Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Main-Tauber-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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12 |
27.11.2023 |
Lidl Vertrieb GmbH & Co. KG |
Igersheimer Str. 56 |
19.10.2023 |
Im Verkaufsraum wurde bei drei Regalreihen, in der unteren bodennahen Regalebene, Mäusekot sowie angetrockneter Mäuseurin, ein angenagter Schokoriegel sowie offene Fertigverpackungen (z.B. Haferflocken) vorgefunden. Aufgrund des festgestellten Mäusekotes/ -urins bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination für die dort vorrätig gehaltenen Lebensmittel wie z.B. Cerealien, verpackte Backwaren, Süßigkeiten, Knabbereien. Die beanstandete Ware wurde als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt und durch das vor Ort anwesende Personal bis zur unschädlichen Beseitigung aus dem Verkehr genommen und ins Lager verbracht. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 war eine Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Regalreihen erfolgt. Die beanstandete Ware befand sich nach wie vor im Lager. |