Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ludwigsburg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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20 |
11.09.2023 |
Restaurant „Rhodos“ |
Hinter dem Schloß 5 |
30.06.2023 |
In der Küche fehlt es an einer Grundreinigung und -Ordnung; so waren z.B. verschiedene Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Schüsseln und Behältnisse, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Backofen und Kontaktgrill mit Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Sättigungsbeilagen, Gemüse, Salate, Soßen. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. Puten-Brustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum, über mehrere Stunden bei Zimmertemperatur gelagerter gekochter Reis, Weichkäse mit spitzen und scharfkantigen Absplitterungen der Kunststoff-Aufbewahrungsbox, bei zu hohen Temperaturen gelagerte frische Leber. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Dem Betrieb wurde am 30.06.2023 gegen 18 Uhr mündlich angeordnet, eine Grundreinigung durchzuführen und die Lebensmittel auf ihre Verzehrsfähigkeit zu prüfen. Bei einer ersten Nachschau gegen 19 Uhr waren die Mängel weitgehend beseitigt. |
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19 |
02.08.2023 |
Gaststätte „Küferstüble“ |
Beim Schloßhof 6 |
27.04.2023 |
Der gesamte Küchenbereich war in weiten Teilen altverschmutzt; so waren z.B. verschiedene Arbeitstische, Arbeitsgeräte, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Herd und Durchreiche mit alten Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen verunreinigt. Zudem wurde Müll vom Vortag in einem offenen Müllsack in der Küche gelagert. In der Küche war ein stark abweichender Geruch wahrnehmbar (Geruch nach Fäkalien bzw. nach Verwesung). Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Spätzle, Salate. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. verwest riechendes Fleisch im Kühltisch, verschimmelter Salat und stark angetrocknete Spätzle. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde am 27.04.2023 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grund-reinigung konnte der Betrieb am 28.04.2023 wieder geöffnet werden. |
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18 |
27.06.2023 |
Royal Pizza Service |
Johannesstr. 30 |
03.04.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich des Lieferservice wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wird eine Fritteuse mit auf 195°C erhitztem, schwarz verfärbtem Fett vorgefunden, sodass das Fett selbst nachteilig beeinflusst wurde und auch die darin zubereiteten Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden. Rohe Eier werden in einer Schüssel mit gekochten Nudeln gelagert. Arbeitsgeräte und Küchenutensilien sind teilweise ausgebrochen, angebrannt oder mit Rissen und Ablösungen. Kühlmöbel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt; hierin werden Lebensmittel offen und ohne Abdeckung gelagert. Das Lüftungsgitter im Pizzakühltisch ist versport. Im Kühlhaus werden offene, verzehrsfertige Lebensmittel in direkt auf dem Boden abgestellten Behältnissen vorgefunden; unmittelbar daneben lagern erdbehaftete Lebensmittel. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
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17 |
27.06.2023 |
Gasthaus Adler |
Schloßstr. 37 |
14.04.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Soßen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wurden verschmutztes Kochgeschirr, nicht ausreichend gereinigte Behältnisse und Geräte vorgefunden. Die Spülmaschine war innen verkalkt und verunreinigt. Ein verschmutztes Baumwolltuch liegt unmittelbar auf geschnittenen Zwiebeln. Mehrere Lebensmittel werden in verschmutzter Umgebung ohne Abdeckung gelagert (z.B. Soßen, gekochte Nudel, Knödel, gekochte Kartoffel, …); die Lebensmittel sind teilweise angetrocknet und nachteilig beeinflusst. Im Kühlraum fanden sich überlagerte Fleisch- und Wurstwaren. Fleisch hängt offen, ohne Schutz vor Kontamination an Haken am verschmutzten Regal (zum Teil unbehandeltes Holz) und in der Nähe von teilweise verschimmeltem Obst (Erdbeeren). Auch hier lagern Lebensmittel wie z.B. zubereitete Spätzle und Soßen sowie Salate, ohne Abdeckung oder Schutz neben erdbehafteten Lebensmitteln und in verschmutzter Umgebung. Bei einer brauen Soße in einer Schüssel hatten sich weiße Schimmelkolonien gebildet. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Bei einer weiteren Kontrolle am 15.04.2023 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt. |
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16 |
27.06.2023 |
Die Griechin |
Leonberger Straße 23/1 |
03.03.2023 |
In der Küche wurde ein akuter Schädlingsbefall (Küchenschaben) festgestellt. Es befanden sich z.B. in folgenden Bereichen lebende und tote Schaben: Zwei lebende Schaben im Wandsockelbereich unter dem Handwaschbecken. Mehrere lebende Schaben am Boden unter der Spülmaschine. Viele tote und lebende Schaben am Boden unter der Saladette. Mehrere lebende Schaben an der Wand hinter der Saladette. Lebende und tote Schaben am Bo-den unter dem Kühltisch. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 03.03.2023 wurde die Schließung der Küche behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte am 04.03.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in der Küche erfolgen. |
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15 |
12.06.2023 |
Restaurant „Hermes“ |
Marktplatz 13 |
21.03.2023 |
In der Küche wurde eine tote Ratte vorgefunden, sodass im Lebensmittelbetrieb offenbar kein ausreichendes Schädlingsbekämpfungsmanagement implementiert ist, da bereits bei vorangegangenen Kontrollen Schädlinge (Schaben) im Lebensmittelbetrieb vor-gefunden wurden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier her-gestellten Lebensmittel/ Speisen, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Salate und Gemüse, Soßen, Suppen, Beilagen etc. |
Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 3 LMHV |
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14 |
20.04.2023 |
Jannis Taverne |
Corneliusstraße 48 |
30.01.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |