Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg

Stand: 28.03.2024
Lebensmittelkontrolle
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Breisgau-Hochschwarzwald

06.12.2023

BomBastic

Eisenbahnstr. 3
79379 Müllheim

17.10.2023

In einem Lagerbereich lag eine tote Ratte hinter einem Regal. Auf diesem Regal lagerten mehrere Mehlpackungen, die für das Herstellen von Pizzen und zum Panieren von Schnitzeln genutzt wurden. Vier dieser Packungen wurden von der Ratte angenagt. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde im Lagerbereich eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze, bräunliche Verfärbungen und alte, verkrustete Schmutzablagerungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Herstellen von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel sowie alle in der Küche offen gelagerten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 19.10.2023 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

07.12.2023

Osteria

Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein

12.10.2023

In der Küche befanden sich kleine Kühlschränke unter den Arbeitstischen, welche im Inneren stark altverschmutzt und mit einer klebrigen nach Fäulnis riechenden Flüssigkeit überzogen waren. An mehreren Stellen befanden sich alte Lebensmittelreste. In den Kühlgeräten wurden folgende Lebensmittel offen aufbewahrt: geschnittene Zwiebeln, gekochte Bandnudeln, gekochte Spaghetti, gekochte Kartoffeln, geschnittener Speck, geschnittene Salami, Oliven, Scheibenkäse, rohe Eier, Scheibenspeck, geschnittene Tomaten und Tomatensauce. Diese Lebensmittel wurden für verschiedenste Gerichte, wie z.B. Burger, Pizza oder verschiedenste Nudelgerichte, verwendet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das Herstellen von Lebensmitteln in der Küche wurde sofort untersagt. Alle nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

11.12.2023

Lezzet Grillhaus

Beim Bahnhof 2
79395 Neuenburg am Rhein

31.08.2023

In einem Plastikbehälter in der Küche befanden sich mehrere stark nach Fäulnis riechende Hühnerflügel. In einer Kühltheke befand sich Lammfleisch, welches für das Tagesgeschäft vorbereitet wurde. Der Geruch des Fleisches war muffig, säuerlich. Das Frittierfett, welches für die Zubereitung von Pommes frites verwendet wurde, war verdorben und stark schwarz verfärbt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel wurde sofort angeordnet.

Breisgau-Hochschwarzwald

05.12.2023

Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG

Glasbergweg 1
79822 Titisee-Neustadt

20.10.2023

Die Brötchenanlage war im Inneren stark altverschmutzt. Die Transportbänder sowie die Transportkörbe der Teiglinge waren mit bräunlich gelben Ablagerungen überzogen. In der Brötchenanlage befanden sich kleine Mehlkäfer auf den Laufflächen der Teiglinge. Mit dieser Maschine wurden runde Weizenbröchten hergestellt. In der Produktion befanden sich vier Vögel (Haussperling) in einem Bereich, in dem auch Produktionsmaschinen standen. Die Vögel saßen auf den Rollwägen und pickten die Teigreste von den Backblechen. In der Produktion lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. Der Mäusekot lag unter einem Teigkneter, unter mehreren Rollwägen für Backbleche sowie an der Ecke neben den Backöfen. Eine Maus lief während der Kontrolle über den Fußboden in der Produktion. Unter einem Eimer vor den Backöfen befanden sich lebende Schaben.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

07.12.2023

Metzgerei Lehmann

Hexentalstr. 31
79249 Merzhausen

24.10.2023

In der Produktion wurde eine Scherbeneismaschine verwendet, die im Inneren stark mit schmierigen rötlich braunen Ablagerungen überzogen war. Das Scherbeneis aus der Maschine wurde für die Herstellung von Brühwurst verwendet. Die Därme für die Herstellung von Brühwurst wurden offen in einem Kühlhaus gelagert. In diesem Kühlhaus waren die Wände und das Kühlaggregat stark verschimmelt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die bereits hergestellten Brühwürste wurden aus der Filiale zurückgerufen und anschließend entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

19.12.2023

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

06.11.2023

Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutzter Hackklotz zum Schneiden von Fleisch verwendet. Der Hacklotz war mit dicken bräunlich verfärbten Ablagerungen überzogen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Verwendung des in Rede stehenden Hackklotzes wurde sofort untersagt.

Breisgau-Hochschwarzwald

29.12.2023

Baro’s Hookah Lounge

Im Gaisgraben 3
79219 Staufen im Breisgau

17.11.2023

Bei der Kontrolle wurden schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Eiswürfel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. Die Eismaschine wurde vom Betrieb gereinigt und desinfiziert.

Breisgau-Hochschwarzwald

05.03.2024

Metzgerei Lehmann

Hexentalstr. 31
79249 Merzhausen

30.01.2024

Der Fleischwolf in der Produktion war stark altverschmutzt. Im Inneren befanden sich dicke, bräunliche Ablagerungen und alte Fleischreste. In diesem Fleischwolf wurde Hackfleisch hergestellt. Im Kühlhaus direkt in der Produktion waren die Kühlaggregate stark altverschmutzt. In einem dieser Kühlhäuser, war die Wand stark verschimmelt. In den Kühlhäusern wurde Fleisch sowie das hergestellte Hackfleisch offen gelagert. Im Schlachtraum stand eine stark altverschmutzte Bandsäge, die für die Fleischzerlegung verwendet wurde. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich dicke, bräunliche Schmutzablagerungen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Produkte wurden vom Betrieb sofort entsorgt. Die Reinigung der Produktionsanlagen wurde angeordnet.

Breisgau-Hochschwarzwald

12.03.2024

Bäckerei Kirschner

Staltengasse 2
79379 Müllheim

23.01.2024

Mängel in der Schädlingsbekämpfung

Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 24.01.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.

Breisgau-Hochschwarzwald

26.03.2024

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

29.02.2024

Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Im Verkaufsregal wurden mehrere Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an die Kunden verkauft. Die Kunden wurden nicht auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum hingewiesen. Es handelte sich dabei um die folgenden Produkte: Gazi Kasar Peyniri (MHD 26.12.23), Malatya (MHD 23.01.24),Cig Köfte (MHD 18.02.2024), Suxhuk Prizreni (MHD 12.02.24), Dana Iskembe (MHD 25.12.23), Sharr Porshüte E Quranit (MHD 28.02.24), Puten Wiener 500g (26.02.24), Suntat Pizza Salam (MHD 18.02.24), Suntat Hähnchen Wiener 400g (21.02.24), Destan Hindi Salam (MHD 15.02.24) Etli Hindi Dilim (MHD 25.02.24), Hindi Dilim Salam (MHD 28.02.24).

