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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg

Stand: 02.04.2025
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Behörde

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

Breisgau-Hochschwarzwald

01.04.2025

Penny Markt

Gewerbestr. 2
79219 Staufen

25.02.2025

In den Verkaufsräumen wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt. Auf der Regalfläche wurden mehrere Packungen mit Bravo Kartoffel-Chips mit Paprika-Geschmack (MHD 03.07.2025, Hersteller: Snäcky Knabbergebäck,Celler Weg, in 29386 Hankensbüttel) gelagert. Auf der Verpackung dieser Kartoffel Chips befand sich ein bis zu ca. 3 x 1,9 cm großes Loch mit ungleichmäßig geformten Randbereichen. Die Packung befand sich im direkten Umfeld zu den mit Mäusekot behafteten Regalflächen. In den Regalbereichen direkt hinter diesen Kartoffel-Chips war ein deutlicher Ammoniakgeruch wahrzunehmen.

Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) 178/2002

Die betroffenen Kartoffel-Chips wurden aus den Regalen entfernt. Noch während der Kontrolle wurde mit einer Grundreinigung begonnen. Der Mangel wurde vom Betrieb vollständig behoben.

Emmendingen

21.03.2025

La Toscana

Riegeler Str. 7
79331 Teningen

30.01.2025

Am 30.01.2025 wurde im Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde Mäusebefall sowie mehrere Hygienemängel festgestellt. Es wurden 7 Verdachtsproben erhoben, 2 davon wurden als nicht zum Verzehr geeignet (Ananas aus der Pizzabelegstation, Artischocken aus der Pizzabelegstation) und 3 als nachteilig beeinflusst (Tortelini gekocht, Tiramisu, Bandnudeln) beurteilt. 2 Proben waren unauffällig.

Art. 14 Abs. 2 b, Art. 14 Abs. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; § 3 LMHV; Anhang II Kap. IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004;

Der Betrieb wurde vorrüberhegend geschlossen. Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Am 31.01.2025 waren die Mängel beseitigt.

Freiburg, Stadt

12.11.2024

Teleworld

Bismarckallee 7
79098 Freiburg

24.09.2024

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Freiburg, Stadt

10.12.2024

Primo Market

Bernhardstraße 6
79098 Freiburg i. Br.

07.11.2024

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. In der Hauptküche wurde auf dem Fußboden, insbesondere unter der offenen Bedientheke, sowie auf der Regalablage unmittelbar unter dem Arbeitstisch, auf dem mit offenen Lebensmitteln (Schinken, Mozzarella) umgegangen wurde, Mäusekot vorgefunden. Unmittelbar neben einem offenen Behältnis mit Weizengries wurde Mäusekot festgestellt. Auf der Fensterseite der Hauptküche, unter dem Pizzaofen und im angrenzenden Bereich der Nudelproduktion, wurde Mäusekot auf dem Fußboden sowie Reinigungsmängel vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurden Nudeln hergestellt. Der Schocktiefkühler für selbst hergestellte offene Nudelprodukte war im Inneren durch Schimmel verunreinigt. Im separaten Bereich der Pizzaherstellung wurden auf einer Palette offene Mehlsäcke mit unmittelbarem Kontakt zu Mäusekot und anderen alten Verunreinigungen gelagert. Der Fußboden war insbesondere unter der zum Kontrollzeitpunkt bereits mit Lebensmitteln befüllten Belegstation und im Bereich der Teigmaschine durch Mäusekot verunreinigt. In der Spülmaschine wurden alte, teils schleimige Ablagerungen festgestellt. Im Kühlhaus wurden im Bereich der Regale und Wände Verunreinigungen und Schimmel festgestellt, hier wurde zum Kontrollzeitpunkt offenes Obst und Gemüse gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Gaststättenbereiches wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten und hergestellten Lebensmittel, entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet.
Im Einzelhandelsbereich des Betriebes wurde kein Befall mit Schadnagern festgestellt. Daher wurde dieser Bereich von den behördlichen Maßnahmen ausgenommen.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 wurde im Betrieb kein Schadnagerkot mehr vorgefunden. Die Teilschließung des Gaststättenbereiches wurde aufgehoben.

Freiburg, Stadt

21.03.2025

Alnatura

Kaiser-Joseph-Str. 282
79098 Freiburg i.Br.

