Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Freiburg
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

24

20.09.2023

Grill General

Bismarckstraße 2a
77704 Oberkirch

22.08.2023

Die Fritteuse war stark altverschmutzt. Insbesondere befanden sich an den Innenflächen, an den oberen Randbereichen sowie an den Innenseiten des Deckels angetrocknete, stark ausgeprägte Altverschmutzungen. Zudem befanden sich an der Fritteuse größere Ansammlungen von alten, teilweisen schwarzen Fettverkrustungen.
Der Grillrost des Gasbräters sowie das Gehäuse waren unsauber. Angetrocknete Verschmutzungen waren vorhanden. Weiterhin befanden sich auf dem Grillrost Reste von schwarz verkohlten Merquez.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Reinigung der beiden Geräte wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.08.2023 waren die Mängel beseitigt.

23

18.09.2023

Ihr Kaufmann

Hauptstraße 6
77978 Schuttertal

07.08.2023

Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurde aus der Verkaufstheke eine Verdachtsprobe Schwarzwälder Bauernbratwurst erhoben. Die Untersuchung und das Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass die Bauernbratwurst sinnfällig verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Der Verderb zeigte sich an den starken Eintrocknungen und schmierigen Belägen auf der Oberfläche sowie dem unfrischen, milchsäuerlichen, alten Geruch und dem alten, unfrischen, faden Geschmack der Probe.

Art. 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002

Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.

22

15.09.2023

Bäckerei Nock

Dorf 20
77784 Oberharmersbach

23.08.2023

Der Wasserschlauch der Sauerteigmaschine war im Inneren mit einem rötlichen schmierigen Belag verunreinigt. Die Brotportioniermaschine war insgesamt altverschmutzt. Insbesondere das Band, welches direkten Lebensmittelkontakt hat, war mit alten Teigresten verunreinigt. Die Scherbeneismaschine war im Bereich des Wasserbehälters altverschmutzt. Zusätzlich waren auf dem Deckel schwarz sporige Verschmutzungen sichtbar. Im Wasserbehälter bzw. im Wasser direkt waren rötliche Ablagerungen sichtbar. Das Scherbeneis wird zur Herstellung der Backwaren verwendet.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 12.09.2023 waren die Mängel beseitigt. 

21

18.09.2023

Metzgerei Bohnert

Kirchplatz 4
77704 Oberkirch

20.07.2023

Die Scherbeneismaschine, mit der Scherbeneis für die Brühwurstproduktion hergestellt wird, war im Wasserbevorratungsschacht mit rostähnlichen, schmierigen Ablagerungen behaftet. Im Bereich des Abstreifers für das Scherbeneis befanden sich kalkähnliche, schmierige Beläge. Die Eismaschine befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb.
Der Tumbler war im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen, unter und an der Deckelgummidichtung, an den Außenflächen sowie an der Tastatur (Handkontaktfläche) unsauber. Angetrocknete Eiweißreste sowie angetrocknete Fleischreste waren in der Trommel vorhanden. An den Außenflächen der Maschine waren gelbliche angetrocknete Eiweiß- und Schmutzablagerungen vorhanden. An der Tastatur und an derer Bedienelemente befanden sich eingetrocknete Verschmutzungen.
Am Abschwarter war die Transportwalze mit angetrockneten Verkrustungen/Fleischresten behaftet.
Der aufgrund von starkem Fremdschimmel und Fremdhefebildung als Verdachtsprobe erhobene Schinken „Simplicissimus“ wurde durch das CVUA Freiburg untersucht. Aufgrund der hohen Gehalte an Fremdschimmelstadien wurde dieser als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002

Das vorhandene und vorrätig gehaltene Scherbeneis wurde entsorgt. Die Eismaschine bis zur Grundreinigung außer Betrieb genommen.
Der Schinken wurde vor Ort gesperrt und nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses entsorgt.
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.

20

28.08.2023

Stadtbäckerei Beiser

Hauptstraße 24
77704 Oberkirch

25.07.2023

Die Haubenspülmaschine war erneut im Inneren stark unsauber. Insbesondere waren in den Eck- und Randbereichen angetrocknete Altverschmutzungen sowie rotschmierige Anhaftungen vorhanden. Die Rückseite der nach oben zu öffnenden Türe war schmierig rötlich, die Spülarme waren auf den oberen Bereichen mit starken angetrockneten, teilweise schmierigen, Altverschmutzungen behaftet. Hinter den Führungsschienen und in den Halterungen für die Spülarme waren starke rötliche schmierige Verschmutzungen sowie schwarze schmierige Altverschmutzungen sichtbar. Nach dem Öffnen der Spülmaschine wurde ein stechender säuerlicher Geruch festgestellt.
Auch die Backblechputzmaschine war erneut im Inneren stark altverschmutzt. Starke schmierige, verklebte schwarzen Altverschmutzungen waren an den Gehäuseinnenseiten sowie an der rotierenden Bürste sichtbar.
An den Laugengeräte befanden sich im Bereich der Transportvorrichtung für die Backwaren teilweise angetrocknete, steinharte Mehlanhäufungen.
Die Scherbeneismaschine war im Inneren im Wasserbevorratungsschacht für die Herstellung des Scherbeneis an den seitlichen Flächen schwarz schmierig verschmutzt. Am Ende des Auswurfschachtes befanden sich schmierige gelbliche Kondenstropfen. Der ganze untere Randbereich des Auswurfschachtes war unsauber.
Weiter wurde ein Teigroller mit angetrockneten Teigresten vorgefunden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 16.08.2023 waren die Mängel behoben.

19

05.07.2023

Mühlenhof Restaurant

Oberweierer Hauptstraße 33
77948 Friesenheim

07.06.2023

In der Küche stand erneut eine Fluginsektenfalle in unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie z.B. getrocknetes Baguette/Brot. Bei diesem Brot lag bereits eine verendete Fliege, in unmittelbarer Nähe zur Falle eine weitere. Laut Angaben wird dieses Brot zur Herstellung von Weckmehl genutzt. Durch den Stromschlag der elektrischen Fluginsektenlichtfalle kommt es augenscheinlich vor, dass die Insekten aus der Falle herausfallen und somit die Lebensmittel in unmittelbarer Nähe kontaminieren. Ein Schutz vor Kontamination der Zutaten war nicht gewährleistet.
Weiter war sowohl die Eiswürfelmaschine im Keller, als auch die im Thekenbereich wiederholt im Inneren unsauber und mit schmierigen Belägen behaftet. Insbesondere der Wasserbehälter, in welchem die Eiswürfel produziert werden, war unsauber. Die Eiswürfel hatten direkten Kontakt mit den Verschmutzungen und waren so der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Mit der Reinigung der Eiswürfelmaschinen wurde noch während der Kontrolle begonnen.
Bei der Nachkontrolle am 22.06.2023 waren alle Mängel beseitigt.

18

12.06.2023

Symposio

Hauptstraße 44
77704 Oberkirch

10.05.2023

Die Eiswürfelmaschine hinter der Theke im Gastraum war erneut im Inneren an den Lebensmittelkontaktflächen sowie an den Lamellen mit schmierigen Belägen behaftet. An den Lamellen hatten sich kontaminierte Wassertropfen gebildet, welche in das bevorratende Würfeleis tropften. Weiterhin waren im Wasserbevorratungsschacht für die Eiswürfelherstellung schmierige, leicht bräunliche, schlammige Ablagerungen vorhanden. Die Eiswürfelmaschine war zum Zeitpunkt der Kontrolle in Betrieb, die Eisbevorratung unterhalb der schmierigen Verschmutzungen mit Eiswürfeln befüllt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Verschmutzungen ablösen und in die Eiswürfel gelangen. Beim anschließenden Zugeben von Eiswürfeln in die verzehrfertigen Getränke können diese dadurch nachteilig beeinflusst werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Reinigung der Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle angeordnet. Die noch vorhandenen Eiswürfel wurden direkt entsorgt. Mit der Reinigung wurde noch im Beisein der Kontrolleure begonnen. Die Eiswürfelmaschine wurde nach der Reinigung wieder freigegeben.

17

12.06.2023

Waldhorn

Bahnhofstraße 18
77866 Rheinau

27.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass wiederholt Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. An der Bierzapfanlage waren die Zapfhähne am Auslauf verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren verschmutzt. Die Eiswürfel hatten direkten Kontakt mit den Verschmutzungen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 02.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

16

01.06.2023

Metzgerei Spinner

Talstraße 2
77770 Durbach

27.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verschmutzt waren. Die Bandknochensäge war mit angetrockneten Knochenmehlresten behaftet und Altverschmutzungen waren zu erkennen. Auch das Innengehäuse war altverschmutzt. Der Allesschneider war mit angetrockneten Eiweiß- und Schmutzresten behaftet. Beim Schneiden von Lebensmittel kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Lebensmittel mit den Eiweiß- und Schmutzresten in Berührung kommen.
Weiter war der Lüfter des Frischfleischkühlschranks des Thekenbereichs mit schwarzen und rötlichen, schmierigen Rückständen verschmutzt. Altverschmutzungen waren zu erkennen. Durch die Umluft/Luftzirkulation der gekühlten Umgebungsluft im Fleischkühlschrank kann nicht ausgeschlossen werden, dass Keime, Bakterien sowie Sporen auf das frische Fleisch übertragen werden.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 30.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

15

25.05.2023

Karpfenstüble

Am Waldmattensee 6
77933 Lahr

24.04.2023

Bei der Kontrolle wurde im Küchenbereich großflächig Kotspuren von Schadnagern, insbesondere auf Arbeitsflächen, zwischen Geschirr, in der Nähe zu offenem Paniermehl, vorgefunden. Zwischen Brotkörben wurde eine lebende Maus gesichtet. Die Verunreinigungen durch Exkremente von Mäusen weisen einen Kontakt der Schadnager mit den Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen nach. Durch Schadnagerkot und -urin in Räumen/Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, besteht ein hohes Kontaminationsrisiko der unter diesen Bedingungen produzierten und gelagerten Lebensmittel. Die Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen. Folglich wurden unter diesen Umständen Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Weiter sind die vorgefundenen Umstände als ekelerregend anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlich empfindsamer Verbraucher den Verzehr der Lebensmittel die im Küchenbereich hergestellt werden ablehnen würde, wenn er von den Umständen Kenntnis hätte.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Abgabe von Speisen wurde vor Ort untersagt. Eine Grundreinigung der Betriebsstätte und sämtlicher Gerätschaften wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.04.2023 waren die Mängel beseitigt und die Speisenabgabe wurde wieder gestattet.

14

22.05.2023

Edeka Kohler

Schaflacher Weg 2
77743 Neuried-Altenheim

17.04.2023

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Eismaschine im Fischkühlraum im Inneren des Auswurfsschachts an der Lebensmittelkontaktseite unsauber und mit dunklen und teils bräunlichen Ablagerungen behaftet war. Bei der Herstellung kann eine Kontamination des Eises nicht ausgeschlossen werden. Dieses Eis wird unter anderem zur Kühlung des frischen Fisches in der Kühltheke genutzt.
Zudem war die Brotschneidemaschine im Backshop oberhalb der Messer stark verklebt und mit Rückständen behaftet. Beim Schneiden hat das Brot direkten Kontakt mit den verschmutzten Bereichen.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 09.05.2023 waren die Mängel beseitigt.

13

05.04.2023

Mayflower

Tramplerstr. 75
77933 Lahr

01.02.2023

Bei der Kontrolle wurde Lachs-Sushi aus der Selbstbedienungstheke als Probe erhoben. Im Rahmen der Untersuchung durch das CVUA Freiburg wurden sehr hohe Keimgehalte an typischen Verderbserregern und Hygieneindikatoren sowie eine deutliche geruchliche Abweichung von der allgemeinen Verkehrssauffassung festgestellt. Das Lachs-Sushi war verdorben und daher für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002

Eine Nachkontrolle wurde am 06.03.2023 durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen und die Arbeitshygiene wurde angepasst.

 

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