Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
21 |
18.09.2024 |
Sofra Grillhaus |
Heilbronner Str. 67 |
10.07.2024 |
Am 10. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden teilweise erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
|
20 |
10.09.2024 |
Pizzahaus Richen |
Gemminger Str. 11 |
11.07.2024 |
Am 11. Juli 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Kontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Artischocken, Fleisch vom Drehspieß, Feta, Pilze und Reis. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |
|
19 |
03.09.2024 |
Bäckereifiliale Heilmayr |
Mönchsbergstraße 37, 74336 Brackenheim |
12.07.2024 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde im nebenstehenden Betrieb am 12. Juli 2024 eine Beschwerdekontrolle durchgeführt. Hierbei wurden erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB, |
Da eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher durch den Mäusekot bzw. die Mäuse selbst bestand, wurde die Reinigung, Desinfizierung und Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers angeordnet und die Bäckereifiliale bis zur Erfüllung der Vorgaben vorübergehend geschlossen. |
|
18 |
29.07.2024 |
Yazgülü Supermarkt |
Am Wildacker 20 |
05.06.2024 |
Während einer Betriebskontrolle im nebenstehenden Betrieb, wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) LFGB, |
Mittlerweile wurden alle Mängel behoben. |
|
17 |
15.07.2024 |
Panther Pizza Beilstein |
Hauptstraße 8 |
10.06.2024 |
Während der einer Betriebskontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Der Betrieb war im Allgemeinen sehr verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV, |
Die Betriebsschließung sowie die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet |
|
15 |
07.06.2024 |
Fischtheke im Supermarkt Yazgülü |
Am Wildacker 20 |
19.04.2024 |
Am 19. März 2024 fand in dem nebenstehenden Betrieb eine Kontrolle statt. Während der Kontrolle wurden zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Der Fisch wurde in einer Kühlzelle gelagert (auf Eis in Boxen), die außer Betrieb war. Neben der Scherbeneismaschine stand ein befüllter Mülleimer ohne Deckel. In der Verkaufstheke wurde Fisch in Thermoboxen zum Verkauf angeboten, weshalb das Schmelzwasser nicht ablaufen konnte und der Fisch in einer Mischung aus Fischsaft und Schmelzwasser lag. Zudem war die Kühltheke defekt. Eine Kühlung des dort vorgefundenen Fischs erfolgte lediglich durch Scherbeneis und ohne Temperaturüberwachung. Ausgenommene Fische wurden im Spülbecken in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungsmitteln abgewaschen. Das erforderliche Handwaschbecken, eine Warmwasserzufuhr sowie Mittel zur hygienischen Handreinigung waren nicht vorhanden. Auch konnten keine geeigneten Arbeitsflächen, um das hygienische Verarbeiten der Fische gewährleisten zu können, vorgefunden werden. Zudem wurde zum Verarbeiten des Fischs ein Spachtel benutzt, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. §2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB), Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004, Art.4 Abs.2 i. V. m. Anh. II Kapitel I Nr. 4 VO (EG) 852/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 Nr.1 LMHV i.V.m §60 Abs.2 Nr.26 a) LFGB, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.I Nr. 2 a der VO (EG) 852/2004. |
Der Betrieb der Fischtheke wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Der Betrieb der Fischtheke konnte nach der Mängelbeseitigung wiederaufgenommen werden. |
|
14 |
03.06.2024 |
Neckarsulmer Kebaphaus (ehemals Miami Vice) |
Gottlieb-Daimler-Straße 35 |
19.04.2024 |
Seit dem 21. Dezember 2023 fanden in dem nebenstehendenden Betrieb fünf Kontrollen statt. Bei den Kontrollen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt war der Betrieb in einem verunreinigten und unordentlichen Zustand. Es konnten u.a. folgende Verstöße festgestellt werden: Das elektrische Dönermesser, die Handbrause am Spülbecken, die Unterbaukühlschränke, die Mikrowelle, die elektrische Multireibe und die Maschine zum Ausrollen von Pizzateig waren stark verunreinigt. Die vorgefundenen Teigreste waren bereits hart und ausgetrocknet. Die Belegstation für Pizza war zum Zeitpunkt der Kontrolle, mit kühlpflichtigen Lebensmitteln (u. a. Schinken und Salami) bestückt. Die Kühlung war jedoch ausgeschalten. In den Unterbaukühlschränken unter der Pizzabelegstation wurden verschiedene Lebensmittel (darunter gebratenes Hühnerfleisch) offen gelagert. Das Hühnerfleisch war bereits stark vertrocknet und verfärbt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden zudem braun/grau verfärbte Champignons im Kühlraum gelagert, die augenscheinlich bereits verdorben waren. Es wurden außerdem verschiedene Lebensmittel direkt auf dem Fußboden gelagert. Im gesamten Küchenbereich verteilt (insbesondere im Bereich der Rückseite des Pizzaofens) lag eine größere Menge an teilweise verunreinigter Wäsche (Schürzen, T-Shirts, Handtücher und Putzlappen). Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.V Nr.1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art.4 Abs.2 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.2 Satz1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
|
13 |
07.06.2024 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Straße 15, 74930 Ittlingen |
15.04.2024 |
Am 27. März 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Nachkontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden sieben Proben genommen. Die Proben wurden erneut dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |