Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Ulm
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 |
21.08.2024 |
Ulmer Pizza Day and Night |
Karlstraße 54 |
29.07.2024 |
Der Betrieb machte insgesamt aufgrund erheblicher und verbreiteter Verschmutzungen, schlechter Instandhaltungen und Schädlingsbefall einen äußerst unhygienischen Eindruck. So wurde zahlreiches Vorliegen von Nagerkot, sowie toten Schaben im Bereich der Küche und anschließender Räumlichkeiten festgestellt. Bekämpfungsmaßnahmen fanden zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht statt. Der Teigkneter war offensichtlich aufgrund des hohen Verschmutzungsgrads mit Altresten und -verschmutzungen seit längerem nicht mehr ausreichend gereinigt worden. Gleiches gilt für den Dosenöffner, der mit allerlei Belägen und Metallspähnen überzogen war. Allein die vorgenannten Mängel sind geeignet, negativ auf die angebotenen und vor Ort zubereiteten Speisen wie diverse Pizza- und Pasta-Gerichte usw. zu wirken. |
Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel V, Nummer 1, Buchstabe a) der VO (EG) 852/2004 i. V. mit § 2 Nummer 5 der LMRStrafVO, i. V. mit § 60, Absatz 4, Nummer 2, Buchstabe a) des LFGB; Artikel 4, Absatz 2, i. V. mit Anhang II, Kapitel I, Nummer 2, Buchstabe c), Kapitel IX, Nummer 4, der VO (EG) 852/2004, i. V. mit § 59, Absatz 1, Nummer 9, i V mit § 60 Absatz 1 des LFGB; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Gegenmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung und eine grundlegende Reinigung der Betriebsstätte wurden inzwischen eingeleitet. |
|
6 |
13.05.2024 |
Pizza 99 & Neu Ulmer Schnitzel Express |
Magirusstraße 44 |
14.03.2024 |
Der Betrieb wies eine hohe Anzahl an Verstößen auf. Es wurden insgesamt über 30 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. So waren diverse Schneidbretter verschlissen und altverschmutzt. Ebenso waren ein Dosenöffner, diverse Gewürzbehälter, der Innenbereich der Fritteuse, ein Teigroller und die Teigmaschine im Innenbereich altverschmutzt. Bei Vorgenanntem handelt es sich stets um Bedarfsgegenstände mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt. Auch diverse Mängel in der Lagerung von Lebensmitteln und Zutaten musste festgestellt werden, wie das Vorhalten von Meeresfrüchten, die offenkundig verdorben waren (strenger Geruch; wurden unmittelbar entsorgt), roher Pizzateig in ungeeigneten Plastikboxen, gemeinsame Lagerung von Rohfleisch und Joghurtsoßen ohne ausreichende Abtrennung, sowie offene Lagerung von Entenfleisch unter unhygienischen Bedingungen. Mit der Mangelbehebung wurde soweit möglich unmittelbar begonnen. |
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV, § 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB |
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 20.03.2024 konnte die Behebung der Verstöße in großen Teilen festgestellt werden (Ersatz Schneidbretter und Teigroller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehend). |