Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg
Behörde |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
31.05.2023 |
Bäckerei Gehri |
Talstr. 64 |
19.04.2023 |
Im Mehllager im Keller wurde an mehreren Stellen am Boden, auf Regalbrettern sowie oberhalb der Mehlsäcke auf einem Sockel Mäusekot vorgefunden. Unter der Tiefkühltruhe lag eine bereits verweste Maus. Nach Öffnen der Holzverkleidung der Bedientheke wurde am Boden und in der Bedientheke unter halb der Torten ebenfalls Mäusekot vorgefunden. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
14.06.2023 |
Gaststätte Pegasus |
Hauptstr. 18 |
13.04.2023 |
In der Gaststätte wurde ein Befall von Schaben festgestellt. Im Thekenbereich liefen lebende Schaben über Lagerflächen von Spülmittel. Der Bereich grenzte unmittelbar an die Küche. Zudem wurden tote Schaben im Lebensmittellager im Keller vorgefunden. In diesem Lagerbereich wurden Weine und teilweise offene Lebensmittelverpackungen, welche für Auslieferungen benutzt wurden, gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Herstellen von Speisen und Getränken wurde sofort untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 14.04.2023 wurde festgestellt, dass in dem Betrieb eine Schädlingsbekämpfung durch einen Schädlingsbekämper und eine anschließende Grundreinigung erfolgte. Die behördlichen Beschränkungen wurden daraufhin wieder aufgehoben. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
03.07.2023 |
Badischer Heldt |
Dorfstraße 39 |
04.05.2023 |
Es wurde festgestellt, dass in der Küche auf dem gesamten Fußboden, hinter den Kühltruhen sowie unter den Regalen und Gerätschaften Mäusekot vorhanden war. Auch in den Regalen und unter dem Kombidämpfer direkt neben gekochtem Spargel und Spargelwasser befand sich Mäusekot. Offene Pommes Frites und verschiedene offene Soßen in Behältnissen standen auf dem Fußboden und somit in der Nähe von Mäusekot. Im Keller lag direkt neben einer Weinflasche im Regal ebenfalls Mäusekot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten und vorgerichteten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 05.05.2023 waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
17.07.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
14.06.2023 |
In der Metzgertheke wurden vier Packungen mit Geflügelfleisch (Cuisse de Dinde Lot: 399074 Verbrauchsdatum 08.06.2023) vorgefunden, bei denen das Verbrauchsdatum um sechs Tage überschritten war. In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsbereich lagen mehrere Tiefkühlprodukte, bei denen sich deutlicher Gefrierbrand gebildet hatte. Die Produkte hatten sich teilweise schon stark zersetzt und waren nicht mehr zum Verzehr geeignet. Es handelte sich um folgende Produkte: Aknur Wolfsbarsch: 19 Packungen, Aknur Lachs: sieben Packungen, Super Fresh Anchovy: sieben Packungen, Day Sea Day Garnelen: zwei Packungen, Super Fresh Garnelen: drei Packungen, Aknur Pferdemakrelen: sechs Packungen, Day Sea Day Pangasius: sechs Packungen, Day Sea Day Pangasius mit Knochen: eine Packung, Ekselans Grill Kebab: eine Packung, Aknur Dorade: zwei Packungen, Sunat Trakaya Köfte: neun Packungen, Sunat Künefe: neun Packungen, Sunat Mantisi: vier Packungen, Pasha Halal Food Köfte: 14 Packungen, Pasha Halal Food Finger Köfte: 17 Packungen, Pasha Halal Food Pleskavica: zehn Packungen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die bei der Kontrolle vorgefundenen abgelaufenen und nicht mehr zum Verzehr geeigneten Produkte wurden durch den Betrieb entsorgt. Am 15.06.2023 wurden bei einer Nachkontrolle keine abgelaufenen Produkte mehr vorgefunden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
13.07.2023 |
Bäckerei und Konditorei Kirschner |
Staltengasse 2 |
15.06.2023 |
Im Produktionsbereich wurden punktuell auf einem Arbeitstisch bei der Herstellung von Kuchen und im Teigkneter eine Schabe und eine tote Schabe bei einer Mehlmischung für die Herstellung von Backwaren festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden vom Betrieb entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
24.07.2023 |
Gasthaus Rößle |
Alte Bundesstr. 33 |
15.06.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Keller eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze Verfärbungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Eiswürfel wurden bei der Kontrolle sofort entsorgt. Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde mündlich angeordnet und am 15.06.2023 vom Betrieb durchgeführt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.08.2023 |
Hotel Restaurant zur Sonne |
Zähringerstr 2 |
05.07.2023 |
Im Lagerbereich der Backstube wurden zwei Mehlsäcke von Schadnagern angenagt. Die Mehlsäcke lagen auf einer gelben Bäckerkiste in einem Bereich, in welchem sich eine größere Menge Mäusekot auf dem Fußboden befand. Das Mehl wurde für die Herstellung von verschiedenen Broten und Brötchen verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Mehlsäcke wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. Die Herstellung von Lebensmitteln in der Backstube des Betriebes wurde noch während der Kontrolle untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
02.08.2023 |
Miss Viet Kitchen |
Wilhelmstr. 18 |
12.07.2023 |
In der Küche sowie in den Kühlhäusern des Betriebs wurden die folgenden nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmittel vorgefunden: In einem Kühlhaus im Keller befand sich ein Eimer mit einer verschimmelten Soße und ein Eimer voller geschnittenem Geflügelfleisch mit einem stark verdorbenen Geruch. In der Küche befand sich in einem Kühltisch ein Behältnis mit geschnittenem Rindfleisch, welches sehr stark ausgetrocknet war. Das Rindfleisch roch säuerlich. Die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden für das Mittagsgeschäft am 12.07.2023 vorrätig gehalten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
05.08.2023 |
Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG |
Glasbergweg 1 |
11.07.2023 |
Im Kühlhaus der Produktion wurde eine größere Menge Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden. Direkt neben dem Mäusekot wurden sechs Packungen mit Butter (Deutsche Marken Butter) und eine offene rote Kiste mit Speck gelagert. Diese Zutaten wurden für verschiedene Backwaren verwendet. In diesem Kühlhaus wurde auch die Hefe für die Hefeteige gelagert. In einer Scherbeneismaschine lag Mäusekot auf einem Elektrokasten und einer Abdeckung über dem Eisauswurffach. Das Eis wurde für die Herstellung von Teigen verwendet. In diesem Bereich wurden die Backwaren hergestellt. In einem Kabelschacht in der Produktion und an mehreren Stellen auf dem Fußboden im Backstubenbereich befand sich Mäusekot. In einem Heizraum, in dem mehrere Backbleche gelagert wurden, befanden sich mehrere tote und teils mumifizierte Mäuse. Die Backbleche wurden für die Herstellung von Backwaren verwendet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Dem Betrieb wurde nach einer vollständigen Schädlingsbekämpfung und einer anschließenden Grundreinigung und Desinfektion das Herstellen von Lebensmitteln wieder gestattet. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Fantasia Kebap Haus |
Schwarzwaldstraße 8 |
08.08.2023 |
In der Küche des Betriebes wurde festgestellt, dass die Teigmaschine direkt über dem Knethaken sehr stark altverschmutzt war. An mehreren Flächen befanden sich alte verkrustete bräunliche und gelbliche Ablagerungen. Im Außenbereich direkt hinter der Küche wurden Fladenbrote offen gelagert. In diesem Bereich lag Rattenkot auf den Lagerregalen. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Abgabe von selbst hergestellten Speisen wurde bis zur Behebung der Mängel untersagt. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Lezzet Grillhaus |
Beim Bahnhof 2 |
08.08.2023 |
In der Küche des Betriebes wurde ein massiver Befall von Fliegen festgestellt, die Fliegen befanden sich im unmittelbaren Umfeld von den geschnittenen Salaten in der Salattheke. Am Drehspieß wurde vor dem Grillen die Plastikfolie nicht entfernt. Es wurde festgestellt, dass sich direkt auf dem Fleisch eine Schicht mit geschmolzener Plastikfolie befand. Die Abzugshaube direkt über dem Drehspießgrill war stark mit altem Fett verschmutzt. Das alte Fett tropfte wieder zurück auf den Drehspieß. Eine der beiden Fritteusen, welche für die Zubereitung von Pommes Frites und Chicken Nuggets verwendet wurde, war stark alt verschmutzt. Das Öl, welches zum Frittieren verwendet wurde, war sichtlich verdorben. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde das Herstellen und Verkaufen von Speisen sofort untersagt. Nach einer Nachkontrolle am 11.08.2023 waren alle Mängel behoben. Die Betriebsbeschränkung wurde daraufhin wieder aufgehoben. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Pension & Restaurant Mühlencafé |
Ödenbach 3 |
09.08.2023 |
In der Backstube des Hotels wurde festgestellt, dass unter einem Arbeitstisch eine tote verweste Maus lag. Zudem lag an mehreren Stellen auf dem Fußboden Mäusekot. In drei verschiedenen Behältern lag Mäusekot direkt in den Rohstoffen für die Backwarenproduktion. Darunter befand sich eine Backmischung für "Amerikaner" (eine feine Backware), offener Zucker und offen gelagertes Mehl. Unter dem Handwaschbecken in der Küche wurde Schadnagerurin und Mäusekot vorgefunden. Der Bereich um das Handwaschbecken roch stark nach Ammoniak. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Dem Betrieb wurde sofort untersagt Lebensmittel, die unter den unhygienischen Umständen in der Backstube und der Küche hergestellt wurden, in den Verkehr zu bringen. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Pension & Restaurant Mühlencafé |
Ödenbach 3 |
11.08.2023 |
Trotz der am 09.08.2023 verfügten Untersagung Lebensmittel in der Küche herzustellen und zu verarbeiten, wurde bei der Kontrolle am 11.08.2023 festgestellt, das in der Küche des Betriebs weiterhin Lebensmittel verarbeitet wurden. Auf der Saladette wurden Brötchen für das Frühstück offen gelagert. Zudem wurde festgestellt, dass Käse auf der Schneidemaschine aufgeschnitten wurde. Auf dem Fußboden der angrenzenden Backstube sowie vor der Bedientheke lag weiterhin noch eine größere Menge an Mäusekot. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde ein weiteres Mal angeordnet, dass in der Backstube sowie in der Küche keine Lebensmittel mehr produziert werden. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
15.09.2023 |
Metzgerei Lehmann Filiale am Marktplatz |
Am Marktplatz 2 |
27.06.2023 |
Bei einer Kontrolle im Verkaufsbereich wurde festgestellt, dass bei mehreren Konserven mit Gulaschsuppe kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben war. Eine Konserve wurde daraufhin im Labor mikrobiologisch untersucht um die Haltbarkeit des Produktes festzustellen. Bereits am 06.07.2023 (neun Tage nach der Probeentnahme) wurde bei der Gulaschsuppe ein durch Mikroorgansimen hervorgerufener Verderb festgestellt. Die betroffene Gulaschsuppe wurde lediglich am 27.06.2023 in der Filiale am Marktplatz 2, in 79249 Merzhausen verkauft. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Ware wurde nach Erhalt des Gutachtens am 09.08.2023 durch den Lebensmittelunternehmer vom Markt genommen. |
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Breisgau-Hochschwarzwald |
25.09.2023 |
Doganay Market |
Müllheimer Str. 36 |
15.08.2023 |
Im Verkaufsraum wurden mehrere kühlpflichtige Lebensmittel in einer ausgeschalteten Kühltruhe gelagert. An der Kühltruhe hing ein Schild mit der Aufschrift "tarihi gecmis, veraltete Ware, Produits pe'rime's" , " Stück 1 Euro". Die kühlpflichtigen Lebensmittel in dieser Kühltruhe hatten eine Kerntemperatur von + 24, 7 - + 25,0 °C. Die beiden Produkte "Cocktail Sosis (Hühnerfleisch Würstschen" mit dem MHD 23.08.2023 und dem Produkt "Erzincan Kasari (Kuhmilchkäse)" mit dem MHD 26.06.2023 waren bereits sichtlich verdorben. Im Verkaufsraum befanden sich sieben sichtlich verdorbene Packungen mit "Suho Meso (Rindfleisch vorgegart)" MHD auf der Verpackung nicht lesbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware wurde mit einem Etikett des Betriebes überdeckt. In den Verpackungen befand sich eine schmierige, nach Fäulnis riechende Flüssigkeit. Im Metzgereibereich wurde festgestellt, dass Fleisch auf einem stark altverschmutzten und mit alten Blutablagerungen überzogenen Hackklotz verarbeitet wurde. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffene, nicht mehr zum Verzehr geeignete Ware wurde durch den Betrieb entsorgt. |
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Emmendingen |
02.08.2023 |
"Ban Thai" |
Siemensstr. 10 |
04.07.2023 |
Während der Betriebskontrolle wurde hinter dem Tisch der Fritteuse Rattenkot vorgefunden. Des Weiteren befanden sich Fliegen in den Räumen. Zudem waren die Oberflächen u.a. der Wände, Schränke, Decke und des Boden verschmutzt/verfettet. Teilweise war die Oberfläche der Wände schadhaft und löste sich. In mehreren Bereichen war die Decke schadhaft. Des Weiteren war ein hygienisches Händereinigen und Händetrocknen nicht möglich. Der Warmwasserboiler war nicht in Betrieb, Einmalhandtücher und Flüssigseife fehlten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Noch vor Ort am 04.07.2023 wurde der Betrieb aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Rattenbefalls durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen mündlich untersagt, bis die Missstände behoben sind. Nach Behebung der festgestellten Mängel wurde die Betriebsschließung am 24.07.2023 aufgehoben. |
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Emmendingen |
28.09.2023 |
Whyler Kebap Haus |
Hauptstr. 29 |
01.08.2023 |
