Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Schwäbisch Hall

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Schwäbisch-Hall
Ansprechpartner:
Herr Rolf Payer 07904/7007-3240
Kontakt:

veterinaeramt@lrasha.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

2

03.03.2023

Bäckerei Kurt Hessenauer GmbH

Haller Straße 213
74564 Crailsheim

01.02.2023

1. Im Rahmen der Betriebskontrolle wurde eine Vielzahl verunreinigter Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden (Brötchenkörbe im Thekenbereich mit Anhaftungen, Eierschneider mit alten Eiweißresten in der Küche, Zerkleinerer für Restbackwaren in der Backstube mit Anhaftungen, Scherbeneismaschine im Mehllager im Inneren versport und verkalkt, ein Korb des Fettbackgeräts im Konditorraum mit bräunlichen Fettablagerungen). Die mit diesen hergestellten Lebensmittel (insbesondere belegte Brötchen, Semmelbrösel und Feinbackwaren) sind aufgrund der bereits eingetretenen Kontamination bzw. dem unhygienischen Zustand mit hohen Kontaminationsrisiken als verzehrsungeeignet einzustufen. 2. Ferner wurde eine Vielzahl von Situationen angetroffen, in denen Lebensmittel so behandelt oder gelagert wurden, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren (mögliche Verbreitung von Pilzsporen über den Luftstrom infolge versporter Thekenkühlung, trotz Lagerung kühlpflichtiger Lebensmittel wie belegten Brötchen Thekenkühlung außer Betrieb, infolge zugestellter Handwaschgelegenheit in der Küche keine Möglichkeit zu ordnungsgemäßer Personalhygiene beim Umgang mit Lebensmitteln, Lagerung offener Cremes im Kühlraum der Konditorei ohne Abdeckung) und somit als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet einzustufen sind.

1. § 2 Nr. 5 und 7 LMRStV, Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB 2. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 und 5 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV; Art. 14 Abs. 1 und 2 lit. b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1 lit a und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB

Im Rahmen der Nachkontrolle am Abend des 01.02.2023 wurde festgestellt, dass die Mängel im Wesentlichen behoben waren.

1

09.01.2023

Metzgerei Kübler GmbH & Co. KG

Crailsheimer Straße 16
74586 Frankenhardt-Gründelhardt

22.11.2022

1. Offene Lagerung von Wurstwaren im großen Verpackungsraum sowie im Kühlraum 3 in unmittelbarer Nähe zu versporten Fensterfugen bzw. versporten und verunreinigten Wandoberflächen, so dass die Lebensmittel dadurch der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. 2. Im Kühlraum EG befindet sich Transport- und Verpackungsmaterial wie Därme und E2-Kisten, das versport ist und schwarze Auflagerungen aufweist, so dass darin verpackte bzw. gelagerte Wurstwaren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt sind.

1. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV 2. Artikel 4 Absatz 2 i.V.m. Anhang II Kapitel X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und §§ 3 Satz 1, 10 Nr. 1 LMHV

Im Rahmen der Nachkontrolle vom 20.12.2022 wurde festgestellt, dass die Mängel behoben waren.

 

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