Lebensmittelkontrolle
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Reutlingen

Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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7 |
26.09.2023 |
Gaststätte TAJ |
Ihmenfeldstr. 4 |
25.08.2023 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche, im Lager und im Thekenbereich ein massiver Schabenbefall festgestellt. In der Teigausrollmaschine befanden sich eine lebende Schabe sowie Schabenausscheidungen. Die Arbeitsfläche war mit Schabenausscheidungen behaftet. |
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a) VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde vor Ort untersagt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden angeordnet und eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Mängel vollständig beseitigt. Geeignete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und ein Schädlingsmonitoring sind vorhanden. Das Abgabeverbot für Speisen und Getränke wurde aufgehoben. |
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6 |
31.05.2023 |
Asia Luc Si |
Eisenbahnstr. 24 |
20.04.2023 |
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde am 20.04.2023 wurde ein massiver Schädlingsbefall von toten und lebendigen Schaben festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Produktionsbereich (Küche und Lagerraum) bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen. Es befanden sich lebende Schaben an den Wänden, im Reiskocher, in der Spülmaschine, in den Regalen und im Vorratsbehälter für Reis. Tote Schaben lagen in den Regalen, an der Spülmaschine, zerquetscht am Gefriertruhendeckel und im Salzvorrat. Schaben gelten als Vektor für zahlreiche Keime, welche von verunreinigten Oberflächen auf Lebensmitteln übertragen werden können. Aufgrund des massiven Befalls ist bei der Behandlung und Herstellung der Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination der Lebensmittel auszugehen. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Das Inverkehrbringen aller unter den angetroffenen Bedingungen hergestellter, behandelter und verarbeiteter Lebensmittel wurden per Verfügung untersagt. Die betroffenen Bereiche wurden umgehend ausgeräumt und gereinigt. Ebenso wurden professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 24.04.2023 wurde das Verbot des Inverkehrbringens wieder aufgehoben. |
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5 |
31.05.2023 |
Bäckerei Stauch |
Pliezhäuser Str. 10 |
17.04.2023 |
Bei einer Planprobe Brezel, bestehend aus fünf Stück, wurde ein sehr hoher Gesamtaluminiumgehalt festgestellt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002 |
Die Laugenbackwaren wurden aus dem Verkauf genommen und verworfen. Der Verstoß wurde beseitigt, in dem das Herstellungsverfahren entsprechend abgeändert wurde. |