Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 09.06.2023
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

16

01.06.2023

Metzgerei Spinner

Talstraße 2
77770 Durbach

27.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen.
Weiter war der Lüfter des Frischfleischkühlschranks des Thekenbereichs mit schwarzen und rötlichen, schmierigen Rückständen verschmutzt. Altverschmutzungen waren zu erkennen. Durch die Umluft/Luftzirkulation der gekühlten Umgebungsluft im Fleischkühlschrank kann nicht ausgeschlossen werden, dass Keime, Bakterien sowie Sporen auf das frische Fleisch übertragen werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

15

25.05.2023

Karpfenstüble

Am Waldmattensee 6
77933 Lahr

24.04.2023

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet.

14

22.05.2023

Edeka Kohler

Schaflacher Weg 2
77743 Neuried-Altenheim

17.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt.
Zudem war die Brotschneidemaschine im Backshop oberhalb der Messer stark verklebt und mit Rückständen behaftet. Beim Schneiden hat das Brot direkten Kontakt mit den verschmutzten Bereichen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

13

05.04.2023

Mayflower

Tramplerstr. 75
77933 Lahr

01.02.2023

Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst.

12

30.01.2023

Kaiserstüble

Renchtalstraße 4
77740 Bad Peterstal-Griesbach

24.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine sowie die Keg-Anschlüsse der Bierzapfanlage stark verschmutzt waren. 
Flächen und Teile der Eismaschine, die direkten Kontakt zum Wasser und/oder Eis hatten (Wasserbad), waren mit gräulich-braunen teilweise schwarzen Schleimbelägen behaftet. Nach Entfernung des Gehäusedeckels wurde ein rotierendes Maschinenteil festgestellt, welches augenscheinlich eine Anhäufung von Abrieb an Kunststoffmaterial herbeiführte. Da sich dieses Bauteil unweit vom Wasserbehälter befand, kann eine Eintragung des Abriebes in das Wasser nicht ausgeschlossen werden. 
Weiterhin wurde im Inneren, oberhalb der Eisbevorratungsschublade auf einem Edelstahlboden, an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. Eine Eintragung in das zur Eisherstellung verwendete Wasser bzw. ein Herunterfallen durch die Vibrationen der Eismaschine in die darunter vorrätig aufbewahrten Eiswürfel kann nicht ausgeschlossen werden. 
Die zum Kontrollzeitpunkt benutzten und an den Bierfässern angeschlossenen Keg-Anschlüsse waren teilweise mit sehr starken, kalkähnlich schmierigen Ablagerungen behaftet. Durch diese verschmutzten Oberflächen haben Mikroorganismen einen optimalen Nährboden. Aufgrund des Bierdurchflusses hatten sich zudem augenscheinlich bereits Ablagerungen gelöst. 
Im Bereich der Bierschankanlage hinter der Theke wurde außerdem eine starke, gräulich-gelblich schmierige Ablagerung festgestellt. Dies betraf die Innenseiten der Zapfhähne sowie deren Andockstellen an der Zapfanlage. Besonders in einem der Zapfhähne war deutlich ersichtlich, dass sich bereits Teile dieser Ablagerungen aufgrund des Bierdurchflusses lösten. Ein Eintrag in das gezapfte Bier kann nicht ausgeschlossen werden.  
Aufgrund der stark vorgefundenen Verunreinigungen der beiden beschriebenen Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt (Eiswürfelmaschine und Schankanlage) waren die noch vorrätig gehaltenen und hergestellten Eiswürfel und das bisher gezapfte, offen abgegebene Bier als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet anzusehen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Grundreinigung der Eismaschine sowie der Bierzapfanlage wurde vor Ort angeordnet. Die weitere Nutzung wurde untersagt. Die bereits hergestellten Eiswürfel wurden vernichtet. Bei einer Nachkontrolle am 24.11.2022 war die Bierzapfanlage gereinigt und wurde wieder freigegeben.
Bei der Nachkontrolle am 30.11.2022 war auch die Eismaschine gereinigt und wurde freigegeben.

11

19.01.2023

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

14.12.2022

1. Die Haubenspülmaschine im Spülraum neben der Backstube war im Inneren mit stark angetrockneten Altverschmutzungen und starken rötlich schmierigen Anhaftungen verschmutzt. Beim Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. In dieser Spülmaschine werden Bedarfsgegenstände gespült, in denen anschließend teilweise verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Gebäckstücke und feine Backwaren aufbewahrt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Spülmaschine anhaftender Schmutz und Keime während des Spülvorganges abgelöst werden und auf die darin befindlichen Bedarfsgegenständen übergeht. Es besteht die Gefahr, dass verzehrfertige Lebensmittel, die anschließend auf diesen Bedarfsgegenständen aufbewahrt werden und dadurch nachteilig beeinflusst werden können.
2. Die Backblechputzmaschine war im Inneren insbesondere an der rotierenden Bürste stark altverschmutzt und stark schmierig verklebt. In dieser Maschine werden Backbleche gereinigt, auf denen Lebensmittel (Teigrohlinge) aufgebacken werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich beim Reinigungsvorgang Schmutz und Keime in der Maschine lösen und auf die zu reinigenden Backbleche übertragen werden. Die rohen Backwaren, die anschließend auf diesen Backblechen gebacken werden, können dadurch nachteilig beeinflusst werden. 

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 04.01.2023 waren alle Mängel beseitigt.

10

19.01.2023

Salman's Bistro

Renchener Straße 3
77704 Oberkirch

07.12.2022

Die Eiswürfelmaschine im Gastraum hinter der Theke war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen schmierig schwarz altverschmutzt. Die bevorratenden Eiswürfel hatten direkten Kontakt zu den unsauberen Innenflächen der Eiswürfelmaschine. Diese Eiswürfel werden zum Kühlen für die ausgegebenen offenen Getränke verwendet und haben hierdurch direkten Lebensmittelkontakt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schmutz und Keime auf diese Eiswürfel übergehen und diese die damit gekühlten Getränke nachteilig beeinflussen. Dadurch kann die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die bevorrateten Eiswürfel wurden entsorgt und das Herstellen von Eiswürfeln bis zur Grundreinigung der Eiswürfelmaschine per Sofortvollzug vor Ort untersagt.
Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben.

9

02.01.2023

Gasthaus Lamm

Schwanenbach 102
78132 Hornberg

19.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren.
So war die Schankanlage / der Schankbalken und der Kegverschluss der Bier-Getränkeanlage massiv verschmutzt. An sämtlichen Produktführenden Teilen befand sich eine gelblich schmierige dicke Ablagerung (augenscheinlich Hefeablagerung).
Auch der Kontaktgrill in der Küche war stark verschmutzt. Am gesamten Elektrogerät befand sich eine dicke Schicht von verbranntem Fett. Diese Ablagerungen können das zubereitete Gargut nachteilig beeinflussen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 23.11.2022 waren alle Mängel beseitigt.

8

30.12.2022

Symposio

Hauptstraße 44
77704 Oberkirch

24.11.2022

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eiswürfelmaschine insbesondere im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen wiederholt bräunlich schmierig altverschmutzt war. Durch diese mangelnde Sauberkeit können Schmutz und Keime von der Maschine auf die erzeugten Eiswürfel übergehen. Bei der Verwendung der Eiswürfel in Getränken sind diese der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 12.12.2022 war die Eiswürfelmaschine grundgereinigt und wurde daher wieder freigegeben.

7

16.12.2022

Landbäckerei Zimmerer

Ortenaustraße 21
77704 Oberkirch

10.10.2022

Bei der Routinekontrolle wurde in den Produktionsräumen ein Schadnagerbefall in Form von lebenden und toten Mäusen und Schadnagerkot sowie ein Befall mit Schaben festgestellt. Im Raum im Untergeschoss wurden direkt angrenzend an Regale, in denen Lebensmittel gelagert wurden, tote Schadnager vorgefunden. Auch im Lagerraum der Mehlsäcke befanden sich tote Schadnager, sowie unter einem Rollwagen im Produktionsbereich der Konditorei. Weiter wurden während der Kontrolle auch lebende Mäuse festgestellt. Im Lagerraum der Mehlsäcke versuchten Schadnager augenscheinlich Gänge in das Mauerwerk zu graben. Materialteilchen, Sand und Gänge ins Mauerwerk waren zu erkennen. In folgenden Bereichen wurde Mäusekot vorgefunden:
- im Spülraum auf einem Regalboden sowie auf dem großen Spülmittelkanister
- in der Backstube sowie in den Lagerräumen für verschlossene Lebensmittel unter den Regalen, hinter und unter den Arbeitstischen sowie hinter den Maschinen
Kommissionierbereich unter einem Rollwagen sowie in den Fußbodenrandbereichen
- auf roten Kraftstromsteckdosen in den Betriebsräumen
- im Lagerraum für Bedarfsgegenstände neben der Backstube
- auf dem Fußboden neben dem Etagenbackofen
- unterhalb der Etagenbacköfen
- auf den Fenstersimsen in der Backstube; teilweise befanden sich direkt unterhalb der Fenstersimse Arbeitsflächen
- im unteren Bereich (Motorbereich) der Scherbeneismaschine

Auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden beim Etagenbackofen stand der Backschießer direkt mit der Entnahmeseite auf dem Boden. In die Isolierungen der Backöfen waren von den Schadnagern bereits Gänge gefressen worden. Auch die Isolierungen im Inneren der Scherbeneismaschine waren angefressen. Ein direkter Lebensmittelkontakt bestand hier nicht.
 
Der Lastenaufzug, mit welchem verzehrfertige Backwaren ungeschützt / offen transportiert werden, war im Inneren insbesondere im Bereich der Führungsschienen für die Rollwagen altverschmutzt. Weiterhin waren in diesen Bereichen größere Ansammlungen von Mäusekot vorhanden.
 
Auch auf Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt wurde Mäusekot festgestellt:
- in den Gärkörbchen für Brot
- auf Gärtuchträgern
- auf den Transportbändern der Ausrollmaschine
- auf den Transportbändern der Brötchenstraße

Diese Gegenstände haben bei der Verwendung direkten Kontakt mit den Lebensmitteln. So wird auf den Gärtuchträger z.B. roher Brezelteig zum Gären oder Einfrieren aufbewahrt. Auf den Transportbändern der Ausrollmaschine wird roher Teig für die weitere Verarbeitung ausgerollt. Auf den Transportbändern der Brötchenmaschine wird roher Teig für die Brötchenherstellung in die Maschine transportiert.
 
Weiter wurde ein Befall mit Schaben festgestellt. So wurden insbesondere im Untergeschoss (Lagerraum für die Rohstoffe), in der Backstube sowie im hinteren Lagerraum für Bedarfsgegenstände wie z.B. für Backformen, Bleche und Eimer, tote und lebende Kakerlaken vorgefunden. Teilweise lagen tote Kakerlaken in diesen Bedarfsgegenständen.
Zudem befanden sich auf den Sahnespritzbeuteln, welche zum Trocknen im Spülraum aufgehängt wurden, lebende, mottenähnliche Insekten.
 
Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Aufgrund der massiven Verunreinigen, den vorhandenen Fraßspuren an Maschinen sowie den vorhandenen Gängen im Mehl-Lager ist davon auszugehen, dass der Befall bereits über einen längeren Zeitraum besteht.
 
Durch die vorgefunden toten Schadnager, den Schadnagerkot und -urin sowie den Befall mit Schaben in Räumen/Bereichen, in denen Lebensmittel hergestellt und verarbeitet werden, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Backwaren. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel ablehnen würde, wenn er von den Produktionsumständen Kenntnis hätte. Die bereits produzierten Backwaren sind somit als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet zu beurteilen.
 
Weiter waren Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verschmutzt:
 
Die „Bongard“ Teigknetmaschine war im Bereich der Werkzeugaufnahme mit angetrocknetem Teig und Schmutzresten verschmutzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Verschmutzungen beim Betrieb der Teigknetmaschine lösen und so den frisch hergestellten Teig nachteilig beeinflussen.
 
Die Scherbeneismaschine hatte im Vorratsschacht für das Wasser, welches für die Scherbeneisproduktion verwendet wird, in den seitlichen Randbereichen schwarze schmierige Altverschmutzungen/Ablagerungen. Das produzierte Scherbeneis wird für die Herstellung bzw. zum Kühlen für frisch hergestellten Teig verwendet und hat somit direkten Lebensmittelkontakt.
 
Die Backblechputzmaschine war im Inneren stark altverschmutzt und altverfettet. Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie im Bereich der Bürsten war sie mit schmierigen Verschmutzungen altverschmutzt. Eine gründliche Reinigung der Backbleche war so nicht möglich. Lebensmittel, welche auf diesen Backblechen aufbewahrt werden, können so nachteilig beeinflusst werden.
 
In der Backstube wurden unmittelbar über den Gärtuchträgern unsaubere Reinigungsgegenstände aufbewahrt. Angetrocknete Schmutzteilchen können sich von den Reinigungsunterseiten ablösen und so auf Gärtuchträger gelangen. Lebensmittel, welche anschließend auf diesen Gärtuchträger aufbewahrt werden, können dadurch nachteilig beeinflusst werden.
 
Im Kühlraum waren die verzehrfertigen Kuchen nicht ausreichend vor Kontamination geschützt. Am Verdampfergehäuse des Kühlhauses blätterte der Farbanstrich ab. Weiterhin war das Lüftergitter und die Ventilatorenblätter des Verdampfers unsauber.
Hier können sich Farbteilchen lösen und durch die Umluft des Verdampfers können Schmutz- und Staubteilchen auf die ungeschützt aufbewahrten Lebensmittel gelangen.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Produktion wurde bis zur Grundreinigung des gesamten Betriebs per Sofortvollzug vor Ort untersagt und die Entsorgung der produzierten Backwaren angeordnet. Bei der Nachkontrolle am Abend des 10.10.2022 war der Betrieb grundgereinigt, die Produktion wurde wieder freigegeben. Eine arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion vor Produktionsbeginn wurde angeordnet. Von Seiten des Betriebs wurden weitreichende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet.
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2022 waren alle Mängel beseitigt. Schadnager bzw. Schadnagerkot wurde nicht mehr vorgefunden. Der Betrieb befand sich hygienisch und baulich in einem guten Zustand.

6

14.12.2022

Fladenbrot-Bäckerei Mouaiad Alboush

Reichenbacher Hauptstr. 41
77933 Lahr

26.10.2022

Bei der Kontrolle wurde in den gesamten Betriebsräumen z.B. unter den Regalen hinter den Arbeitstischen sowie auf und im Inneren der Flächen und Teilen der Fladenbrotformmaschine deutliche und starke Behaftungen von Schadnagerexkrementen vorgefunden. In dem vorgefundenen Zustand war eine Produktion von sicheren Lebensmitteln nicht möglich. Der Betrieb verfügte über kein geeignetes Konzept zur Schädlingsbekämpfung. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer war nicht vorhanden.
Durch den Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen Lebensmittel hergestellt und verarbeitet werden, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Backwaren. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel ablehnen würde, wenn er von den Produktionsumständen Kenntnis hätte. Die zum Zeitpunkt der Kontrolle produzierten  Lebensmittel „Fladenbrote“ waren daher aufgrund des vorgefunden Zustand der Betriebsstätte als nicht sicher anzusehen und waren nicht geeignet in den Verkehr gebracht zu werden. Die Ware wurde vor Ort vernichtet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion wurde per Sofortvollzug vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 31.10.2022 war der Betrieb und die Gerätschaften grundgereinigt. Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden eingeleitet. Die Betriebsschließung aufgehoben. Eine arbeitstägliche Reinigung vor Produktionsbeginn wurde angeordnet.

 

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