Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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21 |
03.08.2023 |
Mert Supermarkt 2 |
Marienstraße 19-21 |
12.07.2023 |
1. Die Bandsäge war im In-nenbereich am Messerab-streifer, an den Antriebsrä-dern, an der Sägeblattdurch-führung sowie unter dem Sägetisch mit angetrockne-ten gelblichen und bräunli-chen Fleisch- und Knochen-resten altverschmutzt. 2. Der Fleischwolf war zum wiederholten Mal an der Au-ßenverkleidung, sowie an den Bedienknöpfen und am Fleischtischunterbau mit an-getrockneten Fleischresten altverschmutzt. Im Fleischzu-führungsschacht waren ange-trocknete, rote Fleisch-saftreste und Fleischreste vorhanden. Am Schnecken-gehäuse, an der Schnecke und am Zerkleinerungsmes-ser waren angetrocknete Fleisch- und Fettreste vor-handen. 3. In einer Kiste neben dem Fleischwolf lagerten lose Fleischteile sowie gewolfte Ware direkt auf Fleisch-Umverpackungen. 4. Im Kühlhaus lagerte ein Karton mit Hähnchenteilen mit dem Verbrauchsdatum 11.07.2023, der sich zwi-schen mehreren anderen Kartons mit Hähnchenteilen mit frischerem Verbrauchsda-tum befand. 5. In der Obst- und Gemüse-abteilung befanden sich m |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapi-tel V, Nr. 1 Buchst. a 3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchsta-be b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Die Beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort entsorgt. Eine sofortige Grundreinigung der stillgelegten Maschinen wurde angeordnet. |
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20 |
03.07.2023 |
Restaurant Orchidee |
Stuttgarter Straße 140 |
10.05.2023 |
1. In der Küche befanden sich mehrere Bedarfsgegenstände, wie unterschiedlich große GN Behälter, mehrere Metallschüsseln, Kunststoffbehälter und Kunststoffeimer, sowie Deckel, die mit muffigen, schmierigen, zum Teil fettigen Wasseransammlungen, Lebensmittelresten, sowie dunklen Ablagerungen verschmutzt waren. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort alle entsorgt. Die Nachkontrolle am 15.05.2023 ergab, dass die Mängel zum Groß-teil behoben waren |
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19 |
30.05.2023 |
EDEKA Härdter Lebensmittel KG |
Bismarckstraße 1 |
17.11.2022 |
1. In der Obst- und Gemüsetheke wurden mehrere verschimmelte/faulige Lebensmittel zum Verkauf angeboten: 28 verschiedene Sorten und Abpackungen Tomaten waren im Stielbereich oder an der Frucht mit einem weißen Flaum überzogen oder matschig/faulig, teilweise befanden sich in oder an den Packungen eine Vielzahl an Fruchtfliegen. Weiterhin fünf Packungen Himbeeren, teilweise mit Schimmel im Inneren, drei Ananas, die am Stil matschig waren, eine Bio-Gurke, die einen weißen Flaum aufwies sowie zwei großflächig verschimmelte Mandarinen. |
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt. |
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18 |
23.05.2023 |
Imbiss Shamaran |
Endersbacher Straße 11 |
25.04.2023 |
1. Der Innenraum des Pizzakühltisches war im Bereich der Schienen, der Böden, der Seiten- und der Rückwände sowie am Verdampfer mit Mehlresten und weißlich ausgeblühten Schimmelbelägen verschmutzt. Des Weiteren waren die Kühltischtürdichtgummis schwarz versport. |
1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 |
Am 27.04.2023 fand eine Nachkontrolle statt. Es waren alle hygienischen Mängel beseitigt. |
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17 |
10.05.2023 |
Turmstüble |
Ringstraße 27 |
13.04.2023 |
Die Eiswürfelmaschine, welche sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb befand, war innen an verschiedenen Stellen mit schwarzen Schimmelpunkten verunreinigt. Die Lamellen der Maschine waren teilweise mit gelblichen Ablagerungen behaftet. Im hinteren Bereich, wo die Eiswürfel produziert und ausgeworfen werden, befand sich eine rötlich-braune, schmierige Schicht. Die Eiswürfel werden für verschiedene Getränke verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a; |
Die Maschine wurde außer Betrieb genommen, die Eiswürfel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 21.04.2023 war der hygienische Mangel beseitigt. |