Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Emmendingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Emmendingen
Ansprechpartner:
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung 07641/451 4400
Kontakt:

veterinaeramt@landkreis-emmendingen.de

Stand: 03.10.2023
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg

Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

7

28.09.2023

Whyler Kebap Haus

Hauptstr. 29
79369 Whyl am Kaiserstuhl

01.08.2023

Am 01.08.2023 wurde in Ihrer o.g. Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Dabei wurde in der Küche größere Menge an Mäusekot, vor allem im Bereich der Lagerung der Lebensmittel, vorgefunden. Weiter waren die Räume, vor allem in schwer zugänglichen Bereichen, altverschmutzt. Vorort wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Mäusebefalls untersagt, Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, bis eine Grundreinigung und geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt ist.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 u. Anhang II VO (EG) 852/2004

Bei der Nachkontrolle am 02.08.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt, sodass die Untersagung des Inverkehrbringens aufgehoben werden konnte.

6

02.08.2023

"Ban Thai"

Siemensstr. 10
79331 Teningen

04.07.2023

Während der Betriebskontrolle wurde hinter dem Tisch der Fritteuse Rattenkot vorgefunden. Des Weiteren befanden sich Fliegen in den Räumen. Zudem waren die Oberflächen u.a. der Wände, Schränke, Decke und des Boden verschmutzt/verfettet. Teilweise war die Oberfläche der Wände schadhaft und löste sich. In mehreren Bereichen war die Decke schadhaft. Des Weiteren war ein hygienisches Händereinigen und Händetrocknen nicht möglich. Der Warmwasserboiler war nicht in Betrieb, Einmalhandtücher und Flüssigseife fehlten.

Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004

Noch vor Ort am 04.07.2023 wurde der Betrieb aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände und vor allem wegen des augenscheinlichen Rattenbefalls durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen mündlich untersagt, bis die Missstände behoben sind. Nach Behebung der festgestellten Mängel wurde die Betriebsschließung am 24.07.2023 aufgehoben.

 

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