Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Reutlingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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19 |
02.07.2025 |
Ohrwurm |
Bahnhofstr. 8 |
15.05.2025 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. |
17 |
28.02.2025 |
Eastern Gourmet |
Am Echazufer 20 |
30.01.2025 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. In der Küche befanden sich vor dem Kühlschrank mehrere Schaben auf dem Boden. In der Spülküche lag eine tote Schabe auf dem Boden. Zudem liefen Schaben im Bereich des Buffets, das mit Lebensmitteln für den Live Grill bestückt war, auf dem Boden umher. Das Messer des Tischdosenöffners, sowie der Auslass des Sojasaucenbehälters waren altverschmutzt. Der Pinsel im Frittier Teig war stark mit Resten angetrocknet. Frühlingsrollen, Froschschenkel und Garnelen wurden ohne Abdeckung eingefroren. Mehrere Edelstahlbehälter, in denen Lebensmittel lagerten wurden ohne Abdeckung übereinandergestapelt. Der Bereich hinter dem Grill war verschmutzt. Der Fußboden war stellenweise verschmutzt. Des Weiteren war der Bereich unterhalb des Herdes verfettet. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 4 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle Lebensmittel die auf dem Buffet für den Live Grill bereitgehalten wurden zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der Nachkontrolle am 31.01.2025 befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke konnte wieder aufgehoben werden. |
16 |
18.02.2025 |
Bäckereifiliale Veit |
Stuttgarter Str. 50 |
16.01.2025 |
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in der Verkaufstheke belegte Brötchen, die unter anderem mit Salat belegt waren. Bei diesem Salat war das Verbrauchsdatum (14.01.2025) überschritten. |
Artikel 14 (1) i.V.m. (2) b) VO (EG) 178/2002 i.V.m. Artikel 24 (1) VO (EU) 1169/2011 |
Alle betroffenen Brötchen, sowie die Salatpackungen bei denen das Verbrauchsdatum überschritten war wurden entsorgt. |