit behandelten Zutaten für die Herstellung von Drehspießen, insbesondere durch Schmutz, Beläge und potentiell verkeimtes Restwasser sowie einer stärkeren Verbreitung von Mikroorganismen aufgrund der zu hohen Temperaturen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB Artikel 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Abschnitt II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 853/2004 i.V.m. §3 Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe e LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB |
Zusätzlich zum Bußgeldverfahren wurde die sofortige, gebührenpflichtige Mängelbeseitigung angeordnet. |
Schwäbisch Hall |
21.07.2025 |
Mansusake |
Blockgasse 6 |
12.06.2025 |
a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt, so dass damit behandelte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt wurden. So waren in der Küche der Gärraum des Mikrowellengeräts und der Innenbereich des Salamanders, in denen verschiedenste Speisen erhitzt werden, mit alten Lebensmittelresten verunreinigt, und die Eiswürfelmaschine, deren Eiswürfel in Getränken und zur Kühlung rohen Fisches Verwendung finden, im Innenraum mit Schimmel und schwarzen Versporungen übersät. b) Weiterhin wurden in weiteren Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Eine solche ging vom Fliesenbelag hinter dem Herd für darauf gekochte Speisen durch herabgelaufenen Fettrückstände aus sowie vom Schachtboden des Lebensmittelaufzuges durch zerbrochenes Geschirr sowie Verpackungs- und Lebensmittelreste auf die mit dem Aufzug transportierten Rohstoffe und Speisen. Ferner wurde frischer Fisch, der bei Schmelzeistemperaturen zu lagern ist, bei +5°C im Schmelzwasser, das nicht abfließen kann liegend, gelagert. Angelieferte, kühlpflichtige Waren (Fisch, Sojabohnen) standen zum wiederholten Male fast eine Stunde ungeschützt im Freien auf dem Gehweg und werden erst auf Aufforderung ins Gebäude verbracht. |
a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 1 bzw. Kapitel IX Nummer 2, 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB. |
Bei einer Nachkontrolle am 16.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die nebenstehenden Mängel vollumfänglich behoben waren. |
Schwäbisch Hall |
21.07.2025 |
Asia Geschmack |
Hauptstraße 33 |
11.06.2025 |
a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So war insbesondere der Reiskocher an der Sushistation im Inneren stark verunreinigt, die Rollmatte für das Sushi sowie sämtliche Soßenspender und die Pizzateigmaschine waren altverschmutzt und verkrustet. b) Weiterhin wurden in zahlreichen Fällen die in den Betriebsräumen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen, Verunreinigungen und sich ablösende Materialien durch defekte Bedarfsgegenstände ausgesetzt. So wiesen mehrere Schneidbretter tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner fehlten am Handwaschbecken im Personal-WC Flüssigseife und Einmalhandtücher, so dass die vom Personal behandelten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Keimen mangels einer hygienischen Händereinigung ausgesetzt waren. |
a) § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004; b) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel I Nummer 4 und Kapitel VIII Nummer 1 sowie Kapitel IX Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die sofortige Mängelbeseitigung wurde angeordnet. |
Schwäbisch Hall |
27.08.2025 |
Meiser SPA Resort |
Veitswender Str. 10 |
15.07.2025 |
a) Bei der Erstkontrolle wurden drei Packungen Tomatenwürfel vorgefunden, deren Verbrauchsdatum abgelaufen war. |
a) § 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 Abs. 2 LMIDV; |
Bei der Nachkontrolle am 25.08.2025 konnte festgestellt werden, dass sämtliche Mängel behoben waren. |
Schwäbisch Hall |
09.09.2025 |
Gaststätte Viva |
Irene-Kärcher-Straße 13 |
25.07.2025 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt. So insbesondere a) verunreinigte Arbeitsmaterialien mit Lebensmittelkontakt. So wurden im Teigvorbereitungsraum die Teigknetmaschiene, die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel, mehrere Schneidebretter, sowie die Salatiere und in der Küche der Grill, die Fritteusenkörbe sowie der Drehspieß stark altverschmutzt vorgefunden. b)Hinter den Regalen und Tiefkühleinrichtungen wurde augenscheinlich Mäusekot vorgefunden. Zudem wurden zahlreiche betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeug, Arzneimittel und Reinigungsmittel in der Küche direkt neben Lebensmitteln gelagert. Unter solchen Umständen besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der hier hergestellten Lebensmitteln durch eine Kontamination mit den o.g. Verunreinigungen sowie Schadnager. |
a) Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel IX Nummer 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. Art. 4 Abs.2 und Anhang II Kaptel IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB |
Eine sofortige Betriebsschließung wurde angeordnet. |
Schwäbisch Hall |
02.09.2025 |
Backshop & Café Aroma Grill |
Wilhelmstraße 13 |
28.07.2025 |
Bei der Kontrolle wurden eklatante Hygienemängel teilweise zum wiederholten Male vorgefunden: a) es waren zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren insbesondere die Teigknetmaschine sowie der Gemüse-/Käseschneider mit Lebensmittelrückständen verunreinigt und die Ausrollmaschine mit schimmelähnlichen Versporungen und Belägen übersät. b) ebenso wurden offene Lebensmittel (Spinat in einem Abtropfsieb) in einem stark verschmutzten Spülbecken bereitgehalten und andere (Gemüse und Hackfleisch) in Kühlschränken, die innen stark verschmutzt, teilweise mit schwarz sporigen Belägen versehen waren, bereitgehalten, so dass diese Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt waren. |
a) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 1 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) b) Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte. |
Stuttgart, Stadt |
23.04.2025 |
Dam Dam Hot - Pizza Service |
Ebitzweg 14 |
05.03.2025 |
Die Schneidebretter in der Küche waren schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Die Teigausrollmaschine war altverschmutzt. Der Dosenöffner war mit alten Verkrustungen verschmutzt. Ein Messbecher wies im Griffbereich alte braune Verschmutzungen auf. Die Fritteuse war mit alten fettigen Belägen verschmutzt. Am Teigigel waren alte braune Verschmutzungen. Die Teigmaschine wies angetrocknete alte Teigreste auf. Die Käsereibe war altverschmutzt. Sie haben Salami und Bierschinken anstatt bei Soll max +7 °C bei +15,6 °C vorgehalten. In einem Tiefkühlschrank waren tiefgefrorene Lebensmittel (Nudeln, Lachs) lediglich knapp unter dem Gefrierpunkt bei – 0,3 °C bis -0,7°C vorgehalten. Es wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (12.02.202) in der Tiefkühlung vorgehalten. Lebensmittel (Hähnchenschenkel) waren in Einkaufstüten verpackt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 20 kg) wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur Mängelbeseitigung geschlossen und konnte bis auf den Lagerraum im UG am 06.03.2025 wieder freigegeben werden. Zum 07.06.2025 erfolgte ein Betreiberwechsel. |
Stuttgart, Stadt |
25.04.2025 |
Gaststätte Langolino |
Jahnstr 12 |
29.01.2025 |
Diverse kühlpflichtige Lebensmittel wurden offen ungekühlt in der Küche vorgehalten. In völlig vereisten Tiefkühlschränken lagerten Lebensmittel mit Eisschneebildung entweder offen oder in nicht lebensmittelechten Umverpackungen. Offen im Kühlhaus vorgehaltenes Lammhackfleisch wies eine Kerntemperatur von 7,9°C (Soll: max. +4°C), eine graue Färbung und einen säuerlichen Geruch auf. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart ergab einen sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalt und wurde als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. In massiv altverschmutzten Behältern wurden z.B. Gewürze und Paniermehl gelagert. Der Dosenöffner war am Dorn verschmutzt. Der Fleischwolf wies im Inneren Altverschmutzungen auf. An Metallspießen für die Zubereitung von Fleischspießen waren Fettablagerungen vorhanden. Ein verschmutzter nicht lebensmittelechter Pinsel mit schadhaften Borsten wurde zum Aufbringen von Marinade verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a, § 60 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 31 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 15, § 60 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |
Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt und der Betrieb auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 30.01.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt, der Betrieb konnte jedoch wieder freigegeben werden. |
Stuttgart, Stadt |
25.06.2025 |
REWE Rainer Czerlinski oHG |
Schwabstr. 43 |
25.04.2025 |
