Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Esslingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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56 |
02.10.2023 |
Alaturka |
Nikolaus-Otto-Straße 19 |
16.08.2023 |
Im vollgestellten Kühlraum mit einer Temperatur von +18 °C wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Es handelte sich dabei um zwei große Säcke mit verschimmelten Möhren sowie mehrere Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum - z.B. Rinderhackfleisch wie auch teilweise verdorbene abgepackte Salatmischungen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. |
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55 |
19.09.2023 |
Schlosscafe |
Am Thermalbad 3 |
27.07.2023 |
Keines der im Betrieb befindlichen Handwaschbecken war mit Seife sowie Handtüchern zum hygienischen Trocknen der Hände ausgestattet. |
Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr.4 VO(EG) 852/2004; |
Die Schankanlage wurde vor Ort gesperrt und erst nach erfolgter Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger am Nachmittag des selben Tages wieder frei gegeben. |
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53 |
20.09.2023 |
Ganesh |
Plochinger Straße 5 |
30.06.2023 |
In der Küche wurden Lebensmittel in Eimern z.B. Soßen direkt auf dem Boden gelagert. Die Silikonfuge am Waschbecken war schadhaft. Es wurden beschädigte bzw. nicht mehr leicht zu reinigende Schüsseln und Siebe vorgefunden. Weiterhin wurden in der Küche Reinigungsmängel z.B. Boden, Mikrowelle innenseitig und Herdbereich festgestellt. Des Weiteren war ein starker Befall an Schaben in verschiedenen Entwicklungsstadien feststellbar. So befanden sich Schaben an den Wänden, im Bodenbereich und auf der Arbeitsfläche aus Edelstahl, auf der offene Lebensmittel in Gefäßen sowie auf einem Schneidbrett bereitgehalten wurden. Es handelte sich um gekochten Reis, geschnittene Karotten, geschälte Kartoffeln, Mais und gekochtes Fleisch in Soße. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Aufgrund des starken Schabenbefalls wurde dem Betrieb die Speisenabgabe untersagt. Die o.g. offenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle unter Aufsicht unschädlich entsorgt. Am 04.07.2023 war der Schädlingsbekämpfer vor Ort und leitete entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen ein. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2023 waren die die Hygienemängel behoben. Eine Speisenabgabe konnte noch nicht erfolgen, da der Schädlingsbekämpfer die Freigabe noch nicht erteilte. |
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51 |
14.08.2023 |
Gaststätte Hirsch |
Marktstraße 22 |
06.07.2023 |
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf. Unter anderem wurde festgestellt, dass in der Küche mehrere Stellen, wie zum Beispiel der Herd, die Schränke von außen und von innen, die Unterseiten des Hängeschrankes, sämtliche Oberflächen etc. durch schmierige Beläge von altem Fett, welches teilweise verharzt war, und Schmutz verunreinigt waren. Der Kühlschrank in der Küche war, im unteren Bereich, von außen und innen massiv angerostet. Im Inneren war der Kühlschrank altverschmutzt mit schmierigen Belägen und teilweise daran anhaftenden Haaren. Die Abflussrinne des Kondenswassers im Kühlschrank war verstopft und infolgedessen hat sich in dieser das Wasser gestaut, was zu Schimmelansammlungen geführt hat. Das Handwaschbecken war ohne Funktion, da der Boiler ausgesteckt war und weder Seife noch Einweghandtücher vorhanden waren. Die Kühleinheiten unter der Zapfanlage waren außerordentlich verschmutzt. Dies betrifft sowohl die Türen als auch die Dichtungen, sowie die Schubladen von innen (Spinnweben) und den Bereich unter den Schubladen (augenscheinlich schwarze Versporungen). |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der 1. Nachkontrolle am 07.07.2023 war der Großteil der Mängel nicht behoben. Die Reinigungsarbeiten wurden nachlässig ausgeführt. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 21.07.2023 waren nahezu alle Mängel vollständig behoben. Bei der weiteren Nachkontrolle am 31.08.2023 waren auch die verbliebenen Mängel behoben. |
