Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 15.07.2026
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

43

09.07.2026

Grüner Baum

Dorfstraße 110
77866 Rheinau-Helmlingen

05.06.2026

In den Kühleinrichtungen der Küche war ein erheblicher Teil der Lebensmittel überlagert und teilweise stark verdorben und mit Schimmel behaftet.
Es handelte sich insbesondere um:
- ca. 1,4 kg verpackte "Puten Schnitzel" mit Verbrauchsdatum 29.05.26
- ca. 1 kg "Puten Schnitzel"
- einen Behälter mit augenscheinlich "Spargel/Schinken/Sahne-Salat"
- ca. 1,5 kg "Schweinenackensteaks mariniert"
- ca. 1 kg "rohe Bratwürste"
- eine augenscheinlich "gebrühte Wurst"
- ca. 1 kg "rohes Rindergeschnetzeltes"
- einen Behälter "Paprika-Zwiebelgemisch"
- einen Behälter "Pfannkuchen"
- einen Behälter "Spätzle"
- überlagerter angetrockneter "Scheibenkäse für Straßburger Wurstsalat"
- einen Behälter "Pilzen in Lake"
- einen Behälter gegarte "Kartoffeln"
- einen Behälter mit eingetrocknetem "Kräuter-Frischkäse"

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Entsorgung der Lebensmittel wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 06.06.2026 waren die Mängel beseitigt. Es wurden keine verdorbenen Lebensmittel mehr vorgefunden.

42

13.04.2026

Nam Kinh Wok

Schützenstraße 31
77933 Lahr

09.03.2026

Mehrere Bedarfsgegenstände wie Siebe und Töpfe waren verschmutzt oder nicht ausreichend gereinigt. Gereinigte und zum Trocknen aufgestellte Kunststoffbehälter und Siebe waren noch deutlich mit dunklen Ablagerungen behaftet und nicht ausreichend sauber. Der Reiskocher, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Reis zubereitet wurde, war insbesondere im Bereich der Deckelgummidichtung mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Auch der Deckel, mit welchem Geflügelfleisch in der Kühltheke abgedeckt wurde und eine Kunststoffschüssel mit gekochtem Reis waren verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Eine Kontamination der Lebensmittel, welche mit diesen Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, durch Schmutz und Keime kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Sprühflasche mit Fettlöser in unmittelbarer Nähe zu frisch geschnittenem/vorbereitetem Gemüse und angerührtem Teig für Panade für Fleisch aufbewahrt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Eine Grundreinigung der Bedarfsgegenstände wurde noch vor Ort angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel beseitigt.