Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
35 |
12.11.2024 |
Teleworld |
Bismarckallee 7 |
24.09.2024 |
Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
|
34 |
01.10.2024 |
Rees FrischeMärkte KG |
Zita-Kaiser-Str. 1 |
19.08.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden. |
|
33 |
20.09.2024 |
Asian Food Imbiss Kim Le |
Nußmannstr. 9 |
01.08.2024 |
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
|
30 |
19.08.2024 |
Kaufland-Filiale |
Waldkircher Str. 57 |
18.06.2024 |
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte. |
|
29 |
24.05.2024 |
Ariana-Orient-House |
Agnesenstr. 1-3 |
22.03.2024 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |
|
28 |
21.05.2024 |
Oishii |
Breisacher Str. 147 |
11.03.2024 |
Es wurden wiederholt gravierende Hygienemängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen anhand von Mäusekot im Thekenbereich, in der Küche und im Keller festgestellt. Im Thekenbereich, der zur Sushiherstellung genutzt wird, wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel in unmittelbarer Nähe zu verzehrfertigen Lebensmitteln vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurden neben verunreinigten Kabeln und Steckdosen Sushirollen und roher Fisch zur Ausgabe vorbereitet. Die Kühlvitrine, in der zum Rohverzehr vorgesehener Lachs und Thunfisch bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Auf der Theke wurden verunreinigte und teilweise beschädigte Tabletts so gestapelt, dass die Unterseiten unmittelbaren Kontakt mit den darauf zur Ausgabe vorbereiteten Ingwer- und Wasabi-Servierschalen hatten. Es waren keine Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z.B. Papierhandtücher) im Thekenbereich vorhanden. In der Küche war die Saladette, in der bereits verzehrfertige Salate gelagert wurden, im Randbereich verunreinigt. Der Kunststoffkübel in dem Mehl gelagert wurde, war im oberen Bereich und äußerlich durch gelbe Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die amtliche Betriebsschließung aufgehoben werden konnte. |