07.02.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufsraum wurden erhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen in den Warenregalen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Besonders betroffen waren die Regale mit Keksen, Zucker, Mehl sowie Frühstückscerealien. In diesen Bereichen wurden zahlreiche Lebensmittel vorgefunden, deren Verkaufsverpackung bereits durch Fraßspuren beschädigt und das Lebensmittel damit kontaminiert war (z.B. Dinkel Eierplätzchen, Doppelkeks, Früchtemüsli, Zucker). Zudem wurde auch auf mehreren Verkaufsverpackungen verschiedener Produkte Schadnagerkot vorgefunden (z.B. Mäusekot auf Verkaufsverpackung von Langkornreis und Müsli). In einer durch Schadnager geöffneten Verkaufsverpackung Rohrohrzucker wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. Auf mehreren Packungen mit Kaffeefiltern waren deutliche Urinspuren zu sehen. An der Verkaufstheke für Backwaren wurde auf der Arbeitsfläche unmittelbar neben den Kaffeebechern Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Konstanz

18.11.2024

Fladenbäckerei Dogan

Hägerweg 20
78333 Stockach

28.10.2024

In den Behältnissen der Teigteilmaschine und Teigrundwirkmaschine war das Mehl mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet.

Verstoß gegen Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Befallenes Mehl wurde entsorgt.

Konstanz

31.03.2025

Longfresh / LAGO EG

Bodanstraße 1
78462 Konstanz

17.02.2025

Für die Sushiherstellung wurde frischer Fisch (hier: Lachs), verwendet, der zuvor nicht der erforderlichen Gefrierbehandlung unterzogen worden war. Diese Gefrierbehandlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Parasiten, die sich im Fischfleisch befinden können, abzutöten.

Verstoß gegen Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt VIII Kap. III D Nr. 1, Nr. 2. i.V.m. LMRStV § 3 Abs.1 Nr. 4. i.V.m. § 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4-6 LFGB

Lebensmittelunternehmer wurde vor Ort belehrt. Maßnahmen wurden durch Lebensmittelunternehmerergriffen, es erfolgt seitdem nur noch eine Verarbeitung von zuvor gefrierbehandeltem Fisch.

Konstanz

01.04.2025

Meera - Indisches und Asiatisches Restaurant

Brückengasse 1
78462 Konstanz

05.03.2025

Trockenlager aufgrund von Befall mit Schadnagern stark verunreinigt, Lebensmittel, die dort lagerten wurden dadurch kontaminiert. Trockennudelpackungen und Umverpackungen von Gewürzen waren aufgebissen und Verpackungsinhalte (Trockennudeln) teils an – und aufgefressen. Schadnagerkot wurde auf den Verpackungen (Trockennudeln und Gewürzen) sowie teilweise im Inneren der Verpackungen (Trockennudeln) festgestellt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Offenen Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am darauffolgenden Tag war der aufgeführte Mangel (Verschmutzung des Lagers durch Schädlingsbefall) beseitigt.

Lörrach

21.10.2024

Ginza GmbH

Grüttweg 15
79539 Lörrach

09.09.2024

1. Die linke Scherbeneismaschine ist am Auslauf in den Vorratsbehälter, sowie an den Innenwänden und Boden des Vorratsbehälters mit gelblich, braunen (schleimigen) Ablagerungen behaftet.
2. Im vorderen Kühlraum befinden sich an der Wand, gegenüber dem Kühlaggregat, schwarze Ablagerungen.
3. Im Bereich der Tiefkühltruhen befinden sich tote Insekten.
4. Sämtliche Kühl- und Tiefkühlmöbel, in denen leicht verderbliche Lebensmittel aufbewahrt werden, sind ohne geeignete Temperaturüberwachung ausgestattet.
5. Leicht verderbliche, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel (z. B. frisches Geflügelfleisch, filetierter Fisch) werden in ungeeigneten (z.B. Plastiktüten) und beschädigten Umhüllungen/Verpackungen (z.B. ausgebrochene Eisverpackung) gelagert.
6. Die Raumdecke weist offene Löcher und Bauschaum auf. Im Regal darunter werden Kartoffelstärke, getrocknete Algen und Pilze sowie Pfefferkörner in angebrochenen, unverschlossen Verpackungen aufbewahrt.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 2.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel II Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004  
Zu 3.: Anhang II, Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
Anhang II, Kapitel II Nr. 1 a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 4.: Anhang II, Kapitel I Nr. 2 d) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 5 + der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m Anhang II, Kapitel V Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 5.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 + 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Zu 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der festgestellten Mängel wurde angeordnet. Zu 2. und 6. wurde jeweils ein Zwangsgeld festgesetzt.

Es wurden darüber hinaus die genannten Mängel als Ordnungswidrigkeiten angezeigt.


Die im Trockenlager offen gelagerten Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt.

Lörrach

13.01.2025

Ginza Restaurant

Grüttweg 15
79539 Lörrach

02.12.2024

1 Die Fritteuse war im inneren Bereich stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 2. Die beiden Frittierkörbe waren stark mit braunen Anhaftungen verschmutzt. 3. In der Saladette wurden Lebensmittel in verschmutzten Kunststoffbehältern ohne Abdeckung vorrätig gehalten. 4. Es wurden schmutzige, nicht gespülte Lebensmittelbedarfsgegenstände (Teller, Besteck, Vorratsbehälter) vom Vortag vorgefunden. 5. Lebensmittel (diverse Sushi) wurden bei zu hohen Temperaturen (gemessen ca. 12 °C) vorrätig gehalten. 6. Es wurden diverse Lebensmittel (Muscheln, Tintenfisch, Hähnchenfilet) bei zu hohen Temperaturen (gemessen 10 °C) zur Selbstbedienung bereitgestellt. 7. Die zur Selbstbedienung angebotenen Behältnisse mit Speiseeis sind verschmutzt. 8. Drei Mitarbeitende der Küche trugen keine geeignete (kochfeste) Arbeitskleidung. 9. Es konnte von allen Mitarbeitenden keine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektions-schutzgesetz (IfSG) vorgewiesen werden.

Zu 1.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 2.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 3.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel X Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu 4.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 5.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 6.: Anhang II, Kapitel IX Nr. 2+3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 7.: Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a)+b) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 8.: Anhang II, Kapitel VIII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Zu Ziff. 9.: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - IfSG

Der Betrieb wurde vorübergehend behördlich geschlossen.

Lörrach

22.01.2025

Cicek Imbiss

Lörracher Straße 11
79585 Steinen

18.12.2024

Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Frittierfett, gebraucht direkt aus der Fritteuse" entnommen und mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 18.12.2024 als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt. Der sensorische Befund zeigte laut Gutachten eindeutig, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/ und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der Befund wird gestützt durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Trigyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Erzeugnis für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet geworden ist. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrfertigen Lebensmitteln anhaftet.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Behördliche Anordnung zur regelmäßigen Überprüfung der Qualität und des Zustandes des Frittierfetts

Ortenaukreis

02.10.2024

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

27.08.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen.
An den oberen Randbereichen des Rollcontainers, in welchem das produzierte Scherbeneis bevorratet wird, befanden sich Kalk- und Schmutzanhaftungen sowie augenscheinliche leichtere schwarze Sporablagerungen.
Das hergestellte Scherbeneis wird zur Teigherstellung verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht.

Ortenaukreis

31.10.2024

Bio-Backhaus Wüst

Von-Drais-Straße 25
77855 Achern

09.10.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde ein erheblicher Befall von Schadnagern und Schaben, insb. im Rohstofflager, sowie Nagerkot in der gesamten Betriebstätte, auch im Produktionsbereich und auf Lebensmittelkontaktflächen festgestellt.
Im Produktionsbereich befand sich im Bereich des Gärraumes und des Etagenofens Schadnagerkot. Ebenso befand sich dieser auf dem Förderband der Wirkmaschine, die zur Teigverarbeitung genutzt wird.
Im Rohstofflager wurden Rohstoffe wie Haferflocken und Amaranth teilweise offen aufbewahrt. Im Behältnis mit Amaranth befand sich Schadnagerkot direkt auf dem Lebensmittel.

Art. 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung sowie die die Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers wurde angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
Bei der Nachkontrolle am 10.10.2024 waren die Mängel beseitigt. Der Betrieb befand sich hygienisch in einen guten Zustand. Die Produktion wurde wieder gestattet.

Tuttlingen

20.12.2024

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

05.12.2024

a) In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Vanilledessert mit Zimt“ und eine „Grießspeise“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Auf mehreren der genannten Süßspeisen war an den Oberflächen deutliche Schimmelbildung sichtbar. Zudem wurden im Kühlhaus sinnfällig verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Deutlich verschimmelte Radieschen in einem Eimer, verfaulter und bereits modriger Chicorée, schimmelige eingelegte Peperoni im Glas. In einer geöffneten Verpackung an den Oberflächen angetrocknete und dunkel verfärbte „Jumbo Sossis“ (Geflügelwurst).

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Tuttlingen

24.01.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

18.12.2024

Während einer angekündigten Nachkontrolle wurden wiederholt verschimmelte Lebensmittel vorgefunden. In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Quitten-Dessert“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Wiederholt wurde auf einigen Süßspeisen deutlicher Schimmelbefall auf den Oberflächen festgestellt. In diesem Fall bei dem o.g. „Quittendessert“.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt.

