Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Main-Tauber-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Ansprechpartner:
Frau Silke Schwager 07931/4827-6253
Kontakt:

veterinaeramt@main-tauber-kreis.de

Stand: 28.11.2023
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

12

27.11.2023

Lidl Vertrieb GmbH & Co. KG

Igersheimer Str. 56
97980 Bad Mergentheim

19.10.2023

Im Verkaufsraum wurde bei drei Regalreihen, in der unteren bodennahen Regalebene, Mäusekot sowie angetrockneter Mäuseurin, ein angenagter Schokoriegel sowie offene Fertigverpackungen (z.B. Haferflocken) vorgefunden. Aufgrund des festgestellten Mäusekotes/ -urins bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination für die dort vorrätig gehaltenen Lebensmittel wie z.B. Cerealien, verpackte Backwaren, Süßigkeiten, Knabbereien. Die beanstandete Ware wurde als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt und durch das vor Ort anwesende Personal bis zur unschädlichen Beseitigung aus dem Verkehr genommen und ins Lager verbracht.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 war eine Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Regalreihen erfolgt. Die beanstandete Ware befand sich nach wie vor im Lager.

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