Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Pforzheim

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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20 |
07.01.2025 |
Bäckerei Wiskandt |
Carl-Schurz-Str. 50 b |
02.10.2024 und 07.10.2024 |
Altverschmutzte verschlissene Gärkörbe für Brote, verschlissener gesplitterter Deckel der Sahneaufschlagmaschine, Lagerung von rohen Teigen und Teiglingen auf krustig verschmutzten stark verschlissenen Holzdielen (jeweils Fremdkörpergefahr); offene Lagerung von Brezelteiglingen direkt unterhalb eines stark verschmutzten Verdampfergitters; Paniermehlmühle stark altverschmutzt mit einer klebrigen Brotmasse, vereinzelter Befall von Mehl und Mehlmischungen mit Schadinsekten, keine Bekämpfungsmaßnahmen erkennbar. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1. Buchstabe a), Kapitel IX Nr. 3 und 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Befallene Mehle wurden sofort entsorgt, weitere Mängel waren bei einer Nachkontrolle am 15.10.24 behoben. |
19 |
13.11.2024 |
Goldstadt Lieferservice |
Bleichstr. 74 |
19.09.2024 |
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmitteln und Speisen (Pizza, Pasta u.a.): Wiederholt erhebliche Verschmutzung von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Pizza-Nadelstanzer, Pizzarundmesser, Multizer-kleinerungsmaschine, Messer, Burgerpresse Wiederholt stark verschmutztes Arbeitsumfeld der Speisenherstellung: Mikro-welle inwendig stark altverschmutzt; Lagerung von Biomüll im Küchenhand-waschbecken, Kisten für Pizzateigrohlinge gelagert auf alten Autoreifen; Arbeits-platz neben dem Pizzaofen altverschmutzt; Abtropfschale für gespültes Geschirr mit schmierigen Belägen; Kühlaufsatzvitrine der Pizzastation verschmutzt mit eingetrockneten Lebensmittelresten Fehllagerung von Lebensmitteln: Käsesauce im Kühlschrank, ohne Abdeckung und eingetrocknet, diverse Lebensmittel ohne Abdeckung in stark altverschmutzten Kühlschränken gelagert; Lagerung von offensichtlich verdorbenen Lebensmitteln (Mais, eingelegte Artischocken, Gorgonzola) |
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO(EG) Nr. 852/2004 |
Verbot der Speisenabgabe verfügt; Mängel am Folgetag behoben, so dass das Verbot wieder aufgehoben wurde |