Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Heilbronn

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
05.10.2023 |
Bäckerei Konditorei Dörr |
Charlottenstr. 13 |
26.07.2023 |
Am 26. Juli 2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Während der Kontrolle wurden insbesondere im Mehl-Silo-Lager, im Trockenlager und Verwiegeraum, im Bereich der Konditorei sowie im Be-reich der Backstube und des Wareneingangs Schädlinge (Reismehlkäfer/-larven und Lebensmittel-motten) gesichtet.. Bei den entnommenen Mehl-Proben wurde nachweislich eines Gutachtens des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen ein Befall mit Reismehlkäfern festgestellt. Die Proben wurden als nicht sicher und für den Verzehr ungeeignet beurteilt. Zudem wurden bei der Kontrolle zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (u.a. Verunreinigungen der einzelnen Räume sowie der Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände, Lagerung von Teiglingen auf verunreinigten Stoff-Gärguttüchern). Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nach-teiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV. |
Die betroffene Ware wurde gesperrt und musste entsorgt wer-den, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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5 |
26.07.2023 |
LIKA SERVIERT - in der Stettenfelshalle Untergruppenbach |
Obergruppenbacher Str. 27 |
09.05.2023 |
Aufgrund der Verdachtsproben von „Bratensoße, Putenbrustfilet, Mais, Fleischwurst in Streifen, Putenstreifen, Tiramisu“ hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart diese untersucht und mit einem Gutachten beurteilt. |
Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004, Kapitel IX Nr. 3 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 852/2004 , |
Die betroffenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben. |
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4 |
06.06.2023 |
Weingut Ulrich Schropp |
Friedenstraße 53 |
08.03.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe “Württemberg Rotwein feinherb” wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ein Gehalt an gesamter schwefliger Säure von 287 mg/L festgestellt. Dieser überschreitet den zulässigen Gesamtschwefeldioxidgehalt auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit. Der Grenzwert für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Rotwein beträgt zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch 200 mg/L. |
Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anh. I Teil B Abschnitt A Nr. 2 a) der del. VO (EU) 2019/934, § 27 Abs. 1 WeinG |
Die Ware ist gesperrt und wird nach Ausgang des Verfahrens vernichtet |