Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Bernd Rothenbach 07191/895-4062
Kontakt:

b.rothenbach@rems-murr-kreis.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

19

30.05.2023

EDEKA Härdter Lebensmittel KG

Bismarckstraße 1
71409 Schwaikheim

17.11.2022

1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen.

2. In den Verkaufsregalen mit Snackprodukten und Salaten befanden sich unter anderem eine „Snackbox Käse & Ei“ und zwei Packungen „Brot & Salat Trio Frische Sprossen“ deren Verbrauchsdaten jeweils am 16.11.2022 abgelaufen waren

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 der VO 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt.

18

23.05.2023

Imbiss Shamaran

Endersbacher Straße 11
71332 Waiblingen

25.04.2023

1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport.

2. Der linke Standkühlschrank, in dem zum Teil offene, unverpackte Lebensmittel lagerten, war innen mit einem weißlich/schwarzen ausblühenden Schimmelbelag überzogen. Zum Teil klebten an den Einlegegittern verschimmelte Lebensmittel. Im Kühlschrank lagerten folgende Behälter, die mit einem weißlichen und schwarzen Schimmelüberzug belegt waren: Ein Honigglas, ein Meerrettichglas, eine Sahnesprühflasche und Kopf, eine Packung Trüffelrahmsoße, eine Packung Blätterteig mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2021 und eine Kunststofffolie mit einem schmierigen bräunlichen Inhalt. In einer Kunststoffdose lagerten geschnittene Essiggurken, die zum Teil mit einem weißlichen kolonieähnlichen Belag überzogen waren. Weiter war eine geöffnete und teilentleerte Packung mit Weißwürsten, die zum Teil abgetrocknet und schmierig waren und eine Dose mit Tomatenmark, die am Deckelrand mit schwarzen Versporungen überzogen war vorhanden.
 
3. Der Stößel und die Kleinkomponentenzuführung der elektrischen Küchenreibe waren mit angetrockneten, rötlichen und gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Außerdem war ein leicht abgestandener, muffiger Käsegeruch wahrzunehmen. Nach dem Öffnen der Abdeckung war zu erkennen, dass die Reibe sowie die Verkleidung mit angetrockneten, glasigen Käseresten behaftet war.
 
4. Auf dem Speisenaushang und im Flyer wird mit Döner Kebap und Döner Kebap aus Hähnchenfleisch geworben. Laut Herstellerangaben handelte es sich jedoch lediglich um einen "Rind Drehspieß mit Sahne, Milch, Joghurt und Sojaeiweiß" und um einen "Hähnchendrehspieß".

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

4. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

17

10.05.2023

Turmstüble

Ringstraße 27
71364 Winnenden

13.04.2023

Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a;
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002

Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt.

16

27.03.2023

ADA Market

Stuttgarter Straße 76
71522 Backnang

16.02.2023

Verschiedenste Umverpackungen von Lebensmitteln, die in der Kühltheke angeboten wurden, wie z.B. Kunststoffverpackungen, in denen Käse verpackt war oder auch Kartonagen, wiesen großflächig schwarze schimmlige Verunreinigungen auf. An mehreren Kunststoffverpackungen war ersichtlich, dass sich Schimmelverunreinigungen z.T. bereits von außen an die Innenseite des Produktes ausgebreitet hatten. Die gesamte Kühltheke war stark staubig/flusig, stellenweise feucht/schmierig und großflächig schimmelig verunreinigt. Des Weiteren wurden große Mengen an Obst und Gemüse vorgefunden, welche z.T. faulig waren sowie stellenweise bereits deutlich sichtbaren Schimmelbewuchs aufwiesen. In nahezu jeder Kiste befanden sich verdorbene Lebensmittel, wie beispielsweise schimmlige Mandarinen, schwarz verschimmelte Maronen oder faulige Trauben. Am Rettich hatte sich bereits großflächig ein weißer Schimmelflaum gebildet.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Große Mengen an Obst und Gemüse wurden im Lauf der Kontrolle umgehend aus den Regalen entfernt. Bei der Nachkontrolle am 20.02.2023 waren die Mängel beseitigt.

