Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Sigmaringen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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4 |
11.03.2024 |
Schnellimbiss „Stern Kebap“ |
Hornsteiner Straße 1 |
12.10.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. |
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. |
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3 |
29.01.2024 |
Gaststätte Danhamer |
Mauritiusplatz 6 |
29.11.2023 |
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft. |
§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004 |
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. |
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2 |
10.01.2024 |
Desi Pizza Kebap |
Denkemerweg 1/1 |
29.11.2023 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung, Verarbeitung und Sicherheit der Lebensmittel festgestellt, die Räumlichkeiten war erheblich unsauber. Zusätzlich wurde Mäusekot entdeckt. Dem Betrieb wurde daraufhin vorübergehend die sofortige Untersagung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmittel angeordnet. Diese konnte am 01.12.2023 nach einer umfangreichen Reinigungsaktion durch den Lebensmittelunternehmer wieder aufgehoben werden. |
§ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004; Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625; Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB |
Die Mängel wurden vom 30.11.2023 auf den 01.12.2023 beseitigt. |
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1 |
20.12.2023 |
Albforellen-Fischzucht Dietmayer |
Hauptstraße 79 |
24.11.2023 |
Im Rahmen von Routine-NRKP-Probennahmen wurde bei den Forellen Leukomalachitgrün, ein pharmakologisch wirksamer Stoff festgestellt. Leukomalachitgrün gilt aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich. |
VO (EG) Nr. 178/2002 insbesondere Artikel 14; VO (EG) Nr.2019/2090, insbesondere Art. 5; VO (EG) Nr. 470/2009, insbesondere Art. Art. 14; VO (EG) Nr. 2019/1871, insbesondere Art. 5; § 12 LFGB; § 39 LFGB; § 3 LMHV |
Die Artikel wurden nur regional über den Ladenverkauf im Ladenlokal in der Forellenzucht in 72513 Hettingen verkauft. Der Betreiber hat daraufhin umgehend einen Produktrückruf für Produkte bis einschl. 22.11.2023 gestartet. |