Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Karlsruhe
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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20 |
09.10.2024 |
Samis Döner-Snack |
Kaiserstr. 113 |
05.09.2024 |
Bei der Betriebskontrolle wurde im gesamten Betrieb ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Es bestand die Gefahr der Kontamination sämtlicher im Betrieb hergestellter Lebensmittel. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde umgehend mit der Bekämpfung der Schaben beauftragt. Tätigkeit konnte am 11.9.2024 wieder aufgenommen werden; keine lebenden Schaben im Verarbeitungsbereich mehr vorgefunden; Bekämpfungsmaßnahmen dauern noch an. |
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18 |
28.08.2024 |
Seng Sushi und Chinarestaurant |
Hirschstr. 3 |
10.07.2024 |
Im Umgang mit rohem Fleisch wurden gravierende Mängel festgestellt. So wurde Fleisch auf einem verschmutzten Schneidebrett über dem Abgang zum Keller vorbereitet. Direkt daneben standen verschmutzt Kartonagen und ein Regal mit verschmutzten Bedarfsgegenständen. Rohes Fleisch wurde ungekühlt in Eimern, im Bereich des Kellerabgangs, direkt auf dem Boden gelagert. Daneben stand ein offener Eimer mit verschmutzten Farbrollen. Auf dem Boden im Keller und auf der Kellertreppe wurden abgetrennte Hühnerköpfe vorgefunden. Undefinierbare Lebensmittel wurden unabgedeckt, in verunreinigten Bereichen aufbewahrt. Der Reis wurde ungekühlt in einem verschmutzten Regal aufbewahrt. Vorgegartes Fleisch wurde ohne Abdeckung und ungekühlt aufbewahrt. Direkt daneben standen zum Teil verschmutzte Kartonagen. Fisch wurde ungekühlt aufbewahrt. Es wurden lebende und tote Küchenschaben vorgefunden. Im Keller wurde Mäusekot vorgefunden. Es wurden erhebliche Altverschmutzungen festgestellt. Die Küche und Ausrüstungsgegenstände waren zum Teil stark verschmutzt. So waren zum Beispiel die Dichtungen der Kühleinrichtung, in welcher rohes Fleisch ohne Abdeckung aufbewahrt wurde, beschädigt und massiv verunreinigt. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Der Betrieb durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. |
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17 |
01.07.2024 |
Ali Baba/Iskender Grillhaus |
Kaiserstr. 160 |
14.05.2024 |
Aufgrund einer Beschwerde wurde im Rahmen einer Betriebskontrolle eine Probe "Thunfisch" entnommen und mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart als gesundheitsschädlich eingestuft. In der Probe wurde Histamin in einere Konzentration von ca. 3000 mg/kg Thunfisch nachgewiesen. Bei der grobsinnlichen Untersuchung waren deutliche, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit, bedingte Abweichungen feststellbar. Bei mikrobiellem Verderb von gegartem Thunfischfleisch werden zahlreiche Stoffwechsel- und Abbauprodukte gebildet, die für den Menschen toxisch sein können. Der toxische Schwellenwert ist bei Normalpersonen im Bereich von 100 mg bei oraler Aufnahme anzusetzen. Da jedoch große Unterschiede in der individuellen Empfindlichkeit bestehen, kann dieser Wert nur als grobe Orientierung angesehen werden. Intoxikationserscheinungen (z. B. allergische Reaktionen) können schon bei weit geringeren Konzentrationen auftreten. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
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16 |
04.07.2024 |
Oktave |
Ludwig-Wilhelm-Straße 3 |
23.05.2024 |
Es wurden offen gelagerte Lebensmittel (beispielsweise Auberginen, Ingwer, Petersilie und Bohnen) vorgefunden. In einem Gastronorm-Behälter, in dem sich Gemüse befand, wurden Fruchtfliegen festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde Fisch in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Beutel, welcher sich in einer Edelstahlschüssel befand, bei Raumtemperatur aufgetaut. Im Kühlschrank wurden zwei Packungen Lachs, wovon eine bereits geöffnet war, mit dem Verbrauchsdatum 18.05.2024 vorgefunden. Die gesamte Küche samt Einrichtung war altverschmutzt und teilweise stark verfettet. Die vorgefundenen hygienischen Umstände stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel. |
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 14. Juni 2024 waren die Mängel beseitigt. |
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15 |
06.06.2024 |
Gaststätte "Thai Foodland" |
Douglasstr. 12-14 |
07.05.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Verunreinigungen der Räumlichkeiten sowie der Ausrüstungsgegenstände festgestellt. Die Bedarfsgegenstände waren teilweise verschmutzt. Unter den Möbeln wurden zahlreiche Küchenschaben in unterschiedlichen Wachstumsstufen vorgefunden. Die selbst ausgelegten Klebefallen waren voll mit toten Küchenschaben. Die vorgefundenen Verunreinigungen und insbesondere die Küchenschaben stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellen Lebensmittel dar. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Ein Schädlingsbekämpfer wurde noch am 7. Mai 2024 beauftragt und sofort tätig. Die Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 8. Mai 2024 beseitigt. |