Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Tuttlingen
Ansprechpartner:
Sekretariat Lebensmittelüberwachung 07461/926-5400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de

Stand: 22.10.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

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22.08.2024

Gasthaus und Metzgerei Krone

Hauptstraße 5
78559 Gosheim

11.07.2024

a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt.

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14.08.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

09.07.2024

In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a)

Bei der Nachkontrolle  am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich
beseitigt. Mit intensiven Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde noch am gleichen Tag begonnen. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Küchenbetrieb am 11.07.2024 wiederaufgenommen werden.

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23.07.2024

Pizzeria Traube

Hauptstraße 98
78549 Spaichingen

24.05.2024

a) Herstellung von Speisen unter ekelerregenden Zuständen. Sowohl in der Küche auf dem Fußboden unter dem Handwaschbecken als auch im Lagerraum auf dem Fußboden unter einem Regal wurde Rattenkot vorgefunden. Die Spülmaschine war im Inneren durch rötlich schleimige Ablagerungen verunreinigt. Ebenso die Spülkörbe der Spülmaschine. Die Dunstabzugshaube war so verfettet, das Fett auf den darunterliegenden Herd herabtropfte. Im Unterkühlschrank lagerte Gorgonzola in einer geöffneten Verpackung mit deutlich angetrockneter und dunkel verfärbter Oberfläche. Sämtliche Kühl-und Tiefkühlmöbel waren im Innenraum und an den Außenflächen verunreinigt und verschmiert. Der Fußboden war hinter und unter dem Einrichtungsmobiliar dick mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Sämtliche Fronten, Griffe, Ablagen und Regale waren mit einem Fettfilm behaftet.

b) Mängel bei der Reinigung von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Insbesondere war der Stipproller für den Pizzateig mit alten Teigresten verkrustet. Behältnisse in denen Lebensmittel wie z.B. Gewürze, vorgefertigte Salate in der Saladette aufbewahrt wurden, waren verschmiert und altverschmutzt. Die Schneidemesser und der Messerblock waren altverschmutzt und verfettet. Essgeschirr wie Teller, Lasagne Formen waren mit einem Fettfilm behaftet.

c) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Es war zugestellt mit mehreren To Go Behältnissen, Spülkörben und der Teigknetmaschine. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich. In der Kühlvorrichtung der Pizzavorbereitung lagerte geschnittene Salami bei einer nicht sachgerechten Temperatur von 16, 8°C.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002

b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO(EG) Nr. 852/2004

c) 3 Satz 1 und §2 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittelhygieneverordnung

a) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.  

b) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

c) Bei der Nachkontrolle am 27.05.2024 waren die Mängel behoben.

Hinweis zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen:
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Unter diesen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt. Nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion konnte der Betrieb am 28.05.2024 wiederaufgenommen werden. Weitere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet.

31

23.04.2024

Bäckerei Hartwig Weber GmbH

Zinkenstraße 1
78559 Gosheim

25.03.2024

a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet. In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer.

b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden.
Im schwer zugänglichen Bereich neben dem Froster war Kot von Schadnagern sichtbar.

c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt.

d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten.
An der hölzernen Arbeitstischauflage im Produktionsbereich klebten alte eingetrocknete Teigreste.

a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002

b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004

c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004

d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am Abend desselben Tages waren die Salatgurke und das Mehl mit dem Käfer entsorgt, bereits eine erste fachmännische Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Betriebsräume ausreichend gereinigt. Die beanstandeten Bedarfsgegenstände waren ebenfalls gereinigt bzw. aus den Betriebsräumen entfernt. Die Hörnchenmaschine war ausgetauscht. Der Zugang zu den Heizungsräumen und den oberen Räumlichkeiten war schädlingssicher verschlossen.
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Backwaren und Snacks im Betrieb wurde daher am Abend desselben Tages wieder zugelassen.
 

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