Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Rastatt
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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27 |
07.01.2025 |
Speisegaststätte Rheinstüble |
An der Staustufe 1 |
05.11.2024 |
Im Kühlhaus waren überlagerte Lebensmittel (z. B. Gewürze) vorhanden. Der Lüfter im Kühlhaus war verunreinigt und mit Schimmelsporen behaftet. Salat wurde in einer schmierigen Plastikschüssel gewaschen und gelagert. Die Spülbürsten zum Reinigen der Gläser waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Trinkgläser wurden auf Plastikmatten, an denen sich schmierige Ablagerungen befanden, abgestellt. Ein Gitterboden eines Kühlschrankes war mit Schimmel behaftet. Sämtliche Arbeitsflächen waren verschmutzt. In einem Trockenlager befanden sich Burgerbrötchen in einer Plastiktüte, die an mehreren Stellen offensichtlich durch Schadnager angefressen war. Unmittelbar neben diesen Brötchen wurde Mäusekot vorgefunden. Die Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 12 LFGB, Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II, Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Wegen der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 05.11.2024 die Schließung des Betriebes. Nach Mängelbeseitigung wurde der Betrieb am 18.11.2024 wieder geöffnet. |
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26 |
10.12.2024 |
LyLy Asian Cusine & Sushi |
Hauptstraße 34 |
16.10.2024 |
In der Küche, im Regal für die Bedarfsgegenstände (z.B. Reisschalen, Teller), befanden sich sehr viele lebende Kakerlaken. In der gekühlten Salattheke im Küchenbereich befand sich eine tote Kakerlake in der Salatsauce. Der Arbeitstisch unter der Fritteuse war stark mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Im Trockenlager hinter der Küche war ein Abflussrohr im Deckenbereich undicht, dort war ein Kakerlakennest erkennbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Schabenbefalls und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 16. Oktober 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 4. November 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |
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25 |
14.10.2024 |
Pizza Slice & Spice |
Bahnhofstr. 33 |
29.08.2024 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004. |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden. |
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24 |
18.10.2024 |
Restaurant Schützenliesel |
Ottersdorferstr. 99 |
14.08.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung konnte der Betrieb am 16.11.2024 wieder aufgenommen werden. |
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22 |
09.01.2025 |
Gewerbeanmeldung: La Pinsa & Co. GmbH, Vertrieb: Mr. Pizza |
Poststr. 5 |
31.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Im Betrieb wurden viele tote Schaben und andere Insekten vorgefunden. In den Unterschränken einer Saladette lagen tote Schaben neben den Dressingbechern. In einem Gastronombehälter wurden Ananaswürfel vorgefunden, die vergoren rochen, am oberen Rand des Behälters befanden sich schwarze Schimmelflecken. Im Kühlhaus wurden vorgekochte Nudeln in einem verschmutzten Behälter gelagert. Die Nudeln rochen säuerlich. Die beiden obengenannten Lebensmittel wurden von 2 Lebensmittelkontrolleuren sensorisch geprüft und als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Im ungereinigten Spülbecken wurde Hähnchenfleisch aufgetaut. Der Dosenöffner war stark verrostet und verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und 3 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 01.08.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand sich in einem akzeptablen Hygienezustand. |
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21 |
16.08.2024 |
Black Forest Bistro |
Murgtalstr. 67 |
04.07.2024 und 05.07.2024 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024 vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) |
Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen. |