Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg

Stand: 09.06.2023
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Breisgau-Hochschwarzwald

19.12.2022

Hotel Fallerhof

Tunibergstr. 2b
79189 Bad Krozingen

02.11.2022

Bei der Kontrolle wurden rote schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. In einer Schüssel mit Mehl, die zum Panieren von Schnitzeln und anderen panierten Gerichten verwendet wurde, lagen tote Fliegen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Das durch die toten Fliegen kontaminierte Mehl sowie die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet und am 02.11.2022 vom Betrieb durchgeführt.

Breisgau-Hochschwarzwald

19.12.2022

Bäckerei und Konditorei Manufaktur Grossmann

Hauptstr. 1
79199 Kirchzarten

11.11.2022

Mängel in der Schädlingsbekämpfung in der Produktionsbackstube (tote Jungmaus und Mäusekotpillen). In der Reinigungsöffnung der Verkaufstheke, in der süße Plunderstücke angeboten wurden, fanden sich zwei Mäuseköttel.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben.

Breisgau-Hochschwarzwald

19.01.2023

Gasthaus Sonne

Eichstetter Str. 26
79232 March-Neuershausen

01.12.2022

Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regalboden, auf dem alkoholische Getränkeflaschen sowie Nutella in Portionspackungen und verpackter Zitronensaft gelagert wurden, Rattenkot lag. Auch eine Kartonage mit Zitronensaft darin war bereits durch die Schadnager angefressen. Im Küchenbereich in einem Regal, in dem Kochtöpfe und Kunststoffeimer lagerten, die zum Kochen und Einlagern von Speisen, wie zum Beispiel Fleisch- und Fischgerichten, Vorspeisen sowie Desserts benutzt werden, lag Mäusekot.Im Thekenbereich lag direkt neben einer Rotweinflasche Rattenkot.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt.Die bereits hergestellten und vorgerichteten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

23.03.2023

Ristorante Capriccio

Landstr. 3
79232 March

13.02.2023

Es wurde festgestellt, dass im Nebengebäude bzw. Trockenlager im Bereich der Bodenecken und des Tisches vermehrt Mäusekot vorhanden war. Drei dort vorgefundene Säcke Mehl der Marke Caputo à 25 kg waren verkotet und ein Sack war an mehreren Stellen angenagt. Aus diesem Mehl wurde Pizzateig hergestellt und die daraus hergestellten Pizzen wurden in Verkehr gebracht.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen drei Mehlsäcke, welche im Trockenlager lagerten, wurden am selben Tag vom Betreiber entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

23.03.2023

D`Krauss Beck

Werderstr. 43
79379 Müllheim

22.02.2023

Im Rohstofflagerraum im Keller der Betriebsstätte wurde eine tote Ratte neben der Tiefkühltruhe vorgefunden. Die Ratte hatte sich in einen Kühlschrank, welcher sich ebenfalls im Rohstofflagerraum befand, Zugang verschafft. Die Öffnung des Wasserablaufes war im Innern, durch Nagen der Ratte, deutlich vergrößert worden. Es befanden sich schwarze, kurze Haare und schwarzer getrockneter Rattenkot in diesem Kühlschrank, in welchem Sauerteig offen in Eimern lagerte (der Sauerteig wurde für das Herstellen der roggenhaltigen Brote verwendet). Es befanden sich in dem Rohstofflagerraum mehrere offene Mehl- und Rohstoffsäcke. An einem Sack Haferflocken wurden Fraßspuren festgestellt. Ebenfalls befanden sich in diesem Raum schwarz-braune, getrocknete Kotrückstände.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (Backwaren, Konditoreiwaren, Teiglinge) sowie die offen gelagerten Rohstoffe wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 23.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

27.03.2023

Bäckerei und Konditorei Kirschner

Staltengasse 2
79379 Müllheim

15.02.2023

Im gesamten Produktionsbereich, in dem insbesondere Backwaren, wie Brote, oder Konditoreiwaren, wie Kuchen oder Torten, hergestellt wurden, wurde Schädlingsbefall festgestellt. An mehreren Stellen im Produktionsbereich lag sowohl auf dem Fußboden als auch in Regalen, auf denen Rohstoffe, wie zum Beispiel Walnüsse und Sultanine offen gelagert wurden, Mäusekot. Im Lagerraum befanden sich auf einem mit Mäusekot verschmutzten Holzregal mehrere Stofftücher von Kippdielen, die zum Garen von Teiglingen verwendet werden. Beim Anheben dieser Stofftücher rannte eine Maus vom Regal. In einem weiteren Lagerraum lag eine verweste Maus in einem Regalfach, in dem Kuchenbackformen gelagert wurden.An mehreren Stellen in der Produktion lagen Schaben auf dem Fußboden.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlenwieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

27.03.2023

Stern-Kebap-Pizzeria

Hauptstraße 14
79199 Kirchzarten

22.02.2023

Es wurde festgestellt, dass in der Küche auf einem Kühlschrank zwei Rührmixer (Gerät zum Herstellen der Dönersoße) direkt in Mäusekot lagen. In der Küche lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. In einem Regal im Lagerbereich lag Mäusekot direkt unter offen gelagertem Verpackungsmaterial für die fertigen Gerichte. Direkt neben der Verkaufstheke lag Mäusekot auf einer Ablage sowie auf dem Fußboden. Im Umfeld wurden Gerichte wie Salate, Tomaten, Mais, Schafskäse und geschnittene Zwiebeln in offenen Behältern gelagert. Der Lüfter im Kühlhaus war stark mit grünbräunlichen Ablagerungen altverschmutzt und verschimmelt. In dem Kühlhaus wurden die Pizzateiglinge gelagert, welche lediglich mit Müllbeuteln abgedeckt wurden.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 25.02.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

06.04.2023

Restaurant Rößle

Alte Bundesstr. 33
79194 Gundelfingen

02.03.2023

Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen. Des Weiteren wurde in der Küche ein Fleischwolf vorgefunden, der mit Fleischresten stark altverschmutzt war. Im Inneren des Fleischwolfs befanden sich bräunlich verfärbte Ablagerungen. Dieser Fleischwolf war für die Verarbeitung von Fleisch zu Hackfleisch vorgesehen. Ebenfalls wurde in der Küche eine Aufschnittmaschine vorgefunden. Beim Öffnen der Aufschnittmaschine wurden an der Messerabdeckung schmierige Ablagerungen festgestellt. Das Schneideblatt selbst war mit alten Lebensmittelresten verschmutzt. Diese Maschine wurde zuvor zum Aufschnitt von Wurst verwendet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Eiswürfelwurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine, der Aufschnittmaschine und des Fleischwolfs wurde mündlich angeordnet und am 02.03.2023 vom Betrieb durchgeführt.

Breisgau-Hochschwarzwald

06.04.2023

Antep

Rudolf- Diesel-Str. 3
79395 Neuenburg am Rhein

09.03.2023

In der Küche lag hinter einer Tiefkühltruhe sowie hinter mehreren roten Kisten Mäusekot auf dem Fußboden.Im gleichen Raum wurden Lebensmittel, wie Pizzateig und Dönerbrot, hergestellt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln sowie die offene Lagerung von Verpackungsmaterial wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel (geschnittene Salate, geschnittenes Gemüse Dönersoße, Pizzateig, Dönerbrot) wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 10.03.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

03.05.2023

Doganay Market

Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein

09.03.2023

In der Metzgereitheke wurden mehrere Knoblauchwürste nach türkischer Art (roh, zum Braten) zum Verkauf angeboten, welche verdorben waren. Die Würste wurden direkt in der Tauflüssigkeit von Fischen gelagert, welche sich ebenfalls in der Theke befanden.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Verkauf der betroffenen Charge wurde sofort untersagt.

Breisgau-Hochschwarzwald

02.05.2023

Très Joli

Marktplatz 3
79199 Kirchzarten

23.03.2023

Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet.

Breisgau-Hochschwarzwald

12.05.2023

Boutique Hotel Kokoschinski

August-Euler-Platz 1
79868 Feldberg

05.04.2023

Es wurde festgestellt, dass im Lagerbereich auf einem Regal, in einer roten Kiste drei verschiedene Nudelpackungen (Bandnudeln und Spaghetti) von Mäusen angenagt wurden. In einer offenen Packung Spaghetti lag Mäusekot. In der Küche lag Mäusekot direkt unter den Arbeitstischen und in einem Sicherungskasten. In der Küche wurden verschiedenste bürgerliche Gerichte, wie Schnitzel, Flammkuchen, Spätzle und Eisbecher, zubereitet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort mündlich untersagt. Die Nudelpackungen wurden sofort bei der Kontrolle am 05.04.2023 entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 06.04.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmittlen wieder gestattet.

Breisgau-Hochschwarzwald

31.05.2023

Bäckerei Gehri

Talstr. 64
79286 Glottertal

19.04.2023

Im Mehllager im Keller wurde an mehreren Stellen am Boden, auf Regalbrettern sowie oberhalb der Mehlsäcke auf einem Sockel Mäusekot vorgefunden. Unter der Tiefkühltruhe lag eine bereits verweste Maus. Nach Öffnen der Holzverkleidung der Bedientheke wurde am Boden und in der Bedientheke unter halb der Torten ebenfalls Mäusekot vorgefunden.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt.

Breisgau-Hochschwarzwald

16.05.2023

Pizzeria Bertoldsbrunnen

Bertoldsplatz 1a
79271 St. Peter

26.04.2023

In einem Produktionsraum wurde eine Teigmaschine vorgefunden, die stark altverschmutzt war und schwarze Verfärbungen aufwies. In der Teigmaschine wurde Pizzateig zubereitet und anschließende für die Pizzen, welche im Restaurant verkaut wurden, verwendet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung von Teig wurde untersagt, die bereits hergestellten Teige und Pizzen wurden entsorgt.

Emmendingen

11.01.2023

Gaststätte "Asia Restaurant Paradise"

Merklinstr. 1
79183 Waldkirch

06.12.2022

Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere waren mehrere Oberflächen wie Fußböden, Wände, Arbeitsflächen, Wrasenabzug, Schubladen, Regale, Türgriffe sowie Arbeitsgeräte wie Messer, Behälter zum Lagern von Lebensmitteln, Töpfe, Pfannen und Schneidebretter waren verschmutzt. Des Weiteren konnte in den Betriebsräumen ein ekelerregender, jauchiger Geruch festgestellt werden. Im Kühlraum war das Kühlaggregat, die Regale und Wände verschmutzt. Weiter wurden darin Lebensmittel teilweise offen in den Regalen und in verschmutzten Eimern auf dem Fußboden gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurde vor Ort eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume mündlich angeordnet und der Betrieb bis zur Abnahme durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Betriebsräume in einem akzeptablen Zustand, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.12.2022 waren alle hygienischen Mängel behoben.

Emmendingen

11.01.2023

Gaststätte "Speckbrettle"

Am Gemeindegarten 2a
79359 Riegel

07.12.2022

Am 07.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Es wurde ein Befall von Küchenschaben in allen Betriebsräumen festgestellt, insbesondere in Bereichen, in denen Lebensmittel offen gelagert wurden, unter sämtlichen Kisten / Kartonagen sowie im Lagerbereich. Weiter wurden gravierende, z.T. ekelerregende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen vorgefunden. Insbesondere wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, die teilweise von schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Gummidichtungen, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Aufgrund des Befalls mit Küchenschaben sowie den massiv hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen wurde das weitere Inverkehrbringen offener Lebensmittel mündlich durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen bis zur Grundreinigung der Betriebsräume und der Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung untersagt. Ferner wurde mündlich angeordnet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle offen gelagerten Lebensmittel zu vernichten und einen schriftlichen Nachweis der erfolgten Vernichtung vorzulegen. Mit der Vernichtung der offenen Lebensmittel wurde vor Ort bei der Kontrolle am 07.12.2022 begonnen.

Freiburg, Stadt
04.01.2023

mbw betriebs GmbH

Richard-Wagner-Str. 33
79104 Freiburg i. Br.

12.10.2022

Bei der Kontrolle am 12.10.2022 wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und eine verendete Maus festgestellt. Insbesondere auf der unteren Ebene der mit Textilvlies bespannten Walze der Teigausrollmaschine gegenüber den Kühl - Tiefkühlhäusern (EG), im Bereich neben und hinter dem Stikkenofen sowie im Verkaufsbereich unter und hinter der Brotschneidemaschine, wurden Schadnagerausscheidungen in Form von Mäusekot festgestellt. Hinter dem Stikkenofen (EG) wurde eine über mindestens mehrere Tage verendete Maus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe dazu wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. gebackene Brötchen) in einem Stikkenwagen gelagert. Diese Verunreinigungen durch Exkremente und eine tote Maus, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen sowie Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, sowie durch die verendeten Schadnager selbst, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht.
Unter diesen Bedingungen des Schadnagerbefalls, waren die in diesen Bereichen zum Verkauf vorbereiteten Lebensmittel unmittelbar der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde mündlich angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten, Verpackungen und Lebensmittel, entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle eingeleiteten professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Der verantwortliche Inhaber sowie sein Bäcker haben noch während der Kontrolle freiwillig die Produktion von Lebensmitteln eingestellt. Ferner wurden alle offenen Lebensmittel vernichtet. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2022 ab 21:00 Uhr waren alle Hygienemängel beseitigt. Nach eingehender Überprüfung der Produktionsbereiche konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. Zudem wurde eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.

Freiburg, Stadt

07.03.2023

Damasko's Europaplatz

Friedrichring 3
79098 Freiburg i.Br.

27.01.2023

Bei der Kontrolle am 27.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, welcher zum Grillen eines Fleischspießes und Anrichten von Speisen genutzt wurde, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke befanden sich mehrere tote Schaben. Eine tote Schabe lag unmittelbar hinter offen gelagerten Take-Away- Verpackungen. Der Fußboden unter dem Backofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch alte Schmutzablagerungen, Lebensmittelreste und tote Schaben verunreinigt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurde auf der offenen und mit Salaten befüllten Aufsatzkühlvitrine eine lebende Schabe vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Arbeitstisch, links der Aufsatzkühlvitrine, insbesondere im Bereich des Wolfes zur Gemüsezerkleinerung und des Tischkutters vorgefunden. Auf dem kleinen Arbeitstisch im Eingangsbereich des Vorbereitungsraumes wurde zum Kontrollzeitpunkt mit Gemüse umgegangen. Im Spalt zwischen Wand und Arbeitstisch wurden, unmittelbar hinter Tomaten und Zwiebeln, mehrere lebende Schaben vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Vorratsregal über der Aufsatzkühlvitrine sowie auf dem Fußboden, insbesondere unter dem Spülbecken, vorgefunden. Auch im Bereich der vor dem Fenster abgestellten Kunststoffeimer, welche mit selbst eingelegten Lebensmitteln befüllt waren, befanden sich mehrere Schaben. Die Kunststoffbehältnisse waren äußerlich durch alte Schmutzablagerungen verunreinigt. Vereinzelt wurden tote und lebende Schaben im Inneren des Mobiliars im Vorbereitungsraum vorgefunden. Einzelne tote Schaben hatten hier unmittelbaren Kontakt zu Bedarfsgegenständen wie Kochlöffeln. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und offene in den kontaminierten Bereichen gelagerte Verpackungen, sowie hergestellte Lebensmittel entsorgt werden. Die Schädlingsbekämpfungs-maßnahmen wurden durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma intensiviert. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 amtlich geschlossen. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 waren sämtliche Reinigungsmängel beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden.

Freiburg, Stadt

07.03.2023

Damaskos

Rieselfeldallee 20
79111 Freiburg i.Br.

31.01.2023

Bei der Kontrolle am 31.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Dieser Bereich wurde zum Anrichten und Grillen eines Fleischspießes genutzt. Der Fußboden unter dem Holzbackofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch tote Schaben verunreinigt. Oberhalb der Marmorarbeitsplatte (Pizzateig-Herstellung) befand sich eine lebende Schabe. Unmittelbar daneben wurden Pizzateiglinge hergestellt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden.Weitere lebende und tote Schaben wurden im Bereich des Spülbeckens festgestellt. Hier wurde geschnittenes Rotkraut in einem Abtropfsieb gelagert. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben, weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur Nachkontrolle am 01.02.2023 um 10:00 Uhr amtlich geschlossen. Sämtliche Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

04.04.2023

Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG

Kreuzstr. 18-20
79106 Freiburg i.Br.

