Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Pforzheim
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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20 |
07.01.2025 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Str. 50 b |
02.10.2024 und 07.10.2024 |
Altverschmutzte verschlissene Gärkörbe für Brote, verschlissener gesplitterter Deckel der Sahneaufschlagmaschine, Lagerung von rohen Teigen und Teiglingen auf krustig verschmutzten stark verschlissenen Holzdielen (jeweils Fremdkörpergefahr); offene Lagerung von Brezelteiglingen direkt unterhalb eines stark verschmutzten Verdampfergitters; Paniermehlmühle stark altverschmutzt mit einer klebrigen Brotmasse, vereinzelter Befall von Mehl und Mehlmischungen mit Schadinsekten, keine Bekämpfungsmaßnahmen erkennbar. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. Buchstabe a), Kapitel IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Befallene Mehle wurden sofort entsorgt, weitere Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 15.10.24 behoben. |
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19 |
13.11.2024 |
Goldstadt Lieferservice |
Bleichstr. 74 |
19.09.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde |
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18 |
05.08.2024 |
Kliver Pforzheim |
Karlsruher Straße 51 |
13.06.2024 |
Wiederholt mangelnde Grundhygiene im Bereich der Fleisch– und Fischtheke einschl. angrenzender Räumlichkeiten: Erhebliche Altverschmutzung von Präsentationsregalen und Lagerflächen mit direktem Kontakt zu Fisch- und Fleischwaren, so dass diese Lebensmittel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Scherbeneismaschine inwendig stark verschmutzt mit einem dunklen bis rot-schmierigen Biofilm, so dass die Fischwaren, die in direktem Kontakt zu diesem Eis gelagert wurden, nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet waren, Knochensäge, Fleischwolf und Wurstfüller altverschmutzt, fehlende Handseife und Einwegtücher, fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken, so dass keine angemessene Handhygiene möglich war. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Entsorgung der genannten Lebensmittel, Schließung der Verkaufstheke bis zur Nachkontrolle am 14.06.2024, bei der die Grundhygiene wieder hergestellt war. |