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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07721 913 5050
Kontakt:

veta@lrasbk.de

Stand: 12.07.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

26

26.06.2025

Taiba Market

Alte Herdstr. 21
78054 Villingen-Schwenningen

25.04.2025

Am 25.04.2025 wurde bei einer Kontrolle sinnfällig verdorbenes Lammfleisch in der Bedientheke vorgefunden. Die Lammfleischstücke (Lamm Bauch und Lamm Kotelette) befanden sich in einer Kunststoffschale, eingewickelt in transparente Kunststofffolie. Augenscheinlich waren die Fleischteilstücke mit einem schmierigen Belag behaftet und angetrocknet. Beim Öffnen der transparenten Kunststofffolie war ein stechender Geruch nach verdorbenem Fleisch wahrnehmbar. Der Schlachttierkörper, aus welchem die Lammfleischstücke gewonnen wurden, war mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.04.2025 versehen. Um den bei der Kontrolle festgestellten Verdacht zu verifizieren, wurde eine amtliche Verdachtsprobe entnommen. Die Beurteilung vor Ort als sinnfällig verdorben und als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet wurde durch das Gutachten vom 03.06.2025 vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

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