Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Rastatt
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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25 |
14.10.2024 |
Pizza Slice & Spice |
Bahnhofstr. 33 |
29.08.2024 |
Im Betrieb und auch in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, wurden viele tote und lebende Schaben vorgefunden. Auf der Plastikverpackung der Hamburgerbrötchen liefen Schaben umher. Die vorgefundenen Hygienemängel und der Schabenbefall stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m Anh. II, Kap. I Nr. 1, Anhang II, Kapitel IX, Nr. 3 und Nr. 4 der VO (EG) 852/2004. |
Die Mängelbeseitigung wurde angeordnet. Am 05.09.2024 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Der Betrieb wurde gereinigt und befand in einem akzeptablen Hygienezustand und konnte wieder geöffnet werden. |
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24 |
18.10.2024 |
Restaurant Schützenliesel |
Ottersdorferstr. 99 |
14.08.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurden zahlreiche erhebliche Hygienemängel der Betriebsräume festgestellt. In der Kühlaufsatzvitrine im Pizzabackbereich wurden in einem Gastronormbehälter mit Artischocken und gekochtem Schinken Schädlinge (Kakerlaken) vorgefunden. In der Spülküche waren Schädlinge (Kakerlaken) im Bodenbereich unter der Spüle feststellbar. Auf dem Arbeitstisch in der Küche befanden sich lebende Schädlinge (Kakerlaken). Die Kühlschränke waren sehr stark altverschmutzt. Die Sprühsahne im Kühlschrank war im Bereich der Düse verschimmelt. In der Küche befand sich im Kühluntertisch Putenbrustfilet mit einem 3 Tage abgelaufenen Verbrauchsdatum. Im Kühlschrank wurde Mortadella mit Pistazien vorgefunden. Diese wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 14.08.2024 eine sofortige Betriebsschließung. |
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21 |
16.08.2024 |
Black Forest Bistro |
Murgtalstr. 67 |
04.07.2024 und 05.07.2024 |
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 1 kg schimmliges, gegartes Hackfleisch und ca. 0,5 kg verschimmelte Anti Pasta vorgefunden. Mehrere Behälter mit insgesamt mehreren Kilo stark angetrocknetem Fleisch und ein Behälter mit vertrocknetem Schinken wurden entsorgt. Die Fleischbehälter wurden teilweise unverschlossen und unhygienisch übereinander gelagert. Der Putz blätterte in der Küche über Arbeitsflächen von der Decke. Im Keller wurde an einer Tonne mit Mango Chutney Sauce Schimmelsporen festgestellt. Am 04.07.2024 wurde die sofortige Schließung des Betriebes angeordnet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. Bei der Nachkontrolle wurden verschimmelter Knoblauch und verschimmelte Peperoni in der Saladette festgestellt. Darüber hinaus wurde zwei Behältnisse mit Thunfisch in Öl in einem Plastikbehältnis mit dem Abpackdatum 01.07.2024 vorgefunden. Einer der Thunfische hatte einen weißen Schimmelbelag. Dieser Thunfisch wurde mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) |
Am 04.07.2024 erfolgte eine Grundreinigung. Der abblätternde Putz wurde von der Küchendecke entfernt. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2024 wurden alle offenen Lebensmittel entsorgt. Der Betrieb musste stellenweise nachreinigen und durfte danach noch am 05.07.2024 wieder öffnen. |
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19 |
15.07.2024 |
Hotel / Gaststätte Brückenhof |
Richard-Wagner-Ring 61 |
03.06.2024 |
In einem Kühlschrank wurden ein verschimmelter Joghurt sowie verschimmelte, gekochte Nudeln vorgefunden. In den Tiefkühlern wurden viele Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und ohne Einfrierdatum vorgefunden (z.B. Miesmuscheln zu verbrauchen bis 02.10.2022, tiefgefrorene Weinbergschnecken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende 12/2015 und andere selbst eingefrorene Fleischwaren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 23.07.2021, 20.04.2022 und 08.02.2023). Die Küche sowie die Bedarfsgegenstände in der Küche befanden sich in einem stark verschmutzten Zustand. Die Fritteusen, Pfannen, Kochplatten, Armaturen sowie die Unterschränke der Kochplatten waren altverschmutzt und verrostet. Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004. |
Aufgrund der vorgefundenen verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 3. Juni 2024 eine sofortige Betriebsschließung. Die nicht mehr sicheren Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die nicht mehr verkehrsfähigen eingefrorenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Am 3. Juli 2024 wurde die Betriebsschließung nach Beseitigung der Mängel aufgehoben. |