Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Böblingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Böblingen
Ansprechpartner:
Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Kontakt:

veterinaer-lebensmittel@lrabb.de

Stand: 13.04.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

23

02.04.2026

Supermarkt Alkeirat Syria

Eltinger Straße 41
71229 Leonberg

25.02.2026

Es wurden sowohl betriebshygienische Mängel als auch lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten und unstrukturierten Zustand. Die Kühltruhe im Verkaufsraum war überfüllt. Sie wies lediglich eine Temperatur von – 2°C auf, obwohl die Tiefkühlwaren gemäß den Angaben des Herstellers bei – 18°C zu lagern sind. Die Regale und der Boden im Verkaufsraum waren altverschmutzt. Offene Lebensmittel, wie z.B. Süßwaren wurden direkt auf dem Boden des Verkaufsraums gelagert. Beim Straßenverkauf wurde Brot in verschmutzten Transportkisten direkt auf dem Boden zum Verkauf angeboten. Im Nebenraum wurde starker Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dort wurde Müll neben verpackten Lebensmitteln vorgefunden. Die Fleischhaken für die Rohrbahn, welche in Kontakt mit frischem Fleisch kommen, lagerten in einer Kiste auf dem Boden neben privaten Gegenständen (Fahrrad).

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Die Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet.

22

02.04.2026

Duam Restaurant & Cafe

Böblinger Str. 122
71065 Sindelfingen

17.03.2026

Der Kühlraum war massiv verfettet und verschmutzt. Die Kühlraumtemperatur betrug 8°C. Filter und Ventilatorblätter waren mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Kühlraum lagerten Lebensmittel unverpackt (Drehspieß vom Vortag, Hackfleisch). In einer verschmutzten Kühltruhe lagerten unverpackte Fleischstücke. Es wurden massiv verschmutzte Gegenstände und Geräte vorgefunden, die mit Lebensmittel in Berührung kommen. Behälter für Käse und Teiglinge waren massiv verschmutzt. Die Teigmaschine war verkrustet und altverschmutzt. Sämtliche Arbeitsgeräte waren massiv verschmutzt (Reibe für Käse, Vorratsbehälter für Lebensmittel). Hackfleisch und Flüssigei wurde ungekühlt vorrätig gehalten. Der Pizzaofen war innen und außen stark verschmutzt. Über den Zutatenbehältern blätterte Farbe von Wand und Decke ab. Müll lagerte offen in der Ecke. In der Kuchentheke wurde offene Sahne mit einer Temperatur von 10,8° C vorrätig gelagert. Spülmaschine und Waschkörbe waren altverschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen . Die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, wurde angeordnet.

21

02.04.2026

Bao Shair Pizzaservice

Seestraße 15
71229 Leonberg

17.03.2026

Der Betrieb befand sich in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Lagerraum, Küche) waren altverschmutzt und schadhaft. Die Gefriertruhen und Kühlschränke waren altverschmutzt und vereist. Darin gelagerte selbst eingefrorene Lebensmittel waren nicht mit Einfrierdatum versehen und wiesen Gefrierbrand auf. Der Kühlraum wies eine Temperatur von 19,6°C auf. Die darin gelagerten Lebensmittel waren aufgrund der zu hohen Raumtemperatur einer konkreten Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Kühlraum waren das Schutzgitter des Kühlaggregats, Wände und Decke mit schwarzen Ablagerungen behaftet. In der Küche wurden Arbeitsgeräte, die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark altverschmutzt (Teigmaschine, Dorn des Dosenöffners). Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 18 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Es wurde die Entsorgung aller Lebensmittel, die unsicher und nicht zum Verzehr geeignet waren, angeordnet. Entsorgungsnachweise liegen der Behörde vor.

20

27.03.2026

Gustaggio Pizzathek Pastaria Bar

Eltinger Str. 56
71229 Leonberg

02.03.2026

Der Betrieb befand sich insgesamt in einem massiv verschmutzten Zustand. Sämtliche Böden (Umkleideraum, Spülküche, Küche, Schauküche, Lagerraum) waren altverschmutzt. Fliesenfugen waren altverschmutzt und schadhaft. Gefriertruhe, Kühlschränke und deren Dichtungen, Geräte und Armaturen waren massiv verschmutzt. Der Abluftventilator war so verschmutzt, mit der Folge einer Verteilung von Verunreinigungen auf Lebensmittel. Das Waschbecken in Schau- und Nudelküche verfügte über kein warmes Wasser. Kühlpflichtige Lebensmittel wurden bei zu hoher Temperatur gelagert. Proben von sechs Lebensmitteln wurden an das Labor zur Untersuchung weitergeleitet. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen. Das Unternehmen hat kooperiert. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2026 konnte der Betrieb wiedereröffnet werden, da die Mängel im Wesentlichen beseitigt waren.