Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Bernd Rothenbach 07151/501-4062
Kontakt:

b.rothenbach@rems-murr-kreis.de

Stand: 27.07.2024
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

42

23.07.2024

Der Wurst Discounter GbR

Danziger Platz 6
71332 Waiblingen

10.04.2024

1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf.
 
2. In der offenen Kühlvitrine wurden Weißwürste Münchner Art, wie auch Paprika Lyoner bei einer Temperatur von + 8,5°C gelagert. Laut Herstelleretikett sind die Produkte bei einer Temperatur von +4 - +7°C zu lagern.
 
3. In einer umgebauten und überfüllten Ladenkühltheke lagerten mehrere vorverpackte Wurstwaren, wie Geflügelfleischwurst mit Paprika mit einem Kühlhinweis des Herstellers von +4 - +7°C und andere Packungen mit Geflügelfleischwurst.
Hier war bereits zu erkennen, dass die Wurstwaren bräunlich/graue Verfärbungen und Wasserbildung aufwiesen.
Bei mehreren geeichten Temperaturmessungen wurden amtliche Werte von +11,3°C, + 14,0°C, + 16,7°C ermittelt.
Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben.
Die Probe 240205252 "Geflügelfleischwurst" wurde wie folgt durch das CVUA Stuttgart beurteilt:
Die Teilprobe 2 wies am Ende des Verbrauchsdatums erhebliche Abweichungen substantieller und geruchlicher Art auf. Die Oberfläche war schmierig, der Geruch stark sauer und abweichend. Die Verkostung wurde von allen 5 Prüfpersonen abgelehnt.

4. Im Betrieb lagerten mehrere Packungen mit Rinderlandjäger Halal mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2024, die schimmelartige Ausblühungen aufwiesen. Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben. Durch das CVUA Stuttgart wurde Verdacht auf Schimmel bestätigt und das Produkt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5  
 
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 
 
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben.

41

23.07.2024

Komari Asia Fusion

Albert-Roller-Str. 4
71332 Waiblingen

14.05.2024

1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben.

40

10.07.2024

Primalat GmbH & Co.KG

Hohenroder Straße 11
73540 Heubach

06.06.2024

Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002

-

39

04.07.2024

Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten

Auberlenstraße 40
70736 Fellbach

08.06.2024

In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

38

01.07.2024

Kebap Holding GmbH

Ernst-Bihl-Straße 9
71332 Waiblingen

04.06.2024

1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde.

2. Der Gefrierschneider war im Bereich der vorderen Messer, wie auch an den Aufnehmern mit angetrockneten gelblich verfärbten Fleischresten altverschmutzt. Auch die Abdeckung der Portioniereinheit war mit angetrockneten gelblich/weißen Fleischzubereitungsresten altverschmutzt. Im Betrieb wurden des Weiteren mehrere Metallspieße und Kunststoffteller zum Aufstecken der Fischzubereitungen vorgefunden, die mit angetrockneten und schmierigen Fleischzubereitungen altverschmutzt waren.

3. Der Scherbeneisbereiter, der zur Herstellung des Scherbeneises für Fleischzubereitungen dient, war im Innenraum mit angetrockneten Fleischresten behaftet. Die Kunststoffabdeckung des Scherbeneisbereiters war mit schwarzen Partikeln belegt. Nach dem Öffnen der Wasserwanne war zu erkennen, dass die Wandungen wie auch der Innenraum der Wasserwanne mit Fleischresten, gelblich/braunen krümeligen Belägen und Ablagerungen altverschmutzt waren.

4. Im Betrieb wurden mehrere rote gereinigte Fleischkisten festgestellt, die mit anhaftenden Fleisch- und Eiweißresten, sowie Kondensatwasser verschmutzt waren und zum Teil unappetitlich rochen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fleischkisten in einer mit gelblich/weißlichen Belägen überzogenen, sowie mit Fleisch- und Eiweißresten verschmutzten Kistenspülmaschine gereinigt wurden. 

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a






3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.3




4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt.

36

10.06.2024

Onkel Ali

Am Rathaus 4
71522 Backnang

08.05.2024

In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort.

35

10.06.2024

Imbiss Pasa Döner Kebap

Bahnhofstraße 79
71332 Waiblingen

08.05.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren.
 
2. Das Hackfleischdrehspießmesser war vom Vortag, vor allem im Innenbereich, hinter dem Messer, mit angetrockneten und zähen Produktresten behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002



















2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet.

34

21.05.2024

Cafe-Bar Boulevard

Bahnhofstraße 14
71332 Waiblingen

24.04.2024

1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren.

33

02.05.2024

Big Baba´s Kebaphaus

Mayennerstraße 47
71332 Waiblingen

05.04.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren. 2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war.

. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt.

32

16.02.2024

Ikigai.asian.cuisine

Aspacher Straße 15
71522 Backnang

11.01.2024

Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung