Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Schwarzwald-Baar-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 07721 913 5050
Kontakt:

veta@lrasbk.de

Stand: 28.11.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

23

08.11.2023

Metzgerei Gür

Hauptstr. 28
78052 Villingen-Schwenningen

09.10.2023

Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt:
In der Wurstküche und im Zerlegeraum waren folgende Arbeitsgeräte mit (gelblichen, bräunlichen, schwarzen) alten, angetrockneten und frischen  Lebensmittelresten (Fleisch, Fett, Brätresten) verunreinigt: Der Schneckengang des Fleischwolfes sowie die Einsätze zur Zerkleinerung von Fleisch, die Grillwurstabziehvorrichtung für das Abschälen der Haut von Grillwürsten, der Kutter für die Feinzerkleinerung von Fleisch für die Wurstbrätherstellung, der Wurstfüller mit seinen Einsätzen und Füllrohren, die beiden Klipper zum Verschließen von Wurst, der Innenbereich der Knochensäge, der Abstreifer des Tumblers für die Herstellung von Kochpökelwaren, der Speckschneider mit seinem Messer und Messergattern für das Schneiden von Speckwürfeln für Schwarzwurst. Weiter war der Innenbereich des Speckschneiders mit schwarzen Versporungen verunreinigt, die Abschwartmaschine für das Abschwarten der Haut vom Fleisch war insbesondere am Transportband, am Transportrad und an der Innenfläche mit dunklen Rückständen/Versporungen verunreinigt, zudem waren ein großes Abtropfsieb und rote E2-Kisten verunreinigt.
Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln wie zum Beispiel Brühwurst, Fleischkäseprodukte und rohes Fleisch.

Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap V Nr.1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV.
 

Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert.

22

20.10.2023

Hotel Restaurant Pfaff

Hauptstr. 85
78098 Triberg

26.09.2023

In den Betriebsräumen wurden verschiedene Lebensmittel unter unakzeptablen hygienischen Bedingungen gelagert, so dass diese einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Nahezu sämtliche Lebensmittel in Kühleinrichtungen wurden offen gelagert. Offene Lagerung von z.T. leicht verderblichen Lebensmitteln wie z.B. verzehrfertiger Salat oder fertig gebackenen Tortenböden in Kühlzelle mit schimmelbehaftetem Lüfter. Weitestgehend alle Räumlichkeiten, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wurde waren massiv altverschmutzt. Betriebsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt mit alt anhaftenden Lebensmittelresten verunreinigt wie z.B. verrostete Handreibe für Kuvertüre oder klebrig eingetrocknete Auslassdüsen der Softdrinkanlage. Teflon-Pfannen wiesen großflächig abgelöste und z.T. kaum noch vorhandene Beschichtungen auf. Fleisch wurde in altverschmutzten Kühleinrichtungen überwiegend offen und ungeschützt aufbewahrt. Das Fleisch war teilweise sinnbildlich überlagert und roch sauer. Die Fritteuse war massiv mit alt anhaftendem Fett verunreinigt. Die zwei Schnellgrillplatten auf dem großflächig stark verkrusteten Herdblock waren massiv altverschmutzt. Der Hackklotz war mit tiefen Furchen versehen und stark verunreinigt. In einer Tiefkühltruhe wurden Tortenböden in Müllsäcken gelagert.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV

Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt, die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel, welche zur Schließung führten, behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.

21

23.06.2023

Mai Wok

Neuer Markt 1
78052 Villingen-Schwenningen

31.05.2023

In der Küche waren etliche lebende und tote Schaben vorhanden, z.B.: Auf dem Arbeitstisch hinter der Mikrowelle zwischen einer Mottenfalle und Ameisenköderfalle, in einer ineinander gestapelten Lebensmittelwanne, in der altverschmutzten Schneidemaschine, auf dem Fußboden unter den Arbeitstischen, auf Regalböden. Zum Kontrollzeitpunkt waren in der Küche offene Lebensmittel (z.B. Fleisch, Gemüse, Nudeln) vorhanden und wurden vorbereitet bzw. verarbeitet.
Gerätschaften mit direktem Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt, z.B.: Messer, Kunststoffwannen, Wellenmesser, Sparschäler, Schöpfkelle, Entnahmezange, Schneidemaschine, Abtropfsieb. Die Eiswürfelmaschine war innen mit gelblichen und dunklen Verunreinigungen behaftet. Der Fußboden war unterhalb der Arbeitstische, sowie im Tiefkühl- und im Kühlraum verunreinigt. Die Arbeitsflächen im Thekenbereich waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Der Griff der Handspülbrause war mit schmierigen Verunreinigungen behaftet.

Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004

Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 01.06.2023 waren die beanstandeten Hygienemängel und der Schädlingsbefall die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte.

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