Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Mannheim

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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41 |
24.07.2023 |
Syrisches Haus |
U 1 27 |
19.06.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Lebende Schaben in Schubladen, Unterbauschränken, Arbeitstischen, Spülbecken, an den Wänden und Böden. Schabenkot auf Mehlsäcken sowie offenem Mehlsack im Unterbau. Mehl und Pizzateig wurden als nicht sicher und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt. Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Kartoffelschäler, Pizzaschneider, Schneidebrett etc. waren verunreinigt und altverschmutzt , so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In der Verkaufstheke wurde Käse bei einer Temperatur von 21,8°C und Knoblauchcreme mit Ei bei 21,9 °C gelagert. |
Art.14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) VO 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt und betroffene Lebensmittel entsorgt. |
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40 |
24.07.2023 |
Surin Küche |
F 2 10 |
16.06.2023 |
Starker Schabenbefall in Küche und Lagerräumen: lebende Schaben im Spülbereich, im Unterbau des Gasherdes, auf dem Beistelltisch mit Küchenutensilien, im Hängeschrank mit Geschirr etc. Mäusekot im Unterbauschrank der Fritteuse. Mehrere lebende Schaben in den Lagerregalen. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Schüsseln, Siebe, Schneidebretter etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Speiseabgabe wurde freiwillig eingestellt. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2023 waren die Mängel überwiegend behoben und die Produktion konnte freigegeben werden. |
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39 |
24.07.2023 |
Little MA Cocktail- und Shisha Lounge |
O 7 27 |
16.06.2023 |
Schadnagerbefall durch Mäuse in den Betriebsräumen. Angefressene Packungen mit Nüssen und Salzstangen wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO EG) 178/2002 beurteilt. Mehrere Packungen mit Eiern, mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wurden als nicht für den menschlichen Verzehr i. S. Art. 14 Abs. 2b der VO(EG)178/2002 beurteilt. Mäusekot in den Unterbauschränken der Theke und auf den Lagerregalen in der Küche. Eismaschine verunreinigt. Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Lebensmittel offen in der verunreinigten/versporten Unterbaukühlung gelagert. Bedarfsgegenstände wie Waffeleisen, Sandwichtoaster, Handrührgerät altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) 852/2004 |
Die durch Schadnager kontaminierten Lebensmittel und die Eier wurden freiwillig entsorgt. Die Lagerung von Lebensmitteln und Speisen in dem Raum, in welchem die Shishas zubereitet werden, wurde untersagt. |
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38 |
29.06.2023 |
Da Rosario |
T 3, 21 |
25.05.2023 |
Die Betriebsräume wiesen starke Reinigungsdefizite und Schädlingsbefall auf. Die Arbeitsfläche des Pizzatisches, der Bereich hinter dem Teigroller und die Pizzabelegstation war mit Mäusekot verunreinigt. Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z. B. Teigknetmaschine, Pizzateigkisten, Aufschnittmaschine, Fleischwolf etc. waren altverschmutzt, so dass bei Benutzung dieser Gegenstände eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. In den Unterbaukühlungen wurden Lebensmittel wie Meeresfrüchte in trüber Auftauflüssigkeit vorgefunden. Ferner wurden 2 Packungen Putenbrust im Kühlhaus Keller mit Verbrauchsdatum 18.05.2023 sowie 19.05.2023 vorgefunden; im Teigherstellungsraum befanden sich 2 Säcke Mehl mit Schadnager Fraßspuren, welche als nicht sichere Lebensmittel und für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und freiwillig entsorgt wurden. |
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (EG) 852/2004 |
Die Herstellung, Be- und Verarbeitung in den Produktionsräumen wurde freiwillig eingestellt, betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am 26.05.2023 konnte der Betrieb wieder öffnen. |