Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Rastatt
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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19 |
15.07.2024 |
Hotel / Gaststätte Brückenhof |
Richard-Wagner-Ring 61 |
03.06.2024 |
In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |
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16 |
22.02.2024 |
Coco Diner Vietnam Asiatische Food |
Bahnhofstr. 22 |
15.01.2024 |
Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben. |