Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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16 |
10.02.2025 |
Star Imbiss |
Sindelfinger Str. 26 |
15.01.2025 |
Es wurden massiv verschmutzte, verschlissene/stark abgenutzte Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, vorgefunden z. B. Reibe für Käse und Kraut, Schneidebretter, Dönermesser, Teigknetmaschine. Bei Messer, Pinsel, Spachtel löste sich die Oberfläche und Beschichtung ab. Im Betrieb gab es keine geeignete Spülmöglichkeit, um Lebensmittelbehältnisse mit heißem Wasser unter hygienischen Bedingungen zu reinigen. Lebensmittel waren nicht vor Kontamination geschützt. Im Bereich vor der Küche wurden zwei Lebensmittelbehälter vorgefunden die mit Zigarettenasche verschmutzt waren. Die Saladette, in der offene Lebensmittel lagerten, war am Randbereich stark verschmutzt. Von einer frisch gereinigten Abdeckung tropfte Spülmittelschaum auf geriebenen Käse. Die Lüftungshaube über dem Zubereitungsbereich war so stark verfettet, dass Fett auf die darunter liegenden Lebensmittel tropfte. Der Ablagebereich für geschnittenes Dönerfleisch war verschmutzt und mit Fettablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Betriebsschließung wurde per sofortiger Vollziehung behördlich angeordnet. Nach Beseitigung der Mängel konnte der Betrieb bei der Nachkontrolle am 16.01.2025 wieder geöffnet werden. |
15 |
07.01.2025 |
Pizza & Burgerhaus Schönaich |
Böblinger Str. 66 |
06.11.2024 |
Im gesamten Betrieb wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Es fehlte im Betriebsablauf an Struktur und guter Hygienepraxis. Gegenstände/Geräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren altverschmutzt (Behälter an der Saladette, Schöpfer, Teigknetmaschine, Dönerdrehsprieß, Dönerschneidegerät). Die Unterbauschubladen der Theke waren massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und nicht sicher zu beurteilen waren (muffig riechendes Dönerfleisch, gärige Tomatensoße, schwarze Oliven, Sauce Hollandaise auf deren Öffnung eingetrocknete Soßenreste hafteten, Thunfisch in offener Dose sowie muffig riechende Ananas in Scheiben). Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Die unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 der Lebensmittelhygiene-VO |
Das Gutachten des CVUAs Stuttgart bestätigt, dass die genannten Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. |