Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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59 |
19.03.2026 |
Bistro 33 - Carpe Diem |
Höhenstraße 17 |
20.02.2026 |
Im Küchenbereich befanden sich zum Kontrollzeitpunkt mehrere Lebensmittel wie z.B. fertig gegarte Lasagne, gegrillte Tomaten oder verschiedene Stücke Käse, die stark verschimmelt und somit für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Im Spülbereich auf der Abtropffläche der Spüle stand eine Aufschnittmaschine, mit der beim Eintreffen des Kontrolleurs Schinken geschnitten wurde. Am Messer sowie an der Innenseite der Abdeckung der Aufschnittmaschine waren braune schmierige Ablagerungen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 24.02.2026 waren die Mängel behoben. |
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58 |
28.01.2026 |
Metzgerei Otto´s Hausmacher |
Wüstenbacher Weg 8 |
10.12.2025 |
1. Am Boden der Mengmulde war eine bräunliche trübe Flüssigkeit erkennbar sowie Stücke und teils zerfließende rot-bräunliche Partikel einer wurstähnlichen Masse sowie eine rötliche Scheibe Salami. |
Zu Nr. 1, 3 bis 7 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Eine Grundreinigung des Betriebs wurde angeordnet. Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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57 |
28.01.2026 |
Baklavaci |
Vorstadtstraße 26 |
20.11.2025 |
In der Konditorei wurden erheblich verunreinigte Arbeitsgeräte mit angetrockneten und verkrusteten alten Lebensmittelresten und weiteren Partikeln festgestellt, darunter zwei Messer, ein Schaber und ein Schneidbrett. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Bei der Nachkontrolle am 25.11.2025 waren die schwerwiegenden Mängel größtenteils behoben. |