Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Schwäbisch Hall
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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6 |
05.09.2024 |
Gaststätte "Asia Geschmack" |
Hauptstraße 33 |
05.08.2024 |
Es wurden stark erhöhte Temperaturen der in der ausgeschalteten Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (Nudeln +17,4°C). Weiterhin wurde in der Küche festgestellt, dass u.a. der Teigkneter und der Gemüsehobel mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt waren. Ferner wurden lebende Schaben auf der Einrichtung sowie Käfer in einem Mehlsack vorgefunden und selbst eingefrorene Lebensmittel in Müllbeuteln gelagert. Dadurch wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge der zu hohen Lagertemperaturen wurden leicht verderbliche Lebensmittel, die bei größtenteils bei Temperaturen von maximal +7°C gelagert werden müssen, der Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums ausgesetzt. Ferner bestand durch die Verwendung defekter/verunreinigter/ungeeigneter Gerätschaften die Gefahr einer mikrobiellen Belastung der damit behandelten Lebensmittel. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3, 4 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 06.08.2024 waren die Mängel weitgehend beseitigt. |
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4 |
03.09.2024 |
Hotel Adelshof |
Am Markt 12 |
25.07.2024 |
Am Frühstücksbuffet wurden zu hohe Temperaturen der in der Kühltheke bereitgestellten Lebensmittel gemessen (z.B. Mozzarellabällchen +17,2°C, Thunfisch +17,7°C, Lachs geräuchert +19,2°C, Salami geschnitten +21,3°C). Weiterhin war die Aufschnittmaschine mit Lebensmittelrückständen altverschmutzt und es wurden eine Bratpfanne mit sich ablösender Beschichtung sowie defekte Schneidebretter mit tiefen Kerben verwendet. Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurde im Rahmen der Herstellung/Behandlung oder des Inverkehrbringens von Lebensmitteln die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Infolge zu hoher Lagertemperaturen bestand die Gefahr eines ungehinderten Keimwachstums, bzw. durch die Verwendung defekter bzw. verunreinigter Gerätschaften eine Kontamination durch Fremdkörper und mikrobielle Belastung. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. |
§ 2 Nr. 5 LMRStV; §§ 3, 10 Nr. 1 LMHV i.V. m. Art. 4 Abs. 1 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004; § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1 Nr. 9 LFGB |
Bei der Nachkontrolle am 31.07.2024 waren die Mängel beseitigt. |