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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Tuttlingen
Ansprechpartner:
Sekretariat Lebensmittelüberwachung 07461/926-5400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de

Stand: 13.12.2025
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

43

05.12.2025

Hotel Rössle

Hauptstraße 78
78549 Spaichingen

04.11.2025

a) In der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren. Zum Beispiel selbst hergestellte rohe Hackfleischpatties, die verdorben und muffig rochen und an den Oberflächen grau-grünlich verfärbt waren. Des Weiteren verschimmelte Zuccini, Auberginen, Paprika und Zitronen, sowie ein Bund Pfefferminze die bräunlich verfärbt und welk war. Granatäpfel, eine angeschnittene Aubergine waren faulig und bräunlich verfärbt.

b) In der Küche wurden verunreinigte Gerätschaften und Behältnisse die mit Lebensmitteln in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren Teile des Fleischwolfes mit alten eingetrockneten Fleischresten behaftet. Edelstahleinsätze in denen Zutaten für Salate und Pizzen bereit gehalten wurden, waren verunreinigt und verschmiert, Schöpfwerkzeug und Behältnisse für die vorrätig gehaltenen Suppen und Saucen waren verunreinigt, verschmiert und mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b der VO(EG) Nr. 178/2002






b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 lit. a der VO(EG)852/2004

Die verdorbenen Lebensmittel wurden entsorgt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.11.2025 wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Speisen konnte wieder zugelassen werden.

41

19.09.2025

China-Thai-Bistro

Marktplatz 10
78647 Trossingen

18.08.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden Verdachtsproben von „aufgeweichten Nudeln“, „Ananas in Stücken“, „gebackenem Fischfilet (Seelachs)“, „Thai Gemüsemischung vorgegart“ und „Sauce süß-sauer“ entnommen und dem CVUA Stuttgart zur Untersuchung vorgelegt. Mit dem Gutachten vom 18. August 2025 wurden Folgendes festgestellt:
 
a) Bei den „aufgeweichten Nudeln“ wurde durch das CVUA Stuttgart bei der grobsinnlichen Untersuchung ein süßlich parfümiger Geruch und bei der mikrobiologischen Untersuchung eine sehr hohe Keimbelastung durch insbesondere Enterobacteriaceae, Pseudomonaden und Milchsäurebakterien festgestellt. Bei der „Ananas in Scheiben“ wurde grobsinnlich ein leicht gäriger Geruch und Geschmack und mikrobiologisch ein erhöhter Keimgehalt, insbesondere Hefen, festgestellt. Beide Proben wurden als für den Verzehr für den Menschen ungeeignet und somit als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt.

b) Bei dem „gebackenen Fischfilet“ wurde mikrobiologisch ein erhöhter Gehalt an Hygieneindikatorkeimen und bei der „Thai- Gemüsemischung vorgegart“ konnte zusätzlich ein erhöhter Gehalt an Verderbserregern festgestellt werden.







a) Art. 14. Abs. 1 i.V.m. Abs.2 Buchstabe b der VO (EG) Nr.178/2002






b) § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung

Die Probennahmen erfolgten am 5. August 2025
Die Verdachtsprobe „süß-sauer Sauce“ wurde vom CVUA Stuttgart nicht beanstandet.
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2025 wurden keine Reinigungsmängel und unsachgemäße Lebensmittellagerung mehr festgestellt.

38

14.07.2025

Pizzalieferservice Pizza Pronto

Goethestraße 7
78647 Trossingen

06.06.2025

a) In der Pizzavorbereitungskühlung in der Küche wurden Lebensmittel vorgefunden, die sinnfällig nicht für den Verzehr geeignet waren. Es wurden gewürfelte Ananasstücke mit deutlicher Bläschenbildung und einem gärigem Geruch vorgefunden sowie in Scheiben geschnittener Feta-Käse in milchiger Lake mit einem muffigen Geruch, schwarze Oliven, welche an der Oberfläche einen weißen, mehligen Belag hatten und gekochter Schinken, der durchgehend gräulich verfärbt war und leicht ranzig roch.

b) In der Küche sowie in den Lebensmittellagerräumen wurden verschmutzte Gerätschaften bzw. Geräteteile, die mit Lebensmittel in Berührung kommen vorgefunden. Zum Beispiel waren der Eierschneider, die Käsereibe, das Schneidbrett für das Gemüse, Gefäße in denen Lebensmittel gelagert wurden und die Teigmaschine mit alten Lebensmittelresten verschmutzt.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002





b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Alle betroffenen Lebensmittel wurden umgehend freiwillig entsorgt. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von nicht durcherhitzen Speisen wurde untersagt. Eine Grundreinigung des Betriebes wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11. Juni 2025 wurden weiterhin Reinigungsmängel festgestellt. Am 12. Juni 2025 erfolgte eine erneute Nachkontrolle. Hierbei wurden keine Reinigungsmängel mehr festgestellt.