Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
19.12.2022 |
Hotel Fallerhof |
Tunibergstr. 2b |
02.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurden rote schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. In einer Schüssel mit Mehl, die zum Panieren von Schnitzeln und anderen panierten Gerichten verwendet wurde, lagen tote Fliegen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das durch die toten Fliegen kontaminierte Mehl sowie die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet und am 02.11.2022 vom Betrieb durchgeführt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
19.12.2022 |
Bäckerei und Konditorei Manufaktur Grossmann |
Hauptstr. 1 |
11.11.2022 |
Mängel in der Schädlingsbekämpfung in der Produktionsbackstube (tote Jungmaus und Mäusekotpillen). In der Reinigungsöffnung der Verkaufstheke, in der süße Plunderstücke angeboten wurden, fanden sich zwei Mäuseköttel. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
19.01.2023 |
Gasthaus Sonne |
Eichstetter Str. 26 |
01.12.2022 |
Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regalboden, auf dem alkoholische Getränkeflaschen sowie Nutella in Portionspackungen und verpackter Zitronensaft gelagert wurden, Rattenkot lag. Auch eine Kartonage mit Zitronensaft darin war bereits durch die Schadnager angefressen. Im Küchenbereich in einem Regal, in dem Kochtöpfe und Kunststoffeimer lagerten, die zum Kochen und Einlagern von Speisen, wie zum Beispiel Fleisch- und Fischgerichten, Vorspeisen sowie Desserts benutzt werden, lag Mäusekot.Im Thekenbereich lag direkt neben einer Rotweinflasche Rattenkot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt.Die bereits hergestellten und vorgerichteten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
23.03.2023 |
Ristorante Capriccio |
Landstr. 3 |
13.02.2023 |
Es wurde festgestellt, dass im Nebengebäude bzw. Trockenlager im Bereich der Bodenecken und des Tisches vermehrt Mäusekot vorhanden war. Drei dort vorgefundene Säcke Mehl der Marke Caputo à 25 kg waren verkotet und ein Sack war an mehreren Stellen angenagt. Aus diesem Mehl wurde Pizzateig hergestellt und die daraus hergestellten Pizzen wurden in Verkehr gebracht. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen drei Mehlsäcke, welche im Trockenlager lagerten, wurden am selben Tag vom Betreiber entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
23.03.2023 |
D`Krauss Beck |
Werderstr. 43 |
22.02.2023 |
Im Rohstofflagerraum im Keller der Betriebsstätte wurde eine tote Ratte neben der Tiefkühltruhe vorgefunden. Die Ratte hatte sich in einen Kühlschrank, welcher sich ebenfalls im Rohstofflagerraum befand, Zugang verschafft. Die Öffnung des Wasserablaufes war im Innern, durch Nagen der Ratte, deutlich vergrößert worden. Es befanden sich schwarze, kurze Haare und schwarzer getrockneter Rattenkot in diesem Kühlschrank, in welchem Sauerteig offen in Eimern lagerte (der Sauerteig wurde für das Herstellen der roggenhaltigen Brote verwendet). Es befanden sich in dem Rohstofflagerraum mehrere offene Mehl- und Rohstoffsäcke. An einem Sack Haferflocken wurden Fraßspuren festgestellt. Ebenfalls befanden sich in diesem Raum schwarz-braune, getrocknete Kotrückstände. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (Backwaren, Konditoreiwaren, Teiglinge) sowie die offen gelagerten Rohstoffe wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 23.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
27.03.2023 |
Bäckerei und Konditorei Kirschner |
Staltengasse 2 |
15.02.2023 |
Im gesamten Produktionsbereich, in dem insbesondere Backwaren, wie Brote, oder Konditoreiwaren, wie Kuchen oder Torten, hergestellt wurden, wurde Schädlingsbefall festgestellt. An mehreren Stellen im Produktionsbereich lag sowohl auf dem Fußboden als auch in Regalen, auf denen Rohstoffe, wie zum Beispiel Walnüsse und Sultanine offen gelagert wurden, Mäusekot. Im Lagerraum befanden sich auf einem mit Mäusekot verschmutzten Holzregal mehrere Stofftücher von Kippdielen, die zum Garen von Teiglingen verwendet werden. Beim Anheben dieser Stofftücher rannte eine Maus vom Regal. In einem weiteren Lagerraum lag eine verweste Maus in einem Regalfach, in dem Kuchenbackformen gelagert wurden.An mehreren Stellen in der Produktion lagen Schaben auf dem Fußboden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlenwieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
27.03.2023 |
Stern-Kebap-Pizzeria |
Hauptstraße 14 |
22.02.2023 |
Es wurde festgestellt, dass in der Küche auf einem Kühlschrank zwei Rührmixer (Gerät zum Herstellen der Dönersoße) direkt in Mäusekot lagen. In der Küche lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. In einem Regal im Lagerbereich lag Mäusekot direkt unter offen gelagertem Verpackungsmaterial für die fertigen Gerichte. Direkt neben der Verkaufstheke lag Mäusekot auf einer Ablage sowie auf dem Fußboden. Im Umfeld wurden Gerichte wie Salate, Tomaten, Mais, Schafskäse und geschnittene Zwiebeln in offenen Behältern gelagert. Der Lüfter im Kühlhaus war stark mit grünbräunlichen Ablagerungen altverschmutzt und verschimmelt. In dem Kühlhaus wurden die Pizzateiglinge gelagert, welche lediglich mit Müllbeuteln abgedeckt wurden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 25.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
06.04.2023 |
Restaurant Rößle |
Alte Bundesstr. 33 |
02.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen. Des Weiteren wurde in der Küche ein Fleischwolf vorgefunden, der mit Fleischresten stark altverschmutzt war. Im Inneren des Fleischwolfs befanden sich bräunlich verfärbte Ablagerungen. Dieser Fleischwolf war für die Verarbeitung von Fleisch zu Hackfleisch vorgesehen. Ebenfalls wurde in der Küche eine Aufschnittmaschine vorgefunden. Beim Öffnen der Aufschnittmaschine wurden an der Messerabdeckung schmierige Ablagerungen festgestellt. Das Schneideblatt selbst war mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Diese Maschine wurde zuvor zum Aufschnitt von Wurst verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfelwurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine, der Aufschnittmaschine und des Fleischwolfs wurde mündlich angeordnet und am 02.03.2023 vom Betrieb durchgeführt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
06.04.2023 |
Antep |
Rudolf- Diesel-Str. 3 |
09.03.2023 |
In der Küche lag hinter einer Tiefkühltruhe sowie hinter mehreren roten Kisten Mäusekot auf dem Fußboden.Im gleichen Raum wurden Lebensmittel, wie Pizzateig und Dönerbrot, hergestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig, Dönerbrot) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 10.03.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.05.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
09.03.2023 |
In der Metzgereitheke wurden mehrere Knoblauchwürste nach türkischer Art (roh, zum Braten) zum Verkauf angeboten, welche verdorben waren. Die Würste wurden direkt in der Tauflüssigkeit von Fischen gelagert, welche sich ebenfalls in der Theke befanden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Verkauf der betroffenen Charge wurde sofort untersagt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.05.2023 |
Très Joli |
Marktplatz 3 |
23.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
12.05.2023 |
Boutique Hotel Kokoschinski |
August-Euler-Platz 1 |
05.04.2023 |
Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regal, in einer roten Kiste drei verschiedene Nudelpackungen (Bandnudeln und Spaghetti) von Mäusen angenagt wurden. In einer offenen Packung Spaghetti lag Mäusekot. In der Küche lag Mäusekot direkt unter den Arbeitstischen und in einem Sicherungskasten. In der Küche wurden verschiedenste bürgerliche Gerichte, wie Schnitzel, Flammkuchen, Spätzle und Eisbecher, zubereitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort mündlich untersagt. Die Nudelpackungen wurden sofort bei der Kontrolle am 05.04.2023 entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
31.05.2023 |
Bäckerei Gehri |
Talstr. 64 |
19.04.2023 |
Im Mehllager im Keller wurde an mehreren Stellen am Boden, auf Regalbrettern sowie oberhalb der Mehlsäcke auf einem Sockel Mäusekot vorgefunden. Unter der Tiefkühltruhe lag eine bereits verweste Maus. Nach Öffnen der Holzverkleidung der Bedientheke wurde am Boden und in der Bedientheke unter halb der Torten ebenfalls Mäusekot vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
16.05.2023 |
Pizzeria Bertoldsbrunnen |
Bertoldsplatz 1a |
26.04.2023 |
In einem Produktionsraum wurde eine Teigmaschine vorgefunden, die stark altverschmutzt war und schwarze Verfärbungen aufwies. In der Teigmaschine wurde Pizzateig zubereitet und anschließende für die Pizzen, welche im Restaurant verkaut wurden, verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Teig wurde untersagt, die bereits hergestellten Teige und Pizzen wurden entsorgt. |
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Emmendingen |
11.01.2023 |
Gaststätte "Asia Restaurant Paradise" |
Merklinstr. 1 |
06.12.2022 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere waren mehrere Oberflächen wie Fußböden, Wände, Arbeitsflächen, Wrasenabzug, Schubladen, Regale, Türgriffe sowie Arbeitsgeräte wie Messer, Behälter zum Lagern von Lebensmitteln, Töpfe, Pfannen und Schneidebretter waren verschmutzt. Des Weiteren konnte in den Betriebsräumen ein ekelerregender, jauchiger Geruch festgestellt werden. Im Kühlraum war das Kühlaggregat, die Regale und Wände verschmutzt. Weiter wurden darin Lebensmittel teilweise offen in den Regalen und in verschmutzten Eimern auf dem Fußboden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurde vor Ort eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume mündlich angeordnet und der Betrieb bis zur Abnahme durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Betriebsräume in einem akzeptablen Zustand, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.12.2022 waren alle hygienischen Mängel behoben. |
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Emmendingen |
11.01.2023 |
Gaststätte "Speckbrettle" |
Am Gemeindegarten 2a |
07.12.2022 |
Am 07.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Es wurde ein Befall von Küchenschaben in allen Betriebsräumen festgestellt, insbesondere in Bereichen, in denen Lebensmittel offen gelagert wurden, unter sämtlichen Kisten / Kartonagen sowie im Lagerbereich. Weiter wurden gravierende, z.T. ekelerregende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen vorgefunden. Insbesondere wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, die teilweise von schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Gummidichtungen, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Befalls mit Küchenschaben sowie den massiv hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen wurde das weitere Inverkehrbringen offener Lebensmittel mündlich durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen bis zur Grundreinigung der Betriebsräume und der Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung untersagt. Ferner wurde mündlich angeordnet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle offen gelagerten Lebensmittel zu vernichten und einen schriftlichen Nachweis der erfolgten Vernichtung vorzulegen. Mit der Vernichtung der offenen Lebensmittel wurde vor Ort bei der Kontrolle am 07.12.2022 begonnen. |
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Freiburg, Stadt |
04.01.2023 |
mbw betriebs GmbH |
Richard-Wagner-Str. 33 |
12.10.2022 |
Bei der Kontrolle am 12.10.2022 wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und eine verendete Maus festgestellt. Insbesondere auf der unteren Ebene der mit Textilvlies bespannten Walze der Teigausrollmaschine gegenüber den Kühl - Tiefkühlhäusern (EG), im Bereich neben und hinter dem Stikkenofen sowie im Verkaufsbereich unter und hinter der Brotschneidemaschine, wurden Schadnagerausscheidungen in Form von Mäusekot festgestellt. Hinter dem Stikkenofen (EG) wurde eine über mindestens mehrere Tage verendete Maus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe dazu wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. gebackene Brötchen) in einem Stikkenwagen gelagert. Diese Verunreinigungen durch Exkremente und eine tote Maus, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen sowie Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, sowie durch die verendeten Schadnager selbst, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde mündlich angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten, Verpackungen und Lebensmittel, entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle eingeleiteten professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Der verantwortliche Inhaber sowie sein Bäcker haben noch während der Kontrolle freiwillig die Produktion von Lebensmitteln eingestellt. Ferner wurden alle offenen Lebensmittel vernichtet. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2022 ab 21:00 Uhr waren alle Hygienemängel beseitigt. Nach eingehender Überprüfung der Produktionsbereiche konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. Zudem wurde eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. |
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Freiburg, Stadt |
07.03.2023 |
Damasko's Europaplatz |
Friedrichring 3 |
27.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 27.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, welcher zum Grillen eines Fleischspießes und Anrichten von Speisen genutzt wurde, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke befanden sich mehrere tote Schaben. Eine tote Schabe lag unmittelbar hinter offen gelagerten Take-Away- Verpackungen. Der Fußboden unter dem Backofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch alte Schmutzablagerungen, Lebensmittelreste und tote Schaben verunreinigt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurde auf der offenen und mit Salaten befüllten Aufsatzkühlvitrine eine lebende Schabe vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Arbeitstisch, links der Aufsatzkühlvitrine, insbesondere im Bereich des Wolfes zur Gemüsezerkleinerung und des Tischkutters vorgefunden. Auf dem kleinen Arbeitstisch im Eingangsbereich des Vorbereitungsraumes wurde zum Kontrollzeitpunkt mit Gemüse umgegangen. Im Spalt zwischen Wand und Arbeitstisch wurden, unmittelbar hinter Tomaten und Zwiebeln, mehrere lebende Schaben vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Vorratsregal über der Aufsatzkühlvitrine sowie auf dem Fußboden, insbesondere unter dem Spülbecken, vorgefunden. Auch im Bereich der vor dem Fenster abgestellten Kunststoffeimer, welche mit selbst eingelegten Lebensmitteln befüllt waren, befanden sich mehrere Schaben. Die Kunststoffbehältnisse waren äußerlich durch alte Schmutzablagerungen verunreinigt. Vereinzelt wurden tote und lebende Schaben im Inneren des Mobiliars im Vorbereitungsraum vorgefunden. Einzelne tote Schaben hatten hier unmittelbaren Kontakt zu Bedarfsgegenständen wie Kochlöffeln. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und offene in den kontaminierten Bereichen gelagerte Verpackungen, sowie hergestellte Lebensmittel entsorgt werden. Die Schädlingsbekämpfungs-maßnahmen wurden durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma intensiviert. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 amtlich geschlossen. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 waren sämtliche Reinigungsmängel beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. |
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Freiburg, Stadt |
07.03.2023 |
Damaskos |
Rieselfeldallee 20 |
31.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 31.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Dieser Bereich wurde zum Anrichten und Grillen eines Fleischspießes genutzt. Der Fußboden unter dem Holzbackofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch tote Schaben verunreinigt. Oberhalb der Marmorarbeitsplatte (Pizzateig-Herstellung) befand sich eine lebende Schabe. Unmittelbar daneben wurden Pizzateiglinge hergestellt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden.Weitere lebende und tote Schaben wurden im Bereich des Spülbeckens festgestellt. Hier wurde geschnittenes Rotkraut in einem Abtropfsieb gelagert. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben, weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur Nachkontrolle am 01.02.2023 um 10:00 Uhr amtlich geschlossen. Sämtliche Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
04.04.2023 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Kreuzstr. 18-20 |
24.01.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Insbesondere im Aufbackraum mit Selbstbedienungstheke wurde Schadnagerkot, sowie eingetrocknete Urinspuren unterhalb der Regale, der zum Verkauf angebotenen offenen Backwaren festgestellt. Mäusekot wurde weiterhin in den unteren Auszugsregalen der Selbstbedienungstheke vorgefunden. Unmittelbar darüber wurden offene verzehrsfertige Backwaren zum Verkauf angeboten. Zudem wurde unterhalb der Regalböden der vorverpackten Backwaren, links von der Zugangstüre des Aufbackraums, Schadnagerkot, eingetrocknete Urinspuren und Fraßspuren in Form von kleinen Kunststofffetzen festgestellt. In mehreren Bereichen der Verkaufsräume wurde Mäusekot festgestellt: Im Bodenbereich der Fleischkühltheken, unterhalb der Paletten für Mehl und Zucker, im Lager im Untergeschoss hinter der Heizungsanlage, sowie im Bodenbereich der Obst- und Gemüseregale. Im Obst- und Gemüsebereich wurden dauerhaft offene Nüsse mit Schokoüberzug und geröstete Pistazien zum Verkauf angeboten. Zudem waren die Bodenflächen hinter den Regalwänden im Obst- und Gemüsebereich mit heruntergefallenen Obstresten verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die vorhandenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten außerdem intensiviert werden. Das Inverkehrbringen der Backwaren im Selbstbedienungsbereich wurde gegen 10 Uhr vorübergehend untersagt. Die offenen Backwaren wurden im Beisein der Kontrolleure aus dem Verkauf genommen. Gegen Ende der Kontrolle um 12:00 Uhr wurde der Stand der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Aufbackbereich überprüft. Der Schädlingskot und die Urinspuren waren vollständig entfernt. Die Reinigungsmängel waren beseitigt. Die vorübergehende Schließung der Backstation sowie der Selbstbedienungstheke wurde vor Ort aufgehoben. |
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Freiburg, Stadt |
05.05.2023 |
Banoi Streetfood |
Augustinerplatz 2 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und Altverschmutzungen festgestellt. Die Unterbaukühlschränke der Getränketheke, in denen offene Cocktails gelagert wurden, waren durch Altverschmutzungen, Schimmel und schleimige Ablagerungen in den Kondenswasserbehältern erheblich verunreinigt. Die Warmhaltefläche der Kaffeemaschine, auf der die Tassen mit der Öffnung nach unten gelagert wurden, war altverschmutzt. Die Gläserspülmaschine war im Innenbereich durch Rotschimmel und schleimige Ablagerungen am Spülarm verunreinigt. Die zum Gebrauch bereitgehaltenen Gläser und Tassen waren verschmutzt. Der Standmixer war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Schneidebrett war stark abgenutzt und mit schwarzen Versporungen belegt. In der Küche wurden vertrocknete und verfärbte Karottenjulienne in der Saladette gelagert. Die Unterbaukühlschränke waren im Inneren altverschmutzt und durch Schimmel und schleimige Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter im Lager wies schleimige Ablagerungen auf. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die kontaminierten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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Freiburg, Stadt |
21.04.2023 |
Firenze-Toscana Restaurationsbetrieb GmbH "Trattoria Toscana" |
Friedrichring 7 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. In einer Untertischkühlung wurden verfärbte und stark verdorben riechende rohe Lachsfilets und Putenschnitzel mit verzehrfertigen Soßen und Butter vorgefunden. In einer Schublade der Kühlung wurden angetrocknete, vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen festgestellt. Die Kühleinrichtungen waren mit schwarzem Schimmel kontaminiert. Offene Lebensmittel wie angestochenes Bier, Pilze, Oliven, ital. Rohwürste, geschnittene Melone wurden in diesen Bereichen gelagert und wa-ren der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt. Im TK-Haus und -schrank wurde offenes Fleisch mit erheblichem Gefrierbrand vorgefunden. Die Abtropfgitter auf den Gläserregalen waren erheblich durch Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war durch alte gelblich verfärbte Lebensmittelreste und Fettablagerungen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
18.04.2023 |
Da Persio Mykonos GmbH |
Tullastr. 67 |
