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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Waldshut

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Waldshut
Ansprechpartner:
Herr Gabriel Ileri 07751 / 865201
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-waldshut.de

Stand: 16.06.2025
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

20

04.06.2025

Ariana- Orient House

Friedrichstr. 4
79713 Bad Säckingen

29.04.2025

Der Verkaufsraum sowie der gekühlte SB-Bereich waren an verschiedenen Stellen verunreinigt. Die Lüftungsschlitze der Selbstbedienungstheke oben waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhen waren stellenweise stark verunreinigt und hatten erhebliche Eisanhaftungen. Die Kühlschächte der SB-Auslagen waren verunreinigt. Im SB-Tiefkühlschrank waren Lebensmittelreste zu erkennen. In der Fleischabteilung war die Crash-Eismaschine stellenweise extrem ver-schmutzt, woraufhin das Eis entsorgt und der Betrieb bis zur vollständigen Reinigung ausgesetzt wurde. Das Waschbecken war verunreinigt und wurde als Lagerplatz zweckentfremdet. Der Boden war an verschiedenen Stellen altverschmutzt. Die Vakuummaschine war extrem altverschmutzt und wurde ebenso als Lagerraum zweckentfremdet. Hinter der Maschine war eine lebende Spinne zu erkennen. Die Reinigungsgeräte und das Tischgestell waren extrem verschmutzt, ebenso die Kühlraumtür welche zudem im unteren Bereich beschädigt war. Lagerregale waren st. verschmutzt

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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19

23.05.2025

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Str. 2
79713 Bad Säckingen

28.04.2025

Der Bodenbereich des Lagerkühlschranks als auch dessen Innenraum waren verunreinigt. Nach dem Öffnen der Spülmaschine entfaltete sich ein starker muffig-stickiger Geruch. Erhebliche Eisbildungen im Kühlraum. In der Küche waren die Schneidebretter, das Gestell altverschmutzt/verschlissen, der Eckbereich und der Boden verunreinigt. Verschiedene Lagerflächen verunreinigt und die Silikonfuge des Spülbeckens sowie Wandfläche verfärbt und verschlissen. Der Innenraum der Mikrowelle stellenweise altverschmutzt. Die Mängel sind mittlerweile beseitigt.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

-

18

31.03.2025

Asia Restaurant Pong

Poststr. 3
79761 Waldshut-Tiengen

11.03.2025

Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die meisten Mängel wurden bereits behoben.

17

31.03.2025

Oeschger's Backstube

Lindenstr. 9
79725 Laufenburg (Baden)

26.02.2025

Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt.

16

25.02.2025

Gourmet Grill

Lierengraben 5
79725 Laufenburg

13.11.2024

Für „Chefsalat mit Fetakäse“ und „Gourmet-Kebap mit Schafskäse“ wird jeweils fälschlicherweise ein aus Kuhmilch hergestellter Käse verwendet. In den Küchenräumlichkeiten waren die Decke und der Abluftlüfter stark verschmutzt, eine Kontamination der Speisen lässt sich nicht ausschließen. Hinsichtlich der betriebsspezifischen Geräte wurden Verschmutzungen im Inneren der Kühlschränke und Spülmaschine sowie defekte Dichtung festgestellt. Die oberen Halterungen der Drehspieße sowie die Dunstabzugshaube waren stark verschmutzt. Das Schneidebrett der Saladette war verfärbt und stark abgenutzt. In der Saladette selbst lagerten vergorene Ananas. Bei den defekten Salatbehältern splittert der Kunststoff ab und gelangt somit sehr wahrscheinlich in den Salat. Fladenbrot wurde in Müllbeuteln -unter welchen sich zudem Werkzeug befand- in Schulbladen gelagert. Die Behälter in denen das fertig gegrillte Kebab vorrätig gehalten waren stark verschmutzt. Handwaschbecken als Ablagefläche zweckentfremdet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

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