Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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27 |
27.03.2025 |
Bäckerei Konditorei Café Bürk |
Heilbronner Str. 6 |
05.02.2025 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 5. Februar 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb war im Allgemeinen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4, Abs. 2, Anhang II, Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 LMHV |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
24 |
11.03.2025 |
Verkaufsautomat Höfle |
Bergstr. 8 |
07.01.2025 |
Am 7. Januar 2025 fand beim genannten Verkaufsautomat eine Probenahme durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn statt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) und Abs. 5 VO (EG) 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
23 |
20.01.2025 |
Mix Markt 35 OHG |
Amorbacher Str. 30 |
20.11.2024 |
In nebenstehendem Betrieb fand am 22. Oktober 2024 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB, |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden und die Behebung der Mängel wurde angeordnet. |
22 |
09.01.2025 |
Pizzahof Ittlingen |
Grüner-Hof-Str. 15 |
09.10.2024 |
Nach einem Betreiberwechsel wurde am 9. Oktober 2024 in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle durchgeführt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Es wurden fünf Verdachtsproben entnommen und dem Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Im Einzelnen handelte es sich hierbei um „Garnelen“, „Hackfleisch gegart“, „Hühnchenfleisch“, „Rigatoni“ und „Spaghetti“. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden. |