Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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42 |
13.04.2026 |
Nam Kinh Wok |
Schützenstraße 31 |
09.03.2026 |
Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt. |
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41 |
05.11.2025 |
Can Market |
Hildastraße 77 |
17.09.2025 |
Bei der Kontrolle wurde in der Fleischtheke „Pollo fino“ natur und mariniert zum Verkauf angeboten, welches bereits säuerlich roch. Zudem befand sich im Dry Ager „Rindfleisch Dry Aged“ zum Verkauf, auf welchem sich Fliegeneier befanden. Beim Öffnen des Dry Ager war ein muffiger, übler Geruch nach Verderb deutlich wahrnehmbar. Es lagen mehrere tote Schmeißfliegen im Dry Ager. Sowohl das „Pollo Fino“ als auch das „Rindfleisch Dry Aged“ wurden als Probe erhoben. Mit Gutachten des CVUA Freiburg wurde bestätigt, dass das „Pollo Fino“ und das „Rindfleisch Dry Aged“ sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Das betroffene Fleisch wurde entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 war der Dry Ager gereinigt. |