Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Main-Tauber-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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11 |
11.05.2023 |
Schurk Markelsheim oHG |
Hauptstr. 57 |
16.03.2023 |
Im gesamten Betrieb wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Bsp: Küchengeräte altverschmutzt (z.B. Küchenmaschine, Paco-Jet für Sorbets, Mixstab, Sahneautomat) und z.T. versport (Rührarm Küchenmaschine)/Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt altverschmutzt (z.B. ineinander gestapelte, altverschmutzte Pfannen mit schadhafter Antihaftbeschichtung, hochgradig altverschmutzte Messer (getrocknete Fleisch- und Fischreste) bzw. z.T. schadhaft/Massiv versporte Innenseiten der drei Getränkekühltheken, dort mehrere angebrochene versporte Getränkeflaschen einschl. Flaschenausgießer (Spirituosen- und Sirupflaschen), z.T. innen Schimmelpilzsporen sichtbar/Schimmelablagerungen am Wandbereich im Lebensmittellagerraum, hier u.a. Lagerung von offenen, verzehrfertigen Grünkernküchle und Soßen. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln/Getränken (Grünkernküchle, Soßen, angerichtete Salatteller, Getränkeflaschen) und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände sowie der damit verbundenen hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren (Kreuzkontamination) waren diese als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde durch den Betreiber am 16.03.2023 für Reinigungsarbeiten geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsarbeiten soweit behoben. |
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10 |
09.03.2023 |
Hot Wok |
Friedrichstr. 5 |
17.01.2023 |
In der gesamten Küche wurden zahlreiche gravierende Hygienemängel festgestellt. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Beispiele: 1. Verschiedene verzehrfertige Lebensmittel (z.B. Soßen, gekochter Reis, gekochte Nudeln) wurden über 2 Tage ungekühlt (bei Raumtemperatur) gelagert. 2. Behältnisse mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (z.B. Reiskocher war innen an der Innenwand und am Deckel und teilweise außen hochgradig mit vergilbten, klebrigen Ablagerungen altverschmutzt. Edelstahlbehälter mit Soßen und Gewürzen waren hochgradig altverschmutzt.). 3. Arbeitsgeräte/Ausrüstungsgegenstände waren altverschmutzt (z.B. Saladette und die Edelstahlbehälter darin waren jeweils in den Randbereichen versport. Die Untertischkühlung der Saladette war an den Innenwänden mit dunklen und teilweise fettigen sowie schmierigen Ablagerungen altverschmutz. Zudem waren die Einlegegitter versport. 4. In der Saladette wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle offene Lebensmittel wie z.B. vorgeschnittenes Gemüse (Paprika, Karotten) und Salat (Chinakohl) gelagert, welche durch Austrocknung und beginnenden Verderb wertgemindert waren. Auf Grund der unsachgemäßen Lagerung von verzehrfertigen Lebensmitteln und der vorgefundenen hochgradigen Hygienemissstände in der gesamten Küche, insbesondere in Bezug auf Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, waren diese Lebensmittel als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Der Betrieb wurde am 17.01.2023 geschlossen und die betroffenen Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 19.01.2023 aufgehoben. |
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9 |
08.03.2023 |
China-Restaurant "Lo" |
Max-Eyth-Str. 22 |
13.01.2023 |
Der gesamte Betrieb mit Einrichtungen und Arbeitsgeräten ist augenscheinlich weitreichend fettig altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelresten verschmutzt bzw. versport. Der Getränketresen im Thekenbereich war innen mit schimmelpilzähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Hierdurch bestand ein großes Kontaminationsrisiko für die im Betrieb hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (Speisen und Getränke). Beispiele: Die Küchendecke, insbesondere die Gitter der Küchenlüftung, waren mit fettigen, dunkel verfärbten und verstaubten Ablagerungen altverschmutzt. An mehreren Gittern bildeten sich bereits Fetttropfen, welche teilweise heruntertropften. Aufgrund dessen war beim Betreten der Küche ein starker, ranziger Fettgeruch wahrnehmar. Im gesamten Betrieb, insbesondere bei den in der Küche vorgefundenen Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Folgende Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände waren hochgradig altverschmutzt und teilweise mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet: Bei der Grillstation im Gastraum waren die Außenfugen der Grillplatte stark fettig und teilweise mit dunklen Ablagerungen altveschmutzt. Dies ist ein Bereich mit direktem Lebensmittelkontakt. Mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie z.B. Schneidebretter, Pfannen, Messer waren mit fettigen, teilweise schimmelähnlichen Ablagerungen altverschmutzt. Es wurden offene Behälter vorgefunden, in denen Lebensmittel wie z.B. Reis, Mehl und Zucker aufbewahrt wurden. Die Behälter waren teilweise versport sowie mit getrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. Die in den Behältern gelagerten Lebensmittel waren aufgrund des unhygienischen Zustandes mit hohen Kontaminationsrisiken und Gesundheitsgefahren als nicht zum Verzehr geeignet einzustufen. Sie wurden bei der Kontrolle vor Ort unschädlich beseitigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde am 13.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am 14.01.2023 aufgehoben. |
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8 |
22.02.2023 |
Best Western Premier Parkhotel |
Lothar-Daiker-Str. 6 |
10.01.2023 |
In der Küche wurden zahlreiche, gravierende Hygienemängel festgestellt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um Altverschmutzungen gehandelt hat, muss davon ausgegangen werden, dass die zuvor in der Küche behandelten Lebensmittel/zubereitete Speisen Kontakt mit den Altverschmutzungen hatten und dadurch einem hohen Kontaminations-risiko ausgesetzt waren. Beispiele: In der gesamten Küche wie z.B. Frühstück-Posten, Entremetier-Posten, Saucier-Posten, Speisenausgabe waren die Ablageflächen in den Schränken mit fettigen, staubigen und teilweise dunklen Ablagerungen sowie mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Mehrere Küchengeräte mit direktem Lebensmittelkontakt waren stark altverschmutzt: Die Eiswürfelmaschine war in Betrieb. Im Vorratsbehälter lagerten Eiswürfel. Die Eiswürfelmaschine war innen am Deckel, an den Innen-wänden sowie entlang den Eisauswurflamellen versport. Die Eiswürfel werden zum Kühlen von Getränken (z.B.Softdrinks, Coktails) verwendet. Der Sahneautomat war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb und mit Sahne gefüllt. Beim Entfernen der Garniertülle durch unseren Lebensmittelkontrolleur war ein starker, saurer Geruch wahrnehmbar. Bei der Aufschnittmaschine war bereits von außen zu erkennen, dass diese mit schwarzen Lebensmittelresten verschmutzt war. Nach dem Entfernen des Schneidemessers waren schmierige, dunkle Wurstreste zu sehen. Von dem Schneidemesser war ein starker, ranziger Geruch wahr zu nehmen. Zudem waren auch weitere Geräte, wie z.B. Standmixer, Mikrowelle, Küchenmaschine betroffen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittel-hygienever-ordnung (LMHV) |
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln/ Speisen wurde am 10.01.2023 behördlich untersagt. Nach Durchführung einer Grundreinigung wurde die Untersagung am selben Tag aufgehoben. Die Eiswürfel und die Sahne wurden durch den Betrieb unschädlich beseitigt. |