Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ludwigsburg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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14 |
20.04.2023 |
Jannis Taverne |
Corneliusstraße 48 |
30.01.2023 |
Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
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13 |
03.04.2023 |
Restaurant „Gourmet Tempel“ |
Porschestraße 6 |
20.01.2023 |
In den Betriebsräumen wurden gravierende Hygienemängel, so insbesondere gravierende Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Zudem waren auch Defekte bei Einrichtungsgegenständen und Arbeitsgeräten vorhanden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Sushi, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Am 20.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 21.01.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen. |
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12 |
23.02.2023 |
Restaurant „Antep“ |
Lindenstr. 20 |
25.10.2022 |
In den Betriebsräumen wurden ein Schädlingsbefall (Schaben) sowie auch gravierende Hygienemängel, so insbesondere Reinigungsdefizite, unter anderem auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde am 25.10.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung sowie einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 28.10.2022 wieder geöffnet werden. |
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11 |
30.12.2022 |
Amar Pizza Service |
Bissinger Straße 13/2, |
31.08.2022 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Pizza, Pasta/ Teigwaren, Fleischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Diverse Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren erheblich mit Lebensmittelresten altverschmutzt sowie stellenweise defekt, so z.B. Schneidebretter, Mörserschale und Mörser, Wiegemesser, Mixstab. Müll wurde offen direkt neben dem Herd gelagert. Zudem war auch die Mikrowelle an der Innenseite mit Lebensmittelresten altverschmutzt, die Gitter und die Innenseite des roten Kühlschranks waren altverschmutzt, der Knetkopf der Knetmaschine sowie der Knetarm waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt und die Käsereibe war mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Weiterhin wurden Lebensmittel im Gefrierfach sowie im Kühlschrank zum Teil ohne geeignete Umhüllung und bei zu hohen Temperaturen gelagert. |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 02.09.2022 wieder geöffnet werden. |
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10 |
09.12.2022 |
Schankwirtschaft „7 Nights” |
Schorndorfer Straße 27 |
17.08.2022 |
In der Küche sowie im Thekenbereich der Schankwirtschaft wurden ein akuter, starker Schädlingsbefall (Küchenschaben) sowie auch Reinigungsdefizite, so auch bei Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Getränke. Beispiele: Im gesamten Thekenbereich befanden sich lebende und tote Schaben sowie Eipakete und Schabenkot; unter anderem schwammen in der Abtropfwanne |
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV |
Die Schankwirtschaft wurde am 17.08.2022 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung und erfolgter Reinigung konnte der Betrieb am 27.09.2022 wieder geöffnet werden. |