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die falsch gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Das verschmutzte Schneidebrett wurde aus der Produktion entfernt.

Emmendingen

02.11.2023

Bäckerei Heitzmann GmbH & Co. KG

Üsenberger Str. 9
79346 Endingen a.K.

04.09.2023

Bei der Kontrolle wurden wiederholt folgende Verstöße festgestellt: Die Brotschneidemaschine war im Bereich der Schneidevorrichtung sowie im Inneren der Brotschneidemaschine verunreinigt und teilweise mit schmierigen/ öligen, teilweise mit trockenen Brotresten behaftet. Der Auslauf der Kaffeemaschine war mit eingetrockneten Kaffee- und Milchresten behaftet. Die Backbleche an den Rändern waren mit verbrannten Mehlresten behaftet. Darauf befanden sich Metallsplitter. Die Spülmaschine, der Bereich des Ofens (daneben wurden offene Backwaren gelagert) und der Ofen selbst , diverse Kabelleitungen, die Reinigungsmittelspender, die Regale, die Wände und die Verkaufsvitrine waren verunreinigt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a, Kap. I Nr. 1, Kap II Nr. 1, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004 sowie § 2 und § 3 LMHV

Vorort wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.09.2023 waren die Mängel nicht vollständig beseitigt. Bei der zweiten Nachkontrolle am 15.09.2023 waren die Mängel weiterhin nicht vollständig beseitigt. Bei einer erneuten Nachkontrolle am 18.09.2023 waren alle Mängel beseitigt.

Emmendingen

12.12.2023

Palio

Marktplatz 1
79312 Emmendingen

15.11.2023

Am 02.11.2023 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurden drei Verdachtsproben erhoben, worunter die Probe „Frittierfett“ verdorben war. Der Verderb zeigte sich an gravierender nachteiliger oxidativer und thermischer Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes wurde am 15.11.2023 angeordnet.

Emmendingen

27.12.2023

Pizzeria Adler

Königschaffhauserweg 4
79346 Endingen

17.11.2023

Am 17.11.2023 wurde in der Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt:
1. Der Boden sowie die Oberfläche der Theke waren mit Mäusekot verunreinigt. Schwerzugängliche Bereiche wie z. B. unter dem Ofen waren mit Spinnweben verunreinigt. In diesem Bereich werden Pizzabackbleche gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Verunreinigungen auf die dort verarbeiteten Lebensmittel übertragen werden und diese nachteilig beeinflussen.
2. Die Aufschnittmaschine war mit alten, teilweise schmierigen, teilweise eingetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a) der VO (EG) 852/2004

Vorort wurden die Grundreinigung sowie die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 24.11.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt.

Emmendingen

19.02.2024

Bäckereifiliale Haberstroh

Obere Ziel 2
79350 Sexau

10.01.2024

Am 10.01.2024 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Verdachtsprobe „Lyoner, aufgeschnitten“ erhoben. Die Probe wurde vom CVUA Freiburg als verdorben beurteilt. Der Verderb zeigte sich an stark milchsaurem und essig-säuerlichem Geruch mit fauligen Komponenten.

Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffene Charge der Verdachtsprobe wurde am Tag der Probenahme aus dem Verkehr genommen.

Freiburg, Stadt

04.10.2023

REWE Markt

Kaiser-Joseph-Str. 165
79098 Freiburg i.Br.

23.08.2023

Bei der Kontrolle wurde starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Folgende Regalbereiche waren großflächig durch Mäusekot und -urin verunreinigt und darin gelagerte Packungen z.T. bereits angefressen:
- Salzgebäck (Knabberartikel)
- Feine Backwaren (Kekse, Waffeln, Toast etc.)
- Trockenfrüchte und Nüsse
- Teigwaren
- Convenience (Gläser mit Fonds)
- Cerealien

Unter dem Regal in dem die offenen Brötchen und die selbst abgepackten Brote zum Verkauf angeboten werden sowie im Regal mit dem vorverpackten Brot (u.a. Knäckebrot, Zwieback etc.) wurde großflächig Mäusekot vorgefunden. In der Backstube wurden entlang des Fußbodens unter den Arbeitstischen, unter der Knetmaschine und neben dem Backofen Verunreinigungen durch Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum der Backstube war die Ablagefläche unter einem Arbeitstisch durch Mäusekot verunreinigt. Im Vorbereitungsraum hinter der Fleischtheke wurde am Fußboden Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung waren bereits vor der Betriebskontrolle intensiviert worden.
Bei der Nachkontrolle am 25.08.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

16.10.2023

NORMA Lebensmittelfilialbetrieb

Sundgauallee 59
79114 Freiburg i. Br.

07.09.2023

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde vom 06.09.2023 wurde eine Kontrolle durchgeführt. In der Kühltheke wurden vier Packungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden: 1 Packung Hähnchen-Brustfilet-Teilstück frisch (Verbrauchsdatum 06.09.2023), 2 Packungen Grill Lachs – Kräuter der Provence (jeweils Verbrauchsdatum 04.09.2023), 1 Packung Grill Lachs Pfeffer-Knoblauch (Verbrauchsdatum 04.09.2023). Die Lachsverpackungen waren bereits leicht aufgebläht. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher.

Art. 14 Abs. 2-5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle im Beisein des Kontrollpersonals vernichtet.

Freiburg, Stadt

09.01.2024

NORMA Lebensmittelfilialbetrieb

Sedanstr. 12-12a
79098 Freiburg i. Br.

08.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und angefressene Lebensmittel festgestellt. Insbesondere im Bereich unter, hinter und neben dem Backofen war der Boden durch Mäusekot, Staub und schwarze Ablagerungen verunreinigt. Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde in dem Regal, in dem u.a. Eiernudeln zum Verkauf angeboten wurden, Mäusekot vorgefunden. Mehrere Packungen der Nudeln wiesen Fraßspuren von Mäusen auf. Diese Lebensmittel waren nachweislich bereits kontaminiert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Die Reinigungsmängel waren bei der zweiten und dritten Nachkontrolle am 14.09.2023 und am 22.09.2023 noch nicht vollständig beseitigt.

Freiburg, Stadt

14.11.2023

Sehrer Feinkostmärkte e.K.

Wasserstr. 2
79098 Freiburg i. Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

27.10.2023

Shun Feng

Lehener Str. 134
79106 Freiburg i. Br.

