Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
|
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
34 |
13.11.2025 |
Döner-Ecke |
Hauptstr. 24 |
01.09.2025 |
Während einer Beschwerdekontrolle wurde eine Verdachtsprobe von "Artischokenherzen in Wasser" erhoben. Mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe wurden diese als verdorben, für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Die "Artischokenherzen in Wasser" befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Saladette der Pizzastation und wurden zur sofortigen Abgabe an den Endverbraucher bereit gehalten. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a) LFGB |
Die Artischokenherzen wurden entsorgt. |