Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ravensburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ravensburg
Ansprechpartner:
Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg 0751 / 85 5410
Kontakt:

vet@rv.de 

Stand: 21.11.2024
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

26.09.2024

YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb

Kreuzäcker 16
88214 Ravensburg

31.07.2024

Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB

Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft.

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