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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Alb-Donau-Kreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Ansprechpartner:
Lebensmittelüberwachung
Tel. 0731/185-1740
Kontakt:

lebensmittelueberwachung@alb-donau-kreis.de

Stand: 27.01.2026
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

8

17.12.2025

Countdown Pizzaservice

Vöhringer Straße 72
89186 Illerrieden

05.11.2025

Hygienemängel durch Altverschmutzungen an Arbeitsgerätschaften, wie z.B. Schöpfkelle, Gemüsereibe, Käsereibemaschine und Eimer mit Tomatensauce. Eine geöffnete Dose Artischocken war verschmutzt, es war deutlich muffiger Geruch wahrnehmbar. Im TK-Schrank befanden sich Hackfleisch-Patties ohne jegliche Verpackung mit Gefrierbrand. Frisches Geflügelfleisch sowie Scheiblettenkäse und paniertes Geflügelfleisch wurde offen in Kühleinheiten ohne weiteren Schutz gelagert. Gefrorenes Geflügelfleisch wurde nicht fachgerecht und bei Raumtemperatur aufgetaut. Bei der Fritteuse wurden mehrere stark verschmutzte Gewürzbehälter sowie ein Behälter vorgefunden, in welchem Stein-Auftausalz zur Zubereitung bereitgehalten wurde. Die Frittierkörbe waren defekt und wurden mit einem Draht selbst repariert. Ablösung von Metallteilen des Geflechts konnte festgestellt werden.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 5, Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Die Hackfleischpatties und die Artischocken wurden umgehend entsorgt. Die defekten Frittierkörbe wurden aus dem Verkehr genommen. Es wurden Reinigungsmaßnahmen angeordnet. Das Stein-Auftausalz wurde aus dem Betrieb entfernt.

6

07.11.2025

Brasserie Restaurant Amadeus

Bahnhofstraße 8
89584 Ehingen

22.10.2025

In der Tiefkühltruhe lagern Baguettes in einem Müllsack. Gläser für die Eisbecher weisen teilweise Eiweiß und Kalkrückstände auf. In der Speiseeistruhe wurde eine Temperatur von - 13 Grad gemessen. An den Oberflächen des Speiseeises wurde Eiskristallbildung als auch ein optischer Gefrierbrand festgestellt. Die Sahnemaschine weist am Auslass/ Sprühkopf Eiweiß/Fettrückstände auf. Die Beschichtung an der Hackfleischpattypresse ist porös und löst sich ab. Die Aufschnittmaschine, Kaffee-/Espressotassen, Schneidebretter, Zapfhähne weisen Verschmutzungen auf. Kunststoffablösungen befinden sich an der Einsatzaufnahme des Gemüsehobel. Vorratsbehältnisse für Lebensmittel sind verschmutzt. Darin lagern unverpackte Lebensmittel, welche einen direkten Kontakt zu den Verschmutzungen haben.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB.

Defekte Kleinwerkzeuge und nachteilig beeinflusste Lebensmittel wurden unverzüglich entsorgt.

5

06.08.2025

Fleisch- & Fischverkauf

Sternplatz 1
89584 Ehingen

26.06.2025

Bei einer Kontrolle im Betrieb am 26.06.2025 stand auf der Gefriertruhe im Lebensmittellager ein Aschenbecher mit Zigarettenstummeln und Asche. Sämtliche Kunststoffschalen für Lebensmittel waren alt verschmutzt. In einer Schale lagerten auf einem stark verschmutzten Zewa stark verschmutzte Klein-werkzeuge. Das Fleischschneidebrett war stark altverschmutzt. In den tiefen Furchen lagerten Fleischreste. Es war ein säuerlicher Geruch wahrnehmbar. Im Regal des Kühlhauses werden Geflügelteile aufgetaut, der austretende Fleischsaft kontaminiert darunter gelagerte Wurstwarenverpackungen. In der Kühlung lagerte eine angebrochene Packung Puten-Würste. Es war bereits eine optische Verände-rung feststellbar.

Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr.1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmit-tel-, Bedarfsgegen-stände- und Futtermit-telgesetzbuch (LFGB); Art. 4 Abs. 2 der Ver-ordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbin-dung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1a Buchst. a, Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. Nr. 5, Nr. 8 Le-bensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldver-ordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB i.V.m. § 3 Satz 1 Le-bensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchsta-be a) LFGB.

Das Schneidebrett wurde entsorgt. Eine Grundreinigung des Betriebs wurde über Nacht durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.