Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Freiburg

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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9 |
12.05.2023 |
Fichterlager |
Staudingerstr. 105 |
22.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. Die Unterbaukühlungen waren im Inneren verunreinigt. Die Dichtungen der Schubladen waren altverschmutzt und mit Schimmel behaftet. In den Schubladen wurden Lebensmittel wie Hackfleischsoße und Butter ohne Schutz vor Kontamination gelagert. Es wurden vorportionierte Fleischstücke (Rind/Schwein), Lachs und vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen vorgefunden. Auf geöffneten Originalverpackungen mit Wurstsalat bzw. Speckstreifen hatte sich Schimmel gebildet. Die Teigmaschine war durch eingetrocknete Teigablagerungen verunreinigt. Der Innenbereich der Aufsatzvitrine sowie sämtliche Gastronomiebehälter waren erheblich verunreinigt. Der Kühlraum, in dem Lebensmittel (z.B. roher Lachs, Käse) ohne Schutz vor Kontamination gelagert wurden, war erheblich altverschmutzt und mit Schimmel kontaminiert. Vorportionierter Pizzateig wurde mit Müllsäcken abgedeckt vorrätig gehalten. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 23.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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8 |
18.04.2023 |
Da Persio Mykonos GmbH |
Tullastr. 67 |
07.03.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche befand sich unter und auf dem Pizzaofen Mäusekot. In allen Ecken des Fußbodens, im Bodenbereich hinter dem Arbeitstisch der Kochstelle für den Gyrosspieß, unter dem Spülbecken neben der Teigmaschine sowie in der mit Ausrüstungsgegenständen (Gemüsehobelaufsätze und Löffel) befüllten Schublade unter dem Gemüsehobel wurde Mäusekot festgestellt. Der Boden sowie die gesamte Kücheneinrichtung waren stark mit Fettablagerungen belegt und mit Speiseresten verunreinigt. Im Trockenlager wurden offene und verschlossene Lebensmittelverpackungen aufbewahrt. Auch hier wurde in allen Regalen und Fußbodenbereichen Mäusekot vorgefunden. In einem angebrochenen Sack Kartoffelmehl, welches für die Herstellung von Tempura-Teig verwendet wird, war Mäusekot im Kartoffelmehl sichtbar. In grünen Kunststoffkisten, die mit Kartoffeln und Zwiebeln befüllt waren, auf einem weißen mit Kartoffelmehl befüllten Kunststoffeimer sowie auf einer Dose schwarzer Oliven wurden Mäusekotspuren vorgefunden. Der Boden, die Wände, sowie die Regale in diesem Raum waren stark verunreinigt. In den Räumlichkeiten der nicht mehr betriebenen Gaststätte wurden Lebensmittel und Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst gelagert. An einer Packung Instantnudeln waren Fraßspuren sichtbar. Die Packung befand sich zusammen mit Mäusekot in einer Kartonage. Pizzakartons wurden unterhalb eines Fenstersimses gelagert und gefaltet, auf dem Mäusekot sowie Spinnweben und Staub festgestellt wurden. Diese Verunreinigungen durch Exkremente, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen, Betriebseinrichtungen, Ausrüstungsgegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie Verpackungsmaterialien für den Lieferdienst nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Schließung des Lebensmittelbetriebs, das Ausräumen, Reinigen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche sowie die Entsorgung der offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel und Verpackungen wurde angeordnet. Ebenso wurde die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 08.03.2023 um 17:30 Uhr waren die Reinigungsmängel beseitigt. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
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7 |
21.04.2023 |
Firenze-Toscana Restaurationsbetrieb GmbH "Trattoria Toscana" |
Friedrichring 7 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. In einer Untertischkühlung wurden verfärbte und stark verdorben riechende rohe Lachsfilets und Putenschnitzel mit verzehrfertigen Soßen und Butter vorgefunden. In einer Schublade der Kühlung wurden angetrocknete, vorgekochte Nudeln mit sensorischen Verderbserscheinungen festgestellt. Die Kühleinrichtungen waren mit schwarzem Schimmel kontaminiert. Offene Lebensmittel wie angestochenes Bier, Pilze, Oliven, ital. Rohwürste, geschnittene Melone wurden in diesen Bereichen gelagert und wa-ren der Gefahr einer Kontamination ausgesetzt. Im TK-Haus und -schrank wurde offenes Fleisch mit erheblichem Gefrierbrand vorgefunden. Die Abtropfgitter auf den Gläserregalen waren erheblich durch Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war durch alte gelblich verfärbte Lebensmittelreste und Fettablagerungen erheblich verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die nachteilig beeinflussten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel überwiegend beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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6 |
05.05.2023 |
Banoi Streetfood |
Augustinerplatz 2 |
16.03.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und Altverschmutzungen festgestellt. Die Unterbaukühlschränke der Getränketheke, in denen offene Cocktails gelagert wurden, waren durch Altverschmutzungen, Schimmel und schleimige Ablagerungen in den Kondenswasserbehältern erheblich verunreinigt. Die Warmhaltefläche der Kaffeemaschine, auf der die Tassen mit der Öffnung nach unten gelagert wurden, war altverschmutzt. Die Gläserspülmaschine war im Innenbereich durch Rotschimmel und schleimige Ablagerungen am Spülarm verunreinigt. Die zum Gebrauch bereitgehaltenen Gläser und Tassen waren verschmutzt. Der Standmixer war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Schneidebrett war stark abgenutzt und mit schwarzen Versporungen belegt. In der Küche wurden vertrocknete und verfärbte Karottenjulienne in der Saladette gelagert. Die Unterbaukühlschränke waren im Inneren altverschmutzt und durch Schimmel und schleimige Ablagerungen verunreinigt. Der Eiswürfelbereiter im Lager wies schleimige Ablagerungen auf. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die kontaminierten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Der Betrieb wurde bis zum Folgetag amtlich geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 17.03.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt. |
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5 |
04.04.2023 |
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG |
Kreuzstr. 18-20 |
24.01.2023 |
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und -urin festgestellt. Insbesondere im Aufbackraum mit Selbstbedienungstheke wurde Schadnagerkot, sowie eingetrocknete Urinspuren unterhalb der Regale, der zum Verkauf angebotenen offenen Backwaren festgestellt. Mäusekot wurde weiterhin in den unteren Auszugsregalen der Selbstbedienungstheke vorgefunden. Unmittelbar darüber wurden offene verzehrsfertige Backwaren zum Verkauf angeboten. Zudem wurde unterhalb der Regalböden der vorverpackten Backwaren, links von der Zugangstüre des Aufbackraums, Schadnagerkot, eingetrocknete Urinspuren und Fraßspuren in Form von kleinen Kunststofffetzen festgestellt. In mehreren Bereichen der Verkaufsräume wurde Mäusekot festgestellt: Im Bodenbereich der Fleischkühltheken, unterhalb der Paletten für Mehl und Zucker, im Lager im Untergeschoss hinter der Heizungsanlage, sowie im Bodenbereich der Obst- und Gemüseregale. Im Obst- und Gemüsebereich wurden dauerhaft offene Nüsse mit Schokoüberzug und geröstete Pistazien zum Verkauf angeboten. Zudem waren die Bodenflächen hinter den Regalwänden im Obst- und Gemüsebereich mit heruntergefallenen Obstresten verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 3 und 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Vor Ort wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt und gereinigt werden. Die vorhandenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sollten außerdem intensiviert werden. Das Inverkehrbringen der Backwaren im Selbstbedienungsbereich wurde gegen 10 Uhr vorübergehend untersagt. Die offenen Backwaren wurden im Beisein der Kontrolleure aus dem Verkauf genommen. Gegen Ende der Kontrolle um 12:00 Uhr wurde der Stand der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Aufbackbereich überprüft. Der Schädlingskot und die Urinspuren waren vollständig entfernt. Die Reinigungsmängel waren beseitigt. Die vorübergehende Schließung der Backstation sowie der Selbstbedienungstheke wurde vor Ort aufgehoben. |
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4 |
07.03.2023 |
Damaskos |
Rieselfeldallee 20 |
31.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 31.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Dieser Bereich wurde zum Anrichten und Grillen eines Fleischspießes genutzt. Der Fußboden unter dem Holzbackofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch tote Schaben verunreinigt. Oberhalb der Marmorarbeitsplatte (Pizzateig-Herstellung) befand sich eine lebende Schabe. Unmittelbar daneben wurden Pizzateiglinge hergestellt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden.Weitere lebende und tote Schaben wurden im Bereich des Spülbeckens festgestellt. Hier wurde geschnittenes Rotkraut in einem Abtropfsieb gelagert. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben, weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und ggf. desinfiziert, sowie die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten und gelagerten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur Nachkontrolle am 01.02.2023 um 10:00 Uhr amtlich geschlossen. Sämtliche Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. Die Schließung konnte aufgehoben werden. |
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3 |
07.03.2023 |
Damasko's Europaplatz |
Friedrichring 3 |
27.01.2023 |
Bei der Kontrolle am 27.01.2023 wurde in den Betriebsräumen ein Schädlingsbefall in Form von Schaben anhand von zahlreichen toten und lebenden Schaben festgestellt. Im Thekenbereich, welcher zum Grillen eines Fleischspießes und Anrichten von Speisen genutzt wurde, wurden mehrere tote Schaben vorgefunden. Insbesondere in den Ablagefächern und der Metallschublade unter der Bedientheke befanden sich mehrere tote Schaben. Eine tote Schabe lag unmittelbar hinter offen gelagerten Take-Away- Verpackungen. Der Fußboden unter dem Backofen sowie unter dem angrenzenden Mobiliar war durch alte Schmutzablagerungen, Lebensmittelreste und tote Schaben verunreinigt. Im Vorbereitungsraum wurden zahlreiche lebende und tote Schaben vorgefunden. Zum Kontrollzeitpunkt wurde auf der offenen und mit Salaten befüllten Aufsatzkühlvitrine eine lebende Schabe vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Arbeitstisch, links der Aufsatzkühlvitrine, insbesondere im Bereich des Wolfes zur Gemüsezerkleinerung und des Tischkutters vorgefunden. Auf dem kleinen Arbeitstisch im Eingangsbereich des Vorbereitungsraumes wurde zum Kontrollzeitpunkt mit Gemüse umgegangen. Im Spalt zwischen Wand und Arbeitstisch wurden, unmittelbar hinter Tomaten und Zwiebeln, mehrere lebende Schaben vorgefunden. Weitere lebende und tote Schaben wurden auf dem Vorratsregal über der Aufsatzkühlvitrine sowie auf dem Fußboden, insbesondere unter dem Spülbecken, vorgefunden. Auch im Bereich der vor dem Fenster abgestellten Kunststoffeimer, welche mit selbst eingelegten Lebensmitteln befüllt waren, befanden sich mehrere Schaben. Die Kunststoffbehältnisse waren äußerlich durch alte Schmutzablagerungen verunreinigt. Vereinzelt wurden tote und lebende Schaben im Inneren des Mobiliars im Vorbereitungsraum vorgefunden. Einzelne tote Schaben hatten hier unmittelbaren Kontakt zu Bedarfsgegenständen wie Kochlöffeln. Die Verunreinigungen durch lebende und tote Schaben weisen einen Kontakt der Schädlinge mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch tote und lebende Schaben in Räumen/Bereichen in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 lit. b), Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und offene in den kontaminierten Bereichen gelagerte Verpackungen, sowie hergestellte Lebensmittel entsorgt werden. Die Schädlingsbekämpfungs-maßnahmen wurden durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma intensiviert. Der Lebensmittelbetrieb wurde bis zur zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 amtlich geschlossen. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.01.2023 waren sämtliche Reinigungsmängel beseitigt. Schaben wurden nicht mehr vorgefunden. |
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2 |
04.01.2023 |
mbw betriebs GmbH |
Richard-Wagner-Str. 33 |
12.10.2022 |
Bei der Kontrolle am 12.10.2022 wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und eine verendete Maus festgestellt. Insbesondere auf der unteren Ebene der mit Textilvlies bespannten Walze der Teigausrollmaschine gegenüber den Kühl - Tiefkühlhäusern (EG), im Bereich neben und hinter dem Stikkenofen sowie im Verkaufsbereich unter und hinter der Brotschneidemaschine, wurden Schadnagerausscheidungen in Form von Mäusekot festgestellt. Hinter dem Stikkenofen (EG) wurde eine über mindestens mehrere Tage verendete Maus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe dazu wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. gebackene Brötchen) in einem Stikkenwagen gelagert. Diese Verunreinigungen durch Exkremente und eine tote Maus, weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen sowie Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, sowie durch die verendeten Schadnager selbst, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 |
Es wurde mündlich angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten, Verpackungen und Lebensmittel, entsorgt werden. Die Intensivierung der bereits vor der Kontrolle eingeleiteten professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde mündlich angeordnet. Der verantwortliche Inhaber sowie sein Bäcker haben noch während der Kontrolle freiwillig die Produktion von Lebensmitteln eingestellt. Ferner wurden alle offenen Lebensmittel vernichtet. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2022 ab 21:00 Uhr waren alle Hygienemängel beseitigt. Nach eingehender Überprüfung der Produktionsbereiche konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. Zudem wurde eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. |