Am 01.08.2023 wurde in Ihrer o.g. Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Dabei wurde in der Küche größere Menge an Mäusekot, vor allem im Bereich der Lagerung der Lebensmittel, vorgefunden. Weiter waren die Räume, vor allem in schwer zugänglichen Bereichen, altverschmutzt. Vorort wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Mäusebefalls untersagt, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, bis eine Grundreinigung und geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt ist. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 u. Anhang II VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 02.08.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt, sodass die Untersagung des Inverkehrbringens aufgehoben werden konnte. |
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Emmendingen |
02.11.2023 |
Bäckerei Heitzmann GmbH & Co. KG |
Üsenberger Str. 9 |
04.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurden wiederholt folgende Verstöße festgestellt: Die Brotschneidemaschine war im Bereich der Schneidevorrichtung sowie im Inneren der Brotschneidemaschine verunreinigt und teilweise mit schmierigen/ öligen, teilweise mit trockenen Brotresten behaftet. Der Auslauf der Kaffeemaschine war mit eingetrockneten Kaffee- und Milchresten behaftet. Die Backbleche an den Rändern waren mit verbrannten Mehlresten behaftet. Darauf befanden sich Metallsplitter. Die Spülmaschine, der Bereich des Ofens (daneben wurden offene Backwaren gelagert) und der Ofen selbst , diverse Kabelleitungen, die Reinigungsmittelspender, die Regale, die Wände und die Verkaufsvitrine waren verunreinigt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a, Kap. I Nr. 1, Kap II Nr. 1, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) 852/2004 sowie § 2 und § 3 LMHV |
Vorort wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.09.2023 waren die Mängel nicht vollständig beseitigt. Bei der zweiten Nachkontrolle am 15.09.2023 waren die Mängel weiterhin nicht vollständig beseitigt. Bei einer erneuten Nachkontrolle am 18.09.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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Emmendingen |
17.11.2023 |
Markgrafen Pizza, Pasta & Salat |
Markgrafenstr. 38 |
23.10.2023 |
Am 27.09.2023 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt, im Zuge dessen aufgrund festgestellter zu hoher Temperaturen in den Betriebsräumen und optischen Veränderungen des Produktes „Geflügelschinken“ eine Verdachtsprobe erhoben wurde. Dabei wurde im Rahmen des Gutachtens vom 23.10.2023 festgestellt, dass die Probe verdorben war. Der Verderb zeigte sich an unfrischem, muffigem Geruch. Eine Geschmacksprüfung haben alle drei Prüfer wegen der Geruchsabweichungen abgelehnt. Dies zeigt sich auch in dem erhöhten Keimgehalt der erhobenen Probe. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 u. Anhang II VO (EG) 852/2004 |
Eine Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes wurde am 25.10.2023 angeordnet. |
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Freiburg, Stadt |
25.08.2023 |
Milano |
Schusterstr. 7 |
29.06.2023 |
In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Frittierfett aus Fritteuse“ wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 19.07.2023 sensorisch eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack festgestellt, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dies wurde durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden chemisch bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Probeentnahme erfolgte am 29.06.2023. |
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Freiburg, Stadt |
04.09.2023 |
Brasil |
Wannerstr. 21 |
02.08.2023 |
In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich Schadnagerkot festgestellt. Insbesondere hinter dem Kombidämpferunterschrank, in dem zum Kontrollzeitpunkt Backwaren und Reisbeilagen ohne Schutz vor Kontamination aufbewahrt wurden, waren Kotspuren vorhanden. Im Nebenraum wurde hinter der Tiefkühltruhe eine lebende Maus gesichtet. Zwischen der Wand zum Außenbereich und dem Kühlschrank waren Fraßspuren der Schadnager sichtbar. Hinter und neben der Eiswürfelmaschine, auf dem Fenstersims zum Außenbereich, sowie im Bodenbereich und hinter den Kühlmöbeln wurde zahlreicher Schadnagerkot festgestellt. In der Theke wurde Schadnagerkot unter der Kühlvitrine für Kuchen, in den Unterschränken der Verkaufs- und Schanktheke, sowie in den Bodenbereichen festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.08.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
04.10.2023 |
REWE Markt |
Kaiser-Joseph-Str. 165 |
23.08.2023 |
Bei der Kontrolle wurde starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Folgende Regalbereiche waren großflächig durch Mäusekot und -urin verunreinigt und darin gelagerte Packungen z.T. bereits angefressen: |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung waren bereits vor der Betriebskontrolle intensiviert worden. |
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Freiburg, Stadt |
16.10.2023 |
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb |
Sundgauallee 59 |
07.09.2023 |
Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde vom 06.09.2023 wurde eine Kontrolle durchgeführt. In der Kühltheke wurden vier Packungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden: 1 Packung Hähnchen-Brustfilet-Teilstück frisch (Verbrauchsdatum 06.09.2023), 2 Packungen Grill Lachs – Kräuter der Provence (jeweils Verbrauchsdatum 04.09.2023), 1 Packung Grill Lachs Pfeffer-Knoblauch (Verbrauchsdatum 04.09.2023). Die Lachsverpackungen waren bereits leicht aufgebläht. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher. |
Art. 14 Abs. 2-5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle im Beisein des Kontrollpersonals vernichtet. |
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Freiburg, Stadt |
14.11.2023 |
Sehrer Feinkostmärkte e.K. |
Wasserstr. 2 |
19.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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Freiburg, Stadt |
27.10.2023 |
Shun Feng |
Lehener Str. 134 |
14.09.2023 |
Es wurde ein Schadnagerbefall von Mäusen und Ratten durch Schadnagerkot sowie gravierende Hygienemängel in den Betriebsräumen festgestellt. Küche: Gurken und Surimi für die Sushi-Herstellung wurden mit starken Verderbsanzeichen in der Saladette vorgefunden. Im Waschbecken wurde rohes Fleisch und roher Fisch unsachgemäß aufgetaut. Bei einer Schweineoberschale wurde eine Kerntemperatur von + 19C° gemessen. Die Spülmaschine war im Innenbereich mit einem rosafarbenen Biofilm verschmutzt. In unmittelbarer Nähe zu portioniertem Schweinefleisch auf dem Arbeitstisch wurde ein benutzter Wischmopp gelagert. Theke: In dem Zapfhahn der Schankanlage wurden massive Verschmutzungen durch weiße schleimige Ablagerungen festgestellt. Untergeschoss: In verschiedenen Regalen wurde Mäusekot in unmittelbarer Nähe zu gelagerten Konserven,Teigwaren und Servietten festgestellt. Im Bereich der Warenanlieferung wurden erhebliche Mengen an Rattenkot festgestellt. In diesem Bereich wurden u.a. Getränke gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche sofort ausgeräumt, gereinigt, desinfiziert und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Sämtliche Lebensmittel mussten vor möglichen Kontaminationen durch Schadnager geschützt werden und eine professionelle Schädlingsbekämpfung erfolgen. Der Betrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 16.09.2023 amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 16.09.2023 waren die Mängel im Theken- und Küchenbereich behoben, die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Untergeschoss auf einem akzeptablen Niveau, sodass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
31.10.2023 |
Food Bras |
Zollhallenstr. 14 |
19.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, mehrere Reinigungsmängel sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Im Thekenbereich sowie in der Zubereitungsküche wurde im gesamten Bodenbereich, in den Unterbauschränken sowie auf der Arbeitsfläche Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum wurde Mäusekot im gesamten Bodenbereich, in den Schränken für Trockenwaren sowie auf den Hängeregalen vorgefunden. In der Unterbaukühlung wurden 3 Packungen „Rinderhackfleisch für Burgermasse“ mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (17.09.2023) vorgefunden. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher. Die Unterbaukühlung war an mehreren Stellen altverschmutzt. Es wurden mehrere durch eingetrocknete Soßenreste altverschmutzte Soßenflaschen vorgefunden. Der Bereich um den Flächengrill sowie die Dunstabzugshaube waren durch Fettablagerungen stark altverschmutzt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Bei der dritten Nachkontrolle am 22.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Freiburg, Stadt |
20.11.2023 |
Orchidee |
Habsburgerstr. 89 |
27.09.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
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Konstanz |
22.06.2023 |
Turins Pizza |
Fürstenbergstr. 96 |
01.06.2023 |
Der Betrieb war insgesamt sehr unsauber. Es wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden hinter der Pizzatheke lagen tote Schaben. Beim Herausnehmen von Verpackungsmaterialen, Schuhen, die direkt auf den Verpackungen lagen und anderen Gegenständen aus den unteren Schränken im Pizzabereich fanden sich eine Menge toter Schaben. Oberhalb des Arbeitstisches lagerten auf einem Wandregel stapelweise unbenutzte, bereits gefaltete Pizzakartons. Bei der Herausnahme der Kartons liefen Schaben die Wand herunter, einige Schaben fielen aus den Kartons heraus und es lagen tote Schaben darin. Auf dicken fettigen Altschmutzansammlungen unter den Möbeln klebten ebenfalls tote Schaben. Beim Verrücken von neben dem Pizzaofen auf dem Fußboden stehenden Mehlsäcken fanden sich tote Schaben darunter, lebende liefen davon. Die Gefriertruhe im Dönerbereich war erheblich vereist und verschmutzt, auf den Truhenrändern waren zentimeterhohe Schmutzansammlungen mit Flusen und Haaren und am Truhenrand tote Schaben direkt neben einem offenen Blech mit bereits mit Sauce bestrichenem Pizzateig. Die Saladette war innen und außen stark verschmutzt, Lebensmittel lagen in schmutzigen Behältern. Auf einem Arbeitstisch lag ein stark verschmutzter, übelriechender Putzlappen. Die letzte professionelle Schädlingsbekämpfung fand im Februar statt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln wurden untersagt. Im Betrieb vorhandene Lebensmittel wurden entsorgt. Wiederaufnahme der Tätigkeit erst nach erfolgter Kontrolle von Grundreinigung und erfolgreicher Schädlingsbekämpfung. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde zwischenzeitich gestattet. |
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Konstanz |
24.08.2023 |
Il Postino |
Teggingerstr. 5 |
01.08.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. U.a. lagerte in einer, mit starkem Schimmelbefall, mit alten Lebensmittelresten und –flüssigkeiten sowie mit einer Biofilmlache extrem verschmutzten Kühleinheit der Küche, rohes Fleisch, rohe Meeresfrüchte, vorgekochte Nudeln, vorgekochtes Gemüse (Broccoli, Blumenkohl), usw. die für den Tagesverbrauch vorgesehen waren. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung und Abgabe von Lebensmittel wurde untersagt. Offene im Betrieb befindliche Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der am Folgetage erfolgten Nachkontrolle wurde die Abgabe von Getränken und Speisen wieder gestattet; die Nutzung der Spülmaschine nicht. |
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Konstanz |
29.08.2023 |
Fladenbäckerei Dogan |
Hägerweg 20 |
15.08.2023 |
Mehl war mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Befallenes Mehl wurde entsorgt |
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Ortenaukreis |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
12.06.2023 |
Waldhorn |
Bahnhofstraße 18 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. An der Bierzapfanlage waren die Zapfhähne am Auslauf verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren verschmutzt. Die Eiswürfel hatten direkten Kontakt mit den Verschmutzungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
12.06.2023 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
10.05.2023 |
Die Eiswürfelmaschine hinter der Theke im Gastraum war erneut im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen sowie an den Lamellen mit schmierigen Belägen behaftet. An den Lamellen hatten sich kontaminierte Wassertropfen gebildet, welche in das bevorratende Würfeleis tropften. Weiterhin waren im Wasserbevorratungsschacht für die Eiswürfelherstellung schmierige, leicht bräunliche, schlammige Ablagerungen vorhanden. Die Eiswürfelmaschine war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb, die Eisbevorratung unterhalb der schmierigen Verschmutzungen mit Eiswürfeln befüllt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verschmutzungen ablösen und in die Eiswürfel gelangen. Beim anschließenden Zugeben von Eiswürfeln in die verzehrfertigen Getränke können diese dadurch nachteilig beeinflusst werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle angeordnet. Die noch vorhandenen Eiswürfel wurden direkt entsorgt. Mit der Reinigung wurde noch im Beisein der Kontrolleure begonnen. Die Eiswürfelmaschine wurde nach der Reinigung wieder freigegeben. |
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Ortenaukreis |
05.07.2023 |
Mühlenhof Restaurant |
Oberweierer Hauptstraße 33 |
07.06.2023 |
In der Küche stand erneut eine Fluginsektenfalle in unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie z.B. getrocknetes Baguette/Brot. Bei diesem Brot lag bereits eine verendete Fliege, in unmittelbarer Nähe zur Falle eine weitere. Laut Angaben wird dieses Brot zur Herstellung von Weckmehl genutzt. Durch den Stromschlag der elektrischen Fluginsektenlichtfalle kommt es augenscheinlich vor, dass die Insekten aus der Falle herausfallen und somit die Lebensmittel in unmittelbarer Nähe kontaminieren. Ein Schutz vor Kontamination der Zutaten war nicht gewährleistet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Mit der Reinigung der Eiswürfelmaschinen wurde noch während der Kontrolle begonnen. |
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Ortenaukreis |
28.08.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
25.07.2023 |
Die Haubenspülmaschine war erneut im Inneren stark unsauber. Insbesondere waren in den Eck- und Randbereichen angetrocknete Altverschmutzungen sowie rotschmierige Anhaftungen vorhanden. Die Rückseite der nach oben zu öffnenden Türe war schmierig rötlich, die Spülarme waren auf den oberen Bereichen mit starken angetrockneten, teilweise schmierigen, Altverschmutzungen behaftet. Hinter den Führungsschienen und in den Halterungen für die Spülarme waren starke rötliche schmierige Verschmutzungen sowie schwarze schmierige Altverschmutzungen sichtbar. Nach dem Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 16.08.2023 waren die Mängel behoben. |
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Ortenaukreis |
18.09.2023 |
Metzgerei Bohnert |
Kirchplatz 4 |
20.07.2023 |
Die Scherbeneismaschine, mit der Scherbeneis für die Brühwurstproduktion hergestellt wird, war im Wasserbevorratungsschacht mit rostähnlichen, schmierigen Ablagerungen behaftet. Im Bereich des Abstreifers für das Scherbeneis befanden sich kalkähnliche, schmierige Beläge. Die Eismaschine befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das vorhandene und vorrätig gehaltene Scherbeneis wurde entsorgt. Die Eismaschine bis zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. |
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Ortenaukreis |
15.09.2023 |
Bäckerei Nock |
Dorf 20 |
23.08.2023 |
Der Wasserschlauch der Sauerteigmaschine war im Inneren mit einem rötlichen schmierigen Belag verunreinigt. Die Brotportioniermaschine war insgesamt altverschmutzt. Insbesondere das Band, welches direkten Lebensmittelkontakt hat, war mit alten Teigresten verunreinigt. Die Scherbeneismaschine war im Bereich des Wasserbehälters altverschmutzt. Zusätzlich waren auf dem Deckel schwarz sporige Verschmutzungen sichtbar. Im Wasserbehälter bzw. im Wasser direkt waren rötliche Ablagerungen sichtbar. Das Scherbeneis wird zur Herstellung der Backwaren verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
18.09.2023 |
Ihr Kaufmann |
Hauptstraße 6 |
07.08.2023 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde aus der Verkaufstheke eine Verdachtsprobe Schwarzwälder Bauernbratwurst erhoben. Die Untersuchung und das Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass die Bauernbratwurst sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Der Verderb zeigte sich an den starken Eintrocknungen und schmierigen Belägen auf der Oberfläche sowie dem unfrischen, milchsäuerlichen, alten Geruch und dem alten, unfrischen, faden Geschmack der Probe. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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Ortenaukreis |
20.09.2023 |
Grill General |
Bismarckstraße 2a |
22.08.2023 |
Die Fritteuse war stark altverschmutzt. Insbesondere befanden sich an den Innenflächen, an den oberen Randbereichen sowie an den Innenseiten des Deckels angetrocknete, stark ausgeprägte Altverschmutzungen. Zudem befanden sich an der Fritteuse größere Ansammlungen von alten, teilweisen schwarzen Fettverkrustungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der beiden Geräte wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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Ortenaukreis |
10.11.2023 |
Villa Schmidt |
Ludwig-Trick-Straße 12 |
12.10.2023 |
Mehrere Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verschmutzt bzw. altverschmutzt. Der Lebensmittelinjektor und der Fleischhammer waren insbesondere an den Lebensmittelkontaktflächen altverschmutzt. Die Fritteusen waren erheblich altverschmutzt. Die Frittierkörbe wie auch die Fettwannen waren mit angebackenen, verkrusteten Lebensmittrückständen behaftet. Die Aufschnittmaschine war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen stark altverschmutzt. Die Verschmutzungen zeigten einen erheblichen Reinigungsstau auf. Auch die Kaffeemaschinen-Einheit war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen wie z.B. den Auslassdüsen verschmutzt. Die Dosierspender, Pumpdosierer und Dressierbeutel für z.B. Schlagsahne, Ketchup, Fruchtsaucen und Mayo waren an den Lebensmittelkontaktflächen mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004, |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. |
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Rottweil |
06.11.2023 |
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern |
Gottfried-von- Cramm-Weg 4 |
05.09.2023 |
In der Küche wurden mehrere Stapel Teller offen für die Speisenabgabe aufbewahrt. Sämtliche Teller waren ekelhaft verschmiert. Die Mikrowelle sowie die Kaffeepadmaschine (auch der Ausgussbereich) waren erheblich altverschmutzt. Im Thekenbereich wurden in einem offenen Regal Gläser für die Getränkeabgabe mit erheblichen Reinigungsdefiziten aufbewahrt. Die Gläser waren bereits trüb. Ein in dem Bereich liegendes Schneidebrett (es lag eine Zitrone darauf) wies deutliche Altverschmutzungen auf. Durch die Verschmutzungen beim Geschirr, bei dem Schneidebrett, bei der Kaffeepadmaschine und bei der Mikrowelle war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination diverser Lebensmittel bzw. Speisen und Getränke auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
23.06.2023 |
Mai Wok |
Neuer Markt 1 |
31.05.2023 |
In der Küche waren etliche lebende und tote Schaben vorhanden, z.B.: Auf dem Arbeitstisch hinter der Mikrowelle zwischen einer Mottenfalle und Ameisenköderfalle, in einer ineinander gestapelten Lebensmittelwanne, in der altverschmutzten Schneidemaschine, auf dem Fußboden unter den Arbeitstischen, auf Regalböden. Zum Kontrollzeitpunkt waren in der Küche offene Lebensmittel (z.B. Fleisch, Gemüse, Nudeln) vorhanden und wurden vorbereitet bzw. verarbeitet. Gerätschaften mit direktem Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt, z.B.: Messer, Kunststoffwannen, Wellenmesser, Sparschäler, Schöpfkelle, Entnahmezange, Schneidemaschine, Abtropfsieb. Die Eiswürfelmaschine war innen mit gelblichen und dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Fußboden war unterhalb der Arbeitstische, sowie im Tiefkühl- und im Kühlraum verunreinigt. Die Arbeitsflächen im Thekenbereich waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Der Griff der Handspülbrause war mit schmierigen Verunreinigungen behaftet.
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Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004
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Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 01.06.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel und der Schädlingsbefall die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte.
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
20.10.2023 |
Hotel Restaurant Pfaff |
Hauptstr. 85 |
26.09.2023 |
In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter unakzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass diese einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Nahezu sämtliche Lebensmittel in Kühleinrichtungen wurden offen gelagert. Offene Lagerung von z.T. leicht verderblichen Lebensmitteln wie z.B. verzehrfertiger Salat oder fertig gebackenen Tortenböden in Kühlzelle mit schimmelbehaftetem Lüfter. Weitestgehend alle Räumlichkeiten, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wurde waren massiv altverschmutzt. Betriebsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt mit alt anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt wie z.B. verrostete Handreibe für Kuvertüre oder klebrig eingetrocknete Auslassdüsen der Softdrinkanlage. Teflon-Pfannen wiesen großflächig abgelöste und z.T. kaum noch vorhandene Beschichtungen auf. Fleisch wurde in altverschmutzten Kühleinrichtungen überwiegend offen und ungeschützt aufbewahrt. Das Fleisch war teilweise sinnbildlich überlagert und roch sauer. Die Fritteuse war massiv mit alt anhaftendem Fett verunreinigt. Die zwei Schnellgrillplatten auf dem großflächig stark verkrusteten Herdblock waren massiv altverschmutzt. Der Hackklotz war mit tiefen Furchen versehen und stark verunreinigt. In einer Tiefkühltruhe wurden Tortenböden in Müllsäcken gelagert.
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Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV
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Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, welche zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.
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Schwarzwald-Baar-Kreis |
08.11.2023 |
Metzgerei Gür |
Hauptstr. 28 |
09.10.2023 |
Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt: In der Wurstküche und im Zerlegeraum waren folgende Arbeitsgeräte mit (gelblichen, bräunlichen, schwarzen) alten, angetrockneten und frischen Lebensmittelresten (Fleisch, Fett, Brätresten) verunreinigt: Der Schneckengang des Fleischwolfes sowie die Einsätze zur Zerkleinerung von Fleisch, die Grillwurstabziehvorrichtung für das Abschälen der Haut von Grillwürsten, der Kutter für die Feinzerkleinerung von Fleisch für die Wurstbrätherstellung, der Wurstfüller mit seinen Einsätzen und Füllrohren, die beiden Klipper zum Verschließen von Wurst, der Innenbereich der Knochensäge, der Abstreifer des Tumblers für die Herstellung von Kochpökelwaren, der Speckschneider mit seinem Messer und Messergattern für das Schneiden von Speckwürfeln für Schwarzwurst. Weiter war der Innenbereich des Speckschneiders mit schwarzen Versporungen verunreinigt, die Abschwartmaschine für das Abschwarten der Haut vom Fleisch war insbesondere am Transportband, am Transportrad und an der Innenfläche mit dunklen Rückständen/Versporungen verunreinigt, zudem waren ein großes Abtropfsieb und rote E2-Kisten verunreinigt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln wie zum Beispiel Brühwurst, Fleischkäseprodukte und rohes Fleisch.
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Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap V Nr.1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV.
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Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert.
