Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Rems-Murr-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ansprechpartner:
Herr Bernd Rothenbach 07151/501-4062
Kontakt:

b.rothenbach@rems-murr-kreis.de

Stand: 21.11.2024
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

52

17.10.2024

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 18
71332 Waiblingen

18.09.2024

1. Im Verarbeitungskühlhaus wurde eine Fleischwanne mit Rinderfett vorgefunden, welches teilweise bereits gelblich/grau/braun/grünlich farbliche Veränderungen aufwies und abgetrocknet war. Ein muffiger Geruch war wahrzunehmen.
2. Im Kühlraum stand eine H1–Palette, die mit Blockware (Hähnchenhaut) befüllt und mit blauer Folie und Klarsichtfolie umwickelt war. An den Rändern war die Folie bereits mehrfach geborsten, abgeschrammt und beschädigt, teilweise lagen die losen Folienteile auf den Blockwaren. An den offenen Stellen war die Blockware bereits gräulich verfärbt und abgetrocknet. An der Seite, an der ganze Folienteile fehlten, hingen in der Blockware blaue Kunststofffetzen heraus.
3. Im Kühlhaus standen weitere Fleischwannen (gefüllt mit Hähnchenfleisch), die bereits vorgerichtet und chargiert waren und für die Produktion bereitstanden. An den Fleischblöcken waren zum Teil dunkle fasrige Ablagerungen und Verfärbungen vorhanden.
4. In Stapelkisten im Kühlhaus wurden aufgeschnittene Wurstwaren vorgefunden, welche zum Teil bereits an den Rändern abgetrocknet und dunkelrot verfärbt waren. Die Wurstscheiben wiesen bereits zum Teil unterschiedliche Verfärbungen, zart rosa bis braun/grau an der Oberfläche auf. Zwischen den Wurstscheiben war ein Kunststoffverpackungsrest vorhanden.

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
2. - 4 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 LMHV

Die beanstandeten Lebensmittel wurden umgehend entsorgt.

51

17.10.2024

Sonne II Sole presto

Welzheimer Str. 31
73614 Schorndorf

04.09.2024

1. In der Küche wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Pfannen, Pizzateig-lingskisten, Spülboy, Aufschnittmaschine, Schneidemesser, elektrische Käse-reibe, Schneebesen Pizzateigmaschine, Kunststoffboxen, Servierteller, Auflauf-formen und Suppenschüsseln festgestellt, die mit klebrigen Ablagerungen, angetrockneten Lebensmittelresten, schwarzen krustigen Belägen altverschmutzt waren. Zum Teil waren die Suppenschüsseln und Teller geborsten und scharfkantig. 2. In der Saladette wurden zum Kontrollzeitpunkt teilweise überlagerte Lebens-mittel vorgefunden, wie an-geschimmelte Tomaten und zum Teil stark angetrocknete rote Paprika und Tomaten, die teilweise faulig waren.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume und Bedarfsgegenstände angeordnet und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Die Nachkontrolle ergab, dass die schwerwiegenden Mängel behoben waren.

50

17.10.2024

A&O Einzelhandel

Hauptstraße 2
73614 Schorndorf-Buhlbronn

16.09.2024

1. Im Verkaufsregal wurden selbst hergestelltes Weckmehl und Süßwaren zum Verkauf angeboten, in denen tote Motten lagen. 2. Im Bereich der Obstabteilung wurde ein erheblicher Insektenbefall von Fliegen festgestellt. Hier lagerten Paprika, die bereits stark abgetrocknet, faltig und matschig war, je eine Packung Karotten und Trauben, die schwarz verschimmelt waren. 3. In einer Kunststoffkiste im Selbstbedienungsbereich lagerten offene Landjäger, die bereits zum Teil mit einem braunen Schimmelbelag überzogen waren. 4. In den Kühlschränken, die im Innenbereich mit schwarz/grauen Schlieren und toten Fliegen verschmutzt waren, lagerten zahlreiche Milchprodukte und Wurstwaren, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum schon lange abgelaufen war (z.B. am 22.03.2024). Die Produkte wiesen bereits substanzielle Veränderungen wie Verflüssigung, Zersetzung und milchig trübe Verfärbungen auf.

1. -4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die vor Ort beanstandeten Produkte wurden umgehend entsorgt, eine Grundreinigung wurde angeordnet.

49

17.10.2024

Gaststätte Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf-Schlichten

08.08.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

47

10.09.2024

Total Tankstelle

Neckarstr. 47
71334 Waiblingen-Hegnach

09.08.2024

Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühltheke mit verschiedenen Le-bensmitteln wie belegten Backwaren z.B. Schnitzel-, Salami-, Käsebrötchen usw. bestückt. Die Theke wurde vor Ort von den Anwesenden leergeräumt. Als die Theke hochgeklappt wurde, waren an verschiedenen Stellen schwarze, grünliche sowie weiße Schimmelausblühungen sichtbar. Auch an den Rändern und zwischen den Lamellen waren dunkle Schimmelflecken sichtbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Die Lebensmittel wurden anschließend freiwillig entsorgt.

