Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Sigmaringen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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5 |
23.09.2024 |
Gaststätte Biercafé Franziskaner |
Lindenstraße 15 |
30.07.2024 |
- Verschmutzung bzw. fehlende Grundreinigung in den Betriebsräumen und der Arbeitsmittel. - Als Handwaschbecken wird das Spülbecken verwendet. - Es wurden verschmutzte Spültücher gefunden. - Im Bierkühlraum wurde Schwarzschimmel vorgefunden. - Die Kenntlichmachung der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und der verwendeten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten ist unvollständig. - Im Keller wurden Spinnweben vorgefunden. - Im Bierkühlraum herrscht Unordnung. Eine Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur schwer möglich. - In der Tiefkühltruhe werden die Lebensmittel teilweise offen gelagert. - Das Frittierfett ist dunkel und hat einen beißenden Geruch. - Fruchtnektar wird als Fruchtsaft beworben. |
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 7 Abs. 1 der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011; § 11 LFGB; §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG); Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die weitere Verwendung des Gläserspülboys wurde untersagt. Es wurde eine sofortige Reinigung und ein sofortiges Aufräumen angeordnet. Der Betriebsinhaber hat in der Nacht vom 30.07. auf den 31.07. die Betriebsräume geputzt. |