14.09.2023

Es wurde ein Schadnagerbefall von Mäusen und Ratten durch Schadnagerkot sowie gravierende Hygienemängel in den Betriebsräumen festgestellt. Küche: Gurken und Surimi für die Sushi-Herstellung wurden mit starken Verderbsanzeichen in der Saladette vorgefunden. Im Waschbecken wurde rohes Fleisch und roher Fisch unsachgemäß aufgetaut. Bei einer Schweineoberschale wurde eine Kerntemperatur von + 19C° gemessen. Die Spülmaschine war im Innenbereich mit einem rosafarbenen Biofilm verschmutzt. In unmittelbarer Nähe zu portioniertem Schweinefleisch auf dem Arbeitstisch wurde ein benutzter Wischmopp gelagert. Theke: In dem Zapfhahn der Schankanlage wurden massive Verschmutzungen durch weiße schleimige Ablagerungen festgestellt. Untergeschoss: In verschiedenen Regalen wurde Mäusekot in unmittelbarer Nähe zu gelagerten Konserven,Teigwaren und Servietten festgestellt. Im Bereich der Warenanlieferung wurden erhebliche Mengen an Rattenkot festgestellt. In diesem Bereich wurden u.a. Getränke gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche sofort ausgeräumt, gereinigt, desinfiziert und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Sämtliche Lebensmittel mussten vor möglichen Kontaminationen durch Schadnager geschützt werden und eine professionelle Schädlingsbekämpfung erfolgen. Der Betrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 16.09.2023 amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 16.09.2023 waren die Mängel im Theken- und Küchenbereich behoben, die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Untergeschoss auf einem akzeptablen Niveau, sodass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

31.10.2023

Food Bras

Zollhallenstr. 14
79106 Freiburg i.Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, mehrere Reinigungsmängel sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Im Thekenbereich sowie in der Zubereitungsküche wurde im gesamten Bodenbereich, in den Unterbauschränken sowie auf der Arbeitsfläche Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum wurde Mäusekot im gesamten Bodenbereich, in den Schränken für Trockenwaren sowie auf den Hängeregalen vorgefunden. In der Unterbaukühlung wurden 3 Packungen „Rinderhackfleisch für Burgermasse“ mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (17.09.2023) vorgefunden. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher. Die Unterbaukühlung war an mehreren Stellen altverschmutzt. Es wurden mehrere durch eingetrocknete Soßenreste altverschmutzte Soßenflaschen vorgefunden. Der Bereich um den Flächengrill sowie die Dunstabzugshaube waren durch Fettablagerungen stark altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Bei der dritten Nachkontrolle am 22.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

20.11.2023

Orchidee

Habsburgerstr. 89
79104 Freiburg i.Br.

27.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

04.12.2023

Sushi Rollers

Habsburgerstr. 133a
79104 Freiburg i.Br.

17.10.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zahlreiche Reinigungsmängel festgestellt. Insbesondere in der Küche auf dem Fußboden, auf der Tiefkühltruhe und der darüberliegenden Steckdose sowie neben der Fritteuse wurde Mäusekot vorgefunden. Auch im Gastraum wurde entlang der Wände und im Regal für Bambustischunterlagen Mäusekot festgestellt. Umhüllungen für Speisen zum Mitnehmen wurden in der Küche offen und ohne Schutz vor Kontamination in unmittelbarer Nähe zu Schadnagerkot gelagert. Unter dem Mobiliar in der Küche wurden verunreinigte Bereiche vorgefunden. Die Fritteuse war durch alte Fettablagerungen verunreinigt. Insbesondere die Oberseite der Sushi-Maschine, auf der Nori-Blätter zur Sushiherstellung offen und ohne Schutz vor Kontamination lagerten, war erheblich verunreinigt. In den Kühleinrichtungen und insbesondere in der Saladette an der Bedientheke wurden erhebliche Verunreinigungen vorgefunden. Hier wurden zum Kontrollzeitpunkt verzehrfertige Lebensmittel, wie z.B. Salat zum Verkauf bereitgehalten.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen hergestellten Lebensmittel sowie die dort gelagerten Verpackungen entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die festgestellten Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

15.12.2023

Gaststätte "Oishii"

Breisacher Str. 147
79110 Freiburg i.Br.

02.11.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie mehrere Reinigungsmängel festgestellt. Im zur Sushi-Herstellung genutzten Thekenbereich, auf dem zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde auf und unter der Arbeitsfläche Schadnagerkot vorgefunden. Auch im Ablagebereich vor der Theke, unter den schwarzen Servierschalen und bei der Getränketheke wurde Schadnagerkot festgestellt. In der Küche wurde neben dem Kühlhaus Schadnagerkot vorgefunden. Im Vorratslagerraum im Keller wurde u.a. hinter dem in flüssigkeitsdurchlässigen Papiersäcken gelagerten Mehl großflächig Schadnagerkot festgestellt. In der Küche war insbesondere das Lüftungsgitter an der Decke, der Fußboden und der Bodenablauf im Spülbereich durch alte Ablagerungen verschmutzt. Die Schneidebretter waren durch schwarze Ablagerungen großflächig verunreinigt. Der zum Verzehr vorbereitete Sushireis wurde in einer durch schwarze Ablagerungen verunreinigten Styroporbox gelagert.
 
Zum Rohverzehr vorgeschnittener Lachs und Thunfisch wurde bei einer Temperatur von +14°C in der Kühlvitrine zur Abgabe bereitgehalten.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

09.01.2024

Thai Chi

Eisenbahnstr. 58-62
79098 Freiburg i.Br.

22.11.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Zudem wurden Hygienemängel und unzureichend gekühltes Geflügelfleisch vorgefunden. In der Küche wurden im Bereich der Geschirrspülmaschine, in der Kühleinrichtung unter dem Arbeitstisch sowie im Nebenraum zahlreiche lebende Schaben festgestellt. Die Wände in der Küche sowie der Boden unter den Einrichtungsgegenständen war stark verunreinigt. Der Bodenablauf war mit Essensresten stark verschmutzt. In einer Metallschüssel wurde gegartes Hähnchenfleisch ungekühlt und durch ein verschmutztes Geschirrtuch abgedeckt gelagert. Im Kühlraum wurden reine (verzehrfertige) und unreine Lebensmittel in einer Mischlagerung vorrätig gehalten. Der Verdampfer im Kühlraum war fettig verschmutzt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der dritten Nachkontrolle am 27.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

15.01.2024

Purino

Paul-Ehrlich-Str. 5
79106 Freiburg

28.11.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und Fraßspuren in den Betriebsräumen festgestellt. Im Bereich des Wareneingangs, im Müllraum sowie in den Umkleideräumen wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. Im Trockenlager für Verpackungsmaterialien wurden Fraßspuren festgestellt. Im Trockenlager für Lebensmittel waren an Sackwaren befüllt mit Mehl und Hartweizengries Fraßspuren an der Verpackung sichtbar. In der Küche war in mehreren Unterbauschränken der Kücheneinrichtung, auf der Saladette, sowie im Bereich des Backofens Schadnagerkot sichtbar. Im Thekenbereich waren insbesondere am Boden zwischen den Thekeneinrichtungen und in den Unterbauschränken Schadnagerausscheidungen und Fraßspuren von Dämmmaterial sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

31.01.2024

Cafe Einstein

Klarastr. 29
79106 Freiburg i.Br.

18.12.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zwei verendete Mäuse in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde auf dem Fußboden sowie in den Nischen der Kücheneinrichtung Schadnagerkot festgestellt. Auch in den Schränken, in denen Küchenutensilien gelagert wurden, wurden Schadnagerkotspuren vorgefunden. Auf der Abstellfläche unter dem Fenster, auf der Geschirr aufbewahrt wurde, wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Thekenbereich wurde eine verendete Maus unter der Siebträgermaschine vorgefunden. Zudem war auch in diesem Bereich Schadnagerkot auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden vorhanden. Auf dem Boden bei der Zwischentüre zur Küche wurde eine tote Maus in einer Schlagfalle vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

16.02.2024

Anna Wok

Hornusstr. 15
79108 Freiburg i.Br.

10.01.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie angefressene Nudelwaren in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde Schadnagerkot in den Nischen der Kücheneinrichtung festgestellt. In den Schränken sowie in den Hängeschränken für Küchenutensilien war Schadnagerkot sichtbar. Zudem wurde hier eine angefressene Packung Nudeln festgestellt. In den Kellerräumen, in denen Einweggeschirr gelagert wurde, war auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden Schadnagerkot sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

12.03.2024

Restaurant zur Nordkurve

Hermann-Mitsch-Str. 38
79108 Freiburg i.Br.

24.01.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schad-nagerkot in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich sowie auf Tellern, die in einem Unterschrank gelagert waren, Schadnagerkot vorgefunden. Auf der Fensterbank direkt über der Saladette wurde Schadnagerkot festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurden in diesem Bereich bereits verzehrfertig portionierte Salate gelagert. Im Bereich der Theke wurde Schadnagerkot in Schränken und auf dem Boden vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

26.03.2024

Chicken Time

Merzhauser Str. 3
79100 Freiburg i.Br.

14.02.2024

Bei der Kontrolle wurden zum wiederholten Male erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Im Verkaufsbereich war die gesprungene Scheibe der Kühltheke notdürftig mit Klebeband geklebt. Unmittelbar darunter wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. offene Saucen) zur Abgabe bereitgehalten. Die Unterbaukühlung wies erhebliche Altverschmutzungen u.a. durch vertrocknete Lebensmittelreste auf. Außerdem wurden darin Lebensmittel (z.B. Saucen, Thunfisch) gelagert, die durch eine nicht ausreichende Verpackung im Randbereich/Ausgussöffnung eingetrocknet waren. Von der verschmutzten Abzugshaube hingen schwarze Flusen herunter. Der Bereich um den Teigausroller sowie der Teigausroller selbst war stark altverschmutzt. Der Boden im Verkaufsbereich war insbesondere unter dem Mobiliar stark verschmutzt. Vereinzelt lagen Zigarettenstummel am Boden. In der Vorbereitungsküche war der Boden stark verschmutzt. Die Teigknetmaschine war durch angetrocknete Teigrückstände verunreinigt. Die Hähnchen wurden zum Auftauen in einer verschmutzten und nicht zur Lagerung von offenen Lebensmitteln geeigneten Styroporbox aufbewahrt.
 
Im Lager wurden gefrorene Hähnchen in einem Karton auf dem verschmutzten Boden gelagert. Die Gefriertruhen im Lager in denen Lebensmittel ohne Schutz vor Kontamination offen gelagert wurden (z.B. panierte Schnitzel, Maiskolben) waren stark altverschmutzt. Der Kühlschrank in dem Gemüse gelagert wurde, war am Boden durch eine gelb-braune leicht säuerlich riechende Flüssigkeit verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

26.03.2024

Milano

Schusterstr. 7
79098 Freiburg i.Br.

15.02.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche war der Spülbereich altverschmutzt; die Spülmaschine wies am Rand Verunreinigungen auf. Verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Aufschnittmaschine, Gemüseschneider, Sahnebläser) wiesen Altverschmutzungen auf. Insbesondere der Dosenöffner war in ekelerregendem Grad verschmutzt. Die Abluftanlage über dem Herd war verfettet, das Fett drohte auf die Lebensmittel herabzutropfen. Der Bereich um den Teigkneter, sowie der Kneter selbst waren verunreinigt. Die sich über dem Arbeitstisch befindlichen Drehstromsteckdosen waren mit Altverschmutzungen behaftet. Verschiedene Schneidebretter wiesen Abnutzungserscheinungen und Verunreinigungen auf. Der Boden im Flur in dem Tomatenpulpe gelagert wurde, wies Altverunreinigungen auf. Zudem wurde in diesem Bereich ein Zigarettenstummel am Boden vorgefunden. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händereinigen und -trocknen wie z.B. Einmalseife und Einmalhandtücher.
 
Im Trockenlager waren Tische und Regale erheblich verunreinigt. Direkt neben dem Arbeitstisch, auf dem Käse gerieben wird, wurden Kartonagen und ungewaschenes Gemüse gelagert.
 
In den beiden Kühlhäusern wurde Schimmel an Boden, Wänden, Decke und Regalen festgestellt. Im Gemüsekühlhaus wurde ein Eimer mit selbst zubereitetem, bereits verschimmeltem Pesto vorgefunden.
 
