Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Waldshut

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Waldshut
Ansprechpartner:
Frau Ingrid Hotz 07751 / 865201
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-waldshut.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

3

21.04.2023

Esinti Grill Haus

Waldshuter Straße 10
79761 Waldshut-Tiengen

27.02.2023

Betriebsstätte in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Gesamter Getränke-Thekenbereich verschmutzt. Arbeitsflächen, Fußboden und Zubereitungsbereich für Speisen hinter der Bedientheke altverschmutzt. Spül- und Vorbereitungsraum stark verunreinigt. Geschirr mit angetrockneten Speiseresten. Mülleimer unverschlossen. Muffig-fauler Geruch. Verunreinigter Vorbereitungsraum/Lagerraum. Verunreinigte Bedarfsgegenstände, Unrat und Müll auf den Arbeitsflächen zusammen mit Lebensmitteln gelagert. Maschinen zur Lebensmittelherstellung mit Lebensmittelresten altverschmutzt. In den Kühlräumen lagern reine nicht abgedeckte Lebensmittel zusammen mit unreinen Lebensmitteln. Bedarfsgegenstände lagern direkt auf den Lebensmitteln. Im Lagerraum lagern Lebensmittel zusammen mit Unrat und Müll. Äußerer Lagerraum extrem mit Müll und Abfällen verdreckt.

§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

2

21.04.2023

il Gusto

Badstraße 30
79761 Waldshut-Tiengen

01.02.2023

Küche in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Mehrere Hygienemängel zum wiederholten Mal beanstandet. Die festgestellten Zustände würden bei einem empfindlichen Verbraucher Ekel hervorrufen, wenn er davon Kenntnis hätte, auch wenn er am Lebensmittel bzw. an den zubereiteten Speisen selbst nichts riecht, schmeckt oder sieht. Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

1

29.03.2023

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Straße 2
79713 Bad Säckingen

23.11.2022

Es wurden verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorrätig gehalten:
- Muscheln m. stellenweise leicht fäkalem, in erwärmtem Zustand süßlichem, Geruch in Verbindung m. sehr stark erhöhten Gehalten an Verderbserregern.
- Lachs m. starken sensorischen Abweichungen u. säuerlich-gärig, schwefelig, süßlich u. in erwärmtem Zustand säuerlich-käsig, dumpf riechend.
Außerdem waren unsichere Lebensmittel vorhanden, die nicht von Menschen verzehrt werden dürfen:
- Frittierfett, durch zu langen Gebrauch oder/und zu hohe Temperaturen oxidativ u. thermisch in Geruch und Geschmack schwerwiegend nachteilig verändert. Hoher Gehalt an polymeren Triglyceriden.
- Restscheibe Ananas in einer Konservendose m. kleinen korrodierten Stellen, die einen wesentlich erhöhten Zinn- u. einen erhöhten Eisengehalt aufwiesen.

- Muscheln u. Lachs: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002, somit Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB u. entspr. § 60 Nr. 26a LFGB i.V.m. §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV.
- Frittierfett und Ananas: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 u. Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB

Bei einer Nachkontrolle waren noch Reinigungsmängel im Bereich des Schranks unterhalb der Fritteuse und hinter/unter der Gefriertruhe vorhanden.

 

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