Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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34 |
22.08.2024 |
Gasthaus und Metzgerei Krone |
Hauptstraße 5 |
11.07.2024 |
a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt. |
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33 |
14.08.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
09.07.2024 |
In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a) |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich |
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32 |
23.07.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
24.05.2024 |
a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet. b) Mängel bei der Reinigung von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Insbesondere war der Stipproller für den Pizzateig mit alten Teigresten verkrustet. Behältnisse in denen Lebensmittel wie z.B. Gewürze, vorgefertigte Salate in der Saladette aufbewahrt wurden, waren verschmiert und altverschmutzt. Die Schneidemesser und der Messerblock waren altverschmutzt und verfettet. Essgeschirr wie Teller, Lasagne Formen waren mit einem Fettfilm behaftet. c) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Es war zugestellt mit mehreren To Go Behältnissen, Spülkörben und der Teigknetmaschine. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich. In der Kühlvorrichtung der Pizzavorbereitung lagerte geschnittene Salami bei einer nicht sachgerechten Temperatur von 16, 8°C. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO(EG) Nr. 852/2004 c) 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung |
a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. Hinweis zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen: |