Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Tuttlingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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36 |
24.01.2025 |
Hotel Rössle |
Hauptstraße 78 |
18.12.2024 |
Während einer angekündigten Nachkontrolle wurden wiederholt verschimmelte Lebensmittel vorgefunden. In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Quitten-Dessert“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Wiederholt wurde auf einigen Süßspeisen deutlicher Schimmelbefall auf den Oberflächen festgestellt. In diesem Fall bei dem o.g. „Quittendessert“. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt. |
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35 |
20.12.2024 |
Hotel Rössle |
Hauptstraße 78 |
05.12.2024 |
a) In einer Selbstbedienungsvitrine im Thekenbereich wurden verschiedene Süßspeisen zur Entnahme für die Gäste angeboten. Unter anderen auch ein „Vanilledessert mit Zimt“ und eine „Grießspeise“. Die Süßspeisen waren portionsweise auf Tellern angerichtet und mit Klarsichtfolie überzogen. Auf mehreren der genannten Süßspeisen war an den Oberflächen deutliche Schimmelbildung sichtbar. Zudem wurden im Kühlhaus sinnfällig verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Deutlich verschimmelte Radieschen in einem Eimer, verfaulter und bereits modriger Chicorée, schimmelige eingelegte Peperoni im Glas. In einer geöffneten Verpackung an den Oberflächen angetrocknete und dunkel verfärbte „Jumbo Sossis“ (Geflügelwurst). |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden direkt entsorgt. |
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34 |
22.08.2024 |
Gasthaus und Metzgerei Krone |
Hauptstraße 5 |
11.07.2024 |
a) In der Metzgerei- Bedientheke wurde sinnfällig verdorbener Ochsenmaulsalat zur unmittelbaren Abgabe bereitgehalten. Der Ochsenmaulsalat war an den Oberflächen stark eingetrocknet und die Flüssigkeit trübe. Ein Geruch nach Fäulnis und Verderb war deutlich wahrnehmbar, der Fettanteil war bereits gelblich verfärbt und ranzig riechend. Eine Überprüfung der Kennzeichnung des geöffneten Originalgebindes ergab ein seit sehr langer Zeit (bei max. +7°C mindestens haltbar bis: 11.03.2024) überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Kühlraum wurde ein in Vakuumfolie eingepackter, gegarter Hackbraten mit flächigem, sehr deutlichem Schimmelbefall gelagert. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002 |
Die sinnfällig verdorbenen Lebensmittel wurden sofort unschädlich beseitigt. |
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33 |
14.08.2024 |
Pizzeria Traube |
Hauptstraße 98 |
09.07.2024 |
In der Küche wurde zum wiederholten Mal ein Schädlingsbefall festgestellt, im aktuellen Fall mit Deutschen Schaben. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich mehrere lebendige Schaben direkt auf Arbeitsflächen in der Küche, unter anderem auf dem Spültisch in direkter Nähe zu einem Allesschneider und auf dem Deckel eines Behältnisses der Kühlvitrine oberhalb des Pizzatisches. Auf diesem Pizzatisch werden Pizzen mit vorbereiteten Lebensmitteln aus den Behältnissen der Kühlvitrine belegt. Sämtliche Klebefallen in der Küche waren mit vielen toten und lebendigen Schaben in allen Entwicklungsstadien behaftet.In der Küche wurde zum Zeitpunkt der Kontrolle mit offenen, unverpackten Lebensmitteln umgegangen. Beispielsweise wurden frische Salate aus Blattsalaten, Tomaten, Gurken und Radieschen selbst hergestellt und in der offenen Saladette zur Abgabe bereitgehalten. Durch die Schaben konnte jederzeit eine direkte und indirekte Kontamination von Lebensmitteln stattfinden. |
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO(EG) Nr. 178/2002a) |
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2024 waren die Mängel behoben. Die vorläufige Schließung des Küchenbetriebes wurde angeordnet. Unter den vorgefundenen Bedingungen hergestellte Lebensmittel wurden unschädlich |