Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg

Stand: 22.10.2024
Lebensmittelkontrolle
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Breisgau-Hochschwarzwald

14.05.2024

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

03.04.2024

Im Metzgereibereich wurde wiederholt ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Bei dem Schneidebrett handelte es sich um das gleiche Schneidebrett, welches bereits bei einer Kontrolle am 29.02.2024 beanstandet wurde. Im Metzgereibereich war die Wurstaufschnittmaschine stark altverschmutzt. Es befanden sich dicke Ablagerungen von alten Fleischresten und Blut an der Lebensmittelkontaktfläche.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Dem Betrieb wurde mündlich angeordnet das Schneidebrett zu entsorgen. Die Wurstaufschnittmaschine wurde durch den Betrieb noch bei der Kontrolle gereinigt.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.06.2024

KRL Döner Meister

Werderstr. 18
79379 Müllheim

06.05.2024

In einem Lagerraum im Keller lag Mäusekot direkt auf "to go"-Verpackungen, welche offen auf Regalen gelagert wurden. In diesem Bereich lag auch Mäusekot auf dem Fußboden. Im gleichen Raum lagerten auch mehrere Dosen mit Tomatenpaste. Eine Dose mit Tomatenpaste stand direkt auf einem Regalbrett, welches mit Mäusekot behaftet war. Die Dose hatte direkten Kontakt mit dem Kot. Im Küchenbereich stand eine stark altverschmutzte Teigmaschine. Im Bereich des Knethakens sowie direkt darüber befanden sich bräunlich verfärbte alte Teigreste.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle konnte festgestellt werden, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.06.2024

Pizza Fly

Basler Str. 82
79227 Schallstadt/Wolfenweiler

03.05.2024

Die Fritteuse in der Küche war stark alt verschmutzt. An den Korbgittern befanden sich stark schwarz verfärbte Lebensmittelrückstände. Der Kühlschrank in der Küche war im Inneren stark altverschmutzt. Auf den verschmutzten Flächen lagen offene Lebensmittel (Zitronen, Lachs, Geflügelfleisch). Die Mikrowelle war im Inneren stark altverschmutzt. Zudem hatte die Mikrowelle im Innenbereich einen Brandschaden. Die inneren Seitenwände waren stark verkohlt. Die Teigmaschine war im Inneren stark altverschmutzt. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich schmierige braune Schmutzablagerungen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

20.06.2024

Salt `n Pepper

Am Lindle 13
79379 Müllheim

17.04.2024

Im Lagerraum der Küche befand sich eine tote Ratte auf dem Fußboden. Direkt neben der toten Ratte wurden mehrere Getränkeflaschen (Cola und Fanta) gelagert. In diesem Raum befanden sich auch Zwiebeln, welche offen gelagert wurden. Mehrere Regalböden sowie der Fußboden war mit Rattenkot verunreinigt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011

Die Produktion von Lebensmittel wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

08.07.2024

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

19.06.2024

An der Metzgereitheke stand eine stark altverschmutzte Bandsäge. Mit dieser Bandsäge wurden am Kontrolltag mehrere Hälften Lammfleisch zerteilt. Die Bandsäge war im Bereich des Sägeblatts und der Lebensmittelkontaktflächen stark mit alten bräunlich verfäbten Fleischresten behaftet. Über das verschmutzte Sägeblatt wurden die frischen Lammfleischstücke mit alten ungenießbaren Fleischresten kontaminiert.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Bandsäge wurde auf Anordnung der Behörde sofort gereinigt.

Breisgau-Hochschwarzwald

23.08.2024

Wedäwit, Mieten und Genießen

Großsteinen 6
79291 Merdingen

12.07.2024

In einem Kühlhaus wurde ein stark verschimmelter Kochtopf mit einer braunen Soße gelagert. Im gleichen Kühlhaus befanden sich ein vorbereiteter Teller mit Antipasti. Mehrere Zucchinischeiben auf dem Teller waren mit Schimmel bedeckt. Zudem lagen in einem Kunststoffbehältnis verschiedene Käsestücke, welche alle mit einem Schimmelrasen überdeckt waren. In einem Metallbehältnis lagerte ein großes Stück sowie zwei kleine geschnittene Scheiben mit gekochtem Kassler (Fleischgericht). Der Kassler war stark verschimmelt. In einem Vakuumbeutel befanden sich mehrere Schweinesteaks in einer milchig trüben Flüssigkeit. Das Fleisch war sichtlich verdorben.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Alle besagten Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt.

Emmendingen

06.05.2024

Ali Baba Döner

Kollmarsreuter Str. 20
79312 Emmendingen

08.04.2024

Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die Oberflächen und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel waren teilweise schadhaft, verschmutzt und mangelhaft gereinigt. Das Kühlhausthermometer wies zum Kontrollzeitpunkt eine Temperatur von +20 C auf. Bei den darin gelagerten kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereiprodukten wurde eine Kernpunkttemperatur zwischen 14-16°C gemessen. In dem Kühlaufsatz bei der Pizzabelegstation wurde Schinken und Salami aufbewahrt. Diese wiesen eine Oberflächentemperatur von Temperatur von 24°C festgestellt. Eine starke stoffliche Veränderung war sichtbar.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. A, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Renovierungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden.

Emmendingen

16.05.2024

Döner King Holzofenpizzeria

Karl-Friedrich-Str. 6
79312 Emmendingen

20.03.2024

Im Zuge der Betriebskontrolle wurde eine Lebensmittelprobe „Fritteusenfett“ erhoben. Die Analyse des Fettes ergab, dass dieses verdorben und für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden war. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes im Umgang und Gebrauch von Fritteusenfett.

Emmendingen

16.05.2024

Mai Garden

Lange Str. 65
79183 Waldkirch

11.04.2024

In mehreren Bereichen der Küche, sowie in den beiden Lagerräumen im Erdgeschoss konnte ein massiver Befall durch lebende Schaben festgestellt werden.

Art. 14, Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die in den betroffenen Räumlichkeiten hergestellten Lebensmittel entsorgt. Nach der Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, sowie der Durchführung gründlicher Reinigungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden.

Emmendingen

21.05.2024

Kim Wok Asia Imbiss

Riegeler Str. 7
79331 Teningen

18.04.2024

Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände, Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren von einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck sowie in der Saladette im Inneren stellenweise von schwarzen Schimmelablagerungen überzogen.

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004

Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und eine Grundreinigung durchgeführt. Nach der Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden.

Emmendingen

08.07.2024

Pizzeria Speckbrettle

Am Gemeindegarten 2a
79359 Riegel

15.05.2024

Am 15.05.2024 wurde eine Routinekontrolle in der Betriebsstätte durchgeführt. Es wurde ein Schabenbefall sowie gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere wurden Lebensmittel offen in Bereichen gelagert, die stellenweise mit schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Regalböden im Kühlhaus, Gummidichtungen der Kühlschränke, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken, und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Diese Mängel wurden zum Teil wiederholt festgestellt und der Betrieb aufgrund dessen bereits in der Vergangenheit schon einmal veröffentlicht.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

Die Beseitigung der Hygienemängel wurde sofort vor Ort mündlich angeordnet. Es fanden mehrere Nachkontrollen statt.

Emmendingen

06.09.2024

Food-Truck – Schwarzwald Burger

Landvogtei Emmendingen Weinsommer -
79312 Emmendingen

18.07.2024

Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Arbeitsflächen auf denen Lebensmittelzubereitet wurden, Regale, Fußböden, Kühlschränke und Arbeitsgeräte waren mit fettigen, schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Kühlpflichtige Lebensmittel (Speck und Käse) wurde bei Temperaturen vorrätig gehalten, bei denen die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigt wurden. So wurde eine Oberflächentemperatur von 31 °C bei den genannten Lebensmitteln gemessen.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst.a, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis eine Grundreinigung Ihres Geschäfts „Food-Truck – Schwarzwald Burger“ durchgeführt und eine Abnahme durch das Kontrollpersonal durchgeführt wurde. Die nicht verkehrsfähigen Lebensmittel wurden entsorgt.

