Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Ansprechpartner:
Landratsamt Heilbronn - Veterinäramt 07131/994-607
Kontakt:

veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de

Stand: 28.11.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

7

05.10.2023

Bäckerei Konditorei Dörr

Charlottenstr. 13
74348 Lauffen

26.07.2023

Am 26. Juli 2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Während der Kontrolle wurden insbesondere im Mehl-Silo-Lager, im Trockenlager und Verwiegeraum, im Bereich der Konditorei sowie im Be-reich der Backstube und des Wareneingangs Schädlinge (Reismehlkäfer/-larven und Lebensmittel-motten) gesichtet.. Bei den entnommenen Mehl-Proben wurde nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen ein Befall mit Reismehlkäfern festgestellt. Die Proben wurden als nicht sicher und für den Verzehr ungeeignet beurteilt. Zudem wurden bei der Kontrolle zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (u.a. Verunreinigungen der einzelnen Räume sowie der Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände, Lagerung von Teiglingen auf verunreinigten Stoff-Gärguttüchern). Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nach-teiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV.

Die betroffene Ware wurde gesperrt und musste entsorgt wer-den, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

5

26.07.2023

LIKA SERVIERT - in der Stettenfelshalle Untergruppenbach

Obergruppenbacher Str. 27
74199 Untergruppenbach

09.05.2023

Aufgrund der Verdachtsproben von „Bratensoße, Putenbrustfilet, Mais, Fleischwurst in Streifen, Putenstreifen, Tiramisu“ hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart diese untersucht und mit einem Gutachten beurteilt.

In der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Bratensoße“ ergab sich der Nachweis eines hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts. Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae sowie typische verderbniserregende Mikroorganismen dabei feststellbar. Zudem wies die zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Mais“ eine trübe Flüssigkeit auf. Weiter ergab sich der Nachweis eines hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts. Dabei wurden insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (Milchsäurebakterien, Pseudomonaden) sowie die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae festgestellt. Die Proben „Bratensoße“ und „Mais“ sind aufgrund der sehr stark erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicher zu beurteilen. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Weiter ergab sich in der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Putenstreifen“ der Nachweis einer Belastung mit zu den Hygieneindikatoren zählenden Enterobacteriaceae. Zudem wies die Probe eine Belastung mit Escherichia coli auf. Escherichia coli ist ein Indikatorkeim für fäkale Verunreinigung. Es liegt im Falle der Enterobacteriacea eine Überschreitung des angesetzten Richtwerts der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie für rohes, gewürztes oder mariniertes Geflügelfleisch vor. Eine Richtwertüberschreitung deutet auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hin. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Des Weiteren ergab sich in der zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsprobe „Tiramisu“ der Nachweis einer erhöhten Keimbelastung. Dabei wurden insbesondere verderbniserregende Mikroorganismen (Pseudomonaden) sowie die zu den Hygieneindikatoren gehörende Enterobacteriaceae festgestellt. Im Falle der Enterobacteriacea wurde der Warnwert für Patisseriewaren mit nicht durchgebackener Füllung, der durch die Deutschen Gesellschaft für Hygiene angesetzt wurde, erreicht. Eine Überschreitung des Warnwerts deutet darauf, dass die Prinzipien einer guten Hygiene- und/oder Herstellungspraxis verletzt wurden. Außerdem liegt damit eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor.

Abschließend wurde bei den zur Untersuchung vorgelegten Verdachtsproben „Putenbrustfilet“ und „Fleischwurst in Streifen“ festgestellt, dass die auf der Verpackung angegebenen Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt der Probennahme bereits überschritten waren. Beziehentlich der Probe „Putenbrustfilet“ handelte es sich dabei um fünf Tage, bei der Probe “Fleischwurst in Streifen“ um 19 Tage. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher.

Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 3 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 852/2004 ,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Satz 2 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV),
Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002 , Artikel 14 Absätze 2 bis 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

4

06.06.2023

Weingut Ulrich Schropp

Friedenstraße 53
74235 Erlenbach

08.03.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L.

Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG

Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet

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