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Tuttlingen |
07.07.2023 |
Pizzeria Taverna Telesina |
Stuttgarter Straße 18 B |
09.06.2023 |
a) Lebensmittel wurden ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, in dem die Betriebsräume insbesondere die Küche im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Das Handwaschbecken in der Küche war nicht funktionsfähig, da das Abflussrohr abgeschraubt war. Auf der Betriebstoilette war nur kaltes Wasser am Handwaschbecken vorhanden, da der Boiler defekt war. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren extrem altverschmutzt. Alle Griffe, Arbeitsflächen, Türen, Kühlschräke und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil zerschlissen. Der Thekenkühlschrank war altverschmutzt, teilweise defekt und mit Schwarz- und Weißschimmel verunreinigt. In diesem wurden Lebensmittel, wie auch eine nicht abgedeckte Tomatensauce, zur Pizzazubereitung vorrätig gehalten b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall. |
a) §3 Satz 1 der LMHV, §10 Nr.1 LMHV i. V. mit §60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB |
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet und es erging eine schriftliche Anordnung zur Mängelbeseitigung. Bei der Nachkontrolle am 12.06.23 war die Grundreinigung etwas besser. Bei der Kontrolle am 10.08.23 waren alle Hygienemängel beseitigt. |
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Tuttlingen |
19.07.2023 |
Pizza Mobil |
Hauptstraße 242 |
27.06.2023 |
a) Inverkehrbringen vom Verzehr durch den Menschen inakzeptablen Lebensmitteln wie „in einer Aluschale ohne Abdeckung ein Curry-Gemüseragout mit angetrockneter Oberfläche und stellenweise mit Schimmelsporen behaftet, in einem verunreinigtem Kunststoff Behältnis übelriechende in einer trüben Flüssigkeit liegende Reste von vorgekochtem grünem Spargel und Brokkoli“ wurden in Kühleinrichtungen für die unmittelbare Speisenherstellung vorrätig gehalten und somit in den Verkehr gebracht. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere war der Fleischklopfer mit alten angetrockneten Lebensmittelresten behaftet. Die Kunststoffdose in welcher geschnittenen Salami vorrätig gehalten wurde war innen und außen verschmiert und mit einem Fettfilm überzogen. Die Kunststoffwannen für den Pizzateig waren mit dick eingetrockneten Teigresten von mehreren Tagen behaftet. Die eigentlich gereinigten Edelstahlbehältnisse für die Salate waren innen mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt und mit einem Fettfilm überzogen. In einem Edelstahlbehältnis befand sich eine tote Fliege.b9 c) Unzureichender Schutz von Lebensmitteln gegen Kontamination |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2b VO (EG) 178/2002 b) Art. 4 Abs. 2 i.V. mit c) § 3 Satz 1 LMHV |
Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und Untersagung der weiteren Speisenabgabe. Bei der Nachkontrolle am 29.06.2023 waren die hygienischen Missstände noch immer nicht ausreichend beseitigt, sodass die Untersagung der Speisenabgabe nicht aufgehoben werden konnte. Bei der Nachkontrolle am 05.07.2023 waren die Mängel soweit beseitigt, sodass eine eingeschränkte Speisenabgabe wieder zugelassen werden konnte. |
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Tuttlingen |
02.10.2023 |
Engel |
Obere Hauptstraße 4 |
10.08.2023 |
a) Alle Arbeitsflächen, alle Behälter, alle Arbeitsgeräte und Schränke waren stark altverschmutzt und zum Teil mit Lebensmittelresten verklebt. Das Handwaschbecken in der Küche war nicht funktionsfähig, da die Armatur abgeschraubt war. Der Gasherd und die Grillplatte waren stark mit Speiseresten und angebranntem Fett verschmutzt. In der Tischschublade lagerten Paniermehl in einer Metallwanne und ein leerer verschmutzter Behälter; der vordere Bereich der Schublade war mit vertrocknetem Ei verunreinigt. Im Kühlhaus wurden Kartonagen und ungewaschenes Gemüse sowie Eier neben offenen Lebensmittel, wie gewaschenem Salat, abgekochten Kartoffeln, Spätzle, die teilweise mit einem feuchten Handtuch abgedeckt waren und Saucen in offen Töpfen gelagert. Im abgetrennten Fleischkühlhaus wurde Jus in einer Schöller-Eis-Abfalltonne vorrätig gehalten. Das Spülbecken war fast randhoch mit einer verunreinigten bräunlichen Flüssigkeit samt Speiseresten befüllt, die Reinigungsbürste war dunkelbraun verfärbt, und der komplette Spülbereich war verspritzt und verschmutzt. b) Sie haben Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten, Lebensmittelbehältnisse und Arbeitsgeräte aus Kunststoff und Metall. |
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Ausgenommen war lediglich die Abgabe von Getränken in Flaschen. |
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Tuttlingen |
02.10.2023 |
Bäckerei Felsenbeck |
Hauptstraße 84 |
19.07.2023 |
Verschiedene Lebensmittel waren direkt mit Schaben oder Reismehlkäfern kontaminiert. Insbesondere in der Backmischung "Rührtradition", die lose und offen in einer Kunststoffbox in der Konditorei zur weiteren Verarbeitung lagerte, befanden sich In folgenden Räumen des Betriebs wurden lebende und/oder tote Schädlinge, festgestellt, insbesondere Orientalische Schaben, Deutsche Schaben (diese beiden teilweise in Schabenfallen) und Reismehlkäfer: In der Backstube und Konditorei, auf einem Regal unmittelbar über der Arbeitsfläche in der Konditorei, im Treppenhaus und angrenzendem Flur im Keller, in den Lagerräumen im Keller, im Außenbereich der Silos, in der Spülmaschine, im Keller und den Technikräumen, im Zugang zu den Gärunterbrechern, im Kühlraum neben dem Aufzug, sowie im Damenumkleideraum. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i.V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1-4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Sofortige Anordnung zur Beseitigung sämtlicher betroffener Lebensmittel und Rohstoffe, Schädlingsbekämpfung und Grundreinigung mit Desinfektion. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Mängel soweit behoben, dass eine Produktion stattfinden konnte. |
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Tuttlingen |
10.11.2023 |
Pak Fleisch GmbH |
Möhringer Straße 27 |
23.10.2023 |
a) Im Kühlraum des Betriebes lagerten Sardinen in offenen Styroporboxen ohne Eis in braunroter Flüssigkeit, mit stark fauligem Geruch, sowie mehrere E2- Kisten mit offenem Fleisch, teilweise angetrocknet und unnatürlich dunkel bis schwarz verfärbt und ebenfalls stark fauligem Geruch. b) Im Fleischwolf hingen Fleischreste an der Lochscheibe; am Endstück der Schneckenwelle hingen offensichtlich ältere, verklebte Fleischreste. Die weißen Schneidbretter wiesen tiefe Rillen und Schnittspuren auf und waren mit Fleischsaft und Blut verunreinigt. Die benutzten Messer waren mit Fett und Blut grob verunreinigt. c) Das Handwaschbecken war mit Kartonagen zugestellt und es fehlten die Einmalhandtücher. Im Kühlraum wurde offenes, unverpacktes Fleisch und vier teilweise unverpackte Schlachtkörper von Lämmern gemeinsam mit anderem unverpacktem und sinnfällig verdorbenem Fleisch und Fisch, sowie mit Kartonagen vorrätig gehalten. In allen Betriebsräumen war der Geruch von fauligem Fleisch wahrnehmbar, im Kühlraum sehr intensiv. |
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 c) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) |
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. |
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Waldshut |
17.08.2023 |
Pizza-Haus-Liefer-Service Pizza Jet |
Wehratalstraße 98 |
09.06.2023 |
Küche in einem allgemein unaufgeräumten, ungeputzten und erheblich verschmutzten Zustand. Teigknetmaschine mangelhaft gereinigt. Ventilatorenschutzgitter im Kühlraum mangelhaft gereinigt. Lagerregal extrem korrodiert und verunreinigt. Boden im Kühlraum stark verschmutzt. Wände und Decke im Kühlraum stark verunreinigt |
§§ 3 und 10 Nummer 1 LMHV dar. |
Mängel waren bei der 1. angekündigten Nachkontrolle immer noch vorhanden; bei der Kontrolle am 15.09.203 waren die Mängel behoben, die Betriebsstätte aufgeräumt und in einem nicht zu beanstandenden Zustand. |
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Waldshut |
01.09.2023 |
il Gusto |
Badstraße 30 |
06.07.2023 |
Unzureichende Mülllagerung; Lagerung v. Lebensmitteln zus. m. Unrat; Verunreinigungen u. Schmutzablagerungen v. Anlieferungs- u. Zugangsbereich, Boden i.d. gesamten Betriebsstätte, Grillplatte, Gasherd, Spülmaschinen-gehäuse, Wandflächen, Lagerkühlschublade u. -behälter; Schimmel a.d. Decke im Küchenkühlraum; Schneidebretter verschlissen u. verfärbt; nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch verunreinigte u. teils geruchlich veränderte Lebensmittel, durch verunreinige Saladette, Lagerbehälter, Lagerung nicht abgedeckter reiner Lebensmittel zusammen mit unreinen, Metallbehälter im Kühlregal m. angetrockneten Soßenresten innen u. Soßenschöpfer m. angetrockneten Soßenresten darin. |
Art. 4 sowie Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. II Nr. 1 b, Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Aktuellste Kontrolle am 13.09.2023 ergab, dass die beanstandeten Hygienemängel beseitigt waren. Die Grundhygiene war mittlerweile zufriedenstellend. Verschiedene Lebensmittel sowie verunreinigte Gegenstände wurden nach Aufforderung durch den Lebensmittelkontrolleur bereits bei der vorhergehenden Kontrolle an Ort und Stelle entsorgt; die Mehrzahl der Mängel waren bereits bei Kontrollen am 20.07.2021, 03.03.2022, und 01.02.2023 festgestellt und beanstandet worden. |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Tosun Market |
Badstraße 4 |
06.07.2023 |
Obst + Gemüse ohne Kennzeichnung Herkunftsland; unzureichende Kühlung v. Geflügelfleisch; gegenseitige nachteilige Beeinflussung: Nicht vollständig abgedecktes Hackfleisch im Kühlraum für Obst + Gemüse; frisches Lammfleisch an verunreinigten Rohrbahnhaken unter verschmutztem Ventilatoren-Schutzgitter; rohes unverpacktes Fleisch neben verpacktem Fleisch; Gefrierbrand auf unverpacktem gefrorenen Geflügelfleisch; Waschbecken unbenutzbar, weil verstellt; verschmutzte Gegenstände; Reinigungsgeräte im Lebensmittelbereich; direkte Außenverbindung des Lagers offenstehend - unbefugter Zutritt jederzeit möglich; Pflanzen wachsen durch offenes Lagerraumfenster herein; Spinnweben im gesamten Lagerraum |
Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2023 waren die Mängel behoben |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Gasthaus Krone – Zyba GmbH |
Hauptstraße 72 |
19.07.2023 |
Küchengeräte, Gegenstände, Eiswürfelmaschine, Getränkeleitungen, Kühlmöbel teilw. extrem verunreinigt; beschädigte, nicht hygienisch abwaschbare Wandflächen; gegenseitige nachteilige Beeinflussung durch nicht sachgerecht gelagerte Lebensmittel; unzureichende Kühlung sowie abgelaufenes Verbrauchsdatum bei Puten- bzw. Geflügelfleisch. |
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2023 waren alle Mängel behoben |
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Waldshut |
21.09.2023 |
Mohammad Ayman Moussa Basha Fladenbrotbäckerei |
Carl-Zeiss-Straße 14 |
15.08.2023 |
Mängel b. d. Abfallentsorgung: Extreme Verunreinigungen, offene Lagerung von Müll. Hygiene: Zahlreiche Mehlansammlungen, -anhaftungen + -verunreinigungen; Werkzeug + Unrat lagern auf Transportband f. Teiglinge; Lagerung verunreinigter Kisten im Produktionsraum; offenliegende Kugellager d. Transportbandes behaftet mit Schmierstoff. Gegenseitige nachteilige Beeinflussung: Lebensmittel lagern zusammen mit verunreinigten Werkzeugen, Maschinen + Ersatzteilen im Durchgangsbereich; extreme Altverschmutzungen im Reinigungs- + Verpackungsbereich; verunreinigter Produktionsbereich mit Verpackungen, gebrauchter Kartonage, Mehrweg-Plastikkisten, Unrat; Chemikalienbehälter als Abstandshalter beim Förderband. Kein Insektenschutz an zu öffnenden Fenstern. Mängel bei d. Schädlingsbekämpfung: Kriechspuren v. Schädlingen, lebende Maden + Mehlkäfer. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VI + Kap. II Nr. 1d + Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV |
Betriebsstätte wurde am 15.08.2023 durch mündliche Anordnungen geschlossen. Die Produktion kann erst nach Abnahme der beseitigten Hygienemängel wieder aufgenommen werden. |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Beckert-Bäckerei-Konditorei GmbH |
Hauptstraße 50 |
15.08.2023 |
Hygienemängel: Verschmutzungen an Glastür-Rahmen, Sahnemaschine, Dosenöffner, Ventilator-Abdeckung an Verdampfer (Kühlraum), Kühlraumdecke + -boden, Räumen im Keller f. d. Eis- u. Pralinenherstellung, Umkleideraum f. Mitarbeiter, Dichtungen + Innenraum des Bierkühlers, Vakuumierer i. d. Küche von innen. Motten + Schaben in der gesamten Produktion. Grünlicher Schleim im Wasserbehälter der Scherbeneismaschine. Bauliche Mängel: Insektengitter entweder nicht vorhanden od. beschädigt. Beschädigte Restmülleimer. Plastikwannen zur Lagerung von Teig beschädigt. Beschädigte Fenstergläser i. d. Backstube vor den Kühlräumen. Korrodierte Tür des Gärschranks, es blättert auch Lack ab. |
§ 3 Satz 1 LMHV, § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i. V. m. § 10 Nummer 1 LMHV |
Bei der letzten Nachkontrolle am 28.08.2023 waren alle Mängel beseitigt |
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Waldshut |
09.11.2023 |
Chinarestaurant Venus |
Waldshuter Straße 26 |
29.08.2023 |
Die erhobenen Planproben "Schweinefleisch" und "Hähnchenfleisch" wurden lt. Gutachten des CVUA Freiburg jeweils als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel eingestuft. Das Fleisch war sinnfällig verdorben. |
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 b VO 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a) LFGB, § 12 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Gutachten datieren vom 12.09.2023 |