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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Tuttlingen
Ansprechpartner:
Sekretariat Lebensmittelüberwachung 07461/926-5400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de

Stand: 27.01.2026
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

44

18.12.2025

Pizzeria Taverna Telesina

Stuttgarter Straße 18B
78532 Tuttlingen

13.11.2025

a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeigneten waren. Im Kühltisch in der Küche lagerten ca. 2,5 kg säuerlich riechende Teigwaren in Metallbehältern. Auch wurden eine aufgegaste Packung Lachs mit einem überschrittenem Verbrauchsdatum sowie verdorbene Garnelen, Artischocken, geschnittene Peperoni in Lake sowie sauer riechender Kalbsrücken vorgefunden.

b) Lebensmittel wurden ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, da die Betriebsräume, insbesondere die Küche, nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Gläserspülmaschine war im Inneren mit einem schmierig, schlickigen Belag verunreinigt.

c) Gegenstände und Ausrüstung, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt, insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehälter, der Dosenöffner und das Schneidebrett.

a) Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002






b) §3 Satz 1 der LMHV, §10 Nr.1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26 LFGB





c) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB

Das Herstellen von Speisen wurde sofort untersagt.
Die unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und die Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume, der Gerätschaften sowie Ausrüstungsgegenstände wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 19.11.2025 waren die Mängel behoben. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurde wieder zugelassen.

43

05.12.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

04.11.2025

a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Zum Beispiel selbst hergestellte rohe Hackfleischpatties, die verdorben und muffig rochen und an den Oberflächen grau-grünlich verfärbt waren. Des Weiteren verschimmelte Zuccini, Auberginen, Paprika und Zitronen, sowie ein Bund Pfefferminze die bräunlich verfärbt und welk war. Granatäpfel, eine angeschnittene Aubergine waren faulig und bräunlich verfärbt.

b) In der Küche wurden verunreinigte Gerätschaften und Behältnisse die mit Lebensmitteln in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren Teile des Fleischwolfes mit alten eingetrockneten Fleischresten behaftet. Edelstahleinsätze in denen Zutaten für Salate und Pizzen bereit gehalten wurden, waren verunreinigt und verschmiert, Schöpfwerkzeug und Behältnisse für die vorrätig gehaltenen Suppen und Saucen waren verunreinigt, verschmiert und mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b der VO(EG) Nr. 178/2002






b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 lit. a der VO(EG)852/2004

Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.11.2025 wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen konnte wieder zugelassen werden.

41

19.09.2025

China-Thai-Bistro

Marktplatz 10
78647 Trossingen

18.08.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden Verdachtsproben von „aufgeweichten Nudeln“, „Ananas in Stücken“, „gebackenem Fischfilet (Seelachs)“, „Thai Gemüsemischung vorgegart“ und „Sauce süß-sauer“ entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit dem Gutachten vom 18. August 2025 wurden Folgendes festgestellt:
 
a) Bei den „aufgeweichten Nudeln“ wurde durch das CVUA Stuttgart bei der grobsinnlichen Untersuchung ein süßlich parfümiger Geruch und bei der mikrobiologischen Untersuchung eine sehr hohe Keimbelastung durch insbesondere Enterobacteriaceae, Pseudomonaden und Milchsäurebakterien festgestellt. Bei der „Ananas in Scheiben“ wurde grobsinnlich ein leicht gäriger Geruch und Geschmack und mikrobiologisch ein erhöhter Keimgehalt, insbesondere Hefen, festgestellt. Beide Proben wurden als für den Verzehr für den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt.

b) Bei dem „gebackenen Fischfilet“ wurde mikrobiologisch ein erhöhter Gehalt an Hygieneindikatorkeimen und bei der „Thai- Gemüsemischung vorgegart“ konnte zusätzlich ein erhöhter Gehalt an Verderbserregern festgestellt werden.







a) Art. 14. Abs. 1 i.V.m. Abs.2 Buchstabe b der VO (EG) Nr.178/2002






b) § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung

Die Probennahmen erfolgten am 5. August 2025
Die Verdachtsprobe „süß-sauer Sauce“ wurde vom CVUA Stuttgart nicht beanstandet.
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2025 wurden keine Reinigungsmängel und unsachgemäße Lebensmittellagerung mehr festgestellt.