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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Alb-Donau-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Ansprechpartner:
Lebensmittelüberwachung
Tel. 0731/185-1740
Kontakt:

lebensmittelueberwachung@alb-donau-kreis.de

Stand: 20.03.2025
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

4

12.03.2025

HFC Grillhähnchen Verkaufsfahrzeug

Bahnhofstraße 11
89134 Blaustein

12.02.2025

Bei der Kontrolle im Verkaufsfahrzeug am Standort in 89134 Blaustein, Bahnhofstraße 11, war kein Warmwasser angeschaltet, das Handwaschbecken war zugestellt und keine hygienische Händereinigung möglich. Im Kühlschrank lagerten verschiedene Salate mit deutlich erhöhter Temperatur, z.B. Farmersalat + 17° C. Der Fleischkühlschrank war innen verunreinigt mit Lebensmittelresten, Versporungen und rötlichem Biofilm. Die Arbeitsflächen waren mit Fett und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Schränke mit Verpackungsmaterial waren innen verunreinigt. Auf Brötchen lagerte ein verunreinigtes Stofftuch. Es lagerten Lebensmittel und Lebensmittelbehälter in verunreinigten Schränken. Das Lüftungsgitter des Fleischkühlschrankes war stark versport. Der Schlauch in dem die Kühlflüssigkeit/ Kondensflüssigkeit abfließt war verunreinigt mit einem rötlichen Biofilm und eine Tropfenbildung war sichtbar. Darunter lagerten die Hähnchen, diese waren nicht abgedeckt.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2, Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Der Betrieb wurde vorläufig geschlossen und die Entsorgung der betroffenen Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.02.2025 waren die Mängel nahezu vollständig beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben und der Abverkauf von Lebensmitteln wieder gestattet .

3

04.02.2025

Metropol Café im Bahnhof

Bahnhof 1
89584 Ehingen

14.01.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 14.01.2025 waren die Kontaktflächen des Kontaktgrills mit schwarzen verkohlten Lebensmittelrückständen verschmutzt. In einer Paella-Pfanne wurde aufgeschnittenes Dönerfleisch bei einer Temperatur von 27° C vorrätig gehalten. In der Tischkühlung lagerte vorbereitetes, geschnittenes Gemüse bei 21°C. Die Beschichtung der Paella-Pfanne war so stark beschädigt, dass die Dönerfleischstücke direkt auf dem blanken Boden aus Aluminium lagen. Gläser und Tassen lagerten teilweise mit den Kontaktstellen (Rand) in den Verschmutzungen der Regale. Die Vorratsdose mit den Kaffeebohnen, der elektrische Shaker, Glühweinkocher, Kleingeräte, Lebensmittelbehältnisse, Backofen, Styroporschalen für Lebensmittel waren verschmutzt, an einer Schale klebte ein bereits gekauter Kaugummi, Ananas lagerte in einer korrodierten Blechdose.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Die Ananas und die nachteilig beeinflussten Lebensmittel wurden entsorgt. Die Mängel waren bei der Nachkontrolle beseitigt.

2

17.01.2025

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

11.12.2024

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 11.12.2024 wurden im Lagerraum Lebensmittel und Pizzakartons zusammen mit Toilettenreiniger gelagert, in Tiefkühltruhe und -schrank waren wiederholt Verschmutzungen und Versporungen vorhanden, offene Gewürztüten waren mit Lebensmittelresten verschmutzt, Spaghetti und gekochter Reis wurden un-gekühlt gelagert, ein Fettfilm war an verschiedenen Behältnissen, Abtropfsieben vorhanden, Teigknetmaschine, Eierschneider, Kunststoffbretter, Panierbehältnissen, Fleischklopfer, Pizzaschneider, Schneidebrett und Fett zum Einfetten von Blechen waren verschmutzt, in der Saladette werden offene Lebensmittel zusammen mit nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert, der Müllbehälter war nicht verschlossen, im Kühlhaus waren wiederholt Schimmelsporen, es werden dort teilweise offene Lebensmittel gelagert, im Kühlraum wurden wiederholt offene Lebensmittel zusammen mit Eimasse und rohem nicht abgedecktem Geflügelfleisch gelagert. Hackfleischpatties waren überlagert.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buch-stabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel I Nr. 10, Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Der ungekühlte Reis, die Nudeln und die Hackfleischpatties wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 17.12.2024 waren die Hygienemängel teilweise be-seitigt.