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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Ansprechpartner:
Landratsamt Heilbronn - Veterinäramt 07131/994-607
Kontakt:

veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de

Stand: 02.04.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

27

27.03.2025

Bäckerei Konditorei Café Bürk

Heilbronner Str. 6
74363 Güglingen

05.02.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt.
 
Im Verlaufe der Kontrolle wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden, die offenkundig verdorben waren und in den Verkehr gebracht werden sollten.
So wurden mehrere Packungen getrockneter Tomaten mit weit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (24.07.2024) vorgefunden. Teilweise waren die Verpackungen schon geöffnet. Hier war Schimmel auf dem Lebensmittel sichtbar. Auf den Verpackungen wuchs auch bereits der Schimmel. Zudem befand sich im Kühlhaus ein Eimer mit der Aufschrift Speisequark. Jedoch befand sich kein Speisequark darin, sondern ein nicht mehr definierbares Lebensmittel, das mit einem Schimmelrasen bewachsen war. Des Weiteren befanden sich in einem Eimer mehrere Dressings und Soßen, die offenkundig verdorben waren, da der Schimmel sowohl am Eimer selbst wie auch auf der Verpackung der Soßen und Dressings wuchs. Darüber hinaus waren die im Betrieb verwendeten Brotkörbe verschimmelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

24

11.03.2025

Verkaufsautomat Höfle

Bergstr. 8
74374 Zaberfeld-Ochsenburg

07.01.2025

Am 7. Januar 2025 fand beim genannten Verkaufsautomat eine Probenahme durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt.
 
Es wurde festgestellt, dass bei mehreren Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war (Putensteak, Halssteak, Maultaschen, Aufschnitt). Die Lebensmittel wurden daraufhin als Probe erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung vorgelegt. Die Probe „Maultaschen“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung, insbesondere mit Hygieneindikatorkeimen und Listerien infolge der deutlichen Überlagerung, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Auch die Probe „Aufschnitt“ wurde aufgrund der sehr hohen Keimbelastung als zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) und Abs. 5 VO (EG) 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben.

23

20.01.2025

Mix Markt 35 OHG

Amorbacher Str. 30
74172 Neckarsulm

20.11.2024

In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Unter anderem war die Wanne der Scherbeneismaschine verunreinigt, an den oberen Rändern war bereits Sporenbildung erkennbar. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich außerdem eine beschädigte und verunreinigte Kunststoffschaufel im Scherbeneis. Die Knochensäge war altverschmutzt, insbesondere am Sägeblattdurchlauf und an den Bedienknöpfen waren vertrocknete Ablagerungen erkennbar. Der Frischfisch wurde teilweise in erheblich altverschmutzten Wannen gelagert. Der Fleischwolf war erheblich altverschmutzt, besonders im Bereich der Fleischeingabe waren deutlich angetrocknete Fleischablagerungen zu erkennen. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
 
Bei einer unangekündigten Nachkontrolle am 20. November 2024 wurden zudem die Proben „Hackfleisch vom Schwein“ und „Hähnchenbrust mariniert“ entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet.
 
Die Gutachten des CVUA Stuttgart ergaben bei der Probe „Hackfleisch vom Schwein“ den Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen sowie zu den Hygienekeimen gehörende Enterobacteriaceae feststellbar waren. Die Probe „Hähnchenbrust mariniert“ wurde aufgrund der hohen Keimgehalte als inakzeptabel kontaminiert und damit als nicht sicher und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB,
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 i.V.m § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a) LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet.

22

09.01.2025

Pizzahof Ittlingen

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

09.10.2024

Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“.
 
Die Proben „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.
 
Das auf der Verpackung der Probe „Garnelen“ angegebene Verbrauchsdatum war zum Zeitpunkt der Probennahme bereits um 4 Tage überschritten. Die Probe wies bereits deutliche grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Die mikrobiologische Untersuchung der Proben „Hackfleisch gegart“ und „Hühnchenfleisch“ ergab den Nachweis eines sehr hohen aeroben mesophilen Gesamtkeimgehaltes, wobei insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen (aerobe Milchsäurebakterien, Pseudomonaden, Hefen) und Enterobacteriaceae in sehr hohen Keimzahlen feststellbar waren. Enterobacteriaceae gelten als Hygieneindikatoren.
 
Die Proben wiesen deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. 
 
 

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden.