Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Karlsruhe
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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31 |
26.11.2025 |
Imbiss "Tee Ninja" |
Kaiserstraße 114 |
27.10.2025 |
Im Rahmen von Betriebskontrollen wurden am 24.9.25 und 27.10.25 zum wiederholten Mal Hygienemängel und Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Diese waren bei der Kontrolle am 27.10.25 so gravierend, dass die Herstellung und Abgabe von Sushi bis auf Weiteres untersagt wurde. So waren unter anderem die Kühlschubladen, in denen die Zutaten für das Sushi aufbewahrt wurden, innen altverschmutzt. Ebenso der Behälter zum Panieren des Sushis. In einer offenen Packung Wakame lagen verschmutzte Essstäbchen. Die Lebensmittel im Kühlschrank, insbesondere der frische Lachs und die Fischzubereitungen, waren nicht richtig abgedeckt. Der Lachs wies bereits Anzeichen von Austrocknung auf. Die Öffnung eines Spritzbeutels mit Thunfischzubereitung war angetrocknet. Am 27.10.25 wurde ein ganzer Lachs, welcher bereits am 21.10.25 eingekauft wurde, in einer Tüte mit Schmelzwasser vorgefunden. Es bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für das im Betrieb hergestellte Sushi. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a und Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
keine |
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30 |
14.11.2025 |
Gasthaus Karl |
Hertzstraße 23 |
14.10.2025 |
Bei der Kontrolle am 14. Oktober 2025 wurden wiederholt nicht unerhebliche Hygienemängel in dem Betrieb festgestellt. So waren sämtliche Oberflächen der Arbeitstische verschmutzt. Auf dem Grill lagen verbrannte Lebensmittel vom Vortag. Die Schüsseln der Panierstraße waren innen mit Resten altverschmutzt. Die Kontaktflächen der Kühlschränke und des Kühlhauses waren altverschmutzt. Außerdem wurden Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Neben frischen Lebensmitteln wurden im Kühlschrank auch Lebensmittel zur Entsorgung aufbewahrt. Die Herstellung sicherer Speisen war nicht mehr gewährleistet. Der Betrieb wurde daher vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Die bei der Kontrolle vorgefundenen Mängel stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II i. V. m. Kapitel V Nr. 1a und Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 15. Oktober 2025 waren die Hygienemängel beseitigt. |
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27 |
09.09.2025 |
Gaststätte "Hunger Station" |
Mathystr. 13 |
11.08.2025 |
Bei Kontrollen am 28. und 31. Juli 2025 wurden Mängel bei der Betriebshygiene und der Lagerung von Lebensmitteln festgestellt. Im Rahmen einer Nachkontrolle am 11. August 2025 wurden so erhebliche Hygienemängel festgestellt, dass die Herstellung sicherer Speisen nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen und die Abgabe von Speisen untersagt. Bei den Kontrollen waren unter anderem die Kühleinrichtungen, die Teigmaschine und der Teigkessel verschmutzt. Die Lebensmittel in der Kühlung/Tiefkühlung waren nicht fachgerecht gelagert und teilweise (zum Beispiel Mais, Bohnen, gefüllte Weinblätter) verdorben. Aufgrund der bei der Kontrolle am 11. August 2025 vorgefundenen Hygienemängel und dem fehlenden Hygieneverständnis der Mitarbeitenden bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung für sämtliche in dem Betrieb hergestellten Speisen. |
Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002 |
Bei der Nachkontrolle am 13. August 2025 waren die Mängel beseitigt. |
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24 |
29.07.2025 |
Back Shop Unis Bäck |
Kaiserstr. 13-15 |
25.06.2025 |
Der Vorbereitungsraum, der Verkaufsraum sowie die Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände waren stark verschmutzt, insbesondere die Teigknetmaschine, der Arbeitstisch für die Teigzubereitung, die verwendeten GastroNorm-Behälter, der Backofen sowie die Verkaufstheke unter den Einlegeblechen. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen stellten eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung insbesondere für die selbst hergestellten Teigwaren und die in der Verkaufstheke vorgehaltenen belegten Brötchen dar. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 Anhang II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 27. Juni 2025 war die Basishygiene wieder hergestellt. Der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden. |
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23 |
30.06.2025 |
Gaststätte "Hunger Station" |
Mathystr. 13 |
14.05.2025 |
Im Rahmen einer Kontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde eine Verdachtsprobe "Burger Patty aus Kalbfleisch" erhoben und eine Untersuchung veranlasst. Die vor Ort vorgefundenen Pattys wurden vorsorglich gesperrt. Das Produkt wurde mit Gutachten vom 21. Mai 2025 beanstandet. Die sensorische Untersuchung ergab eine erhebliche verderbnisbedingte sensorische Abweichung. Insbesondere wurde ein muffiger, alter Geruch festgestellt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimzahlen an Verderbniserregern (Milchsäurebakterien und Pseudomonaden) festgestellt. Das Produkt wurde als ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen beurteilt. |
Artikel 14 Absatz 1 in Verbingung mit Absatz 2b) VO (EG) 178/2002 |
Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurden die gesperrten Pattys umgehend entsorgt. |