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50 |
24.05.2023 |
Schlemmer Pizza und Dhool Burger |
Olgastraße 36 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurden in der Küche und im Kühlhaus erhebliche Reinigungsmängel festgestellt. Unter anderem waren Küchengeräte in Gebrauch, welche nach der Nutzung in den Tagen zuvor nicht gründlich gereinigt wurden, z.B. war die Pizzateigmaschine insbesondere am Auslass des Spiralkneters durch angetrocknete, gelbe Teiganhaftungen stark verunreinigt, die Gemüseschneidemaschine war im Inneren durch angetrocknete Reste durchgelassenen Käses verunreinigt, auch die Mikrowelle war von innen mit angetrockneten Speiseresten stark altverschmutzt. In der Kühlzelle waren die Lüftungsgitter der Ventilatoren durch Flusen, dunkle/sporenähnliche und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt. Der Deckenbereich der Kühlzelle wies zahlreiche Verschmutzungen (augenscheinlich Versporungen) auf. Im gesamten Betrieb gab es keine Einweghandtücher zum hygienischen reinigen der Hände. |
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV |
Bei der Nachkontrolle am 04.05.2023 waren alle beanstandeten Mängel behoben. |
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49 |
22.05.2023 |
Schlemmereck Plato |
Hauptstraße 1 |
22.03.2023 |
Im Kühlraum des Betriebes wurden verschiedene nicht mehr für den Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden - z.B. Putenfleisch (Verbrauchsdatum 15.03.2023); Panier-Ei (Geruch altsauer, stark faulig); verschiedene Brühwürstchen (Saiten, Debrecziner, Bratwürste (Geruch altsauer, muffig, schimmelig); Rindfleisch (Geruch altsäuerlich), mehrere Physalis waren mit Schimmelbildung behaftet, verschiedene Behältnisse mit Soßen wiesen augenscheinlich Schimmelbildung auf. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO(EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Bei der Nachkontrolle am Abend des 22.03.2023 waren die Mängel behoben. |
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48 |
30.05.2023 |
Pavarotti, Ristorante - Pizzeria |
Rohrer Straße 2 |
08.03.2023 |
Während der Kontrolle am 08.03.2023 wurde festgestellt, dass die Aufbewahrung von verschiedenen Lebensmittel nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Auf Verdacht wurden Proben von den Lebensmitteln Rindfleisch, Tomatensauce und Rigatoni entnommen. Alle drei Produkte wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, mit Gutachten vom 27.03.2023, aufgrund nachteiliger Beeinflussung beanstandet und somit für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Am 17.03.2023 wurde eine Nachkontrolle vorgenommen, bei der keine Beanstandungen zur Aufbewahrung festgestellt werden konnten. |
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47 |
30.05.2023 |
Eiscafé Venezia |
Hauptstraße 50 |
13.10.2022 |
Am 13.10.2022 wurde eine Verfolgsprobe ''Sahne aufgeschlagen'' aus dem Sahneaufschlagautomaten gezogen, welche durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart mit dem Gutachten vom 25.10.2022 auf Grund der sehr hohen Keimgehalte insbesondere an Hygienekeimen beanstandet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt wurde. |
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Auf Grund der nachteiligen Beeinflussung der ersten Probenahme im September 2022 wurde eine Verfolgsprobe aus dem genannten Betrieb entnommen. Dies führte zu einer weiteren Beanstandung des Produkts. Das anschließende Verfahren wurde durch die vorübergehende Schließung des Betriebs im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 unterbrochen. Am 22.03.2023 wurde eine erneute Probe von "Sahne aufgeschlagen" gezogen, da das Ergebnis der ersten Verfolgsprobe zu beanstanden war. Das Ergebnis der dritten Probenahme war unauffällig. Der Betrieb ist ansonsten nicht zu beanstanden. |