Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Schwäbisch Hall

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwäbisch-Hall
Ansprechpartner:
Herr Rolf Payer 07904/7007-3240
Kontakt:

veterinaeramt@lrasha.de

Stand: 13.03.2026
Regierungsbezirk Stuttgart
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

16

30.12.2025

Asia Restaurant Canton

Im Buchhorn 2
75545 Michelfeld

20.11.2025

a) Zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren nicht oder nur unzureichend gereinigt. So waren in der Küche ein Sieb stark mit dunklen Verkrustungen verunreinigt, der Dorn des Tischdosenöffners mit Metallspänen behaftet und zum Abtropfen der frittierten Lebensmittel verwendete Kunststoffkisten durch Fettrückstände verschmutzt. b) Weiterhin wurden in den Betriebsräumen gelagerte Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen und sich ablösende Materialien von defekten Bedarfsgegenständen ausgesetzt. So wiesen zum Aufschneiden von Geflügelfleisch dienende Schneidbretter in der Küche und im Lager tiefe Riefen und Rillen auf. c) Ferner wurden im Spülbecken gefrorene Hühnerbrüste zum Auftauen bei Raumtemperatur bereitgehalten, so dass das Abtauwasser nicht ungehindert abfließen konnte und sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch temperaturbedingtes erhöhtes Keimwachstum und den Kontakt mit dem Abtauwasser ausgesetzt waren.

a) § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 b) §§ 10 Nr. 1 und 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel V Nummer 1 Buchstabe b und Kapitel IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004 c) §§ 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 7 der VO (EG) Nr. 852/2004

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.

15

23.10.2025

Metzgerei Walter Frank

Waldstraße 19
74541 Vellberg-Kleinaltdorf

04.09.2025

Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine unmittelbare Gefährdung der Lebensmittelsicherheit darstellen. Im einzelnen wurden u.a. festgestellt: a) Gemeinsame Lagerung von rohem Fleisch (aufgebrochenes Wild) zusammen mit verzehrfertigen Fleisch- und Wurstwaren im Kühlraum, wodurch ein hohes Risiko der Kreuzkontamination bestand. b) Lebensmittelbehältnisse im Koch- und Räucherraum, insbesondere Eimer, Schüsseln sowie die Dosen zur Aufbewahrung der Gewürze, waren altverschmutzt und zum Teil defekt, so dass die in diesen Behältnissen gelagerten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination mit Mikroorganismen und sich ablösende Materialien ausgesetzt waren. c) Die Schneidbretter wiesen zudem Abnutzungserscheinungen mit tiefen Kerben auf, die eine hygienische Reinigung unmöglich machen und sie damit ebenfalls zu potentiellen Kontaminationsquellen machten.

a) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld-VO (LMRStV) und § 60 (4) Nr. 2a LFGB c) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 10 Nr.1 LMHV und § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB

Die sofortige Mängelbeseitigung wurde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens angeordnet.