Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Konstanz

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
29.08.2023 |
Fladenbäckerei Dogan |
Hägerweg 20 |
15.08.2023 |
Mehl war mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Befallenes Mehl wurde entsorgt |
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2 |
24.08.2023 |
Il Postino |
Teggingerstr. 5 |
01.08.2023 |
Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. U.a. lagerte in einer, mit starkem Schimmelbefall, mit alten Lebensmittelresten und –flüssigkeiten sowie mit einer Biofilmlache extrem verschmutzten Kühleinheit der Küche, rohes Fleisch, rohe Meeresfrüchte, vorgekochte Nudeln, vorgekochtes Gemüse (Broccoli, Blumenkohl), usw. die für den Tagesverbrauch vorgesehen waren. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die Herstellung und Abgabe von Lebensmittel wurde untersagt. Offene im Betrieb befindliche Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der am Folgetage erfolgten Nachkontrolle wurde die Abgabe von Getränken und Speisen wieder gestattet; die Nutzung der Spülmaschine nicht. |
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1 |
22.06.2023 |
Turins Pizza |
Fürstenbergstr. 96 |
01.06.2023 |
Der Betrieb war insgesamt sehr unsauber. Es wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden hinter der Pizzatheke lagen tote Schaben. Beim Herausnehmen von Verpackungsmaterialen, Schuhen, die direkt auf den Verpackungen lagen und anderen Gegenständen aus den unteren Schränken im Pizzabereich fanden sich eine Menge toter Schaben. Oberhalb des Arbeitstisches lagerten auf einem Wandregel stapelweise unbenutzte, bereits gefaltete Pizzakartons. Bei der Herausnahme der Kartons liefen Schaben die Wand herunter, einige Schaben fielen aus den Kartons heraus und es lagen tote Schaben darin. Auf dicken fettigen Altschmutzansammlungen unter den Möbeln klebten ebenfalls tote Schaben. Beim Verrücken von neben dem Pizzaofen auf dem Fußboden stehenden Mehlsäcken fanden sich tote Schaben darunter, lebende liefen davon. Die Gefriertruhe im Dönerbereich war erheblich vereist und verschmutzt, auf den Truhenrändern waren zentimeterhohe Schmutzansammlungen mit Flusen und Haaren und am Truhenrand tote Schaben direkt neben einem offenen Blech mit bereits mit Sauce bestrichenem Pizzateig. Die Saladette war innen und außen stark verschmutzt, Lebensmittel lagen in schmutzigen Behältern. Auf einem Arbeitstisch lag ein stark verschmutzter, übelriechender Putzlappen. Die letzte professionelle Schädlingsbekämpfung fand im Februar statt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln wurden untersagt. Im Betrieb vorhandene Lebensmittel wurden entsorgt. Wiederaufnahme der Tätigkeit erst nach erfolgter Kontrolle von Grundreinigung und erfolgreicher Schädlingsbekämpfung. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde zwischenzeitich gestattet. |