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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Heilbronn
Ansprechpartner:
Landratsamt Heilbronn - Veterinäramt 07131/994-607
Kontakt:

veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de

Stand: 05.12.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

36

19.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

03.07.2025

Am 25. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb erneut zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Thunfisch“, „Spaghetti“, „Hähnchenfleisch“, „Hackfleischsoße“, „Tomatensoße“, „Bohnen“, „Reis“ und „Käse/Weichkäse“). Auf dem Lebensmittel „Thunfisch“ wurde eine bereits verendete Fliege entdeckt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) 178/2002 und § 5 Abs. 1 Lebensmit-tel- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB), Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

34

13.08.2025

Pizzahaus Richen

Gemminger Str. 11
75031 Eppingen

01.07.2025

Am 1. Juli 2025 fand im nebenstehenden Betrieb eine Nachkontrolle statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise leichtverderbliche Lebensmittel bei Umgebungstemperatur ohne jede Kühlung aufbewahrt.
 
So wurde bei Mais aus der Konserve ein saurer und hefiger Geruch festgestellt, der Mais wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf. Bei rohem Paprika konnte ein beginnend anfauliger und dumpf-muffiger Geruch festgestellt werden. Auch dieser wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit
bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 + 2 b) i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LMHV i.V.m. § 3 LMHV i.V.m. § 10 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur
Untersuchung vorgelegt.

33

01.08.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

04.06.2025

Am 4. Juni 2025 wurden im genannten Betrieb zum Teil zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden („Riesengarnelen“, „Meeresmuscheln/Meeresfrüchte“, „Ananas“, „Mais“, „Sohbet Hindi Etli Sosis“, „Ziegenkäse/Weichkäse“, „Tomatensoße“ und „Hackfleischsoße“). Bei dem Lebensmittel „Sohbet Hindi Etli Sosis“ war das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) und Abs. 5 der Verordnung (EG) 178/2002, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).

Die betroffenen Lebensmittel wurden als Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt.

32

24.07.2025

La Bella 2

Grüner-Hof-Str. 15
74930 Ittlingen

07.05.2025

Im Verlauf einer Routinekontrolle am 7. Mai 2025 wurden im genannten Betrieb zahlreiche augenscheinlich verdorbene Lebensmittel und Zutaten vorgefunden ("Spätzle“, „Hähnchen Pakora“, „Spaghetti“, „Tomatensoße“, „Weißkäse in Salzlake“ und „Sahne-Joghurt Griechischer Art“). Auch wurde festgestellt, dass die Kühleinrichtungen defekt sind und eine Warmwasserzufuhr im Betrieb gänzlich fehlte.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) 178/2002, § 12 LFGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Kapitel I Nr. 4 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004, Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe d i. V. m. Kapitel IX Nr. 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) 852/2004.

Der Betrieb wurde am 7. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Die Abgabe von Lebensmitteln wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2025 konnte der Betrieb wieder freigegeben werden.

31

06.06.2025

Bäckerei und Frischmarkt Stengel

König-Wilhelm-Straße 55
74360 Ilsfeld

09.04.2025

In nebenstehendem Betrieb fand am 2. April 2025 eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle konnten sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden.
 
Im Rahmen der Kontrolle konnten bei der Zutat „Konfitüre“ drei scharfkantige, spitze Kunststoffteile festgestellt werden, die bei einem etwaigen Verschlucken schwere Verletzungen im Verdauungstrakt der verzehrenden Person hervorrufen können.
 
Es wurden mehrere Zutaten vorgefunden (Käsemasse/Sahne, Sahne flüssig), die offensichtlich verdorben waren. Bei der Zutat „Käsemasse/Sahne“ wurden deutliche Abweichungen in Form von augenscheinlichen Fremdschimmelkolonien verschiedener Farben an zahlreichen Stellen festgestellt. Die Zutat „Sahne flüssig“ roch abweichend käsig.
 
Zudem wurden bei der Kontrolle angefressene Mehlsäcke im Trockenlager und Mäuseköttel auf dem Ausrollband der Baklavamaschine und dem Abziehapparat in der Backstube für das Brot festgestellt. Der Schädlingsbefall in der Backstube wurde dadurch nachgewiesen.
 
Darüber hinaus wurden Verunreinigungen an zahlreichen Nutzgegenständen und Maschinen u.a. am Gasherd, Backofen und der Knetmaschine in der Backstube festgestellt.
 
Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2a VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB,
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m § 59 Abs. 2 Nr. 1a a) LFGB,
§ 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nummer 26a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004,
§ 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 3 LMHV

Der Betrieb wurde aufgrund des unzureichenden hygienischen Allgemeinzustands, den Versporungen sowie erheblichen Verunreinigungen am 9. April 2025 mit sofortiger Wirkung vorübergehend geschlossen. Eine Grundreinigung, die Entsorgung betroffener Lebensmittel und das Beauftragen eines Schädlingsbekämpfers wurden dem Geschäftsinhaber aufgetragen.
 
Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben und die Produktion konnte wieder aufgenommen werden