Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Bodenseekreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Bodenseekreis
Ansprechpartner:
Veterinäramt Bodenseekreis 07541/204-5164
Kontakt:

vet@bodenseekreis.de 

Stand: 28.11.2023
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

6

13.11.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

20.07.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die am 13.07.2023 angeordnete Grundreinigung war nicht erfolgt. Der Zustand der Backstube und des Mehllagers war unverändert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke verunreinigt. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) wurde hinter der Spülmaschine und dem Vakuumiergerät Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden, ebenso im Bereich unter und hinter den Kühlschränken. In der Backstube waren auf einer Palette fünf Säcke Mehl gelagert. Die Mehlsäcke waren zum Teil verschmutzt und mit Insekten befallen. Auf den Säcken wurden mehrere Kotablagerungen (augenscheinlich Mäusekot) sowie weitere Verunreinigungen vorgefunden. Fliegen, Spinnen und Käfer (augenscheinlich Mehlkäfer) waren ersichtlich. Im Mehllager war nach Öffnen der Türe eine lebende Maus sichtbar. Eine tote Maus wurde auf dem Fußboden festgestellt.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, 2 Buchst. c, Kapitel IX Ziffer 4 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV

Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Die Abgabe der hergestellten Lebensmittel wurde untersagt. Alle offen gelagerten Lebensmittel (z.B. Teig) sowie die kontaminierten Mehlsäcke wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am Abend wurde die Betriebsschließung aufgehoben.

5

15.09.2023

Gasthaus Zweifel

Lerchenstr. 1
88094 Oberteuringen

06.07.2023

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. Zahlreiche Einrichtungsgegenstände in der Küche (z.B. Spülmaschine, Handwaschbecken, Kühlschrank, Gefriertruhe, Mikrowellenherd, Dunstabzugshaube) wiesen Altverschmutzungen auf. Der Bodenbereich bei einer Tiefkühltruhe wies Verunreinigungen u.a. in Form von Schadnagerkot auf. In einem Kühlschrank in der Küche wurden einige bereits abgelaufene Lebensmittel vorgefunden, welche sensorische Verderbserscheinungen zeigten sowie augenscheinlich angeschimmelte Kartoffeln. Im Kühlraum im Keller wurden ebenfalls Lebensmittel gelagert, welche bereits lange abgelaufen waren (z.B. ein Schinken mit MHD 03.07.2021). Hier wurde auch eine verpackte Schwarzwurst vorgefunden, welche mit weißlichen Schimmelablagerungen behaftet war. Der Bodenbereich eines nicht im Betrieb befindlichen Kühlschranks im Keller, in welchem Paniermehl und Mehl gelagert wurde, wies u.a. Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Der Bodenbereich an der Türe zum Kühlraum im Keller wies ebenfalls Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Kühlraum standen Lebensmittelbehälter direkt auf dem verschmutzten Bodenbereich. In einem weiteren Lagerbereich für Lebensmittel im Keller stand eine Tiefkühltruhe. Dieser Raum wies an Fenster-, Boden- und Wandbereich ebenfalls u.a. Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Die Speisenabgabe wurde vorläufig untersagt. Die vorgefundenen nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet (u.a. die Hinzuziehung eines professionellen Schädlingsbekämpfers). Nach einer Nachkontrolle am 12.07.2023 konnte der Verkauf von Speisen wiederaufgenommen werden.

4

15.09.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

13.07.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Hofladen waren die Kühltruhe mit Dosenwurst sowie die Kühlvitrine mit Wurst und Käse im Innenraum verschmutzt. Fertigpackungen mit Räucherfisch wurde wiederholt bei zu warmen Temperaturen gelagert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren wiederholt zum Teil verstaubt und verunreinigt. In einem Kühlschrank waren offene geräucherte Rohwürste teilweise mit angetrockneten Oberflächen, schmierigen Ablagerungen und weißen Auflagerungen vorhanden. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Hier war auch Kot und Urin von Schadnagern vorhanden, Nester und Fraßspuren an Kartonagen waren ersichtlich. Ein stechender, unangenehmer Geruch war wahrnehmbar. Auch auf einzelnen Mehlsäcken waren Kot und Urin von Schadnagern vorhanden. Im hinteren Bereich des Lagers war ein Sack mit Mehl vorhanden, welcher mit Fraßspuren versehen war.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV

Eine Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde angeordnet. Die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt.

3

14.08.2023

Hofladen und Bäckerei Schröder

Königshof 11
88662 Überlingen

19.04.2023

Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke stellenweise verunreinigt. Gelagerte Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Schüsseln oder Aufbewahrungsbehältnisse, Kisten etc. waren zum Teil verstaubt und verunreinigt. Im Hofladen war die Kühlvitrine mit Wurst und Käse für den unmittelbaren Verkauf im Innenraum verschmutzt. Auf mehreren Schwarzwürsten waren undefinierbare Ablagerungen ersichtlich, bei einer Wurst augenscheinlich auch weißschimmelartige Anhaftungen. Von dieser Wurst wurde eine Probenahme durchgeführt. Mit Gutachten vom 28.06.2023 beurteilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen die Wurst aufgrund ihres bereits optisch sichtbaren und sowohl im Oberflächenverfahren als auch im Direktabstrich-Verfahren nachgewiesenen Schimmelbefalls als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet. Des Weiteren wurden in der Kühlvitrine Fertigpackungen mit Räucherfischen bei zu warmen Temperaturen gelagert.

Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1a, Kapitel IX Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Die augenscheinlich verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet.

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