Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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32 |
11.09.2026 |
Mila Market |
Königstr. 74 |
06.08.2026 |
Die am 13.07.2026 durch einen Verbraucher übergebene Beschwerdeprobe „Rinderhackfleisch frisch“ (gekauft am 09.07.2026 bei Mila Market) wegen festgestellten Verderbserscheinungen in Form von geruchlicher Abweichung wurde durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (Gutachten vom 05.08.2026) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Artikel 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 und somit als nicht sicheres und damit nicht verkehrsfähiges Lebensmittel (Artikel 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002) beurteilt. Die Beschwerdeprobe wurde als bereits zum Kaufzeitpunkt verdorben gewertet. Der beabsichtigte Verwendungszweck im Sinne des Artikels 14 Abs. 5 und die normalen Verwendungsbedingungen im Sinne des Artikels 14 Abs. 3 a VO (EG) Nr. 178/2002 könnten allerdings auch im Falle des Durcherhitzens die Ungeeignetheit zum Verzehr nicht abwenden. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Der Verkauf von frischem Fleisch und Hackfleisch wurde sofort eingestellt. |
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31 |
17.09.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstr. 30 |
04.08.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Obst und Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 7 Packungen Blattspinat á 500 g mit Fäulnis; 2 Packungen Babyspinat á 150 g mit Fäulnis; 3 Packungen Bio Speisemöhren á 1 kg mit schwarzem Schimmel; 1 Packung Snackmöhren á 200 g mit schwarzem Schimmel; 3 Packungen Bayerische Rispentomaten á 650 g mit Fäulnis, davon 1 Packung zusätzl. mit Schimmel; 1 Packung Bio-Kräuterseitlinge á 150 g mit Schimmel; 5 Stück Cantaloupe Honigmelonen mit Fäulnis, davon 1 zusätzl. mit Schimmel; 1 Netz Mandarinen á 750 g mit Fäulnis; 2 Schalen Plattpfirsiche weißfleischig á 1 kg mit Fäulnis; 1 Stück Ananas mit blauem Schimmel (Boden) und Fäulnis (Strunk). |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 04.08.2026 freiwillig entsorgt. |
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30 |
11.09.2026 |
Grillhaus Konak Rottweil |
Nägelesgrabenstraße 7 |
28.07.2026 |
Die Kontrolle der Küche während der Produktion ergab nachfolgende Feststellungen: In verschmutzten Behältern befanden sich verschmutzte Bedarfsgegenstände, wie insb. Messer, Kochlöffel, Dosenöffner, Teigrad. Alle Schubladen mit Bedarfsgegenständen waren verschmutzt; in diesen Schubladen befand sich ein verschmutzter Gemüsehobel mit braunen und grünen Rückständen und zwei verschmutzte und verschlissene Schneidebretter (mit tiefen Furchen und Schnitten mit bräunlichen und schwarzen Verfärbungen). Ein weiteres entsprechendes Schneidebrett war gerade in Benutzung. Eine Gemüseschneidemaschine war verschmutzt durch angetrocknete weiße Verkrustungen (Regal). Durch die Verschmutzungen bei den diversen Bedarfsgegenständen war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination unterschiedlichster Lebensmittel bzw. Speisen auszugehen. |
Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 29.07.2026 war der Mangel vollständig beseitigt. |
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29 |
26.05.2026 |
Ristorante Da Semi |
Hansjakobstraße 13 |
21.04.2026 |
Im Kühlschrank wurden ein Lachsfilet (1,34 kg) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 02.01.2026 sowie div. verdorbene Lebensmittel für die Zubereitung von Speisen vorgehalten (Inverkehrbr. von nicht sicheren Lebensmitteln): Mehrere Champignons mit Schimmel; 1 Putenbrust, säuerl. riechend; 7 Doraden, schleimig, z. T. nach Verwesung riechend; Spätzle, säuerl. riechend; mehrere Pulpoarme, stark riechend; mehrere Tintenfische in fäkal riechender Brühe; mehrere Meeresfrüchte, säuerl. riechend; mehrere grüne Oliven mit Schimmel, schlecht riechend. Während der Produktion waren in der Küche etliche vorgehaltenen Bedarfsgegenstände (alt-)verschmutzt, insb. Altverschm. bei der Teigknetmaschine, (Alt-)Verschm. bei mehreren befüllten Behältnissen (innen und außen) sowie bei einem Sieb (war gerade in Gebrauch), bei mehreren Schneidebrettern, bei der Aufschnittmaschine, bei dem großen Grill und bei div. Küchenwerkzeugen, (z. B. Fleischklopfer). Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Am 22.04.2026 waren sämtliche nicht sicheren Lebensmittel entsorgt sowie der Betrieb grundgereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 22.04.2026 wieder erlaubt. |
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28 |
12.06.2026 |
Imbiss Souk Kitchen |
Wilhelmstraße 5 |
16.04.2026 |
Im Lager wurde an unterschiedlichen Stellen, tw. in erhebl. Menge, Schadnagerkot vorgefunden. Neben der Teigknetmaschine befanden sich zwei neue verschlossene Mehlsäcke mit deutlichen Fraßspuren sowie ein halbvoller offener Mehlsack. Die Herstellung von Pizzateig hat am Vortag im Lager stattgefunden. Während der Kontrolle wurde aus den Teiglingen Pizza zum Zweck des Inverkehrbringens hergestellt. Die Pizzen waren nicht sicher/nicht verkehrsfähig. Alle zur Verwendung vorgehaltenen Bedarfsgegenstände in der Küche waren bei Produktionsbeginn (alt-)verschmutzt (Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln): Alle Töpfe u. Pfannen waren (alt-)verschmutzt. Küchenwerkzeuge, wie z. B. Dosenöffner, Zangen, Schneebesen, Pfannenwender etc., waren (alt-)verschmutzt u. wurden in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt. In einem Sieb befanden sich Reste von gegartem Dönerfleisch. Der Kessel der Teigknetmaschine im Lager war altverschmutzt. Es wurde die Abgabe von Speisen untersagt. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002; Anhang II Kapitel V Nr. 1 a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Offene Lebensmittel, die Teiglinge für Pizzen und das gesamte Mehl wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Ein Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wurde sofort eingerichtet. Sämtliche verschmutzten Bedarfsgegenstände wurden im Nachgang der Kontrolle gereinigt. Die Abgabe von Speisen wurde am 17.04.2026 wieder erlaubt. |
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27 |
18.05.2026 |
Harzwaldhof King GbR |
Am Harzwald 4 |
24.03.2026 |
Im Betrieb wurden nicht sichere, für den Verzehr durch den Menschen un-geeignete, Lebensmittel (LM) in Verkehr gebracht. LM mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (VD): Tiefkühlcontainer Hof: 2,323 kg Landputen Brustfilet mit VD 28.01.2026; 2,48 kg frisches (fr.) Putenbrustfilet v. Hahn mit VD 29.12.2025; 3,068 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 1,568 kg Hähnchen grillfertig mit VD 26.12.2025; 4,33 kg fr. Hafermastgans mit VD 27.12.2025; 3,074 kg Hähnchen fr. mit VD 28.12.2025; 0,948 kg fr. Gänsekeulen mit VD 27.12.2025; 1,422 kg und 1, 373 kg Landhähnchen grillfertig mit VD 20.03.2026; 0,442 kg selbst verpackte abgelaufene Putenbrust - mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.09.2025 anstatt mit VD. Kühlzelle im Betrieb: 1 Pk. gerieb. Fonduekäse mit VD 07.10.2025. Verdorbene LM: Kühlzelle im Betrieb: 1 angebro. Pk. Poivron & Piment Paprika-Chilli Weichkäse (MHD 02.03.2026) mit Schimmel. Küche: Verdorb. Fett in Fritteuse; schimmlig-schmier. Schinkenspeck-anschnitte in Kühlschublade. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011. |
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26 |
10.06.2026 |
Kaufland Vertrieb BETA GmbH & Co. KG |
Bahnhofstraße 30 |
20.01.2026 |
In der Obst-/Gemüseabteilung der Kaufland-Filiale wurde nicht sicheres, für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetes, Gemüse zu Verkaufszwecken bereitgehalten bzw. zum Verkauf angeboten: 6 Tüten à 500 g Paprika-Mix mit Fäulnis; 6 Schalen á 150 g Ackersalat mit Fäulnis; 1 Schale á 300 g Cherryrispentomaten mit Schimmel; 1 Tüte grüner Spitzpaprika á 350 g mit Fäulnis; 1 Kopfsalat mit Fäulnis; 1 Bund „frischer Koriander" mit Fäulnis. |
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002. |
Sämtliche vorgefundenen nicht sicheren Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle am 20.01.2026 freiwillig entsorgt. |