Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis
|
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
28 |
02.10.2025 |
Automat zur Abgabe von Rohmilch Hettich |
Überruckweg 23 |
04.09.2025 |
Bei einer Anlasskontrolle des Milchautomaten am 04.09.2025 zum bestehenden Milchabgabeverbot wurde festgestellt, dass dennoch Rohmilch im Automaten zum Verkauf angeboten wurde. Im inneren Bereich der Zapfhahnöffnung wurden dabei biofilmartige Ablagerungen und erhebliche Verschmutzungen mit schwärzlichen Belägen und weißlich-schmierigen Auflagerungen vorgefunden, die sich in ähnlicher Form auch schon in früheren Kontrollen (30.06.2025 und 21.07.2025) feststellen ließen. Zudem war die Beschichtung des Hahns am Auslauf in Teilen abgelöst, weshalb ein Eintrag von Beschichtungsmaterial in das Lebensmittel Milch wahrscheinlich ist. |
Art. 14 Abs. 1, 2b, 5 sowie Art. 19 Abs. 4 VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |
|
27 |
26.08.2025 |
Taiba Market |
Alte Herdstr. 21 |
14.07.2025 |
Am 14.07.2025 wurde bei einer Kontrolle erneut sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Hals mit Knochen und Lamm Rücken mit Knochen) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Die Fleischstücke zeigten teilweise Verfärbungen und erschienen in den Randbereichen angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 08.08.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |
|
26 |
26.06.2025 |
Taiba Market |
Alte Herdstr. 21 |
25.04.2025 |
Am 25.04.2025 wurde bei einer Kontrolle sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Bauch und Lamm Kotelette) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Augenscheinlich waren die Fleischteilstücke mit einem schmierigen Belag behaftet und angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Der Schlachttierkörper, aus welchem die Lammfleischstücke gewonnen wurden, war mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.04.2025 versehen. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 03.06.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 |
- |