Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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60 |
02.12.2025 |
Metzgerei Meyer |
Steingasse 1 |
10.11.2025 |
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass sich im Inneren des Wurstfüllers noch stark eingetrocknete Ablagerungen befanden. Mit dieser Maschine wurden verschiedene Brühwürste hergestellt, die anschließend im Verkaufsbereich in den Verkehr gebracht wurden. Im Backofen in der Produktion wurde ein Kartoffelgratin in einem stark verschmutzten Backofen gebacken. Dabei lösten sich mehrere verbrannte Partikel ab. An der Eismaschine in der Produktion löste sich der Lack direkt über dem Crushed-Eis ab. Das Eis wurde für die Produktion von Wurstbrät verwendet. Dieses Wurstbrät wird anschließend zu verschiedenen Wurstwaren verarbeitet. Sowohl der Fleischwolf als auch die in der Maschine benutzten Transportschnecken waren im Inneren stark verrostet. Der Fleischwolf wird für die Produktion verschiedener Wurstwaren benutzt. Die Schneidemesser wurden in der Produktion an einer stark verschmutzten Vorrichtung gelagert. Mit diesen Messern wurden Wurstwaren und Fleisch geschnitten. |
Art. 14 Abs. 1 u. 2 Nr. b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden vom Betrieb behoben. |
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59 |
02.11.2025 |
Frohe Einkehr |
Alte Str. 23 |
25.09.2025 |
Eine Maschine zum Schneiden von Gemüse war im Inneren mit dicken Schmutzablagerungen überzogen. In der Maschine löste sich auch ein defektes Kunststoffteil ab. In einem Kühlhaus, in dem Lebensmittel wie geschnittenes Gemüse, Eier, haltbare Schlagsahne und eine Soße offen gelagert wurden, war die Decke stark verschimmelt. Der Zapfkopf der Zapfanlage für Bier war im Inneren stark verschmutzt. Es befanden sich dicke schmierige Ablagerungen an dem Verschluss des Hebels. |
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 |
Die Mängel wurden behoben. |
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58 |
02.11.2025 |
Deniz Kebap Imbiss |
Neutorstr. 6 |
10.09.2025 |
Am Kontrolltag wurde festgestellt, dass das Frittierfett in der Fritteuse nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Am Kontrolltag wurden mit diesem Frittierfett Pommes zubereitet. |
Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
Das Frittierfett wurde entsorgt. |
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57 |
06.10.2025 |
Indian Palace |
Seestr. 2 |
07.08.2025 |
In der Küche des Betriebes wurde verdorbenes Frittierfett für die Herstellung von Pommes und Geflügelgerichte verwendet. |
Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Frittierfett wurde noch bei der Kontrolle entsorgt. |
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56 |
22.09.2025 |
Deniz Kebap Imbiss |
Neutorstr. 6 |
12.08.2025 |
In der Saladette-Pizzastation im Thekenbereich wurde verdorbener Thunfisch gelagert und zum Verkauf bereit gehalten. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 Buchstabe a VO (EG) Nr. 178/2002 , § 5 Abs. 1 LFGB |
Der Thunfisch wurde noch während der Kontrolle entsorgt. |
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53 |
18.06.2025 |
Kaisers Gute Backstube |
Gewerbestr. 2 |
07.05.2025 |
An zwei Produktionsmaschinen für Weizenbrötchen wurden Mängel bei der Reinigung festgestellt. |
Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 |
Die beiden in Rede stehenden Produktionsmaschinen wurden sofort grundgereinigt und desinfiziert. |
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52 |
01.07.2025 |
Le Wok & Sushi |
Talstr. 62 |
20.05.2025 |
Auf einem Regal in der Küche befand sich Mäusekot. Das Regal befand sich direkt über einem Arbeitstisch. Auf diesem Tisch standen mehrere Behälter, welche für die Herstellung von frittierten Lebensmitteln (Tofu, Geflügelfleisch) verwendet wurden. Auf einem Regal im Lagerbereich lagen mehrere Packungen (1000g Packung) mit Kristallzucker sowie eine Sojasoße (in einer Fischform Verpackung) direkt in Mäusekot. Auf demselben Regal lag eine offene Packung mit Essstäbchen, welche für die Kunden bestimmt waren. Im Thekenbereich lag auf dem Arbeitstisch direkt unter dem Bubble-Tea-Shaker sowie unter dem Kaffeevollautomat Mäusekot. In diesem Bereich lag auch ein blaues Mikrofasertuch. Dieses Tuch war ebenfalls mit Mäusekot behaftet. |
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002 u. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 1169/2011 |
Die betroffenen Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt. Anschließend wurde eine Schädlingsbekämpfung sowie eine Grundreinigung durchgeführt. |