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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Lörrach

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Lörrach
Ansprechpartner:
Frau Stefanie Janzen 07621-410 2248
Frau Kathrin Schäuble 07621-410 2243
Kontakt:

verbraucherschutz@loerrach-landkreis.de

Stand: 12.11.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

8

17.10.2025

California Bistro

Hauptstr. 42
79689 Maulburg

23.09.2025

Gutachten des CVUA Stuttgart vom 23.09.2025, Az. A25180316-KRÜS, Parmesan gerieben Sensorik: Aussehen: gräulich-grüne Schimmelpilzspots erkennbar, Geruch: muffig, hefig, gärig Mikrobiologische Untersuchung: Hefen: 1,1x1E9 KBE/g, Schimmelpilze: 2,4x1E5 KBE/g (E=Exponent von 10), für den Verzehr ungeeignet Auch bei einer Betriebskontrolle am 29.09.2025 werden Schimmelpilzspots im Parmesan festgestellt.

Art. 14 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.Vm. Art. 14 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der betroffene Käse wird während der Kontrolle am 29.09.2025 entsorgt. Es werden Verfahren eingerichtet, die die Abgabe von mikrobiell verdorbenem Parmesan zukünftig verhindern sollen.

7

03.06.2025

Café Das Park

Badstraße 13
79415 Bad Bellingen

08.05.2025

1. Die Grundhygiene im gesamten Küchenbereich weist wiederholt erhebliche Mängel auf. Alle Oberflächen, Geräte, Maschinen, Wände, Fußböden, Fußbodenabläufe und der Spülbereich sind wiederholt erheblich mit einer fettigen, schwarz-braunen Schicht verschmutzt. 2. Es bestehen hygienische Mängel bei der Lagerung von Lebensmittel in den Kühlräumen sowie im unreinen Lagerbereich (stark verschmutzte Fußböden, Lebensmittel stehen direkt auf dem Fußboden, unabgedeckte Lagerung der Lebensmittel, der Lagerbereich ist im unreinen Außenanbau integriert. Dieser ist mit Staub und Gespinsten verschmutzt. Die Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände werden hier ohne Schutz vor Schädlingen und zusammen mit betriebsfremden Gegenständen gelagert). 3. Wiederholter Befall toter Schaben im Küchen- und Spülbereich. Die angeordneten Maßnahmen vom 30.07.2024 zur Schädlingsbekämpfung, wurden nicht eingehalten.

Zu. 1. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a), b), f) der Verordnung (EG) Nr. 852/2002 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 a) + b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 4 e) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Eine gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 28.05.2025 war die Grundhygiene in der Küche hergestellt und die Lagerung der Lebensmittel hat sich verbessert - Kühlräume wurden gereinigt, die Lebensmittel abgedeckt. Es wurden keine tote oder lebende Schaben oder Schädlinge allgemein vorgefunden.