Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Mannheim

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Mannheim
Ansprechpartner:
Stadt Mannheim Sicherheit und Ordnung 0621/293 2577
Kontakt:

verbraucherschutz@mannheim.de

Stand: 29.03.2024
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

44

23.02.2024

Bäckerei Demir

Friedrich-Ebert-Str. 46
68167 Mannheim

31.01.2024

In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet.

43

19.12.2023

Vinothek No̱ 1 Gutsschänke Henninger

T 6 28-29
68161 Mannheim

09.11.2023

Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war. Angefressene bzw. durch Mäusekot kontaminierte Lebensmittel wurden als nicht sichere und als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel i.S. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 beurteilt. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Linsen, Salate, Kräuter, diverse Fleischsorten, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit bzw. auf Grund des überschrittenen Verbrauchsdatums als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Eisportionierer, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Eierschneider, etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004

Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

42

28.11.2023

La Cuisine Q6 Q7

Q7 1
68161 Mannheim

19.10.2023

Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen erkennbar war. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Zuckererbsenschoten, Aubergine, Kondensmilch, Johannisbeernektar, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Standkutter, Messer, Frittierkörbe etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. Weiter wurden in der Speisen- und Getränkekarte Auslobungen festgestellt, die als irreführend beurteilt wurden, z.B. Thüringer Rostbratwurst (hierfür wurde Delikatess Rostbratwurst verwendet), Eisschokolade (hierfür wurde kakaohaltiges Getränkepulver verwendet) sowie Erdbeereis (hierfür wurde Eis mit Erdbeergeschmack verwendet).

§ 40 (1a) Nr.3

Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.

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