Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tübingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
25.07.2023 |
Brotbäckerei Häusler |
Obere Gasse 15 |
18.04.2023 |
Die Betriebsstätte war nicht sauber und instandgehalten: Die gesamte Betriebsstätte weist, insbesondere in den Produktionsbereichen, nicht unerhebliche Altverschmutzungen auf. Decken, Wände und Fenster sind mit Flecken, angetrockneten Teigresten, Biofilmen und/oder Schimmel verunreinigt. Die Fußböden sind großflächig mit festgetretenen Teigresten/Mehl verschmutzt. In den Sockel- und den Eckbereichen ist stellenweise Schimmel festzustellen. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Nachkontrolle konnte bisher nicht durchgeführt werden. |
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6 |
12.05.2023 |
Pizza Service Amigo |
Derendinger Str. 103 |
09.03.2023 |
Bereithalten von „Artischocken“, die nach Beurteilung der Sachverständigen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. |
Art. 14 Abs. 1, 2 a und 2 b der VO (EG) 178/2002 |
Das Gutachten wurde am 23.03.2023 eröffnet. |
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4 |
28.04.2023 |
El Pecado |
Am Stadtgraben 25 |
28.02.2023 |
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer Gerätschaften: Insbesondere der Dampfkochtopf in der Küche, der Kunststoffeimer, in dem Brokkoli aufbewahrt wird und der Löffel zur Entnahme der Chili-Soße, der sich in der Chili-Soße befindet, sowie das Behältnis selbst weisen Verunreinigungen auf. Der Gemüsehobel weist in den Randbereichen dunkle und schwarze Verunreinigungen auf. Im Keller weist der Fußboden an mehreren Stellen Verunreinigungen durch Kot von Schadnager auf. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |