Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07721 913 5050
Kontakt:

veta@lrasbk.de

Stand: 27.08.2026
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

34

30.07.2026

Aksa Hantat Supermarkt

Harzerstr. 29
78054 Villingen-Schwenningen

30.06.2026

In der Verkaufstheke wurden zwei in Folie verpackte, leicht schmierige, stinkende und teilweise leicht grünlich verfärbte Lammkeulen und eine ebenfalls stinkende Kalbshaxe zum Verkauf angeboten. Diese waren somit augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei der Kontrolle am 05.11.2025 mehrere, nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Kartoffeln faulig und grün, Maronen schimmlig, Mandarinen faulig, Bohnen schimmlig, Salat schwarz faulig) im Selbstbedienungsbereich zum Verkauf angeboten wurden, weshalb ein Bußgeldbescheid erging.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Noch während der Kontrolle wurden die nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel entsorgt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt.

33

24.07.2026

Ristorante Pizzeria Bacco

Albert-Schweitzer-Str. 9
78087 Mönchweiler

02.07.2026

Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (1,182 kg Rauchlachs in Scheiben) mit am 01.07.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Im Kühlraum wurde ebenfalls ein ca. zur Hälfte gefüllter 10 kg Eimer mit vorgekochten Spaghetti gelagert, und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Die Spaghetti waren für den Verzehr durch den Menschen nicht mehr geeignet. Die Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum waren erheblich verschmutzt und augenscheinlich mit Schimmel bedeckt. Im Kühlraum wurden zahlreiche offene Lebensmittel wie Spinat, Peperoni, geschälte Zwiebeln, usw., gelagert und waren somit der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung und Kontamination ausgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Wiederholungsverstoß, da bereits bei einer am 28.08.2024 durchgeführten Kontrolle Lebensmittel (Hackfleisch) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe für den Endverbraucher vorgehalten wurden, weshalb bereits damals ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Speisen wurden während der Kontrolle entsorgt. Die Lüftergitter im Kühlraum wurden entsprechend gereinigt. Die Mängel waren somit beseitigt.

32

20.07.2026

Eiscafe Cristallo

Am Markt 3
78112 St. Georgen

30.06.2026

In der Sahnemaschine im Thekenbereich wurde flüssige Sahne zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche augenscheinlich und sinnfällig bereits verdorben war. So konnte beim Öffnen des Deckels der Sahnemaschine bereits ein säuerlicher Geruch wahrgenommen werden, die Sahne warf bereits Blasen und war gelblich verfärbt und verdickt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die als nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Sahne wurde nach Aufforderung entsorgt. Die Sahnemaschine wurde gereinigt. Die Mängel wurden somit im Laufe der Kontrolle beseitigt.

31

17.07.2026

Bäckerei Zuckerbeck

Klosterbergstr. 2
78112 St. Georgen

25.06.2026

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden im Produktionsraum, in welchem Teige für sämtliche Backwaren des Betriebs hergestellt werden, an mehreren Bedarfsgegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt (wie Teigschüssel, Teigschabern, Teigschneider und Brotbackkörben) ein Befall mit lebenden Maden und Mottengespinsten festgestellt. Es bestand somit eine Kontaminationsgefahr und es wurden für den menschlichen Verzehr nicht geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Des Weiteren waren zahlreiche Arbeitsgeräte wie Messer, Teigknetmaschinen, Dosenöffner, Schüsseln, Rollschneider, und Backformen durch altanhaftende Lebensmittelreste verunreinigt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion von Backwaren wurde untersagt. Bei einer erneuten Kontrolle am Folgetag waren die Mängel beseitigt und der Produktionsbetrieb konnte wieder aufgenommen werden.

30

02.07.2026

Ristorante Pizzeria La Bottega

Wohnpark Kreuz 1
78073 Bad Dürrheim

21.05.2026

Im Kühlraum wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohes Hähnchenfleisch und Lachs) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten. Dies waren im Einzelnen: Eine bereits angebrochene 1kg Packung Hähnchenbrust mit am 20.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum, hier waren bereits erhebliche sensorische Abweichungen wie Verfärbung, schmieriger Belag und verdorbener, säuerlicher Geruch festzustellen. Zwei 800g Packungen Hähnchenschnitzel mit am 19.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Eine 500g Packung Lachsfilet mit am 16.05.2026 abgelaufenem Verbrauchsdatum. Das Gitter vor dem Verdampfer im Kühlraum war erheblich verschmutzt und mit Schimmel bedeckt. In diesem Kühlraum wurden offene Lebensmittel (Lasagne und Panna Cotta) gelagert und somit der Gefahr der Kontamination ausgesetzt.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die betroffenen Speisen wurden entsorgt. Es wurde am selben Tag eine Grundreinigung im Kühlraum durchgeführt. Die Mängel waren somit beseitigt.

29

09.06.2026

By Memo

Karlstr. 2
78073 Bad Dürrheim

06.05.2026

Im Kühlraum und im Pizzatisch im Thekenbereich wurden Lebensmittel vorgefunden, welche für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet waren. Im Pizzakühltisch wurden 4 kg Mozzarella gerieben mit teilweise erheblichen Verderbsparametern wie Schimmel vorgefunden, mit bereits am 12.04.2026 abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum welche zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten wurden. Des Weiteren wurden im Pizzatisch Artischocken zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten, welche muffig und verdorben rochen und für den Verzehr durch den Menschen ebenfalls nicht mehr geeignet waren. Im Kühlraum wurden weitere 30 kg Mozzarella welche ebenfalls teilweise erhebliche Verderbsparameter wie Schimmel aufwiesen mit bereits abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Speisenabgabe wurde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 07.05.2026 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet.