Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Pasam Grillhaus |
Max-Schweinlin-Str. 6 |
11.11.2025 |
Hinter der Theke wurden in einer verschmutzten Eiswürfelmaschine Eiswürfel für die Getränke zubereitet. Die Kefirmaschine im Gastraum war am und im Auslaufhahn mit mehreren weißen und gelben vertrockneten Kefirrückständen altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden sofort entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
17.12.2025 |
Metzgerei Schmidts Wurstlädele |
Sandbühl 18a |
21.11.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass in einem durch eine Tür abgetrennten Nebenraum mehrere rote Kisten mit Kunstdärmen gelagert wurden. In mindestens drei dieser Kisten befand sich Mäusekot. Die Kunstdärme, die für die Produktion von Wurstwaren verwendet wurden, lagen nur wenige Zentimeter von den Kotpartikeln entfernt in derselben Kiste. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mängel wurden behoben. Die Kunstdärme sowie die daraus hergestellten Lebensmittel wurden entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
03.02.2026 |
Nemrut Kebap-Stube |
Hebelstr. 4 |
04.12.2025 |
In der Zubereitungstheke direkt im Verkaufsbereich wurde verdorbener Thunfisch für die Zubereitung von Pizza gelagert. Dieser wurde am Kontrolltag auch benutzt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Der Thunfisch wurde vollständig als Lebensmittelprobe erhoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
10.02.2026 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
14.01.2026 |
Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle wurde in der Produktion eine Scherbeneis-Maschine überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren der Maschine eine tote, schleimige Schnecke befand und die Maschine insgesamt altverschmutzt war. Auf der Gefrierwalze und dem Auslass der Maschine befand sich ein schmieriger Schmutzfilm. Das mit der Maschine hergestellte Scherbeneis wurde im Betrieb zur Herstellung von Brezelteig verwendet. In der Produktion wurden darüber hinaus Brezelteiglinge auf verschmutzten grünen Dielen direkt auf altverschmutzten grünen Tüchern gelagert. Die altverschmutzten Dielen sowie die altverschmutzten Tücher hatten direkten Kontakt zu den Teiglingen. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden durch den Betrieb abgestellt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
22.04.2026 |
Fini-Resort Badenweiler Betriebs-Gesellschaft mbH |
Blauenstraße 15 |
25.03.2026 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Aufschnittmaschine für Wurstwaren stark verschmutzt war. An den Lebensmittelkontaktflächen, wie dem Schneideblatt und der Auflage, auf der die Wurst beim Schneiden abgelegt wird, befanden sich alte, braune, fettige Lebensmittelrückstände. Auch die Rührmaschine in der Vorbereitungsküche war stark verschmutzt. An mehreren Stellen lösten sich alte, fettige Teigrückstände. Mit dieser wurden verschiedene Teige und Massen hergestellt. Die Eismaschine im Thekenbereich war im Inneren stark verschmutzt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen von Getränken benutzt wurden, hatten unmittelbaren Kontakt zu den Verschmutzungen. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden vom Betrieb behoben. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
11.05.2026 |
Gutmann Eiernudeln |
Kupfertorplatz 9 |
09.04.2026 |
In einem Produktionsraum, in dem Kuchen und Teige hergestellt wurden, wurde ein erheblicher Mückenbefall festgestellt. Ein neben einem Teigkneter in der Produktion gelagerter Sack Roggenmalzpulver wies eine Motte auf. Darüber hinaus war der Sack mit einer Flüssigkeit kontaminiert. Im Produktionsbereich für Eiernudeln wurde in einer Ecke und auf einer Ablage neben einer Produktionsmaschine Mäusekot festgestellt. In dem Produktionsraum wurden Teige offen in einem Teigkneter vorgehalten. In einem Raum mit Schimmelbefall an den Wänden wurden Eiernudeln getrocknet. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. |
| Breisgau-Hochschwarzwald |
29.05.2026 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
06.05.2026 |
In einer Brötchenanlage, in der Wasserwecken hergestellt wurden, befand sich eine größere Anzahl an kleinen Reismehlkäfern in dem Vorratsbehälter der Mehlbestäubungsvorrichtung. Die Gärträger in der Anlage waren altverschmutzt. Die Lebensmittelkontaktflächen waren mit schwarzen sporenartigen Verfärbungen überzogen. Die Wasserweckteiglinge hatten direkten Kontakt zu den altverschmutzten Gärträgern. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Wasserwecken wurden durch den Betrieb entsorgt. |
| Freiburg, Stadt |
10.04.2026 |
Stern Phone Shop |
Grünwälderstr. 10-14 |
06.02.2026 |
Auf den Regalen im Verkaufsraum wurde Schadnagerkot festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen vorgefunden, die deutliche Fraßspuren durch Schadnager aufwiesen: z.B. Kekse, Cheese Snack, Chips, Maissnacks, Nüsse. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Ebenso wurde die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verkaufsverpackungen angeordnet. Zudem wurden eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume und die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 09.02.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
| Konstanz |
22.12.2025 |
Al Kaiser Markt |
Scheffelstr. 20 |
18.11.2025 |
Im Selbstbedienungskühlschrank befanden sich 500g-Kunststoffbecher mit Joghurt (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2025), die im Deckelbereich und im Inneren verschimmelt waren |
Artikel 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden direkt bei der Kontrolle entsorgt. |
| Konstanz |
24.02.2026 |
Asia Town |
Bodanplatz 4 |
23.01.2026 |
Die Regalflächen im Lebensmittellager, auf denen Lebensmittel (Mehl, Nudeln und Shrimps Chips) gelagert wurden, waren mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Fraßspuren von Schadnagern wurden an den Verpackungen von Mehl, Nudeln und Shrimps Chips vorgefunden. Unter und neben den geöffneten Verpackungen wurden Verschmutzungen durch Schadnagerkot und – urin festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt, dem Betrieb wurde vorübergehend das weitere Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Die Durchführung geeigneter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde eingeleitet. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus dem Betrieb konnte nach erfolgter Reinigung und erneuter Kontrolle am selben Abend wieder erlaubt werden. |
| Konstanz |
02.06.2026 |
Bo Dai Ko |
Stadelhofgasse 1 |
12.05.2026 |
In einem für den Verzehr zu Hause mitgegebenen und mit Essen befüllten To-Go-Becher/Kunststoffschale mit Deckel, befand sich eine orientalische tote Schabe. In der Küche wurden in den zum Befüllen bereitgehaltenen und ineinander gestapelten Kunststoffbehältern mehrere lebende orientalische Schaben vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Unverschlossene Lebensmittel und sämtliche To-Go-Behälter wurden entsorgt; Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung ist erfolgt. |
| Lörrach |
07.01.2026 |
Birlin-Mühle GmbH |
Grenzacher Str. 9 |
20.11.2025 |
Gutachten des CVUA Sigmaringen vom 20.11.2025, Az.: A25219899-Grö, Grünkern (3 Packungen), darin einzelne lebende und tote Larven, unzählige tote und lebende Staubläuse, Motten, mit Larvenkot behaftete Gespinste sowie zwei lebende Getreideplattkäfer festgestellt; für den Verzehr ungeeignet |
Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Warenrückruf der betroffenen Chargen wurde durchgeführt. Geeignete Verfahren zum Monitoring und ggf. Bekämpfen von Schädlingen sind zu implementieren. |
| Lörrach |
20.05.2026 |
Zum Wyhlemer Kickerstüble |
Langetränkeweg 1 |
11.03.2026 |
1. Das blaue Schneidebrett war auf einer Seite mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt. |
Zu 1.: Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängel Nr. 1.-5. wurden in den Betriebskontrollen 06.02.2026 + 11.03.2026 festgestellt. Mängel Nr. 6.-7. wurden in der Kontrolle vom 11.03.2026 und mit Gutachten vom 26.03.2026 bestätigt. |
| Ortenaukreis |
13.04.2026 |
Nam Kinh Wok |
Schützenstraße 31 |
09.03.2026 |
Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt. |
| Rottweil |
04.02.2026 |
Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG |
Herrenzimmerner Straße 19 |
11.12.2025 |
In der Obst-/Gemüseabteilung wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 2x3kg Saftorangen Navelina mit Fäulnis; 1kg Bio Möhren mit Schimmel; 1kg Bio Orangen Navel matschig/faulig; 1,5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 1kg Clementinen mit Schimmel; 5kg Orangen Navelina mit Fäulnis, tlw. hgr.; 2 Stück Auberginen mit Fäulnis; 1kg Minigurken mit Tausendfüßler; 500g Spitzpaprika weiß mit Fäulnis; 2kg „Äpfel mit Schönheitsfehlern“ mit Fäulnis; 2kg Elstar mit Fäulnis u. Schimmel; 1 Stk. Avocado beschädigt; 2 Stk. Zitronen mit Schimmel; 1,5kg Birnen Novembra mit Fäulnis; 2 Stk. Ananas mit Schimmel; 3x1kg Birnen Devoe mit Fäulnis, tlw. hochgr. u. tlw. matschig; 500g Weintrauben weiß mit Schimmel; 1 Packung (2 Stk.) Mini Romana mit beginnender Fäulnis; 1 Stk. Rettich mit Fäulnis; 4 Stk. Eisbergsalat mit Fäulnis; 1kg Äpfel Zingy mit Fäulnis u. Schimmel; 1 faulige Mandarine. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 11.12.2025 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
10.06.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstraße 30 |
20.01.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 6 Tüten à 500 g Paprika-Mix mit Fäulnis; 6 Schalen á 150 g Ackersalat mit Fäulnis; 1 Schale á 300 g Cherryrispentomaten mit Schimmel; 1 Tüte grüner Spitzpaprika á 350 g mit Fäulnis; 1 Kopfsalat mit Fäulnis; 1 Bund „frischer Koriander" mit Fäulnis. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 20.01.2026 freiwillig entsorgt. |
| Rottweil |
18.05.2026 |
Harzwaldhof King GbR |
Am Harzwald 4 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden nicht sichere, für den Verzehr durch den Menschen un-geeignete, Lebensmittel (LM) in Verkehr gebracht. LM mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD): Tiefkühlcontainer Hof: 2,323 kg Landputen Brustfilet mit VD 28.01.2026; 2,48 kg frisches (fr.) Putenbrustfilet v. Hahn mit VD 29.12.2025; 3,068 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 1,568 kg Hähnchen grillfertig mit VD 26.12.2025; 4,33 kg fr. Hafermastgans mit VD 27.12.2025; 3,074 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 0,948 kg fr. Gänsekeulen mit VD 27.12.2025; 1,422 kg und 1, 373 kg Landhähnchen grillfertig mit VD 20.03.2026; 0,442 kg selbst verpackte abgelaufene Putenbrust - mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.09.2025 anstatt mit VD. Kühlzelle im Betrieb: 1 Pk. gerieb. Fonduekäse mit VD 07.10.2025. Verdorbene LM: Kühlzelle im Betrieb: 1 angebro. Pk. Poivron & Piment Paprika-Chilli Weichkäse (MHD 02.03.2026) mit Schimmel. Küche: Verdorb. Fett in Fritteuse; schimmlig-schmier. Schinkenspeck-anschnitte in Kühlschublade. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011. |
- |
| Rottweil |
12.06.2026 |
Imbiss Souk Kitchen |
Wilhelmstraße 5 |
16.04.2026 |
Im Lager wurde an unterschiedlichen Stellen, tw. in erhebl. Menge, Schadnagerkot vorgefunden. Neben der Teigknetmaschine befanden sich zwei neue verschlossene Mehlsäcke mit deutlichen Fraßspuren sowie ein halbvoller offener Mehlsack. Die Herstellung von Pizzateig hat am Vortag im Lager stattgefunden. Während der Kontrolle wurde aus den Teiglingen Pizza zum Zweck des Inverkehrbringens hergestellt. Die Pizzen waren nicht sicher/nicht verkehrsfähig. Alle zur Verwendung vorgehaltenen Bedarfsgegenstände in der Küche waren bei Produktionsbeginn (alt-)verschmutzt (Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln): Alle Töpfe u. Pfannen waren (alt-)verschmutzt. Küchenwerkzeuge, wie z. B. Dosenöffner, Zangen, Schneebesen, Pfannenwender etc., waren (alt-)verschmutzt u. wurden in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. In einem Sieb befanden sich Reste von gegartem Dönerfleisch. Der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war altverschmutzt. Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Offene Lebensmittel, die Teiglinge für Pizzen und das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Ein Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wurde sofort eingerichtet. Sämtliche verschmutzten Bedarfsgegenstände wurden im Nachgang der Kontrolle gereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 17.04.2026 wieder erlaubt. |
| Rottweil |
26.05.2026 |
Ristorante Da Semi |
Hansjakobstraße 13 |
21.04.2026 |
Im Kühlschrank wurden ein Lachsfilet (1,34 kg) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 02.01.2026 sowie div. verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorgehalten (Inverkehrbr. von nicht sicheren Lebensmitteln): Mehrere Champignons mit Schimmel; 1 Putenbrust, säuerl. riechend; 7 Doraden, schleimig, z. T. nach Verwesung riechend; Spätzle, säuerl. riechend; mehrere Pulpoarme, stark riechend; mehrere Tintenfische in fäkal riechender Brühe; mehrere Meeresfrüchte, säuerl. riechend; mehrere grüne Oliven mit Schimmel, schlecht riechend. Während der Produktion waren in der Küche etliche vorgehaltenen Bedarfsgegenstände (alt-)verschmutzt, insb. Altverschm. bei der Teigknetmaschine, (Alt-)Verschm. bei mehreren befüllten Behältnissen (innen und außen) sowie bei einem Sieb (war gerade in Gebrauch), bei mehreren Schneidebrettern, bei der Aufschnittmaschine, bei dem großen Grill und bei div. Küchenwerkzeugen, (z. B. Fleischklopfer). Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.04.2026 waren sämtliche nicht sicheren Lebensmittel entsorgt sowie der Betrieb grundgereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 22.04.2026 wieder erlaubt. |
| Schwarzwald-Baar-Kreis |
09.06.2026 |
By Memo |
Karlstr. 2 |
06.05.2026 |
Im Kühlraum und im Pizzatisch im Thekenbereich wurden Lebensmittel vorgefunden, welche für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet waren. Im Pizzakühltisch wurden 4 kg Mozzarella gerieben mit teilweise erheblichen Verderbsparametern wie Schimmel vorgefunden, mit bereits am 12.04.2026 abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum welche zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten wurden. Des Weiteren wurden im Pizzatisch Artischocken zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche muffig und verdorben rochen und für den Verzehr durch den Menschen ebenfalls nicht mehr geeignet waren. Im Kühlraum wurden weitere 30 kg Mozzarella welche ebenfalls teilweise erhebliche Verderbsparameter wie Schimmel aufwiesen mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Speisenabgabe wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
| Waldshut |
26.02.2026 |
Il Gusto |
Badstraße 30 |
14.01.2026 |
Es wurden unter unhygienischen Umständen Lebensmittel hergestellt und gelagert. Es wurden zahlreiche Verschmutzungen der Räume, Arbeitsflächen und -geräten sowie Kontaminationsgefahren beim Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Im Inneren der Spülmaschine wurde in den Ecken, am Spülarm mit Rotor und in der Haube eine erhebliche Verschmutzung festgestellt. Ein einwandfreies Reinigen von Besteck, Tellern und Küchenequipment war somit nicht gegeben. Das innere der Lüftung des Pizzakühlschrankes war mit einer gelblichen, teilweiße schon weiß/gräulichen Masse gefüllt. Durch die Umwälzung der Luft gelangen die Verschmutzungen sowie Mikroorganismen auf teilweise offen gelagerte Lebensmittel. In einem Regal neben der Pizzastation sowie vor dem Kühlraum lagerte verschweißter Tunfisch. Laut Etikett muss dieser kühl gelagert werden. Bei Raumtemperatur fangen Mikroorganismen an zu arbeiten. Speziell bei Thunfisch besteht bei Raumtemperatur die Bildung von gesundheitsgefährdenden Histaminen. |
§ 3 LMHV i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 2, Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB |
Der eingeschweißte Thunfisch wurde bei der Kontrolle im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes entsorgt. Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 23.01.2026 beseitigt. Eine neue Spülmaschine ist installiert. |