Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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47 |
27.08.2026 |
Chiko - Sushi Haus Schwäbisch Gmünd |
Pfeifergäßle 10 |
05.08.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund Lagerung von Lachs bei 11,6 °C. Zudem gravierende wiederholte Hygienemängel im Betrieb: Die Sushitheke war im Bereich der Plexiglasscheibe versport bzw. verschmutzt. Im Sushibereich fehlte am Handwaschbecken Flüssigseife u. Einmalhandtücher. Hygienisches Händewaschen war nicht möglich. Eismaschine war oben am Auslass mit schwarzem Biofilm verschmutzt und innen an den Seitenrändern gelblich verfärbt. Kühlschrank war innen und außen stark altverschmutzt. Gastronormbehälter und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, sowie Reis wurden auf stark altverschmutztem Boden gelagert. Frische Zwiebeln und Knoblauch wurden direkt neben einem offenen Abfallbehälter gelagert. Zudem wurden folgende altverschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt festgestellt: Reiskocher, an der Seite mit Ablagerungen verschmutzt. Weißes Schneidbrett aus Plastik, braun verfärbt. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen und kontaminierte Ware entsorgt. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 10.08.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
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46 |
16.07.2026 |
Tekbir Center GmbH |
Taubentalstraße 2 |
18.06.2026 |
Inverkehrbringen zahlreicher kühlpflichtiger Lebensmittel (Käse in Lake, Aufschnitt, Käse und Wurst sowie Joghurt), die aufgrund längerer Lagerung im Verkaufsraum außerhalb der Kühlung (Temperaturmessung 16,9 °C) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 5 |
Die betroffene Ware wurde am 19.06.2026 entsorgt. |
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45 |
26.06.2026 |
Speedy Pizza Service |
Hauptstr. 44 |
03.06.2026 |
1. Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel durch stark verschmutzte Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: - Altverschmutzter Pizzaschneider - Stark verschmutztes und abgenutztes Schneidbrett - Unsauberer Dosenöffner - Pizza bzw. Stachelroller mit angetrockneten Schmutzresten 2. Ein hygienisches Händewaschen war im gesamten Betrieb aufgrund fehlenden Warmwassers, Einmalhandtücher sowie Seife nicht möglich. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung. |
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004, Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb wurde sofort geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung der Räume, sowie der verschmutzten Bedarfsgegenstände angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.06.2026 waren die Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden. |
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44 |
09.06.2026 |
Bäckerei Walter Aalen |
Marktplatz 22 |
20.05.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Befalls von Motten, sowie deren Gespinste. Folgende Zu-taten zur Herstellung von diversen Backwaren waren betroffen: - Chiasamen - Leinsamen - Mandelstifte - 20 Mürbteigböden. Zudem war ein einwandfreies hygienisches Händewaschen nicht möglich, da beide Handwaschbecken für Mitarbeiter nicht zugänglich waren.. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Kontaminierte Ware wurde durch das Kontrollpersonal entsorgt. Eine Grundreinigung, sowie Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. |
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43 |
07.04.2026 |
Bäckerei und Konditorei Grupp |
Rathausgasse 10 |
05.03.2026 |
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund eines Mottenbefalls im Mehlsilo 3. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Silo wurde gereinigt und eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. Das kontaminierte Mehl wurde entsorgt. |