Zum Inhalt springen

Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Karlsruhe

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Karlsruhe
Ansprechpartner:
Landratsamt Karlsruhe Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 0721/ 936-83320
Kontakt:

lebensmittelueberwachung@landratsamt-karlsruhe.de

Stand: 27.01.2026
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

25

12.01.2026

Metzgereifiliale Reinwald

Hauptstr. 59
75056 Sulzfeld

19.11.2025

Bei der Erstkontrolle am 06.11.2025 wurde ein Schabenbefall im Betrieb (Küche, Raum Lager) festgestellt. Außerdem wurden bei den Kontrollen (06.11., 10.11., 17.11.2025) altverschmutzte Arbeitsgeräte vorgefunden: Die Wurstaufschnittmaschine war altverschmutzt. Der Fleischwolf war im Inneren des Einfülltrichters altverschmutzt. Die Verkaufstheke war im Bereich der Luftschlitze (teilweise gelblich) altverschmutzt. Im Versandkühlhaus, in welchem sich offene, nicht abgedeckte Lebensmittel lagerten, befanden sich schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an der Wand zur Decke. Am 06.11.2025 wurde die Nutzung der Küche bis zur Abstellung der Hygienemängel und der vollständigen Schädlingsbekämpfung untersagt.

§ 3 LMHV i.V.m. VO (EG) 178/2002 Art. 14 (2b) i.V.m. Art 14 (1) i.V.m. § 59 (2) 1a Buchstabe a i.V.m. § 60 (1) Ziffer 1 LFGB

Die Reinigungsmängel (Wurstaufschnittmaschine, Fleischwolf, Verkaufstheke) wurden behoben. Die Nutzung der Küche wurde am 27.11.2025 wieder freigegeben.