Im Getränkekühlhaus, wo geriebener Käse offen gelagert wurde, waren Wände, Decke und Boden verunreinigt. Lasagne wurde offen und ohne Schutz vor Kontamination in einem korrodierten und verunreinigten Schragen sowie unmittelbar neben mit Schimmel behafteten Zapf-Anschlüssen gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt werden. Zudem wurde angeordnet, dass die nachteilig beeinflussten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Konstanz

18.03.2024

Restaurant Sedir GmbH

Hofhalde 11
78462 Konstanz

27.02.2024

Umverpackungen von Gewürzen und Rohstoffen wie z.B. Linsen waren geöffnet, Fraßspuren und Mäusekot waren vorhanden. Der gesamte Betrieb wies einen hochgradigen Schadnagerbefall in den Betriebsräumen wie beispielsweise in der Küche und dem Lebensmittellager auf. Umverpackte Bedarfsgegenstände wie Kunststofftrinkbecher und Verpackungstüten waren mit Mäusekot behaftet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Befallene Rohstoffe und Lebensmittel wurden entsorgt. Verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden entsorgt. Grundreinigung wurde durchgeführt. Verwaltungsrechtliche Anordnung, unter anderem zur Schädlingsbekämpfung ist erfolgt.

Ortenaukreis

10.11.2023

Villa Schmidt

Ludwig-Trick-Straße 12
77694 Kehl

12.10.2023

Mehrere Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verschmutzt bzw. altverschmutzt. Der Lebensmittelinjektor und der Fleischhammer waren insbesondere an den Lebensmittelkontaktflächen altverschmutzt. Die Fritteusen waren erheblich altverschmutzt. Die Frittierkörbe wie auch die Fettwannen waren mit angebackenen, verkrusteten Lebensmittrückständen behaftet. Die Aufschnittmaschine war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen stark altverschmutzt. Die Verschmutzungen zeigten einen erheblichen Reinigungsstau auf. Auch die Kaffeemaschinen-Einheit war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen wie z.B. den Auslassdüsen verschmutzt. Die Dosierspender, Pumpdosierer und Dressierbeutel für z.B. Schlagsahne, Ketchup, Fruchtsaucen und Mayo waren an den Lebensmittelkontaktflächen mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
Die Anschlagmaschinen im Küchenbereich beim Pâtisserie- und Flammkuchenposten waren stark altverschmutzt. Es besteht bei Benutzung dieser Maschinen die Gefahr, dass sich durch die Vibrationen die angetrockneten Altverschmutzungen ablösen und auf die damit verarbeiteten Lebensmittel herunterfallen können.
Die Eiswürfelmaschine war im Inneren direkt über den Eiswürfeln verschmutzt. Es besteht die Gefahr, dass dieser Schmutz und Keime über das vorhandene Kondenswasser auf die Eiswürfel herabtropft und diese nachteilig beeinflusst. Dieses Eis wird u.a. direkt in Cocktails verwendet.
Es wurden an verschiedenen Stellen im Betrieb Reinigungsmittel in unmittelbarer Nähe zu teilweise offenen Lebensmitteln aufbewahrt. Es besteht die Gefahr, dass diese Lebensmittel durch chemische Substanzen aus den Reinigungsmitteln nachteilig beeinflusst werden können.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

02.01.2024

Renchtalhütte

Rohrenbach 8
77740 Bad Peterstal

24.10.2023

Die Dunstabzugshaube war teilweise mit starken Fettablagerungen behaftet. Dunkle Fetttropfen hatten sich bereits gebildet. Direkt unterhalb wurdenLebensmittel auf einer Grillplatte gebraten und verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Soßen und Dips offen aufbewahrt. 
Der Tageskühlraum war unsauber, schwarze Sporanhaftungen waren vorhanden. Im Kühlraum wurden z.B. panierte Schnitzel oder Brühwürste ungeschützt aufbewahrt. Verpackter Schweinehals wurde direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.
Im Tiefkühlraum wurden Fischfilets, teilweise unverpackt direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

21.02.2024

Bäckerei Kayseri

Siemensstraße 1
77694 Kehl

17.01.2024

In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet.

Ortenaukreis

21.02.2024

Euro Pizza

Hauptstraße 96
77855 Achern

24.01.2024

Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt.

Ortenaukreis

29.02.2024

Gaziantep

Hauptstraße 104
77694 Kehl

17.01.2024

Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen.
Zum Tränken von Baklava wurde ein handelsüblicher Farbroller aus dem Malerbedarf genutzt.
Verschiedene Lebensmittel wie z.B. Bisquitkapsel-/Böden waren mit Abfallsäcken abgedeckt, die rein zur Abfallentsorgung vorgesehen sind.
Mehrere Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie Ausrollmaschine, verschiedene Messer und Backpaletten waren stark verschmutzt. Bei der Nutzung können diese Verschmutzungen auf die Lebensmittel übergehen.
Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren, insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen verschmutzt. Dieser Schmutz kann auf die Eiswürfel, die zur Kühlung von Getränken genutzt werden, gelangen.

§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

Rottweil

06.11.2023

Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern

Gottfried-von- Cramm-Weg 4
78662 Bösingen-Herrenzimmern

05.09.2023

In der Küche wurden mehrere Stapel Teller offen für die Speisenabgabe aufbewahrt. Sämtliche Teller waren ekelhaft verschmiert. Die Mikrowelle sowie die Kaffeepadmaschine (auch der Ausgussbereich) waren erheblich altverschmutzt. Im Thekenbereich wurden in einem offenen Regal Gläser für die Getränkeabgabe mit erheblichen Reinigungsdefiziten aufbewahrt. Die Gläser waren bereits trüb. Ein in dem Bereich liegendes Schneidebrett (es lag eine Zitrone darauf) wies deutliche Altverschmutzungen auf. Durch die Verschmutzungen beim Geschirr, bei dem Schneidebrett, bei der Kaffeepadmaschine und bei der Mikrowelle war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination diverser Lebensmittel bzw. Speisen und Getränke auszugehen.

Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.

-

Rottweil

18.12.2023

Landbäckerei Geiger

Rottweiler Straße 40
78667 Villingendorf

08.11.2023

In der Verkaufstheke der Bäckerei wurden 1 Putenbrustbaguette, 1 Wikinger-Seele, 1 Tomaten-Mozzarella-Snack und 2 Chili-Krusties, jeweils garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) “Lollo Bianco kraus“, 1 Fladenbrot mit Pute, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Buntem Salat“ sowie 1 Fladen-Frühling, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Rucola geputzt/gewaschen“ für Verkaufszwecke bereitgehalten sowie zum Verkauf angeboten („Inverkehrbringen“). Die Snacks waren aufgrund der abgelaufenen Garnituren/Beläge nicht sicher und somit nicht verkehrsfähig.

Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2- 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die nicht sicheren Snacks wurden noch während der Kontrolle am 08.11.2023 der Verkaufstheke entnommen und entsorgt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

20.10.2023

Hotel Restaurant Pfaff

Hauptstr. 85
78098 Triberg

26.09.2023

In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter unakzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass diese einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Nahezu sämtliche Lebensmittel in Kühleinrichtungen wurden offen gelagert. Offene Lagerung von z.T. leicht verderblichen Lebensmitteln wie z.B. verzehrfertiger Salat oder fertig gebackenen Tortenböden in Kühlzelle mit schimmelbehaftetem Lüfter. Weitestgehend alle Räumlichkeiten, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wurde waren massiv altverschmutzt. Betriebsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt mit alt anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt wie z.B. verrostete Handreibe für Kuvertüre oder klebrig eingetrocknete Auslassdüsen der Softdrinkanlage. Teflon-Pfannen wiesen großflächig abgelöste und z.T. kaum noch vorhandene Beschichtungen auf. Fleisch wurde in altverschmutzten Kühleinrichtungen überwiegend offen und ungeschützt aufbewahrt. Das Fleisch war teilweise sinnbildlich überlagert und roch sauer. Die Fritteuse war massiv mit alt anhaftendem Fett verunreinigt. Die zwei Schnellgrillplatten auf dem großflächig stark verkrusteten Herdblock waren massiv altverschmutzt. Der Hackklotz war mit tiefen Furchen versehen und stark verunreinigt. In einer Tiefkühltruhe wurden Tortenböden in Müllsäcken gelagert.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, welche zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.

Schwarzwald-Baar-Kreis

08.11.2023

Metzgerei Gür

Hauptstr. 28
78052 Villingen-Schwenningen

09.10.2023

Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt:
In der Wurstküche und im Zerlegeraum waren folgende Arbeitsgeräte mit (gelblichen, bräunlichen, schwarzen) alten, angetrockneten und frischen  Lebensmittelresten (Fleisch, Fett, Brätresten) verunreinigt: Der Schneckengang des Fleischwolfes sowie die Einsätze zur Zerkleinerung von Fleisch, die Grillwurstabziehvorrichtung für das Abschälen der Haut von Grillwürsten, der Kutter für die Feinzerkleinerung von Fleisch für die Wurstbrätherstellung, der Wurstfüller mit seinen Einsätzen und Füllrohren, die beiden Klipper zum Verschließen von Wurst, der Innenbereich der Knochensäge, der Abstreifer des Tumblers für die Herstellung von Kochpökelwaren, der Speckschneider mit seinem Messer und Messergattern für das Schneiden von Speckwürfeln für Schwarzwurst. Weiter war der Innenbereich des Speckschneiders mit schwarzen Versporungen verunreinigt, die Abschwartmaschine für das Abschwarten der Haut vom Fleisch war insbesondere am Transportband, am Transportrad und an der Innenfläche mit dunklen Rückständen/Versporungen verunreinigt, zudem waren ein großes Abtropfsieb und rote E2-Kisten verunreinigt.
Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln wie zum Beispiel Brühwurst, Fleischkäseprodukte und rohes Fleisch.

Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap V Nr.1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV.
 

Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert.

Schwarzwald-Baar-Kreis

20.12.2023

Bäckerei Fischerkeller

Friedrichstr. 18
78073 Bad Dürrheim

28.11.2023

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden zum wiederholten Male nicht sichere Lebensmittel, welche für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, vorgefunden. Im Betrieb wurden zwei bereits geöffnete Packungen Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 27.11.2023 sowie eine noch ungeöffnete Packung Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 23.11.2023 zum Belegen von Party-Brezeln und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten.
 
Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Nach Ablauf dessen gilt ein Lebensmittel als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. 

Tuttlingen

02.10.2023

Engel

Obere Hauptstraße 4
78532 Tuttlingen

10.08.2023

a) Alle Arbeitsflächen, alle Behälter, alle Arbeitsgeräte und Schränke waren stark altverschmutzt und zum Teil mit Lebensmittelresten verklebt. Das Handwaschbecken in der Küche war nicht funktionsfähig, da die Armatur abgeschraubt war. Der Gasherd und die Grillplatte waren stark mit Speiseresten und angebranntem Fett verschmutzt. In der Tischschublade lagerten Paniermehl in einer Metallwanne und ein leerer verschmutzter Behälter; der vordere Bereich der Schublade war mit vertrocknetem Ei verunreinigt. Im Kühlhaus wurden Kartonagen und ungewaschenes Gemüse sowie Eier neben offenen Lebensmittel, wie gewaschenem Salat, abgekochten Kartoffeln, Spätzle, die teilweise mit einem feuchten Handtuch abgedeckt waren und Saucen in offen Töpfen gelagert. Das Spülbecken war fast randhoch mit einer verunreinigten bräunlichen Flüssigkeit samt Speiseresten befüllt, die Reinigungsbürste war dunkelbraun verfärbt, und der komplette Spülbereich war verspritzt und verschmutzt.
 

b) Sie haben Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten, Lebensmittelbehältnisse und Arbeitsgeräte aus Kunststoff und Metall.

a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 

b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Ausgenommen war lediglich die Abgabe von Getränken.
Bei der Nachkontrolle am 14.08.2023 waren die Mängel behoben.
Die behördliche Beschränkung wurde daraufhin wieder aufgehoben.    
 

Tuttlingen

02.10.2023

Bäckerei Felsenbeck

Hauptstraße 84
78549 Spaichingen

19.07.2023

Verschiedene Lebensmittel waren direkt mit Schaben oder Reismehlkäfern kontaminiert. Insbesondere in der Backmischung "Rührtradition", die lose und offen in einer Kunststoffbox in der Konditorei zur weiteren Verarbeitung lagerte, befanden sich
mehrere tote Schaben. Des Weiteren befanden sich tote und lebende Reismehlkäfer in Mehlen, Malz, Rußbergerbrotteig und Mohn. Diese Produkte wurden zur weiteren Verarbeitung in offenen Kunst-stoffboxen bereit gehaltenen. Reismehlkäfer befanden sich in einem offenen Verpackungsgebinde "Ruchmehl" im Keller.

 In folgenden Räumen des Betriebs wurden lebende und/oder tote Schädlinge, festgestellt, insbesondere Orientalische Schaben, Deutsche Schaben (diese beiden teilweise in Schabenfallen) und Reismehlkäfer: In der Backstube und Konditorei, auf einem Regal unmittelbar über der Arbeitsfläche in der Konditorei, im Treppenhaus und angrenzendem Flur im Keller, in den Lagerräumen im Keller, im Außenbereich der Silos, in der Spülmaschine, im Keller und den Technikräumen, im Zugang zu den Gärunterbrechern, im Kühlraum neben dem Aufzug, sowie im Damenumkleideraum.
Außerdem befanden sich tote Reismehlkäfer in den Brotformen im Keller.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1-4 VO (EG) Nr. 852/2004,
§ 3 LMHV

Sofortige Anordnung zur Beseitigung sämtlicher betroffener Lebensmittel und Rohstoffe, Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung mit Desinfektion. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Mängel soweit behoben, dass eine Produktion stattfinden konnte. Ein funktionierendes Schädlingsbekämpfungskonzept wurde von dem Betrieb umgesetzt.

Tuttlingen

10.11.2023

Pak Fleisch GmbH

Möhringer Straße 27
78532 Tuttlingen

23.10.2023

a) Im Kühlraum des Betriebes lagerten Sardinen in offenen Styroporboxen ohne Eis in braunroter Flüssigkeit, mit stark fauligem Geruch, sowie mehrere E2- Kisten mit offenem Fleisch, teilweise angetrocknet und unnatürlich dunkel bis schwarz verfärbt und ebenfalls stark fauligem Geruch.
Diese Lebensmittel wurden in den für den Lebensmittelverkehr bestimmtem Betriebsräumen gelagert und wurden damit für den Verkauf bereitgehalten. Es war nicht ersichtlich, dass dieses Fleisch und der Fisch nicht für den Verkauf bestimmt war.

b) Im Fleischwolf hingen Fleischreste an der Lochscheibe; am Endstück der Schneckenwelle hingen offensichtlich ältere, verklebte Fleischreste. Die weißen Schneidbretter wiesen tiefe Rillen und Schnittspuren auf und waren mit Fleischsaft und Blut verunreinigt. Die benutzten Messer waren mit Fett und Blut grob verunreinigt.

c) Das Handwaschbecken war mit Kartonagen zugestellt und es fehlten die Einmalhandtücher. Im Kühlraum wurde offenes, unverpacktes Fleisch und vier teilweise unverpackte Schlachtkörper von Lämmern gemeinsam mit anderem unverpacktem und sinnfällig verdorbenem Fleisch und Fisch, sowie mit Kartonagen vorrätig gehalten. In allen Betriebsräumen war der Geruch von fauligem Fleisch wahrnehmbar, im Kühlraum sehr intensiv.

a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
 

c) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV)

Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
 
Die Entsorgung aller sinnfällig verdorbener Lebensmittel und aller Lebensmittel, welche durch unsachgemäße Lagerung nachteilig beeinflusst waren, wurde angeordnet.
 
Bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 waren die Mängel behoben.
Die behördliche Beschränkung wurde daraufhin wieder aufgehoben.    
 

Tuttlingen

09.01.2024

Gasthaus Krone

Kirchstraße 22
78604 Rietheim-Weilheim

01.12.2023

a) Alle Arbeitsflächen, alle Behälter, alle Arbeitsgeräte und Schränke waren stark altverschmutzt und zum Teil mit Lebensmittelresten verklebt. Wie insbesondere der flächig altverschmutzte Küchen- und Kühlraumboden, inkl. der ganz offensichtlich seit langer Zeit ungereinigten Bodenabläufe. Auch waren die Oberflächen des Küchenmobiliars und der Gerätschaften stellenweise mit Lebensmittelresten verkrustet und mit massiven Fettablagerungen behaftet. Hier-von betroffen waren der gesamte Herd- und Spülbereich, inkl. der Spülmaschine, alle Regale und Kühlraumabstellflächen, Unterseiten von Tischen und Ablagen, sowie Thekenablagen und die Kaffeemaschine.

b) Die Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehältnisse und Arbeitsgeräte aus Kunststoff und Metall. So wurden z.B. vorgefunden: Pfannen mit alteingebranntem Fett, verklebte Töpfe, mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftete Gemüsehobel, schmierige und klebrige Kunststoff- Salatbehälter, mit Fettrückständen verklebtes Küchensieb, altverschmutzte Arbeitsgeräte wie Zangen, Messer und Schneidebretter, schwarzverkrustete Fritteusen mit fettverklebten Körben sowie deren Griffen, schmierige Ablagerungen und massive Kalkrückstände im Wasserbehälter der Kaffeemaschine.  
 

a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet und eine Nachkontrolle angekündigt. Bei der Nachkontrolle am 05.12.2023 war die Grundhygiene ver-bessert.

Tuttlingen

23.01.2024

Pflegeresidenz am Schönbach

Hauptstraße 6
78606 Seitingen-Oberflacht

19.12.2023

a) Lagerung von offensichtlich verdorbenem Gemüse wie Blumenkohl, Feldsalat, Rosenkohl, Rucola, Champignons, Stangenlauch, Lollo Rosso.  Sowie Lagerung von vorverpackten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum wie Zwiebelmettwurst, Maisgrieß, pasteurisiertes Vollei, frischer Blätterteig, frischer Pizzateig, Leberwurst mit Kalbfleisch.

b) Lagerung von vorverpackten tiefgekühltem „gemischtem Hackfleisch“ mit einem weit überschrittenen Verbrauchsdatum.

c) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren Kunststoffeimer, Schüsseln und Edelstahleinsätze mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt und teilweise mit stehender Nässe behaftet. Die Schneideeinsätze der Gemüseschneidemaschine und der Gemüsehobel waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Porzellanteller und Schöpfwerkzeug, welche zur Speisenausgabe auf Transportwägen bereitgestellt wurden, waren verunreinigt. Des Weiteren waren Portionier- Teller mit Einteilung, die ineinander gestapelt in einem Schrank aufbewahrt wurden mit stehender Nässe behaftet.

d) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Der Wasserhahn war lose und das Abwasser floss durch das defekte Rohrleitungssystem direkt auf den Boden.

e) Das Handwaschbecken in der Spülküche war ebenfalls nicht benutzbar. Der Wasserhahn war so positioniert, dass während des Handwaschvorganges der komplette Bereich um
das Handwaschbecken verspritzt wurde.

a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 

b) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 und Art. 24 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011

c) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
 
 
 

d), e) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV
 
 

a) Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume und der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.

b) Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war das Hackfleisch unschädlich beseitigt worden.

c) Durchführung einer Grundreinigung der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.
 

d) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war der Mangel behoben

e) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war laut Auskunft der Betreiberin die Behebung des Mangels beauftragt. Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.01.2024 war der Mangel behoben.

Tuttlingen

26.02.2024

Pizzeria Taverna Telesina

Stuttgarter Straße 18 B
78532 Tuttlingen

16.01.2024

a) Lebensmittel wurden wiederholt ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume insbesondere die Küche nicht sauber und instandgehalten wurden. Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren altverschmutzt. Griffe, die Dunstabzugshaube, Vorratsbehälter mit Paniermehl und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil
zerschlissen. Oliven wurden in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Kunststoffeimer vorrätig gelagert. Die Spülmaschinen waren im Inneren stark verkalkt und altverschmutzt.

b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden wiederholt nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die Aufschneide- Maschine, die Fritteuse, die Kaffeemühle und Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall.

a) §3 Satz1 LMHV i. V. m §10 Nr.1 LMHV i. V. m §60 Abs.2 Nr.26 LFGB

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/200 i. V. m § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB

Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 war die Grundreinigung deutlich verbessert

Tuttlingen

11.03.2024

Chinarestaurant Thai Wok

Hauptbahnhof 1/1 
78532 Tuttlingen

25.01.2024

a) Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume, insbesondere die Küche, die Theke und Lagerräume im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Dunstabzugshaube war mit schwarz-gelb-braunem Fett zugesetzt, unter dem Kochtisch waren deutlich verharzte Fetttropfen
vorhanden. Griffe, Arbeitsflächen und Türen waren stark altverschmutzt. Vorbereiteter, geschnittener Lauch stand in einem Eimer direkt auf dem Boden. Hinter der Theke wurden Gläser mit einer bräunlich verunreinigten und zerschlissenen Spülbürste gereinigt. 

b) Wiederholt wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen befüllten Lebensmittelvorratsbehälter die durch Fettdunst verklebt und
altverschmutzt waren. Das Schneidebrett war mit tiefen Schnittfurchen durchgezogen und dunkel verfärbt.

a) § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung  (LMHV)  i.V.m §10 Nr. 1 LMHV i.V.m §60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.

Waldshut

09.11.2023

Tosun Market

Badstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen

06.07.2023

Obst + Gemüse ohne Kennzeichnung Herkunftsland; unzureichende Kühlung v. Geflügelfleisch; gegenseitige nachteilige Beeinflussung: Nicht vollständig abgedecktes Hackfleisch im Kühlraum für Obst + Gemüse; frisches Lammfleisch an verunreinigten Rohrbahnhaken unter verschmutztem Ventilatoren-Schutzgitter; rohes unverpacktes Fleisch neben verpacktem Fleisch; Gefrierbrand auf unverpacktem gefrorenen Geflügelfleisch; Waschbecken unbenutzbar, weil verstellt; verschmutzte Gegenstände; Reinigungsgeräte im Lebensmittelbereich; direkte Außenverbindung des Lagers offenstehend - unbefugter Zutritt jederzeit möglich; Pflanzen wachsen durch offenes Lagerraumfenster herein; Spinnweben im gesamten Lagerraum

Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 11.07.2023 waren die Mängel behoben

Waldshut

09.11.2023

Gasthaus Krone – Zyba GmbH

Hauptstraße 72
79664 Wehr

19.07.2023

Küchengeräte, Gegenstände, Eiswürfelmaschine, Getränkeleitungen, Kühlmöbel teilw. extrem verunreinigt; beschädigte, nicht hygienisch abwaschbare Wandflächen; gegenseitige nachteilige Beeinflussung durch nicht sachgerecht gelagerte Lebensmittel; unzureichende Kühlung sowie abgelaufenes Verbrauchsdatum bei Puten- bzw. Geflügelfleisch.

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2023 waren alle Mängel behoben

Waldshut

09.11.2023

Beckert-Bäckerei-Konditorei GmbH

Hauptstraße 50
79771 Klettgau

15.08.2023

Hygienemängel: Verschmutzungen an Glastür-Rahmen, Sahnemaschine, Dosenöffner, Ventilator-Abdeckung an Verdampfer (Kühlraum), Kühlraumdecke + -boden, Räumen im Keller f. d. Eis- u. Pralinenherstellung, Umkleideraum f. Mitarbeiter, Dichtungen + Innenraum des Bierkühlers, Vakuumierer i. d. Küche von innen. Motten + Schaben in der gesamten Produktion. Grünlicher Schleim im Wasserbehälter der Scherbeneismaschine. Bauliche Mängel: Insektengitter entweder nicht vorhanden od. beschädigt. Beschädigte Restmülleimer. Plastikwannen zur Lagerung von Teig beschädigt. Beschädigte Fenstergläser i. d. Backstube vor den Kühlräumen. Korrodierte Tür des Gärschranks, es blättert auch Lack ab.

§ 3 Satz 1 LMHV, § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i. V. m. § 10 Nummer 1 LMHV

Bei der letzten Nachkontrolle am 28.08.2023 waren alle Mängel beseitigt

Waldshut

09.11.2023

Chinarestaurant Venus

Waldshuter Straße 26
79798 Jestetten

29.08.2023

Die erhobenen Planproben "Schweinefleisch" und "Hähnchenfleisch" wurden lt. Gutachten des CVUA Freiburg jeweils als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel eingestuft. Das Fleisch war sinnfällig verdorben.

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 b VO 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a) LFGB, § 12 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB

Gutachten datieren vom 12.09.2023
Einleitung OwiG-Verfahren

Waldshut

28.12.2023

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Straße 2
79713 Bad Säckingen

05.09.2023

Bei der Kontrolle wurde faulig u. säuerlich riechender und feucht u. schmierig aussehender Lachs festgestellt, der in den Verkehr gebracht werden sollte. Ein Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass der Lachs  verdorben u. für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel u. ungeeignet, somit kein sicheres Lebensmittel war. Auch das Enderzeugnis einer weiteren Verarbeitung oder sonst. Verwendung wäre ungeeignet für den Verkehr durch den Menschen. Beeinträchtigung durch mikrobiell verursachten Verderb u. nachhaltige Beeinflussung wg. des Gehalts an E. coli.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Mangelhafte Kenntnisse über die Behandlung von Lebensmitteln

Waldshut

13.03.2024

Royem Döner GmbH

Austraße 10
79664 Wehr

16.05.2023

Verwendung von knochensplitterhaltigem Ausgangsmaterial (Bader-/Separatorenfleisch) für Fleischzubereitungen; Kennzeichnung ohne Hinweis auf Separatorenfleischverwendung

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011

Seit dem ersten Sperren des Ausgangsmaterials am 23.05.2023 wird dieses nicht mehr verwendet.

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