Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Enzkreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Enzkreis
Ansprechpartner:
Landratsamt Enzkreis Verbraucherschutz- und Veterinäramt 07231/3089401
Kontakt:

veterinaeramt@enzkreis.de

Stand: 29.03.2024
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungsbezirk Karlsruhe

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

3

21.03.2024

Müller Fleisch GmbH

Industriestr. 42
75217 Birkenfeld

20.02.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt:
Mehrere Metallrollwagen für den Transport von Schlachtnebenprodukten wiesen lose Metallteile auf.

2. Lagerung von Schlachtnebenprodukten unter unhygienischen Bedingungen:
In einem Kühlraum wurden Kisten mit unverpackten Schlachtnebenprodukten gelagert. An der Decke des Kühlraums war Grünalgenwachstum und beginnende Versporung erkennbar.
In einem weiteren Kühlraum mit unverpackten Schlachtnebenprodukten war die obere Fliesenwand deutlich unsauber/versport.
In einem dritten Kühlraum standen zur weiteren Lagerung von Schlachtnebenprodukten leere, gereinigte rote Behältnisse bereit. Diese waren noch deutlich unsauber. Es fanden sich innen wie außen noch Haut- bzw. Fellreste von Schlachttieren.
Im Bereich der Innereienbearbeitung war die Decke übersät mit Kondenswassertropfen. Direkt darunter wurden Schlachtnebenprodukte bearbeitet.
 
3.Unzureichende Trennung reiner/unreiner Bereich:           
Ein Mitarbeiter für den Hygiene-Bereich (Brühkesselraum) wechselte während der Kontrolle mit seiner weißen Hygiene-Arbeitskleidung mehrmals vom unreinen Keller in den reinen Kellerbereich und zurück..
 

 

Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde mit der Mängelbeseitigung bereits begonnen

2

28.02.2024

Gaststätte "Hirsch"

Knittlinger Str. 22
75417 Mühlacker-Lienzingen

08.02.2024

Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet

Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt

1

28.02.2024

Panificio S. Calogero GmbH

Marxzeller Str. 10
75334 Straubenhardt-Langenalb

31.01.2024

1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt.

Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002

Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden.

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