Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
(nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB)
Lebensmittelkontrolle
Daten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde - Landkreis Reutlingen
Lfd. Nr. |
Datum Veröffentlichung |
Betriebsbezeichnung |
Anschrift |
Feststellungstag |
Sachverhalt/Grund der Beanstandung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen |
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12 |
05.07.2024 |
Ristorante Balsamico |
Georgenstraße 8 |
06.06.2024 |
Bei einer planmäßigen Routinekontrolle wurde in der Küche und im Thekenbereich, ein massiver Befall von lebenden und toten Schaben festgestellt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in den Räumlichkeiten Lebensmittel verarbeitet und offen vorrätig gehalten. Schaben liefen in zwei Brotkörben mit geschnittenem Brot umher. Zudem befand sich auf der Saladette, in der verschiedene Zutaten zum belegen von Pizza vorrätig gehalten wurden, eine tote Schabe. Unterhalb der Saladette lagerten nicht gebackene Baguettes. Des Weiteren wurden Schaben auf Oberflächen, sowie in und auf Arbeitsgeräten vorgefunden. Außerdem war der Fußboden unterhalb des Edelstahlmobiliars stellenweise altverschmutzt und an der offenstehenden Küchentüre die zum Hof führt, war kein Insektenschutz angebracht. |
Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1a VO (EG) 852/2004, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel II Nr. 1d VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Speisen und Getränken wurde untersagt. Zudem wurde auferlegt, die betroffenen Lebensmittel zu entsorgen, die Räumlichkeiten gründlich zu reinigen und professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.06.2024, befand sich der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand. |
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11 |
30.04.2024 |
Pizza Express |
Haldenäckerweg 2 |
02.04.2024 |
Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt. |
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 |
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden. |