Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Karlsruhe

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Karlsruhe
Ansprechpartner:
Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 0721/133-7101
Kontakt:

luv@oa.karlsruhe.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

3

07.03.2023

Gaststätte “Hanoi Bistro”

Karlstraße 72, 76137 Karlsruhe

11. und 12. Januar 2023

Bei der Kontrolle am 11. Januar 2023 wurde im Bereich der Lebensmittellagerung eine nicht unerhebliche Menge Mäusekot sowie eine tote Maus vorgefunden. Der Kot war unter anderem zwischen Paletten mit Lebensmitteln, auf einzelnen Säcken sowie den Regalböden festzustellen.

Neben der toten Maus wurde ein offener Mehlsack festgestellt.

Zudem wurden im Betrieb noch diverse Verschmutzungen festgestellt. So waren die Griffe der Kühltheke sowie die Dichtungsgummis, die Glasböden und das Innere der Kühlschranktür verschmutzt.

Die Wände und die Decke der Küche waren verschmutzt und verfettet.

Selbst eingefrorene Lebensmittel wurden in zerrissenen und nicht für Lebensmittel geeigneten Verpackungen vorgefunden. In einem Kühlschrank standen frittierte Hähnchen ohne ordnungsgemäße Abdeckung. In einem weiteren Kühlschrank waren weitere Lebensmittel nicht richtig abgedeckt. Die offenen Lebensmittelbehältnisse waren aufeinandergestapelt. Außerhalb der Kühlung standen unter einem Pappkarton frittierte Hähnchen in einer durchlässigen Plastikkiste. Darunter eine Kiste mit Salat. Der Salat war durch das Fett kontaminiert.

Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Mäusekot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln stellt eine Kontaminationsgefahr dar.

Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 12. Januar 2023 war ein Teil der Mängel beseitigt. Mit der Schädlingsbekämpfung wurde bereits begonnen. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden

 

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