07.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche befand sich unter und auf dem Pizzaofen Mäusekot. In allen Ecken des Fußbodens, im Bodenbereich hinter dem Arbeitstisch der Kochstelle für den Gyrosspieß, unter dem Spülbecken neben der Teigmaschine sowie in der mit Ausrüstungsgegenständen (Gemüsehobelaufsätze und Löffel) befüllten Schublade unter dem Gemüsehobel wurde Mäusekot festgestellt. Der Boden sowie die gesamte Kücheneinrichtung waren stark mit Fettablagerungen belegt und mit Speiseresten verunreinigt. Im Trockenlager wurden offene und verschlossene Lebensmittelverpackungen aufbewahrt. Auch hier wurde in allen Regalen und Fußbodenbereichen Mäusekot vorgefunden. In einem angebrochenen Sack Kartoffelmehl, welches für die Herstellung von Tempura-Teig verwendet wird, war Mäusekot im Kartoffelmehl sichtbar. In grünen Kunststoffkisten, die mit Kartoffeln und Zwiebeln befüllt waren, auf einem weißen mit Kartoffelmehl befüllten Kunststoffeimer sowie auf einer Dose schwarzer Oliven wurden Mäusekotspuren vorgefunden. Der Boden, die Wände, sowie die Regale in diesem Raum waren stark verunreinigt. In den Räumlichkeiten der nicht mehr betriebenen Gaststätte wurden Lebensmittel und Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst gelagert. An einer Packung Instantnudeln waren Fraßspuren sichtbar. Die Packung befand sich zusammen mit Mäusekot in einer Kartonage. Pizzakartons wurden unterhalb eines Fenstersimses gelagert und gefaltet, auf dem Mäusekot sowie Spinnweben und Staub festgestellt wurden. Diese Verunreinigungen durch Exkremente, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen, Betriebseinrichtungen, Ausrüstungsgegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Schließung des Lebensmittelbetriebs, das Ausräumen, Reinigen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche sowie die Entsorgung der offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel und Verpackungen wurde angeordnet. Ebenso wurde die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.03.2023 um 17:30 Uhr waren die Reinigungsmängel beseitigt. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
12.05.2023 |
Fichterlager |
Staudingerstr. 105 |
22.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. Die Unterbaukühlungen waren im Inneren verunreinigt. Die Dichtungen der Schubladen waren altverschmutzt und mit Schimmel behaftet. In den Schubladen wurden Lebensmittel wie Hackfleischsoße und Butter ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Es wurden vorportionierte Fleischstücke (Rind/Schwein), Lachs und vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen vorgefunden. Auf geöffneten Originalverpackungen mit Wurstsalat bzw. Speckstreifen hatte sich Schimmel gebildet. Die Teigmaschine war durch eingetrocknete Teigablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich der Aufsatzvitrine sowie sämtliche Gastronomiebehälter waren erheblich verunreinigt. Der Kühlraum, in dem Lebensmittel (z.B. roher Lachs, Käse) ohne Schutz vor Kontamination gelagert wurden, war erheblich altverschmutzt und mit Schimmel kontaminiert. Vorportionierter Pizzateig wurde mit Müllsäcken abgedeckt vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Ortenaukreis |
14.12.2022 |
Fladenbrot-Bäckerei Mouaiad Alboush |
Reichenbacher Hauptstr. 41 |
26.10.2022 |
Bei der Kontrolle wurde in den gesamten Betriebsräumen z.B. unter den Regalen hinter den Arbeitstischen sowie auf und im Inneren der Flächen und Teilen der Fladenbrotformmaschine deutliche und starke Behaftungen von Schadnagerexkrementen vorgefunden. In dem vorgefundenen Zustand war eine Produktion von sicheren Lebensmitteln nicht möglich. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion wurde per Sofortvollzug vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. |
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Ortenaukreis |
16.12.2022 |
Landbäckerei Zimmerer |
Ortenaustraße 21 |
10.10.2022 |
Bei der Routinekontrolle wurde in den Produktionsräumen ein Schadnagerbefall in Form von lebenden und toten Mäusen und Schadnagerkot sowie ein Befall mit Schaben festgestellt. Im Raum im Untergeschoss wurden direkt angrenzend an Regale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, tote Schadnager vorgefunden. Auch im Lagerraum der Mehlsäcke befanden sich tote Schadnager, sowie unter einem Rollwagen im Produktionsbereich der Konditorei. Weiter wurden während der Kontrolle auch lebende Mäuse festgestellt. Im Lagerraum der Mehlsäcke versuchten Schadnager augenscheinlich Gänge in das Mauerwerk zu graben. Materialteilchen, Sand und Gänge ins Mauerwerk waren zu erkennen. In folgenden Bereichen wurde Mäusekot vorgefunden: |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002, |
Die Produktion wurde bis zur Grundreinigung des gesamten Betriebs per Sofortvollzug vor Ort untersagt und die Entsorgung der produzierten Backwaren angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Abend des 10.10.2022 war der Betrieb grundgereinigt, die Produktion wurde wieder freigegeben. Eine arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion vor Produktionsbeginn wurde angeordnet. Von Seiten des Betriebs wurden weitreichende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. |
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Ortenaukreis |
30.12.2022 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine insbesondere im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen wiederholt bräunlich schmierig altverschmutzt war. Durch diese mangelnde Sauberkeit können Schmutz und Keime von der Maschine auf die erzeugten Eiswürfel übergehen. Bei der Verwendung der Eiswürfel in Getränken sind diese der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben. |
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Ortenaukreis |
02.01.2023 |
Gasthaus Lamm |
Schwanenbach 102 |
19.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 23.11.2022 waren alle Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
19.01.2023 |
Salman's Bistro |
Renchener Straße 3 |
07.12.2022 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum hinter der Theke war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen schmierig schwarz altverschmutzt. Die bevorratenden Eiswürfel hatten direkten Kontakt zu den unsauberen Innenflächen der Eiswürfelmaschine. Diese Eiswürfel werden zum Kühlen für die ausgegebenen offenen Getränke verwendet und haben hierdurch direkten Lebensmittelkontakt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schmutz und Keime auf diese Eiswürfel übergehen und diese die damit gekühlten Getränke nachteilig beeinflussen. Dadurch kann die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die bevorrateten Eiswürfel wurden entsorgt und das Herstellen von Eiswürfeln bis zur Grundreinigung der Eiswürfelmaschine per Sofortvollzug vor Ort untersagt. |
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Ortenaukreis |
19.01.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
14.12.2022 |
1. Die Haubenspülmaschine im Spülraum neben der Backstube war im Inneren mit stark angetrockneten Altverschmutzungen und starken rötlich schmierigen Anhaftungen verschmutzt. Beim Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. In dieser Spülmaschine werden Bedarfsgegenstände gespült, in denen anschließend teilweise verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Gebäckstücke und feine Backwaren aufbewahrt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Spülmaschine anhaftender Schmutz und Keime während des Spülvorganges abgelöst werden und auf die darin befindlichen Bedarfsgegenständen übergeht. Es besteht die Gefahr, dass verzehrfertige Lebensmittel, die anschließend auf diesen Bedarfsgegenständen aufbewahrt werden und dadurch nachteilig beeinflusst werden können. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 04.01.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
30.01.2023 |
Kaiserstüble |
Renchtalstraße 4 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine sowie die Keg-Anschlüsse der Bierzapfanlage stark verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004, |
Eine Grundreinigung der Eismaschine sowie der Bierzapfanlage wurde vor Ort angeordnet. Die weitere Nutzung wurde untersagt. Die bereits hergestellten Eiswürfel wurden vernichtet. Bei einer Nachkontrolle am 24.11.2022 war die Bierzapfanlage gereinigt und wurde wieder freigegeben. |
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Ortenaukreis |
05.04.2023 |
Mayflower |
Tramplerstr. 75 |
01.02.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst. |
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Ortenaukreis |
22.05.2023 |
Edeka Kohler |
Schaflacher Weg 2 |
17.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
25.05.2023 |
Karpfenstüble |
Am Waldmattensee 6 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
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Ortenaukreis |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Rottweil |
08.03.2023 |
Gaststätte/Imbiss Dönerland |
Hauptstraße 60 |
12.01.2023 |
Küche: Es wurden massive Verschmutzungen festgestellt (die Teigknetmaschine, die Kaffeemaschine, der Dönergrillablauf, im Bereich der Geschirrspülmaschine und in den Fußbodenecken, etc.). Vorbereitungsbereich: Der Kühlschrank war innen stark verschmutzt. In einer nicht für Lebensmittel geeigneten defekten (Loch provisorisch mit einer Tüte verschlossen) und am Deckel versporten Transportkiste wurde geriebener Käse aufbewahrt. Das Insektengitter am geöffneten Fenster war defekt. In der Gefriertruhe befanden sich wiederholt eingefrorene Dönerspieße (nicht als Müll gekennzeichnet). Sonstiges: Es konnten für die Mitarbeiter, welche leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, keine Schulungsnachweise nach § 4 LMHV vorgelegt werden. Die Mitarbeiter trugen während des Umgangs mit offenen Lebensmitteln keine separate und saubere Arbeitskleidung. An sämtlichen Handwaschbecken im Betrieb fehlten Einmalhandtücher. Zum Bestreichen von Lebensmitteln wurden nicht für Lebensmittel geeignete, teilweise rostige, Baumarktpinsel verwendet. Im Thekenbereich wurde Straßenbekleidung aufbewahrt. Produktbezug: Durch die vorgefundenen Verschmutzungen bei der Teigknetmaschine, bei der Kaffeemaschine, bei Baumarktpinseln sowie durch die vorgefundenen Versporungen bei der Transportkiste bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Teig, Kaffee, geriebenem Käse und Milcherzeugnissen zum Bestreichen von u. a. Pizza. Durch die o. g. sonstige mangelnde Betriebshygiene und die mangende persönliche Hygiene (einschließlich fehlender Schulungsnachweise nach § 4 LMHV) waren weitere Lebensmittel mittelbar und unmittelbar betroffen. Auch für diese bestand die Gefahr nachteilig beeinflusst bzw. kontaminiert zu werden. |
Anhang II Kapitel I Nrn. 1, 4, Kapitel II Nr. 1 d, Kapitel V Nr. 1 a, Kapitel VIII Nr. 1, Kapitel IX Nrn. 2, 3, Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004; § 4 LMHV; Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Nachkontrolle am 09.02.2023 ergab nachfolgende Feststellungen: Küche: Der Reinigungs-zustand der Teigknetmaschine hatte sich verbessert. Die Kaffeemaschine war durch eine neue ersetzt worden. Der Reinigungszustand des Dönergrillablaufs war zufriedenstellend. Im Bereich der Geschirr-spülmaschine war gereinigt worden. Vorbereitungs-bereich: Der Reinigungs-zustand des Kühlschranks war zufriedenstellend. |
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Rottweil |
08.05.2023 |
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern |
Gottfried-von-Cramm-Weg 4 |
02.03.2023 |
In einem erheblich altverschmutzten Kühlschrank wurden nachfolgende nicht sichere Lebensmittel zur Verwendung im Rahmen einer Speisenabgabe bereitgehalten: • Rinderfiletsteak mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (01.03.2023). • Olivenmix mit erheblicher Schimmelbildung. • Diverse Teigwaren, Kartoffelsalat, Lasagneplatten, überbackene Auberginen (teilweise stark angetrocknet) und Champignonsoße (schmierig) ohne Abdeckung. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 02.03.2023 freiwillig entsorgt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
03.02.2023 |
Oishi Asia Restaurant |
Niedere Str. 55 |
05.01.2023 |
1.) Umgang und Lagern von Lebensmitteln: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen offenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.01.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben und die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
20.03.2023 |
H & I Lebensmittelmarkt |
Weitengasse 2 - 4 |
24.02.2023 |
1.) Umgang und Lagerung von Lebensmitteln: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Betroffene Ware wurde bei der Kontrolle entsorgt. Weitere gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher konnten ausgeschlossen werden. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
30.03.2023 |
Bombay Delight |
Rietstr. 27 - 29 |
08.03.2023 |
1.) Verunreinigung von Kücheneinrichtungen: |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen bereits hergestellten Lebensmittel und Speisen wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren die Hygienemängel teilweise behoben, eine erneute gründliche Reinigung der Teigknetmaschine wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. Eine erneute Nachkontrolle wurde vor Ort mündlich angekündigt. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
30.03.2023 |
China Restaurant Singapur |
Dauchinger Str. 49 |
09.03.2023 |
1.) Herstellung von Lebensmitteln |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entfernt. Bei der Nachkontrolle am 13.03.2023 waren die beanstandete Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Metzgerei Hodler |
Weidenbächlestr. 1a |
25.04.2023 |
In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass Sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, wie z.B. offene Lagerung von Fleisch neben gesplitterten Kunststoffkisten, angeschnittene offene Wurst welche mit offener Schnittfläche direkt an der schmutzigen Kühlhauswand lagerte. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004 |
Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
15.05.2023 |
Pizza Express Mamma Mia |
Hofstr. 27 |
25.04.2023 |
In Betriebsräumen wurden Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. In der Kühltheke wurde Schinken und Thunfisch bei einer Temperatur von +19,5° C zur weiteren Verarbeitung gelagert. Spargel für Pizza war hochgradig verdorben, roch sauer und muffig. Verschiedene vorgekochte Nudeln waren angetrocknet und nachteilig beeinflusst. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, die zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. |
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Tuttlingen |
19.01.2023 |
Imbiss Restaurant L'Italiano |
Reichenbacher Straße 9 |
14.12.2022 |
a) Für den Verzehr durch den Menschen inakzeptable Lebensmittel wie Gnocchi mit stark säuerlichem Geruch, angeschnittene Auberginen und Tomatenviertel mit Schimmelbefall, eingetrocknete Kochschinkenscheiben mit schmierig muffiger Oberfläche und Packungen mit schmierig verändertem Spinat mit austretender brauner Flüssigkeit (Verderbsanzeichen) wurden in Kühleinrichtungen für die unmittelbare Speisenherstellung vorrätig gehalten und somit in den Verkehr gebracht. Diese Lebensmittel waren sinnfällig verdorben und ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen und daher nicht sicher. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren die Käsereibe, der Gemüsehobel und der Fleischklopfer mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die direkt mit Lebensmitteln (Auberginen, Oliven, Gurken und Parmesankäse) befüllten Kühlschubladen sowie das Kunststoffschneidebrett massiv altverschmutzt. |
a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i. V .m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 " |
Hinweis: der Betrieb wurde vom Betreiber am 06.02.2023 abgemeldet Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Untersagung der Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis zur Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume. Bei der Nachkontrolle am 16.12.2022 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen. " |
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Tuttlingen |
05.05.2023 |
Aksa Lebensmittelhandel Tuttlingen GbR |
