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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 05.12.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

44

15.10.2025

Mai Town

Bertoldstr. 53
79098 Freiburg i. Br.

07.08.2025

In der Küche wurde Mäusekot auf einer Regalfläche neben bereitgehaltenen Tellern und unmittelbar über offen gelagerten und zur Abgabe vorbereiteten Salaten, Dressings und Erdnüssen festgestellt. Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde an mehreren Stellen Mäusekot festgestellt. Außerdem wurde im Thekenbereich eine lebende Schabe vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion sämtlicher betroffener Bereiche angeordnet. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.08.2025 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

43

14.10.2025

Edeka Barwig

Zähringer Str. 344
79108 Freiburg i.Br.

15.08.2025

In den Warenregalen der Verkaufsfläche wurden insbesondere in den Regalbereichen Süßgebäck (Kekse), Schokolade, Salzgebäck (Knabberartikel), Teigwaren, Backzutaten und vorverpackte Backwaren erhebliche Mengen an Schadnagerkot sowie Urinspuren festgestellt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen mit Schadnagerfraßspuren festgestellt. z.B. Doppelkekse, Marshmallows, Amarettini, Popcornmais, Frischeinudeln, Dinkelgrieß, gemahlene Mandeln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung der betroffenen Verkaufsbereiche wurde angeordnet. Der gesamte Betrieb wurde daraufhin freiwillig geschlossen. Ein Eröffnen des Betriebs bis zur Nachkontrolle am 18.08.2025 wurde untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Lebensmittelverpackungen in den kontaminierten Bereichen sollten desinfiziert oder entsorgt werden. Die Entsorgung der bereits durch Schadnager beschädigten Verpackungen wurde ebenfalls angeordnet. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.08.2025 waren die Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.