Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 22.10.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

33

02.10.2024

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

27.08.2024

Bei der Kontrolle des Betriebes wurde festgestellt, dass die Scherbeneismaschine stark verschmutzt war. Es hatten sich bereits dickere Ansammlungen von Verschmutzungen festgesetzt. Insbesondere im oberen Bereich der Scherbeneisherstellung, im Bereich des Wasservorratsschachtes an den dortigen Lebensmittelkontaktflächen sowie an den lebensmittelkontaktführenden Teilen. Ebenso befanden sich am Auslauf des Wasserrohres dickere Verschmutzungen.
An den oberen Randbereichen des Rollcontainers, in welchem das produzierte Scherbeneis bevorratet wird, befanden sich Kalk- und Schmutzanhaftungen sowie augenscheinliche leichtere schwarze Sporablagerungen.
Das hergestellte Scherbeneis wird zur Teigherstellung verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Scherbeneismaschine wurde nach der Kontrolle gereinigt, der Wasserschlauch wurde ausgetauscht.

32

14.08.2024

Ihr Kaufmann

Hauptstraße 6
77978 Schuttertal

27.06.2024

Im Betrieb wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot festgestellt, z.B. im Verkaufsraum im Bereich des Mehlregals, im Aufbackbereich und im Lagerbereich. Es besteht die Gefahr, dass die Schadnager über die Regale und die dort aufbewahrten Lebensmittel laufen und diese mit Kot und Urin verunreinigen. Im Aufbackbereich wurden offene Backwaren (Brötchen, Brote) aufbewahrt. Im Mehlregal des Verkaufsraums war eine Packung Mehl angefressen. Aufgrund des festgestellten Schadnagerbefalls besteht ein hohes Kontaminationsrisiko für die unter diesen Bedingungen aufbewahrten Lebensmittel. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. Im Gemüseregal des Verkaufsraums wurde stark überlagertes und z.T. verschimmeltes Gemüse wie z.B. Zucchini, Salat und Gurken zum Verkauf angeboten. Diese Lebensmittel sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung und das Hinzuziehen eines Schädlingsbekämpfers angeordnet. Die betroffenen Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 28.06.2024 war die Grundreinigung erfolgt und ein Schädlingsbekämpfer beauftragt.

31

23.07.2024

Hotel Zuflucht

Zuflucht 1
72250 Zuflucht / Bad Peterstal-Griesbach

12.06.2024

Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort.

30

30.04.2024

Ristorante Golfclub "Zio Toni"

Golfplatz 1
77767 Appenweier

19.03.2024

Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.

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