Emmendingen

16.09.2024

Bäckerei Schwehr

Dielenmarktstraße 3
79346 Endingen

15.08.2024

Die Gerätschaften (Ausrollmaschine, Teigknetter, Laugenmaschine, Kaffeemaschine), die Einrichtungsgegenstände, der Boden, die Wände und der Lager waren altverschmutzt. Zudem wurde ein Schabenbefall (lebende und tote Schaben) festgestellt.

Anhang II, Kap I, Kap II, Kap V Nr 1, Kap. IX Nr. 2,3,4 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b der VO (EG) 178/2002

Es wurde untersagt, Lebensmittel zu lagern, zuzubereiten und in Verkehr zu bringen bis die Reinigung der Flächen und der Gerätschaften sowie die Bekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer durchgeführt wurden.

Freiburg, Stadt

21.05.2024

Oishii

Breisacher Str. 147
79110 Freiburg i.Br.

11.03.2024

Es wurden wiederholt gravierende Hygienemängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen anhand von Mäusekot im Thekenbereich, in der Küche und im Keller festgestellt. Im Thekenbereich, der zur Sushiherstellung genutzt wird, wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel in unmittelbarer Nähe zu verzehrfertigen Lebensmitteln vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurden neben verunreinigten Kabeln und Steckdosen Sushirollen und roher Fisch zur Ausgabe vorbereitet. Die Kühlvitrine, in der zum Rohverzehr vorgesehener Lachs und Thunfisch bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Auf der Theke wurden verunreinigte und teilweise beschädigte Tabletts so gestapelt, dass die Unterseiten unmittelbaren Kontakt mit den darauf zur Ausgabe vorbereiteten Ingwer- und Wasabi-Servierschalen hatten. Es waren keine Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z.B. Papierhandtücher) im Thekenbereich vorhanden. In der Küche war die Saladette, in der bereits verzehrfertige Salate gelagert wurden, im Randbereich verunreinigt. Der Kunststoffkübel in dem Mehl gelagert wurde, war im oberen Bereich und äußerlich durch gelbe Ablagerungen verunreinigt.
Die Spülmaschine war im Inneren großflächig durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. In den Kühlschubladen des hinteren Kühltisches wurden Verunreinigungen neben offen gelagertem Fleisch, Gemüse und Garnelen festgestellt.
 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wiesen Altverschmutzungen auf (z.B. Sushi-Messer, Gemüsereibe, Speiseeisportionierer). Insbesondere eine Pfeffermühle aus Holz war äußerlich verfettet und mit Schmutz verklebt. Im Mahlwerk wurden schimmelartige grün-gräuliche Fäden festgestellt. Im Kühlhaus waren die Lebensmittelregale verunreinigt und das Ventilatorgitter des Verdampfers durch großflächige Schimmelablagerungen verschmutzt.
 Im Keller wurde im Vorratslagerraum, Lagerraum und Getränkelager ein Schadnagerbefall durch großflächige Kontamination mit Mäusekot festgestellt. Ein Mehlsack war bereits durch Schadnager geöffnet worden. Auf dem Fußboden unter den Mehlsäcken wurde großflächig Mehl durchmischt mit Mäusekot vorgefunden. Zudem wurden auf dem Fußboden zwei eingetrocknete tote Mäuse vorgefunden. Take-Away Verpackungen für Lebensmittel wurden in diesem Bereich offen und ohne Schutz vor Kontamination gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die amtliche Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

24.05.2024

Ariana-Orient-House

Agnesenstr. 1-3
79106 Freiburg i.Br.

22.03.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

19.08.2024

Kaufland-Filiale

Waldkircher Str. 57
79106 Freiburg i.Br.

18.06.2024

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

20.09.2024

Asian Food Imbiss Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

01.08.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

01.10.2024

Rees FrischeMärkte KG

Zita-Kaiser-Str. 1
79106 Freiburg i.Br.

19.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt:

- Teigwaren
- Knabberzeug
- Schokolade
- Süßwaren
- Mehl und Backwaren
- Nüsse

Zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. Nudeln, Suppeneinlagen, Chips, Flips, süßes Gebäck, Schokolade und Bulgur. Unmittelbar auf den Packungen von Weizenmehl, gehobelten Mandeln und Gummibonbons wurden Mäuseköttel vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden.

Konstanz

16.09.2024

Restaurant Sedir GmbH

Hofhalde 11
78462 Konstanz

23.08.2024

Frittierfett für den Verzehr durch den Menschen als ungeeignet beurteilt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Frittierfett wurde entsorgt.

Lörrach

03.07.2024

Bereket Market

Hauptstrasse 182
79576 Weil am Rhein

03.04.2024

In der Tiefkühltruhe zur Selbstbedienung wurde das Geflügelfleisch in Fertigpa-ckung teilweise mit starkem Frostbrand auf dem Geflügelfleisch und einer Vielzahl von Eiskristallen in der Verpackung zum Verkauf angeboten.

Art. 14 Abs. 1Buchstabe b i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Ein Gutachten des CVUA Freiburg vom 07.05.2024 bestätigt, dass das Geflügelfleisch verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Lörrach

18.06.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

07.05.2024

Auf dem Fußboden direkt bei der Eingangstüre zur Warenannahme und in der näheren Umgebung, befanden sich größere Ansammlungen von Rattenkot. In diesem Bereich war zusätzlich ein starker Geruch nach Ammoniak feststellbar.

Im Keller bei den Tiefkühltruhen befanden sich mehrere tote Insekten auf dem Fußboden.



Der Türrahmen, sowie Teile der Wände und Decke des Kühlraumes waren mit schwarzen Ablagerungen kontaminiert.

Die linke Scherbeneismaschine beim Frontcooking war am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie im Innern des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen Ablagerungen behaftet.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel VI Nr. 3 und Nr. 4 VO(EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004



Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Atr. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion wurden angeordnet

Gründliche Reinigung sowie Desinfektion wurden angeordnet

Lörrach

21.10.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

09.09.2024

1. Die linke Scherbeneismaschine ist am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie an den Innenwänden und Boden des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen (schleimigen) Ablagerungen behaftet.
2. Im vorderen Kühlraum befinden sich an der Wand, gegenüber dem Kühlaggregat, schwarze Ablagerungen.
3. Im Bereich der Tiefkühltruhen befinden sich tote Insekten.
4. Sämtliche Kühl- und Tiefkühlmöbel, in denen leicht verderbliche Lebensmittel aufbewahrt werden, sind ohne geeignete Temperaturüberwachung ausgestattet.
5. Leicht verderbliche, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel (z. B. frisches Geflügelfleisch, filetierter Fisch) werden in ungeeigneten (z.B. Plastiktüten) und beschädigten Umhüllungen/Verpackungen (z.B. ausgebrochene Eisverpackung) gelagert.
6. Die Raumdecke weist offene Löcher und Bauschaum auf. Im Regal darunter werden Kartoffelstärke, getrocknete Algen und Pilze sowie Pfefferkörner in angebrochenen, unverschlossen Verpackungen aufbewahrt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004  
Zu 3.: Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 d) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 5 + der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II, Kapitel V Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde angeordnet. Zu 2. und 6. wurde jeweils ein Zwangsgeld festgesetzt.

Es wurden darüber hinaus die genannten Mängel als Ordnungswidrigkeiten angezeigt.


Die im Trockenlager offen gelagerten Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt.

Ortenaukreis

30.04.2024

Ristorante Golfclub "Zio Toni"

Golfplatz 1
77767 Appenweier

19.03.2024

Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

23.07.2024

Hotel Zuflucht

Zuflucht 1
72250 Zuflucht / Bad Peterstal-Griesbach

12.06.2024

Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort.

Ortenaukreis

14.08.2024

Ihr Kaufmann

Hauptstraße 6
77978 Schuttertal

27.06.2024

Im Betrieb wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot festgestellt, z.B. im Verkaufsraum im Bereich des Mehlregals, im Aufbackbereich und im Lagerbereich. Es besteht die Gefahr, dass die Schadnager über die Regale und die dort aufbewahrten Lebensmittel laufen und diese mit Kot und Urin verunreinigen. Im Aufbackbereich wurden offene Backwaren (Brötchen, Brote) aufbewahrt. Im Mehlregal des Verkaufsraums war eine Packung Mehl angefressen. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls besteht ein hohes Kontaminationsrisiko für die unter diesen Bedingungen aufbewahrten Lebensmittel. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. Im Gemüseregal des Verkaufsraums wurde stark überlagertes und z.T. verschimmeltes Gemüse wie z.B. Zucchini, Salat und Gurken zum Verkauf angeboten. Diese Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung und das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.06.2024 war die Grundreinigung erfolgt und ein Schädlingsbekämpfer beauftragt.

