Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Schwäbisch Hall
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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3 |
20.12.2023 |
Gaststätte VIVA |
Irene-Kärcher-Straße 13 |
26.10.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt, wie unter anderem eine starke Schimmelbildung auf Lebensmittelverpackungen, Regalen, Ventilatoren und Abdeckgittern der Verdampfer im Kühlhaus für Lebensmittel. Zudem wurden im Teigverarbeitungsraum mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel und mehrere Lebensmittelbehältnisse in einem stark altverschmutzten Zustand vorgefunden. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004) i.V.m. Kapitel V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) und § 60 Absatz 4 Nr. 2a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Absatz 2 Nr. 26a LFGB; Artikel 14 Absätze 1 und 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Absatz 2 Nr. 1a und § 60 Absatz 1 Nr. 1 LFGB |
Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte. |