Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
05.03.2024 |
Metzgerei Lehmann |
Hexentalstr. 31 |
30.01.2024 |
Der Fleischwolf in der Produktion war stark altverschmutzt. Im Inneren befanden sich dicke, bräunliche Ablagerungen und alte Fleischreste. In diesem Fleischwolf wurde Hackfleisch hergestellt. Im Kühlhaus direkt in der Produktion waren die Kühlaggregate stark altverschmutzt. In einem dieser Kühlhäuser, war die Wand stark verschimmelt. In den Kühlhäusern wurde Fleisch sowie das hergestellte Hackfleisch offen gelagert. Im Schlachtraum stand eine stark altverschmutzte Bandsäge, die für die Fleischzerlegung verwendet wurde. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich dicke, bräunliche Schmutzablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Produkte wurden vom Betrieb sofort entsorgt. Die Reinigung der Produktionsanlagen wurde angeordnet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
12.03.2024 |
Bäckerei Kirschner |
Staltengasse 2 |
23.01.2024 |
Mängel in der Schädlingsbekämpfung |
Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 24.01.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
26.03.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
29.02.2024 |
Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Im Verkaufsregal wurden mehrere Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an die Kunden verkauft. Die Kunden wurden nicht auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum hingewiesen. Es handelte sich dabei um die folgenden Produkte: Gazi Kasar Peyniri (MHD 26.12.23), Malatya (MHD 23.01.24),Cig Köfte (MHD 18.02.2024), Suxhuk Prizreni (MHD 12.02.24), Dana Iskembe (MHD 25.12.23), Sharr Porshüte E Quranit (MHD 28.02.24), Puten Wiener 500g (26.02.24), Suntat Pizza Salam (MHD 18.02.24), Suntat Hähnchen Wiener 400g (21.02.24), Destan Hindi Salam (MHD 15.02.24) Etli Hindi Dilim (MHD 25.02.24), Hindi Dilim Salam (MHD 28.02.24). |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Die Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die falsch gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt. Das verschmutzte Schneidebrett wurde aus der Produktion entfernt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
14.05.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
03.04.2024 |
Im Metzgereibereich wurde wiederholt ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Bei dem Schneidebrett handelte es sich um das gleiche Schneidebrett, welches bereits bei einer Kontrolle am 29.02.2024 beanstandet wurde. Im Metzgereibereich war die Wurstaufschnittmaschine stark altverschmutzt. Es befanden sich dicke Ablagerungen von alten Fleischresten und Blut an der Lebensmittelkontaktfläche. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde mündlich angeordnet das Schneidebrett zu entsorgen. Die Wurstaufschnittmaschine wurde durch den Betrieb noch bei der Kontrolle gereinigt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.06.2024 |
KRL Döner Meister |
Werderstr. 18 |
06.05.2024 |
In einem Lagerraum im Keller lag Mäusekot direkt auf "to go"-Verpackungen, welche offen auf Regalen gelagert wurden. In diesem Bereich lag auch Mäusekot auf dem Fußboden. Im gleichen Raum lagerten auch mehrere Dosen mit Tomatenpaste. Eine Dose mit Tomatenpaste stand direkt auf einem Regalbrett, welches mit Mäusekot behaftet war. Die Dose hatte direkten Kontakt mit dem Kot. Im Küchenbereich stand eine stark altverschmutzte Teigmaschine. Im Bereich des Knethakens sowie direkt darüber befanden sich bräunlich verfärbte alte Teigreste. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle konnte festgestellt werden, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.06.2024 |
Pizza Fly |
Basler Str. 82 |
03.05.2024 |
Die Fritteuse in der Küche war stark alt verschmutzt. An den Korbgittern befanden sich stark schwarz verfärbte Lebensmittelrückstände. Der Kühlschrank in der Küche war im Inneren stark altverschmutzt. Auf den verschmutzten Flächen lagen offene Lebensmittel (Zitronen, Lachs, Geflügelfleisch). Die Mikrowelle war im Inneren stark altverschmutzt. Zudem hatte die Mikrowelle im Innenbereich einen Brandschaden. Die inneren Seitenwände waren stark verkohlt. Die Teigmaschine war im Inneren stark altverschmutzt. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich schmierige braune Schmutzablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
20.06.2024 |
Salt `n Pepper |
Am Lindle 13 |
17.04.2024 |
Im Lagerraum der Küche befand sich eine tote Ratte auf dem Fußboden. Direkt neben der toten Ratte wurden mehrere Getränkeflaschen (Cola und Fanta) gelagert. In diesem Raum befanden sich auch Zwiebeln, welche offen gelagert wurden. Mehrere Regalböden sowie der Fußboden war mit Rattenkot verunreinigt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die Produktion von Lebensmittel wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel behoben wurden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
08.07.2024 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
19.06.2024 |
An der Metzgereitheke stand eine stark altverschmutzte Bandsäge. Mit dieser Bandsäge wurden am Kontrolltag mehrere Hälften Lammfleisch zerteilt. Die Bandsäge war im Bereich des Sägeblatts und der Lebensmittelkontaktflächen stark mit alten bräunlich verfäbten Fleischresten behaftet. Über das verschmutzte Sägeblatt wurden die frischen Lammfleischstücke mit alten ungenießbaren Fleischresten kontaminiert. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Bandsäge wurde auf Anordnung der Behörde sofort gereinigt. |
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Emmendingen |
19.02.2024 |
Bäckereifiliale Haberstroh |
Obere Ziel 2 |
10.01.2024 |
Am 10.01.2024 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Verdachtsprobe „Lyoner, aufgeschnitten“ erhoben. Die Probe wurde vom CVUA Freiburg als verdorben beurteilt. Der Verderb zeigte sich an stark milchsaurem und essig-säuerlichem Geruch mit fauligen Komponenten. |
Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene Charge der Verdachtsprobe wurde am Tag der Probenahme aus dem Verkehr genommen. |
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Emmendingen |
12.04.2024 |
Imbisswagen Boxenstopp |
Hauptstrasse / |
09.03.2024 |
1. Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren aus einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck, Rost sowie stellenweise von Schimmelrasen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Bei der Kontrolle wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. |
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Emmendingen |
06.05.2024 |
Ali Baba Döner |
Kollmarsreuter Str. 20 |
08.04.2024 |
Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die Oberflächen und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel waren teilweise schadhaft, verschmutzt und mangelhaft gereinigt. Das Kühlhausthermometer wies zum Kontrollzeitpunkt eine Temperatur von +20 C auf. Bei den darin gelagerten kühlpflichtigen Wurstwaren und Molkereiprodukten wurde eine Kernpunkttemperatur zwischen 14-16°C gemessen. In dem Kühlaufsatz bei der Pizzabelegstation wurde Schinken und Salami aufbewahrt. Diese wiesen eine Oberflächentemperatur von Temperatur von 24°C festgestellt. Eine starke stoffliche Veränderung war sichtbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. A, Kap IX Nr. 2 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Renovierungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
16.05.2024 |
Döner King Holzofenpizzeria |
Karl-Friedrich-Str. 6 |
20.03.2024 |
Im Zuge der Betriebskontrolle wurde eine Lebensmittelprobe „Fritteusenfett“ erhoben. Die Analyse des Fettes ergab, dass dieses verdorben und für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden war. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes im Umgang und Gebrauch von Fritteusenfett. |
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Emmendingen |
16.05.2024 |
Mai Garden |
Lange Str. 65 |
11.04.2024 |
In mehreren Bereichen der Küche, sowie in den beiden Lagerräumen im Erdgeschoss konnte ein massiver Befall durch lebende Schaben festgestellt werden. |
Art. 14, Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die in den betroffenen Räumlichkeiten hergestellten Lebensmittel entsorgt. Nach der Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, sowie der Durchführung gründlicher Reinigungsarbeiten konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
21.05.2024 |
Kim Wok Asia Imbiss |
Riegeler Str. 7 |
18.04.2024 |
Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände, Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren von einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck sowie in der Saladette im Inneren stellenweise von schwarzen Schimmelablagerungen überzogen. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004 |
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und eine Grundreinigung durchgeführt. Nach der Abnahme durch die Lebensmittelkontrolle konnte der Betrieb wiederaufgenommen werden. |
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Emmendingen |
08.07.2024 |
Pizzeria Speckbrettle |
Am Gemeindegarten 2a |
15.05.2024 |
Am 15.05.2024 wurde eine Routinekontrolle in der Betriebsstätte durchgeführt. Es wurde ein Schabenbefall sowie gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere wurden Lebensmittel offen in Bereichen gelagert, die stellenweise mit schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Regalböden im Kühlhaus, Gummidichtungen der Kühlschränke, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken, und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Diese Mängel wurden zum Teil wiederholt festgestellt und der Betrieb aufgrund dessen bereits in der Vergangenheit schon einmal veröffentlicht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002 |
Die Beseitigung der Hygienemängel wurde sofort vor Ort mündlich angeordnet. Es fanden mehrere Nachkontrollen statt. |
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Freiburg, Stadt |
31.01.2024 |
Cafe Einstein |
Klarastr. 29 |
18.12.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zwei verendete Mäuse in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde auf dem Fußboden sowie in den Nischen der Kücheneinrichtung Schadnagerkot festgestellt. Auch in den Schränken, in denen Küchenutensilien gelagert wurden, wurden Schadnagerkotspuren vorgefunden. Auf der Abstellfläche unter dem Fenster, auf der Geschirr aufbewahrt wurde, wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Thekenbereich wurde eine verendete Maus unter der Siebträgermaschine vorgefunden. Zudem war auch in diesem Bereich Schadnagerkot auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden vorhanden. Auf dem Boden bei der Zwischentüre zur Küche wurde eine tote Maus in einer Schlagfalle vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
16.02.2024 |
Anna Wok |
Hornusstr. 15 |
10.01.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie angefressene Nudelwaren in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde Schadnagerkot in den Nischen der Kücheneinrichtung festgestellt. In den Schränken sowie in den Hängeschränken für Küchenutensilien war Schadnagerkot sichtbar. Zudem wurde hier eine angefressene Packung Nudeln festgestellt. In den Kellerräumen, in denen Einweggeschirr gelagert wurde, war auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden Schadnagerkot sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
12.03.2024 |
Restaurant zur Nordkurve |
Hermann-Mitsch-Str. 38 |
24.01.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schad-nagerkot in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich sowie auf Tellern, die in einem Unterschrank gelagert waren, Schadnagerkot vorgefunden. Auf der Fensterbank direkt über der Saladette wurde Schadnagerkot festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurden in diesem Bereich bereits verzehrfertig portionierte Salate gelagert. Im Bereich der Theke wurde Schadnagerkot in Schränken und auf dem Boden vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
26.03.2024 |
Chicken Time |
Merzhauser Str. 3 |
14.02.2024 |
Bei der Kontrolle wurden zum wiederholten Male erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Im Verkaufsbereich war die gesprungene Scheibe der Kühltheke notdürftig mit Klebeband geklebt. Unmittelbar darunter wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. offene Saucen) zur Abgabe bereitgehalten. Die Unterbaukühlung wies erhebliche Altverschmutzungen u.a. durch vertrocknete Lebensmittelreste auf. Außerdem wurden darin Lebensmittel (z.B. Saucen, Thunfisch) gelagert, die durch eine nicht ausreichende Verpackung im Randbereich/Ausgussöffnung eingetrocknet waren. Von der verschmutzten Abzugshaube hingen schwarze Flusen herunter. Der Bereich um den Teigausroller sowie der Teigausroller selbst war stark altverschmutzt. Der Boden im Verkaufsbereich war insbesondere unter dem Mobiliar stark verschmutzt. Vereinzelt lagen Zigarettenstummel am Boden. In der Vorbereitungsküche war der Boden stark verschmutzt. Die Teigknetmaschine war durch angetrocknete Teigrückstände verunreinigt. Die Hähnchen wurden zum Auftauen in einer verschmutzten und nicht zur Lagerung von offenen Lebensmitteln geeigneten Styroporbox aufbewahrt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
26.03.2024 |
Milano |
Schusterstr. 7 |
15.02.2024 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche war der Spülbereich altverschmutzt; die Spülmaschine wies am Rand Verunreinigungen auf. Verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Aufschnittmaschine, Gemüseschneider, Sahnebläser) wiesen Altverschmutzungen auf. Insbesondere der Dosenöffner war in ekelerregendem Grad verschmutzt. Die Abluftanlage über dem Herd war verfettet, das Fett drohte auf die Lebensmittel herabzutropfen. Der Bereich um den Teigkneter, sowie der Kneter selbst waren verunreinigt. Die sich über dem Arbeitstisch befindlichen Drehstromsteckdosen waren mit Altverschmutzungen behaftet. Verschiedene Schneidebretter wiesen Abnutzungserscheinungen und Verunreinigungen auf. Der Boden im Flur in dem Tomatenpulpe gelagert wurde, wies Altverunreinigungen auf. Zudem wurde in diesem Bereich ein Zigarettenstummel am Boden vorgefunden. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händereinigen und -trocknen wie z.B. Einmalseife und Einmalhandtücher. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt werden. Zudem wurde angeordnet, dass die nachteilig beeinflussten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
21.05.2024 |
Oishii |
Breisacher Str. 147 |
11.03.2024 |
Es wurden wiederholt gravierende Hygienemängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen anhand von Mäusekot im Thekenbereich, in der Küche und im Keller festgestellt. Im Thekenbereich, der zur Sushiherstellung genutzt wird, wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel in unmittelbarer Nähe zu verzehrfertigen Lebensmitteln vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurden neben verunreinigten Kabeln und Steckdosen Sushirollen und roher Fisch zur Ausgabe vorbereitet. Die Kühlvitrine, in der zum Rohverzehr vorgesehener Lachs und Thunfisch bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Auf der Theke wurden verunreinigte und teilweise beschädigte Tabletts so gestapelt, dass die Unterseiten unmittelbaren Kontakt mit den darauf zur Ausgabe vorbereiteten Ingwer- und Wasabi-Servierschalen hatten. Es waren keine Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z.B. Papierhandtücher) im Thekenbereich vorhanden. In der Küche war die Saladette, in der bereits verzehrfertige Salate gelagert wurden, im Randbereich verunreinigt. Der Kunststoffkübel in dem Mehl gelagert wurde, war im oberen Bereich und äußerlich durch gelbe Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die amtliche Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
24.05.2024 |
Ariana-Orient-House |
Agnesenstr. 1-3 |
22.03.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Konstanz |
18.03.2024 |
Restaurant Sedir GmbH |
Hofhalde 11 |
27.02.2024 |
Umverpackungen von Gewürzen und Rohstoffen wie z.B. Linsen waren geöffnet, Fraßspuren und Mäusekot waren vorhanden. Der gesamte Betrieb wies einen hochgradigen Schadnagerbefall in den Betriebsräumen wie beispielsweise in der Küche und dem Lebensmittellager auf. Umverpackte Bedarfsgegenstände wie Kunststofftrinkbecher und Verpackungstüten waren mit Mäusekot behaftet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Befallene Rohstoffe und Lebensmittel wurden entsorgt. Verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden entsorgt. Grundreinigung wurde durchgeführt. Verwaltungsrechtliche Anordnung, unter anderem zur Schädlingsbekämpfung ist erfolgt. |
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Lörrach |
03.07.2024 |
Bereket Market |
Hauptstrasse 182 |
03.04.2024 |
In der Tiefkühltruhe zur Selbstbedienung wurde das Geflügelfleisch in Fertigpa-ckung teilweise mit starkem Frostbrand auf dem Geflügelfleisch und einer Vielzahl von Eiskristallen in der Verpackung zum Verkauf angeboten. |
Art. 14 Abs. 1Buchstabe b i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Gutachten des CVUA Freiburg vom 07.05.2024 bestätigt, dass das Geflügelfleisch verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. |
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Lörrach |
18.06.2024 |
Ginza GmbH |
Grüttweg 15 |
07.05.2024 |
Auf dem Fußboden direkt bei der Eingangstüre zur Warenannahme und in der näheren Umgebung, befanden sich größere Ansammlungen von Rattenkot. In diesem Bereich war zusätzlich ein starker Geruch nach Ammoniak feststellbar. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel VI Nr. 3 und Nr. 4 VO(EG) Nr. 852/2004 , Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Gründliche Reinigung sowie Desinfektion und Einführung eines geeigneten Schädlingsmonitorings wurden angeordnet |
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Ortenaukreis |
21.02.2024 |
Bäckerei Kayseri |
Siemensstraße 1 |
17.01.2024 |
In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, |
Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet. |
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Ortenaukreis |
21.02.2024 |
Euro Pizza |
Hauptstraße 96 |
24.01.2024 |
Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt. |
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Ortenaukreis |
29.02.2024 |
Gaziantep |
Hauptstraße 104 |
17.01.2024 |
Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen. |
§ 31 Abs. 1 LFGB |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Kontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
30.04.2024 |
Ristorante Golfclub "Zio Toni" |
Golfplatz 1 |
19.03.2024 |
Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
23.07.2024 |
Hotel Zuflucht |
Zuflucht 1 |
12.06.2024 |
Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
02.05.2024 |
Gasthaus zur Stadt Triberg |
Hauptstr. 31 |
10.04.2024 |
In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen. |
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert. |
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Tuttlingen |
26.02.2024 |
Pizzeria Taverna Telesina |
Stuttgarter Straße 18 B |
16.01.2024 |
a) Lebensmittel wurden wiederholt ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume insbesondere die Küche nicht sauber und instandgehalten wurden. Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren altverschmutzt. Griffe, die Dunstabzugshaube, Vorratsbehälter mit Paniermehl und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden wiederholt nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die Aufschneide- Maschine, die Fritteuse, die Kaffeemühle und Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall. |
a) §3 Satz1 LMHV i. V. m §10 Nr.1 LMHV i. V. m §60 Abs.2 Nr.26 LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/200 i. V. m § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet. |
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Tuttlingen |
11.03.2024 |
Chinarestaurant Thai Wok |
Hauptbahnhof 1/1 |
25.01.2024 |
a) Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume, insbesondere die Küche, die Theke und Lagerräume im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Dunstabzugshaube war mit schwarz-gelb-braunem Fett zugesetzt, unter dem Kochtisch waren deutlich verharzte Fetttropfen b) Wiederholt wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen befüllten Lebensmittelvorratsbehälter die durch Fettdunst verklebt und |
a) § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m §10 Nr. 1 LMHV i.V.m §60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet. |
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Tuttlingen |
23.04.2024 |
Bäckerei Hartwig Weber GmbH |
Zinkenstraße 1 |
25.03.2024 |
a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer. b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden. c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt. d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) |
Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet. |
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Tuttlingen |
23.07.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
24.05.2024 |
a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. |
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Waldshut |
13.03.2024 |
Royem Döner GmbH |
Austraße 10 |
16.05.2023 |
Verwendung von knochensplitterhaltigem Ausgangsmaterial (Bader-/Separatorenfleisch) für Fleischzubereitungen; Kennzeichnung ohne Hinweis auf Separatorenfleischverwendung |
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 |
Seit dem ersten Sperren des Ausgangsmaterials am 23.05.2023 wird dieses nicht mehr verwendet. |