Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
|
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
27 |
21.09.2026 |
Al Aleem Kebabhaus |
Schulstr. 18 |
02.09.2026 |
Es wurden verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (Oliven, Ananas, Reis, Eier) zum Verzehr bereitgehalten. An der Wand am Pizzaofen und in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsplatte gab es Fliesenschäden. Die Arbeitsplatte sowie die Silikonfugen waren stark beschädigt und massiv verschmutzt. Der Zwischenbereich von Arbeitsplatte und der Wand war altverschmutzt. Die vorhandenen Oberflächendefekte und die massiven Verunreinigungen erhöhen die Gefahr mikrobieller Kontamination der dort zubereiteten Speisen durch Abplatzungen und freiliegende Untergründe. Beschädigte Oberflächen sind schwer zu reinigen und zu desinfizieren. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Mängelbeseitigung wurde behördlich angeordnet. |
|
26 |
25.08.2026 |
Sai Gon - Hotel Krone |
Brunnenstraße 46 |
31.07.2026 |
In der Küche befand sich unter den Tischen und Regalen Mäusekot. Die Bodenabläufe waren stark altverschmutzt, sodass ein Abfließen von Reinigungswasser unmöglich war. Es wurden verdorbene und nicht mehr frische Lebensmittel, wie z.B. Karotten und Ananas, vorgefunden. Lebensmittel wurden wiederholt in nicht geeigneten Behältnissen und Tüten gelagert. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Lebensmittelbehältnisse festgestellt. Im Kühlraum wurden wiederholt auf stark rostigen Einlegeböden Lebensmittel gelagert. Regalböden, auf denen Geschirr, Teller und Schalen zur sofortigen Nutzung vorgehalten wurden, waren stark verfettet. Es wurden wiederholt stark verschmutzte Gewürzbehältnisse festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 1 bis Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr. 8 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; |
Mängelbeseitigung wird behördlich angeordnet. |
|
25 |
18.08.2026 |
Yazgülü Supermarkt Sindelfingen |
Mercedesstr. 9-11 |
30.07.2026 |
Im Kühlraum wurden verschimmelte Lebensmittel vorrätig gehalten. Retoure-Ware im Tiefkühler war nicht gekennzeichnet und somit nicht zu unterscheiden von frischer Ware. Offene Lebensmittel wurden auf verschmutztem Boden gelagert. An den Wänden der Küche befanden sich Bohrlöcher und Fliesenschäden. Die Gefahr, dass Fremdkörper in Lebensmittel gelangen ist gegeben. Die Eismaschine, in der Eis für die Kühlung von offenem Fisch produziert wird, war verschmutzt. Bei der Anlieferung wurden unzählige Maden festgestellt. Im Teigkasten der Bäckerei waren tote und lebende Fliegen vorhanden. Die Arbeitsplatte in der Fischabteilung war stark verschlissen. An der Theke, in der offener Fisch lagerte, stand streng riechendes Wasser. Im Imbissbereich wurden die Kühltemperaturen nicht eingehalten. Händehygiene war nicht möglich, aufgrund nicht funktionsfähigem Waschbecken. In der Bäckerei gab es stark verschmutzte Backbleche und Teigbehälter. Mit Rissen beschädigte Holzbrettchen waren im Einsatz. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b) und Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel II Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 24.08.2026 waren die Mängel behoben. |
|
24 |
07.05.2026 |
Glashouse Bar/Lounge |
Graf-Ulrich-Str. 6 |
27.03.2026 |
Die zur Ausgabe von Getränken verwendeten Gläser wurden auf verschmutzten und verstaubten Matten abgestellt und hafteten teilweise daran. Zitrusfrüchte, die zur direkten Verwendung in Getränken bestimmt sind, lagerten unverpackt in einem erheblich verschmutzten Kühlschrank. Die Eismaschine sowie der Eiscrusher, in denen Eis zur Verwendung in Getränken hergestellt bzw. verarbeitet wird, waren erheblich verschmutzt und mit Ablagerungen behaftet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Der Betrieb konnte nach der Nachkontrolle durch die Behörde am 28.03.2026 wieder eröffnet werden. Eiswürfel werden aktuell zugekauft. |