Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Frau Nadja Weike 07151/501-4784
Kontakt:

N.Weike@rems-murr-kreis.de

Stand: 12.10.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

61

08.09.2026

On Sekiz Grillhaus

Birkelstr. 1
71384 Weinstadt-Endersbach

10.08.2026

1. Im Kühlaufsatz des Pizzatisches wurden in einem mit Alufolie ausgelegten GN-Behälter Sucuk und Salami vorrätig gehalten, die augenscheinlich verdorben waren. Die Sucuk war artfremd gelblich verfärbt und lag in einer trüben Flüssigkeitsansammlung. Am Rand bildete sich ein weißer pelziger Belag, auch auf den Scheiben der aufgeschnittenen Sala-mi befand sich ein weißer pelziger Belag. Es war ein unangenehmer Geruch nach Verderb wahrnehmbar.

2. Im Spülbecken im Thekenbereich befand sich ein stark verunreinigtes Gläserspülgerät. Das Innere verströmte einen stark unangenehmen buttersäureartigen/säuerlich ranzigen Geruch. Das Spülgerät war bräunlich verfärbt und schmierig feucht glänzend verunreinigt, äußerlich war es stellenweise bräunlich verkrustet. Der Ausfluss war mit einem klumpigen gallertartigen Pfropf verstopft, ein Strang feiner, braun verfärbter Fasern hing heraus.

3. Im Vorbereitungsraum, dem Produktionsraum und dem Spießgrillbereich sowie dem Spülbereich konnte ein erhöhter Befall mit Fliegen festgestellt werden. Die Klebe-Fliegenfalle im Vorbereitungsraum war fast vollständig mit toten Fliegen beklebt. Auf dem Schneidebrett im Vorbereitungsraum neben dem Tischfleischwolf stand zum Zeitpunkt der Kontrolle ein eingeschalteter elektrischer Insektenvernichter. Aufgrund der Funktionsweise dieses Insektenvernichters, wurden getötete Insekten direkt auf dem Schneidbrett, auf dem Fleisch verarbeitet wird, verteilt.

1. Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002





2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a




3. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m § 2 LMHV Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4

Bei der Nachkontrolle am 11.08.2026 waren alle Mängel restlos beseitigt.

60

04.08.2026

REWE lang OHG

Daimlerstraße 9
71384 Weinstadt

09.07.2026

1. Im Betrieb wurden Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut mit dem Verbrauchsdatum 07.07.2026 im Kühlhaus vorrätig gehalten und auch in der Bedientheke zum Verkauf angeboten.

2. Am Schild an der Ware wurde durch den Betrieb das Verbrauchsdatum der abgelaufenen Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut eigenhändig auf den 09.07.2026 umdatiert.

3. Die Wurst-, Fleisch- und Käsekühltheke, in deren die offenen Lebensmittel lagerten, war im Bereich der unteren Kühleinrichtung mit weißlich/rötlichen/gelblich schmierigen und schleimigen Ablagerungen altverschmutzt. Des Weiteren waren die hinteren Luftleitbleche, der Kühltheke, mit weißlichen pilzartigen Gebilden und Lebensmittelresten behaftet. Zum Teil hatten die offenen Produkte, wie Schinken, Lyoner, Fleischkäse usw. direkten Kontakt zu den Kühlthekenlamellen.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a und Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Hähnchen Oberkeulen ohne Knochen mit Haut wurden sofort freiwillig aus dem Verkehr genommen. Noch während der Kontrolle wurde eine Grundreinigung der Kühltheke durch geführt