Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
05.10.2026 |
AZAD Markt |
Lange Straße 34 |
03.09.2026 |
Es wurde einzelverpacktes schimmeliges Fladenbrot zum Verkauf angeboten. Es lag kein Konzept zur Warenkontrolle vor. Im Lager wurde teilweise ein Befall mit Motten festgestellt. Der Verkaufsraum war sehr stark mit Schaben befallen. Auf dem Fußboden an der Wand entlang war teilweise eine breite Spur von Schabenkot zu sehen. Hinter den Wandverkleidungen sowie in den Einbaugeräten wurde ebenfalls starker Schabenbefall festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 und § 59 Abs. 2 Nr. 1a. Buchst. a) LFGB |
Die betroffenen Brote wurden umgehend entsorgt. Der Betrieb wurde umgehend geschlossen. Durch den Inhaber wurde ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt. Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 04.09.2026 in akzeptablem Umfang beseitigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. |