Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Konstanz

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Konstanz
Ansprechpartner:
Frau Elvira Fecht 07531/800-2502
Kontakt:

Elvira.Fecht@LRAKN.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

3

29.08.2023

Fladenbäckerei Dogan

Hägerweg 20
78333 Stockach

15.08.2023

Mehl war mit lebenden und toten Mehlkäfern, Larven und Maden flächendeckend durchzogen und wurde im Produktionsprozess der Teiglinge mitverarbeitet.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Befallenes Mehl wurde entsorgt

2

24.08.2023

Il Postino

Teggingerstr. 5
78315 Radolfzell

01.08.2023

Es wurden erhebliche Reinigungsmängel und nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel festgestellt. U.a. lagerte in einer, mit starkem Schimmelbefall, mit alten Lebensmittelresten und –flüssigkeiten sowie mit einer Biofilmlache extrem verschmutzten Kühleinheit der Küche, rohes Fleisch, rohe Meeresfrüchte, vorgekochte Nudeln, vorgekochtes Gemüse (Broccoli, Blumenkohl), usw. die für den Tagesverbrauch vorgesehen waren.
In einer verschmutzten und stark vereisten Tiefkühltruhe lagen offen und lose Burger in einem Gastrobehälter. Auf dem Pizzaarbeitstisch waren zur Pizzazubereitung in stark verschmutzten Behältnissen Knoblauchöl und Mehl. Im Getränkekeller/Bierkeller lagen auf dem verschmutzten und mit Zigarettenkippen Boden, auf dem das Wasser stand, auf einer durchgeweichten Kartonage, Tomaten, in Folie eingepackter Salat und verpackter Mozzarellakäse zusammen mit Getränkeflaschen, Kosten und Bierfässer.
Gegenstände und Geräte, beispielsweise Aufschnittmaschine, Puderzuckerstreuer, Schneidebretter incl. Schneidebrett der Saladette, Kunststoffreiben, Wellholz waren altverschmutzt und abgenutzt sowie im altverschmutzten Besteckkasten lagen Löffel. Schöpfkelle, Schaumbesen, Messer und Pinsel. Pfannen und Platten die für die Lebensmittelzubereitung verwendet werden waren mit einer dicken schwarz verkohlten Kruste aus altem überhitztem Fett und Lebensmittelresten versehen. Teller, Kaffeetassen und Gläser die für die Abgabe der Lebensmittel vorgesehen waren, hatten noch Lebensmittelreste und lagerten in einem verschmutzten Schrank bzw. bei der Theke. Töpfe und ein Rührgerät lagerten zusammen mit leeren Getränkeflaschen und Dosengemüse in einem altverschmutzten Regalschrank unter dem Arbeitstisch. In der Küche tropfte bei der Abzugshaube das Fett, vom einem mit schwarzem Altfett verkrusteten Fettfangfilter über den dort hängenden Schöpflöffel.
Der komplette Spülbereich war extrem altverschmutzt und es gab einen starken Fliegenbefall. Es lagen mehrere verschmutzte stinkende Lumpen an der Spüle. Der Innenraum der Spülmaschine incl. Sprüharme war komplett mit einem dicken kalkhaltigen und rotschimmeligen Belag überzogen. Sämtliche Spülkörbe waren verschmutzt und stark abgenutzt. Das Spülbecken und Armaturen waren mit einem Fett- und Biofilm überzogen.
Die altverschmutzte Gläserspülmaschine im Thekenbereich stand auf einer aufgequollenen alten Holzpallette, die Spülkörbe waren rostig. Unter dieser Holzpalette sammelte sich Müll wie z.B. Kronkorken, Papiermüll etc.
Regale über den Arbeitstischen, sämtliche Küchenschränke innen und außen, Mikrowelle, Herblock, Kühlschränke incl. Verdampfergitter und Ventilatoren waren stark altverschmutzt und verfettet und unter den Küchenschränken lagen Lebensmittelreste wie Miesmuscheln, vertrocknete Zitrusfrüchte, Nudeln, Zigarettenkippen, verschmutzte Lumpen.

Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Die Herstellung und Abgabe von Lebensmittel wurde untersagt. Offene im Betrieb befindliche Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der am Folgetage erfolgten Nachkontrolle wurde die Abgabe von Getränken und Speisen wieder gestattet; die Nutzung der Spülmaschine nicht.

1

22.06.2023

Turins Pizza

Fürstenbergstr. 96
78467 Konstanz

01.06.2023

Der  Betrieb war insgesamt sehr unsauber. Es wurde ein massiver Befall mit Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden hinter der Pizzatheke lagen tote Schaben. Beim Herausnehmen von Verpackungsmaterialen, Schuhen, die direkt auf den Verpackungen lagen und anderen Gegenständen aus den unteren Schränken im Pizzabereich fanden sich eine Menge toter Schaben. Oberhalb des Arbeitstisches lagerten auf einem Wandregel stapelweise unbenutzte, bereits gefaltete Pizzakartons. Bei der Herausnahme der Kartons liefen Schaben die Wand herunter, einige Schaben fielen aus den Kartons heraus und es lagen tote Schaben darin. Auf dicken fettigen Altschmutzansammlungen unter den Möbeln klebten ebenfalls tote Schaben. Beim Verrücken von neben dem Pizzaofen auf dem Fußboden stehenden Mehlsäcken fanden sich tote Schaben darunter, lebende liefen davon. Die Gefriertruhe im Dönerbereich war erheblich vereist und verschmutzt, auf den Truhenrändern waren zentimeterhohe Schmutzansammlungen mit Flusen und Haaren und am Truhenrand tote Schaben direkt neben einem offenen Blech mit bereits mit Sauce bestrichenem Pizzateig. Die Saladette war innen und außen stark verschmutzt, Lebensmittel lagen in schmutzigen Behältern. Auf einem Arbeitstisch lag ein stark verschmutzter, übelriechender Putzlappen. Die letzte professionelle Schädlingsbekämpfung fand im Februar statt.

Verstoß gegen Art. 14 Abs 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln wurden untersagt. Im Betrieb vorhandene Lebensmittel wurden entsorgt. Wiederaufnahme der Tätigkeit erst nach erfolgter Kontrolle von Grundreinigung und erfolgreicher Schädlingsbekämpfung. Die Wiederaufnahme des Betriebes wurde zwischenzeitich gestattet.

 

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