Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Breisgau-Hochschwarzwald |
24.04.2025 |
Hieber's Frische Center |
Tulpenbaumallee 22 |
27.09.2024 |
Unter der Verkaufstheke im Bäckereibereich standen vier offene Bäckerkisten gestapelt auf dem Fußboden. Nur die drei obersten Kisten waren mit verschiedenen Sorten Mischbrot befüllt. Der darunter liegende Fußboden war in diesem Bereich mit Mäusekot bedeckt. Zudem befanden sich dort mehrere nach Amoniak riechende feuchte bräunliche Flecken auf dem Boden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei einer Nachkontrolle am Abend des 27.09.2024 waren die Mängel behoben. |
Breisgau-Hochschwarzwald |
01.04.2025 |
Penny Markt |
Gewerbestr. 2 |
25.02.2025 |
In den Verkaufsräumen wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt. Auf der Regalfläche wurden mehrere Packungen mit Bravo Kartoffel-Chips mit Paprika-Geschmack (MHD 03.07.2025, Hersteller: Snäcky Knabbergebäck,Celler Weg, in 29386 Hankensbüttel) gelagert. Auf der Verpackung dieser Kartoffel Chips befand sich ein bis zu ca. 3 x 1,9 cm großes Loch mit ungleichmäßig geformten Randbereichen. Die Packung befand sich im direkten Umfeld zu den mit Mäusekot behafteten Regalflächen. In den Regalbereichen direkt hinter diesen Kartoffel-Chips war ein deutlicher Ammoniakgeruch wahrzunehmen. |
Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) 178/2002 |
Die betroffenen Kartoffel-Chips wurden aus den Regalen entfernt. Noch während der Kontrolle wurde mit einer Grundreinigung begonnen. Der Mangel wurde vom Betrieb vollständig behoben. |
Breisgau-Hochschwarzwald |
07.04.2025 |
Da Persio Pizzalieferservice |
Industriestr. 44 |
14.03.2025 |
In der Küche der Betriebsstätte lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden sowie auf den Regalflächen unterhalb der Arbeitstische. In diesem Bereich wurden offene Gewürze gelagert. Zudem lag Mäusekot direkt auf Pizzakartons, welche für den Lieferservice genutzt wurden. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden durch den Betrieb direkt nach der Betriebskontrolle behoben. |
Breisgau-Hochschwarzwald |
24.04.2025 |
Pizza Fly Eypress |
Basler Str. 82 |
20.02.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in der Küche verdorbener Thunfisch in einem Behältnis, welches sich in einer Kühlschublade befand, vorrätig gehalten wurde. Der Thunfisch war für die Herstellung von Pizza und den Salat (Spezial-Salat Fly) verwendet worden. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Der Thunfisch wurde bei der Kontrolle entsorgt. |
Breisgau-Hochschwarzwald |
01.07.2025 |
Le Wok & Sushi |
Talstr. 62 |
20.05.2025 |
Auf einem Regal in der Küche befand sich Mäusekot. Das Regal befand sich direkt über einem Arbeitstisch. Auf diesem Tisch standen mehrere Behälter, welche für die Herstellung von frittierten Lebensmitteln (Tofu, Geflügelfleisch) verwendet wurden. Auf einem Regal im Lagerbereich lagen mehrere Packungen (1000g Packung) mit Kristallzucker sowie eine Sojasoße (in einer Fischform Verpackung) direkt in Mäusekot. Auf demselben Regal lag eine offene Packung mit Essstäbchen, welche für die Kunden bestimmt waren. Im Thekenbereich lag auf dem Arbeitstisch direkt unter dem Bubble-Tea-Shaker sowie unter dem Kaffeevollautomat Mäusekot. In diesem Bereich lag auch ein blaues Mikrofasertuch. Dieses Tuch war ebenfalls mit Mäusekot behaftet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Anschließend wurde eine Schädlingsbekämpfung sowie eine Grundreinigung durchgeführt. |
Breisgau-Hochschwarzwald |
18.06.2025 |
Kaisers Gute Backstube |
Gewerbestr. 2 |
07.05.2025 |
An zwei Produktionsmaschinen für Weizenbrötchen wurden Mängel bei der Reinigung festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die beiden in Rede stehenden Produktionsmaschinen wurden sofort grundgereinigt und desinfiziert. |
Emmendingen |
21.03.2025 |
La Toscana |
Riegeler Str. 7 |
30.01.2025 |
Am 30.01.2025 wurde im Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde Mäusebefall sowie mehrere Hygienemängel festgestellt. Es wurden 7 Verdachtsproben erhoben, 2 davon wurden als nicht zum Verzehr geeignet (Ananas aus der Pizzabelegstation, Artischocken aus der Pizzabelegstation) und 3 als nachteilig beeinflusst (Tortelini gekocht, Tiramisu, Bandnudeln) beurteilt. 2 Proben waren unauffällig. |
Art. 14 Abs. 2 b, Art. 14 Abs. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; § 3 LMHV; Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Der Betrieb wurde vorrüberhegend geschlossen. Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Am 31.01.2025 waren die Mängel beseitigt. |
Freiburg, Stadt |
21.03.2025 |
Alnatura |
Kaiser-Joseph-Str. 282 |
07.02.2025 |
Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufsraum wurden erhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen in den Warenregalen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Besonders betroffen waren die Regale mit Keksen, Zucker, Mehl sowie Frühstückscerealien. In diesen Bereichen wurden zahlreiche Lebensmittel vorgefunden, deren Verkaufsverpackung bereits durch Fraßspuren beschädigt und das Lebensmittel damit kontaminiert war (z.B. Dinkel Eierplätzchen, Doppelkeks, Früchtemüsli, Zucker). Zudem wurde auch auf mehreren Verkaufsverpackungen verschiedener Produkte Schadnagerkot vorgefunden (z.B. Mäusekot auf Verkaufsverpackung von Langkornreis und Müsli). In einer durch Schadnager geöffneten Verkaufsverpackung Rohrohrzucker wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. Auf mehreren Packungen mit Kaffeefiltern waren deutliche Urinspuren zu sehen. An der Verkaufstheke für Backwaren wurde auf der Arbeitsfläche unmittelbar neben den Kaffeebechern Mäusekot vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
Freiburg, Stadt |
06.05.2025 |
Aladdin |
Oberlinden 6 |
11.03.2025 |
Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen und Schaben festgestellt. Auf einem Arbeitstisch wurde offenes Gift für Schaben direkt neben Gebäck, das mit offener Abdeckung bereitgehalten wurde, vorgefunden. Mäusekot befand sich ebenfalls auf dieser Arbeitsfläche. Auch die Abdeckungen der Behältnisse waren verschmutzt. Schaben und Mäuse konnten so ungehindert an die offenen Lebensmittel gelangen und haben sich, den Kotspuren nach, auch in diesem Bereich aufgehalten. Es wurden zwei verendete Mäuse auf Klebefallen sowie tote und lebende Schaben vorgefunden. Zudem waren die gesamten Oberflächen, wie die Arbeitstische und Wände, ebenso wie die Kühlschränke und das Innere der Kühleinrichtungen sowie der gesamte Fußboden verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die gesamten Betriebsräume umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
Freiburg, Stadt |
09.05.2025 |
Freiburger Kebap |
Moltkestr. 1 |
14.03.2025 |
Bei der Kontrolle wurden in den Betriebsräumen erhebliche Hygienemängel sowie verdorbene Lebensmittel festgestellt. In einer Kühlschublade im Thekenbereich wurde vorgegartes Fleisch bereitgehalten, das bereits schmierig und an mehreren Stellen von weißen pelzigen Fäden überzogen war. Es war offensichtlich verschimmelt. Im Kühlschrank in der Vorbereitungsküche wurde eine Packung rohes Hackfleisch vorgefunden, dass augenscheinlich bereits verdorben war. Im Thekenbereich waren der Innenbereich der Kühleinrichtungen, die Gummidichtungen, der Auffangbehälter für Schmutzwasser sowie etliche Lebensmittelbehältnisse wie z.B. Eimer und Schalen altverschmutzt. In der Vorbereitungsküche waren die Steckdosenleisten auf der Arbeitsfläche, Lagerflächen und Regale, das Spülbecken sowie die Gemüsereibe altverschmutzt. Im Keller lagen Lebensmittel wie Weißkohl und Zwiebeln direkt auf dem an mehreren Stellen verunreinigten Fußboden. Im Tiefkühlraum im Außenbereich lagen mehrere Kebap-Spieße direkt auf dem altverschmutzten Fußboden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel (vorgegartes Fleisch und rohes Hackfleisch) wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 15.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
Freiburg, Stadt |
04.06.2025 |
Erste Liebe |
Kaiser-Joseph-Str. 264 |
08.04.2025 |
Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde eine Probe des im Betrieb verwendeten Frittierfetts entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit Gutachten vom 08.04.2025 wurde festgestellt, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch und/oder durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der sensorische Befund wird gestützt durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Fett für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel wurden als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und damit als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Probeentnahme erfolgte am 31.03.2025. |
Konstanz |
31.03.2025 |
Longfresh / LAGO EG |
Bodanstraße 1 |
17.02.2025 |
Für die Sushiherstellung wurde frischer Fisch (hier: Lachs), verwendet, der zuvor nicht der erforderlichen Gefrierbehandlung unterzogen worden war. Diese Gefrierbehandlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Parasiten, die sich im Fischfleisch befinden können, abzutöten. |
Verstoß gegen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt VIII Kap. III D Nr. 1, Nr. 2. i.V.m. LMRStV § 3 Abs.1 Nr. 4. i.V.m. § 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4-6 LFGB |
Lebensmittelunternehmer wurde vor Ort belehrt. Maßnahmen wurden durch Lebensmittelunternehmerergriffen, es erfolgt seitdem nur noch eine Verarbeitung von zuvor gefrierbehandeltem Fisch. |
Konstanz |
01.04.2025 |
Meera - Indisches und Asiatisches Restaurant |
Brückengasse 1 |
05.03.2025 |
Trockenlager aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden dadurch kontaminiert. Trockennudelpackungen und Umverpackungen von Gewürzen waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Trockennudeln) teils an – und aufgefressen. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Trockennudeln und Gewürzen) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Trockennudeln) festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am darauffolgenden Tag war der aufgeführte Mangel (Verschmutzung des Lagers durch Schädlingsbefall) beseitigt. |
Konstanz |
10.04.2025 |
St. Stephanskeller |
St.-Stephans Platz 41 |
04.03.2025 |
Im Betrieb verwendetes Frittierfett wurde im Rahmen einer Probenahme im Labor (CVUA Stuttgart) untersucht. Das Frittierfett wies gravierende Veränderungen im Geruch und im Geschmack durch Oxidation auf. Der sensorische Befund wird durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden gestützt. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel (in diesem Fall Pommes frittes, die zum Zeitpunkt der Probenahme darin zubereitet worden waren) wurden als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und damit als nicht sicheres Lebensmittel i. S. v. Art 14 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Frittierfett wurde vor Ort entsorgt. |
Konstanz |
02.05.2025 |
Baratie Gastro GmbH / Steg 4 |
Hafenstr. 8 |
27.03.2025 |
Lebensmittellager im Keller: Regale aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden durch Schadnager und deren Kot kontaminiert. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Schokoflocken und Gelantine) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Gelantine) festgestellt. Trockennudelpackungen (Spaghetti) und Umverpackungen von Schokoflocken waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Spaghetti und Schokoflocken) teils an – und aufgefressen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. |
Konstanz |
19.05.2025 |
Pizza Adler |
Poststraße 2-4 |
28.04.2025 |
Im Mehllager wurde in mehreren offenen Säcken mit Kartoffelstärke, Paniermehl und Zucker, eine großflächige Kontamination mit Mehlkäfern festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Es wurde alle dort gelagerten Lebensmittel kontrolliert. Die betroffenen Säcke wurden entsorgt. |
Lörrach |
13.01.2025 |
Ginza Restaurant |
Grüttweg 15 |
02.12.2024 |
1 Die Fritteuse war im inneren Bereich stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 2. Die beiden Frittierkörbe waren stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 3. In der Saladette wurden Lebensmittel in verschmutzten Kunststoffbehältern ohne Abdeckung vorrätig gehalten. 4. Es wurden schmutzige, nicht gespülte Lebensmittelbedarfsgegenstände (Teller, Besteck, Vorratsbehälter) vom Vortag vorgefunden. 5. Lebensmittel (diverse Sushi) wurden bei zu hohen Temperaturen (gemessen ca. 12 °C) vorrätig gehalten. 6. Es wurden diverse Lebensmittel (Muscheln, Tintenfisch, Hähnchenfilet) bei zu hohen Temperaturen (gemessen 10 °C) zur Selbstbedienung bereitgestellt. 7. Die zur Selbstbedienung angebotenen Behältnisse mit Speiseeis sind verschmutzt. 8. Drei Mitarbeitende der Küche trugen keine geeignete (kochfeste) Arbeitskleidung. 9. Es konnte von allen Mitarbeitenden keine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektions-schutzgesetz (IfSG) vorgewiesen werden. |
Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 4.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 7.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 8.: Anhang II, Kapitel VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 9.: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - IfSG |
Der Betrieb wurde vorübergehend behördlich geschlossen. |
Lörrach |
22.01.2025 |
Cicek Imbiss |
Lörracher Straße 11 |
18.12.2024 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Frittierfett, gebraucht direkt aus der Fritteuse" entnommen und mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 18.12.2024 als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt. Der sensorische Befund zeigte laut Gutachten eindeutig, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/ und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der Befund wird gestützt durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Erzeugnis für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet geworden ist. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Behördliche Anordnung zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität und des Zustandes des Frittierfetts |
Lörrach |
03.06.2025 |
Café Das Park |
Badstraße 13 |
08.05.2025 |
1. Die Grundhygiene im gesamten Küchenbereich weist wiederholt erhebliche Mängel auf. Alle Oberflächen, Geräte, Maschinen, Wände, Fußböden, Fußbodenabläufe und der Spülbereich sind wiederholt erheblich mit einer fettigen, schwarz-braunen Schicht verschmutzt. 2. Es bestehen hygienische Mängel bei der Lagerung von Lebensmittel in den Kühlräumen sowie im unreinen Lagerbereich (stark verschmutzte Fußböden, Lebensmittel stehen direkt auf dem Fußboden, unabgedeckte Lagerung der Lebensmittel, der Lagerbereich ist im unreinen Außenanbau integriert. Dieser ist mit Staub und Gespinsten verschmutzt. Die Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände werden hier ohne Schutz vor Schädlingen und zusammen mit betriebsfremden Gegenständen gelagert). 3. Wiederholter Befall toter Schaben im Küchen- und Spülbereich. Die angeordneten Maßnahmen vom 30.07.2024 zur Schädlingsbekämpfung, wurden nicht eingehalten. |
Zu. 1. Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a), b), f) der Verordnung (EG) Nr. 852/2002 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 a) + b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3. Anhang II, Kapitel I Nr. 2 c) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 4 e) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Eine gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am 28.05.2025 war die Grundhygiene in der Küche hergestellt und die Lagerung der Lebensmittel hat sich verbessert - Kühlräume wurden gereinigt, die Lebensmittel abgedeckt. Es wurden keine tote oder lebende Schaben oder Schädlinge allgemein vorgefunden. |
Ortenaukreis |
14.04.2025 |
City Center Lahr |
Am Sternkeller 18-20 |
19.03.2025 |
Bei der Kontrolle am 19.03.2025 wurde festgestellt, dass sich im Fleischkühlraum der Farbanstrich der Decke sowie der Wandfliesen großflächig löst. Das aufbewahrte Fleisch war nicht vor Kontamination geschützt. Bei der Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die Wandflächen mit einer Folie abgehängt. Das Fleisch befand sich weiterhin ohne Schutz vor Kontamination im Kühlraum. Auf einigen Fleischstücken befanden sich Teile der abgeplatzten Farbe. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängelbeseitigung wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 20.03.2025 waren die betroffenen Stellen am Fleisch abgeschnitten und das Fleisch war in Kunststoffsäcke verpackt. Bei der Nachkontrolle am 10.04.2025 waren alle Mängel beseitigt. |
Ortenaukreis |
19.05.2025 |
Taumi Lahr |
Kirchstraße 9 |
07.04.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Lebensmittel ohne ausreichenden Schutz vor Kontamination gelagert wurden. Im Kühlraum wurde Tofu ohne Abdeckung in einer Kunststoffwanne in unmittelbarer Nähe zu rohem, ungewaschenen Gemüse gelagert. Im Kühlschrank wurde geschnittenes Gemüse, wie Karotten, Pak Choi und Zucchini, in Behältnissen gelagert, in denen sich zuvor Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Geschirrspülmittel und Spülmittel) befanden. Zudem war die Eiswürfelmaschine Inneren stellenweise mit dunklen Ablagerungen behaftet und verschmutzt. Diese Bereiche haben immer wieder Kontakt zu den hergestellten Eiswürfeln. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Mängelbeseitigung wurde schriftlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.04.2025 waren die Mängel beseitigt. |
Schwarzwald-Baar-Kreis |
26.06.2025 |
Taiba Market |
Alte Herdstr. 21 |
25.04.2025 |
Am 25.04.2025 wurde bei einer Kontrolle sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Bauch und Lamm Kotelette) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Augenscheinlich waren die Fleischteilstücke mit einem schmierigen Belag behaftet und angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Der Schlachttierkörper, aus welchem die Lammfleischstücke gewonnen wurden, war mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.04.2025 versehen. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 03.06.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |
Tuttlingen |
24.01.2025 |
Hotel Rössle |
Hauptstraße 78 |
18.12.2024 |
Während einer angekündigten Nachkontrolle wurden wiederholt verschimmelte Lebensmittel vorgefunden. In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Quitten-Dessert“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Wiederholt wurde auf einigen Süßspeisen deutlicher Schimmelbefall auf den Oberflächen festgestellt. In diesem Fall bei dem o.g. „Quittendessert“. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt. |
Tuttlingen |
20.02.2025 |
Kirchbühlhütte |
Kirchbühl 2 |
16.01.2025 |
In der Küche, insbesondere im Kühlschrank wurden eine Vielzahl von sichtlich sinnfällig verdorbenen und teilweise sichtlich verschimmelten Lebensmittel vorgefunden. Beispielsweise eine verschimmelte Zwiebel, weiß verschimmelte dunkle Soße in einem Topf, weiß und grün verschimmelte Champignons, alte vertrocknete Champignons, großflächig auf der Oberfläche grün verschimmeltes vorverpacktes Zaziki, eine im Tüllenbereich grün verschimmelte Sahne-Sprühdose, mit grünem Schimmelrasen übersäte gekochte Linsen in einem Edelstahl-GN-Behälter, eine äußerlich braune und matschige Ananas, mit grünem und weißem Schimmel übersäte Zucchinischeiben in einer Kunststoffbox, grün verschimmelte Spätzle in einer geöffneten Packung und weiteres verschimmeltes Obst und Gemüse wie z.B. Orangen und Zucchini. Im Kühlhaus im hinteren Bereich des Betriebes befanden sich weitere sichtlich sinnfällig verdorbene Lebensmittel, wie z.B. einige weiß verschimmelte Kartoffeln, eine Schale mit grün verschimmelter Quarkspeise, eine Umverpackung in der sich weiß verschimmelte braune Champignons befanden. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die Entsorgung sämtlicher betroffener Lebensmittel und eine Grundreinigung wurden angeordnet. Des Weiteren wurden das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen untersagt. |
Waldshut |
25.02.2025 |
Gourmet Grill |
Lierengraben 5 |
13.11.2024 |
Für „Chefsalat mit Fetakäse“ und „Gourmet-Kebap mit Schafskäse“ wird jeweils fälschlicherweise ein aus Kuhmilch hergestellter Käse verwendet. In den Küchenräumlichkeiten waren die Decke und der Abluftlüfter stark verschmutzt, eine Kontamination der Speisen lässt sich nicht ausschließen. Hinsichtlich der betriebsspezifischen Geräte wurden Verschmutzungen im Inneren der Kühlschränke und Spülmaschine sowie defekte Dichtung festgestellt. Die oberen Halterungen der Drehspieße sowie die Dunstabzugshaube waren stark verschmutzt. Das Schneidebrett der Saladette war verfärbt und stark abgenutzt. In der Saladette selbst lagerten vergorene Ananas. Bei den defekten Salatbehältern splittert der Kunststoff ab und gelangt somit sehr wahrscheinlich in den Salat. Fladenbrot wurde in Müllbeuteln -unter welchen sich zudem Werkzeug befand- in Schulbladen gelagert. Die Behälter in denen das fertig gegrillte Kebab vorrätig gehalten waren stark verschmutzt. Handwaschbecken als Ablagefläche zweckentfremdet. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
. |
Waldshut |
31.03.2025 |
Oeschger's Backstube |
Lindenstr. 9 |
26.02.2025 |
Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt. |
Waldshut |
31.03.2025 |
Asia Restaurant Pang |
Poststr. 3 |
11.03.2025 |
Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Die meisten Mängel wurden bereits behoben. |
Waldshut |
23.05.2025 |
Oishii Sushi & Grill |
Alte Basler Str. 2 |
28.04.2025 |
Der Bodenbereich des Lagerkühlschranks als auch dessen Innenraum waren verunreinigt. Nach dem Öffnen der Spülmaschine entfaltete sich ein starker muffig-stickiger Geruch. Erhebliche Eisbildungen im Kühlraum. In der Küche waren die Schneidebretter, das Gestell altverschmutzt/verschlissen, der Eckbereich und der Boden verunreinigt. Verschiedene Lagerflächen verunreinigt und die Silikonfuge des Spülbeckens sowie Wandfläche verfärbt und verschlissen. Der Innenraum der Mikrowelle stellenweise altverschmutzt. Die Mängel sind mittlerweile beseitigt. |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
- |
Waldshut |
04.06.2025 |
Ariana- Orient House |
Friedrichstr. 4 |
29.04.2025 |
Der Verkaufsraum sowie der gekühlte SB-Bereich waren an verschiedenen Stellen verunreinigt. Die Lüftungsschlitze der Selbstbedienungstheke oben waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhen waren stellenweise stark verunreinigt und hatten erhebliche Eisanhaftungen. Die Kühlschächte der SB-Auslagen waren verunreinigt. Im SB-Tiefkühlschrank waren Lebensmittelreste zu erkennen. In der Fleischabteilung war die Crash-Eismaschine stellenweise extrem ver-schmutzt, woraufhin das Eis entsorgt und der Betrieb bis zur vollständigen Reinigung ausgesetzt wurde. Das Waschbecken war verunreinigt und wurde als Lagerplatz zweckentfremdet. Der Boden war an verschiedenen Stellen altverschmutzt. Die Vakuummaschine war extrem altverschmutzt und wurde ebenso als Lagerraum zweckentfremdet. Hinter der Maschine war eine lebende Spinne zu erkennen. Die Reinigungsgeräte und das Tischgestell waren extrem verschmutzt, ebenso die Kühlraumtür welche zudem im unteren Bereich beschädigt war. Lagerregale waren st. verschmutzt |
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
- |
Waldshut |
01.07.2025 |
Bäckerei Gamp |
Kaiserstr. 4 |
05.06.2025 |
Fehlender Insektenschutz an Fenstern und Türen. Multiple Gespinste und Verschmutzungen in den Produktionsräumen. Defekte Fließen an Boden und Wänden sowie offene Bohrlöcher. Unzureichende Improvisationskonstruktion zum Anfangen von Stinkflüssigkeit eines defekten Kanalanschlusses. Offen gelagerte Lebensmittel (Sahne, Kuchen, Teige) im Kühlraum auf verschmutztem Regal. Hinter einem Stikkenwagen mit Backpapier bedeckte tote, halbmumifizierte stinkende Ratte, wobei im Wagen mit Ameisen & Fruchtfliegen behaftete Altsüßwaren zur Herstellung süßer Semmelbrösel für künftige Produkte gelagert wurden. Kühlschränke (teils funktionell beschädigt) innerlich verschmutzt, worin ungewaschenes Gemüse neben fertigen Kuchen und Torten lagerten. Defekter Wasserablauf am Boden an der Wareneingangstüre mit rostbraunem-schwarzen Schlamm zum Inhalt. Fugen neben dem Waschbecken mit bräunlichem Schlamm gefüllt. Teigmaschinen z.T. altverschmutzt, Lagerfett tropfte am Knetarm herunter. --- TEXTPLATZ AUSGESCHÖPFT |
Art. 14 Abs. 1, 2 a),b), 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
- |