Im Verkaufsraum wurden stellenweise Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt. Im Bereich für salzige Snacks befanden sich in den Umkartons für Chips, Salzstangen usw. Mäuseköttel. Auf den Regalbrettern wurde Mäusekot und -urin festgestellt. Diverse Verpackungen waren beschädigt/angefressen. Im Bereich des Backshops wurde in der Bröselauffangschublade der Brotschneidmaschine als auch dahinter Mäusekot festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt. Bei Nachkontrollen am 29.04.2025 und am 06.05.2025 wurden erneut beschädigte/angefressene Verpackungen vorgefunden. Das Schädlingsbekämpfungskonzept wurde angepasst. Bei der Kontrolle am 15.05.2025 konnten keine beschädigten/angefressenen Verpackungen festgestellt werden. |
Stuttgart, Stadt |
26.06.2025 |
Happy Baker |
Marienplatz 5 B |
05.05.2025 |
Der Teigkneter war altverschmutzt. Außerdem befand sich Mäusekot unterhalb des Teigkneters. Es lagerten Lebensmittel (Backwaren) auf einem altverschmutzten Backblech. Es lagerten Lebensmittel in einer verschmutzten Untertischkühlung. In den altverschmutzten Tiefkühltruhen wurde Hackfleisch in offenen Tüten gelagert. Außerdem wurden Teiglinge unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert. In der Backstube wurden von Mäusen angefressene Mehlsäcke vorgefunden. Außerdem befanden sich auf den Mehlsäcken Kot- und Urinspuren von Mäusen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Rohstoffe (verschiedene Mehlsorten) wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen. |
Stuttgart, Stadt |
15.07.2025 |
World of Kebap |
Rotebühlplatz 11 |
05.05.2025 |
Vorbereitungsbereich: Am Auslasshahn eines Fasses, welches mit "Ayran" (Joghurtzubereitung) befüllt war, wurden erhebliche, grün-weißliche Schmutzbeläge festgestellt. Theke/Ausgabebereich: Das elektrische Dönermesser war mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Brotbackofen wies starke, eingebrannte Rückstände auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das beanstandete Fass wurde behördlich gesperrt, der darin befindliche Ayran entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 06.05.2025 waren das Dönermesser und der Backofen gereinigt. Das Fass blieb weiterhin gesperrt. |
Stuttgart, Stadt |
25.06.2025 |
Asia Hung |
Schwabenplatz 1 |
15.05.2025 |
Im Kühlhaus, welches am vorhandenen im Kühlraum hängenden Thermometer eine Raumtemperatur von mehr als 20 °C anzeigte, wurde Entenfleisch und Hähnchenfleisch bei einer gemessenen Kerntemperatur von 13,8 °C vorgehalten. Gekochte Nudeln wurden in einem Lochsieb in direkter Nähe zum Spülbecken mit schmutzigen Spülwasser vorgehalten, dann in einen Pappkarton umgelagert und letztlich mit dem dann kontaminierten Lochsieb auf weiteren bereits gegarte Nudenn abgestellt. Der Gemüsehobel war massiv altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel ( ca 50 kg) wurden entsorgt. |
Stuttgart, Stadt |
03.07.2025 |
Kwan Kao - Taste of Thailand |
Rotebühlstr. 155 |
24.04.2025 |
Das Fleischkühlhaus wies eine Temperatur von über 20 °C auf. Das darin vorgehaltenen Enten- und Hähnchenfleisch wies eine Kerntemperatur von 11.4 °C bis 15.5 °C auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Fleisch insgesamt ca. 25 kg wurde entsorgt. |
Stuttgart, Stadt |
07.07.2025 |
Euroshop |
Arnulf-Klett-Passage 23 |
02.06.2025 |
Im Verkaufsraum wurden im Bereich der angebotenen Lebensmittel Spuren eines starken Mäusebefalls festgestellt Im Bereich der angebotenen Kekse waren in den Regalen und auf den Verpackungen der Le-bensmittel Mäuseköttel. Teilweise waren die Verpackungen angefressen z.B. Wafers Lemon. Teilweise waren die Kartonverpackungen z.B. Woogie Freaks, stark durch Mäusekot und –urin verschmutzt. Auch die Regale mit Bedarfsgegenständen z.B. Müslischalen waren stark durch Mäusekot verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Lebensmittelbereich wurde bis zur erfolgten Reinigung und Anpassung des Schädlingsbekämpfungskonzepts gesperrt. |
Stuttgart, Stadt |
22.07.2025 |
BioB |
Klett-Passage 15 |
10.06.2025 |
In der Küche vorgehaltene Pappteller für Aufback-Backwaren waren mit Mäusekötteln verunreinigt. Einwegkunststoffschalen für bspw. Salate waren ebenfalls verunreinigt. Die Salatschleuder war massiv altverschmutzt mit schwarzen Belägen im Innern. Auch der Schleudereinsatz war mit schwarzen Belägen verunreinigt, es befanden sich noch Salatblattreste im Einsatz, der auf eine unmittelbar vorangegangene Benutzung schließen lässt. Der Gemüsehobel/Mixer war schmierig feucht verunreinigt. Der Stößel wiese alte Verkrustungen auf. In der Getreidemühle waren Gespinste. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Reinigung geschlossen. Einwegverpackungsmaterialien wurden entsorgt. |
Stuttgart, Stadt |
15.08.2025 |
Al Ryan |
Nodbahnhofstr. 127 A |
14.06.2025 |
Auf dem Blech mit feinen Backwaren (Baklava) befand sich eine lebende, sich bewegende Schabe. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Produkte wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt handelte es sich um ca. 25 Stück Baklava und ca. 6,5 kg weitere feine Backwaren. |
Stuttgart, Stadt |
22.08.2025 |
Dunkin Donut |
Arnulf-Klett-Platz 2 |
10.06.2025 bis 25.06.2025 |
Im gesamten Betrieb war ein massiver Schadnagerbefall in Form von Mäusekötteln und Urinspuren ersichtlich. Auf Rollwägen vorgehaltene Donuts waren angefressen. Auf Verpackungen für "Uber Eats" waren Mäuseköttel, mittels Schwarzlicht konnten weitere Schadnagerspuren auf vorgehaltenen geöffneten Kartons mit Teeebeuteln sowie auf Tassen sichtbar gemacht werden. Die Eiswürfelmaschine war im Innern verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffene Ware wurde entsorgt, die Anpassung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde verwaltungsrechtlich angeordnet. |
Stuttgart, Stadt |
25.08.2025 |
Kamps - Die Backstube |
Arnulf-Klett-Passage 1 |
10.06.2025 |
Brotkörbe aus Weidengeflecht lagerten auf einem Regal, welches großflächig unter den Körben mit Schadnagerkot bedeckt war. Auch auf dem Regal oberhalb der Brotkörbe war Schadnagerkot. In vorgehaltenen Rollen mit Frischhaltefolie befand sich innerhalb der Papphülse Schadnagerkot. Auf einem Kunststoffbehälter mit bunten Zuckerstreuseln war Schadnagerkot. Bei der Kontrolle am 11.06.2025 saß eine lebendige Maus in der Bröselauffangschublade der Brotschneidemaschine. An der Brotschneidemaschine selbst konnte durch UV-Licht an verschiedenen Stellen Urinspuren sichtbar gemacht werden. Nach Auskunft der Mitarbeiterin musste bereits zum wiederholten Male ein Maus aus der Brotschneidemaschine entfernt werden. Die Einschubleisten der Rollwägen für Backbleche waren mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Brotregale im Verkauf wiesen speckige Altverschmutzungen auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 28.07.2025 waren noch immer Schadnagerspuren vorhanden. |
Stuttgart, Stadt |
08.09.2025 |
Sweets Rose |
Brunnenstr. 3 |
31.07.2025 |
Es wurden verdorbene Lebensmittel (Minzblätter, eine angeschnittene Mango und Ananas, schimmelige Nekarinen, aufgeblähte Mozzarellapackung) vorgefunden. Die Slush-Eis-Maschine wies am Auslassrohr Schimmelanhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war am Auslass und am Bohnenbehälter verschmutzt, der Milchbehälter war ebenfalls verschmutzt und wies einen säuerlichen Geruch auf, der Wasserbehälter war mit Schimmel verunreinigt. Der Mixer zur Crêpes-Herstellung war stark verunreinigt und wies einen stechenden Geruch auf. Die Zitruspresse war verschmutzt, das Material bereits korrodiert. Eine Flasche „Blue Curacao“ war an der Öffnung klebrig verschmutzt. Vanillesoße wurde in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. Ein Schneidebrett war altverschmutzt. Der Spritzbeutel für Sahne im Kühlschrank war verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde zur Grundreinigung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 05.08.2025 war die Mängelbeseitigung noch nicht abgeschlossen. |
Stuttgart, Stadt |
19.09.2025 |
Chan´s Kitchen |
Badstr. 9 |
08.07.2025 |
Die Fritteusen waren mit angetrockneten Fettanhaftungen verunreinigt, das Frittieröl war schwarzbraun verfärbt und nicht mehr zum Verzehr geeignet. In einem offenen Behälter, befüllt mit Scampi, befand sich ein verschmutztes, mit Schimmel behaftetes Thermometer. Edelstahlbehälter, befüllt mit Soßen und rohem Fleisch, waren verschmutzt. Ein Schneidebrett wies zahlreiche verfärbte Riefen auf. Ein Gemüseschäler war mit eingetrockneten Gemüseresten zugesetzt. Das Ausbacksieb der Fritteuse und ein weiteres Sieb wiesen Schmutzrückstände auf. Ein Handrührgerät war mit angetrocknetem Schmutz behaftet. Ein angeschnittener Salatkopf wies braune Ränder auf. Das Gehäuse des Reiskochers war erheblich mit klebrigen Rückständen verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde bis zur erfolgten Grundreinigung behördlich geschlossen, die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Am Folgetag waren die Hygienemängel beseitigt, sodass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte. |