24.01.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Insbesondere im Aufbackraum mit Selbstbedienungstheke wurde Schadnagerkot, sowie eingetrocknete Urinspuren unterhalb der Regale, der zum Verkauf angebotenen offenen Backwaren festgestellt. Mäusekot wurde weiterhin in den unteren Auszugsregalen der Selbstbedienungstheke vorgefunden. Unmittelbar darüber wurden offene verzehrsfertige Backwaren zum Verkauf angeboten. Zudem wurde unterhalb der Regalböden der vorverpackten Backwaren, links von der Zugangstüre des Aufbackraums, Schadnagerkot, eingetrocknete Urinspuren und Fraßspuren in Form von kleinen Kunststofffetzen festgestellt. In mehreren Bereichen der Verkaufsräume wurde Mäusekot festgestellt: Im Bodenbereich der Fleischkühltheken, unterhalb der Paletten für Mehl und Zucker, im Lager im Untergeschoss hinter der Heizungsanlage, sowie im Bodenbereich der Obst- und Gemüseregale. Im Obst- und Gemüsebereich wurden dauerhaft offene Nüsse mit Schokoüberzug und geröstete Pistazien zum Verkauf angeboten. Zudem waren die Bodenflächen hinter den Regalwänden im Obst- und Gemüsebereich mit heruntergefallenen Obstresten verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die vorhandenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten außerdem intensiviert werden. Das Inverkehrbringen der Backwaren im Selbstbedienungsbereich wurde gegen 10 Uhr vorübergehend untersagt. Die offenen Backwaren wurden im Beisein der Kontrolleure aus dem Verkauf genommen. Gegen Ende der Kontrolle um 12:00 Uhr wurde der Stand der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Aufbackbereich überprüft. Der Schädlingskot und die Urinspuren waren vollständig entfernt. Die Reinigungsmängel waren beseitigt. Die vorübergehende Schließung der Backstation sowie der Selbstbedienungstheke wurde vor Ort aufgehoben.

Freiburg, Stadt

05.05.2023

Banoi Streetfood

Augustinerplatz 2
79098 Freiburg i.Br.

16.03.2023

Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und Altverschmutzungen festgestellt. Die Unterbaukühlschränke der Getränketheke, in denen offene Cocktails gelagert wurden, waren durch Altverschmutzungen, Schimmel und schleimige Ablagerungen in den Kondenswasserbehältern erheblich verunreinigt. Die Warmhaltefläche der Kaffeemaschine, auf der die Tassen mit der Öffnung nach unten gelagert wurden, war altverschmutzt. Die Gläserspülmaschine war im Innenbereich durch Rotschimmel und schleimige Ablagerungen am Spülarm verunreinigt. Die zum Gebrauch bereitgehaltenen Gläser und Tassen waren verschmutzt. Der Standmixer war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Schneidebrett war stark abgenutzt und mit schwarzen Versporungen belegt. In der Küche wurden vertrocknete und verfärbte Karottenjulienne in der Saladette gelagert. Die Unterbaukühlschränke waren im Inneren altverschmutzt und durch Schimmel und schleimige Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter im Lager wies schleimige Ablagerungen auf.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die kontaminierten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt.

Freiburg, Stadt

21.04.2023

Firenze-Toscana Restaurationsbetrieb GmbH "Trattoria Toscana"

Friedrichring 7
79098 Freiburg i.Br.

16.03.2023

Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. In einer Untertischkühlung wurden verfärbte und stark verdorben riechende rohe Lachsfilets und Putenschnitzel mit verzehrfertigen Soßen und Butter vorgefunden. In einer Schublade der Kühlung wurden angetrocknete, vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen festgestellt. Die Kühleinrichtungen waren mit schwarzem Schimmel kontaminiert. Offene Lebensmittel wie angestochenes Bier, Pilze, Oliven, ital. Rohwürste, geschnittene Melone wurden in diesen Bereichen gelagert und wa-ren der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt. Im TK-Haus und -schrank wurde offenes Fleisch mit erheblichem Gefrierbrand vorgefunden. Die Abtropfgitter auf den Gläserregalen waren erheblich durch Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war durch alte gelblich verfärbte Lebensmittelreste und Fettablagerungen erheblich verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

18.04.2023

Da Persio Mykonos GmbH

Tullastr. 67
79108 Freiburg i.Br.

07.03.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche befand sich unter und auf dem Pizzaofen Mäusekot. In allen Ecken des Fußbodens, im Bodenbereich hinter dem Arbeitstisch der Kochstelle für den Gyrosspieß, unter dem Spülbecken neben der Teigmaschine sowie in der mit Ausrüstungsgegenständen (Gemüsehobelaufsätze und Löffel) befüllten Schublade unter dem Gemüsehobel wurde Mäusekot festgestellt. Der Boden sowie die gesamte Kücheneinrichtung waren stark mit Fettablagerungen belegt und mit Speiseresten verunreinigt. Im Trockenlager wurden offene und verschlossene Lebensmittelverpackungen aufbewahrt. Auch hier wurde in allen Regalen und Fußbodenbereichen Mäusekot vorgefunden. In einem angebrochenen Sack Kartoffelmehl, welches für die Herstellung von Tempura-Teig verwendet wird, war Mäusekot im Kartoffelmehl sichtbar. In grünen Kunststoffkisten, die mit Kartoffeln und Zwiebeln befüllt waren, auf einem weißen mit Kartoffelmehl befüllten Kunststoffeimer sowie auf einer Dose schwarzer Oliven wurden Mäusekotspuren vorgefunden. Der Boden, die Wände, sowie die Regale in diesem Raum waren stark verunreinigt. In den Räumlichkeiten der nicht mehr betriebenen Gaststätte wurden Lebensmittel und Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst gelagert. An einer Packung Instantnudeln waren Fraßspuren sichtbar. Die Packung befand sich zusammen mit Mäusekot in einer Kartonage. Pizzakartons wurden unterhalb eines Fenstersimses gelagert und gefaltet, auf dem Mäusekot sowie Spinnweben und Staub festgestellt wurden. Diese Verunreinigungen durch Exkremente, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen, Betriebseinrichtungen, Ausrüstungsgegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Schließung des Lebensmittelbetriebs, das Ausräumen, Reinigen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche sowie die Entsorgung der offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel und Verpackungen wurde angeordnet. Ebenso wurde die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.03.2023 um 17:30 Uhr waren die Reinigungsmängel beseitigt. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden.

Freiburg, Stadt

12.05.2023

Fichterlager

Staudingerstr. 105
79115 Freiburg i.Br.

22.03.2023

Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. Die Unterbaukühlungen waren im Inneren verunreinigt. Die Dichtungen der Schubladen waren altverschmutzt und mit Schimmel behaftet. In den Schubladen wurden Lebensmittel wie Hackfleischsoße und Butter ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Es wurden vorportionierte Fleischstücke (Rind/Schwein), Lachs und vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen vorgefunden. Auf geöffneten Originalverpackungen mit Wurstsalat bzw. Speckstreifen hatte sich Schimmel gebildet. Die Teigmaschine war durch eingetrocknete Teigablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich der Aufsatzvitrine sowie sämtliche Gastronomiebehälter waren erheblich verunreinigt. Der Kühlraum, in dem Lebensmittel (z.B. roher Lachs, Käse) ohne Schutz vor Kontamination gelagert wurden, war erheblich altverschmutzt und mit Schimmel kontaminiert. Vorportionierter Pizzateig wurde mit Müllsäcken abgedeckt vorrätig gehalten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

Ortenaukreis

14.12.2022

Fladenbrot-Bäckerei Mouaiad Alboush

Reichenbacher Hauptstr. 41
77933 Lahr

26.10.2022

Bei der Kontrolle wurde in den gesamten Betriebsräumen z.B. unter den Regalen hinter den Arbeitstischen sowie auf und im Inneren der Flächen und Teilen der Fladenbrotformmaschine deutliche und starke Behaftungen von Schadnagerexkrementen vorgefunden. In dem vorgefundenen Zustand war eine Produktion von sicheren Lebensmitteln nicht möglich. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden.
Durch den Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen Lebensmittel hergestellt und verarbeitet werden, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Backwaren. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel ablehnen würde, wenn er von den Produktionsumständen Kenntnis hätte. Die zum Zeitpunkt der Kontrolle produzierten  Lebensmittel „Fladenbrote“ waren daher aufgrund des vorgefunden Zustand der Betriebsstätte als nicht sicher anzusehen und waren nicht geeignet in den Verkehr gebracht zu werden. Die Ware wurde vor Ort vernichtet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion wurde per Sofortvollzug vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 31.10.2022 war der Betrieb und die Gerätschaften grundgereinigt. Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Die Betriebsschließung aufgehoben. Eine arbeitstägliche Reinigung vor Produktionsbeginn wurde angeordnet.

Ortenaukreis

16.12.2022

Landbäckerei Zimmerer

Ortenaustraße 21
77704 Oberkirch

10.10.2022

Bei der Routinekontrolle wurde in den Produktionsräumen ein Schadnagerbefall in Form von lebenden und toten Mäusen und Schadnagerkot sowie ein Befall mit Schaben festgestellt. Im Raum im Untergeschoss wurden direkt angrenzend an Regale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, tote Schadnager vorgefunden. Auch im Lagerraum der Mehlsäcke befanden sich tote Schadnager, sowie unter einem Rollwagen im Produktionsbereich der Konditorei. Weiter wurden während der Kontrolle auch lebende Mäuse festgestellt. Im Lagerraum der Mehlsäcke versuchten Schadnager augenscheinlich Gänge in das Mauerwerk zu graben. Materialteilchen, Sand und Gänge ins Mauerwerk waren zu erkennen. In folgenden Bereichen wurde Mäusekot vorgefunden:
- im Spülraum auf einem Regalboden sowie auf dem großen Spülmittelkanister
- in der Backstube sowie in den Lagerräumen für verschlossene Lebensmittel unter den Regalen, hinter und unter den Arbeitstischen sowie hinter den Maschinen
Kommissionierbereich unter einem Rollwagen sowie in den Fußbodenrandbereichen
- auf roten Kraftstromsteckdosen in den Betriebsräumen
- im Lagerraum für Bedarfsgegenstände neben der Backstube
- auf dem Fußboden neben dem Etagenbackofen
- unterhalb der Etagenbacköfen
- auf den Fenstersimsen in der Backstube; teilweise befanden sich direkt unterhalb der Fenstersimse Arbeitsflächen
- im unteren Bereich (Motorbereich) der Scherbeneismaschine

Auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden beim Etagenbackofen stand der Backschießer direkt mit der Entnahmeseite auf dem Boden. In die Isolierungen der Backöfen waren von den Schadnagern bereits Gänge gefressen worden. Auch die Isolierungen im Inneren der Scherbeneismaschine waren angefressen. Ein direkter Lebensmittelkontakt bestand hier nicht.
 
Der Lastenaufzug, mit welchem verzehrfertige Backwaren ungeschützt / offen transportiert werden, war im Inneren insbesondere im Bereich der Führungsschienen für die Rollwagen altverschmutzt. Weiterhin waren in diesen Bereichen größere Ansammlungen von Mäusekot vorhanden.
 
Auch auf Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt wurde Mäusekot festgestellt:
- in den Gärkörbchen für Brot
- auf Gärtuchträgern
- auf den Transportbändern der Ausrollmaschine
- auf den Transportbändern der Brötchenstraße

Diese Gegenstände haben bei der Verwendung direkten Kontakt mit den Lebensmitteln. So wird auf den Gärtuchträger z.B. roher Brezelteig zum Gären oder Einfrieren aufbewahrt. Auf den Transportbändern der Ausrollmaschine wird roher Teig für die weitere Verarbeitung ausgerollt. Auf den Transportbändern der Brötchenmaschine wird roher Teig für die Brötchenherstellung in die Maschine transportiert.
 
Weiter wurde ein Befall mit Schaben festgestellt. So wurden insbesondere im Untergeschoss (Lagerraum für die Rohstoffe), in der Backstube sowie im hinteren Lagerraum für Bedarfsgegenstände wie z.B. für Backformen, Bleche und Eimer, tote und lebende Kakerlaken vorgefunden. Teilweise lagen tote Kakerlaken in diesen Bedarfsgegenständen.
Zudem befanden sich auf den Sahnespritzbeuteln, welche zum Trocknen im Spülraum aufgehängt wurden, lebende, mottenähnliche Insekten.
 
Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Aufgrund der massiven Verunreinigen, den vorhandenen Fraßspuren an Maschinen sowie den vorhandenen Gängen im Mehl-Lager ist davon auszugehen, dass der Befall bereits über einen längeren Zeitraum besteht.
 
Durch die vorgefunden toten Schadnager, den Schadnagerkot und -urin sowie den Befall mit Schaben in Räumen/Bereichen, in denen Lebensmittel hergestellt und verarbeitet werden, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Backwaren. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel ablehnen würde, wenn er von den Produktionsumständen Kenntnis hätte. Die bereits produzierten Backwaren sind somit als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet zu beurteilen.
 
Weiter waren Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verschmutzt:
 
Die „Bongard“ Teigknetmaschine war im Bereich der Werkzeugaufnahme mit angetrocknetem Teig und Schmutzresten verschmutzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Verschmutzungen beim Betrieb der Teigknetmaschine lösen und so den frisch hergestellten Teig nachteilig beeinflussen.
 
Die Scherbeneismaschine hatte im Vorratsschacht für das Wasser, welches für die Scherbeneisproduktion verwendet wird, in den seitlichen Randbereichen schwarze schmierige Altverschmutzungen/Ablagerungen. Das produzierte Scherbeneis wird für die Herstellung bzw. zum Kühlen für frisch hergestellten Teig verwendet und hat somit direkten Lebensmittelkontakt.
 
Die Backblechputzmaschine war im Inneren stark altverschmutzt und altverfettet. Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie im Bereich der Bürsten war sie mit schmierigen Verschmutzungen altverschmutzt. Eine gründliche Reinigung der Backbleche war so nicht möglich. Lebensmittel, welche auf diesen Backblechen aufbewahrt werden, können so nachteilig beeinflusst werden.
 
In der Backstube wurden unmittelbar über den Gärtuchträgern unsaubere Reinigungsgegenstände aufbewahrt. Angetrocknete Schmutzteilchen können sich von den Reinigungsunterseiten ablösen und so auf Gärtuchträger gelangen. Lebensmittel, welche anschließend auf diesen Gärtuchträger aufbewahrt werden, können dadurch nachteilig beeinflusst werden.
 
Im Kühlraum waren die verzehrfertigen Kuchen nicht ausreichend vor Kontamination geschützt. Am Verdampfergehäuse des Kühlhauses blätterte der Farbanstrich ab. Weiterhin war das Lüftergitter und die Ventilatorenblätter des Verdampfers unsauber.
Hier können sich Farbteilchen lösen und durch die Umluft des Verdampfers können Schmutz- und Staubteilchen auf die ungeschützt aufbewahrten Lebensmittel gelangen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Produktion wurde bis zur Grundreinigung des gesamten Betriebs per Sofortvollzug vor Ort untersagt und die Entsorgung der produzierten Backwaren angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Abend des 10.10.2022 war der Betrieb grundgereinigt, die Produktion wurde wieder freigegeben. Eine arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion vor Produktionsbeginn wurde angeordnet. Von Seiten des Betriebs wurden weitreichende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet.
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2022 waren alle Mängel beseitigt. Schadnager bzw. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Der Betrieb befand sich hygienisch und baulich in einem guten Zustand.

Ortenaukreis

30.12.2022

Symposio

Hauptstraße 44
77704 Oberkirch

24.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine insbesondere im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen wiederholt bräunlich schmierig altverschmutzt war. Durch diese mangelnde Sauberkeit können Schmutz und Keime von der Maschine auf die erzeugten Eiswürfel übergehen. Bei der Verwendung der Eiswürfel in Getränken sind diese der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben.

Ortenaukreis

02.01.2023

Gasthaus Lamm

Schwanenbach 102
78132 Hornberg

19.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren.
So war die Schankanlage / der Schankbalken und der Kegverschluss der Bier-Getränkeanlage massiv verschmutzt. An sämtlichen Produktführenden Teilen befand sich eine gelblich schmierige dicke Ablagerung (augenscheinlich Hefeablagerung).
Auch der Kontaktgrill in der Küche war stark verschmutzt. Am gesamten Elektrogerät befand sich eine dicke Schicht von verbranntem Fett. Diese Ablagerungen können das zubereitete Gargut nachteilig beeinflussen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 23.11.2022 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

19.01.2023

Salman's Bistro

Renchener Straße 3
77704 Oberkirch

07.12.2022

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum hinter der Theke war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen schmierig schwarz altverschmutzt. Die bevorratenden Eiswürfel hatten direkten Kontakt zu den unsauberen Innenflächen der Eiswürfelmaschine. Diese Eiswürfel werden zum Kühlen für die ausgegebenen offenen Getränke verwendet und haben hierdurch direkten Lebensmittelkontakt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schmutz und Keime auf diese Eiswürfel übergehen und diese die damit gekühlten Getränke nachteilig beeinflussen. Dadurch kann die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die bevorrateten Eiswürfel wurden entsorgt und das Herstellen von Eiswürfeln bis zur Grundreinigung der Eiswürfelmaschine per Sofortvollzug vor Ort untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben.

Ortenaukreis

19.01.2023

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

14.12.2022

1. Die Haubenspülmaschine im Spülraum neben der Backstube war im Inneren mit stark angetrockneten Altverschmutzungen und starken rötlich schmierigen Anhaftungen verschmutzt. Beim Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. In dieser Spülmaschine werden Bedarfsgegenstände gespült, in denen anschließend teilweise verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Gebäckstücke und feine Backwaren aufbewahrt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Spülmaschine anhaftender Schmutz und Keime während des Spülvorganges abgelöst werden und auf die darin befindlichen Bedarfsgegenständen übergeht. Es besteht die Gefahr, dass verzehrfertige Lebensmittel, die anschließend auf diesen Bedarfsgegenständen aufbewahrt werden und dadurch nachteilig beeinflusst werden können.
2. Die Backblechputzmaschine war im Inneren insbesondere an der rotierenden Bürste stark altverschmutzt und stark schmierig verklebt. In dieser Maschine werden Backbleche gereinigt, auf denen Lebensmittel (Teigrohlinge) aufgebacken werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich beim Reinigungsvorgang Schmutz und Keime in der Maschine lösen und auf die zu reinigenden Backbleche übertragen werden. Die rohen Backwaren, die anschließend auf diesen Backblechen gebacken werden, können dadurch nachteilig beeinflusst werden. 

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 04.01.2023 waren alle Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

30.01.2023

Kaiserstüble

Renchtalstraße 4
77740 Bad Peterstal-Griesbach

24.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine sowie die Keg-Anschlüsse der Bierzapfanlage stark verschmutzt waren. 
Flächen und Teile der Eismaschine, die direkten Kontakt zum Wasser und/oder Eis hatten (Wasserbad), waren mit gräulich-braunen teilweise schwarzen Schleimbelägen behaftet. Nach Entfernung des Gehäusedeckels wurde ein rotierendes Maschinenteil festgestellt, welches augenscheinlich eine Anhäufung von Abrieb an Kunststoffmaterial herbeiführte. Da sich dieses Bauteil unweit vom Wasserbehälter befand, kann eine Eintragung des Abriebes in das Wasser nicht ausgeschlossen werden. 
Weiterhin wurde im Inneren, oberhalb der Eisbevorratungsschublade auf einem Edelstahlboden, an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Eine Eintragung in das zur Eisherstellung verwendete Wasser bzw. ein Herunterfallen durch die Vibrationen der Eismaschine in die darunter vorrätig aufbewahrten Eiswürfel kann nicht ausgeschlossen werden. 
Die zum Kontrollzeitpunkt benutzten und an den Bierfässern angeschlossenen Keg-Anschlüsse waren teilweise mit sehr starken, kalkähnlich schmierigen Ablagerungen behaftet. Durch diese verschmutzten Oberflächen haben Mikroorganismen einen optimalen Nährboden. Aufgrund des Bierdurchflusses hatten sich zudem augenscheinlich bereits Ablagerungen gelöst. 
Im Bereich der Bierschankanlage hinter der Theke wurde außerdem eine starke, gräulich-gelblich schmierige Ablagerung festgestellt. Dies betraf die Innenseiten der Zapfhähne sowie deren Andockstellen an der Zapfanlage. Besonders in einem der Zapfhähne war deutlich ersichtlich, dass sich bereits Teile dieser Ablagerungen aufgrund des Bierdurchflusses lösten. Ein Eintrag in das gezapfte Bier kann nicht ausgeschlossen werden.  
Aufgrund der stark vorgefundenen Verunreinigungen der beiden beschriebenen Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt (Eiswürfelmaschine und Schankanlage) waren die noch vorrätig gehaltenen und hergestellten Eiswürfel und das bisher gezapfte, offen abgegebene Bier als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Grundreinigung der Eismaschine sowie der Bierzapfanlage wurde vor Ort angeordnet. Die weitere Nutzung wurde untersagt. Die bereits hergestellten Eiswürfel wurden vernichtet. Bei einer Nachkontrolle am 24.11.2022 war die Bierzapfanlage gereinigt und wurde wieder freigegeben.
Bei der Nachkontrolle am 30.11.2022 war auch die Eismaschine gereinigt und wurde freigegeben.

Ortenaukreis

05.04.2023

Mayflower

Tramplerstr. 75
77933 Lahr

01.02.2023

Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst.

Ortenaukreis

22.05.2023

Edeka Kohler

Schaflacher Weg 2
77743 Neuried-Altenheim

17.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt.
Zudem war die Brotschneidemaschine im Backshop oberhalb der Messer stark verklebt und mit Rückständen behaftet. Beim Schneiden hat das Brot direkten Kontakt mit den verschmutzten Bereichen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

Ortenaukreis

25.05.2023

Karpfenstüble

Am Waldmattensee 6
77933 Lahr

24.04.2023

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet.

Ortenaukreis

01.06.2023

Metzgerei Spinner

Talstraße 2
77770 Durbach

27.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen.
Weiter war der Lüfter des Frischfleischkühlschranks des Thekenbereichs mit schwarzen und rötlichen, schmierigen Rückständen verschmutzt. Altverschmutzungen waren zu erkennen. Durch die Umluft/Luftzirkulation der gekühlten Umgebungsluft im Fleischkühlschrank kann nicht ausgeschlossen werden, dass Keime, Bakterien sowie Sporen auf das frische Fleisch übertragen werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

Rottweil

08.03.2023

Gaststätte/Imbiss Dönerland

Hauptstraße 60
78713 Schramberg

12.01.2023

Küche: Es wurden massive Verschmutzungen festgestellt (die Teigknetmaschine, die Kaffeemaschine, der Dönergrillablauf, im Bereich der Geschirrspülmaschine und in den Fußbodenecken, etc.). Vorbereitungsbereich: Der Kühlschrank war innen stark verschmutzt. In einer nicht für Lebensmittel geeigneten defekten (Loch provisorisch mit einer Tüte verschlossen) und am Deckel versporten Transportkiste wurde geriebener Käse aufbewahrt. Das Insektengitter am geöffneten Fenster war defekt. In der Gefriertruhe befanden sich wiederholt eingefrorene Dönerspieße (nicht als Müll gekennzeichnet). Sonstiges: Es konnten für die Mitarbeiter, welche leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, keine Schulungsnachweise nach § 4 LMHV vorgelegt werden. Die Mitarbeiter trugen während des Umgangs mit offenen Lebensmitteln keine separate und saubere Arbeitskleidung. An sämtlichen Handwaschbecken im Betrieb fehlten Einmalhandtücher. Zum Bestreichen von Lebensmitteln wurden nicht für Lebensmittel geeignete, teilweise rostige, Baumarktpinsel verwendet. Im Thekenbereich wurde Straßenbekleidung aufbewahrt. Produktbezug: Durch die vorgefundenen Verschmutzungen bei der Teigknetmaschine, bei der Kaffeemaschine, bei Baumarktpinseln sowie durch die vorgefundenen Versporungen bei der Transportkiste bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Teig, Kaffee, geriebenem Käse und Milcherzeugnissen zum Bestreichen von u. a. Pizza. Durch die o. g. sonstige mangelnde Betriebshygiene und die mangende persönliche Hygiene (einschließlich fehlender Schulungsnachweise nach § 4 LMHV) waren weitere Lebensmittel mittelbar und unmittelbar betroffen. Auch für diese bestand die Gefahr nachteilig beeinflusst bzw. kontaminiert zu werden.

Anhang II Kapitel I Nrn. 1, 4, Kapitel II Nr. 1 d, Kapitel V Nr. 1 a, Kapitel VIII Nr. 1, Kapitel IX Nrn. 2, 3, Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004; § 4 LMHV; Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Nachkontrolle am 09.02.2023 ergab nachfolgende Feststellungen: Küche: Der Reinigungs-zustand der Teigknetmaschine hatte sich verbessert. Die Kaffeemaschine war durch eine neue ersetzt worden. Der Reinigungszustand des Dönergrillablaufs war zufriedenstellend. Im Bereich der Geschirr-spülmaschine war gereinigt worden. Vorbereitungs-bereich: Der Reinigungs-zustand des Kühlschranks war zufriedenstellend.

Rottweil

08.05.2023

Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern

Gottfried-von-Cramm-Weg 4
78662 Bösingen-Herrenzimmern

02.03.2023

In einem erheblich altverschmutzten Kühlschrank wurden nachfolgende nicht sichere Lebensmittel zur Verwendung im Rahmen einer Speisenabgabe bereitgehalten: • Rinderfiletsteak mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (01.03.2023). • Olivenmix mit erheblicher Schimmelbildung. • Diverse Teigwaren, Kartoffelsalat, Lasagneplatten, überbackene Auberginen (teilweise stark angetrocknet) und Champignonsoße (schmierig) ohne Abdeckung.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 02.03.2023 freiwillig entsorgt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

03.02.2023

Oishi Asia Restaurant

Niedere Str. 55
78050 Villingen-Schwenningen

05.01.2023

1.) Umgang und Lagern von Lebensmitteln:
Auf der Anrichte neben der Durchreiche, stand in einem durch eingetrocknete Suppenreste verschmutztem Suppenbehältnis eine Suppe, welche warm zur direkten Abgabe bereitgehalten wurde. Die Reiskocher, in denen Reis frisch zubereitet wurde, waren an den Innenseiten der Deckel mit braunen Rückständen verfärbt. Verschiedene Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Salat, Tomaten, Gurken, Sprossen und vorgeschnittenes Gemüse wurden auf feuchten, teilweise dunkel verfärbten Papierhandtüchern in Kunststoffbehältnissen aufbewahrt. Vorgekochte Mienudeln standen in einem altverschmutzten Sieb und mit einem Stofflappen bedeckt im Küchenraum auf der Arbeitsfläche. Lebensmittel, wie panierte Teigbällchen und Mienudeln, lagerten offen und ungeschützt in der Tiefkühltruhe im Keller. In einem offenen Behältnis im Keller lagerte Paniermehl in welchem ein Stück einer Spanplatte vorgefunden wurde. Im Kühlraum im Keller wurde Petersilie im Auffangeimer für das Abtropfwasser des Kühlaggregats gelagert. Eine Kiste mit Sprossen wurde offen im unreinen Keller zwischengelagert. Über der Kiste mit den Sprossen bröckelte der Deckenbelag, ebenso war die Decke mit zahlreichen Spinnweben versehen.

2.) Verunreinigung von Kühl- und Tiefkühlmöbeln:
Sämtliche Kühlschränke in der Küche waren von außen mit einem schmierig fettigen Film überzogen. Der Innenraum und die Lagerflächen der Kühlschränke, welche direkten Kontakt zu einzelnen Lebensmitteln wie z.B. Paprika, Apfel, angeschnittener Kohl etc. hatten waren verunreinigt und ebenfalls schmierig und fettig. Im Bereich der Sushizubereitung wurden alle Lebensmittel, wie verschiedene Fischsorten, vorgeschnittene Avocado, Kaviarersatz in Dosen auf durchnässten Papiertüchern gelagert. Alle Unterbaukühlschränke waren an den Eck- und Randbereichen mit braunen Rückständen verunreinigt. Die meisten mit vorgeschnittenem Gemüse wie z.B Zwiebeln, Karotten etc. gefüllten GN- Behälter der Saladette in der Küche waren von innen altverschmutzt. Der Ablauf für Schmelz-/ Putzwasser des Unterbaukühlschranks der Saladette war mit einem schmierigen Film aus Lebensmittelresten ausgekleidet, hier war ein muffig stinkender Geruch wahrnehmbar.

3.) Verunreinigung von Ober-/Arbeitsflächen in der Küche:
Nahezu alle Arbeits-/ und Oberflächen in der Küche wie z.B. Regale, Ablagen, Fronten, Boden waren verunreinigt und mit einem Fettfilm überzogen. Die Bodenflächen, besonders an den schwer zugänglichen Stellen, waren teilweise mit alten anhaftenden Resten von Lebensmitteln versehen. Auf dem Boden stand ein verschmutzter Putzeimer auf einer ebenso verschmutzten Getränkekiste. Das darin befindliche Putzwasser roch unangenehm. Daneben stand auf dem Boden ein Plastikbehälter mit Altfett, in dem ein mit Altfett verkrusteter Trichter steckte. Der Bodenablauf war mit Lebensmittelresten zugesetzt.

4.) Verunreinigung von Bedarfs- und Ausrüstungsgegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt:
Am Reiskocher im Sushizubereitungsbereich löste sich die Innenbeschichtung des Garraumbehälters. An einigen der bereitgestellten ineinander gestapelten Suppenschalen blätterte die Farbbeschichtung ab. Sämtliche Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände wie Suppenlöffel, Messer, Gemüseschäler und Dosenöffner waren mit angetrockneten Lebensmittelresten teilweise stark verunreinigt. Die Mikrowelle war im Innenraum altverschmutzt. Mehrere Soßenquetschflaschen waren mit Soßenresten verschmiert und an den Lochtüllen eingetrocknet. Schneidebretter waren teilweise mit tiefen Furchen versehen und verunreinigt. Im Sushizubereitungsbereich wurden die Messer, welche zum Schneiden von frischem Fisch und Gemüse für das Sushi genutzt werden in einem mit trüben Wasser gefüllten Bierglas aufbewahrt. Der Spüllball für die Schankanlage war durch Ablagerungen von Bierrückständen im Innenraum dunkel verfärbt.

5.) Handwascheinrichtung:
Die Seifenspender und die Einmalhandtuchspender der Händewascheinrichtungen in der Küche und im Sushivorbereitungsbereich waren massiv mit eingetrockneten Flüssigseifenresten und einem Fettfilm altverschmutzt.

Die Kontrolle erfolgte kurzfristig aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen offenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.01.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben und die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet.

Schwarzwald-Baar-Kreis

20.03.2023

H & I Lebensmittelmarkt

Weitengasse 2 - 4
78183 Hüfingen

24.02.2023

1.) Umgang und Lagerung von Lebensmitteln:
In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter unakzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass diese einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. In der Frischfischtheke wurde frischer Fisch (Sprotten) in einer trüben Flüssigkeit bei einer Temperatur von 4,8 Grad Celsius zum Verkauf angeboten. In und auf den Fischen waren an mehreren Stellen kleine lebende Würmer zu erkennen. Die Fische wurden mit einer Schaufel portioniert welche ursprünglich für Katzenklos bestimmt ist. Im Kundenbereich stand neben erdbehaftetem Obst und Gemüse ein Regalwagen mit offenen Backwaren, welche dort zum Auskühlen abgestellt wurden. In einer stark vereisten Tiefkühltruhe im Lagerbereich wurden größere Mengen offenes Hackfleisch mit anderen Lebensmitteln und Kartonagen gelagert. In den Regalen des Trockenlagers und in den Regalen des Kühlraumes wurden verschiedene, augenscheinlich verdorbene, Lebensmittel mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten, welche laut Aussage des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, zur Entsorgung vorgesehen waren, zwischen frischen Lebensmitteln ohne Kenntlichmachung gelagert. Im Fleischkühlhaus hingen neben dem verrosteten Kühlaggregat, einzelne offene verzehrfertige Würste. Im gleichen Umfeld lagerten offene Fleischabfälle, welche dort bis zu ihrer Entsorgung zwischengelagert wurden.

2.) Verunreinigung von Bedarfs-und Ausrüstungsgegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt:
Die Schneidebretter aus Kunststoff waren stark abgenutzt und mit tiefen Furchen versehen. Einzelne Messer und eine Palette waren mit anhaftenden Fleischresten altverschmutzt. Der Auslassring des Fleischwolfes war an der Außenkante altverschmutzt. Die Wiegefläche der Waage an der Bedientheke für Frischfisch war mit alten anhaftenden Fischschuppen verunreinigt.

3.) Lager/- Betriebsräume:
Sowohl der Kühlraum für vorverpackte Lebensmittel, Obst und Gemüse als auch der Fleischkühlraum waren verschmutzt. Im Deckenbereich, und an einzelnen Fugen der Kühlräume waren Schimmelsporen zu erkennen. Die Randbereiche an den Türen waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lüftungsgitter der Kühlräume waren stark verunreinigt. Der Wasserauslass des Spülarms im Spülbereich war mit einem schmierigen Film überzogen. Die Bodenabläufe hinter der Metzgereitheke war mit Lebensmittelresten verunreinigt und offensichtlich länger nicht mehr gereinigt worden.

4.) Handwascheinrichtungen
Die Handwascheinrichtung der altverschmutzten, sanierungsbedürftigen Personaltoilette, auf welcher offensichtlich geraucht wurde, war nur mit einer Kaltwasserzufuhr ausgestattet. An der Handwascheinrichtung der Metzgereitheke war zum Zeitpunkt der Kontrolle ebenfalls kein warmes Wasser verfügbar. Der Einmalhandtuchspender dieser Handwascheinrichtung war am Auslass mit eingetrockneten Fleisch und Blutresten verschmiert.5.) MüllentsorgungDer Außenbereich neben der Warenannahme wo die Mülltonnen stehen glich zum Zeitpunkt der Kontrolle einer Müllhalde, welche einen gedeckten Tisch für sämtliche Schadnager bietet. Hier wurde ein extrem hohes Aufkommen von zu entsorgenden Materialien und Gegenständen wie z.B. ca. 30 gepresste Papppakete, Rollwägen mit gebrauchten Styroporkisten vom Fisch, ein ausrangierter Zerlegetisch, Gemüsekörbe, und andere Utensilien gelagert. Fleisch und Fischabfälle sollten in der gelben Tonne entsorgt werden. Durch die fehlende Einsehbarkeit in einzelne zugestellte Bereiche ist ein Schädlingsvorkommen in diesem Bereich nicht ausgeschlossen.

Die Kontrolle erfolgte kurzfristig aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Betroffene Ware wurde bei der Kontrolle entsorgt. Weitere gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher konnten ausgeschlossen werden. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren sämtliche Hygienemängel behoben. Eine Nachkontrolle ist terminiert.

Schwarzwald-Baar-Kreis

30.03.2023

Bombay Delight

Rietstr. 27 - 29
78050 Villingen-Schwenningen

08.03.2023

1.) Verunreinigung von Kücheneinrichtungen:
Die Spülmaschine war erheblich verkalkt und roch modrig. Außerdem wurde das zwei Tage alte Schmutzgeschirr sowie das Gästebesteck und die Arbeitsgeräte von Hand mit mehreren dunklen und übelriechenden Lappen gespült. Anschließend wurden diese gereinigten Gegenstände auf einem massiv schwarzen verschimmelten Spülkorb direkt vor der offenen und übelriechenden Spülmaschine zum Trocknen abgelegt. Laut Aussage des Mitarbeiters war die Spülmaschine seit vier Wochen defekt. Die Teigknetmaschine stand im unreinen Lagerraum zusammen mit unreinen Gegenständen wie Leergut, alten Kartonagen, erdbehaftetem Gemüse und alten und verunreinigten Reinigungsgeräten.Das Handwaschbecken war zugestellt, mit Lebensmitteln verunreinigt und nicht funktionsfähig, ein Schlauch war am Hahn installiert, sodass keine Wasserentnahme erfolgen konnte. Außerdem war der Einmalhandtuchspender leer und von außen an der Entnahme massiv bräunlich verunreinigt. Aus einem zweiten Waschbecken roch es modrig, außerdem stand darin ein Eimer mit Schmutzwasser; mit diesem Schmutzwasser wischte der Koch etliche bei der Kontrolle beanstandeten Arbeitsflächen und Gerätschaften mit einem dunklen und verschmutzten Lappen ab. Der Spülstopfen des Waschbeckens lag auf dem Arbeitstisch direkt neben einem benutzen Schneidebrett.

2.) Umgang mit Lebensmitteln:
Lebensmittel wie Hähnchenbrustfilet, Soßen und flüssige Gewürze waren an den Oberflächen angetrocknet. Bereits gegarte Hähnchenkeulen wurden im Unterregal offen bei Raumtemperatur bevorratet, eine unsaubere Kunststoffschüssel stand direkt darauf. Im angrenzenden Trockenlager (ehemals Kühlraum) roch es dumpf und muffig, im Raum wurden offene Lebensmittel (Nüsse) ohne jegliche Abdeckung belagert.

3.) Verunreinigungen von Gerätschaften mit direktem Lebensmittelkontakt:
Verschiedene Gerätschaften, die direkten Kontakt mit Lebensmitteln hatten, waren mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet: Hackmesser, Messer, mehrere Pfannen, mehrere Kunststoffbehälter, eine Vielzahl von weißen Schalen, Kunststoffsieb, Trichter, zwei Gemüsehobel, Sparschäler, Wellholz, mehrere Speiseteller, Spachtel und Löffel. Weiter war der Handpürierstab verunreinigt, insbesondere war der Aufsatz innerlich mit einer dunklen, gelblichen Flüssigkeit verschleimt und roch muffig. Mehrere gefüllte Gastrobehälter waren an den Rändern mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Die Teigknetmaschine war im Kopf- und Aufhängungsbereich des Knetarmes mit gelblichen und angetrockneten Teigresten verunreinigt.

4.) Verunreinigung von Oberflächen:
Die Wände und der Fußboden waren verunreinigt. Insbesondere der Fußboden hinter der Tiefkühltruhe im angrenzenden und offenen Lagerraum war mit angetrockneten Lebensmittelresten und Zigarettenkippen verunreinigt.5.) Verunreinigung von Kühleinrichtungen:Der Kühlschrank war verunreinigt, insbesondere war die Türgummidichtung und der Abtropfauffangbehälter mit einer braunen und schmierigen Flüssigkeit behaftet, auch wurden in diesem Kühlschrank offene Lebensmittel (z.B. eine angeschnittene Mango und eine Schüssel mit geschältem Knoblauch) gelagert.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die vorhandenen bereits hergestellten Lebensmittel und Speisen wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 09.03.2023 waren die Hygienemängel teilweise behoben, eine erneute gründliche Reinigung der Teigknetmaschine wurde nochmals mündlich und schriftlich angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde wieder gestattet. Eine erneute Nachkontrolle wurde vor Ort mündlich angekündigt.

Schwarzwald-Baar-Kreis

30.03.2023

China Restaurant Singapur

Dauchinger Str. 49
78056 Villingen-Schwenningen

09.03.2023

1.) Herstellung von Lebensmitteln
Im verunreinigten Handwaschbecken wurde bei Raumtemperatur unverpackter roher Fisch aufgetaut und Fleisch in einer verfärbten schmierigen Verpackung gelagert. Salat und Petersilie wurde in einer schlecht riechenden und verfärbten Flüssigkeit gelagert. Fleisch wurde unverpackt in verunreinigten und splittrigen Kunststoffbehältern gelagert.Fast alle Möbel, Geräte und Fenster waren mit einem Fettfilm überzogen. In der Spülmaschine stand ein von Vortagen ekelerregend stinkendes Spülwasser. In der Spülmaschine lag ein mit Spülresten stark verkrusteter Spülkorb. Unter den Schneidebrettern lagen stinkende Stofflappen. Der Untertischkühlschrank in der Saladette war innen mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt. Eine Vielzahl der vorgefundenen und bereitgelegten Gegenstände für die Lebensmittelbearbeitung (hier: Messer, Schöpfkellen, Beil, Schüsseln, Eimer, Siebe, Schneebesen, Pfannen, Dosen, Sparschäler, Salzstreuer, Verpackungen) waren mit anhaftenden und oder verkrusteten Lebensmittelresten verunreinigt. Der Reis im Reiskocher war mit einem bräunlich verunreinigten Tuch abgedeckt. Der Reiskocher war innen und außen verunreinigt. Das Schneidebrett war verfärbt und verunreinigt. In der Theke standen 3 Flaschen Spirituosen die außen mit Schimmel überzogen waren.

2.) Schädlinge /Rattenbefall
Im Keller wurden Lebensmittel wie Kartoffeln, Zwiebeln, Teigwaren offen gelagert, obwohl ein Schadnagerbefall bekannt war. Kartoffeln und Lebensmittelpackungen mit Mehl und Reis waren angefressen. Im gesamten Keller wurde ein starker Uringeruch festgestellt. Rattenkot wurde in der Küche hinter der Saladette und im Keller an mehreren Stellen gefunden.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entfernt. Bei der Nachkontrolle am 13.03.2023 waren die beanstandete Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte.

Schwarzwald-Baar-Kreis

15.05.2023

Metzgerei Hodler

Weidenbächlestr. 1a
78112 St. Georgen

25.04.2023

In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass Sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren, wie z.B. offene Lagerung von Fleisch neben gesplitterten Kunststoffkisten, angeschnittene offene Wurst welche mit offener Schnittfläche direkt an der schmutzigen Kühlhauswand lagerte.
Sämtliche Bodenabläufe waren mit Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Handwaschgelegenheit war defekt. Während der Kontrolle lief eine Schabe an der Wand hoch.
Verschiedene Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt wie Messer, Speckschneider, Tumbler, Abschwartmaschine waren mit alt anhaftendem Schmutz verunreinigt. Der Auslassring des Fleischwolfes war an der Außenkante stark verrostet. Die Crasheismaschine war im Innenraum mit einem schmierigen Film verunreinigt.
Die oben genannten Mängel wurden teilweise bereits bei der Kontrolle am 26.01.2023 wiederholt festgestellt.
 

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004

Eine Nachkontrolle ist terminiert.

Schwarzwald-Baar-Kreis

15.05.2023

Pizza Express Mamma Mia

Hofstr. 27
78073 Bad Dürrheim

25.04.2023

In Betriebsräumen wurden Lebensmittel unter nicht akzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. In der Kühltheke wurde Schinken und Thunfisch bei einer Temperatur von +19,5° C zur weiteren Verarbeitung gelagert. Spargel für Pizza war hochgradig verdorben, roch sauer und muffig. Verschiedene vorgekochte Nudeln waren angetrocknet und nachteilig beeinflusst.
Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, wie Teigmaschine, Dosenöffner, Wannen zur Lagerung des Pizzateiges, Pizzaschneider, Wellholz und Schneidemesser, waren altverschmutzt und teilweise verkrustet. Die Fritteuse war altverschmutzt und hochgradig verkrustet.
Sämtliche Kühleinrichtungen, wie Schubladen und Schränke, waren innen, sowie außen, teilweise erheblich altverschmutzt. Arbeitstische, Regale und Abzugshaube waren teilweise erheblich altverschmutzt und stark verfettet. Wandbereiche und der Bereich des Backofens waren ebenfalls erheblich verschmutzt.
 

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, die zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte.

Tuttlingen

19.01.2023

Imbiss Restaurant L'Italiano

Reichenbacher Straße 9
78564 Wehingen

14.12.2022

a) Für den Verzehr durch den Menschen inakzeptable Lebensmittel wie Gnocchi mit stark säuerlichem Geruch, angeschnittene Auberginen und Tomatenviertel mit Schimmelbefall, eingetrocknete Kochschinkenscheiben mit schmierig muffiger Oberfläche und Packungen mit schmierig verändertem Spinat mit austretender brauner Flüssigkeit (Verderbsanzeichen) wurden in Kühleinrichtungen für die unmittelbare Speisenherstellung vorrätig gehalten und somit in den Verkehr gebracht. Diese Lebensmittel waren sinnfällig verdorben und ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen und daher nicht sicher. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren die Käsereibe, der Gemüsehobel und der Fleischklopfer mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die direkt mit Lebensmitteln (Auberginen, Oliven, Gurken und Parmesankäse) befüllten Kühlschubladen sowie das Kunststoffschneidebrett massiv altverschmutzt.

a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i. V .m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 "

Hinweis: der Betrieb wurde vom Betreiber am 06.02.2023 abgemeldet Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Untersagung der Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis zur Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume. Bei der Nachkontrolle am 16.12.2022 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen. "

Tuttlingen

05.05.2023

Aksa Lebensmittelhandel Tuttlingen GbR

Möhringer Straße 27
78532 Tuttlingen

31.03.2023

a) Lagerung von mehreren Kilogramm sinnfällig verdorbenem Gemüse, wie Zucchini, Cherrytomaten, Wachtel- und Saubohnen. Sowie viele Lebensmittel mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie Butter, Rinderwurst und Käse.

b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere das Förderband der Teigportioniermaschine, die Unterseite der Knetmaschine und die Führungsschiene der Bäckereitheke.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und Grundreinigung in der Backstube und der Bäckereiverkaufstheke.

Tuttlingen

05.05.2023

Lammbrauerei

Schillerstraße 3
78604 Rietheim-Weilheim

05.12.2022

a) Betriebsräume, Arbeitsgeräte und Ablageflächen wurden nicht sauber und instand gehalten, die Wände und Fußböden waren mit einem massiven Schwarzschimmelbefall behaftet. Ebenso waren die Sichtungsfenster des Gerstenmalz-Silos, die Oberfläche des Trichters und die Maische- und Läuterbottiche im Innenraum rostig oder teilweise stark verrostet, so dass Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

b) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. So war die Oberfläche der Walze in der Schrotmaschine komplett verrostet und die Edelstahl-Flaschenabfüllanlage stellenweise mit bräunlichen Verfärbungen versehen.

c) Der Rohstoff -Gerstenmalz- welches hochgradig mit unterschiedlichen Schädlingen (Speichermotten, Mehlkäfer, Getreideplattkäfer, Kornkäfer), sowie deren Kot, Larven, Puppen und abgeworfenen Häuten kontaminiert war, im Silo gelagert. Das
Gerstenmalz wird als Hauptzutat für das Bierbrauen verwendet und somit in den Verkehr gebracht.

a) § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004

c) 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Unschädliche Beseitigung des betroffenen Gerstenmalzes und der daraus hergestellten Biere. Außerbetriebnahme der betroffenen Anlage.

Tuttlingen

26.05.2023

Bistro Sen Asia

Hauptstraße 25
78647 Trossingen

21.04.2023

a) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. Die Fritteusen mit den dazugehörigen Körben waren altverschmutzt und im Ofen wurden ungereinigte Pfannen und Holzbretter aufbewahrt. Teilweise wurden Lebensmittel in altverschmutzen Gefäßen gelagert.

b) In der Küche in einer Kühleinrichtung in einem kleinen Kunststoffbehälter wurden Ananas-Scheiben in einer gelblich-bräunlichen Flüssigkeit, mit erkennbaren Schimmelansatz und einem fauligen-säuerlichen Geruch gelagert. Des Weiteren wurden vier angefaulte Gurkenstücke in der Sushi-Kühlung und auf der Arbeitsfläche neben dem Herd stand ein Edelstahlbehälter mit gehackten in Öl eingelegten Knoblauch, der an der Oberfläche grünlich verfärbt und an den Randbereichen angetrocknet und somit bräunlich war.

a) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004

b) Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde vorrübergehend beschränkt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die hygienischen Mängel soweit beseitigt, dass die Betriebsbeschränkung wieder aufgehoben werden konnte.

Waldshut

29.03.2023

Oishii Sushi & Grill

Alte Basler Straße 2
79713 Bad Säckingen

23.11.2022

Es wurden verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorrätig gehalten:
- Muscheln m. stellenweise leicht fäkalem, in erwärmtem Zustand süßlichem, Geruch in Verbindung m. sehr stark erhöhten Gehalten an Verderbserregern.
- Lachs m. starken sensorischen Abweichungen u. säuerlich-gärig, schwefelig, süßlich u. in erwärmtem Zustand säuerlich-käsig, dumpf riechend.
Außerdem waren unsichere Lebensmittel vorhanden, die nicht von Menschen verzehrt werden dürfen:
- Frittierfett, durch zu langen Gebrauch oder/und zu hohe Temperaturen oxidativ u. thermisch in Geruch und Geschmack schwerwiegend nachteilig verändert. Hoher Gehalt an polymeren Triglyceriden.
- Restscheibe Ananas in einer Konservendose m. kleinen korrodierten Stellen, die einen wesentlich erhöhten Zinn- u. einen erhöhten Eisengehalt aufwiesen.

- Muscheln u. Lachs: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002, somit Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB u. entspr. § 60 Nr. 26a LFGB i.V.m. §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV.
- Frittierfett und Ananas: Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 u. Ordnungswidrigkeit entspr. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a lit. a) LFGB

Bei einer Nachkontrolle waren noch Reinigungsmängel im Bereich des Schranks unterhalb der Fritteuse und hinter/unter der Gefriertruhe vorhanden.

Waldshut

21.04.2023

il Gusto

Badstraße 30
79761 Waldshut-Tiengen

01.02.2023

Küche in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Mehrere Hygienemängel zum wiederholten Mal beanstandet. Die festgestellten Zustände würden bei einem empfindlichen Verbraucher Ekel hervorrufen, wenn er davon Kenntnis hätte, auch wenn er am Lebensmittel bzw. an den zubereiteten Speisen selbst nichts riecht, schmeckt oder sieht. Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

Waldshut

21.04.2023

Esinti Grill Haus

Waldshuter Straße 10
79761 Waldshut-Tiengen

27.02.2023

Betriebsstätte in allgemein unaufgeräumtem, ungeputztem und erheblich verschmutztem Zustand. Gesamter Getränke-Thekenbereich verschmutzt. Arbeitsflächen, Fußboden und Zubereitungsbereich für Speisen hinter der Bedientheke altverschmutzt. Spül- und Vorbereitungsraum stark verunreinigt. Geschirr mit angetrockneten Speiseresten. Mülleimer unverschlossen. Muffig-fauler Geruch. Verunreinigter Vorbereitungsraum/Lagerraum. Verunreinigte Bedarfsgegenstände, Unrat und Müll auf den Arbeitsflächen zusammen mit Lebensmitteln gelagert. Maschinen zur Lebensmittelherstellung mit Lebensmittelresten altverschmutzt. In den Kühlräumen lagern reine nicht abgedeckte Lebensmittel zusammen mit unreinen Lebensmitteln. Bedarfsgegenstände lagern direkt auf den Lebensmitteln. Im Lagerraum lagern Lebensmittel zusammen mit Unrat und Müll. Äußerer Lagerraum extrem mit Müll und Abfällen verdreckt.

§ 3 S. 1 LMHV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

 

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