Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Frau Katrin Tritschler 0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 28.11.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

18

20.11.2023

Orchidee

Habsburgerstr. 89
79104 Freiburg i.Br.

27.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

17

31.10.2023

Food Bras

Zollhallenstr. 14
79106 Freiburg i.Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, mehrere Reinigungsmängel sowie Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Im Thekenbereich sowie in der Zubereitungsküche wurde im gesamten Bodenbereich, in den Unterbauschränken sowie auf der Arbeitsfläche Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum wurde Mäusekot im gesamten Bodenbereich, in den Schränken für Trockenwaren sowie auf den Hängeregalen vorgefunden. In der Unterbaukühlung wurden 3 Packungen „Rinderhackfleisch für Burgermasse“ mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (17.09.2023) vorgefunden. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher. Die Unterbaukühlung war an mehreren Stellen altverschmutzt. Es wurden mehrere durch eingetrocknete Soßenreste altverschmutzte Soßenflaschen vorgefunden. Der Bereich um den Flächengrill sowie die Dunstabzugshaube waren durch Fettablagerungen stark altverschmutzt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Bei der dritten Nachkontrolle am 22.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

16

27.10.2023

Shun Feng

Lehener Str. 134
79106 Freiburg i. Br.

14.09.2023

Es wurde ein Schadnagerbefall von Mäusen und Ratten durch Schadnagerkot sowie gravierende Hygienemängel in den Betriebsräumen festgestellt. Küche: Gurken und Surimi für die Sushi-Herstellung wurden mit starken Verderbsanzeichen in der Saladette vorgefunden. Im Waschbecken wurde rohes Fleisch und roher Fisch unsachgemäß aufgetaut. Bei einer Schweineoberschale wurde eine Kerntemperatur von + 19C° gemessen. Die Spülmaschine war im Innenbereich mit einem rosafarbenen Biofilm verschmutzt. In unmittelbarer Nähe zu portioniertem Schweinefleisch auf dem Arbeitstisch wurde ein benutzter Wischmopp gelagert. Theke: In dem Zapfhahn der Schankanlage wurden massive Verschmutzungen durch weiße schleimige Ablagerungen festgestellt. Untergeschoss: In verschiedenen Regalen wurde Mäusekot in unmittelbarer Nähe zu gelagerten Konserven,Teigwaren und Servietten festgestellt. Im Bereich der Warenanlieferung wurden erhebliche Mengen an Rattenkot festgestellt. In diesem Bereich wurden u.a. Getränke gelagert.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche sofort ausgeräumt, gereinigt, desinfiziert und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Sämtliche Lebensmittel mussten vor möglichen Kontaminationen durch Schadnager geschützt werden und eine professionelle Schädlingsbekämpfung erfolgen. Der Betrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 16.09.2023 amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 16.09.2023 waren die Mängel im Theken- und Küchenbereich behoben, die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Untergeschoss auf einem akzeptablen Niveau, sodass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

15

14.11.2023

Sehrer Feinkostmärkte e.K.

Wasserstr. 2
79098 Freiburg i. Br.

19.09.2023

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.

13

16.10.2023

NORMA Lebensmittelfilialbetrieb

Sundgauallee 59
79114 Freiburg i. Br.

07.09.2023

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde vom 06.09.2023 wurde eine Kontrolle durchgeführt. In der Kühltheke wurden vier Packungen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden: 1 Packung Hähnchen-Brustfilet-Teilstück frisch (Verbrauchsdatum 06.09.2023), 2 Packungen Grill Lachs – Kräuter der Provence (jeweils Verbrauchsdatum 04.09.2023), 1 Packung Grill Lachs Pfeffer-Knoblauch (Verbrauchsdatum 04.09.2023). Die Lachsverpackungen waren bereits leicht aufgebläht. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gelten als nicht sicher.

Art. 14 Abs. 2-5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Die betroffene Ware wurde noch während der Kontrolle im Beisein des Kontrollpersonals vernichtet.

12

04.10.2023

REWE Markt

Kaiser-Joseph-Str. 165
79098 Freiburg i.Br.

23.08.2023

Bei der Kontrolle wurde starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Folgende Regalbereiche waren großflächig durch Mäusekot und -urin verunreinigt und darin gelagerte Packungen z.T. bereits angefressen:
- Salzgebäck (Knabberartikel)
- Feine Backwaren (Kekse, Waffeln, Toast etc.)
- Trockenfrüchte und Nüsse
- Teigwaren
- Convenience (Gläser mit Fonds)
- Cerealien

Unter dem Regal in dem die offenen Brötchen und die selbst abgepackten Brote zum Verkauf angeboten werden sowie im Regal mit dem vorverpackten Brot (u.a. Knäckebrot, Zwieback etc.) wurde großflächig Mäusekot vorgefunden. In der Backstube wurden entlang des Fußbodens unter den Arbeitstischen, unter der Knetmaschine und neben dem Backofen Verunreinigungen durch Mäusekot festgestellt. Im Nebenraum der Backstube war die Ablagefläche unter einem Arbeitstisch durch Mäusekot verunreinigt. Im Vorbereitungsraum hinter der Fleischtheke wurde am Fußboden Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung waren bereits vor der Betriebskontrolle intensiviert worden.
Bei der Nachkontrolle am 25.08.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

11

04.09.2023

Brasil

Wannerstr. 21
79106 Freiburg i.Br.

02.08.2023

In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich Schadnagerkot festgestellt. Insbesondere hinter dem Kombidämpferunterschrank, in dem zum Kontrollzeitpunkt Backwaren und Reisbeilagen ohne Schutz vor Kontamination aufbewahrt wurden, waren Kotspuren vorhanden. Im Nebenraum wurde hinter der Tiefkühltruhe eine lebende Maus gesichtet. Zwischen der Wand zum Außenbereich und dem Kühlschrank waren Fraßspuren der Schadnager sichtbar. Hinter und neben der Eiswürfelmaschine, auf dem Fenstersims zum Außenbereich, sowie im Bodenbereich und hinter den Kühlmöbeln wurde zahlreicher Schadnagerkot festgestellt. In der Theke wurde Schadnagerkot unter der Kühlvitrine für Kuchen, in den Unterschränken der Verkaufs- und Schanktheke, sowie in den Bodenbereichen festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b) i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.08.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

10

25.08.2023

Milano

Schusterstr. 7
79098 Freiburg

29.06.2023

In der zur Untersuchung vorgelegten Planprobe „Frittierfett aus Fritteuse“ wurde mit Gutachten des CVUA Stuttgart vom 19.07.2023 sensorisch eine gravierende nachteilige oxidative und thermische Veränderung in Geruch und Geschmack festgestellt, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dies wurde durch den festgestellten hohen Gehalt an polymeren Triglyceriden chemisch bestätigt.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Probeentnahme erfolgte am 29.06.2023.
Anordnung zur Mängelbeseitigung wurde erlassen. 

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