Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Ulm

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Ulm
Ansprechpartner:
Veterinäramt Stadt Ulm 0731/161-2701
Kontakt:

veterinaeramt@ulm.de

Stand: 02.05.2026
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

13

17.03.2026

Berlin Döner Ulm

Frauenstraße 29
89073 Ulm

18.02.2026

Bei der Kontrolle mussten erhebliche Mängel in Bezug auf den unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln bzw. Zutaten festgestellt werden So standen frische Brotkörbe ohne Unterkiste direkt auf dem altfettverschmierten Asphalt des Innenhofs. Des weiteren wurde geschnittener Eisbergsalat zusammen mit Wasser zur Frischehaltung in Kunststoffmülleimern gelagert. Zusätzlich wurden in einem weiteren Kunststoffmülleimer Dönersoße mit einem Gipsrührer und Bohrmaschine angerührt. Der Gipsrührer wies hierbei Rostansätze und abgeplatzte Farbe auf. Die vorgenannten Eimer und Werkzeuge sind duch ihre Beschaffenheit nicht dafür geeignet zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten herangezogen zu werden. Es besteht die Gefahr der negativen Beeinflussung der Lebensmittel und dadurch der Gefährdung der Verbrauchergesundheit.

Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel IX, Nummer 2 der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 2, Nr. 8 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 i. V. mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) und b) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2, Nr. 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Bei einer Kontrolle am 27.02.2026 konnte die umfängliche Beseitigung der Mängel festgestellt werden.

11

26.11.2025

Daily Pizza Kebap Restaurant

Kapellengasse 9
89077 Ulm

07.10.2025

Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt.

§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden.