Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07721 913 5050
Kontakt:

veta@lrasbk.de

Stand: 26.04.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

24

20.12.2023

Bäckerei Fischerkeller

Friedrichstr. 18
78073 Bad Dürrheim

28.11.2023

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden zum wiederholten Male nicht sichere Lebensmittel, welche für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, vorgefunden. Im Betrieb wurden zwei bereits geöffnete Packungen Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 27.11.2023 sowie eine noch ungeöffnete Packung Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 23.11.2023 zum Belegen von Party-Brezeln und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten.
 
Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Nach Ablauf dessen gilt ein Lebensmittel als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt. 

23

08.11.2023

Metzgerei Gür

Hauptstr. 28
78052 Villingen-Schwenningen

09.10.2023

Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt:
In der Wurstküche und im Zerlegeraum waren folgende Arbeitsgeräte mit (gelblichen, bräunlichen, schwarzen) alten, angetrockneten und frischen  Lebensmittelresten (Fleisch, Fett, Brätresten) verunreinigt: Der Schneckengang des Fleischwolfes sowie die Einsätze zur Zerkleinerung von Fleisch, die Grillwurstabziehvorrichtung für das Abschälen der Haut von Grillwürsten, der Kutter für die Feinzerkleinerung von Fleisch für die Wurstbrätherstellung, der Wurstfüller mit seinen Einsätzen und Füllrohren, die beiden Klipper zum Verschließen von Wurst, der Innenbereich der Knochensäge, der Abstreifer des Tumblers für die Herstellung von Kochpökelwaren, der Speckschneider mit seinem Messer und Messergattern für das Schneiden von Speckwürfeln für Schwarzwurst. Weiter war der Innenbereich des Speckschneiders mit schwarzen Versporungen verunreinigt, die Abschwartmaschine für das Abschwarten der Haut vom Fleisch war insbesondere am Transportband, am Transportrad und an der Innenfläche mit dunklen Rückständen/Versporungen verunreinigt, zudem waren ein großes Abtropfsieb und rote E2-Kisten verunreinigt.
Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln wie zum Beispiel Brühwurst, Fleischkäseprodukte und rohes Fleisch.

Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap V Nr.1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV.
 

Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert.

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