Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Pforzheim
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
19 |
13.11.2024 |
Goldstadt Lieferservice |
Bleichstr. 74 |
19.09.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde |
|
18 |
05.08.2024 |
Kliver Pforzheim |
Karlsruher Straße 51 |
13.06.2024 |
Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war. |
|
17 |
27.06.2024 |
Traum Pizza |
Genossenschaftsstraße 61 |
16.05.2024 |
Inverkehrbringen von unter wiederholt unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen wie Pizza, Pasta, Döner, Burger: |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel waren am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde. |
|
16 |
29.05.2024 |
Pizza Heim Service |
Eutinger Straße 9 |
11.04.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen, sehr schlechter Hygiene-Status der Betriebsstätte: Kühlraum verschmutzt bei z.T. unabgedeckten Lebensmitteln, Herd altverschmutzt, Pizzastation altverschmutzt. Erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Dosenöffner, Abtropfsieb und Gemüsehobel altverschmutzt, Band der Teigausrollmaschine verschlissen. Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Lebensmittel wurden in verdorbenem Fett frittiert; Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde. |