Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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49 |
20.01.2026 |
Da Rosario |
T 3 21 |
11.12.2025 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche der Aufschnittmaschine, die Teigknetmaschine, die GN-Behälter im Innenbereich waren mit Mäusekot verunreinigt. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit, frischer Lachs mit starker Geruchsabweichung sowie verschimmelter Käse vorgefunden. Im Teigherstellungsraum wurden zwei Säcke mit Mehl, die Fraßspuren der Schadnager aufwiesen, vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Schafskäse als Feta Käse, Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße Nektare als Johannisbeersaft/ Kirschsaft ausgelobt. Bei diversen Pizzen (z.B. Meeresfrüchte, Pizza Mista, Pizza Spezial,..) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. |
Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Artt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011 |
Maßnahmen wurden veranlasst. Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in dem Teigherstellungsraum wurde untersagt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. |