Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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42 |
23.07.2024 |
Der Wurst Discounter GbR |
Danziger Platz 6 |
10.04.2024 |
1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 |
Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben. |
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41 |
23.07.2024 |
Komari Asia Fusion |
Albert-Roller-Str. 4 |
14.05.2024 |
1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben. |
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40 |
10.07.2024 |
Primalat GmbH & Co.KG |
Hohenroder Straße 11 |
06.06.2024 |
Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002 |
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39 |
04.07.2024 |
Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten |
Auberlenstraße 40 |
08.06.2024 |
In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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38 |
01.07.2024 |
Kebap Holding GmbH |
Ernst-Bihl-Straße 9 |
04.06.2024 |
1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 |
Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt. |
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36 |
10.06.2024 |
Onkel Ali |
Am Rathaus 4 |
08.05.2024 |
In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort. |
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35 |
10.06.2024 |
Imbiss Pasa Döner Kebap |
Bahnhofstraße 79 |
08.05.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. |
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34 |
21.05.2024 |
Cafe-Bar Boulevard |
Bahnhofstraße 14 |
24.04.2024 |
1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren. |
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33 |
02.05.2024 |
Big Baba´s Kebaphaus |
Mayennerstraße 47 |
05.04.2024 |
1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war. |
. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt. |
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32 |
16.02.2024 |
Ikigai.asian.cuisine |
Aspacher Straße 15 |
11.01.2024 |
Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt. |