Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Lörrach

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Lörrach
Ansprechpartner:
Frau Stefanie Janzen 07621-410 2248
Frau Kathrin Schäuble 07621-410 2243
Kontakt:

verbraucherschutz@loerrach-landkreis.de

Stand: 22.06.2026
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

12

20.05.2026

Zum Wyhlemer Kickerstüble

Langetränkeweg 1
79639 Grenzach-Wyhlen

11.03.2026

1. Das blaue Schneidebrett war auf einer Seite mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt.
2. Das Ablageblech im Kühlschrank war teilweise mit braunen Lebensmittelresten verunreinigt.
3. Der gesamte Messerblock mit Messern war mit einer fettigen Schicht verunreinigt.
4. Die Bratwürste mit Kalbfleisch original verpackt (Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.12.2025) wurden nicht nach einer kritischen Prüfung (sensorisch: Aussehen, Geruch, Geschmack) und unter Eigenverantwortung weiterverarbeitet.
5. Die Maultaschen original verpackt (Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.11.2025) wurden nicht nach einer kritischen Prüfung (sensorisch: Aussehen, Geruch, Geschmack) und unter Eigenverantwortung weiterverarbeitet.
6. In den gekühlten Tischfächern wurde Schweinefleisch zur Weiterverarbeitung gelagert. Dieses war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits stellenweise grau verfärbt. Es war ein leicht fauliger und süßlicher Geruch wahrnehmbar. Die Messung der Oberflächen-Temperatur ergab 8,5°C. Gutachterlich wurde eine Verdachtsprobe dieses Schweinefleischs als sinnfällig verdorben (sehr weiche, fast pastöse Oberflächenschicht mit großflächigen beigen bis grauen Färbungen, Geruch in kaltem Zustand fruchtig, süßlich bis stechend und nach Erwärmen dumpf, alt, unfrisch) bedingt durch mikrobiellen Verderb beurteilt.
7. In den gekühlten Tischfächern wurde Putenfleisch zur Weiterverarbeitung gelagert. Dieses war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits stellenweise grau verfärbt. Es war ein leicht fauliger und süßlicher Geruch wahrnehmbar. Die Messung der Oberflächen-Temperatur ergab 7,5°C. Gutachterlich wurde eine Verdachtsprobe dieses Putenfleischs als nachteilig beeinflusst  (Geruch leicht unfrisch, leicht säuerlich, z.T. starke Austrocknung wie z.B. bei starkem Gefrierbrand) bedingt durch beginnenden mikrobiellen Verderb beurteilt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 3.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Art. 14 Absatz 2 b) der Verordnung 178/2002
Zu 7.: Anhang ll,  Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung 852/2004 i.V.m. § 2 Abs. 1 LMHV

Mängel Nr. 1.-5. wurden in den Betriebskontrollen 06.02.2026 + 11.03.2026 festgestellt. Mängel Nr. 6.-7. wurden in der Kontrolle vom 11.03.2026 und mit Gutachten vom 26.03.2026 bestätigt.

9

07.01.2026

Birlin-Mühle GmbH

Grenzacher Str. 9
79618 Rheinfelden

20.11.2025

Gutachten des CVUA Sigmaringen vom 20.11.2025, Az.: A25219899-Grö, Grünkern (3 Packungen), darin einzelne lebende und tote Larven, unzählige tote und lebende Staubläuse, Motten, mit Larvenkot behaftete Gespinste sowie zwei lebende Getreideplattkäfer festgestellt; für den Verzehr ungeeignet

Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Ein Warenrückruf der betroffenen Chargen wurde durchgeführt. Geeignete Verfahren zum Monitoring und ggf. Bekämpfen von Schädlingen sind zu implementieren.