Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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19 |
11.08.2025 |
La Pizza Veloce |
Karlstraße 37 |
10.07.2025 |
Es wurden massiv verschmutzte Geräte vorgefunden. Der Dorn des Dosenöffners, die Teigknetmaschine und die Ausrollmaschine waren altverschmutzt. Aufbewahrungsboxen mit Gewürzen waren stark verschmutzt. Arbeitsutensilien waren aus nicht lebensmittelechtem Material (hier: Farbpinsel). Das Schneidebrett wies starke Abnutzungsspuren auf. Die Arbeitsfläche, auf der Lebensmittel zubereitet wurden, war altverschmutzt. Es wurden teilweise offene Lebensmittel unstrukturiert im altverschmutzten Kühlschrank und der vereisten Kühltruhe gelagert. Es wurden Lebensmittel mit Gefrierbrand und deutlich erkennbarer Qualitätsminderung durch unzureichende Lagerbedingungen vorgefunden. Das Frittierfett war erkennbar verbraucht. Zahlreiche Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum wurden vorgefunden (Bolognesesoße, Backpulver, Linsen). Die festgestellten hygienischen Mängel führen zu einem hohen Risiko mikrobieller Kontamination der dort hergestellten und behandelten Lebensmittel. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Betriebsschließung und Entsorgung der abgelaufenen und verdorbenen Lebensmittel wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Am 14.07.2025 konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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18 |
16.06.2025 |
Bäckerei Erhan Ekinci |
Maichinger Str. 28 |
27.05.2025 |
Aufgrund gravierender Reinigungs- und Hygienemängel sowie Instandhaltungsmängel bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der dort behandelten Lebensmittel. Während der Betriebszeit rauchte der Betreiber, und es befand sich ein Hund in der Backstube. In der gesamten Betriebsstätte löste sich der Deckenputz, sodass an diversen Stellen Teile herabfielen. An Arbeitstischen waren Eckbereiche verschmutzt. Das Lüftergitter im Kühlraum war stark verschimmelt und verschmutzt. In den Kühlräumen waren Eckbereiche aufgrund von Kondenswasser mit rotschmierigen Belägen verschmutzt. Im Gärraum wurde Schimmel festgestellt. Ein Tropfblech war mit Schwarzschimmelbelägen behaftet. Des Weiteren gab es im Gärraum offene Bohrlöcher in den Wänden. Die Teigknetmaschine war massiv altverschmutzt. Die Auslieferungskisten für Backwaren sowie die Stikkenwagen waren stark verschmutzt. Auch die Kistenspülmaschine war stark verschmutzt. Ein Insektenschutzgitter war nicht vorhanden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2 a.) - c.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 1 d.) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt worden sind. |