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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 16.06.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
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Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

41

04.06.2025

Erste Liebe

Kaiser-Joseph-Str. 264
79098 Freiburg i.Br.

08.04.2025

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde eine Probe des im Betrieb verwendeten Frittierfetts entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit Gutachten vom 08.04.2025 wurde festgestellt, dass das Fett eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack erfahren hat, verursacht durch zu langen Gebrauch und/oder durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Der sensorische Befund wird gestützt durch den ebenfalls festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden. Der Verderb des gebrauchten Frittierfettes war so stark ausgeprägt, dass das Fett für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. Das Frittierfett sowie die darin zubereiteten Lebensmittel wurden als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und damit als nicht sicheres Lebensmittel i.S.v. Art. 14 Abs. 2b) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Probeentnahme erfolgte am 31.03.2025.

40

09.05.2025

Freiburger Kebap

Moltkestr. 1
79098 Freiburg i.Br.

14.03.2025

Bei der Kontrolle wurden in den Betriebsräumen erhebliche Hygienemängel sowie verdorbene Lebensmittel festgestellt. In einer Kühlschublade im Thekenbereich wurde vorgegartes Fleisch bereitgehalten, das bereits schmierig und an mehreren Stellen von weißen pelzigen Fäden überzogen war. Es war offensichtlich verschimmelt. Im Kühlschrank in der Vorbereitungsküche wurde eine Packung rohes Hackfleisch vorgefunden, dass augenscheinlich bereits verdorben war. Im Thekenbereich waren der Innenbereich der Kühleinrichtungen, die Gummidichtungen, der Auffangbehälter für Schmutzwasser sowie etliche Lebensmittelbehältnisse wie z.B. Eimer und Schalen altverschmutzt. In der Vorbereitungsküche waren die Steckdosenleisten auf der Arbeitsfläche, Lagerflächen und Regale, das Spülbecken sowie die Gemüsereibe altverschmutzt. Im Keller lagen Lebensmittel wie Weißkohl und Zwiebeln direkt auf dem an mehreren Stellen verunreinigten Fußboden. Im Tiefkühlraum im Außenbereich lagen mehrere Kebap-Spieße direkt auf dem altverschmutzten Fußboden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsräume angeordnet. Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel (vorgegartes Fleisch und rohes Hackfleisch) wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 15.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

39

06.05.2025

Aladdin

Oberlinden 6
79098 Freiburg

11.03.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen und Schaben festgestellt. Auf einem Arbeitstisch wurde offenes Gift für Schaben direkt neben Gebäck, das mit offener Abdeckung bereitgehalten wurde, vorgefunden. Mäusekot befand sich ebenfalls auf dieser Arbeitsfläche. Auch die Abdeckungen der Behältnisse waren verschmutzt. Schaben und Mäuse konnten so ungehindert an die offenen Lebensmittel gelangen und haben sich, den Kotspuren nach, auch in diesem Bereich aufgehalten. Es wurden zwei verendete Mäuse auf Klebefallen sowie tote und lebende Schaben vorgefunden. Zudem waren die gesamten Oberflächen, wie die Arbeitstische und Wände, ebenso wie die Kühlschränke und das Innere der Kühleinrichtungen sowie der gesamte Fußboden verunreinigt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die gesamten Betriebsräume umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.03.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

38

21.03.2025

Alnatura

Kaiser-Joseph-Str. 282
79098 Freiburg i.Br.

07.02.2025

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufsraum wurden erhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen in den Warenregalen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Besonders betroffen waren die Regale mit Keksen, Zucker, Mehl sowie Frühstückscerealien. In diesen Bereichen wurden zahlreiche Lebensmittel vorgefunden, deren Verkaufsverpackung bereits durch Fraßspuren beschädigt und das Lebensmittel damit kontaminiert war (z.B. Dinkel Eierplätzchen, Doppelkeks, Früchtemüsli, Zucker). Zudem wurde auch auf mehreren Verkaufsverpackungen verschiedener Produkte Schadnagerkot vorgefunden (z.B. Mäusekot auf Verkaufsverpackung von Langkornreis und Müsli). In einer durch Schadnager geöffneten Verkaufsverpackung Rohrohrzucker wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. Auf mehreren Packungen mit Kaffeefiltern waren deutliche Urinspuren zu sehen. An der Verkaufstheke für Backwaren wurde auf der Arbeitsfläche unmittelbar neben den Kaffeebechern Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.