Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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24 |
20.09.2023 |
Grill General |
Bismarckstraße 2a |
22.08.2023 |
Die Fritteuse war stark altverschmutzt. Insbesondere befanden sich an den Innenflächen, an den oberen Randbereichen sowie an den Innenseiten des Deckels angetrocknete, stark ausgeprägte Altverschmutzungen. Zudem befanden sich an der Fritteuse größere Ansammlungen von alten, teilweisen schwarzen Fettverkrustungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der beiden Geräte wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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23 |
18.09.2023 |
Ihr Kaufmann |
Hauptstraße 6 |
07.08.2023 |
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde aus der Verkaufstheke eine Verdachtsprobe Schwarzwälder Bauernbratwurst erhoben. Die Untersuchung und das Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass die Bauernbratwurst sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Der Verderb zeigte sich an den starken Eintrocknungen und schmierigen Belägen auf der Oberfläche sowie dem unfrischen, milchsäuerlichen, alten Geruch und dem alten, unfrischen, faden Geschmack der Probe. |
Art. 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002 |
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. |
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22 |
15.09.2023 |
Bäckerei Nock |
Dorf 20 |
23.08.2023 |
Der Wasserschlauch der Sauerteigmaschine war im Inneren mit einem rötlichen schmierigen Belag verunreinigt. Die Brotportioniermaschine war insgesamt altverschmutzt. Insbesondere das Band, welches direkten Lebensmittelkontakt hat, war mit alten Teigresten verunreinigt. Die Scherbeneismaschine war im Bereich des Wasserbehälters altverschmutzt. Zusätzlich waren auf dem Deckel schwarz sporige Verschmutzungen sichtbar. Im Wasserbehälter bzw. im Wasser direkt waren rötliche Ablagerungen sichtbar. Das Scherbeneis wird zur Herstellung der Backwaren verwendet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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21 |
18.09.2023 |
Metzgerei Bohnert |
Kirchplatz 4 |
20.07.2023 |
Die Scherbeneismaschine, mit der Scherbeneis für die Brühwurstproduktion hergestellt wird, war im Wasserbevorratungsschacht mit rostähnlichen, schmierigen Ablagerungen behaftet. Im Bereich des Abstreifers für das Scherbeneis befanden sich kalkähnliche, schmierige Beläge. Die Eismaschine befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Das vorhandene und vorrätig gehaltene Scherbeneis wurde entsorgt. Die Eismaschine bis zur Grundreinigung außer Betrieb genommen. |
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20 |
28.08.2023 |
Stadtbäckerei Beiser |
Hauptstraße 24 |
25.07.2023 |
Die Haubenspülmaschine war erneut im Inneren stark unsauber. Insbesondere waren in den Eck- und Randbereichen angetrocknete Altverschmutzungen sowie rotschmierige Anhaftungen vorhanden. Die Rückseite der nach oben zu öffnenden Türe war schmierig rötlich, die Spülarme waren auf den oberen Bereichen mit starken angetrockneten, teilweise schmierigen, Altverschmutzungen behaftet. Hinter den Führungsschienen und in den Halterungen für die Spülarme waren starke rötliche schmierige Verschmutzungen sowie schwarze schmierige Altverschmutzungen sichtbar. Nach dem Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 16.08.2023 waren die Mängel behoben. |
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19 |
05.07.2023 |
Mühlenhof Restaurant |
Oberweierer Hauptstraße 33 |
07.06.2023 |
In der Küche stand erneut eine Fluginsektenfalle in unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie z.B. getrocknetes Baguette/Brot. Bei diesem Brot lag bereits eine verendete Fliege, in unmittelbarer Nähe zur Falle eine weitere. Laut Angaben wird dieses Brot zur Herstellung von Weckmehl genutzt. Durch den Stromschlag der elektrischen Fluginsektenlichtfalle kommt es augenscheinlich vor, dass die Insekten aus der Falle herausfallen und somit die Lebensmittel in unmittelbarer Nähe kontaminieren. Ein Schutz vor Kontamination der Zutaten war nicht gewährleistet. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 |
Mit der Reinigung der Eiswürfelmaschinen wurde noch während der Kontrolle begonnen. |
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18 |
12.06.2023 |
Symposio |
Hauptstraße 44 |
10.05.2023 |
Die Eiswürfelmaschine hinter der Theke im Gastraum war erneut im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen sowie an den Lamellen mit schmierigen Belägen behaftet. An den Lamellen hatten sich kontaminierte Wassertropfen gebildet, welche in das bevorratende Würfeleis tropften. Weiterhin waren im Wasserbevorratungsschacht für die Eiswürfelherstellung schmierige, leicht bräunliche, schlammige Ablagerungen vorhanden. Die Eiswürfelmaschine war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb, die Eisbevorratung unterhalb der schmierigen Verschmutzungen mit Eiswürfeln befüllt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verschmutzungen ablösen und in die Eiswürfel gelangen. Beim anschließenden Zugeben von Eiswürfeln in die verzehrfertigen Getränke können diese dadurch nachteilig beeinflusst werden. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle angeordnet. Die noch vorhandenen Eiswürfel wurden direkt entsorgt. Mit der Reinigung wurde noch im Beisein der Kontrolleure begonnen. Die Eiswürfelmaschine wurde nach der Reinigung wieder freigegeben. |
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17 |
12.06.2023 |
Waldhorn |
Bahnhofstraße 18 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. An der Bierzapfanlage waren die Zapfhähne am Auslauf verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren verschmutzt. Die Eiswürfel hatten direkten Kontakt mit den Verschmutzungen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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16 |
01.06.2023 |
Metzgerei Spinner |
Talstraße 2 |
27.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 |
Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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15 |
25.05.2023 |
Karpfenstüble |
Am Waldmattensee 6 |
24.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002 |
Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet. |
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14 |
22.05.2023 |
Edeka Kohler |
Schaflacher Weg 2 |
17.04.2023 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt. |
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004, |
Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt. |
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13 |
05.04.2023 |
Mayflower |
Tramplerstr. 75 |
01.02.2023 |
Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet. |
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 |
Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst. |