Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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38 |
21.03.2025 |
Alnatura |
Kaiser-Joseph-Str. 282 |
07.02.2025 |
Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufsraum wurden erhebliche Mengen an Schadnagerausscheidungen in den Warenregalen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Besonders betroffen waren die Regale mit Keksen, Zucker, Mehl sowie Frühstückscerealien. In diesen Bereichen wurden zahlreiche Lebensmittel vorgefunden, deren Verkaufsverpackung bereits durch Fraßspuren beschädigt und das Lebensmittel damit kontaminiert war (z.B. Dinkel Eierplätzchen, Doppelkeks, Früchtemüsli, Zucker). Zudem wurde auch auf mehreren Verkaufsverpackungen verschiedener Produkte Schadnagerkot vorgefunden (z.B. Mäusekot auf Verkaufsverpackung von Langkornreis und Müsli). In einer durch Schadnager geöffneten Verkaufsverpackung Rohrohrzucker wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. Auf mehreren Packungen mit Kaffeefiltern waren deutliche Urinspuren zu sehen. An der Verkaufstheke für Backwaren wurde auf der Arbeitsfläche unmittelbar neben den Kaffeebechern Mäusekot vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 10.02.2025 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
36 |
10.12.2024 |
Primo Market |
Bernhardstraße 6 |
07.11.2024 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. In der Hauptküche wurde auf dem Fußboden, insbesondere unter der offenen Bedientheke, sowie auf der Regalablage unmittelbar unter dem Arbeitstisch, auf dem mit offenen Lebensmitteln (Schinken, Mozzarella) umgegangen wurde, Mäusekot vorgefunden. Unmittelbar neben einem offenen Behältnis mit Weizengries wurde Mäusekot festgestellt. Auf der Fensterseite der Hauptküche, unter dem Pizzaofen und im angrenzenden Bereich der Nudelproduktion, wurde Mäusekot auf dem Fußboden sowie Reinigungsmängel vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurden Nudeln hergestellt. Der Schocktiefkühler für selbst hergestellte offene Nudelprodukte war im Inneren durch Schimmel verunreinigt. Im separaten Bereich der Pizzaherstellung wurden auf einer Palette offene Mehlsäcke mit unmittelbarem Kontakt zu Mäusekot und anderen alten Verunreinigungen gelagert. Der Fußboden war insbesondere unter der zum Kontrollzeitpunkt bereits mit Lebensmitteln befüllten Belegstation und im Bereich der Teigmaschine durch Mäusekot verunreinigt. In der Spülmaschine wurden alte, teils schleimige Ablagerungen festgestellt. Im Kühlhaus wurden im Bereich der Regale und Wände Verunreinigungen und Schimmel festgestellt, hier wurde zum Kontrollzeitpunkt offenes Obst und Gemüse gelagert. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Gaststättenbereiches wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten und hergestellten Lebensmittel, entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. |
35 |
12.11.2024 |
Teleworld |
Bismarckallee 7 |
24.09.2024 |
Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |