Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ostalbkreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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37 |
11.08.2025 |
Westside Health GmbH |
Jahnstr. 61 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden / verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben über die Onlineshops FocusMedical.de, Shop App (Focus Medical Center), Amazon, Shop-Apotheke und Humasana: Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Das Inverkehrbringen der Produkte wurde ab 26.06.25 (focusmedical.de) sowie auf den weiteren Onlineshops ab 22.07.25 eingestellt. |
36 |
11.08.2025 |
Focus Yourself GmbH |
Gartenstr. 1/1 |
04.06.2025 |
Inverkehrbringen bzw. hinreichend begründeter Verdacht des Inverkehrbringens folgender Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheits- bzw. gesundheitsbezogenen Angaben (Verbrauchertäuschung): Bio Präbiotikum Night Chill Entspannungskomplex für die Nacht All In Bio Präbiotikum Alpha Liponsäure Vitamin B Komplex Vitamin B6 Biotin Coenzym Q 10 Curcumin D3 + K2 Day Chill Entspannungskomplex für den Tag Glutathion Kupfer Gluconat Leber Galle Gut / Leberentlastungskomplex OPC Traubenkernextrakt Premium Omega 3 Zink Glycinat |
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 10 Abs. 1, Artikel 3 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006 |
Inverkehrbringen und Onlinewerbung auf focusmedical.de wurden am 26.06.25 eingestellt. |
35 |
08.07.2025 |
Schwäbisch Gmünder Tafel GEBIB mbH |
Rinderbacher Gasse 15 |
12.06.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Schadnagerkot in allen Betriebsräumen (Anlieferung, Lager, Vorsortierung, Verkaufsraum). Es wurden u.a. Mäusekot in Verkaufsregalen, SB-Verkaufstheken und im Bodenbereich festgestellt. Da in den Räumen offene Lebensmittel (Gemüse, Obst und Backwaren) zum Verkauf angeboten wurden, kann eine Kontamination durch Ausscheidungen der Mäuse nicht ausgeschlossen werden. Damit sind die Lebensmittel nicht mehr akzeptabel für den menschlichen Verzehr. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde geschlossen. Eine Grundreinigung, sowie ausreichende und umfassende professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Offene bzw. kontaminierte Lebensmittel mussten entsorgt werden. Nach einer Abnahmekontrolle am 23.06.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
34 |
13.06.2025 |
Mr. Wok chinese food |
Mühlbergle 6 |
26.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren/nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel bei + 20 °C (hier: Gemüse). Kühlung des Kühltisches der Saladette war nicht funktionsfähig. Auch die Kühlfunktion unterhalb der Saladette war nicht funktionsfähig. Zutaten/Lebensmittel wurden bei + 18,4 °C gelagert. Gelagerter Weißkohl zur Weiterverarbeitung war leicht schwarz angeschimmelt. Ein Fruchtfliegenbefall war feststellbar. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Mehrere altverschmutzte Deckel der Wok-Pfannen. Kein Warmwasser am Handwaschbecken. Hygienisches Händewaschen/hygienische Arbeitsschritte waren nicht möglich. Der Kühlschrank im Verkaufsraum war innen verschmutzt und innen an den Dichtungen, sowie Regalböden und Rückwänden versport.Es konnten somit Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. Kühlfunktion war nicht gegeben, vorverpackter Salat wurde bei +12, 3 °C gelagert. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Die Mängelbeseitigung dauert derzeit noch an. |
33 |
10.06.2025 |
Sifirbir Grillrestaurant |
Benzholzstraße 18 |
21.05.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sichere /nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch unzureichende Kühlung der Lebensmittel im Lager sowie in der Verkaufstheke (Fleisch und Gemüse). Hähnchen wurde in einem Kühlschrank bei + 13,9 °C gelagert und war bereits leicht grünlich verfärbt. Ein verderblicher Geruch konnte eben-so festgestellt werden. Fleischspieße wurden in der Verkaufskühltheke mit einer Temperatur von +12,6 °C gelagert. Im Verkaufsraum wurden außerdem weitere Zutaten (Joghurtsoße, Käse, Salat usw.) bei einer Temperatur von +22 °C gelagert. Der Salat war stellenweise leicht bräunlich verfärbt. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Behältnisse wurden zur Aufbewahrung von Dürüm-Fladen u. Lahmacum verwendet. Der Getränkekühlschrank war an den Verdampfern stark versport und innen an den Gitterstäben altverschmutzt. Somit konnten Schimmelsporen auf die Ware verteilt werden. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2, 3, 5 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der verzehrsungeeigneten Lebensmittel angeordnet. Der Betrieb konnte nach einer Abnahmekontrolle am 26.05.2025 wieder geöffnet werden. |
32 |
06.06.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
14.05.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau-grünlich, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Eine leichte Schimmelrasenbildung war zudem sichtbar. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
31 |
01.04.2025 |
Metzgerei Beißwanger |
Zeisigweg 1 |
12.03.2025 |
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch eine wiederholt stark altverschmutzte Knochensäge. Die Verfärbungen waren deutlich grau, welche auf einen längeren Zeitraum der Verunreinigung hinwiesen. Es wurde zudem auch ein übler Geruch festgestellt. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Reinigungsmaßnahmen wurden sofort ergriffen. |
30 |
17.03.2025 |
The Daltons Kebab 2 |
Mittelbachstr. 23 |
05.02.2025 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund von Kontaminationsgefahr durch altes ranziges Fett einer stark verunreinigten Dunstabzugshaube auf Dönerfleisch und frischen Zutaten (Salat, Zwiebeln, Gurken, Rotkohl etc.). Die Fettanhaftungen waren bereits bräunlich-orange verfärbt und wiesen Verkrustungen auf, was auf unzureichende Reinigungsmaßnahmen verwies. Zudem waren noch weitere erhebliche Hygienemissstände vorhanden: Altverschmutzte Boxen wurden zur Aufbewahrung von Salat verwendet. Der Kühlraum war insgesamt sehr unstrukturiert und altverschmutzt. Granatapfelkerne wurden hier offen gelagert. Zudem wurden weitere Lebensmittel wie Mais, Jalapenos, und Tintenfischringe offen gelagert. Somit war ein Kontaminationsrisiko gegeben. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung, sowie die Entsorgung der kontaminierten Lebensmittel angeordnet Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 19.02.2025 beseitigt. Der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |