Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Sigmaringen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Sigmaringen
Ansprechpartner:
Veterinäramt
Kontakt:

post.veterinaer@lrasig.de

Stand: 19.04.2024
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

11.03.2024

Schnellimbiss „Stern Kebap“

Hornsteiner Straße 1
72488 Sigmaringen

12.10.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt: - fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte - fehlender Insektenschutz - Verschimmelte Lebensmittel - Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel - Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - verdorbenes Frittierfett - verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.

Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden. 

3

29.01.2024

Gaststätte Danhamer

Mauritiusplatz 6
72510 Stetten am kalten Markt

29.11.2023

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft.

§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004

Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet.

2

10.01.2024

Desi Pizza Kebap

Denkemerweg 1/1
88518 Herbertingen

29.11.2023

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung, Verarbeitung und Sicherheit der Lebensmittel festgestellt, die Räumlichkeiten war erheblich unsauber. Zusätzlich wurde Mäusekot entdeckt. Dem Betrieb wurde daraufhin vorübergehend die sofortige Untersagung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmittel angeordnet. Diese konnte am 01.12.2023 nach einer umfangreichen Reinigungsaktion durch den Lebensmittelunternehmer wieder aufgehoben werden.

§ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004; Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625; Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB

Die Mängel wurden vom 30.11.2023 auf den 01.12.2023 beseitigt.

1

20.12.2023

Albforellen-Fischzucht Dietmayer

Hauptstraße 79
72513 Hettingen

24.11.2023

Im Rahmen von Routine-NRKP-Probennahmen wurde bei den Forellen Leukomalachitgrün, ein pharmakologisch wirksamer Stoff festgestellt. Leukomalachitgrün gilt aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich.

VO (EG) Nr. 178/2002 insbesondere Artikel 14; VO (EG) Nr.2019/2090, insbesondere Art. 5; VO (EG) Nr. 470/2009, insbesondere Art. Art. 14; VO (EG) Nr. 2019/1871, insbesondere Art. 5; § 12 LFGB; § 39 LFGB; § 3 LMHV

Die Artikel wurden nur regional über den Ladenverkauf im Ladenlokal in der Forellenzucht in 72513 Hettingen verkauft. Der Betreiber hat daraufhin umgehend einen Produktrückruf für Produkte bis einschl. 22.11.2023 gestartet.

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