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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Bernd Rothenbach 07151/501-4062
Kontakt:

b.rothenbach@rems-murr-kreis.de

Stand: 16.06.2025
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

55

15.04.2025

Edeka Schieber

Karlstraße 10
71394 Kernen i. R.

08.08.2024

Zum Kontrollzeitpunkt wurde die Bedientheke auf Verlangen des Kontrolleurs ausgeräumt, damit der Reinigungs-zustand eingesehen werden kann. Nach dem Öffnen im Fleischbereich waren groß-flächig schwarze Verunreinigungen zu sehen. Es war außerdem ein stark modriger Geruch wahrzunehmen. Daraufhin wurde eine zweite Stelle der Bedientheke freigeräumt. Bereits beim Heraus-nehmen des schwarzen Präsentierbodens waren deutlich schwarze Ausblühungen und großflächige Schimmelverunreinigungen sichtbar. Die Rückseite des Präsentierbodens, auf dem unmittelbar Wurstprodukte zum Verkauf angeboten wurden, war stark schwarz staubig, sporig verschimmelt. Die Bedientheke wurde sofort ausgeräumt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Nachmittag des 08.08.2024 war der Bereich der Kühltheke gereinigt.

54

13.01.2025

Kantine Itt-Cannon Apetito Catering B.V. & Co. KG

Cannonstr. 1
71384 Weinstadt-Beutelsbach

18.12.2024

1. Im Kühlhaus wurden mehrere Behälter und küchenfertig vorbereitete Lebensmittel, wie Mixsalate, Rucola, Schnittlauch, Knoblauch und Ackersalat festgestellt, bei denen das Verbrauchsdatum am 12.12. 2024 bzw. am 13.12.2024 überschritten war. Der Rucola mit abgelaufenem Verbrauchsdatum wurde zum Kontrollzeitpunkt noch zu einer Soße verarbeitet. Auch lagerten im Kühlhaus zwei Eimer mit Apfelsalat, der bereits farblich verändert war und leicht hefig roch sowie ein Eimer mit verfärbten abweichend riechenden Parüren. Im Regal lagerte eine angebrochene Packung mit Hot Dog Brötchen, wovon eines bereits mit einem grünlichen Schimmelbelag behaftet war.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMIDV i. V. m. VO (EG) 1169/2011 nach Artikel 24 Nr. 1 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend bei der Kontrolle entsorgt.

53

30.12.2024

Speisegaststätte Hirsch

Schurwaldstraße 54
73614 Schorndorf-Schlichten

04.12.2024

1. Im Kühlhaus lagerten:
a) Ein Vakuumbeutel mit Birnen in Lake. Der Vakuumbeutel war deutlich aufgebläht und prall gefüllt.
b) Ein Kunststoffbehälter, in dem sich gekochte Linsen befanden. Die Linsen waren mit einem grau/weißlichen Schimmelbelag überzogen. An den Rändern des Behälters waren an der Außenseite deutliche grün/weißliche Schimmelausblühungen vorhanden.
c) In einem Kunststoffeimer mit Bratensoße waren an der Oberfläche weiße Punkte mit Bakterienkolonie-ähnlichem Wachstum vorhanden und eine wässrige Flüssigkeit hatte sich an der Oberfläche abgesetzt.
d) In einem mit Gulasch befüllten Kunststoffeimer waren an der Oberfläche bereits graue und weiße Schimmelausblühungen vorhanden.
 
2. Die Aufschnittmaschine war wiederholt an der Verkleidung, am Schlitten, am Produktschieber und am Messer mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten sowie mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
 
3. Im Kühlschrank lagerten in einem Kunststoffbehälter gekochte Kartoffeln, die mit einem schmierigen Belag überzogen waren.
In einem weiteren Kunststoffbehälter lagerten Birnen in Lake. An der Oberfläche waren Luftbläschen vorhanden und ein hefiger Geruch wurde wahrgenommen.
 
4. In der Saladette wurden mehrere überlagerte Produkte vorgefunden:
Das geschnittene Kraut war dunkelgrau verfärbt und abgetrocknet. Im Salat lagerten einzelne Blätter die bereit dunkel und matschig waren. Die Paprikastreifen waren vereinzelt mit einem gräulichen Schimmelflaum behaftet. Die gestiftelten Karotten waren dunkel verfärbt und lagen in einer schmierigen Flüssigkeit.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 








2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

  
3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
 
4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt und eine Grundreinigung angeordnet.