Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Frau Katrin Tritschler 0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 05.10.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

34

01.10.2024

Rees FrischeMärkte KG

Zita-Kaiser-Str. 1
79106 Freiburg i.Br.

19.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt:

- Teigwaren
- Knabberzeug
- Schokolade
- Süßwaren
- Mehl und Backwaren
- Nüsse

Zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. Nudeln, Suppeneinlagen, Chips, Flips, süßes Gebäck, Schokolade und Bulgur. Unmittelbar auf den Packungen von Weizenmehl, gehobelten Mandeln und Gummibonbons wurden Mäuseköttel vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden.

33

20.09.2024

Asian Food Imbiss Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

01.08.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

30

19.08.2024

Kaufland-Filiale

Waldkircher Str. 57
79106 Freiburg i.Br.

18.06.2024

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

29

24.05.2024

Ariana-Orient-House

Agnesenstr. 1-3
79106 Freiburg i.Br.

22.03.2024

Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in Verkaufs- sowie Kellerräumen festgestellt. Die Bodenflächen im Verkaufsraum wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot auf. Da im Verkaufsraum auch offene Lebensmittel (z.B. Backwaren) angeboten werden, bestand die Gefahr einer Kontamination. Im Bereich der Aktionsartikel wurden an einer Packung Pasta Fraßspuren von Mäusen festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

28

21.05.2024

Oishii

Breisacher Str. 147
79110 Freiburg i.Br.

11.03.2024

Es wurden wiederholt gravierende Hygienemängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen anhand von Mäusekot im Thekenbereich, in der Küche und im Keller festgestellt. Im Thekenbereich, der zur Sushiherstellung genutzt wird, wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel in unmittelbarer Nähe zu verzehrfertigen Lebensmitteln vorgefunden. Auf der Arbeitsfläche wurden neben verunreinigten Kabeln und Steckdosen Sushirollen und roher Fisch zur Ausgabe vorbereitet. Die Kühlvitrine, in der zum Rohverzehr vorgesehener Lachs und Thunfisch bereitgehalten wurde, war verunreinigt. Auf der Theke wurden verunreinigte und teilweise beschädigte Tabletts so gestapelt, dass die Unterseiten unmittelbaren Kontakt mit den darauf zur Ausgabe vorbereiteten Ingwer- und Wasabi-Servierschalen hatten. Es waren keine Mittel zur hygienischen Händetrocknung (z.B. Papierhandtücher) im Thekenbereich vorhanden. In der Küche war die Saladette, in der bereits verzehrfertige Salate gelagert wurden, im Randbereich verunreinigt. Der Kunststoffkübel in dem Mehl gelagert wurde, war im oberen Bereich und äußerlich durch gelbe Ablagerungen verunreinigt.
Die Spülmaschine war im Inneren großflächig durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. In den Kühlschubladen des hinteren Kühltisches wurden Verunreinigungen neben offen gelagertem Fleisch, Gemüse und Garnelen festgestellt.
 Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wiesen Altverschmutzungen auf (z.B. Sushi-Messer, Gemüsereibe, Speiseeisportionierer). Insbesondere eine Pfeffermühle aus Holz war äußerlich verfettet und mit Schmutz verklebt. Im Mahlwerk wurden schimmelartige grün-gräuliche Fäden festgestellt. Im Kühlhaus waren die Lebensmittelregale verunreinigt und das Ventilatorgitter des Verdampfers durch großflächige Schimmelablagerungen verschmutzt.
 Im Keller wurde im Vorratslagerraum, Lagerraum und Getränkelager ein Schadnagerbefall durch großflächige Kontamination mit Mäusekot festgestellt. Ein Mehlsack war bereits durch Schadnager geöffnet worden. Auf dem Fußboden unter den Mehlsäcken wurde großflächig Mehl durchmischt mit Mäusekot vorgefunden. Zudem wurden auf dem Fußboden zwei eingetrocknete tote Mäuse vorgefunden. Take-Away Verpackungen für Lebensmittel wurden in diesem Bereich offen und ohne Schutz vor Kontamination gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits begonnenen professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die amtliche Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

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