Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Böblingen |
07.01.2025 |
Pizza & Burgerhaus Schönaich |
Böblinger Str. 66 |
06.11.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO |
Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. |
Böblingen |
10.02.2025 |
Star Imbiss |
Sindelfinger Str. 26 |
15.01.2025 |
Es wurden massiv verschmutzte, verschlissene/stark abgenutzte Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, vorgefunden z. B. Reibe für Käse und Kraut, Schneidebretter, Dönermesser, Teigknetmaschine. Bei Messer, Pinsel, Spachtel löste sich die Oberfläche und Beschichtung ab. Im Betrieb gab es keine geeignete Spülmöglichkeit, um Lebensmittelbehältnisse mit heißem Wasser unter hygienischen Bedingungen zu reinigen. Lebensmittel waren nicht vor Kontamination geschützt. Im Bereich vor der Küche wurden zwei Lebensmittelbehälter vorgefunden die mit Zigarettenasche verschmutzt waren. Die Saladette, in der offene Lebensmittel lagerten, war am Randbereich stark verschmutzt. Von einer frisch gereinigten Abdeckung tropfte Spülmittelschaum auf geriebenen Käse. Die Lüftungshaube über dem Zubereitungsbereich war so stark verfettet, dass Fett auf die darunter liegenden Lebensmittel tropfte. Der Ablagebereich für geschnittenes Dönerfleisch war verschmutzt und mit Fettablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Betriebsschließung wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Nach Beseitigung der Mängel konnte der Betrieb bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 wieder geöffnet werden. |
Böblingen |
02.06.2025 |
Konditorei Clement |
Leonberger Str. 5 |
14.05.2025 |
Es wurden unsichere und nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden (Mottenbefall im Mehl, überlagerter Rhabarber, abgelaufenes MHD). Lebensmittel waren nicht vor Schmutz/Kontamination geschützt. Mehlsäcke und Lebensmittel waren nicht verschlossen. Es standen Lebensmittel offen zwischen Baustoffen und Baugeräten. Im Tiefkühlraum und Backstube waren Lebensmittel und Teige nicht abgedeckt und durch herabfallenden Schmutz kontaminiert. Eierhöckerpackungen lagerten unmittelbar neben offenen Lebensmitteln. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt/verschlissen (Sahnebläser, Brezeltücher, Toastbrotformen, Förderband Laugengerät, Auflagebrett Brezellangroller). Die Eismaschine war massiv altverschmutzt. Die Konditorei befand sich in einem verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Im Betrieb wurde Schädlingsbefall festgestellt (Motten, Rattenkot und Gespinnste). An Wand-/Deckenbereichen haftete Schimmel und z. T. Salpeterbelag. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Entsorgung der mit Motten befallenen Mehlsäcke wurde behördlich angeordnet. |
Böblingen |
16.06.2025 |
Bäckerei Erhan Ekinci |
Maichinger Str. 28 |
27.05.2025 |
Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet |
Esslingen |
31.01.2025 |
Indisches Restaurant Kashmir |
Esslinger Straße 11 |
25.10.2024 |
Am 25.10.2024 wurde bei einer Routinekontrolle ein unsachgemäßer Umgang von Lebensmitteln wiederholt festgestellt: Es wurde für die Weiterverarbeitung vorgesehenes Fleisch über mehrere Stunden ungekühlt bei Zimmertemperatur vorgehalten. Die gemessene Oberflächentemperatur des Fleisches lag bei 20°C. Die Kerntemperatur betrug 16,2°C. Zudem wurde Fleisch seit 23 Uhr des Vortags ungekühlt bei Zimmertemperatur aufgetaut. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3, 5; § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Präventivmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei den beiden Nachkontrollen am 28.10.2024 sowie am 04.11.2024 wurden die Mängel nicht mehr vorgefunden. |
Esslingen |
02.01.2025 |
Metzgerei Widmayer GmbH & Co.KG |
Lichtäckerstraße 6 |
30.10.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde am 30.10.2024 im Einzelhandel eine bombierte Dose „Hausmacher Leberwurst“ des Herstellers Metzgerei Widmayer mit Sitz in Denkendorf als Verdachtsprobe erhoben und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart untersucht. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Probe sensorisch abweichend faulig war. Mikrobiologisch wurde ein rasenförmiges Bakterienwachstum nachgewiesen. Die Probe wurde als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 II Nr. 1a LFGB |
