Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Bernd Rothenbach 07191/895-4062
Kontakt:

b.rothenbach@rems-murr-kreis.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

21

03.08.2023

Mert Supermarkt 2

Marienstraße 19-21
71332 Waiblingen

12.07.2023

1. Die Bandsäge war im In-nenbereich am Messerab-streifer, an den Antriebsrä-dern, an der Sägeblattdurch-führung sowie unter dem Sägetisch mit angetrockne-ten gelblichen und bräunli-chen Fleisch- und Knochen-resten altverschmutzt. 2. Der Fleischwolf war zum wiederholten Mal an der Au-ßenverkleidung, sowie an den Bedienknöpfen und am Fleischtischunterbau mit an-getrockneten Fleischresten altverschmutzt. Im Fleischzu-führungsschacht waren ange-trocknete, rote Fleisch-saftreste und Fleischreste vorhanden. Am Schnecken-gehäuse, an der Schnecke und am Zerkleinerungsmes-ser waren angetrocknete Fleisch- und Fettreste vor-handen. 3. In einer Kiste neben dem Fleischwolf lagerten lose Fleischteile sowie gewolfte Ware direkt auf Fleisch-Umverpackungen. 4. Im Kühlhaus lagerte ein Karton mit Hähnchenteilen mit dem Verbrauchsdatum 11.07.2023, der sich zwi-schen mehreren anderen Kartons mit Hähnchenteilen mit frischerem Verbrauchsda-tum befand. 5. In der Obst- und Gemüse-abteilung befanden sich m

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die Beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Eine sofortige Grundreinigung der stillgelegten Maschinen wurde angeordnet.

20

03.07.2023

Restaurant Orchidee

Stuttgarter Straße 140
71522 Backnang

10.05.2023

1. In der Küche befanden sich mehrere Bedarfsgegenstände, wie unterschiedlich große GN Behälter, mehrere Metallschüsseln, Kunststoffbehälter und Kunststoffeimer, sowie Deckel, die mit muffigen, schmierigen, zum Teil fettigen Wasseransammlungen, Lebensmittelresten, sowie dunklen Ablagerungen verschmutzt waren.

2. In der Kühltheke lagerten diverse Desserts, wie z.B. abgefüllte Schokocreme in Schüsseln, wovon zwei bereits stark abgetrocknet und mit einer ledrigen Haut überzogen waren. In einem GN Behälter lagerte gewaschener Salat, bei dem bereits an der Oberfläche ein überlagertes, schmierig/ schwarzes Salatblatt zu erkennen war. Bei näherer Begutachtung wurden weitere Salatblätter festgestellt, die ebenfalls überlagert schmierig/ schwarz waren.

3. In einem Kunststoffeimer befanden sich geschnittene Zwiebeln, wovon einige an der Schnittfläche schwarz angeschimmelt waren.

4. In den Kühlhausregalen wurden mehrere Lebensmittel vorgefunden die überlagert bzw. verdorben
waren:
a) Mehrere Paprika, die gräulich/schwarz verschimmelt waren.
b) Mehrere Zucchini, die mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen waren.
c) Eine Kunststoffdose mit bräunlicher Einlage, die mit einem grauen und weißlichen Schimmelflaum überwuchert war.
d) Eine Kunststoffdose mit Gemüseeinlage, die zum Teil an der Oberfläche mit einem weißlichen Schimmelflaum überzogen war.
e) Eine Kunststoffdose mit gekochtem Schweinemagen, der mit einem schmierigen, weißlichen Belag überzogen war und stark säuerlich roch.
 
5. Weitere vorgehaltene Lebensmittel wurden durch das CVUA Stuttgart wie folgt beurteilt:
a) Kartoffeln: faulig, alt, unfrisch, die Probe wies deutliche und unzumutbare, durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte,
grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen auf.
b) geschnittenes Schweinefleisch: altsauer, faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.
c) Schoko Mousse vom Büffet: unfrisch, dumpf, die Probe wies deutliche alterungsbedingte, ekelerregende und abstoßende Abweichungen auf, die auf eine erheblliche Überlagerung hindeuten.
d) Schweinemagen: stark altsauer, faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.
e) Fischfilet: Geruch faulig, die Proben wiesen bereits deutliche und unzumutbare, mikrobiell bedingte geruchliche Abweichungen auf.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

5. a), b), c), d), e) Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 a), b), c), d), e) Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort alle entsorgt. Die Nachkontrolle am 15.05.2023 ergab, dass die Mängel zum Groß-teil behoben waren

19

30.05.2023

EDEKA Härdter Lebensmittel KG

Bismarckstraße 1
71409 Schwaikheim

17.11.2022

1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen.

2. In den Verkaufsregalen mit Snackprodukten und Salaten befanden sich unter anderem eine „Snackbox Käse & Ei“ und zwei Packungen „Brot & Salat Trio Frische Sprossen“ deren Verbrauchsdaten jeweils am 16.11.2022 abgelaufen waren

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

2. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 der VO 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 178/2002

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt.

18

23.05.2023

Imbiss Shamaran

Endersbacher Straße 11
71332 Waiblingen

25.04.2023

1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport.

2. Der linke Standkühlschrank, in dem zum Teil offene, unverpackte Lebensmittel lagerten, war innen mit einem weißlich/schwarzen ausblühenden Schimmelbelag überzogen. Zum Teil klebten an den Einlegegittern verschimmelte Lebensmittel. Im Kühlschrank lagerten folgende Behälter, die mit einem weißlichen und schwarzen Schimmelüberzug belegt waren: Ein Honigglas, ein Meerrettichglas, eine Sahnesprühflasche und Kopf, eine Packung Trüffelrahmsoße, eine Packung Blätterteig mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2021 und eine Kunststofffolie mit einem schmierigen bräunlichen Inhalt. In einer Kunststoffdose lagerten geschnittene Essiggurken, die zum Teil mit einem weißlichen kolonieähnlichen Belag überzogen waren. Weiter war eine geöffnete und teilentleerte Packung mit Weißwürsten, die zum Teil abgetrocknet und schmierig waren und eine Dose mit Tomatenmark, die am Deckelrand mit schwarzen Versporungen überzogen war vorhanden.
 
3. Der Stößel und die Kleinkomponentenzuführung der elektrischen Küchenreibe waren mit angetrockneten, rötlichen und gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Außerdem war ein leicht abgestandener, muffiger Käsegeruch wahrzunehmen. Nach dem Öffnen der Abdeckung war zu erkennen, dass die Reibe sowie die Verkleidung mit angetrockneten, glasigen Käseresten behaftet war.
 
4. Auf dem Speisenaushang und im Flyer wird mit Döner Kebap und Döner Kebap aus Hähnchenfleisch geworben. Laut Herstellerangaben handelte es sich jedoch lediglich um einen "Rind Drehspieß mit Sahne, Milch, Joghurt und Sojaeiweiß" und um einen "Hähnchendrehspieß".

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

4. Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011 i.V.m. §11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

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10.05.2023

Turmstüble

Ringstraße 27
71364 Winnenden

13.04.2023

Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a;
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der VO (EG) 178/2002

Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt.

 

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