Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Tuttlingen
Ansprechpartner:
Sekretariat Lebensmittelüberwachung 07461/926-5400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de

Stand: 27.07.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

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23.07.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

24.05.2024

a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben. c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

31

23.04.2024

Bäckerei Hartwig Weber GmbH

Zinkenstraße 1
78559 Gosheim

25.03.2024

a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer.

b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden.
Im schwer zugänglichen Bereich neben dem Froster war Kot von Schadnagern sichtbar.

c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt.

d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten.
An der hölzernen Arbeitstischauflage im Produktionsbereich klebten alte eingetrocknete Teigreste.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am Abend desselben Tages waren die Salatgurke und das Mehl mit dem Käfer entsorgt, bereits eine erste fachmännische Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Betriebsräume ausreichend gereinigt. Die beanstandeten Bedarfsgegenstände waren ebenfalls gereinigt bzw. aus den Betriebsräumen entfernt. Die Hörnchenmaschine war ausgetauscht. Der Zugang zu den Heizungsräumen und den oberen Räumlichkeiten war schädlingssicher verschlossen.
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Backwaren und Snacks im Betrieb wurde daher am Abend desselben Tages wieder zugelassen.
 

30

11.03.2024

Chinarestaurant Thai Wok

Hauptbahnhof 1/1 
78532 Tuttlingen

25.01.2024

a) Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume, insbesondere die Küche, die Theke und Lagerräume im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Dunstabzugshaube war mit schwarz-gelb-braunem Fett zugesetzt, unter dem Kochtisch waren deutlich verharzte Fetttropfen
vorhanden. Griffe, Arbeitsflächen und Türen waren stark altverschmutzt. Vorbereiteter, geschnittener Lauch stand in einem Eimer direkt auf dem Boden. Hinter der Theke wurden Gläser mit einer bräunlich verunreinigten und zerschlissenen Spülbürste gereinigt. 

b) Wiederholt wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen befüllten Lebensmittelvorratsbehälter die durch Fettdunst verklebt und
altverschmutzt waren. Das Schneidebrett war mit tiefen Schnittfurchen durchgezogen und dunkel verfärbt.

a) § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung  (LMHV)  i.V.m §10 Nr. 1 LMHV i.V.m §60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung

Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.

29

26.02.2024

Pizzeria Taverna Telesina

Stuttgarter Straße 18 B
78532 Tuttlingen

16.01.2024

a) Lebensmittel wurden wiederholt ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume insbesondere die Küche nicht sauber und instandgehalten wurden. Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren altverschmutzt. Griffe, die Dunstabzugshaube, Vorratsbehälter mit Paniermehl und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil
zerschlissen. Oliven wurden in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Kunststoffeimer vorrätig gelagert. Die Spülmaschinen waren im Inneren stark verkalkt und altverschmutzt.

b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden wiederholt nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die Aufschneide- Maschine, die Fritteuse, die Kaffeemühle und Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall.

a) §3 Satz1 LMHV i. V. m §10 Nr.1 LMHV i. V. m §60 Abs.2 Nr.26 LFGB

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/200 i. V. m § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB

Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 war die Grundreinigung deutlich verbessert

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