Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ravensburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ravensburg
Ansprechpartner:
Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg 0751 / 85 5410
Kontakt:

vet@rv.de 

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

2

23.05.2023

Mönchmühle OHG

Leonhardstraße 5
88212 Ravensburg

19.04.2023

Stark verschmutzte Annahmegosse im Freien ohne Schutz vor Witterungseinflüssen, Schädlingen u. Verunreinigungen (z.B. Zig.kippen). In der Mühle liegt ein erhebliches Problem mit Mäusen, Motten, Mehl- Reismehlkäfern u. Spinnen vor. Im gesamten Gebäude wurden tote Mäuse (teilw. stark mumifiziert) und Mäusekot festgestellt. Massive Reinigungsmängel im gesamten Betrieb. Am Inneren der Holzabdeckung des Mehlsilos u. an der Einfassung ist graugrüner Schimmel sichtbar. Das Mehl ist aufgrund der starken Verunreinigungen, des Motten- und Schimmelbefalls nicht mehr verkehrsfähig. Trog der Benetzungsanlage hat große Rostlöcher, durch die Getreide rieselte. Anlage innen stark verschmutzt (Verkrustungen u. auskeimendes Getreide). Anlage wurde behördlich stillgelegt. Im DG Wasserschaden, Putz ist abgefallen, Schimmelbildung. Lager ist verschmutzt (tote/leb. Insekten, Staub). Mehltüten werden offen gelagert. Offener Sack mit stark verschimmeltem Futtergetreideschrot lagert neben offen gelagerten LM.

Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Badarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c), Kap. IX Nr. 1, 2, 3 und 4 und Kapitel X Nr. 2, 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Das Mehl wurde entsorgt. Eine Schädlingsbekämpfung im Betrieb wird aktuell durchgeführt.

Bei der Nachkontrolle am 13.06.2023 waren die Mängel größtenteils behoben: Die Annahmegosse wurde gereinigt. Der Betrieb wurde komplett gründlich gereinigt, sämtliche Schädlinge wurden entfernt. Es wurde kein Mäusekot vorgefunden. Die verschimmelte Holzabdeckung wurde erneuert. Die Benetzungsanlage wird erneuert. Der Wasserschaden im DG wurde behoben. Das Lager wurde komplett gereinigt, Mehltüten werden fachgerecht gelagert. Der verschimmelte Sack wurde entsorgt. Lebensmittel werden verschlossen gelagert.

 

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