Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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14 |
24.02.2026 |
Asia Town |
Bodanplatz 4 |
23.01.2026 |
Die Regalflächen im Lebensmittellager, auf denen Lebensmittel (Mehl, Nudeln und Shrimps Chips) gelagert wurden, waren mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Fraßspuren von Schadnagern wurden an den Verpackungen von Mehl, Nudeln und Shrimps Chips vorgefunden. Unter und neben den geöffneten Verpackungen wurden Verschmutzungen durch Schadnagerkot und – urin festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt, dem Betrieb wurde vorübergehend das weitere Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Die Durchführung geeigneter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde eingeleitet. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus dem Betrieb konnte nach erfolgter Reinigung und erneuter Kontrolle am selben Abend wieder erlaubt werden. |
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13 |
22.12.2025 |
Al Kaiser Markt |
Scheffelstr. 20 |
18.11.2025 |
Im Selbstbedienungskühlschrank befanden sich 500g-Kunststoffbecher mit Joghurt (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.10.2025), die im Deckelbereich und im Inneren verschimmelt waren |
Artikel 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produkte wurden direkt bei der Kontrolle entsorgt. |
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12 |
29.09.2025 |
Six Senses |
Fischmarkt 1 |
04.09.2025 |
In der Küche war der Boden hinter den Küchenmöbeln hochgradig mit Schadnagerkot verunreinigt. Schubladen, in denen Fertigpackungen, gefüllt mit „schwarzem Sesam“ und Paniermehl lagerten, waren hochgradig mit Schadnagerkot und -urin behaftet. Eine der Packungen schwarzer Sesam war angefressen. In einer dieser Schubladen befand sich außerdem eine offene Kunststoffdose gefüllt mit losem Paniermehl. Küchenregale waren mit Schadnagerkot verunreinigt, auf diesen standen weitere offene Behältnisse, in denen lose Lebensmittel wie Nudeln lagerten. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Offene Lebensmittel / Rohstoffe wurden bei der Kontrolle vor Ort entsorgt. |