Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Ravensburg
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
20.01.2025 |
Rami Pasti |
Herrenstr. 8 |
09.12.2024 |
Unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (Falaffel offen auf Pasta-Resten, Muscheln offen, rohe Garnelen bei+10 °C). Abfälle u. nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel werden im Lebensmittelbereich gelagert. Verschmutzte Thekenschränke innen, Herdplatten und Kühltheke. Gewürzbehälter, Saucenbehälter, Bain-Marie-Becken stark altverschmutzt. Fugen am Spülbecken schadhaft u. versport. Auf einem Parmesanlaib lagert schmutziges Besteck. Parmesanlaib wird in verschmutzter Folie gelagert.Lagerung verschmutzte Lebensmitteltransportbehälter neben Abfällen.Lagerung verdorbener Lebensmittel: rasenartig verschimmelte Schokolade u. Sauce, verschimmelte Teigfüllung, Lagerung nicht mehr für den Verzehr geeignetes Gemüse, verklebter vegetarischer Eiersatz mit überschrittenem MHD. Kühlschrank innen grünlich verschimmelt, darin starker modriger Geruch. Kaffeetassen werden als Aschenbecher benutzt. Verschmutzte Knetmaschine, Spülmaschine innen u. abstoßender Geruch. Wände und Böden stark verschmutzt |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c) d), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a) b) c), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. VI Nr. 1, 2, 3 und 4, Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 6 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. X Nr. 1 und 2 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Es wurde die Produktion und das Ladengeschäft kontrolliert. Das Geschäft und die Produktion wurden nach einer Verdachtskontrolle geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 11.12.2024 konnten der gesamte Betrieb wieder geöffnet werden. |
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6 |
21.01.2025 |
Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG |
Mochenwanger Str. 1 |
05.12.2024 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde mit Gutachten 10.12.24 bestätigt, dass mind. vier Stücke Schadnagerkot in einem Kastenbrot eingebacken waren. Die Backwaren sind zum menschlichen Verzehr ungeeignet, nicht sicheres Lebensmittel. Folgende Kontrollbefunde wurden erhoben: alle Böden im Betrieb verschmutzt, vermehrt mit Schadnagerkot; im gesamten Betrieb stehen Schlag- und Köderfallen, Mehlstaub mit Pfotenspuren von Nagern, unzureichende Schädlingsbekämpfung. Backstube: offene Lagerung von Mehlsäcken, verschmutzte Behältnisse, in denen Lebensmittel lagern (z. B. Sesam Leinsaat usw.). Gefahr der Kreuzkontamination mit allergieauslösenden Stoffen (z.B. Sesam). Starke Verschmutzung an Teigknetmaschinen, Brotbackformen und Aufschlagmaschine, Schadnagerkot im Antrieb der Scherbeneismaschine , undichtes Handwaschbecken. Rohrisolierung angefressen, stark durchfeuchtet und mit Insekten befallen. Schimmelbildung an einer Wand. Lager: Wasserschaden im Lager, feuchte Sackware (z.B. Quarkbällchenmix). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b) i.V. mit Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) f) VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anh. II, Kap. V 1 a), Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2, 3 und 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Der Betrieb wurde geschlossen. Bei der Nachkontrolle am nächsten Tag wurde u.a. eine tote Ratte im Keller gefunden. Der Betrieb konnte nach gründlicher Reinigung nach vier Tagen wieder geöffnet werden. |
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5 |
09.12.2024 |
Bäckerei König |
Schwärzbühl 8 a |
26.10.2024 |
Backstube In der gesamten Backstube wurden vor allem in den Eck- und Randbereichen tote und lebende Schädlinge vorgefunden. Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Reinigungsmittel lagerten im Regal neben Gebrauchsgegenständen (z.B. Spülmaschinenkorb). Die Spülmaschine, Teigknetmaschine, Teigausrollmaschine, Brotwirkmaschine, Laugengerät, Sackwaage waren verschmutzt. Die Wickelmaschine war Innen verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Die Wandflächen waren verschmutzt und es haben sich Gespinste gebildet. Konditorraum Die Fronten und Oberflächen der Arbeitstische und Gerätschaften sowie die Wand und Bodenflächen waren verschmutzt. Die Eismaschine, die Kühlzelle und der Boden des Gärunterbrechers waren verschmutzt. Der Dosenöffner war stark altverschmutzt. Kühlraum An den Wänden platzte die Beschichtung ab, der Boden war verschmutzt, es haben sich Gespinste gebildet. Lagerraum Im Mehllager wurden Mehlsäcke offen gelagert. Diese waren teilweise mit lebenden Schädlingen befallen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1,2 a) b) c), Kap. II Nr. 1 a), b) c) f) VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2.i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 und i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFGB) |
Das betroffene Mehl wurde sofort entsorgt. Reinigungsmaßnahmen wurden umgehend in die Wege geleitet. |
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4 |
26.09.2024 |
YiYiDO GmbH Dönerproduktion und Fleischvertrieb |
Kreuzäcker 16 |
31.07.2024 |
Fauliger Geruch im Bereich des Arbeitstisches, Fläche unter der Waage mit Fleischresten biofilmartig verschmutzt u. mit lebenden Maden besetzt. Muffiger Geruch an der Hygieneschleuse. Sohlenreinigung u. Bereich der Händereinigung wdh. stark verschmutzt. Die Temperatur von Fleisch auf dem Verarbeitungstisch beträgt +13,7 °C. Entschwarterband zerschlissen, Antriebsrollen krustenartig u. wdh. schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Silikonfugen wiederholt schwarzschimmelähnlich verschmutzt. Dönerspieße lagern wdh. unmittelbar auf dem Boden. LM (Joghurt) wird in verschmutzten Wannen gelagert. Im Kühlraum lagern LM wiederholt offen u. ohne Abdeckung. Zahlreiche tote Fliegen liegen auf dem Boden. Kühlpflichtige LM (Joghurt) wurden ohne Kühlung im Privat-PKW transportiert (Außentemp. Höchstwert 34 °C). Einrichtungsgegenstände (Fleischwolf, Hochdruckreiniger, Transportgestelle, Messer usw.) und Arbeitsschuhe verschmutzt. Schadnagerkot im Bereich der Tiefkühltruhe. Handwaschbecken wdh. verschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel 1 Nr. 1, 2 a)b)c)d) und Nr. 4, Kap. V Abs. 1 a) und b), Kap. IX Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 und Kapitel V Nr. 1 a) i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB |
Die Produktion wurde vor Ort aufgrund der hygienischen Zustände untersagt. Die Produktion wurde vom Betrieb eingestellt. Es werden noch die restlichen tiefgekühlten Dönerspieße verkauft. |