Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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49 |
02.09.2026 |
Café Fino |
Granatgässle 3 |
28.07.2026 |
Auf der Arbeitsfläche im Thekenbereich wurde Mäusekot direkt neben gereinigten Kaffeetassen vorgefunden. Die Kaffeetassen wurden auf einem Blech/Tablett zur Befüllung und Abgabe an die Verbraucher*innen bereitgehalten. Auch unmittelbar neben dem auf der Arbeitsfläche abgestellten Kaffeestempel („Tamper“) bei der Espressomaschine befanden sich Verunreinigungen durch Mäusekot. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der Nachkontrolle am 29.07.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |