Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Waldshut

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
21.04.2023 |
Esinti Grill Haus |
Waldshuter Straße 10 |
27.02.2023 |
Betriebsstätte in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Gesamter Getränke-Thekenbereich verschmutzt. Arbeitsflächen, Fußboden und Zubereitungsbereich für Speisen hinter der Bedientheke altverschmutzt. Spül- und Vorbereitungsraum stark verunreinigt. Geschirr mit angetrockneten Speiseresten. Mülleimer unverschlossen. Muffig-fauler Geruch. Verunreinigter Vorbereitungsraum/Lagerraum. Verunreinigte Bedarfsgegenstände, Unrat und Müll auf den Arbeitsflächen zusammen mit Lebensmitteln gelagert. Maschinen zur Lebensmittelherstellung mit Lebensmittelresten altverschmutzt. In den Kühlräumen lagern reine nicht abgedeckte Lebensmittel zusammen mit unreinen Lebensmitteln. Bedarfsgegenstände lagern direkt auf den Lebensmitteln. Im Lagerraum lagern Lebensmittel zusammen mit Unrat und Müll. Äußerer Lagerraum extrem mit Müll und Abfällen verdreckt. |
§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung |
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2 |
21.04.2023 |
il Gusto |
Badstraße 30 |
01.02.2023 |
Küche in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Mehrere Hygienemängel zum wiederholten Mal beanstandet. Die festgestellten Zustände würden bei einem empfindlichen Verbraucher Ekel hervorrufen, wenn er davon Kenntnis hätte, auch wenn er am Lebensmittel bzw. an den zubereiteten Speisen selbst nichts riecht, schmeckt oder sieht. Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. |
§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung |
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1 |
29.03.2023 |
Oishii Sushi & Grill |
Alte Basler Straße 2 |
23.11.2022 |
Es wurden verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorrätig gehalten: |
- Muscheln u. Lachs: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002, somit Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB u. entspr. § 60 Nr. 26a LFGB i.V.m. §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV. |
Bei einer Nachkontrolle waren noch Reinigungsmängel im Bereich des Schranks unterhalb der Fritteuse und hinter/unter der Gefriertruhe vorhanden. |