15

27.03.2023

Imbiss Thai Phoommimakasal

Kurze Straße 12
71322 Waiblingen

28.02.2023

1. Eine Vielzahl an Bedarfsgegenständen wie Kühlschränke, Besteckhalter, Reiskocher, Kunststoffschüsseln, Siebe, Pfannen, Kochlöffel, Pfannenwender, Gemüseschäler usw. waren mit einem fettigen und zum Teil klebrigen Belag sowie mit Lebensmittelresten überzogen. Die Schüsseln und Siebe waren allesamt mit einem klebrigen Fettfilm überzogen. Zum Teil hatten sich bereits gelblich-braune Schlieren gebildet. In einer Schüssel waren Insektenteile und eine tote Biene vorhanden. Es wurde eine chaotische Lagerung von zum Teil offenen Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien, Müllbeuteln, sowie Lebensmitteln bei denen bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum schon 5 Jahre überschritten war vorgefunden.
2. In den Kühleinrichtungen lagerten diverse Lebensmittel, die überlagert waren, wie eine offene und zum Großteil entleerte Packung mit Feldsalat mix mit dem Verbrauchsdatum 22.02.2023, eine orangefarbene Frucht die bereits einen weißlichen Schimmelflaum aufwies, einen angeschnittenen Eisbergsalat, der zum Teil schmierig und an den Randbereichen braun verfärbt war sowie Tomaten die stark überlagert und mit einem weißlich/grauen Schimmelbelag überzogen waren.
3. Im Regal lagerte eine Packung Haferflocken, die mit sehr vielen Löchern übersät war. Nach dem Öffnen der Packung konnte festgestellt werden, dass in der Packung mehrere Gespinste, sowie klumpige Gebilde vorhanden waren. Im Weiteren verlauf der Kontrolle wurden weitere Behälter und Tüten mit Maismehl, Polenta und Sesam vorgefunden, die mit Motten und Gespinsten behaftet waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2
2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Alle beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. Ebenso wurden alle verunreinigten Bedarfsgegenstände sofort zur Reinigung gegeben. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.03.2023 waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

14

16.03.2023

Pizzalieferservice Bella Italia

Rinnenäckerstr. 24
71332 Waiblingen

02.02.2023

1. Mehrere Bedarfsgegenstände und Einrichtungsgegenstände, wie die Pizzateigmaschine, Kühlschränke und Kühltische incl. Türdichtgummis und Einlegegittern, Wurstaufschnittmaschine, elektrische Gemüse- und Käsereibe, samt Schneideeinsätzen, Mikrowelle, Dunstabzugshaube, Wasserboiler, Kisten für Pizzateiglinge usw. vorgefunden, die mit zum Teil angetrockneten Lebensmittelresten vom Vortag, Versporungen, Schlieren, fettigen Belägen oder Fliegenexkrementen verschmutzt waren. An mehreren Kühltisch-Einlegegittern war die Beschichtung abgeplatzt und die offenen Stellen rostig.
2. Im Standkühlschrank lagerten in einer nicht verschlossenen Kunststoffpackung, rohe Italienische Würste, die mit weißlichen Schimmelpunkten, sowie mit Hefekolonien überzogen waren. In einem GN Behälter lagerten Birnen in einem leicht trüben Sud, auf dem sich bereits eine Schaumschicht gebildet hatte. In einer Kunststofffolie eingepackt lagerte im Kühlschrank ein Blauschimmelkäse, der rötlich schmierig verfärbt war. Nach dem Öffnen war ein stark abweichender hefiger Geruch wahr zu nehmen. In einem weiteren GN Behälter lagerte aufgeschnittener italienischer Rohschinken. An den einzelnen Schinkenscheiben waren bereits weißliche Ausblühungen vorhanden. In einem Kunststoffbehälter lagerten Peperoni in Lake. Hier hatte sich an der Oberfläche bereits eine hefige Kahmhaut gebildet.
3. Im Pizzaflyer und auf Lieferando wirbt der Betrieb mit Parmaschinken und Parmesan, sowie mit Büffelmozarella. Bei der Kontrolle konnten jeweils nur wesentlich günstigerer Grana Padano, Italienischer Landschinken sowie normaler Mozzarella vorgezeigt werden.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
3. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung des Betriebes angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel sofort entsorgt. Am 03.02.2023 fand im Betrieb eine Nachkontrolle statt. 
Am 14.03.2023 fand eine erneute Nachkontrolle statt, bei der alle hygienischen Mängel beseitigt waren.

13

17.02.2023

Rengin's Pizza und Kebap Haus

Schillerstr. 21
71522 Backnang

03.01.2023

1. Im Thekenbereich waren schwarze Oliven, welche an der Oberfläche eine weiß-grünliche Schicht gebildet hatten. Weiterhin wurden Mozzarella Balls als Probe erhoben und vom CVUA Stuttgart aufgrund des hohen Keimgehaltes als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft. In einem Eimer im Vorbereitungsbereich befand sich rote Soße, bei der an der Oberfläche eine weiße Haut und Blasenbildung vorhanden war.
2. Bei den Produkten „Pizza Rengin´s“ sowie „Döner vegetarisch“ wurde mit der Verwendung von Schafskäse geworben, im Betrieb war jedoch nur ein deutlich günstigerer Hirtenkäse aus Kuhmilch vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002
2. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Die verdorbenen Lebensmittel wurden als Probe erhoben oder vor Ort sofort vernichtet.

12

02.01.2023

Sulzbacher Schlösslebräu & Event GmbH Gaststätte/ Pension Eiche

Fornsbacher Str. 14
71540 Murrhardt

19.10.2022

In der Küche wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, welche aufgrund starker sensorischer Abweichungen als amtliche Probe erhoben und an das CVUA Stuttgart zur Untersuchung eingesendet wurden. Die Proben wurden wie folgt beurteilt:
a) Leberwürste einer offenen Verpackung: Darmoberfläche stark schmierig, Geruch altsauer und muffig, hoher Gesamtkeimgehalt
b) Blutwürste mit Speck: Darmoberfläche an einigen Stellen weißgraue pudrige bis fädige Auflagerungen, Geruch altsauer und muffig, hoher Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen
c) Kraut mit Speck: Kraut in trüber Flüssigkeit, Geruch essigsäuerlich, abweichend altsauer, muffig, stark erhöhter Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen
d) Schwarzwurst offen: dunkelbraune, stellenweise fleckig-graue Kochwurstmasse, zahlreiche Streifen mit weißgrauen pudrigen bis punktförmigen Auflagerungen, Geruch altsauer, muffig, unfrisch, hoher Gesamtkeimgehalt, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Hefen und Milchsäurebakterien sowie Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren)
e) Mozzarellaballs: in trüber, beigefarbener, dünner Flüssigkeit mit Flocken, Geschmack käsig bis faulig, bitter, hoher Gehalt an Verderbnis erregenden Pseudomonaden und Enterobacteriaceae (Hygieneindikatoren)
Die amtlichen Proben wurden nach dem Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt.

Buchst. a-e: Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei der Nachkontrolle am 24.10.2022 wurden keine verdorbenen Lebensmittel vorgefunden.

11

16.12.2022

Eisentaler Imbiss

Schüttelgrabenring 25
71332 Waiblingen

22.11.2022

1. Der Betrieb wurde wiederholt in einem schlechten Reinigungszustand vorgefunden. Hier waren insbesondere, der Mixer, Wurstschneider, Hähnchengrill, und die Kaffeemaschine mit fettigen Belägen und Ablagerungen überzogen sowie zum Teil mit Fliegenexkrementen behaftet.
2. Die elektrische Käsereibe war wiederholt mit angetrockneten und krustigen Käseresten behaftet.
3. Der Kühlschrankinnenraum sowie die Einlegegitter waren mit bräunlichen und gelblichen Schlieren, Flecken und Ablagerungen und Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Kunststoffdose, in der die Eier lagerten war mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die Eier lagerten in einer Flüssigkeitsansammlung.
4. In der Bedarfsgegenständeschublade lagerte zum wiederholten Mal der Gemüsehobel, der mit frischen sowie angetrockneten Lebensmittelresten und dunklen Ablagerungen behaftet war.
5. Im Kühlhaus lagerten mehrere E2 Kisten, die mit Pizza-teiglingen befüllt waren. Die E2 Kisten waren an den Randbereichen mit Mehlresten und fettigen Ablagerungen belegt.
6. Im Standkühlschrank lagerten mehrere überlagerte und verdorbene Lebensmittel:
a) Eine Gurke, die bereits überlagert und mit weißlichen Schimmelflecken behaftet war.
b) Eine geöffnete Verpackung mit Weißwürsten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.11.2022, die bereits muffig und leicht säuerlich rochen. Es konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, wann die Packung geöffnet wurde.
c) Eine Dose mit Weichkäse in Lake, bei der an den oberen Rändern zu erkennen war, dass sich rötliche Verfärbungen gebildet hatten. Zudem war ein schwarzer Schimmelfleck vorhanden.
d) Mehrere Scheiben Schmelzkäse, die nicht verpackt und stark abgetrocknet und verfärbt waren.
e) Eine geöffnete Packung mit Spätzle, bei der man das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr erkennen konnte. Die Spätzle wiesen einen abweichenden, abgestandenen Geruch auf.
f) Eine Packung mit Mozzarella mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2022
7. Der in Betrieb befindliche Eiswürfelbereiter war mit Eiswürfeln, die zur Kühlung in den Getränken bestimmt waren, befüllt. Nach dem Öffnen war zu erkennen, dass die Wasserwanne mit gelblich-schmierigen und glibbrigen Ablagerungen und schwarzen Punkten verschmutzt war. Das darin befindliche Wasser wurde zur Eiswürfelherstellung genutzt. An der Innenwandung des Eiswürfelbereiters waren rotschmierschimmelähnliche Schlieren vorhanden. Der Wassertank, der zum Befüllen der Wasserwanne dient, war mit kieseligen, gräulichen Ablagerungen verschmutzt.
8. Im Regal lagerte in einem GN Behälter ein Stück Roastbeef in Klarsichtfolie eingepackt. Durch die Folie war zu erkennen, dass schmierige, zum Teil weißliche Verfärbungen vorhanden waren. Nach dem Öffnen der Klarsichtfolie war ein beißender, säuerlicher, unfrischer Geruch wahrzunehmen. An der Fettauflage sowie an der Anschnittfläche waren bräunliche Verfärbungen vorhanden.
9. Im Standkühlschrank wurde die geöffnete und mit rötlichen Verfärbungen behaftete Dose mit Weichkäse in Salzlake vorgefunden, die am Vortag im Müll entsorgt wurde. Des Weiteren lagerten im Kühlschrank panierte Sardellen in einem GN Behälter. Nach dem Öffnen des Behälters war ein beißender, fischiger Geruch wahrnehmbar.
10. Im Kühlraum lagerte in einem Karton ein Weißkohlkopf, der an den äußeren Blättern bereits schwarze Versporungen aufwies sowie ein Stück Rotkohl, das an den Rändern und am Strunk dunkel verfärbt und am Ansatz mit weißen Versporungen überzogen war. Der Karton war an der Innenseite mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen.
11. In der Kühlthekenauslage lagerte in einem GN Behälter Rucola, der überlagert war und sich in einer leicht bräunlichen Flüssigkeit befand. Der Rucola war zum Teil matschig, schmierig und dunkel verfärbt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel I, Nr. 1 i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
5. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
6. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 11 Abs. 2 Nr. 2 b LFGB
7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
8. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
11. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt. Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet bzw. Maschinen vorübergehend still gelegt.

 

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