Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Waldshut

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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18 |
31.03.2025 |
Asia Restaurant Pong |
Poststr. 3 |
11.03.2025 |
Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Die meisten Mängel wurden bereits behoben. |
17 |
31.03.2025 |
Oeschger's Backstube |
Lindenstr. 9 |
26.02.2025 |
Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt. |
16 |
25.02.2025 |
Gourmet Grill |
Lierengraben 5 |
13.11.2024 |
Für „Chefsalat mit Fetakäse“ und „Gourmet-Kebap mit Schafskäse“ wird jeweils fälschlicherweise ein aus Kuhmilch hergestellter Käse verwendet. In den Küchenräumlichkeiten waren die Decke und der Abluftlüfter stark verschmutzt, eine Kontamination der Speisen lässt sich nicht ausschließen. Hinsichtlich der betriebsspezifischen Geräte wurden Verschmutzungen im Inneren der Kühlschränke und Spülmaschine sowie defekte Dichtung festgestellt. Die oberen Halterungen der Drehspieße sowie die Dunstabzugshaube waren stark verschmutzt. Das Schneidebrett der Saladette war verfärbt und stark abgenutzt. In der Saladette selbst lagerten vergorene Ananas. Bei den defekten Salatbehältern splittert der Kunststoff ab und gelangt somit sehr wahrscheinlich in den Salat. Fladenbrot wurde in Müllbeuteln -unter welchen sich zudem Werkzeug befand- in Schulbladen gelagert. Die Behälter in denen das fertig gegrillte Kebab vorrätig gehalten waren stark verschmutzt. Handwaschbecken als Ablagefläche zweckentfremdet. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
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