Möhringer Straße 27 |
31.03.2023 |
a) Lagerung von mehreren Kilogramm sinnfällig verdorbenem Gemüse, wie Zucchini, Cherrytomaten, Wachtel- und Saubohnen. Sowie viele Lebensmittel mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie Butter, Rinderwurst und Käse. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere das Förderband der Teigportioniermaschine, die Unterseite der Knetmaschine und die Führungsschiene der Bäckereitheke. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und Grundreinigung in der Backstube und der Bäckereiverkaufstheke. |
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Tuttlingen |
05.05.2023 |
Lammbrauerei |
Schillerstraße 3 |
05.12.2022 |
a) Betriebsräume, Arbeitsgeräte und Ablageflächen wurden nicht sauber und instand gehalten, die Wände und Fußböden waren mit einem massiven Schwarzschimmelbefall behaftet. Ebenso waren die Sichtungsfenster des Gerstenmalz-Silos, die Oberfläche des Trichters und die Maische- und Läuterbottiche im Innenraum rostig oder teilweise stark verrostet, so dass Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. b) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. So war die Oberfläche der Walze in der Schrotmaschine komplett verrostet und die Edelstahl-Flaschenabfüllanlage stellenweise mit bräunlichen Verfärbungen versehen. c) Der Rohstoff -Gerstenmalz- welches hochgradig mit unterschiedlichen Schädlingen (Speichermotten, Mehlkäfer, Getreideplattkäfer, Kornkäfer), sowie deren Kot, Larven, Puppen und abgeworfenen Häuten kontaminiert war, im Silo gelagert. Das |
a) § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004 c) 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Unschädliche Beseitigung des betroffenen Gerstenmalzes und der daraus hergestellten Biere. Außerbetriebnahme der betroffenen Anlage. |
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Tuttlingen |
26.05.2023 |
Bistro Sen Asia |
Hauptstraße 25 |
21.04.2023 |
a) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. Die Fritteusen mit den dazugehörigen Körben waren altverschmutzt und im Ofen wurden ungereinigte Pfannen und Holzbretter aufbewahrt. Teilweise wurden Lebensmittel in altverschmutzen Gefäßen gelagert. b) In der Küche in einer Kühleinrichtung in einem kleinen Kunststoffbehälter wurden Ananas-Scheiben in einer gelblich-bräunlichen Flüssigkeit, mit erkennbaren Schimmelansatz und einem fauligen-säuerlichen Geruch gelagert. Des Weiteren wurden vier angefaulte Gurkenstücke in der Sushi-Kühlung und auf der Arbeitsfläche neben dem Herd stand ein Edelstahlbehälter mit gehackten in Öl eingelegten Knoblauch, der an der Oberfläche grünlich verfärbt und an den Randbereichen angetrocknet und somit bräunlich war. |
a) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004 b) Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde vorrübergehend beschränkt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die hygienischen Mängel soweit beseitigt, dass die Betriebsbeschränkung wieder aufgehoben werden konnte. |
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Waldshut |
29.03.2023 |
Oishii Sushi & Grill |
Alte Basler Straße 2 |
23.11.2022 |
Es wurden verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorrätig gehalten: |
- Muscheln u. Lachs: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002, somit Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB u. entspr. § 60 Nr. 26a LFGB i.V.m. §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV. |
Bei einer Nachkontrolle waren noch Reinigungsmängel im Bereich des Schranks unterhalb der Fritteuse und hinter/unter der Gefriertruhe vorhanden. |
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Waldshut |
21.04.2023 |
il Gusto |
Badstraße 30 |
01.02.2023 |
Küche in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Mehrere Hygienemängel zum wiederholten Mal beanstandet. Die festgestellten Zustände würden bei einem empfindlichen Verbraucher Ekel hervorrufen, wenn er davon Kenntnis hätte, auch wenn er am Lebensmittel bzw. an den zubereiteten Speisen selbst nichts riecht, schmeckt oder sieht. Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. |
§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung |
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Waldshut |
21.04.2023 |
Esinti Grill Haus |
Waldshuter Straße 10 |
27.02.2023 |
Betriebsstätte in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Gesamter Getränke-Thekenbereich verschmutzt. Arbeitsflächen, Fußboden und Zubereitungsbereich für Speisen hinter der Bedientheke altverschmutzt. Spül- und Vorbereitungsraum stark verunreinigt. Geschirr mit angetrockneten Speiseresten. Mülleimer unverschlossen. Muffig-fauler Geruch. Verunreinigter Vorbereitungsraum/Lagerraum. Verunreinigte Bedarfsgegenstände, Unrat und Müll auf den Arbeitsflächen zusammen mit Lebensmitteln gelagert. Maschinen zur Lebensmittelherstellung mit Lebensmittelresten altverschmutzt. In den Kühlräumen lagern reine nicht abgedeckte Lebensmittel zusammen mit unreinen Lebensmitteln. Bedarfsgegenstände lagern direkt auf den Lebensmitteln. Im Lagerraum lagern Lebensmittel zusammen mit Unrat und Müll. Äußerer Lagerraum extrem mit Müll und Abfällen verdreckt. |
§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV |
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung |