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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 05.12.2025
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

41

05.11.2025

Can Market

Hildastraße 77
77654 Offenburg

17.09.2025

Bei der Kontrolle wurde in der Fleischtheke „Pollo fino“ natur und mariniert zum Verkauf angeboten, welches bereits säuerlich roch. Zudem befand sich im Dry Ager „Rindfleisch Dry Aged“ zum Verkauf, auf welchem sich Fliegeneier befanden. Beim Öffnen des Dry Ager war ein muffiger, übler Geruch nach Verderb deutlich wahrnehmbar. Es lagen mehrere tote Schmeißfliegen im Dry Ager. Sowohl das „Pollo Fino“ als auch das „Rindfleisch Dry Aged“ wurden als Probe erhoben. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass das „Pollo Fino“ und das „Rindfleisch Dry Aged“ sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002

Das betroffene Fleisch wurde entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 war der Dry Ager gereinigt.

40

06.11.2025

Gaziantep

Hauptstraße 104
77694 Kehl

15.09.2025

Im Rahmen der Kontrolle wurden in der gesamten Betriebsstätte Schädlinge festgestellt. So wurden in einem Behältnis mit geröstetem Sesam lebende Schaben vorgefunden. Dieser wird u. a. für die Herstellung von Simit Gebäck verwendet. Weiter befanden sich Schaben auf Wand- und Arbeitsflächen. Des Weiteren wurden Mehlmotten direkt auf Weizengrieß und in Rohstoffsäcken festgestellt. Die Ausrollmaschine für Baklava war an den lebensmittelführenden Teilen mit Mäusekot verschmutzt.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Abgabe von Lebensmitteln wurde noch vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung wurde angeordnet. Die lebensmittelrechtliche Betriebsschließung wurde nach Beseitigung der Mängel am 23.09.2025 aufgehoben.

38

05.09.2025

Gasthaus Ochsen

Fischerstraße 48
77977 Rust

25.07.2025

Zum Kontrollzeitpunkt wurden mehrere verendete Schaben im kleinen Kühlschrank festgestellt, in dem offene Lebensmittel, wie Scheibenkäse und ein geschnittener Apfel aufbewahrt wurden. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden. Außerdem waren einige Messer und der Fleischhammer mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 07.08.2025 war der Kühlschrank sauber. Es wurden keine Schaben mehr vorgefunden. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2025 waren alle Mängel beseitigt.

37

07.08.2025

Meilenstein

Alte Landstraße 24
77972 Mahlberg

02.07.2025

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde festgestellt, dass die Temperaturen der Kühlräume im Lager und der Kühl- und Tiefkühleinheiten in der Küche zu hoch waren. Diese lagen laut Anzeigen bei +20,8°C bzw. -8,4°C. Mehrere Messungen der darin aufbewahrten Lebensmittel wie Schinken, Rindfleisch, Hähnchenfleisch mit dem geeichten Thermometer ergaben Messwerte im Tageskühlraum im Lager u.a. von + 15,4°C beim Rindfleisch, Hähnchenfleisch und den Hackfleisch-Patties für Burger. In der Kühlschublade in der Küche ergab die Messung des Schinkens +22,0°C. Des Weiteren konnte bei den betroffenen Lebensmittel wie z.B. beim Hähnchenfleisch und Rindfleisch schon sensorische Abweichungen, wie ein unangenehmer, nicht arttypischer Geruch des Hähnchenfleisch, festgestellt werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle freiwillig entsorgt. Die Kühleinrichtungen wurden noch am gleichen Tag durch einen Techniker repariert. Bei der Nachkontrolle am 03.07.2025 waren diese wieder voll funktionsfähig.