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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Stadt Ulm

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Stadt Ulm
Ansprechpartner:
Veterinäramt Stadt Ulm 0731/161-2701
Kontakt:

veterinaeramt@ulm.de

Stand: 05.12.2025
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

11

26.11.2025

Daily Pizza Kebap Restaurant

Neue Gasse 2
89077 Ulm

07.10.2025

Bei einer Kontrolle wurden teils erhebliche hygienische Mängel festgestellt. So wurde u.a. fertig produzierter Teig mit Mülltüten abgedeckt. Ein Dosenöffner war stark verschmutzt. Es bildeten sich diverse Ablagerungen unterschiedlicher Färbung am und im Umfeld des Dorns. Ein völlig verschlissenes und stark verfärbtes Schneidbrett war immer noch in Nutzung. Eine Aufschnittmaschine und ein Gemüseschneider waren ebenso mit Belägen unterschiedlicher Färbung, bzw. mit alten Resten verunreinigt. In einer an sich schon verunreinigten Tiefkühltruhe lagerten neben noch zu verwendenden Zutaten und Lebensmitteln auch Abfälle. Lebensmittel aus Teig, Rohkost oder auch Zutaten aus Konserven waren demnach einer nicht unerheblichen Gefahr der negativen Beeinflussung durch Altverschmutzungen und unsachgemäßer Lagerung ausgesetzt.

§ 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, § 2 Absatz 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung je i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004

Im Rahmen einer Nachkontrolle am 14.10.2025 konnte die weitgehende Beseitigung der Mängel festgestellt werden.

10

24.09.2025

Damaskus Mond

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Es bot sich ein Bild mit erheblichen Hygienemängeln. So war in der Küche eine Teigmaschine am unteren Rührbereich altverschmutzt. Auf einer Arbeitsfläche im Lokal stand eine Schüssel mit vertrocknetem Teig für Fladenbrot. Ebenso war ein Teigschieber aus Holz altverschmutzt. An diesem hafteten eingetrocknete zum Teil mit Schimmelflecken verunreinigte Teig- und Lebensmittelreste. Im Kühlhaus wurden geschnittene und angeschimmelte Tomatenstücke/-scheiben in Schüsseln gelagert. Ebenso waren bspw. Fußböden und andere Oberflächen teils erheblich verschmutzt, diverse Utensilien und Gerätschaften wie Geschirrkörbe, Eimer und andere Behältnisse waren insb. an den Außenseiten teils erheblich verdreckt, Hähnchenfleisch wurde offen in einem Eimer auf dem Boden gelagert, es gab diverse Beschädigungen an Decken, Wänden und Böden, die Lüftung über der Kochstelle war verfettet/verdreckt. Ein Kühlschrank zum Lagern von Dönerspießen war im Innenraum altverschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel verunreinigt. Weiter hing in diesem Kühlschrank eine stark verdreckte Schnur zum Befestigen eines Dönerspießes.
Über einem Handwaschbecken im Thekenbereich, welches mit einer Holzplatte abgedeckt war, lag eine erheblich verdreckte Steckerleiste. Der Wasserhahn vom genannten Handwaschbecken war erheblich altverschmutzt. Die Lüftungsgitter im Außenbereich waren umfänglich mit Altfett verdreckt.

Art. 4 Abs. 2, i.V.m. Kapitel I Nr.1, 2, a, b, Nr. 4, i.V.m. Kapitel II Nr. 1, a, b, c, d, f, i.V. m Kapitel V Nr. 1 a, b, d, i.V.m. Kapitel VIII Nr. 1, i.V.m. Kapitel IX Nr. 2, i.V.m. der VO (EG) 852/2004, i.V.m. § 3 Satz 1, i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB; § 2 Nr. 8 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; Art. 14, Absatz 2, Buchstabe b),der VO (EG) Nr. 178/2002, i. V. mit § 59, Absatz 2, Nr. 1, i. V. mit § 60, Absatz 1 des LFGB

Bei einer Nachkontrolle am 05.08.2025 wurden keine Verstöße festgestellt.

9

24.09.2025

Al Darm Sweet

Neue Straße 3
89077 Ulm

22.07.2025

Im Rahmen einer Kontrolle musste u.a. festgestellt werden, dass im Produktionsraum diverse Teigrührmaschinen umfänglich altverschmutzt waren. Ebenso war sowohl eine verschmutzte Schneidemaschine noch mit Belegen vom Vortag, als auch ein Fleischwolf, welcher ebenso mit alten Lebensmittelresten verschmutzt war, vorzufinden.
Ein Kühlschrank im Ladenbereich, in dem Lebensmittel und Zutaten gelagert werden, war im Innenbereich stark altverschmutzt. So waren die Ablagegitter stark verdreckt und die Seitenwände stark mit Schwarzschimmel verunreinigt. Die mit den vorgenannten Gerätschaften bearbeiteten bzw. unter widrigen Bedingungen gelagerten Lebensmittel konnten daher negativ beeinflusst werden. Innerhalb vorgenannter betrieblicher Räume konnten weitere diverse Hygienemängel wie verschmutzte Fußböden und Zigarettenreste im Produktionsraum, defekte und teils verschimmelte Silikonfugen, verschmutzte Handwaschbecken und eingerissene Fliegengitter festgestellt werden.

Artikel 4, Absatz 2, i.V.m Kapitel I, Nr. 1, 2 a, b, c, Nr. 10, i.V.m. Kapitel II Nr. 1 a, d, i.V.m Kapitel V Nr. 1 a, b, i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 der LMHV, i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 2 Nr. 2 LMST  i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB; § 2 Nr. 5 LMST i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB

Im Rahmen einer Nachkontrolle vom 29.07.2025 konnte festgestellt werden, dass die o.a. Mängel beseitigt wurden.