Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Alb-Donau-Kreis

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
04.02.2025 |
Metropol Café im Bahnhof |
Bahnhof 1 |
14.01.2025 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 14.01.2025 waren die Kontaktflächen des Kontaktgrills mit schwarzen verkohlten Lebensmittelrückständen verschmutzt. In einer Paella-Pfanne wurde aufgeschnittenes Dönerfleisch bei einer Temperatur von 27° C vorrätig gehalten. In der Tischkühlung lagerte vorbereitetes, geschnittenes Gemüse bei 21°C. Die Beschichtung der Paella-Pfanne war so stark beschädigt, dass die Dönerfleischstücke direkt auf dem blanken Boden aus Aluminium lagen. Gläser und Tassen lagerten teilweise mit den Kontaktstellen (Rand) in den Verschmutzungen der Regale. Die Vorratsdose mit den Kaffeebohnen, der elektrische Shaker, Glühweinkocher, Kleingeräte, Lebensmittelbehältnisse, Backofen, Styroporschalen für Lebensmittel waren verschmutzt, an einer Schale klebte ein bereits gekauter Kaugummi, Ananas lagerte in einer korrodierten Blechdose. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Die Ananas und die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Mängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt. |
2 |
17.01.2025 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
11.12.2024 |
Bei einer Kontrolle im Betrieb am 11.12.2024 wurden im Lagerraum Lebensmittel und Pizzakartons zusammen mit Toilettenreiniger gelagert, in Tiefkühltruhe und -schrank waren wiederholt Verschmutzungen und Versporungen vorhanden, offene Gewürztüten waren mit Lebensmittelresten verschmutzt, Spaghetti und gekochter Reis wurden un-gekühlt gelagert, ein Fettfilm war an verschiedenen Behältnissen, Abtropfsieben vorhanden, Teigknetmaschine, Eierschneider, Kunststoffbretter, Panierbehältnissen, Fleischklopfer, Pizzaschneider, Schneidebrett und Fett zum Einfetten von Blechen waren verschmutzt, in der Saladette werden offene Lebensmittel zusammen mit nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert, der Müllbehälter war nicht verschlossen, im Kühlhaus waren wiederholt Schimmelsporen, es werden dort teilweise offene Lebensmittel gelagert, im Kühlraum wurden wiederholt offene Lebensmittel zusammen mit Eimasse und rohem nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert. Hackfleischpatties waren überlagert. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buch-stabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB. |
Der ungekühlte Reis, die Nudeln und die Hackfleischpatties wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 17.12.2024 waren die Hygienemängel teilweise be-seitigt. |
1 |
20.09.2024 |
Countdown Pizzaservice |
Vöhringer Straße 72 |
31.07.2024 |
Bei einer Kontrolle in nebenstehendem Betrieb am 31.7.2024 wurden die Verdachtsproben “Artischocken“, “Penne gekocht“, “Tomatensoße“ und “Oliven ganz“ erhoben. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen beurteilte die Proben “Artischocken“, “Penne gekocht“ und “Tomatensoße“ mit Gutachten vom 3.9.2024 aufgrund der deutlich erhöhten Keimgehalte als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und daher als nicht sicher im Sinne des Art. 14 Abs. 2 b in Verbindung mit Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Probe „Oliven ganz“ wurde vor Ort in einem unsauberen Behältnis mit deutlichen Korrosionsspuren aufbewahrt. Die Anforderung nach einem sauberen intakten Gefäß entsprechend Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3 war somit nicht erfüllt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Kapitel X Nr. 1 und 3. |
Die Lebensmittel wurden sofort aus dem Verkauf genommen. |