Ortenaukreis

02.10.2024

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

27.08.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen.
An den oberen Randbereichen des Rollcontainers, in welchem das produzierte Scherbeneis bevorratet wird, befanden sich Kalk- und Schmutzanhaftungen sowie augenscheinliche leichtere schwarze Sporablagerungen.
Das hergestellte Scherbeneis wird zur Teigherstellung verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht.

Schwarzwald-Baar-Kreis

02.05.2024

Gasthaus zur Stadt Triberg

Hauptstr. 31
78136 Schonach

10.04.2024

In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen.
Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, wie die Pizzaschneider, Schneidemesser sowie Wannen zur Lagerung des Pizzateiges, waren altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet. Der Dosenöffner, der beim Einstechen ebenfalls direkt mit Lebensmittel in Kontakt kommt, war erheblich altverschmutzt und ekelhaft verkrustet. Der Pürierstab war mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Eine Küchenmaschine, sowie die Aufschnittmaschine, waren ebenfalls altverschmutzt und mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, wie die Kühleinrichtungen, Schubladen und Schränke waren sowohl innen wie auch außen teilweise erheblich altverschmutzt und verfettet. Arbeitstische, Regale und Wandbereiche waren teilweise erheblich altverschmutzt und stark verfettet, der Herdbereich war mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet.
 

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.
 

Tuttlingen

23.04.2024

Bäckerei Hartwig Weber GmbH

Zinkenstraße 1
78559 Gosheim

25.03.2024

a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer.

b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden.
Im schwer zugänglichen Bereich neben dem Froster war Kot von Schadnagern sichtbar.

c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt.

d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten.
An der hölzernen Arbeitstischauflage im Produktionsbereich klebten alte eingetrocknete Teigreste.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am Abend desselben Tages waren die Salatgurke und das Mehl mit dem Käfer entsorgt, bereits eine erste fachmännische Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Betriebsräume ausreichend gereinigt. Die beanstandeten Bedarfsgegenstände waren ebenfalls gereinigt bzw. aus den Betriebsräumen entfernt. Die Hörnchenmaschine war ausgetauscht. Der Zugang zu den Heizungsräumen und den oberen Räumlichkeiten war schädlingssicher verschlossen.
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Backwaren und Snacks im Betrieb wurde daher am Abend desselben Tages wieder zugelassen.
 

Tuttlingen

23.07.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

24.05.2024

a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet.

b) Mängel bei der Reinigung von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Insbesondere war der Stipproller für den Pizzateig mit alten Teigresten verkrustet. Behältnisse in denen Lebensmittel wie z.B. Gewürze, vorgefertigte Salate in der Saladette aufbewahrt wurden, waren verschmiert und altverschmutzt. Die Schneidemesser und der Messerblock waren altverschmutzt und verfettet. Essgeschirr wie Teller, Lasagne Formen waren mit einem Fettfilm behaftet.

c) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Es war zugestellt mit mehreren To Go Behältnissen, Spülkörben und der Teigknetmaschine. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich. In der Kühlvorrichtung der Pizzavorbereitung lagerte geschnittene Salami bei einer nicht sachgerechten Temperatur von 16, 8°C.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO(EG) Nr. 852/2004

c) 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung

a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.  

b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

Hinweis zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen:
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Unter diesen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Betrieb am 28.05.2024 wiederaufgenommen werden. Weitere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet.

Tuttlingen

14.08.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

09.07.2024

In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a)

Bei der Nachkontrolle  am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich
beseitigt. Mit intensiven Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde noch am gleichen Tag begonnen. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Küchenbetrieb am 11.07.2024 wiederaufgenommen werden.

Tuttlingen

22.08.2024

Gasthaus und Metzgerei Krone

Hauptstraße 5
78559 Gosheim

11.07.2024

a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt.

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