Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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16 |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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15 |
25.05.2023 |
Karpfenstüble |
Am Waldmattensee 6 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
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14 |
22.05.2023 |
Edeka Kohler |
Schaflacher Weg 2 |
17.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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13 |
05.04.2023 |
Mayflower |
Tramplerstr. 75 |
01.02.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst. |
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12 |
30.01.2023 |
Kaiserstüble |
Renchtalstraße 4 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine sowie die Keg-Anschlüsse der Bierzapfanlage stark verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004, |
Eine Grundreinigung der Eismaschine sowie der Bierzapfanlage wurde vor Ort angeordnet. Die weitere Nutzung wurde untersagt. Die bereits hergestellten Eiswürfel wurden vernichtet. Bei einer Nachkontrolle am 24.11.2022 war die Bierzapfanlage gereinigt und wurde wieder freigegeben. |
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11 |
19.01.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
14.12.2022 |
1. Die Haubenspülmaschine im Spülraum neben der Backstube war im Inneren mit stark angetrockneten Altverschmutzungen und starken rötlich schmierigen Anhaftungen verschmutzt. Beim Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. In dieser Spülmaschine werden Bedarfsgegenstände gespült, in denen anschließend teilweise verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Gebäckstücke und feine Backwaren aufbewahrt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Spülmaschine anhaftender Schmutz und Keime während des Spülvorganges abgelöst werden und auf die darin befindlichen Bedarfsgegenständen übergeht. Es besteht die Gefahr, dass verzehrfertige Lebensmittel, die anschließend auf diesen Bedarfsgegenständen aufbewahrt werden und dadurch nachteilig beeinflusst werden können. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 04.01.2023 waren alle Mängel beseitigt. |
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10 |
19.01.2023 |
Salman's Bistro |
Renchener Straße 3 |
07.12.2022 |
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum hinter der Theke war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen schmierig schwarz altverschmutzt. Die bevorratenden Eiswürfel hatten direkten Kontakt zu den unsauberen Innenflächen der Eiswürfelmaschine. Diese Eiswürfel werden zum Kühlen für die ausgegebenen offenen Getränke verwendet und haben hierdurch direkten Lebensmittelkontakt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schmutz und Keime auf diese Eiswürfel übergehen und diese die damit gekühlten Getränke nachteilig beeinflussen. Dadurch kann die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die bevorrateten Eiswürfel wurden entsorgt und das Herstellen von Eiswürfeln bis zur Grundreinigung der Eiswürfelmaschine per Sofortvollzug vor Ort untersagt. |
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9 |
02.01.2023 |
Gasthaus Lamm |
Schwanenbach 102 |
19.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 23.11.2022 waren alle Mängel beseitigt. |
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8 |
30.12.2022 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
24.11.2022 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine insbesondere im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen wiederholt bräunlich schmierig altverschmutzt war. Durch diese mangelnde Sauberkeit können Schmutz und Keime von der Maschine auf die erzeugten Eiswürfel übergehen. Bei der Verwendung der Eiswürfel in Getränken sind diese der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben. |
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7 |
16.12.2022 |
Landbäckerei Zimmerer |
Ortenaustraße 21 |
10.10.2022 |
Bei der Routinekontrolle wurde in den Produktionsräumen ein Schadnagerbefall in Form von lebenden und toten Mäusen und Schadnagerkot sowie ein Befall mit Schaben festgestellt. Im Raum im Untergeschoss wurden direkt angrenzend an Regale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, tote Schadnager vorgefunden. Auch im Lagerraum der Mehlsäcke befanden sich tote Schadnager, sowie unter einem Rollwagen im Produktionsbereich der Konditorei. Weiter wurden während der Kontrolle auch lebende Mäuse festgestellt. Im Lagerraum der Mehlsäcke versuchten Schadnager augenscheinlich Gänge in das Mauerwerk zu graben. Materialteilchen, Sand und Gänge ins Mauerwerk waren zu erkennen. In folgenden Bereichen wurde Mäusekot vorgefunden: |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002, |
Die Produktion wurde bis zur Grundreinigung des gesamten Betriebs per Sofortvollzug vor Ort untersagt und die Entsorgung der produzierten Backwaren angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Abend des 10.10.2022 war der Betrieb grundgereinigt, die Produktion wurde wieder freigegeben. Eine arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion vor Produktionsbeginn wurde angeordnet. Von Seiten des Betriebs wurden weitreichende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. |
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6 |
14.12.2022 |
Fladenbrot-Bäckerei Mouaiad Alboush |
Reichenbacher Hauptstr. 41 |
26.10.2022 |
Bei der Kontrolle wurde in den gesamten Betriebsräumen z.B. unter den Regalen hinter den Arbeitstischen sowie auf und im Inneren der Flächen und Teilen der Fladenbrotformmaschine deutliche und starke Behaftungen von Schadnagerexkrementen vorgefunden. In dem vorgefundenen Zustand war eine Produktion von sicheren Lebensmitteln nicht möglich. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Produktion wurde per Sofortvollzug vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. |