Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07721 913 5050
Kontakt:

veta@lrasbk.de

Stand: 27.07.2024
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

25

02.05.2024

Gasthaus zur Stadt Triberg

Hauptstr. 31
78136 Schonach

10.04.2024

In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen.
Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, wie die Pizzaschneider, Schneidemesser sowie Wannen zur Lagerung des Pizzateiges, waren altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet. Der Dosenöffner, der beim Einstechen ebenfalls direkt mit Lebensmittel in Kontakt kommt, war erheblich altverschmutzt und ekelhaft verkrustet. Der Pürierstab war mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Eine Küchenmaschine, sowie die Aufschnittmaschine, waren ebenfalls altverschmutzt und mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, wie die Kühleinrichtungen, Schubladen und Schränke waren sowohl innen wie auch außen teilweise erheblich altverschmutzt und verfettet. Arbeitstische, Regale und Wandbereiche waren teilweise erheblich altverschmutzt und stark verfettet, der Herdbereich war mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet.
 

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.
 

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