Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Enzkreis
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
21.03.2024 |
Müller Fleisch GmbH |
Industriestr. 42 |
20.02.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt: |
Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1 |
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde mit der Mängelbeseitigung bereits begonnen |
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2 |
28.02.2024 |
Gaststätte "Hirsch" |
Knittlinger Str. 22 |
08.02.2024 |
Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet |
Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt |
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1 |
28.02.2024 |
Panificio S. Calogero GmbH |
Marxzeller Str. 10 |
31.01.2024 |
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen. 2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. 3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer. 4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt. |
Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002 |
Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden. |