Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ostalbkreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ostalbkreis
Ansprechpartner:
Frau Dr. Petra Sedlmeier 07361 503-1830
Kontakt:

petra.sedlmeier@ostalbkreis.de

Stand: 27.07.2024
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

21

08.07.2024

Speedy Pizzaservice

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

06.06.2014

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

19

17.06.2024

Holzofen-Bäckerei Ecker

Am Markt 10
73563 Mögglingen

06.05.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt.

18

04.04.2024

Metzgerei Udo Mangold

Kronengasse 1
73568 Durlangen

04.03.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste)

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

17

04.04.2024

Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz

Rathausgasse 10
73457 Essingen

27.02.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben.

16

19.03.2024

Weleda AG

Möhlerstr. 3
73535 Schwäbisch Gmünd

31.01.2024

Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt.

15

01.03.2024

Metzgerei Hubert Ilg

Eichenstr. 9
73492 Rainau-Saverwang

01.02.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung