Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Freiburg
Ansprechpartner:
Frau Katrin Tritschler 0761/201 4965
Kontakt:

veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

Stand: 25.01.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

36

10.12.2024

Primo Market

Bernhardstraße 6
79098 Freiburg i. Br.

07.11.2024

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot festgestellt. In der Hauptküche wurde auf dem Fußboden, insbesondere unter der offenen Bedientheke, sowie auf der Regalablage unmittelbar unter dem Arbeitstisch, auf dem mit offenen Lebensmitteln (Schinken, Mozzarella) umgegangen wurde, Mäusekot vorgefunden. Unmittelbar neben einem offenen Behältnis mit Weizengries wurde Mäusekot festgestellt. Auf der Fensterseite der Hauptküche, unter dem Pizzaofen und im angrenzenden Bereich der Nudelproduktion, wurde Mäusekot auf dem Fußboden sowie Reinigungsmängel vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurden Nudeln hergestellt. Der Schocktiefkühler für selbst hergestellte offene Nudelprodukte war im Inneren durch Schimmel verunreinigt. Im separaten Bereich der Pizzaherstellung wurden auf einer Palette offene Mehlsäcke mit unmittelbarem Kontakt zu Mäusekot und anderen alten Verunreinigungen gelagert. Der Fußboden war insbesondere unter der zum Kontrollzeitpunkt bereits mit Lebensmitteln befüllten Belegstation und im Bereich der Teigmaschine durch Mäusekot verunreinigt. In der Spülmaschine wurden alte, teils schleimige Ablagerungen festgestellt. Im Kühlhaus wurden im Bereich der Regale und Wände Verunreinigungen und Schimmel festgestellt, hier wurde zum Kontrollzeitpunkt offenes Obst und Gemüse gelagert.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Gaststättenbereiches wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten und hergestellten Lebensmittel, entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet.
Im Einzelhandelsbereich des Betriebes wurde kein Befall mit Schadnagern festgestellt. Daher wurde dieser Bereich von den behördlichen Maßnahmen ausgenommen.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 wurde im Betrieb kein Schadnagerkot mehr vorgefunden. Die Teilschließung des Gaststättenbereiches wurde aufgehoben.

35

12.11.2024

Teleworld

Bismarckallee 7
79098 Freiburg

24.09.2024

Bei der Kontrolle wurde in den Betriebsräumen ein erheblicher Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Im gesamten Verkaufs- und Nebenraum wurden Schadnagerausscheidungen auf Regalböden sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Erhebliche Mengen an Schadnagerkot wurden zwischen und unmittelbar auf den Verkaufsverpackungen verschiedener Hirseprodukte in den Regalen festgestellt. Zudem waren zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden durch Fraßspuren beschädigt und damit bereits kontaminiert, z.B. Maismehl, Hirse. In einer durch Schadnager eröffneten Verkaufsverpackung Hirse wurde eine große Menge Mäusekot festgestellt.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.09.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

34

01.10.2024

Rees FrischeMärkte KG

Zita-Kaiser-Str. 1
79106 Freiburg i.Br.

19.08.2024

Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt:

- Teigwaren
- Knabberzeug
- Schokolade
- Süßwaren
- Mehl und Backwaren
- Nüsse

Zahlreiche Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. Nudeln, Suppeneinlagen, Chips, Flips, süßes Gebäck, Schokolade und Bulgur. Unmittelbar auf den Packungen von Weizenmehl, gehobelten Mandeln und Gummibonbons wurden Mäuseköttel vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Zudem wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung der gesamten Verkaufsflächen angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 konnte die Teilschließung aufgehoben werden.

33

20.09.2024

Asian Food Imbiss Kim Le

Nußmannstr. 9
79098 Freiburg i.Br.

01.08.2024

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Reinigungs- und Hygienemängel sowie ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Der gesamte Vorbereitungsraum wies Verunreinigungen auf. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. Dosenöffner, Sparschäler, Schaumlöffel) waren altverschmutzt. Im Thekenbereich waren sämtliche Arbeitsflächen, Wände und die Abzugshaube durch einen Fettfilm verunreinigt. Im Ausgussbecken sowie hinter der Saladette, die zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln befüllt war, wurde jeweils eine lebende Schabe gesichtet. Am Rand der Saladette wurde eine tote Schabe festgestellt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.08.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

30

19.08.2024

Kaufland-Filiale

Waldkircher Str. 57
79106 Freiburg i.Br.

18.06.2024

Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall durch die Sichtung lebender Mäuse, Schadnagerkot und – urin festgestellt. Im Untergeschoss waren die Regalbereiche für Nudeln, Backzutaten, Zucker und Babynahrung durch Mäusekot verunreinigt. In den Kartons zur Präsentation der Nudeln im Regal war ebenfalls Mäusekot vorhanden und Nudelpackungen waren durch Fraßspuren eröffnet. Drei Mäuse wurden im Bereich der Tiernahrung und Konserven gesichtet. Zudem war ein starker Geruch nach Urin feststellbar. Unter Paletten, auf denen Salzbrezeln zum Verkauf angeboten wurden, wurde großflächig Mäusekot vorgefunden.

Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b, Abs. 3 und 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche abzusperren sind, umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert, und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Auch wurden die Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine Grundreinigung des gesamten Untergeschoßes angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.06.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Schließung aufgehoben werden konnte.

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