Tuttlingen

20.02.2025

Kirchbühlhütte

Kirchbühl 2
78601 Mahlstetten

16.01.2025

In der Küche, insbesondere im Kühlschrank wurden eine Vielzahl von sichtlich sinnfällig verdorbenen und teilweise sichtlich verschimmelten Lebensmittel vorgefunden. Beispielsweise eine verschimmelte Zwiebel, weiß verschimmelte dunkle Soße in einem Topf, weiß und grün verschimmelte Champignons, alte vertrocknete Champignons, großflächig auf der Oberfläche grün verschimmeltes vorverpacktes Zaziki, eine im Tüllenbereich grün verschimmelte Sahne-Sprühdose, mit grünem Schimmelrasen übersäte gekochte Linsen in einem Edelstahl-GN-Behälter, eine äußerlich braune und matschige Ananas, mit grünem und weißem Schimmel übersäte Zucchinischeiben in einer Kunststoffbox, grün verschimmelte Spätzle in einer geöffneten Packung und weiteres verschimmeltes Obst und Gemüse wie z.B. Orangen und Zucchini. Im Kühlhaus im hinteren Bereich des Betriebes befanden sich weitere sichtlich sinnfällig verdorbene Lebensmittel, wie z.B. einige weiß verschimmelte Kartoffeln, eine Schale mit grün verschimmelter Quarkspeise, eine Umverpackung in der sich weiß verschimmelte braune Champignons befanden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die Entsorgung sämtlicher betroffener Lebensmittel und eine Grundreinigung wurden angeordnet. Des Weiteren wurden das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 23.01.2025 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen.

Waldshut

25.02.2025

Gourmet Grill

Lierengraben 5
79725 Laufenburg

13.11.2024

Für „Chefsalat mit Fetakäse“ und „Gourmet-Kebap mit Schafskäse“ wird jeweils fälschlicherweise ein aus Kuhmilch hergestellter Käse verwendet. In den Küchenräumlichkeiten waren die Decke und der Abluftlüfter stark verschmutzt, eine Kontamination der Speisen lässt sich nicht ausschließen. Hinsichtlich der betriebsspezifischen Geräte wurden Verschmutzungen im Inneren der Kühlschränke und Spülmaschine sowie defekte Dichtung festgestellt. Die oberen Halterungen der Drehspieße sowie die Dunstabzugshaube waren stark verschmutzt. Das Schneidebrett der Saladette war verfärbt und stark abgenutzt. In der Saladette selbst lagerten vergorene Ananas. Bei den defekten Salatbehältern splittert der Kunststoff ab und gelangt somit sehr wahrscheinlich in den Salat. Fladenbrot wurde in Müllbeuteln -unter welchen sich zudem Werkzeug befand- in Schulbladen gelagert. Die Behälter in denen das fertig gegrillte Kebab vorrätig gehalten waren stark verschmutzt. Handwaschbecken als Ablagefläche zweckentfremdet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

.

Waldshut

31.03.2025

Oeschger's Backstube

Lindenstr. 9
79725 Laufenburg (Baden)

26.02.2025

Motten und Gespinste in der gesamten Backstube sichtbar, Kontamination von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden. An den Wänden und um das Fenster waren schwarze Verfärbungen sichtbar. Unterhalb der Arbeitsflächen war der Boden stark verschmutzt. Ein Mehleimer und ein Sesameimer waren im Inneren mit Kriechgängen von Schädlingen durchzogen. Gewürzbehälter waren von innen und außen stark verschmutzt. Die Abrollbänder für den Ofen weisen schwarze und graue Flecken auf und waren mit stark angetrockneten Teigresten verschmutzt. Der Gärraum war im Inneren verschmutzt und am Aggregat waren Gespinste sichtbar. Der Kühlschrank neben dem Ofen war von innen verschmutzt, darin lagen Teigrohlinge auf Tüchern welche mit schwarzen Punkten verschmutzt waren. Schmutzige Holzdielen lagerten in der Backstube auf dem Boden. Im vorderen Teil der Backstube platzt die Farbe ab und kontaminiert somit möglicherweise Lebensmittel. Stark verschmutzter Topf. Spülmaschine mit Rotalgenbefall.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die Mängel wurden weitestgehend beseitigt.

Waldshut

31.03.2025

Asia Restaurant Pong

Poststr. 3
79761 Waldshut-Tiengen

11.03.2025

Die Küche (Wände, Decken, Böden) waren in einem sehr unsauberen Zustand. Betriebsgegenstände wie Fritteuse, Reiskocher, Bain Marie, Kühlschrank, Kühltruhe, Schneidebrett, Gewürzbehälter, Dunstabzugshaube, Spülmaschine waren allesamt verschmutzt und teilweise mit angetrockneten Resten versehen. Verbrauchsartikel wie Soßen, Öle etc. lagerten teils auf vor Fett triefenden Kartonagen. Hinter dem Herd befanden sich schwarz verdreckte, plattgedrückte Dosen und wurden als Spritzschutzimprovisierung genutzt. Die schwarze Beschichtung darauf platzte zum Teil ab, wodurch sich eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausschließen lässt. Zum Reinigen wurde ein stark abgenutzter Putzlappen verwendet.

Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Die meisten Mängel wurden bereits behoben.