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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Esslingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Esslingen
Ansprechpartner:
Frau Bärbel Wüstner
Kontakt:

veterinaeramt@lra-es.de

Stand: 13.12.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

94

11.12.2025

Ess-Night

Martinstraße 14
73728 Esslingen am Neckar

19.09.2025

Bei einer Routinekontrolle am 19.09.2025 wurden 16 teils erhebliche Hygienemängel vorgefunden. Unter der Verkaufstheke wurden insbesondere im Bereich unter dem Spülbecken eine Vielzahl von dunklen Pillen (augenscheinlich Mausekot) festgestellt.

Mehrere Kühleinheiten im Küchenbereich wiesen Altverschmutzungen und stellenweise augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Im Kühlraum des Betriebes wiesen sowohl die Ventilatorengitter als auch die Regale Altverschmutzungen und augenscheinlich Schimmelbildung auf.





Zudem wurden mehrere Schneidbretter vorgefunden, die tiefe Riefen aufwiesen.

Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB


Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004  i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB



Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004 i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Bei der ersten Nachkontrolle am 24.09.2025 waren die Mängel nur unzureichend behoben worden. Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.10.2025 waren alle Mängel vollständig beseitigt.

92

15.10.2025

Amore Pizza

Nürtinger Straße 15
72694 Wolfschlugen

07.08.2025





































14.08.2025







27.08.2025

Bei einer Beschwerdekontrolle am 07.08.2025 wurden insgesamt ca. 19 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Ein Großteil des Betriebs (z.B. Verkaufsbereich, Küche, Lagerraum, Kühlraum und Personal-WC), der überwiegende Teil der Einrichtungsgegenstände, Boden und Wände in den vorgenannten Räumen sowie verschiedene Lebensmittelbedarfsgegenstände mit und ohne Lebensmittelkontakt wiesen Reinigungs- und Hygienemängel auf. So waren z.B. der Drehspießgrill, das elektrische Drehspießmesser, mehrere Schneidbretter, der Dosenöffner, die Teigmaschine, die Aufschnittmaschine, die elektrische Käsereibe, eine Gemüsereibe mehrere Siebe und Pfannen altverschmutzt.

Eine Vielzahl der Lebensmittel im Betrieb (z.B. der in der Saladette befindliche Mais, Thunfisch, vorgegarte Nudeln, ein angebrochenes Glas Ajvar mit deutlich sichtbarer Schimmelbildung, gewürfelter Mozarella, sowie Hühnchenfleisch) waren nach der sensorischen Überprüfung nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet und wurden unverzüglich entsorgt.
Es wurden mehrere Verdachtsproben von Lebensmittel (Frittierfett, Thunfisch, vorgekochte Nudeln, Hühnchenfleisch) erhoben.  Der Thunfisch, die Nudeln und das Hühnchenfleisch wurden aufgrund der mikrobiologischen Abweichung durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 22.08.2025 als für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. Das Fritierfett wurde aufgrund von Verderb durch das CVUA Stuttgart mit Gutachten vom 28.08.2025 ebenfalls für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Der Kühlraum des Betriebs befand sich insgesamt in einem altverschmutzten Zustand. In dem Raum standen rostige Regale und es wurden darin unreine Kartonagen gelagert. In einer Ecke hinter der Tür lagerte ein nicht verpackter Puten-Drehspieß. Durch die vorgefundenen Zustände im Kühlraum bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination des Puten-Drehspießes.

In der Küche sowie im Kühlraum des Betriebes wurde eine Vielzahl von toten und teilweise lebendigen Deutschen Schaben festgestellt.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass auf dem Speisenaushang irreführende Angaben zur Eigenschaft von Lebensmitteln gemacht werden. Die irreführende Angabe besteht darin, dass der Betrieb  "Döner" auslobt, obwohl das Lebensmittel "Puten-Drehspieß" verwendet wird. Laut der allgemeinen Verkehrsauffassung besteht  "Döner Kebab" Lamm-/Schaffleisch und/oder Kalb-/Rindfleisch.

Das Inverkehrbringen von Speisen und offenen Getränken wurde direkt bei der Beschwerdekontrolle behördlich untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 wurden in der Pizzastation Lebensmittel wie Wurst, Thunfisch, Ananasringe im Saft, schwarze Oliven und Feta vorgefunden. Die festgestellte Temperatur der Lebensmittel hat +22°C, die Temperatur des Kühlgeräts hat +17°C betragen. Die Ananasringe und Oliven wiesen bereits eine Schaumbildung auf. Der Feta war ungekühlt und hatte an der Oberfläche eine schleimige Struktur. Die Lebensmittel waren als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet, weshalb das Inverkehrbringen dieser Lebensmittel  behördlich untersagt und unter Aufsicht unschädlich beseitigt wurde.

Bei einer weiteren Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut verdorbene Lebensmittel (z.B. Mais, Thunfisch, Oliven) vorgefunden, deren Inverkehrbringen direkt behördlich untersagt wurde. Zudem wurden erneut zahlreiche erhebliche  Hygienemängel (altverschmutzte Dunstabzugshaube, verschmutzte Messer und sonstige Arbeitsgeräte, Schabenbefall sowie ein deutlich verunreinigter Lebensmittelkühlraum) festgestellt, weshalb in dem Betrieb das Inverkehrbringen von  Speisen und offenen Getränken behördlich untersagt wurde.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002

Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004

Art.4 Abs.2  i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr.3 und Nr.4  VO (EG) 852/2004
Art. 7 Abs. 1a VO (EU) Nr. 1169/2011

Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 14 Abs. 1 i.V. m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m.
Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. 1 Nr. 1 und Kap. 5 Nr. 1 a) VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 138 Abs. 1b VO (EU) 2017/625

Bei den Nachkontrollen am 08., 12. und 14.08.2025 waren die Hygienemängel verbessert, jedoch noch nicht behoben. Bis zum 14.08.2025 wurde eine Schädlingsbekämpfung noch nicht eingeleitet.

Bei einer Nachkontrolle am 27.08.2025 wurden erneut Hygienemängel festgestellt. Zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung nachweislich eingeleitet. Am 29.08.2025 waren bei einer Nachkontrolle alle Hygienemängel beseitigt, sodass die Untersagung der Abgabe von Speisen und offenen Getränken aufgehoben wurde.

91

14.07.2025

Teck Kebab

Alleenstraße 58
73230 Kirchheim unter Teck

14.05.2025

Eine am 14.05.2025 erhobene Verdachtsprobe von gebrauchtem Frittierfett wurde mit Gutachten vom 23.05.2025 als verdorben und nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt.

Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Zum Zeitpunkt der Gutachteneröffnung war das Frittierfett bereits ausgetauscht.

90

18.06.2025

Hot Pizza Express

Plochinger Straße 1
73230 Kirchheim unter Teck

16.05.2025

Bei einer Routinekontrolle am 16.05.2025 wurden verschieden Hygienemängel vorgefunden. In der Küche wurde ein massiver Schabenbefall festgestellt und es wurden verdorbene Nudeln sowie Fleischpattys vorgefunden und entsorgt.

Artikel 14 Abs. 1, Abs.2a VO (EG) 178/2002 i.V.m. §58 Abs. 2 Nr.1 LFGB

Bei der Nachkontrolle am 22.05.2025 waren keine Schaben mehr vorhanden. Eine Grundreinigung wurde vorgenommen und ein Schädlingsbekämpfer wurde dauerhaft beauftragt.