Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Ortenaukreis

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis
Ansprechpartner:
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 0781 805 9091
Kontakt:

vetamt@ortenaukreis.de

Stand: 27.07.2024
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

31

23.07.2024

Hotel Zuflucht

Zuflucht 1
72250 Zuflucht / Bad Peterstal-Griesbach

12.06.2024

Im Betrieb wurde an verschiedenen Stellen Schadnagerkot festgestellt. Dieser befand sich in Bodenbereichen sowie hinter Arbeitsgeräten und auf Arbeitsplatten. Insbesondere der Schadnagerkot auf den Arbeitsplatten kann durch Verschleppung an weitere Lebensmittelkontaktflächen geraten und so Lebensmittel nachteilig beeinflussen. Eine Auslegung von Schadnagergift sowie entsprechende Fallen konnten an mehreren Stellen im Betrieb festgestellt werden. In der Küche und im Keller wurde Brot für Paniermehl in Müllsäcken und Gelben Säcken aufbewahrt. In unmittelbarer Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Behältern mit Mehl wurden Reinigungsmittel in Sprühflaschen gelagert. Der Milchkühler der sich direkt an der Kaffeemaschine befand, war im oberen Bereich mit grünlich-grauen Altverschmutzungen behaftet. In diesem stand eine geöffnete Milchtüte. Zudem war der Auslass der Kaffeemaschine mit dunklen Altverschmutzungen behaftet. Durch die festgestellten Verschmutzungen und die unsachgemäße Aufbewahrung waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004

Die Grundreinigung der Betriebsräume wurde noch vor Ort angeordnet, ebenso die Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Bei der Nachkontrolle am 14.06.2024 waren die Mängel beseitigt. Ein Schädlingsbekämpfer war vor Ort.

30

30.04.2024

Ristorante Golfclub "Zio Toni"

Golfplatz 1
77767 Appenweier

19.03.2024

Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.

29

29.02.2024

Gaziantep

Hauptstraße 104
77694 Kehl

17.01.2024

Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen.
Zum Tränken von Baklava wurde ein handelsüblicher Farbroller aus dem Malerbedarf genutzt.
Verschiedene Lebensmittel wie z.B. Bisquitkapsel-/Böden waren mit Abfallsäcken abgedeckt, die rein zur Abfallentsorgung vorgesehen sind.
Mehrere Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie Ausrollmaschine, verschiedene Messer und Backpaletten waren stark verschmutzt. Bei der Nutzung können diese Verschmutzungen auf die Lebensmittel übergehen.
Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren, insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen verschmutzt. Dieser Schmutz kann auf die Eiswürfel, die zur Kühlung von Getränken genutzt werden, gelangen.

§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Kontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.

28

21.02.2024

Euro Pizza

Hauptstraße 96
77855 Achern

24.01.2024

Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber.

Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002

Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt.

27

21.02.2024

Bäckerei Kayseri

Siemensstraße 1
77694 Kehl

17.01.2024

In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar.

Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004

Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet.

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