Die betroffene Charge wurde vom Herstellbetrieb aus dem Einzelhandel zurückgerufen und entsorgt. Maßnahmen zur Vermeidung der vorgefallenen Beanstandungen wurden durch den Betrieb eingeleitet. |
Esslingen |
16.01.2025 |
Bäckerei Walz |
Lange Straße 20 |
06.11.2024 |
Bei der planmäßigen Betriebskontrolle am 06.11.2024 wurden insgesamt ca. neun teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Neben dem Backofen wurden Brotformen bereitgehalten. Diese waren mit weißen Stofftüchern bespannt, die augenscheinlich mit schwarzen Versporungen behaftet waren. Unter den Tüchern befanden sich in mehreren Brotformen, die mit Mehlrückständen altverschmutzt waren, zudem kleine krabbelnde Mehlkäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination frischer Brotteiglinge. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden durch den Betreiber noch während der Kontrolle behoben. |
Esslingen |
23.01.2025 |
Sumino Kirchheim GmbH |
Dettinger Straße 2 |
16.12.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein massiver Schabenbefall im Theken-, Küchen-, Spül- und Lagerbereich festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB |
Nachkontrolle am 21.12.2024: Eine Grundreinigung ist erfolgt. Es wurden keine Schaben mehr bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
Esslingen |
21.02.2025 |
Restaurant Schlosscafe |
Am Thermalbad 3 |
03.02.2025 |
Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurden insgesamt 16 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Der Verschluss des im Anstich befindlichen Bierfaßes war wiederholt mit schleimigen dunklen Ablagerungen altverschmutzt. |
Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr.1 a.) VO(EG) 852/2004; |
Bei der Nachkontrolle am 06.02.2025 waren die Hygienemängel behoben. |
Esslingen |
07.04.2025 |
Gaststätte, Lieferservice Stern |
Grötzinger Straße 19 |
05.03.2025 |
Bei der planmäßigen Routinekontrolle wurden insgesamt 27 teils erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Außenlager des Betriebes (Lagerbereich für Getränke und Umverpackungsmaterial) wurde eine Vielzahl an Mäusekot vorgefunden. Eine Packung mit hölzernen Pommesgabeln wies Fraßspuren auf. Ebenso wurde Mäusekot in der Küche hinter dem Kühlschrank festgestellt. |
Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004; Art.14 Abs. 1 i.V.m. Abs 2 b VO (EG)178/2002; |
Die festgestellten Mängelpunkte waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2025 behoben. Das offensichtlich nicht zum Verzehr geeignete Hackfleisch wurde unmittelbar entsorgt. Die Abgabe von Speisen und offenen Getränken wurde vor Ort schriftlich bis zur Nachkontrolle untersagt. |
Esslingen |
07.05.2025 |
proV Nutraceutical B.V. |
Max-Eyth-Straße 13 |
27.03.2025 / 28.03.2025 |
Am 14. Februar 2025 wurden im Rahmen einer Routinekontrolle Proben der Produkte „Vitamin D3 - Forte - mit K2“, „Selom 200“ und „Bestes BIO MCT-Kokosöl“ entnommen. Die Proben wurden vom CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 27. und 28. März 2025 beanstandet. In allen drei Gutachten wurden neben diversen Mängeln in der Kennzeichnung auch Beanstandungen hinsichtlich irreführender Angaben festgestellt. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) Nr. 1169/2011; |
Der Unternehmer hat am 09.04.2025 die beanstandeten Produkte aus dem Verkehr genommen und für das Produkt "Vitamin D3 - Forte - mit K2" mit der betroffenen Charge einen Rückruf eingeleitet. |
Esslingen |
13.05.2025 |
Café Bäcker Mayer |
Im Gäßle 1 |
07.04.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 07.04.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke war insbesondere im Lagerfach unter der Getränkekühlung und den Herdplatten eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festzustellen. In einer weißen Kiste in welcher u.a. mehrere Brotkorbe gelagert werden lagen zahlreiche Mausepillen. |
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 |
Bei der ersten Nachkontrolle am 08.04.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 10.04.2025 waren die Mängel vollständig behoben. |
Esslingen |
11.06.2025 |
Ninos-Pizza Lieferservice |
Lammstraße 15 |
09.05.2025 |
Bei einer Routinekontrolle am 09.05.2025 wurden verschiedene Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs.2 a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB |
Nachkontrolle am 13.05.2025: Eine Grundreinigung wurde vorgenommen. Es wurden keine Schaben bei der Nachkontrolle festgestellt. Ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt. |
Esslingen |
12.06.2025 |
Café Bäcker Mayer GmbH & Co.KG |
Erscheckweg 14 |
12.02.2025 |
Am 12.02.2025 wurde im Rahmen einer Routinekontrolle eine Probe des Produkts „Formfleischschinken“ entnommen. In dem vorliegenden Gutachten vom 29.04.2025 wurde die Probe als irreführend beanstandet. Die Irreführung besteht darin, dass auf dem Flyer des Lebensmittelunternehmers die Zutat „Schinken“ bei den belegten Brötchen ausgelobt wird, obwohl es sich bei dem verwendeten Produkt um ein Kochpökelerzeugnis handelt, dass laut Hersteller als „Formfleischschinken aus Fleischstücken zusammengefügt“ bezeichnet wird. |
Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) 1169/2011 |
Die Mängel wurden durch den Betreiber behoben. Die Belieferung mit dem Formfleischschinken wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. |
Göppingen |
19.12.2024 |
Africa multipurpose stuff |
Hauptstraße 285 |
12.12.2024 |
Das Unternehmen hat am 26.08. und 06.11.2024 eine Einfuhr von Lebensmitteln ohne die vorgeschriebenen Gesundheitsdokumente in die EU versucht. Am 12.12.2024 wurde ergänzend festgestellt, dass Lebensmittel unter Umgehung von Einfuhrkontrollen aus Nigeria importiert, vor Ort zubereitet, über das Internet angeboten und per Post an die Verbraucher versandt werden. Kein Raum im Wohnhaus erfüllt die Hygieneanforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln. Wohnräume und Zubereitungsbereiche bilden eine Raumeinheit; infolge des Gebäudezustands, herumliegender gelber Säcke, Kleidungsstücken, usw. herrscht ein muffiger Geruch, versetzt mit Lebensmittelgerüchen. Handwasch- und Spülvorrichtungen existieren in den besichtigten Zubereitungsräumen nicht. Diverse getrocknete Lebensmittel wie Fisch, Rinderhaut, Bohnen und Samen verfügen über keine Kennzeichnungen. Das Unternehmen wurde auf mündliche Anordnung vor Ort geschlossen und die offenen sowie unsicheren Lebensmittel wurden beschlagnahmt. |
Art. 14. Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr.178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 47 und 65ff. Verordnung (EU) 2017/625 Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB |
Der Betrieb wurde lebensmittelrechtlich vorläufig geschlossen und andere mit zuständige Behörden wurden verständigt. Da das Unternehmen auf Social Media weiterhin Lebensmittel angeboten hat, wurde die Betriebsschließung am 19.12.2024 vollstreckt unter anderem durch weitere Beschlagnahme und Wegnahme von Lebensmitteln. Das Gewerbe wurde inzwischen abgemeldet. |
Göppingen |
06.02.2025 |
Drink City GmbH |
Langwiesenweg 30 |
09.01.2025 |
Am 09.01.2025 wurde ein Transporter mit tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln wie Pommes frites und kühlpflichtiger Wurst, Käse und Milchprodukte angehalten und überprüft. Ein Befördern von (tief-) kühlpflichtigen Lebensmitteln ohne jegliche Kühlvorrichtungen ist als unkontrolliertes Verfahren mit vermeidbaren Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Darüber hinaus wurden bei den Pommes frites anstelle der höchstens -18 °C entsprechende Tiefkühlkettenverletzungen von bis zu +1,1°C gemessen; die Ware war im Auftauprozess. Ferner wurden Wurst und Käse sowie Milchprodukte mit maximal zulässigen Temperaturen von +4 °C bis +8°C bei Kerntemperaturen von +9,1 °C bis +11,5 °C transportiert. Mit derartigen Verstößen geht einher, dass die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Verpackungen irreführend sind. Erneute Anzeige wird erstattet. |
§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 4, 3 und 7 Tiefgefrorene Lebensmittel-Verordnung (TLMV) i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel III Nr. 2 g) sowie Kapitel IX Nr. 5 und 7 i.V.m. §§ 2, 3 und 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung |
Die Lebensmittel wurden vor Ort gesperrt; der Transporter wurde für eine ergänzende Kontrolle an den Betriebssitz zurückgesandt. |
Heidenheim |
19.12.2024 |
Metzgerei Lindenmayer |
Sontheimer Str. 38 |
16.09.2024 |
Nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch unsachgemäße Handhabung und Lagerung: |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 01.10.2024 wurden nach behördlich angeordneter Grundreinigung die aufgezeigten hygienischen Mängel im Wesentlichen beseitigt vorgefunden. |
Heidenheim |
21.03.2025 |
Hummus & Co |
Hintere Gasse 29 |
21.01.2025 |
Die Eiswürfelmaschine war außen und innen in einem altverschmutzten Zustand. Die Innenseite war im Bereich der Eiswürfellagerung an mehreren Stellen schwarz versport. Im Bereich der Eiswürfelproduktion waren Wassereinlauf, Wasserbehälter und Umwälzung in einem verkalkten und versporten Zustand. Die Eiswürfelmaschine wurde während der Kontrolle außer Betrieb genommen. Die Eiswürfel wurden der Entsorgung zugeführt. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a |
Bei der Nachkontrolle am 22.01.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt. |
Heidenheim |
31.03.2025 |
GEK Gastro UG |
Brenzstr. 10, |
12.02.2025 |
Der Reis wurde unsachgemäß zubereitet. |
Art. 14 Abs. 2 b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Während der Kontrolle wurden eine sachgemäße Reiszubereitung im Betrieb besprochen. |
Heidenheim |
06.05.2025 |
La Strada |
Hauptstr. 50 |
19.03.2025 |
1. Der Verbraucher wurde bei den Angaben in der Speisekarte und den verwendeten Zutaten getäuscht. Es wurden Schinken, Parmaschinken und Parmesan ausgelobt, jedoch wurden andere Produkte verwendet: Prosciutto Cotto (Formfleisch Hinterschinken mit 15% Gewürzlake mit Mais und Kartoffelstärke aus Fleischstücken zusammengefügt); Prosciutto Crudo Stagionato (Landschinken) und Grana Padano. |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V. LMR Straf- und BußgeldVO § 2 Nr. 5 i.V.m. LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 a; § 11 Abs. 1 LFGB i.V.m. VO (EU) Nr. 1169/2011 Art. 7 |
Die Beseitigung der Mängel wurde schriftlich angehört. |
Heilbronn, Land |
09.01.2025 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Str. 15 |
09.10.2024 |
Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
Heilbronn, Land |
20.01.2025 |
Mix Markt 35 OHG |
Amorbacher Str. 30 |
20.11.2024 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
Heilbronn, Land |
11.03.2025 |
Verkaufsautomat Höfle |
Oststr. 1 |
07.01.2025 |
Am 7. Januar 2025 fand beim genannten Verkaufsautomat eine Probenahme durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) und Abs. 5 VO (EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
Heilbronn, Land |
27.03.2025 |
Bäckerei Konditorei Café Bürk |
Heilbronner Str. 6 |
05.02.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
Heilbronn, Land |
25.04.2025 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
25.02.2025 |
Am 25. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Daraufhin wurden Proben erhoben. Diese wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
Heilbronn, Land |
12.05.2025 |
Zum Alten Bahnhof |
Brühlstr. 1 |
07.03.2025 |
Am 18. Februar 2025 fand beim genannten Betrieb eine Routinekontrolle durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
Heilbronn, Land |
06.06.2025 |
Bäckerei und Frischmarkt Stengel |
König-Wilhelm-Straße 55 |
09.04.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB, |
Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen. |
Ostalbkreis |
09.01.2025 |
Gürkale Dönerproduktion |
Ziegelfeldstr. 36 |
03.12.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise: |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt. |
Ostalbkreis |
25.02.2025 |
Metzgerei Mishtore Gashi |
Ins Reichertstal 14 |
24.01.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch - altverschmutzte Knochensäge - altverschmutzten Fleischwolf |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 31.01.25 waren die Mängel beseitigt. |
Ostalbkreis |
17.03.2025 |
The Daltons Kebab 2 |
Mittelbachstr. 23 |
05.02.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch altes ranziges Fett einer stark verunreinigten Dunstabzugshaube auf Dönerfleisch und frischen Zutaten (Salat, Zwiebeln, Gurken, Rotkohl etc.). Die Fettanhaftungen waren bereits bräunlich-orange verfärbt und wiesen Verkrustungen auf, was auf unzureichende Reinigungsmaßnahmen verwies. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Boxen wurden zur Aufbewahrung von Salat verwendet. Der Kühlraum war insgesamt sehr unstrukturiert und altverschmutzt. Granatapfelkerne wurden hier offen gelagert. Zudem wurden weitere Lebensmittel wie Mais, Jalapenos, und Tintenfischringe offen gelagert. Somit war ein Kontaminationsrisiko gegeben. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel angeordnet Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 19.02.2025 beseitigt. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
Ostalbkreis |
01.04.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
12.03.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
Ostalbkreis |
06.06.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
14.05.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
Ostalbkreis |
10.06.2025 |
Sifirbir Grillrestaurant |
Benzholzstraße 18 |
21.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden. |
Ostalbkreis |
13.06.2025 |
Mr. Wok chinese food |
Mühlbergle 6 |
26.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an. |
Rems-Murr-Kreis |
30.12.2024 |
Speisegaststätte Hirsch |
Schurwaldstraße 54 |
04.12.2024 |
1. Im Kühlhaus lagerten: |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet. |
Rems-Murr-Kreis |
13.01.2025 |
Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG |
Cannonstr. 1 |
18.12.2024 |
1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt. |
Rems-Murr-Kreis |
15.04.2025 |
Edeka Schieber |
Karlstraße 10 |
08.08.2024 |
Zum Kontrollzeitpunkt wurde die Bedientheke auf Verlangen des Kontrolleurs ausgeräumt, damit der Reinigungs-zustand eingesehen werden kann. Nach dem Öffnen im Fleischbereich waren groß-flächig schwarze Verunreinigungen zu sehen. Es war außerdem ein stark modriger Geruch wahrzunehmen. Daraufhin wurde eine zweite Stelle der Bedientheke freigeräumt. Bereits beim Heraus-nehmen des schwarzen Präsentierbodens waren deutlich schwarze Ausblühungen und großflächige Schimmelverunreinigungen sichtbar. Die Rückseite des Präsentierbodens, auf dem unmittelbar Wurstprodukte zum Verkauf angeboten wurden, war stark schwarz staubig, sporig verschimmelt. Die Bedientheke wurde sofort ausgeräumt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei einer Nachkontrolle am Nachmittag des 08.08.2024 war der Bereich der Kühltheke gereinigt. |
Schwäbisch Hall |
20.01.2025 |
Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG |
Kupfer Str. 3 |
01.07.2024 |
Es wurde bei der Bratwurst roh eine Kerntemperatur von +8,5°C (Solltemperatur max. +7,0°C) und bei Geflügelfleisch mariniert eine Kerntemperatur von +11,4°C (Solltemperatur max. +7°C) gemessen, so dass Verdachtsproben erhoben wurden. Die Untersuchung ergab bei der Probe Bratwurst roh den Nachweis einer auffällig hohen Belastung an Escherichia coli von 4,4x10² KbE/g (empfohlener Warnwert 1,0x10² KbE/g) bzw. beim „Geflügelfleisch mariniert“ einer erhöhten Keimbelastung (3,6x108 KbE/g), sowie einer erhöhten Belastung mit Enterobacteriaceae (2,7x107 KbE/g). Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren. Somit wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden die betreffenden Waren der fortwährenden Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die sich in der festgestellten mikrobiologischen Kontamination manifestierte. |
§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26 Buchstabe a des LFGB und Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 |
Die bei zu hohen Temperaturen gelagerten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. |
Schwäbisch Hall |
30.12.2024 |
Zum Grünen Baum |
Unterdeufstetter Straße 37 |
12.11.2024 |
Es wurden stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (u.a. mehrere Gastronormbehälter, die Saladette, verschiedene Teigbehälter , Gewürzdosen, Hackstock) sowie verschimmelte Salatköpfe, angetrocknete Zwiebelscheiben und in Gärung befindliche Ananasscheiben sowie Putenschnitzel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum in Küche und Kühlhaus vorgefunden. Die vorgenannten Lebensmittel sowie solche, die mit den verunreinigten Oberflächen in Kontakt gekommen sind, gelten als nicht sicher und somit nicht zum menschlichen Verzehr geeignet. |
§ 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB; Art. 14 Abs. 1 und 2b i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 4 Abs. 2 und Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 und § 2 Nr. 5 LMStV; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 i.V.m. § 6 Abs. 2 und 3 LMIDV |
Die Küche wurde zum Tattag freiwillig geschlossen und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 14.11.2024 waren die genannten Mängel beseitigt. |
Schwäbisch Hall |
24.03.2025 |
Metzgereifiliale Schäfer Hohenloher Fleisch- und Wurst GmbH & Co. KG |
Kupfer Str. 3 |
17.02.2025 |
In der Umkleide wurden Zwiebeln und alte Brötchen gelagert, die Kippbratpfanne im Kochbereich, die Gemüseschneidmaschine in der Vorbereitung sowie ein Schneidbrett im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Zudem waren Decken und Wände im Kochbereich, im Kühlraum, in der Reinigungsecke, der Warenanlieferung sowie im Ladenkühlraum versport. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort gelagerten Zutaten und der Fleisch- und Wurstwaren insbesondere durch Schmutz, Beläge und Schimmelsporen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 und 5 der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m § 10 Nr. 1 und § 3 Satz 1 der LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 a der VO (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMStV und § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB |
Es wurden ein Bußgeld- sowie ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. |
Schwäbisch Hall |
23.04.2025 |
Yildiz Döner |
Helmshöfer Str. 14 |
11.03.2025 |
Am Abschwarter im Lager waren Eiweiß- und Lebensmittelrückstände vorhanden. In der Schneckenführung des Fleischwolfs im Lager befand sich Restwasser der Reinigung. Der im selben Raum gelagerte Dönergrill sowie der Motor der Knetmaschine waren ebenfalls stark verunreinigt (v.a. Fettablagerungen, Verkrustungen). Die Temperatur in der Produktion betrug +13°C, die des zur Verarbeitung bereitgehaltenen Geflügelfleisches lag bei +6°C. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier maximal +12°C bzw. +4°C. Durch die vorgefundenen Verunreinigungen bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der damit behandelten Zutaten für die Herstellung von Drehspießen, insbesondere durch Schmutz, Beläge und potentiell verkeimtes Restwasser sowie einer stärkeren Verbreitung von Mikroorganismen aufgrund der zu hohen Temperaturen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB Artikel 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Abschnitt II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 853/2004 i.V.m. §3 Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe e LMRStV und § 60 (4) Nr. 2a LFGB |
Zusätzlich zum Bußgeldverfahren wurde die sofortige, gebührenpflichtige Mängelbeseitigung angeordnet. |
Stuttgart, Stadt |
07.01.2025 |
Cannstatter Kebap Haus |
Wilhelmstr. 33 |
05.11.2024 |
Vorbereitungsraum: |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 waren die Hygienemängel beseitigt. |
Stuttgart, Stadt |
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TA OS Weinbar by Lausterer |
Bärenstr. 3 |
13.11.2024 und 14.11.2024 |
In der Zwiebel- und Kartoffelkiste im Lager wurde Schadnagerkot vorgefunden. Küche: Die Messbehälter waren im Inneren verschmutzt. Die Töpfe waren im Inneren verschmutzt. Grüner Pfeffer wurde in einem schmutzigen Behältnis aufbewahrt. Die Pfannen waren im Inneren sowie Außen stark verschmutzt. Die Schubladen in denen Gegenstände wie Messer, Sahnespender und Reibe aufbewahrt wurden, waren großflächig verschmutzt. Lebensmittelbehältnisse wie Eimer und Wannen waren verunreinigt. Die Brotschneidemaschine war verunreinigt. Die Lebensmittelpresse war verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; |
Die betroffenen Lebensmittel, hier Zwiebeln und Kartoffeln, sowie 300kg diverser Lebensmittel, wurden unter Aufsicht des LMKs unschädlich beseitigt. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und konnte nach Behebung der gravierendsten Mängel am 15.11.2024 wieder freigegeben werden. |
Stuttgart, Stadt |
07.01.2025 |
Geschmack of Punjab |
Luzernestr. 2 |
24.09.2024 |
Die Mikrowelle war im Innern altverschmutzt mit anhaftenden tote Fliegen Ein Gemüseschäler war altverkrustet Pfannen wiesen Reinigungsmängel auf und wurden direkt auf dem verschmutzten Boden vorgehalten. Hölzerne Pfannenwender waren tiefschwarz verkohlt Die Teigmaschine war über dem Knetarm massiv altverschmutzt und verkrustet, die Schutzabdeckung war ebenfalls verschmutzt und schadhaft, der damit zubereitete Teig musste entsorgt werden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 19.11.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt. |
Stuttgart, Stadt |
22.01.2025 |
Gaststätte "Sushi Le" |
Wilhelmstr. 9 |
21.11.2024 |
Theke: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich aus dem Verkehr gezogen. |
Stuttgart, Stadt |
12.02.2025 |
Crispy Chicken |
Landhausstr. 183 |
11.12.2024 |
Vorbereitungsraum: Der Gemüseschneider sowie die Schnecke, das Innere des Schneckengehäuses und die Lochscheibe des Fleischwolfes waren verschmutzt. / Küche/Produktion: Die Schneidebretter waren schadhaft und verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur gelagert wie z. B. rohes Geflügelfleisch bei 6,1 °C und Lammkeulen zum Auftauen bei Raumtemperatur. In einem Eimer wurden in Flüssigkeit eingelegte Kichererbsen vorgehalten, bei denen ein stechend sauer riechender Geruch wahrnehmbar sowie auf der Oberfläche ein weißer Schimmelbelag sichtbar war. In einer altverschmutzten und korrodierten Dose wurde eine Tomatenzubereitung vorgehalten, welche einen stark säuerlichen Geruch und Blasenbildung aufwies. / Verkaufsraum/Theke: Der Soßenbehälter war an der Tülle verschmutzt. Sämtliche Lebensmittel wurden bei unsachgemäßer Temperatur vorgehalten wie z. B. weiße Soße bei 14,3 °C, mariniertes vorgegartes Hähnchen bei 18,4 °C sowie Reis bei 39,1 °C. / Kühlraum: Das Behältnis, in dem mariniertes Geflügelfleisch gelagert wurde, war verschmutzt. / Treppenhaus: Ein vorgegarter Hähnchendrehspieß wurde offen/ohne sachgerechte Verpackung in einer verschmutzten Tiefkühltruhe gelagert. Hähnchen (roh) wurden bei Raumtemperatur zum Auftauen in Kartonagen gelagert. In einem Kühlschrank wurde ein Krautkopf mit Schimmelanhaftungen vorgefunden. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nachdem die Mängel weitestgehend beseitigt waren, wurde die Betriebsstätte am 18.12.2024 wieder freigegeben. |
Stuttgart, Stadt |
19.03.2025 |
Cafe Hegel |
Eberhardstr. 35 |
28.01.2025 |
In einem Gastronormbehälter befand sich überlagerter Bacon, in ausgetretenem Fett. Im Vorbereitungsraum wurde frische Butter in einem Behälter mit alten ranzigen Butterresten vorgehalten. In der Küche befanden sich überlagerte Tomaten welche bereits Druckstellen und Fäulnis aufwiesen. Im Tiefkühlschrank wurde Hähnchenfleisch in einem offenen Behälter mit Gefrierbrand vorgehalten. Der Sahnespender war massiv verschmutzt, an der Sprühtülle hafteten alte Sahnereste. Zwei Schneidebretter (grün und weiß) waren abgenutzt mit tiefen Riefen in welchen sich Lebensmittelreste sammelten. Der Milchaufschäumer war massiv verschmutzt. Die Sahnemaschine war am Tüllenkopf massiv altverschmutzt und verklebt mit Fettablagerungen. Der Einsatz des Kuchenmesserabstreifers war verunreinigt. Ein Pfannenwender war verschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Sahnemaschine wurde bis zur Reinigung stillgelegt und konnte am 29.01.2025 freigegeben werden. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
Stuttgart, Stadt |
20.03.2025 |
Ya Ghali |
Brunnenstr. 33 |
06.02.2025 |
Reinigungsmängel an den Fritteusen, Soßenspendern, Messern, am Mixer und der Kaffeemaschine; Lagerung von geschnittenem Salat, Soße und Gewürzpulver in verschmutzter Umgebung; ungekühlte und unhygienische Lagerung von Sesamsoße („Tahin“); Lagerung von geschnittenem Weißkraut in Müllsäcken; Inverkehrbringen von Knoblauchsoße, die bereits angetrocknet war, sowie welker Pfefferminze, die in einer verschmutzten Schüssel aufbewahrt wurde. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb zur Durchführung einer Grundreinigung behördlich geschlossen. Bei den Nachkontrollen am 07.02.2025 sowie am 10.02.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt. Am 11.02.2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden. |
Stuttgart, Stadt |
23.04.2025 |
Dam Dam Hot - Pizza Service |
Ebitzweg 14 |
05.03.2025 |
Die Schneidebretter in der Küche waren schadhaft mit tiefen Riefen in welchen sich Schmutz angesammelt hatte. Die Teigausrollmaschine war altverschmutzt. Der Dosenöffner war mit alten Verkrustungen verschmutzt. Ein Messbecher wies im Griffbereich alte braune Verschmutzungen auf. Die Fritteuse war mit alten fettigen Belägen verschmutzt. Am Teigigel waren alte braune Verschmutzungen. Die Teigmaschine wies angetrocknete alte Teigreste auf. Die Käsereibe war altverschmutzt. Sie haben Salami und Bierschinken anstatt bei Soll max +7 °C bei +15,6 °C vorgehalten. In einem Tiefkühlschrank waren tiefgefrorene Lebensmittel (Nudeln, Lachs) lediglich knapp unter dem Gefrierpunkt bei – 0,3 °C bis -0,7°C vorgehalten. Es wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (12.02.202) in der Tiefkühlung vorgehalten. Lebensmittel (Hähnchenschenkel) waren in Einkaufstüten verpackt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 § 31 Abs. 1 LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel (ca. 20 kg) wurden entsorgt. Der Betrieb wurde bis zur Mängelbeseitigung geschlossen und konnte bis auf den Lagerraum im UG am 06.03.2025 wieder freigegeben werden. Zum 07.06.2025 erfolgte ein Betreiberwechsel. |
Stuttgart, Stadt |
25.04.2025 |
Gaststätte Langolino |
Jahnstr 12 |
29.01.2025 |
Diverse kühlpflichtige Lebensmittel wurden offen ungekühlt in der Küche vorgehalten. In völlig vereisten Tiefkühlschränken lagerten Lebensmittel mit Eisschneebildung entweder offen oder in nicht lebensmittelechten Umverpackungen. Offen im Kühlhaus vorgehaltenes Lammhackfleisch wies eine Kerntemperatur von 7,9°C (Soll: max. +4°C), eine graue Färbung und einen säuerlichen Geruch auf. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart ergab einen sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalt und wurde als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. In massiv altverschmutzten Behältern wurden z.B. Gewürze und Paniermehl gelagert. Der Dosenöffner war am Dorn verschmutzt. Der Fleischwolf wies im Inneren Altverschmutzungen auf. An Metallspießen für die Zubereitung von Fleischspießen waren Fettablagerungen vorhanden. Ein verschmutzter nicht lebensmittelechter Pinsel mit schadhaften Borsten wurde zum Aufbringen von Marinade verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2 Bst. a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a, § 60 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 31 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 15, § 60 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch |
Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt und der Betrieb auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 30.01.2025 waren die Hygienemängel noch nicht zufriedenstellend beseitigt, der Betrieb konnte jedoch wieder freigegeben werden. |