Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Mannheim

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Mannheim
Ansprechpartner:
Stadt Mannheim Sicherheit und Ordnung 0621/293 2577
Kontakt:

verbraucherschutz@mannheim.de

Stand: 11.08.2026
Regierungsbezirk Karlsruhe
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

53

09.07.2026

La Locanda am Karlstern

Karlsternstr. 130
68305 Mannheim

08.06.2026

Die Betriebsräumen, wie zum Beispiel Grillstation im Außenbereich, die Kochküche, die Spülküche sowie die Lagerräume wiesen erhebliche Reinigungsdefizite und einen starken Schadnagerbefall auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, GN- Behälter, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Schneidebretter, Hackstock etc. waren stark altverschmutzt. Teller im Tellerwärmeschrank waren verschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel und Speisen nicht ausgeschlossen werden. In der Pizzakühlung wurde Thunfisch bei einer Oberflächentemperatur von +20,6°C, Salami bei + 15,8°C sowie Frischfisch bei 4°C gelagert. Bei den angebotenen Speisen und Getränken wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 der VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und 1b der VO (EG) 852/2004; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011;

Das Bearbeitung von Lebensmitteln sowie Herstellung und Inverkehrbringen von Speisen wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Weitere Maßnahmen wurden veranlasst. Mit Nachkontrolle vom 10.06.2026 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden.

52

16.06.2026

"Bei Dimi", SV Waldhof Clubhaus

Alsenweg 3
66305 Mannheim

19.05.2026

Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite auf. Arbeitsgeräte und Bedarfsgegenstände, wie z.B. Teigknetmaschine, GN Behälter, Aufschnittmaschine, Fleischwolf, Steaker, Schnitzelpresse, Schneidebretter etc. waren altverschmutzt. Bei Benutzung dieser Gegenstände konnte eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden. Im Kühlhaus wurden Leber sowie Schweine- und Geflügelfleisch in trüber Flüssigkeit gelagert. Weiter wurden Hackfleisch mit starker Geruchsabweichung, eine Packung mit verschimmelter Sucuk sowie 3 Packungen Putenschnitzel mit überschrittenem Verbrauchsdatum vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. In der Speise- und Getränkekarte wurden irreführende Angaben festgestellt, z. B. wurden Tafelwasser als Mineralwasser und Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Palmöl als Combikäse ausgelobt. Bei diversen Speisen und Getränken (z.B. bei Bier, Monats- Speisenangebote) wurden kennzeichnungspflichtigen Stoffe und Erzeugnisse, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, unvollständig kenntlich gemacht. 

Art.14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004; Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011; Art. 9 Abs. 1c i.V.m. Anh. II i.V.m. Art. 44 Abs. 1a der VO(EG)1169/2011;

Maßnahmen veranlasst. Nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel wurden entsorgt.

50

20.04.2026

Döringer's Backhaus Filiale

U 1 4
68161 Mannheim

04.03.2026

In den Betriebsräumen wurde starke Verschmutzung durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Offene Brote, die direkt an Kunden verkauft werden sollten, lagen in Regalen, die mit Mäusekot und -urin verunreinigt waren. Alle betroffenen Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel und zum menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Die Ablagefläche der Brotschneidemaschine war mit Mäusekot verunreinigt. Auf mit Mäusekot und -urin verunreinigten Flächen der Verkaufstheke wurden Brottüten gelagert. Teegläser wurden mit der Trinkseite nach unten auf den mit Mäusekot verschmutzten Regalen gelagert.

Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 3 und Nr. 4 (EG) 852/2004

Die betroffenen Brote wurde im Besein der Lebensmittelüberwachung außer Verkehr genommen. Die mit Mäusekot und Mäuseurin verunreinigten Oberflächen der Regalen und Ablagefläche der Brotschneidemaschine sowie die Glässer wurden vom Personal sofort gereinigt.