Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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4 |
06.06.2023 |
Weingut Ulrich Schropp |
Friedenstraße 53 |
08.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L. |
Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG |
Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet |
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3 |
02.05.2023 |
ADIX MarktADIX Markt |
Amorbacher Str. 30 |
20.01.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Hackfleisch gemischt“ ergab sich der Nachweis eines erhöhten aeroben mesophilen Gesamtkeimgehalts (>10⁷ KbE/g). Insbesondere waren die zu den Hygieneindikatoren gehörenden Enterobacteriaceae (>10⁴ KbE/g) sowie verderbniserregende Pseudomonaden (>10⁷ KbE/g) dabei feststellbar. Es liegt daher offensichtlich eine nachteilige Beeinflussung des Lebensmittels vor sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften, die zu hygienischen Mängeln geführt hat. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 des Anhangs II § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygiene-VO (LMHV), § 3 Satz. 1 der LMHV Richtwerte der Deutschen Gesellschafat für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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2 |
11.04.2023 |
Willi´s Imbiss-Bistro |
Talstraße 2 |
11.01.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden fünf Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren (Ananaswürfel, Bohnen, Spaghetti, Nudeln, Tortellini). Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Kühlgelegenheiten oder ein verunreinigter Pizzaofen. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hergestellten Lebensmittel und Speisen. Zudem waren diverse Arbeitsgeräte sowie Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise das Kochfeld, altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 |
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1 |
22.12.2022 |
Württemberger Hof |
Bahnhofstraße 11 |
26.10.2022 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden im Kühlschrank 8 Lebensmittel festgestellt, die nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinärunter-suchungsamtes Stuttgart nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, wie beispielsweise schimmelnder Käse oder Schmand und säuerlich riechende Leber. Außerdem wurden bei der Kontrolle lebensmittelhygienerechtliche Verstöße festgestellt, wie beispielsweise verunreinigte Schneidebretter und Kühlgelegenheiten, sowie beschädigte Einrichtung. Hierdurch bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die hier hergestellten Lebensmittel und Speisen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) 178/2002, § 3 Satz 1 LMHV, Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004. |
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