Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Reutlingen
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Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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21 |
12.08.2025 |
Dost Kebap |
Karlstr. 7 |
10.07.2025 |
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Es wurden sowohl tote (u. a. in der Gefriertruhe), als auch zahlreiche lebende Schaben im überwiegenden Teil der Betriebsräume, vor allem jedoch im Theken- und Produktionsbereich vorgefunden. In der Theke waren offene Lebensmittel (z.B. geschnittene Tomaten, geschnittenes Kraut, Soße) vorhanden. Zudem waren die Fußböden stark verschmutzt und es befanden sich zahlreiche Fliegen im Betrieb. |
Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 Art. 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Daraufhin wurde die weitere Abgabe von offenen Lebensmitteln untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Zudem wurde auferlegt die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |
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19 |
02.07.2025 |
Ohrwurm |
Bahnhofstr. 8 |
15.05.2025 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |