Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ostalbkreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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31 |
01.04.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
12.03.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
30 |
17.03.2025 |
The Daltons Kebab 2 |
Mittelbachstr. 23 |
05.02.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch altes ranziges Fett einer stark verunreinigten Dunstabzugshaube auf Dönerfleisch und frischen Zutaten (Salat, Zwiebeln, Gurken, Rotkohl etc.). Die Fettanhaftungen waren bereits bräunlich-orange verfärbt und wiesen Verkrustungen auf, was auf unzureichende Reinigungsmaßnahmen verwies. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Boxen wurden zur Aufbewahrung von Salat verwendet. Der Kühlraum war insgesamt sehr unstrukturiert und altverschmutzt. Granatapfelkerne wurden hier offen gelagert. Zudem wurden weitere Lebensmittel wie Mais, Jalapenos, und Tintenfischringe offen gelagert. Somit war ein Kontaminationsrisiko gegeben. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel angeordnet Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 19.02.2025 beseitigt. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
29 |
25.02.2025 |
Metzgerei Mishtore Gashi |
Ins Reichertstal 14 |
24.01.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch - altverschmutzte Knochensäge - altverschmutzten Fleischwolf |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 31.01.25 waren die Mängel beseitigt. |
28 |
09.01.2025 |
Gürkale Dönerproduktion |
Ziegelfeldstr. 36 |
03.12.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot im Waschbereich von Schürzen, in der Hygieneschleuse und in einer Eurokiste mit teilweise offen gelagerten Gewürzen. Zudem waren weitere Hygienemissstände vorhanden. An mehreren Bereichen bzw. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt waren Altverschmutzungen erkennbar. Darunter befanden sich beispielsweise: |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die offene Packung mit Gewürzen wurde sofort entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet. Die Kontrolle des professionellen Schädlingsbekämpfers wies einen Negativbefund auf. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 06.12.2024 beseitigt. |
27 |
06.12.2024 |
Restaurant Sangam |
Bahnhofstraße 38 |
11.11.2024 |
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Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Abs. 2 Anhang II Kap IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die am Feststellungstag hergestellten Eiswürfel wurden sofort entsorgt. Die Eismaschine wurde aus dem Verkehr genommen bzw. entsorgt. Die restlichen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 akzeptabel beseitigt. |
26 |
06.12.2024 |
Thai Ha Asia |
Stadelgasse 16 |
07.11.2024 |
1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2 Anhang II Kap IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 |
Grundreinigung wurde am Feststellungstag mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 waren die Mängel beseitigt. |
25 |
21.11.2024 |
Bäckerei Schmid |
Friedhofstr. 25 |
30.10.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Motten und Fliegen im Lager, sowie in der Produktion. Mottengespinste waren an sämtlichen Lebensmitteln sichtbar. Unter anderem an und in Mehlsäcken, Tortenböden, alte Brötchen usw. Lebende Motten befanden sich im Mehl und frei bewegend an den Wänden. Fruchtfliegen wurden auf offener Hefe festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Entsorgung der Lebensmittel, Zutaten und der beschädigten Bedarfsgegenstände wurde am Feststellungstag angeordnet. Ein Schädlingsbekämpfer wurde hinzugezogen und es fand eine Grundreinigung statt. Betrieb konnte am 28.11.2024 nach einer amtlichen Kontrolle wieder geöffnet werden. |
24 |
13.11.2024 |
Asia World Aalen |
Reichsstädter Str. 15b |
14.10.2024 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Schaben in der Gaststätte, sowie in den Betriebsräumen mit Lebensmittelkontakt. Es konnten im Küchenbereich teilweise lebende Schaben in den Klebefallen gesichtet werden. Ebenso wurden im Küchenbereich freilaufende Schaben festgestellt. Hinzu kamen erhebliche und wiederholte Hygienemängel. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen gelagerten, hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Betriebsschließung sowie Entsorgung der Lebensmittel und eine Grundreinigung wurde angeordnet. Eine Bekämpfung der Schaben erfolgte durch einen Schädlingsbekämpfer. |
23 |
28.10.2024 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
27.09.2024 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine stark altverschmutzte Knochensäge. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Reinigung der Knochensäge wurde noch bei der Kontrolle vorgenommen. |