Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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14 |
05.09.2024 |
Ony´s |
Gartenstraße 2 |
15.08.2024 |
In sämtlichen Betriebsräumen im Untergeschoss, insbesonders im Bereich der Lagerung von offenen Nudeln, offenen Mehlsäcken und Öl, wurde Schadnagerkot (Mäusekot) festgestellt. Weiterhin wurde Schadnagerkot (Mäusekot) auf den offen gelagerten Pappservierschalen vorgefunden. In den Betriebsräumen im Erdgeschoss wurden in den Schubladen der Kühlunterbauschränke Lebensmittel (wie z. B. Salatkopf und Kräuter) offen und ohne Abdeckung zwischen Bier- und Weinflaschen gelagert. Des Weiteren wurden in diesen Schubladen zahlreiche tote Fruchtfliegen gesichtet. Aufgrund der vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. der Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 2c und Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 3 LMHV; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die temporäre Betriebsschließung, die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet. Nach Einsatz eines Schädlingsbekämpfers und Beseitigung der meisten Mängel, konnte der Betrieb nach der Abnahme am 23.08.2024 wieder geöffnet werden. |
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13 |
26.08.2024 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
06.08.2024 |
In dem Betrieb wurden gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie z.B. Behältnisse mit vorbereitetem Gemüse und Nudeln, Gewürzdosen und der Reiskocher, waren massiv verschmutzt. Im Zapfkopf der Schankanlage wurde ein dunkler, schleimiger und sauerriechender Belag festgestellt. Im Kühlraum gelagerte Pilze waren matschig und rochen faulig. Auf verschmutzten Regalen im Keller wurden Lebensmittel unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Die Kühlkette der eingekauften Waren wurde unterbrochen. Lebensmittel, wie z.B. Fleisch und Fisch, wurden offen und ungekühlt transportiert. Die Temperatur des Tiefkühlfischs lag bei +1°C. Die Temperatur der Garnelen lag bei +19,3°C, beim gegarten Rindfleisch bei + 19°C. Das einzige Handwaschbecken in der Küche war zugestellt. Eine hygienische Händereinigung war daher nicht möglich. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IV Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Die Schankanlage wurde bis zur fachmännischen Reinigung außer Betrieb genommen. Verdorbene Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Das Wiedereinfrieren der bereits angetauten Lebensmittel wurde untersagt. |
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12 |
12.08.2024 |
Restaurant Gök-Tas |
Böblinger Str. 122 |
18.07.2024 |
Die Küche befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Im gesamten Betrieb herrschte starker Fliegenbefall. Es wurden tote Fliegen in Lebensmitteln festgestellt. Rohe Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch war mit starkem Fliegenbefall an der Spüle vorgefunden worden. Lebensmittel wurden in unmittelbarer Nähe von einer gesplitterten Scheibe bereitgehalten. Rohes Hackfleisch wurde unsachgemäß bei +11,5° C gelagert. Im Kühlraum wurde eine Temperatur von +10° C gemessen. Offene Lebensmittel wurden ohne Abdeckung gelagert. Teilweise wurden Lebensmittel in Müllsäcken aufbewahrt. Geräte mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verschmutzt (hier: Dosenöffner). Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betroffene Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde am 18.07.2024 geschlossen. Nach erfolgter Grundreinigung wurde die Produktion am 19.07.2024 wieder zugelassen. Zum 06.09.2024 fand ein Betreiberwechsel statt. |
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11 |
22.07.2024 |
Zur Säge |
Sägeweg 77 |
04.07.2024 |
Bei einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht worden sind, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Es wurden verdorbene Lebensmittel, wie z.B. Quark mit weißen Schimmelgebilden, vergammelte Orangen, schmieriger und schleimiger Wurstsalat und mit einem grün-weißen Schimmelteppich überzogenen Obazda, vorgefunden. Es wurden auch Lebensmittel (Lachsforelle und marinierte Lachsspezialitäten) mit seit mehreren Tagen abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bedarfsgegenstände, wie Reinigungsmittel, private Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel, wurden in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln, die zur Abgabe an Dritte bestimmt waren, gelagert. Insgesamt war der Betrieb in einem sehr schlechten Reinigungszustand. Insbesondere der Kühlschrank, die Tiefkühltruhe, die Spülbrause und der Konvektomat, waren stark verschmutzt. Die Lüftungsgitter des Kühlaggregats im Kühlraum waren mit schwarz-grauen Schimmelsporen überzogen, welche durch die laufenden Ventilatoren im gesamten Kühlraum verteilt wurden und sich auf den dort gelagerten Lebensmitteln absetzten. Auch Ausrüstungen und Gegenstände, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, waren verunreinigt. Am Dorn des Dosenöffners hatten sich Schmutzverkrustungen abgelagert, sodass die Gefahr der Kontamination und der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bestanden hat. |
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel VI Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden angeordnet. |
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10 |
01.07.2024 |
Indian King |
Schafgasse 28 |
08.06.2024 |
Massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden vorgefunden. Einige Schneidebretter waren stark altverschmutzt und schadhaft. Das Innere der Teigmaschine war mit alten Öl- und Mehlresten behaftet. Von der Aufhängung des Knethakens der Teigrührmaschine blätterte die Beschichtung ab. Der Dorn des Dosenöffners war hochgradig verschmutzt und mit Lebensmittelresten behaftet. Im massiv verschmutzten Kellerlagerraum wurden in mehreren stark altverschmutzten und vereisten Tiefkühltruhen, die zum Teil mit schadhaften Pressspannplatten abgedeckten waren, fertig zum Verzehr zubereitete Teigtaschen offen aufbewahrt. In einem stark altverschmutzten Kühlschrank wurden Zwiebelringe offen vorrätig gehalten. Im Kühlraum wurden Hackfleisch-Patties in einer nicht für Lebensmittel geeigneten Plastiktüte im direkten Kontakt mit einem Pappkarton unmittelbar unter der Kühlanlage mit massiv verstaubten Ventilatorblättern und -gitter gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Betreiber leitet Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein. |