Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Tuttlingen
Ansprechpartner:
Sekretariat Lebensmittelüberwachung 07461/926-5400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

20

26.05.2023

Bistro Sen Asia

Hauptstraße 25
78647 Trossingen

21.04.2023

a) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. Die Fritteusen mit den dazugehörigen Körben waren altverschmutzt und im Ofen wurden ungereinigte Pfannen und Holzbretter aufbewahrt. Teilweise wurden Lebensmittel in altverschmutzen Gefäßen gelagert.

b) In der Küche in einer Kühleinrichtung in einem kleinen Kunststoffbehälter wurden Ananas-Scheiben in einer gelblich-bräunlichen Flüssigkeit, mit erkennbaren Schimmelansatz und einem fauligen-säuerlichen Geruch gelagert. Des Weiteren wurden vier angefaulte Gurkenstücke in der Sushi-Kühlung und auf der Arbeitsfläche neben dem Herd stand ein Edelstahlbehälter mit gehackten in Öl eingelegten Knoblauch, der an der Oberfläche grünlich verfärbt und an den Randbereichen angetrocknet und somit bräunlich war.

a) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004

b) Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Der Betrieb wurde vorrübergehend beschränkt. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die hygienischen Mängel soweit beseitigt, dass die Betriebsbeschränkung wieder aufgehoben werden konnte.

19

05.05.2023

Lammbrauerei

Schillerstraße 3
78604 Rietheim-Weilheim

05.12.2022

a) Betriebsräume, Arbeitsgeräte und Ablageflächen wurden nicht sauber und instand gehalten, die Wände und Fußböden waren mit einem massiven Schwarzschimmelbefall behaftet. Ebenso waren die Sichtungsfenster des Gerstenmalz-Silos, die Oberfläche des Trichters und die Maische- und Läuterbottiche im Innenraum rostig oder teilweise stark verrostet, so dass Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

b) Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht oder nicht richtig gereinigt. So war die Oberfläche der Walze in der Schrotmaschine komplett verrostet und die Edelstahl-Flaschenabfüllanlage stellenweise mit bräunlichen Verfärbungen versehen.

c) Der Rohstoff -Gerstenmalz- welches hochgradig mit unterschiedlichen Schädlingen (Speichermotten, Mehlkäfer, Getreideplattkäfer, Kornkäfer), sowie deren Kot, Larven, Puppen und abgeworfenen Häuten kontaminiert war, im Silo gelagert. Das
Gerstenmalz wird als Hauptzutat für das Bierbrauen verwendet und somit in den Verkehr gebracht.

a) § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a und b der VO (EG) Nr. 852/2004

c) 14 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

Unschädliche Beseitigung des betroffenen Gerstenmalzes und der daraus hergestellten Biere. Außerbetriebnahme der betroffenen Anlage.

18

05.05.2023

Aksa Lebensmittelhandel Tuttlingen GbR

Möhringer Straße 27
78532 Tuttlingen

31.03.2023

a) Lagerung von mehreren Kilogramm sinnfällig verdorbenem Gemüse, wie Zucchini, Cherrytomaten, Wachtel- und Saubohnen. Sowie viele Lebensmittel mit deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, wie Butter, Rinderwurst und Käse.

b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere das Förderband der Teigportioniermaschine, die Unterseite der Knetmaschine und die Führungsschiene der Bäckereitheke.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel und Grundreinigung in der Backstube und der Bäckereiverkaufstheke.

17

19.01.2023

Imbiss Restaurant L'Italiano

Reichenbacher Straße 9
78564 Wehingen

14.12.2022

a) Für den Verzehr durch den Menschen inakzeptable Lebensmittel wie Gnocchi mit stark säuerlichem Geruch, angeschnittene Auberginen und Tomatenviertel mit Schimmelbefall, eingetrocknete Kochschinkenscheiben mit schmierig muffiger Oberfläche und Packungen mit schmierig verändertem Spinat mit austretender brauner Flüssigkeit (Verderbsanzeichen) wurden in Kühleinrichtungen für die unmittelbare Speisenherstellung vorrätig gehalten und somit in den Verkehr gebracht. Diese Lebensmittel waren sinnfällig verdorben und ungeeignet für den Verzehr durch den Menschen und daher nicht sicher. b) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren die Käsereibe, der Gemüsehobel und der Fleischklopfer mit alten, eingetrockneten Lebensmittelresten behaftet und die direkt mit Lebensmitteln (Auberginen, Oliven, Gurken und Parmesankäse) befüllten Kühlschubladen sowie das Kunststoffschneidebrett massiv altverschmutzt.

a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 b) Artikel 4 Abs. 2 i. V .m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 "

Hinweis: der Betrieb wurde vom Betreiber am 06.02.2023 abgemeldet Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Untersagung der Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln bis zur Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume. Bei der Nachkontrolle am 16.12.2022 waren die Missstände beseitigt und der Betrieb wurde wieder zugelassen. "

 

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