Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ostalbkreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ostalbkreis
Ansprechpartner:
Frau Dr. Petra Sedlmeier 07361 503-1830
Kontakt:

petra.sedlmeier@ostalbkreis.de

Stand: 09.12.2024
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

27

06.12.2024

Restaurant Sangam

Bahnhofstraße 38
73430 Aalen

11.11.2024

 
1. Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund einer innen stark altverschmutzten Eiswürfelmaschine. Diese war auf der Innenseite und besonders am Auslass mit schwarzem Biofilm und Schimmel überzogen.
 
Zudem weitere erhebliche Hygieneverstöße:
2. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Ein Gemüseschneider war an der Messerscheibe sowie unter der Messerscheibe altverschmutzt.
Der Pürierstab war im Bereich der Messer ebenso altverschmutzt.
3. Garnelen, Geflügelfleisch und Lammfleisch wurden teilweise offen bei Raumtemperatur in Wasser aufgetaut. Unverpacktes Geflügelfleisch wurde zusammen mit verpacktem Lammfleisch im Wasser zum Auftauen gelagert. Es bestand das Risiko einer Kontamination des offenen Fleisches mit Keimen (Salmonellen, Campylobakter) sowie das Risiko einer Keimverschleppung.
4. Das Handwaschbecken wurde als Spülbecken und Abstellfläche für Pfannen usw. genutzt. Zwischen den einzelnen Arbeitsschritten war ein hygienisches Händewaschen nicht möglich. Eine Verschleppung von Keimen (bspw. Salmonellen) war möglich.
5. Im Kühlhaus, Bierkühlraum und im Kühlraum im Keller waren die insgesamt drei Ventilatorengitter am Verdampfer stark altverschmutzt und teilweise mit Schimmel behaftet. Durch die Luftverwirbelungen bei der Nutzung war eine Verteilung von Schimmelsporen /Keimen aus Altverschmutzungen auf die gelagerten Zutaten, Rohstoffe und Lebensmittel möglich.
6. Stark verwelkte Minze wurde zur weiteren Verwendung bereitgehalten.
7. Diverse Altverschmutzungen im Küchenbereich (Wände am Herd, Arbeitstische, Regale, Spülbecken).
 

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die am Feststellungstag hergestellten Eiswürfel wurden sofort entsorgt. Die Eismaschine wurde aus dem Verkehr genommen bzw. entsorgt. Die restlichen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 akzeptabel beseitigt.

26

06.12.2024

Thai Ha Asia

Stadelgasse 16
73430 Aalen

07.11.2024

1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt:
- Das Gläserspülgerät (Spülboy) war stark altverschmutzt.
- Mehrere Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren altverschmutzt und teilweise auch mit Schimmelsporen/Stockflecken versehen.
- Handgriff eines Siebs war stark altverschmutzt.
- Soßenbehälter war stark altverschmutzt.
- Reiskocher war am Rand und am Verschluss altverschmutzt.
- Griff eines Behälters für Lebensmittel aus Edelstahl war mit Altverschmutzungen und Stockflecken versehen.

2. Lagerung von teilweise offenen Zutaten/Rohstoffen/Lebensmitteln (z.B. vorgegartes Fleisch in Behältern, Mangosoße, Gemüse etc.) ohne Schutz vor Kontamination durch Schimmelsporen im Bereich des Kühlschranks.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2 Anhang II Kap IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004

Grundreinigung wurde am Feststellungstag mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 waren die Mängel beseitigt.

25

21.11.2024

Bäckerei Schmid

Friedhofstr. 25
73430 Aalen

30.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt.

Es waren Defizite in der Reinigung bzw. generelle hygienische Mängel erkennbar. Starke Altverschmutzungen und teilweise Beschädigungen an Bedarfsgegenständen (Brötchenkörbe, Arbeitstische, Arbeitsgeräte) mit Lebensmittelkontakt. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde am Feststellungstag angeordnet. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen und es fand eine Grundreinigung statt. Betrieb konnte am 28.11.2024 nach einer amtlichen Kontrolle wieder geöffnet werden.

24

13.11.2024

Asia World Aalen

Reichsstädter Str. 15b
73430 Aalen

14.10.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer.
Der Betrieb wurde zum 05.11.2024 gewerberechtlich abgemeldet.

23

28.10.2024

Metzgerei Beißwanger

Zeisigweg 1
73560 Böbingen an der Rems

27.09.2024

Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge.

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen.

22

21.08.2024

Handwerksbäckerei Mack GmbH & Co. KG

Baiershofener Str. 6
73463 Westhausen

25.07.2024

Schädlingsbefall von Mehl mit Mehlmotten und Käfern
Schädlingsbefall im Betrieb mit Mäusen und Fluginsekten
verunreinigte und beschädigte Thermo-Transportkisten

Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 2) der VO (EG) Nr. 852/2004 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die Mängel wurden zeitnah behoben.

21

08.07.2024

Speedy Pizzaservice

Hauptstr. 44
73453 Abtsgmünd

06.06.2014

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere Pizza und Salate.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 07.06.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.

19

17.06.2024

Holzofen-Bäckerei Ecker

Am Markt 10
73563 Mögglingen

06.05.2024

Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund erheblichen Schädlingsbefalls von Reismehlkäfern außerhalb und innerhalb der Brötchenportioniermaschine zur Herstellung u. Verarbeitung von Tafelbrötchen

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde eine Außerbetriebnahme, sowie die Grundreinigung der Maschine angeordnet. Die Mängel waren am 07.05.2024 beseitigt. Am Feststellungstag fand ein Rückruf der hergestellten und bereits ausgelieferten Brötchen statt.

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