Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Emmendingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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5 |
11.01.2023 |
Gaststätte "Speckbrettle" |
Am Gemeindegarten 2a |
07.12.2022 |
Am 07.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Es wurde ein Befall von Küchenschaben in allen Betriebsräumen festgestellt, insbesondere in Bereichen, in denen Lebensmittel offen gelagert wurden, unter sämtlichen Kisten / Kartonagen sowie im Lagerbereich. Weiter wurden gravierende, z.T. ekelerregende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen vorgefunden. Insbesondere wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, die teilweise von schmierigen, schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren (Saladette im Inneren, Gummidichtungen, Fugen im Bereich der Spülküche). Weiter waren Oberflächen von Geräten und Maschinen, Lüftungsgitter, Gummidichtungen, Wandflächen, Decken und Einrichtungsgegenstände teilweise stark mit schmierigen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Aufgrund des Befalls mit Küchenschaben sowie den massiv hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen wurde das weitere Inverkehrbringen offener Lebensmittel mündlich durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde Emmendingen bis zur Grundreinigung der Betriebsräume und der Durchführung einer professionellen Schädlingsbekämpfung untersagt. Ferner wurde mündlich angeordnet, die zum Zeitpunkt der Kontrolle offen gelagerten Lebensmittel zu vernichten und einen schriftlichen Nachweis der erfolgten Vernichtung vorzulegen. Mit der Vernichtung der offenen Lebensmittel wurde vor Ort bei der Kontrolle am 07.12.2022 begonnen. |
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4 |
11.01.2023 |
Gaststätte "Asia Restaurant Paradise" |
Merklinstr. 1 |
06.12.2022 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurden gravierende Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Insbesondere waren mehrere Oberflächen wie Fußböden, Wände, Arbeitsflächen, Wrasenabzug, Schubladen, Regale, Türgriffe sowie Arbeitsgeräte wie Messer, Behälter zum Lagern von Lebensmitteln, Töpfe, Pfannen und Schneidebretter waren verschmutzt. Des Weiteren konnte in den Betriebsräumen ein ekelerregender, jauchiger Geruch festgestellt werden. Im Kühlraum war das Kühlaggregat, die Regale und Wände verschmutzt. Weiter wurden darin Lebensmittel teilweise offen in den Regalen und in verschmutzten Eimern auf dem Fußboden gelagert. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004 |
Bei der Kontrolle am 06.12.2022 wurde vor Ort eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume mündlich angeordnet und der Betrieb bis zur Abnahme durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.12.2022 waren die Betriebsräume in einem akzeptablen Zustand, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.12.2022 waren alle hygienischen Mängel behoben. |