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Lebensmittelkontrolle

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)

Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Reutlingen

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde:
Landratsamt Reutlingen
Ansprechpartner:
Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 07121/480-2410
Kontakt:

vetamt@kreis-reutlingen.de

Stand: 12.07.2025
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
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Lfd. Nr.

Datum Veröffentlichung

Betriebsbezeichnung

Anschrift

Feststellungstag

Sachverhalt/Grund der Beanstandung

Rechtsgrundlage

Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen

19

02.07.2025

Ohrwurm

Bahnhofstr. 8
72764 Reutlingen

15.05.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der gesamten Küche ein Befall von zahlreichen lebenden Schaben festgestellt. Die Schaben liefen zum Teil auch über die in der Küche befindlichen Lebensmittel (Gurke, Zitrone, Gyrosspieß) und über Arbeitsflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden umher. Die Fritteusen und die Oberflächen daneben waren mit einem alten Fettfilm überzogen. Im Kühlschrank lagerten verdorbene Lebensmittel (Eisbergsalat, Reste von Gerichten, Gurke). Zudem war der Kühlschrank im inneren altverschmutzt. Das Fliegengitter am Fenster war komplett verfettet und schmutzig. Des Weiteren war der Dunstabzug altverschmutzt.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde angeordnet, die Betriebstätte gründlich zu reinigen, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Bei der Nachkontrolle am 02.06.2025 waren die Mängel zum großen Teil nicht behoben. Auf Grund dieser Umstände wurde die Lebensmittelabgabe weiterhin untersagt. Zudem wurde nochmals
angeordnet, die Betriebsstätte gründlich zu reinigen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schaben durchzuführen.

17

28.02.2025

Eastern Gourmet

Am Echazufer 20
72764 Reutlingen

30.01.2025

Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurden wiederholt Mängel festgestellt. In der Küche befanden sich vor dem Kühlschrank mehrere Schaben auf dem Boden. In der Spülküche lag eine tote Schabe auf dem Boden. Zudem liefen Schaben im Bereich des Buffets, das mit Lebensmitteln für den Live Grill bestückt war, auf dem Boden umher. Das Messer des Tischdosenöffners, sowie der Auslass des Sojasaucenbehälters waren altverschmutzt. Der Pinsel im Frittier Teig war stark mit Resten angetrocknet. Frühlingsrollen, Froschschenkel und Garnelen wurden ohne Abdeckung eingefroren. Mehrere Edelstahlbehälter, in denen Lebensmittel lagerten wurden ohne Abdeckung übereinandergestapelt. Der Bereich hinter dem Grill war verschmutzt. Der Fußboden war stellenweise verschmutzt. Des Weiteren war der Bereich unterhalb des Herdes verfettet.

Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, 4 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004

Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, alle Lebensmittel die auf dem Buffet für den Live Grill bereitgehalten wurden zu entsorgen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei der Nachkontrolle am 31.01.2025 befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke konnte wieder aufgehoben werden.

16

18.02.2025

Bäckereifiliale Veit

Stuttgarter Str. 50
72555 Metzingen

16.01.2025

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich in der Verkaufstheke belegte Brötchen, die unter anderem mit Salat belegt waren. Bei diesem Salat war das Verbrauchsdatum (14.01.2025) überschritten.

Artikel 14 (1) i.V.m. (2) b) VO (EG) 178/2002 i.V.m. Artikel 24 (1) VO (EU) 1169/2011

Alle betroffenen Brötchen, sowie die Salatpackungen bei denen das Verbrauchsdatum überschritten war wurden entsorgt.