46

18.11.2024

Edeka Schieber

Karlstr. 10
71394 Kernen i. R.

08.08.2024

Zum Kontrollzeitpunkt wurde die Bedientheke auf Verlangen des Kontrolleurs ausgeräumt, damit der Reinigungszustand eingesehen werden kann. Beim Öffnen im Fleischbereich waren nach dem Öffnen großflächig schwarze Verunreinigungen zu sehen. Es war außerdem ein stark modriger Geruch wahrzunehmen. Daraufhin wurde eine zweite Stelle der Bedientheke freigeräumt. Bereits beim Herausnehmen des schwarzen Präsentierbodens waren deutlich schwarze Ausblühungen und großflächige Schimmelverunreinigungen sichtbar. Die Rückseite des Präsentierbodens, auf dem unmittelbar Wurstprodukte zum Verkauf angeboten wurden, war stark schwarz staubig, sporig verschimmelt. Die Bedientheke wurde sofort ausgeräumt.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am Nachmittag des 08.08.2024 war der Bereich der Kühltheke gereinigt.

45

27.08.2024

Gasthaus Hirsch Schlichten

Schurwaldstr. 54
73614 Schorndorf

10.07.2024

1. An Wandflächen, Deckenpanele, Fensterrahmen, Insektenschutzgitter und Einrichtungsgegenstände, wie Schränke, Fronten, Türgriffe, Schubladen, Herd, Vakuumierer, Abzugshaube, Grill, Spülmaschine und deren Anbauten in der Küche waren klebrig fettig, braune und gelbe Flecken sowie Ablagerungen vorhanden. 2. Der Innenbereich des Kühlschrankes, sowie die Ablagegitter und das Ventilatorengitter waren verschimmelt und mit dunklen Belägen verschmutzt. Im Kühlschrank befanden sich mehrere verschimmelte und überlagerte Lebensmittel, wie Hollandaisesoßen, Kondensmilch und eingelegte Preiselbeeren. Diese waren mit weißlich/grünlichen und schwarzen Schimmelausblühungen behaftet. In einem Topf, der mit Soße befüllt war lag eine tote Fliege. 3. Auf der Arbeitsfläche, lagerte eine Packung Brotscheiben die mit weiß/grünen Schimmelbelag überzogen war. 4. Die Aufschnittmaschine war mit gelblich braunen Ablagerungen, gelblichen Fettresten, wie auch mit angetrockneten Produktresten altverschmutzt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2 a) und b) i.V.m. §3 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 5. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 6. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 7. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 8. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 9. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 10. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2

Der Betrieb musste vorübergehend geschlossen wer-den. Die beanstandeten Lebensmittel wurden entsorgt.

42

23.07.2024

Der Wurst Discounter GbR

Danziger Platz 6
71332 Waiblingen

10.04.2024

1. Im Verkaufsraum lagerten mehrere vorverpackte Landjäger ungekühlt. Laut Herstelleretikett besteht für diese eine Kühlpflicht von +4°C - +7°C. Die Landjäger wiesen zum Teil einen Fettaustritt auf.
 
2. In der offenen Kühlvitrine wurden Weißwürste Münchner Art, wie auch Paprika Lyoner bei einer Temperatur von + 8,5°C gelagert. Laut Herstelleretikett sind die Produkte bei einer Temperatur von +4 - +7°C zu lagern.
 
3. In einer umgebauten und überfüllten Ladenkühltheke lagerten mehrere vorverpackte Wurstwaren, wie Geflügelfleischwurst mit Paprika mit einem Kühlhinweis des Herstellers von +4 - +7°C und andere Packungen mit Geflügelfleischwurst.
Hier war bereits zu erkennen, dass die Wurstwaren bräunlich/graue Verfärbungen und Wasserbildung aufwiesen.
Bei mehreren geeichten Temperaturmessungen wurden amtliche Werte von +11,3°C, + 14,0°C, + 16,7°C ermittelt.
Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben.
Die Probe 240205252 "Geflügelfleischwurst" wurde wie folgt durch das CVUA Stuttgart beurteilt:
Die Teilprobe 2 wies am Ende des Verbrauchsdatums erhebliche Abweichungen substantieller und geruchlicher Art auf. Die Oberfläche war schmierig, der Geruch stark sauer und abweichend. Die Verkostung wurde von allen 5 Prüfpersonen abgelehnt.

4. Im Betrieb lagerten mehrere Packungen mit Rinderlandjäger Halal mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.06.2024, die schimmelartige Ausblühungen aufwiesen. Vor Ort wurde entschieden, Verdachtsproben zu erheben und zur weiteren Untersuchung an das CVUA Stuttgart zu übergeben. Durch das CVUA Stuttgart wurde Verdacht auf Schimmel bestätigt und das Produkt als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.

1. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5  
 
2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 
 
3. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

4. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Betrieb wurde angewiesen, die unzureichend gekühlten und zum Teil bereits verfärbten Produkte zu entfernen. Des Weiteren wurden Verdachtsproben erhoben.

41

23.07.2024

Komari Asia Fusion

Albert-Roller-Str. 4
71332 Waiblingen

14.05.2024

1. Im gesamten Betrieb, wie Küche, Verbindungsgang, Lager und Bar war ein massiver Schädlingsbefall durch Schaben in mehreren Stadien vorhanden. Hier wurden lebende, wie auch tote Schaben, auf den Arbeitsflächen, Lebensmittelbehältern und Säcken festgestellt. 2. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie Kunststoffschüsseln, Kunst-stoffsiebe, GN Behälter, Kunststoffeimer, Handrührgerät mit Handrührbesen, Metall-Spieße, Salatschleuder, Töpfe, Gemüsehobel und Pressen festgestellt, die mit Ablagerungen, Lebensmittelresten, fettigen Belägen, abgestandenem Spülwasser und mit Haaren altverschmutzt waren.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Es wurde noch am selben Tag von dem Betrieb ein professioneller Schädlingsbekämpfer engagiert, dieser leitete sofort Maßnahmen ein. Des Weiteren wurde sofort eine Grundreinigung des gesamten Betriebes durchgeführt. Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben.

40

10.07.2024

Primalat GmbH & Co.KG

Hohenroder Straße 11
73540 Heubach

06.06.2024

Am 03.06.2024 wurde eine Fertigpackung „Mischsalat Stuttgart“ als Planprobe er-hoben. Laut Etikett waren die Zutaten bereits vorgewaschen. Am 06.06.2024 teilte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart mit, dass in der Planprobe „Mischsalat Stuttgart“ verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC, synonym STEC) nachgewiesen wurden. Die Probe wurde als nicht sicheres Lebensmittel, weil gesundheitsschädlich beurteilt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe a der VO (EG) 178/2002

-

39

04.07.2024

Ganesha Restaurant Indische und Ceylonesische Spezialitäten

Auberlenstraße 40
70736 Fellbach

08.06.2024

In der Küche wurden mehrere mit Lebensmittel befüllte Lebensmittelbehälter, Dosen, Eimer, GN Behälter usw., sowie weitere Bedarfsgegenstände, wie Messer, Siebe, Schöpfer, Bierleitungen und Keckköpfe vorgefunden, die mit krustigen und fettigen Lebensmittelresten und Belägen altverschmutzt waren. Mehrere elektrische Gerätschaften waren mit fettigen braunen Ablagerungen überzogen. Ein Mixstab war an der Mixeinheit mit angetrockneten gelblichen Lebensmittelresten überzogen. Ein Mixbehälter aus Kunststoff war am Griff bereits verschimmelt, Teile der Kunststoffverkleidung und die Messereinheit waren im Innenbereich noch mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Ein weiterer Mixbecher war im Innenbereich noch mit Wasser befüllt und an der Unterseite waren schimmelige Beläge vorhanden. Auch wurden mehrere Messereinsätze einer elektrischen Küchenreibe vorgefunden, die zum Teil noch mit Lebensmittelresten behaftet waren, mehrere Messer waren beschädigt und Teile fehlten.

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Am 10.06.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren alle hygienischen Mängel beseitigt.

38

01.07.2024

Kebap Holding GmbH

Ernst-Bihl-Straße 9
71332 Waiblingen

04.06.2024

1. Direkt über dem Fleischwolf hingen lose Streifen von einer Art Silikonfuge/Faden herunter. Das Rohr der Lüftungsanlage war mit einem Geflecht von Metalldraht und Gewebe überzogen. Vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob sich Teile bereits gelöst hatten und in der heutigen Produktion mitverarbeitet wurde.

2. Der Gefrierschneider war im Bereich der vorderen Messer, wie auch an den Aufnehmern mit angetrockneten gelblich verfärbten Fleischresten altverschmutzt. Auch die Abdeckung der Portioniereinheit war mit angetrockneten gelblich/weißen Fleischzubereitungsresten altverschmutzt. Im Betrieb wurden des Weiteren mehrere Metallspieße und Kunststoffteller zum Aufstecken der Fischzubereitungen vorgefunden, die mit angetrockneten und schmierigen Fleischzubereitungen altverschmutzt waren.

3. Der Scherbeneisbereiter, der zur Herstellung des Scherbeneises für Fleischzubereitungen dient, war im Innenraum mit angetrockneten Fleischresten behaftet. Die Kunststoffabdeckung des Scherbeneisbereiters war mit schwarzen Partikeln belegt. Nach dem Öffnen der Wasserwanne war zu erkennen, dass die Wandungen wie auch der Innenraum der Wasserwanne mit Fleischresten, gelblich/braunen krümeligen Belägen und Ablagerungen altverschmutzt waren.

4. Im Betrieb wurden mehrere rote gereinigte Fleischkisten festgestellt, die mit anhaftenden Fleisch- und Eiweißresten, sowie Kondensatwasser verschmutzt waren und zum Teil unappetitlich rochen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fleischkisten in einer mit gelblich/weißlichen Belägen überzogenen, sowie mit Fleisch- und Eiweißresten verschmutzten Kistenspülmaschine gereinigt wurden. 

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 3

2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a






3. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr.3




4. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurden alle beanstandeten Bedarfsgegenstände und Maschinen stillgelegt und eine sofortige Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurden alle an diesem Tag hergestellten Produkte entsorgt.

36

10.06.2024

Onkel Ali

Am Rathaus 4
71522 Backnang

08.05.2024

In allen Räumlichkeiten der Betriebsstätte wurden lebende sowie tote Schaben aufgefunden, in der Küche waren bereits mehrere tote Schaben zusammengekehrt im Bodenbereich der Spüle. Ebenso wurde im Küchenbereich an verschiedenen Stellen lebende Schaben vorgefunden. Im Bedienthekenbereich wurden mehrere lebendige Schaben im Bereich des Döner Grills vorgefunden. 

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002

Bei einer weiteren Kontrolle am Nachmittag des 08.05.2024 waren die Betriebsräume grundgereinigt. Am selben Tag war auch ein Kammerjäger vor Ort.

35

10.06.2024

Imbiss Pasa Döner Kebap

Bahnhofstraße 79
71332 Waiblingen

08.05.2024

1. Im Betrieb wurden mehrere überlagerte Lebensmittel festgestellt, wie eine angebrochene Kunststoffdose, die mit Tomatenmark befüllt war, auf dem zum Teil eine weißliche Schimmelschicht erkennbar war und sich schmierige Gebilde gebildet hatten. Im Kühltisch lagerte ein GN Behälter mit Pizzatomatensoße, hier bildeten sich an der Oberfläche bereits Blasen und es roch säuerlich. Ebenso lagerte geschnittener Käse, der grünlich/gräulich angeschimmelt war. Des Weiteren lagerte geschnittenes Rotkraut in einer Tüte, dieses wies an den Rändern bereits braune Verfärbungen auf und zum Teil waren die geschnittenen Rotkrautstücke mit dunklen schwarzen schmierigen Belägen behaftet. Im Kühltisch lagerte eine mit Sesam gefüllte Kunststoffdose, die mit einer Kunststofffolie umwickelt war und auf der schwarze Versporungen zu erkennen waren. Nach dem Öffnen wurden Gespinste in dem Sesam festgestellt. In der Auslage der Saladette lagerte frischer geschnittener Salat. Darunter wurden Salatstreifen festgestellt, die bereits zum Teil stark bräunlich verfärbt und leicht schmierig waren.
 
2. Das Hackfleischdrehspießmesser war vom Vortag, vor allem im Innenbereich, hinter dem Messer, mit angetrockneten und zähen Produktresten behaftet.

Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002



















2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet.

34

21.05.2024

Cafe-Bar Boulevard

Bahnhofstraße 14
71332 Waiblingen

24.04.2024

1. Im Thekenbereich war ein massiver Schädlingsbefall von Schaben und Ameisen vorhanden. Diese liefen während der Kontrolle auf der Theke und allen umliegenden Bereichen, wie Schränke, Arbeitsflächen, Ablagen umher. Auch war der Thekenbereich wie bei der vorangegangenen Kontrolle altverschmutzt. 2. Die Eiswürfelmaschine war wiederholt altverschmutzt. Links und rechts an den Wandungen des Eiswürfelfaches, wie auch an der Rückseite, waren krustige gelbliche Kalkbeläge vorhanden, die Ränder des Eiswürfelbereiters, wie auch die Kunststofflamellen, waren mit gelblichen krustigen Belägen behaftet, die sich zum Teil mit dem Finger ablösen ließen und der Innenbereiche des Eiswürfelbereiters war mit gelblichen schmierigen Belägen verschmutzt

1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a

Vor Ort wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen und eine Grundreinigung des Betriebes, wie auch eine professionelle Schädlingsbekämpfung angeordnet. Die Nachkontrolle am 25.04.2024 ergab, dass die Eiswürfelmaschine weiter stillgelegt wurde, wie auch weiter lebende und tote Schaben und Verunreinigungen im Thekenbereich vorhanden waren.

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