Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ludwigsburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ludwigsburg
Ansprechpartner:
Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07141 / 144-2031
Kontakt:

vet@Landkreis-Ludwigsburg.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

20

11.09.2023

Restaurant „Rhodos“

Hinter dem Schloß 5
71254 Ditzingen

30.06.2023

In der Küche fehlt es an einer Grundreinigung und -Ordnung; so waren z.B. verschiedene Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte, Schüsseln und Behältnisse, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Backofen und Kontaktgrill mit Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Sättigungsbeilagen, Gemüse, Salate, Soßen. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. Puten-Brustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum, über mehrere Stunden bei Zimmertemperatur gelagerter gekochter Reis, Weichkäse mit spitzen und scharfkantigen Absplitterungen der Kunststoff-Aufbewahrungsbox, bei zu hohen Temperaturen gelagerte frische Leber.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a, Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Dem Betrieb wurde am 30.06.2023 gegen 18 Uhr mündlich angeordnet, eine Grundreinigung durchzuführen und die Lebensmittel auf ihre Verzehrsfähigkeit zu prüfen. Bei einer ersten Nachschau gegen 19 Uhr waren die Mängel weitgehend beseitigt.

19

02.08.2023

Gaststätte „Küferstüble“

Beim Schloßhof 6
71686 Remseck am Neckar

27.04.2023

Der gesamte Küchenbereich war in weiten Teilen altverschmutzt; so waren z.B. verschiedene Arbeitstische, Arbeitsgeräte, Kühleinrichtungen, Fritteuse, Herd und Durchreiche mit alten Lebensmittelresten und teilweise alten Fettablagerungen verunreinigt. Zudem wurde Müll vom Vortag in einem offenen Müllsack in der Küche gelagert. In der Küche war ein stark abweichender Geruch wahrnehmbar (Geruch nach Fäkalien bzw. nach Verwesung). Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Spätzle, Salate. Zudem wurden auch nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel vorgefunden, so z.B. verwest riechendes Fleisch im Kühltisch, verschimmelter Salat und stark angetrocknete Spätzle.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Der Betrieb wurde am 27.04.2023 auf behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen. Nach Durchführung einer Grund-reinigung konnte der Betrieb am 28.04.2023 wieder geöffnet werden.

18

27.06.2023

Royal Pizza Service

Johannesstr. 30
70806 Kornwestheim

03.04.2023

Im Küchen- und Lagerbereich des Lieferservice wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wird eine Fritteuse mit auf 195°C erhitztem, schwarz verfärbtem Fett vorgefunden, sodass das Fett selbst nachteilig beeinflusst wurde und auch die darin zubereiteten Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden. Rohe Eier werden in einer Schüssel mit gekochten Nudeln gelagert. Arbeitsgeräte und Küchenutensilien sind teilweise ausgebrochen, angebrannt oder mit Rissen und Ablösungen. Kühlmöbel sind mit alten Lebensmittelresten verunreinigt; hierin werden Lebensmittel offen und ohne Abdeckung gelagert. Das Lüftungsgitter im Pizzakühltisch ist versport. Im Kühlhaus werden offene, verzehrsfertige Lebensmittel in direkt auf dem Boden abgestellten Behältnissen vorgefunden; unmittelbar daneben lagern erdbehaftete Lebensmittel.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

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17

27.06.2023

Gasthaus Adler

Schloßstr. 37
71254 Ditzingen-Schöckingen

14.04.2023

Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Beilagen, Soßen, Salate und Gemüse. Beispiele: In der Küche wurden verschmutztes Kochgeschirr, nicht ausreichend gereinigte Behältnisse und Geräte vorgefunden. Die Spülmaschine war innen verkalkt und verunreinigt. Ein verschmutztes Baumwolltuch liegt unmittelbar auf geschnittenen Zwiebeln. Mehrere Lebensmittel werden in verschmutzter Umgebung ohne Abdeckung gelagert (z.B. Soßen, gekochte Nudel, Knödel, gekochte Kartoffel, …); die Lebensmittel sind teilweise angetrocknet und nachteilig beeinflusst. Im Kühlraum fanden sich überlagerte Fleisch- und Wurstwaren. Fleisch hängt offen, ohne Schutz vor Kontamination an Haken am verschmutzten Regal (zum Teil unbehandeltes Holz) und in der Nähe von teilweise verschimmeltem Obst (Erdbeeren). Auch hier lagern Lebensmittel wie z.B. zubereitete Spätzle und Soßen sowie Salate, ohne Abdeckung oder Schutz neben erdbehafteten Lebensmitteln und in verschmutzter Umgebung. Bei einer brauen Soße in einer Schüssel hatten sich weiße Schimmelkolonien gebildet.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Bei einer weiteren Kontrolle am 15.04.2023 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt.

16

27.06.2023

Die Griechin

Leonberger Straße 23/1
71638 Ludwigsburg

03.03.2023

In der Küche wurde ein akuter Schädlingsbefall (Küchenschaben) festgestellt. Es befanden sich z.B. in folgenden Bereichen lebende und tote Schaben: Zwei lebende Schaben im Wandsockelbereich unter dem Handwaschbecken. Mehrere lebende Schaben am Boden unter der Spülmaschine. Viele tote und lebende Schaben am Boden unter der Saladette. Mehrere lebende Schaben an der Wand hinter der Saladette. Lebende und tote Schaben am Bo-den unter dem Kühltisch. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleischgerichte, Salate und Gemüse.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 03.03.2023 wurde die Schließung der Küche behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte am 04.03.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in der Küche erfolgen.

15

12.06.2023

Restaurant „Hermes“

Marktplatz 13
71706 Markgröningen

21.03.2023

In der Küche wurde eine tote Ratte vorgefunden, sodass im Lebensmittelbetrieb offenbar kein ausreichendes Schädlingsbekämpfungsmanagement implementiert ist, da bereits bei vorangegangenen Kontrollen Schädlinge (Schaben) im Lebensmittelbetrieb vor-gefunden wurden. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier her-gestellten Lebensmittel/ Speisen, wie z.B. Fleisch- und Fischgerichte, Salate und Gemüse, Soßen, Suppen, Beilagen etc.

Art. 14 Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 3 LMHV

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14

20.04.2023

Jannis Taverne

Corneliusstraße 48
71640 Ludwigsburg

30.01.2023

Im Küchen- und Lagerbereich der Gaststätte wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel, wie z.B. Fleisch-/ Fischgerichte, Salate und Gemüse. Beispiele: Frischer Fisch wurde offen bei einer Temperatur von +10°C gelagert. Tintenfisch wurde in einem Spülbecken im Wasser auf-getaut, im Nebenbecken wurde gespült, Reinigungsmittel standen in unmittelbarer Nähe. Hinter einem Kühlschrank wurden Mäuseköttel vorgefunden. Der Einsteckdorn des Dosenöffners war stark verunreinigt.
Sämtliche Kühlschränke waren innen und außen altverschmutzt.
Am Ablaufrohr des Kühlaggregats im Kühlhaus hatte sich Schwarzschimmel gebildet. In den Schubladen, in denen die Arbeitsgeräte, wie z.B. Messer, Eierschneider, Löffel, etc., gelagert wurden, waren Schmutzansammlungen vorhanden. Ein Fritteusekorb war schadhaft, Metallstifte lösten sich. Porzellanteller waren teilweise beschädigt.
Ein Mikrowellengerät war im Innenraum verunreinigt. Im Innenraum der Getränkekühlung, in dem unter anderem auch aufgeschnittene Zitronen offen gelagert wurden, waren Versporungen vorhanden und es war dort ein fäkaler modriger Geruch wahrnehmbar.

Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV

Am 30.01.2023 wurde die Schließung der Küchenräume behördlich angeordnet. Eine dortige Speisenzubereitung wurde untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung und anschließender behördlicher Freigabe konnte am 03.02.2023 wieder die Zubereitung von Speisen in den Räumlichkeiten erfolgen.

 

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